1908 / 254 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Oct 1908 18:00:01 GMT) scan diff

it der Lebensmittelpolizei und 8 eis auf ein bestimmtes ür de gkontrolle]/ Zusammenhang der Weinkontrolle me 58— 646bö 11“ dee vehas. 8 5, ehe Peh k⸗ Cünfgrnofscher Er⸗ damit die einzelstaatliche Zuständigkeit aufrecht erhalten un

otwendig 1 16 1“ 11¹“ 1 Uzug des Weingesetzes nur soweit beteiligen, als no b V i 1 1 eingut in der Benennung gus. bei allen Bestandteilen so weit, zeugnisse im Inlande vereinfacht. e““ ge- tug ienazige sebes nub sarhahung durch geeignet vor.] 3 w e t e B e . a g g daß Febt dech dhe abscsaschange sahn vorwiegend zur Geltung De. gfer de als Geiränke nicht in Betracht; gebildetes Personal zu gewährleisten.

in 5

2 8 2 2 2 2 b f ehenden Halberzeugnisse kommen ö“ ist folgendes zu bemerken: d KN St 1 8 kommt, so kann der 1“ Se e en sor⸗ Einfuhr wird daher durch die Vorschriften der 88 11, 12 nich 8ö1 § 19 10). eiger un U nig reu 1 en aac⸗ sanzeiger. Feihlge H stenszerichrung verzichten müssen gebin et g rschriften der 88 13, 14. Hefassen sich smit der meitfnen Cine ihren Aufgaben genügende nund Flechetig die He. Berli dea 27 8

e zu Ge . m ein ästigen ontro 9 8 8 Stte. ezäele zaichrda, Ertr Lagscha, es Rätene giemsdnehenn Sen nn vealteises geeur⸗ n“ 8 Berlin, Dienstag, den 27. Oktober 1908.

änni irtschaftlich und dienstlich müüt für die Eigenart einer Weinsorte und gegebenenfalls für die § 13 3 Abs. 2, 88 5, 8) sondere auch kaufmännischen 11“ 8 1“

8 dürften von den Kreisen unabhänging sind, irk ö1A“ 2 d ist, läßt sich nicht die nach § 11 vom Verkehr ausgeschlossen sind, in einem nicht zu engen Bezir tmärkte nrs —— EE1 8 Süser. 8 Hetnane, —““ viacen vönee n, werden diesen 1“ 1“ Berichte von deutschen Fruch n. . ür die Eigenart so änderter Form e en. bsean Zetandeele Lie Pecage cn zene Nürevüigen faner Pekache Sreinune EöAB’ IEEEEEEE Seseene he Meünhandel Außerdem wurden ittel, alle Eigen⸗ in voller Strenge zu ziehen, machen änke wirtschaftli finden, d. i. dort, wo u 9 G . Durchschnitts⸗ 8 eatsprechend der Bedeutung des Weinez ale agfnn einfrinkeran einer ien 2nc.es lichkeit, zu eröffnen, solche Getränke wirtschaftlich Arbeitsfeld finden, d. ihre Bestellung am mittel gut 1 am Maäkttage 8 . isch sind, wird deshalb ihre Verkaufs⸗ preis schaften in Betracht geꝛogen werden, die der kundige Zesamack,. Geruch auch gg denkon ist insbesondere an den Fall, daß Getränke in größerem Umfange heim der Entwurf anordnet, daß u (Spalte ¹) ten Weinsorte sucht; also vorzugsweise Geschmack, zu verwerten. Zu den 1 . ollen andere Fälle latze sein. Dem entspricht es, wenn lt is f naach überschläglicher bectgasfed,n Es kommt deshalb auch dem Mengenverhältnisse der auf Grund des § 29 eingezogen worden sind; doch Platz sentlich beteiligten Gegenden sowie Teteblter preis e: schnitts⸗ 1“ Chetbenfäveenbr

ür die am Weinbau we b 1 tung ätzlich ausgeschloffen werden. z. Fedensalls fär in denen Weinhandel in erbeblichem Umfange . 4

Sorten nicht ohne weiteres die ausschlaggebende Bedeu nicht grundsätz der Hauptsache die Orte oder Bezirke, in denen 8 Doppelzentner mSnn. L anzuerkennen, daß eine Sorte von ausgeprägter Als zuläffsge Art der Verwendung wird in der Haup für Or für die Kontrolle niedrigster höchster niedrigster höchster e -. ges d pp 1.ee.

