1908 / 277 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

gebots, 3 armeeuniform,

Tragen seiner bisherigen Uniform, Res. . . v. Friderici⸗Steinmann gen. v. Mellentin (Liegnitz), 2. Aufgebots,

des

der Landw.

Wohlau), Rittm. Schles.) Nr. 1, Faelligen

2. Aufgebot

Tragen ihrer bisherigen Uniform, Dicke, Hellmann (Barmen),

Inf. Regts.

Kav.

8,

letzte

Voerste (II Dortmund),

p. Hellmann mit der Erlaubnis zum Tragen der 8 Grandhomme (Düsseldorf), Lt. der Res. des 2. Bad. 8. Nr. 30, Holste (Elberfeld), Lt. der Landw. Inf. „Alischer (Aachen), Hauptm. der Res des Inf. Regts. schles.) Nr. 22, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner

8

8

Keith (1. Ober bisherigen Uniform, Inf. 2. Aufgebots, Schn Feldartillerie 2. Aufgebols, seiner bisherigen Uniform, . Trains 2. Aufgebots, Gottschaldt (Kiel), 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis form, Bartels (Flensburg), Oberlt. der Erlaubnis Livonius (Schleswig), Oberleutnant der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Horenburg (I. Braunschweig), Rittm. des Landw. Trains 2. Aufgebots, seiner bisherigen Uniform,

mit

Fr

2. Aufgebots, v. Reden

gebots, Scherer (Lörrach), Landw. Inf. 1. Aufgebots, ihrer bisherigen Uniform, Stra dese Z r Ze aeben, Nüra n andw. Inf. 2. Aufgebots, ür e 1. Aufgebots, Peters (Thorn), Lt. des Landw. Trains 2. Aufgebots, Kröücken (Limburg a. L.), 2. Aufgebots, Schwab (Oberlahnstein), 2. - riceste vpen unt der 0. Landw. Armeeuniform, eiffer 0 b Mainz), Lt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, v. Kempis (Oberlahnstein), Hauptm. der Res. des Westfäl. Jägerbats. Nr. 7, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Großo (Oberlahnstein), v. Papen (Insterburg), Oberlts. der Landw. ersterem mit der Erlaubnis zum Tragen der

e. fc- Debenh.hg. w. . 2. Aufgebots, 88 Braunschweig. Inf. Regts. Nr. 92, v. Schwertzell (Marburg), Rittm. der Res. des Drag.

Nr. 5, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen 2scetg gegh Schlotter ra), Dinter (I Mülhausen i. E.), Hauptleute der

Uniform,

1. Aufgebots, Geyl (

Jäger 2. Aufgebots, Dach (I Bochum), Oberlt. der

Inf. 2.

2. Aufgebots.

Im Sanitätskorps. 8 5 19. November.

Wonner (Straßburg), Unterärzte der Res, Dr. Doll (Karlsruhe), Stabsarzt der Landw. a.

lais,

fördert.

von der Landw. 1. Aufge 1. Juli 18 8 berarzt der Res. a. D., zuletzt von der Res. als Oberarzt mit seinem Patent vom 26. August 1899 A, Sanitätsoffizieren der Landw. 1. Aufgebots angestellt. Der Abschied mit der Erlaubnis n Seesoigh. Sesh hen hen ehi) I Bremen), rof. Dr. ie rankfurt a. M.), Dr. 1 9 Dr. Moeser (Neisse), Prof. Dr. Klein (Straßburg);

tent

8 (Magpeburg

v. Meldegg, Genehmigung

8

fügen:

tabsäͤrz

thal (I

(Königsberg);

(II Bremen

Münch

Bayern

geleisteten hervorragen geführt werde.

Weiter

8. d.

Langhäus

König und

herigen Uni

5 schied mit

1

Lukinger, von Toskan der Hartsch

herigen Uni

den Abschied unter Fortgewährung der Pension zu bewilligen: den Majoren z. D. Reinsch, ministerium, und Hofmann, tragen der bis

geschriebene

vom

den

den

enann reue

haben

er,

form mit der

2, iere, be⸗ form mit

beiden den

Abzeichen;

dem Oberlt. Schrömb

in Königl. Kommande Heydenre

Regts. Wrede, von der Aschaffenburg den Oberstlt. 3. D. Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 22. Inf. Regts., von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Ludwigshafen den

Okerstlt. z. Hueber mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform

des Ingen.

Bezirks Amberg den Oberstlt. z. D. Hertlein mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 20. Inf.

sämtlich Stellung und Bu Arnulf, E

Regts. Hartmann, che Stellung als Komp Chef die Prinz Ludwig, Edenhofer und Prosinger von der Tann; II. Armeekorps den Gen. Lt. Montmartin, Kommandeur der 4. Div., unter Beförderung zum jum Kommandeur der 4. Div. den Gen. Lt.

Gen. der Inf. (1),

bender,

Preuß. Militärdienste; zu entheben: von der Stellung als des Landw. Bezirks Nürnberg den Obersten 1. D. Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 9. Inf. Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks

ur

ich mit der

D. Korps, von

mit den als Bats. rkhardt

zu er

Chef des G

der Res. des Leibkür. Regts. Großer Kurfürst

ten der Landw. 2. Aufgebots: Dr. Haas (Mosbach), Dr. Roberg (Münster).

Der Abschied bewilligt: dem Stabsarzt der (Königsberg); den Stabsärzten der Landw. 1. Auf raunschweig), Oberärzten der ), Dr. Schmidt (I Breslau), Dr. Esser (St. Johann); dem Oberarzt der Landw. Dr. Blum (III Berlin).

Königlich Bayerische Armee. eLenls. Sgeicfihe Lobeit Peing Laiwald, des Kün Königs. ne Köͤni 0 nz Luitpold, des Kön

5 erweser, boben Sich inhaltlich Allerhöchster Entschließung vom 18. d. M. bewogen gefunden, den Gen. der Inf. Frhrn. Reichlin kommandierenden General des II. Armeekorps, in seines Abschiedsgesuchs unter Belassung im Verhältnis à la suite des Inf. Leibregts. und unter Verleihung des Großkreuzes des Militärverdienstordens mit der gesetzlichen Pension Allergnädigst zur Disp. zu stellen. Zugleich haben

S gjährigen, mit ensanen den Dienste in den Ranglisten der Aktiven fort⸗

Seine Königliche Hoheit Sich Allerhöchst bewogen gefunden, nachstehende Personalveränderungen Allergnädigst zu ver⸗ bei den Offisieren und Fähnrichen im aktiven Heere: M. dem Lt. Gr. v. Tattenbach des 1. Ulan. Regts. Kajser Wilhelm II., König von Preußen, vom 15. November d. J. ab Ur⸗ laub ohne Gehalt auf ein Jahr zu bewilligen; am 18. d. der gesetzlichen Pension der 6. Inf. Brig, und Rittmann, Kommandeur der 7. Inf. Brig., beide in Genehmigung ihrer Ab⸗ schiedsgesuche, die Oberstlts. 1 beer⸗ v. Montgelas beim Stabe des 2. Jaf. Regts. Kronprinz, letztere beide mit der Erlaubnis zum Forttragen des bis⸗ den bestimmungsmäßigen Abzeichen; den Ab⸗

gesetzlichen Pension zu bewilligen: dem Hauptm. Komp. Cbes im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand und dem Premierbrigadier Debus in der Leibgarde

herigen Uniform mit den für Verabschiedete vor⸗

6) anferiereg mil Schultz (3) und Weißmiller (7)— sämtliche unter Beförderung zu Oberstlts., von der

Schuster (Lauban), Oberlt. der bn Posen.) Nr. 19, Oberlt.

