1908 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Oct 1908 18:00:01 GMT) scan diff

s Vom Jahre 1914 an, und in diesem Jahre zuerst, werden jährlich 50 Anteilscheine zur Nüichablung ausgelost. Eine außerordentliche Auslosung und Rückzahlung ist im Falle einer Veräußerung von Teilstücken des für die Anleihe ver⸗ pfändeten 1u auch schon vor dem Jahre 1914 in solchem Umfange gestattet, wie behufs Entpfändung solcher Teilstücke erforderlich it wenn eine Bareinzahlung desselben Betrages vermieden werden soll.

Bie anleihende Gesellschaft hat vom Jahre 1914 an, und dann zuerst, das Recht, die Tilgung zu verstärken.

Die anleihende Gesellschaft ist auch berechtigt, auf den 1. März 1914 oder einen späteren Tag die ganze Anleihe unter Einhaltung dreimonatiger Kündigungsfrist durch zwei⸗ malige öffentliche Bekanntmachung zu kündigen. 1

Seitens der Gläubiger sind die Anteilscheine nur kündbar, wenn die anleihende Gesellschaft aufgelöst wird oder ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Tritt ein solches Kündigungs⸗ recht ein, so beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Der ganze Anleihebetrag ist jedoch spätestens bis zum 1. März 1918 durch Rückzahlung zu tilgen, es sei denn, daß sich die anleihende Gesellschaft spätestens bis zum 1. Sep⸗ tember 1917 mit Bernhd. Loose u. Co. unter Zustimmung der Inhaber der dann noch im Umlauf befindlichen Anteil⸗ scheine über eine Hinausschiebung des Verfalltermins ver⸗

ständigt. 1 Yle die Inhaber der Anteilscheine angehenden, namentlich die I Auslosung, Kündigung und Tilgung be⸗ treffenden Bekanntmachungen erfolgen durch die „Weserzeitung oder in einem durch den „Reichsanzeiger“ bekannt zu gebenden anderen in Bremen erscheinenden Blatte. Einer besonderen Benachrichtigung des. 1. Inhaber von Anteilscheinen bedarf es in keinem Falle.

qer mehreren Sicherheit der Anleihe hinsichtlich, des Kapitals, der Zinsen und etwaiger Kosten hat die anleihende Gesellschaft erste Hypothek in Höhe von 375 000 Taler Argentinien Gold (ca. 1 520 000 ℳ) auf die ihr gehörige im Partido Guamini Republik Argentinien belegene Besitzung Cochico für die Firma Bernhd. Loose u. Co. in Bremen als Vertreterin der Fünaber der Anteilscheine eintragen lassen.

Diese Hypothek erlischt nach argentinischem Rechte nach zehn Jahren nach der Eintragung, sofern sie nicht erneuert wird.

Die Firma Bernhd. Loose u. Co. ist unwiderruflich Ver⸗ treterin der Gesamtheit der Anteilsberechtigten dieser Anleihe

in bezug auf das für die Anleihe bestellte Pfandrecht und

dessen Geltendmachung. Die Anteilsberechtigten können das

dessend Ehe nur 8 diese Vertreterin der Gesamtheit geltend

machen.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 23. Oktober 1908.

1“ .

Die von pense ab zu Anega⸗ gelangende Nummer 51. es Reichsgesetzblatts enthält unter 1 1 Nr. 989, 7 Bekanntmachung, betreffend die Aenderung der Artikel 6, 19 und 20 des Reglements zur Internationalen Meterkonvention vom 20. Mai 1875 (AReichsgesetzbl. 1876 S. 201), vom 13. Oktober 1908. Berlin W., den 27. Oktober 1908.

Kaiserliches Postzeitungsamt.

Krüer.

8

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst S. den Propst Hoppe in Gützkow zum Superintendenten der Diözese Greifswald⸗Land, Regierungsbezirk Stralsund, zu ernennen.

habe für die drei Jahre vom 1. Oktober 1908 bis zum 88 1911 zu Mitgliedern des Gerichtshofs, welcher nach § 6 des Gesetzes vom 13. Februar 1854 in Fällen von Konflikten zu entscheiden hat, den Generalleutnant Kersting, Direktor der Militärtechnischen Akademie, den Generalleutnant Freiherrn von Lyncker, Inspekteur der Ver⸗ kehrstruppen, und den Generalmajor von bee Vorsitzender der Obermilitärprüfungskommission, sowie außer⸗ dem den Generalmajor von Wallenberg, Inspekteur der Kriegsschulen, den Generalmajor von Quast, Kommandeur der 3. Gardeinfanteriebrigade, und den Generalmajor Nickisch von Rosenegk, Kommandeur des Kadettenkorps, zu Stell⸗ vertretern verhinderter Mitglieder des genannten Gerichtshofs ernannt. 8. Jagdhaus Rominten, den 5. Oktober 1908. Wilhelm R. 8 von Einem. Beseler. An das Militärjustizdepartement.

Nichtamtliches.

SDeutsches Reich. Preußen. Berlin, 28. Oktober.

In der am 27. Oktober d. J. unter dem Vorsitz des Staatsministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Bethmann Hollweg abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde

Elberfeld und 1868 zum Staatsanwalt in Frankfurt a. M. ernannt. Nachdem er 1870/71 den Krieg gegen Frankreich als Premierleutnant bezw. Hauptmann der Landwehr mitgemacht hatte und hierbei durch Verleihung des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse ausgezeichnet worden war, wurde er am 28. August 1871 zum Kaiserlichen Oberprokurator in Metz ernannt. Am 3. Februar 1877 erfolgte seine Einberufung in das Reichsjustizamt als Geheimer Regierungsrat und vor⸗ tragender Rat.

