1908 / 160 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jul 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

„Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Großbritannien und China.

Vereinbarung zwischen beiden Ländern über die Hanzels⸗ Sund Niederlassungsverhältnisse in Tibet. wischen der großbritannischen und der chinesischen ist unter Beteiligung von tibetanischen Abgesandten unterm 20. April d. J. in Kalkutta eine Vereinbarung nümnde gekommen, worin die Grenzverhältnisse sowie die Handelsbestimmungen für Tibet geregelt werden. Nach der Vereinbarung sollen im allgemeinen die Handels⸗ bestimmungen für Tibet vom Jahre 1893, soweit sie mit der Neuregelung der Verhältnisse nicht im Widerspruch stehen, un⸗ verändert in Kraft bleiben. Die neuen Bestimmungen enthalten u. a. Vorschriften über die Pachtung von Ländereien zur Errichtung von Häusern und Niederlagen, über die Verwaltung solcher Nieder⸗ lassungen und über die Behandlung von Streitigkeiten Zwischen den in Tibet angesiedelten britischen Handelsagenten und Tibetanern; sie regeln das Gerichtsverfahren in bürgerlichen und Strafrechtssachen sowie die weitere Verwendung der von der britischen Regie⸗ rung an der Straße von der indischen Grenze bis Gyantse angelegten Etappenstationen. Den britischen Handelsagenten ist es weiter freigestellt, geeignete Einrichtungen zur Beförderung der Postsachen von und nach der indischen Grenze zu treffen, bis gegebenenfalls die chinesische Regierung selbst Postverkehrseinrichtungen schafft. Der Personen⸗ und Warenverkehr nach den Niederlassungs⸗ plätzen darf nur auf den erlaubten Handelsstraßen vor sich gehen. Den tibetanischen Untertanen werden in der Vereinbarung hinsichtlich des Handels, der Reise und des Aufenthalts in Indien die gleichen Vergünstigungen eingeräumt, wie sie den britischen Angehörigen nach den geltenden Handelsbestimmungen in Tibet gewährt werden.

Die neuen Bestimmungen, wozu die Genehmigungsurkunden innerhalb 6 Monate nach ihrer Unterzeichnung ausgetauscht werden sollen, sollen 10 Jahre in Kraft bleiben und nach Ablauf der zehn⸗ jährigen Frist je weitere 10 Jahre in Geltung bleiben, falls nicht innerhalb 6 Monate nach Ablauf der erstmaligen Vertragsperiode eine Kündigung erfolgt. (The Gazette of India.)

Finnland. 1 Zeitweilige Zollbefreiung für Mais. Nach einer Mit⸗ teilung in „Finlands Allmänna Tidning“ vom 19. Juni d. J. hat der finnländische Senat auf Antrag der Landwirtschaftsgesellschaft von Nylands und Tavastehus' Län beschlossen, für die Einfuhr von 8” aus dem Auslande bis zum 1. Juni k. J. Zollfreiheit zu ge⸗ währen.

Italien. 8 Zolltarifentscheidungen. Oxydierte eiserne Fahr⸗ radketten, nicht in zugeschnittenen Stücken, Fahrrad⸗ lampen aus vernickeltem Eisen, mit geeigneter Vorrichtung zur Befestigung an Fahrrädern, und Bolzen (perni) aus ver⸗ nickeltem Stahl mit Schraubenmuttern zuc Befestigung der Pedalschäfte (pedivelle) an der Tretkurbelachse sind als einzelne Teile von Fahrrädern nach T⸗Nr. 182 ter c zum Satze von 100 Lire für 1 dz zu verzollen.

Dampfwalzen zum Ebenen von Straßen sind wie Loko⸗ nach T.⸗Nr. 240 c zum Satze von 14 Lire für 1 daz zu ver⸗ zollen.

Sättel, einschließlich der dazu gehörigen Teile, wie Steigbügel, Steigbügelhalter und Sattelgurt, sind als Sättel nach T.⸗Nr. 203 zum vertragsmäßigen Satze von 1200 Lire für 100 Stück zu verzollen.

„Zellhornplatten in eigens für die Herstellung von Kämmen zugeschnittenen Stücken sind als Zellhornwaren für gewerbliche Zwecke gleich den nicht genannten Waren aus Pappe nach T.⸗Nr. 195 b zum vertragsmäßigen Satze von 70 Lire für 1 dz zu verzollen.

Transmissionsgetriebe aus endlosem Stoffe zur Be⸗ förderung der ungekrempelten Baumwolle aus dem Lagerhause na der Schlagmaschine sind wie nicht besonders genannte Maschinen 8 T⸗Nr. 2401 zum Satze von 10 Lire für 1 dz zollpflichtig. (The Board of Trade Journal.) v

Spanien.

Einführung des metrischen Karat für den Handel mit Diamanten usw. Durch Verordnung vom 11. März d. . ist in Spanien gemäß den Beschlüssen der Maß⸗ und Gewichts⸗ konferenz in Paris vom 15. Oktober v. J. für den Handel mit Diamanten, echten Perlen und Edelsteinen das metr sche Karat, ent⸗ sprechend einem Gewichte von 200 mg, eingeführt worden. (Gaceta

de Madrid.)

Errichtung von Landwirtschaftskammern in Spanien.

Durch Dekret vom 5. Juni d. J. sind in Ibiza (Balearen) und in Linares (Provinz Jaen) Landwirtschaftskammern errichtet worden. (Vergl. auch Nr. 68 der Nachrichten für Handel und Industrie für 1908) (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Madrid.)

Dänemark.