Saurma⸗Jeltsch

von Courbière (2. Gr. v.

Oppeln), Hauptm. der Landw. Inf. ren iden mit der Erlaubnis zum Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Landw. Armee⸗

anzen (Koblenz), Hauptm. der Landw. eider (1 Trier), Hauptm. der Landw. diesem mit der Erlaubnis zum Tragen Simon (Kreuznach), Oberlt. des Landw. Hauptm. der Landw. Inf. zum Tragen seiner bisherigen Uni⸗ der Landw. Feldart. 1. Auf⸗

jum Tragen der Landwehr⸗

mit der Erlaubnis jum Tragen Böning (Celle), Oberlt. der Landw. Inf. (Celle), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Böhmcker (II Oldenburg), Lts. der Sprung (I Cassel), Hauptm. der Res.

Regts. Freiherr von Manteuffel (Rhein.)

der Landw. Inf. 2. Auf⸗

Oberlt. 2. Aufgebots,

Lt. der Landw. Inf.

beiden mit der Erlaubnis zum Tragen (Heidelberg), Kettner (Mosbach), Aufgebots, Nürck (Hagenau), Oberlt. der ), Oberlt. der Landw. Inf. Hauptmann der Landw. Feldartillerie Oberlt. der Landw. Inf. beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der Lt. der Landw. Kav.

Landw. Pioniere

Im Beurlaubtenstande. Neues Dr. Hoffmann (I. Altona), Dr. zu Assist. Aerzten be⸗ D., zuletzt 8 (Karleruhe), als Stabsarzt mit seinem P, Dr. Fuchs (Mülheim a. d. Ruhr), (Mülbeim a. d. Ruhr), bei den

zum Tragen ihrer bisherigen

Stabsärzten der Res.: Dr. Sattler Dr. Lembeck

Res.: Dr. Schütze ebots: Dr. Löwen⸗ Dr. Glitsch (Bruchsal), Dr. Allert Reserve: Dr. Weithoener Dr. Balack (Guben), 2 Aufgebots:

Im Namen Seiner Majestät

Allerhöchstdieselben zu verfügen te General in huldvollster Anerkennung der und Hingebung im Kriege und im Frieden

am

M. mit zur Disp. zu stellen: die Gen. Majore

Heyl beim Stabe des 1. Inf. Regts.

mit der Erlaubnis zum Forttragen der bis⸗ für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen;

verwendet als Regieverwalter im Kriegs⸗ beiden mit der Erlaubnis zum Fort⸗

das Ausscheiden aus dem Heere zu bewilligen: gens des 1. Pion. Bats. behufs Uebertritts

Edlen v. Germersheim mit der

der Stellung als Kommandeur des Landw.

Regts. Prinz Rupprecht, bestimmungsmäßigen Abzeichen, von der Kommandeur die Majore Parst (5) des 12. Infanterieregiments Prinz des 14. Inf.

Hauptleute Lanz des 10. Inf. Regts. des 11. Jaf. Regts. zum Kommandierenden Gen. des Gr. Eckbrecht v Dürckheim⸗

nennen:

Fas⸗

Militärbildungsanstalten, zum Chef des Generalstabes der Armee und Infpekteut der Militärbildungsanstalten den Gen. Major Ritter v. Fylander, Kommandeur der 9. Inf. Brig., zum Kommandeur der 6. Inf. Brig. den Gen. Major Meyer, Kommandanten der Festung Ingolstadt, zum Kommandeur der 9. Inf. Brig. den Gen. Major Prager, zum Kommandeur der 7. Inf. Brig. den Obersten Gr. v. Montgelas, Kommandeur des Inf. Leibregts.,, unter Be⸗ förderung zum Gen. Major (1), zum Kommandanten der Festung Ingolstadt den Obersten Frhrn. Reichlin v. Meldegg, Kom⸗ mandeur des 9. Inf. Reats. Wrede, zum Kommandeur des Inf. Leibregts. den Oberstlt. Frhrn. Harsdorf v. Enderndorf (1) beim Stabe des 9. Inf. Regts. Wrede, zum Kommandeur des 9. Inf. Regts. Wrede den Oberstlt. Lang (3) beim Stabe des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, beide unter Beförderung zu Obersten, jum Kom⸗ mandeur des Landw. Bezirks Nürnberg den Obersten z. D. Karl v. Münster, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Aschaffenburg den Major z. D. Wörner, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Ludwigs⸗ hafen den Major z. D. Sellmayr, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Amberg den Major z. D. Leopold Rinecker, zu Bats. Kommandeuren die Majore List, Adjutanten beim Generalkommando III. Armee⸗ korps, im 1. Inf. Regt. König, Graßmann beim Stabe des Inf. Leibregts. im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Lindner beim Stabe des 13. Inf. Reats. Franz Joseph I., Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn, im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Frhrn. Lochner v. Hüttenbach beim Stabe des 11. Inf. Regts. von der Tann und Schreiner beim Stabe des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, beide im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Schleußner beim Stabe des 19. Inf. Regts. König Viktor Emanuel III. von Italien im 13. Inf. Regt. Franz Joseph I., Kaiser von Oesterreich und Avpostolischer König von Ungarn, Heimeran beim Stabe des 14. Infanterieregiments Hart⸗ mann und Pauschinger beim Stabe des 21. Inf. Regts., beide im 14. Inf. Regt. Hartmann, zum Adjutanten beim Generalkommando II. Armeekorps den Major Rüdinger, Adjutanten bei der 5. Div., zum Adjutanten beim Generalkommando III. Armeekorps den Hauptm. Buchner, Komp. Chef im 9. Inf. Regt. Wrede, zum Adjutanten hei der 5. Div. den Hauptm. Maurer, Komp. Chef im Inf. Leib⸗ regt., zum Bezirksoffizier beim Bezirkskommando Deggendorf den Hauptm. Mahler, Platzmajor in Germersheim, unter Stellung zur Disp. mit der gesetzlichen Pension, zum Platzmajor in Germersheim den Hauptm. Frhrn. v. Seckendorff⸗Aberdar, Adiutanten beim Gou⸗ vernement der Festung Ingolstadt, zu Komp. Chefs die Hauptleute v. Hößlin, Adjutanten bei der 3. Inf. Brig., im Inf. Leibregt., Etzel, Adjutanten bei der 12. Inf. Brig., im 9. Inf. Regt. Wrede, dann Lothar Schmidt des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, kom⸗ mandiert zum Kriegsarchiv, Rinecker und Prager des 11. Inf. Regts. von der Tann und Reuling des 16. Inf. Regts. -F erdinand von Toskana, diese in ihren Truppenteilen, den Oberlt. des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig in diesem Regt. unter Be⸗ Hauptm. (5), jium Adjutanten bei der 3. Inf. Brig. den Oberlt. Mössel des 6. Inf. 8 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Adjutanten beim ezirkskommando Hof, zum Adjutanten bei der 12. Inf. Brig. den Oberlt. Ernst Schmidt des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, zum Adjutanten beim Gouver⸗ nement der Festung Ingolstadt den Oberlt. Frhrn. v. Falkenhausen des 1. Inf. Regts. König; zu versetzen: die Majore Reuter (9), Bats. Kommandeur im 2. Inf. Regt. Kronprinz zum Stabe dieses Regts., Wopperer (1), Bats. Kommandeur im 13. Inf. Regt. Franz Joseph I., Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn, zum Stabe des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, Frhrn. v. Feilitzsch (2), Bats. Kommandeur im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, zum Stabe des 9. Inf. Regts. Wrede, sämtliche unter Beförderung zu Oberstlts., Schoch, Bats. Kommandenr im 1. Inf. Regt. König, und Stautner des 11. Inf. Regts. von der Tann, beide zum Stabe ihrer Truppenteile, Frhrn. v. Leonrod, Adjutanten beim General⸗ kommando II. Armeekorps, zum Stabe des 5. Chev. Regts. Erz⸗ herzog Albrecht von Oesterreich, die Hauptleute v. Grundherr zu Altentban u. Weyherhaus des Inf. Leibregts., Brugger, Komp. Chef im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, und Hauser des 14. Inf. Regts. Hartmann, sämtliche zum Stabe ihrer Truppenteile, Sämmer des 10. Inf. Regts. Prinz Lud⸗ wig zum Stabe des 13. Inf. Regts. Franz Joseph I., Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn, Jung des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf zum Stabe des 19. Inf. Regts. König Viktor Emanuel III. von Italien, Julius Braun des 9. Inf. Regts. Wrede zum Stabe des 21. Inf. Regts., den Lt. Spindler des 5. Inf. Regts. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen zu den Res. Offizieren dieses Reats., den Fähnr. der Res. Norbert Winkels⸗ erding in den Friedensstand des 3. Chev. Regts. Herzog Karl heodor unter Beförderung zum Lt., die Fähnriche Wilhelm Schwarz vom 12. Feldart. zum 2 Ulan. Regt. König, Viktor Hutschenreuther vom 6. Feldart. Regt. zum 3. Chev. Regt. Herzog Karl Theodor und Mulzer vom 13. Inf. Regt. Franz Josepb I, Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn, zum 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer; zu kommandieren: zum Kriegs⸗ ministerium den Major Ritter v. Mann Edlen v. Tiechler beim Stabe des 5. Chev. Regts. Erzherzog Albrecht von Oesterreich; zu befördern: zum Obersten den Oberstlt. Hep .2) Kommandeur des 12. Feldart. Regts., zu Oberstlts. die ajore Wilhelm Weber (4), Mitglied der Reichsravonkommission usw., und Konrad Weber (6), Kommandeur des 3. Pion. Bats., zu Hauptleuten die Oberlts. Frhrn. v. Imhof (4), Adjutanten bei der 5. Inf. Brig., und Pflügel (3), Adjutanten bei der 7. Inf. Brig., dann überzählig die Oberlts. Braun (1) des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Baypern, Simon (7) des 14. Inf. Regts. Hartmann, Brügel (6) des 15. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachsen, Rittmann (2) des 20. Faf. Regts. Prinz Rupprecht und Gr. v. Luxburg (8) des 1. Feldart. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold, zum Oberlt. den Lt. Lauterbach des Eisenbahnbats., zum Premier⸗ brigadier in der Leibgarde der Hartschiere den Sousbrigadier Her⸗ berger daselbst, zum Sousbrigadier in der Leibgarde der Hartschiere den Leibgardehartschier Rottler, zu Fähnrichen die Fahnenjunker, Unteroffiziere Wüstner des 20. Inf. Regts. Prinz Rupprecht, Pilz und Hagen des 11. Inf. Regts. von der Tann uad Fillisch des 5. Chev. Regts. Erzherzog Albrecht von Oesterreich; zur Dienstleistung im Kriegsministerium zu berufen: den Oberstlt. a D. Sämmer unter Stellung zur Disp; zu charakterisieren: als Oberst den Oberstlt. a. D. Gr. Fugger⸗Blumenthal; Patente des Dienstgrades vom 18. d. M. zu verleihen: den Hauptleuten: Münsterer (10), Komp. Chef im 3. Pion. Bat., und Vogl (9) der Fortifikation Ingolstadt; zur Disp. zu stellen: den Oberstlt. a. D. Bösmiller, Archivar des Militär⸗Max⸗Joseph⸗Ordens; zur Res. zu beurlauben: den Fähnr. Schläger des 2. Trainbats.

Königlich Sächsische Armee. Offisiere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 8. No⸗ vember. Mersmann⸗Soest, Hauptm. a. D., zuletzt Komp. Chef im 9. Inf. Regt. Nr. 133, die Aussicht auf Anstellung im Zvildienst erteilt. 15. November. Die Obersten: v. Carlowitz, Kommandeur des 11. Inf. Regts. Nr. 139, unter Ernennung 1um Kommandeur der 4. Inf. Brig. Nr. 48, v. Wilucki, bisher Flügeladjutant Seiner Majestät des Köͤnigs, Kommandeur der 3. Fldart. Brig. Nr. 32, und Krug v. Nidda, bisher Flügeladjutant Seiner Majestät des Königs, Kommandeur der 3. Kav. Brig. Nr. 32, zu Gen. Majoren be⸗ fördert. Stark, Obersilt. beim Stabe des 9. Inf. Regts. Nr. 133, unter Ernennung zum Kommandeur des 11. Inf. Regts. Nr. 139, lum Obersten befördert. Frantz, Oberstlt. und Bats Komman⸗ deur im 9. Inf. Regt. Nr. 133, zum Stabe dieses Regts. h die Majore: Stein, Bats. Kommandeur im Fußart. Regt. Nr. 12, Ihle, Vorstand des Bekleidungsamtes XIX. (2. K. S.)

förderung zum

8 b v Schurig, aggregiert dem 2. Gren. Regt. Nr. 101, Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Ernennung zum Bats. Kommandeur, in das 9. Inf. Regt. Nr. 133, Baumgärtel, Vorstand der Arbeiter⸗ abteil., als aggregiert in das 12. Inf. Regt. Nr. 177, versetzt, Frhr. v. Oldershausen beim Stabe des 2. Jägerbats. Nr. 13,

di Bat. egiert. iesem aggregie v. Witzleben, Komp. Chef beim Kadetten⸗

Die Hauptleute: korps, zum Stabe des 2. Jägerbats. Nr. 13, Harlinghausen

Komp. Chef im 11. Inf. Regt. Nr. 139, zum Kadettenkorpe, versetzt, Huhle, Komp. Chef im 10. Inf. Regt. Nr. 134, zum Vor⸗ stand der Arbeiterabteil, Schaefer im 10. Inf. Regt. Nr. 144, unter Belassung in dem Kommando zur Dienstleistung bei der Abteil. für Landesaufnahme bis 31. Januar 1909, zum Komp. Chef, ernannt.

