1908 / 296 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Dec 1908 18:00:01 GMT) scan diff

b Deutsches Reich. v

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: 8 den Hofräten Burchardt und See band in der Reichs⸗ kanzlei als Geheimer Hofrat zu verleihen.

kanntmachung.

Auf die für das Jahr 1908 festzusetzende Dividende der Reichsbankanteile wird vom 15. d. M. ab eine zweite halbjährliche Abschlagszahlung von ein und dreiviertel

Prozent oder 52 50 3

für jeden Anteil zu 3000 und 1 17 50 b für jeden Anteil zu 1000 gegen den Dividendenschein Nr. 8 bezw. Nr. 11 bei der Reichsbankhauptkasse in Berlin, bei den Reichsbankhauptstellen, Reichsbankstellen sowie bei sämtlichen Reichsbanknebenstellen mit Kasseneinrichtung erfolgen. Berlin, den 15. Dezember 1908. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Bethmann Hollweg. 1

v11AAX1A“ betreffend den Fahrplan der Reichspostdampfer des Norddeutschen Lloyd.

Die Fahrten auf den Reichspostdampferlinien nach Ost⸗ asien und Australien sowie auf der Austral⸗Japan⸗ Linie werden im Jahre 1909 nach Maßgabe der in der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeigers“ abgedruckten Fahrpläne stattfinden.

Berlin, den 16. Dezember 1908. 8 Der Staatssekretär des Reichspostamts. .““ Kobelt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ministerialdirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Wehrmann den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat

Erzellenz zu verleihen 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 dem Ersten Bürgermeister Kurt Kaiser in Rixdorf den Titel Oberbürgermeister zu verleihen.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Osnabrück, Regierungsbezirk Osnabrück, ist zu besetzen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 1.“

Die Oberförsterstelle Driesen im a. O. ist zum 1. April 1909 zu besetzen. ewer⸗ ungen müssen bis zum 10. Januar k. J. hier eingehen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Den Ständigen Mitarbeitern an dem Königlichen Ma⸗ terialprüfungsamt in Dahlem und Privatdozenten an der Königlichen Technischen Hochschule zu Berlin Os wald Bauer und Dr. Willy Hinrichsen ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Michtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 16. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Neuen Palais bei Potsdam den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts von Valentini entgegen.

8

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für andel und Verkehr, für das Seewesen und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen. 8

8

Der Königlich bayerische Gesandte Graf von Lerchen⸗ feld⸗Köfering hat Berlin verlassen. Während seiner Ab⸗ wesenheit führt der Legationsrat Freiherr von Grunelius die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Königlich großbritannische Botschafter Sir Edward Goschen hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Graf von Salis die Geschäfte der Botschaft.

v“ In der gestrigen Sitzung der Gesetzgebungsdeputation der Ersten Kammer, an der Vertreter der Regierung teil⸗ nahmen, hielt der Berichterstatter, Geheimer Rat Professor Dr. Wach, eingehenden Vortrag uͤber die bei der Behandlung der Wahlrechtsvorlage in Betracht zu ziehenden allgemeinen

Gesichtspunkte. Die Deputation machte sich, „W. T. B.“ zu⸗ folge, nach eingehender Besprechung dahin schlüssig, daß ihr ver⸗ fassungsmäßig zunächst die Stellungnahme zu der ursprüng⸗ lichen Regierungsvorlage obliegen werde. Dabei wurde die

Frage über die Gesetzmäßigkeit des in der Zweiten Kammer zur Annahme gebrachten Eventualvorschlags erörtert und in einen Meinungsaustausch über die eventuell in Betracht kommenden verschiedenen Wahlsysteme eingetreten.

Deutsche Kolonien.

Das „Deutsche Kolonialblatt“ veröffentlicht eine Ver⸗ ordnung des Gouverneurs von Deutsch⸗Südwest⸗ afrika, betreffend den 121 und Verkehr mit rohen oder ungeschliffenen Diamanten, vom 21. Oktober d. J., die folgendes bestimmt:

§ 1. Der Besitz, die Weitergabe, die Annahme, der Handel oder jegliches Inverkehrbringen von rohen oder ungeschliffenen Diamanten ohne behördlichen Erlaubnisschein ist verboten, sofern nicht eine der in 88 5 und 6 bezeichneten Ausnahmen vorliegt. § 2. Der Er⸗ laubnisschein wird von dem Bezirks⸗ oder Distriktsamt des Auf⸗ enthaltsorts des

Antragstellers, und zwar jedesmal für die

Dauer eines Jahres, vom Tage der Ausstellung ab gerechnet,

erteilt. Er kann verweigert werden, wenn die beantragende Person keine hinreichende Gewähr für eine einwandfreie Be⸗ nutzung des Erlaubnisscheines bietet. Nicht erteilt werden darf ein Erlaubnisschein solchen Personen, welche schon einmal wegen einer Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung bestraft worden sind, sowie Eingeborenen. Der Erlaubnisschein wird nur natürlichen Personen erteilt und ist nicht übertragbar. Ueber die erteilten Erlaubnisscheine wird von der zuständigen Behörde ein Register geführt, dessen Ein⸗ sichtnahme jedermann gestattet ist. § 3. Die für die Erteilung des Erlaubnisscheines jährlich zu zahlende Gebühr beträgt 1000 ℳ. Dieselbe ermäßigt sich auf den Betrag von 10 ℳ, wenn nachgewiesen wird, daß die rohen oder ungeschliffenen Diamanten zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu Werkzeugzwecken im eigenen Betriebe ausschließlich Verwendung a § 4. Schürfer, welche auf Diamanten fündig geworden ind, haben gleichzeitig mit der nach § 89 der Kaiserlichen Berg⸗ verordnung vorgeschriebenen Fundanzeige um die Ausstellung eines Erlaubnisscheines nachzusuchen. Die Gebühr für diesen Schein beträgt für das erste Jahr 10 ℳ, später 1000 jährlich. § 5. Wer sich bei dem Erlasse dieser Verordnung in dem Besitz von rohen oder ungeschliffenen Diamanten befindet, ohne daß er die Weitergabe usw. im Schutzgebiete beabsichtigt, hat diese bis zum 1. Januar 1909 zur Registrierung bei der Kaiserlichen Bergbehörde in Windhuk bezw. der Bohrkolonne Süd in Kuibis ein⸗ zusenden. Die Registrierungskosten belaufen sich auf 1 pro Stein. § 6. Personen, welche im Diamantbergbau als Angestellte oder Arbeiter beschäftigt sind, bedürfen zum Fesche von Diamanten keines Erlaubnisscheines (vgl. § 1), solange sie sich innerhalb der Grenzen des betreffenden Gruben⸗ bezw. Schürffeldes befinden.

7. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Be⸗ stimmungen wird mit Geldstrafe bis zu 5000 oder mit Ge⸗ fängnis bis zu drei Monaten, allein oder in Verbindung mit⸗ einander, bestraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen Inhaber eines behördlichen Erlaubnisscheines, welcher rohe oder ungeschliffene Diamanten von Personen annimmt oder an solche weitergibt, welche keinen behördlichen Erlaubnisschein besitzen. Die den Gegenstand der Zuwiderhandlung bildenden Diamanten und die Erlaubnisscheine unterliegen der Einziehung. § 8. Eingeborenen gegenüber finden außer den im § 7 angedrohten Strafen auch diejenigen Strafmittel Anwendung, die in den allgemeinen, die Strafrechtspfle ge gegenüber den Eingeborenen regelnden Vorschriften für zulässig erklärt sind.

Oesterreich⸗Ungaaualrnrn.

Der österreichische Ministerpräsident Dr. Freiherr von

Bienerth hat an den Leiter des e in einem Schreiben auf die sich in Mähren und Böhmen neuerdings stark bemerkbar machende nationale Boykottbewegung als entschieden ungesetzlich hin⸗ gewiesen. Es heißt, „W. T. B.“ zufolge, in dem Schreiben ferner, daß die Boykottagitation dem leichtfertigen Vorgehen radikaler Heßzer entspringe. Die Justizbehörden möchten auf Grund des Straf⸗ und des Pressegesetzes gegen jedermann, unbekümmert um seine Stellung, vorgehen, der versucht, zum nationalen Boykott aufzufordern. 1

Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte in seiner gestrigen Sitzung die Beratung des Budgetprovi⸗ soriums fort. Ueber den Verlauf der Debatte berichtet das „W. T. B.“, wie folgt:

Der Abg. Prohaska (Christlich⸗Sozial) beantragte Schluß der Beratung. Die Tschechisch⸗Radikalen begannen hierauf einen ohren⸗ betäubenden Lärm, weil der Abg. Choc der nächste Redner gewesen wäre. Der Antrag Prohaska wurde angenommen. Die Wahl des Generalredners ging bei ununterbrochenem Lärm vor sich. Erst nach längerer Zeit trat infolge der Einwirkung verschiedener Abgeordneter Ruhe ein. In seiner Rede erklärte der Generalredner Dr. Adler, daß die Sozialdemokraten für die parlamentarische Er⸗ ledigung des Budgetprovisoriums einträten, und bezeichnete es als ein Verbrechen an den Interessen der Völker Oesterreichs, in diesem Augenblick der Regierung nicht freie Hand in der Handelspolitik auf dem Balkan zu lassen. Er wies darauf hin, daß die Sozialisten in allen europäischen Parlamenten für die Erhaltung des Friedens eingetreten seien, und erklärte, die Völker Oesterreichs seien nicht gesonnen, wegen der Annexion Bosniens Blut zu vergießen. Die Sozialdemokraten aller Länder hielten die Kriegsgefahr für ein internationales Verbrechen, dem gegenüber alle Proletarier mit aller Wucht und allem Ernste protestierten. Nur ein starkes Oesterreich werde den Gelüsten ver⸗ schiedener Diplomaten weniger ausgesetzt sein. Zur Stärke in der Politik gehöre aber außer Bafonetten und Kanonen auch die Ordnung im Innern. Der Abg. Pergelt trat angesichts der kritischen Lage in der auswärtigen Politik gleichfalls für eine Ver⸗ teidigung der Rechte des Parlaments ein und betonte die Not⸗ wendigkeit der Erledigung des handelspolitischen Ermächtigungs⸗ gesetzes. Im weiteren Verlaufe seiner Ausführungen sagte der Redner, man müsse mit der Lösung der nationalen Fragen in Böhmen be⸗ innen, wo der nat onale Brand am lichtesten lodere. Wenn der riede angebahnt werden solle, müsse eine restitutio in integrum bis zu jenem Zeitpunkte geschaffen werden, da der Hauptstreit begonnen habe. In eingehender Erörterung der Sprachenfrage in Böhmen legte der Redner dann dar, daß bis zum Jahre 1880 die deutsche Sprache als allein gesetzlich zulässige Sprache in ganz Böhmen gegolten habe. Die Stremayrischen Sprachenverordnungen seien von den Deutschen niemals anerkannt worden. Die Tschechen hätten die Verlegenheiten, in denen sich die Regierungen befanden, benutzt, um für sich nationale Konzessionen zu erpressen. Die Obstruktion der Deutschen im böhmischen Landtage sei das letzte Mittel der durch die ÜUngesetz⸗ lichkeiten der Tschechen auf das äußerste empörten Deutschen ge⸗ wesen, um endlich ihrer Forderung Ausdruck zu verleihen, auf gesetzlichem Wege im Reichsrat und im Landtag zur Ordnung der nationalen Verhältnisse zu gelangen. Die Deutschen würden eine Verständigung nicht zurückweisen, wenn sie eine gerechte Mitte zwischen den Ansprüchen beider Teile enthalte, die Tschechen wollten aber die Herrschaft im ganzen Lande. Der Redner warnte vor dem Versuche, die deutschen Universitätshörer aus Prag hinaus⸗ zudrängen, sowie vor der Vergiftung der Verhältnisse durch den nationalen Boykott und forderte die übrigen Deutschen der Monarchie und die übrigen Nationalitäten auf, die Deutschen in Böhmen in ihren Bestrebungen nach einem Ausgleich auf gerechter Grundlage zu unterstützen. Wenn man dies erreiche, dann werde eine wirklich parla⸗ mentarische Regierung die Geschäfte in Oesterreich führen und werde an die Stelle des Scheinparlaments die politische Ehrlichkeit und der

wahrhafte Parlamentarismus treten.

Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten, und zw zunächst über die Dringlichkeit, die erste Lesung de Budgetprovisoriums, für die sich die weidrittelmehrheit ergab Sodann wurde die Dringlichkeit für die sofortige Vornahme der zweiten und dritten Lesung gleichfalls mit der erforderlichen

Zweidrittelmehrheit genehmigt und die Sitzung auf eine halbe

Stunde unterbrochen.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung erbat und erhielt de Präsident Weißkirchner die Ermächtigung des Hauses, an den Präsidenten des türkischen Parlaments ein Telegramm zu richten, in dem diesem Parlamente der Ausdruck der wärmsten Sympathie und die besten Wünsche für eine erfo Tätigkeit ausgesprochen werden. nach längerer Debatte das Budgetp dritter Lesung an.

Im ungarischen Abgeordnetenhause berührte

der Ministerpräsident Dr. Wekerle in seiner vorgestrigen

Rede auch die Finanzlage und sagte, „W. T. B.“ zufolge:

Trotz namhafter Erhöhung unserer Ausgaben ist eine Störung

des Gleichgewichts im Staatshaushalte nicht zu befürchten. Die öffent⸗ lichen Arbeiten, für die wir namhafte Ausgaben gemacht, haben auf die

volkewirtschaftl che Bewe ung günstig gewirkt, und es zeigt sich in vielen Posten eine Steigerung der Einnahmen. des Jahres hat sich ein Plus ergeben von sünzehn Melionen bei den direkten Steuern, von 23 Millionen bei den Konsumsteuern, von

über sechs Millionen bei den Stempelgebühren und von neun Millionen bei dem Tabakmonopol; insgesamt von 71 Millionen mehr

als der Voranschlag beträgt. Großbritannien und Irland.

Das Oberhaus hat, „W. T. B.“ zufolge, gestern in zweiter Lesung die Gesetzesvorlage über den achtstündigen

Arbeitstag der Bergarbeiter mit 121 gegen 44 Stimmen angenommen. 1

„— In der gestrigen Sitzung des Unterhauses wurde die Regierung wegen der vor kurzem erfolgten Verhaftungen in Indien interpelliert.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ führte der Parlaments⸗ sekretär im Indischen Amt Buchanan in . der An⸗

fragen aus, daß niemand mehr als der Staatssekretär Morley bedaure, daß dieses Vorgehen in einem Augenblick notwendig geworden sei, wo

er einen Reformplan der indischen Verwaltung anzukündigen gedachte.

Nur einem starken Drucke und ernsthasten Vorstellungen der Souverneure von Bengalen nachgebend und nur nach sorgfältiger

Prüfung des Tatbestandes habe die indische Regierung gerade im

gegenwärtigen Augenblicke zu diesen Maßregeln gegriffen. Frankreich.

Der gestrige Ministerrat hat, „W. T. B.“ zufolge, be⸗ schlossen, eine internationale Konferenz zum Studium der Rechtsverhältnisse der Luftschiffahrt nach Paris ein⸗ zuladen. dem Plane einer internationalen Arbeitsausstelkung.

In der gestrigen Sitzung des Senats stand das

Budget zur Beratung.

„Wie das „W. T. B.“ berichtet, legte Poincaré als General⸗ berichterstatter der Kommission dar, daß das Budget für 1907 allein dank der glücklichen wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ins Gleichgewicht gebracht worden sei. Der Fehlbetrag des Rechnungs⸗ jahres 1908 würde sich auf 135 Millionen belaufen, wenn man nicht hoffte, ihn durch Einnahmeüberschüsse und Streichung von Krediten zu verringern. Immerhin werde das Gleich⸗ gewicht unsicher und gebrechlich sein und der Republik die Erfüllung ihrer Pflichten gegen die Demokratie und die Erhaltung des Ranges, den Frankreich in der Welt einnehme, schwer machen. Frankreich müsse imstande sein, seinen friedlichen Absichten die

chtung aller zu verschaffken. Der Redner betonte die Not⸗ wendigkeit, das Gleichgewicht des Budgets zu bewahren, und sagte: wenn der Finanzminister Caillaux dies tue, so arbeile er zur Ehre der Republik und zum Wohle der Demo⸗ kratie. Der Finanzminister Caillaux gab zu, daß der Stand des Etats nicht befriedigend, aber doch nicht besorgniserregend sei. Die nationale Schuld habe sich in den letzten zwanzig Jahren verringert. Zum Schlusse sagte der Minister, die Einkommensteuer werde einen genügenden Ertrag bringen und einen Abfluß der Kapi⸗ talien nach dem Ausland verhindern.

Hierauf wurde die Generaldebatte geschlossen und das Budget der Justiz, des Kultus und der Ehrenlegion an⸗ genommen.

In der Deputiertenkammer brachte der Abg. Archimbaud Vater gestern einen Antrag ein, dahin gehend, die Höhe der Entschädigung der Kammermitglieder einem Referendum zu unterwerfen. Der Präsident Brisson erklärte, obiger Quelle zufolge, der Antrag Archimbaud sei verfassungswidrig, und beantragte Uebergang zur Tages⸗ ordnung. Die Kammer nahm den Vorschrag des Präsidenten Brisson mit 311 gegen 206 Stimmen an und trat in die Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend den Effektiv⸗ bestand der Armee, insbesondere die Vermehrung der Artillerie, ein.

Der Kommissionsberichterstatter sprach sich für die Vermehrung der Artillerie aus, und zwar durch Schaffung neuer Batterien zu vier Geschützen, um der numerischen Ueberlegenheit der deutschen Artillerie, deren Geschütz dem franzöͤsischen gleichwerrig sei, ein Ende zu machen. Der Deputierte Plichon empfahl die Schaffung von 24 neuen Artillerieregimen ern, wodurch ihre Zahl von 40 auf 64 erhöht werden würde.