Inkraftsetzung der neuen Wein⸗ und Branntwein⸗ zölle sowie Aenderung der Branntweinsteuer. Nach einer Köntiglichen Verordnung vom 27. Mai sollen die Zollsätze des neuen dänischen Tarifs für Wein und Branntwein am 1. Juli d. J. in Geltung treten. Die Zollsätze sind folgende:

Wein: in Glasballons, Flaschen und Kruken von 2 1 Raum⸗ 11141X“*“

Kronen

11111¹”“¹] 8 I nicht besonders genannten geistigen Flüssig⸗ 8 eiten: in Glasballons, Flaschen und Kruken von 2 1 Raum⸗ gehalt oder weniger 11“ in anderen Gefäßen: gewöhnlicher Branntwein, fuselhaltig und fuselfrei, owie Aquavit, dessen Weingeistgehalt mit der lüfsigkenawag untersucht werden kann, soweit iese Waren 47 v. H. Weingeiststärke oder weniger 8 0,23

111“ sonst, bei 50 v. H. Stärke nach dem Alkoholometer von Tralles und wenigeert .11 0,45 ½. Weeinartige Flüssigkeiten mit mehr als 26 v. H. Weingeist werden wie Spiritus verzollt.

Mit 0,23 Kronen für 1 1 ist nur solcher Spiritus zu verzollen,

der nicht mehr als 47 v. H. Weingeist nach dem Alkoholometer von Tralles enthält und dem Kümmel, Kümmelöl oder andere Zutaten in einer Menge zugesetzt sind, daß er offenbar nicht zum Verschneiden von Wein, Fruchtwein, Zider oder als Zusatz zu geistigen Getränken wie Rum, Kognak, Whisky, Arrak, Genever, Likören, Punschextrakten, chwedischem Banko usw. oder endlich zur Herstellung der genannten Getränke verwendet werden kann. Spiritus von höherem Gehalt als 50 p. H. wird nach dem er⸗ mittelten Maße und dem ermittelten Prozentgehalt in Spiritus von 50 v. H. Gehalt umgerechnet. Ist der Ware Fuger oder ein anderer Stoff zugesetzt, wodurch der Gehalt auf dem Alkoholometer unrichtig ngegeben wird (z. B. Likör, Punschextrakt und dergleichen), so ist sie wie Spiritus mit einer Staͤrke von 100 v. H. zu verzollen.

Der Zollsatz von 0,45 ½ Kronen soll sich „vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auf 0,51 Kronen für 1 1 erhöhen.

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Wein⸗ und Brannt⸗ weinzölle tritt eine Aenderung der dänischen Branntweinsteuergesetz⸗ gebung in Wirksamkeit.

Die Steuer für Branntwein wird von 18 Oere für 1 Pot (0,9661 1) auf 19 Oere für 1 1 reinen Weingeistes erhöht. Neben dieser Steuer ist noch ein Zuschlag zu entrichten, der beim Austritt des Branntweins aus den Spritfabriken oder Reinigungsanstalten ge⸗ zahlt werden und während der ersten 4 Jahre 45 Oere, später jedoch 57 Oere für 1 1 reinen Weingeistes betragen soll. Befreit von der Zahlung des Zuschlags sind:

gewöhnlicher Branntwein, fuselhaltig und fuselfrei, sowie Aquavit, dessen Weingeistgehalt mit der Flüssigkeitswage untersucht werden kann, soweit diese Waren 47 v. H. Weingeiststärke oder weniger haben und soweit ihnen Kümmel, Kümmelöl oder andere Zutaten in einer Menge zugesetzt sind, daß sie offenbar nicht zum Verschneiden von Wein, Fruchtwein, Zider oder als Zusatz zu geistigen Getränken, wie Rum, Kognak, Whisky, Arrak, Genever, Likören, Punschextrakten, schwedischem Banko usw. oder endlich zur Herstellung der genannten Getränke ver⸗ wendet werden können;

an sich steuerpflichtige Waren, die unter Zollkontrolle in das Aus⸗ land oder nach Zollausschlüssen ausgeführt werden; aller de⸗ naturijerter Spiritus, der zu technischen Zwecken, zur Be⸗ leuchtung, zum Kochen usw. bestimmt ist, wenn die De⸗ naturierung nach den für die Vergütung der Branntweinsteuer geltenden Regeln erfolgt ist.

Die Rückzahlung der bereits erlegten Steuern bei der Ausfuhr in das Ausland oder nach Zollausschlüssen erfolgt nach den nach⸗ stehenden Sätzen, die sich auf 100 kg Weingeist von 100 v. H. Stärke nach dem Alkoholometer von Tralles beziehen: 1

. ,3 Oere

Steuer. Zuschlag: während der nächsten 4 Jahre . . . 8 .

NMach Lovtidenden.)

Rumänien.

Ausfuhrverbot für Futtermittel. Die Re⸗ gierung hat die Ausfuhr von Futtermitteln aller Art wie Heu, Stroh, Luzerne, Kleie, Hirse vom 20. Juni d. J. ab verboten.

Vereinigte Staaten von Amerika.

„Einstweilige Zulassung der Einfuhr von Gemüsen, die mit Kupfersalzen grün gefärbt sind. Bis zum Ablauf d. J. ist die Einfuhr von Gemüsen, die mit Kupfersalzen grün gefärbt sind, noch zulässig, sofern die Einfuhr auf Grund bereits gemachter Abschlüsse erfolgt. Voraussetzung ist, daß die Gemüse keinen über⸗ mäßig hohen Gehalt an Kupfer aufweisen, sonst zu Nahrungsmitteln geeignet sind und eine Aufschrift über das Färben mit Kupfersulfat oder anderen Kupfersalzen aufweisen. Vom 1. Januar 1909 ab dürfen Nahrungsmittel, die mit Kupfersalzen gefärbt sind, nicht mehr eingeführt werden. (Food Inspection Decisions des Ackerbau⸗ departements.) MKeriko. 8 89 8 6 2 6 „Zölle, Steuern und hciffa x zgaben. Gemäͤß Dekret vom 26. Mai d. J. setzen sich die Einnahmen des Bundes⸗ schatzamts für das vom 1. Juli 1908 bis zum 30. Juni 1909 laufende Wirtschaftsjahr u. a. aus folgenden Erträgen zusammen:

Abgaben vom auswärtigen Handel.