Die Verdienste, die er sich in diesen Stellungen erworben, seine umfassenden juristischen Kenntnisse und seine unbedingte Zuverlässigkeit lenkten die Aufmerksamkeit auf ihn, als im Faher 1884 die Stelle des Leiters des Generalauditoriats der preußischen Armee und der Marine erledigt war. Am 27. Dezember 1884 wurde Ittenbach zum Generalauditeur mit dem Charakter als Wirklicher Geheimer Oberjustizrat mit dem Range der Räte erster Klasse ernannt. 8 Jahre lang hat er dieses Amts gewaltet; am 8. April 1885 wurde er zum Mitgliede des Staatsrats und am 1. März 1891 aus besonderem Allerhöchsten Vertrauen für seine Lebenszeit zum Mitgliede des Herrenhauses ernannt, zugleich auch zum Kronsyndikus be⸗ stellt. Am 8. April 1895 erhielt er den Charakter als Wirk⸗ licher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz und am 15. April 1899, nachdem er schon vorher durch Verleihung einer Reihe hoher preußischer und aneenht get cher Orden ausgezeichnet war, den Königlichen Kronenorden erster Klasse.

Am 12. September 1900 verlieh ihm die juristische Fakultät der Albertus⸗Universität zu Königsberg i. Pr. die Würde eines Doktors beider Rechte.

Am 21. September 1900 wurde er auf seinen Antrag

mit der Erlaubnis zum Weitertragen der Uniform und unter Verleihung des Roten Adlerordens erster Klasse in den Ruhe⸗ tand versetzt. Sae. An Spitze der Militärrechtspflege und des höchsten Preußischen Militärgerichtshofs, als Chef der Militärjustiz⸗ beamten Preußens und des Reichs hat Exzellenz Ittenbach dem Reiche und dem Staate, insbesondere der Armee und der Marine, außerordentliche Dienste geleistet. Mit seinem scharfen Verstande, seinem klaren Blick und seiner vornehmen Ge⸗ sinnung hat er sich in allen Phasen seiner reichen amtlichen Tätigkeit bewährt und sich bei seiner Gerechtigkeitsliebe und seinem Wohlwollen die Verehrung seiner Untergebenen und aller derjenigen, denen es vergönnt war, ihm näher zu treten, erworben. 1

Sein Hauptverdienst aber errang sich Exzellenz Ittenbach, als es galt, einen einheitlichen Rechtszustand für das gesamte deutsche Heer und die Marine auf dem Gebiete der Verfassung der Militärgerichte und des Militärstrafprozesses herbeizuführen. Er hat wesentlich * beigetragen, das Werk durch alle Schwierigkeiten zu leiten.

. Das Andenken des Dahingeschiedenen, des letzten preußischen Generalauditeurs, wird mit der Geschichte der preußischen

ilitärjustiz und mit der Geschichte der Reform des Militär⸗ x8. 2es dauernd in Verbindung und in hohen Ehren

strafver bleiben.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrat, Herzoglich sächsischer Staatsminister von Borries und Fürstlich schwarzburgischer Staatsminister Freiherr von der Recke sind in Berlin an⸗ gekommen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrat, Staatsminister

von Borries und Senator der Freien und Hansestadt Ham⸗ burg Dr. Stha mer sind von Berlin abgereist. 8

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Hertha“ vorgestern in Queenstown (Irland) eingetroffen. S. M. S. „Luchs“ ist vorgestern in Nagasaki ein⸗ troffen. 1 1 M. Flußkbt. „Tsingtau“ ist gestern von Wutschou (Westfluß) nach Samshui abgegangen.

Wernigerode, 28. Oktober. Seine Majestät der Kaiser und König traf, „W. T. B.“ zufolge, gestern abend mit Gefolge hier ein und wurde auf dem Bahnhof von Ihren Durchlauchten dem Fürsten Christian Ernst zu Stolberg und dessen Bruder, dem Prinzen Hermann, empfangen und unter lebhaften Kundgebungen der Bevölkerung nach dem Schlosse geleitet.

Braunschweig.

Der Landesversammlung ist, „W. T. B.“ zufolge, eine Vorlage zugegangen, betreffend Aufnahme einer Staats⸗ anleihe bis zum Höchstbetrage von 10 Millionen Mark. Die Anleihe soll zu einem Zinsfuße von 3 ½ Prozent und, falls dies bei den gegenwärtigen Verhältnissen des Geld⸗ marktes nicht möglich sein sollte, zu 4 Peesent begeben werden. Von dem Anleihebetrage werden 6 425 000 dem Staats⸗ haushalte und 3 126 000 dem Kaliwerke Dassel zugewiesen 11118686

Oesterreich⸗Ungarn.

Die Oesterreichische Delegation verhandelte gestern über den Voranschlag des Ministeriums des Aeußern: Der Berschterstatter Bacquehem drückte, nach dem Bericht des W. . PB dg. Befriedigung über die Einleitung unmittelbarer

den Ausschußanträgen zu den Entwürfen der Finanzreform⸗ gesetze zugestimmt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Rech⸗ nux für Handel und Verkehr, für das Landheer und

die Festungen und für das Seewesen hielten Sitzung. .

Am 22. Oktober d. J. verschied der ehemalige General⸗ auditeur der preußischen Armee und der Marine, Wirkliche

Geheime Rat Dr. juris Ittenbach, Kronsyndikus, Mitglied des Herrenhauses und des Staatsrats.

