Oberstleutnant Graf von Schweinitz und Krain Freiherr von Kauder, beauftragt mit der Führung des 1. Gardefeldartillerieregiments,
Oberstleummant Müller im Lehrregiment der Feldartillerie⸗ schießschule,
Oberstleutnant Bormkam beim Stabe der Fußartillerie⸗
schießschule; sowie
das Allgemeine Ehrenzeichen: I“ Rinck an der Unteroffizierschule in Marien⸗ werder. 1
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahndirektionspräsidenten a. D. Heinrich G zu Münster i. W. den Roten Adlerorden zweiter lasse mit Eichenlaub, dem Museumsdirektor a. D., Geheimen Regierungsrat Dr. Oskar Eisenmann zu Cassel den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Hauptmann ans Schlosser und dem Ober⸗ leutnant Horst Heinicke in der Schutztruppe für Kamerun die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse
mit Schwertern,
S
Eduard Lautemann
dem Kirchenältesten und Amtsvorsteher,
8
1“ Berlin,
dem Leutnant Jasper von Oertzen und dem Stabs⸗ arzt Dr. Anton Handl in der Schutztruppe für Kamerun den Roten Adlerorden vierter Klasse mit Schwertern,
dem Pfarrer und Erzpriester Joseph Konietzko zu Radzionkau im Kreise Tarnowitz, den Pfarrern zu Großenritte im Landkreise Cassel und Johannes Pipirs zu Memel, den emeritierten Pfarrern Friedrich Annecke zu Eefell, bis⸗ her in Blankenberg, Kreis Ziegenrück, und Otto Flügel u Dölau bei Halle a. S., bisher in Wansleben im Mans⸗ helder Seekreise, den Gymnasialoberlehrern a. D., Professoren Hermann Bochroeder zu Cassel, Dr. Friedrich Böttner zu Breslau, Paul von Schaewen zu Glogau, Franz Honika und Gustav Sckeide zu Beuthen H.⸗Schl. und Rittergutsbesitzer Willy Jesdinszki zu Cammelwitz im Landkreise Breslau den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Rittergutsbesitzer von Wallenberg⸗Pachaly auf Schmolz im Landkreise Breslau, dem Geheimen Baurat Karl Alken zu Wiesbaden, bisherigem Mitgliede der Eisenbahn⸗ direktion in Hannover, dem Fürsterzbischöflichen Kommissarius für den Preuß schen Anteil der Erzdiözese Olmütz, Pfarrer und Erzpriester Ignatz Maiß zu Katscher im Kreise Leobschütz, dem Superintendenten a. D. Karl Thiele zu Eisleben, bisher in Oberröblingen a. See, und dem emeritierten
Pastor Otto Jordan zu Göttingen, bisher in Eisleben, den
Königlichen Kronenorden dritter Klasse, den Leutnants von Michaelis und von Hagen in der Schutztruppe für Kamerun den Königlichen Kronenorden vierter Klasse mit Schwertern, dem Bürgermeister Eugen Pitsch zu Cronberg im Ober⸗ taunuskreise, dem Kirchenältesten und Amtsvorsteher, Guts⸗ besitzer Gottfried Gimmler zu Peterwitz im Landkreise Breslau, dem Gutsbesitzer Friedrich Kuttkke zu Schmolz im genannten Kreise, dem Polizeikommissar a. D. Karl Tiggemann zu Essen a. d. Ruhr, dem Eisenbahnbetriebs⸗ sekretär Franz Wollenberg zu Berlin und dem Hegemeister Karl Lichtenberg zu Braach im Kreise Rotenburg a. F. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, den Lehrern Gustav Korthals zu Rohrbeck im Kreise Arnswalde und Matthias Loskill zu Mettlach im Kreise Merzig den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem pensionierten Zollaufseher Hermann Klingebeil zu Rixdorf, bisher in Danzig, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Bürgermeister, Mühlenbesitzer Andreas Zahn, dem Hermann Werner, beide zu Altenritte im Land⸗ eise Cassel, dem Standesbeamten Wilhelm Barenscheer zu Stellichte im Kreise Fallingbostel, dem pensionierten Ge⸗ richtsdiener und Gefangenaufseher Gustav Scheffler zu Grünhayn bei Tapiau, bisher in Willenberg, dem Gutsschaf⸗ meister Karl Spitzbarth zu Hergisdorf im Mansfelder Ge⸗ birgskreise und dem landwirtschaftlichen Arbeiter Karl Kolditz zu Gorenzen im Mansfelder Gebirgskreise das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem Feldwebel Albert Heinemann im 7. Thüringischen Infanterieregiment Nr. 96 und dem Jäger der Reserve, Korb⸗ macher Albert Günther zu Hamm i. W. die Rettungs⸗ medaille am Bande zu verleihen. “
8 Bekanntmachun .“
Nachdem zufolge amtlicher Mitteilung die Cholera in Archangel und Riga festgestellt ist, bestimme ich unter Hinweis auf die Vorschriften des Bundesrats über die gesundheit⸗ liche Behandlung der Seeschiffe in den deutschen
Häfen (R ichsgesetzbl. von 1907 S. u auf Grund des 25 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefähr⸗ icher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. S. 306): Die aus den Häfen von Archangel und Riga nach einem deutschen Hafen kommenden Schiffe und ihre Insassen sind bis auf weiteres vor der Zulassung zum freien Verkehr ärztlich zu untersuchen. b 8 Berlin, den 19. Oktober 1908. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquiêres.