W

1 b 8 im Hauptberufe

1 8 ion, diese mit Ausschluß der betrieben wird, Sachverständige 1 N.s Pefg. e

Wein nach dem üblichen Fachausdrucke, sich ehr Essigbereitung oder auch die Destillation, Z14“ - nd. Für andere Orte oder g über⸗

EEEö weicheren Weines gegenüber beherrschend -nvhg des Destillats als Kognak vergl. § 16 —, 8 2. n ehe 9b veen die Regeiung den Lundeshenghalaenadnes

durchzusetzen vermag. 1 wieri .“ vorzubeugen, schließt der Entwurf die Ver⸗ da sie sie 1hv⸗s e⸗ 1 arteilung des Bedürf⸗

Es ist nicht zu - 1.332 II deffen ü- ve. Zwecke ausdrücklich aus und * e halten müfsen, kamm riee, HAee e Par 9 Sabverftändige

nrdisaimm 8 ehefancete 1öö im übrigen in jedem Falle von E“ vügsz gnch sür die Weinkontrolle mangels E 1 h e⸗ 5 r die a

Ausführung des Verschnitts die Fähigkeit v 8 14 (6 Jh hellang von nicht bestellt werden, hsb 86 be- 8

vn Kü-- E11 auch dem Richter Der Vorbehalt von Vorschesin 8 Hs b- bispunkte Ib 5 6 uben itemit den befonderen —2 er 1 wein r 8 1 r 7

Loöanch sein wird, sich mit Hilfe von Fachleuten ein zutreffendes 885 Ee116“ 8 der Weinkontrolle vertraut zu machen.

Urteil zu bilden.

itten, zu denen gezuckerter 6“ § 20 bis 22 (§§ 1 8 sführung. „Mai 1901 übernommen. 8212 Ma 1 8 8 1. 5 dnneg d98 wilh rnereere sahechnekehean ag8. beneae Rei Schaummein.u 9091903— Vorsces⸗ in der Praxis hervorgetretenen Mängeln ““ ehenden Satz in ertrags⸗ des Reichstags Nr. 12 ps 23 20, d önnen; t“ die Bezeichnung der Flaschen rwa ägnie⸗ dsätze haben für die Maßnahmen der schränkter Lagen ergeben können; er träg Gemarkungzgrenzen ben der in der Begründung jenes Entwurss erwähnten Imprägnie⸗ zugsgrundsätze haben, währleisten demnach, da sich die Be⸗

Rechnung, daß nicht selten Weinbergslagen von gosnahmevorschrft Neben der e nermit Rohlensbure kommt auch die Faßgärung in Be. Krast gesetzlicher Vorschriften; gewähneesHonzug des Gesebes erftreckt,

durchschnitten werden. Bei der engen Füsürra,een befürchten. rung Hnr d vor, diese Verfahren zu untersagen, doch fugnis des Bundesrats auf den gesamten

sind Missände darch möhfecnacbche 1. 1e.enag 8 8 1enane e gen ee Leevge- he. .. 1 Eö“ und die ves .

Weins wird der Begründung nicht bedürfen EE“ 8 er Tehee; berechtigt ist, daß der ““ .en g.Ie.2. be Fezen an. 0 se

