Qualität
mittel
gut
Verkaufte Verkaufs⸗ pre
Gezahlter Preis für 1 Dopp
elzentner
Menge wert
niedrigster ℳ
höchster
niedrigster höchster ℳ ℳ ℳ
niedrigster
ℳ
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höchster ℳ:
Doppelzentner
Durchschnitts⸗
für 1 Doppel⸗
Am vorigen Markttage
Durch⸗ sHunc. preis ℳ
Außerdem wurden ven Hentrthape 8 palte nach überschläglicher
tzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
Quagrantäne wegen vorgeschriebenen Maßrkgeln zunächst Dün⸗
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Lüneburg. Paderborn Fulda.. Kleve.. Neuß.. München. Straubing
Meißen. Pirna. w
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Altenburg
Arnstädt. Bemerkungen.
Ein liegender Stri Berlin, den 28 September 1908
Brandenburg a. H.
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Bromberg Trebnitz i. Breslau.
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19,10 18,00 20,00 18,00
15,30 16,00 14,40 17,00 17,00 16,80
16,50 18,00
18,30 17,75 19,00 18,00
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14,50 15,90 16,00
16,00 16,25 15,50 15,00 16,00 16,00 15,50 16,75
14,50 18,60 18,18 16,80
14,90 16,10 16,00 17.80 16,00 18,23 16,54 16,66 16,80 17,00
15,50 15,80
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ter und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, 85 Punkt (.) in
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15 35 15,00 16,70
19,00 18,00 17,20 17,00 17,00 16,00
188 17,50 17,50 17,60 18,80 17,00 19,00 15,00 19,10 19,00 21,00 19,00 18,50 16,00 18,50 14,00
18,50 19,50 19,60 18,80 18,20 19,20 20,50 18,00 17,20 18,00
Haser.
15,65 16 00 15,70
17,00
17,50 16,80 16,00 16,00 17,30 15,80 15,60 16,00 15,60 14,80
15,80
15,80 15,70 15,10 15,60 15,40 15,80 15,00 15,32 16,10 16,00 15,00 15,85 16,75 16,50 17,40 15,00 16,00 16,50 17,00 17,00 16,50 16,00 19,00 18,75 16,80 16,00 15 00 16,20 16,50 19,00 16,80 18,40 16,70 17,00 17,00 17,50 15,80 15 60 16,70 15,80 15,80 16,20
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18,00 23 17,50 b 18,00 54 17,30 16,40
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19,00 20,00 19,60 19,20 18 20 20,20 20,50 18,00 17,50 18,00
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15,80 15,70 15,60 16,10 15,90 15,80 15,40 15,32 16,10 16,00 15,40 16,15 17,00 16,50 17,40 16,00 16,50 17,50 17,00 17,00 16,50 16,00 20,00 19,32 18 30 16,70 15,50 16,40 16,50 19,00 18,00 18 70 17,80 17,00 19,20 17,50 16,20 16,00 16,70 16,20 15,80 16,20
Der Durchschnittspreis wird a letzten sechs Spal
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
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kirchen anzulaufen. Niederlande.
Die niederländische Regierung hat unterm 23. d. M. Kron⸗ stadt für choleraverseucht erklärt. Die Quarantänefrist ist auf
5 Tage festgesetzt worden. Dänemark.
Laut Bekanntmachung des Justizministeriums vom 19. d. M. sind die gegen St. Petersburg und Kronstadt eingeführten Quarant ““ auf die übrigen 2 und finnischen Ostseehäfen sowie auf die russischen Häfen am Schwarzen und Asowschen Meer ausgedehnt. “
St. Petersburg, 27. September. (W. T. B.) In den 24 Stunden vom 25. September Mittags bis zum 26. Mittags wurden 309 neue Choleraerkrankungen und 153 Todesfälle ver⸗ zeichnet. Die Zahl der Kranken betrug 1831. Die Cholerastatistik der letzten 24 Stunden weist eine Zunahme von 268 Erkrankungen und 143 Todesfällen auf. Seit dem Beginn der Epidemie sind 4945 Personen erkrankt, 1874 gestorben und etwa 1200 wieder gesund
geworden.
18
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Großbritannien.
