191. Sitzung vom 22. Januar 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
steht die Besprechung der
Interpellationen der Abgg. Albrecht und Brandys, be⸗
treffend Handhabung des Reichsvereinsgesetzes.
Abg. Roeren (Zentr.) fortfahrend: Ich kann den Interpellanten nicht darin folgen, daß sie die Beschwerde hauptsächlich gegen die ausführenden Beamten richten; ich mache an erster Stelle den Staats⸗ sekretär und seine Erklärung verantwortlich. Wenn solche Härten vorkommen und die Gewerkschaften in der geschilderten Weise an der Ausübung ihres Vereins⸗ und Versammlungsrechts beschränkt werden, dann liegt die Schuld an dem Gesetze selbst, und die Verantwortung
klärung des Staatssekretärs begnü Schon oft sind 1 hinweggegangen; ein sprechendes Beispiel dafür Novelle zum Gesetz, betreffend den unlauteren Wettbewerb, die aus keinem anderen Grunde notwendig geworden ist. Interpellation und der Anwendung des — leichen Weise verfahren werden wird, ist mir um so zweifel⸗ weil das Sprachenverbot, stimmung gegen Schutzbestimmung für das Deutschtum charakterisiert werden kann; diesem Schutz eine möglichst weitgehende Auslegung zu geben, das Bestreben der ausführenden Beamten sein. Ich bin also überzeugt, daß trotz aller Erklärungen die gewerkschaft⸗ lichen Arbeiterorganisationen sich der Belästigung aus diesem Gesetze immer weniger werden Gunsten dieser Organisationen lege ich wenig Wert bei, ob man sie nun in dem einen oder dem andern Sinne auslegt. Arbeiterorganisationen schränkungen des § 12 größere Bewegungsfrei kann das nur Organisationen ist das aber so,
Auf der Tagesordnun
die keine Gesetzeskraft hat. raxis und Rechtsprechung über solche Erklärung bietet die jetzige Daß auch bei der § 12 mit der Zeit in der wenn auch gerade als das Polentum,
Wenn der eit zugesagt de.
Staatssekretär
Vergünstigung dann muß diese Begünstigung ebenso gut auf ewerkschaften Handelt es sich um politische Betätigung unter so wird die Vergünstigung nur auf einen Einzelfall be⸗ enerell alle nur aus polnischen Mitgliedern bestehenden Gewerkschaften davon ausgeschlossen zu damaligen Zusagen
ohnehin gerade bei dem Sprachen⸗ as ergeben auch die Verhandlungen Der Abg. Graef veranlaßte
wendung finden. dem Deckmantel der Gewerkschaften, greifen, aber das kann si
erklären, ist tatsächlich unvereinbar des Staatssekretärs. müssen, da doch seine Erklärun paragraphen abgegeben wurde. des Hauses mit evidenter Klarheit. damals eine Erklärung des Staatssekretärs, die etwas verklausuliert war; es scheint fast, daß die schon etwas verklausulierte Anfrage Kollegen Graef dem Steaatssekretär nicht ganz unerwünscht und nicht ganz unerwartet gekommen ist. Der Abg. Müller⸗Meiningen knüpfte dann an diese Erklärung an; äußerst bedenklich und verlangte ausdrücklich, daß alle organisationen ohne Ausnahme dieselben Rechte erhalten wie die Wenn auf diese Anfrage der Staatssekretär erwiderte: „Ich stelle ausdrücklich fest, daß meine Bemerkung sich keines⸗ beschränkt hat“ —, und der Abg. Müller⸗Meiningen sich dabei beruhigte, so gehört ischer Salto mortale dazu, polnischen Organisationen ausschließen sollte. in dem Zusammenhang die Erklärung nur so inter⸗ pretieren, daß das Sprachenverbot für alle gewerkschaftlichen Organi⸗ deutsche und fremdsprachige, ausgesprochen ist. ist mir auch die Erklärung des Abg. W des Staatssekretärs schon damals in dem von diesem jetzt inter⸗ pretierten Sinne aufgefaßt habe, unverständlich, und zwar erst recht, wenn man sie dem Kommentar seines enüberstellt. In seinem Kommentar zum Müller⸗Meiningen zu dem Sprachenverbot: „Aus d des Staatssekretärs geht hervor, daß die ganze Gewerksvereinigung, gleichviel welcher politischen Richtung sie angehört, gleichmäßig Die „Frankfurter Zeitung“ sagt in einer üller⸗Meiningen: „Die Stellung⸗ Darauf hat der Abg. *einen Brief geschrieben, der die daß er auch schon mannschen Erklärung alle Arbeiterorganisationen
