1908 / 303 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Dec 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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mittel

Gezahlter Preis für 1 Doppeltentner

niedrigster

höchster

niedrigster, höchster niedriaster höchster

ℳ8

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ung

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Doppelzentner unbekannt)

(Preis

Lüben i. Schl. 14,55

——2 b 16,98 ilenburg. 15,25 Marne.. 15,00 Goslarkb. 16,00 Fmsfme gah 15,00 mburg a. N 2 12,50

13,44 14,40 16,00 15,60

Dünkelsbühl

Augsburg.

Weißenhorn

Biberach.

Stockach.

Ueberlingen..

Rostock. 8

Waren. .“

Altenburg. u”

erkungen. Die verkaufte Menge wird iegender Strich (—) in den Spalten für

82 Berlin, den 24. Dezember 1908.

auf volle Doppelz

entn Preise hat die Bedeut

14,80 17,15 15,25 15,00 16,50 16,00

12.50 13,98 14,60 16,20 15,60 15,60

16,00

15,05 17,15 16,00 15,20 16,50 16,00

14,00 14,52 14,80 16,40 15,80 15,80 16,00 16,23 14,60 15,00 15,50

er und der Verkaufswert auf vo ung, daß der betreffende nicht vorgekommen ist, ein Pu

erüserliches Statistischet Amt.

Noch: Hafer.

15,30 17,32 16,50 15,20 17,00 16,60 14,00 15,59 15,20 16,60 15,80 16 20 16,00 16,23 15,00 15,00 15,50

15,55 17,32 17,00 15 40 17,00 16,60 14 00 15,50 16,13 15,40 16,80 16,00 16,40 16,30 16,50 15,00 15,50 16,00

15,80 17,55 17,00 15,40 18,00 17,00 14,00 15,50 16,77 15,60 17 00 16,00 16,50 16 30 16,50 15,60 15,80

16,00

van der Borght.

Ule Mark abgerundet mitg

3 040

3 320 42 560

1 344 455 1 508 2 686 8 356 258 964 13 660 2 941

15,20

16,60 14,00 14,00 14,31 15,44 16,57 15,80 16,10 16,15 16,34 15,18 15,48

eilt. Der Durchschnittspreis wird aus nkt (C.) in den letzten sechs Spalten,

15,20

16,80 14,00 14,00 15,25 15,08 16,26 15,80 16,22 16,46 16,20 15,46 15,67

daß

16. 12.

19. 12. 16.12. 22. 12. 18.12. 16.12. 18.12. 16. 12. 16.12. 16.12. 16. 12. 19.12. 19. 12.

prechender

den unabgerundeten len berechnet.

ericht fehlt

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Offitiere, Fähnriche usw. Neues Palais, 22. Dezember. Arndt, Oberlt. im Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, scheidet am 8. Januar aus dem Heere aus und wird mit dem 9. Januar 1909 in der Schutztruppe für Kamerun angestellt. Schulz, Oberarzt bei der Versuchsabteil. der Art. Prüfungskommission, cheidet am 7. Januar aus dem Heere aus und wird mit dem 8. Ja⸗ nuar 1909 in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika angestellt. Nachweisung der beim Sanitätskorps eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des Generalstabs⸗ arztes der Armee. Mit Wahrnehmung offener Assistenzarztstellen find beauftragt worden: November: Dr. Gerlach, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom Telegraphenbat. Nr. 1, unter Ernennung zum Unterarzt des Friedensstandes und Versetzung zum 5. Garderegt. 1. F.; am 12. November: Baus, Unterarzt beim Feldart Regt. Nr. 71 Großkomtur, und am 21. November: Inf. Regt. Nr. 163 8 8 Versetzt wurde: am 4ü. November: Pesch, Unterarzt, vom Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78 zum Kür. Regt. Graf Geßler (Rhein.) 11“]

Königlich Bayerische Armee. h

München, 17. Dezember. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bavyern Verweser, haben Sich Allerhöchst bewogen gefunden, nach⸗

stehende Personalveränderungen Allergnädigst zu verfügen: a. bei Offizieren und Fähnrichen: im Beurlaubtenstande: am 16. d. M. den Abschied zu illigen: dem Hauptm. Fohr von der Res. des 1. Fußart. Regts. vakant Bothmer, von der Landw. 1. Aufgebots den Joseph Mayer (I München) und Kuschel (Aschaffen⸗ g) von der Inf., dem Rittmeister Ullrich (Landau) von der Hauptmann Höfelmayr (Kempten) von der Feld⸗ schorr und Thomaß (I München) ucas (Zweibrücken) und Rindfleisch Soß von der Inf., von der Landw. Inf. 2. Aufgebots dem Oberlt. aist (Erlangen) und dem Lt. Schefbeck (Regensburg), sämtlichen mit der Erlaubnis zum Tragen dee Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, ferner dem Oberlt. Koch von der Res. des 1. Inf. Regts. Köniag, von der Landw. 2. Aufgebots dem Hauptm. Haggenmiller (Mindelheim) von der Feldart., den Oberleutnants Ritter v. Dandl (1 München), Popp (Bayreuth), Schreher (Aschaffenburg), Schleich (Ludwigs⸗ hafen), Straub, Steyrer (I. München), Ploessner (Regensburg), Zetlmeier (1 München), Bayerlein (Bayreuth) von der Inf., Madlener (Kempten) von den Jägern, Schmidt Kaiserslautern) von der Feldart., den Lis. Hartmann (Bayreuth), örb (Aschaffenburg) von der Inf., dann dem Lt. Paulus von der Res. des 8. Inf. Regts. Großherzog Friedrich II. von Baden, diesem

zum Zwecke und unter der Voraussetzung der Auswanderung; zu fördern: zu Hauptleuten in der Res. die Oberlts. Eixenberger, Heyder, Lutz des Inf. Leibregts., Mohr, Meyer, Bocks, Seidel des 1. Inf. Reats. Könia, Ibler, diesen mit Patent vom 20. De⸗ zember 1907, Gr. Basselet de La Rosée des 2. Inf. Regts. Kronprinz, Langheinrich des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, Riedel des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf, Stutz des 19. Inf. Regts. König Viktor Emanuel III. von Italien, Reissinger des 22. Inf. Regts., Pschorr, Petzet des 1. Feldart. Regts. Prinz⸗ Regent Luitpold, Gr. v. Luxburg des 2. Feldart. Regts. Horn, Schneider, Seuffert des 3. Feldart. Regts. Prinz Leopold, Steigerwaldt, Müller des 7. Feldart. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold, Lindenmeyer des 1. Fußart. Regts. vakant Bothmer, in der Landw. 1. Aufgebots die Oberlts. Prell (Wüärzburg), Eiber (Dillingen), Kleß (Bavyreutb), Freyberger (Mindelheim), Hubrich Jungwirth (I. München), Hubbauer (Dillingen), Glaßer (1 München) von der Inf., Hagen (Hof), Schwanhäußer (Nürn⸗ berg), Zenetti (Dillingen) von der Feldart., Mahla (Bayreuth) von der Fußart., in der Landw. 2. Aufgebots die Oberlts. Krell (Dillingen), Weigel (Nürnberg), Müller (. München) von der Inf., Wolpert (Hof) von der Fußart., zu Oberlts. in der Res. die Sts. Binsfeld des 1. Inf. Regts. König, Schwalber des 16. Inf. Regts. Großherzog Ferdinand von Toskana, Röckl des 2. Schweren giments Erzheriog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Este, v. Dellmensingen des 2. Ulan. Regts. König, Kühner des 1. Feldart. Regts. Prinz⸗Regent Lunpold, Schlag des jon. Bats., Feil des 2. Pion. Bats., Schnitzlein, Lieberich, des Eisenbahnbats., in der Landw. 1. Aufgebots die Lts. III, Butterfaß, Hörhammer (I München) von der Inf., 1I1 München), Silverberg (Kaiserslautern), Göring nchen) von der Kav., Klein (Bamberg) von der Feoldart., (Aschaffenburg), Prummer (Deggendorf), Bärn⸗ eustadt a. H.), ümbel (I München) von den Pionieren; ein Patent des Dienstgrades vom 18. November 1908 zu verleihen: den Hauptleuten Foltz (9 6) von der Res. des 3. Pion. Bats., Ströbel (9 b) (I. München), Dasch (9c) (Hof) von der Landw. 1. Aufgebots des Eisenbahnbats. und dem Hauptm. a. D. (Landw.) Weidinger (9a); b. im Sanitätskorps: im aktiven Heere: am 16. d. M. dem Oberarzt Dr. Mayer des 18. Inf. Regts. rinz Ludwig Ferdinand den Abschied mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubnis zum Forttragen der Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen zu bewilligen; im versetzen: den Oberarzt Dr. Dietrich vom 20. Inf. Regt. Prinz

Pöhn, Unterarzt beim Schleswig⸗Holstein.

Kav., dem ptmanꝛ artillerie, den Rittmeistern vom Train, den Oberlts.

Lutz

lichen

Zantl Dr. Dr. arzt

waltun des 6.

Dr. H

Dr. Hahn, mann (Bamberg), Dr. (Ludwigshafen), Dr. Mayer r Dr. Gierer (Bunrenhausen) in der Landw. 1. Aufgebots, nterärzte Schredl (Rosenheim), Dr.

(I. München), Dr. (Landau), (I Se.

Scherrer (I Mün Dr. Pape (I München), 1. Aufgebots den Unter⸗ Beamten der Militärver⸗ zahlmstr. Krickel Preußen, zum Zahlmstr.

(Ansbach), Bachmann Dr. Fichtenmayer (Zwei eenders (Würzburg), r. Groß ( : im a nf. Regts. Kaiser Wilbelm, König im II. Armeekorps zu ernennen; den O des 17. Inf. Regts. Orff versetzen; zu befördern: Neu⸗Ulm den Lazarettver Lazaretts Regensburg, jum Regensburg Garn. Lazaretts Nürnberg; den Abschied zu bewilligen: Möller (Bamberg) von apothekern Steingäßer (Ingolstadt), olzmann ( Münch Kapfer, Probst, Bürstinger,

lazarett

20. Inf. Regt. Prinz Rupprecht; den Abschied zu bewilligen: (Kaiserslautern) v

von

Aerzten in der Res. die Theopold,

von

der Erlaubnis t den für Verabs den Stabsärzten Dr. Martin (We⸗ dann den Oberärzten Dr. Wagenhäu Dr. Kimmerle (I München), Dr. mann (Würzburg), Dr. (Kaiserslautern), Dr. sämtliche Stabsärzten Dr. Sevberth (Aschaffenburg), Dr. Gernert (N

der die

Dr. (Landshut), Dr.

dem on

Aschenbrandt (Würzburg), Dr. Trumpp,

(I München) (Bamberg) in mit Uniform mi

Graßmann,

von der

Oberärzte

Kolb, Dr. Dr. Pauli

den

Arauner (Kitzingen), nchen) von der Landw. 1.

u

4

der Res., den Sta Port (1 München), Dr. Büller (Bayreuth) von der

im Beurlaubtenstande: am 16. d. M. Oberstabsarzt Dr. Schlegtendal bsärzten Dr. Lukas, Dr.

Res., Dr.

Bergeat, Dr. Bruner, Dr.

Dr. der Landwehr Landwehr m Forttragen

8

Kastl,

Dr. Aufgebots

2. Aufgebots,

der

Salzer und Dr. sämt⸗ bisherigen

iedete vorgeschriebenen Abzeichen,

Ull mann (Zw Reh (Kempten), Dr Landw. 2. Aufgebots;

Dr. Lotzemer Dr. Latte, ürnberg) in der Re Wegener (Kissingen), (Ansbach), Dr. Meyer

Zlank Neussell (Landau), Dr. Nürnberg), Dr. brücken), in der Landw. München); 0. bei den Heere: am 16. d. M. den Unter

vom II. Armeekorps jum Lalarettoberinsp walt. Insp. Frank Lazaretiverwaltungsins

Lazarettinspektor im Beurlaubtenstande: am 16. d.

den Oberveterinären Eckart (Landau), der Landw. 2. Aufgebots, (I München) von der Res., Wentz (Zweibrücken), Dr. Heim, Aufgebots, Lang, Zörnlein (I München) von der

von

Lexer

eilheim), Dr. Jooß ( München), ser (Mindelheim), Dr. Dürig, Gah (Weilheim), Dr. Diel⸗ beibrücken), Dr. Wilhelmy Gabler (Augsburg), ju befördern: ju

(Kaiserslautern),

Dr. Bräutigam, s., Dr. Hage⸗ Dr. (Aschaffenburg),

Fröhlich zu Assist.

Dr. Beck

mstr. Waltenheimer

zum I. Armeekorps zu beim Garn. Lazarett enberger des Garn. pektor beim Garnison⸗ Wiedemeier

des

den Ober⸗

Walter

Landw. 2. Aufgebots; zu befördern: die Unterapotheker Weidner, H

Königlich Sächsische Armee. Fähnriche im 1. Ulan. Regt. Nr. Oesterreich, König von Ungarn, vom 1. ohne Gehalt beurlaubt.

Beamte der Militärverwaltung. g des Kriegsminist Oberveterinär a. D., in d

(Nürnberg).

Offitiere, v. Pentz, Lt.

Durch Verfügun Meyfarth, gebots des Landw. Bezir vom 29. Juni 1899 wiederan Landw. 1. Aufgebots des führung zum Landsturm 2. Wangemann, T

zember.

17. Dezember.

bzw.

unter dem 1. Januar 1909 gege

usw.

zu Oberapothekern in der Res⸗ Janke

16.

artmann (Erlangen),

Dezember. 17 Kaiser Franz Joseph von Januar 1909 ab auf ein Jahr

eriums.

Frhr.

12. De⸗

er Landw. 1. Auf⸗

ks Glauchau mit seiner früheren Bestallung

Stabsveterinär bei den Remontedepo nseitig versetzt.

Kaiserliche Marine.

gestellt. Landw. Bezirks Glauchau, Aufgebots der Abschied bewilligt. homas, Oberstabs ts Kalkreuth bzw. Skassa,

Lauschke, Oberveterinär der behufs Ueber⸗

veterinär

Offiziere usw. 17. Dezember. Krüger, t. vom II. See⸗

bat., zum Oberlt. befördert. Gräff,

19. Dezember.

Uebertritts zur Schutztruppe für Deuts 1909 aus der Marine ausgeschieden.

ua

Oberlt. vom II. Seebat., behufs sch⸗Ostafrika, mit dem 8. Jan

1“

Bekanntmachung.

Schluß der Jagd auf Birk⸗, Hasel⸗ und Fasanen⸗ hennen.

Im Regierungsbezirk Potsdam kreise Charlottenburg, Schöneberg, chließlich Boxhagen⸗

Lichtenberg einschlief xha und Fasanenhennen mit

Jagd auf Birk⸗,

nuar 19

Zotsdam, den 15. Dezember 1908. Der Bezirksausschuß.

82

17. 8

Joachimi.

Kupprecht zum 3. Pion. Bat. und den Afßist. Arit Bausenwein vom 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana

v

zum

Ein⸗ und Au

11 8

Gattung des

Statistik und Volkswirtschaft.

zfuhr von Zucker und im Betriebsjahr 19

im Spezialhandel vom 11. bis 20. 08/9, beginnend mit 1. September.

Einfuhr

1. Septbr. 1. Septbr. 1907

1908 bis 20. Dez. 1908

bis 1907

Deiember 1908

Ausfuhr

mit Ausnahme der Stadt⸗ Rixdorf, Wilmersdorf und Rummelsburg endet die Ablauf des

1. Septhr. 1. Septbr.

11. bis 20. Dez.

1908

is 20. Dez. 1908

1907 bis

20. Dez.

1907

dz

rein

Verbrauchszue gleichgef Rohrzucker (176 a)

Rübenzucker: 82

Füllmassen und futter; Rübens

Zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: 1 Gesamtgewicht. Menge des darin

(176 b) davon

cker (raffinierter und dem tellter Zucker (176 ai)..

gemahlener Melis (176 d) . davon Veredelungsverkerhll..

Stücken⸗ und Krümelzucker (176 e)

davon Veredelungsverkehr ffinade (176 f)

gemahlene Ra

davon Vere

Brotzucker (176 g)

Farin (176 h)

davon Verede delungsverkehr d flüssiger (176 Kk) . er (1761).

Kandis (1761)

davon Vere anderer Zucker (176 K n). Rohrzucker, roher, fester un Rübenzucker, roher, anderer fester und

lich des Invertzuckersirups u

fester und flüssiger ( ““ flüssiger Zucker (flüssige Raffinade, einschließ⸗ sw.) (176). Zuckerabläufe (Strup, Melasse), aft, Ahornsaft (176 n) H.

Ng

delungsverkehr

jungsverkehr

davon Veredelungsverkehr 3 ö

Kristallzucker (granulierter), (auch

Platten⸗, Stangen⸗ und Würfelzucker (176 c) .

davon Veredelungsverkehr.

enthaltenen Zuckers ... Berlin, den 24. Dezember 1908.

Melaff

raffinierten

. 9

ekraft⸗

Kaiserliches Statistisches Amt.

van der Borght.

142 215 106 422

15 892 8 136

2 362 5760 2 662 392 —589 92 775 92 029 120 626

1 507

8

1151 409

*

796 317 3 548 117 810 72 511 11 468 45 833

51 839 315

26 401 32 245 14 645 8 449 13

966

962 541 323

3 675 14

18 744 7 325

1 428 873 :

1 050 43³6

106 887 69 889

85 214 51 797

21706 33 930

9 010

1 384 958 1 379 766 108

508g

20 292

8 155

8

in Mannheim

in⸗ und Ausfuhr einiger wichtiger Waren in d 5 vom 11. bis 20. Detzember der bbüben 9,g.

Einfuhr Ausfuhr im Spezialhandel

dz = 100 kg

1908

13 111 3 546 2 450 123

273

708 906 8 208 109 10 016 290

2 583

84 276

92 689 53 780

54 820 31 525

Warengattung

190 8 156 952

4 610

7 815 42 531 24 570

16 527

1 927 212 2 985 769 1712 379 548 459 82 318 57 666

2 110 109

1907 177 956

1907 12 590

Baumwolle.... Flachs, gebrochen, ge⸗ e usw.. „5 8 ge⸗ big ungen FEEE11B““ e und Jutewerg.. zuchtwolle im ng hwei u“ merze rnhen ... Hraunkohlen... Erdöl, .2 81u— Fbilesa peter. 1 Phflgven Roöhschenen 8 nen, Roeotblöc⸗ 8“ Träger 5 ö . . . Fisenbahn⸗, Zahnrad⸗, attschienen gisenbahnschwellen aus E 11“] ZEAöööö Berlin, den 24. Dezember 1908. 8 Kaiserliches Statistisches Amt. 8 van der Borght.

11 863 1 917 7 815 59 955 16 385

3 281 1 912 416

13 997

1 942 076 2 910 954 2 583 168 472 282 137 778 115 920

33

632 907 5 429 175 7 315 547

830

54 356

44 717

Zur Arbeiterbewegung.

Eine öffentliche Versammlung der Leipziger Schneider und Schneiderinnen nahm, der „Leipz. Ztg.“ zufolge, zu den Lohn⸗ und Arbeitsverhältnissen, insbesondere der in der Damenkleiderbranche be⸗ schäftigten Gehilfen beiderlei Geschlechts, Stellung und forderte eine witgemäße Aufbesserung. Sie beschloß, die Regelung der Lohn⸗

und Arbeitzbedingungen durch einen festen Tarif anzustreben, und be⸗ zuftragte die Organisationsleitung mit den weiter hierzu erforderlichen

Maßnahmen. Die gestrige (vgl. Nr. 301 d. Bl.), in der nochmals über den Arsstand abgestimmr wurde, ergab, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, 5 weiße Zettel, 43 für die Beendigung und 467 für die Fortsetzung des Ausstands. Der anwesende Ver⸗ treter der Zentralleitung des Metallarbeiterverbandes erklärte trotzdem den Ausstand für beendigt, weil seine Fortsetzung die Organisation gefährde. Gehör Die Versammlung ging unter wüstem Lärm auseinander.

Versammlung der Arbeiter des Strebelwerks

Man schenkte seinen Ausführungen jedoch kein

Der vor einiger Zeit von dem englischen Handelsminister Churchill

den englischen Baumwollspinnereibesitzern gemachte Vor⸗ schlag, behufs Herbeiführung von Lohntarifen in der Baumwoll⸗ srinnerei eine gemeinsame Konfereni der Spinnereibesitzer und der Spinnereiarbeiter abzuhalten, ist, wie die „Köln. Zig.“

ursprünglich in London zusammentreten, jedoch dürften auf Veranlassung der Spinnereibesitzer und ℳ% auf Wunsch der Arbeitnehmer die Verhandlungen in Manchester stattfinden. Die Konferenz wird mit Beginn des nächsten Jahres abgehalten und ein einheitliches Lohn⸗ schema für alle Kategorien der Spinnereiarbeiter entwerfen. Man hofft, daß durch die Annahme dieses Lohntarifs Arbeitseinstellungen für die Zukunft ganz vermieden werden dürften. 11“

Land⸗ und Forstwirtschaft. Die landwirtschaftliche Akademie Bonn⸗Poppels⸗ dorf wird im laufenden Winterhalbjahr 1908/09 nach vorläufiger

——

erfährt, von den Beteiligten angenommen worden. Diese Konferenz sollte

Feststellung von insgesamt 511 (507) Studierenden besucht, und zwar

von 486 (482) ordentlichen Hörern und 25 (25) Hospitanten.

den ordentlichen Hörern befinden sich: 152 (152) Studierende der

Landwirtschaft, 334 (330) Studierende der Geodäsie und Kulturtechnik. Die entsprechenden Zahlen des letzten Sommersemesters sind jum ergleich in Klammern beigefügt)

Einführung des landwirtschaftlichen Unterrichts im Heere.

Mit Allerhöchster Genehmigung haben der Landwirtschafts⸗ minister und der Kriegsminister den beteiligten Stellen in der 8 und in der landwirtschaftlichen Verwaltung die von

den Ministerien gemeinsam aufgestellten „Leitsätze für die

landwirtschaftlichen 19. November 1908 zur eiter Veranlassung zugehen lassen. Es foll zunächst an⸗ gestrebt werden, den Unterricht in denjenigen Truppen⸗ standorten einzurichten, in denen bei Bestehen landwirt⸗ schaftlicher Unterrichtsanstalten geeignete Lehrkräfte vorhanden sind; wo dies aber nicht der Fall ist, soll ein Zusammenarbeiten mit den landwirtschaftlichen Vereins⸗ und Genossenschaftsorganisationen herbei⸗ Füsn werden. Die weiteren Vorkehrungen zur Ausführung der in ussicht genommenen Maßnahmen sind der Vereinbarung zwischen den Königlichen Generalkommandos und den für ihren Kommando⸗ bereich zuständigen Landwirischaftskammern vorbehalten. Die Leitsätze haben folgenden Wortlaut:

„Aufgabe des Unterrichts. Durch den landwirtschaftlichen Unterricht soll das Interesse der vom Lande stammenden Soldaten an der Landwirtschaft und die Liebe zum heimatlichen Berufe wach⸗ gerufen werden. Die von den Vorträgen zu erwartende Aufklärung und Belehrung soll dazu beitragen, die Wertschätzung des landwirt⸗ scaftlichen Berufes zu erhöhen und so die Mannschaften abzubalten, Dienstentlassung zu anderen städtischen Berufen über⸗

gehen.

Art des Unterrichts. Der Unterricht ist in Form gemein⸗ verständlicher Vorträge zu erteilen. In anschließenden zwanglosen Besprechungen (Frage und Antwort) ist der vorgetragene Stoff zu erläutern und dem Verständnis jedes einzelnen Teilnehmers tunlichst näher zu kringen. Hierbei ist indessen ein direktes Abfragen zu ver⸗ meiden, weil darin ein gewisser Lernzwang liegen würde, durch den die Lust der Teilnehmer Schaden leiden könnte. Dagegen ist es sehr wünschenswert, die Teilnehmer anzuregen, selbst Fragen zu stellen. Soweit angezeigt und möglich, ist der Unterricht durch geeignete Vor⸗

hrungen und Versuche zu unterstützen.

Die Erteilung eines systematischen und speziellen Fachunterrichts fh weder beabsichtigt, noch bei der geringen Zahl der zur Verfügung

ehenden Stunden möglich. Es kann sich vielmehr nur darum andeln, die wichtigsten Fragen aus den verschiedenen in Betracht sommenden Gebieten in anschaulicher und anziehender Weise zu be⸗ ö Hierbei wird als Unterrichtsziel stets im Auge zu behalten lein, daß die Teilnehmer am Unterricht das Gelernte nach ihrer Ent⸗ afsung zu Haufe in ihrem Betriebe oder in ihrer Tätigkeit auch praktisch verwerten können.

Unterrichtsstoff. Die Auswahl des zu behandelnden Stoffes fnnß ebenso wie die Art des Vortrags und Unterrichts dem Ver⸗

ündnis und dem Ideen⸗ und Interessenkreise der Zuhörer angepaßt

ein. Soweit tunlich, wird bei der Stoffauswabl und ⸗behandlung 8ach die Eigenart der landwirtschaftlichen Betriebsverhältnisse der

krutierungsbezirke in Rücksicht zu ziehen sein. Unter Umständen Graden sich auch empfehlen, den Unterricht bis zu einem gewissen rade der Jahreszeit anzuvassen. Wird beispielsweise im Sommer orzugsweise in ackerbaulichen Fragen unterrichtet, so besteht die

Einführung des

im Heere“ vom

versuchsweise Unterrichts weiteren

Unter

Möglichkeit ausgiebiger Vorführungen, sei es, daß der Unterricht im Gelände abgehalten wird oder —— Ausflüge und Besichtigungen als Ergärzung des Unterrichts vorgenommen werden.

Wo die Verhältniffe es gestatten, wird anzustreben sein, den Teil⸗ nehmern die Hauptpunkte des vorg oder durchgenommenen Stoffes in Form kurzer Leitsätze auszuhändigen.

Der Unterricht hat sich mit Materien naturkundlicher oder land⸗ wirtschaftlich⸗technischer Art und solchen einen (volkswirtschaft⸗ lichen) Inhalts zu befassen. Neben prungen über Entstehung, Zusammensetzung, Bearbeitung des Bodens, über Bau und Lehben der Pflanze, über die Kultur der danptsächgasften Kulturgewächse usw. werden die wichtigsten Fragen auf erzüchterischem Gebiete (Zucht, Gesundheitspflege, Molkereiwesen u. a. m.) behandelt werden

n .

Hand in Hand mit diesem landwirtschaftlichen Unterricht im 6735 Sinne muß die Aufklärung über Fragen mehr allgemein volkswirtschaftlicher Bedeutung gehen. Vortragende muß es sich angelegen sein lassen, die bei jeder geeigneten Gelegenheit auf die hohe Bedeutung der Tandwirtschaft im Staatsleben hinzuweisen. Er muß sich bemühen, in ansprechender und fesselnder Weise die Vor⸗ züge des Landlebens und des landwirtschaftlichen Berufs gegenüber anderen Berufsarten zu beleuchten. Insbesondere wird er auch die⸗ jenigen Momente hervorzuheben haben, die den landwirtschaftlichen Beruf trotz der ihm innewohnenden und nicht zu leugnenden Schwierig⸗ keiten als besonders erstrebenswert erscheinen lassen.

Genauere Anweisungen für die Unterrichtserteilung und die Aus⸗

wahl des Unterrichtsstoffes. erübrigen Es kann und muß der sorgsamen Ueberlegung der beteiligten Stellen und Persönlichkeiten überlassen bleiben, ihre Maßnahmen den jeweils vorliegenden Ver⸗ hältnissen nach Möglichkrit anzupassen. Umfang des Unterrichts. Die Dauer (Stundenzahl) eines jeden Kursus muß vor Beginn des Lehrganges bestimmt sein, damit der Vortragende sich auf die Erledigung des beabsichtigten Pro⸗ gramms einrichten kann. Die Aufstellung eines genauen Stoff⸗ verteilungs⸗ und Stundenplanes erscheint demgemäß notwendig.

Ob der Unterricht auf das ganze Jahr verteilt werden kann, hängt von den örtlichen Ausbildungsverhältnissen ab. Die Ent⸗ hierüber muß deshalb den Generalkommandos überlassen

Häufig dürften indessen für die Vorträge nur die Sonnabend⸗ nachmittage in der Zeit von Ende Oktober bis Ende März zur Ver⸗ fügung stehen. Es wird voraussichtlich also in der Regel mit höchstens 25 Unterrichtsstunden gerechnet werden müssen. Diese Zeit dürfte aber auch genügen, um das vorstehend stizterte Programm zu erledigen. 3

Tageszeit. Ein guter Unterrichtserfolg kann nur erwartet werden, wenn die Zuhöhrer den Vorträzen mit voller körperlicher und geistiger Frische zu folgen vermögen. Es ist deshalb anzustreben, den Unterricht tunlichst in freier Natur und nur an freien Nachmittagen, keinesfalls aber in späten Abendstunden abzuhalten. Spätestens sollte um 6 Uhr Abends beginnen und nach 1 bis 1 ½ Stunde

idet sein. Teilnebhmer.⸗Die Teilnahme aller Mannschaften entspricht nicht dem eingangs angegehenen Zweck der landwirtschaftlichen Kurse.

Es kommen vielmehr im allgemeinen nur die vom Lande flam⸗ menden Leute des II. und III. Jahrgangs in Betracht, die ihrem Berufe nach Landwirte, landwirtschaftliche Arbeiter, ländliche Hand⸗ werker und dergl. mehr sind oder sonst aus irgendwelchen Gründen als Angehörige des Landes (im Gegensatz zur Stadt) anzusehen sind.

„Soweit der Dienst eine Erweiterung des Teilnehmerkreises zuläßt und sofern die Teilnehmerzahl nicht zu groß wird, können auch Angehörige anderer Berufsarten zugelassen werden.

Im Interesse ihrer Fortbildung erscheint es erwünscht, den Unteroffizieren die Teilnahme an dem Unterricht zu ermöglichen.

Freiwilligkeit der Teilnahme. Sicherstellung eines regelmäßigen Besuches. Die Teilnahme am landwirtschaftlichen Unterricht soll durchaus freiwillig sein; ein Zwang soll nicht aus⸗ geübt werden. Jedoch ist durch die Vorgesetzien vor Beginn eines Kursus auf die Veranstaltung und ihre Vorteile in empfehlender Form hinzuweisen. Außerdem erscheint die Abhaltung eines im all⸗ gemeinen orientierenden Vortrags vor allen in Betracht kommenden

Mannschaften durch den künftigen Vortragenden zweckdienlich.

„Soll der Unterricht wirksam sein, so muß den sich freiwillig zur Teilnahme Meldenden nicht nur die regelmäßige Lanche hr ermzlicht werden, sondern sie müssen gehalten sein, die Vorträge bis zum Schluß regelmäßig zu besuchen.

Teilnahme von Offizieren. Die Teilnahme von Offizieren erscheint aus folgenden Erxwägungen erwünscht:

a. Zur Aafsicht; ob sie erforderlich ist, wird sich nach den jeweils vorliegenden Verhältnissen und auch nach den beteiligten Persönlich⸗ deb cRx⸗ .

Das Ansehen und die Wirkung des Unterrichts wird erhöht wenn auch Offiziere teilnehmen. 1 8 h.

c. Für Offiziere, die in die Lage kommen können, später Land⸗

wirtschaft zu betreiben, bietet sie eine keineswegs zu verachtende Ge⸗ legenheit zur Belehrung. Schließlich kann es nur erwünscht sein, wenn geeignete Offhiere sich auf den in Rede stehenden Gebieten so weit ausbilden, b— sie später die landwirtschaftlichen Vorträge selbst übernehmen önnen.

Gewinnung von Lehrkräften. Als Lehrkräfte kommen in erster Linie Landwirtschaftslehrer in Betracht. Hierzu sind zu rechnen die Fachlehrer an höheren (Hochschulen und Akademien), mittleren (Landwirtschaftsschulen) und niederen landwirtschaftlichen Unterrichts⸗ anstalten (Ackerbau⸗ und Winterschulen) sowie die entsprechend vor⸗ gebildeten Beamten (Geschäftsführer und Assistenten) der Landwirt⸗ schaftskammern, landwirtschaftlicher Zentralvereine, Genossenschafts⸗ verbände und dergleichen.

Stehen an einem Orte mehrere derartige Persönlichkeiten zur Verfügung, so wird derjenigen der Vorzug zu geben sein, die selbst Soldat gewesen sind.

Außer den Landwirtschaftslehrern wird es viekerorts eine ganze Reihe von praktischen Landwirten (größere Besitzer und Pächter) geben, die imstande sein würden, die landwirtschaftlichen Vorträge vor Soldaten zu halten. Es ist zu wünschen und wird Sache der Ver⸗ handlung im einzelnen Falle sein müssen, daß sich im Bedarfsfalle auch geeignete praktische Landwirte bereit finden lassen, den Unterricht zu erteilen.

Insbesondere werden Offiziere des Beurlaubtenstandes, die Land⸗

wirte usw. sind, durch Vermittlung der Bezirkskommandos für die Sache, soweit nötig, zu gewinnen sein. Schließlich wird zu prüfen sein, ob nicht einzelnen aktiven Offi⸗ zieren sei es, daß sie früher Landwirt gewesen oder durch Herkunft vom Lande oder Selbststudium über ausreichende Kenntnisse verfügen die Erteilung des Unterrichts anvertraut werden kann, sofern sie hierzu bereit sind. So werden sich bei den berittenen Waffen nicht selten Offiziere, die über Pferdezucht und haltung usw., Ober⸗ und Stabsveterinäre, die über Behandlung von Krankheiten, Seuchenschutz, Haustierpflege und dergleichen sprechen können, finden.

Bei der Bedeutung, die der Maßnahme im landwirtschaftlichen Interesse beizumessen ist, werden die Landwirtschaftskammern in erster Linie für die Bereitstellung geeigneter Lehrkräfte Sorge tragen müssen.

Gewährung von Enschidigungen an die Lehrkräfte. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß für die Erteilung des Unterrichts besondere Vergütungen aus Reichsmitteln ausgeschlossen sind und aus staatlichen Fonds nicht gezahlt werden.

Die Gewährung von Entschädigungen an die Vortragenden wird, soweit Staatsmittel in Frage kommen, nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in Frage kommen können. Aber auch da, wo sich die Zahlung von Vergütungen nicht umgehen läßt, wird im allgemeinen nur die Erstattung der Kosten, welche durch Hin⸗ und Rückreise des Vortragenden entstehen, zuzubilligen sein.

Soöweit Beamte der Landwirtschaftskammern (Wanderlehrer, Instruktoren, Geschäftsführer usw.) in Betracht kommen, muß an⸗ genommen werden, daß diese von den Kammern ufw., ohne Ansprüche

auf besondere Staatsbeihilfen zu erheben, zur Verfügung gestellt werden, und daß die Beamten dieser neuen Aufgahe gern unter⸗ ziehen werden. Etwaige Reisekosten dieser Beamten können erforder⸗ lichenfalls nach Genehmigung des Landwirtschaftsministers aus den staatlichen Beihilfen für allgemeine Wanderlehrzwecke (Kap. 102, Tit. 16 und Ostfonds) bestritten werden.

Sollte in Ausnahmefällen die Gewährung von kleinen Re⸗ munerationen (neben dem Ersatz der Reisekosten] notwendig werden, so werden diese Entschädigungen zweckmäßig am Schlusse eines Kurses als Prämie zu vewühven stina,

Sofern die Landwir ammern etwa entstehende Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, werden sie unter Darlegung der Verhältnisse an den Landwirtschaftsminister zu be⸗ 1 2* 8 z b

Die Erteilung des Unterrichts durch Angehörige des Heeres (Offiziere, Veterinäre) kann nur unentgeltlich 2——

1 Lehr⸗ und Darstellungsmittel; Lehr⸗ und Unterrichts⸗ bücher. Die für den Unterricht erforderlichen Lehr⸗ und Darstellungs⸗ mittel (Apparate, Wandtafeln, Modelle und dergl.) werden in der Regel von den Landwirtschaftskammern oder den landwirtschaftlichen Lehranstalten unschwer leihweise zur Verfügung gestellt werden können.

Durch die Verteilung geeigneter Broschüren und Flugblätter, 1. B. über Düngung, Pflanzenschädlinge usw., kann der Unterricht eine ö sabelten.,

s recht erwünscht ist schließlich die Beschaffung von populären Lese⸗ und Unterrichtsbüchern (1. B. die Sammlung b Winter⸗ abende“, „das Handbuch der gesamten Landwirtschaft“, oder die Schriften der Thaer⸗Bibliothek) zu bezeichnen. Solche Bücher können zweck⸗ mäßig auch als Prämien Verwendung finden. ÜUnterrichtsräume. Ausreichende, im Winter genügend ge⸗ heizte und beleuchtete Unterrichtsräume werden, soweit möglich, seitens der Truppenteile bereitzustellen sein. Besondere Kosten dürfen hier⸗ durch für die Reichskasse nicht entstehen. Das Vorhandensein aus⸗ reichender Schreibgelegenheit ist wünschenswert.

Verfahren in größeren. Garnisonen. Falls genügend Lehrkräfte kostenlos zur Verfügung stehen, wird der Unterricht am besten für jeden Truppenteil (Regiment) gesondert erteilt; andernfalls muß eine Zusammenziehnng der Hörer innerhalb des Standorts statt⸗ finden, soweit dies Ent nung und Raumverhältnisse zulassen. Hier⸗ bei wird gegebenenfal darauf Bedacht zu nehmen sein, die An⸗ gehörigen einer Trur igattung (Berittene, Uaberittene) oder die Mannschaften aus deselben Rekrutierungsbezirke zu vereinigen, um den verschiedenen, die Art der Unterrichtserteilung und die Auswahl 28 Stoffes beeinflussenden Gesichtspunkten Rechnung tragen iju önnen.

Stellennachweis. Die vom Lande stammenden Leute werden nach Beendigung ihrer Militärdienstzeit um so leichter wieder dem Lande und ihrem heimatlichen Berufe zugeführt werden, wenn den zur Entlassung kommenden Mannschaften die Erlangung geeigneter Stellen in landwirtschaftlichen oder sonstigen Betrieben auf dem Lande erleichtert wird. Es ist deshalb ein Handinhandarbeiten der Truppen⸗ teile und Kursusleitung mit den von den Landwirtschaftskammern oder anderen landwirts Saftlichen Korporationen eingerichteten Arbeitsnach⸗ meiur Fe Dece er 8—2

Die Landwirtschaftskammern werden die hierzu erforderlichen Vereinbarungen mit den Generalkommandos zu treffen haben. 8

„Es empfiehlt sich, die Leute schon während des Unterrichts auf diesen Arbeitsnachweis hinzuweisen.“

Ein Schlußpassus der Leitsätze trifft Bestimmungen über die Berichterstattung. 8 M

auuu“ u Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

maßregeln.

Am 17. d. M. hat sich nach einer Mitteilung der Deutschen medittnischen Wochenschrift der Vorstand der Robert Koch⸗ Stiftung zur Bekämpfung der Tuberkulose gebildet. Nach § 4 der Satzung gehören ihm an: der Wirkliche Geheime Rat Professor Dr. Robert Koch, ferner der Präsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts Dr. Bumm, der Direktor des Instituts für In⸗ fektionskrankheiten, Geheimer Obermedizinalrat, Professor Dr. Gaffky, als Vertreier Seiner Majestät des Kaisers der Generalarzt Dr. von⸗ Ilberg, als Vertreter des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose der Geheime Medizinalrat, Professor Dr. B. Fränkel, als Vertreter des Reichsausschusses für das ärztliche Fort⸗ bildungswesen der Geheime Medizinalrat, Professor Dr. von Renvers, als Vertreter des Deutschen Aerztevereinsbundes der Sanitätsrat Dr. Mugdan. Durch Kooptation wurden zugewählt: der Staatsminister Dr. von Sturdt, der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Dr. F. Schmidt, Professor Dr. J. Schwalbe und Frau Anna vom Rath. Zum Vorsitzenden wurde der Staatsminister von Studt, zum Schrift⸗ e seses J. Schwalbe, zum Schatzmeister Geheimrat Fränkel gewählt.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. (Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 52 vom 23. Dezember 1908.)

v““ Türkei. In Bagdad sind vom 29. November bis 5. De⸗ zember 2 Personen an der Pest erkrankt. Aegypten. Vom 5. bis 11. Dezember sind an der Pest 18 Per⸗ sonen erkrankt (und 7 gestorben), nämlich 8 (4) in Aschmun der Provinz Menufieh, 4 (2) in Kom Hamada der Provinz Behera, 2 in Alexandrien, 1 (1) in Assiut der Provinz gleichen Namens, je 1 in Port Said, Sohag der Provinz Girgeh und Damanhur der Pe SeSe 8 8

Britis „Ostindien. om 1 bis 7. November sind in gan Indien 2652 Erkrankungen und 1993 Todesfälle an der Pest zur An. jeige gelangt. Von diesen Todesfällen kamen 1028 auf die Prä⸗ sidentschaft Bombay (darunter 10 auf die Stadt Bombay und 20 auf Karachi), 279 auf das Punjabgebiet, 157 auf die Zentralprovinzen, 125 auf den Staat Mysore, 89 auf Hyderabad, 88 auf Zentralindien, 80 auf Rajputana, 59 auf die Präsidentschaft Madras, 44 auf Bengalen, 22 auf Burma, 19 auf die Vereinigten Provinzen und 3 auf Coorg.

Mauritius. In der Zeit vom 9. Oktober bis 5. November wurden auf der Insel 35 neue Erkrankungen und 24 Todesfälle an der vrn speens 4

Zanzibar. In anzibar sind am 20. und 22. Nove 2 pestverdächtige ..des gt vorgekommen. hsis

Deutsch⸗Ostafrika. Aus der Eingeborenenstadt von Dares⸗ salam ist am 24. November ein neuer Pesttodesfall gemeldet worden.

Cholera. Rußland. Nach dem amtlichen Ausweis vom 5. Dezember sind in der letzten Berichtswoche*) folgende Erkrankungen (und Todes⸗ fälle) an der Cholera angezeigt worden: Stadt St. Petersburg... 154 (45 bII—V—IW66124³²* (2 7

ee1ö“”“ beeeeTöö1““ Tambow. FFJEEE“ Poltawa.. Jekaterinoslaw Cherson.. Jelisawetpol. „I— Stadt Odessa.. Hongebii... *“ 1“ ö1*“ (5

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*) Die Berichtswoche endete für die Stadt St. Petersb 8 sonst am 3. Dezember. f pe ersburg am 5.,

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