I. Einfuhrzölle nach dem Tarif vom 20. Juni 1905¹) und den Abänderungen, die gemäß der Zollordnung für die See⸗ und Land⸗ zollämter vom 12. Juni 1891, deren späteren Aenderungen, Er⸗ läuterungen und Ergänzungen ²] erhoben werden.

II. Ausfuhrzölle von einheimischem Bau⸗ und Kunsttischler⸗ holz sowie Durchfubrabgaben von ausländischen Hölzern aller Art, die gemäß den Gesetzen vom 12. Dezember 1893, 3. Dezember 1894 und den sonstigen geltenden Bestimmungen erhoben werden; jedoch sind Farbhölzer vom Ausfuhrzoll befreit.

III. Ausfuhrzölle von folgenden Erzeugnissen:

A. Zakatonwurzel, 60 Centavos für 100 kg Rohgewicht.

B. denas ehns han (chicle), 2 Centavos für 1 kg Rein⸗ gewicht.

C. Guapulapflanze, in natürlichem Zustand oder zerkleinert, 15 Pesos für die Tonne von 1000 kg Rohgewicht.

D. Istle, roh, 50 Centavos für 100 kg Reingewicht.

E. Häute und Felle, ungegerbt:

Hirsch⸗ und Bockfelle. 100 kg Rohgewicht 2 25 Pesos,

Vieh⸗ und andere Häute

.“ und Ie..... 8 k6 0,715 5

IV. Ausfuhrzölle von mexikanischer Silbermünze nach Maß⸗ gabe des Gesetzes vom 19. November 1906.

V. Dur fuhrzölle gemäß der geltenden Zollordnung, den Konzessionen für Transportunternehmen sowie den Verträgen und Vorschriften über den Warenverkehr über die Landenge von Tehuantepec. ³)

„NVl. Tonnengebühren nebst Zuschlägen; Lade⸗ und Lösch⸗ gebühren und Gebühren von dem inneren Seeverkehr gemäß den Vorschriften der Gesetze vom 1. und 27. Juli 1898) sowie den Ver⸗ trägen und Vorschriften über den Warenverkehr über die Landenge von Tehuantep c ³)

VII. Abgaben und Gebühren, die von den Hafen⸗ behörden nach den von der Exekutivgewalt gemäß Artikel 12 des Gesetzes vom 1. Juli 1898 erlassenen Tarifen¹) zu erheben sind.

VIII. Aufsichts⸗ und Lagergebühren gemäß der durch Dekret vom 29. März 1904 eutsprechend geänderten Zollordnung und den sonstigen geltenden Bestimmungen.

X. Lotsengelder gemäß dem Gesetze vom 30. Januar 1860, dem Reglement vom 22. April 1851, dem Zirkular vom 30. Juni 1894, dem Dekret vom 24. Februar 1896 und den späteren Be⸗ stimmungen. ⁴)

XI. Gesundheitsgebühren gemäß Dekret vom 23. Oktober

1895 und den sonstigen geltenden Bestimmungen. XII. Gebühren, welche die Konsuln, Vizekonsuln, He. und Konsulagragenten der Republik für folgende andlungen erheben: für Beglaubigung der Urkunden, die ihnen nach Maßgabe der Vorschriften der Zollordnung vorgelegt werden, und nach den Sätzen, die in dem durch Gesetz vom 20. November 1905 ⁵) geänderten Artikel 78 der Zollordnung festgesetzt sind.

¹) Deutsches Handelsarchiv 1905 I S. 1089

²) Ebenda 1905 I S. 861 ff. und 1321, 1906 I S 18. ²) Ebenda 1907 I S. 300. v 88 *) Ebenda 1898 1 S. 848ff.

³) Ebenda 1906 I S. 181.

Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Sydney über seine Tätigkeit im Jahre 1907.

Nach Brendigung des Heimatsurlaubs traf der obengenannte Handels sachverständige am 8. Mai 1907 in Sydney ein. Die nach⸗ folgenden Ausführungen beziehen sich daher auf den zwischen diesem Tage und dem 31. Dezember v. J. liegenden Zeitraum. Vierzig Tage davon nahm eine Dienstreise nach Südaustralien in Anspruch. Das Journal weist 740 Nummern auf. In dem Maße, wie die Einrichtung der Handelssachverständigen bekannter wird, hat sich die Zahl der eingehenden Anfragen ganz bedeutend gehoben. Besonders zahlreich sind die rsuchen um Information über die Absatzmöglichkeiten für deutsche Waren, Nen⸗

nung von Absatzgelegenheiten und Namhaftmachung von Vertretern. Derartiger Anfragen wurden 234 erledigt, die sich auf die einzelnen Industriezweige, wie folgt, verteilen: Industrie der Steine und Erden, Glas, Porzellan 9, Eisenindustrie 23, Metallverarbeitung 18, Maschinen, Apparate, Instrumente 22, Holz⸗, Korb⸗ und Korkwaren 8, Leder, Leder⸗ und Gummiwaren 14, Kurz⸗ waren und Bijouterie 9, Papier und Papierwaren 19, Textilwaren 14, Nahrungs, und Genußmittel 23, der Rest betraf andere Industrie⸗ zweige. In einer Anzahl von Fällen, die wichtig genug erschienen, ist die erste Auskunft ohne besondere Aufforderung durch spätere Nach⸗ träge ergänzt worden, was sehr begrüßt wurde. Für den Bezug von australischen Rohstoffen interessierten sich 24 deutsche Firmen. 14 Eingänge enthielten Anfragen über Zölle und den Handel be⸗ rührende gesetzliche Verordnungen, während mit 14 weiteren Auf⸗ klärung über die verschiedensten anderen, Handel und Wandel be⸗ treffenden Sachen gefordert wurde. Auskünfte über die Kreditfähigkeit australischer Firmen wurden 38 erteilt. In 16 Fällen wurde die Tätigkeit des Handelssachverständigen bei der Regelung von Re⸗ klamationen auf deutsche Lieferungen in Anspruch genommen. 10 Ein⸗ änge betrafen Forderungssachen, die zum Teil im Interesse der er⸗ deutschen Häuser erledigt werden konnten.

