1“
stellen. Dies ist um so interessanter im Polizeidienst verschiedentlich Ver⸗ 3 etektivs gemacht worden sind und auch ihr Gegenstück, der „Kriegshund“, nach anderer Richtung hin vermöge seiner feinen Nase und des großen Drientierungsverm ögens seine Verwendbarkeit als Gehilfe des Menschen zeigt. „Jo n“ ist ein Wolfsspitz von tadel⸗ loser Dressur und großer Klugheit, die man beinahe Intelligenz nennen möchte. Er geht mutig und ohne Zagen auf seinen Gegner los und macht dingfest. Auch die Art und Weise, wie dies innerhalb d seinem Herrn und Meister vorgeführt wird, und anschaulich, sodaß die Suschauer in erhalten bleiben und gewissermaßen einen kleinen sich vor ihren Augen ab⸗ spielen sehen. Nächstdem bielet auf dem Gebiet der Reitkunst u. a. eine “ eigenartige Neuhceit die Vorführung des afrikani⸗ schen Dromedars „eu g“. Es ist geradezu erstaunlich, wie sein Reiter, Herr Florio, diesem so schwierig zu behandelnden
der hohen Schule hat beibringen können,
Tiere bestabgeführten Pferde in seiner Art nicht
und den gesuchten Verbrecher zu
zu beobachten, als gerade je
In der St. Marienkirche veranstaltet der Königliche Musik⸗ suche mit solchen vierbeinigen
direktor Bernhard Irrgang morgen, Mittwoch, das nächste Drgelkonzert, unter Mitwirkung von Frau Erna von Storch (Sopran), Fräulein Therese Funck (Alt) und Herrn Alexander Altmann (Violine). Der Eintritt ist frei. Programme mit Text kosten 10 ₰.
nzeiger und Königlich Preußischen Stnatsanzeiger. 1908.
(Eine neue Operette von Leo Fall, „Der fidele Bauer“ betitelt, beherrscht seit einigen Tagen den Spielplan des Theaters des Westens. Als so erfinderisch wie in der beliebten „Dollar⸗ prinzessin⸗ h Komponist in diesem Werke zwar nicht er⸗ wiesen, aber der Reite einer trefflichen Instru⸗ mentierung, durch die von e Leon herrührende, verständige, teils lustige, teils allerdings etwas rührselige Handlung und — last not least durch die gesanglich wie darstellerisch ausgezeichnete Aufführung einen vollen Erfolg, der voraussichtlich von einiger
Vater eines hoffnungs⸗
Dauer sein wird. „Der fidele Bauer“, der t und der in der Großstadt nach
vollen Sohnes, den er studieren läß einigen Jahren ein gesuchter Arzt und bald darauf Professor wird, ist ein weichherziger, nichts weniger als ‚fideler“ Alter, dessen Stolz und dieser Sohn ist. Aber die Freude wandelt ibm bei einem Besuch in Wien recht aß er in die vornehmen Kreise, in denen aus denen er sich auch eine Frau holte, ch seine Bescheidenheit und Güte hat der Alte iegertochter gewonnen und darf zuletzt doch s seines Sohnes mitgenießen. Paar nicht fehlt, verlobt sich zum mirl mit dem in Wien zum Militär ihm befreundeten Großbauern und
seines Heimatsdorfes. Dieser „Stoff, der an Volksstücke erinnert, ist für den Operetten⸗ komponisten nicht sonderlich ergiebig; ein reizvoller Eingangs⸗ chor, einige Liedchen sowie zwei⸗ un mehrstimmige Gesangs⸗ stücke im beflügelten Tanzrhythmus und ein an ein niedliches Kinder⸗ tanzliedchen (das übrigens von dem kleinen Akteur allerliebst gesungen und getanzt wurde) anknüpfendes Orchesterzwischenspiel sind fast die ganze musikalische Ausbeute. Der jum Teil recht lustige Dialog nimmt einen um so breiteren 1 num bie Darstellung macht sich in erster Linie Herr Matzner verdient durch seine, bei Vermeidung alles Weichlichen, gemütvolle und gesanglich feine Ausgestaltung der Titelrolle. Vollwertige Leistungen sind ferner die von Vali Paak als „fesche“ Annamirl und von Albert Kutzner als deren Liebhaber. Den Studenten und späteren Professor gibt Dr. Korte recht gut; schade nur, daß sein schönes stimmliches Material noch so wenig Kultur aufweist. In Rollen, die nur schauspielerisch hervor⸗
Tonkünstlervereins, die
bisher nur den Mitgliedern des Vereins zur Benutzung offen stand, wird demnächst. der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Nach dem Vorbild der Münchener Volksbibliothek werden künftig Mufikalien und Bücher der Vereinsbibliothek unent⸗ geltlich entliehen werden können von jedermann, der in Groß⸗ Berlin wohnhaft und der Verwaltung durch Ausweis⸗ papiere oder Empfehlungen die Gewähr bietet, daß das Ent⸗ liehene vpünktlich wieder zurückgeliefert wird. Schüler bedürfen
chreibens von seiten ihres Lehrers. Die Be⸗
eines Empfehlungs
nutzungsordnung entspricht im allgemeinen den Bestimmungen
der erliner Stadtbibliothek. Eine Vorherbestellung nicht in der —
erforderlich. Man kann aus dem ausliegenden Katalog wählen und nachsteht. E. rtrifft dieses sogar noch insofern, als das „Schiff
das Entliehene sogleich mitnehmen. Die Bibliothek befindet sich in der Wüste“ für solche Leistungen von der Natur nicht gerade mit be⸗
der schã des Tonkünstlervereins (Bülowstraße 81, Hof sonderer Grazie und Anmut ausgestattet ist. Die anderen trefflichen der Hoch⸗ Darbietungen sind größtenteils erst unlängst bier gewürdigt worden.