Kollrepp, Oberlt. im 7. Inf Regt. König Georg Nr. 1a, unter Beförderung zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, und Er⸗ nennung jum Komp. Chef, in das 11. Inf. Regt. Nr. 139 versetzt. Die Lts.: Moering beim Kadettenkorps, v. Schweinitz im Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Beyer im 2. Huf. Regt. Nr. 19, zu Oberlts. befördert, v. dem Hagen im 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, kommandiert zur Dienstleistung beim 3. Ulan. Regt. Nr. 21 Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, in dieses Regt. versetzt. , Den Majoren z. D.: Agricola, Kommandeur des Landw. Bezirks Zittau, v. Linsingen, Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Pirna, der Charakter als Oberstlt. verliehen. 8 Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 15. No⸗ vember. Müller, Gen. Major und Kommandeur der 4. Inf. Brig. Nr 48, in Eenehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension

leihung des Charakters als Gen. Lt. zur Disp. gestellt. Gottschalk (Artur), charakteris. Major z. D., unter Fortgewährung der gesetz⸗ lichen Pension und mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des 1. Pion. Bats. Nr. 12 der Abschied bewilligt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps.

Offitiere, Fähnriche usw. Stuttgart, 19. November. Ein Hrlaz ihres erhalten: die Hauptleute und Komp. Chefs: v. 2Sg 1 Inf. Regt. Nr. 127, Fentz im

Regt. König Karl Nr. 123.

Sv berzbl. Haupileuken befördert: die Oberlts.: Veil im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Engelhart im 8. Inf. Regt. Nr. 126, Großherzog Friedrich von Baden, Süskind im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Sußdorff im 10. Inf.

Regt. Nr. 180. ier, Oberlt. im 10. Inf. Regt. Nr. 180, erhält ein Hegelma er 8 Capler v. Oedheim

atent seines Diensterades. Frhr. en. . Rittm. und persönlicher Adjutant Seiner Köͤniglichen Hosen des Herzogs Ulrich von Württemberg, als Eskadr. Chef in das Drag. Regt. König Nr. 26 versetzt. Frhr. v. Saint⸗André, Oberlt. im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, zum persönlicher Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Ulrich vdn Württemberg en⸗ nannt, in welchem Verhältnis derselbe die bisherige Uniform sm tragen hat. Klewitz, Oberlt. im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, erhält ein Patent. seines Dienstgrades. v. Brandenstein, Lt. im Ulan. Regt. König Kall Nr. 19, zum Oberlt., vorläufig ohne Patent, befördert. Heimerdinger, Oberstlt, beauftragt mit der Führung des 4. Feldatt. Regts. Nr. 65, zum Kommandeur dieses Regts. ernannt. Schlee, charakteris. 4— und Battr. Chef im 2. Unterelsäfs. Feldart. hö2 Nr. 67, zum überzähl. Major befördert und behufs Verwendung b 1 Stabe des Feldart. Regts. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8) Habermaas, Oberstlt. in der 2. gen. Insp., Ing. Offizier vom Platz in Graudenz, behufs Ueberweisung zur 3. Ingen. Insp. und Verwendung als Inspekteur der 5. Festungsinsp., in dem Kommando nach Preußen belassen. Vischer, Oberstlt. z. D, zuletzt Major und Bats. Kommandem im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, der Abschied mit seiner Pension und der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des ge⸗

ten Regts. bewilligt. 8 eeeöh 8 18. November 1906, befördert; die

u Lis., mit Patent vom 1 abrache Fischinger, Heimerdinger, Eieis⸗ im Inf. Regt. 8 opf, Ottern⸗

aiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, v5 Pantlen im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Dederer im Füs. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, 2 von Ungarn Nr. 122, Leibfried im Gren. Regt. König Kan Nr. 123, Bühler, Klein im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Keller, Kothmüller im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Logan im ÜUlan. Regt. König Karl Nr. 19, Schaefer im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern

Zu Fähnrichen befördert: Buxbaum, Unteroff. im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, Schäfer, charakteris. Fähnr. im Pion. Bat.

Nr. 13. Kaiserliche Schutztruppen. gric

Offiziere usw. Neues Palais, 19. November. Dr. Frief⸗ Oberarzt 8 der Schutztruppe für Südwestafrika, in die Schutztrupte für Kamerun versetzt. Dr. Fischer, Stabsarzt, scheidet am 30. N⸗ vember 1908 behufs Rücktritts in Königl. Sächs. Militärdienste aus der Schutztruppe für Südwestafrika aus. Langheld, Major hiin Stabe der Schutztruppe für Kamerun, unter Erteilung der Erlaubrus zum Tragen seiner bisherigen Uniform, und Riecker, Lt. in der Schutztruppe für Südwestafrika, der Abschied mit der gesetzliche

Pension bewilligt. 5 v. Krogb, Hauptm. in der Schutztruppe für Kamerun, unter 88,9 Stabe dieser Schutztruppe, und Zimmet⸗

leichzeitigem Uebertritt zum de, un Fein in derselben Schutztruppe, zu überzähl. Majoren in der Schutztruppe ir

befördert.

Ferner befördert: Fischer, Oberlt. in 1 Deutsch Ostafrika, Fromm, Oberlt. in der vre für Südwef⸗ afrika, zu Hauptleuten, v. Vethacke, v. Raven, Lts. in da Schutztruppe für Südwestafrika, zu Oberlts, Geisler, Oberarst? der Schutztruppe für Kamerun, zum Stabsarzt.

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a353]3]3T“ Ersten Beilage zur Nr. 275 des „Reichs, un Staatsanzeigers“ veröffentlichten Personalveränderungen in der vn muß es auf Seite 2, Spalte 2 in der 4. Zeile von oben beisa⸗ Prinz zu Stolberg⸗Roßla, Lt. usw. ein Patent seines Dienf grades vom 18. November 1906 verliehen.

In den in der

Nr. 51 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, ke⸗ ausgegeben im K.e Zennr d arte, bam 20. November hat folgerde Inhalt: 1) Konsulatwesen; Entlassung; Exequaturerteilungen. 2) Maß⸗ und Gewichtswesen: Zulassung eines Systems von Elektrisi ¹ zaͤhlern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter. ³) sicherungswesen: Bezug von Unfall⸗, Invaliden⸗ und Altererenaen 1 französischen Grenzgebieten. 4) Marine und Schiffahrt: Ersc⸗ 2 des dritten Nachtrags zur Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe 1908. 5) Zoll⸗ und Steuerwesen: Personalveränderungen 88 Stationskontrolleuren. 6) Polizeiwesen: Ausweisung von 2.4 ländern aus dem Reichsgebiet.

