8₰
88 8 11“ 8
Wünschen muß es entsprechen, daß der deutsche Wein überall rein ist., werden große Quantitäten gehraut und nach den Kolonsen aungefgbu. gleichwertige Erzeugnisse anderer Gemarkungen des betreffenden Wein⸗ G 6“ “ Es kann keinem Konsumenten erwünscht sein, daß er über das, was Als dort e darauf hingewiesen wurde, daß man diesen baugebietes zu bezeichnen. Warum soll ein Wein nicht nach 8 8 schen Staatsanzeiger
er zu trinken bekommt, im unklaren ist. Wir bedauern, daß dieses Artikel ja im Schwarzwald ankaufen könne, fragte man nach dem Gebiet bezeichnet werden, das für seine Qualität die treffendste Be⸗ Gesetz nicht schon im vorigen Herbst verabschiedet worden ist. Preise, und dieser wurde auf 3 ℳ angegeben. Ach, hieß es darauf, zeichnung gibt? Diese Etikettierungsfrage scheint uns der wundeste ö . Viel Schmerz und Sorge wäre Winzern und Händlern erspart; denn wir machen es für 60 ₰ selbst! Vor dem Entwurf der verlangten Punkt der ganzen Vorlage zu sein. Nach § 6 ist es auch verboten Berlin Mo t den 9 November . 1908 neben den teueren Arbeittsbedingungen war es besonders der unlauteres Buchführung, der seinerzeit publiziert wurde und nicht weniger als in der Benennung des Verschnitts eine Weinbergslage oder 4 2 1- ag, 2. 2 Wettbewerb, der ihnen Schaden zugefügt hat. Ich habe tiefernste 40 Rubriken enthielt, haben die Interessenten eine Höllenangst be⸗ den Namen eines Weinbergbesitzers anzugeben oder anzudeuten. †½ ——— ————ꝛ—;—x—;—;—;Y—;⁵⸗ —S⸗;⸗;———ꝛ—ꝛ—ꝛ——---———— und bedenkliche Klagen gehört, aus denen ich die volle Ueberzeugung kommen. Wir hören ja nun, daß das nicht eintreten wird, daß vielmehr Verschnitt an sich bedeutet doch keine Verschlechterung, keine 2 habe gewinnen müssen, daß die Behauptungen, die hier im Reichstage die Buchführung einheitlich und einfach gestaltet werden soll. Verfälschung des Weins. Der Verschnitt besteht doch vollkommen (Schluß aus der Ersten Beilage.) der Fertigfabrikation besteht heute die Bewegung, von dem zweifellos Verschlechterungen, die nicht anders erklärlich sind, als da⸗ . vielfach mit einem gewissen Humor aufgenommen wurden, wirklich Es ist seinerzeit von einer Seite auch eine Reichsweinsteuer gewünscht zu Recht, man möchte sagen, er ist heute die Regel in Deutsch⸗ Billigen und Schlechten weg zur Echtheit der Qualitätsware, die durch, daß die Regierung einer äußerst kräflig einsetzenden Agitation 1 828 Latsachen entsprechen. Wir müssen alles daran setzen, das worden. Wir haben uns an dieser Stelle dagegen gewehrt, eine solche land, ebenso wie auch die Zuckerung. Nun soll dieses Ver⸗ Der gegen die Vorlage von vielen Seiten, auch von Berufenen, erhobene auch ihren Preis fordert, zu gelangen. Ich freue mich, daß auch nachgegeben hat. Unsere Aufgabe im Parlament ist es, an erster jeser Entwurf so bald wie möglich Gesetz wird, so daß er noch für Steuer würde nicht den Konsumenten treffen, sondern auf den Pro. bot hinsichtlich der Verschnittbenennung nicht zutreffen auf den Ver⸗ Vorwurf, sie sei in ihrer ganzen Fassung verfehlt, kann von uns dieser Entwurf diesem Zuge des Kulturlebens Rechnung trägt. Den Stelle den Handel mit Wein auf Treu und Glauben aufzubauen. die diesjährige Ernte wirksam ist, und endlich der schlimmste Feind duzenten abgewälzt werden. Der wichtigste Paragraph des Entwurfs schnitt durch Vermischung von Trauben oder Traubenmost mit zicht gebilligt werden; uns erscheint der Entwurf ganz vor⸗ kleinen Weinbauern wird allerdings die Mühewaltung, die mit der Deshalb scheint es uns, als ob die neuere Fassung auf den nicht ganz des Winzers, die Verfälschung, beseitigt ist. Wundervoll ist Bacchus⸗ ist der Konkrollparagraph. Die Kontrolle im Hauptamt wird überall. Trauben oder Traubenmost gleichen Wertes derselben oder einer be⸗ züglich durchgearbeitet. Einige Beanstandungen, die wir erheben komplizierteren. Buchführung zusammenhängt, nicht immer an⸗ einwandfreien Großhändler zugeschnitten ist. Wesbalb ist unnötiger⸗ Gabe, Balsam fürs zerrissene Herz. Sorgen wir dafür, daß der gefordert. Der Produzent und auch der Handel sind sich darüöber nachbarten Gemarkung. Der große kapitalkräftige Händler ist in der müssen, werden hoffentlich in der Kommission erledigt werden. genehm sein. Daß man nun die Qualitätssicherung des Weines mit weise die Grenze in dem neuen Entwurf bis zum 31. Januar hinaus⸗ Winzer sagen kann; einig, und trotzdem trägt der Entwurf diesen Wünschen nicht voll Lage, gleichartige Vorräte, ganze Ernten aufzukaufen und hinzulegen, Nicht Deutschland allein ist jetzt genötigt, seine Weingesetzgebung zu der Anstellung immer neuer Beamten erreichen muß, ist eine traurige geschoben? Die Gründe, die dafür beigebracht sind, können mich nicht über⸗ nrd scheint noch so der Sonne Glut, Rechnung. Der Vertreter des Reichsamts des Innern hat vorhin der kleine Händler aber hat von dieser Ausnahme des Verbotes keinen reformieren, in sämtlichen europäischen Weinbau treibenden Staaten Nebenerscheinung. Anderseits geht es nicht an, das Schicksal zeugen, daß der 31. Dezember nicht völlig ausreichend gewesen wäre. Mir brennt sie nicht zu heiß; seänbert. daß die Kontrolle von richtigen Leuten ausgeübt werden Vorteil, er gerät mit seinen Kunden überdies leicht in Differenzen, hat sich dieselbe Notwendigkeit ergeben. Die Verfälschungen haben in eines Berufszweiges, wie es der Weinbau ist, sozusagen des⸗ In der Etikettenfrage wurde in den letzten Jahren kolossal gesündigt. IZch tröͤste mich: Der Wein wird gut; 6 olle; damit bin ich vollständig einverstanden, aber ich habe nicht die wenn er nicht dieselbe Sorte wieder liefern kann. Wenn Sie den letzten Dezennien solche Dimensionen angenommen, daß die staat⸗ halb sinken zu laffen, weil eine ganz allgemeine Tendenz, die wir GEinen besonderen Wert legen wir auf die Einheitlichkeit der Kon⸗ Und achte nicht den Schweiß.’