Bekanntmachung,
betreffend die Einrichtung einer deutschen Po 8 anstalt in Asimmur (Marokko).
In Asimmur (Marokko), zwischen Casablanca und Mazagan, ist eine deutsche Postanstalt eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf den Briefpostdienst erstrech!.
Ueber die Taxen und Versendungsbedingungen Postanstalten auf Verlangen Auskunft. den 14. Oktober 1908. 8 Staatssekretär des Reichspostamts. 11“X“*“ 1u1“
geben die
Der
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bankier Hermann Köhler in Frankfurt a. M., dem Steinbruchbesitzer Emil Lehmann in Striegau, dem Fabrikbesitzer Rudolf Poensgen in Düsseldorf und dem Kaufmann Emil Selberg in Berlin den Charakter als Kommerziefge zu verleihen.
do. &
de hm für Landwirtschaft, Domänen
§. Str und Forsten.
Dem Süs Kreistierarzt ernannten Tierarzt Dr. Karl Grabert seobig zweite Kreistierarztstelle zu Stettin verliehen
Ministerium des Innern.
Der Geheime Regierungsrat und vortragende Rat im Ministerium des Innern Dr. Freiherr von Ziller ist an Stelle des zum Präsidenten der Regierung in Frankfurt (Oder) beförderten Geheimen Oberregierungsrats von S dneneen Mitgliede der Königlichen Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte ernannt worden.
Mi
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Dem Stift Neuzelleschen Domänenpächter
1 Wilhelm Wadehn in Breslack, Kreis Guben,
ist der Charakter als
Königlicher Oberamtmann beigelegt worden.
betreffenb die Errichtung einer evangelischen Segens⸗Kirchengemeinde zu Berlin.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten und des Evangelischen Oberkirchenrats sowie nach ö der Beteiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch folgendes festgesetzt:
L. Die Evangelischen in demjenigen Gebiete von Berlin, welches umgrenzt wird:
a. im Norden: vom Schnittpunkte der westlichen Verlängerung einer hinter den auf der Nordseite der Eberswalderstraße be⸗ legenen Grundstücken laufenden, an der Schwedterstraße hinter dem Grundstück Eberswalderstraße 52 beginnenden Linie mit der Parochtalgrenze der Friedenskirchengemeinde an durch diese Linie und deren östliche Verlängerung über die Schönhauser Allee und die Pappel⸗Allee hinweg bis zu ihrem Treffpunkte mit einer hinter den auf der Nordseite der Danzigerstraße belegenen Grundstücken laufenden, an der Pappel⸗Allee hinter dem Eckgrundstück Pappel⸗Allee 1 und Danzigerstraße 98 beginnenden Linie, von da ab durch diese hinter dem Grundstück Danzigerstraße 95 endende Linie und deren Verlängerung bis zum Schnitt⸗ punkte der letzteren mit der Parochialgrenze der Getb⸗ semane III (Ost.) Kirchengemeinde, von dort durch diese Parochialgrenze bis zu deren Schnittpunkt mit der Parochial⸗
„grenze der Immanuel⸗Kirchengemeinde,
b. im Osten: von diesem Schnittpunkte ab durch die Parochial⸗ grenze der Immanuel⸗Kirchengemeinde bie zu deren Schnitt⸗ pankte mit der Mittellinie der Saarbrückerstrabe,
c. im Süden und Westen: von da ab durch die westliche Ver⸗ langerung der Mittellinie der Saarbrückerstraße bis zu ihrem Schnittpunkte mit der Mittellinie der Schönhauser Allee, sodann b durch diese Mittellinie bis zu deren Schnittpunkte mit der
Mittellinie mit der Schwedterstraße, von da ab durch die
86 letztgenannte Mittellinie bis zu deren Schnittpunkte mit der
füdlichen Verlängerung einer hinter den auf der Nordseite der
Kastanien⸗Allee zwischen der Schwedter⸗ und der Oderbergerstraße
belegenen Grundstücken laufenden, an der Schwedterstraße hinter
dem Eckgrundstück Schwedterstraße 29 und Kastanien⸗Allee 36
beginnenden Linie, von da ab durch diese hinter dem Eckgrundstück
Kastanien⸗Allee 16/17 endend⸗ Linie bis zu deren Schnitipunkte mit
iner hinter den an der Suͤdseite der Oderbergerstraße belegenen
Grundstücken laufenden, hinter dem Grundstuück Oderberger⸗
traße 53 beginnenden Linie, von dort durch diese mit ihrem
westlichen Ende zwischen den Grundsücken Oderberger⸗
8 traße 32 und Schwedterstraße 52 hindurchgehende Linte und
ddeeren Verlängerung bis zu dem Schaittpunkte der letzteren mit
ddeer Paxochtalgrenze der Frierens⸗Kirchengemeinde, von da ab
durch diese Parochialgrenze bis zu dem unter a bezeichneten Ausgangspunkt,
werden aus der Zions Kirchengemeinde bezw. aus der Gethsemane⸗
Kirchengemeinde ausgepfarrt und zu einer selbständigen Segens⸗Kirchen⸗
gemeinde vereinigt.