Ursprungszeugnisse für Zucker. Gemäß Artikel 2 der Husaßatte zu dem am 5. März 1902 abgeschlossenen Vertrage über die Behandlung des Zuckers vom 28. August 1907 können die ver⸗ tragschließenden Teile verlangen, daß, um der Vorteile des Vertrags teilhaftig zu werden, vom 1. September 1908 ab der im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland raffinierte und nach ihren Gebieten ausgeführte Zucer von einem Ursprungszeugnisse begleitet wird, welches bestaͤtigt, daß kein Teil dieses Zuckers aus einem Lande stammt, das nach Feststellung der ständigen Kommission Prämien für die Erzeu ung oder die Ausfuhr des Zuckers gewährt. Demgemäß ist im nschluß an die Ver⸗ ordnung vom 1. August 1908 durch Generalorder (23/1908) vom 8. August; d. J. verfügt worden, daß Zucker, der im Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland raffiniert ist und nach Vertragsstaaten ausgeführt wird, mit einem Ursprungszeugnis ver⸗ sehen sein muß, welches bestätigt, daß kein Teil des Rohzuckers, woraus der raffinierte Zucker gewonnen ist, das Erzeugnis eines Nicht⸗ vertragsstaats ist, der nach Feststellung der ständigen Kommission Prämien für die Erzeugung oder Ausfuhr von Zucker gewährt.
Um diesem Erfordernisse zu genügen, wird den Einführern Lnpfohlen, dafür Sorge zu tragen, daß Zucker, für den später bei der Ausfuhr von einem Zollager oder aus einer unter Zollaufsicht stehenden Raffinerie ein Ursprungszeugnis verlangt wird, bei der Einfuhr nach Großbritannien von einem Ursprungszeugnisse von ähnlicher Form, wie bisher vasgescfrieben war, begleitet ist, das von den Finanzbehörden des Ausfuhrlandes “ ist und die zur Ausstellung der vorstehend erwähnten Ursprungszeugnisse für die Ausfuhr erforderlichen Angaben enthält. Ursprungszeugnisse, die von den Finanzbehörden in Nichtvertragsstaaten ausgestellt werden, müssen auch bestätigen, daß der betreffende Zucker aus einer Fabrik stammt, die keinen Zucker aus einem Nichtvertragsstaate verarbeitet, der nach Feststellung der ständigen Kommission Prämien gewährt; dergleichen Ursprungszeugnisse muͤssen von dem zuständigen britischen Konsul oder Vizekonsul beglaubigt sein.
Die Nacfnrnaseungszengnih⸗ gelten auch für Sirup, der in einer unter Zollaufsicht stehenden Raffinerie erzeugt ist.
“ 8 5 88
2. 33“ Anwendung des Art. 589 des Zollreglements auf Post⸗ sendungen. Nach einem Bericht eines Zollbezirksches kommt es sehr häufig vor, daß Postsendungen, die auf Verfügung der Haupt⸗ Post⸗ und Telegraphenverwaltung den Zollämtern zur öffentlichen Versteigerung übersandt werden, trotz zweimaligen Ausgebots un⸗ verkauft bleiben. Auf seine Bitte um Anweisung, ob er 28g geftlendnngen, deren Empfangnahme sapoßhr der ausländische Ab⸗ ender, als auch der Empfänger verweigert hat, aus eigener Macht⸗ vollkommenheit, gemäß Art. 589 des ollreglements¹) vernichten lassen oder fiskalischen oder öffentlichen Anstalten übergeben dürfe, hat die Haupt⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung mitgeteilt, daß laut Art. XV der Instruktion zum Weltpostvertrag²) über den Austausch leicht wiegender Postpakete mit Postsendungen, die dem -;. nicht ausgehändigt werden konnten und deren Rückempfang die Ab⸗ sender, nachdem sie von der Nichtaushändigung benachrichtigt worden, endgültig rerweigert haben, nach den Landesgesetzen des Bestimmungs⸗ landes zu verfahren ist. Infolgedessen stehe seitens der Haupt⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung dem nichts im Wege, daß auf ausländische Postsendungen, die den Zollämtern zur öffentlichen Versteigerung über⸗ eben worden sind, die Bestimmungen des Art. 589 des Zollreglements e7 finden. (Zirkular des Zolldepartements dom 31. Juli
A16“X“
1““ b “ Handel mit Rauchwaren in Tientsin im Jahre 1907.
Das Rauchwarengeschäft in Tientsin hat während des Jahres 1907 weder für die chinesischen Verkäufer noch für die Exporteure günstige Ergebnisse gezeigt und muß zu den schlechtesten der letzten Jahre gerechnet werden.
