trolle mit der Lebensmittelpolizei und Für den lichkeit der Eingangskontrolle Zusammenhang der Weinkont, ee hee; 8 “ I. Fren n. auskändischer Er⸗ damit die einzelstaatliche Zuständigkeit aufrecht erhalte
eingut in der Benennung aus.
öu“ “ 8. 1““ 11“ 0 8 EEE11““ des Weingesetzes nur soweit beteiligen, als notwendi 8 3 4 B 1 die Abschwächung bei allen Bestandteilen so weit, zeugnisse im Inlande vereinfacht. Wein zur Kognakbrennerei“ ein⸗ süt 1 Vellimg eammaßige strenge Handhabung durch geeignet v “ G “ 8 w E t E E 1 A g E daß Geht jedagh, ne e keiner Lerselben vorwiegend zur Geltung Die unter der Bezeichnung „We 22 Kognatbrenn e racht; gebildetes Personal zu gewährleisten.
f d Iberzeugnisse kommen als Getr pern Fen: 5 8 . 8 1 Fee s Fr denegarsi ach et de Befienng ede nfn sit Cealahevats asfe hars de Bealbesten de35 Ni, 1 neiz Zm enrinen st sültvenenndelo) . eichsanzeiger und Königlich Preußischen estan * „9.* 3 . 8 Feitlice Hertunstsbezeichnung, verzichten müssen, faolls nicht ein für gebinpeit. Z schriften der 58 13, 14 befossen sich mit der weiteren Eine ihren Aufgaben, genügende und gleichteitig die Be. : Bestandteile zutreffender geographischer Name zu Gebote weinähnlichen Getränken. Im einzelnen troffenen nicht unnötig belästigende Kontrolltätigkeit kann nur von
5 von Wein und 8 1 “ 8 OH teht, etwa der Name eines Landes, einer Landschaft, eines Weinbau L tzeffenen necnertet werden, die ber ausreichenden fachlichen, insbe 8 1“ Berlin d Dienstag, den 27. Oktober
schließt dagegen Lagennamen und den Hinweis auf ein bestimmtes
8—
2
19,80
888
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19,30 23. 10.
SSSSESF
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80 9 80 S 8
SᷓS
8888
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NR 0 ggeu. 16,40 16,50 16,60 16,80 16,08 23. 10.
16 10 16.30 16,40 16,30 16,70 16.80 17,40 b 17,15 17,15 17,30 17,30 17,15 16.40 16 40 16,50 16 50 .
16,90 16,90 17,10 17,10 1 17,80 17,80 18,00 18,00 17,80 16,00 16 00 17.00 17,00 16,53
8888
1“ aali ügen die Namen ird, um ein 5.b iften über Für den Sprachgebrauch des täglichen Verkehrs genügen inbaues Wenn neben den anderen Stoffen auch Wein verwendet wil . 1 der für die Aufnahme von Vorschriften über den Fur wofel. Pfalz, Oberbaden usw, um Erzeugnifse des Weinbaue dolhes Serenns besgastens.a1 Fer IIKeh n vwwfifer. Ceganech oben dargelegten allgemeinen Gesichtspunkte ist v bene⸗ — 12 Baseden wigtc aft werden, o 3 : — trächtliche Grenzgebi 8 29 ob also § 7 oder die §§ 2, 3, 4 9 ETbbö folae Aa henefft r, Abs. 1 kann nicht in der Weise in die be⸗ S 8 2 dem anderen Gebiete zweifelhaft bleibt. a. 15,00 16 99 1900 vv. Feüungtach Senaie, 1dce. Inasblten Getränk gleich behandelt, jahende Form umgekehrt werden, daß 8 Bererra an die Zugebörigkeit zu einem eker Heüegs de e ser leh end . .. 16,40 16,62 17,00 17,00 16,34 dier auf sich bekuben. ist die Herstellung eines Handelsgebräuchen wird vielmehr der Name Kognak auch in Zukunft seidst lösen zu lossen. Es muß aber damit gerechnei werden, daß die Beüe. “ 16,40 16,80 17,00 17,00 17,50 17,50 8 17,27 Von der Nachahmung u unterscheiden is 1 vielleicht auch solchem Weinbranntweine beigelegt werden dürfen, der nach Art erst auf Grund der Einteilung zu gewinnende praktische Erfahrung 1““ . 