vorhin ausführte, auf etwa 39 bis 33 % stoßen. Danach wären die Beiträge der einzelnen Schulverbände für die Besoldungskassen zu bemessen. Da wird dann immer ein Minus übrig bleiben, welches aus den 106 Millionen Staatsleistungen zu decken wäre. Gerade durch diese Art der Verteilung wird der völlige Ausgleich zwischen den verschiedenen Landesteilen gesichert, und es werden die Staatsleistungen, die Staatsbeihilfe in vollem Umfange dahin kommen, wo das gößte Bedürfnis entsteht; Berlin wird sehr viel weniger Staatsbeitrag erhalten, als etwa Ostpreußen. Bezüglich der Organisation der Kassen kann man sie wie die Alterszulagekassen an die Reliktenkassen heschtt Her man kann auch Zweckverbände schaffen; das sind Modalitäten, über die man in der Kommission wohl zu einer Verständigung mit dem Ministerial⸗ direktor kommen wird. Seine verfassungsmäßigen Bedenken erledigen sich wohl schon durch den Hinweis darauf, daß die Landgemeinde⸗ ordnung ausdrücklich den Gemeinden das Recht gibt, mit anderen Stadtgemeinden sich zum Zwecke der Schulunterhaltungspflicht zu Zweckverbänden zu vereinen. Der andere Einwand, daß allen pro⸗ vinzialen Zweckverbänden das gemeinsame Interesse fehlen würde, ist auch hinfällig. Die kleinen Gemeinden erziehen längst nicht mehr die Jugend für den Ortsbereich, sondern für die großen Industrie⸗ bezirke, in die sie abwandern, sobald sie die Schule verlassen haben. So tragen diese kleinen Gemeinden einen beträchtlichen Teil der Kosten der Erziehung derjenigen, welche in Großstädten erwerben. Aber auch diejenigen, die in kleinen Orten und auf dem flachen Lande verbleiben, müssen voll und gut erzogen und durchgebildet werden. Deshalb ist es auch nicht unbillig, wenn man die Großstädte und die Industriezentren mit den kleinen Orten und Landgemeinden, die für sie die Jugend erziehen, zu Zweckverbänden vereinigt. Den Groß⸗ städten bleibt, abgesehen von der Lehrerbesoldung, vollständig freie Bewegung auf diesem Gebiete, auch hinsichtlich der Ver⸗ mehrung der Klassen und der Schulstellen; die Ausführungen, mit denen der Ministerialdirektor uns davor graulich zu machen suchte, können keinen Eindruck machen; denn wenn selbst die großen Städte die Lehrerzahl um 1000 vermehrten, so wäre das noch nicht 1 % der Gesamtzahl. Außerdem liegt doch auch bier der Knüppel beim Hunde. Wir begehen in diesen Tagen das hundertjährige Jubiläum der Städteordnung. Die Städte haben das in sie gesetzte Vertrauen voll gerechtfertigt, der Bürgersinn ist erwacht und kräftig geworden, er hat sich erweitert zu dem ewußtsein staats⸗ bürgerlicher Verantwortlichkeit. Die Städte werden also auch das kleine Opfer an Selbstverwaltung, das ihnen hier zugemutet wird, im Interesse des Vaterlandes und des Gemeinwohls gern hringen. Es ist freilich ein neuer Weg, den wir hier vorschlagen, aber es kann nicht in dem ausgefahrenen Gleise fortgegangen werden. Es steht auf dem Spiele die ganze Entwicklung unserer Volksschule, deren Degenerierung wir im Interesse des Staatsganzen verhüten müssen!
8 Abg. Cassel (fr. Volksp.): Wir verkennen nicht, daß aus der Vorlage für weite Gebiete eine Verbesserung der bisherigen Lage sich ergeben wird. Diese Verbesserung wird aber nur diejenigen Teile der Lehrerschaft treffen, die jetzt in ganz ungenügender Weise besoldet sind; der übrige, größte Teil der Lehrerschaft, der eine Verbesserung erwartet bat, hat eine Enttäuschung er⸗ fahren, die durch die Hoffnungsbilder, welche Herr von Ditfurth und Herr von Zedlitz entrollt haben, nicht gebannt werden wird. Noch den Erfahrungen mit dem Gesetz von 1897 hätte man wirklich hoffen können, daß eine neue Besoldungsordnung eine Beruhigung in die Materie bringen und die von allen Seiten gewünschte Stetigkeit herbeiführen würde. Das wird aber die neue Vorlage nicht erreichen. Eine Besoldungsordnung, die als Normalgehälter für die Lehrer Sätze fixiert, welche noch nicht einmal die Gehälter von Assistenten erreichen, kann nur als eine durchaus unzulängliche bezeichnet werden. Gewiß ist die F Finanz⸗ und wirtschaftliche Lage nicht geeignet, alles auf diesem Gebiete Wünschenswerte erreichen
zu lassen; aber auch die Vorredner haben die Normalsätze der Vorlage aauch für die Jetztzeit nicht als ausreichend erachtet, und wir werden auch unsererseits alles daran setzen, um die Vorlage in dieser Richtung zu amendieren. Insbesondere wird hier auf die Normierung der Gehaltssätze für die Lehrer Bedacht zu nehmen sein. Wir hegen die ernstesten Besorgnisse, daß, abgesehen von der Besoldungsfrage, die übrigen Bestimmungen der Vorlage der Entwicklung unseres Volks⸗ schulwesens in der Zukunft äußerst gefährlich werden können. Wir fassen die Normalsätze der Vorlage nicht als einen Grenzpfahl auf, über den nicht hinausgegangen werden darf. Kein gesetzlicher Zwang kann auf die Dauer unzureichende Gehälter als Normal⸗ sätze gelten lassen. Nach der Vorlage kann aber die Lehrer⸗ schaft im Lande keine Hoffnung mehr auf zukünftige Verbesse⸗ rungen haben. Der Ministerialdirektor erkennt zwar die Leistungen der Selbstverwaltung an, aber den Worten entsprechen nicht die Taten; denn die Vorlage nimmt der Selbstverwaltung jeden Spiel⸗ raum. Namentlich in den Städten unter 25 000 Einwohnern wird von Selbstverwaltung keine Rede mehr sein können. Die Städte⸗ ordnung ist doch nicht nur für Städte über 25 000 Einwohner gegeben — bei ihrem Erlaß gab es deren ja nur wenige —, und es ist überhaupt ein Irrtum, daß die Leistungsfähigkelt der Städte sich nach der Zahl der Einwohner abstufen läßt. Die Erhöhungsbefugnis muß auch Land⸗ gemeinden gegeben werden. Man könnte über diese Bedenken viel⸗ leicht hinwegkommen, wenn nur in wenigen Orten unter 25 000 Ein⸗ wohnern ein Bedürfnis wäre, die Normalsätze zu steigern. Nach einer Statistik in der Preußischen Lehrerzeitung werden sich aber in 361 solchen Orten die Gehälter infolge der Vorlage verringern, und war um den Betrag bis zu 150 ℳ. Und selbst bei Anrechnung der Alterszulagen bleiben noch 200 Gemeinden, in denen sich die Verhält⸗ nisse gegen jetzt verschlechtern. Für den Uebergang sollen zwar die jetzigen Lehrkräfte ihr höheres Gehalt behalten; ist es aber ein nützlicher Zustand, wenn die neu angestellten Lehrkräfte eine Verschlechterung er⸗ leiden müssen? In einer ganzen Anzahl von Orten bleibt das bis⸗ herige Gehalt bestehen, und in vielen anderen tritt nur eine ganz minimale Erhöhung ein. Ist es etwa für den Staat leichgültig, wenn in die Herzen der Lehrer Erbitterung einzieht? In 50 Landgemeinden der Rheinprovinz sind die jetzigen Gehaltssätze sshon höher als nach dieser Vorlage! Es ist also ein Irrtum, daß die guten Gehälter nur in Großstädten und nicht auch in verkehrs⸗ reichen Landgemeinden zu finden sind. Die Kommunen haben den Wunsch, je nach den wachsenden Bedürfnissen und der Finanzlage die Sätze zu erhöhen. Durch die Verhinderung daran wird Verdrossen⸗ heit in die Herzen der Lehrer einziehen und diesen die Berufsfreude nehmen. Wenn der Ministerialdirektor gegen einige Vorschläge aus der Debatte verfassungsmäßige Bedenken hat, so hege ich auch solche Bedenken gegen die Vorlage; denn nach der Verfassung soll das Gehalt den örtlichen Verhältnissen angepaßt werden, nach ieser Vorlage wird aber darauf keine Rücksicht mehr ge⸗ nommen. Wir haben auch unsererseits nichts dagegen, daß nicht⸗ leistungsfähigen Gemeinden auf dem Lande mit Staatsmitteln geholfen wird; um so mehr müssen wir uns Fanegen verwahren, daß man andere Gemeinden gewaltsam verhindern will, die Lehrergehälter höher zu bemessen. Ich will durchaus nicht behaupten, daß die Leistungen der Landlehrer an sich geringer zu schäßen sind als die der städtischen Lehrer, aber mit der bloßen theoretischen Forderung des Einheits⸗ gehalts ist es nicht getan, es kommt darauf an, wie hoch dieses Ein⸗ heitsgehalt ist. Es bedeutet eine Verkennung der Bedeutung des Lehrerstandes, wenn der Einheitssatz nicht einmah dem der Gerichts⸗ schreibergehilfen und Assistenten gleich sein soll. Mit dem Abg. chiffer gebe ich zu, daß es finanziell zurzeit nicht möglich erscheint,
e Forderung der Lehrer auf Gleichstellung mit den Verwaltungs⸗ und Gerichtssekretären zu erfüllen. Ein derartiger Aufwand von Staats wegen ist für die Steuerzahler für absehbare Futunft nicht möglich. Meine politischen Freunde halten aber prinzipiell diese Forderung für durchaus berechtigt. In der Vorbildung sind die Lehrer den Sekretären mindestens gewachsen, werden sie doch seit einigen Jahren zum dev. Dienst zugelassen. Ih e Leistungsfähigkeit ist aber mindestens ebenso wichtig wie die der Bureaubeamten. Man kann die Lehrer nicht damit vertrösten, daß man ihnen sagt, daß die anderen auch nicht mehr bekommen als sie. Will man ihren aber nicht mehr geben, so muß man wenigstens den leistungsfähigeren
Orten die Möglichkeit zur Erhöhung geben. Wenn man den Lehrer⸗ v. auf dem Lande der Landflucht der Lehrer zuschiebt, so beweist die Statistik über das Volksnhulwesen vom Jahre 1901, daß gerade bei den Landlehrern die größte Seßhaftigkeit vorhanden war. Es handelt sich weniger um eine Landflucht, als um einen Stellenmangel auf dem Lande. Durch Vermehrung der Seminare und Präparandenanstalten hat die Regierung abzuhelfen gesucht, es ist aber nicht zu ver⸗ kennen, daß viele Eltern ihre Kinder diesem wirtschaftlich nicht lohnenden Berufe nicht mehr so zuführen wie früher. Es ist nicht richtig, daß die Pefen Gemeinden von ihrer Befugnis, den Lehrern eine höhere Besoldung zu gewähren, einen übermäßigen Gebrauch machen, daß sie die Lehrergehälter erhöhen aus bloßem Luxus, um damit zu prunken. Wir feiern jetzt die Jahr⸗ hundertfeier der Städteordnung. Sie hat sich glänzend bewährt, und es ist wahrlich nicht nötig, die segensreiche Tätigkeit der Selbstverwaltung durch neue Fesseln lahmzulegen. Als der Brems⸗ erlaß im Jahre 1907 hier eingehend erörtert wurde, meinte der Kultusminister von Studt, daß von dieser Verfügung nur in 17 Fällen Gebrauch gemacht