der Diamantförderung für das Jahr 1909 in Höhe von etwa 1 Mihlion Mark unbedenklich vorgenommen werden kann. Aus an⸗ deren Kapiteln — der Etat ist bekanntlich schon im Frühjahr 1908 aufgestellt — whd man zu weiteren Herabsetzungen kommen. Und so wenig das noch vor kurzem erhofft werden konnte, sehen wir heute schon mit Sicherheit den Moment, in dem wir den Etat von Süd· westafrita in dieselbe Form bringen können, wie den der anderen Schutzgebiete, mit Ausnahme von Neu⸗Guinea, d. b., daß das Land sich selbst trägt und nur der not⸗ wendige Ss und die Kosten dafür vorläufig als Reichslast ver⸗ bleiben. Das ist ein gutes Zeichen und ein Beweis, daß Deutschland auch in kolonialer Henict und in seiner auf industriellem Gebiet so vielfach bewiesenen Organisationskraft an den Kolonien nicht scheitert, und eine Widerlegung derjenigen Worte in der ausländischen Presse, die uns den Beruf als Kolonisatoren abgesprochen hat: eine Ansicht, die ich von jeher auf das schärfste bekämpft habe.
¹ Beti weiterer geduldiger Arbeit, gerechter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Faktoren des Schutzgebietes, sympathischem Mitgefühl für unsere Landsleute in Südwestafrika, wird auch dieses Schutzgebiet einen schönen Beweis fleißiger deutscher Arbeit bilden. Mit Blut ist es erworben, mit Schweiß wird es erschlossen, auch der Heimat wird es eine Freude werden.
Nach Beendigung des Vortrages dankte Seine Hoheit der
rzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg Seiner Majestät dem Kaiser
r den Besuch und dem Staatssekretär Dernburg für seine interessanten Ausführungen und schloß hierauf die Sitzung.
Deutscher Reichstag. 90. Sitzung vom 20. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die Interpellation der Abgg. Albrecht und Genossen, betreffend Handhabung des § 12 des Reichsvereinsgesetzes, in Verbindung mit der Interpellation der Abgg. Brandys und Genossen, betreffend Anwendung der §8 3 und 12 des Reichsvereins⸗ gesetzes.
Ueber den Anfang der Sitzung Nummer d. Bl. berichtet worden.
Abg. Brey (Soz) fortfahrend: Die Polizeiverwaltungen in Bautzen⸗Sachsen und in Nowawes verlangten von den Gewerkschafts⸗ verbänden die Anmeldung des Vorstandes, obwohl schon 1899 das
1 entschieden hat, daß Gewerkschaftsverbände keine politischen Vereine sind. Auf eine Beschwerde entschied der Amts⸗ vorsteher von Nowawes, daß die Gewerkschaften nach ihrer Satzung als Vereine mit politischen Zwecken anzusehen seien. Das widerspricht
dem Wortlaut und der Absicht des Gesetzes. In Lübtheen wurde ein Polizeibeamter herumgeschickt, um die Arbeiter zu fragen, ob sie einer gewerkschaftlichen Organisation angehörten. Der Zweck dieser Neugierde ist nicht ersichtlich. Die Umfrage ist aber überflüssig und ungesetzlich. Der Landrat in Hildburg⸗ hausen verlangte unter Hinweis auf die Strafen des Ver⸗ einsgesetzes von dem Holzarbeiterverband Einreichung der Saäatzungen und Namhaftmachung des Vorstandes und erklärte bei den VeVrhandlungen darüber, die anderen Verbände hätten das auch getan, man möge den Holzarbeiterverband veranlassen, auch der Aufforderung zu folgen. Der Distriktskommissar in Usch hat eine Tätigkeit ent⸗ wickelt, als ob die ministeriellen Anweisungen eine arge Verwirrung in seinem Kopfe angerichtet hätten. Die Feststellung des Begriffs politische Angelegenheiten“ soll der Judikatur und Praxis überrassen bleiben, das heißt, die Gendarmen und Schutzleute, Landräte und Bürgermeister sollen zunächst einmal freie Hand darin haben. Auch die Frage, wie Zweigvereine, Ortsgruppen usw. zu behandeln sind, soll unter Berücksichtigung des einzelnen Falles entschieden werden. Eine gleiche Anweisung hat die bayerische Regierung erlassen; da lautet es klipp und klar: gewerkschaftliche Vereinigungen, die sich innerhalb des Rahmens der Gewerbeordnung nur mit den gewerb⸗ lichen Angelegenheiten ihrer Mitglieder befassen, sind als Politische Pereine nicht anzusehen. Da hat man es verstanden, den Sinn des Gesetzes richtig wiederzugeben und sich den modernen Anforderungen anzupassen. In⸗Preußen aber hat eine große Zahl nicht bloß niederer Beamten erklärt, sie wüßten selbst nicht, wie sie sich zu verhalten hätten, man solle die Sache doch zur gerichtlichen Entscheidung bringen. Nun liegen bereits Uteile vor; sie bestätigen aber bloß die schlimmen Erwartungen, denen meine Parteifreunde bei der Be⸗ ratung des Gesetzes Ausdruck gegeben haben. Eins der Urteile ist erfolgt auf Grund einer Anzeige des schon genannten Distrikts⸗ kommissars in Usch; es richtet sich gegen den Verhand der Glas⸗ arbeiter und eröffnet den Gewerkschaften die Aussichten, die wir damals vorausgesagt haben: der Verbandszweck soll durch Mittel 1 “ werden, welche Hauptbestandteile des sozialdemokratischen
ist in der gestrigen