8 Es seien nur noch die erstaunlichen Jongleurkünste hervorgehoben, die
links, eine Treppe), unmittelbar am Bahnhof Bülowstraße bahn. Sie wird täglich (auch Sonntags) geöffnet sei orläufig von ur 8 ö“ Herr Hodgini zu Pferde darbietet.
11 bis 12 Uhr Vormittags.
Pfaffenbhofen, 27. Oktober. (W. T. B.) In der ver⸗ gangenen Nacht entgleiste bei Pfaffenhofen infolge eines Achsenbruchs ein Güterzug mit fünf Wagen, wodurch die Strecke München — Treuchtlingen — Würzburg längere Zeit gesperrt war. Infolgedessen mußte der Abends 10 Uhr 10 Minuten von München abgegangene D⸗Zug München — Berlin unterwegs umkehren und über Augsburg geleitet werden. Menschen sind nicht verunglückt, Materialschaden ist laut amtlicher Meldung nicht unbeträchtlich.
Meißen, 27. Oktober. (W. T. B.) In Anwesenheit Seiner Majestät des Königs von Sachsen, seiner drei Söhne und Ihrer Köaiglichen Hoheiten und der Prinzessin Fohann Georg, der Prinzessin sämtlicher Staats⸗ minister, des Domkapitels, der Spitzen der Behörden fand heute mittag die feierliche Weihe der Domglocken und damit verbunden die Weihe der beiden Türme des Meißner
Domes statt.
othek des Berliner
Die Bibli Entwurf eines Weingesetzes nebst Erläuterungen.
Dem Reichstage is Beingesetzes e8.-N.ve nachstehende Entwurf eines
Wein ist das d Lns frischen Weintraube deSeen ge aus dem Safte der
Es ins
schl Die Einfuhr von getriateü n. nach § 11
weser esr hs eegsdinpeashn, zacse es se Lehhe
hat, 5 B“ oder des § 4 nicht zulässigen Zusat erbalten
„Der Bundesrat ist ermächtigt, V
E orschrift Si
2anslnen, , eAR. 1. 227 d. Emfuhr
Herstectu nmof in zu verbieten, die den s 3
Senenng tehee heweeftellt vber ebeazeft § 13.
Getränke, die nach § 11
nr⸗ V vom Verkehr 6,ℳ
nich veaeeee; 1 ne. drennens 82 Sarfes 1 ge-Se den. Du anderen Zw f 5
nur mit Genehmigung der zuständigen Pecien, LeSse
Der Bundesrat ist 8 St ermächtigt, die V Fe “ I von weinhaltigen Fenfndence veeseen.
rstellung — 85586 oder zu untersagen sowie be Plich ber 8* Verwendung finden vun⸗ Kognak zu bestimmen, beaglich, der wendung zu erlassen. en, und Vorschriften über die Ver⸗
Die Irczaber der im § 20 benz 2. ber d ejeichneten Räume sowi ec Aeenen und Aufsichtspersonen 1ö fheeg⸗ Sachverständigen auf veea; 5 -ℳ Nen sie bei deren Besichtigung zu beslelien gher 2 ae. 2 x825 ersonen begleiten zu lassen und — . LEeh 3 bei Herstellung der Erzeugnisse, ub d 2 24 über die zur Verwendung gelangenden Sooffn eb-sengeie an Ie- deren Menge und Herkunft, zu erteil 5 gi⸗. Aufteichaungen, Frachtbriefe und Bücher v —2 5 8. LSreeee Geschäfte über Traubenmaische 2g “ g. weinhaltige oder dem Weine auecg veee e- kelh, find verpflichtet, Auskunft über die v e gels 21. zu erteilen sowie die geschäftlichen A. jbne àeer. er vorzulegen. Die Erteilung von Ausk ft 62 W1 werden, soweit derjenige, von welchem sie n b a2-. Hans oder einem der im § 51 Nr. 1 bis 3 der S e 8 bahmn eeeichneten Angehörigen die Gefahr strafgeri aerahe. gung zuziehen würde. “
§ 2. estattet, Wein aus Erzeuanif s verwendet werden. neiden von weißem Weine anderer Art rin
Bei ungenügender Reife d 8 3 1 er Trauben darf — ne., 42 3 von Rotwein g, P.Ferr * „ 8 “ 8⸗ er oder Zuckerwasser zugesetzt werden, als ne⸗ püg eües zu erzielen, der nach seinem Gehalt a ” aus Trauben gleicher Art und Herkunft üen Zuckerwasser Ien erzielten Weine entspricht. Der 3 “ 8 g ar jedoch in keinem Falle mehr als ein Fü u 2 — ge Mostes oder Weines betragen ünftel des in g. nur in der Zeit vom Beginne der Weinles e.eas vüsr ““ Jahres vorgenommen werd 8 er Frist bei Wein früherer Jahrgänge vene,hee
mn. „ darf nur innerhalb des Weinbaugebiets können an den G. aus dem die Trauben stammen. Aus 8 Siegen ee renzen der Weinbaugebiete für Erzeugniss Teera Die Abficht, T. durch die Landeszentralbehörden bemiüint veerge aständt raubenmaische, Most oder Wei Fnedes. zust „ de9 Bebane anzuzeigen. n zu zuckern, ist der uf die Herstellung von Wein Scaumweinfabri zur Schaumweinbereit ndans. sFre aden die Bochiten der Aeh. 2,8 dene A In allen Fällen darf zur Wei nicht färbende üben⸗.. einbereitung nur techni 8 werden. r Rüben⸗, Rohr.⸗, Invert⸗ oder EE
8
—-
eingezogenen Bürgermeisters
die oberbayerischen Die Sachverstä § 22. erständigen sind, vorhaltlich der Anzeige von Gesetz
widrigkeiten, verpflichtet, ü 1
v= „über die Einricht schäf
nisse, 1— nrichtunge
faleie relce Aufsicht zu ihrer ö 8
der Geschäfts, oder Betriebe vbe sich der Mitteilung und —
zu beeidigen. geheimnisse zu enthalten. Sie sind vene 23
Volln § 23.