8 1 8 des als Regel anzusehend rfahrens amtliche grenzung n. 5 ist zu be⸗

von Wein u8 . (dhgnc. Herstellung eines die veiese, deran eeni n. w 8 nicht durch das Gesetz selbst erfolgen sollte. Darüber ist 1 Ei vhchnachegcegeins veräuschenden Getränks aus anderen Stoffen. der Flascheng, § 16. meitgs den Sprachgebrauch des täglichen Verkehrs genügen die Namen Wenm veben den anderen Etofsen aush Ewein ö Fan⸗ weifel⸗ In Ergänzung der für die Aufnahme von Vorschriften über 89 Rbhein. Mosel, Pfali, Oberbaden usw, um Erzeugnifse 8 -nes dolh 8 ETE“ üeischen von Wein vorliegt, Vertrieb von Kognak oben dargelegten allgemeinen Gesichtspunkte is im großen bu Lanten en enn Zcnen - Pefebes nrige aft werden, ob rc Da das Gesetz Ver⸗ folgendes zu bemerken: ise in die be⸗ aber, daß nicht unbeträ ifelhaft bleibt. Sollen ob also § 7 oder die 88 2, 3, 4 verleter sad ach lic der Strafe wie Die Vorschrift des Abs. 1 kann nicht in der Weise in 1 1. keit zu dem einen oder dem anderen Gebiete zwe br. gblühe Faüut fehlungen gegen die §§ 2, 3, 4, 7 sowohl hinsichtl ich behandelt de Form umgekehrt werden, daß die Bezeichnung Kognak jedem an die Zugehörigkeit zu einem Weinbaugebiete gesez iche ren dem hergestellten Getränk gleich behandelt, jahende jeßlich aus Wein ge⸗ 2 die Grenzen festzulegen. Der Art un 5 Bergerd nkties vee ⸗edeetam bleiben, können also Temnkbvar en zelaceh * --vbg Rüchigregn aperkanien e sacze wirdeedan sentsoreden 7-vg. gFe

beruhen. 1 r der Name Kognak auch in Zukun . Es muß aber damit gerechnet werden,

Z sachabmungn unterschcden - eftenang, Henhe gehhe eea, vües nimne vi dirh giv 8 aec gn. senneag⸗ ““ Einteilung ꝛu gerhne de deneeoee ahe e Getränks, das zwar einen Erjatz für lcher tellung und Beschaffenheit den bekannten Erzeugn die Notwendigkeit ergibt, die Grenzen an einzen soll, nicht aber Wein vortäuschen will. Die wißncfe Hresgiesalcher WI in Cognac entspricht. Art richtigen. Solche Berichtigungen würden sehr öun wen 8 Getränke bilden 85 LW“ Abs. 2 billigt Gemischen, die nehen Fognak Weohel andeee hakt die Form des Sejebes gebunden verer

8 behandelten änke. 1b n, die Bezeichnung Kognakverschnitt zu. n . wonach ein Beschluß des Bundesr Von den entsprechenden efe e e aücelten ac Be. ceeng, die Worte Zeben Kornak Tg-e⸗. den Vorzug verdienen. behalten find außerdem Vor⸗ . beeeen. 1 verboten wird, nicht nur die aber außer weisel Uelen d 8 Lü.-e. e. sch E“ verbehaltent statist sowie über die m der Nachahmung muß, um in dem Gemische ju 8 kaemäß § 13 nur riften über die . Pflicht zur Anzeige bsmäßig betriebene, und daß zweitens jede Art 1 darf in der Kognakbrennerei gemäß § der durch § 3 Abs. 4 begründeten vee das erbot fällt, nicht nur die mit bestimmten Stoffen aus Wein ge; 1888 82 nach den Vorschriften dieses Gesetzes un⸗ Ausgesgeeaunchr aubenmalsche Most oder Wein zu zuckern, da diese geführt

m d⸗ 1 rces, 6e8 1 ba ast Maßnahmen betreffen, die zu den unentbehrlichen Grun gn 1bemasc nd üctagerdan hed nde 8 rient fertiggestellt“ wird der Inhalt einer Flasche Zerleann . E . 8

keit hinsichtl eer Herstellun be

8 Se⸗ sammensetzung des Getränks beeinflussende 12 1 18). ist unter den allgemeinen Gesichtsvunkten deersecaben nderass gant Peean .415 8889 Zu diesen Handlungen gehört eben⸗ §8§ 24 bis 29 (§§ 13 bis 18)

es Entw m W ich jeden nich 8 ie 6 sonders für schwere ssiich folgeri tig 8b au P 8; 8 8 Fuc deeg Uelsen n6 demahe der Verschnitt mit anderem 8 wie die Herabsetzung des d., Peexbeeden. 1 Ifn Fea 4. muß. m zweiten P —* 5 1 9 p asser. öhen, 8 n oe 4 Femnn x8 F 1 lt din Bengeh e anchuns „Bengs liacctegelte ürt t.asesgcen der Bezeichnung finden ein Vor⸗ punkten hervorgehoben; im einzelnen werden die Vorschriften zugelassenen Zusatz eernhalten. Sachlich A