1““

Armeekorvs, zu Oberstltuts. befördert, Nottrott, aggregiert dem

eneralstabes der Armee und Inspekteur der

9. Inf. Regt. Nr. 133, als aggregiert in das 15. Inf. Regt. Nr. 181,

und der Erlaubnis zum Tragen der Gen. Uniform, sowie unter Ver.

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dweite Seilag⸗

9 8 8

8

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Dienstag, den 24. November

M 277.

Deutscher Reichstag. Ka.. Sitzung vom 23. November 1908, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Aunuf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Aende⸗ rungen im Finanzwesen, in Verbindung mit der Fort⸗ setzung der ersten Beratung der Entwürfe eines Ge⸗ setzes über den Zwischenhandel des Reichs mit Branntwein, eines eines Gesetzes wegen Aenderung des Brausteuergesetzes, eines Weinsteuergesetzes, eines Nachlaßsteuergesetzes, eines Gesetzes über das Erbrecht des Staates, eines Ge⸗ setzes wegen Aenderung des Erbschaftssteuergesetzes,

eines Elektrizitäts⸗ und Gassteuergesetzes und eines

Anzeigensteuergesetzes. Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. b

Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.) fortfahrend: auf 5 Jahre soll der einzige Weg zur Sparsamkeit sein. mir zweifelhaft; sicher aber ist dies ein Weg zu neuen Steuern. In Wahrheit fordert doch der Bundesrat die Aasgaben, und der Reichs⸗ tag, der die Bevölkerung vertritt, soll für die Mittel dafür sorgen. Der Finanzminister von Rheinbaben fordert eine Stärkung der Position des Reichsschatzsekretärs. Die fordere ich auch; sie soll sogar so stark sein, daß der Reichsschatzsekretär auch gegen den Willen des preußischen Finanzministers etwas durchsetzen kann. Neben der Neuregelung der Beziehungen zwischen Reich und Einzelstaaten werden als Ziele der Reform hingestellt die Beseitigung der Anleihe⸗

wirtschaft und die Herstellung des Gleichgewichts zwischen Einnahmen

und Ausgaben. wiesene Weg der richtige ist. stehende Finanznot die Vergangenheit an; wir haben es an Mah⸗ nungen und Warnungen nicht fehlen lassen. Der Hauptteil der

Ganz einverstanden; es fragt sich nur, ob der ge⸗

Lebensarbeit von Eugen Richter war auf die Bekämpfung der Sorg⸗

losigkeit der Reichsfinanzpolitik gerichtet. Heute wird das auch von

Die Festsetzung Das scheint

Der Reichskanzler klagte für die be-

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anderen Seiten anerkannt; zu seinen Lebzeiten hat es ihm an solcher

Anerkennung gefehlt. Die Ausgaben für die Sozialpolitik sind nicht

die Quelle des Tefizits, wie die sehr dankenswerten Materien, die uns die Denkschrift zugänglich gemacht hat, unzweideutig ergeben. Aber manche Steigerung haben die Militär⸗ und die Marineausgaben erfahren!

Welche Unsummen haben die Kolonialausgaben verschlungen! Allein der südwestafrikanische Aufstand hat uns 470 Millionen gekostet. Der gesunde Grundsatz,

vom Reich ausgiebiger und leistungsfähiger als bisher gemacht sind. Das jetzige Steuersystem ist in der Hauptsache eine Belastung der städtischen und Industriebezirke. Es muß ein Ausgleich geschaffen werden, daß auch das Land entsprechend herangezogen wird. Wir halten daran fest, daß die Einführung einer Reichsvermögenssteuer durchaus gerecht und geboten ist. Ich erkenne an, daß es überaus schwierig sein würde, eine Reichseinkommensteuer zu schaffen, solange nicht das ganze System der direkten Steuern in den Einzelstaaten und auch in den Kommunen auf eine andere Grundlage gestellt ist. In bezug auf eine Reichsvermögenssteuer dagegen, die nur in wenigen Einzelstaaten

Tabakverbrauchsteuergesetzes, ausgebildet ist, könnte eine Verständigung zwischen dem Reich und den

Bundesstaaten sehr wohl möglich sein. Ich kann dem preußischen Finanzminister nicht zugeben, daß es eine technische Unmöglichkeit sei, eine Reichsvermögenssteuer einzuführen. Bei der Erbschaftssteuer hat man das auch gesagt, und doch hat man hinterher sich mit den Einzel⸗ staaten darüber verständigt. In Preußen bringt die Vermögens⸗ steuer 45 Millioren ein. Ich sehe mit Genugtuung, daß man wenigstens auf diesem Gebiete auch von anderer Seite der von uns vertretenen Auffassung entgegenkommen will, und ich hoffe, daß wir wenigstens in der zweiten Lesung zu einer Erbschaftssteuer gelangen. Der Abg. von Richthofen sagte, man müsse dem Volksempfinden bei dieser Frage Rechnung tragen. Ich hätte nur gewünscht, die Herren von der konservativen Partei hätten auch bei den indirekten Steuern dem Volksempfinden Rechnung getragen. Wir meinen, es entspricht dem Volksempfinden durchaus, wenn der lachende Erbe, der durch die Einrichtungen des Reichzs in den Stand gesetzt ist, sein Erbe zu genießen, auch eine angemessene Abgabe entrichtet. Mit der Nachlaßsteuer soll die Wehrsteuer verbunden werden. Wir glauben, daß diese Ver⸗ bindung außerordentlich unlogisch, unpraktisch und ungerecht ist. Es ist durchaus nicht richtig, daß derjenige, der nicht dient, dadurch einen Vermögensvorteil erlangt. Man kann umgekehrt sagen, daß der, der gedient hat, der Reserveoffizier geworden ist, in seinem Vorwärtskommen in der Beamtenlaufbahn unterstützt wird. Ich will nicht sagen, daß wir diese Wehrsteuer unbedingt ablehnen werden, aber wir meinen, wenn eine finanzielle Reform erreicht wird ohne dieses Anhängsel der Wehrsteuer, so wäre es am besten, dieses Projekt in den Papierkorb zu werfen. Das Branntweinmonopol und die Tabakbanderolensteuer sehen wir als unannehmbar an. Wir haben uns schon bei früheren Beratungen mit aller

Deutlichkeit dahin auzgesprochen, daß wir diese Steuern aus wohl⸗

erwogenen Gründen ablehnen müssen. (Der Reichskanzler Fürst von Bülow und der preußische Finanzminister Freiherr von Rheinbaben erscheinen am Bundesratstisch.) Der Schatzsekretär, der diese Projekte von neuem eingebracht hat, rechnet wohl selbst nicht mit der Unter⸗

stützung meiner Freunde, ob er die Mehrheit mit anderen Parteien

Ausgaben nicht ohne Deckung durch Ein⸗

nahmen zu bewilligen, wird sehr schwer durchzuführen sein; es bedarf dazu jedenfalls einer starken Hand, die oft in der Vergangenbeit ge⸗- fehlt hat, wenn es sich um Neuforderungen für Militär und Marine

handelte. Ich fürchte, es wird auch hier in Zukunft heißen: beirrt durch die Uebertreibungen der öffentlichen Kritik“ Stetigkeit der Ausgaben beibehalten werden. verstanden mit Vereinfachungen wegen der Geschäftsführung in der