13,50 13,80 14,10 14 40 14,70 11 8 . Seee dder ger “ für ege Ueteht oe Gruppe solcher der Herstellung und Beschaffenheit den bekannten Erzeugnifsen der die Notwendigkeit ergibt, die Grenzen 8 EEnehe .e e. Breslau . Braugerftr 14,00 14,30 1898 1823 89 168 16 8 soll, nicht a ein borten⸗ 1 äften hergestellten, im Weindestillation in Cognac entspricht. richtigen. Solche Berichtigungen würden sehr er 8 1 P“ . — b 1 E11ö1ö16 — ee oder Pflamensäf — Abf. 2 billigt Gemischen, die neben Kognak Alrohol anderer Art die Form des Gesetzes gebunden wären. Der Vorschlag des Entwurfs, Fmehlen t Thi G .. 111“ 16,00 17,00 17,00 18,00 18,0 17,00 17,00
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8 1 irtschaftlich und dienstlich gebiets. benenfalls für die 13 (§ 3 Abs. 2, §5 5, 8). sondere auch kaufmännischen Kenntnissen w sie zu arbeiten Was für die Eigenart einer Weinsorte und gegebenenfa 1 .2, zgeschlossen sind, dürften von den Kreisen unabhänging sind, innerhalb deren sie 1 v X 11“ u“ . d ist, läßt sich nicht „,d 11 vom Verkehr ausgeschlo on den ; icht zu engen Beuirk 8 8 111“ eeeeeeeeeeeeSerichte von deutschen Fruchtmürkten. teile allein kann nicht genügen, zumal sich ihr fů Sges- Fn h da sie sonst in verkndeuee 18. 8 indessen nahe, diese Folge nicht, Anforderungen im allgemeinen am besten “ 8 8 Icendez wichtige Bestandteile wie die Bukettstoffe entziehen; w-2n. F.-g⸗ können. Praktische Erwägungen leg selmehr ratsam, die, wenn — wo solche „Sachverständige im Hauptberuf“ ein ausr 88 ““ 1 Qualität b - trenge zu ziehen, machen es vielmehr rarsam, dm, inbau oder Weinhandel 8 G1.“ “ “ Renttvih 82 . Kach besgfänce Hizatcheht ₰ “ “ vS ehec. h Ha i⸗ enned vesdat bee Befiellung 8 8 .“ gering mittel gut Verkaufte gt Ane 1 ; wei eschmack, eru ten. u denken e 2 twurf anordnet, da 8 re B 12* sucht; ülse “ 8 Deicherbastnifse der 1“ 29 eingezogen worden sind; doch sollen andere Fälle Platz 8 gg. “ es, ennedhe⸗ eiligten Gegenden sowie Gezahlter Preis für 1 Doppelzenter⸗ Menge für 1 p — gö 8. ten nicht ohne weiteres die ausschlaggebende Bedeutung nicht grundsäͤtzlich ausgeschlossen werden. di Ab“ Be irke, in denen Weinhandel in erheblichem Umfange I 1 Doppel⸗ schnitts⸗ 2zaaen verkauft I rkennen, daß eine Sorte von ausgepraͤgter As zuläfffge Art der Verwendung wird in der Hauptsache die für Orte oder Bezirie, müandige im Hauptberufe für die Kontrolle niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner Sn häs eis Doppelzentner d er agein nach dem üblichen Fachausdrucke, sich febr Essigbereitung oder auch die Destillation, diese mit Aus schluß F ö“ .“ — Orte oder Gegenden über⸗ 1 “ “ F (Preis unbekannt) Menge weicheren Weines gegenüber beherrsched, Verwertung des Destillals als Kognak — vergl. §16 —, in Betrach CE“ die Regelung den Londettentrastebcden⸗ ℳ *ℳ — ℳ ℳ ℳ ℳ it dem eichskanzler — durchzuseten vermag. i. schxisab . vorzubeugen, schließt der Entwurf die Ver. da sie sich bierbei im Einvernehmen mir dem des Bedärf⸗ eizen. 88 16 eg-e — 2ann hen ea dessen ü n. Zwecke ausdruͤcklich aus und macht sie halten müssen, “ IÜglaichasgig⸗ Sneegeens dar Besen. 6 . 18,00 19,20 19,60 — EE1““““ iber in Betracht, daß auch die kunstgerechte im übrigen in jedem Falle von behördlicher Genehmigung abhängig. nisses im ganzen Re . 