.“ . R Hoffnung, daß danach überall verfahren werden wird. Es ist Mittelstandspolitik treiben wollen, so verfehlen Sie diese Ge⸗ liche Gesetzgebung unbedingt einschreiten mußte. Wir haben von An⸗ sonst kritisieren, sich nun auch auf dieses Gebiet ausdehnt. trolle. Die praktische Erfahrung hat uns darüber belehrt, daß am Abg. Blankenhorn (nl.): Mit den Grundzügen des vorliegenden besser, schon jetzt für eine tüchtige Kontrolle vorzusorgen, legenheit nicht. Daß e8 Weinhändler gäbe, die aus demselben Fasse fang an in immer schärferer Tonart darauf hingewiesen. Anfänglich Hinsichtlich der Weinsteuer kann auch ich nicht namens meiner Partei meisten in den Gegenden, nf. der Wein nicht wächst, das Wunder Entwurfs haben sich sehr große Verbände einstimmig einverstanden als daß dies nachträglich geschieht. Die Kostenfrage kann Wein mit ganz verschiedener Etikettierung und in ganz ver⸗ schien man uns nicht viel Glauben beizumessen, und ein Regierungs⸗ sprechen, ich kann nur persönlich sagen, daß in allen Weingegenden von Kana mit unlauteren Mitteln nachgeahmt wird. schtt sach⸗ erklärt. Auch diejenigen Kreise, die das jetzt bestehende Gesetz nicht hierbei keine sehr große Rolle spielen. Es könnte ja schiedener Preislage liefern, trifft auf das ehrbare Weinhandelsgeschäft vertreter hielt uns entgegen, daß die anderen Staaten viel vernünftiger die Idee einer Weinsteuer als eine direkte Verletzung empfunden wird, verständige Kontrolleure, Apotheker und Cvemiker, koͤnnen da helfen, als richtig anerkennen wollten, haben sich jetzt zu der Ansicht bekehrt, auch die Bestimmung getroffen werden, daß die Straf⸗ nicht zu; eine Kontrolle wird schon durch die Arbeiter geübt, verführen, indem sie über solche Dinge schwiegen, um ihren Export als eine Steuer, die der Norden erfunden hat, um den Süden zu nur ein Weinhändler ist imstande, Wein auf seinen Wert richtig zu daß das jetzige Gesetz nicht schlechter ist, wie sein Ruf. Es hat gelder zur Kontrolle mit verwendet werden müssen. Die die derartigen Manipulationen sehr bald auf die Spur kommen. nicht zu gefährden. Speziell in Frankreich haben seitdem die südfranzö⸗ drücken. Ich bedauere, daß an zwei Stellen des Entwurfs die Wein⸗ prüfen. Da meine Heimat ein Drittel der gesamten Weinproduktion wirklich bessernd gewirkt; wenn auch nicht alles erreicht ist, so ist doch Kontrolle soll durch Beamte der Poltzei und Sachverständige aus⸗ Auch daß bis zu 10 % Alkohol dem Wein zugesetzt werden, trifft sischen Winzer gesprochen, und ihre Sprache war direkt revolutionär. steuer angedeutet worden ist dadurch, daß man den Apparat der Kon⸗ in Deutschland liefert, hat sie ein Anrecht darauf, berücksichtigt zu manches erreicht. Es hat aber unter dem schweren Fehler gelitten, geübt werden. Wir haben uns schon früher dagegen gewehrt, daß nach meinen Informationen hei Sachkundigen und reellen Wein⸗ Nuch bei uns wäre es gar nicht unmöglich geroesen, dieselben Erschei⸗ trolle gleichzeitig als Besteuerungsapparat anwenden könnte. Es ist werden. Hoffentlich wird diesmal die Kommission einen Gesetz⸗ daß es nicht überall gleichmäßig gehandhabt und ausgeführt wurde. Uniform und Zäbel in den Kellern erscheinen. Die Kontrolle muß händlern nicht zu. Weiß Dr. Roesicke gar nicht, daß in den großen nungen heraufzuführen, wenn nicht die Füͤhrung in der Weinfrage so mir zweifelhaft, ob die Segnungen dieses Gesetzes von der wein⸗ entwurf vorlegen, der die für unser wirtschaftliches Leben so wichtig Wenn wir jetzt ein neues Gesetz machen, so müssen wir Be⸗ von wirklichen Zungensoechverständigen ausgeübt werden. Seinerzeit hat Weingeschäften in Bremen und Sens eine Kontrolle ausgeübt außerordentlich ruh g und besonnen gewesen wäre. Einen Dämpfer setzte bauenden Bevölkerung erkauft werden sollen um den Preis, daß Frage definitiv regeln wird. 3 1 stimmungen hineinbringen, die gleichmäßige Auslegung und ins⸗ uns Graf Posadowsky gesagt: Wendet euch an eure Landesregierungen, wird, wie sie schärfer gar nicht sein könnte, selbst wenn dieser Ent⸗ auch das scharfe Vorgehen der bayerischen Regierung und das energische man dem Weinsteuereinzieher auf diese Weise die Wege ebnet. Abg. Freiherr von Wolff⸗Metternich (Zentr.): Zu meiner Freude besondere auch gleichmaige Handhabung in den Weinbangebieten die können ja bei dem Reichsamt des Innern entsprechende Anträge wurf Gesetz wird? Der Weinhändler kann dort nicht in sein Wein. Einschreiten der hessischen und pfälzischen Gerichte auf. Das Aus⸗ Heute heißt es: nur die Flaschenweine. Sobald aber die kann ich feststellen, daß der Gesetzentwurf die Erfüllung einer sowohl wie in den Nichtweinbaugebieten gewährleisten. Um stellen. Interessenten aus verschi⸗denen Landesteilen, aus 1““ lager hineintreten, oöhne