8 ’ Ereen liegt den Landesregierungen ob Vollzugs erforderlich ellt die zur Sicherung der Einheitlichkeit des Fieea. ir . ichen Grundsätze insbesondere für die Best 8r Lo2 bängigkeit Sachverständigen und die Gewährleistun estellung vo Weinbaugebiene und bestimmt die Grenzen und die H Unab.⸗ Festselung 88 h“ für iehcnsg,e er nach § 3 Abs. 4 vorgeschriebenen ee “
Die weiter erforderlichen Vorschriften zur Sicherung des Vollzugs
Mannigfaltiges. Berlin, 27. Oktober 1908.
Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen hat das Protektorat über eine Ausstellung von Ge⸗ mälden und Plastiken hervorragender Künstler übernommen, welche die Gesellschaft zur Bekämpfung der Säuglings⸗ sterblichkeit im Zusammenhang mit einer Verkaufsausstellung hervorragender künstlerischer Frauenarbeiten in der Zeit vom 7. bis 21. November in den Kunstsalons von Keller und Reiner (Potsdamer Straße 122) veranstaltet. Gelegentlich dieser Aus⸗
stellung finden zwei Abendkonter te und zwei Nachmittagstees mit musikalisch⸗deklamatorischen Vorträgen statt. Das Patronat über den Tee hat die Prinzessin
ersten am 11. November stattfindenden 5 Uhr 1 am 15 November, Freifrau von
Schaumwein, der 2
ns &. 2 gewerbsmäßig verkauft 8
mi 8 — uf
v . S tragen, die das Land Feeg. 8*
E t worden ist. Bei Schaumwein, der nich! wo er
ersehen ist, muß die Bezeichnung die “ etränke zu ibrer ell „ welche dem Weine ähnli
8 le vom Bundesrat vorgeschrieb N„n1
in 21s 8 riebenen B 2
leasrie und Weinkarten sowie in 182 auch
en Veriehr üblichen Angebote mit vuftunehmen. geschäft⸗
§ 16.
über den zweiten,
UDe
treten, bewähren sich die Herren Matscheg und Peer, wie stets, als gewandte und humorvolle Darste
Im Kböhniglichen R. Wagners „Tannhäuser’, geführt. Die übrigen Part Plaschinger “ Knüpfer (Landaraf), (Biterolf) besetzt.
Im König
mit
grubers „Ewissenswurm⸗ aufgeführt.
Vollmer, Pohl,
die Herren 8 Geisendörfer und di
Mannstädt, Butze mit.
Das Berliner Theater mittags 3 Uhr, eine Schülerv Traum ein Leben“
Schulen werden bis Donnerstag,
Berliner Theaters ausgegeben.
Die Erstaufführung von „P
der Komischen Oper ist Die Hauptpartien des Werks Jean Nadolovit bauer; Arkel: Vika Engel. Mit Genehmigung lichen Schauspiele am Bußtag (d8. lichen Opernhause werden Abschnitte aus Leitung des König 2 capella-Chöre von
Karl Armster
sein
Berger (Dirigent: 1 Der Billettverkauf beginnt
(Leipziger Straße 37).
FTheater. liche Schauspiele.
aus. 223. Abonnementsvorstellung. Tannhäuser und der
König
Freiplätze sind aufgehoben.
Sängerkrieg er in drei Alten von
schweig.
e
Herr Regisseur Braun meister Graeb. Schauspielhaus. 235. Der G'wissenswurm. Aufzügen von Ludwig Regisseur Patry. Anfang Neues Operntheater.
Paver Terofal: Gastspiel des
Ferne. Zum zweiten Mal uernkomödie mit Gesan von Hans Werner. Donnerstag. vorstellung. Bohème. Sze „La Vie de Bohèome“ G. Giacosa und L. Illica. Hartmann. Musik von Giac liche Preise.) Anfang 7 Schauspielhaus. 236. Die Jungfrau von Tragödie in einem
Schiller. Anfang hr. Neues Operntheater. Un
Paver Terofal: Gastspiel d theaters.
Deutsches Theater.
Ein Sommernachtstraum. Kammerspiele.
nfang 7 ½ Uhr. Donnerstag:
Mittwoch: Gastspiel Gabriel Borkman. Donnerstag: Gastspiel
Gabler.
Neues Schauspielhaus. Mittwoch: Faust.