Während der ersten Monate entwickelte sich das Geschäft sehr langsam; denn bei den hochgetriebenen Preisen und den in Europa liegenden, aus dem Vorjahr stammenden großen Warenbeständen war Vorsicht am Platz. Erst gegen Mitte des Jabres setzte die Kauflust ein, und zwar wurde ein großer Teil der Waren auf Ab⸗ ladung verkauft. Die Abnehmer in Europa bestanden hauptsächlich aus mehreren großen Firmen; die Fabrikanten und die Mehrzahl der Rauchwarenhändler zeigten sich jedoch sehr zurückhaltend, da sie die Preife noch immer zu hoch fanden. Die von den Chinesen an den Markt gebrachte Ware, wie Kreuze, Decken und Röcke, war meist schlecht gearbeitet, und die Verlader mußten in vielen Fällen be⸗ trächtlich im Preise nachlassen. Als ein Beispiel mögen Kidkreuze dienen, die früher 54/6 % 54/6 englische Zoll maßen und aus 12 Fellen bestanden, während in vergangener Saison solche an den Markt gekommen sind, die nur aus 7 Fellen zusammengesetzt sind und 45/6 %✕ 45/6 Zoll maßen.
Sehr schwere Verluste erlitten diejenigen Firmen, die große Kon⸗ signationen nach Hause gelegt hatten. Die gegen Ende des Jahres erst in Amerika und später sich auch über Europa ausbreitenden finanziellen Krisen haben einen höchst nachteiligen Einfluß auf das Geschäft gehabt, sie brachten dasselbe fast zum Stillstand. Ver⸗ schiedene Firmen, welche bedeutend in chinesischen Artikeln handelten, sahen gezwungen, ihre Zahlungen einzustellen. Der Zwangs⸗ verkauf ihrer Waren drückte die Marktpreise ganz bedeutend herab. Die auf den Tientsiner Markt gekommenen Mengen können nur als
¹) Art. 226 der Regeln vom 15. Mai 1901. — Deutsches Handels⸗
normal bezeichnet werden, teilweise sind sie sogar gegen frühere Jahre kleiner gewesen.
Im ganzen exportierte Tientsin: 136 637 Hundedecken, 372 Hunde⸗ robes, 25 563 schwarze Ziegendecken, 324 546 graue Zie endecken, 105 466 weiße Ziegendecken, 63 647 bunte Ziegendecken, 49 117 Schaf⸗ decken, 30 551 schwarze Kidkreuze, 38 029 bunte Kidkreuze, 251 894 Thibetfelle, 10 336 Thibetkreuze, 15 065 Thibetröcke und Robes, 93 112 Mongolen felle, 44 004 Mongolenkreuze, 1185 Mongolenröcke, 48 759 Slinkfelle, 61 502 Slinkkreuze, 128 Slinkröcke, 8760 zuge⸗ richtete Schaffelle, 552 666 rohe Schaffelle, 14 241 Schafkreuze, 473 Schafröcke, 482 159 Murmelfälle, 256 Murmeldecken, 85 836 zu⸗ gerichtete schwarze Ziegenfelle, 17 289 zugerichtete weiße Ziegenfelle, 35 810 zugerichtete graue und bunte Ziegenfelle, 17 660 Rehdecken, 4300 Zobelfelle, 200 Marderfelle, etwa 60 000 Wieselfelle, 8000 Wiesel⸗ chweife, 2487 Raccoonfelle, 20 235 Kidfelle, 9000 Rehfelle, 275 Otter⸗ elle, 823 Fuchskreuze, 4000 Fuchsfelle, 29 651 Fuchsschweife, 18 Tiger⸗ elle, 84 Leopardenfelle, 24 Wolfsfelle. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Tientsin.)
11“
Anwendung der französischen orschriften über den Verkauf, die Feilbietung, die ehandlung sowie die Be⸗ zeichnungen von Wein, S aumwein, Branntwein und Spirituosen. Gemäß einer erordnung der französischen Regie⸗ rung vom 7. September d. J. foͤllen die unterm 3. September 1907 für Frankreich erlassenen Vorschriften über den Verkauf, die Feil⸗ bietung, die Behandlung sowie die Bezeichnungen von Wein, Schaum⸗ wein, Branntwein und Spirituosen *) in Algerien Anwendung finden. Die im Artikel 14 der gedachten Verordnung *) vorgesehene sechs⸗ monatige Frist zur Erfüllung der Bestimmungen über die vorge⸗ schriebenen Bezeichnungen läuft vom 8. September d. J. (Journal officiel de la République Francçaise.)