Max Theodor Ludwig Ittenbach wurde am 18. April 1831

u Gymnich in der Rheinprovinz, als Sohn des Bürgermeisters enenich geboren, trat im Jahre 1852 nach dem Besuche

iversitäten Bonn und Heidelberg als Auskultator in bes eeha a im Jahre 1858 das

den preußischen Justizdienst, bestand juristische Staatsexamen, wurde 1866 zum Staatsprokurator in

Verhandlungen mit der Türkei aus und erklärte, wenn diese augen⸗ blicklich einen Stillstand erfahren haben sollten, so würden die Be⸗ mühungen, die Verhandlungen zu einem befriedigenden Abschlusse zu führen, doch gewiß fortgesetzt werden, da die Monarchie nach wie vor großen Wert darauf lege, mit der Türkei in bester Freundschaft zu leben. Der Abg. Sustersic begründete die Notwendigkeit der Annexion und betonte, daß eine starke Monarchie die beste Garantie für eine freie Entwicklung der slavischen Balkanvölker set. Der Abg. Latour begrüßte die Annexion mit Freude, Genugtuung und ehrfurchtevoller Anerkennung als zwingende Notwendigkeit. Er er⸗ klärte, seine Gesinnungsgenossen seien gewillt, die gemeinsame Regierung mit vollem Vertrauen auf dem eingeschlagenen Wege zu unterstützen, und sprach die Ueberzeugung aus, daß, wenn Oesterreich⸗Ungarn so ruhig und fest bleibe wie bisher, die öffentliche Meinung Europas zu der traditionell gewordenen sym⸗ pathischen Einschätzung der Monarchie zurückkehren werde. Der Redner betonte schließlich die Notwendigkeit der Stärkung und Ausrüstung der gesamten Wehrmacht als der wichtigsten Voraussetzung einer starken

avischen Nationen gerichtete Politik in den olkupierten Provinzen aus⸗ eens und bezeichnete die Annexion als dem Völkerrecht wider⸗ sprechend. Der Abg. Oppenheimer sprach die Ueberzeugung aus, daß die Angriffe eines Teiles der englischen Presse in Wahrheit nicht der Stellung Oesterreich⸗Ungarns in den okkupierten Provinzen gelten, sondern vor allem seiner Haltung im Dreibund. Der Redner wiez auf Harry Stuart Mackay hin, der ecklärt habe, daß die Olkupation dieser Provinzen nur Gutes gebracht habe. Alles Geschrei und Schimpfen gegen Oesterreich⸗Ungarn sei ganz ungerechtfertigt. Da England unter ähnlichen Umständen ein solches Land laͤna annektiert hätte, könne kaum dezweifelt werden. Oesterreich⸗Ungamn habe nur bekommen, was ihm gebühre. Der Abg. Biankini ver⸗ langte die Lösung der südslavischen Frage durch Einverleibung Bosniens in ein Königreich Kroatien.

Hierauf ergriff der Minister des Aeußern Freiherr von Aehrenthal das Wort und besprach zunächst eingehend das Konsulatswesen, ferner diejenigen Maßnahmen der preußischen Regierung bezüglich der österreichisch⸗un garischen Arbeiter, wodurch den Einwendungen der Regierung zum Teil Rechnung getragen worden sei. 1 „Eine differenzielle Behandlung unserer Arbeiter’, so fühnte der Minister aus, „wird künftig nicht mehr stattfinden. Auch hinsichtlich der Ausweisungen wurde ein milderes Vorgehen zugesichert. „So dankenswert das bisher bekundete Entgegenkommen der preußischen Regierung auch ist, erscheint es doch nicht weitgehend genug. Deshalb finden weitere Besprechungen mit der preußischen Regierung statt.“ Der Minister trat dann den Angriffen auf das diplo⸗ matische Korps entgegen, das vollständig auf der Höze der Situation stehe, trotzdem an die modernen Dipiomaten die rößten Anforderungen gestellt würden, und ging auf die schtsece den orientalischen Fragen über:

„Wir sind“, sagte der Minister, „wenn man es uns ermöglicht, entschlossen, unsererseits den Gedanken einer Konferenz zu verwirt⸗ lichen, und stehen auch keineswegs auf dem Standpunkte, daß etwa Bosnien aus dem Konferenzprogramm ganz ausgeschaltet werden müsse. Wir können aber natürlich nicht zugeben, daß auf der Konferenz die vollzogene Tatsache der Ausdehnung der Souveränität in Frage gestellt oder zum Gegenstande der Diskussion gemacht wird, haben aber nichts dagegen, wenn die Konferenz hiervon Kenntnis nähme und bei einer Revision des Berliner Vertrages die Aufhebung des Bosnien und den Sandschak betreffenden Artikels kogstatierte. möchte den als Schlagwort aufgetauchten Ausdruck pensationen“ als nicht zutreffend bezeichnen. Es kann höchstenz der Türkei gegenüber davon gesprochen werden, dieser aber ist eine Kompensation von seiten Oesterreich⸗Ungarns spontan gewährt worden. Von anderen territorialen Kompensationen etwa n anderer Seite hin, kann keine Rede sein. Wir hoffen, da man in Konstantinopel unsere Intentionen würdigen und uns die Hand zu freundschaftlichem Einvernehmen bieten witd. Andererseits setzen wir das Bestreben, dies herbeizuführen, fort. auch im Interesse einer baldigen Realisierung der Konferenzidee. Wir verhandeln nicht über die Tatsache der Annexion, sondern nur, um ein Einvernehmen mit der Türkei herzustellen.“. Der Minister besprach alsdann die türkische Boykottbewegung sowie die dagegen er⸗ griffenen Maßnahmen und erklärte, er würde es mit Befriedigung be⸗

