1908 / 185 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Aug 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Qualität

gering

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Dopp

elzentner

niedrigster

höchster

niedrigster höchster

niedrigster

Verkaufte Menge Doppelzentner

Außerdem wurden Durchschnitts⸗ M am Ma preis (Spalte 1 82 nach überschl 1 Doppel⸗ Schätzung verkauft zentner Doppelzentner (Preis unbekannt)

Landsberg a. W. Bromberg .. Wongrowitz.. Sn riegau.. Hirschberg i. Schl. Ratibor.

Göttingen Geldern. Neuß.. Kaufbeuren Döbeln. 6“*“ Neubrandenburg Chateau⸗Salins

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Langenau i. Wrttbg. Landsberg a. W. Kottbus.. Bromberg. Wongrowitz.. Breslau Striegau. Hirschberg i. Schl. E“

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Neubrandenbur 1 Mecelen

riedland i. hateau⸗Salins.

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Wongrowitz. Iöö161 E“ Hirschberg i. Schl. s Göttingen. r ö”“ Neubrandenburg Chateau⸗Salins

Landsberg a. W.. Ketthnud . . 3 Bretlaun... 1 Striegau.. . Hirschberg i. Schl. 8 ICEFöP1765 1 Göttingen. Geldern.. 8 n61u

St. Wendel Kaufbeuren. Döbeln. Winnenden.

Neubrandenburg Chateau⸗Salins

Die verkaufte Menge wird auf vo

9 9 9 9 27 9 2 2 9 9 9 9 9 9 9

Bemerkungen.

21,30 2150 21,70

20,35 20,30 20,80 21,20

21,70 21,20

23,00

16,25 16,80 16,30 17,00 17,20 17,00

16,50 17,40 18,30 17,20 16,80 17,70 16,00

17,50

14,50 14,70 16,00 15,00 16,00 15,00

15,00 18,00

15,80 15,00 15,30 15,30 14,40 15,40 16,50

14,40 18,30 14,40 16,30 15,50 17,00

14,00 18,20 14,40 16,30 15,50 16,00

eizeu.

20,50 20,

21,00 21,09 20,00 20,00 21,40 22,00 21,90 22,10 22,10 22,10 21.50 21,60 20,50 20,50 21,00 21,00 20,30 20,60 21,80 21,80

20,00 21,00 22,00 22,00

Gerste.

21,50 22,00

1 23,20

Roggen.

16,50

17,00 16,40 17,10 17,40 17,70 17,50

17,90 18,30 18,20 17,00 18,00 16,50 16,80

14,50 14 80 16,80 16,00

17,20 14,00

[23,20

Hasfer.

16,40 16,00 15,10 15,50 16,00

16 40 16,50 15.,50 18,00 19,20 14,70 18,40

17,00 16,00

e Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgete

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist,

Kaiserliches Statistisches Amt. 8 J. V.: Dr. Zacher.

Beerlin, den 7. August 1908.

v1““

. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt

16,25

14,73

16,50 16,00 18,00 18,36

17,98

17,00 W7. 16,00 .

8 8

v11“ 1“

Handel und Gewerbee. 8

(ANus den in R ichsamt des Innern zusammengestellten de Ren für Handel und Industrie“.)

Deutsches Reich. b V d sverkehre. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Pergheunas beschlossen, gemäß § 5 der Veredelungsordnung anzuerkennen, daß hinsichtlich des Antrags, für inländische vorgerichtete Happstüchs Tarifnummern 652, 658, 670 und gummierte

ierstücke Tarifnummer 664 —, die zu Pappschachteln Tarif⸗ 6 670 zusammengesetzt werden sollen, innerhalb des preußisch⸗ niederländischen Grenzgebiets einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzu⸗ lassen, die Voraussetzungen des § 3 der Veredelungsordnung vorliegen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Juni d. J. be⸗ chlossen, gemäß § 5 der Veredelungsordnung anzuerkennen, daß für 8 Ichesgen eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit inländischen dichten Geweben, teilweise aus Seide Tarifnummer 405 —, ge⸗ färbten Geweben aus Wolle, im Gewichte von 200 g oder weniger auf 1 qm EGewebefläche Tarifnummer 432 —, gebleichten Geweben aus Baumwolle oder aus Baumwolle gemischt mit Leinen Tarifnummer 456 —, gefärbten Geweben derselben Art Tarifnummer 457 —, ungemusterten gebleichten oder ge⸗ ärbten dichten Geweben aus e Tarifnummer 493 —, die G der Fabrik der Firma S. H. Sharp u. Sons in Leeds in 2 land mit sogenannten Woll⸗ oder Baumwollffilzeffekten bedruckt werden sollen, die Voraussetzungen des § 3 der Veredelungsorenung rliegen. 28 Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Juni d. J. be⸗ schlossen, gemäß § 5 der Veredelungsordnung anzuerkennen, daß hin⸗ chtlich des Antrags, für Weizen Tarifnummer 2 —, der gegen etlic, ge, in eine Zollniederlage unter amtlichem Mitverschluß eingebracht ist, zur Verarbeitung auf Stärke Tarifnummer 173 im sogenannten sauren Verfahren und demnächstigen Ausfuhr dieses Erzeugnisses einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen, die Voraus⸗ setzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. Falls der Ver⸗ Lengen hehs als Mengenveredelung zugelassen wird, dürfen für 100 kg ausgeführte 287 lufttrockene Weizenstärke bis zu 153 kg oll befreit werden. Weihe veg Jenlgleshet kann anordnen, daß die Berechnungen auf