In gleichem Maße wie durch die vorstehend beschriebene Tätig⸗ keit konnte der Handelssachverständige die deutschen Handelsinteressen durch seinen Verkehr mit den australischen Interessenten fördern. Zwar gingen nur 28 schriftliche Anfragen nach deutschen Bezugsquellen und 13 nach Absatzgelegenheiten in Deutschland ein, aber dafür war die Zahl der persönlich Anfragenden desto größer. Augenscheinlich gewöhnt man sich in den australischen Geschäftskreisen immer mehr daran, die Person des Handelssachverständigen als Auskunftsbureau über deutsche Handele⸗ und Industrieverhältnisse zu betrachten. Aus Mangel an Zeit ist es unmöglich, über jeden Besuch eine Eintragung zu machen, die Zahl der Besucher betrug indessen durchschnittlich über 70 im Monat und wächst beständig. Die meisten Anfragenden wollen Bezugsquellen ausfindig machen; daneben sucht man auch im buntesten Durcheinander über alle möglichen Punkte Information.

Bei der Namhaftmachung von Bezugsquellen war die angelegte Katalogsammlung, die am 31. Dezember v. J. die Muster⸗ bücher von 170 deutschen Fabrikanten enthielt, von erheblichem Nutzen. Es wäre daher wünschenswert, wenn noch mehr deutsche Firmen die ihnen hier gebotene Gelegenheit benutzen wollten. Wo die Kataloge und das sonstige Material nicht ausreichten, hat sich der Handelssachverständige direkt an die wirtschaftlichen Vereinigungen und Handelskammern gewandt, um auf diese Weise die Namen leistungsfähiger, für das Ausfuhrgeschäft geeigneter Fabrikanten zu erfahren. Das Ergebnis war ein durchaus befriedigendes. In einer Anzahl von Fällen in den weitaus meisten verlautet über das Er⸗ gebnis nichts haben die von dem Handelssachverständigen genannten deutschen Firmen auf diese Weise neue Abnehmer bekommen.

In sehr erfreulicher Weise hat sich auch der Zuspruch der nach Australien kommenden deutschen Geschäftsreisenden gehoben. Meist sind es nur die Neulinge und diejenigen, welche noch keine Vertreter haben, aber auch von diesen kommen immer mehr, um in der einen oder anderen Sache Auskunft und Rat zu erbitten. Besonders

viel Gelegenheit dazu gab der neue Zolltarif und die den Handel

berührende Gesetzgebung (Commerce Act). G 8

Nord⸗Nigeria.

Zolltarifänderungen. Durch Proklamation des Gouverneurs von Nord⸗Nigeria Customs Tariff (further amendment) Proclamation 1908 (Nr. 2/1908) sind die Proklamationen Nr. 20

vom Jahre 1904 und 17 vom Jahre 1906, betreffend Zölle auf ver⸗ schiedene Artikel bei der Einfuhr in das Schutzgebiek, mit Wirk⸗ 8

samkeit vom 15. Mai 1908 abgeändert worden. Die hauptsächlichsten Aenderungen in den Zollsätzen sind folgende:

bisher jetzt Schill. Pce. Schill. Ppe.

Brandy, Genever, Rum, Liköre, Parfüms, mit Heilmitteln versetzte und vermischte Spirituosen, nicht versüßt oder mit einem anderen Artikel so versetzt, daß der Stärke⸗ grad nicht festgestellt werden kann 8 durch Tralles; Hydrometer, für jedes Imperialgallon, dessen Stärke 50 v. H. nach solchem Hydrometer

nicht Aherteh“ .

und für jeden Grad oder Teil eines Grades über eine Stärke von 50 v. H. nach solchem Hydrometer . Zuschlagzoll für das Imperialgallon durch Sykes Hydrometer, für jedes Im⸗ perialgallon von einer Stärke, die 8 die Normalstärke nach solchem Hydro⸗ 8 meter nicht überschreitet. .... Und so im Verhältnisse für jede größere

Stärke als die Normalstärke.

Brandy, Genever, Rum, parfümiert, mit Heil⸗ mitteln versetzte und vermischte Spirituosen sowie alle weingeisthaltigen Mischungen, versüßt oder mit einem Stoffe so versetzt, daß der Stärkegrad nicht wie vorstehend festgestellt werden kann . Imperialgallon

bS ibin boch 8 1 Stück

Salz, außer Tafelsalz, jedoch einschließlich Natron (Pottasche), alle Alkalien und alkalischen Erden, .8

wenn von Süd⸗Nigeria eingeführt derswoher eingeführt wenn anderswoher eingeführ 11 1664A*“ wieback. indfleisch.

Schweinefleisch. eeö““

Lebensmittel.

Reis. 1 ö1114“

Zucker. Zentner 1

111Aa“ 8 ““

Ferner ist das Verzeichnis der zollfreien Waren der roklamation vom Jahre 1904 durch ein neues Verzeichnis ersetzt, größten

Teile dieselben Artikel wie das bisherige enthält. Von den neu hinzu⸗

gekommenen Artikeln sind die wesentlichsten folgende

Handwerk, eug;

Koks und Patentpreßsteinfeuerung;

Eier, ganz;

Geschirr und Sattlerwaren;

Gewichte und Wiegemaschinen; v1““

Milch, frisch (nicht in Blechbüchsen);

Oel und nicht trinkbare Spirituosen zum Gebrauch als Trieb⸗ kraft für Dampfmaschinen;

Geschäftsanzeigen, die als solche vom Zollkollektor erkannt sind, unter Beachtung der vom High Commissioner zu dem Zwecke erlassenen Vorschriften;

Telegraphen⸗ und Telephonmaterialien;

Mit Rädern versehene Gefährte aller Art und ihre daran an⸗ gebrachten Zubehörteile; nden un rane, ganz oder in Teile zerlegt, sowie Maschinerien, die zu ihrem Betriebe notwendig sind;

Alle auf Grund der Niger Transit Order in Gouncil 1903 zugelassenen Durchfuhrwaren. (The Board of Trade- Journal.)