worden sei. Glauben Sie, daß sich in⸗ zwischen die Verhältnisse in Preußen so verändert haben, daß man diese Maßnahme künftig in 100 mal 17 Fällen für alle Zukunft an⸗ wenden darf? Eine solche Maßnahme würde nicht bloß Verdrossen⸗ heit erregen, sondern sie muß auch der Regierung schaden. Ich muß sie namens meiner Freunde für gänzlih unannehmbar bezeichnen. Ebenso bedenklich ist uns die Regelung der Mietsentschädigung. Auffallenderweise soll hier zwischen verheirateten und unver⸗ heirateten Lehrern ein Unterschied gemacht werden, den der Finanz⸗ minister doch für die Beamten mit Recht zurückgewiesen hat. Was die Kostendeckungsfrage betrifft, so können wir uns mit der Art der Verteilung der Ergänzungszuschüsse durch den Staat nicht einverstanden erklären. Es gibt auch Gemeinden mit unter 7 Schulstellen, die leistungsfähig sind. Was Berlin betrifft, so besteht ja meistens in diesem Hause eine be⸗ hagliche Stimmung, wenn man der Stadt etwas abzwacken kann; daß aber eine solche Expropriation wirklich erfolgen soll, wie sie Herr von Zedlitz anregt, das einfach für unmöglich zu halten, bin ich doch selbst in Preußen noch Optimist genug. Geschickt stellt man hier Berlin in den Vordergrund, während es sich um eine große Zahl von preußischen Gemeinden handelt, denen dasselbe wider⸗ fahren würde. Die Gemeinden sollen Beiträge für die Besoldungs⸗ kassen zahlen, erklärt Herr von Zedlitz, die leistungsfähigen Ge⸗ meinden sollen die Kosten des Besoldungswesens überhaupt, auch für die weniger leistungsfähigen, tragen. Es wäre doch ein Un⸗ ding, die Städte die eigene Besoldungslast allein tragen zu lassen und ihnen gußerdem die Last für die anderen Gemeinden mit aufzubürden. Damit hört doch die wirtschaftliche Einheit der Städte völlig auf, wenn die Bürger der einen Stadt für die der anderen Stadt mit zu bezahlen haben. Und soll das auf dem Ge⸗ biete der Schule statthasft sein, warum dann nicht auch auf dem Ge⸗ biete des Kranken⸗ und des Armenwesens? Dann käme man zu einer völligen Auflösung unserer Selbstverwaltung und schließlich zu Zu⸗ ständen, wie sie die Herren Borgmann u. Gen. als Ziel im Auge haben. Herr von Zedlitz appelliert an den Bürgersinn der Städte. Nein, Herr von Zedlitz, die Bürger Berlins und anderer Städte haben oft genug ihren Opfersinn bewiesen, wenn es Kulturzwecken galt; wenn sie aber für fremde Zwecke besteuert werden sollen, dann steigt die Gefahr herauf, daß nicht bloß in den Groß⸗, sondern auch in den so sehr wichtigen Mittelstädten das Schulwesen als solches leiden muß Das hieße die Axt an die Wurzel unserer Selbstverwaltung überhaupt legen. Das wird lediglich ein Agitationsmsttel ser um Zwietracht unter die Lehrerschaft zu säen. Die Vorlage hat einen durch und durch agrarischen Charakter. Die Beiträge des Staates kommen fast aus⸗ schließlich und ohne Unterschied den leistungsfähigen kleineren Orten und hauptsächlich dem Lande zu gute. Wir werden uns in der Kom⸗ mission bemühen, die Vorlage nach unseren liberalen Grundsätzen umzugestalten. Hierauf tritt Vertagung ein.
Persg 9 stellt Abg. iffer (nl.) einige Mißverständnisse richtig, di Ausführungen bei dem Abg. Freiherrn von waise. e; feige fe
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (frkons.): Ich nehme Akt von diesen Bemerkungen, kann aber nicht umhin, den Schluß aufrecht zu erhalten, daß der Abg. Schiffer den Lehrern Steine statt Zrot gih.,. (ar)
g. iffer (nl.): Ueber den Nährwert der Vorschlä Abg. von Zedlitz werden wir uns in der Kommission 8 8., dee bbeß h uß gegen 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donnersta
10 Uhr. (Fortsetzung der heutigen
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ o“ maßregeln. EI“ 11“ 68
„Die Königlich niederländischen Minister des Innern und der Finanzen haben auf Grund der Königlichen Verordnung vom 6. d. M. durch gemeinschaftliche Verfügung vom 23. d. M., veröffentlicht im „Niederländischen Staatscourant“ Nr. 251 vom 25./26. d. M., auch fernerhin Bombay und Kalkutta für pestverseucht sowie a ganrog, St. Petersburg, Kronstadt, Archangel und 9 lae Sessrggezees 885 1 Ein⸗ und Durchfuhr
umpen, gebrauchten Kleidungsstücken und ungewaschener Leib⸗ Peg aus dle. F. ve biche tecenfg d.Peis
eisegepäck, das Reisende mit sich führen, fällt unter dieses Verbot,
soweit es ungewaschene Leib⸗ und Bettwaͤsche betrifft. 8
Jedoch findet das Verbot keine Anwendung
I. was die Ein⸗ und Durchfuhr betrifft: auf Waren, die zwar von Bombay, Kalkutta, Taganrog, St. Petersburg, Kronstadt, Archangel oder Riga eingeführt worden sind, von denen aber hin⸗ reichend erwiesen ist, daß sie von anderswo herstammen und die der⸗ gcahlt befördert und verpackt sind, daß sie mit verseuchten Gegen⸗ tänden nicht in Berührung gekommen sein können;
II. was die Durchfuhr betrifft: auf Waren, die dergestalt ver⸗ packt sind, daß sie unterwegs keinerlet Bearbeitung oder Behandlung erfahren können. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 27. d. M., Nr. 254.)