GFrund des hiernach festgesetzten durchschnittlichen Ausbeutesatzes nur 1““ 8

vorläufig gelten und daß am Schlusse Ausbeuteverhältnis auf Grund der Ge⸗ hiernach das Konto durch Zu⸗ bei den Abrechnungen zu weni Weizenmengen berichtigt wird.

zu legen.

Der SasePe 85 * 88. Si schlossen, gem er Veredelun sclassc des Antrags, für Reisgrieß, der unverzollt von mühlenkonten entnommen wird Tarifnummer 164 von Paniermehl Tarifnummer 198 einen verkehr zuzulassen, die Voraussetzungen d ordnung vorliegen. Falls der Veredelungsver zugelassen wird, dürfen für je 100 kg ausge 104 kg vom Mühlenkonto entnommener

werden. schlossen,

sichtlich des Antrags, für rohen Holzgeist aus den Verein von Amerika Tarifnummer 349 einen zollfreien Eigenveredelungsverkehr zuzulassen, die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. verkehr 8 Uhe..R sügelaffen 1 ausgeführten gereinigten Holzgei zu 8 8 Fällen bezogen auf eine Stä teilen vom Zolle befreit werden. Der Bundesrat hat in seiner Si obersten eanpbebörden zu etrieben, die im aktiven zollfr cheinerteilung niedergelegte Müllerei⸗ gemäß §§ 14, 15 der Veredelungs⸗ n der Zoll nicht nach den

geist in beiden

beschlossen, die

estatten, daß von denjenigen gegen Einfuhrst 82 alle n ollpflichtigen Fehlmenge rghung Lpflic fir f. verarbeiteten Müllereierzeugnisse, sondern 29 desjenigen Betrags er entsprechenden Mengen jener Müllereierzeu fuhrscheinerteilung verguͤtet worden ist.

erzeugnisse verarbeiten, durch Einzie

Betrieben ist in der Regel

einer bestimmten Ausbeuteklasse zu verwenden. deren Fällen die gewerblichen und wirtschaftlichen

Betriebs die Verarbeitung

schäftsbücher

von Mehl

jedes Jahres das wirkliche ermittelt und oder Absetzung der im Laufe des Jahres g oder zu viel in Ansatz 2

Wird nicht reine lufttrockene Stärke

ausgeführt, so ist stets das wirkliche Ausbeuteverhältnis zu Grunde

tzung vom u8 Juni 8 8 be⸗ gordnung anzuerkennen, da 8 Reisschäl⸗ „zur Herstellung zollfreien Veredelungs⸗ es § 2 der Veredelungs⸗ kehr als Mengenveredelung führtes Paniermehl bis zu Reisgrieß vom Zolle befreit

ekom menen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Juni d. J. be⸗ gemäß § 5 der Veredelungsordnung anzuerkennen, daß hin⸗ igten Staaten

zum Zwecke der Reinigung

Falls der Veredelungs⸗ dürfen für je 100 kg g ungereinigter Holz⸗ rke von 100 Gewsjchts⸗

zung vom 25. Juni d. J. ermächtigen,

hoben wird, der auf die nisse im Wege der Ein⸗ en Ha. base .geen die Verpflichtung aufzuerlegen, nur Me 9 8 Machen in beson⸗ Verhältnisse eines verschiedener Ausbeuteklassen

blatt für das Deutsche Reich.)

erforderlich, so ist der Zollerhebung der Satz derjenigen Klasse zu Grunde zu legen, nach der der höchste Betrag eingezogen 858 (Zentral⸗

Frankreich

Beglaubigung von Ursprungszeugnissen deutscher Handelskammern seitens der französischen Konsulate. Unter „konsularischer Beglaubigung“ der von der französischen Zoll⸗ verwaltung anerkannten Ursprungszeugnisse deutscher Handelskammern ist nicht eine förmliche Visierung, sondern nur eine Beglaubigung der Unterschrift (16galisation) durch das zuständige französische Konsulat zu verstehen.