(Erster Teil.) Anfang 8 Ponnerstag: Fausft. ee” Das
Opernhause Herrn Grüning in jen sind mit den Damen Ekeblad (Eli abeth),
en
lfram), Jörn (Walter) und Krasa
wird morgen Anien⸗ en Hauptrollen wirken Zimmerer, Mayburg und
Lindemann
von Grillparzer.
ch; Melisande:
7
der veranstaltet November),
„Parsifal“ lichen Kapellmeisters Herrn Palästrina,
Königlicher Chordirektor, Professor i Bote u.
Wartburg. Richard Wagner. : Herr Kapellmeister Blech. Regie:
Anfang 7 ½ Uhr. Abonnementsvorstellung.
Bauernkomödie g Regie: Unter
Anfang 8 Opernhaus:
Orleans. Vorspiel und 5 Aufzügen von
76 Dorsg'hoamnis.
Anfang 8 Uhr.
————
(Erster Teil.)
ller. 8 8
wird morgen, der
(Hirtenknabe) und
Sommerstorff, e Damen May, von
veranstaltet
orstellung. Aufgeführt
elleas und Melisande“
sind folgendermaßen
Ilse Lorenz; Generalintendantur der Königliche Abends 7 ½ Uhr diesjähriges Konzert. von
Inold:
Richard Strauß u
am 29. Oktober bei
Titelrolle, auf⸗
am Sonnabend, Nach⸗
Subskriptionslisten Mittags 12 Uhr, im Bureau
von Debussv in für Mittwoch, den 4 November, angesetzt.
besetzt: Bert Daetjen; Golo: Rudolf der im König⸗
ichard Wagner, E. von Strauß, ferner
Reischach, geb. konzerte finden Zu diesen
ihre Artur van Irene Sanden, Billette zum B
Mittwoch,
Herren
von Jonasson Gesellschaft zur
Nesper, erhältlich.
wird „Der für die des
Protektors des
Pelleas:
Hof⸗
Genevisve:
König⸗ Opernchor
für die Unte riedrich⸗Hilfs zu 2 ℳ) find
Im 3
Aufgeführt unter der
nd Wilbelm H. Rüdel). Bock
rühmlichst
Dienst⸗ und
Romantische usi⸗
Ballett: Herr Ballett⸗
in vier
Uhr. Leitung des Direktors
Schlierseer Bauern⸗
78 Dorfg'hoamuis.
e: in 3 Akten
g und Tanz
r.
224. Abonnements⸗
nen aus Henry Murgers in vier Bildern von Deutsch von Ludwig
omo Puccini. (Gewöhn⸗
r. Abonnementsvorstellung. Eine romantische
ter Leitung des Direktors es Schlierseer Bauern⸗ Anfang 8 Uhr.
Mittwoch: König Lear.
John Hedda
Eleonora Duse:
Eleonora Duse:
hr
u in Schwarz.
Mittwoch: Donnerstag: Der Liebhaber. ¼' Euclos.
Der 2
fang 8 Uhr.
Hebbeltheater. Ninon de l’'Encl
Freitag: Ninon de Sonnabend und Sonntag:
Donnerstag: Der Clown. Freitag: Der Traum ein Sonnabend: Der Clown.
Donnerstag: Nora. Freitag: Der Rau
Schillertheater. 0. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Historische Komödie in Donnerstag, Die Zwillingsschwester. Freitag, Abends 8 Uhr:
Charlottenburg.
Der Graf von von Richard Beer⸗Hofmann. Donnerstag, Abends 8. U
Bauer. Donnerstag bis
Tiefland.
Freitag: Tiefland.
Abends 8 Uhr:
Mittwoch, Schwank in 3
Amelie.
Male: Julius Caesar.
Donnerstag un
um Amelie
Wilhelm zu Wied,
Mitwirkung Eweyk,
einschl. Tee, Kuchen Eckermann (Pots
Ein Sommertag
Trachtenfestes, das in den Gesamträumen des
am Sonnabend, est im vorigen
ausfallen müssen,
entsprechend, in rstützungskasse
Dürer⸗Haus (Kronen
Nummern dem kraft ausüben; maligen Polizeihunds 88 betätigt hat.
überaus feiner Menschen, auf
(Königgrätzer
Zerliner Theater. Mittwoch: Der C Anfang 8 Uhr. 8
3 Akten von Bernard Abendz 8 Uhr:
Mittwoch, Charolais. Traue
Theater des Westens. Garten. Kantstraße ö
Residenztheater. (Direk
Prinzessin von am 8. und 1
Veranstaltungen
bereits
Bekämpfung der
Ne
den 14. Novp
fonds bestimmt.
et bei Wertheim straße) statt.
irkus Schuman Spielplan eingefügt worden, die eit o u. a. die Vorführung des mehrfach
ohn“,
Geru dessen Fährte e
Straße 57
os. Anfang 8
Leben
8
Lessingtheater. Mittwoch: Gespenster
Anfang 8 Uhr. b der Sabiunerinne
(Wallnertheate
Ein Teufel
Zum ersten
Der Familientag.
Abends 8 Uhr: rspiel in 5 Akten
Inlius Caesar. Freitag, Abends 8 Uhr: Julius Caesar.
hr:
Komische Oper. Mittwoch, Abends 8 Uhr:
Donnerstag: Manon Lescaut. Sonnabend: Manon Lescaut.
Non:Richard Alerander.)