‚hentsprechen:

Sorte 15,80 ℳ, 15,30 ℳ. Rich

132380]

Ersatzbehörden entlassenen Metalldreher Peter Kempkes aus dem Landwehrbezirk Dortmund, zuletzt

wierung auf dem einen Arm. 132379]

Heinrich Häusler 7/15, wegen

. ber Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig ärt.

Britisch⸗Honduras. Zolltarifänderungen. Laut Verordnung des Gouverneurs

8 . 30. April d. J. Tariff Ordinance 1908 (Nr. 6/1908)

sind unter Aufhebung der „Customs Tariff Ordinance Nr. 12 vom Jahre 1904“ für die Einfuhr in die Kolonie neue Sel feltgesegt worden, die mit Ausnahme der folgenden den bisherigen Zöllen

f bisher jetzt cker, roh, dessen Einfuhr n urch ein in Zn der Kolonie jeweils in Kraft befindliches Gesetz verboten it. .Pfund 2 Cent Gegenstände, eingeführt zum unmittelbaren Ge⸗ brauche bei der Errichtung, Erweiterung oder Ausbessung eines Gebäudes, das ausschließ⸗ lich als Kirche oder Schule benutzt werden soll 10 v. H. frei Mascht des Wertes Elektrische aschinen oder Teile davon, ein⸗ Batterien nebst Ladungen . 10 v. H. frei des Wertes Ferner ist der Gouverneur ermächtigt worden, alle Rohstoffe zollfrei einzulassen, die bestimmt sind zum Gebrauch in einer Industrie,

4

worin Erzeugnisse der Kolonie verarbeitet werden.

1 ½ Cent

Birma.

Einfuhrbeschränkung für Morphi Laut Bekannt⸗ machung im „Indian Trade Journal“ vom 21. Mai d. J. darf in Indien hergestelltes Morphium nach Birma überhaupt nicht und außerhalb Indiens hergestelltes daselbst nur von Aerzten und mit be⸗ sonderer Lizenz versehenen Apotheken eingeführt werden. 8 8

Wagengestellung für Kohle, Koks und Britetts 8 am 8. Juli 1908:

Rruhrrevier Oberschlesisches Revier

8. Anzahl der Wagen

Gestellt . . 22 254 8 Niicht gestellt. —.

Berichtigung. Am 7. Juli gestellt: nicht 8546, sondern 8689.

Nach einer durch „W. T. B.“ übermittelten Meldung des Kaiserlich russischen Finanz- und Handelebevollmächtigten für Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn gestaltet sich der Wochen⸗ ausweis der Russischen Staatsbank vom 30. Juni bis 6. Juli d. J., wie folgt (die eingeklammerten Nummern entsprechen den gleichen Positionen des bekannten Bilanzformularz der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen

Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten

(Nr. 1 b und 2) 1008,3 (1003,9), Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 118,7 (124,7), Silber und Scheidemünze 77,7 (77,8),

Diskont⸗ und Spezialrechnungen (Nr. 5) 173,1 8174,99 Spezial⸗

rechnungen, sichergestellt durch Wechsel und Wertpapiere (Nr. 6 und 7)

105,6 (106,3), Sonstige Vorschüsse (Nr. 8 und 17) 123,7 (125,2),

protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sichergestellt durch unbewegliches Eigentum (Nr. 18 und 19) 7,3 (7,3), Wertpapiere (Nr. 20) 87,4 (86,3), Wertpapiere auf Kommission erworben (Nr. 21) 4,1 (3,8), Summen zur en mit den Adels⸗ und Bauern⸗ agrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 22) 1,4 (1,4), Unkosten der Bank und verschiedene Konten (Nr. 23) 38,8 (36,7), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (25 Aktiva, 14 Passiva) 22,2 (3,4), zusammen 1768,3 (1751,7,). Passiva. Kreditbillette (Differenz zwischen I passiv und la aktiv) 1025,3 (1018,4), Kapitalien der Bank (Nr. 3 5) 55,0 (55,0), Einlagen und laufende Rechnungen

(6, 7, 8 bede, 9) 539,9 (534,8), laufende Rechnungen der Departe⸗ ments der Reichsrentei (Nr. 8 a) 70,3 (66,9), verschiedene Konten (Nr. 2, 10, 11, 12) 39,0 (39,2), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 Aktiva und 13 Passiva) 38,8 (37,4), Saldo der

Konten mit den Reichsrenteien (14) (1751,7).

(—), zusammen 1768,3

Die Preisnotierungen vom Berliner Produktenmarkt be⸗ finden sich in der Börsenbeilage.

Berlin, 8. Juli. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte †) 21,60 ℳ, 21,54 ℳ.

Weizen, Mittelsorte †) 21,48 ℳ, 21,42 ℳ. Weizen, geringe Sorte †) 21,36 ℳ, 21,30 ℳ. Roagen, gute Sorte †) 18,40 ℳ, 18,36 ℳ.