rogramms bilden, der Verband wird für einen polittschen erklärt, der Vorstandslisten usw. einzureichen habe. Das Posener Oberlandesgericht hat dieses Urteil bestätigt. Der Staatssekretär hat damals eine neue Judikatur in Aussicht gestellt, welche die alten Hemmnisse beseitigt; das Uxtteil beweist, daß man das Vereinsgesetz gerade als ein neues Mittel zur Knebelung der Gewerkschaften benutzen wird. Der Glas⸗ arbeiterverband will sein Programm nicht verwieklichen mit Hilfe der Gesetzgebung, sondern nach Maßgabe des § 152 der Gewerbe⸗ ordnung, also durch die Macht der Organisation der Glasarbeiter. Warum können denn in Bayern, Baden und Württemberg befriedigende Ausführungsvorschriften gegeben werden, warum in Preußen und Sachsen nicht? Wegen unterlassener Anzeige von Versammlungen auf Grund des § 6 sind Bestrafungen erfolgt; ich habe drei solcher Fälle dem Staatssekretär schon mitgeteilt und kann heute noch zwei neue hinzufügen. In einem Falle in Kattowitz ist eine Geldstrafe verhängt worden, weil in der geschlossenen Mitglieder⸗ versammlung über die Lohn⸗ und Arbeiteverhältnisse in Ober⸗ hesen „allgemein“ gesprochen worden sei. Ein Beweis, daß sich die Versammlungen mit Dingen befaßt haben, die unter den Begriff Politik“ fallen, ist nicht einmal versucht worden. Nach diesem Urteil dürfte der Gendarm in Zukunft das Recht haben, sich hinter jeden Stammtisch zu postieren, wo man über schlechten Geschäftsgang, schlechte Reichefinanzen, persö liches Regiment usw. redet. Das eröffnet ja recht herrliche Aussichten! In dem fünften Falle wird durch das Gerichtsurteil die Agitation für den Holz⸗ arbeiterverband als eine politische Angelegenheit, das Werben von Mitgliedern für denselben als eine polnische Betätigung bezeichnet. Wie gefällt dem Staatssekretär diese Begriffsbestimmung durch Judikatur und Praxis? Weiter sind zahlreiche Versammlungen auf⸗ gelöst worden, weil sie Stellung nehmen wollten zu den statistischen Erhebungen des Beirats für Arbeiterstatistik! Gine Versammlung ist
aufgelöst worden, weil die Steuerfrage gestreift worden ist — ein Ver⸗ besondere den Freisinn zwang,
brechen, das man sich bei dem alten Gesetz gestatten konnte, ohne
wo die Fall aus Gleiwitz hat der „Vorwärts“ mitgeteilt. In Danzig wurde verlangt, daß die Tür des Versammlungslokals geändert werden solle, und als der Gastwirt der Polzzei den Willen getan hatte — die
damit in Konflikte zu kommen. Selbst bei Versammlungen, die auf be⸗
stimmte Betriebe und auf denselben Beruf beschräakt werden, hat man sent e
die Anmeldung verlangt und mangels derselben die Auflösung verfügt.
Die Anzeigepflicht besteht nicht, sobald es sich um Streikfälle in
concreto handelt; aber auch hier haben die Polizeibehörden sich an das Gesetz nicht gehalten, wie Fälle in Emmerich und Essen be⸗ weisen, wo die Beamten sich ausdrücklich auf eine Anordnung des
Ministers des Innern beriefen, wonach auch diese Versammlungen zu Aberwachen seien. Auf eingereichte Beschwerde wurde geantwortet,
daß das Recht der Behörde zur Ueberwachung auf Grund des § 13 weiter bestehe, und daß die Behörde ein reges Interesse auch an solchen Versammlungen selbst habe. Also auch Versammlungen rein gewerkschaftlicher Art sollen unter die Ueberwachung gezwungen werden! Der Oberbürgermeister von Essen ließ sich dahin vernehmen, daß er event. bereit sei, Beamte in Zwil zu entsenden; er meint, die Arbeiter sähen die Frage als Uniform⸗ und Etikettenfrage
an. Die Arbeiter betrachten aber das Vorkommen als einen Verstoß gegen das Gesetz und gegen das gleiche Recht. Die Unternehmer treten zusammen und beraten Aussperrungen usw.; aber wo sie zusammentreten und was sie beraten, bleibt so lange Ge⸗ heimnis, als sie das für notwendig halten. Verliefe sich ein Schut⸗ mann in diese Versammlungen, er würde abgebürstet werden, daß ihm die Lust zum Wiederkommen verleidet wäre! Auch die Arbeiter brauchen den Arbeitgebern ihre Absichten nicht auf die Nase zu binden; die Ordnung balten die Arbeiter in ihren Ver⸗ sammlungen schon allein aufrecht. . drücken, daß die Polizei es eben als ihre Aufgabe betrachtet, die Interessen der Unternehmer zu wahren; dazu gibt ihr das Gesetz aber weder Auftrag noch Recht. Ein solcher Fall geschah in Stettin, der betreffende Beamte ging trotz Aufforderung nicht ab, sondern drohte mit Auflösung; ein gleicher Fall in Schlesten in einer Brauerei. Es erinnert an russische Zastände, daß in einer Brauerei in Tichau Polizeibeamte stationiert werden, um die Strcikenden ausfindig zu machen; durch Hilfe der Polizei wurden die Streikenden um ihr Obdach gebracht. Ein Bezirkspolizeikommissar hat zum Vereins⸗ gesetz einen Kommentar geschrieben, der mit dem Sinn und Geist dieses Gesetzes in krassem Widerspruch steht, aber Rheinland und Westfalen zur Richtschnur dient.
besprochen werden sollte. In einer ganzen Reihe von Städten, wie Altenburg, Breslau, Leipzig usw., ist die Polizei erst später zur Erkenntnis gekommen, daß Versammlungen zu überwachen seien, die man früher unüberwacht gelassen hat. Diese Versammlungen ver⸗ fielen der Auflösung. Wir meinen, daß Versammlungen, die nicht anmeldepflschtig, auch nicht zu überwachen sind. Ein Polizeikommissar erklärte einfach eine freisinnige Versammlung für eine öffentliche Ver⸗ sammlung, und das genügte. Wie verträgt sich das mit den bündigen Zusagen des Staatssekretärs? Die Bureaukratie preift allerdings
verbunden sein würden.