di 8 ürfen. Neu und sür die Handhabung des Gesetzes n gung von Schaumwein bestehenden⸗ linterung nicht bed⸗ ie Erweiterung des Strafrahmens 3 Abs. 1, des Gesetzes vom 24. Mat 1991 bild in den für die Flaschenfl benso wie die des § 6 von einschneidender Bedeutung ist die Erweiterung 1 6 asec 2,db. kommenden Methoden der Nach⸗ Die Vorschriften der .“ stehen ebfnsgtlichen Schutze der für schwere Fälle im § 24 Abs. 2 und die Strafdrohung für den a

enag von Wernegfscffahhe dos der Entwurf die im geltenden Gesetze zum Schutze der renbezeichnungen und zur Pefünvsang d Versuch in den F 1

3 ü 30 19). ung be⸗ lauteren Wettbewerbs. Für die Vorschrift im § Grund Kßeg in Zukunft untersagt sein. 8 § 17. ““ ieses Gese 1 kal’eine öffentliche Anstalt zur . . :10. Hefe und dergleichen wird demnach in icht geschädigt üͤbrung soll das Geschäft des einen zustehen, falls für den Ort der Tat eine Kasse emerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchse is wird d de Interessen werden dadurch nicht g .Diie vorgeschriebene Buchführung 4 g⸗ und Genußmitteln besteht, der Ka⸗ 1 1 erundet mi er Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. da E E die Seg. 2 n Feöstelgent Henaes wrblieremen 2. 8 HWECe 5 1 Hrseasgen von estebacteng de —— rag. Dene Anftalia liegender Strich 2 imde Sraben hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Seülnas- fehlt. bon vraͤmn⸗ 11 peagshenen uder Weinfal ung eine vielfach 55 8 22 6, auch b299 W-F L-g E ee. eebe e .“ . Kaiserliches Statiftisches Amt. 57). 8 gegeben, 8 al Eintrag die Gefahr der Kassen zu besolden sein, die die rund Inhaltlich ist nur Abs. einer besonderen Begründung eern üe seezcs e 18 vandem Fehevcn Zehemes Es 8 dvSge 1 die auf G 8 rsonalveränderungen. Raabe, Lt., bis 10. November d. J. in der Kaiserlichen Schutz.]/ Kommandeur des 4. Feldart. Regts. Nr. 48, in —5,— ang, 8 g 5 221 Er e 11“ 3 Schutz für die Borschesten dezy Gesfzes sire e Talsoche, daß selbt, Die Schlußstze fofseny den Fall ins Auge, daß die Kostendecag. ¹=¹=Nh nswiglich Preußische Aemee. öSe § 9 (§s 2, 3, 7). zse d nicht⸗ sich auf die durch verschiedene. Frorense c sichtlicher Bücher scheuen. hinsichtlich der Sachverständigen anders geregelt ist. HDOeffiziere, Fähnriche usw. Berlin, 21. Oktober. Cranz, 12. Inf. Regt. Nr. 177, Ullrich, er. bis 31. Oktober d. J. in der S 8 ixe geste Da der Entwurf in den §8 3, 4, 7 gewerbsmäßige und n die geriebensten Fälscher die Füͤhrung übersi überall in den im liere, Fähnriche usw. 21. 3, Inf. Regt. Nr. 177, U „Lt., bis 31. Oktober d. J. in der pann, Leutnant im 14. Infanterieregiment Nr. 179, zu den 8 ätigkeit nicht unterscheidet, ist es erforderlich, be⸗ Muß demnach das Gesetz dafür sorgen, daß überall in den in § 31 22). der be Lt. im Rhein. Jägerbat. Nr. 8, in das 6. Westpreuß. Inf. Regt. Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, mit dem 1. November Offizieren der Res. dieses Regts. übergeführt. v. Zezschwi 8 fewerbeezicths raencfar die Bereitung des Haustrunkes zu erlassen. Eingange des § 17 bezeichneten Betrieben Bücher geführt werden, die Die Uebergangsvorschrift des Abs. 3. nimmt hinsichtlich der be 8

