Rückblick auf die Tätigkeit der Königlichen Oper in der Spielzeit 1907/08. Vom 20. August 1907 bis einschließlich 6. Juni 1908 fanden im Königlichen Opernhause 275 Vorstellungen statt, in denen 54 verschiedene Opernwerke, 6 Ballette und 1 Schau⸗ spiel aufgeführt wurden. Außerdem sind 26 Opernvorstellungen im Neuen Königlichen Operntheater sowie die 10 Symphoniekonzerte der Königlichen Kapelle und das Konzert des Königlichen Opernchors am Bußtage zu verzeichnen. Zum ersten Male gegeben wurden: Madama Butterfly“, Japanische Tragödie in 3 Akten von F. Puccini. „Therese“, Musikdrama in 2 Aufzügen von J. Massenet. „Donna Diana“, komische Oper in 3 Akten von Remicet. Neueinstudiert gingen 6 Opern in Szene: „Lucia von Lammermoor“, Oper in 3 Akten von G. Donizetti, „Arda“, Oper in 4 Akten von G. Verdi, „Der Barbier von Bagdad“, komische Oper in 2 Akten von Cornelius, „Johann von Paris“, Oper in 2 Abteilungen von Boieldieu, „Der Evangelimann“, musikalisches Schauspiel in 2 Aufzügen von Kienzl, „Die Hugenotten“, große Oper in 5 Akten von G. Meyerbeer. — Opern deutscher Komponisten kamen an 155 Abenden zu Gehör, darunter R. Wagner mit 10 Werken an 70 Abenden. Der „Ring des Nibelungen“ in seiner Gesamtheit wurde viermal gegeben. „Madama Butterfly“ und „Alda“ erlebten je 27 Wiederholungen; fast dieselbe Zahl erreichte „Salome“; „Die Hugenotten“ konnten wegen bielfacher Beurlaubung der Hauptdarsteller nur 13 mal wiederholt werden; ihnen zunächst folgt „Mignon“ mit 12 Wiederholungen. — Die diesjährige Spielzeit findet am 21. d. M. mit „Tannhäuser“ ihren Abschluß.
Im Deutschen Theater und in den Kammerspielen wurde die diesjährige Spielzeit gestern geschlossen. In der verflossenen Spielzeit wurden folgende moderne Autoren an diesen Bühnen auf⸗ geführt: Hugo von Hofmannsthal mit „Der Tor und der Tod“, Frank Wedekind mit dem „Marquis von Keith“, Emil Strauß mit seinem Schauspiel „Hochzeit“, Arthur Schnitzler mit der „Liebelei“, Vollmoeller mit der „Cathérina, Gräfin von Armagnec“, Kerbert Eulenberg mit seinem Drama „Ulrich, Fürst von Waldeck“, August Strindberg mit „Fräulein Julie“ und Ossip Dymow mit seiner Alltagstragödie „Niu“. Emil Strauß, Vollmorller und Dymow sind mit den genannten Werken zum ersten Male an einer Berliner Bühne zu Worte gekommen. Zu Ehren Adolf L'Arronges wurde „Der Kompagnon“ aufgeführt. Von Klassikern wurden gespielt: Shakespeares „Was ihr wollt“, Kleists „Prinz Friedrich von Homburg“, Schillers „Räuber“, Grillparzers „Esther“,
alderons „Arzt seiner Ehre“, die „Lysistrata“ des Aristophanes in einer neuen Bearbeitung von Leo Greiner und Goldonis „Diener zweier Herren“. Von diesen wurde „Was ihr wollt“ 122 mal gegeben, der „Prinz von Homburg“ 28 mal, die „Räuber“ 59 mal, die „Lysistrata“ 56 mal. Außerdem hat das Emsemble des Deutschen Theaters Gast⸗ spiele in Dresden, Bremen, Hannover, am Hoftheater in Braun⸗ schweig und zuletzt in Budapest gegeben, wo es innerhalb von vierzehn Tagen den „Kaufmann von Venedig“, den „Sommernachtstraum“, „Die Räuber“, den „Revisor“, „Liebelei“, „Kettenglieder“, „Salome“, „Frühlings Erwachen“, „Nju“ und den „Compagnon“ aufführte. Für die Sommerferien sind beide Theater verpachtet, urd zwar das Deutsche Theater an die Herren Arnold und Waßmann, die Kammer⸗ spiele an Herrn Berthold Held. Die neue Spielzeit beginnt für beide Bühnen am 8. August.
Zwischen den Direktoren Meinhard und Bernauer vom Berliner Theater und dem K. K. Hofburgschauspieler Arnold Korff bezw. der Direktion des Wiener Hofburgtheaters ist vereinbart worden, daß Herr Korff, der erste Liebhaber und Bonvivant des Burg⸗ theaters, vom 1. September d. J. ab in den Verband des Berliner Theaters tritt. Hierzu ist Herrn Korff von Herrn Direktor Schlenther vorläufig ein einjähriger Urlaub gewährt worden. Somit werden Albert Heine und Arnold Korff, die beide bereits am Wiener Burgtheater als Partner nebeneinander gewirkt haben, jetzt wiederum an erster Stelle gemeinsam am Berliner Theater tätig sein.
Die Sommerspielzeit im Neuen Theater beginnt am 15. Juni unter der Leitung Woldemar Runges. Aufgeführt wird das dreiaktige Lustspiel „Schöps“ („Madame Mouton“*) von Sylvane und Mouézy⸗Eon und hierauf „Nächte im Hampton⸗Club“ von Mouéiy⸗Eon und Armont. Der Vorverkauf von Billetten hat an der Theaterkasse sowie in den Warenhäusern von A. Wertheim und im „Invalidendank“ bereits begonnen.