Ein neues Finanzgesetz in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Aus einem unter dem Titel „Act to amend the national banking laws“ am 30. Mai d. J. in den Vereinigten Staaten veröffentlichten Gesetz ist folgendes hervorzuheben:

Sektion 1 sieht den Zusammenschluß von mindestens zehn Nationalbanken zu freiwilligen, sgenaanten fational⸗ Curreney Associations“ vor; diese Banken müssen zusammen ein Grund⸗ kapital und Reserven von mindestens 5 Millionen Doll. haben. Der Eintritt in diese Perkinigungen ist an verschiedene Vorbedingungen geknüpft; über ihr Bestehen, ihre Leitung und ihre Auflösung werden zahlreiche Vorschriften erlassen.

er Zweck der National Currency Associations soll sein, in Notstandszeiten eine Vermehrung der Notenzirkulation zu ermöglichen⸗ Jede zu einer der Vereinigungen gehörige Nationalbank, die nn Noten auszugeben wünscht, soll, sofern sie durch Regzierungzschun, scheine gedeckte Noten von nicht weniger als 40 % ihres Aklienkapit im Umlauf hat, ihr Grundkapital intakt ist, und e eine Resew⸗ von nicht weniger als 20 % aufzuweisen hat, Sekuritäten mit gnr chluß von Handelspapieren bei der Assoziation hinterlegen. D. saluß bon stellt bei dem Comptroller of the Currency den Antrag der Bank die Ausgabe von Noten zu gestatten, den dieser unn, kventueller Befürwortung an den Schatzsekretär weiterzugeben ber Der Schatzsekretär entscheidet, ob die Geschäftslage des Distrikts, ber welchem die betreffende Bank gel⸗ een ist, die Ausgabe weiterer 55v— erforderlich macht und ob die Bank für die Ausgabe dieser Note

B

““

über Wert und Art der als Deckung in Frage kommenden Sekuritäaͤten

die Noten zirkulieren.

Sektionen 14 und 15 handeln von der Deponierung öffentlicher

Aufgabe es sein soll, dem

sicher genug erscheint; er kann daraufhin der Assoziation gestatten, zugunsten der betreffenden Bank Noten in einer ihm gutdünkenden Höhe auszugeben. Der Gesamtwert der ausgegebenen Noten darf 75 % des Nennwertes der hinterlegten Sekuritäten, bei Staats.⸗, Stadt⸗ und anderen Munizipalitäͤtsschuldverschreibungen, wie sie in der Sektion 3 des Gesetzes näher beschrieben sind, 90 % des Marktwerts dieser Papiere nicht übersteigen. Keine Nationalbank ch Handelspapiere gedeckte Noten in höherem Werte

hres intakten Kapitals und ihrer Reserven ausgeben

dürfen. Der Ausdruck „Handelspapier“ (Commercial Paper) soll nur Papiere umfassen, die über schwebende geschäftliche Transaktionen ausgestellt sind; sie müssen die Namen von mindestens zwei Ver⸗ bundenen tragen und dürfen auf keine längere Frist als auf 4 Monate ausgestellt sein. Für die Wiedereinlösung der Noten haften alle zu

ken mit ihren (assets) und den auf der Assoziation hinterleaten Sekuritäten, und Kapitals und ihrer Reserven. Die National Currency Association kann ferner, wenn es ihr nötig erscheint, jederzeit von einer jeden der zu ihrem Konzern ge⸗ börigen Banken die Hint äten oder den Umtausch der hinterlegten Sek gegen andere zur Deckung der Notstandsemission verlangen. Kann eine Bank diesem Verlangen innerhalb 10 Tagen nicht nachkommen, so soll die Assoziation die bisher hinterlegten Sekuritäten verkaufen und den Ertrag als Wieder⸗ einlösungsfonds beim Schatzamte hinterlegen. Reicht diese Summe zur Wiedereinlösung der Noten nicht aus, so kann die Assoziation den Fehlbetrag dadurch einziehen, indem sie sich auf dem Wege der Klage an die Aktiven (assets) der betre ält. Sektion 2 bestimmt,

88 öhe zu erhalten, sekretär die in Frage kommende Assoziation auffordern so aufzufüllen. Unterläßt die Assoztation dies, so soll der den Fonds der betreffenden Bank aus den Wiedereinlös anderen zur Assoziation gehörigen Banken nach Bedaͤrf auffüllen. Die Assoziation kann dann innerhalb 5 Tagen zu dem Verkaufe der seitens der Bank bei ihr hinterlegten Sekuritäten schreiten und den Ertrag als Fonds für die Wiedereinlösung der Notstandsemission bei dem Schatzamt hinterlegen.