8 Nr. 149, Silomon, Lt. im Drag. Regt. König Carl I. von Ru⸗ d. J. in der Armee und zwar im 8. Inf. Regt. Prinz Johann arakteris. Major z. D. und Bezirksoffizier bei Bezi Von allgemeinem, überall gleichen Interesse ist dabei lediglich, einen Ueberblich über das Geschäft geben, so ist es doch weder JI Inkrafttreten des Gesetzes bereits hergestellten Getränke die mänien (1. Hannov.) Nr. 9, in das Ülan. Regt. von Katzler (Schle’.) Gesrg Nr. 9 8 s. Major 8. D. und Bezirksoffizier heim Landw. Beuirk Fr

107, wiederangestellt, Thierig im Schützen⸗ berg, unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Er⸗

8 1 8 kann if 2 2 8 er Er

2 strunk zu bereiten, Wein⸗ ältnissen angemessen, Glei mäßigkeit der ücksicht auf die Bedürfnisse des Verkehrs, und es Nr. 2, versetzt. (Füs.) Regt. Prin; Georg Nr. 108, zum berlt. befördert, kanhais zum Tragen der Uniform des 2. Ulan. Regts. Nr. 18,

zu Fee. de unhes den Vorge g, . dient 434 der im Abs. 3 0 de Fene Nect mar⸗ daß die Verschiedenheit de EEEEEö unbeschränkte Anerkennung der Neues Palais, 26. Oktober. Schulz, pens. Feldwebel⸗ F Vitzthum v. EFckstädt im 11. Inf. Regt. Nr. 139, seiner Dienststellung auf sein Gesuch enthoben. FE r.

falschreng dne Anzeigepflict und dem Verkehrsverbot im Abs. 4 die Fenene nach Art und 55 Fenshtet: öSeS; 1b.; Vorschriften nicht neeg. 132 die Bernegh.0, e de weit geht. eheunt bisher in der Schloßgardekomp., der Charakter als Lt. ver⸗ 28 8 vnn biim * Prainbat. X., v Sa 2. 1. korp Ort obe 5 Keee.⸗ vun Oher⸗ Betri bleibt die g 8 8 ür die Bezeichnung 3 8 n . nther . . r. jur 3. (Königl. ärzten: Dr. ultes, Assist. Arzt beim 7. Feldart. Re b. 72;

Vorscheift des, 8e 1si jedoch, die Möglichkeit zu eröffnen, nach Er⸗ sleceee e. Pen heesen Es darf als sicher vn. 552 adesn. n Uebergangsfrist festzusetzen; 8 . Fehas Katholische Militärgeistliche. sächs.) Komp. des Königl. preuß. Telegraphenbats. Nr. 1 versetzt. 1 die Assist. Aerzte der Res.: Dr. Bellmann Dr.

dernis für jede Gegend weitergehende Vorsorge zu treffen. Der daß in einer großen Zahl von Betrieben, insbesondere in den ke x2ℳ folche Vorschrift bei den Beteiligten die eneee,, ie 19. Oktober. Schäfer, Div. Pfarrer der 16. Div. in Saar⸗ Die Fähnriche: v. Altrock im Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Leherur will dies polizeilicher Anordnung vorbehalten. männisch geleiteten, schon jetzt ausreichende Bücher geführt werden, hervorrufen, als sollte dadurch wenigstens für die Uebergang .

Hänsel, Paarmann (Chemnitz), Dr. Thies, Dr. Bamberg, . ltenden rücken, zur 15. Div. nach Koblenz versetzt. Georg Nr. 108, diesen mit einem Patent vom 14 August 1908 C1, Zenbel,, (II Dresden), Dr. Peters (Flöha), Dr. Müͤller, T deren Aenderung herbeizuführen kein Grund vorliegt. oöben ausreichend gekennzeichneten, auch dem seither gelten 8

1 8 8 v. Zenker im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Lange (Glauchau), Dr. Aulhorn, Dr. Ramshorn, Dr. Thiele, 1bcläa erscheinen; ihre Aufnahme Den Absichten des Entwurss würde es Senoch at pescger⸗ wenn Rechte widerstreitenden Mißbräuchen in der Bezeichnung des Sah Beamte der Militärverwaltung.