Morgen, Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr, veranstaltet der Königliche Musildirektor Bernhard Irrgang in der St. Marienkirche das nächste Orgelkonzert, unter Mitwirkung von Fräulein Gertrud Mauksch (Sopran), Fräulein Eva Reinhold (Alt) und Herrn Kurt E. Wieck (Violine). Das Programm verspricht Orgelkompositionen von Bach, Neuhoff (Phantasiesonate) und Reger. Der Eintritt ist frei.
Der Deutsche Bühnenverein hat, wie die „Frkf. Ztg.“ be⸗ richtet, in zweitägiger Verhandlung in Coburg nach fünfjährigen Vorarbeiten einen das gesamte Bühnenvertragsrecht regelnden, mit der deutschen Bühnengenossenschaft vereinbarten Bühnenvertrag einstimmig angenommen. Eire Reihe wichtiger Einzelfragen, wie die Ausdehnung des Versicherungszwanges auf gering be⸗ zahlte Bühnenmitglieder, sowie eine Krankenkassendersicherung dieser Mitglieder wurde an Kommissionen verwiesen. In ge⸗ heimer Sitzung wurde eine einheitliche Regelung von Grund⸗ sätzen erörtert, die für den Erwerb des Aufführungsrechts von
dramatischen dramatisch⸗musikalischen Werken maßgebend sind. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Vertreter des neubegründeten Ver⸗ bandes deutscher Bühnenschriftsteller mit tatsächlichen Mitteilungen gehört. Sodann wurde beschlossen, eine eigene Zeitung des deutschen Bühnenvereins zu gründen. Ein Verleger ist aus der großen Zahl derer, die sich bisher meldeten, noch nicht gewählt. Die nächste Tagung deutscher Bühnenvereine wird in Düsseldorf stattfinden.
Mannigfaltiges. Berlin, 10. Juni 1908.
Am Donnerstag, den 11. Juni, finden in den Morgenstunden internationale wissenschaftliche Ballonaufstiege statt. Es steigen Drachen, bemannte oder unbemannte Ballons in den meisten Hauptstädten Europas auf. Der Finder eines jeden unbe⸗ mannten Ballons erhält eine Belohnung, wenn er der jedem Ballon beigegebenen Anweisung gemäß den Ballon und die Instrumente sorg⸗ fältig birgt und an die angegebene Adresse sofort telegraphisch Nach⸗ richt sendet. 8 8
Kurze Fortbildungskurs an denen jeder deutsche Arzt unentgeltlich teilnehmen kann⸗ werden demnächst unter Förderung des Reichsausschusses für das ärztliche Fortbildungswesen von den Landes⸗ komitees in Bayern und Preußen veranstaltet. Die Zyklen um⸗ fassen die wichtigsten praktischen Disziplinen und finden in München vom 13. bis 25. Juli, in Berlin vom 14. bis 27. Sep⸗ tember statt. Nähere Auskunft erteilen für den Zyklus in Berlin: das Bureau des Kaiserin Friedrich⸗Hauses, Berlin NW. 6, Luisen⸗ platz 2— 4, für den Zyklus in München: Herr Dr. Jordan, München, Lessingstraße 4. b
Ferner finden unentgeltliche kurzfristige Zyklen für deutsche Aerzte in den nächsten Monaten in folgenden Städten statt: Danzig vom 29. Juni bis 11. Juli (Auskunft: Dr. Wallenberg, Olivaer Tor 5); Dresden vom 5. Oktober bis 24. Oktober (Auskunft: Geheimer Sanitätsrat Credé, Dresden⸗A, Canalettostraße 11); Düssel⸗ dorf vom 28. September bis 24. Oktober (Auskunft: Sekretariat der Akademie, Moorenstraße 2); Erlangen im Juli (Auskunft: Hofrat Dr. L. Schuh, Nürnberg); Freiburg vom 13. Juli bis 31. Juli (Auskunft: Privatdozent Dr. Link, Albertstraße 41); Hamburg vom 5. bis 24. Oktober (Auskunft: Professor Dr. Lenhartz, Eppendorfer Krankenhaus); Heidelberg vom 13. bis 31. Juli (Auskunft: Privat⸗ dozent Dr. Willmanns); Leipzig vom 12. bis 24. Oktober (Auskunft: Universitätsquästur); Magdeburg vom 29. September bis 16. Ok⸗ tober (Auskunft: Oberarzt Dr. Schreiber, altstädtisches Krankenhaus); Rostock vom 5. bis 15. Oktober (Auskunft: Professor Dr. Martius).
Am Montag, den 15. Juni, Nachmittags 5 Uhr, findet in der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniskirche, gelegentlich der Jahres⸗ versammlung des Evangelisch⸗Kirchlichen Hülfsvereins und der Frauenhilfe, ein für jedermann zugänglicher Festgottes⸗ dienst statt, bei dem der Konsistorialrat Blau⸗Wernigerode die Fest⸗ predigt halten wird.