II. Die am 1. Juli 1908 durch Peasionierung ihreg derzeitigen In⸗ habers freigewordene vierte Pfarrsselle der Zions⸗Kirchengemeinde geht als erste Pfarrstelle auf die Segens⸗Kirchengemeinde über. In derselben wird außerdem noch is. vnn. Pfarrstelle errichtet. III
Für die Segens⸗Kirchengemeinde gelten bis auf weiteres die gegenwärtigen Gebührenordnungen der Zions⸗Kirchengemeinde. IV.
Der Segens⸗Kirchengemeinde wird als Kirchhof das der Zions⸗ Kirchengemeinde gehörige, zu Weißensee, Gustay Adolfstraß⸗ Fona. belegene, im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts zu Weißensee von Weißensee Band IX Blatt Nr. 239 verzeichnete Kirchhofsgrund⸗ stück nebst allen Rechten und Pflichten zum alleinigen Eigenlum über⸗ wiesen, dergestalt, daß die Segens⸗Kirchengemeinde mit ihrer Er⸗ richtung bezüglich aller Rechte und Pflichten, betreffend dieses Kirch⸗ hofsgrundstück, an die Stelle der Zions Kirchengemeinde tritt und das Grundstück an sie aufzulassen und im Grundbuche auf sie um⸗ zuschreiben ist.
Die Segens⸗Kirchengemeinde ist gehalten, während eines Zeit⸗ raums von zehn Jahren vom Tage des Inkrafttretens der Errichtungs⸗ urkunde an bei Beerdigungen von Mitgliedern der Zion s. Kirchen⸗ gemeinde, wie letztere nach Vollziebung dieser Parochialregulierung verbleibt, auf dem vorbezeichneten Kirchhofe keine höheren Gebüͤhren irgendwelcher Art als von ihren eigenen Mitgliedern, also namentlich keine Einkaufsgebühren, zu erheben, während die Zions⸗Kirchengemeinde während desselben Zeitraums bei derartigen Beertigungen keine Aus⸗
vom Zeitpunkt
an die Segens⸗Kirchengemeinde und von Ein
Gethsemane⸗Kirchengemeinde befreit. Diese Urkunde tritt am 21. Oktober 1908 in Kraft.
Berlin, den 1. Oktober 1908. Berlin, den 7. Oktober 19098. Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. Steinhausen.
Der Königliche Polizeipräsident.
von Stubenrauch.
“
Vorstehende Urkunde bringen wir hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenntnis. Zugleich ordnen wir zwecks Ausführung der Parochialregulierung folgendes an:
1) Die interimistische Verwaltung der ersten Pfarrstelle über⸗ nimmt der Superintendent und erste Pfarrer an der ionskache Dr. Conrad. Die interimistische Verwaltung der zweiten Pfarrstelle übernimmt der Hilfsprediger Wachsmann.
Die genannten Geistlichen werden auch die Anmeldungen der in dem neuen Parochialbezirk wohnhaften wahlberech igten Gemeinde⸗ glieder zur Waͤhlerliste während der durch Kanzelabkündigung noch zu bestimmenden Tagesstunden in ihren Wohnungen oder in der Sakristei der Segenskirche entgegennehmen.
Außer bei diesen beiden Geistlichen können die Anmeldungen zur kirchlichen Wählerliste auch noch bei folgenden Gemeindegliedern der Segens⸗Kirchengemeinde in deren Wohnungen erfolgen:
Kau mann Ernst Modler, Schönhauser Allee 168 a,
Kaufmann Paul Ziethen, Wörtherstraße 7,
Lehrer Ferdinand Stein, Weißenburgerstr. 32,
Rentter Ludwig Seydel, Wörtberstraße 42,
prakt. Arzt Dr. med. Krause, Kastanien⸗Allee “
Kaufmann Paul Beetzke, Danzigerstraße 5,
Kaufmann Albert Melborn, Weißenburgerstraße 70.
2) Die Zahl der zu wählenden Krchenälteiten beträgt 12, sodaß nach § 28 K.⸗G. und S.⸗O. 36 Gemeindevertreter zu wählen sind. .13) Etwaige bei dem Verweser der ersten Pfarrstelle — Super⸗ intendenten Dr. Conrad — anzubringende Reklam t onen gegen die Wählerliste und ebenso etwaige ebenfalls bel dem Verweser der ersten Pfarrstelle zu erhebende Einsprüche gegen die Wahl der Aeltesten und Gemeindevertreter sind von diesem dem Vorstande der Kreissynode Berlin Stadt III gemäß §§ 36 und 40 K.⸗G. u. S.⸗O. zur Entsche dung vorzulegen, waͤhrend in beicen Fällen die Entscheidung in der Rekurs⸗ instanz durch uns erfolgen wird, da es zur Zeit an einem Gemeinde⸗ kirche rate der Segen’⸗Kirchengemeinde sehlt.
4) Die ersten Erneue ungswahlen der kirchlichen Körperschaften der Segens⸗Kirchengemeinde haben im Herbst 1909 stattzufinden. Die mit dem Ablauf des Jahres 1909 ausscheidende Hälfte der ge⸗ wählten Aeliesten und Gemeindevertreter ist gemäß § 43 Absatz 3 K.⸗G. und S.⸗O. rechtieitig durch Auslosung zu bestimmen.