Kümmere Dich um Akien (4 Bildern) von
Georges Feydeau. d folgende Tage: Kümmere Dich
Gisela Grosz, Professor Faver⸗Scharwenka,
esuch der Ausstellung (1 5 ℳ) und zu den
in Heidelberg“ der Verein der
Jahre mit Rücksicht auf Vereins, Großherzogs wird es diesmal, vergrößertem Umfange gefeiert. des Vereins sowie
Bei seinem jetzigen sinn befähigt, selbst die verwischten Spuren eines
iebhaber. 1
lo
Shaw.
(Station: Zoologischer ittwoch: Der fidele
Sonnabend: Der sidele Bauer.
übernommen. Die Abend⸗ 9. November, Abends 8 Uhr, statt. haben u. a. folgende . zugesagt: Richard Burmeister, Meta Gevyer, Emanuel Reicher, Carlotta Stubenrauch. ℳ), zu den Nachmittagstees, Konzerten (10. ℳ) sind an
iner, in der Musikalienhandlung damer Str. 103 a) und im Bureau der Säuglingssterblichkeit (Frobenstr. 26 1)
Ratibor, Friedrichshafen,
10 Uhr fuhr Seine
den Prinzen uftschiff, und dem
gleitete
das 2 mit
Fahrt geplant. Da dorf in 200
ng setzte
erschütteru Schrecken.
ist der Grundgedanke des Landecks in
Badener in diesem Jahre perntheaters Nachdem dieses den Tod des langjährigen Friedrich I. von Baden, hatte dem jährlich wachsenden Zuspruch
Der Reinertrag ist für den Großherzog⸗
Der Vorverkauf der Eintrittskarten (Leipiiger Straße) und im Albrecht
“
uen Königlichen O
ember, feiern wird. Paris, 27. Ok
geroplan stürzte nommenen Flugversu wurde die Schrau
willigte für die
X“ n sind wiederum verschiedene neue eine starke Anziehungs⸗ prämiierten ehe⸗ „Fahnder“
ch früher in Belgien als wie ihn sein
der si Auftreten zeigt er,
Zwei
r einmal gesetzt worden ist, zu verfolgen
IaaqqqUqéèè——
(Friedrichstraße 236.) Mittwoch,
Tür ins Freie. Die Tür ins Freie.
und
Lustspielhans. Abends 8 Uhr: Die Donnerstag bis Sonnabend:
[58.) Uhr.
6 Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Clo
Mittwoch, Abends 8 Uhr: Gastspiel Alexander Girardi: Bruder Straubinger. Operette in
3 Akten. Donnerstag bis Freitag: Bruder Straubinger.
Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhef
Friedrichstraße) Mittwoch: Die Liebe wacht. Donnerstag bis Sonnabend: Die Liebe wacht.
wn.
Ve
An⸗ Konzerte. Philharmonie (Oberlichtsaal). Mittwoch,
Abends 8 Uhr: Robert Kothe: „Lieder zur Laute“.
Singakademie. Mittwoch, Abends 8 Uhr: 1. Lieder⸗ und Balladenabend von Dr. Her⸗
mann Brause.
Saal Bechstein. Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: 2. Konzert des Flonzalen Quartetts (gegr. v. Mr. E. J de Coppet, New York). Adolfo Betti, Alfred Pochon, Ugo Ara, Jwan d'Ar⸗
chambeau.
r.) skerl. Male: G
Königliche
zum Aufstieg mit anzell. Seine Majestät der König von zur d eichexhalle. Um 10
Feinrich Erfinder an B eine Richtung nach K 8 Luftschiff flog
und dann landeinwärts. Um 11 Uhr 35. m Höhe in der Richtung nach Heiligenberg.
Innsbruck, 26. Oktober. (W. T.
stehen blieben und Wohnungsgegenstände
“ Oktober. (W. T. B.) Der neue Militär⸗ bei seinem ch vlötz be zerbrochen. wieder aufgenommen werden.
Antwerpen, 26. Arbeitslos d die unter strenger Kontrolle verteilt wenden sollen. 8
g des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten,
der mehrfach prämiierte
brecher Muffa, Schule dressiert und
guruh.
Albert 8 Ferner: Die hier vollständig uneuen Spezialitäten.
Familiennachrichten.
Hans Raeder (Steinau a. Angela Hahn mi Finger (Glatz —Charlottenburg). Braune mit ningen, Bez. Magdeburg). Verehelicht: mit Frl. Erna
Geboren: b und Halbach (Auf dem Hügel). von Sckulse⸗Bülow (Röbel i.
27. Oktober. (W. T. B.) Kurz nach Hoheit der Prinz einrich von dem Grafen von Zeppelin nach Württemberg be⸗ Um Uhr 36 Minuten stieg Königlichen Hoheit dem Prinzen in die Höhe und nabm eine mehrstündige
ch Meerzsburg Minuten passierte es Mark⸗
Seiner
onstanz.
1 B.) Eine heftige Erd⸗ in der vergangenen Nacht die ewohner Die Erschütterung war so stark, daß Uhren vom Platz gerückt wurden.
letzten, im Lager von Satory unter⸗ lich zu B Durch den Anprall
oden. * Die Versuche sollen demnäch
Oktober. (W. T. B.) Der Stadtrat be⸗
en einen Kredit von 100 000 Fr.,
—
8
ten und Dritten Beilage.) e“
.