Liegnitz, 9. Juni. (W. T. B.) In Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Seiner König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Oskar fand heute hier die feier⸗ liche Einweihung der Kaiser Friedrich⸗Gedächtniskirche statt. Seine Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelcher mittels Sonder⸗ zugs um 9 Uhr 50 Minuten hier eingetroffen war, und der Prinz Oskar begaben sich unter Hochrufen des Publikums in Automobilen zur Kirche, wo eine Gruppe von Schulmädchen mit Kornblumenkränzen im Haar das Spalier abschloß. Vor der Kirche hatten sich ver⸗ sammelt: Seine Hoheit der Herzog Ernst Günther zu Schleswig⸗ Holstein, der Staatsminister Dr. Holle, der Oberpräsident, Staats⸗ minister Dr. Graf von Zedlitz und Trützschler, der Regierungspräsident von Seherr⸗Thoß, der kommandierende General Graf Kirchbach, der Oberbürgermeister Geheimer Rat Oertel, der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats D. Voigts, der Regierungspräsident a. D. Dr. von Heyer und der Vorsitzende des Kirchenbauvereins, Geheime Baurat Hoßfeld als Bauleiter der Kirche, ferner die Geistlichkeit und eine größere Anzahl Ehrengäste. Seine Majestät der Kaiser schritt die Front der Ehren⸗ kompagnie vom Königsgrenadierregiment ab; der Oberbürgermeister Oertel hieß dann Allerhöchstdenselben namens der Stadt Liegnitz willkommen. Der Regierungspräsident a. D. Dr. von Heyer über⸗ reichte eine Plakette, die zur Erinnerung an den heutigen Tag geprägt ist. Hierauf folgte die Zeremonie der Schlüsselübergabe, nach der Seine Majestät der Kaiser unter Vorantritt der Geistlichkeit das Gottes⸗ haus betrat. In der Vorhalle der Kirche besichtigte Allerhöchstderselbe das von ihm gestiftete Epitaphium für Kaiser Friedrich, ein FeEeg in Bronze von Professor Vogel⸗Berlin, das in die
and eingelassen wird, von Blattpflanzen umgeben. Die Inschrift lautet: „Zum Gedächtnis im 20. Jahre nach seinem Heimgange.“ Seine Majestät nahm dann in der Kirche links vom Altar Platz. Die Feier wurde eingeleitet durch Gesang des „Niederländischen Dank⸗ gebets'. Der Generalsuperintendent D. Haupt hielt die Weiherede über Psalm 46, 2: „Gott ist unsere Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten, die uns be⸗
(Fortsetzung
offen haben“; diesen Spruch hatte Ihre Majestät die Kaiserin; die von Ihr gewidmete Altarbibel selbst eingetragen. Der General, superintendent D. Haupt vollzog den ‚und sprach das Geher Nach Gesang und Liturgie sang die Gemeinde: „Ein’ feste Burz⸗ Nach dem Gebet vor dem Altar gab dann der Generalsuperintenden den Segen. Der Gemeindegesang „Nun danket alle Gott“ schloß 8 Festakt. Das Innere der Kirche zeichnet sich durch schöne Hoh schnitzereien und Glasmalereien aus. Das Mauerwerk und das Hol⸗ werk ist buntfarbig gehalten, jedoch mit großer Dezenz behandelt.”
„Nach der Feier begab Sich Seine Majestät der Kaiser mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Oskar und Seiner Hoheit dem Herzog Ernst Günther zum Frühstück in das Offizierkasind des Königsgrenadierregiments, nachdem Allerhöchstderselbe vorher den Vor⸗ beimarsch des Regiments abgenommen hatte. Um 1 Uhr 30 Minuten begaben Sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften mit Automobhilen nach der Gröditzburg zum Gesandten von Dirksen zur Besichtigung der Wiederherstellungsbauten an der Burg. Um 5 Uhr 20 Minuten erfolgte vom Bahnhof Haynau die Abfahrt des Kaiserlichen Sonden⸗ zugs nach Wildpark.
Neu⸗Ruppin, 9. Juni. (W. T. B.) Die wiederhergestellt, Klosterkirche ist heute mittag 12 Uhr in Gegenwart Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinjzen eingeweiht worden. Seine Majestät der Kaiser hatte 10 000 ℳ% zum Baufonds gespendet. 88
AUeckermünde, 9. Juni. (W. T. B.) Bei einer Boot⸗ fahrt auf der Uecker ertranken gestern der Kanal⸗ und Stron⸗ meister Congiesky mit Frau und eine Frau Goldberg aus Sagard auf Rügen.
Stettin, 9. Juni. Auf dem Dammschen See ertrank der Ingenieur Otto Wolff aus Stettin.
Konstanz, 9. Juni. (W. T. B.) In der Nähe der Statien Singen entgleiste ein Güterzug. Der Lokomotivpführer und der Heiter sind tot, ein Schaffner verletzt. Der Material⸗
schaden ist unbedeutend.
Darnstadt, 9. Juni. (W. T. B.) Die 9. Jahresver⸗ sammlung des Deutschen Vereins für Schulgesund⸗ heitspflege, die von zahlreichen Vertretern aus Deutschland und dem Auslande besucht ist, wurde heute eröffnet. Den Vorsitz führte der Professor Griesbach⸗Mühlhausen i. Th. Namens der Grof⸗ berioglich hessischen Regierurg wurde die Versammlung von dem Geheimen Obermedizinalrat Dr. Neidhardt begrüßt, namens der Stadt Darn⸗ stadt von dem Bürgermeister Dr. Glaessing, namens des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Argelegenheiten von dem Geheimen Oberbaurat Delius⸗ Berlin und namens des Kriegsministeriums von dem Generaloberarzt Dr. Thiele. Eine große Reihe weiterer Begrüßungsansprachen schloß sich an. Hierauf folgten fachwissenschaftliche Vorträge, die
Nachmittags und morgen früh fortgesetzt werden.