Ausschreibungen. ͤ Lieferung von Näh⸗ und Packspagat nach Wien für die K. K. Generaldirektion der Tabakregie. Es handelt sich um den Be⸗ darf für das Jahr 1909 eventuell 1910 und 1911. Verhandlung: 12. Oktober 1908, Mittags. Näheres bei der erwähnten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.
Elektrische Beleuchtung Konstantinopels. Konstan⸗ tinopler Blättern zufolge soll die „Société d'éclairage de Constantinople“ von der Stadtpräfektur die Erlaubnis zur Ein⸗ richtung der elektrischen Beleuchtung erhalten haben. Die Gesellschaft soll auch das Monopol zur Herstellung der elektrischen Kraft erhalten haben. (Konstantinopler Handelsblatt.)
Neue Dampfer für den rumänischen Seeschiffahrts⸗ dienst. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten in ukarest hat beschlossen, für den rumänischen Seeschiffahrtsdienst noch vier Waren⸗ und Personendampfer anzukaufen, die zwischen Konstantza und Kon⸗ stantinopel verkehren sollen. Es besteht die Ab cht, diese vier Dampfer in England zu bestellen. (Bukarester Tagblatt.)
Lieferung von vier vollständigen Kabeleinrichtungen nach Australien. Verhandlung: 19. Oktober 1908 beim Deputy Postmaster General in Melbourne. Näheres beim „Reichsanzeiger.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 26. September 1908: 8
8 Ruhrrevier Oberschlesis Anzahl der W. nann“ 6““ Nicht gestellt. am 27. September 1908: Gestellt. 3 34
Nicht gestellt. WI1
Laut Inserat in der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeigers⸗ werden die am 1. Oktober fälligen Zinsscheine der Preußischen Pfandbriefbank seit 15. d. M. an der Kasse der Gesellschaft sowie bei der Mehrzahl der deutschen Bankfirmen eingelöst.
— In der vorgestern in Essen (Ruhr) abgehaltenen Aufsichts⸗ 1eg der Essener Steinkohlen⸗Bergwerke Aktien⸗ gesellschaft wurde, „W. T. B.“ zufolge, mit seteilt, daß der Betriebsgewinn für die Monate Januar bis einschließlich August nach Abzug aller nerost⸗n und nach Rückstellung von 120 000 ℳ für Ab⸗ gaben auf Mehrlieferungen an das Kohlensyndikat 2 565 213 ℳ gegen 2 449 609 ℳ im Vorjahre heträgt. Die Dividende für das Geschästs⸗ jahr 1908 wird, wie im Vorjahre, wiederum mit 10 % in Aussicht
enommen. Die Kohlenförderung der 009 048 (Vorjahr 985 499) onnen, die Briketterzeugung 401 187 (Vorjahr 350 480) Tonnen.
— In der vorge sgen Sitzung des Aufsichtsrats der Harpener Bergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft in Dortmund wurde, wie das „W. T. B.“ meldet, die Bilanz für das Geschäftsjahr 1907/08 fest⸗
estellt und beschlossen, der Generalversammlung am 28. Oktober die Ferteilung einer Dividende von 11 % vorzuschlagen. Die Gesamt⸗ kohlenförderung des Geschäftsjahres betrug 7 405 532 t.
— Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Anatolischen Eisenbahnen vom 3. bis 9. September 1908: es 19, FKs 5 654 Fr.), seit 1. Januar 1908: 4 918 390 Fr. — 22
Cöln, 26. September. (W. T. B.) In der heutigen Auf⸗ sichtsratssitzung der Phönix⸗Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb in Hörde in Westfalen wurde der Abschluß für 1907/08 vorgelegt. Derselbe ergibt einen Rohgewinn von 26 355 486 ℳ (im Vorjahre 26 410 006 ℳ) und einschließlich des Vortrages aus dem Vorfahre von 1,035 897 ℳ (im Vorjahre 1 094 616 ℳ) 27 391 383 ℳ (im Vorjahre 27 504 622 ℳ). Nach Abzug der Abschreibungen von 11 092 016 ℳ (im Vorjahre 8 101 583 17 verbleibt ein Reingewinn von 16 299 367 ℳ (im Vorjahre 19 403 030 9. Die in Klammern angeführten Ziffern des Vorjahres zenthalten die Erträgnisse der an⸗ gegliederten Nordsternzeche nur für ein halbes Jahr, wie auch die zum Erwerbe von Nordstern ausgegebenen 28 000 000 ℳ neuer Aktien bekanntlich im Vorjahre nur eine⸗ Halbjahres⸗ dividende erhielten. Es wird der Generalversammlung vor⸗ geschlagen werden, bieraus 11 % (im Vorjahre 17 %) Dividende mit 11 000 000 ℳ (im Vorjahre 14 620 000) zu verteilen, eine Million (im Vorjahre auch eine Million) zu außerordentlichen Abschreibungen zu verwenden, 310 000 ℳ (im Vorjahre eine Million) zu Wohlfahrtszwecken zurückzustellen und nach Abzug der satzungs⸗ und vertragsmäßigen Gewinnanteile von 1 392 067 ℳ (im Ee 1 747 142) noch 2 597 300 ℳ (im Vorjahre 1 035 897) auf neue Rechnung vorzutragen. Die Generalversammlung soll auf den 31. Ok⸗ tober d. J. einberufen werden.
Belgrad, 28. September. (W. T. B.) Ausweis At Autonomen serbischen Monopolverwaltung für den Monat August 1908: Bruttoeinnahme der ver Monopole sowie Netto⸗ ergebnisse der Zölle, Obrtsteuer und Stempelmarken 3 954 450,— Fr., desgleichen Januar bis Juli 1908: 24 128 273,— Fr., zufammen 28 082 723,— Fr. Verwendung der Einnahmen: 1) für den Dienst der Staatsschuld 16 983 450,— Fr., 2) für Materialankäufe und Betriebs⸗ spesen 7 442 800,— Fr., 3) Kassenbestand 3 656 473,— Fr., zusammen 28 082 723,— Fr.
New York, 26. September. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 500 000 Dollars Gold nach Argentinien und 6000 Dollars Gold nach anderen Orten ausgeführt, die Silberausfuhr betrug 810 000 Dollars; eingeführt wurden 761 000 Dollars Gold
und 62 000 Dollars Silber.
New York, 26. September. (W. T. B.) Der Wert der in der vergangenen Woche eingeführten Waren betrug 19 910 000 Dollars gegen 14 450 000 Dollars in der Vorwoche.
Wien, 26. September. (W. T. B.) Ausweis der Oester⸗ reichisch⸗Ungarischen Bank vom 23. September K. Kronen). Ab⸗ und Zunahme gegen den Stand vom 15. September: Notenumlauf 1 901 614 000 (Abn. 20 334 000), Silberkurant 312 878 000 (Abn. 2 025 000), Goldbarren 1 165 074 000 (Zun. 1 029 000 „ in Gold zahl⸗ bare Wechsel 60 000 000 (unverändert), Portefeuille 512 862 000 (Zun. 682 000), Lombard 68 967 000 Ahrs 863 000), Hypotheken⸗ darlehne 299 994 000 (Abn. 3000), Pfandbriefeumlauf 292 045 000 (Abn. 252 000), steuerfreie Notenreserve 36 338 000 (Zun. 19 338 000).