Nach Sektion 3 kann jede Nationalbank, welche durch Regierungsschuldscheine gedeckte Noten in Höhe von nicht weniger als 40 % ihres Aktienkapitals im Umlauf und eine Reserve von nicht weniger als 20 % aufzuweisen hat, bei dem Comptroller of the Currency den Antrag stellen, Zusatznoten, die durch andere Schuld⸗ verschreibungen als die der Bundesregierung gedeckt sind, ausgeben zu dürfen. In der oben beschriebenen Weise hat der Schatzselretär zu entscheiden, ob Veranlassung zur Ausgabe dieser Noten vorliegt; er hat dann die Zeit der Ausgabe und die Gesamthöhe der Emission nach Maßgabe des vorliegenden Gesetzes zu bestimmen. Die Bank muß bhierauf Bonds in der erforderlichen Höhe bei dem Schatzamt oder dessen Filiale hinterlegen; sie erhält dafür Blankonoten, die in der in dem Nationalbanknotengesetze vorgeschriebenen Weise aus⸗ gefertigt und registriert werden. Ihr Betrag darf weder 90 % des Marktwerts noch den Nennwert der hinterlegten Bonds übersteigen; der Marktwert wird unter der Leitung des Schatzsekretärs festgesetzt.

Als Deckungspapiere sollen Se ase. werden Schuldverschrei⸗ bungen eines jeden Einzelstaates oder onds von Städten, Muni⸗ zipalitäten pder Distrikten, die seit mindestens 10 Jahren bestehen und bestimmten Anforderungen genügen.

Während Sektion 4 Vorschriften über die Art der Hinter⸗ legung enthält, setzt Sektion 5 die Gesamthöhe der Notstandsemission auf 500 Millionen Dollars fest.

Sektion 6 sieht neben dem durch das vorgeschriebenen Einlösun sfonds einen neuen, gleichartigen Fonds zur Wiedereinlösung der Notstandeemffsion vor, in Höhe von 5 % des Gesamtwerts der ausgegebenen Noten.

Sektion 7 trifft Bestimmungen für eine möglichst gleichmäßige und gerechte Genehmigung zur Ausgabe von Notstandsnoten im ganzen Lande; Sektion 8 weist den Schatzsekretär an, von Zeit zu Zeit

Nationalbanknotengesetz

bei den Nationalbanken Informationen einzuziehen.

Sektion 9 sieht eine progressive Besteuerung der neuen Noten vor. Die Steuer wird für den ersten Monat nach einer Rate von 5 % für das Jahr berechnet, die sich mit jedem Monat um 1 % er⸗ höht, bis die Rate von 10 „% erreicht wird, die bestehen bleibt, solange

Die Sektionen 10, 11 und 12 enthalten die Vorschriften der Sektionen 5 bis 7 der alten Aldrichbill über die Zurückziehung und den Nennwert der neuen Noten.

Sektion 13 gibt dem Schatzsekretär die Oberaufsicht über die Organisation und Leitung der National Currency Associations, die

Gelder in den Banken, Sektion 16 stellt die Gelder in den Etat ein, die zur Verfügung der in den vorstehenden Sektionen enthaltenen Bestimmungen nötig sind.

Die Sektionen 17 und 18 schaffen eine Kommission, die sich aus 9 Seratoren und 9 Repräsentanten zusammensetzt, und deren Kongreß über die erforderlichen oder wünschenswerten Aenderungen im Währungssystem der Vereinigten Staaten oder in den Bankgesetzen des Landes zu berichten.

Durch Sektion 19 wird diese Kommission, die den Namen „National Monetary Commission“ tragen wird, mit den nötigen Geldern ausgestattet.

Die Schlußsektion 20 bestimmt, daß das Gesetz bis zum 30. Juni 1914 in Kraft bleiben solle.

11““

Ausschreibungen.

Lieferung von Materialien für den Streckendienst der belgischen Staatsbahnen. 14 Lose. Verhandlung demnaͤchst, Börse in Brüssel.

Lieferung von Telegraphenständern nach Belgien. Ver⸗ handlung: 26. August 1908, 11 Uhr, Börse in Brüssel. 4 Lose. Cahier des charges spécial Nr. 1153.