Volizeihund, dressiert
vorgeführt von Herrn Bonel I. (der Ver⸗
wird dargestellt von Herrn Bonel II.). das afrikan. Dromedar, in der hohen geritten von Mr. Florio⸗
wn Armando und das boxende Kän⸗ Direktor
36 Original-Marokkaner. 2 Schumann mit seinen 16 Rekruten.
1.“
Grete Arndt mit Hrn. Oberleutnant
O.— Glogau). — gu⸗ Gerichtsassessor Arthur se. Hanna Hrn. Alexander von Freyhold (Win⸗ Magdeburg— z. Zt. Winningen, Be
Hr. Waldemar Frhr. von Stosch Laquer (Frankfurt a.
Sohn: Hrn. Krupp. — Hrn.
Meckl.). estorben: Hr. Wirklicher Geheimer Ober⸗ regierungsrat Friedrich Wiedeburg (Potsdam). — Hr. Generalmajor Franz Genet (Berlin). — . Dr. med. Dietrich Ernst, Raban Frhr. von En stein (Sittkehmen). — Verw. Fr. Anna Griß von Lättichgu, geb. Hampel (Görlitz). — 5½ Antonie Gläfin von Pfeil und Klein⸗Ellguth, ger Gräfin Breßler (Nieder⸗Dirsdorf). — Fr. Klalo Korn, geb. von Lübbers (Breslau).
—
rlobt: Frl.
mit Hrn.
Ein
Mittwoch, Abends 8 Uhr:
Beethoven-⸗Saal. Klavierabend von Conrad Ausorge.
Alindworth⸗Scharwenka-⸗Saal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: 1. Liederabend von Hertha
Dehmlow.
Blüthner-Saal. Mittwoch, Abends 8 Uhr:
Abschiedskonzert zu populären Preisen von Alexander Petschnikoff, unter Mitwirkung von
Ella Jonas.
Birkus Schumann. Mittwoch, Abends prälise
7 ½ Uhr: Eliteabend — Galaprogramm und zum ersten Male der Oeffentlichkeit vorgeführt: John,
Verlag der Expedition (Heidrich Druck der Norddeutschen Buchdruckerei
sowie die Inhaltsangabe
lichen
Nr.
betreffend Kommandi
und Aktiengesellschaften, für 19. bis
Redakteur: Charlottenburg.⸗
) i Berlir und Verlagh ße Nr. 82
Verantwortlicher Direktor Dr. Tyrol in
. Anstalt Berlin SW., Wilhelmstra
“ Zehn Beilagen
„Beilage), (einschließlich wexpeg- 2en
Anzeigers (einschl veröffentlicht
2
24. Oitober 1908. b EE11“
Unbeschadet der Vorschriften des . es § 3 dü 1, r. 2 ee Fv b- der FAriten etn E ele irgendwelcher aärung Tar ee Der Zusatz von Zucker zum Zngen; werden, Genehmigun cF eines ist nur mit der von Fall zu Fall ghe. der Um⸗ Bandenret g der zständigen Behörde zulässig. Im FeererePe⸗ ürfen d ene st e bestimmen, welche Stoffe 2. rigen ist der Kellerbehandlun orschriften über die Verwendung zu ver det werden an 82 5⸗ Titigkeit” des Weines bis zur Abgabe - „die mit Genehmig . stellt werden, unterliegen diesen Peng den⸗ 82.;S5 Behörde ange⸗
Es ist verboten, gezuckert 85. 2 8 erten Wein (§ 3 ter ei 2vvne 2. 25 ] 8.8. auf Reaeat 88 Sn⸗Idnns innung der Traub oten, in der Benennung solchen Weines 52 entft, anch i
de 1 — oder den Namen eines Weinbergsbesitzers anzugeben oder anzudeuten,“
sofern nicht gleichzeitig der Wein als 8879* gezuckert be .E“ in Verkehr Fringt. schngt irg t 1 I 1 ven. “ mitzuteilen, ob be Wen zskunft erforderliche Kenntnis zu ner die zur Erteilung dieser
Im gewerbsmäßigen Verken 8 re mit ü Bere cheungerea riften Fennzeschnung der öee. Barbensden riften des § 16 Abs. 2 des Gesetzes zum 8 Iünöareee Eühe nn bewerbs vom 27 8 Ges zur Bekämpfung des unjautere end Benennung von W 2 1896 (Reichsgesetzbl. S. 145) finden As hergebrachte B. ein keine Anwendung. Gestattet bleibt j a be um gleichartige n. dzgwerah zu 825 leee..s. eben.sC ez anderer Gemarkungen des zerschut rjeugnissen verschied o Z11 erschnitts eine Weinbergsla d Dieses Verbot drifft nbergsbesitzers anzugeben oder an gee den Verschnitt durch Bermische Senan most mit Traub ⸗ KA Wertes derselben oder einer bE.ê e.I.ee GANn.