Hierauf wurden die Verhandlungen abgebrochen und die nächste Sitzung auf morgen anberaumt.

Als Nachfolger des Admirals Germinet, dessen Posten interimistisch der Konteradmiral Marin⸗Darbel ler⸗ nommen hatte, ist jetzt, „W. T. B.“ zufolge, der Vizeadmiral de Jonquiéères zum Befehlshaber des Mitlelmeergeschwaders ernannt worden.

Türkei.

Nach einer Meldung des „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenz⸗

Bureaus“ ist eine Kommission der Pforte, bestehend aus dem Unterrichtsminister und dem Generaldirektor der Zoll⸗ ämter unter dem Präsidium des Ministers des Innern ge⸗ bildet worden, um über die Mittel zur Abschwächung des Boykotts zu beraten. Türkischen Blättern zufolge berief die Kommission vorgestern zwei Mitglieder des Boykott⸗ syndikats zu sich, um sie zu veranlassen, daß wenigstens die Lastträger der Kais die österreichischen Waren ausladen, da diese Lastträger amtlich angestellt sind. Die Mitglieder des Syndikats erhoben Widerspruch gegen diese Behauptung, und führten aus, daß, wenn auch die österreichischen Waren aus⸗ eladen würden, die anderen Lastträger sich weigern würden, ie Waren nach den Geschäften zu transportieren, wodurch ottomanische Kaufleute, da sie Kaitaxen und andere Gebühren zahlen müßten, geschädigt würden.

Amerika.

Nach amtlicher Meldung haben niederländische Krie schiffe an der Nordküste von Venezuela die venezolani

In den erßen zehn Monaten

Der Arbeitsminister Viviani machte Mitteilung von

Regierungsgaleasse „Majo“ beschlagnahmt. Die Be⸗ satzung wurde samt der Armierung an die Küste gebracht. Gestern ist der Kreuzer „Gelderland“ von Willemstad wiederum nach den venezolanischen Küstengewässern in See gegangen.

Er beabsichtigt, das venezolanische Torpedoboot „Margarita“ aufzubringen.

Asien. 1 er österreichisch⸗ungarische Gesandte hat, nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“, als Doyen des diplomatischen Korps in Teheran an seine Kollegen eine Zirkularnote gerichtet, in der er zu gemeinsamer Beratung des Bittgesuchs der Nationalisten auf⸗ fordert, die um Eintreten für die Verfassung ersucht hatten. Aus Salmas wird über Urmia von der „St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur“ gemeldet: Isset ullah Chan Salar besetzte am 26. November die nahe Ortschaft Sara Kerik. Die Bevölkerung flüchtete in die entfernteren Dörfer. Die Reiter Salars töteten etwa 20 zurück⸗ gebliebene armenische Weiber und Kinder. Seine Kurden plünderten die am Wege liegenden Dörfer. Am 26. November rückte Salar aus Sara Kerik gegen Dilman vor; obwohl die Bevölkerung eines Dorfes ihm Brot und Salz darbrachte, befahl er doch, viele Weiber, Männer und Kinder zu töten. Die übrigen flüchteten in die Stadt unter Zurücklassung ihrer Habe. Salar verschanzte sich in der Ortschaft Miandschah und forderte die Stadt auf, sich sofort zu ergeben, indem er mit Beschießung und Niedermetzelungen drohte. Salar verfügt über 4 Geschütze, 600 Mann Fußvolk und 700 Reiter aus Maku und Kurden. In Dilman stehen 800 Bewaffnete. Die Stadt wird befestigt. Am 27. No⸗ vember ergab sich die Ortschaft Kiochneschecher dem Salar, worauf die Türken abzogen. Gleich darauf zog der frühere Gouverneur von Salmas mit einer Truppenabteilung in die Stadt ein. Der Endschumen beschloß, von dem Gouverneur Sicherheiten gegen Kurdenüberfälle zu fordern. Dieser setzte sofort einen Ausschuß aus Endschumenmitgliedern und Kom⸗ mandeuren der Lokaltruppen ein. Der Ausschuß beschloß, an den sechs wichtigsten Punkten kleine Abteilungen aufzu⸗ stellen. Der mit diesem Beschluß unzufriedene Endschumen fordert die Bewaffnung der Bauern durch die Regierung

Afrika.

ach Meldungen des „W. T. .r hat die Gendarmerie

von Salda die meuternden Legionäre führer gefangen genommen.

auf ihren An

Parlamentarische Nachrichten.

Nach amtlichen Ermittelungen sind bei der Reichstags⸗

8

ersatzwahl im Wahlkreise Bomst⸗Meseritz am 12. d. M. 21 691 Stimmen abgegeben worden. Von diesen haben der Oberverwaltungsgerichtsrat Graf von Westarp (dkons.) 11 476, der Propst Roenspiehs (Zentr.) 10 209 Stimmen er⸗ halten; 6 Stimmen waren zersplittert.

d“ Die Nutzwaldungen Mittel⸗Togos.