geben, die eine solche Auslegung daß in Zukunft Versammlungen
hätte, dem Gesetz eine Feffang zu e, nicht
unmöglich machte. Ich ho nicht mehr überwacht werden, die
Ausführung des 89— In Bonn, in Preußen dagegen ist allen Gastwirten bei Androhung von 30 ℳ Strafe befohlen, Versamm⸗
lungen binnen 24 Stunden polizeilich anzumelden, in Sachsen hat man worden. Ein I“ stapfte dreimal Im §§ 5 und 12 waren ja schon in der Vorlage die um so böser wirken, als es ja bekanntlich auch verhindert wurde, 898 den Begriff „Orffentlichkei:“ festzustellen, vielmehr alles der Polizei
esetz preußen sind offenbar widerrechtlich erfolgt, die Beamten aber, die die Aufloͤsung vornehmen, haben im Auftrage der Regierung in Marien⸗
die gewerkschaftlichen Versammlungen nicht überwacht, o nein, aber man griff zu der Methode der Revision. durch einen Versammlungssaal und sagte
nicht zur Ueberwachung da sei, sondern Holsteinischen wurde eine Versammlung Lokal den polizeilichen Anforderungen nicht entspreche, doch wurden darin Bälle abgehalten. Entgegen dem
wurde eine Versammlung in Sachsen statt von 2 von 4 Personen überwacht. Der Abg. Dr. Hieber erklärte bei der; Beratung des Entwurfs, daß der Gebrauch der polnischen Sprache in Versamm⸗ lungen nicht ohne weiteres zu verbieten sei, sondern nur der Grundsatz
auf orbalte, zur Revision. verboten, weil das
und
gelten müsse, daß in öffentlichen Versammlungen, in welchen An- gelegenheiten des deutschen Vaterlandes zur Sprache kommen, selbst-
verständlich Deutsch die Verhandlungssprache sei. Der Staatssekretär
durch eine ungeeignete Anwendung des § 12 in der Ver⸗ folgung gesetzlicher Bestrebunge auf dem Gebiete der Regelung ihrer Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen nicht beeinträchtigt werden, eine Bemerkung, die von unserem Freunde Hue sofort unterstrichen und für die freien Gewerkschaften reklamiert wurde. In einer Schneiderversammlung in Stettin wurde der polnischen Sprache untersagt, in Bogutschütz in Oberschlesten ist der Veranstalter einer Bergarbeiterversammlung des freien Verbandes, der gewiß keine polnisch 1
15 ℳ Geldstrafe bestraft worden, weil in der Versammlung Polnisch gesprochen wurde. Mitglieder des Bergarbeiterverbandes in Mvyoslowitz, die zusammenkamen, um Beiträge zu bezabler und Verbandsbücher zu revidieren, wurden auseinandergejagt auf Grund des Sprachenparagraphen. In die fremdsprachigen Arbeiter nicht erst eine sondern hielten sie jenseits der holländischen Grenze ab, 40 deutsche
kamen, wurden von dem Hüter der deutschen Freiheit, dem Schutz⸗ mann, auseinandergetrieben. Beiträge zu bezahlen, ist gut und nützlich, aber keine Angelegenheit des deutschen Vaterlandes, und daher sind diese Auflösungen ungesetzlich. In Sachsen wurde von den Textil⸗
arbeitern die Einreichung der Mitgliederliste verlangt, wenn sie die
Erlaubnis zu Versammlungen haben wollten. Das elbe geschah in Bayern, wo man sonst vernünftig ist.
will die Behörde die Mitgliederlisten kennen lernen. Auf Ver⸗
gnügungen und Umzüge von Gewerkschaftskartellen ist die Erlaubnis Das Abtreiben von Versammlungslokalen ist in
verweigert worden. 1— — u den Industriegegenden, Rheinland, Westfalen, Schlesien und auch da, Herren der Rechten wohnen, nach wie vor im Schwange. Einen
Gastwirte knicken ja vor den gestrengen Herren zusammen —, da
wurde ihm die Polizeistunde auf 8 Uhr Abends festgesetzt. 8½ . 1
olche auch vorgekommen in Beuthen, Schwientochlowitz und 1 wenn erst ein Jahr ins Land gegangen sei
lernen es die Gastwirte, den Arbeitern ihre Lokale zu geben. Fälle sind einem anderen Orie in die Vorlegung
Oberschlesien, wo von den Beamten einer Zeichaung des Saales verlangt wurde.
Die Verweigerung etner Genehmigung für eine Versammlung unter bütze auf Grund dieses Gesetzes unser Recht verletzt sei.
freiem Himmel soll nach dem Gesetz unentgeltlich erfolgen, vernünftiger⸗ weise wohl auch die Erteilung der Genehmigung, aber in Preuß n und Sachsen ist es aders. In Pöpelwitz bei Breslau mußten 1,50 ℳ
Stempel für die Genehmigung bezahlt werden; das wurde allerdings späteten Eingoöngs des Stenogramms erst morgen im Wortlaut
nicht aufrecht erhalten, aber die Amtshauptmannschaft in Schwarzen⸗ berg ia Sachsen entschied auf Beschwerde, daß nur die Verweigerung der Genehmigung stempelfrei sei, nicht aber die Erteilung der Ge⸗
nehmigung, und für diese Auskunft wurden wieder 50 ₰ Gebühren
bezahlt. In der Handhabung des Vereinsgesetzes steht also der Zug der Verwaltung und der Praxis noch auf dem alten Gleise, durch unsere Jaterpellation soll die Weiche herumgeworfen werden. Bareaukratie und Justiz sollen nicht dem Gesetze den Geist ein⸗ hauchen, der ihnen gleicht, und den sie begreifen. Wenn das Gesetz als freiheitliche Prägung gelten soll, muß auch im Kampf ums Dasein draußen es als freiheitliche Münze Geltung haben Der Staats⸗ sekretär muß den Beamten klar sagen, was sie tun sollen.
Abg. Brejski (Pole) führt zur Begründung der Interpellation Brandys folgendes aus: Die Verantwortung für die endgültige
F⸗ssung des Vereinsgesetzes trägt in erster Linie — speziell
Blockparteien, ins. die in letzter S unde vorgelegte wenn nicht das Ganze scheitern
der Staatssekretkär von Bethmann Hollweg, der die Kommissionsfassung anzunehmen, ollte. Der Staatssekretär hat uns auf die Entscheidung der Ge⸗ vertröstet. Die Begriffserklärungen hatte man aus dem Gesetz verbannt. Mehrele Kommissionsmitglieder haben nach⸗ her Kommentare erscheinen lassen, welche diese geben sollten; und da zeigt sich, denselben Begriff ganz verschieden interpretieren. erst von den erichtsentscheidungen erwartet Staatssekr⸗tär Preußen usw. hin, sich in die neue Materie einzuarbeiten. mit der Vertrautheit der Beamten mit den vereinsgesetzlichen Be⸗ stimmungen steht, beweist sehr anschaulich der Fall, wo am 27. Mai
werden. Der
1908 eine polnische Versammlung zum Betriebe der Landtagswahl
wegen unterlassener Anmeldung aufgelöst wurde, während doch Wahl⸗ ammlungen schon von jeber der Aameldepfl cht nicht unterlagen.