Eine Lieferung von Eisenbahnmaterial niederländische Kolonialministerium wird am 25. August vergeben. Bestek CXIV: 17 500 flußeiserne Unterleg⸗ platten; Bestek OCXV: 17 000 warm gewalzte und verzinkte flußeiserne Tirefonds für die Eisenbahnen auf Sumatra und 20 000 desgleichen für die Eisenbahnen in Surinam; Bestek Lit. L. 14: Schraubenpfähle mit den dazu ge⸗ hörigen Schraubenblättern, Kuppelungsröhren, M tzen, Träger⸗ platten, Klemmplatten, Bügeln, Zugstangen, Radreifen, Schrauben⸗ bolzen usw.; Bestek Lit. M. 142 Flußeisen; Bestek Lit. N. 14: galvanisiertes flaches Platteneisen; Bestek Lit. O. 14: der eiserne Oberbau für 2 Brücken für den gewöhnlichen Verkehr. Die Bestekken iegen auf dem Technischen Bureau des Kolontalministeriums zur Einsicht aus und sind auf Frankoanfrage bei der Firma Mart. Nyhoff im Haag, Nobelstraat, gegen Zahlung von 1 Fl. für jedes Bestek erhältlich. Die Angebote müssen bis zum Tage der Verdingung, Nachmittags 2 Uhr, in dem dafür bestimmten Kasten im Kolonial! ministerium im Haag (Technisches Bureau) eingeliefert werden. Sie öͤnnen auch portofrel an das Bureau gesandt werden, doch macht sich das Kolonialministerium für die rechtzeitige Einlieferung in den Kasten nicht verantwortlich.

Lieferung von Bahnschwellen usw. nach Oesterreich⸗ Ungarn. Am 20. August 1908 vergibt der Landesausschuß in Lem⸗ berg die Lieferung von 136 000 Stü turen eichener Unterlagen für Wei

für das

ge von ungefähr

2 am 1. April 1909 beginnen und muß bis zum 31. Dezember 1909 beendet sein. Näheres bei dem genannten Landesausschuß.

Der Bau der Eisenbahn (Serbien) soll erst am 17./30 August vergeben werden. 956 357 Dinar. Näheres beim Kreisausschuß in Pokarevac.

Elektrische Anlage im bulgarischen Staatskoblen⸗ werk Pernik. Die Submissionsverhandlung ist auf den 16./29. August 1908 verschoben worden. (Oesterreichischer Zentralanzeiger für das

öffentliche Lieferungswesen.)

Absatzgelegenheit für Zuckerindustriemaschinen usw. auf Formosa. Der amerikanische Konsul in Tam⸗sui (Formosa) macht in einem Bericht über die Entwicklung der uckerindustrie Formosas auf den steigenden Bedarf an Maschinen und ubehör sowie an Schienen und Dampfpflügen aufmerksam und empfiehlt ameri⸗ kanischen Fabrikanten, Vertreter zur Prüfung der Absatzverhältnisse hinauszusenden. Formosa sei imstande, den Zuckerbedarf Japans zu decken, wenn es seine Produktion versiebenfachte, und hierzu seien bei vermehrter Einfuhr und Anwendung moderner Maschinen Aussichten vorhanden. (Nach Daily Consular and Trade Reports.)

.₰

Pokarevac Petrovac Anschlag:

8

Konkurse im Auslande. Serbien.

Milosaw Krsmanowitch, Kaufmann in Paratschin.

t An⸗ meldetermin: 16./29. August 1908, Verhandlungstermin: 18./31. 1908

August

Wagengestellung für Koble, Koks und Brikette am 6. August 1908:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revi Amabl der Neer

Die Handelssachverständigen bei den Kaiserlichen Konsularbehörden. Als Handelssachverständige bei den Kaiserlichen Konsularbehörden sind zur Zeit tätig: in Rio de Janeiro: Dr. Voß, Schanghai: Dr. Delius, Calcutta: Gösling, 8 Johannesburg: Renner, 11“” Sydney: W. de Haas, ö11n I der Kötütig preußische Regierungsbaumeister a. D. Jonas, St. Petersburg: Ingenieur Goebel und Dr. Karl Müller, Valparaiso: Dr. Gerlach,*) Konstantinopel: Jung, New York: Waetzoldt, Königlich preußischer Gewerberat, und Leonhardt, Chicago: Dr. Quandt. Die Stelle in Buenos Aires ist zur Zeit unbesetzt.

gestelt ... Niccht gestellt.

8 1“

Zwischen der Magdeburger Privatbank und der Erfurter Bank Pinckert, Blanchart u. Co. ist, laut Meldung des „W. T. B.“, ein Fusionsvertr