daß der Zollbeamte die Tür aufschließt und land trachtet in erster Linie, das Wasser zu verbieten, dagegen Buch⸗ und Kellerkontrole mit der Steuer in Beziehnng gesetzt ganzen Anzahl von Wünschen meiner Fraktion bringt. Ich will das zu erzielen, ist es selbstverständlich notwendig, ein Bayern, Hessen, Württemberg, Baden, haben die Vorlegung eines ihn begleitet. Der Unlauterkeit entgegenzuarbeiten, wollen wir gern Chemikalien bis zu einem gewissen Grade zuzulassen; unser Entwurf werden sollten, würde man bei der Flasche nicht stehen damit nicht sagen, daß nicht auch eine ganze Reihe von Wünschen Kompromiß iu schließen. Ohne weiteres muß zugegehen werden, Reichsnahrungsmittelgesetzes gewünscht; wir wissen, daß seit die Hand bieten, allem Schwindel und aller Fälschung wollen wir nimmt berechtigterweise einen anderen Standpunkt ein. Den Weinen bleiben, sondern allen Wein für svpdowreif erklären. Der unerfüllt bliebe. Hoffentlich kommt in kurzer Zeit ein Wein⸗ daß es in manchen Weingegenden, bvielleicht auch in den Jahren ein solcher Entwurf ausgearbeitet ist, und daß er nur mit der größten Schärfe begegnen, aber die Mittel dürfen nicht zum der südlichen Länder ermangelt sehr oft die genügende Säure, wo⸗. Entwurf stellt sich auf den Boden, daß auf deutschem Ge⸗ gesetz zustande, das allen Weinbaugebieten gerecht wird. Der ihrer Lage nach besser gestellten, absolut notwendig ist, manche vorgelegt zu werden braucht. Wie notwendig er ist, geht schon Schaden der kleinen Händler und Winzer ausschlagen. Wir hoffen, gegen sie bei uns oft zu viel Säure haben, deshalb brauchen wir biet die nasse Zuckerung in vieler Hinsicht eine Notwendigkeit Weinbau an der Mosel hat ganz besonders zu leiden. Dazu kommt, Jahrgänge in besonderer Weise zu behandeln, um einen trinkbaren daraus hervor, daß auch die Berliner Handelskammer die möglichst daß in der Kommission etwas Gedeihliches zustande kommt. den mäßigen Zusatz von 20 %, um die Säure zu neutralisieren. ist. Fraglich ist nur, ob die Grenze von 20 % nicht zu daß er in neuerer Zeit den allerschwersten Kampf mit den Parasiten Wein zu bekommen. Zu dieser Ueberzeugung ist man jetzt allgemein baldige Vorlegung eines solchen Entwurfs verlangt hat. Mit den Abg. Dr. Hoeffel (Reichsp.): Die Vorlage ist von den bisherigen Vor dem Verlangen, die Verlängerung bis iu 25 % des fertigen eng gesteckt ist. Auch besteht wohl kaum vollkommen ein Interesse, über aus dem Pflanzen⸗ und Tierreich zu kämpfen hat. Wir können mit gelangt; aber damit eine solche notwendige Verbesserung des Weines Verschärfungen der Strafbestimmungen bin ich einverstanden, nament⸗ Rednern mit Genugtuung begrüßt worden. Selbst der Abg. David Produkts, also bes 33 % Zuckerwasserzusatz zuzulassen, möchten wir] die zeitliche Grenze vom 31. Dezember hinauszugehen. Wenn man Fug und Recht darauf rechnen, daß den besonderen Eigentümlich⸗ nicht zum unlauteren Wettbewerb auswächst, sind entsprechende Be⸗ lich damit, daß auch auf Gefängnisstrafe erkannt werden kann. hat ihre Tendenz gutgeheißen. Wenn der Vorredner gemeint hat, daß warnen. Die Definition des Begriffs „ungenügende Reife“ ist sehr einmal grundsätzlich darüber einig ist, daß die Zuckerung ein keiten des, Moselgebietes entgegengekommen wird. Erwünscht wäre schränkungen e forderlich, die ja in dem Entwurf deutlicher aus⸗ Noch ein Wort über die Auslondskonkurrenz. Das neue Gesetz will diese Vorlage zu Ungunsten der kleinen Winzer und Händler ausfallen schwer und sollte aus dem Entwurf fortbleiben. Die Strafbestimmungen normales und berechtigtes Verfahren ist, dann muß man auch es, daß die Umgrenzung des Begriffs „Weinhbaugebiet“ schon durch geprägt sind als in dem bestehenden Gesetz. Unter welchen Umständen nicht nur den Mißhrauch im Inlande beseitigen, sondern auch einen werde, so muß ich dem doch entgegentreten. Wenn auch nicht alle wünschten wir noch zu verschärfen. Dazu gehört aber eine solche klare dem in normaler Weise gezuckerten Wein unterschiedslos das Recht das Eeüle selbst erfolgt. Für den Ausdruck „ungenügende Reife darf gezuckert werden? Das Gesetz sagt, bei ungenügender Reife der Schutz gegen das Ausland gewähren. Die Konkurrenz des Auslandes Wünsche der Interessenten erfüllt worden sind, so werden wir doch Festlegung der Begriffsbestimmungen, daß sie selbst mit dem einfachen geben, als Wein verkauft zu werden. Entweder stellt man sich auf der Trauben“ läßt sich vielleicht in der Kommission ein besserer finden. Trauben. Das ist ein schwer zu umgrenzender Ausdruck. Es kann wird immer größer und drückender. Der Import aus Frankreich und hoffentlich mit Hilfe der Vorlage allmählich dazu kommen, daß Menschenverstande eines deutschen Winzers erfaßt werden können. den Standpunkt der reinen Puristen und gestattet die Zuckerung Gerade der Moselwein ist in manchen Jahren in den ungünstigen vorkommen, daß in derselb n Feve die Trauben ungleich aus. Italien nimmt ständig zu. Ein befreundeter Herr teilt mir mit, immer mehr der Naturwein sein volles Recht im deutschen Vaterlande Die ganze Weinfrage dreht sich um die Wasserfrage; wer das Wasser überhaupt nicht, dann hat man ein Recht, nur für den Natur⸗ Lagen ohne Zuckerung unabsetzbar, und seit langen Jahren ist das faller; es kommt auf die Sorten an. m deutschen Weinbauverein