Innsbruck. 9. Juni. (W. T. B.) Während der Pfingst⸗ feiertage sind über ganz Tirol schwere Unwetter nieder⸗ gegangen, die großen Schaden verursachten. Drei Lokalbahnen mußten den Verkehr einstellen. Auf der Stubaitalbahn verursachte das Regenwetter einen Damm rutsch, indem bei dem Bahnhof Gerber⸗ bach. der Bahndamm samt der Stützmauer in 35 m Lärge auf die Bremerstraße stürzte; der Verkehr ist auf ungefähr acht Tage unter⸗ brochen. Die Bahn auf den Ritten bei Oberbozen mußte infolge Störung in der elektrischen Kraftleitung den Verkehr einstellen. Die Bregenzer Waldbahn ist infolge des gemeldeten Fels⸗ sturzes gesperrt.
Paris, 9. Juni. (W. T. B.) Im Bahnhof von Oufreau bei Arras stieß ein Personenzug der Nordbahn mit einem Güterzuge zusammen. Der Maschinist und der Heizer des Güterzuges wurden getötet; ein Schaffner wurde verletzt.
MNvovara, 9. Juni. (W. T. B.) Nach den amtlichen Fest⸗ stellungen sind bei dem Eisenbahnunglück von Roccapietra (vgl. Nr. 134 d. Bl) vier Personen getötet worden. In das Krankenhaus von Varallo wurden 83 Verletzte, darunter 2 Schwer⸗ verletzte, in die Krankenhäuser von Novara wurden 210 leichter Ver⸗ letzte gehracht. Eine Anzjahl von Verletzten konnte sich, nachdem sie verbunden worden waren, in ihre Wohnungen begeben.
(W. T. B.) Heute vormittag stießen auf sieben Reisende ““
Haarlem, 9. Juni. — dem hiesigen Bahnhof zwei Züge zusammen; wurden verletzzt. “
“ 1 1 des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.) 8
8
Theater. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗
haus. 152. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Lohengrin. Romantische per in 3 Akten von Richard Wagner. Mustkalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. (Lohengrin: Herr Vogelstrom, vom Großherzoglichen Hof⸗ und National⸗ theater in Mannheim, als Gast.) Anfang 7 Uhr. (Gewöhnliche Preise.)
Schauspielhaus. 157. Abonnementsvorstellung. Shakespeares Königsdramen. Sechster Abend: König Richard der Dritte. Trauerspiel in 5 Aufzügen
von Shakespeare. Uebersetzt von Schlegel. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag: Opernhaus. 153. Abonnementsvorstellung. Der Freischütz. Romantische Oper in drei Ab⸗ teilungen (zum Teil nach dem Volksmärchen „Der Freischütz“) von F. Kind. Musik von Karl Maria von Weber. Anfang 7 ¼ Uhr. (Gewöhnliche Preise.) Scchauspielhaus. 158. Abonnementsvorstellung. Ein Erfolg. Lustspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Donnerstag: Vaudeville⸗ Ensemble Arnold⸗Waßmann. Gastspiel Fedaͤk. Die Brettlgräsin. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag und folgende Tage: Die Brettlgräfin.
Kammerspiele.
Ensemble Berthold Held. Der Tugendwächter. Hierauf: Im Unterseeboot. Freitag und folgende Tage: Der Tugend⸗ wächter. Hierauf: Im Unterseeboot.
sellschaft. Sabinerinnen.
spielhauses. Dummkopf.
direktor.
direktor. Sonnabend,
Morwitz⸗Oper.
Tiefland. Donnerstag:
Neues Schauspielhaus. Gastspiel des Neuen
Operettentheaters in Hamburg. Donnerstag: Die Dollarprinzessin. Anfang 8 Uhr.
Fieitag und Sonnabend: Die Dollarprinzessin.
Lesstngtheater. Der Raub der Sabinerinnen. Freitag, Abends 8 Uhr: Die Stützen der Ge⸗
Sonnabend, Abends 8 Uhr:
Berliner Theater. Gastspiel des Neuen Schau⸗ Donnerstag,
Freitag und Sonnabend: Raffles.
Schillertheater. 0. (Wallnertheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Herr Ministerial⸗ Lustspiel Bisson und Fabrice Carré.
Freitag, Abends 8 Uhr: Der Herr Ministerial⸗
Charlottenburg. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Weg zum Herzen. Adolph L Arronge.
Freitag, Abends 8 Uhr: Das letzte Mittel
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ohne Geläut.
Komische Oper. Donnerstag, Abends 8 Uhr:
Freitag: Die verkaufte Braut. Sonnabend: Die Fledermaus.
Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ein Walzertraum.
Freitag und Sonnabend: Ein Walzertraum
Donnerstag, Abends 8 Uhr:
von Wolff⸗Jacoby. Der Raub der Vom 15. Juni ab: Geschlossen.
Abends 8 Uhr: Der
Der Selbstmörderklub. Freitag und Sonnabend:
in 3 Akten von Alexandre klub.
Abends 8 Uhr: Eröffnung der
Marie, die Regimentstochter. spiel des Wiener Ensembles.
Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Floh im Ohr. Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau. Deutsch
Freitag und Sonnabend: Der Floh im Ohr.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 238.) Donners⸗ tag, Abends 8 Uhr: Die blaue Maus. Freitag und Sonnabend: Die blaue Maus.
Thaliatheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Selbstmörder⸗
Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof riedrichstraße.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Gast⸗ . Die Frau Baronin.