rüßen, wenn die fortdauernden türkisch⸗bulgarischen Ver⸗ Ie zu einer Verständigung führen würden, die für die weitere friedliche Entwicklung auf dem Balkan sehr wertvoll wäre. In diesem Sinne habe Oesterreih⸗Ungarn gleich anderen Mächten in Konstantinopel und Sofia von militärischen Maßregeln abgeraten. Bezüglich Serbiens und Montenegros betonte der Mirnister, daß diese keinerlei Rechtstitel besäßen, zur Annexon diplomatisch Stellung zu nehmen. Wir wollen, so betonte der Minister, den Interessen beider Länder Rechnung tragen. Es würde aber nur zu ihrem Besten gereichen, wenn sie an ihrer inneren Eatwicklung arhbeiten würden, statt nicht zu verwirklichenden Träumen nach⸗ zuhängen. „Ich hoffe“, fuhr der Minister fort, „daß eine ruhigere Auffassung in Belgrad die Oberhand gewinnen wird, um so mehr, als auch andere Mächte ihre Ratschläge in dem gleichen Sinne geben, wie wir bestrebt sind, auf baldiges Nach⸗ lassen der eingetretenen Spannung hinzuwirken. Hierin finden wir wärmste Unterstützug bei unseren Verhündeten Deutschland und Italien. Die Grundlage unserer Politik ist und bleibt der Drei⸗ bund, und ich will insbesondere auf meine Erklärung, die ich in der letzten Delegationssession über das Bündnis mit Deutschland. abge⸗ geben habe, hinweisen. Damals habe ich gesagt: Im Interesse des Friedens ist es notwendig, daß in Mitteleuropa die beiden Großmächte in der engsten Freundschaft zusammenleben. Deutschland bat ein eminentes Interesse daran, daß Oesterreich⸗Ungarn eine Großmacht ist; wir haben ein gleiches Interesse an der Großmachtstellung Deutschlands. Dieses Verhältnis beruht auf vollkommener Gegenseitigkeit. Ich blicke zuversichtlich in die Zukunft. In St. Petersburg wie bei uns besteht der lebhafte Wunsch nach hbaldiger Klärung des Zustandes auf den Balkan, was unserem künftigen Verhältnis zu Rußland nur zustatten kommen kann. Die dankenswerten Bemühungen Frarkreichs, einen Aus⸗ gleich in verschiedenen Fragen und bestehenden Differenzen herbeizu⸗ führen, begrüßen wir mit um so größerer Befriedigung, als unsere und Frankreichs Interessen das gleiche Ziel, die Erhaltung des Friedens, aufweisen. In England beginnt man herauszufühlen, daß die uns gemachten Vorwürfe nicht gerechtfertigt waren. Die Be⸗ mühungen, uns mit der Türkei freundschaftlich auseinanderzusetzen, sowie unser prinzipiell wohlwollendes Verhalten zum Konferenz⸗ gedanken sind sprechende Beweise für das offen zu Tage liegende Ziel unserer politischen Bestrebungen. In der vertrauensvollen Aner⸗ kennung meiner Politik seitens der Delegation erblicke ich eine wesentliche Srürtung unserer Stellung nach außen und eine Erleichte⸗ rung meiner Aufgabe.“ 81 8der Abg. Ura Dziedugzyeki erkannte die Ruhe, Mäßigung und Entschlossenheit des Ministers an und sagte, die Polen 15 etzt die Pflicht, dieser Monarchie ihren Dank zu beweisen für die sFt, di die sie dort erhalten, und für die Behandlung, dee sie erfahren hätten. Es brauche niemand eine sicherere Stütze zu suchen, als die, welche die Polen jetzt für die Monarchie zu bllden bereit seien. Er zweifle nicht, daß weder Deutschland noch irgend eine andere Großmacht die vollzogene Tatsache 6 Annexion Bosniens anfeinden werde. Der 8 Redl ic erblickte den wahren Grund der gehässigen Kritik eines Teiles · Auslandes über die Annexion in dem Antagonismus Englands gegen Deutschland und wünschte ein Zustandekommen von Sonderverele barungen mit der Tuürkei und mit „Rußland. Der Abg. 2. rühmte zum Schluß die Bündnistreue Deutschlands und erklä Oesterreich hätte die Ananexion nur im Vertrauen auf das Bündni; mit dem Deutschen Reiche durchführen können. Der aef. Söeegge erklärte die Annexkon Bosniens weder für dle österreichischen 2 2 noch für den Staat für vorteilhaft, insbesondere leide die Arbe 8 schaft unter den Feindseligkeiten mit den Balkanvölkern. Der Redn⸗ unterzog darauf die preußischen Ausnahmebestimmungen gegen bzes österreichischen Arbeiter einer scharfen Kritik und forderte ein energish 5 Einschreiten des Ministers zur Abstellung der Ausweisungen

reichischer Arbeiter. schwere

In rag haben gestern wieder

1 stattgefunden, sodaß die amtlichs Blätter in Extraausgaben melden, die Regierung gb⸗ nicht anstehen, die schärfften Maßnahmen zu ergreisn die ihr verfassungsmäͤßig gewährt werden, und nd Ausnahmezustand erklären, wenn nicht Ordnung eas Ruhe eintreten. Die Regierung würde sich ehe ege sch 8 zu einem derartigen Schritt entschließen, sie gebe si 2 4 versichtlichen Erwartung hin, daß es den besonnenen Krche elingen werde, diese Gefahr abzuwenden. Ueber die Unru

olitik nach Außen. Der Abg. Klofac erklärte, es könne den Slaven van gleichgültig sein, daß sich deutsche und magyarische, gegen die

2v..

iegen folgende Meldungen des „W. T. B.“ vor:

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mals für die Präsidentschaft kandidieren werde. Ke. 8