daß ein Weingutsbesitzer in Italien seinen ganzen Weinvorrat für erlangt. Das bisherige Gesetz genügt nicht. Es hat weder den in der Hand hat, hat gewonnen. Der Weinpanscher schüttet Wasser wein die Bezeichnung Wein zuzulassen. Gibt man aber durch Moselgebiet auf die Zuckerung während des ganzen Jahres eingerichtet. haben wir uns darüber unterhalten, ob man eine andere Bestimmung 8 Frank für das Hektoliter verkauft habe und darum noch von seinen Weinbauer noch den reellen Weinhändler geschützt. Allen denen, die zu — endlos, bis er nicht mehr kann. Wasser verbilligt die das Gesetz einen Zusatz von 20 % frei, dann darf man nicht Deshalb ist der Termin des 31. Januac sicherlich nicht zu weitgehend, formulieren könnte. Die Ansicht war allgemein die, daß ein anderer Kollegen beneidet wurde. Selbstverständlich sucht das Ausland in Weingegenden leben, ist es nicht unbekannt, daß der deutsche Wenn⸗ Weinproduktion, der Zucker verteuert sie. Deshalb müssen Weine zu verschiedenen Klassen neben, einander stelln. Bei dem und wenn man überhaupt eine solche Begrenzung will, so bitte ich Ausdruck als der in der Vorlage gewählte gefunden werden müsse. seine Ueberproduktion auf uns abzuwälzen. Wir stehen ja in bauer um seine Existenz zu kämpfen hat, daß die Preise des Natur⸗ wir den Schwe punkt darauf legen, den Wasserzusatz zu Durcheinander der Landesgrenzen in⸗Südwestdeutschland ist es nicht dringend, nicht unter diesen Termin herunterzugehen. Bei der Aber man verkannte nicht die Schwierigkeit, Vorschläge zu machen. bezug auf Weinproduktion gegenüber den anderen Ländern erst weines in den letzten zehn Jahren wesentlich heruntergegangen sind kontrollieren, sonst bleibt das Ganze ein Schlag ins Wasser. angängig, den Zuckerungsort in einen zu engen Raum zu verlegen. Deklaration müßte man auch bei dem gezuckerten, Wein die Angabe Vielleicht könnte man die Fassung erwägen: „Weine, die einer Ver. an fünfter Stelle. Der Entwurf gibt uns nun insofern einen guten und daß es immer schwerer wird, echte Produkte abzusetzen. Der Wert Wasser ist sehr gefährlich, es gebt in dieser Richtung nicht ganz gleich⸗ Die Zuckerung sollte nicht vorgenommen werden in einem Gebiet, das der Lage zulassen. Bei der Durchführung der Kontrolle muß die besserung bedürfen“. Auch wir sind dafür, daß Grerzzahlen nicht mehr Schutz, als die Traubenmaischeverbesserung und der Zuckerwasserzusatz der Weine ist auf die Hälfte heruntergegangen. Namentlich ist in meiner mäßig im Deutschen Reiche zu, wir brauchen aber eine lücken⸗ überhaupt kein Weingebiet ist. Die Interessen der Weinbauer Buͤchführung so einfach wie möglich gestaltet werden. Wir wollen aufgestellt werden sollen. Eine weitere Beschränkung bei den zu nur in den Weinbaugebieten gestattet ist, in denen die Traube ge⸗ Heimat in vielen Orten eine Devpression, eine Stockung eingetreten. kose Kontrolle im ganzen Deutschen Reich. Es hat ja jeder freudige würden befriedigt sein, wenn man ganz Deutschland in zwei die Kontrohle nicht bloß in den Weinbaugebieten selbst, sondern zuckernden Weinen liegt in der Begrenzung auf ein Fünftel, auch maischt ist. Es wird also nicht mehr möglich sein, aus dem Aus⸗ Der Abg. David hat darauf hingewiesen, daß auch die Antialkobol⸗ Zecher gewissermaßen die Kontrolle bei sich, ob der Wein gefälscht Zuckerungsmöglichkeitsgebiete zerlegte, in ein Gebiet, wo man etwas überall, auch in den großen Städten. Ich hoffe, daß es gelingen darüber sind Erörterungen gepflogen worden; den einen war diese lande eingeführte Traubenmaische einer Streckung, einer Vermehrung bewegung vielleicht den Weinkonsum etwas zurückgedrängt habe. Wir sst, aber er wunscht doch, daß der Staat dafür sorgt, daß vdom Wein versteht, und in ein anderes, wo dies nicht der * ist. wird, einen N zustande zu bringen, der nicht nur den Grenze zu hoch, den anderen zu niedrig. Ich glaube aber, daß sie die zu unterziehen. Soll das Gesetz wirken, so muß man sich selbst. Freunde der Mäßigkeit könnten uns keinen besseren Triumph wünschen, nicht so viel Wasser in den Wein getan wird. Das ist einer der Die Feststellung derjenigen Weinbaugebiete, nach denen die Namen⸗ Interessen des Winzerstandes und des Handels, sondern auch den der richtige Mitte trifft. Auch mit der Festlegung des 31. Januar sind verständlich auch mit Luxemburg in Verbindung setzen, damit das als wenn wir uns sagen können, wir hätten es schon so weit gebracht, schwächsten Punkte des ganzen Gesetzes, denn die Herren in Preußen gebung zu erfolgen hat, wird von den Weinbauern lieber den Landes⸗ Konsumenten gerecht wird. wir einverstanden, obgleich ich persönlich mehr für den 31. Dezember Gesetz auch dort angewendet werde. Dem Antrage auf Ueberweisung daß der Konsum geistiger Getränke wesentlich herabgesetzt worden ist. wollen nicht so scharf kontrolliert werden. Wir wollen zwar nicht die esetzgebungen vorbehalten, weil diese alle Eigentümlichkeiten der Abg. Freiberr Hevl zu Herrnsheim (nl.); Dem Abg. Naumann wäre. Aber es ist eine Konzession, die man der Mosel gemacht hat. der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern schließe ich mich Aber das ist nicht der Fall, und das läßt sich ganz besonders dadurch Trinkfestigke t der Herren kontrollieren, aber dafür sorgen, daß ihnen Mabten und Namennennung