Freitag und Sonnabend: Gastspiel des Wiener Ensembles. Die Frau Baronin.
von Einsiedel (Varzin — Berlin). — Frl. Carla von Rott mit Hrn. Hauptmann Adolf von Raven (Osnabrück — Rostock). 8
Verehelicht: Hr. Leutnant Frhr. von Ulmenstein mit Frl. von Reck (Hannover).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Georg von Arnim⸗ Suckow (z. Zt. Berlin). — Eine Tochter: Hrn. Grafen Reventlow (Altenhof bei Eckernförde). — Hrn. Kammerherrn Frhrn. von Bodelschwingh⸗ Plettenberg⸗Heeren (Haus Heeren). — Hrn. Leutnant Paul von Richter (Berlin). — Hrn. Fritz von Hanstein (Dominke). — Hrn. Gerichts⸗ assessor von Kameke (Halle a. S.). — Hrn. Fried⸗ rich Grafen zu Castell⸗Castell (Dresden).
Gestorben: Hr. Herzoglich sächs. Geheimer Staats⸗ rat und Minister des Herzoglichen Hauses a. D. Robert Frhr. von Ketelhodt (Gotha). — Hr. Oberstabsarzt Dr. Schunck (Gnesen). — Hr. Kon⸗ sistorialrat Traugott Nathanael Doyé (Berlin). — Hr. Schulrat Eduard Walther (Berlin). — Fr. Rittergutsbesitzer Mathilde von Normann, geb. von Schultz (Wiesbaden⸗Schurow bei Pottangow). — Frl. Camilla von Gizycki (Danzig).
——
Lustspiel in 4 Akten von
Verlobt: Frl. Marie von
Regierungsrat
Beuthen, Oberschl.). —
Familiennachrichten.
Ploetz mit Hrn. Karl von Radecke Oppeln). — Frl. Olga Kache mit Hrn. Amts⸗ richter Otto Gierth (Schüsselndorf, Kr. Brieg — eeutb Frl. Annie Toebelmann mit Hrn. Oberleutnant Ernst Greiling (Berlin). — Frl. Gisela von Rohrscheidt mit Hrn. Leutnant Arthur von Lübbers (Berlin). — Hedwig Freiin von Wrangel mit Hrn. Major Karl von Dunker (Sehmen bei Schönbruch, Ostpr. — Cöln). — Frl. Annemarie Kulenkampff mit Hrn. Leutnant Arndt von Pape (Bremen — Hannover). — Irene Gräfin von Bismarck mit Hrn. Leutnant Herbert Grafen
1 8 Verantwortlicher Redakteur: 8 Direktor Dr. Tyrol in Charlottenb urg.
Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Neun Beilagen (eeinschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Iuhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗ lichen Anzeigers (einschließlich der nunter Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen), betreffend Kommanditgesellschaften auf Aktien
und Aktiengesellschaften, für die Woche vom 1. bis 6. Juni 1908
(Breslau —
Gesamtausprägung .
1138.
der Ausprägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Mai 1908.
Berlin, Mittwoch, den 10. Juni
Aumtliches.
Deutsches Reich. Uebersicht
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger
Goldmünzen
Silbermünzen
Ricelmnüinzen Kupfermünzen
ℳ
Doppel⸗ kronen
Hiervon auf 9
markstücke rechnung*) rt ℳ ℳ ℳ ℳ
Kronen
Fünfzig⸗ pfennigstuͤcke ℳ 1 ℳ ₰ ℳ
Zwei⸗ E. pfennigstücke pfennigstücke
2*
Zehn⸗ Fünf⸗ pfennigstücke pfennigstücke
Berlin. . München Muldner Hütte Stuttgart. smlsruhe..
3 562 100 3
62 100/ 4 135 200 879 985 494 800 — — 223 500 500 000 — 360 000 75 000 — 245 373
562 400 150 000
327 000
23 293 24 15 187,58 4 000,—
8 117 986/ 65 8.
250 224 90 10 000 — — — 45 000,— 10 000 — 14 175— — —
24 8702 —
7 750,— 6 240, —
Hamburg 88 Summe 1..
3 562 100 5 490 000 1 039 400 1 423 858
ben- S—E55 50
732 237 140 [3184208510[245 105 970[292 585 896⁄272 787 199]152 309 383
50 775 82
127 988 55 12 371 878 33
56 984 203 50 7 413 130/56
Vocher waren geprägt“*)..
752 237 140[3187770610]7250 595 970293 625 28 81274 211 0027 43 144 220 114 220 180 052 136 615
152 309 383 50 42 890 343 —
22’ö5 4402, 48 897128
57 32 S55 55 731550 55
442 313 90 — 49 635 —
Hieron sind wieder eingezogen..
30689 092 920
mEEAmEEEEE +Gͤ
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Bleiben 2 32 2 2 2* 1 2 2 2
Berlin, den 9. Juni 1908
4 414 969 980 ℳ.
*) Einschließlich von Kronen, zu deren Prägung die Reichsbank das Gold geliefert hat. **) Vergl. den „Reichsanzeiger“ vom 7. Mai 1908, Nr. 108.
927 420 476,50 ℳ
Hauptbuchhalterei des Reichsschatzamts. Hintze.
84 845 175,75 . 19 832 105,45 ℳ.
znung vom 7. Dezember 1891 die landesherrliche Genehmi⸗ ing unter folgenden Bedingungen erteilen:
brift aufzunehmen:
kark fehesese krschrebungen wird von der Zustimmung des Justizministers
die Generallandschaftsdirektion berechtigt, einen angemessenen Teil
nrttlerhichster Erlaß, treffend den I. Nachtrag zur Ostpreußischen Land⸗ schaftsordnung vom 7. Dezember 1891.