5) Die der Zions⸗Kirchengemeinde aus der auf dem Blatte des im Grundbuch des Ka iglichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte von den Umgebungen Band 43 Blatt Nr. 2644 verz-ichneten, zu Berlin. Schönhauser Allee 161, belegenen Gerundstücks in Abteilung II Nr. 3 am 12 Mai 1900 zu ibren Gunsten erfolgten Ein⸗ tragung zustehenden Ansprüche, insbesondere das Recht auf den un⸗ gestörten und unentgeltlichen B sitz., Gebrauch und Genuß des Grandstücks solange, als auf demselben landeslirchlichen Zw cken dienende Gebäude sich b finden, und der auf demselben errichteten Segenskirche nebst dem noch im Bau begriffenen Pfarrhause werden der Segens⸗Kirchengemeinde übereignet, sodaß diese mit ihrer Er⸗ richtung bezüglich aller dieser Rechte und Ansprüche an die Sielle der Zions⸗Kirchengemeinde tritt und demgemäß die vorerwähnte Ein⸗ tragung im Grundbuche auf sie umzuschreiben ist. Das Recht und die Pflicht der Körperschaften der Zionsgemeinde, den Bau der Segenekirche nebst Pfarrhaus zu Ende zu führen, werden hierdurch nicht berührt.
Eine weitere Ausstattung, als in der Errichtungsurkunde und vorstehend ausgesprochen ist, erhält die Segens⸗Kirchengemeinde von ihren beiden Stammgemeinden nicht.
Im übrigen halten wir es für wünschensweit, daß sich der Ge⸗ meindekirchenrat der Zions⸗Kirchengemeinde und der Gemeindekirchenrat der Gethfemane⸗Kirchengemeinde im Einvernehmen mit dem Super⸗ intendenten Dr. Conrad der Armen⸗ und Krankenpflege in der Segens⸗ Kirchengemeinde bis zur Einfuͤhrung ihrer eigenen Aeltesten in ihr Amt annehmen.
Berlin, den 13. Oktober 190bs. (h)
Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. Steinhausen.
8
“ Bekanntmachung.
Nach Anhörung des Gemeindekirchenrats der evan elischen Kirchengemeinde Dahlem haben wir in Gemeinschaft mit der Königlichen Regierung zu Potsdam folgende Festsetzung in Aussicht genommen:
Die evangelischen Bewohner der durch die Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreises Teltow vom 10. Dezember 1902 und 5. März 1907 in den Gutsbezirk Dahlem eingemeindeten Parzellen:
a. Kartenblatt 6 Nr. 306/39, 307/47, 308/87, 309/30,
310/40, 311/27, 312/28, 313/29, 314/9, 315/22, 316/16, 330,31, 331/3 und Karienblatt 7 Nr. 100/73 der Gemarkung Spandauer Forst in Größe von
56,7695 ha, .Kartenblatt 6 Nr. 12, 13, 14, 124, 321/16, 322/22, 324/28, 328/25, 386/9, 388/5, 391/127 ꝛc., 31, 33, 75, 88/73 und 101/73 der
68, 66, 70, 71, 72. 74. Gemarkung Grunewald Forst in Glöße von
110,8934 ha,
werden in die evangel sche Kirchengemeinde Dahlem, Diözese
Kölln Land I, eingepfarrt, und zwar mit rückwirkender Kraft der kommunalen Eingemeindung an.
Indem wir diesen Plan zur öffentlichen Kenntnis bringen, fordern wir die Beteiligten auf, etwaige Einwendungen gegen denselben bis zum 2. November dieses Jahres an einem Wochentage in der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in dem Zimmer Nr. 41 unseres Dienst⸗ gebäudes, Schützenstraße 26 hierselbst, bei dem Konsistorial⸗ sekretär En gel oder dessen Stellvertreier unter Fesgasten. Auesweis über ühre Legitimation zur Sache chriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären. Berlin, den 13. Oktober 1908.
lösungsgebühren beanspruchen darf. Die Zions Kirchengemeinde ist gehalten, während des vpor⸗ bezeschneten Zeitraums bei Beerdigungen von Mitgliedern der Segens⸗ I1 Kirchengemeinde auf dem Kischbofe der Zions⸗Ki chengemeinde in Nordend⸗Rosenthal bei Niederschoͤnhausen keine höheren Gebühren irgendwelcher Art als von ihren eigenen Mitgliedern, also namentlich keine Einkaufsgebühren, zu erheben, während die Segens⸗Kirchen⸗ gemeinde wahtend desselben Zeitraums bei derartigen Beerdigungen keine Auelosungsgebühren beanspruchen darf. Diejenigen Mitglieder der Segens⸗Kirchengemeinde, welche in dem aus der Gethfemane⸗Kirchenvemeinde aus epfarrten Teile derselben ohnen, sind während des mehrgerachten Zeitraums bei Beerdigungen auf dem Kirchhofe de hethsemane Kirchengemeinde zu Nordend⸗Rosen⸗
thal bei Niederschenhausen von der Zahlung von Auslösungsgebühren;
Königliches Konsistorium der Provinz Br v11““ Berlin. Faber.