Roggen, Mittelsorte †) 18,32 ℳ, 18,28 ℳ. Roggen, geringe Sorte†) 18,24 ℳ, 18,20 ℳ. Futtergerste, gute Sorte*) 17,00 ℳ, 15,90 ℳ. Futtergerste, Mittelsorte*) 15,80 ℳ, 14,60 ℳ. F geringe Sorte*) 14,50 ℳ, 13,40 ℳ. Hafer, gute

orte*) 18,20 ℳ, 17,50 ℳ. Hafer, Mittelsorte“) 17,40 ℳ, 16,60 ℳ. Hafer, geringe Sorte*) 16,50 ℳ, 15,80 ℳ. Mais (mixed) gute Sorte 17,50 ℳ, 17,30 ℳ. Mais (migxed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Mais (runder) gute tstroh 5,82 ℳ, 5,50 ℳ. Heu

1. Untersuchungssachen. 1 2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl⸗ 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

1“ v1ö““ alt 8,60 ℳ, —,— ℳ; do. neu 6,00 ℳ, 4,30 ℳ. Erbse zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 5 30,00 ℳ. Linsen 90,00 ℳ, 30,00 ℳ. Kartoffeln 1 7,00 ℳ. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,00 ℳ, 1, dito Bauchfleisch 1 kg 1,60 ℳ, 1,10 ℳ. Schmweineflei 1,90 ℳ, 1,20 ℳ. Kalbfleisch 1 kg 2,10 ℳ, 1,20 ℳ. fleisch 1 kg 2. s .— Butter 1 kg 2,80 Eier 60 Stü ℳ. Karpfen 1 kg 8 Fe 1 kg

Barsche 1 kg

Bleie 1 kg

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Berlin, 8. Juli. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die andauernd⸗ sehr hohen Preise und festen Be⸗ richte der ausländischen Plätze bewirkten auch hier eine festere Stim⸗ mung, und feinste Marken wurden zu höheren Preisen geräumt. Auch zweite Sorten, zum 120 Pfeanigstich passend, sind gut gefragt. Die Forderungen für feine sibirische Grasbutter bleiben sehr hoch und lassen kaum Rechnung für hier, sodaß nur kleine Umsätze darin statt⸗ fanden. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschafts⸗ butter Ia Qualität 118 bis 120 ℳ, II a Qualität 116 bis 118 ℳ. Schmalz: Die amerikanischen Börsen verkehrten trotz der in letzter Zeit eingetretenen Preiserhöhung in fester Tendenz. Die Packer sind noch immer Käufer für Schmalz und Fleisch, außerdem regten die weiteren gestiegenen Schweinepreise zu Käufen an. Auch hier zeigt sich bessere Kauflust, da ein erneutes Steigen der Schmalzpreise in⸗ folge der hohen Maispreise befürchtet wird. Die heutigen Notie⸗ rungen sind: Choice Western Steam 54 ½ bis 55 ℳ, amerikanisches Tafelschmalz (Borussia) 55 ½ ℳ, Berliner Stadtschmalz (Krone) 55 ½ bis 61 ℳ, Berliner Bratenschmalz (Kornblume) 56 ½ bis 61 ℳ. Speck: Unverändert.

1“

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 8. Juli 1908. Zum Verkauf standen 351 Rinder, 2802 Kälber, 2928 Schafe, 15 002 Schweine. Markt⸗ preise nach den Ermittlungen der Preisfestsetzungskommission. Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg Schlachkgewicht in Mark (bezw. für 1 Pfund in Pfg.): 1 4

Kälber: 1) feinste Mastkälber (Vollmilchmast) und beste Saugkälber 89 bis 94 ℳ; 2) mittlere Mastkälber und gute Saug⸗ kälber 76 bis 83 ℳ; 3) geringe Saugkälber 45 bis 50 ℳ; 4) ältere gering genährte Kälber (Fresser) bis ℳ.

Schafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 78 bis

80 ℳ; 2) ältere Masthammel 69 bis 72 ℳ; 3) mäßig genährte Hammel und Schafe (Merzschafe) 58 bis 63 ℳ; 4) Holsteiner e bis ℳ, für 100 Pfund Lebendgewicht bis ℳ. . Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 kg) mit 20 % Taraabzug: 1) vollfleischige, kernige Schweine feinerer Rassen und deren Kreuzungen, höchstens 1 ¼ Jahr alt: a. im Gewicht von 220 bis 280 Pfund 58 bis 59 ℳ; b. über 280 Pfund lebend (Käser) bis ℳ; 2) fleischige Schweine 56 bis 57 ℳ; gering entwickelte 52 bis 55 ℳ; Sauen und Eber 52 bis ℳ.

Amtlicher Markthericht vom Magerviehhof in Friedrichsfeldr. Schweine⸗ und Ferkelmarkt am

„Mittwoch, den 8. Juli 1908. 1 8

Auftrieb Ueberstand Schweine .3112 Stück . 1 Ferkel.. W11“ Verlauf des Marktes: Schleppendes Geschäft; Preise niedriger. Es wurde gezahlt im Engroshandel für: Läuferschweine: 6—7 Monate alt. Stück 34,00 55,00 3 —5 Monate alt 25,00 33,00 Ferkel: mindestens 8 Wochen alt 16,00 24,00 1““ unter 8 Wochen alt 12,00 15,00

Kursberichte von den auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 8. Juli. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd. Silber in Barren das Kilogramm 73,25 Br., 72,75 Gd.

Wien, 9. Juli, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M./N. pr. Arr. 96,80, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. p. ult. 96,95, Ungar. 4 % Goldrente 111,05, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 93,00, Türkische Lose per M. d. M. 186,50, Buschtierader Eisenb.⸗Akt. Lit. B —,—, Nordwestbahnakt. Lit. B per ult. 447,00, Oesterr. Staatsbahn per ult. 694,50, Südbahngesellschaft 119,75, Wiener Bankverein 518,50, Kreditanstalt, Oesterr. per ult. 620,25, Kreditbank, Ungar. allg. 740,00, Länderbank 438,00, Brüxer Kohlenbergwerk —,—, Montangesellschaft, Oesterr. Alp. 667,75, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,60, Unionbank 538,00, Prager Eisenindustriegesellschaft 2694.

London, 8. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Englische Konsols 87 ⅞, Silber 24 6. Privatdiskont 1516.

Sffentlicher Anzeiger.

Pa ris, 8. Juli. (W. T. B.) (S luß. 5*0 ranz. n

20,37 Snerfancgarkhen, T. B 4. 8 adrid, 8. Juli. „T. B.) Wechsel auf Paris 12,00.