dem die Erfurter Bank mit Wirkung . Januar 1908 auf die Magdeburger Privatbank übergeht. Die Aktionaͤre der Erfurter Bank erhalten auf ihre Aktien eine Zuzahlung von 7 ½ %. Es wird ihnen eine Dividende von 7 % für das laufende Jahr garantiert. Die Geschäfte der Filiale der Magdeburger Privatbank in Erfurt sollen mit denen der Erfurter Bank vereinigt werden. Zur Beschlußfassung über den Fusionsvertrag beruft die Erfurter Bank eine außerordentliche Ge⸗ neralversammlung auf den 28. August und die Magde⸗ burger Privatbank 882 den 29. August ein. Die Magdeburger Privatbank erhöht ihr ktienkapital auf 36 Millionen durch Ausgabe von 3 400 000 neuer Aktien zu 1000 ℳ. Hiervon werden 3 008 000 zum Austausch der Aktien der Erfurter Bank ausge⸗ Fü. die übrigen 392 000 sollen an ein Konsortium begeben werden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Bruttoeinnahmen der Orientbahnen vom 22. bis 28. Juli 1908: 283 920 Fr (weniger 43 450 Fr.), seit 1. Januar: 7 947 020 Fr. (weniger 747 452 Fr.). Die Einnahmen der Mazedonischen Eisenbahn (Salonik Monastir) betrugen vom 15. bis 21. Juli 1908: Stammlinie (219 km): 149710gr. 5356 Fr.), seit 1. Januar: 1 508 766 Fr. (mehr

32

London, 6. August. (W. T. B.) Bankausweis. reserve 24 608 000 (Abn. 1 429 000) Pfd. Sterl., Noten⸗ umlauf 29 899 000 (Zun. 366 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 36 057 000 (Abn. 1 063 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 28 520 000 (Abn. 324 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 45 380 000 (Abn. 684 000) . Sterl., Guthaben des Staats 5 244 000 Abn. 601 000) . Sterl., Notenreserve 23 035 000 (Abn. 1 475 000) sd. Sterl., Regierungssicherheit 15 532 000 (Zun. 485 000) Pfd. Sterl. Prozentverhältnis der Reserve zu den Passiben 48 gegen 50 ¼ in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 228 Millionen, gegen die ent⸗ sprechende Woche des Vorjahres 6 Millionen weniger.

Paris, 6. August. (W. T. B.) Bankausweis. rat in Gold 3 212 206 000 (Zun. 20 194 000) Fr., do. in Silber 906 935 000 (Abn. 266 000) Fr., Portefeuille der Hauptbank und der Filialen 668 491 000 (Abn. 209 022 000) Fr., Notenumlauf 4 784 936 000 (Abn. 12 519 000) Fr., Laufende Rechnung der Privaten 548 578 000 (Abn. 106 776 000) Fr., Guthaben des Staatsschatzes 194 080 000 (Abn. 49 125 000) Fr., Gesamtvorschüsse 547 776 000 (Zun. 7 069 000) Fr., Zins⸗ und Diskonterträgnis 3 814 000 (Zun. 697 000) Fr. Merhältnis des Barvorrats zum Noten⸗ umlauf 86,08. 1A1X4X“

Total⸗

Barvor⸗

Die Preisnotierungen vom Berliner Produktenmarkt be⸗ finden sich in der Börsenbeilage. 1

Berlin, 6. Auaust. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Weizen, Mittelsorte —,— ℳ, —,— ℳ. Weizen, geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Roggen, gute Sortef†) 17,50 ℳ, 17,48 ℳ. Roggen, Mittelsorte†) 17,46 ℳ, 17,44 ℳ. Roggen, geringe Sortef†) 17,42 ℳ, 17,40 ℳ. Futtergerste, gute Sorte*) 17,20 ℳ, 16,00 ℳ. üttergerste, Mittelsorte“) 15,90 7, 14,80 ℳ. Füttergerste, geringe Sorte*) 14,70 ℳ, 13,60 ℳ. Hafer, gute orte*) 18,30 ℳ, 17,60 ℳ. Hafer, Mittelsorte*) 17,50 ℳ, 6,90 ℳ. Hafer, geringe Sorte*) 16,80 ℳ, 16,20 ℳ. —. Mais (mixed) gute Sorte 18,20 ℳ, 18,00 . Mais (migxed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Mais (runder) gute Sorte 16,40 ℳ, 16,00 ℳ. Richtstroh —,— ℳ, —,— ℳ. Heu alt —,— ℳ, —, ; do. neu —,— ℳ, —,— ℳ. Erbsen, gelbe zum Kochen 590,00 ℳ, 30,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Linsen 90,00 ℳ, 30,00 ℳ. Kartoffeln 11,00 6,00 ℳ. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,00 ℳ, 1,40 dito Bauchfleisch 1 kg 1,60 ℳ, 1,10 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 1,90 ℳ, 1,20 ℳ. Kalbfleisch 1 kg 2,20 ℳ, 1,20 ℳ. Hammel⸗ fleisch 1 kg 2,10 ℳ, 1,20 ℳ. Butter 1 kg 2,80 ℳ, 2,20 ℳ.