7

Prag, 27. Oktsber. Heute mittag kam es auf dem Graben abermals zu einem Zusammenstoß zwischen etwa zweihundert deutschen rund tschechischen Studierenden, die durch tschechische Bevölkerung ver⸗ stärkt wurden. Es entwickelte sich ein sörmliches Handgemenge, in dessen Verlauf mehrere deutsche Studierende verletzt wurden, einer darunter schwer. Der Graben und der Wenzelsplatz mußten von der Polizei geräumt werden. Prag, 27. Oktober. Kurz nachdem die Gendarmerieabteilungen infolge eingetretener Ruhe vom Graben eingezogen waren, kam es dort abermals zu Ansammlungen. Militär wurde requiriert, welches den Graben räumte. Dieser blieb sodann abgesperrt. Prag, 28. Oktober. Als sich gestern abend die Demonstrationen erneuerten, wurde der Wenzelsplatz von Gendarmerie und Militär eräumt. Die angesammelte Volksmenge bewarf das Militär mit teinen, löschte die Straßenlaternen aus und leg’e Bänke quer über die Straße, wurde aber schlicßlich auseinander getrieben. Um 11 Uhr Nachts wurde das Militär zurückgezogen. Die Polizeidirektion hat infolge der Ausschreitungen eine Bekanntmachung erlassen, in der es heißt, daß sich die Staats⸗ gewalt veranlaßt sehe, gegen alle Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung fortan mit den schaͤrfsten Mitteln, ge⸗ gebenen Falls mit Waffengewalt vorzugehen.

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses standen zwei Interpellationen, betreffend eine telegraphische Nachricht vom Einrücken russischer Truppen in persisches Ge⸗ biet und betreffend das Einfuhrverbot von Heu und Stroh, auf der Tagesordnung.

Wie das „W. T. B.“ berichtet, erklärte der Staatt sekretär des Auswärtigen Grey in Beantwortung der ersten Anfrage, daß nach seinen Informationen keine russischen Truppen die persische Grenze überschruten hätten. R. Strachey erwiderte auf die zweite Anfra e, daß der Zweck dieses Verbots darin liege, England vor der Gefahr einer Einschleppung der Maul⸗ und Klauenseuche zu bewahren, indem die Einführung von Heu und Stroh aus Ländern, in denen diese Krankheit herrsche oder die gegen die Einschleppung der Krankheit ungenügend geschützt seien, verboten werde. Das Einfuhrverbot müsse darum als ein dauerndes betrachtet werden. 88

Frankreich.

Die Deputiertenkammer hat in ihrer gestrigen Sitzung, nach einer Meldung des „W. T. B.“, die drei ersten Para⸗ graphen der neuen Fassung des Artikels 37 des Einkommen⸗ steuergesetzes angenommen, wonach vom landwirtschaftlichen Einkommen bis zum Betrage von 5000 Francs die Hälfte und darüber hinaus des Pachtwerts der Ländereien zu ver⸗ steuern sind. Bei der Beratung des Budgets des Unterrichts⸗ ministeriums wurde der Minister darüber interpelliert, daß den Lehrern verboten sei, das Amt eines Maires oder eines Gehilfen desselben auszuüben.

Der Unterrichtsminister Doumergue erwiderte, das Gesetz unter⸗ sage den Lehrern die Ausübung jeder Tätigkeit in der Verwaltung, jumal in einer Zeit, wo die Laienschulen Angriffen ausgesetzt

seien. Es sei notwendig, daß die Lehrer ausschließlich ihrem Berufe nachgeben.

Nach einer kurzen Beratung nahm das Haus mit 489 gegen 69 Stimmen die einfache von der Regierung gebilligte Tagesordnung an. Darauf wurde die Sitzung geschlossen.

Rußland.

Die Duma ist, wie das „W. T. B.“ meldet, heute mit einem feierlichen Gottesdienst eröffnet worden.

Spanien. 8 8

Im Senat wies der Marineminister, „W. T. B.“ zufolge, gestern auf eine Anfrage die verleumderischen Ge⸗ rüchte zurück, die wissen wollten, daß Kontrakte zum Bau von Kriegsschiffen abgeschlossen seien, ehe eine öffentliche Submission ausgeschrieben worden sei, und bekräftigte unter seinem Eid, daß mit keiner Firma irgend eine Verpflichtung eingegangen sei.

I

Türkei.

„Die „Dette publique“ hat gestern der Pforte ein Memorandum überreicht, in dem, nach einer Mel⸗ dung des „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbureaus“, die Ansprüche der „Dette publique“ auf den bulga⸗ rischen und ostrumelischen Tribut sowie auf die von Griechenland, Montenegro, Serbien und Bulgarien zu leistenden Beitragsanteile zur türkischen Staats⸗ schuld besprochen und unter Henwein auf den Ber⸗ liner Vertrag, auf das ostrumelische organische Statut, auf die türkisch⸗griechische Konvention von 1881 und auf das Moharremdekret begründet werden. Das Memorandum stellt fest, daß sich für Bulgarien bei Kapitalisierung jener Leistungen eine Schuld von über 300 Millionen Franks ergeben werde.

Serbien. Der König Peter hat, dem „K. K. Telegraphen⸗ Korrespondenzbureau“ zufolge, gestern den österreichisch⸗unga⸗ rischen Gesandten Grafen Forgäch in Audienz empfangen. Amerika. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ hat der Präsident der Vereinigten Staaten von Mexiko Porfirio Diaz die

Gerüchte, daß er noch vor Ablauf seiner Amtszeit zurücktreten werde, für unbegründet erklärt und angedeutet, daß er aber⸗

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (4.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben beiwohnte, wurde die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffkend die Bereitstellung von Mitteln zu Diensteinkommensverbesserungen, bei der Novelle zum Lehrerbesoldungsgesetz vom 3. März 1897 fortgesetzt.

Abg. von Ditfurth (kons.): Es handelt sich hier nicht allein darum, die materielle Lage der Lehrer zu verbessern, sondern vornehm⸗ lich um die Beseitigung schwerer Mißstände in der Gestaltung und

ruppierung der Lehrerbesoldungen. Die Vielgestaltigkeit der Lehrer⸗ gehälter wurde hervorgerufen durch die Interpretation, die der Begriff eörtliche Verhältnisse“ bei der Bemessung der Lehrergehälter in verschiedenen Gemeinden gefunden hat. Diese Vielgestaltigkeit der Lehrergehälter und der Abstand zwischen den Gehältern in den größeren Städten und auf dem platten Lande mußte dazu führen, die Leistungen der Volksschule auf dem platten Lande herab⸗ zudrücken und die Berufsfreudigkeit der Lehrer zu vermindern. Die Unzulänglichkeit und Buntscheckigkeit der Gehälter führte zu einer Landflucht der Lehrer. Mir liegt es fern, den Lehrern daraus

Ffeätlie und ihren Kindern schuldig, ihre materielle Lage zu ver essern. Aber es litten darunter namentlich die einklassigen Schulen, die in erster Linie erfahrener, längere Zeit an einem Orte bleibender Lehrkräfte bedürfen. Dazu kamen die hohen Schullasten, welche die ländlichen Schulverbände aufzuwenden hatten. Im Verhältnis zur Einkommensteuer bringt das platte Land pro⸗ zentualiter doppelt so viel für die Volksschulen auf wie die Städte und ist trotzdem nicht in der Lage, seine Schulen so auszugestalten, wie es notwendig wäre, die Lehrergehälter so zu beh sen wie es den berechtigten Wünschen der Lehrer entspräche. Diese Umstände haben dazu geführt, daß wiederholt von diesem Hause Beschlüsse gefaßt worden sind, die ein Programm enthielten, nach welchem die Neuregelung der Lehrerbesoldungsverhältnisse erfolgen sollte. Beim Schulunterhaltungsgesetz wurde im Jahre 1905 eine Resolution angenommen, in der verlangt wurde, daß zur Ausgleichung der bestehenden Härten prinzipiell das Diensteinkommen der Lehrer in Stadt und Land gleich sein und einer Ueberlastung der Schulverbände vorgebeugt werden sollte. Das gewünschte Gesetz liegt jetzt vor in der Form einer Novelle zum Lehrerbesoldungsgesetz von 1897. Da muß nun zunächst auffallen, daß § 1 unverändert ge⸗ lassen ist, der von din örtlichen Verhältnissen spricht. Ich hätte in dieser Richtung gern eine Aenderung des bestehenden Gesetzes ge⸗ wünscht. (In der Hofloge erscheint Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen.) Der Festsetzung einheitlicher Gehaltssätze mit den daraus ge⸗ zogenen Konsequenzen stimmen wir zu. Diese Begrenzung ist in der Presse sehr heftig angegriffen worden. Als die Vorlage erschien, brachte das „Berliner Tageblatt“ einen Artikel, der von einem Verbot erhöhter Kulturleistungen seitens der Gemeinden sprach und dieses als ein trauriges Unikum auf. diesem Gebiete bezeichnete. Ich halte es nicht für eine Kulturleistung der großen Städte, ihre finanzielle Uebermacht dazu zu benutzen, um dem Lande die not⸗ wendigen Lehrkräfte zu entziehen. Eine Kulturleistung liegt darin, die Volksschule nicht allein in den großen Städten, sondern auch auf dem Lande auf der gebührenden Höhe zu halten. Man hat den Vorwurf erhoben, die Vorlage schränke die Selbst⸗ verwaltung ein. Eine Einschränkung liegt allerdings vor, aber nicht ein unbilliger Eingriff in die Selbstverwaltung. Der preußische Staat setzt sich aus einem Konglomerat kleiner und großer Stadt⸗ republiken zusammen, diese sind aber organische Glieder d s Staates, und sie müssen das allgemeine Wohl des Ganzen berück⸗ sichtigen. Der Grundsatz der Gleichheit der Lehrergehaͤlter wird durch die Einführung der Ortszulagen in dem neuen § 2a voll⸗ kommen durchbrochen. Wir wollen aber nicht, daß durch die Zu⸗ lassung höherer Gehälter in bestimmten Fällen die Land⸗ lehrer zu Lehrern zweiter Klasse gemacht werden. Jeden⸗ falls wird in der Kommission diese Frage eingehend beraten werden müssen. Meine Freunde haben sich in ihrem Programm das Ziel gesteckt, daß die Lehrer in Stadt und Land ein Ein⸗ heitsgehalt haben. Das kann nur durch eine andere Organisation der Lehrergehälter, und zwar durch eine Organisation auf kommunaler Grundlage erreicht werden. Wir wollen nicht die Staatsschule; mit der Bildung größerer Besoldungsverbände wollen wir die kommunale Schule erhalten. Die Motibe des Gesetzes gehen aller⸗ dings über die Frage der Bildung von größeren Besoldungskassen mit wenigen Worten hinweg. Nach der Verfassung sind die Mittel zur Errichtung und Unterhaltung der öffentlichen Volksschale von den Gemeinden aufzubringen, und der Staat soll nur ergänzungs⸗ weise den unvermögenden Gemeinden helfen. Danach haben also die Gemeinden für die Unterhaltung der Volksschule zu sorgen, und deshalb muß eine größere kommunale Organisation zur Deckung der Schullasten gebildet werden. Die Freude an der Schule ist auf dem Lande geschwunden, die Bauern klagen über die fortwährenden neuen Anordnungen, und deshalb müssen wir wieder die Freude an der Schule in den Gemeinden wecken. Dann werden die Gemeinden auch die Mittel für Aufwendungen finden, um auch die Landschulen auf ein höheres Niveau zu bringen. Wir wollen Zweckverbände bilden, um den Schulen eine solide finan⸗ zielle Grundlage zu geben. Bei den Alterszulagen tut die Regie⸗ rung den Schritt zur Einheitlichkeit, den sie beim Grundgehalt für bedenklich hält. Wir wissen nicht, aus welchem Grunde an dieser Stelle die Einheitlichkeit möglich sein sollte, wenn sie beim Grundgehalt nicht möglich sein soll. Wir bedauern, daß nichts geschehen ist, um die fehlerhaste Organisation der ele usggens en zu verbessern. Der Beitrag hierzu muß nach der Leistungsf higkeit und nicht mehr nach einem formellen Schema bemessen werden. Die Schulverbände haben jetzt mit einer Ueberlastung zu kämpfen. Im einzelnen erwähne ich noch, daß die Lehrer jetzt vier Jahre auf das Grundgehalt warten müssen; es wird zu prüfen sein, ob nicht der Lehrer, der das zweite Examen gemacht hat und definitiv angestellt ist, auch sofort das volle Grundgehalt bekommen kann. Eine Unbilligkeit besteht auch in der Anrechnung der Dienstzeit en Privatschulen Der Lehrer, der nach dem schweren Dienst an Anstalten für Epileptische, Taubstumme, Idioten oder Blinde wieder in den Volksschuldienst zurücktritt, befindet sich jetzt im Nachteil. Es ist zu spät, wenn Lehrer erst mit 35 oder 36 Jahren in den Genuß der ersten Alterszulage kommen. Die Rektoren glauben, daß eine vollständige Freiheit der Gemeinden in der Bemessung der Rektorengehälter weder dem Wunsche der Ge⸗ meinden noch dem der Rektoren entspricht. Meine politischen Freunde beantragen, die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu verweisen, und werden dort mit allem Ernst mitarbeiten. 1“

(Schluß des Blattes.)

Bei der Ersatzwahl eines Mitglieds des Hauses der Abgeordneten, die am 27. d. M. im Kreise Striegau und im Stadt⸗ und Landkreise Schweidnitz, Re⸗ gierungsbezirk Breslau, stattfand, wurde, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Schweidnitz, der Generalleutnant z. P. von Reitzenstein zu Nieder⸗Weistritz (kons.) mit sämtlichen 402 abgegebenen Stimmen gewählt.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Hopfenernte in Preußen 1908.

Die Hopfenernte wird, einem Erlasse des Reichskanzlers vom 24. April 1899 entsprechend, nach den Erträgen derjenigen Ort⸗ schaften berechnet, in deren jeder mindestens 5 ha mit die er Fruchtart bestellt sind. In Preußen werden die Erträge nach den ngaben der Hopfengemeinden festgestellt. Ihre Zahl beträgt in diesem Jahre nach der „Stat. Korr.“ 79, ihr gesamter Hopfenbau 1341,5 ha und deren Ertrag 7371 dz. Hiervon kommen

auf den Regierungsbezirk „Hopfen⸗

gemeinden Allenstein. L“ Marienwerder

Fehnen E““ agdeburg.

Lüneburg. J“ 6 Sigmaringen.. 1“

Der ganze Hopfenbau der genannten 8 Regierungsbezirke umfaßt 1646 ha; es entfallen demnach auf die in ihnen liegenden Ortschaften mit einem 5 ha nicht erreichenden Anbau 304,5 ha. Von diesen be⸗ finden sich 29,5 ha in Allenstein, 0,5 in Marienwerder, 5,0 in Frank⸗ furt, 143,5 in Posen, 63,9 in Magdeburg, 17,7 in Lüneburg, 11,0 in Wiesbaden und 33,4 ha in Sigmaringen. Berechnet man auch für diese Flächen Gesamterträge, indem man für jedes Hektar dieselben

einen Vorwurf zu machen. Die Lehrer waren es geradezu ihrer

und Ertragszahlen obiger Zusammenstellun ergeben,

diese Gesamterträge den schon gewonnenen hinzu,

folgende Zahlen: Hektar⸗

Regierungsbezirke ertrag

EEE1““ Marienwerder 38. Ftankfurt,

Posen

Magdeburg...

Lüneburg

Wiesbaden

Sigmaringen..

zusammen.. 9 074. Den so errechneten 9074 Doppelzentnern muß noch der Ertrag

desjenigen Hopfens zugezählt werden, der in den Regierungsbezirken ohne Hopfengemeinden vorkommt, nämlich 14 ha in Königsberg, 5 ha in Gumbinnen, 2 ha in Potsdam, 5 ha in Stettin, 1 ha in Breslau, 1 ha in Merseburg, 1 ha in Osnabrück, 5 ha in Koblenz und 4 ha in Trier, zusammen 38 ha. Benutzt man zu der Be⸗ rechnung den durchschnittlichen Hektarertrag der 8 Regierungsbezirke mit Hopfengemeinden, nach der letzten Aufstellung 5,5 dz, so ergeben sich noch 209 dz. Man erhält also für das ganze Land von ins⸗ gesamt bebauten 1684 ha eine Ernte von 9283 dz.

Der Beschaffenheit nach sind 1 % der Ernte sehr gut, 9 % gut, 51 % mittel, 34 % unter mittel und 5 % gering. Von den Erträgen der einzelnen Regierungsbezirke sind Hundertteile 3

in sehr gut gut mittel unter mittel gering Allenstein R 1

Marienwerder. Frankfurt

AAAIIu“

Magdeburg.

Lüneburg.