des natürli Uichen ne Schwundes des im Fasse lagernden Weins durch ähn⸗
7. Es ist verboten, Wein e. 8 Weine ähnli ot des § 7 fällt nicht die Herstellung v üigeengmn, Detränken aus Fruchtssten, Pflanzensften 9. r Bundesrat ist ermä bei d ermächtigt, die Verwend 1 n nur in solchen Wortverbind 1““ Verkehr als Stoffe kennzeichnen, aus denen Rerggene büt hntt Auf die Herstell 59. Haustrunk ellung von Wein oder weinähnlichen line Jaceadanr. die Vorschriften des § 2 Satz 2 22 dSrzal; e Vorschrift vng en tgechne 3* üee auf die Herstellung von Haus⸗ herzuff ellung ist der zuständigen Behörd veörben f. Pnncbuaz poffralch Peraceseng gasngnen. Sioft loeser desse, genelt Rbeene A““ Haush⸗ ustrunk hergestellten Getränke dü 1 12ö erstellers verwendet oder ohne 8851 Eeteisenen 8 egeben un Betriehe beschäftigten 3— 4 Verbaac etri . ung 8 f heeis kann die ztändige Beßzed⸗ di⸗ EEEEE rrats von Haustrunk gestatten. t bes eebes bvor⸗
Die V 5 10. Vo orschriften der §§ 2, 4 bis 7 rschriften der §8 4 bis 7 auf I.A..-h, 8.—eIig g.
Getränke, die § 11. gestellt den Vorschriften der §§ 2, 3, 4 erhalten hat, di .1 oder des § 4 nicht zulässigen es gilt auch sürn ürfen nicht in den Verkehr gebracht 9 § 3 p8 uch für ausländische Erzeugnisse, die d 2Aea. ver dan Eegciz e sas s ene ta e Baneen Getränke und Traubenmaische zu 5 84 . 1-a
Trinkbranntwein, dessen b n branntwein, desser Alkohol nicht ausschließlich aus Wein ilt
gewonnen ist, darf i zei 1
zeichret veczer e im geschäftlichen Verkehre nicht als Kognak be⸗ Trinkbranntwein, der neben K
8 I nen CE
8 wein, i Flaschen oder ähnli
der Berischaung Kogzet Fmerzsmah Ebe
macht, wo er ine Plchnnn⸗ tragen, welche das 898 88 2
Vorschrift erbrauch fertiggestellt worden i eeö.nxeas Sir 8 nih der Bundesrat. st. Die näheren
b e vom Bundesrat vorgeschriebenen ei
“ und Weinkarten sowie in hee. 1 üblichen Angebote mit aufzunehmen. gen im geschäftlichen
§ 17. 1“ —— Weinbereitung, Traub verpflichter, Büche oder Wein gewerbsmäßig in Verkehr b avrJg s
Umiche Men⸗ führen, aus denen zu ersehen ist: B wonnen oder von Stoffe er aus eigenem Gewächs abgegeben oder welche bezogen und welche Mengen er 8g. 2) welche Me Geschäfte über solche Stoffe er ee engs ene Heheehee bn venhen von Zucker oder von anderen für die K — — Stoffen . e Fech Haustrunk (§ 9 *
offen zum rau n * ves. ber Zuckern C ³) oder zur Herstellung 2— welche Mengen der im § 8 be 8 8 1““ Le schäfte über che Mengen er an andere abge 8ee von anderen
Die — Stoffe er vermittelt hat. 8 oder welche Ge⸗ soweit es 8 88— B“ die Namen der Lieferant sbaren Herobtter im Nabeanen Falle kanbat ] in den Ba im einzelnen Falle handelt, auch d mehr Die ö8* einzutragen. er Abnehmer, sind v der letzten Ei papieren bis zum Ablaufe von fünf 8—
5 b aufzubewahren. n fünf Jahren nach Führung — a.. shfr neges über die Einrichtun d di Weise und innerhalb trifft der Bundesrat; er 1.e Gesetzes vorhand alb welcher Frist die bei dem Inkr fktrrt welcher
enen Bestände in den Büchern earwenn ien dieses 8. 9 8 ind. Werden in einem Raum 8. . . „ der zur 8 ü P.hanslaa en vehe no ge⸗ werden, andere Ge⸗ 8 “ Lagerung von W 2 KAe⸗ Ge⸗ müssen diese G Fetrense als Wein oder Traubenmost 8. Ig* einer in die A efäße mit einer deutlichen Bezeichnu v. v 8n. ¹ ugen fallenden Stelle versehen sein ng des Inhalts an genügt die Beeichnung der St oder zu einer Frberenee lungen gegen dieses Ges⸗ 8 i *. . Räumen durch die zuständige poleibehontr solchen
Die Beobachtung der V 9.
mit der BEbE’ v orschriften dieses Gesetzes ist dur
und “ E8II1I““ betrauten Vrc die
ür die am Weinbau wesentlich beteiligt
85 Neag Srutrte in denen eh zbeneifigten n und für
im Hauptberufe e n dieser Bebörden S 7r vafänge zu bestellen; inwieweit dies im ö1
ehen
hat, bestimmen die L2 Relgennne. ie Landeszentralbehörden im Einvernehmen mit dem
2
Die Beamten der Polizei ;. 1— d die Sa G 8
† Nachtzeit 1 „welche vee vJeit. 8 Räume, in denen Trau Beery. — 1L arbeker r. fohr 2 G 1.—28 „Deiränke — b en, 1 7 8 ahirr, Gehrca a geg d wrtehage eerenwr ocesh. Geschäfte ud n die Geschäftsräume von Personen, di nd Geschäfts⸗ EaeaeeX“ — — ge sel 8* Weine ähnliche Getränke vermit umwein, nungen, Frachtbrief esichtigungen vorzunehmen, geschäftlie 2ö Proben zum Zweche -- Peacee fhn feben auch nach — Ausheic. vena. Pten ie Feaezas, i s Seüieseüersgenhns n zurückzulassen. Auf 2 18 vein verschlossen leeverna n angexeffene Entschädioung fu keisten entnommene Probe eine
30 Seeelh „umfaßt in dem Zeitraume v September die Stunden von 9 Uhr Abends b2-n nhr bis orgens
prungs f 8 8 lande efzeahes Vorschriften entsprechend hergestellt sind.
und in dem Zeitraume vom 1. Oktober bis 31. März die Stund nden
Landesbehörden erlassen.