Auf den Bericht vom 16. März d. J. will Ich dem anbei Hvenen Nachtrage I zur Ostpreußischen Landschafts⸗
1) In den § 1 der Vorlage ist folgende Vorschrift als s. 1 einzustellen: 8 “ Der § 16 der Landschaftsordnung erhält folgenden 888 „Die Vorrechte der Inhaber der vor dem Inkraft⸗ treten dieses Nachtrages ausgegebenen Pfandbriefe bleiben unberührt.“ 2 Als Abs. 3 ist in den § 1 der Vorlage folgende Vor⸗ Bei der weiteren Ausgabe von Pfandbriefen ist das durch § 133 der Landschaftsordnung vorgeschriebene Muster durch eine Bezugnahme auf diesen Nachtrag zu ergänzen. 3) Die Erhöhung der nach § 9 Abs. 1 des achtrags für die Etatsperiode 1907/1910 auf 10 Millionen Gesamtsumme der zur Gewährung a Darlehen auszugebenden Pfandbriefe und Schuld⸗ des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hängig gemacht. 1 u Berlin, den 23. März 1908. 8 Wilhelm R. Beseler. von Arnim. In den Justizminister und den Minister für Land wirtschaft, Domänen und Forsten.
1. Nachtrag jur Ostpreußischen Landschaftsordnung vom⸗ 5 1891. 3 (Ausgabe von 1905.) 8 Die landschaftlichen Entschuldungsmaßregeln.
Abschnitt I. “ § 18 Abs. 1 der Landschaftsordnung erhält folgende
“ .“
MWMuna
Die Gesamtsumme der auf ein Gut zu bewilligenden Pfand⸗ briese darf 5%8 des nach den landschaftlichen Abschätzungsgrundsätzen amittelten und durch das Taxrevisionskollegium oder den Tax⸗ ndisionsausschuß festgesetzten Gutswertes nicht überschreiten. Eine Beleihung über ²⁄1 F ³ 6 des Taxwertes soll jedoch nur zum Zwecke der Entschuldung (§ 4) erfolgen, wenn für das Gut die Ver⸗ shuldungsgrenze nach Maßgabe des Gesetzes, betreffend die Zulassung ener Verschuldungsgrenze für land⸗ oder forstwirtschaftlich genutzte Frundstücke, vom 20. August 1906 (G.⸗S. S. 389) im Grundbuche emgetragen und zugleich die Schuldentilgungspflicht (§ 7) über⸗
nommen ist. 8 Aashag.tr nn.he. gut die Verschuldungs § 2. Abs. 1. Besitzer, welche für ihr Gut die Verschuldungs⸗ kmje nach Maßgabe des Gesetzes vom 20. August 1906 (9.. .889) im Grundbuche eintragen lassen (§ 1) sowie die Schulden⸗ zungspflicht (§ 7) übernehmen, können zum Zwecke der Entschuldung Gutes einen erweiterten landschaftlichen Kredit auf Grund der ehenden Bestimmungen (§§ 3 bis 6) beantragen. Abs. 2. Wird die Ueberschreitung der Verschuldungsgrenze nach laßgabe des § 9 des Gesetzes vom 20. August 1906 genehmigt, so
8 Pfandbriefdarlehens mit dreimonatlicher Frist zurückzufordern.
Abs. 3. Wird die Verschuldungsgrenze im Grundbuche nach klafgabe des § 11 des Gesetzes vom 20. August 1906 gelöscht, so ist & über des Taxwerts ausgegebene Pfandbriefsbetrag binnen drei⸗ nonatlicher Frist zurückzuzahlen. Auch ist die Direktion berechtigt, in sjem Falle den innerhalb ꝛ des Taxwerts liegenden Pfandbriefs⸗ tag mit gleicher Frist teilweise zurückzufordern.
a. Günstigere Abschätzungsgrundsätze. 1 83. Bei Abschätzung solcher Güter (§ 2) finden die Ab⸗ Szungsgrundsätze der Ostpreußischen Landschaft mit folgenden Ab⸗ derungen Anwendung. 8
b uschläge. 1 „Die zulässige Hochfigen des Taxzuschlags wird von 15 auf
a wenn alle Erfordernisse für die erhöhten Kapitalswerte
zutreffen und 3 1 b. wenn dem Taxgut außerdem noch ganz besonders hervortretende
individuelle Verhältnisse zu statten kommen, die eine dauernde Wert⸗ steigerung bedingen und in den Wertsätzen überhaupt nicht oder nicht voll zum Ausdruck kommen können. 1 3 88
Unter der Voraussetzung zu b darf dieser Taxzuschlag auch Gütern mit ordentlichen Kapitalswerten zugebilligt werden.
Die einen Taxiuschlag nach Lit. b begründenden besonderen Ver⸗ hältnisse müssen eingehend dargelegt und im einzelnen nachgewiesen werden.
b. Beleihung des fünften Sechstelzs.
§ 4. Abs. 1. Mit Genehmigung der Generallandschaftsdirektion und unter den von ihr festzusetzenden Bedingungen dürfen solche Güter (§ 2) zum Zwecke der Entschuldung über 2² bis höchstens 57 des Taxwertes (§ 1) mit Pfandbriefen beliehen werden.
Abs. 2. Den aufgenommenen Kredit darf der Besitzer nur ver⸗ wenden, um nach dem Pfandbriefsdarlehen eingetragene Hypotheken⸗ und Grundschulden ausschließlich zum Zwecke der Entschuldung des Gutes abzustoßen. Er ist verpflichtet, der Generaldirektion diesen Verwendungszweck nachzuweisen.