Wiesbaden

Sigmaringen 30 8

Die diesjährige Ernte bleibt, obwohl sie lohnender der vorjährigen zurück, da der Anbau wiederum um 13 Hundertteile zurückgegangen ist. Die größere Fruchtbarkeit des letzten Jahres, au gegenüber dem Durchschnitt der 9 Vorjahre, in denen 4,9 dz vom Hektar geerntet wurden, kann die Wirkung des verminderten Anbaues. nicht ausgleichen; es wurden im Mittel aus 1899 1907 10 809 d gewonnen, mithin 16 v. H. mehr als 1908. Die Güte der Dolden ist 1908 unter dem Mittel und war nur 1901 noch ungünstiger. 8

Nachstehend sind die Erhebungsergebnisse für die einzelnen Jahr seit 1899 zusammengestellt. nn Beschaffenheit der Ernte in

„Hopfenernte Jahr 8— sehr Hundertteilen:

bau im vom ganzen Hektar g gut mittel 16878 1 685 1421

ha dz dz 2 524 14 134 2 425 12 003 11 38 45 4 1901 . 2 294 8 670 1 2 46 22 1902. 2 238 9 939 4 18 53 1903 2 129 9 146 0 28 55 1904 2 191 9 160 12 42 31 1905. 2 175 16 018 46 7 1906. 23 44 1907 . 15 47 1908

2 064 8 082 9. 9

SöS 00 80,

nSeA

1 946 10 231 1 684 9 283

Cõꝙö.S2 ꝙο, dg n

. Zur Arbeiterbewegung.

Eine am Montag in Manchester abgehaltene Versammlung der streikenden Spinnereiarbeiter beschloß, wie die „Frkf. Ztg.“ erfährt, den Spinnereibesitzern am Sonnabend annehmbare Vorschläge für die Beilegung des Ausstands zu unterbreiten. (Vgl. Nr. 248 d. Bl.) 8

8888

G Kunst und Wissenschaft.

Um die archäologischen Studien zu beleben und die an⸗ e. Kenntnis des klassischen Altertums möglichst zu verbreiten, nsbesondere um für das archäologische Institut leitende Kräfte und für die vaterländischen Universitäten und Museen Vertreter der Archäologie heranzubilden, werden mit dem genannten Institut fünf

lährliche Reisestipendien, ein jedes im Belauf von dreitausend

Mark, verbunden, geben werden sollen.

Zur Bewerbung um vier der gedachten Stipendien wird der Nachweis erfordert, daß der Bewerber entweder an einer Universität des Deutschen Reichs, beziehentlich an der Akademie zu Münster die philosophische Doktorwürde erlangt oder das Examen pro facultats docendi bestanden und in ihm für den Unterricht in den alten Sprachen in der obersten Gymnasialklasse die Befähigung nachgewiesen hat. Der Bewerber hat ferner nachzuweisen, daß zwischen dem Tage, au dem er promoviert worden oder das Oberlehrerexamen absolviert hat, gegebenen Falls wo beidez stattgefunden hat, dem späteren von beiden, und dem Tage, an dem das nachgesuchte Stipendium für ihn fällig werden würde, höchstens ein dreijähriger Zwischenraum liegt.

Für das fünfte der jährlich zu vergebenden Stipendien, das in erster Reihe bestimmt ist, die Erforschung der christlichen Alter⸗ tümer der römischen Kaiserzeit zu fördern, wird erfordert, daß der Bewerber an der theologischen Fakultät einer Universität des Deutschen Reichs den Kursus der protestantischen oder der katholischen Theologie absolviert, das heißt nach Ahlauf mindestens des akademischen Trienniums in ordnungsmäßiger Weise die Exmatrikulation bewirkt hat, und daß er an dem Tage, wo das Stipendium fällig wird, das dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

Der Bewerber hat ferner die gutachtliche Aeußerung der philo⸗ ophischen bezw. theologischen Fakultät einer Universität des Deutschen

eichs, oder der Akademie zu Münster, oder auch einzelner bei einer solchen Fakultät angestellter Professoren der einschlagenden wissen⸗ sennftlichen Fächer über seine bisherigen Leistungen und seine Be⸗ ähigung zu erwirken und seinem Gesuch beizufügen, auch, falls er schon literarische Leistungen aufzuweisen hat⸗ womöglich diese mit einzusenden. Ferner sind in dem Gesuche die be⸗ sonderen Reisezwecke kurz zu bezeichnen. Daß unter den Reisezielen in der Regel Rom mit einbegriffen sei, liegt im Geiste der Stiftung. Bei Gesuchen um Verlängerung des Stspendiums finden diese Be⸗ stimmungen keine Anwendung. Dagegen ist hier eine übersichtliche Darstellung der bisherigen Reiseer ebnisse in das Gesuch aufzunehmen; auch wird, falls der Stipendiat bereits in Rom oder Athen sich auf⸗ fehalten hat oder noch aufhält, über seine Leistungen und seine Be⸗ fählgung das Gutachten des Sekretariats des Instituts erfordert. Die Gesuche um Erteilung des Stipendiums sind in jedem Jahre vor dem 1. Februar an die Zentraldirektion des archäolo⸗ gischen Instituts nach Berlin einzusenden, die die Wahl nach vor⸗

die den nachstehenden Bestimmungen gemäß ver-⸗

durchschnittlichen Ernteziffern annimmt, wie sie sich aus den Anbau⸗

enommener Prüfung der Qualisikation des Bewerbers in der Ge⸗ semfi nen vornimmt. Bei gleicher wissenschaftlicher Tüchtigkeit wird

die Zentraldirektion denjenigen Bewerbern den Vorzug geben, die

neben der unerläßlichen philologischen Bildung sich bereits einen ge⸗

wissen Grad kunstgeschichtlicher Kenntnisse und monumentaler An⸗ schauungen zu eigen gemacht haben und die dem archäologischen Institute oder den deutschen Lehranstalten oder Museen dereinst nützlich zu werden versprechen.

Die Stipendien können nicht kumuliert, noch sün einen längeren Zeitraum als ein Jahr vergeben werden; zulässig ist jedoch die Wiedergewährung eines Stipendiums für ein zweites Jahr. Die Wiedergewährung des oben erwähnten fünften Stipendiums auf ein zweites Jahr kann auch erfolgen, wenn der Stipendiat bei eintreten⸗ der Fälligkeit des zweiten Stipendiums das 30. Lebensjahr bereits überschritten haben sollte.