besser verstehen als die Berliner erwidere ich, daß die Weinsteuer eine württembergische und badische Die Annahme des Abg. Baumann, man hätte hiermit einem namens meiner politischen Freunde on, in der Hoffnung, daß das feststellen, daß der Konsum im Deutschen Reiche eigentlich nicht nicht zu viel Wasser unter den Wein gemischt wird. Ferner be⸗ Zentralgesetzgebung. Eine sehr bestrittene Frage ist auch die, wie Erfindung ist und auch eine hessische Erfindung gewesen ist. Die Wunsche des deutschen Weinbauvereins entsprochen, beruht auf Gesetz in Verbindung mit guten Weinjahren den Winzern, dem heruntergegangen ist. Auch die Konkurrenz des Bieres spielt keine anstanden wir die Ausdehnung der Zuckerung bis zum 31. Januar. der Rotweißverschnitt zu behandeln ist. § 6 trifft ungefähr den Norddeutschen folgen also damit nur dem schlechten Beispiel der einem Irrtum. Der Verein bat seinen Ausschuß berufen, um den reellen Weinhandel und nicht minder den Konsumenten zum Segen große Rolle dabei. Die Hauptsache der mißlichen Lage des Wein⸗ Vir waren mit dem Termin des 31. Dezember in dem vorigen Ent⸗ Mittelweg; ich will aber mich und meine Freunde nicht fest⸗ süddeutschen Staaten, die die schlechte Lage der Winzer noch mit im Reichsanzeiger⸗ veröffentlichten vorläufigen Eatwurf zu beraten. gereiche. 9 1 baues ist zu suchen in der Massenproduktion unreeller Produkte, wurf einverstanden, aber manche Kreise auf den Moselgütern werden legen. Was den Haustrunk betrifft, so gibt es süddeutsche Wein⸗ dieser Steuer belastet haben. Wir haben jahrzehntelang darum ge⸗ Da in dem alten Gesetz nicht gesagt ist, daß die Zuckerung nur Abg. Dr. David (Soz.): Wir wollen gleichfalls einen wirk⸗ sodaß sich der kostspielige Anbau der Rebe, die zudem mit Krank⸗ hdiz dahin nicht fertig. Wir wollen ihnen entgegenkommen und be, bauern, die das ganze Gesetz nicht wollen, wenn die Haustrunk. kämpft, daß die Steuer abgeschafft wird, und es ist uns in Hessen für den betreffenden Jahrgang vorgenommen werden darf — der § 3 samen Schutz gegen unlautere Manipulationen, ohne den reellen heiten zu kämpfen hat, kaum noch lohnt. Daß der reelle Weinbau stimmen, daß der Zucker sein Ende zu erreichen hat drei Monate nach bestimmung nicht aus dem Gesetz kommt. Nach meiner Meinung gelungen. Ich habe zu meiner Freude auch gehört, daß die hessische des jetzigen Gesetzes bestimmt nur, daß die Zuckerung in Weinhandel unnötig zu erschweren. Maßgebend ist für uns der und der Weinhandel mit der Weinpanscherei nicht konkurrieren der Lese. Allerdings wollen wir dem Handel entgegenkommen. Es gehört der Haustrunk, soweit er den Anspruch erhebt, Wein zu sein, Regierung im Bundesrat gegen das Weinneuergesetz gestimmt hat. der Zeit von der Weinlese bis zum 31. Dezember vorgenommen Schutz des Konsumenten und die Bekämpfung des Betruges; nament⸗ kann, liegt auf der Hand. Der kleine Wirt bekommt diese gepanschten kommt vor, daß ein Importeur ausgezeichnete Bordeauxweine bezieht; unter das Weingesetz, soweit er aber diesen Anspruch nicht Der Deklarationszwang wirs vielleicht auch unbedingt zum Schutz werden darf —, so wurde allgemein angenommen, daß auch die älteren lich ist der arme Mann zu schützen, der nur bei Festlichkeiten oder in Weine zu billigem Preis, er bekommt auch lange Fristen zur Be⸗ dem Wein kann unterwegs alles mögliche zustoßen, er bekommt, wie erhebt, unter das Nahrungsmittelgesetz. Ich werde versuchen, in für die inländischen Weine eingeführt werden müssen. Der eigent⸗ Jahrgänge nachgezuckert werden dürfen. Deshalb bielt der Ausschuß Krankheitsfällen einmal Wein krinkt. Der reiche Mann kauft sich zahlung, sodaß er selbst in Gegenden, wo die vortrefflichsten man fachmärnisch sagt, eine Unart und muß dann verschnitten werden der Kommission diesem Gedanken Geltung zu verschaffen. Was die liche strittige Punkt ist die Zuckerung. Man muß zugeben, daß des deutschen Weinbauvereins es für zweckmäßig, daß dies in dem neuen die teuersten Marken und schützt sich selbst. Wir wollen sodann die Produkie an Wein vorhanden sind, genötigt ist, die billigen und darf dann nach diesem Gesetz nicht mehr nach Lage und Kontrolleure betrifft, so ermutigen die Erfahrungen mit den Gewerbe⸗ die Produkte in den einzelnen⸗ Lagen in Deutschland ganz ver⸗ Gesetz ausdrücklich ausgesprochen wird. Bedauerlich aber ist, daß in kleinen Weinbauern schützen, denn kein Zweig der Landwirtschaft er⸗ gepanschten Weine weiter zu verkaufen. Der Entwurf hilft ja nicht Herkunft bezeichnet werden. Das ist eine große Härte, denn dann inspektoren nicht dazu, einen ähnlichen Weg noch einmal zu gehen, schieden sind, es gibt minderwertige Lagen, die ohne g.e diesem Punkte in der Vorlage nicht von einer Kontrolle die Rede ist. fordert so viel Mühe. Von diesem Gesichtepunkt begrüßen wir das allen Mängeln ab. Bei uns steht man auf dem Standpunkt, daß kann der Wein nicht mehr zu seinem teuren Preise verkauft werden. denn die Anstellung durch die Einzelstaaten bringt von vornherein eine überhaupt nicht verkäuflich sind. Die Zuckerung muß so wei 8 a-. SüFeanhag der 1vv . auf das Gesetz 911 fhn zur Peet. S.. Ter gfft⸗ ob nicht nur das als Wein gelten sollte, was aus Weintrauben gemacht wird. Vollständig vermisse ich das Verbot von schlechtem, unschmackhaftem Eb2 2 Inspektion 8 sich. Wir mäcsen Se- wugelassen werden, daß der Rein veinacedheenee bEE einbaugebiet kann mich einherstanden erklären, aber nur unter unnötige Erschwerungen darin enthalten sind. nsbesondere müssen 6 — 8 in 2 ese n, di e Aufsicht gleichmäßig in allen Teilen Deutschlan urchgeführt rentabel ist. an 1 1 8 8 ge Er g Deshalb ist unseren Weinbauern auch die Zuckerung, die noch im Wasser. Es sind ja ganze Bäche in Bewegung gesetzt worden, die daß die Fiufficht gleichmaßig Gesetzes ist die beste Kritik des bis. Selbst in unseren gesegneten Provinzen, wo ein guter Wohlstand