b. Der Versammlungsleiter beschwerte sich, und es kam zur Verhandlung,
Ich kann den Verdacht nicht unter⸗
Merkwürdig ist, daß Versamm⸗ lungen überwacht werden sollten, in denen die wirtschaftliche Krisis
anmeldepflichtig sind. Diesem Standpunkt entspricht auch die baperische Anweisung über die
fallen. 3 . in polnischer Sprache grhalten wurden, diesem Paragraphen unter⸗ Die Praxis steht mit diesen Zusicherungen im Widerspruch. Gebrauch der
(halten, ich wünsche Ihnen eine angenehme Festfeier. erhielten
Emmerich wagten Versammlung. Ve Uänd anstalter einer Arbeiter dagegen, die in Emmerich selbst zu gleichem Zweck zusammen⸗
Auf diese Weise
Gesetzes ruhige polnische Arbeiter, die sich jetzt
Erklärungen daß diese Kommentare Was soll da
wies auf die Schwierigkeit für die Beamten in Wie es persönlichen Beme
in welcher der Gendarm schwor, er habe einen entspreche den Befehl
vom Amtsvorsteher gehabt, und außerdem habe er das Gesetz nicht gekannt Entgegen der Zusage des Staatssekretärt, daß Wabhlversammlungen nicht beanstandet werden sollten, wenn emige Frauen oder nicht Wabl⸗ berechtigte anwesend seien, sind aus diesem Grunde Versammlungen aufgelöst und die Leiter und Einberufer verurteilr worden, und zwar nicht nur von der unteren Instanz, sodern auch von den Land⸗ gerichten. In Thorn ist Bürgermeister der ehemalige Landrat Herrenhausmitglied Dr. Kersten. Der Herr sollte doch als Jurisi das Gesetz kennen und richtig handhaben können; er hat aber an die Vorstände aller Vereine in Thorn eine Aufforderung versandt, ihm anzuzeigen, an welchem Tage der Verein seine regelmäßige Versam mlung abhält, widrigenfalls eine Ordnungsstrafe angedrobt wird; eine andert Verfügung erging an de Gastwirte, die auf sanitäts⸗ und sicherheits⸗ polizeiliche Gründe sich stützte, und die Anzeige jeder Versammlung 24 Stunden vor deren Beginn verlangte, wiederum mit Androhung einer Zwangsstrafe von 30 ℳ für jeden Fall der Zuwiderhandlung! Ich selbst bin aufgefordert worden, die bei meinem Verein aus⸗ genommenen Mitglieder anzumelden, abermals unter Androhung einer Strafe von 30 ℳ. Einen solchen Strafbefehl von 30 ℳ bekam ich tatsächlich! Ich erhob Klage, und die Sache wurde aufgehoben (Ruf rechts: Na also! und andere Zuruafe.) Ja, babe ich denn meine Zeit dazu, mich immerfort zu beschweren? Und weiß denn jeder klieine Mann, jeder Bürger und Bauer in ähnlichen Fällen, wohin er sich zu wenden hat? Ich weiß es, aber er weiß es nicht und kann vielleicht nicht einmal schreiben. Das sind die Folgen des übereilten Zustandebringens des Gesetzes, dessen In⸗ .en wir vergeblich bdis zum 1. Jannar 1909 hinauszuschieben verfuchten. Was „volitische“ Gegenstände sind, weiß Feis heute kein Mensch; die jaristischen Berater der Kommission, Wie die Kom⸗ mentare, gehen übder diesen Begriff weit auseinander. Trotz vor⸗
1 liegender Reichsgerichtsentscheidung suchen die Polizeibehörden und auf die Minister, meinte der Abg. Müller⸗Meiningen, und er mahnte
zur Geduld gegenüber den Plackereien, die im Anfang mit dem Ges tz Es wären uns aber solche Plackereien erspart geblieben, wenn der Abg. Müller mit seinen Freunden sich bemüht geschritten.
Regierungen von Düsseldorf, Arnsberg und Münster alle Vereine, die von Polen begründet oder gebildet werden, als politische zu erklären und zu behandeln. Auch gegen Vereine von kirchlicher Tendenz, die unter dem Protektorat von stehen, ist man ein⸗
Selbst gegen die polnischen Mützen, die von Mit liedern polnischer Vereine getragen werden, geht die Behörde als gegen national⸗ polnische Abzeichen vor, obwohl sie durchaus den Kritegervereins⸗ mützen nachgebildet sind. Uebrigens ist es mir ganz recht gew sen, daß sich hier die Polizei⸗einmi chte, denn mir gestelen diese Mützen nicht, aber von nationalpolnischer Propaganda ist da keine Rede. Auch ein Frauen⸗Rosenkranzverein ist für einen politischen Verein erklärt Eine weitere Schikane, von der ausgiebig Gebrauch gemacht wird, ist das Verlangen, daß alles auf Stempelpapier eingereicht, daß für alles und jedes 1,50 ℳ Stempel erlegt werden muß. Bei den Fußangeln enthalten
überlassen wurde. Gewisse Auflösungen von Versammlungen in West⸗
werder gehandelt! Es handelt sich da um Turnvereine und dergleichen.
Nachher werden die Einberufer noch besonders strafrechtlich verfolgt.
In Oberhausen im Rheinland wurden Gastwirten Strafen angedroht, wenn sie solche Versammlungen aufnähmen. Auch das steht im
agats Widerspruch mit den Erklärungen des Staatssekretärs. Die polnischen sagte damals zu, der fremdsprachige Teil der Arbeiterschaft solle n
preußischen Polizeibehörden für besonders gefährlich gehalten. Unter den 8 12 des Vereinsgesetzes sollten nach der Absicht der
Turnvereine und die polnischen Berufsvereine werden von den
die Erörterungen politischer und öffentlicher Angelegenheiten In der Praxis sind aber auch wissenschaftliche Vorträge, die
nur
stellt worden; solche Vorträge, wurde entschieden, dürften in polnischer Sprache nicht gehalten werden. In Thorn wurde eine Papstfeier ver⸗ anstaltet. Es wurde von einem Festveranstalter vorgeschlagen und
2 - von den Versammelten beschlossen, ein Telegramm an den Heiligen e Allüren hat, mit 30 ℳ und andere mit
Vater abzusenden, und ein anderer Veranstalter beschränkte sich auf die Worte: Wir können nach dem Gesetze keine polnische Ansprache Beide „Rerner“ Strafbefehle, und das Schöffengericht bestätigte sie! Polnische Genossenschaften werden verhindert, ihren Bericht in pol⸗ nischer Sprache abzufassen. Auch gegen die sogenannten stummen Versammlungen wurde vorgegangen, in erster Instanz wurde der Ver⸗ solchen Versammlung zwar freigesprochen; der Staatsanwalt hat sich aber dabei nicht beruhigt. Die polnischen Gewerkschaften in Westfalen sind nicht zu politischen Zwecken ge⸗ gründet worden, politische polnische Vereine gibt es dort genug,
sondern hauptsöchlich zu dem Zweck, die jungen Arbeiter vor Ver⸗ führungen zu beschützen.