8 lieemangels ausreichender Tätigkeit 8 1 E1“ 19,50 19,60 19,70 19 80 — es behtamnfits die Fähigkeit voraussetzt, die Art der ge⸗ § 14 (§ 7) aias bichen e.des Mirden Weimnkontrolle den für die allgemeinen Sreslen Schl. 19. 1 15 ½ 1880 . n 1 . g. 8 2 7 „ 7 mischten Sorten und töre f dos, aer a nc Ee ener Der Vorbehalt von Vorschriften für die Herstellung 5 Aufgaben der enz stwipoltre bestellten 18e 11 Grünberg i. Schl. — — 19,50 20,00 so wird man erwarten dürfen, daß es geg Fausleuten ein zutreffendes, Schaumwein und Kognak ist unter den allg Gesichtspunkten wird Vorsorge zu treffen sein, um sie mi Löwenberg i. Schl. 19,90 20,10 20,10 20,30 Fönd n üa, sich mit Heise ben erläutert. der Weinkontrolle vertraut zu SSs. E,u* 19 8 1955 S00 20,20 20,00 19. 10. dne Dn Ir Bezei 11““ 22 (8 1“ 1 19,00 24. 10. chnitten, zu denen gezuckerter § 15 8 §§ 20 bis 1 e den bei dfr Behechzang nan dersd s uch die Vorschiten des- His Borschritten sind in der Hauvtloche us den Eesete, von ROr⸗ Panschisten siad in der Heupiseche aus dim Sesahs, an 1öö1 LEEIII1.““ 2 22,00 19.10. 5 zu beachten sind bedarf keiner weiteren Ausführung. 24. Mai 1901 übernommen. Zugefügt ist die e 2½ Pruck⸗ 24. Mai 1901 übernommen und nur in ein 29b 1 Meßtirch u“ 20,10 1ob 8 b letzte Satz des § 6 will in seiner ersten Ausnahmebestimmung BEntwurfs zum Schaumweinsteuergesetze vom 9. Mai Vorschrift, in der Praxis hervorgetretenen Mängeln abzuhe fen. 8 . 20,80 — 20,80 19. 10. 6 8 88 die sich aus dem vorhergehenden Satz in ertrags⸗ sachen des Reichstags Nr. 127 1900/1902 — vorgesehen⸗ Zerschri⸗ § 23 (§8 20, 21). Kernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen). S Jahren bei der Verwertung SAS 5 Sbeumveng Fen nich nüesese dneserie 2 elassen soll. Die vom Bundesrat auf Grund des Abs. Habenbeusen . 288⁸ 8889 “ 21,40] 19. 10. cränkter Lagen ergeben können; er eügt don⸗ ark. zgrenzen -Sa, s-e2. B 1 8bü jenes Entwurfs erwähnlen Imprägnie⸗ zugsgrundsätze haben für die Maßnahmen der Einze deg v e Be⸗ Falen “ 8 2000 ¹, see uns doß nicht serten Weinberoglasen ne Fenn bmevorschrift tte rohl Ge kommt auch die Faßgärung in Be. Kraft gesetzlicher Vorschriften; gewährleisten en erea Geislingen . 3 190⁰ 20,80 22 00 1 22,00 19. 10. durchschnitten werden. Bei der engen Fassung “ ten rung von v rern uor, diese Verfahren zu untersagen, doch fugnis des Bundesrats auf den esamten Vollzug des Gesetze . Meztirh . 88 19,00 20,00 1 . 20,69 19. 10. sind Mißstände darch mißbräuchliche Ausnützung kaum 8 5 . 16. v. tracht. Es liegt ke 88 vue Warenbezeichnung gehenden Richtung dessen Einbeitlichkeit im ganzen Reiche. EEEEEFö 81“ 1 20,80 1,32 21,50 19. 10. Die Ausnahmevorschrift für das Auffüllen des im Faß lag entspricht es der auf eine gen 2 Kaäuser zu verlangen, da Der Bundeerat soll weiter die Grenzen und die ez g Weins wird der Begründung nicht bedürfen. eaer vüneese ed mabas EMeanbehden Fruh sst daß ve bn der Weinbaugedies vefideene “ „Frgon An ““ 188 8 Is Regel anzusehenden Verfahrens amtliche Abgrenzung n 3 ber . 9 11“ 8 Nachmachung von * (82hagnc⸗ Herstellung eines die — g S 8 nicht durch das Gesetz selbst erfolgen sollte. Darüber ist zu be 8 err 8 b . B 178 Eigenschaften des Weins vortäuschenden Getränks aus anderen Stoffen. 8 merken: Steeblen 1 Iün. b — 5 Löwenberg i. Schl. . 16 70 O . 17,40 15,60
..K
Illertissen .