der Bedingung, daß man die Weinbaugebiete möglichst groß wäblt wir Härten vermeiden, wenn wir dem Erikettenschwindel entgegen. Entwurf zugelassen wird, unsympathisch. Der Haustrunk kommt inlicher? waren. Ferner müͤssen wir verhindern, daß un⸗ wird. Die Vorlegung des neuen 1 — und auch solche Landstriche, wo kein Wein wächst, elnschliezt. So treten.é Nur darf der Zweck des Gesetzes, wirksam gegen Fälschung 8 1e bloß 89 11 auch den 1““ Frene Sden⸗ 2 der CC1u“ berigen Kontrollsystems. Würde die Reichskontrolle eingeführt, so herrscht, leben die Winzer unter unganstigen Hee. könnte man beispielsweise aus ganz Suͤdwestdeutschland ein Weinbau⸗. zu schützen, nicht durchbrocken werden. Nicht richtig ist die Aus⸗ kleinen Familien zugute, die sich ihn zu billigem Preise verschaffen veerhalb der Produktio sgebiete in Verkebr gebracht wird. Schließv. könnte auch ein sehr nützlicher Austausch der Kontrolleure erfolgen. gelingt es der Kommission, festzustellen, welch. eeerscheint Ich gebiet machen. Das wäre eine wesentliche Konzession im Interesse nahme des Haustrunks von den Schutzbestimmungen, denn sonst Ein wesentlicher Fortschritt des Entwurfs ist, daß der Zuckerungs⸗ lich wünschen wir eine Beschleunigung des Gesetzes. Die Weinpreise Die Vorschriften über die Buchführung dürfen nicht zu kompliziert die Zuckerung für die Hölhs. h- d gn9. 1½ dwirsch fts⸗ der Weinbauern. Was die Kellerbebandlung anbetrifft, so halten wir kann im Großbetrieb der übliche Haustrunk für die Arbeiter ge⸗ zusatz begrenzt, ein Höchstmaß festgesetzt wird. In Versammlungen, von 1907 betrugen 420 bis 440 ℳ für das Fuder, ursprünglich sogar ausfallen; je einfacher die Bestimmungen sind, um so besser. Was die möchte für Hessen für 25 e plädieren. 8 ortige Landwirscha es für einen zweckmäßigen Weg, positiv zu sagen, was erlaubt ist; fälscht werden. Ferner müssen die „Weinbaugebiete“ gesetzlich be⸗ die bei uns mehrfach stattgefunden haben, ist gewünscht worden, daß 180 ℳ, und diese Weine werden heute schon zu 350 ℳ angeboten, da Abstinen-bewegung betrifft, so scheint mir die beste Losung zu sein: kammer hat sich entschieden afür zusgcprß —g 8 f Mon⸗ ehe der Bundesrat Bestimmungen trifft, müssen Sachverständige ge⸗ grenit werden, damit nicht der Bundesrat vielleicht aus ganz der Zuckerungszusatz 10 % nicht übersteigen soll. Auch die spielt auch die Wasserfrage eine Rolle. Wir beantragen die Ueber⸗ gegen den Spiritus und für den Wein. Auch in Frankreich eht man Um 4 Uhr wird die Fortsetzung der Beratung au on⸗ hört werden. Ein Schönheitsfehler in dem alten Gesetz den wir nur Südwestdeutschland ein einziges Weinbangebiet machen kann. zeitliche Begrenzung wünscht man auf den 12. Dezember be⸗ weisung der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern. den Likör als den Feind des Weins an. Die Spirituosenverarbeiter tag 2 Uhr vertagt. Außerdem Gesetzentwürfe, betreffend die sehr ungern hineingebracht haben, die Aufführung der giftigen Stoffe, Die, einheitliche Kontrolle wird durch den Entwurf nicht genügend schränkt. Was die Kontrolle anbelangt, so hatte man in Abg. D. Naumann (fr. Vgg.): Ich kann vicht zugeben, daß sind die Geschmacksverderber für den natürlichen und gesunden Wein. Preisfestsetzung im Markthandel mit Schlachtvieh und be⸗ die dem Wein nicht zugesetzt werden dürfen, ist ja beseitigt. gewährleistet, wenn sie den Bundesregierungen überlassen bleibt; Winzerkreisen vor einigen Jahren keine allzu große Neigung für der Gese tzentwurf in seiner Gesamttendenz ein Gesetz für die großen Dieser Form möchte der Gesetzentwurf eine freiere Bahn geben, und treffend die Einwirkung von Armenunterstützungen auf öffent⸗ Was die Frage der Deklaration betrifft, so ist ein direkter De⸗ gerade Preußen hat sich in diesen Fragen immer als Hemmschuh des frgend eine amtliche Kontrolle. Auch der reelle Weinhändler sah darin und zu Ungunsten der kleinen Winzer sei. Im Freihafengebiet von deshalb sind wir gern bereit, in der Kommission daran mitzuarbeiten. liche Rechte. klarationszwang nach der Meinung des deutschen Weinbauvereins nicht Fortschritts erwiesen. Der frühere Staatssekretär Graf Posadowsly eine unberechtigte polizeiliche Maßregel. Heute haben sich auch bei Bremen und Hamburg mag ja die Kontrolle streng durchgeführt Abg. Wetterlé (Els.): Ich kann nicht umhin, der Enttäuschung Die die Arbeitslosigkeit betreffenden Interpella⸗ anzustreben; dagegen wird die schon bestehende indirekte Deklaration hat darauf hingewiesen, daß die ⸗ wesentlich erleichtert uns die Ansichten geändert, und jeder P oduzent, der gleichzeitig Wem⸗ werden, aber anderseits ist zuzugeben, daß der Wein im Oberlauf der Ausdruck zu geben, die sich der elsässischen Winzer bemächtigt hat, als tionen des Zentrums und der Sozialdemokraten werden auf im neuen Entwurf erweitert. Nach dem alten Gesetz darf gezuckerter würde, wenn man ein allgemeines Reichegesetz über die Nahrungs⸗ bändler ist, hält eine solche Kontrolle für eine Verbesserung der deutschen Steöme besser zu sein pflegt, als er bisher von den Mün⸗ sie die Vorlage mit dem vorläufigen Entwurf aus dem Frühjahr ver⸗ bi bb d d 8 13. d. M esetzt werden Wein nicht als Naturwein bezeichnet werden. Da haben manche ge⸗ mittelkontrolle mackte, dem sich die Weinkontrolle leicht einfügen Situation, er erhofft davon eine Beschränkung der Schmiererei. dungen der Ströme zu uns gewandert ist. In sehr vielen Gebieten glichen. In dieser letzten Fossung finden sich gegenüber der ersten die agesordnung des 13. 