„Un⸗

wird die Wir sind ganz ein⸗ D zeichnet;

Reichsverwaltung, mit der Verminderung des Beamtenapparats; aber damit ist es nicht getan. Auch auf dem Gebiete der Militärverwaltung

kann noch sehr viel gespart werden; der Kriegsminister muß voran, weil er am meisten sparen kann. schaftlich vom Uebel ist, mag zweifelhaft erscheinen; immerhin kommen tatsächlich auf diesem Gebiete Uebertreibungen vor. „Aber wie soll man

die Knechte loben, kommt doch das Aergernis von oben!“

Ob jeder Luxus volkswirt⸗

gewinnen wird, will mir nach dem hisherigen Verlauf der Debatte zweifelhaft erscheinen. Der Reichskanzler hat neulich ein Schillersches Gedicht zitiert. Vielleicht darf ich die Zeilen hinzufügen: „Und immer

stiller wird's und immer verlass'ner auf dem rauhen Steg, kaum wirft noch einen schwachen Schimmer die Hoffnung auf den finstern Weg.“ Wir haben

unsererseits immer wieder die Aufhebung der Liebesgabe gefordert. Der Schatzsekretär hat die Liebesgaben als nicht mehr zeitgemäß be⸗ sie sind niemals zeitgemäß gewesen und was nützt es, wenn man sie jetzt allmählich zur Hintertür hinauskomplimenttert, um sie auf der anderen Seite in einer anderen wieder einzuführen. geneigt gegenüber.

der Staat dort, wo überhaupt noch etwas zu verdienen ist, mit einem

n Monopol kommt. Es ist

oben eine Neigung zu Schaustellungen und äußerem Gepränge hervor⸗ getreten, die jeden Wohlmeinenden mit Besorgnis erfüllt Wir haben

doch erlebt, daß man in der Bewilligung von Repräsentationsausgaben

geschickt,

zu weit geht, und doch liegen auch jetzt wieder Vorschläge zu weiteren

Erhöhungen vor! 1 Für die Finanzmisere ist vor allem, wenn auch nicht allein, die Zoll⸗ und Wirtschaftspolitik verantwortlich, sie hat

der Löhne des Materials, des Naturalbedarfs, der Lebenshaltung und

schließlich eine Erhöhung der Beamtengehälter notwendig gemacht. Wenn wir uns über die Reichsfinanzreform unterhalten, müssen wir auch die finanziellen Folgen dieser Wirtschaftspolitik ernst ins Auge fassen. Meine Freunde tragen für diese Lage antwortung; anderseits

Besserung in den Reichsfi anzen zu schaffen, und sind zur

Mitwirkung an unserem Teile bereit; und auch die Minder⸗

heit muß die Konsequenzen der Mehrheitsbeschlüss: ziehen, um den Reichsgedanken zu stärken, für den wir allezeit und ganz eingetreten daß wir in allen Stücken den Weg gehen werden, den die ver⸗

bündeten Regierungen vorschlagen. unseren Grundsätzen beurteilen.

Aera der Reichsfinanzen eingeleitet wird, kann die Mehrheit meiner

Freunde nicht einsehen; sie glaubt, es wird damit alles beim alten

bleiben. Von einem neuen Geist habe ich in den Vorlagen nicht viel

spüren können.

Teil im neuen Gewande, marschieren auf; und das Neue, die Be⸗

steuerung von Licht und Inseraten, zeigt lediglich den alten Geist. Unserer Meinung nach überwiegen die Vorlagen, die nicht auf der Zum Teil wird durch die

Höhe steuerpolitischer Weisheit stehen. 1 Vorlagen nicht Klarheit in das Verhältnis zwischen Reich und Einzel⸗ staaten gebracht, sondern noch neue Unklarheit geschaffen, so u. a. durch den Ausgleichsfonds von 30 Millionen. Die Grundlage der Steuer⸗

pläne ist die Behauptung, daß für die nächsten fünf Jahre ein Mehr⸗ f ic Da scheint der Schatzsekretär doch zu sehr mit dem großen Löffel geschöpft zu haben.

bedarf von 500 Millionen jährlich erforderlich ist.

Die natürliche Steigerung der Einnahmen ist zu gering angeschlagen;

die Sätze für die Schuldentilgung sind so extrem hoch angenommen, daß dadurch die Reform an sich erschwert wird; der Ausfall von

35 Millionen für die Ermäßigung der Zuckersteuer ist viel zu hoch

gegriffen, da der Konsum in verhältnismäßig kurzer Zeit ausgleichend

Ob es überhaupt in dieser Situation richtig ist, die uckersteuer herabzusetzen, scheint uns noch gar nicht gesagt. ann soll Ersatz für die Fahrkartensteuer und für die Er⸗

mäßigung des Ortsportos geschaffen werden. Der Abg. Dr. Spahn meinte neulich, die Fahrkartensteuer sei gar nicht so schlecht, bloß ihre Form sei zu tadeln. Ja, warum Seen denn die Herren vom

m dieser Form zugestimmt? Wir halten diese Steuer über⸗ aupt für verwerflich, sie muß aufgehoben werden. Weiter ist die Ein⸗

rechnung der gestundeten Matrikularumlagen im Betrage von

242 Millionen in das Defizit geradezu ein Beweis verblüffender Plus-

macherei. Es soll damit erreicht werden, in vier Jahren die

242 Millionen zu tilgen, wozu 60 Millionen neuer Steuern in jedem

Jahre nötig sind; wenn sie getilgt sind, bleiben die 60 Millionen

neuer Steuern, für die man ja jedenfalls schon Verwendungszwecke,

die wir noch nicht kennen, in petto hat. Schon bei diesem

Etat werden wir auf Einschränkungen der Ausgaben zu dringen

haben, um das Programm des Reichskanzlers seiner Erfüllung

näher zu bringen. Zu den meisten der neuen Steuerprojekte behalten wir uns unser abschließendes Urteil noch vor. Unabweisliche Voraus⸗ setzung für diese Zustimmung ist die ausreichende Heranziehung der wohl⸗ habenden und reichen Schichten der Bevölkerung zu den neuen Lasten.

Das wird nur möglich sein, wenn die Quellen der direkten Steuern

wirken wird.