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Kognakverschnitt zu. Ein Mindestgehalt uß des Bundesrats hierfür genügen soll, dürfte — — — — 18,00 18,00
Nen egglenspefchenden eden Gnnwar⸗ 88 aszch estene die en aeownn n nigsegrorean ase Bet bonac den Hoelag derdienen E6““ Bwenberg 1. Schl. 1700 1797b0 17,50 17,850 1800 1800 24. Ma wave ird, nicht nur die aber außer Zweifel stellen, daß der Anteil des Kognaks gr. Dem Bundesrat besonders vorbehalten b die Nachahmung von Wein allgemein verboten n. 8 der Nachahmung ß, um in dem Gemische zur Geltung zu kommen. schriften über die Aufnahme einer Traubenerntestatistik sowie über die gewerbsmäßig betriebene, und daß zweitens jede Art der E toff darf in der Kognakbrennerei gemäß § 13 nur d 3 Abs. 4 begründeten Pflicht zur Anzeige ueh as erbot fällt, nicht nur die mit bestimmten Stoffen aus Ala 11g.uh 8 nach den Vorschriften dieses Gefetzes un⸗ eegheae c dee .nch⸗ 3 Mofi oder Wein zu zugern, da diese geführte
2 d aä ehrsfähig ist. 4 men betreffen, die zu den unentbehrlichen Grund⸗ Die Notwendigkeit, g werbsmäßige und nichtg gerbamähige deng. beschränet chtertiggestellt“ wird der Inbalt fuer Flasce 1“ a beeffbe der hnet werden müssen. 8 sät s Helich der Herfteech upun ten bervorgehoben; daraus ergibt dort, wo die letzte, die Zusammensetzung des Genänks beeiaflufsende 8 un 1
. 24 bis 29 (§§ 13 bis 18). 2 ie aasaute din wahan pan haüehelcg dneh nder 8 1, 4 Brehtrber ericate Pün,, Za bisse dir biecgrachsesn 1 Die Notnendide die Strafdrohungen besonders für schwere
des fallen muß. In dem zweiten Punkte paßt sich der §. 7 den 88, ½,4 sowohl der Verschnitt mit anderen Fggaser ne 6“ Fälle wesentlich zu erhöhen, ist bereits unter den allgemeinen Gesichte⸗
ü den Zusatz von . 8 v iften der Er⸗ des Entwurfs an, die dem veeasäfnhh en ühnna gge⸗ Aitorglreerdaench, 88,3 Sbegn⸗ der Bezeichnung finden ein Vor⸗ punkten hervorgehoben; im einzelnen aeSen Knee, vn Gesebes
8 ü ürfen. Neu und für die zugelassenen Zusatz fernhalten. ür die Flaschenfüllung von Schaumwein bestehenden. läuterung nicht bedürfen metrafrahmens tatsächlich alle praktisch in Betracht kommenden Abs. 1, 2 und Abs. 3 Satz 1 unter dem strafrechtlichen Schutze der für schwere Fälle im § 118p 1 etae.ns b 8 Wen gfcrfstncg, 18 der Entwurf die im geltenden Gesetze zum Schutze der Penbehsemnace 1 evfun⸗ 9 Versuch in den Fällen des 1 5 18 ü9 u bemerken „ d 8 68. ir die Vor tyib rte Ausnahmestellung be⸗ unlauteren Wettbewer b Geseße den rfröeraciemn Sheesmfacs e 1““ eses Geshe 1e. esch elnhnen rhhchh sülegeneden — 11A1“ 1620 16, % 16889 16½ 100 72 85 6 188 169% 19.10. 8 t untersagt sein. § 17. b ieses Gese 1 ue öffentliche Anstalt zur tech⸗ vk1111“1“ 1 — 17,20 363 6 k,7. 189 H. 16 Hefe und dergleichen wird demnach in Zukunf dadurch nicht geschädigt, 1 soll das Geschäft des einen zustehen, falls für den Ort der Tat eine öffentliche An ZAZZETE.. 1 2 CIZ8IIII1“; pon Brennwein bereitete Maische abzubrennen; dagegen wird da mehr noch darin, daß sie mit dem Zwange, die ten Be⸗ zu, we die technische Untersuchung der nach §20 des Eat⸗ S. Berlin, den 27. Oktober 190hbog. E11“ 3 8 111“ dender ericht fehlt. be.e g erwemabevhagn. sen ene viafech sers e 8Z IeKeh dö. werden zumeist anch Prohen aubzuführen, daben;, benso e whae 9 “ hKaiserliches Statistisches Amt. benutzte Hintertür endgültig verschlie 1 E16 1 Weinfäll cher auch die alschung de.S. Re el die 5,2. 1 82 veüdlenen Sacseehezlsen 1 van der Borght. 111“ ist, so wächst doch durch den falschen intrag die Gefahr der asssen zu besolden sein, ch die auf Grund “ iner besonderen Begründung trauen ite, sa — sle ein wirksamer ist deshalb gerechtfertigt, ihnen wie seither auch die 8 sn “ “ Ferearn. 1ö2 Jö Annahme stützt 8 ecft, anfallenden Strafgelder zuzuweisen. Personalveränderungen. 8 Raabe, Lt., bis 10. November d. J. in der Kaiserlichen Schutze] Kommandeur des 4. Feldart. Regts. Nr. 48, in Genehmigung § 9 (§8 2, 3, 7).
stützt deckung 1 truppe für Südwestafrika, mit dem 11. November d. J. schiedsges
1 sich auf die durch verschiedene Prozesse erwiesene Tatsache, da selbst Die Schlußsätze 5 e 8. die Kosten — Königlich Preutische Armee. 8 als esefeits⸗ 1 . n 8 8 .T. Je geei e mit Pension und der Erlaubnis zum Da der Entwurf in den §8 3, 4 4 v. . .e be. die geriebensten Fälscher e 1- -78 hinsichtlich der Sachverstän 3 Offiziere, Fähnri
ewerbsmäßige Tätigkeit nicht unterscheidet, ist es erforderlich, be⸗ Muß demnach das Gesetz dafür sorgen
terr. 52e86O 15,00 15,00 15,20 15,20 15,40 18432. Illertissen.. “ 17,80 17,80 18,00 18,00 18,40 18 85e “ 15,20 15,20
1“ 8 18,00 18,00 19,00 19,30 19,60 I“ 1 Riedlingen .. . 18,00 18,40 18,60 18,80 19,00 19,60 1880 e B.1.