Aus dem dem Reichskolonialamt erstatteten Bericht über eine

von dem Gouverneur Grafen Zech und dem Forstassessor Metzger⸗ Lome unternommene Reise von Lome nach den Landschaften Bunen, Akebu und Akposso teilt der Forstassessor Metzger im „Deutschen Kologialblatt“ folgendes mit:

In Mittel Togo ist das eeee er. relativ günstig. Auf Grund der längs der Marschroute isahöbe Pampawüe Atakpame gemachten Beobachtungen dürfen die Waldbestände dieses Gebietes mit 40 v. H. der Gesamtvegetation eingeschätzt werden. Dieser relative Reichtum an Wald legt eine Erörterung darüber nahe, in welcher Weise bisher diese Waldungen ver⸗ wertet wurden und welche Gesichtspunkte für ihre künftige Verwertung maßgebend sein sollen. 8

Eine nennenswerte Ausnutzung dieser Waldungen auf ihren Holz⸗ bestand hat bisher nicht stattgefunden. Aus dem Waldgebiete bei Misahöhe wurde zwar manche Hazar. 85 die ob ihres schönen, termitensicheren Kernholzes so sehr geschätzte Cloro- phora excelsa, berausgeplentert und namentlich zur Deckung des Bau⸗ und Nutzholzbedarfs der in Palime ansässigen Europäer verwendet. Aber diese Holznutzungen, welche an einigen Oertlichkeiten, an denen die Bringung des Holzes besonders leicht war, in wenig walderhaltender Weise stattfanden, sind für das durch⸗ schrittene reiche Waldgebiet von keiner ausschlaggebenden Bedeutung. In den nördlicher gelegenen Waldgebieten ö Sandrokofi und

ampawüe wurde eine Nutzung von Holz für den europäischen

edarf bis jetzt kaum ausgeübt. Eine rentable Nutzung dieser Holz⸗ bestände für europäischen Bedarf wird auch in der nächsten Fn nicht statifinden können, selbst wenn das Holz im Walde durch

ägewerke verarbeitet würde. Verschiedene Umstände wirken dabei be⸗ stimmend mit; zuvörderst liegt dies an der ee- Lage dieser Waldungen zum Verkehrsnetze, welches sich naturgemäͤß zunächst in dem dichter bewohnten und daher auch wirtschaftlich bedeutungs⸗ volleren und erschlosseneren Süden und Südosten des Schutzgebiets entwickeln mußte. Ferner ist die Bringung des Holzes aus diesen Walsbeständen, welche auf einem stark und viel kupierten Terrain stocken, keineswegs leicht. Endlich ist zur Zeit die Verwendung von Zugvieh, selbst wenn solches aus anderen Teilen des Schutzgebiets in reichstem Maße zur Verfügung stände, in diesen Waldgebieten wegen des häufigen Vorkommens der Tsetsefliege und ihrer Begleit⸗ erscheinung, der zumeist tödlich verlaufenden Tsetsekrankheit, so lange ausgeschlossen, als nicht dagegen ein sicher MWirkendes Heilmittel ge⸗ funden wird. Ohne Zugvieh aber lediglich mit den Arbeitskräften der Eingeborenen das 18 zusammenzuschleppen, würde enorme Ge⸗ winnungskosten verunsachen.

Die Holmmutzung der Eingeborenen für ihren eigenen Bedarf ist äußerst gering, wirtschaftlich von keiner Bedeutung und für den Fort⸗ bestand des Waldes absolut ungefährlich. Sie beschränkt sich auf die gelegentliche Herausnahme von Stangen für den Hausbau und für die rankenden Feldfrüchte; ab und zu wird ein Seidenbaumwollbaum zur Anfertigung eines Kanus gefällt, manchmal wird ein Stamm heraus⸗ geplentert, um zu Stühlen oder Trommeln oder sonstigen Schnitzereien verarbeitet zu werden. Das Brennholz, welches der Eingeborene in der Regel nur aus abgestorbenem, bereits trockenem Material gewinnt, entnimmt er ebenso gein, wenn nicht lieber der Baumsteppe, wo ihm solche in der Nähe zur Verfügung steht.

Einen direkten Nutzwert für den Eingeborenen repräsentieren diese Waldungen durch ihre Kautschuk liefernden Bäume und Lianen.

In erster Linte aber betrachtet der Eingeborene den Wald als Lieferanten von gutem Farmlande. Nach meinen bisherigen Beobach⸗ tungen vermeidet es der Eingeborene, auf der Baumsteppe sein Feld zu bestellen, solange ihm dazu Wald zur Versügung steht. Diese Gep ogen⸗ heit führte auch in erster Linie zu den Baumsteppenbildungen in diesen Waldgebieten. 1

Die Vegetationsverhältnisse des bereisten Gebiets beleuchten deutlich den unter dem Einfluß des Menschen sich vollziehenden Vor⸗

gang der Entwaldung, wie er sich in der Gegenwart abspielt, sie be⸗ weisen, daß sich in den seltensten Fällen und nur unter dem Zusammen⸗ wirken verschiedener günstiger Bedingungen nach Rodung wieder Wald von selbst bildet, sie geben durch die jüngsten Steppenbildungen nur zu deut⸗

lich kund, wie sehr die Steppe von Jahr zu Jahr an Ausdehnung zu⸗

nimmt und wie sich selbst auf kleinen, allseits von Regenwald um⸗ 859 Flächen nach Kahlschlag eine xerophytische Vegetation an⸗ siedelt.

In dem Bericht über die Reise nach den Quellgebieten des Hoha und Schio*) habe ich die allgemeinen Einwirkungen des geschlossenen Waldes auf die Luft⸗ und Bodentemperatur, auf die Luftfeuchtigkeit, auf die Quellbildung und auf den Wasserstand der Flüsse kurz behandelt. Es bleibt somit nur noch die Frage zu erörtern, ob außer den allen größeren geschlossenen Waldkomplexen zukommenden typischen Wobl⸗ fahrtswirkungen unseren Waldflächen in Mittel⸗Togo nicht noch be⸗ sondere Eigenschaften beizumessen sind, welche es wünschenwert und notwendig erscheinen lassen, einer beutenden Verminderung dieser Waldflächen entgegenzuarbeiten. 8 3 3

Ausgedehnte Abholzungen in diesen Waldgebieten würden unzweifel⸗ hast eine bedeutende Schädigung großer Gebiete des südlich gelegenen waldarmen Togo nach sich ziehen. Wir wissen, daß in den Monaten Dezember, Januar, Februar und teilweise im März der Harmattan herrscht. Dieser aus dem Norden kommende Wind bringt eine ganz außerordentliche Lufttrockenheit mit sich. Je mehr nun die Wald⸗ bestände Mittel⸗Togos dezimiert werden, desto ungehinderter wird dieser trockene Nordwind über die entwaldeten Gebiete streichen mehr werden also südlicher gelegene Gebiete von ihm ge⸗ roffen.