Lissabon, 8. Juli. (W. T. B.) Goldagio 18n

Rew York, 8. Zul. (W. T. B), (Scluß) Die Tendens gestaltete sich bei Eröffnung der Börse fest, doch beschränkte sich das Geschäft vorerst zumeist auf die Umsätze der berufsmäßigen Spekulation. Die Erwartung, daß der heute fällige Monatsberscht der Regierung über den Stand der Ernte günstig lauten werde, sowie Meldungen über eine Besserung in der Lage der Stahlindustrie boten gute Anregung. Das höhere Kursniveau gab der Spekulation später Veranlassung zu umfangreichen Realisationen, die indeß. schlauke Aufnahme fanden. Als am Nachmittag der günstige Ziffern aufweisende Monatsbericht der Regierung bekannt wurde, ge⸗ wann das Geschäft an Ausdehnung. Die Börse schloß in strammer Haltung. Für Rechnung Londons wurden per Saldo 10 000 Stück Aktien gekauft. Gesamtumsatz 620 000 Stück. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zinsrate 1 ¼, do. Zinsrate für letztes Darlehn des 2 ges 1¼. Wechsel auf London (60 Tage) 4,85,70, Cable Transfers 4,87,10. Silber, Commercial Bars 53 ¼4. Tendenz für Geld: Leicht.

Rio de Janeiro, 8. Juli. (W. T. B.) Wechsel auf

Kursberichte von den auswärtigen Warenmärkten.

Magdeburg, 9. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker 88 Grad o. S. 11,00 11,10. Nachprodukte 75 Grad o. S. —,—. Stimmung: Stetig. Brotraffin. I o. F. 20,87 ½ 21,12 ½. Kristallzucker I mit Sack —,—. Gem. Raffinade m. S. 20,62 ½ 20,87 ½. Gem. Melis I mit Sack 20,12 ½ 20,37 ½. Stimmung: Stetig. Rohzucker I. Produkt Transito frei an Bord Hamburg: Juli 22,65 Gd., 22,75 Br., —,— bez., August 22,70 Gd., 22,80 Br., —,— bez., Oktober 20,55 Gd., 20,65 Br., —,— bez., Oktober⸗

Dezember 20,30 Gd., 20,40 Br., —,— bej., Januar⸗März 20,50 Gd., 20,60 Br., —,— bez. Flau. Cöln, 8. Juli. 700,

Bremen, 8. J 1 —.) (Börsenschlußbericht.) Privatnotierungen. Schmalz. Ruhig. Loko, Tubs und Firkin 47, Doppeleimer 48. Kaffee. Ruhig. Offizielle Notierungen der ““ Baumwolle. Ruhig. Upland loko middl

Hamburg, 8. Juli. (W. T. B.) Petroleum. Standard white loko ruhig, 7,55.

Hamburg, 9. Juli. (W. T. B.) Kaffee. (e bericht)) Good average Santos September 30 ½ Gd., Dezember 30 ¾ Gd., März 31 Gd., Mai 31 ¼ Gd. Ruhig. S9 S markt. (Anfangsbericht.) Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg Juli 22,90, August 6 Oktober 20,70, Dezember 20,30, März 20,60, Mai 20,80

att. 8 Gööt. 8. Juli. (W. T. B.) Raps August 16,50 Gd., z r.

London, 8. Juli. (W. T. B.) 96 % Javazucker prompt ruhig, 12 sh. 4 ½ d. Verk. Rübenrohzucker Juli fest, 11 sh 6 ¼ d. Wert. 8

London, 8. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) Standard⸗ Kupfer stetig, 57 ½, 3 Monat 58 ⅞. .

Liverpool, 8. Juli. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 5000 Ballen, davon für Spekulation und Export 200 B. Tendenz: Willig. Amerikanische good ordinary Lieferungen: Stetig. Juli 5,62, Juli⸗August 5,56, August⸗September 5,23, September Oktober 5,07, Oktober⸗November 5,00, November⸗Dezember 4,95, Dezember⸗Januar 4,92, Januar⸗Februar 4,90, Februar⸗März 4,91, März⸗April 4,92.

Glasgow, 8. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen ruhig, Middlesborough warrants 51/0.

Paris, 8. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker stetig, 88 % neue Kondition 28 ¾ 29. Weißer Zucker ruhig Nr. 3 für 100 kg Juli 31 ⅛, August 31 1⅞, Oktober⸗Januar 29 26, Januar⸗April 29 ⁄.

Amsterdam, 8. Juli. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 35 ½4. Bankazinn 78 ¼1.

Antwerpen, 8. Juli. (W. T. B.) Petroleum Raffiniertes Type weiß loko 22 bz. Br., do. Juli 22 Br., do. Augus 22 ¼ Br., do. September⸗Dezember 22 ½ Br. Fest. Schmalz Juli 104 ¼.

Antwerpen, 8. Juli. (W. T. B.) Wollauktion. Die Auktion eröffnete zu höheren Preisen bei auter Beteiligung und leb⸗ hafter Nachfrage. Die Auswahl ist gut. Alle Merinos 10 % höher, Croßbreds 10 15 % höher, Scouredwolle 3,90. Verkauft wurden 390 Ballen Buenos Aires, 1001 Montevideo, 259 Diverse. Total⸗ angebot 9690 Ballen. 1

New York, 8. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwollepreis in New York 11,20, do. für Lieferung per September 9,31, do. für Lieferung per November 9,02, Baumwollepreis in New Orleans 11,00, Petroleum Standard white in New York 8,75, do. do. in Philadelphia 8,70, do. Refined (in Cases) 10,90, do. Credit Balances at Oil City 1,78, Schmalz Western Steam 9,70, do. Rohe u. Brothers 9,90, Getreidefracht nach Liverpool 1 ⅞, Kaffee fair Rio Nr. 7 6 ⅛, do. Rio Nr. 7 per August 5,95, do. do. per Oktober 6,00, Zucker 3,89, Zinn 28,00 28,12 ½¼, Kupfer 12,75 12,87 ⅛.

6. Komanmditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bankausweise. 1 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

9) Untersuchungssachen.