Es ist auch nicht richtig, daß die Polen sich durch diese Organisationen von den Deutschen hätten absondern wollen, sie konnten sich doch nicht gut den sozialdemokratischen und christlichen Gewerkschaften anschließen, aber sie haben den Grundsatz befolgt: getrennt marschieren, vereint schlagen. Sie sind nur dafür verantwortlich, was sie selbst getan haben, oder was in ihrem Auftrage geschehen ist. Ich befürchte, daß durch die polizeilichen Schikanen und durch die unrichtige Interpretation des on der Pol tik fern⸗ halten, in die Politik hineingetrieben werden, und ich bitte den Staatssekretär, dahin zu wirken, daß alles geschieht, um diese Arbeiter in ruhigen Bahnen zu erhalten. Die jetzige Ha dhabung des Gesetzes muß die polnischen Arbeiter auf das äußerste erbittern. Das sind die üee eines Gesetzes, das uns der Liberalismus beschert und der Abg. Müller⸗Meiningen warm empfohlen hat, und von dem die Frei⸗ sinnigen und andere Parteien behauptet haben, daß auch wir Polen, für dieses Gesetz danktar sein würden. Ich möchte die Feisinnigen bitten, ihr Versprechen zu halten, daß sie unser Recht schützen würden, wenn wir glaubten, daß
Hierauf ergriff der Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg das Wort, dessen Rede wegen ver⸗
mitgeteilt werden kann.
Sächsischer Bevollmächtigter zum Bundesrat, rklicher Geheimer Rat Dr. Fischer lauf der Journalistentribüne bei der wachsenden Uruhe des Hauses schwer vernändlich): Der sozialdemokratische Redner hat, wie et die Gewohnheit seiner Parteifreunde ist, auch diesmal die sächsische R gierung wegen Ausführung des Vereinsgesetz s scharf angegriffen. Ich kann Ihnen versichern, daß meine Regierung das Gesetz durchaus loyal aus⸗ geführt hat. Wenn der Abg. Brey in bezug auf die Ausführung des § 7 des Vereinsgesetzes vas Königreich Bayern gelobt hat, so bin ich der Litzte, der nicht freubig in dieses Lob einstmmte. Der Abgeordnete müßte aber gerecht sein; wenn er sich unsere nstruktion ansieht, so wird er finden, daß darin fast dasselbe steht, wie in der baperischen. Der Redner wendet sich sobann gegen die Darstellung, die der Abg. Brey einzelnen Fällen von polize⸗ licher Ueberwachung, Saalabt ebungen usw. gegeben hat, und stellt diese richtig. Daß die sächsische Regierung darauf dringe, b die Vortrüge, die in den Versommlungen gehalten werden sollen, vorher der Kreishauptmannschaft angezeigt werden, habe seinen guten Grund, besonders in der j tigen Zeit, wo Vorträge über sexu ragen gehalten werden. * sei Pflich der Polizet, in jedem alle sich zu vergewissern, ob ein Vortrag den sittlichen An⸗ orderungen entspreche.
Auf Antrag des Abg. von Czarlinski (Pole) wird die Besprechung der EFv. beschlossen und nach einer ung des Abg. Breiski (Pole) um 6 ½ Uhr
auf Freitag 1 Uhr vertagt.
die wenigsten im
2r. 2 der „Beröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ pheitsamts“ vom 20 Januar 1909 hat folgenden Inhalt: bicten a. d. Kais. G.⸗A, XXX. Bd. 1. 22 (Ankündigung). Gefudhertsstand und Gang der Bollzkemetetten. — Zettweil uge ragein gegen Pest. — Gesetzgebung usfm. (Deutsches Reich) a. enindustrie. — BVerbandstoffabfälle. — Leiche räzer. — Eaegen.) Flelschbeschausftatisttk. — (Bay⸗rn.) Wasserwirtschaftsrat. — Herg.) Metallschleifereten — Flerschbeschauftatistik — (Sachsen⸗ Mineralwässer. — (Oesterreich.) Hydrogenium hyper- zatam solutum. — (Eagland) Nahrungsmtirel. — (Belcien) Pest⸗
h Frankheiten. — (Niederlande.) Fletschuntersuchung. — Tierseuchen. Ic szeckende Krankheiten unter den Armeepferden im Deutschen Reiche, — Verseuchen im Auslande. — Maul,⸗ und Klauenseuche in
n Schweit. — Dierseuchen in Dänemarf, 1906. — Permischtes. ederlande Amsterdam) Gesundhettsdienst, 1907. — Geschenkliste. 2— Pochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes.
2 rkannkungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte — Dezsgl.
b deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Grundwasser⸗ sund und Bodenwäͤrme in Berlin und Mänchen, Dezember 1908.
Jr. 2 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, heraus⸗
ag im Ministertum der öffentlichen Ar „ vom 18. Januar 8 hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Reichs kanzlers vom 15 Dezember 1908, betr. Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn⸗ vat⸗hezordnung. — Belanntmachung des Reichskanzlers vom 20. De⸗ unber 1903, bete. die dem Jnternationalen Uebereinkommen über den Füienbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. — Bekanntmachung des Reichs⸗ gserbahnamts vom 29. Dezember 1908, betr. Aenderung der An⸗ lage E zur Eisen dahnverlehrsordnung. — Bekanntmachung des Reichs⸗ lnslers vom 29. Dezember 1908, betr. Aenderung der Militärtrans⸗ poriordnung. — Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 8. Jannar 1909, hetr. Beförderung von Sprengmitteln; vom 11. Ja⸗ mat 1909, betr. Tarifbestimmungen für Saatgut. — Nachri ten.
maßregeln. Oesterreich.