„Dazu käme aber noch ein weiteres Moment von weittragendster schädigender Wirkung, näwlich eine Vermehrung der Lufttrockenheit Süd⸗Togos während der Harmattanzeit. Denn es ist ohne weiteres klar, daß ein trockener Wind beim Durchzug durch luftfeuchte caisfee Waldgebiete wierer Feuchtigkeit aufnimmt, und daß er um so feuchter aus Waldgebieten austritt, je größer und geschlossener diese sind. Die Erfahrung jeigt, daß die Wirkung des Harmattans bei den auf un⸗ gefähr gleicher Breite liegenden Orten Palime und Nuatjä verschieden stark ist. Palime liegt durch vorgelagerte Gebirge und Waldungen ge⸗ 2.519 als das ebene, in einem großen Baumsteppengehiete liegende Nuarjä.

Unsere Regenmengen, namentlich jene des südlichen Togo, in der durchschnittlichen Jahressumme von 1000 bis 1400 mm wären für die Mehrzahl unserer tropischen Kulturen reichlich genug, wenn sie auch nicht besonders hoch sind. Das kulturfeindliche Moment für unser Schutzgebiet ist nicht in erster Linie das gänzliche oder teilweise Ausfallen der Niederschläge während der Monate Dezember bis März, sordern die wäbrend dieser Zeit herrschende hohe Trockenheit der Luft. Diese Erscheinung ist aber meiner Erkenntnis nach nicht zum geringsten Teile auf die Waldarmut Togos zurück⸗ zuführen. Denn gerade die Feuchtigkeit der Luft kann lokal durch Verdunstungsflächen sehr modifiziert werden. Es ist ein jedermann bekannter Erfahrungssatz, daß die dem Meere nahe ge⸗ legenen Landflächen sich durch große uftfeuchtigkeit auszeichnen. In ähnlicher Weise aber, wie das Meer oder ein großer Binnensee auf den Feuchtigkeitsgehalt der Luft Einfluß bat, wird auch ein großes ge⸗ schlossenes Waldgebiet Verdunstungsfläche und bereichert die Luft anliegender Gebiete gerade während der Trockenheit merklich mit Feuchtigkeit. 1

Es handelt sich für unser Schutzgebiet nicht so sehr um den noch strittigen und schwer, wenn überhaupt nachweisbaren günstigen Einfluß des Waldes auf die Vermehrung der Niederschläge, der uns veranlassen soll, für den Schutz der Wälder einzutreten: nein, der Kardinalpunkt, der uns unter den besonderen, abnorm geringen Luftfeuchtigkeitsmengen Togos zu diesem Schutze zwingt, ist die Fähigkeit des Waldes, die Feuch⸗ tigkeit der Luft zu erhalten und zu erhoͤhen. Gerade dieses Moment, die lokale Verbesserung der Luftfeuchtigkeit durch den Wald, gleichviel ob diese zu einer vee. des Regenfalles der Gegend beiträgt oder nicht, scheint mir von vielen, die sich mit der Frage beschäftigen, inwieweit durch künstliche Aufforstungen die klimatischen Verhältnisse Togos eine günstige Wirkung erfahren, nicht genügend gewürdigt oder außer acht gelassen zu werden. 1

Um dem in diesem Zusammenhange möglichen Mißverständnisse vorzubeugen, als könne und wolle man durch große aufgeforstete 228 den Harmattan, dieses gewaltige Phänomen, beseitigen, sei

onders bemerkt, daß solche in unseren weit ausgedehnten Baum⸗ steppengebieten geschaffenen Waldinseln die Feuchtigkeitsverhältnisse der Luft dermaßen beeinflussen können, daß die Wirkung des Har⸗ mattans in den anliegenden und entfernter gelegenen Gebieten auf⸗ gehoben bezw. abgeschwächt wird. Dieser Erfolg ist aber für unsere Kulturen von höchster Bedeutung. 2

Eine dritte günstige Wirkung von besonderer Art ist den Wald⸗ gebieten Mittel⸗Togos beizumessen. Sie besteht darin, daß diese Wälder inmitten der alljährlich auf den Steppengebieten stattfindenden Brände eine große, brandfreie Insel bilden. Dadurch wird ebenfalls wieder lokal für weite, angrenzende Gebiete ein diesen Bränden zu⸗ kommender schädlicher Faktor abgeschwächt. Die von den Bränden stammenden Kohle⸗ und Ascheteilchen füllen nämlich die Luft an und werden noch viele Wochen nach Beendigung der Brände bei jedem Windstoße vom Boden wieder neuerdings der Luft zugeführt. Durch diese herumwirbelnden Aschenteilchen wird aber der Luft eine beträcht⸗ liche Menge von Feuchtigkeit entzogen, weil ja die Asche sehr hygroskopisch ist. Schalten wir also auf großen Gebieten durch Er⸗ haltung ihrer Waldbestände die Brände aus, so wird auch für benachbarte Gebiete die durch die Brände bedingte Verminderung der Luftfeuchtigkeit lokal sehr gemindert.

Aus diesen Erörterungen ergeben sich die leitenden Gesichtspunkte, welche für die künftige Verwertung der Waldungen Mittel⸗Togos maß⸗ gebend sein sollen. Sollten viese Waldungen nach Jahren mit der weiter fortschreitenden Entwicklung der Verkehrswege und des Trans⸗ portwesens so erschlossen sein, daß die Nutzung auf ihren Holzbestand gewinnbringend sein wird, dann wird es Sache der Verwaltung sein, darüber zu wachen, daß diese Holznutzungen nicht in eine Raubwirt⸗ schaft ausarten, sondern in streng nachhaltiger und walderhaltender Weise durchgeführt werden, daß sie nicht einfach in einem Heraus⸗ plentern der guten und wertvollen Nutzholzstämme bestehen und das Resultat lückige, werlose Bestände wären. Jede abgeholzte Fläche müßte wieder aufgeforstet werden, und zwar dürfte die Ausdehnung der Hiebe keine größere Fläche einnehmen, als mit den verfügbaren Kräften wieder jährlich aufgeforstet werden könnte.