8e 6 glaubt, es verstieße nicht gegen das Gesetz, wenn sie gezuckerte Weine würde. Wo ist ein solcher Gesetzentwurf geblieben? Er wird doch Man hat sich auch mit dem Gedanken versöhnt, daß die Kontrolle 8 als „reine“ Weine verkauften. Das Reichsgericht hat glücklicherweise nicht etwa in englicher Sprache und so unleserlich geschrieben sein, durch Sachverständige im Hauptamt geübt wird. Es hat sich in den 8 einen anderen Standpunkt eingenommen. Es ist auch Tatsache, daß daß man ihn nicht lesen kann. Die Weinsteuer ist ein Lieblings⸗ letzten Jahren auch bei uns gezeigt, daß es sehr schwer fällt, Sach⸗ irgend ein Weinhändlerverband sich die Telegrammadresse „Naturwein⸗ wunsch der Grafen Kanitz und Genossen, für uns aber unannehmbar, verständige, Vertrauens männer zu finden, die dafür die Garantie leisten auswählte und nachher seinen Kunden mitteilte, er habe sich entschließen schon weil sie eine Sondersteuer für ein begrenztes Gebiet sein würde. wollen und können, daß in ihrem Bezirk keine gewerbsmäßige Wein⸗ müssen, 8* Iehe zu 1re, v denCr warf an⸗ F der Weinanfen F “ dege; verfälschung vorkommt. Wollen wir nun diese Kontrolle einführen, 8 8 8 gegen; bei gezuckerten Weinen darf keine auf die Reinheit bezügliche würde wieder vollkommen Uusorisch g macht werden durch die Wein⸗ uß sie au ut e inheitlich durchgeführt werden. “ i aßregeln. Bezeichnung g braucht werden und soll die Angabe der Lage und des steuer. Die agrarische Verteuerungspolitik verhindert Leute, die Lanat 218 ECC1“ Fas 4. uchgefüb bevorzugt. Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßzreg s. 8 v E“ e 5 din⸗ Glas schein enen ““ Weig Je schärfer die Keller⸗ und Buchkontrolle ausgeübt wird, um so 1 “ Tierseuchen im Auslande. gemacht. Daß geographische Beieichnungen nur zur Kennzeichnung Die Weinbauern köoönnen sie afür be ren agrarischen Freunden . ür di 1 8 nscherei 8 2 8 8 1X““ 8 ; der Herkunft verwendet werden dürfen, ist eine alte Forderung, die bedanken. Die Politik einer Verbilligung der Lebensmittel und einer befer, nine “ E“”] d. Pensce (Nach den neuesten im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen amtlichen Nachweisungen.) “ “ b ich selbst früher aufgestellt habe. Jahrelang verkauffe eine Firma Hebung der Eirkommen, das h⸗ißt die sozialdemokratische Politik, ist sind wir auch mit der Verschärfung der Strafdestimmungen. Die bis⸗ Vorbemerkungen: 1) Ein Punkt in einer Spalte der Uebersicht bedeutet, daß in der betreffenden Nachweisung eine Angabe für diese Spalte nicht enthalten ist; ein Strich bedeutet, daß Fälle der betreffenden Art im Rheingau Markgräfler, ohne einen einzigen Tropfen zu beziehen, zugleich die beste Weinbaupolitik. Dann würde jedermann des herigen Strafen haben sich als unwirksam erwiesen. Ebenso sind wir 8 — nach den vorliegenden Angaben nicht vorgekommen sind. B 1 1 de d Niederlande), Ställe und die Firma itt nicht bestraft worden. Solchen Dingen machen Sonntags nicht nur sein Huhn im Topfe haben, sondern daneben einverstanden mit den Bestimmungen über die Behandlung des Kognaks. 2) Die Bezeichnung „Gehöfte“ schließt ein: Ausbrüche (Großbritannien), Ställe, Weiden, Herden (Schweiz und Frankreich), Besitzer (Luxemburg un ederlande), die neuen Vorschriften ein Ende, und sie schließen auch verschiedene auch sein Glas Wein. Was sich die Margarine hat gefallen lassen müssen, muß sich auch “ (Norwegen), Bestände (Dänemark). ken, Geflügelchol Hühnerpest, Büffel⸗ Hirtertürchen, wie den hekannten Vorbeholt, den wir oft lesen können, Abg. Hormann⸗Bremen (fr. Volkep.): Im allgemeinen ist man der Wein gefallen lassen. Unter dem jetzigen Zustande leiden 3) Die in der Uebersicht nicht aufgeführten wichtigeren Seuchen, wie Rinderpest, Rauschbrand, Wild⸗ und Rinderseuche, Tollwut, Lungenseuche, Schafpocken, Geflügelcholera, nerpest, Die Angabe auf dem Etikett h zeichnet weniger den Ort der Her⸗ im Lande der Ansicht, daß die Einwendungen, die von den Inter. Produktion, Landel und Konsumtion in gleicher Wasse; wir dürfen 8 seuche, Hämoglobinurie ufw., sind in der Fußnote nachgewiesen. kunft des Weines als gewisse Eigenschaften, die dem Wein der be⸗ essenten gegen den vorläufigen Entwurf erhoben sind, bei der Be⸗ hoffen, daß die neue Vorlage wirtschaftlich und gesundheitlich 1 — treffenden G gend zukommen.