Laut Rundschreibeng der K. K. Seebehörde in Triest werden vegen Auftretens der Bubonenpest in Beirut die Herkünfte von dort bis auf weiteres den Verordnungen des Rundschreibens der twaäͤhnten Behörde vom 12. August 1904, Nr. 12 468, entsprechend jehastelt. (Bergl. „R.⸗Anz.“ vom 1. Dezbr. 1904, Nr. 283).
Tärkei.
Durch Verfügung des internationalen Gesundheitsratsz in Kon⸗ stantinovel wurde die Einfuhr von Haaren, Wolle, Menschen⸗ haaren, Lumpen, Hadern, alten Kleidern und gebrauchten Zeitangen, welche als Waren pfabe werden, wieder gestattet.
Darch Verfügung vom 14. d. M. hat der Gesundheitsrat an⸗
oronet, daß von den aus russischen Häfen des Schwarzen eeres kommenden Schiffen das türkische Visa auf den Gesvndheitspäͤssen nicht mehr zu fordern ist.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗
St. Petersburg. 21. Januar. 4 Personen an Cholera erkrankt. 14 Personen krank darnieder.
Statistik und Volkswirtschaft.
Bevölkerangsbewegung im Staate Hamburg während des Jahres 1907.
Nach dem Bericht des Medininalrats über die medizinische Statistik des hamburgischen Staates beziffert sich die für die Mitte des Jahres 1907 errech ete Bevölkerung des Staats⸗ gebiets auf 920 114 Personen. Auf die Stadt Hamburg amen davon 844 579, auf das übrige Gebiet 75 535 Einwohner. Geboren wurden 24 038 (im Vorjahre 23 827) Kinder, d. h. 26,1 (26,8) auf e 1000 Einwohner; davon waren tot geboren 8706 (731). Seit dem Jahre 1898 ist die Geburtsziffer (damals 33.10) von Jahr zu Jahr stetig gesunken. Die Anzahl der Sterbefälle betrug 13 496 (13 501), d. s. 14,7 (15,2) auf je 1000 E.; die Sterbe⸗ jiffer ist seit 1900 (damals 17,4) miemlsch ununterbrochen von Jahr zu Jahr kleiner geworden. Die meisten Todesfälle ereigneten sich in ter Stadt im Monat März (im Vorjahre im August), August (im Vorjahre im Oktober). Die Sterblichkeit für Personen von mehr als 70 Jahren war hier wesentlich höher, dagegen im Landgebiete etwas geringer als im Vorjahre. Auf 21 246 (im Vorjahre 21 079) in der Stadt lebend Geborene kamen 2950 (3509) = 13,9 (16,6) % Todesfälle von Kindern des 1. Lebensjahres; auf dem Lande betrug die Zahl der Lebendgeborenen 1986 (2017) und die der gestorbenen Saͤuglinge 270 (295), sodaß hier 13 6 (14,6) Säuglingssterbefälle auf je 100 Lebend⸗ gebotene kamen. Die Sterbeziffern in den übrigen Altersklassen, auf je 1000 Lebende der Altersklasse berechnet, waren: a. für Personen von 1 bis 15 Jahren 5,5 (6,5), b. von 15 bis 30 Jahren 4,2 (4,3), c. von 30 bis 60 Jahren 11,6 (11,0), d. von 60 bis 70 Jahren 41,5 39,3), e. von mehr als 70 Jahren 119,8 (107,7).
Unter den Wöchnerinnen in der Stadt kamen während des Berichtejahres (bezw. Vorjahres) nach 21 700 (21 468) Geburten 61 (63v) Todesfälle vor; außerdem starben während der Schwangetschaft bvor der Entbindung, hauptsächlich infolge von Fehlgeburten oder Ertrauterinschwangerschaften, noch 55 (47) Frauen. Auf dem Lande starben bn 2026 (2050) Geburten im Wochenbette nur 2 (—) rauen und vor der Entbindung infolge von Fehlgeburten oder Extra⸗ uterinschwangerschaften 1 (3). Als Todesursache war am häufigsten . nerperalfieber oder Blutzersetzung“ angegeben.
An Lungenschwindsucht sind während der Jahre 1907 (1906) n der Stadt 1261 (1220) Personen = 1,49 (1,49) % der Ein⸗ wohner gestorben. Im Hinblick auf die Einkommensverhält⸗ 8 e dieser Gestorbenen sind folgende Sterbeziffern errechnet: 8* den Steuerzahlern mit 900 bis 1200 ℳ Einkommen und deren
ngehörigen starben 4,93 (4,54) %%, desgleichen mit 1200 bis 200) ℳ 78 (5,72) %% mit 2000 bis 3500 ℳ 2 91 (3,45) °n, dit 3500 b's 5000 ℳ 1,99 (2,88) °%ο mit 5000 bis 10 000 ℳ 40 (1,24) , mit 10 000 bis 25 000 ℳ 1,53 (—) %, mit
(W. T. B.) Heute sind Im ganzen liegen gegenwärtig
9
55 000 bis 50 000 ℳ 1,25 (1,34) %%, mit mehr als 50 000 ℳ Ein⸗ ktommen niemand. 5. Dvogn den an Krebs verstorbenen 442 männlichen und 528 weib⸗ lichen Personen standen 10 im Alter von 15 bis 30 Jahren, 496 nsAlier von 30 bis 60, 268 im Alter von 60 bis 70 Jahren und 1h6 in noch höherem Alter. In 315 Fällen, d. b. bei etwa 33 % r Gesamtzahl, war Magenkrebs die Todezursache.
11““
Die endgültigen Ergebnisse der Viehzählung vom 2. Dezember 1907 fütr den preußischen Staat und seine Provinzen.