Preußen, Kühne im 4. Inf. Regt. Nr. 103, Roesler im 5. Inf. Dr. Benöhr, Dr. Hoffmann, Dr. Schmidt, Dr. Zimmer, sh wante dan einigen Steller, insbesondere im .3 un⸗ der nach Abs. 4 vom Bangfäre beige TE Nachsicht gewährt werden, während umgekehrt dringend zu Durch Verfügung der Feldzeugmeisterei. 17. Oktober⸗ Regt. Kronprinz Nr. 104, 3 empfiehlt sich, we e an . ,

lanck im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Dr. Gottschalk, Dr. Hansen Dr. eyde Dr. Vockerodt L 2 4 8 812 mit der 1 8 7 2 8 2 ch F m tter beigegeben, den Vollzugsbehörden aber d ß Beteili te und Behörden in Uebereinstimmung Jaensch, etatmäß. Revisor bei der Geschützgie erei, mit dem 1. No⸗ Georg r. 107, zu Lts. Fördert. entbehrliche Erwähnung von Nost nd ais e ne

eues 1 b Dr. Barth (II Leipzig), Dr. Tempelhof (Pirna), Hantschel, 3 in denen diese Er⸗ freigestellt würde, von deren Benutzung zu entbinden, so di ch dem Rechtsprechung des Reichsgerichts auf die mlasichtslose 1 vember 1908 zum Feuerwerkslaboratorium in Siegburg versetzz. Ernst Gr. u. Edler Herr zur Lippe⸗Biesterfeld⸗Weißen⸗] Dr. Schmidt, Dr. np precht (Plauen), Dr. Thie 8 e (Zittau); der Folgerung führen könnte, daß 8. üeee. Betrieb eingeführten Bücher einen klaren Einblick in die na dieser Mißbräuche hinarbeiten. Gelten diese Erwäg ein anzu .

feld, Rittm und Eskadr. Chef im Garderreiterregt, zum Adjutanten die Assist. Aerzte der Landw. 1. Aufgebots: D H ild eine ; - ter n Iernee B 1† gebots: Dr. ausch 8 ertigen W erhältnisse gestatten. it Wein, so wird es doch billig sein, alle unt⸗ Königlich Sächsische . der 1. Div. Nr. 23, Frhr. v. Seebach, Rittm. im Gardereiterregt., (Chemnitz), Dr. Schmidt, Dr. Georgi, Dr. empel .“ fenn. 1-. ne im § 10 bezeichneten Vorschriften 8 Gesetze verzeßge egen 89 nnüf 40fteht in innerem Zusammenhange 2 Getränke gleichmäßig zu behandeln., ir Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Be⸗ zum Eskadr. Chef, ernannt. Edelmann, Fähnrich im 2. Ulan. (II Dresden), Dr. Kampmann (Plauen), Or Schulze (denp. Most und Maische auch dann anwendbar sein sollen, wenn der Mof mit der Uebergangsvorschrift im § 31 Abs. 3, insofern er dazu hüenen Schaumwein ist dies schon deswegen un denllich. wei Verbr sbrPenn en und Versetzungen. Im aktiven Heere. Regt. Nr. 18, zum Lt. mit einem Patent vom 23. März 1907 be⸗ Dr. Reischauer (II Leipzig), Stabsarzt der Res., Dr. Wahn als solcher verbraucht wird. wird, den Verbleib der Bestände, auf welche diese Er. mittels Flaschengärung hergestnien Wö’ b 0 vorbandene INAR;w SeL F E11““ (II Leiprig), Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots, behufs Ueber⸗ § 11 3 Abs. 2, § 8) Anwendung findet, zu überwachen und die Unterschiebung .“ bestimmt sind, 62 K. vin Utrag⸗ dein Läülfken Hinsichtlih der Eelewenn, Hat e K-e EEE116 Nr 28 üAhn. mun Malor⸗ ven sasg Sre ö1“ . 2, 8§, 8). üten. 8 em au . . eng 1 Der Ausdruck in den Verkehr bringen vefhsr 88E zeugnisse zu verhüten § 18. Lee.eör 2* Kögnak arf dagegen mohk errans 23. Oktober. v. Laffert, Gen. Lt. von der Armee, zum Ernennung zum Abteil. Kommandeur, in das 3 Feldart. Regt. XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps. Stellen des Gesetzes ebrauchten Ausdrücke rl ühs venverkedrbrimgens⸗ Bezeicnungszwang unterliegen auch die als Haustrunk her⸗ werden, daß sich angesichts der Vorschriften des Eatwurse viung de Kommandeur der 4. Div. Nr. 40 ernannt. Nr. 32, Duhme, Battr. Chef im 2. Feldart. Regt. Nr. 28, zum Stabe Offiziere, Fähnriche usw. Im Beurlaubtenstand chließt aber darüber inaus jede andere Ar 5 nde 2 Dem 8 899) auch für die vorhandenen Bestände allgemein derjenigen dgdrücklih R. Die Majore: Baeßler, Abteil. Kommandeur im 3. Feldart. dieses Regts., Engel im 8. Feldart. Regt. Nr. 78, unter Ernennung Schloß Friedrichshafen, 18. Oktober. Befördert zu Lts. d eeeaben auch die unentgeltliche Abgabe . guke, bei deren Her⸗ gestellten Getränke 8 Rechtsprechung zuneigen wird, die schon jetzt auch ohne a Sinne dr gt. Nr. 32, unter Versetzung in das 4. Feldart. Negs r. 48, zum Battr. Chef, in das 7. Feldart. Regt. Nr. 77, Henker im BRes.: die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmeister: Magnus (Reut Das Verkehrsverbot trifft ins sebhe . rörtliche und zeitliche Die 19 bis 23 8 esetzliche Vorschrift die Warenbezeichnung § ognak nur im 5 Fübrung desselben beauftragt, Frhr. v. Friesen, Vorsitzender 3. 1Srs Regt. Nr. 32, unter Ernennung zum Battr. Chef und lingen), Pfeifer (Rottweil), des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, Kön stellung nur formale Vorschriften, wie 2 1 8 b drt vit dieser Vor⸗ § 8 18 Abs. 1 des Enwurfs für zulässig erklärt. Intmf⸗ emontierungskommission, als aggregiert in das Gardereiterregt. Belasung in dem Kommando zur Dienstleistung bei dem von Preußen Nr. 120, Henning (Reutlingen), des 10. Inf. Regts Beschränkung des Zuckerns, verletzt sind. 8 1 gke 8 betreffen den Vollzug des Ge Fbes. im ganzen Reichsgebiet nach ein⸗ Die Forderung des Nachweises der Herstellung vor den 8 Ewe berchr Struve, Adjutant der 1. Div. Nr. 23, zum Vorsitzenden] Königlich preußischen Großen Generalstabe bis 31. März Nr. 180, Franck (Ludwigsburg), des 2. Feldart. Regts. Nr. 29 schriften für die Zwecke des Gesetzes wird 11 rech 8 2 nisse maß⸗ ie Notwendigkeit, den Vollzug im Hesze pabere für sachver⸗ treten des Gesetzes wird weiterer Begründung nicht bedürfen. femontierungtkommission ernannt. 