Hinsichtlich einer rationelleren und nachhaltigeren Gewinnungs⸗ weise der Kautschuk liefernden Milchsäfte sind die Eingeborenen unseres Schutzgebiets einer Belehrung nicht unzugänglich. Sie haben zum Beispiel in der Landschaft Busm allgemein den Grätenschnitt für die Anzapfung des Ficus Vogelii angenommen; allenthalben sieht man, daß sie die ein ausgezeichnetes Kautschukprodukt gebende Liane Landolphia owariensis nicht einfach mehr abschlagen, sondern nur durch Einkerbungen anzapfen. Aufgabe der Bezirksleiter wird es sein, bet ihren Reisen die Eingeborenen der Kautschukdistrikte zu belehren.

Mit der Gepflogenheit der Eingeborenen, den Wald zum Zwecke der Gewinnung von Farmland zu roden, wird man bei dem Bestreben, die Wälder zu erhalten, in erster Linie zu rechnen haben voraus⸗ sichtlich noch viele Jahrzehnte, so lange, bis der Eingeborene durch Belehrung und bessere Einsicht, vielleicht auch einmal durch die Not so weit gekommen sein wird, den Feldbau rationeller zu betreiben und die Methode des Düngens anzuwenden. Man wird daher in diesen wich⸗ tigen Waldgebieten schon jetzt Maßnahmen treffen müssen, um den Wald, besonders aber den Schutzwald da zu erhalten, wo er nicht un⸗ bedingt zu den Feldkulturen der Eingeborenen benötigt wird, wo außer den Wäldern noch größere Baumsteppen zur Bebauung vorhanden sind. Ein günstiger Umstand ist, daß gerade das bedeutungsvolle Waldgebiet zwischen Santrokofi und Pampawüe verhältnismäßig schwach bevoöͤlkert ist. Wo es sich nicht vermelden läßt, daß die Eingeborenen den Wald zwecks Erzeugung der für ihren Lebensbedarf notwendigen Feldfrüchte roden, da erscheint es mir eine höchst dankbare Aufgabe, die Ein⸗

*) Vergl. „Deutsches Kolonialblatt“ 1908, Nr. 1, S. 22 ff.

g Kultur der Oelpalme auf den ausgebauten Felrern zu veranlassen. Dadurch wird ein wesentlich besserer Bodenschutz erzielt werden, die Baumsteppenbildungen werden zum großen Teil vermieden, unter günstigen Umständen wird sich sogar wieder Wald auf natürlichem Wege bilden. Dazu kommt noch der hohe, dauernde Nutzwert der Oelpafme.

Dagegen halte ich es unter den besonderen gegebenen Umstä den für höchst bedenklich, den Eingeborenen auf die Kultur von Kakao hinzulenken. Die Einführung einer ausgedehnten Kakaokultur in diesen Waldgebieten würde eine enorme Vermehrung der Wald⸗ rodungen zur Folge haben, da außer den Kakaofeldern auch noch die Felder zur Erzeugung des Lebensunterhalts, also von Jams, Mais, Erdnüssen usw. bestellt werden müßten. In der Tagespresse ist unter Hinweis auf die enorme Steigerung des Anbaus von Kakao in der Goldküstenkolonie die Kakaokultur in Togo befürwortet worden. Unzweifelhaft wird der Eingeborene die Kakao⸗ kultur aufnehmen, sobald er seinen Vorteil dabei erblickt; er wird ohne Bedenken dazu Wald roden, besonders wenn er von der . noch ermuntert wird. Nach den unseren Waldungen in Mittel⸗Togo nicht abzüsprechenden besonderen Wohl⸗ fahrtseigenschaften würde aber dort die Einführung des Kakaobaues gleichbedeutend sein mit einer schweren Schädigung der allgemeinen Interessen Säd⸗Togos. Es ist eben ein Umterschied, ob in wald⸗ reichen Gebieten, in Ländern, wo der Wald wegen seiner kolossalen Ausdehnung geradezu ein Kulturhemmnis bildet, Breschen in den Wald geschlagen werden, oder ob man in waldarmen Ländern die spärlichen Ueberreste einer schützenden Waldvegetation zu Gunsten einer vorüber⸗ gehenden Erwerb liefernden Kultur opfern will.

„A. F. Gesellschaft für Vorgeschichte. Ein Aufruf zur Gründung einer Gesellschaft für Vorgeschichte ergeht, zugleich im Namen von etwa 90 Zleichgesinnten, die sich zur Mitgliedschaft bereit erklärt, seitens Dr. Gustaf Kossinna, Proressor der deutschen Archäo⸗ logie an der Berliner⸗Universität. Die Vorgeschichte, so wird mit Recht behauptet, nimmt in Deutschland im Kreise der verwandten Wissenschaften noch nicht entfernt die hervorragende Stellung ein wie in den skandinavischen Nachbarländern. Der Grund ist darin zu suchen, daß sie gewissermaßen Kostgänger ist bei den Geschichtsvereinen, den anthropologischen, ethnologischen und geologischen Gesellschaften, die sich nebenbei auch mit Prähistorie befassen. Daraus ist, trotz aller dankenswerten Leistungen dieser Gruppen auch auf dem eigensten Ge⸗ biet der Vorgeschichte, doch ein allmählich immer weniger befriedigender Betrieb dieser Wissenschaft entstanden, der eine Aenderung des unerquicklichen und nachteiligen Verhältnisses erheischt. Die neu zu bildende Gesellschast soll diese Aenderung bringen. Bei einem Jahresbeitrag von zehn Mark wird den Mitgliedern eine Zeitschrift, vorläufig in Stärke von 20 r2. jährlich, geliefert werden. Alle Jahre einmal werden sich die Teilnehmer zu einer Hauptversammlung außerhalb Berlins zusammenfinden, während der Berliner Zweig, ebenso wie etwa sich bildende Zweiggesellschaften außerhalb, nach Bedarf Sondersitzungen abhalten werden. Das Hauptgewicht wird auf die Vorgeschichte Mitteleuropas ge⸗ legt werden, ohne desbalb das europäische Ausland und Vorderasien zu vernachlässigen. Enge Fühlung soll erhalten werden mit der Geologie rücksichtlich der neolithischen und verwandter Probleme, ebenso mit der Anthropologie, klarsten Zusammenhang mit der Vorgeschichte eseges⸗ Beitrittsmeldungen werden bis zum 20. Dezember an Dr. G. Kossinna, Groß ⸗Lichterfelde 3, erbeten.