80 De vorläufigen Ergehnisse der Viehzählung vom 2. Dezember ’— wurden bereits in der Nr. 53 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ 2. März 1908 veröffentlicht. Das nunmehr vorliegende vgältige. Ergebnis unterscheidet sich hinsichtlich der Gesamtzahl der
dlaen Viehgattungen usw. nicht wesenilich von dem vorläufigen; nean daher betreffs der Entwickelung des Viehstandes auf die öcels gemachten Ausführungen verwiesen werden. Der Wert des jetzt vrliegenden endgültigen Grgednisses gegenüder dem vorläufigen Negt se auch weniger in den genaueren Jahlenangaben für die Gesamt⸗ Unt er einzelnen Viehgattungen alb in dem Nachweise (hrer vaerarten. Die solgende Uebersicht enthält die in Betracht vömmenden Zahlen für den Staat. Zur Vergleichung sind die ent⸗ 29 Päblen des Jahres 1906 oder anderer vergleichbarer Jahre
ellt.
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Gehöste bherhanpt.. Geböfte mit Viehstand.. Biehhaltende Haushaltungen... I. Pferde: 1) unter 1 Jahr alte Fohlen.. 2) 1 bis noch nicht 2 Jahre alte Pferde 3) 2 bis noch nicht 3 Jahre alte Pferde 4) 3 bis noch nicht 4 Jahre alte Militärpferde. 5) alle anderen 3 bis noch nicht 4 Jahre alten Pferde 6) 4 Jahre alte und ältere Zuchthengste ... 7) 4 Jahre alte und ältere ausschließlich oder vorzugsweise zu landwirtschaftlicher Arbeit benutzte Pferde 3) 4 Jahre alte und ältere Militärpferde 9) alle anderen 4 Jahr alten und älteren Pferde überhaupt.. u I. Iga den letzten 12 Monaten vor dem Zähltage in den Haushaltungen der Zählgehöfte lebendgeborene
Foblen. 1 II. Maultiere und Maulesel III. Esel IV. Rindvieh: 1) unter 6 Wochen alte Kälber. 1 1 2) von 6 Wochen bis noch nicht 3 Monate alte Kälber.. 3) 3 Monate bis noch nicht 1 Jahr altes Jungvieh.. 4) 4 biz nicht 2 Jahre altes, zur Zeit auf Mast gestelltes ungvieh. 2 . 5) alles andere 1 bis noch nicht 2 Jahre alte Jungvieh. 6) 2 Jahre alte und ältere Bullen (Zuchtstiere)
7) 2 Jahre alte und aͤltere, zur Zeit auf Mast gestellte Stiere und Ochsen.. E1“*“ 8) alle anderen 2 Jahre alten und älteren Stiere und Ochsen 9) 2 Jahre alte und ältere Milchkübe .. .... 10) alle anderen 2 Jahre alten und älteren Kühe, auch Färsen und Kalbinnen ““ G
„ „ 8
äberhaupt... In den letzten 12 Monaten vor dem Zähltage in en Haushaltungen der Zählgehofte lebendgeborene
V. Schafe: 1 1) unter 1 Jahr alte Schafe, einschließlich der Lämmer. 2) 1 Jahr alte und ältere Böcke .. 3) 1 Jahr alte und ältere Mutterschafe Je 4) 1 Jahr alte und ältere Hammel (Schöpsfe) überhaupt.. Schweine: . 176. 1) unter ½ Jahr alte Schweine, einschließlich der Ferkel.. 2) †½ bis noch nicht 1 Jahr alte Schweiern.. 3)1 Jahr alte und ältere Zuchteber 4) 1 Jahr alte und ältere Zuchtsäue.. 5) alle anderen 1 Jahr alten und älteren Schweine.. 8 überhaupt. Ziegen:
1) unter 1 Jahr alte Ziegen, einschließlich der Lämmer..
2) 1 Jahr alte und ältere Böcke 81X“
3) 1 Jahr alte und ältere Ziegen (Gaißen überhaupt
4) Truthühner (Puten, Kalekuten, Kurren) ... überhaupt. Bienenstöcke:
1) Bienenstöcke mit beweglichen Waben... 2) sonstige Bienenstöcke ....8
.111ö15ö5
8 überhaupt.
am 2. Dezember
12 011 584
15 095 854
40 111 001 46 864 971
Zu⸗ (+) oder Abnahme (—) Stũd in Hundert⸗
teilen 133 517 + 3,65 211 595
V + 7,50 133 491 + 3,64
1907 3 790 833 3 032 201 3 796 380
150 877 141 675 7 208 139 768
10 245 129 268
6 835
1 876 942 79 264 511 430. 3 046 304
164 362
482 624 576 589 1 901 685
220 229 1 742 267 113 159 177 29 464 523 5 967 e
364 547
6 213 866 11 646 908
5 042 682
1 683 177 79 9
4 614 883 1 601 612 3 833 441 5 435 053
8 392 050 4 921 493
2 042 416 15 355 959
3 009 544 636 476 5 408 867
7 827 516 5 089 665 51 98
564 5343 168 172
136 257 260 105
966 022 1 160 978
119 169 119 169
683 761 304 310 7 297 776 96 248
8 382 095
94 402 101 308 6 906
48 478 1 688 744 2 235 529
4 382 422 2 007 192
²) 2 116 360 ²¹) 24116 360
2) 3 698 661 ] 1 702 882 ] 32 813 225 364 3565 1) 268 108 2) ¹) 38 482 876
689 627 ) 595 225 351 723 1) 953 031 1 541 350 ¹) 1 548 256
498
14 £+αμ£££ † +
1) nach der Zählung von 1920. — ³) desgl von 1904. — ¹) ohne die Perlhühner.
Beachtung verdient zunächst die Zunahme der viehhaltenden Haushaltungen. Zur Vergleichung muß man das Jahr 1900 beran⸗ ziehen, da damals zum letzten Male der Viehstand in demselben Umfange wie 1907 ermittelt wurde. Die Zunahme ist nicht sehr bedeutend; sie erreicht nur 3,64 v. H. Das sst nicht viel, wenn man bedenkt, daß seit 7 Jahren die Zahl der Haushaltungen überhaupt ebenfalls gestiegen ist. Ferner kann man vielleicht annehmen, daß diese Ver⸗ mehrung jum zuten Teile auf die nur Federvieh (meist Hähner) haltenden Haushaltungen entfällt; indessen sei hingewiesen, daß von 1902 auf 1906 gleichfalls eine Vermehrung der viehhaltenden Haushaltungen festzustellen war, obwohl in beiden Jahren das Feder⸗ vieh nicht erhoben wurde. b 1
Was nun die Pferde betrifft, so zeigt sich die stärkste Ver⸗ mehrung von 1906 auf 1907 bei den jüngsten Altersklassen; von 1904 auf 1906 war es umgekehrt, allgemein sind indessen die Ver⸗ schiebungen im Pferdebestande überhaupt nicht bedeutend. Auffallend ist jedoch der starke Rückgang, welcher in der Zahl der in den letzten 12 Monaten vor der Zählung lebend geborenen Fohlen eingetreten ist; 8,45 v. H. Fohlen find 1907 weniger geboren worden als 1900. Falsch wäre es, hieraus einen Schluß auf den Rückgang der Pferde⸗ zucht zu ziehen; denn dazu liegen die beiden Vergleichsjahre zu weit auseinander; in der Zwischenzeit können sehr wohl besonders viele Fohlen geboren worden sein, ohne daß wir es wissen, weil die be⸗ treffende Frage bei den Zwischenzählungen nicht gestellt worden ist. Dann wolle man aber nicht vergessen, daß gerade diese Frage, wie die Aufbereitung gelehrt hat, von der Bevölkerung besonders häufig un⸗ zureichend beantwortet ist. Die Fehler sind nicht immer zu erkennen; man muß daher vor all uweit gehenden Schlüssen aus der fraglichen Zahl (ebenso aus der für die l⸗bendgeborenen Kälber) warnen.
Die Maultiere und Maulesel haben sich zwar stark ver⸗ mehrt, doch ist ihre Zahl auch jetzt noch verschwindend. Beachtens⸗ werter ist schon die Zunahme der Zahl der Esel, die so stark ist, daß man darin vielleicht erfreuliche Ergebnisse der Tätigkeit von Tier⸗ schutzvereinen, die den Hund als Zugtier durch den Esel ersetzen wollen, erkennen kann.
Sehr ungleich liegen die Verhältnisse beim Rindvieh. Wäh⸗ rend dessen Gesamtzahl seit dem Jahre 1906 um 3,13 p H. gest ist, findet sich eine Zunahme von nicht weniger als 16,03 v. H. dem 1 bis noch nicht 2 Jahre alten Jungvieh. Das kann nicht auf. fallen, wenn man sich erinnert, daß von 1904 auf 1906 alles nicht 1 Jahr altes Rindvieh (Jungvieh sowohl wie Kälber) zusammen um 13,23 v. H. zugenommen hatte; diese Tiere sind eben jetzt in die nächstfolgende Altersklasse aufgerückt und begründen damit deren starke Zunahme. Andrerseits haben gerade die jüngsten g“ diesmal eine so geringe Vermehrung (nur 0,72 v. H.) erfahren, die Befürchtung vielleicht nicht egfernge ist, es möchte in naher Zukunft an ausreichendem Nachwuchse fehlen. Bemerkenswert ist
die Maultiere Maulesel
um Stüͤck d. + 149
6 3 18
A. im Staate.. B. in den Provinzen I. Ostpreußen.. II. Westvpreußen.. III. Stadtkreis Berlin . IV. Brandenburg V. Pommern . VI. Pesen. VII. lesten. VIII. chsen
8
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— t0 2⸗ ——2 22½q ǵ
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SStbe8— S. bo.— 568258252
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den 1200 und
2ZEe2n 25224 8
8 ““ auch die ziemlich starke Abnahme der 2 Jahre alten und älteren
Bullen, Stiere und Ochsen. Auch dies läßt sich wohl zum Teil erklären mit der von 1904 auf 1906 eingetretenen Abnahme des 1 bis noch nicht 2 Jahre alten Jungviehes — die Lücke hat sich 7 nach oben verschoben. Ueber die Entwicklung des Bestandes an Milchkühen läßt sich nichts sagen, da sie 1907 zum ersten Male ezählt wurden. Zu beachten ist, daß der preußische Rindviehbestand fan genau zur Hälfte aus Milchkühen besteht; bei der Beurteilun
dieser Zahl wolle man indessen nicht übersehen, daß der Begri
„Milchkuh“ örtlich sehr verschteden weit gefaßt wird. Zu warnen ist jedenfalls davor, auf diese Zahl etwa eine Schätzung der Mllch⸗ erzeugung gründen zu wollen.
Die Schafe haben seit 1906 um ein Geringes abgenommen; jedoch hat sich die jüngste Altersgruppe stark vermehrt. Vielleicht liegt darin ein Hinweis darauf, daß die seit Jahrzehnten anhaltende, aber immer langsamer werdende Abnahme des Bestandes an Schafen dem⸗ nächst zum Stillstande kommen wird; auch die später zu erwähnende Abnahme der Schafschlachtungen deutet darauf hin.
Der Rückgang der Zahl der Schweine betrifft lediglich die jüngste Altersklasse. Sie ist wohl nur eine Folge der leberproduktion in den Zeiten der rasch steigenden Schweine⸗ und Schweinefleischpreise und kann nicht ungünstig beurteilt werden. Anders wäre es, wenn die höheren Altersklassen zurückgegangen wären; das ist aber nicht der Fall wie die obige Uebersicht lehrt, im Gegenteil zeigt sich hier eine beträchtliche Vermehrung, die jedenfalls dartut, daß, wenn auch die Schweinehaltung vorübergehend gesunken ist, die Schweinezucht doch nicht en wird. b
Die Zahl der Ziegen hat seit dem Jahre 1904, in dem sie zum letzten Male vor 1907 erhoben wurde, langsam — für die Unterabteilungen fehlt es an einer Vergleichunge
Das Federvieh hat sich seit 1900 durchweg stark vermehrt. Zum weitaus größten Teile handelt es sich um näichstsem um Gänse, während Enten und namentlich nur schwach vertreten sind. Die bedeutende Zunahme ist erfrealtch und würde einen Ausfall namentlich bei den Schweinen des zu einem gewissen Grade hauswirtschaftlich wohl aukgleichen kömnen.
Bei den Bienenstöcken ist zwar ein kleimer Rückgang der
seit 1900 eingetreten, er betrifft aber nur die weit 1
Stöcke ohne bewegliche Waben, ist nicht bedazxern.
Die 8 — Stecke Weür dat da⸗ ne recht erfreuliche
nun f U 18
Pienee en “ —
Rod jetzt nur genaner.
des Vieh⸗ bedarf
Die Zahlen
2
364 676 21 469 27 960
3 476
22——
2 + 1414414 “] 8
25228822
144144 4† 2 8 *4
22