Abs. 3. Verwendet der Besitzer unter Umgehung der ihm auf⸗ erlegten Verpflichtungen das innerhalb des fünften Sechstels des Tax⸗ wertes aufgenommene Pfandbriefsdarlehen zu anderen Zwecken als ju der nach Abs. 2 zugelassenen Entschuldung, oder entzieht er sich seiner Verpflichtung zum Nachweis des zugelassenen Verwendungszwecks, oder erfüllt er die Bedingungen nicht, unter denen die Generalland⸗ schaftsdirektion dieses Pfandbriefsdarlehen bewilligt hat, so kann es ganz oder teilweise mit dreimonatlicher Frist von der Generaldirektion gekündigt werden. Die Direktion ist berechtigt, auch das übrige Pfandbriefsdarlehen ganz oder teilweise mit der gleichen Frist zurück⸗ zufordern. 1.
Abs. 4. Soweit die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 nicht
entgegenstehen, finden auch auf dieses Darlehen die Vorschriften für die innerhalb z des Taxwertes liegenden Pfandbriefsdarlehen sinn⸗
gemäße Anwendung. — c. Meliorationskredit. 1
§ 5. Abs. 1. Die Landschaft ist befugt, den Eigentümern solcher Güter (§ 2), sofern sie bepfandbrieft sind, zu Meliorationen, die eine dauernde Wertserhöhung des Gutes gewährleisten, insbesondere zu Entwässerungs⸗, Dränierungs⸗ und Bewässerungsanlagen, zur Urbarmachung von Oedländereien, zu Aufforstungen und Waldkulturen, zu Obstbaumpflanzungen, zur Erbauung von Arbeiterwohnungen und zweckmäßigen, den Anforderungen der Neuzeit genügenden Wirtschafts⸗ gebäuden, zu Anlagen für eine rationelle Pflege des Stalldüngers, zum Bau von ordnungsmäßig befestigten Kunststraßen, durch die das Gut in ununterbrochener Wegebefestigung an das bestehende. TChaussee, und Eisenbahnnez angeschlossen und in seinen Absatz⸗- und Verkehrsverhältnissen wesentlich verbessert wird, sowie zu ähnlichen Anlagen, die eine dauernde Verbesserung des Gutes sicherstellen, tilgungspflichtige Darlehen zu gewähren (Meliorations⸗ kredit). 8 dücg. 2. Der Meliorationskredit richtet sich nach der Höhbe und dem Zinsfuß des auf dem Gute haftenden Pfandbriefsdarlehns, soweit es innerhalb des Taxwerts liegt. Die Generallandschaftsdirektion bestimmt, bis zu welchem Betrage dieses Pfandbriefsdarlehens und unter welchen Bedingungen ein derartiges Darlehen zu bewilligen ist; doch darf es 1
8 bei 82 4 prozentigen Pfandbriefsdarlehen nicht mehr als 8 %,
bei einem 3 ⅛ prozentigen nicht mehr als 16 % und
bei einem 3 prozentigen nicht mehr als 25 % der innerhalb ⁄ des Taxwerts liegenden Pfandbriefsschuld ausmachen, auch dürfen die zu seiner Verzinsung und Tilgung sowie zur An⸗ sammlung des Reservefonds und zur Deckung der Verwaltungsunkosten erforderlichen Jahresleistungen einschließlich der Zinsen und Neben⸗ leistungen des Pfandbriefsdarlehns eine 5 prozentige Quote des letzteren
t übersteigen. Abf 3.9er Darlehnsschuldner hat in einer nach § 127 der die von der
Landschaftsordnung aufzunehmenden Schuldurkunde vedseestnsfhefag lin festgesetzten Verpflichtungen an Zinsen, Tilgungsraten, Beiträgen zum Reservefonds, Verwaltungskosten und Rückzahlungsbedingungen, insbesondere auch die Ver⸗ pflichtung zur Tilgung des Meliorationsdarlehns in längstens 30 Jahren zu übernehmen und diese übernommenen Leistungen durch Eintragung einer Erhöhung der für das Pfandbriefsdarleben zu zahlenden Jahresleistungen bis zu 5 % des⸗ selben im Grundbuche sicherzustellen. Auch muß er für das Kapital mindestens in dessen Höhe zur bereiten Stelle vor Eintragung der Verschuldungsgrenze — F-enn. eine Sicherungshypothek für die stpreußische Landschaft eintragen lassen. 8 Oepeeic Den bewilligten Meliorationskredit darf der Besitzer nur verwenden, um die von der Generaldirektion genehmigte Melto⸗ rationsanlage auszuführen. Er ist verpflichtet, der Generaldire tion diesen Verwendungszweck nachzuweisen, sich auch bei der Ausführung und
z0c erhöht. Er kann bei Gütern mit erhöhten Kapitalswerten ge⸗ zort werden, 1
Unterhaltung der Anlagen und wegen Erfüllung der ihm bei Bewilligung des Darlehas gestellten Bedingungen (abf 2) der Kontrolle der
Generallandschaftsdirektion zu unterwerfen. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in Raten, deren Höbe die Direktion bestimmt. Die zu zahlenden Raten dürfen niemals mehr betragen, als nachweislich verwendet ist.