1“
xzellenz der Staoatsminister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗und Medizinalangelegenheiten Dr. Holle, nach Meran. V
11““ 2
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 20. Oktober
Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin besuchten, „W. T. B.“ zufolge, am vorgestrigen Sonntag, dem Geburtstage weiland Seiner Majestät des Kaisers Friedrich III., das Mausoleum bei der Friedenskirche in Potsdam und legten am Sarkophag des hochseligen Kaisers einen Kranz nieder.
“ 8 Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Bremen“ vorgestern vom Matthias⸗Golf wieder in Puerto Madrin Argentinien) eingetroffen und gestern von dort nach Bahia S (Argentinien) in See gegangen. 8
Anhalt.
Gestern vormittag traf der Sonderzug mit den sterblichen
Ueberresten Ihrer Hoheit der Herzogin⸗Mutter von Anhalt, „W. T. B.“ zufolge, in Dessau ein. Die Leiche wurde vom Bahnhof nach der Schloßkirche übergeführt, wo
eine kurze Trau randacht “
Oesterreich⸗Ungarn.
3 “ 8
Der englische Botschafter Goschen ist, „W. T. B.“ zu⸗ folge, vorgest rn vom Kaiser Franz Joseph in der Ofener ofburg empfangen worden und hat ein eigenhändiges Fahsalch gen des Königs Eduard auf die Benach⸗ richtigung von der Annexion Bosniens durch den Kaiser
überreicht. 8
— In Prag sind vorgestern und gestern von tschechischer Seite antideutsche Kundgebungen veranstaltet worden, bei denen es mehrfach zu Zusammenstößen mit der Polizei kam. Auch in anderen böhmischen Städten haben im Laufe des vorgestrigen Tags Ruhestörungen stattgefunden.
— Der Heeresausschuß der Oesterreichischen De⸗ legation hat gestern die Verhandlungen über das Heeres⸗ ordinarium begonnen.
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ erörterte der Kriegsminister Schoͤnaich in längerer Rede die Bedürfnisse der Heeresverwaltung und die Ziele der modernen Kriegstechnik Wenn er im letzten Jahre der Delegation zugerufen habe, die Armee verdorre, so möchte er dies⸗ mal feststellen, wie weit das Verdorren bereits fortgeschritten sei. Er tue dies einerseits, um ein Bild von den Verteidigungsmitteln Oesterreschs zu geben, und andererseits, um den Delegierten Gelegenheit zu bieten, selbst die Initiative zu ergreifen, um michegge Vorschläge zur Verbesserung der gegenwärtigen Lage zu machen, da die Delegterten nicht minder verantwortlich für die Wehrkraft seien, als er selbst. Der Minister ging darauf zunächst auf die Notwendigkeit ein, die materielle Lage der Offiziere und Mannschaften zu verbessern, und erörterte eingehend die Not⸗ wendigkeit einer inte siveren Ausbildung der Truppen, für die insbesondere die Anschaffurg von Uebungsplätzen und die alljährliche Konzentrierung der Truppen im Territorialbereich zu Schlußübungen sowie die entsprechende Menge Uebungsmunition notwendig sei. Ebenso bedürfe die Ausrüstung und die Bewaffnung der Truppen einer ständigen Fortentwicklung. „Die Versuche, die Truppen mit automatischen oder halbautomatischen Gewehren aus⸗ zurüsten, würden emsig verfolgt; mit der Beschaffung von Maschinengewehr n sei bereits begonnen worden. Die moderne Aus⸗ rüstung der Kavallerie sei ein dringendes Bedürfnis und die Neubewaffnung der Artillerie werde programmgemäß durchgeführt und schreite rüstig vorwärts. Die Vermehrung und Neuorganisation der Gebirgsartillerie sowie die Schaffung einer schweien Feldartillerie sei jedoch erst in be⸗ scheidenem Maße durchgeführt. Da die Konstruktion des Rohrrück⸗ laufes noch nicht das unbedingt erforderliche Prinzip der Einfach⸗ heit erreicht habe, so werde sich ein Ersatz oder wenig⸗ stens eine Rekonstruktion der Gebirgsgeschütze sowie der leichten und schweren Feldhaubitzen in absehbarer Zeit mit Notwendi keit ergeben. Auch kündige er die Umgestaltung der Belagerungsartillerie schon jetzt an. Ebenso bedürfe die Pionier⸗ truppe der Vermehrung und der Verstärkung ihrer Ausrüstung. In der Lufisch ffahrt werde ohne ausgiebige Hilfe von privater Seite kaum ttwas erreicht werden können. Die Heeresverwaltung besitze nur ganz wenige leistungsfähige Transportmittel. Ein Aufomobil⸗ park müsse geschaffen werden, zu dessen Leitung als neues Glied der Traintrurpe die Automobiltruppe sich entwickeln müsse. Da in einem zukünftigen Kriege bedeutend mehr Munition gebraucht werde als bisher, müßten die Munitionevorräte entsprechend er⸗ höht werden. Durch die Befestigung der Grenzen und Küsten
ei es bel einem an mehreren Fronten erfolgenden Anzriff möglich geworden, dem einen Angreifer nur eine geringe Zahl von Trupven entgegenzustellen, um das Gros der Wehrmacht an anderen Stellen entscheidend eingreifen zu lassen. Um dieses Mindestmaß an Streit⸗ kräften möglichst gering bemessen zu können, müssen die in Betracht ommenden Orte befestiat werden, um die hesten Bedingungen für eine Defensive zu schaffen. Der Minister empfahl im weiteren die inten⸗ ide Entwicklung der Seemacht und die Befserung der
vancementsverhältnisse der Offiziere, damit die Dienst⸗ freudiekeit nicht leide. Wenn die Kommandanten alt würden, ehe sie öbere Chargen erreichten, könne man gewissermaßen sagen, das Heer verolte. Der Minister betonte die unbedingte Nolwendigkeit der Er⸗ höhung der Mannschaftsbestände, insbesondere mit Rücksicht auf die geplante Einführung der zwe jährigen Präsenzdienstzeit und die Verbesserung der Lage sowie der Versorgungsver⸗ bältnisse der länger dienenden Unteroffiziere und trat für eine 35 1ährige Dienstzeit der Offiziere ein. Er erklärte schließich, die Auslagen für die Wehrmacht seien nichts anderes Ieene Versicherungsprämie für den Frieden und eine gesicherte Ent⸗
ung.