*) Dr. Gerlach befindet sich zur Zeit auf einer Informationsreise,

272 cbm für die Lokalbahn Lember Die Lieferung soll 8 11““ .“ 8

Eier 60 Stück 4,80 Aale 1 kg 2,80 11““ eie 1 kg 3, Krebse 60 Stück 24,

19- Ab Bahn.

) Frei Wagen und ab Bahn.

Kursbexichte von den auswärtigen Fondsmärkten.

amburg, 6. August. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Barren das Fümbur⸗ 2790 Br., 2784 Gd. Silber in Barren d . arcmna 1179, Be⸗ 7125 ge., Magg en, 7. August, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B. Einh. 4 % Rente M./N. pr. Arr. 96,30, Oesterr. 4 % Rente 9 Kr.⸗W. p. ult. 96,45, Ungar. 4 % Goldrente 110,80, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 92,85, Türkische Lose 3 Buschtierader EisenbAkt. Lit. B —,—, N 8 per ult. —,—, Oesterr. Staatsbahn per ult. 6 25, bahngesellschaft 111,25, Wiener Bankverein 520,75, Kreditanstalt, Oesterr. per ult. 627,25, Kreditbank, Ungar. allg. 741,00, Länderbank 435,50, Brürer Kohlenbergwerk —,—, Montangesellschaft, Oesterr. Alp. 670,50, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,45, Unionbank 539,00, Prager SKergehnärtegeselisgest —. S w ondon, 6. August. . T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Engli h- 86;, 1. dcenh Peeeong 1 ) aris, 6. August. E uß.) 3 % Franz. Rente 96,32, Suezkanalaktien 4345. G ß a

adrid, 6. August. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 12,45.

Lissabon, 6. August. (W. T. B. io 13.

New York, 6. aeh (W. T. B.) (Schluß.) Börsenbericht. Die Börse eröffnete auf Londoner Abgaben und mäßige Realisierungen im allgemeinen in schwacher Haltung. Die Mattigkeit der Canada⸗ aktien, die bei Beginn 1 ½ % verloren, hing mit Streikmeldungen zusammen. Im weiteren Verlauf befestigte sich die Stimmung auf Deckungen, spekulative Käufe und Nachfrage des Privatpublikums. Der Rückgang der Getreidepreise war ein weiteres stimulierendes Motiv. Am Nachmittag fanden erneute Deckungen und Käufe der Kommissionäre statt. Schluß fest. Für Rechnung Londons wurden per Saldo 20 000 Stück Aktien verkauft. Aktienumsatz 810 000 Stück. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zinsrate 1, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 1, Wechsel auf London (60 Tage) 4,84,95, Cable Fesne0 „86,65, Silber, Commercial Bars 52 1. Tendenz für

eld: Leicht.

Rio de Janeiro, 6. August. (W. T. B.) Wechsel auf London 15 ¼⁄6.

Kursberichte von den auswärtigen Warenmärkten.

Essener Börse vom 6. August 1908. Amtlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Briketts. (Preisnotierungen des Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlensyndikats für die Tonne ab Werk.) I. Gag⸗ und Flammkohle: a. Gasförderkohle 12,50 15,00 ℳ, b. Gas⸗ flammförderkohle 11,50 12,50 ℳ, Flammförderkohle 11,00 bis 11,50 ℳ, d. Stückkoble 13,50 14,50 ℳ, e. Halbgesiebte 13,00 bis 14,00 ℳ, f. Nußkohle gew. Korn I und II 13,50 14,50 ℳ, do. do. III 13,00 13,50 ℳ, d 2,00 12,50 ℳ,“ gruskohle 0 —20/30 mm 8,50 9,50 ℳ, do. 0 50/60 mm 11,00 ℳ, h. Gruskohle 7,00 3,50 ℳ; II. Fettkohle: a. Förder⸗ kohle 111,00 11,50 ℳ, b. Bestmelierte Kohle 12,50 13,00 ℳ, c. Stückkohle 13,50 14,00 ℳ, d. Nußkohle, gew. Korn I 13,50 bis 14,50 ℳ, do. do. II 13,50 14,50 ℳ, do. do. III 13,00 14,00 ℳ, do. do. IV 12,00 13,00 ℳ, e. Kokskohle 12,25 13,255 ℳ; III. Magere Kohle: 3. Förderkohle 10,00 11,00 ℳ, b. do. melierte 11,25 12,25 ℳ, c. do. aufgebesserte, je nach dem Stück⸗ „5₰ 12,25 14,00 ℳ, d. Stückkohle 13,00 15,00 ℳ, e. Nuß⸗ ohle, gew. Korn I und II 14,50 17,50 ℳ, do. do. III 16,00 bis 19,00 ℳ, do. do. IV 12,00 13,50 ℳ, f. Anthrazit Nuß Korn 1 18,50 19,50 ℳ, do. do. 11 20,00 23,50 ℳ, g. Fördergrus 9,50 bis 10,00 ℳ, h. Gruskohle unter 10 mm 6,50 8,50 ℳ; IV. Koks: a. Hochofenkoks 16,50 18,50 ℳ, b. Gießereikoks 19,00 21,00 ℳ, c. Brechkoks I und II 21,00 24,00 ℳ; V. Briketts: Brikettt je nach Qualität 11,50 14,25 ℳ. Die nächste Börsenversammlun findet am Montag, den 10. August 1908, Nachmittags von 3 bis 4 ½ Uhr, im „Stadtgartensaale“ (Eingang Am Stadtgarten) statt.