Abs. 5. Die übernommenen Jahreszahlungen sind zugleich mit den Zinsen des Pfandbriefdarlehens zu Johanni und Weihnachten zu zahlen. Zur Bestreitung rückständiger Zahlungen stehen der Landschaft dieselben Privilegien zur Seite, wie sie ihr für die Beitreibung von Rückständen an Zinsen, Tilgungsbeiträgen und Nebenleistungen der Pfandbriefs⸗
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darlehen eingeräumt sind. 1 8 Abs. 6. Verwendet der Besitzer unter Umgehung der ihm auf⸗ erhegten Verpflichtungen den bewilligten Meliorationskredit zu anderen als zu den zugelassenen Zwecken, oder entzieht er sich seiner Ver⸗ pflichtung zum Nachweis des zugelassenen Verwendungszwecks, oder erfüllt er die Bedingungen nicht, unter denen die Generallandschaftsdirektion den Meliorationskredit bewilligt hat, so kann dieser Kredit ganz oder teil⸗ weise mit dreimonatlicher Frist von der Senerallandschaftsdirektion gekündigt werden. Auch ist die Direktion berechtigt, in diesen Fällen das Pfandbriefsdarlehen ganz oder teilweise mit der gleichen Frist zurückzufordern. 1“] 8
Abs. 7. Die Rückzahlung des Pfandbriefsdarlehens ist nur unter der Bedingung zulässig, daß neben dem abzuzahlenden Pfandbriefs⸗ darlehnsbetrage auch der Meliorationskredit nebst Zinsen und Neben⸗ leistungen bis zum Zahlungstage erstattet wird. Der Besitzer kann vor der Rückzahlung dieses Darlehns Löschungsbewilligung oder Ab⸗ tretung des Pfandbriefsdarlehens nicht fordern. b
Abs. 8. Zur Beschaffung der Mittel für die Gewährung von Meliorationskrediten ist die Ostpreußische Landschaft ermächtigt, bis zur Höhe der Darlehen verzinsliche, seitens der Gläubiger unkündbare Inhaberschuldverschreibungen (Ostpreußische landschaftliche Schuld⸗ verschreibungen) auszugeben, welche sowohl hinsichtlich des Kapitals als auch der Verzinsung von der Landschaft gewährleistet werden.
Abs. 9. Die auszugebenden Schuldverschreibungen werden zu demselben Zinssatze und in denselben Stücken wie die Ostpreußischen Pfandbriefe ausgefertigt und müssen in Höhe ihres Nennwertes stets durch Meliorationsdarlehnsforderungen von mindestens gleicher Höhe und gleichem Zinssatze gedeckt sein. Die Tilgungsdauer eines jeden Melio⸗ rationsdarlehens darf 30 Jahre nicht übersteigen. Insoweit sich der Gesamt⸗ betrag dieses Darlehens durch Tilgung vermindert, ist der entsprechende Betrag von Schuldverschreibungen aus dem Umlauf zu ziehen. Zur Ausreichung neuer Darlehnsbeträge können, bis zu deren Höhe, aus dem Umlauf gezogene Schuldverschreibungen wieder in Umlauf gesetzt werden.
Abs. 10. Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen dieser Schuldverschreibungen wird gesichert: 1
a. durch die Sicherstellung der für das Meliorationsdarlehen ver⸗
einbarten Jahresleistungen an Zinsen und Beiträgen zum Tilgungs⸗ und “ Erhöhung der für das Pfandbriefdarlehen u zahlenden Jahresleistungen; “ . b- durch das der Landschaft eingeräumte Recht, rückständige Jahresleistungen solcher Darlehen unter Anwendung derselben Privi⸗ legien beizutreiben, wie sie der Landschaft für die Beitreibung von Rückständen an Zinsen, Tilgungsbeiträgen und Nebenleistungen der Pfandbriefsdarlehen verliehen sind; 1u“
c. durch die Verpflichtung, das Meliorationsdarlehen binnen längstens 30 Jahren zu tilgen; 8
g8 durch die für diese Darlehen angesammelten Tilgungsbestände, welche den Inhabern veses Schuldverschreibungen zu deren ausschließ⸗ licher Sicherheit dienen sollen; E“
8 e. eine für die Kapitalbeträge in mindestens gleicher Höhe in den Grundbüchern der Schuldner zur bereiten Stelle einzutragende Sicherungshypothek;
82 e-x. den gemäß Abs. 3 zu bildenden Reservefonds.
Abs. 11. Die Grundsätze, nach denen im übrigen bei der Ge⸗ währung, Tilgung und Löschung von Darlehen solcher Art, bei der Verwahrung der Darlehensurkunden, bei der Ausstellung und Rück⸗ zahlung der Schuldverschreibungen zu verfahren ist, sind in gleicher Weise wie die sonst erforderlichen Ausführungsvorschriften von der Generallandschaftsdirektion zu erlassen.
d. Entschuldungskredit.
§ 6. Die Generallandschaftsdirektion ist ermächtigt, anstatt des Meliorationskredits (§ 5) unter sinngemäßer Anwendung der für ihn geltenden Bestimmungen und in gleicher Höhe Kredit zum Zwecke der Entschuldung durch Abstoßung nacheingetragener Hypotheken und Grundschulden zu bewilligen. In diesem Falle muß bezüglich der abzustoßenden, nacheingetragenen Hypothek oder Grundschuld Ab⸗ tretungsurkunde an die Landschaft beschafft und, falls ein Hypotheken⸗ oder Grundschuldbrief gebildet ist, auch dieser der Landschaft eingereicht werden. 8 1 e. Darlehen zur Ablösung von Domänenzins.
In gleicher Weise können auch Darlehen zur Ablösung eines dem Pfandbriefdarlehen voreingetragenen Domänenzinses gewährt werden. “
Abschnitt III. Schuldentilgungspflicht. Besitzer, welche einen erweiterten landschaftlichen
§ 7. Abs. 1. Kredit zum Zwecke der Entschuldung Gutes 88 Crmd des