Die Debatte wurde sodann auf heute vertagt.
— Die vereinigten vier Ausschüsse der Ungarischen
Delegation haben gestern die Verhandlung über den
kkupationskredit begonnen. Der gemeinsame Finanz⸗ minister Baron Burian kitete die Beratung mit einem Exposé ein, worin er, obiger Quelle zufolge, betonte:
Die glücklich erfolgte Angliederung ermögliche es, die Pro⸗ vinzen mit vollständiger Landesautonomie auszustatten. Seit langer Zeit hätten in Voenien und der Herzegowina Institutionen existiert, welche die Mitwirkung der Bevölkerung an der Leitung der offentlichen Angelegenbeiten vorbereiteten. Die Kämpfe, die
zwischen den daselbst bestehenden drei Konfessionen um die
Vorherrschaft geführt worden wären, seien die Hauptursache der bis⸗
“ “ “
berigen Zustände im Lande gewesen. Bei Schaffung der Landes⸗ vertretung stelle das Manifest bereits als Grundprinzip fest, daß für die Hauptelemente der Bevölkerung eigene Kurien geschaffen werden sollen. Das in den Gemeinden bereits eingeführte, dem geplanten ähnliche Wahlsystem habe sich gut bewährt. Jede Konfession wähle danach eine gewisse Zahl von Vertretern. Der Minister erärterte in großen Zügen die der neuen Landesvertretung zu unterbreitenden wichtigsten Vorlagen, deren Grundprinzip darin bestehen werde, der Bevölkerung eine möglichst große Bewegungsfreiheit zu sichern. Unter den vorzubereitenden Gesetzentwürfen zählte der Minister ins⸗ besondere die Ergänzung der Strafprozeßordnung behufs Sicherung der persönlichen Freiheit, der Unverletzlichkeit des Haus⸗ rechts, der Wahrung des Briefgeheimnisses auf. Ferner nannte der Minister die Aufhebung der Kompetenz der Militär⸗ gerichte, die bisher in gewissen Fällen bestand, die Regelung des Vereins⸗ und Versammlungsrechtes, endlich die Drgani⸗ sation der Landesvertretung und das Wahlgesetz. Der Minister sprach die Hoffnung aus, daß die neue⸗ Landesvertretung gleichzeitig mit der zu schaffenden Kreisvertretung im nächsten Frühjahr ihre Wirksamkeit werde beginnen können. Die Regierung werde bestrebt sein, den neuen Rechten eine gesunde Entwicklung zu sichern, dabei jedoch ihre eigene Autorität aufrechtzuerhalten wissen. Zum Schluß erklärte der Minister, in Zukunft werde der Landtag der Landesregierung bei der Entwicklung des Landes hilfreich zur Seite stehen, dic Regierung werde aber auch weiterhin auf allen Gebieten der Verwaltung im Interesse der Entwicklung des Landes die Initiative ergreifen.
In Erwiderung auf Ausführungen mehrerer Redner trat der Minister von Burian den Vorwürfen der Germanisierungstendenz in den okkupierten Provinzen entgegen und erklärte ebenso den Vorwurf als nicht stichhaltig, daß die ungarischen volkswirtschaftlichen Interessen stiefmütterlich behandelt würden. Der Minister ging sodann auf die Eisenbahntarifpolitik ein und hob hervor, daß die in dieser Beziehung bestehenden Hoheitsrechte Bosniens und dessen Interessen in erster Linie gewahrt werden müßten. Zum Schlusse erörterte der Redner die Frage der Grundentlastung.
Hierauf wurde der Okkupationskredit angenommen.