Mit Gefängnis bis zu s Snr.
.. e . zu sechs Monaten elds
“ beeer mit einer dieser St une Fe-Ireeen
189,98 vorsätzlich den Vorschriften des § 2 Satz 2, des
1 5 88 en gemäß § 10 für die Herstellung und Behandlung vo
geforderte Auskunft wissentlich unrichtig erteilt;
oder weinähnli . äs weinähnlichen Getränken unzulässig ist, zu diesen Zwecken a n
diesen Zwecken dienenden Verkauf
bv — oder nach der Beschaffenheit der in Besans
-e g. ein 1= dar, so tritt S.grras
mwanzixiesen⸗ Mark erkannt vehen “ “
12l 24 Eler Abs. 2 vorgesehene Strafe ist auch dann zu erk
mit Sirafe e rur Zeit der Tat bereits wegen einer 8 3 reenf * rohren Handlungen bestraft ist. Diese Hin nse⸗
oder ganz oder teilweise erlassen ist 1 . ssen ist, bleibt j s 2⸗2 F oder dem Erlafse der nc⸗ Sersebelen, 85
. 8., gh Straftat drei Jahre verflossen sind ö“
ällen des Abs. 1 Nr. 1 wird auch der Versuch bestraft. Mit Geldstrafe bis 89 eldstrafe bis zu eintausendfü
12 1⸗ 2 — “ waesc Füahee — Neen nfcent teilung oder Verw 1“ 8. sich nicht Hnzslt. vd“ Bere ebehanife Die Verfolgung tritt nur auf Antrag des Unternehmers ein.
Mit Geldstrafe bis 28. e zu sechshundert M l 1- sechs Wochen wird bestraft, wer vorsablich 8 er tz baf
§ 8 Abs. 3 oder des § 16 Abs. 1 zuwiderhandelt;
von Wein ei 8 viheen gevadef. Herkunft nicht entsprechende geographische Be⸗ chaumwein oder K. * hn
ohne daß d der Kognak gewerbsmäßig verkauft oder nügt ist 8 en Vorschriften des 8 15 und des g Ebgre enbunr
nach § 17 zu führenden Bücher zuwiderhandelt
Der im § 26 bestimmten Strafe unterlieat ferner
Auskunft nicht oder unrichti i oder tig erteilt; 2) wer vorsätzlich die nach §. 1— 1 § 3 Abs. 4 — Anzeigen nicht erstattet 8. . 1 a eeEgee Anordnungen 1.⸗.v tlich es unterläßt, an Gefäßen oder Flaschenstapeln
oder einem handelt; auf Grund des § 18 Abs. 3 ergangenen
von diesen ermächtigten Land 5 asgen Ler gen nakertandeh, w1 dnn doe Hennez zhe r den Vorschriften de
oder die Durchsicht ei der Besichtigeng der Räume, die Vorl 2
446 von Geschäftsbüchern oder „papieren, die Abgabe
söm geforderte Auskunf Proben verweigert, desgleichen wer Er 9 eind W vüat 7 aus ahrlässigkeit unrichtig erteile
aus Fahrlässigkeit begeht. “““ Handlungen
Mit Geldstrafe bis e ic,v . NS Th; zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft lungen aus zohtkastcgtent bemhe 27 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Hand⸗
In den Fällen des § 24 a8 29.9
eehenee der Getränke oder Stoffe 2 “ fw--¹
Virkehr .Iee zuwider hergestellt, eingeführt od de r gebracht worden sind, ohne Unterschied, ob sie A.
von 9 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens
urteilten gehören oder nicht; n nicht; auch 8 die Vernichtung
ausgesprochen
is 3, 5, 6, der §§ 4, 7, des § 9 -Abs. 4, der §§ 81813
1) wer vorsätzlich die nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 zu erteilend
werde ’ 5 n durch die Landeszentralbehörden oder die von diesen ermächtigten
Traub f Tr 1—121212 er“ 1 Satz 3, des § 8 Abs. 2, des § 9 Ab 2 e“ ve ang 8 — ige Eintra 8 17 m
3) wer Stoff 2 1 fe, deren Verwendung bei Her 8 t st g. B handlung oder Verarbeitung von Wein .8 gen. Iti 8 1 altigen
ündigt, feilhält, verkauft oder an sich bringt, desgleichen wer einen
88 88
8-
findet Anwendung, auch wenn die frühere Strafe nur teilweise verbüßt
8
.
1) den Vorschriften des § 5 Abs. 1, des § 6 Abs. 3 Satz 2, des 2 Vorschrif 5 s 3 ) den Vorschriften des § 6 Abs. 1, 2 zuwider bei der Benennung
4) außer dem Falle des § 24 Nr. 2 den Vorschriften über die
8—
die s nach § 18 Abs. 1, 2 vorgeschriebenen Bezeichnungen anzubringen, erbote zuwider⸗ 8
4) w. ’1 ) wer vorsätzlich den von den Landeszentralbehörden oder den