19,00 19. 10. Hafer Prsen. 1“ 15,60 15,80 16,00 16,00 16,60 16,60 8 “ 16,03 g . 1470 14,80 14,90 15,00 15,10 15,20 “ g 1312165 8 14,00 14,80 14,90 15,40 15,50 16,00 6“ Strehlen i. Schl... — 15,20 15,20 15,50 15,50 15,80 15,80 15,50
Grünberg i. Schl. F 1“ üe. 89, 16,00 16,00 16,20 16,20 Löwenberg i. Schl. 8 14 60 14 60 1470 14,70 14,80 14,80
Oppeln ... 14,60 14,60 14,80 14,80 15,20 1520 132 1 954 14,80 14,80 19. 10.
v11“ alter 8. c- ber 16,00 17,00 330 16,50 6 8111““ neuer 13,00 13,00 14,50 14 50 16,00 16,00 1 305 145 185 v6*“ 15 ,60 15,60 16,00 16 00 16,20 16,20
. 88888 W“ 14,00 14,60 15,00 15,48 16,40 ““] 2 393 15,49 15,69 19. 10.
auaaaaaa2 2 2
89 9
16,08 23. 10.
15,54 23. 10.
egimentsuniform, — zur Disposition gestellt.
e usw. Berlin, 21. Oktober. Cranz, 12. Inf. Regt. Nr. 177, Ullrich, Lt., bis 31. Oktober d. J. in d 1
6 5b 5 (§ 22). der bei Lt. im Rhein. Jägerbat. Nr. 8, in das 6. Westpreuß. Inf. Regt. Kasserlichen Schutziruppe für Süch ge bseian mit 88n 1. . Schann, 1 nene 11, 9 defentesheconean b. 389, s 1 88. Vorschriften für die Bereitung des Haustrunkes zu erlassen. Eingange des § 17 bezeichneten Betrieben Bücher geführt werden, die Die Uebergangsvorschrift des Abs. 3 nimmt hinsichtlich der g Nr. 149, Silomon, Lt. im Drag. Regt. König Carl I. von Ru⸗- d. J. in der Armee und zwar im 8. Inf. Regt. Prin; Johann charakteris. Major z. D. und Bezirksoffizier beim Land 2 vrc⸗
ondizo aligemeinem, 88 Iee Feee Kehn 189, einen Ueberblic über 86 Rrüchsfa Fv-. dem Fnkrafttreten, 48 ee 85 feeereelen, Behidctetan Finten (l. Nrr. 9, in das Ulan. Regt. von Katzler (Schlei.) —21 HJ1uXA Fkiersg, ne Schützen⸗ berg unter Forkgemährung der gesetzlichen. Penfton nd. ss dre e. dem Vorgeben, run 8 . aktischen Verhältnissen an , 1 — stgehende Rücksicht auf die Bedür . . 2, — versetzt. üs.) Regt. rinz eor r. 108, zum Oberlt. befördert, I
“ Hiesem Zues .ve. 8 a,vne behn neapeh,s n. 9 e2⸗ ee deʒ weifetgesn sein, ob die unbeschränkte Anerkennung der seitherigen Neues Palais, 26. Oktober. Schulz, pens. Feldwebel⸗ 8 Vitzthum v. Ecksfäͤdt im 11. BInf. Regt. Ne r139, eeee
vorgesehenen Anzeigepflicht und dem Verkehr Betriebe nach Art und Umfang ber .