— Der Minister Graf Apponyi hat gestern in Jasz⸗ Berény vor seinen Wählern eine Rede gehalten, in der er zur Rechtferngung der Annexion Bosniens, „W. T. B.“ zu⸗ olge, sagte: 8Ser find ju dieser Aktion genötigt gewesen, die an den be⸗ stehenden Machtverhältnissen nichts ändert und nur die Integrität unserer Machtsphäre wahrt; die lärmenden Demonstrationen in der Nachbarschaft Bosniens rechtfertigen glänzend die Notwendigkeit der Aktion. Diese Kundgebungen verraten jene unberechtigten Aspirationen, die zumeist durch die formale Regelwidrigkeit des Rechtszustandes genährt wurden. Diesen Bestrebungen durften wir keinen Spielraum gewähren; wir hätten ihnen später nur mit größeren Opfern entgegentreten können. Die Türkei, deren Um⸗ gestaltung wir mit größter Sympathie begrüßen, wird wohl wünschen, daß durch die Angliederung nichts verloren, dagegen ein Sandschak gewonnen sei. Wir hoffen, daß keine größeren Wirren entstehen werden. Jedenfalls ist diese Hoffnung berechtigter, als wenn wir der Entwicklung der Dinge mit verschränkten Armen zugesehen hätten.
— Wie das „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbureau“ meldet, ist in einer in Serajewo abgehaltenen Versammlung der selbständigen Serbenpartei, der größtenteils die Bauernschaft angehört, beschlossen worden, an den Kaiser
ranz Joseph eine Abordnung von 60 Mitgliedern zu ent⸗ enden, um ihm für die Annexion zu danken und ihm eine Huldigung darzubringen. Die Deputation besteht zur einen Hälfte aus Bauern, zur anderen Hälfte aus Geistlichen und Bürgern. “ Bulgarien. “ “
Die Sobranje ist, dem „K. K. Telegraphen⸗Korre⸗ spondenzbureau“ zufolge, für den 28. Oktober zur ordentlichen Session einberufen worden. 8
Parlamentarische Nachrichten.
Bei der Reichstagsersatzwahl am 14. d. M. für den Wahlkreis Potsdam 4 (Prenzlau —Angermünde) sind nach amtlichen Ermittlungen insgesamt 16 796 gültige Simmen abgegeben worden. Es haben der Oberpräsidialrat von Winterfeldt⸗Menkin⸗Potsdam (kons.) 11 055, der Pastor Schmidt⸗Massow (lib.) 2704 und der Tapezierer Wels⸗ Berlin (Soz.) 3033 Stimmen erhalten; 4 Stimmen waren
zersplittert. von Winterfeldt ist somit gewählt.
Das Mitglied des Hauses der Abgeordneten, prak⸗ tischer Arzt Dr. Licht in Bernkastel⸗Cues (Zentr.), Vertreter der Kreise Wittlich und Bernkastel im Regierungsbezirk Trier, ist, nach einer Meldung der „Kölnischen Volkszeitung“
18. d. M. gestorben. öue“] 8
Nr. 42 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen We⸗ sundheitsamts“ vem 14. Oktober hat folgenden Inhalt: Per⸗ sonalrachricht. — Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeutweilige Matregeln gegen ansteckende Krankheiten. — Desgl. gegen Pest und Cholera. — Desgl. gegen Pest. — Desgl. gegen Cholera. — Desgl. gegen Pocken. — Sterblichkeitsverhältnifse in 343 großen Ortschaften des Deutschen Reichs, 1907. — Gesundheits⸗ wesen des preußischen Staats, 1906. — Mitteilungen aus Britisch⸗ Ostindien, 1907. — GEesetzgebung usw. (Preußen). Schafräude. — Sammelmolkereien. — Ausländisches Schlachtvieh. — Desinfektion. (Sachsen). Influenza der Pferde. — (Neu⸗Seeland). Nabrungs⸗ und Arzneimittel. — Tierseuchen im Auslande. — Maul⸗ und Klauen· seuche in der Schweiz. — Tierseuchen in Frankreich, 2. Vierteljahr. — Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg.⸗Bez. Cassel; Bayer. Reg⸗Bez. Oberbayern; Baden.) — Vermischtes. (Preußen.) Gebrechliche Personen, 1905. — (Bavyern.) Trichtnen⸗ schau. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Land⸗ bezirken. — Witterung.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die bei dem Landheere und der Marine 1907 eingestellten preußischen Mannschaften mit und ohne Schulbildung.
Im „Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen“ wird eine Uebersicht über die Zahl der bei dem Landheere und bei der Marine im Ersatzjahre 1907 eingestellten preußischen, mit Bezug auf ihre Schulbildung noch Regierungsbezirkerk und Provinzen, in denen die Wehrpfl htigen ihren letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatten, gegeben. Wir entnehmen derselben die folgenden Angaben
für den preußischen Staat und dessen Provinzen
Zahl der eingestellten Mannschafter mit Schulbildung
Eingestellt
a. bei dem Landheere,
b. bei der Marine
Provinzen
ohne Schulbildung jahre 1087/88
chulbildung
nur in der nicht deutscher
S 8
ohne Schulbildung
Staat
Muttersprache — 8 Im Ersa ohne 8
in der deutschen Sprache
13043
9247 14353
8115 10877 21251 13496
4644 11161] 13285 7924
24323
13035
92¹⁵
14351 8109 10871 21247 13493
4644 11160 13282
7920 24321
183³
Ostpreußen. Westpreußen Brandenburg ommern.. Pomne “ Schlesien .. Sachsen... Schleswig⸗ Holstein Hannover.. Westfalen .. Hessen⸗Nassau Rheinprovinz Hohenzollern⸗ sche Lande.