Magdeburg, 7. August. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker 88 Grad o. S. 9,8 9,95. Nachprodukte 75 Grad o. S. —,—. Stimmung: Ruhig. Brotraffin. I o. F. 20,75 21,00. Kristallzucker I mit Sack 1 Gem. Raffinade m. S. 20,50 20,75. Gem. Melis I mit Sack 20,00 20,25. timmung: Still. Rohzucker I. Produkt Transito frei an Bord Hamburg: August 20,30 Gd., 20,40 Br., —, bez., September 20,20 Gd., 20,40 Br., —,— bez., Oktober 19,50 Gd., 19,60 Br., —,— bez., Oktober⸗ Dezember 19,35 Gd., 19,45 Br., —,— bel., Januar⸗März 19,55 Gd., 19,60 Br., ez. Stetig. Wochenumsatz 8000 Zentner. 8 .(W. T. B.) Rüböl loko 73,00, Oktober 70,00. Bremen, 6. 22. B.) (Börsenschlußbericht.) vatnotierungen. Schmalz. Fest. Loko, Tubs und Firkin 48 ½, oppeleimer 49 ¼. Kaffee. Unverändert. Offizielle Notierungen vn Baumwollbörse. Baumwolle. Still. Upland loko middl.

„Hamburg, 6. August. (W. T. B.) Petroleum. Standard

white loko nominell, 7,70.

Hamburg, 7. August. (W. T. B.) Kaffee. [Vormittags⸗ bericht.) Good average Santos September 29 ½ Gd., Dezember 29 ½ Gd., Mirz 29 ¾ GSd., Mai 30 Gd. Ruhig. Zucker⸗ markt. (Anfangsbericht.) Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg August 20,15, Sept. 5905, Oktober 19,35, Dezember 19,30, März 19,65, Mai 19,85.

uhig.

Budapest, 6. August. (W. T. B.) Raps August 16,20 Gd.,

16,30 Br. London, 6. August. (W. T. B.) 96 % Javazucker prompt, Rübenrohzucker August ruhig, 10 fh.

matt, 11 sh. 6 d. Verk. 2 ¼ d. gehandelt.

London, 6. August. (W. T. B.) (Schluß.) Standard⸗ Kupfer stetig, 61, 3 Monat 61 %. 88 Liverpool, 6. August. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 4000 Ballen, davon für Spekukation und Export 200 B. Tendenz: Ruhig. Amerikanische good ordinary Lieferungen: Stetig. August 5,84, August⸗September 5,47, September⸗Oktober 5,26, Oktober⸗ November 5,19, November⸗Dezember 5,13, Dezember⸗Januar 5,10, Januar.Februar 5,09, Februar⸗März 5,10, März⸗April 5,11,

April⸗Mai 5,12. 8 (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen

Glasgow, 6. August. ruhig, Middlesborough warrants 51/1. Paris, 6. August. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker ruhig, 88 % neue Kondition 26 ¾ 27. Weißer Zucker matt, Nr. 3 für 100 kg August 30 ⅛, September 29 ¼, Oktober⸗Januar 28 ¼,

Januar⸗April 28 . .

Antwerpen, 6. August. . T. B.) Petroleum. Raffiniertes Type weiß loko 22 bz. Br., do. August 22 Br., do. Sep⸗ tember 22 ½¼ Br., do. Oktober⸗Dezember 22 ½ Br. Fest. Schmalz August 115,25.

Amsterdam, 6. August. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 35 ½. Bankazinn 85 ½.

New York, 6. Auguft. (W. T. B.) (Sus. Baumwollepreis in New York 10,85, do. für Lieferung per Oktober 9,68, do. für

Lieferung per Dezember 9 36, Baumwollepreis in New Orleans 10 ⅜, Petroleum Standard white in New York 8,75, do do. in Philadelphie

r., —,—

Anfragen sind bis auf weiteres an den Generalkonsul in Valparaiso zu richten. * 8 111

8,70, do. Refined (in Cases) 10,90, do. Credit Balances at Oil Ci