.“

Wir werden die Vorlagen nach Daß mit diesen Vorlagen eine neue

Repräsentiert wird bei uns heute schon viel zu viel.

eine Verteuerung

nicht die Ver⸗ erkennen wir alle die Notwendigkeit an, ben ei

voll sind. Damit ist aber nicht ausgesprochen,

umlagen aufbringen müssen. Es

r Aber ganz abgesehen davon, wenn man schon ein Monopol schaffen will, muß das Erwerbsgebiet sich doch wenig⸗ S 25 ein solches eignen, und das ist beim Branntwein nicht er Fall. ja raffiniert ausgeklügelt, daß man den nicht los wird, als wären sie nicht allein im Reichsschatzamt ausgearbeitet. Besonders hat man diesen Eindruck, wenn man die weit

weniger geschickte Formulierung der anderen Vorlagen sieht. Die Herren vom Spiritusring scheinen ein gewisses Interesse für diese Vor⸗

lage gezeigt zu haben. Man sagt, ein Staatsmonopol sei doch besser als ein tatsächlich bestehendes Privatmonopol. Das ist kein durch⸗ schlagendes Argument. Einem Privatmonopol kann man durch Aende⸗ rung der Branntweinsteuergesetzgehbung begegnen. Wenn man aber einmal ein Staatsmonopol geschaffen hat, so bleiben die Nach⸗ teile, die mit einem Staatsmonopol verbunden sind, bestehen. allem Respekt für die Tüchtigkeit und Arbeitskraft unserer Herren Geheimräte bezweifle ich sehr, ob sie die richtigen Männer sind, auf diesem schwierigen Gebiet alle die Maßnahmen

in die Hand zu nehmen, die in Betracht kommen, den Ankauf, den

Verkauf, die Fäststelung der Preise und das sonst Notwendige. Ich sehe schon den Geheimen Reichsschnapsrat kommen.

soll das Reich diese Monopollasten auf sich nehmen, auf viel einfachere Weise 100 Millionen gewinnen kann? eine einheitliche Kapitalsteuer

wenn es Mi k Man soll einführen mit angemessenen Sätzen und

den Verbrauchsabgaben mit allen ihren Künsteleien ein Ende machen. Allerdings haben die süddeutschen Staaten ein Reservatrecht, insofern Die alten Bekannten Bier, Tabak und Wein, zum

§ 47 des geltenden Branntweinsteuergesetzes die Beseitigung der

Kontingentierung von ihrer Zustimmung abhängig macht; aber das

ist keine unüberwindliche Schwierigkeit. Die süddeutschen Staaten müssen sich doch klar sein, daß sie, wenn sie durch Festhalten an ihrem Reservatrecht das Reich hindern, aus dem Branntwein 100 Millionen mehr zu erzielen, diese Summe durch Matrikular⸗ kann keine Reichsfinanzreform zu stande kommen, wenn nicht auf dem Gebiete der Brannt⸗ weinsteuer gründlich Wandel geschaffen wird. Das Braugewerbe wird die erhöhte Biersteuer um so schwerer empfinden, als es sich wahrlich nicht in günstiger Lage befindet. Die Folgen der Zollerhöhungen sind noch nicht überwunden; dazu kommt die ungünstige wirtschaftliche Konjunktur und der Einfluß der Antialkoholbewegung. Wenn der Abg. von Richthofen meinte, mit 100 Millionen sei die Grenze dessen vielleicht noch nicht erreicht, was man dem Bier abzapfen könne, so meinen wir umgekehrt, daß dieser Satz entschieden viel zu hoch ist. Die Möglichkeit der Abwälzung hat auch für meine Freunde Bedeutung. Aber wenn das Gewerbe

die Steuer nicht tragen kann, so soll man doch überhaupt nicht das

Experiment unternehmen, ob es die Steuer abwälzen kann. Der Wein, zweifellos das Getränk der wohlhabenden Volksschichten, darf, wenn Bier und Branntwein höher besteuert werden, nicht unberührt bleiben. Aber die Vorlage in ihrer jetzigen Gestalt erscheint meinen Freunden nicht annehmbar. Sie weist zuviele Mängel, Widersprüche und Unklarheiten auf. Ich verweise

nur auf die widerspruchsvolle Behandlung der Privatkeller. Aber man macht stets die Erfahrung, wenn die Regierung sich nicht zu

schreibt sie in eine Vorlage hinein: „Die näheren Bestimmungen trifft der Bundesrat.“ Wir haben nicht so viel Vertrauen zu der steuerpolitischen Weisheit des Bundesrats, daß wir ihm dies alles überlassen möchten. Das Hauptbedenken gegen die Weinsteuer ist, daß die Produktion nicht eingeschränkt werden kann, wenn der Konsum zurückgeht. Darum wird eine Steuer, die einen Konsumrückgang zur Folge haben könnte,

helfen weiß, dann

für den Weinbau, der sich in dieser Beziehung von allen anderen

Produktionsgebieten unterscheidet, doppelt empfindlich. Unter diesem Gesichtspunkt werden wir uns die Vorlage in der Kommission an⸗ sehen. Hinsichtlich des Tabaks als besteuerungsfähigen Genußmittels

v“ v“

r Form Wir stehen der Schaffung von Monopolen ab⸗: Es ist heute mehr aber als je unangebracht, daß

Die Bestimmungen der Vorlage sind so außerordentlich Eindruck

Warum

1908.

kann ich mich auf unsere früheren Erklärungen beziehen. Der vor⸗ slblaehn Banderolensteuer können wir nicht zustimmen. Die Aus⸗ ührungen des Staatssekretärs können uns nicht in unserer Ansicht beirren, daß die Banderolensteuer das schlechteste System ist. Wenn der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben erklärt hat, das System der amerikanischen Banderolensteuer sei bei uns nicht angebracht, so darf er sich logischerweise doch auch nicht auf die guten Erfahrungen beziehen, die mit diesem System in Amerika gemacht sind. Auch der Hinweis auf die Zigarettenbanderolensteuer überzeugt uns nicht. Der Gebrauch der Zigarette liegt im Zuge der Zeit. Die Zigaretten⸗ industrie ist ein ausgesprochenes Maschinengewerbe, während in der Zigarrenindustrie die Handarbeit vollkommen überwiegt. Eine Entwicklung in der Richtung des Großbetriebes würde für die Zigarren⸗ und Tabak⸗ industrie außerordentlich verhängnisvoll sein. Wir haben alle ein Interesse daran, letztere als Mittelstandsgewerbe zu erhalten. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, in der Kommission eine andere Steuerform vor⸗ zuschlagen. Jede Form einer Tabakbesteuerung, die zu Buche schlägt, wird auf ernste Bedenken stoßen. Der Elektrizitäts⸗ und Gassteuer setzen meine Freunde ein glattes Nein entgegen. Die Beleuchtungssteuer ist kein Produkt der inneren Erleuchtung, sie wäre besser in der Dunkelkammer des Reichsschatzamts geblieben. Das Reich soll ein Recht auf die Gewinnbeteiligung haben. Bei allen Verkehrsvorteilen, die ohne sein Zutun durch neue Erfindungen geschaffen werden? Fiskalische Begehrlichkeit ist doch keine aus⸗ reichende Begründung für neue Steuervorlagen. Der Abg. Raab riet dem Staatssekretär sogar, im Patentamt gewissermaßen auf der Lauer zu liegen, ob nicht eine Erfindung gemacht wird, die er für ein Monopol verwenden kann. Ich weiß nicht, ob der Abg. Raab an eine neue Art von Manschettenknöpfen oder dergleichen denkt. Die Elektrizitätssteuer schädigt das Kleingewerbe, das mehr und mehr Motore in seinen Dienst stellt, um wettbewerbsfähig zu bleiben, es bringt der Landwirtschaft Schaden und nicht zuletzt den Kommunen Nachteil, die kostspielige Anlagen geschaffen haben. Am besten würfe man dies Scheusal kurzerhand in die Wolfsschlucht. Die elektrische Lichtreklame hat den Staatssekretär besonders geärgert. Er meint, sie bringt ein neues Moment der Unruhe in unser Straßenleben. Das ist Geschmackssache. Wenn man aber alles be⸗ steuern soll, was ein Moment der Unruhe in unser öffentliches Leben hineinträgt, so findet der Staatssekretär vielleicht noch eine andere ergiebige Steuerquelle. Ich brauche nur an die Verhandlungen der letzten Tage zu erinnern. Zu der Erklärung des Reichskanzlers werden wir Stellung nehmen, wenn unser Antrag auf Schaffung eines Ministerverantwortlichkeitsgesetzes auf die Tagesordnung kommt. Nur eins will ich schon jetzt aussprechen. Wir können niemals Ord⸗ nung in unsere Finanzen bringen, wenn wir nicht Einrichtungen schaffen, die unabhängig sind von dem Willen eines einzelnen und die Gewähr bieten, daß nicht durch plötzliche Handlungen und Kund⸗ Lnen die Einheitlichkeit der Politik gestört und Gefahren herauf⸗ schworen werden, die uns zu neuen Opfern zwingen. Die Volks⸗ vertretung und nicht zuletzt der Liberalismus, der über Steuer⸗ und Wirtschaftsfragen hinweg den Blick zu lenken hat auf den freiheit⸗ lichen Ausbau des Staatslebens, muß den Zusammenhang der Dinge