Summe
151861
849 580 708 924 265 966 909
962 1084 651
Ostpreußen. Westpreußen Brandenburg ommern .. ET““ Schlesien .. Sachsen ... Schleswig⸗ Holstein .. Hannover.. Westfalen .. Hessen⸗Nassau 460 Rheinprovinz 1117 11¹17 Hohenzollern⸗ sche Lande 5 — 5
Summe
9479 1 9480 1 9481 151840 21 151861 39151900 8
22 161341 40/161381
Dazu Summe
Ueberhaupt I in der I1 Monarchie 161319
Der Marktverkehr mit Vieh auf den 40 bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im III. Vierteiahr 1908.
Nach den vom Kaiserlichen Statistischen Amte zum ersten Male für den Monat Juli d. J. und sodann für August und für September im „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ veröffentlichten Monatstabellen über den Marktverkehr mit Vieh auf den 40 bedeutendsten Schlachtvieh⸗ märkten Deutschlands wurden diesen lebend zugeführt:
im Rinder Kälber Schafe Int. 114 736 128 474 105 488 August. 131 641 113 571 131 620 September 107 137 104 772 104 881 433 627
zusammen 3855 514 346 817 341 989 1 295 155.
Da die Zahlen für die vorhergehenden Jahre zurzeit noch nicht vom Kaiserlichen Statistischen Amt veröffentlicht sind, ist eine Ver. gleichung mit den Vorjahren, in der künftig der Hauptwert dieser Statistik liegen wird, noch nicht möglich. “ “
Schweine 405 654 455 874
Zur Arbeiterbewegung.
Zur Aussperrung der Spinnereiarbeiter Lancashires er⸗ fährt die „Köln. Ztg.“ aus London, daß man den Mißerfolg der Zusammenkunft der verschiedenen Arbeiterausschüsse in Man⸗ chester am vorigen Sonnabend der Hartnäckigkeit der Kardierer juschreibt. Die Aussichten für eine Beilegung des Ausstandes gelten jetzt als schlechter denn zuvor.
In Katro sind, nach demselben Blatte, 700 Straßenbahn⸗ angestellte in den Ausstand getreten, sie verlangen eine Aufbesserung ihrer Bezüge um vierzig Prozent.
Kunst und Wissenschaft.
Das Generalkonservatorium der Kunstdenkmäler Wund Altertümer Bayerns, das bisher mit der Direktion des Bayerischen Nationalmuseums verbunden war, wird vom 1. November d. J. ab als selbständige, dem Staatsministertum des Innern für Kirchen und Schulangelegenheiten unmittelbar unterstellte Behörde mit dem Sitz in München errichtet werden. Ihm soll die Pflege der geschichtlichen Denkmäler und als neue Aufgabe auch die der vor⸗ geschichtl ichen Denkmäler obliegen. Diese Pflege wird die Erforschung und Erhaltung dieser Denkmäler umfassen und insbesondere zum Gegen⸗ stand haben: die Verzeichnung der Denkmäler, die Erstattung von Gut⸗ achten bei Veräußerung, Belastung, Ausbesserung, Wiederherstellung, Veränderung, Beseitigung oder Zerstörung der Denkmäler, die Ueber⸗ wachung der Ausgrabungen und Funde sowie die Fürsorge für öffent⸗ liche Museen und Sammlungen, die nicht unter staatlicher Verwaltung stehen. Außerdem können dem Generalkonservatorium weitere ein⸗ schlägige Aufgaben zugewiesen werden. Es wird mit einem Vorstand sowie den erforderlichen Beamten besetzt. Einzelnen Beamten des Generalkonservatoriums kann der Amtssitz außerhalb Münchens ange⸗ wiesen werden. Das Generalkonservatorium verkehrt unmittelbar mit den Stellen, Behörden, Körperschaften und Privaten. Für die Zwecke der Denkmalpflege sind dem Generalkonservatorium eine Kon⸗ servierungs⸗ und eine Restaurationsanstalt beigegeben. Jene soll in den dazu geeigneten Fällen für die Konservierung von Denk⸗ mälern und Altertümern jeder Art sowohl den staatlichen wie gemeindlichen und Vereinkmuseen zur Verfügung stehen. Die Restaurationsanstalt ist vor allem dazu bestimmt, ganz besonders schwierige Wiederherstellungsarbeiten auszuführen, die staͤndiger Ueberwachung durch einen Beamten des Generalkonservatoriums be⸗ dürfen.
seaie Arbeiten in beiden Anstalten erfolgen bis auf weiteres unentgeltlich; jedoch ist in der Regel für die erwachsenen Barauslagen Ersatz zu leisten. 4 Konservator des Bayerischen Nationalmuseums Dr. Georg Hager in München ist zum Vorstande des Generalkonservatoriums der Kunstdenkmäler und Altertümer Bayxerns mit dem Titel „General⸗ konservator der Kunstdenkmäler und Altertümer Bayerns“ ernannt worden.
Ein Landesverein zur Pflege heimatlicher Natur, Kunst und Bauweise im Königreich Sachsen und im Herzogtum Sachsen⸗Altenburg ist unter der Bezeichnung Sächsischer Heimatschutz gegründet worden. Seine auf die vaterländische Wohlfahrt im künstlerischen Sinne gerichteten Be⸗ strebungen blicken in dem bisherigen „Ausschusse zur Pflege heimatlicher Natur, Kunst und Bauweise bereits auf eine langjährige, erfolgreiche Tätig⸗