Die Preisnotierungen vom Berliner Produ tenmarkt be⸗ finden sich in der Börsenbeilage. ℳ 1.“ b
Berlin, 26. Sre Marktpreise nach Grmittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: eizen, gute Sorte †) 20,60 ℳ, 20,54 ℳ. — Weizen, Mittelsorte †) 20,48 ℳ, 20,12 ℳ. — eizen, geringe Sorte †) 20,36 ℳ, 20,30 ℳ. — Roggen, gute Sortef) 17,60 ℳ, 17,56 ℳ. — Roggen, Mittelsortef) 17,52 ℳ, 17,28 ℳ. — Rog en, Keringe Sortef) 17,44 ℳ, 17,40 ℳ. — Füͤttergerste, gute Sorte 18,20 ℳ, 17,00 ℳ. — Futteagerfts Mittelsorte*) 16,90 ℳ, 15,70 ℳ. — Fttergerss geringe Sorte*) 15,60 ℳ, 14,50 ℳ. — Hafer, gute orte*) 18,40 ℳ, 17,80 ℳ. — Hafer, Mittelsorte“) 17,70 ℳ 17,10 ℳ. — Hafer, geringe Sorte*) 17,00 ℳ, 16,50 ℳ. — Mais (mixed) gute Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. — Mais (miged) eringe Sorte —,— „ 2F ℳ. — Mais (runder) gute orte 17,30 ℳ, 16,80 , ℳ. — Richtstroh 4,66 ℳ, 4,32 ℳ. — 5,80 ℳ, 4,20 ℳ. — Erbsen, gelbe zjum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. — Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. — Lins 30,00 ℳ. — Kartoffeln 8,00 ℳ, 4,50 ℳ. 8 Keule 1 kg 2,00 ℳ, 1,40 ℳ; dito Bau fleisch 1 kg 1,60 ℳ 1,10 ℳ. — Schweinefleisch 1 kg 1,90 ℳ, 1,20 ℳ. 1 kg 2,20 ℳ, 1,20 ℳ. — Hammelfleisch 1 kg 2,1 Butter 1 kg 2,80 ℳ, 2,40 ℳ. — G6 — Karpfen 1 1, . — Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,40 ℳ. — He — Barsche 1 kg 2,00 ℳ, 1,00 ℳ. — — Bleie 1 kg 1,60 ℳ, 0,80 ℳ. — 7 Ab Bahn. G Frei Wagen und ab Bahn.
Berlin, 26. September. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Der Konsum in allerfeinster Butter war infolge der erhöhten Preise etwas schwächer, sodaß die Zufuhren den Bedarf deckten. Abweichende Qualitäten sind wenig gefragt. Die 1vs; Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter Ia Qualität 124 bis 126 ℳ, IIa Qualität 120 bis 123 ℳ. — chmal Der Markt verkehrte in der zweiten Hälfte der Woche in ruhiger aber fester Tendenz bei unveränderten Preisen. Die S weinezufuhren in Amerika bleiben klein. Es muß daher mit einer weiteren Abnahme der Vorräte gerechnet werden, zumal über eine bessere Nachfrage so⸗ wohl für den Konsum, als auch seitens der Spekulation von drüben berichtet wird. Die Knap heit hier am Platze 88 noch immer nicht gehoben. Die heutigen Notierungen sind: Thoice Western Steam 60 ½ bis 61 ℳ, amerikanisches Fafelf malz (Borussia) 62 ℳ, Berliner Stadtschmalz (Krone) 62 ℳ, Berliner Bratenschmalz (Kornblume) 63 bis 67 ℳ. üe 1AA4A4“
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dem Berliner
Ausweis über den Verkehr auf um Verkauf standen
Schlachtviehmarkt vom 26. September 1908. 4725 Rinder, 1174 Kälber, 10 920 Schafe, 13 339 chweine. reise nach den Ermittlungen der Preisfestse ungskommission. ezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg Schlach gewicht in Mark (bezw. für 1 Pfund in Pfg.):
Für Rinder: Ochsen;: 1) vollfleischig, ausgemästet, höchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre alt, 79 bis 82 V junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 70 bis 74 ℳ; 3) mäßig genährte junge und gut genährte ältere 60 bis 65 ℳ; 4) gering genährte jeden Alters 53 bis 59 ℳ. — Bullen: 1) voll⸗
eischige, höchsten Schlachtwerts 70 bis 74 ℳ; 2) mäßig genährte üngere und gut genährte ältere 64 bis 67 ℳ; 3) gering genährte 53 bis 58 ℳ. — Färsen und Kühe: 1) a. vollfleischige, aus⸗ gemästete Färsen höchsten Schlachtwerts — bis — ℳ; b. voll⸗ fleischige, ausgemästete Kühe höchsten lachtwerts, höchstens 7 Jahre alte 69 bis 72 ℳ; 2) ältere ausgemästete Kühe und weniger gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen 63 bis 66 ℳ; 3) mäßig genährte Färsen und Kühe 57 bis 61 ℳ; 4) gering genährte Färsen und Kühe
53 bis 55 ℳ. 1) feinste Mastkälber (Vollmilchmast) und beste
Kälber: Saugkälber 93 bis 98 ℳ; 2) mittlere Mastkälber und gute Saug⸗
kälber 84 bis 89 ℳ; 3) geringe Saugkälber 48 bis 53 ℳ; 4) ältere gering genährte Kälber (Fresser) 47 bis 56 ℳ.