selbstverständ⸗ daß die polnischen Gewerkschaften von der ausgeschlossen
er nannte die Erklärung
christlichen. Organisationenn
doch schon zu schließen, diese Erklärung
Man kann ß er die Erklärung
reundes Müller⸗Meiningen ereinsgesetz sagt nämlich der
eser Antwort
behandelt werden muß.“ sehr scharfen Anzapfung des Abg. nahme des. Abg. Müller zu § 12 ist ein Rätsel.“ Müller an die „Frankfurter Zeitun Sache noch rätselhafter macht, damals die einschränkende Bedeutung der Bet
schreibt dari
ohne Ausnahme vom Verbot befreit sein deutschen Gewerkschaften lich betrachtet habe, Vergünstigung! anderes im Sinne gehabt und gedacht, als er im Kommentar ge⸗ chrieben habe, daß die ganze Gewerkvereinsbewegung gleichmäßig be⸗ „Frankfurter Zeitung“: Herr Müller⸗Meiningen gewußt Erklärung des Staatssekretärs bedeuten dann hätte er eben diese Stelle seines Kommentars zum Vereins⸗ denn dem Leser kommt dabei dachte, sondern
andelt werden solle. Darauf erklärte die
ir bemerken dazu nur: Wenn
anders fassen müssen, darauf an, was Herr Müller⸗Meiningen si schrieb, der Leser kann nicht wissen, Gewerkvereinsbewegung nicht die ganze Gewerkvereinsbewegung ist.“ Die ganze Diskussion hat übrigens keinen praktischen Wert, denn die ausführenden Behörden werden sie Staatssekretärs richten. Das Gesetz enthält für die „öffentlichen“ Versammlungen eine Reihe von einschränkenden polizeilichen Kontroll⸗ maßregeln, auch das Verbot des Gebrauchs fremder Sprachen, aber es definiert in keiner Weise den Begriff der Oeffentlichkeit. Gericht kann diese Definitton aber nicht überlassen werden, denn dieses hat schon Versammlungen von 200 oder 300 Personen als Im Gesetz selbst müßte eine Definition Der Sprachenparagraph wird auch r bestimmt, daß für die Landesteile, ie nichtdeutsche Bevölkerung mehr als 60 % ausmacht, für die nächsten 20 Jahre eine Ausnahme gelten soll. Antrag der freisinnigen Parteien beschlossen. zählt nun 41,91 % Mähren, 47,42 % Polen und nur 9,74 % Deutsche, die nichtdeutsche Bevö kerung macht also zusammen über 90 %, die Trotzdem soll die polnische Bevölkerun ch in öffentlichen Versammlungen der deutschen Sprache bedienen, wei se Behörden kalkulieren, daß die nichtdeutsche Bevölkerung, Mähren und Polen, zusammen zwar 90 %, die Polen allein aber noch lange nicht 60 % ausmachen. Das widerspricht dem Wortlaut des Gesetzes. Maßgebend für den obligatorischen Gebrauch der deutschen Sprache ist lediglich der Umstand, daß die deutsche Bevölkerung wenigstens Hoffentlich werden nun die Mißhandlung ihres eigenen Kindes energisch bekämpfen. Der Kreis Ratibor scheint überhaupt besonders für die Anwendung des Gesetzes Ich erhalte eben ein Telegramm, wonach es auf ntrag abgelehnt ist, das in Ratibor erscheinende Zentrums⸗ organ, die „Oberschlesische Zeitung“, als Publikationsorgan für die Ver⸗ sammlungen zu erwählen. Die Zentrumspartei hat seit 30 Jahren das andat für Ratibor inne, und nur dieses Organ steht ihr als Publi⸗ Von den Segnungen des Gesetzes ist nirgends etwas zu spüren, die Fesseln dagegen, die es enthält, machen Diese Interpellationen werden nur vor⸗ ehend vielleicht den Erfolg haben, daß Ausschreitun bleiben, aber eine dauernde Besserung ist nur dadurch m das Gesetz selbst geändert wird. Abg. Gans Edler Herr zu Putlitz (bkons.): Auch ich glau
vaß eine Abhilfe der Beschwerden der Interpellanten nur möglt ist, wenn das Gesetz abgeändert wird; denn die Beschwerden richten sich ganz vorwiegend gegen materielle Bestimmungen des Gesetz
ch nach der jetzigen Erklärung des
nicht öffentlich angesehen. gegeben werden. klaren Wortlaut ausgeführt.
sonst gegen den
Das ist auf Der Landkreis Ratibor
deutsche nicht ganz 10 % aus.