1909, in das 2. Feldartillerieregiment Nr. 28, versetzt. Pbe en Luitpold von Bayern, Hillenbrand (Ludwigsburg) Die für die Behandlung der eens 5 Feht g heitlichen Gesichtspunkten zu dee Weinhandel beteiligten bestimmte Form des Nochweises ist nicht voreschre in und xn Die Frpen: Steininger, Mitglied des Bekleidungaamts Deißner, Gutwaßer, Ltz. im 3. Feldart. Regt. Nr. 32, Stein⸗ anner (E lingen) des 3. Feldart. Regts. Nr. 49. gebenden allgemeinen Gesichtspunkte sind oben en . ständige Ueberwachung aller in 8 n e; doch gehen die An⸗ ist von der Kennzeichnung der Bestände abgesehen; für S 2 veift i Nl. 1. K. S.) Armeekorps, als Komp. Chef in das 14. Inf. Regt. kopff, Lt. im 4. Feldart. Regt. Nr. 48, zu Oberlts, ohne Der Abschied bewilligt: Brener (Stuttgart), Hauptm. der § 12 Betriebe zu sorgen, wird ollgemein 5 zeinander Weine ähnliche Getränke soll, wie oben erwähnt, die Vo b r. 179 persetzt, Bauer im 10. Inf. Regt. Nr. 134 unter Enthebung atent, Kaehrn, Fähnr. im 5. Feldart. Regt. Nr. 64, zum Lt., Landw. Inf. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bis iften über die Herstellung von Wein sichten darüber, wie dies geschehen soll n Einheitlichkeit geht der aus § 17 Abs. 4 den V ben der Stellung als Komp. Chef auf sechs Monate zur Dienstleistung efördert. Kasten⸗Hickmann, Hauptm. z. D. und Bezirksoffizier 85 Uniform, Plieninger (Horb), Oberlt. der Landw. Inf Der Verschärfung [ der Einfuhr aus dem Ausland ent⸗ Am weitesten in 9 Herlachen bʒk e besondere Reichskontroll⸗ 8 8 1 E.efleldungsamt XII. 8 K. S.) Lögn 1gen. 55 Larser. Bezirk 94 1. zum Landw. Bezirk 2. Aufgebots, ; (Stuttgart), Lt. der Res. des Drag üre sbrer Lestung auch die örtliche Aufsicht seines n Kend c befe enp . Zage brt Dia⸗ gestellt v= Be. 3 Inf dedes tr 822 Lritpold 2 Gbef n E11“ sprechen die technische Untersuchnng jeder eingehenden Menge durch behörde zu dvers schulte Reichsbeamte ausuüͤben zu lassen. Ein solcher 1 fürksoffizier bei . Land mg irk -.L * Fohaentgen, Komp. Gesuch mit seiner Pension und der Erlaubnis zum Tr Beamte der Militärverwaltung. die encneestelk kann bei dem Umfange der gn. behelleding acht vrc Hescn die Fuständigkeit der Bundesstaaten 92 sndoch bun; Chef 2 14. Inf Regt. Fer 179, in eines Abschieds⸗ der Armeeuniform zur Disp. gestellt. ga8 Schloß Friedrichshafen, 5. Oktober. Ruoff (Horb) gedacht werden; solche Untersuchungen 1.“ Stichproben weniger in Betracht gezogen werden, Eb 1 8. peluche⸗ mit Pension zur Disp. gestellt und zum Bezirksoffizier beim Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 23. Ok⸗ Lerch (Biberach), Unterapotheker der Res., zu Oberapothekern ernannt. ein besonderer Anlaß vorliegt, sie weiter 8 1 ee. 7 müfsen, daß die unzweckmä iger Weise von der Lebensmittelpo 8n Hegüe en wirt⸗ dw. Bezirk Borna, Meldeamt Rochlitz, ernannt. v. Schimpff gtober. arth, Gen. Lt. und Kommandeur der 4. Div. Nr. 40, g- beschränten i. rFnn v8 enwandfreie Begleitpapiere Der Entwurf will den, ungeachtet der stark hervortr 1 Einfuhrfähig ür jede

3 im 1. Jägerbat. Nr. 12, Gieße im 10. Inf. Regt. Nr. 132, zu in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension und der Er⸗ ird s 8 schaftlichen Zwecke des Gesetzes, nach Begriff und Aufgabe gegebenen vnp. Fher⸗ *. 828 b 8 e. . Ivveeeeee nachgewiesen wird. 8 8 1

eizeu. Posen..

Ostrowo. . Breslau.. Streblen i. Schl. Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. Orhelmn ... en. Tö“”“ Geislingen. Meßkirch.

19,20

8 19,80 19 80

19 90 20,30 20,00 20,30 20,20

38

19,30

—+

SSESS 88

888 8 888

20,00 ‧19. 10. 19,00 24. 10. 22,00 19. 10.

20,80 19. 10.

S& 8888

20,00 8₰ 20 80 21,00

en (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).

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