Unsere Zeit muß bei dem unausgesetzten Anwachsen des Wissens⸗ stoffes die immer zunehmende Spezialisierung als ein unentrinnbares Verhängnis nehmen. Auch die vorliegende Neugründung gehorcht diesem Zwange und kann sich ihm nicht entziehen. In 12 Sinne darf die Einladung begrüßt und ihr bester Erfolg gewünscht werden.

Literatur.

„Handbuch des Deutschen Konsular⸗ wesens.“ VII. Auflage. von Deckers Verlag (G. Schenck), Berlin, 1909. 2 Bände. 18 ℳ. Das vorliegende Werk erschien zuerst im Jahre 1854 als „Preußens Konsular⸗Reglement“ und hatte als solches bereits zwei Auflagen erlebt. Als Handbuch des deutschen Konsularwesens erscheint es jetzt in siebenter v25 Es ist an Umfang beträchtlich gewachsen. Hinzugekommen ist ein Abschnitt über die handelspolitischen Beziehungen Deutschlands sowie ein Para⸗ graph über das Auslieferungswesen. Die Umarbeitung des die Schiffahrts⸗ angelegenheiten betreffenden Teils war durch die ve, r e. 2. Juni 1902 geboten. Auch auf den übrigen Gebieten waren fast überall neuere, im Laufe von sieben Jahren ergangene Bestimmungen zu be⸗ rücksichtigen. Der Anhang ist durch verschiedene Gesetze und Ver⸗ ordnungen vermehrt und enthält insbesondere auch die Allgemeine Dienstinstruktion für die Konsuln, soweit sie nicht ausdrücklich auf⸗ gehoben oder durch neuere Bestimmungen ersetzt ist. Die Bedeutung des Werkes liegt sowohl auf wissenschaftlichem wie auf praktischem Gebiet, indem es einerseits die Entwicklung des Konsularrechts als Teil des Völkerrechts bekundet, andererseits dem Kaufmann, dem Anwalt und dem Publikum die Aufgaben unseres Konsularkorps darlegt und jeigt, welche Ansprüche der einzelne an jenes zu stellen berechtigt ist.

Hammermeister, W., Bureauvorsteher beim Magistrat Charlottenburg: Praktische Anleitung zur Vorbereitung für den Kommunalverwaltungsdienst nebst Anhang; letzterer enthält die wesentlichsten Bestimmungen des B. G.⸗B., des Handels gesetzbuchs und der wichtigsten Justizgesetze; 3. Auflage, 80°, rd. 440 Seiten, gebunden 5,50 ℳ. Verlag A. W. Hayn's Erben, Berlin. Das Buch, das bereits in 3. Auflage vorliegt, eignet si jum Selbststudium für angehende Sekretäre sowie als Nachschlagebuch für ältere Beamte. In die vorliegende Auflage wurden neu aufgenommen das Mannschaftsversorgungsgesetz vom 31. 5. 1906, das Wanderarbeitsstättengesetz vom 29. 6. 1907, das Vereinsgesetz vom 19. 4. 1908, das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 30. 5 1908 und das Polizeikostengesetz vom 3. 6. 1908. Ferner haben die seit dem Erscheinen der 2. Auflage eingetretenen Gesetzesänderungen Berücksichtigung gefunden, auch sind wiederum einzelne Gesetze in ihren wesentlichsten Vw1-e.e ausführlicher mitgeteilt. Trotz dieser textlichen Erweiterung, die einen bedeutenden Mehrumfang erforderte, hat die Verlagsbuchhandlung den bisherigen Preis beibehalten.

Demetrius Schrutz: Deklamatorium für Haus und Welt. Auserlesene Vortragsdichtungen ernsten und heiteren Inhalts aus der deutschen und ausländischen Literatur. Mit einer Einleitung „Ueber den Vortrag“. Brosch. 2 ℳ, geb. 3 ℳ. Leipzig, Max Hesses Verlag. Die Sammlung ist sehr reichhaltig und scheint für ihren Zweck, Deklamationsstücke zu liefern, recht geschickt zusammengestellt zu sein. Es ist bei der Auswahl auf einen weiten Kreis von Dekla- mationslustigen Rücksicht genommen; nehben vielen Gedichten, die den feiner gebildeten, künstlerischen Geschmack befriedigen, finden sich andere, die in geselligen Kreisen, die leichtere Unterhaltung suchen, Beifall finden dürften. Schlechtes ist in die Sammlung aber nicht aufgenommen, und so kann sie empfohlen werden. 1

Im Verlage der K. B. Phot. Hofkunstanstalt Franz Hanf⸗ staengl, München, ist soeben als vollkommen in sich abgeschlossenes Sonderheft der „Kunst unserer Zeit“ eine reichillustrierte Monographie über „Moderne deutsche Exlibris“ mit Text von Richard Braungart erschienen. Das Thema dieser Publikation ist gewiß geeignet, auch weitere Kreise zu interessieren, vergeht doch heute kaum ein Tag, ohne daß irgendwo in irgendeinem Zusammenhang das Wort Exlibris auftaucht. Doch ist das, was der Laie über diesen Gegenstand weiß, meist recht lückenhaft. Hier nun findet er auf 24 Textseiten alles, was er braucht und sucht: eine kaappe Analyse des Begriffs Exlibris, einen Abriß seiner Geschichte und eine gedrängte, aber übersichtliche Charakteristik jener Künstler und Künstlergruppen, die für das moderne deutsche Exlibris in hervorragender Weise in

von König: