1909 / 12 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutschen

Qualität

ärkten.

b Fruchtm

Außerdem wurden

mittel

w—

Am vorigen

Durchschnitts. Markttage

er Preis für 1 Doppelzentner

) nach überschläglicher Schätzun vechhce

niedrigster

höchster

niedrigster

Doppelzentner

Doppelzentner (Preis unbekannt)

1111121“

9 2 9 9 1 2 2

Landsberg a. W.. Wongrowitz. e“ Striegau Hirschberg i. Schl. Ebe1““ Göttingen. 1164“ ͤv1111““ EEb11“ Winnenden..

Langenau i. Wrttbg. 9

oE““ Neubrandenburg

Friedland i. Mecklb.

Chateau⸗Salins

Weißenhorn..

Langenau i. Wrttb

Landsberg a. W Wongrowitz.. ““ Striegau.. . Hirschberg i. Schl. hee““ Göttingen. Geldern.. Weißenhorn. NW6“ Neubrandenburg. Friedland i. Mecklb. Chateau⸗Salins.

Landsberg a. W.

Wongrowitz Breslau.. LI11I1I111“

irschberg i. Schl.

E11“ Göttingen Gelbhern. Weißenhorn. Döbeln

Langenau i. Wrttbg.

J“*“ Neubrandenburg. Chateau⸗Salins .

19,80

20,80

20 00 18,00 18,40 19,40

19,50 20,80

18,60 21 00 20,00 21,90 19,50

20,60

16,00 15,40 15,50 16,00 16,00

16 40 16,80 15 50 16 10 15,60 16,70

16,40

17,00 15,40 14,40 17,00 17,30 15,50

15,60 14,00 18,40

18,60 18,00

17,50

W 20,00

18.20 19,30 19,60

19,50

21,10

19,00

21,00 20,00 21,90

19,50

20,00

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fes 20,80

15,60 14,70 17,40 17,50 15,50

15,60 14,30 18,40

18,60 18,00

18,00

16,20

ei zen.

18,40 19,40 20 00 19,70 19,60 19,80 21,10 20,70 19,50

20,00 19,60

20 90

20,90

oggen.

15,70 16,00 16,40 16,30 16 00 16.60 17,10 16,50

16,00 17,00 15 90 15,50

er ste.

15,80 14 80 17,50 18,30 16,00 17,00 17,65 14,30 18,60

wie weit wir auf die Nachfolge der einzelnen Bundesstaaten zu rechnen

aben. b Abg. Dove (fr. Vgg.): Die Zustimmung zu der Vorlage ist ja eine allseitige; wir stimmen einer Kommissionsberatung zu. Wenn der Abg. Brühne diese Kommission aus 13 Mitgliedern zu besetzen be⸗ antragt, so gebt er vielleicht von der Meinung aus, daß es nicht mehr gelingen wird, mehr Reichstagsmitglieder für eine weitere Kommission zusammenzubringen. Wenn wir hier daran gehen, den Einfluß der Armenunterstützung auf öffentliche Rechte einzuengen, so kann ich einen Unterschied zwischen Reichsrechten, Landeslechten und kommunalen Rechten nicht erkennen. Wenn z. B. die 8 der Unterbringung eines kranken Kindes in dem Berliner Kaiser Friedrich⸗Kinderkrankenhaus, das extra zu dem Zwecke der Isolierung bei Epidemien errichtet ist, nachträglich vom Gericht als Armenunterstützung aufgefaßt und das Wahlrecht des betreffenden Vaters in Frage gestellt worden ist, so sind dies sehr bedenkliche Konsequenzen. Die andauernden Versuche Berlins, ihnen vorzubeugen, sind immer wieder daran gescheitert, daß ein Ein⸗ treten der Kommunen, in welcher Form es auch erfolgte, als Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erklärt worden ist. Das Reich hat nun doch auch hier die Kompetenz⸗Kompetenz und kann durch einfaches Eesetz die Aenderung der Landesgesetzgebungen ver⸗ fügen; daß davon hier kein Gebrauch gemacht werden soll, erscheint mir als eine Zurückhaltung, zu der kein Grund vorhanden ist. Man hat uns auf den Weg der Resolution verwiesen; ich habe aber dagegen einige Skepsis, wenn ich mich der Bestrebungen auf Aenderung der mecklenburgischen Verfassung u. a. erinnere. Ich bitte, mit aller Energie auf diese Ergänzung zu drängen. Stellt man uns vor die Alternative, daß dann gar nichts zu stande käme, so ware das sehr bedauerlich, aber die verbündeten Regierungen nähmen dann auch eine große Verantwortung auf sich, und die Bestrebungen auf Erweiterung der Reichskompetenz würden in Stillstand geraten und die Reichsverdrossenheit noch weiter zunehmen.

Abg. Brandys (Pole): Auch wir stehen dem Entwurf mit der allergrößten Sympathie gegenüber. Die Vorlage ist allgemein ein Fortschritt genannt worden; auch wir sind mit dieser Charakteri⸗ sierung einverstanden. Das polnische Volk hat mehr Arme als das deutsche; das liegt nicht nur an seiner Natur, sondern auch daran, daß das polnische Volk innerhalb des deutschen fast rechtlos ist. Es handelt sich in dieser Vorlage um politische Rechte. Das Recht der politischen Betätigung ist eines der höchsten Güter des Staatsbürgers. Nach meiner Ansicht dürfte bloß derjenige dieses Recht verlieren, der dazu moralisch unreif oder un⸗ würdig ist. In zahllosen Fällen kann die gegenwärtige Proxis als Härte empfunden werden, wenn unterschiedelos jede Gewährung einer Unterstützung den Verlust des Wahlrechts zur Folge hat. Zahlreich sind die Fälle, wo der Betroffene lieker auf die Unterstützung ver⸗ zichtet, als daß er das Wahlrecht einbüßt. Aber auch die Grenze, die die Vorlage zieht, die Aufrechterhaltung der wirtschaftlicher Selb⸗ ständigkeit und Unabhängigkeit, kann unter den heutigen sozialen Ver⸗ hältnissen nicht mehr aufgerichtet werden. Es lassen sich sehr wohl Fälle denken, wo der Verlust des Wablrechts in keinem Verhärtnis zu der wirtschaftlichen Uaselbständigkeit steht; es sollte daher tatsächlich zu dem Vorschlage Stellung genommen werden, zwischen ver⸗ schuldeter und unverschuldeter Armenunterstützung zu unterscheiden. Was die einzelnen Punkte der Vorlage betrifft, so ist es selbst⸗ verständlich, daß die Krankenunterstützungen, die Unterstü ungen zum Zweck der Erziehung oder der Ausbildung für einen Beruf sowie Unterstützungen, die bereits erstattet sind, nicht entrechten dürfen. Ich meine aber auch, daß schon die angefangene Erstattung einer Unker⸗ stützung beweist, daß der Mann den guten Wällen hat, die ganze Unterstützung zurückzuzahlen. Nur der Punkt 4, der eine einzelne Unterstützung in einer Notlage nicht als Armenunterstützung ansieht, könnte zweifelhaft sein, denn es können auch laufende Unterstützungen in Frage kommen, die nicht ertrechten dürften. Wenn wir auch die Vorlage sympathisch begrüßen, so wäre es uns doch lieber gewesen, wenn sie anstatt der negativen Form positiv angeben würde, wodurch das politische Recht verloren gehen soll. Uns würde das belgische Gesetz am meisten sympathisch senn J denfalls ist die Vorlage noch verbesserungsbedürftig, und ich schließe mich deshalb dem Antrage auf Kommissionsberatung an.

Handels mit Vieh kann auf andere Weise entgegengetreten werden. Für die Feststellung des Wertes des Viehs gibt viel mehr die Qualität als das Gewicht den Ausschlag. Wir können deshalb nicht zugeben, daß ein Bedürfnis für ein solches Gesetz vorhanden ist, dagegen würden dadurch sehr erhebliche Erschwerun gen herbeigeführt werden. Ja weiten Kreisen der Bevölkerung besteht die Besorgnis, daß dieses ganze Gesetz im wesentlichen darauf hinauslaufen würde, den Handel lahmzulegen. Wollen die Herren das vermeiden, so müßte im Gesetz klipp und klar ausgesprochen werden, daß solche Absichten mit diesem Gesetz nicht verbunden sind. Es müßte deshalb in das Gesetz eine Bestimmung aufgenommen werden, wie wir sie beantragen, etwa des Inhalts: „Vorschriften, durch welche die Feststellung von Preisen nach Schlachtvieh verboten wird, dürfen nicht erlassen werden.“ Die Herren be⸗ haupten immer, daß sie Mittelstandspolitik treiben. Die Schlächter Deutsch⸗ lands gehören doch auch, und zwar in erster Reihe zum Mittelstand, die Herren dürfen also nicht ein Gesetz erlassen, durch das eventuell das Schlächtergewerbe geschädigt werden kann. Es würde zur Beruhigung weiter Kreise beitragen, wenn unser Antrag angenommen würde, der auch dem sozialdemokratischen Antrag vorzuziehen ist. Abg. Scheidemann (Soz.): Mein Antrag, diesen Gesetzentwurf an die Seuchenkommission zu verweisen, ist in erster Lesung leider abgelehnt worden. Das bedauern wir, denn es hat sich immer deutlicher herausgestellt, daß in dem Gesetz mehr steckt, als bisher heraus⸗ zulesen war. Es soll sich angeblich nur darum handeln, eine bessere Statistik, Notierungen zu erhalten, die durchsichtig sind für jeden, damit er sich ein genaues Bild von der Marktlage machen kann. Ich gestehe ohne weiteres zu, daß der Staatssekretär, als er dies als das Ziel des Entwurfs bezeichnete, in gutem Glauben gesprochen hat. Man kann nicht von einem Mann, der an der Spitze eines so umfang⸗ reichen Ressorts steht, verlangen, daß er auf allen Gebieten seines Ressorts eine Autorität ersten Ranges ist. Anders liegen die Dinge aber, wenn ausgesprochene Agrarier erklären, daß sie durch dieses Gesetz eine durchsichtigere Preisnotierung erzielen wollen, und in dem⸗ selben Atem vom Fleischnotrummel sprechen. Diesen Leuten kann man den guten Glauben nicht mbilligen. Bei der ersten Lesung des Entwurfs am 9. November babe ich ausdrücklich festgestellt, daß seine Tendenz darauf hinausläuft, eine Irre⸗ führung der Bevölkerung herbeizuführen. Ich habe damals auch erwähnt, daß weite Schichten der Bevölkerung nicht das richtige Verständnis haben für den Unterschied zwischen Lebend⸗ und Schlachtgewicht. Darüber wurde gelacht, und alle möglichen Zwischen⸗ rufe wurden gemacht. Ich habe in der Zvischenzeit Proben an⸗ gestellt in den Kreisen des Mittelstandes. Unter 10 Leuten war einer, der annähernd einen Unterschied zwischen diesen verschiedenen Preisnotierungen kannte. Zum Beweise dafür könnte ich in drastischer Weise wieder die beiden Kobeltschen Musterochsen vorführen. Meiner festen Ueberzeugung nach beabsichtigt eine ganze Anzahl von agrarischen Interessenten gar nichts weiter, als ein neues Agitationsmittel zu haben, um in Fleischnotzeiten die Schuld auf die Schlächter abwalzen zu können. In den Kreisen einsichtiger Landwirte ist oft zugegeben worden, daß die Notierung nach Lebendgewicht absolut unzuverlässig ist. Von landwirtschaftlicher Seite verursachte Versuchsschlachtungen in der militärischen Konservenfabrik Haselhorst, die für die Agrarier gewiß doch ganz unverdächtig sind, ist dies ebenso wie in der land⸗ wirtschaftlichen Versuchsstation bei Göttingen zweifelsfrei festgestellt. Wollen Sie eine bessere und durchsichtigere Statistik haben, s sind wir einverstanden unter der Bedingung, daß Sie unseren Antrag an⸗ nehmen. Niemand, dem es allein auf eine solche vollkommenere Statistik ankommt, kann mit gutem Gewissen gegen unseren Antrag stimmen. Der Antrag Fischbeck⸗Kobelt wäre überflüssig, selbst wenn die Erklärungen des Staatssekretärs nicht gefallen wären. Aus dem Wortlaut des Gesetzes heraus kann man nicht folgern, daß etwa durch die Regierung die Schlachtgewichtsnotierung verboten werden könnte. Die „Deutsche Fleischerzeitung“, das Publikationsorgan der E““ eine für Sie (nach rechts) gewiß auch ehr unverdächtige Quelle, schreibt in einem Artikel „Die Sozial⸗ demokraten als Schützer des Handwerks“: „Es ist eine merkwürdige Konstellation, daß im Deutschen Reichstag es ausgerechnet die Sozial⸗ demokraten sein müssen, welche das deutsche Handwerk schützen. Die Sozialdemokraten haben durch Stellung des Antrags dem Hand⸗ werk einen Dienst erwiesen, oder wollen es doch wenigstens tun. Man

den Stadtsäck! nur einen minimalen Betrag ausmachen, denn der Berliner Viehhof hat ganz erhebliche Einnahmen, und die Ver⸗ zinsung des noch nicht getilgten Anlagekapitals betrug in den Jahren 1904 bis 1906 21 bis 23 %

Abg. Wachborst de Wente (nl.): Die Befürchtung, daß der Handel durch diese Bestimmungen des Gesetzentwurfs erschwert werden könnte, ist unbegründet. Auch der Einwand des Abg. Scheide⸗ mann, daß den Freunden dieses Gesetzes nur daran gelegen sei, damit ein Agitationsmittel gegen die Schlächter in die Hand zu bekommen, trifft für meine Fraktion wenigstens nicht zu. Qaalitäts⸗ unterschiede wird man auch künftighin bei Lebendgewicht ebenso gut machen können, wie bei Schlachtgewicht. Der Antrag der Sozial⸗ demokraten würde aber die Durchführung dieses Gesetzes wesentlich komplizieren. Wenn man die Befürchtung ausgesprochen hat, daß die Durchführung dieses Gefetzes außerordentlich schwierig sein würde, so würde, wenn die Schlachtviehpreisnotierung obligatorisch gemacht werden sollte, diese Schwierigkeit noch erheblich ver⸗ mehrt werden. Nur deshalb sind wir gegen den Antrag Scheide⸗ mann, peinzipiell haben wir gegen ihn nichts einzuwenden. Was den Berliner Schlachtviehhof betrifft, so bin auch ich der Meinung, daß ihm durch dieses Gesetz nur sehr geringe Kosten er⸗ wachsen würden. Worauf es uns ankommt, ist, daß die kleinen Bauern und Schlächtermeister die wirklichen Viehpreise erfahren.

Abg. Gerstenberger (Zentr.): Es handelt sich hier doch nicht um eine große prinzipielle Frage. Wir verlangen das, was der Gesetz⸗ entwurf vorschreibt, durchaus nicht für alle Staaten und Märkte. Es soll einzig und allein den einzelnen Landesregierungen die Be⸗ fugnis erteilt werden, für irgend einen Markt das durchzuführen, was für ihn von Nutzen ist. Der Entwurf hat also keines⸗ wegs eine grundstürzende Bedeutung. Auch wenn nach Lebend⸗ gewicht notiert wird, werden auch künftighin Metzger, Häͤndler und Käufer die Schlachtausbeute nach eigenem Ermessen abschäͤtzen. Das wird durch keinerlei Preisnotierung aus der Welt geschafft. Die Schwierigkeit der Schätzung besteht ebenso bei der Schätzung nach Schlachtgewicht wie nach Lebendgewicht. Der Abg. Scheidemann hat unrecht, wenn er sagt, wir wollten diese Preisnotierung nach Lebendgewicht, um dadurch ein Agitationsmittel gegen die Metzger zu haben. Ich gebe vollkommen zu, daß die Notierung nach Lebendgewicht nicht dazu angetan ist, dem Publikum einen Begriff beizubringen von dem wirklichen Preise des Fleisches. Es wäre unverantwortlich und eine direkte Täuschung des Publikums, wenn später, nachdem nach Lebendgewicht notiert wird, wenn der Metzger 65 für das Pfund Fleisch nimmt und er 35 Lebendgewicht bezahlt hat, gesagt würde, er hätte 30 auf eschlagen. Für den sozialdemokratischen Antrag können wir uns nicht aussprechen. Der Abg. Scheidemann hat zwar gemeint, der Antrag sei sehr gut und das Vernünftigste am ganzen Gesetz, der Antrag ist aber unklar; er erweckt den Anschein, als ob er sich nur auf die Art der Ausführun dieser Vorschriften beziehen soll. Wir könnten ihm zustimmen, wenn er sagen wollte, daß Vorschriften nicht nach Schätzung, sondern nach den wirklichen tatsaͤchlichen Verhältnissen erlasse werden sollen, und zwar auch hinsichtlich des Schlachtgewichts. Dem Antrag Fischbeck stimmen wir mit dem Zusatzantrag des Grafen Schwerin⸗Löwitz zu. Wir müssen wirkliche Feststellungen haben; die jetzigen Preisnotierungen beruhen tatsächlich nur auf Schätzungen, und diese bieten etwas Zuverlässiges nicht.

Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Ich habe bereits in der ersten Lesung erklärt, daß es bei dem Gesetzentwurf nur darauf ankommt, eine durchsichtigere Feststellung der Schlachtviehpreise herbeizuführen, daß er aber in keiner Weise den Zweck verfolgt, in die Handelsformen auf den Schlacht⸗ viehmärkten irgendwie einzugreifen. Unter diesem Gesichtspunkt er⸗ scheinen mir alle drei gestellten Anträge eigentlich als entbehrlich.

Der Antrag der Herren Sozialdemokraten ist, abgesehen von seiner Entbehrlichkeit, insofern, glaube ich, über das Ziel hinaus⸗ schießend, als er auch für solche Märkte und für solche Tiergattungen, wo schon gegenwärtig der Handel lediglich nach Lebendgewicht vor⸗

Landsberg a. W... . ö.“ 16,20 9c beps 8 . Abg. Dr. Höffel (Rp.): Wenn ich mich auch im wesentlichen muß zugeben, daß sie es recht geschickt angefangen haben“ was ja Wongrowitz. 14.00 18 89 1889 14,10 14,10 . 1. 8 den Ausführungen des Vorredners anschließen kann, so bedaure ich bei uns Sozialdemokraten selbstverständlich ist. Sie werden hieraus er⸗ genommen wird, eventuell die Notwendigkeit schafft, daneben noch Breslau . 189 5 40 15,60 1289 8 . 8 8 doch, daß er auch bei dieser Gelegenheit den Gegensatz zwischen sehen, daß vernünftigerweise gegen unseren Antrag nichts eingewendet Notierungen nach Schlachtgewicht vorzunehmen, auch gegen den Willen Striegau . . 1 15, 154 15˙00 15, dem polnischen und dem deutschen Volke hervorgerufen hat. Es werden kann. Zum Schluß heißt es in dem Artikel, wenn es den des Marktinhabers. Und wir haben den Handel bei Schweinen auf den Hirschberg i. Schl... . . . 14,60 14,60 8 15,00 14,67 14,80 handelt sich hier doch um ganz allgemeine Fragen. Der Agrariern und Nationalliberalen mit ihrer Erklärung Ernst sei, isten Märk eee d d Ir Rind L11XA“*X*“ 9 88 15,60 15,40 14 70 gegenwärtige Zustand bringt jedenfalls gewisse Härten mit sich; müßten sie dem Antrage der Sozialdemokraten zustimmen, und dann meisten Märkten nach ebendgewicht, auch der Handel von dindern voll⸗ Göttingen.. 6 . 16,40 18 % 1999 17,00 die Fassung des § 3 des Wahlgesetzes für den Reichstag läßt der würde dem Gesetz ein Giflzahn ausgebrochen. Ich bitte Sie, unseren zieht sich auf vielen Märkten lediglich nach Lebendgewicht. Wenn M 7. s 15˙50 12 1 Interpretation den weitesten Spielraum. Die Vorlage gibt mir be- Antrag anzunehmen. Sie da nun nach dem sozialdemokratischen Antrage vorgehen, dann

. b ¹ - sonders die Hoffnung, daß auch die Gemeindeordnungen dahin ge⸗ Es geht ein Antrag Graf Schwerin⸗Löwitz und Dr. würden Sie in die Handelsfreiheit dieser Orte unmittelbar eingreifen

1““ 16.60 16,60 17,00 17,00 16,87 16,96 1 hin ge⸗ bbb1X1X“ 15,80 15,80 16,00 16,0) 15,80 15,60 vnne ah ... vTTTöö“ Roesicke (d. kons.) ein, wonach in § 1 zwischen Absatz 2 (ehr richtig! rechts), und dessen wollen wir uns mit unserem Gesetz

1Z1Z1M11“ 1..4“ 14,00 1500 15,80 16 00 ewährten Unterstützungen. Im Elsaß haben z. B. die Gemeinden und 3 eingefügt werden soll: ja enthalten. Winnenden.. . . 15,60 15,80 16,00 16 00 15,66 15,39 ungenheilstätten und Genesungsheime errichtet; es darf nicht nur „Vorschriften, durch welche die Feststellung von Preisen nach Ich möchte auch glauben, daß sowohl der Antrag des Herrn Laupheim . 159 19,90 88 ees 15,63 15,70 deshalb, weil ein Angehöriger dort verpflegt wird, der Familienvater Schlachtgewicht verboten wird, dürfen, sofern diese Fest⸗ Ffschbeck als auch die Anträge der Herren Graf Schwerin⸗Löwitz und Langenau i. Wrttbg . . . 16.00 16 00 Fhe 22 16,00 16,30 als ein solche⸗ angesehen werden, der eine Armenunterstützung erhalte. stellung auf tatsächlichen Unterlagen und nicht b 8 Neubrandenburg I1 15,90 15,90 16,30 16 30 2 500 16,00 15,75 Abg. Böhle (Soz.) weist darauf hin, daß in Straßburg tat⸗ lediglich auf Schätzungen beruht, auf Grund dieses Roesicke an sich entbehrt werden können. Wollen Sie sie annehmen, Frievland i, Mecklb. 15 80 15,80 3 sächlich private Unterstützungen, die durch die Gemeinde gezahlt Gesetzes nicht erlassen werden.“ so schadet es gewiß dem Gesetze nichts. 1— werden, als öffentliche Unterstützung angesehen worden sind. In dem Abg. Dr. Roesicke (d. kons.): Wir haben keineswegs die Absicht, Der Antrag des Herrn Grafen Schwerin⸗Löwitz ist mir im ersten Nscefitesns, arsts.⸗ne Kerances ese 82. fenn 5 vFAe se 84 uns mit diesem Gesetz nur ein künstliches Agitationsmirtel für spätere, Moment nicht ganz klar gewesen bezüglich der Stelle, wo es heißt: prechender Bericht fehlt. Mittel, die bon privater Seite der Gemeindeverwaltung oder Armen. Seegäengetstten za sehasfan. E1““ bes ehee sofern diese Feststellungen auf tatsächlichen Unterlagen beruhen. Berlin, den 15. Januar 1909. 1 .* 1 verwaltung zur Verfügung gestellt werden, getrennt zu verwalten, Antrag Albrecht zustimmen, so geschi ht es, weil wir das Gute, das Eine gewisse Form der Schätzung wird bei allen Taraabzügen Kaiserliches Statistisches Amt. 1 senaß vat er Ir vgheh IM vicht, Fehre din phliütsch⸗ wir wollen, nicht durch eine rein bureaukratische Bestimmung, die immer erforderlich sein. Ich weiß nicht, ob nach der van der Borght. krüdir sei zu egrüßen, 18 g. Höffel, der sich über das Ziel hinausschießt, zerstören lassen wollen. Der Antrag Richtung hin Zweifel entstehnn können. Wenn Sie einen er anders ausgesprochen habe, diesen C esinnungswechsel vollzo jen verlangt, daß auf den Märkten, wo seit langer Zeit zur Zufrieden⸗ dieser beiden Anträge annehmen wollen ich wiederhole, ein⸗ 8 . habe. Die Kommission werde alle diese Anregungen befolgen müssen. heit aller Interessenten der Handel nach Lebendgewicht stattfindet, auch b in die Absicht it de ir das Ges Ih Damit schließt die Debatte. das v 8 mußs und Seee. Das . 2 8 8 es eeNexg. esetz cas ie Ei S ; Abg. 1 8 Zentr. 1 Abg. wäre nur eine Erschwerung. as Gesetz g ja nur der Regierung vorgelegt haben, in keiner Weise. ir wollen in keiner anderen Rechnung tragen zu sollen, sie haben aber die Einwirkung gewährter 184. Sitzung vom 14. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr. g benn Bgern Cfai Nög. Deb⸗ eine Vollmacht, Bestimmungen einzuführen, die eine durchsichtige Weise etwas Neues schaffen, als daß wir eine durchsichtigere Fest⸗

Deutscher Reichstag. . gegenüber, da Vollm 1 183. Sitzung vom 13. Januar. Armenunterstützungen auf die Ausübung öffentlicher Rechte nicht (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Kompetenz durch Vorschriften für die Wahlgesetze der Einzelstaaten Statistik über den Viehhandel ermöglichen. Eine zuverlässige stellung auf den Schlachtviehmärkten bezüglich der Preise herbei⸗

Die Rede, die der Staatssekretär des Innern Dr. von gänzlich gestrichen. Es entspricht das ihrer Ueberzeugung dahin, daß Nach Annahme des am 14. April 1908 in San Salvador erweitern solle. Er nehme diesen Standpunkt nicht ein und erkläre Seatistik wollen wir haben, um die Angriffe, die gegen uns in führen, und das werden wir sowohl mit dem Antrag Schwerin⸗

; 2 ä . 8 - 4 arj eiten des Fleischnotrummels gerichtet werden, sorgfältig prüfen Bethmann Hollweg bei der Beratung des Gesetzentwurfs, dieienigen Menschen, welche tatsächlich und auf die Dauer ihren ge unterzeichneten Handelsvertragszwischen dem Deutschen dern gen f ner., 8 rrund aeg asbet ecgsolcgen ETEö“ * widerlegen zu können, oder uns zu überzeugen, wo etwas Löwitz als mit dem Antrag Fischbeck können. Ein mehreres wollen

betreffend die Einwirkung von Armenunterstuüͤtzungen samten Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln beziehen, mit Recht Reiche und dem Freistaat El Salvador in erster und wei b nicht richtig ist. Die Herren auf der Linken stehen auf dem ein⸗ ir nicht. auf ffnd, din i Rechte, gehalten hat und die wegen ver⸗ durch die bisherige Gesetzgebung von der Ausübung der öffentlichen zweiter Beratung wird die gestrige Dehatte über den Gesetz⸗ 0qv0o0on“ ia g liede seitigen Standpunkt, daß wir uns nur die Taschen füllen wollten. eeeene . 8 späteten Eingangs des stenographischen Berichts nur im Aus⸗ Rechte ausgeschlossen worden sind. entwurf, betreffend die Einwirkung von Armenunter⸗ überwiesen - 3 gliedern Niemals bat die Landwirtschaft auf diesem Standpunkt gestanden. Abg. Kobelt (b. k. Fr.): Die Annahme dieses Gesetzentwurfs

1 ir im! 3 e Be⸗ 1 3 b Es gibt keinen Beruf, der so sehr für die allgemeine Wohlfahrt würde eine banze Reihe empfi dlicher Schädigungen zur Folge zuge wiedergegeden worden ist, tragen wir im Wortlaute 16 Zur Struktur des Gesetzes darf ich mir einige wenige Be stützung auf öffentliche Rechte, fortgesetzt. Es folgt die zweite Lesung der Vorlage, betreffend die hergbt 1 die 8 Das beeh haben und vauf der anderen Seite nicht den geringsten

Meine Herren! Der Gesetzentwurf, den die verbündeten Re⸗ merkungen noch erlauben. Es wird Ihnen vielleicht aufgefallen sein⸗ Die Rede des Abg. Brühne (Soz.) ist im Auszuge in 8 b F esn. 1 Sv. e S lnen . ürimden, Nn tiften. Die Regierung selbst ist nicht davon gierungen vorlegen, entspricht einem langlährigen Wunsche der Mehr. daß das Gesetz in gewissem Sinne negativ gefaßt ist, d. h. daß es der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteltt worden Pest sellung beim nn“ EET—,.— dieses Entwurfs zu zu⸗ heit des Reichstags. Da die Gründe, welche den Reichstag bewogen vorschreibt, was als Armenunterstützung nicht aufzufassen sei, während „Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Ich will der Versuchung nicht Schlachtviehmärkte zum Zwecke der Feststellung von Preis und wollen Klarheit schaffen, aber der Antrag Albrecht bringt ohne verlässigen führen wird, denn es heißt in den haben, eine Aenderung der Bestimmungen herbeizuführen welche die man im allgemeinen bei Gesetzen den umgekehrten Weg einschlägt erliegen, dem Vorredner auf das Gebiet der Verteuerung der Lebens⸗ Gewicht der Tiere Vorschriften zu erlassen und Einrichkungen an- Not einen Zwang mit sich. Dem Antrag Fischbeck könnten wir zu-. Motiven: „Uebermäßigen Spannungen zwischen höchsten und niedrigsten Einwirkung gewährter Armenunterstützung auf die Ausübung öffentlicher und positive Bestimmungen ausstellt. Wir haben uns Mühe gegeben b 51 vants 8 Ea ffügen. e eue hhe mwegie gaffubhn Luc 88 d daten v nsch 2 Bansg lang, as wnericfcser

. ein age, die einen soztalen, wohlwollenden je bi 1 8 Be er Durchschnittspreise abhelsen lassen.

Rechte regeln sollen, wiederholt, und zuletzt noch im letzten Frübjahr, eine derartige positive Fassung zu finden, sind dabei aber nicht m Geist atmet; das müssen wir anerkennen. Ob noch ewas mehr Wandig 8ee ber been Koftg. finen de nauntn J8 . sagt. G ahne, 27 e He, x.. .g 1ö. go geordnet merden Ue Lebendgewichtpreise voraussichtlich von der

hier besprochen worden sind, ich auch vor einem Jahre Gelegenheit Ziele gekommen, und wir glauben, die Materie am besten in der herauszuholen sein wird, können wir ja in einer Kommission prüfen. stücke, deren Ausstellung auf Geund des Absatz 8 1 angeordnek ist, steller wollen doch nicht etwa zwecklose verderbliche Einrichtungen Marktlage, insbesondere von der Tendenzbewegung der Preise als

genommen habe, meine Stellung zu der Frage hier in längeren Aus. Weise zu regeln, wie wir es Ihnen in dem vorgelegten Ent⸗ Die Kritik des bisherigen gesetzlichen Zustandes ist von allen Seiten sind stempelfrei. erhalten. Wir sind mit dem Antrag einverstanden, wenn eine solcher, die dem Sachverständigen wichtiger ist als die einzelnen

führungen darzulegen so glaube ich, mich heute auf kurze Bemerkungen wurf vorschlagen. Sie finden darin, daß unter Nr. 1, 2 und 3 besg worden, unds, Fe. 12”S ift .F. h 2. 2: Die Landeszentralbehörden sind befugt, für Orte, an denen Faufel. hinetatomnunt ö es vümöonch meh l-. b. gn Frtzeahlen, ein n.ene 1eg2 f“ x * Z 2 e 8 .“ n. n emeinere Fassun nden, so wär 2 88 484 ö 5 f sschlägt; w. des 2 1 otierung n. Schlachtgewicht. Um ein ebenso kla 8

beschränken zu können. bestimmte einzelne Darreichungen als nicht unter den Begriff der ich persönlich damit einverstanden. Der (rseebanc aus Vinn Rehelung auf GE de 8 1 getrfez ift und 8 ar. g-e8 säachte⸗ daß g. Fandel Ee. Schlacht ewicht nicht ds 8 eh“ g- es Hense schon haben, braucht man

Meine Herren, die Bedeutung der Armenunterstützung ist einmal Armenunterstützung fallend hingestellt sind, und Nr. 4 enthält in dem t. Fterscha erwachsen ist, wäre heute nicht mehr den Fanbe 84 Biles E. Ae g. Pecrkeolier wöbeeen des boten werden darf, wenn die Feststellung der Preise auf tatsäch⸗ wahrlich nicht den ganzen Apparat 81 A 8 verch asere Ahierpolttische Gesezgebung verschoben warden, und auf gewissem Siane eine eneralllausel, um solche Fäle zu tresfen, welche vendltgrimvdenns Pirsarhe naß nfehn ch sein. .e sanmnei hche mMaechages wie an dem verausgehenden und dem nacfolgenden Lage. Iger nne elaafh, beradi und wüct, eie, ag, Scabunf äaüZI1I1X“ der anderen Seite sind durch die Rechtsprechung des Bundekamtes etwa in Nr. 1 bis 3 nicht berücksichtigt worden sind. Das geschieht, Wahl deshalb für ungültig erklärt wurde, weil mein Gegenkandidat 1 zu verbieten. gefaßt worden, als ob es eine Spitze gegen die Fleischer habe. Wir kartensteuer und bei der Aufhebung des billigen Drtsportos. Bei

5 5 8 1 3: Wer den auf Grund der §8§ 1 und 2 erlassenen Vor⸗ ; 3 5.,8 4 G 2 8

für das Heimatwesen dem Begriffe der Armenunterstützung Dar⸗ indem ausgesprochen wird, daß vereinzelte Unterstützungen, die für Armen unterstützung erhalten hatte; ich darf annehmen, daß mein da⸗ schrift⸗ 8 meinen aber, daß es im Interesse jedes Berufes ist, daß der ganze dieser ganzen Frage kommen vier Interessentengruppen in Betracht: . 2 8 er wfllij 1 derhandelt, wird mit Gelostrafe bis zu 150 und un 6 3 ¹ . b K.as 1 sei

reichungen an unbemittelte Personen subsumiert worden, die viel⸗ eine vorübergehende Notlage gewährt sind, nicht als Armenunterstützun maliges freiwilliges Ausscheiden aus dem Hause allen Mitgliedern hüö,Ien 4,2 v Handel durchsichtig und die Statistik zuverlässig gemacht wird. Der 1) die Landwirtschaft es wird Ihnen (rechts) angenehm sein,

Sen der suet 3 8 3 ftas ns im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wo ten bestraft. ganze Schweinehandel findet heute fast ausschließlich nach Lebend- daß ich Sie an erster Stelle nenne —, 2) der Wrehhandel,

sehr schmerzlich gewesen ist. Ob die Nummer 4 nicht dech Unklar⸗ 8 s leicht bei dem Erlaß des Armengesetzes als Armenunter⸗ anzusehen sind. Wir glauben, auf diese Weise Ihnen eine zweck⸗ heit schafft oder zu weit geht, mag in der Nuche och geprüft Von den sozialdemokratischen Abgg. Albrecht und Genossen gewicht statt, und neuerdings ist auf Märkten, wo man sonst nach 3) das Fleischergewerde, 4) das konsumiererde Publikum. Dieses

stützungen nicht aufgefaßt sind. Ich will beispielsweise hin⸗ mäßige Regelung vorzusthlagen und bitten Sie, bei deren Prüfung werden. Bezüglich der Erstattung wird genauere Bestimmung darüber ist beantragt, in § 1 als Abs. 2 einzuschalten: Schlachtgewicht handelte, ganz freiwillig ohne gesetzllichen oder polizei⸗ Gese stellt einzig und allein die Erfüllung eines Wunsches der Land⸗ weisen auf die unentgeltliche Gewährung von Lehr⸗ und von diesen Gesichtspunkten auszugehen und der Vorlage die Zu⸗ zu treffen sein, was zu geschehen hat, wenn mit der Erstattung be⸗ „Werden Vorschriften über die Feststellung der Preise erlassen, lichen Zwang der Handel nach Lebendgewicht encsühe⸗ worden. Es weeec e dar. Der gesamte Handel ist gegen den Entwurf, das Lernmitteln, auf die Unterbringung in Krankenhäusern und stimmung zu erteilen. 1 gonnen, diese aber noch nicht vollendet ist. Erwünscht wäre ja eine 1 so müssen sie sich auf das Lebend⸗ und Schlachtgewicht erstrecken.“ ist kein Gesetz gegen die Fleischer, sondern für sie. Die Regierung beweisen die Beschlüsse der Viebhändlerverbände und zahlreiche Ein⸗ Aehnliches mehr. Die verbündeten Regieruncen haben ge⸗ sstärkere Einwirkung auf die Gesetzgebung der Einzelstaaten, wo noch Abg. Fischbeck (fr. Volksp.): Meine politischen Freunde stehen hat nun die Möglichkeit, die unzuverlässigen Notierungen zuverlässig gaben von Handelskammern. Kein anderer Erwerbazweig wird einer

vr. 9 1.“ mancherlei in dieser Richtung, so auch in meinem Vaterland Ham- auf dem Standpunkt, daß ein derarfiges Eingreifen in das Erwerbsleben zu machen. Wenn durch dieses Gesetz die Wiegegebühren so beschämenden Kontrolle unterworfen. Die Konsumenten werden eine glaubt, diesen Umständen im Sinne der Wünsche des Reichstags 8 burg, zu reformieren wäre. In der Kommission werden wir ja hören, nicht notwendig ist. Etwaigen Unreellitaͤten auf dem Gebiete des auf dem Berliner Viehhof unmöglich werden, so würde das für weitere Verteuerung eines wichtigen Nahrungsmittels zu beklagen haben.

J——

—,—,—,— WEE111—

b0!

0 EE111“

dd,———

2 2

Chäteau⸗Salins .. . . 115 00 115 50 k

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Purchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß ents.