Durch Verfügung des niederländischen Ministers des Innern vom 22. d. M., veröffentlicht im „Niederländischen e Nr. 249 vom 23. d. M., sind die Häfen und Reeden von Helle⸗ voetsluts und Neuzen als Häfen und Reeden bezeichnet worden, welche die Führer von solchen Schiffen anlaufen dürfen, die aus den vom Minister des Innern für verseucht erklärten Ländern oder Plätzen kommen, oder an deren Bord ein Fall dieser Krankheit während der letzten Seereise vorgekommen ist, bevor ihr Schiff der durch Gesetz bonn 285 NMer 2* ö“ Nr. 85) vorgeschriebenen gesund⸗
e en Untersuchung unterworfen wird. (Vergl. „
8
Türkei. 8
Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat an⸗ geordnet, daß die aus Persien über Batum “ “ unter folgenden Bedingungen in der Türkei zugelassen erden: .
Die Ballen sind in den Lazaretten von Sinope oder Moneasti Aghzy äußerlich durch Formaldehydedämpfe zu desinfizieren. ür Sendungen müssen von Attesten des türkischen Konsuls in Batum 98 leitet sein, in denen bescheinigt ist, daß sie aus Persien kommen und russischen Grenzzollbehörde waren.
sie bei der Ankunst in Batum unter Plombenverschluß der Durch diese Bestimmungen wird die Verfügung vom 4. Sep⸗ hnbe n) 8 ufgehoben. (Vergl. „R.⸗A vom 11. Sepi b 8
R.⸗Anz.“
„Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat die für Herkünfte von Adalia angeordnete ärztliche Unter⸗ ücGnnn wieder aufgehoben. (Vergl. „R⸗Anz.“ vom 17. v. M.,
erner hat der Gesundheitsrat verfügt, daß die von der russischen Küste zwischen Batum und Odessa, diese beiden Häfen eingeschlossen, eintreffenden Schiffe, die Passagiere nicht an Bord haben, entweder im Lazarett von Sinope oder in demjenigen 88 Vhonafttr Rhh eneg 8 As brn 882 Sefpestkilon ekten der esatzungen unterliegen. . „R.⸗Anz.”
vom 2. d. M., Nr. 233) 6 “
China.
Der Kaiserliche Generalkonsul in Schanghal hat die Verord 3
vom 4. Juni d. J., betreffend 9¹ gesundheitspolizelliche nns
trolle der aus Amoy kommenden und die Häfen von Woosung
und C69gt anlaufenden deutschen Seeschiffe, wieder n.
Die Einfuhr von Lumpen, altem Papier, alten Pulverbeut Särgen mit Leichen sowie von trockener und feuchter g2. aus hrln, ist. Lohegteseicht zemat Herhon zerckrtan 8 6 Jahre 1906
r zugelassen, auch fernerhin v . (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 29. Juni d. J., Nr. 151.) 1““
Der Kaiserliche Konsul in Tschifu hat die Verordnung v 12. Juni d. J. über die gesundbeikepoltseiliche Kontrolle 1eg; venShnf’Sinfchich den au⸗ Canton ns Hes gong utschen Seeschiffe wieder 1 -Frin9 n n 30 Zalg b. .e. 162f. c—fgeboben. (Bers
Land⸗ und Forstwirtschaft. “
Ernteergebnisse und Getreidehandel in Anatolien.
Der Kaiserliche Generalkonsul in Konstantinopel beri unterm 21. d. M.: Im Bezirke des Kaiserlichen Bshelf berichte Konia ist die diesjährige Ernte im allgemeinen günstiger ausgefallen als im Vorjahre; unguüͤnstig war jedoch das Ernteergebnis in der Provinz Konia, wie denn überhaupt dort die Ernte in den letzten Jabren eeec 9 er. egncgelichen Hvrchschnit geblieben ist.
ren Bezirken dieser Provinz de e diesjähri 1. 8esS Herbraug. b “ m einzelnen gestaltete er Ausfall der Getreideernt Jahre 1908 im Vergleich zum Vorjahre etwa ewee nr t
Anbaufläche
Ernteertrag
im im
auf 1 h 1
Ver 009 8 8 2 (Ganzen in Vergleich
zu 8 n kg 1000 t V zu b 0
Wilajet Konia. + 8,5 900 860
1
s 7⁰⁰ 98 * 1200 12
800 4
Wilajet Angora. + 7,2 1200 + 3,4 1083 + 12,5 1111 — 1250 1100
(teilweise). 1091 1077 14 1200 90
1333 g 1000 3
Die Getreideausfuhr aus den genannten Gebieten wird im laufenden Jahre voraussichtlich wesentlich hinter der des Vorjahres zurückbleiben, zumal in diesem Jahre nicht die gleichen Reserve⸗ bestände vorhanden sind wie im vergangenen Jahre, dessen gute Ver⸗ veseeäentrafes die Bauern zur Abgabe erheblicher Bestände ver⸗
at.