1— . Ulungsart, p seiner Dienststellung auf sein Gesuch enthoben. ¹ Vorschriften nicht allein für die Beurteilung der Herstellu ergeant, bisher in der Schloßgardekomp., der Charakter als Lt. ver⸗ von dem Kommando zur Dienstleistung beim 2. Trainbat. Nr. 19 Im Sanitätskorps. 23. Oktober. ardert: . Vorschrift des § 18. gleichartigen Betrieben bleibt die Möglichteit, den Zweck auf ver sondern auch fuüͤr die Bezeichnung der Getränke nicht zu weit gen 9 8 EEöeue“
ehen. 1 8 enthoben, Günther im 4. JInf. Regt. Nr. 103, zur 3. (Königl. ärzten: Dr. tes, 8 3 ; Es empsteͤlt sich jedoch, die Möglichkeit zu eröffnen, nach Er. schiedene Weise zu erreichen. Es darf als sicher ongenommer werden, (e2s Aöge nabe, eine Uebergangsfrift festzuseten; doch könnte hefa Katholische Militärgeistliche. fäch) Komp. des Königl; preuß. Felegraphenbats. Nr. 1 8 d. bdie isist Rüf det en⸗ ee 5 sordernis un sede Gegend weitergehende Vorsa⸗ge zu treffen. Der baß in einer großen Zahl von Lemee eine solche Vorschrift . chen Fee 85 vee ⸗ 19. Oktober. Schäfer, Div. Pfarrer der 16. Div. in Saar⸗ 8 bee ehmeiche: d. Nstr d im Schüben. (1.) kber. Prim än ift Perntn, den hem ha) . lnn nn 1ngberch. Ser
tzeilicher Anordnung vorbehalten. iteten, schon jetzt ausreichende Bü 8 „als sollte dadurch wenigstens für brücken, 5. Div. eorg Nr. 108, diesen mit einem Patent vom 14 August 1908 C¹, , 1 r8-C Dr. Mü⸗ . Ernwurf will dies voltfellcer ““ verbeizufübren kein Grund vorliegt. Sens 19c, gekennzeichneten, auch dem seither geltende en, zur 15. Div. nach Koblenz versetzt 9 8 uguf⸗ Meizner (II Dresden), Dr. Peters (Flöha), Dr. Müller, Pr
ben ausre — Wein 2 v. Zenker im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Lange (Glauchau), Dr. Aulhorn, Dr. Ramshorn, Dr. Thiel 1 § 10. Den Absichten des Entwurss würde es enach eceen. vvn R chte widerstreitenden Mißbräuchen in der Bezeichnung des d Beamte der Militärverwaltung. Preußen, Kühne im 4. Inf. Regt. Nr. 103, Roesler im 5. Inf. Dr. Benöh ff H idt, 4 12 t k überflüssig erscheinen; ihre Aufnahme Bundesrate zu erlassenden Vorschriften zweck⸗ e 1 ührend umgekehrt dringend zu wünschen Dur 8 isterei. 17. EV“ „ Inf. 8 r, Dr. Hoffmann, Dr. Schmidt, Dr. Zimmer, empfäche erscher die san einihen Stellen, insbesondere im § 3, un⸗ den nach Abs. 4 vom Bundesrate 1 den Vollzugsbehörden aber Nachsicht gewährt werden, während umg it der urch Verfügung der Feldzeugmeisterei. 17. Oktoher. Regt. Kronprinz Nr. 104, 291. im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Dr. Gottschalk, Dr. Hansen, Dr. Heyde, Dr. Vockerodt,
n. 3 1 bereinstimmung mit d — — n emcbrliche Erwoͤhnung von Most und Maische neben dem Weine zu mäßi eingerichtete Formblätter beigegeben sdenden⸗ sowbeit die in einem ist, daß Beteiligte und Behörden in Ue 9 stme 1 nereüa Jaensch, etatmäß. Revisor bei der Geschützgießerei, mit dem 1. No bas Nr. 107, zu Lts. befördert. Dr. Barth (II Leipzig), Dr. Tempelhof (Pirna), Hantschel,
d deren Benutzung zu en 1 Reichsgerichts auf die rück vember 1908 zum Feuerwerkslaboratorium in Siegburg versetzz. st Gr. u. Edl. ippe⸗ . ⸗ 2 der Folgerung führen Füaat. “ diese Er⸗ eige 1 Ferche Demee laren Einblick in die nach dem drechtsvegchnnaznae 8 85329 Gelten diese Erwägungen F gburg versetzz unst Gr. u. Edler Herr zur Lippe⸗Biesterfeld⸗Weißen⸗ Dr. Schmidt, Dr. Rupprecht (Plauen), Dr. Thieme (Zittau); „nur auf fertigen 1
dein v 8— feld, Rittm und Eskadr. Chef im Garderreiterregt, zum Adjutanten die Assist. Aerite der Landw. 1. Aufgebots: Dr. ild 2 üh hinzu, daß die im § 10 bezeichneten Vorschriften auf Gelefe darastenegden Berdatisse ofstatden innerem Zusammenhange nur dem Verkehre mit Wein, so wird es doch billig sein, alle nei 8 Königlich Sächsische Armee. der 1. Div. Nr. 23, Frhr. v. Seebach, Rittm. im Gardereiterregt., 6 r. Hauschi
8 2 4 (Chemnitz), Dr. t, 8 Most und Maische auch dann anwendbar sein sollen, wenn der Most it d s af⸗ im § 31 Abs. 3, insofern er dazu dienen das Gesetz fallenden Getränke gleichmä ig zu behandeln. „Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Be⸗ zum Eskadr. Chef, — ernannt. Edelmann, Fähnrich im 2. Ulan. 8 9 en Dr. Georgi, Dr. Hempel 0 8 mit der Uebergang 19.