fest im Auge behalten, muß dahin wirken, daß nicht bloß Hunderte

von Millionen nemer Steuern dem Volke auferlegt werden, sondern daß auch das Staatswesen ausgebaut wird nach den Forderungen der Zeit, daß diejenigen Einrichtungen geschaffen werden, die, um mit dem Reichskanzler zu sprechen, eines starken, friedlich vorwärts strebenden und goßen Volkes würdig sind.

Abg. Zimmermann (d. Reformp.): Die Schädigung, die unserem Ansehen durch die Vorgänge der letzten Zeit zugefügt worden ist, würden wir nach unserer Meinung nur noch vermehren, wenn wir die Erledigung der Finanzreform mit außerhalb derselben liegenden Dingen verquicken wollten. Die Schichten, die zu den Grund⸗ pfeilern des deutschen Staatswesens gehören, sind in der vorgelegten Sammlung von Steuerprojekten nicht besonders gut weggekommen. In der Einführungsrede des Reichskanzlers hat mich das Loblied auf die Sparsamkeit doch sehr überrascht. Gewisse Erscheinungen der neueren Zeit haben uns doch sehr daran erinnern müssen, daß Zeiten wie diejenigen nach dem Tode des alten Fritz wiedergekommen seien. Die Mahnung zur Rückkehr zur altpreußischen Sparsam⸗ keit unterschreibe ich persönlich gern, aber die notwendigen Konsequenzen habe ich in den Ausführungen vom Regierungstische durchaus vermißt. Der Reichskanzler läßt sich gern als moderner Mensch einschätzen; ich stelle ihm den Typus des modernen Menschen, Rockefeller, gegenüͤber, der in seinen Memoiren ausführt, vom Sparen ist noch niemand reich geworden; man müsse aus fremdem Gelde, aus den Schulden sich eigenes Geld zusammenzimmern. Daz ist der Weg, in dem der moderre Reichtum in der Welt sich entwickelt, nicht mehr durch Sparsamkeit, sondern durch Talent in Verbindung mit Skruxellosigkeit. Unseren Groß⸗ kapitalismus scheint man durchaus als schutzbedürftig zu betrachten; man geht ihm bei den neuen Vorlagen nicht zu Leibe, sondern packt immer mehr auf auf den geduldigen Erwerks⸗ und Mittelstand. Auch in der heutigen Zeit noch entziehen sich Millionäre der Steuer⸗ pflicht. Wenn der Kanzler auf Frankreich hinwies und uns den französischen Rentner empfahl, so hat er nicht mit erwähnt, daß Fee Luxussteuern für Kapitalisten hat, die wir nicht besitzen, er at aber vor allem nicht erwähnt, daß die Grundlage des französischen

Reichtums das Zweikindersystem ist, ein System, das wir nicht nach- 8

ahmen können und werden, weil wir dadurch die Grundsäulen unserer Wehrhaftigkeit erschüttern würden. Gewiß könnte noch viel ge⸗ spart werden, so namentlich bei den zahlreichen unnötigen Versetzungen von Beamten, wo man von einem Interesse des Dienstes nichts mehr entdecken kann; eine andere Einzelheit wären die Pferderationen, die in viel höherem Maße gewährt werden, als die Empfänger Pferde halten; die Summe dieser Einzelheiten ergäbe eine ganz ansehnliche Ersparnis. Nun hat profefsor Lamprecht⸗Leipzig vorgeschlagen, man solle um des guten indrucks nach außen willen die Steuerreform en bloc annehme Das geht nicht an; der Reichstag darf sich seines Rechtes nicht be⸗ geben. Ebensowenig akzeptiere ich das Verlangen, die Reform nur gegen die Gewährung anderer politischer Rechte zu bewilligen. Gegen die vorgeschlagene Reform erhebe ich aber den Vorwurf, daß sie nicht mittelstandsfreundlich ist, daß sie vielmehr für den Mittelstand eine Gefahr bildet, daß sie die Zertrümmerung einer großen Zahl kleiner und mittlerer Existenzen durch die Tabak⸗ und Brau⸗ steuererhöhung bedeuten wird. Wir können weitere indirekte Steuern nur bewilligen, wenn gleichzeitig die starke Heranziehung der leistungsfähigen Schultern durch direkte Steuern erfolgt, wenn das Großkapital gründlich herangezogen wird. Am Regierungstische aber scheint man eine solche Heranziehung zu scheuen wie das Feuer. Auch von der Verstaatlichung der Reichsbank will man nichts wissen, von einer höheren Börsensteuer hören wir nicht das mindeste. Eine angemessene Steuer auf Kursgewinn wäre durchaus am Platze; ich erinnere nur an die Geschichte mit der Hibernia. Viele Wege führen nach Rom, nämlich zu einer entsprechenden Heranziehung des Kapitals. Ob durch die Nachlaßsteuer der Weg gewiesen ist, das Kapital zu treffen, muß ich dahingestellt sein lassen; in der Praxis wird die Wirkung eine andere sein, besonders wenn die Steuer schon bei 20 000 Wert eintreten soll. Zum mindesten wird man die Summe, wo die Steuer einsetzt, heraufsetzen müssen. Anderseits könnte die Progression schärfer gefaßt

und höher geführt werden; warum soll sie mit 3 % schon bei eine

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