Die Gesamtausfuhr von der Station Konia schätzt man für dieses Jahr auf eiwa 600 Wagenladungen ge 109e ühhs 1- Vorjahr⸗ w 8 heiee
a rgebnis der Ernte anderer Landesprodukte ist etwa folgendes: Wein. Im Wilajet Konia sind 18 147 ha — land angebaut, deren Ertrag überwiegend im Lande selbst zur Her⸗ stellung von Wein, Raki und besonders Most (Pekmes) verwendet wird. Ein geringer Teil der Ernte, die blauschwarzen Trauben der Kazas Uergüb, Karaman und Boskir, werden im ge⸗ trockneten Zustande, meist über Mersina, nach Frankreich zur Her⸗ stellung von Bordeauxwein ausgeführt. Die Ausfuhrmenge beträgt 980 t gegen 1320 t im Vorjahre. — Sesam. Im Sandjak Adalia sind auf einer Anbauflaͤche von 1850 ha 2280 t geerntet worden. Davon dürften über Smyrna etwa 1500 t gegen ungefähr 1280 t⸗ im Vorjahre versandt werden. Leinsamen. Von der Anbaufläche von 820 ha entfällt der S (etwa 750 ha) auf das Kaza Akserai. Die gegen das Vorjahr fast siebenfache Ernte (760 t gegen 112 t) wird wahrscheinlich zu 75 % über Haidar⸗Pascha und zu 25 % über Mersina ausgeführt werden. — Kichere rbse. Die Anbaufläche (hauptsächlich im Kaza Eregli) be⸗ trägt 4320 ha, die Erntemenge 5900 t. Hiervon gelangen etwa 30 % zur Ausfuhr über Mersina, Smyrna und Haidar⸗Pascha. Die Ana⸗ tolische Eisenbahn beförderte im vergangenen Jahre etwa 800 t; von der jetzigen Ernte werden voraussichtlich 660 t zur Beförderung ge⸗ langen. — Tabak. Hier fehlen nähere Angaben über Anbaufläche und Ernteergebnis. Erster kann auf etwa 1500 Dönüm (10,87 D. 88,.. ehw dttes Fpfrnzan 80 000 kg angenommen
8 auptgebiete für Tabakpflanzungen 8 Fövage 88 sene 1 zungen sind die Sandjak
e Preise der Landesprodukte stellen sich gegenwärtig auf dem Markt in Konia pro Konia⸗Kile = 240 1 in Profgern Sllber 9 1
b Hartweizen extra. . 190 —- 19b05
1 JvS 180 — 185
8 160 — 165
* gering 150 — 160 Weichweizen ertra 18 5hb
3 gut. 175 mittel. 160 — 170
8 gering. 140 — 150 Roggen 1 110 - 120 Gerste
102 — 108 Hafer.
70 — 80 Kichererbse. 130 — 135 Plattererbse.
110 — 120
Die Ernteergebnisse im Wilajet Siwas waren in einigen Niederungen verhältnismäßig gut, in den höheren Lagen hingegen sehr wenig befriedigend. Der Durchschnittsertrag ist mehr denn mittel⸗ mäßig. Die Mißernte des vergangenen Jares hatte zur Folge, 9 sämtliche Se. geleert wurden. Im Monat Jul mußten Mehle aus Marseille nach Tokat und Siwas gesandt werden. Man weifelt, daß die diesjährige Ernte zur Füllung der leeren Niederlagen und überhaupt für den Verbrauch der Be⸗ völkerung hinreichen wird. Die Preise des Getreldes sind sehr hoch und in einigen Gegenden des Innern für die arme Bevölkerung fast uner Fio aseich zu nenpen d 8
e Maisernte des Djanik dürfte für den einheimischen Ver⸗ brauch ebenfalls kaum genügen. 3 16b 86 8
in im
1000 ha
450
Weizen.. 61
Roggen.. Gerste.. Mais Hafer
Weizen. Roggen. Gerste.. Mais
Hafer
Weizen. Roggen.. Gerste.. Mais
Hafer
1*1 —
— S.900 00
2—ZS2
—
480 65 200 15 11
‿18. 10 0 ⸗ I2.8—.E&.
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B“ 1““
Land⸗ und Forstwirtschaft. Weizeneinfuhr in Marseill
Nach den Wochenberichten der in „Le ech ünre⸗ hat die Weizeneinfuhr M
agen: Leit vom 27. September bis 2.
120 — 130. b
wege betr in der
davon aus Rußland.
in der Zeit vom 4. bis 10. Oktober
davon aus Rußland..
in der Zeit vom 11. bis 16. Oktober davon aus Rußland
im der Zeit vom 18. bis, 23. Oktober.
davon aus Rußland.
In den 3
Uebersi
über die allgemeine Getre der Niederlande und insbeson (Nach einem Bericht des Kaiserlichen K eführt wurden:
Eing in 1000 k
Marseille er
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eilage
Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staats
Berlin, Donnerstag, den 29. Oktober
Oktober.
1“ ollniederlagen in Marseille 21. Oktober 107 420 dz.
ch t
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e. scheinenden Zeitung arseilles auf dem See⸗
78 414 dz 26 407 „ E11I1I . 130 506 . 214 284 .166 682 „202 266
(6611’ befanden sich am
ide⸗Ein⸗ und Ausfuhr dere Rotterdams. onsulats in Rotterdam.)
Getreidearten Herkunftsländer.
September
1908
1907
Monaten
in den ersten 9
September
in den ersten
Monaten
9
R 8 Rußland. Andere Länder
55 196 71 873 8 142 42 291 19 836 8 593
163 864 637 398
24 941 48 811 83 760 322 069
14 078 45 746 5
2 036 17 319 80 167 13 717
74 384
171 624 344 800
374 354
52 801 6 412
davon in Rotterdam 1
Roggen: Helgien “ Deutschland.
Rumänien... Rußland.
205 931 1 132 161
725 26 665 11 649
9 975 9³⁰
280 843 620 752
18 454 58 263 35 354 124 779 4 949
173 063 124 632
73³³
4 618 3 662 42 405 376
1 524 375 952 355
171 631
19 051 20 978 77 550
975
Andere Länder 8 zusammen. davon in Rotterdam.
i elgien.. Deutschland.
Oesterreich⸗Ungarn b Rumänien.. Rußland. Andere Länder
zusammen.. davon in Rotterdam. Mais:
—Verein. St. v. A.. Belgien.. Rio de la Plata Rumänien.
R ußland. Andere Länder
3 zusammen.
davon in Rotterdam.
Belgien 1“ “ Deutschland.. MRiumänien 1
116 179
49 944 41 846
8 687 31 828 2 068 2 283 69 065 2 248
241 799 192 167
46 257 48 715 4 300 51 913 230 519 25 921
51 794 47 121
2 054 4 825
7945 106 394 1067
290 185 251 868
224 013
54 784 20 018
6 863 82 414
19 121
105 825
672
5 012 10 716 11 870 5 179 3 114
407 625 350 703
103 088 77 851 95 596
143 993 83 706 27 372
122 285 118 705
23 104 13 609 7 389 17 038 15 931 1 481
407 213 343 433
237 909
142 729 55 697 130 989 130 878 21 040
36 563 24 760
3 269 5 037 2 778 9 355
160
531 606 395 636
69 796 42 021 20 487 64 877 54 278
78 552 58 990
1 074 2 895 4 049 15 588 37
719 242 518 955
74 085 47 059 53 039 63 139 21 278
zusammen... avon in Rotterdam.
20 599 16 049
Ausgeführt in 1000
251 459
166 741 wurden: kg:
23 64³3 21 376
258 600 179 412
Bestimmungsländer.
1908
1907
September
in den ersten 9
Monaten
September
in den
ersten 9
Monaten
Weiten: Belgien.. Deutschland.
Andere Länder.
8 usammen.
davon übel Rotterdam
Roggen: Belgien.. Deutschland⸗ Andere Länder. zusammen.
davon über Rotterdam
Belgien. Deutschland. England... Andere Länder.
— zusammen.
Mais: Belgien.. Deutschland. Andere Länder.
usammen.
avon über Rotterdam
Hafer: Belgien. Deutschland England. .. Andere Länder. zusammen. über Rotterd
davon über Rotterdam
11 811 175 982 292
83 296 982 992 2 128
18 895 100 8
1 195 958
129 017 665
Ernteergebnisse in Rußland.
die starke Dürre im? Regenperiode im Juni haben, beim Heu und bei den Oelsaaten Ernte im Konsulatsbezirk ungünstig beeinflußt. war mindestens um 3 Wochen trag im allgemeinen unter mittel, nach den Umständen, unter denen des Heus stattgefunden hat. Gut und trocken Heu in den Gouvernements Charkow, durch Regen teilweise verdorben
Verkauf von Vieh und dem
stärkten — Die Ernte in Oelsaaten muß
druck kommt. kaum als mittel bezeichnet werden; war der Ertrag in Flachs, teilweise Sonnenblumensamen.
Nach einem Bericht des 25. d. M. stellt sich die folgendermaßen: 8 Fruchtart: Roggen
8 Weizen
Heu, Klee und sonstige EWWWöI T686 . Gemüse..
Futierkräuter 88]
letzten Monats befriedigend.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt „Nachrichten für
Oesterreich⸗Ungarn.
Verbot der Aus⸗ rialien. Auf Grund eines mit der Königlich ungari ministerium mittels eines Erlasses vom 21. und Durchfuhr von Waffen, Munition, Waffen⸗ bestandteilen aller Art; von Schieß⸗, Spreng⸗ Art sowie von den ferden, Eseln, Reit⸗ und Tragtieren erner von Ausrüstungsgegenständen für
der österreichisch⸗ungarischen M Verbot fallen alle Sendungen,
genommen werden kann,
gelangen. Das
1. nenderalisfn in dungen sind unzulässig. g Das Aus⸗ und Durchfuhrverbot steht bereits
I“
stellte sich in der Zeit vom 1. Januar b
1907 folgendermaßen dar:
Behauenes Holz. Menge in Loads
1907 1908
246 893 258 980 16 753 19 552 38 202 32 975
123 042 108 626
146 470 159 744 25 798 16 448 29 935 34 034
Herkunftsländer
Rußland Schweden Norwegen.. Deutschland. Vereinigte Staaten
von Amerika . Britisch⸗Ostindien Canada .
Der Kaiserliche Konsul in Charkow berichtet unterm 21. Die ungewöhnlichen Witterungsver und kalte Frühling, längere Käͤlte und so auch
hältnisse dieses Jahres, Mai und die darauf folgende wie beim Getreide, den Aus fall der Die Heuernte verspätet, 1 die Beschaffenheit verschieden, je der Schnitt und die Einbringung eingebracht wurde das Woronesch und im Dongebiet, im Gouvernement Jekaterinoslaw und he⸗
sonders in Kursk, wo sogar ein Teil auf dem Felde verfault ist.
und auch stellenweise in Woronesch war der Ertrag so gering, daß sich jetzt schon Mangel an Futter bemerkbar macht, was in dem ver⸗
Fallen der Viehpreise zum Aus⸗ im allgemeinen fast durchweg unbefriedigend in Raps, befriedigend nur in
Kaiserlichen Konsulats in Libau vom diesjährige Ernte im Konsulatsbezirk
Ertrag: 8 gut mittel, gut mittel, schlecht schlecht,
gut mittel, gut, gut, mittel.
Die Wintersaaten stehen infolge der günstigen Witterung während
L“
des Innern zusammengestell Handel und Industrie“.)
und Durchfuhr von Kriegsmate⸗ Ministerratsbeschlusses und im Einvernehmen schen Regierung hat das österreichische Finanz⸗ Oktober d. J. und Munitions⸗ und Zündmitteln aller zu deren — en Materialien; von (Maultieren und Mauleseln),
2 flche, g8 8.. schlieblich von sonstigen für Kriegszwecke geeigneten Materialien — mit der Bestimmung für Serbien oder Montenegro aus den beiden Staaten 1 bai onarchie mit Einschluß von Bosnien
d egowina oder durch dieselben verboten. Unter dieses EEE die entweder unmittelbar für n
ür Montenegro bestimmt sind, oder von denen mit Grund an⸗ e Kis - daß sie mittelbar nach den genannten Staaten
Finanzministerium behält sich vor, Sendungen der oben an⸗ geführten Artikel, sofern diese mit einer anderen Bestimmung in den
t werden, bezüglich ihrer endgültigen Bestimmung zu be⸗ velrhroefet 8. der schon erklärten Bestimmung
in Kraft.
Gro britanniens olz⸗ und Holzwareneinfuhr — b⸗ den 85 Monaten 1908.
Die Einfuhr von Holz und Sa vIöSeee
1908 im Vergleiche mit dem entsprechenden Zeitraume des Jahres
Wert in 2£. 1907 657 253 32 967 72 097 389 700
804 854 436 982 224 575
der spãͤie ei
der Er⸗
Hier
“
ten
1
die Aus⸗
en
1908 538 340 37 719 66 873 329 337
888 070 287 430 253 325
Zusammen, einschließl. anderer Länder..
Daz: Grubenstützen oder Grubenholz. . 1 949 704
660 176 650 549
2 371 245
2 975 759
2 202 793
2 589 639
2 821 900
t 8 Insgesam 8 3 021 794
188 085 120 096
862 26 380 3
1 068 416 494 599
2 564 148 582 1 709
119 384 75 327
531 17 184 1
1 325 640 792 604
2 584 178 8½
Holz .. . . 2 609 880
vorgerichtetes Holz. Menge in Loads 1907 1908
.1 461 925 1 647 850
902 976 855 977
Herkunfteländer Rußland
27 245 25 446
14 239 78 479 7
1³³
152 855 131 727
59 609 251 002 32
14⁴⁴4
17 716 14 371
12 570 64 360
180 969 155 703
46 608 269 782 33³0
1 909
Schweden Norwegen. Vereinigte Staaten von Amerika.. Canada.
398 102 310 132
476 917 336 534 875 903 7224 324
5 178 552 Gesägtes, gespaltenes, gehobeltes oder sonst
Wert in 2 1907
3 928 703
2 348 592
1 195 965
1 938 763 2 527 509
5 411 539.
1908 3 933 565 2 055 182 905 353
1 373 662 2 064 665
vereinbart worden; er 10 Tage vor Ablauf gekündigt werden. erfolgt, gilt er als für einen weiteren so weiter von Monat zu Monat verlängert,
Kündigung erfolgt.
Kristall⸗ oder Sandzucker russischer Herkunft Kristall⸗ oder Sandzucker jeder anderen Her⸗
kunft Pilé⸗ oder Concassézucker jeder Herkunft Würfelzucker jeder Herkunft, Brotzucker jeder Herkunft, 8 Rotzucker aus Java, in einfachen Säcken, Rohgewicht für
Zusammen, einschl.
anderer Länder. 3 998 389
4 232 806
92 858 72 913
5 221 7 214 4
310 787 226 429
32 984 154 455 4 333
76 930 61 248
875 29 148 160
318 629 227 139
16 231 279 115 2 931
107 518 Tons
86 096
155 395
Faßdauben jeder Größe 1
Mahagoniholz. Andere Sorte
112 000
in . 72 396 . . 156 525 Holl
58 —
12 439 4 217
400 20 680 556 2¹3
191 772 95 920
5 093 214 613 5 537 2 810
30 183 16 859
81 14 854 53 13
298 277 162 517
8 761 239 877 1 316 417
Möbel und Kunsttischlerware. . Hausbalkenwerk, Einrichtungsstücke und
Tischlerarbeiten . . . . . . . Holzwaren anderer Art (einschließlich Holz⸗
12 314 321
496 392 Wert in
619 210 1 045 305
833 993
10 713 302 505 471
999 651.
348 426 158 494 994 582
720 501
Verzollungswerte für Zucker. Für folgende Waren ist n neuer Werttarif mit Wirkung vom 29. September d. J. ab ilt bis zum 15. November d. J., und kann Falls eine Kündigung nicht Zeitraum von 1 Monat und bis eine regelkechte
Wert für
209 ““
ausenddd
8 ssttel des 88 aäͤgypt. Pfundes 1080
11⁰0 1150 1225 1280 1330
in doppelten oder einfachen Säcken, Roh⸗ gewicht für Reingewicht in Kisten, wirkliche Tara.. wirkliche Tara..
Zentrifugenzucker jeder Herkunft
Kisten, Reingewicht.
Australischer Bund.
Behandlung von Metallgegenständen, die als solche nicht verwertbar sind, als Bruchmetall. Laut Verordnung des Handels⸗ und Zolldepartements, Nr. 1064, können Gegenstände aus Messing, Kupfer, Zink, Platin, Aluminium, Bronze, Muntzmetall, Britanniametall, Magnoliametall, Nickel und Neusilber, wenn sie in das Gebiet des Australischen Bundes in einem Zustande eingeführt werden, in dem sie zur Verwendung außer als Bruch ungeeignet sind, als Bruch des in dem Gegenstand enthaltenen Metalls abgelassen werden, wobei die Gegenstände unter Aufsicht der Zollbehörde auf Kosten des Einführers zu zerbrechen sind. (The Board of Journal.) 2
Einfuhr von Getreidesäcken, geschriebenen Norm entsprechen. Handels⸗ und Zolldepartements vom 14. August d. J. können Ge⸗ treidesäcke, die nicht der vorgeschriebenen Norm entsprechen, eingeführt werden, um nach Ueberladung aus den einführenden Schiffen noch dem Auslande weiter zu gehen oder zum Zwecke der schließlichen Ausfuhr aus dem Bundesgebiet unter Zollkontrolle gehalten zu werden. Einfuhr von Zündhölzern. Laut Zirkular des Handels und Zolldepartements vom 18. August d. J., Nr. 12 438, sind di Bestimmungen der Zirkulare vom 8. Mai, 12. Mai und 16. Jun d. J., betreffend die Einfuhr von Zündhölzern, durch andere Bestim mungen ersetzt worden, wonach es den Anforderungen der Tarif nummer 798e entspricht, wenn die folgende Bezeichnuog auf den
Schachteln angebracht ist: „Durchschnittlicher Inhalt Zündhölzer (average contents 8 8 oder „Nicht weniger als Zündhölzer (Not under
.. matches)“. Die zugelassenen Fehlergrenzen bei der Packung von eingeführten Zündhölzern sind folgende: —
Für Wachszündkerzen: 6 inl Schachteln, als deren Inhalt 100 oder weniger Stück angegeben sind.. . . . Blechdosen oder Schachteln, die mehr als 100, aber weniger als 200 Stück enthalten . . . . in Blechdosen, oder Schachteln, die 200 und mehr, aber nicht mehr als 400 Stück enthalten. 8 in Blechdosen oder Schachteln, die mehr als
400 Stück enthalten . . . . . . . . . .
Für Sicherheitszündhölzer (aus Holz), in Schachteln, als deren Inhalt nicht mehr als 100 Zündhölzer ene - S tchses ee“ Jeder Ueberschuß über die in vorstehender Art auf den Schachteln vermerkte Zahl kann ohne Erhebung des Zolles nach Nr. 79e zu⸗ elassen werden, es ist jedoch darauf zu achten, daß, wenn ein solcher steberschuß die Zündhölzer unter die Nr. 79 b oder c bringt der danach
ällige Zuschlagzoll erhoben wird. 2³ 3ckagde der gese. über Zölle und Verbrauchs⸗ abgaben auf landwirtschaftliche Maschinen. Durch den neuen Zolltarif ist das Gesetz vom 12. Oktober 1906 (Nr. 14/1906), betreffend Zölle auf landwittschaftliche Maschinen, und durch Ent⸗ scheidung des Obergerichts vom 26. Juni d. J. das Gesetz Nr. 16 vom 12. Oktober 1906, betreffend Verbrauchsabgaben für landwirt⸗ 8 8
schaftliche Maschinen, aufgehoben worden.
1 17 8 8 der Baumwollpflanter in den Vereinigten
nahmen Fabhhes von Amerika zur vI. des Baumwoll⸗ 8— preises.
Die Baumwollpflanzer in den Vereinigten Staaten von Amerika sind bemüht, durch Zusammenschluß untereinander und einheitliches Handeln die Beschickung des Marktes mit Baumwolle der neuen Ernte 5 zu regeln, daß das Angebot mit der Nachfrage jeweils in dem vom Pflanzer zu wünschenden Verhältnis steht. Bereits im Betriebsjahr 1904/05, i Preis der Baumwolle auf nahezu 6 ½ Cents für das Pfund herab⸗ gedrückt hatte, suchten die Pflanzer ihr Interesse dadurch zu wahren, daß sie beschlossen, sich zur Stützung des Preises zusammenzutun und sich gegenseitig zu möglichster Zurückhalturg „in der Beschickung des Marktes zu verpflichten. Die Agitation für die Ausführung dieses Beschlusses hatte der damals gegründete Verein der Baum⸗ wollpflanzer (Southern Cotton Association) übernommen, und zwar nicht ohne Erfolg. Fübm kam eine gleichzeitig einsetzende Periode ungewöhnlich starker Nachfrage auf dem Markte für Baumwollwaren zu Hilfe. Der Preis für Rohbaumwolle sank nicht weiter, erholte und konnte schließlich, nach Ablauf des Baumwolljahres, für den ahresdurchschnist nach den tatsächlichen Verkäufen auf den lokalen Märkten 5 8,98 Cents für das Pfund Middling berechnet werden. Für die fo genden drei Baumwolljahre (einschließlich des mit dem 31. August 1908 zum Abschluß gekommenen) ist der Durchschnitts⸗ preis auf 11,07 Cents, 10,58 Cents und 11,42 Cents berechnet worden mit Höchstpreisen von 12,125 Cents, 13,52 Cents und 13,52 Cents. Diese Preise sind für den Pflanzer sehr einträglich gewesen und haben seine Neigung sowie seine finanztelle Fähigkeit, mit dem Verkauf der neuen Ernte zurückzuhalten, bis ihm ein befriedigender Preis geboten wird, erheblich gestärkt. Mancher Pflanzer würde dazu noch besser imstande sein, wenn er der im vorigen Jahre von den Leitern der nicht unter 15 Cents zu verkaufen,
Bewegung ausgegebenen Parole, nicht befsso⸗ eee Denn mancher hat sich dadurch abhalten lassen, seine Baumwolle zu 12 oder 11 Cents zu verkaufen, der sie später
Laut Bekanntmachung des
6 v. H.
v. H. 3 v. H. 2 v. H.
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als eine Riesenernte den
gerät Holzdrechslerwaren)
nsgesamt Holzwaren Insgef 8 (The Timber Tra
21 849
228 053
15 001
m
15 89
141 733
250 371
12 452
163 536
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1 420 660 des Journal.)
1
1 501 502.
v- ter dies reise hat losschlagen müssen. Preis für 3 tbare Baumwolle auf dem Platzmarkte in
New Orleans, der sich nicht weit von dem auf brigen