n (II Dresden), Dr. Kampmann (Plauen), Dr. Schulze (Zwickau). ist dies schon deswegen un denklich, weil die n. förderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Regt. Nr. 18, zum Lt. mit einem Patent vom 23. März 1907 be⸗ . 1 als solcher verbraucht wird. wird, den Verbleib der Bestände, auf welche diese Uebergangsvorschrift EET“ fergelelten Sorten für baldigen Verbrarh 18. Oktober. Wagner, Hauptm. im 7. Feldart. Regt. Nr. 77, fördert. 1 2 ärz Dr. Reischauer (II Leipzig), Stabsarzt der Res., Dr. Wahn
2 Er⸗ Gesetzes vorhand behufs V b (II Leipzig), Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots, — behufs Ueber⸗ N wendung findet, zu überwachen und die Unterschiebung neuer bestimmt sind, die bei Inkrafttreten des Ge 6 berwendung als Lehrer an der Kriegsschule in Engers, von Die Hauptleute: Wendt beim Stabe des 2. Feldart. Regts. führung zum Landsturm 2. 1 Ausdruck 18 88 .8,g2s. vo fgßt die an anderen nugnüse 5 verhüten. Fhnrne demnach in kurzem aufgebraucht sein dürften. 0 nifchan der Stellung als Battr. Chef enthoben. Nr. 28, unter Beförderung zum Major, vorläufig ohne Patent 15 öö““ St F,2 86 gebrauchten Ausdrücke „feilhalten oder verkaufen’, § 18. ztrunk her⸗ des Gebrauchs des Namens Voneh Uhanf dencegen nss die Prans 8 . 38 Gen. Lt. von der Armee, zum Ernennung zum Abteil. Kommandeur, in das 3 Feldart. Regt. XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps. zließt aber darüber hinaus jede andere Art des Indenverkehrbringens, Dem Bezeichnungszwang unterliegen auch 1. run werden, daß sich angesichts der Vorschrifte Kommandeur der 4. Div. Nr. 40 ernannt.
Nr. 32, Duhme, Battr. Chef im 2. Feldart. Regt. Nr. 28, zum Stabe Offiziere, - iche Abgabe ein tellten Getränke (§ 9). 1 auch für die vorhandenen Bestände allgemein derjenigen Richtung g Die Majore: Baeßler, Abteil. Kommandeur im 3. Feldart. dieses Regts., Engel im 8. Feldart. Regt. Nr. 78, unter Ernennung Sch Se, laibtensande nobesondere auch die unentgeltliche gabe ein. gestellten 2 . * Das Verkehrsverbot trifft auch solche Getränke, bei deren Her⸗
Friedrichshafen, 18. Oktober. Befördert zu Lts. der 8. 4 Rechtsprechung zuneigen wird, die schon jetzt auch ohne das Regt. Nr. 32, unter Versetzung in das 4. Feldart. Regt. Nr. 48, zum Battr. Chef, in das 7. Feldart. Regt. Nr. 77, Henker im Res.: Vizefeldwebel bezw. : 8 t⸗ stellung nur formale Vorschriften, wie die über örtliche und zeitliche Die §§ 19 bis 23 Ffins Vorschrift die Warenbezeichnung im Sinne mit Führung desselben beauftragt, Frhr. v. Friesen, Vor s jefeldwebel bezw. Vizewachtmeister: Magnus (Reu 1
tzender 3. Feldart. Regt. Nr. 32, unter Ernennung zum Battr. Chef und lingen), Pfeifer (Rottweil), des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König . ür zulässig erklärt. fh der ontierungskommission, als aggregiert in das Gardereiterregt. Behedar in dem Kommando zur Dienstleistung bei dem v 9. Nr. 120 1 1 — 0 s Zuckerns, verletzt sind. Die Wichtigkeit dieser Vor den Vollzug des Gesetzes. 4 Abs. 1 des Enwurfs für zu dem Inkm g. be m von Preußen Nr. 120, Henning (Reutlingen), des 10. Inf. Regts. eheneen en⸗ des Gesetzes wird dies rechtfertigen. 58n Rotwendigkeit, den Vollzug im ganzen Reichsgebiet nach ein⸗ Die Forderung des Nachweises der Herstellung vor
versetzt, Struve, Adjutant der 1. Div. Nr. 23, zum Vorsitzenden Königlich preußischen Großen Generalstabe bis 31. März Nr. 180, Fr 3 8 * ürfen. „ . . 8 anck (Ludwigsburg), des 2. Feldart. Regts. Nr. 29 Die für die Bebhandlung der ausländischen heitlichen Gesichtspunkten zu ordnen und insbesondere für sachver⸗ treten des Gesetzes wird weiterer Begründung nicht bedür dr hen Fiterrnaitenansin ernannt. 1909, in das 2. Feldartillerieregiment Nr. 28
. . 28, — versetzt. rinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Hillenbrand (Ludwigsburg), G b seben, in tleufe: Steint Mitglied des Bekleidungsamts Dei Lt8. im; 2, S . 1 oben entwicklt. 5 u oder Weinhandel beteiligten bestimmte Form des Nochweises ist nicht vorgeschrie auptleute: Steininger, glied des Bekleidungsam eißner, Gutwaßer, Lts. im 3. Feldart. Regt. Nr. 32, Stein⸗ anner (Cßlingen), des 3. Feldart. Regts. Nr. 49. oebenden allgemeinen Geschtspankte Rud 1““ bandice neberwachung aller ine neeinanerkannt; doch gehen die An⸗ ist von der Kennzeichnung der Bestände abgese zen; 94 Bor FIl. sg S.) Armeekorps, als Komp. Chef in das 14. Inf. Regt. kopff, Lt. im 4. Feldart. Regt. Nr. 48, — zu Oberlts, vee; ohne Der Lösaneg müna. göhre ner (Stutkgart) Hauptm. der 8 A von Wein sichten Latüber, wie dies geschehen soll, auseinander. Weine ähnliche Getränke soll, wie oben erwähnt, die Vorschre den Eerseb⸗ Bauer im 10. Inf. Regt. Nr. 134 unter Enthebung vv. Kaehrn, Fähnr. im 5. Feldart. Regt. Nr. 64, zum Lt., — Landw. Inf. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bis⸗ Der Verschärfung der Vorschriften über die Herstellung von 1* Am weitesten in dem Verlangen nach Einheitlichkeit geht der aus § 17 Abs. 4 den Nachweis sicher stellen. beim er Stellung als Komp. Chef auf sechs Monate zur Dienstleistung befördert. Kasten⸗Hickmann, Hauptm. z. D. und Bezirksoffizier herigen Uniform, Plieninger (Horb), Oberlt. der Landw. Inf. 0 2nr vesgsche gider Barscheiter ghe de Hersden I“ “ ne die Pelecsen nee Penben Rachskontrol⸗ m Bekleidungsamt XII. 8 K. S.) Armeekorps kommandiert, beim Landw. Bezirk Borna, Meldeamt Rochlitz, zum Landw. Bezirk 2. Aufgebots, 88
f 1 tgart), Lt. der Res. des Drag.
“ v. Schulz. Komp. C bat. Nr. 12, 1 attendorf (Stut 8 rag. n die örtliche Aufsicht 66 z. Komp. Chef im 1. Jägerbat. Nr. 12, in Genehmigung Döbeln versetzt. Loesche, Hauptm. a. D., zuletzt Komp. Chef i ts. W. 1 sprechen. die technische Untersuchnng jeder eingehenden Menge durch behörde zu errichten und unter ihrer „. d. 1 solcher seines Abschiedsgesuchs mit Pension zur Disp. gestellt und zum Be⸗ 3. Inf. en Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold eeen F Feeh Pees gss 86
lte Reichsbeamte Bezirk Schneeber mp. Ge 8 Beamte der Militärverwaltung. Einfuhr allerdings nicht durch besonders geschu B taaten kann jedoch um so 8 offizier beim Landw. Bezirk Schneeberg, Johaentgen, Komp. such mit seiner Pension und der Erlaubnis zum ferneren Tragen eamte der 9.
die Eingangsstelle kann bei dem Umfange der t. Eingriff in die Zuständigkeit der undesstaa b fim 14 — .Ffr. B 8 5. Oktober.
gedacht werden; solche neese gcronn, verbenehecn he 5 weniger in Betracht gezogen werden, als dadurch die Weinkontrolle in 8 — “ 1.“ e ; Inf. Regt. Nr. 179, in Genehmigung se nes Abschieds⸗ der Armeeuniform zur Disp gestellt. Schloß Friedrichshafen, ober. Ruoff (Horb),
. 28 trennt würde. ension zur Disp. gestellt und zum Bezirksoffizier beim Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 23. Ok⸗ Lerch (Biberach), Unterapotheker der Res., zu Oberapothekern ernannt. * Düfsgedeie Aals neen⸗ wird gefordert werden müssen, daß die unzweckmäßiger Weise von der —— 2 dw. Bezirk Borna, Meld . Rochlitz, — ernannt. v. Schimpff tober. Barth, Gen. Lt. und Kommandeur d 8. 4. Div. Nr. 40,
den, ungea 1 im 1 - 5. Lurch einwandfreie Begleitpapiere Der Entwurf will be gegebenen 8 8 .Jägerbat. Nr. 12, Gieße im 10. Inf. Regt. Nr. 134, — zu in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension und der Er⸗ erheezale jede Sendung durch e schaftlichen Zwecke des Gesetzes, nach Begriff und Aufgabe geg Komp. Chefs ernannt. laubnis zum . der Generalsuniform, 8vn Obecsi und
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