“ Auch hier hat ja die Rechtsprechung arbeitung dieser Vorlage sehr wenig Beachtung gefunden haben. der ganzen Hhereernen von Vorteil sein wird. des Reichgerichts eingegriffen. Wenn nun bezüglich des Verschnitts der Die kleinen Produzenten und Händler haben sich heute noch nicht Abg. Stauffer (wirtsch. Vag.): Der Aba⸗David hat hier die kleine Staatssekretär die Meinung vertrat, daß die Vorschläge des Entwurfs mit ihr abgefunden. Nicht mir allein werden solche Stimmungs⸗ Win Pb. g SA.we* 8 1 satz 8 ingen versucht, de genügen würden, um den Verschnitt nicht unter falscher Flagge segeln bilder in Form einer ganzen Reihe von Eingaben noch aus den letzten klei 8 Wi eöe sih Seh 65, A22 L⸗ wie sie zu lassen, so wird das rach meiner Auffassung nicht der Fall sein. Tagen zugegangen sein, die energisch gegen den Regierungsentwurf 7 888 Arbeit J 8. Winz n müßten in Schutz Das bestehende Geseh hat entgegen den bestimmtesten Versicherungen, Stellung nehmen. Darunter befinden sich Eingaben von der Ahr, von 11“ Fea hsse iche Gift statt Wein be⸗ die uns in der Weinkommission gegeben wurden, gestattet, Verschnitt⸗ einer ganzen Reihe Winzer⸗ und Weinhändlerverbänden. Solche vnr e Ich *. Fe- Ab. David versiche daß diese größeren wein als deutschen Rotwein zu verkaufen; daß das nicht statthaft ist, Stimmen können wir unmöglich unberücksichtigt lassen. Noch soweit ser * 9 sind sich ½ 88 vaae- ihren sollte im Gesetze deutlich ausgesvrochen werden, wie es ja auch den vor wenigen Tagen ist eine Versammlung von der Handelskammer Le 1111““ sog watruak ist keineswegs Verschnitt weißer Weine mit Dessertweinen verbietet. Sehr erfreulich Mainz einberufen, wo eine Resolution gefaßt wurde: Die Ver⸗ ver Ko 2 b0- 9 7₰4 6 n. 2 drf nicht 4 9. 8 libitum Haus⸗ 3 . ist, daß der Entwurf jede Nachmachung von Wein, nicht nur die sammlung hält den Gesetzentwurf für völlig verfehlt und nicht ver⸗ uas 9. bSe. — 8 8 IS ⸗ Die Agrarier 1908 — ch t gewerbsmäßige, verbietet. Bis jetzt konnte der Strafrichter nur ein⸗ besserungsfäbig; sie verwirft ihn mit aller Entschiedenheit. Dies sollen an d r Wei steu die jent bedbr aschuld 7 . Abg. Davd G . . greifen, wenn der Wein schon zum Verkauf ausgesetzt war; diesem freilich heißt, das Kind mit dem Bade ausschütten, eine solche soll doch eeft ns ves la b8. d elnnehmen werden. “ Mangel wird jetzt abgeholfen. Daß für andere Weine und für den Stellungnahme können wir nicht billigen, wir müssen den Entwurf, Mit ö. Koll 8 enn g ne⸗ 1n r eBedenken gegen 2 Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nachweisungen. Haustrunk Ausnahmen gemacht werden, ist selbstverständlich. Die wie er uns vorliegt, als Grundlage sür die Beratung in der Kom⸗ den § 6, in den dctea is ver H ager Mer 38 schärf r als der Grund⸗ 8 G 8 9 860 8 för den Haustrunk vorzeschlagenen Kontrollbestimmungen usw. mission hinnehmen und die Schwierigkeiten, die er den kleinen beie behanbeir wid K.-e.-H Ie A. Uielin iegende Häck Oesterreich.. 4. 11. v . [291 18 können wir nur billigen; bei uns in Baden bestehen sie bereits, Winzern und Händlern bereitet, nach Möglichkeit zu beseitigen suchen. vielkeicht zu beseitigen! Aber va.- Eee 295 vnans hät fortgesebt die v“ 8* 8 dr 3 8 G I 20 — * 2 2* 2 0 eeh 8 8. e
Schweineseuche ²)
Milzbrand Rotn Meäel ss.⸗Ian Schafräude Rotlauf der Schweine“*) (einschließlich Schweintpest)
2 Ge⸗ Gehöfte ge. Bezirke meinden Gehöfte
Zeitangabe.
— 1 3 2—2 5—
Labl der vorhandenen Bezirke (Provinzen, Departe⸗
Sperrgebiete ꝛc.).
ments, Gouvernements,
und wir haben sie dort nicht als drückend empfunden. Als Kognak Die Vorlage mag sehr gut sein für die großen Weingutsbesitzer und keinen Winzer gegen die großen Weingutsbesitzer ausgespielt, ein Vor· 8 58 9 29
soll leviglich das Weindestilat bezeichnet weden. Nach Zeitungg. die großen Weinhändler, nachteilig widd sie aber auch auf das gelen. das in einem Moment, wo wir endlich ein brauchbares Geset Kroatien⸗Slavonien — 28. 10. r. oA1u“ †
brichten hat das Schöffengericht Berlin⸗Mitte einen Kognak⸗. Auslandsg-schäft wirken. Die Konkurrenz namentlich der fran⸗ 8 V8 eine V fabrikanten verurteilt, der nach seinem Zu eständnis Kognak aus zösischen Weine ist schon jetzt sehr zu fürchten; glauben Sie denn, 1A“*“ 1ü ve. des Klegr Hormanen r 8 Serbien . 17./10-23./10. —. ʒ . 88 Backoflaumen, Eichenholzspänen usw. bergestellt hatte. er Ver⸗ daß Sie mit diesem Entwurf, wenn er Gesetz wird, die Konkurrenz arfe 8 dr „10 viel hm doch * ärfere dals die jebige. Rumänien.. 5./10.-13./10. 8 2 8 . schnitt von Kognak mit anderen Alkohvlarten soll gestattet der ausländischen Weine zurückschlagen werden? Im Gegenteil. ntwurf ringt, noch viel mehr Freude machen, a Italien.. 5./10.-11./10. b 1 8 . ““ 6. 21 5./
sein, aber hier wäre doch eine Mdestgrenze gesetzlich zu normieren, Namentlich, wenn Sie mit der Zuckerung nicht über ein Fönftel 8 Schweiz.. 8 26./10.- 1./11 . 8
etwa 10 % Kognak, damit nicht bloß ein paar Tropfen wirklicher hinaus ehen, werden Sie die Konkurrenzfähigkeit an der Mosel, Nahe, (bSchluß in der Zweiten Beilage.) SGroßbritannien 25./10.-31./10. V 8 — 188 3 ““ Kognak in dem Werschnitt sind. Von den Trinkbranntweinen ist das in Schlesien einfach unmöglich machen. Der § 6 hat eine geradezu 8 — 18 1.
in Baden in großer Menge hergestellte Kirschwasser sehr stark der agrarische Tendenz. Die Bezeichnung des Weines soll auf die Verfälschung unterworfen. In einer großen norddeutschen Seestadt Namen einzelner Gemarkungen beschränkt sein, um gleichartige und
*
“