Steckbrief. 2 Gegen den unten beschriebenen, zur Disposition der

in Winnekendonk sich aufhaltend, welcher flüchtig ist

wegen unerlaubter Entfernung verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Millitärarrest⸗ anstalt in Düsseldorf oder an die nächste Militär⸗ behörde zum Weitertransport hierher abzuliefern. Duüsseldorf, 7. Juli 1908. Gericht der 14. Division. Beschreibung: Alter: 22

65 em, Statur: schlank, Haare: blond, Augen: blau, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Bart: im Entstehen, Gesicht: voll, Gesichtsfarbe: blaß,

[32378]

Fahnenfluchtserklärung. II. In der Untersuchungssache gegen 9) den Musk. Heinrich Bartsch 11/29, den Musk. Walter Claus 9/69, 3) den Musk. Karl Fuchs 11/69, 4) den Musk. Peter Gör

M.⸗Str.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗Str.⸗G.⸗O. und sich verborgen bäͤlt, ist die Untersuchungshaft die Beschuldigten hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. Trier, den 6. 7. 08.

Gericht der 16. Dwvifion.

Die Fahnenflu gegen den Musketier Kurt Trenk der 2./J. R. 155 [32384] wird aufgehoben.

Posen, den 7. Juli 1908.

Gericht 10. Division

12/69,

veranlagt. Der 1908 in das Grundbu 1 1 Berlin, den 20. Juni 1908. Verfügung.

tserklärung vom 19. März 1905

—OQ:Q:;,—

Im Wege der Zwangsvoll

Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Täto⸗ ——NNNNN— 5⸗ vf den

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in durch das unterzeichnete Gericht,

der Kreutzigerstraße 5 zu Lichtenberg belegene, im straße 13 15, Zimmer Nr. 113 115 im III. Stock⸗ in der Grundsteuermutterrolle die Nummer 15 628

1 (Berlin), Kreis Nieder⸗ werk, versteigert werden. Das 8 a 69 qm große und ist mit 18 500 Nutzungswert zu 528 Ge⸗

arzelle 747/1 des Kartenblatis 31 der bäudesteuer veranlagt. Der

Gemarkung Berlin, hat in der Grundsteuermutter⸗ ist am 12. Oktober 1907 in das Grund rtikelnummer 17 670 und in der Gebäude⸗ getragen. 87 K. 121. 07.

Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Musketier Fahnenflucht, wird uf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs

owie der §§ 356, 360 der Millitärstrafgerichtsord⸗ [32383]

Münster, den 6. 7. 1908. Gericht der 13. Division.

32429] Verfügung. 8

wird aufgehoben.

Grundbuche von Lichten barnim, Band 7 Blatt Nr. 176 zur Zeit der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen I. Die am 18. April 1908 gegen den Musketier der Frau Tischler Emma Lehmann, geborenen Barow, rolle die Hubert Müller 5/29 erlassene Fahnenfluchtserklärung zu Lichtenberg eingetragene Grundf

Quergebäude mit Hofraum, Vorderwohnhaus mit

Grundstück,

8

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.

5

treckung soll das in Körner zu Berlin zu 15, Rechten und Anteilen Berlin, Schliemannstr. 28, belegene, im Grundbuche v Grundstü vom Schönhausertorbezirk Band 60 Blatt Nr. 1798 wo

Eintragung des Namen des Privatiers Arthur August zu Jörsfelde, vertreten neuen Termine am 14. September 1908, Vor⸗ durch seinen Vormund, Rechtsanwalt Dr. Willy mittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Abrahamsohn zu Berlin, Wilhelmstraße 94/95, ein⸗ Neue Friedrichstraße 13/15, Zimmer Nr. 113/115, getragene Grundstück, Vorderwohngebäude mit rechtem im III. Stock, versteigert werden. Seitenflügel, Doppelquergebäude und zwei Höfen, am 69 qm große, in der Gemarkung Berlin Karten⸗ 17. September 1908, Vormittags 10 Uhr, blatt 40 Parzellennummer 1834/213 belegene Grund⸗ Neue Friedrich⸗ stück hat in der Gebäudesteuerrolle die Nummer 32 046,

tück, Wohnhaus, steuerrolle die Artikelnummer 38 194 und ist bei einem jährlichen Nutzungswert von

Seitenflügel, am 10. September 1908, Vor⸗ 408 jährlich zur Gebäudesteuer veranlagt. Der mittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht Versteigerungsvermerk ist am 9. Juni 1908 in das Neue Friedrichstraße 13/15 —, Zimmer Nr. 113 115 Grundbuch im III. Stockwerk, versteigert werden. 34 qm große Grundstück, Parzelle 1375/99 vom 8 8 Kartenblatt 2 der Gemarkung Lichtenberg, hat in der wegen Fahnenflucht, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Grundsteuermutterrolle den Artikel Nummer 753, in [32385] der Gebäudesteuerrolle die Nummer 565 und ist mit Im 7770 Nutzungswert zu 306 Gebäudesteuer Frau Rechtsanwalt Margarete Haack, geb. Körner, erstei Fweeen ist am 5. Juni zu Berlin gehörige ideelle Hälfte an dem in Berlin, eingetragen.

eingetragen. 87. K. 102. 08. Berlin, den 24. Juni 1908. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.

Zwangsversteigerung. Wege der Zwangsvollstreckung soll die der

Das 6 a

87. K. 98. 08. Dircksenstr. 46, belegenen, im Grundbuche von der Königstadt Band 102 Blatt 4930 zur Zeit der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen 1) der Frau Rechtsanwalt Haack, Margarete geb. Körner, zu Berlin, 2) des Fräuleins Elisabeth

e, bestehend aus einem Vorder⸗ n⸗ und Geschäftshause mit linkem Seitenflügel, Versteigerungs⸗ doppeltem Quergebäude, Ueberbau im 2. Hofe und

geisteskranken 2 Höfen, wovon der erste unterkellert ist, in einem

Das ganze 9 a

u n⸗

Berlin, den 26. Juni 1908. 10 700 mit] Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87. 1