Schafe. 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 78 bis 80 ℳ; 2) ältere Masthammel 71 bis 75 ℳ; 3) mäßig genährte
mmel und Schafe (Merzschafe) 61 bis 66 ℳ; 4) Holsteiner Frnmen üna⸗ „ bis — ℳ, für 100 Pfund Lebendgewicht
i 27 bis 38 ℳ. Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 kg) 1) vollfleischige, kernige Schweine feinerer
Rer Feee ee. hoͤchstens 1 ½ Jahr alt: a. im Gewicht a u eren reuzungen, en ahr alt: a. im e e. b. über 280 Pfund lebend
von 220 bis 280 Pfund 64 bis — ℳ; (Käser) — bis — ℳ; 2) Hleischige Schweine 62 bis 63 ℳ; gering entwickelte 58 bis 61 ℳ; Sauen 60 bis — ℳ. ue“
18 .
Berlin, 26. September. Wochenbericht für Stärke, Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von 18 Sabersky. Die reise für Kartoffelfabrikate loko sind wenig verändert, für neue ampagne 1 ℳ unter vee Es sind zu notieren: Ia. Kartoffel⸗ stärke 20 — 20 ½ ℳ, Ia. Kartoffelmehl 20 — 20 ½ ℳ, II. Kartoffelmehl 15 ½ -— 17 ½ ℳ, gelber Sirup 27 — 27 ½ ℳ, Kap.⸗Sirur 27 ½ — 28 ℳ, Exportsirup 28 ½ — 29 ℳ, Kartoffelzucker gelb 27 — 27 ½ ℳ, Kartoffel⸗ zucker kap. 27 ½ — 28 ℳ, Rumcouleur 40 — 41 ℳ, uleur 39 — 40 ℳ, Derxtrin gelb und welz Ia. 27 — 27 ½ ℳ, do. sekunda 25 ½ — 26 ℳ, Hallesche und Schlesische 47 bis 49 ℳ, Weizenstärke kleinst. 43 — 45 ℳ, do. großst. 46 — 47 ℳ, Reisstärke (Strahlen⸗) 52 — 53 ℳ, do. (Stücken⸗) 52 — 53 ℳ, Schabestärke 43 — 44 ℳ, Ia. Maisstärke 36 —38 ℳ, Viktoriagerbsen 21 — 25 ℳ, Kocherbsen 21 — 24 ℳ, grüne Erbsen 21 — 24 ℳ, Futrer⸗ und Taubenerbsen 18 — 21 ℳ, inl. weiße Bohnen 23 — 25 ℳ, flache welße Zohnen 23— 25 ℳ, ungarlsche weiße Bohnen 23 — 25 ℳ, Falhiso. russische weiße Bohnen 22 — 23 ℳ, große Linsen 28 — 32 ℳ, mittel do 23 — 28 ℳ, kleine do. 19 — 23 ℳ, weiße Hirse 60 — 70 ℳ, gelber Senf 30 — 40 ℳ, nfkörner 24 — 28 ℳ, Winterrübsen 27 — 27 ½ ℳ Winterraps 27 ½ — 28 ℳ, blauer Mohn 43 — 50 ℳ, weißer Mohn 70 — 80 ℳ, Pferdebohnen 16 ½ — 17 ⅛ ℳ, 5 16 — 19 ℳ, Mais loko 17 — 19 ℳ, Wicken 18 — 19 ℳ, Leinsaat 23 — 25 ℳ, Kümmel 70 — 80 ℳ, Ia. inl. Leinkuchen 16226 ℳ, Ia. russ. do. 16 ½ - 17 ℳ, Rapskuchen 13 — 13 ½ ℳ, Ia. Marseill. Erdnu chen 14 — 15 ½ ℳ, Ia. doppelt gesiebtes Baumwollsaatmehl 50 — 60 % 16 ½ — 17 ℳ, helle getr. Biertreber 13 — 14 ℳ, getr. Getreide⸗ .en 15 ½ — 16 ½ ℳ, Maisschlempe 15 — 16 ½ ℳ, Malzkeime 11 ¼ bis 12 ½ ℳ, Roggenkleie 11 ½ — 12 ¼ ℳ, Weizenkleie 11 — 11 ½ ℳ (Alles für 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)
archiv 1903 I S. 105 ff. ²) Reichsgesetzblatt 1907 S. 593.
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*) Deutsches Handelsarchiv 1907 I S. 1242.
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