40 % ausmache. Freisinnigen diese
ausersehen zu wiederholten
kationsorgan zur Verfügung. ch empfindlich fühlbar.
nicht gegen dessen Handhabung. Man hat in der Beziehung dem Staatssekretär Vorwürfe gemacht, die nach meiner Ueberzeugung ungerechtfertigt sind, und die der Staatssekretär bei der loyalen Art, mit der er bei diesem ganzen Gesetz vorgegangen ist, nicht verdient hat. Meine politischen Freunde werden die ersten sein, die, wenn es sich darum handelt, daß ein ““ richtig ausgeführt wird, auf der Stelle sind und als Hor hervortreten; ich glaube aber, daß in diesem Falle mit einem Mittel vorgegangen ist, das verfrüht ist. Wir erkennen vollkommen an, daß an der Ausführung dieses Gesetzes weite Kreise interessiert sind, anderseits ist die Einbringung jetzt nicht am Platze. Es müssen zunäͤchst alle Instanzen erschöpft sein, bevor man den letzten wichtigen Schritt einer Interpellation tut. Wäre dieses geschehen, dann hätte man vermutlich zu diesen Interpellationen gar keinen Grund gebabt. Es kommt mir so vor, als ob bei dieser Gelegenheit mit dem Ende angefangen wird, und als ob man die Pyramide auf den Kopf gestellt hätte. Ich glaube, wir sind nicht dazu da, Beschwerden über einzelne untergeordnete Polizeiorgane hier anzuhören. Zum Teil ist den Beschwerden recht gegeben worden, in anderen Fällen ist der Instanzenzug noch nicht erschöpft, ein Urteil noch nicht ge⸗ fällt worden. Hierüber köͤnnen wir selbst noch nicht ent⸗ scheiden, ich lasse mich deshalb auf die einzelnen Fälle nicht ein. möchte nur noch einmal den Staatssekretär gegen die Angriffe in Schutz nehmen, die gegen ihn gerichtet sind. Er ist loyal und korrekt nach den von ihm abgegebenen Erklärungen verfahren. Das Ergebnis der Interpellationen ist sür mich, daß ich es überraschend finde, wie wenig Mißgriffe bei den Unterbehörden vor⸗ gekommen sind, denn es gibt verschiedene recht schwierige Begriffe, die zunächst von den Unterbehörden richtig verstanden werden müssen. Anderseits unterliegt es gar keinem Zweifel, daß die Angriffe gegen die aufsichtführenden Behörden so ungerechtfertigt sind wie nur möglich. Wir dürfen zu dem Staatssekretär das Zutrauen haben, daß er unparteiisch das tun wird, was er versprochen hat. Nach meiner Meinung hätte diese Angelegenheit sehr wohl beim Etat be⸗ raten werden können. Man könnte dies auch in der Geschäftsordnungs⸗ kommission bei der Besprechung über die Frage der Interpellationen zum Gegenstand einer Erörterung machen. Ich denke, wir haben wichtigere und praktischere Geschäfte vor, als uns zwei Tage mit diesen Dingen zu beschäftigen. 1 des Dr. Junck (nl.): Wir unsererseits bedauern nicht, daß die Interpellationen 8 der Besprechung sind, weil dadurch die durchaus ordnungsmäßige Handhabung des Vereinsgesetzes in allen Punkten, bis auf einige Be werbepunfte, in aller Oeffentlichkeit fest⸗ gestellt worden ist. Ich bedauere auch nicht, daß diese Feststellung im Wege der Interpellation erfolgt ist; denn der Reichstag darf sich das Recht nicht nehmen laßhen wenn es sich um die Ausführung von Ge⸗ setzen handelt, die Frage besonders zu behandeln. Nur das eine bedauere ich, daß die Geschäftsordnung noch nicht die Mög⸗ lichkeit gibt, dem Manne ein Vertrauensvotum zu geben, der die Ausführung des Gesetzes zu überwachen hat. Im Mittel⸗ punkt des Interesses stand ja der Sprachenparagraph, der im ver⸗ In Jahre mit großen Schmerzen zur Welt gekommen ist. as Interesse ist aber meines Erachtens erloschen und erledigt durch die Erklärungen, die gestern der Staatssekretär abgegeben hat, in dem Punkte der Stellungnahme der preußischen Regierung gegenüber den polnischen Berufsvereinen in Rheinland und Westfalen. Es handelt sich nur um die Handhabung des Sprachenparagraphen, die nicht scharf genug hervorgehoben werden kann. Eine Verhandlung über die Rechtsgültigkeit des Paragraphen an sich lehnen wir ab; wir haben ja nicht leichten Herzens, aber mit vollem Bewußtsein der preußischen Regierung auf dem Wege der Reichsgesetzgebung die Waffen in die Hand gegeben, der sie als Vorkämpferin auf diesem Gebiet unbedingt beda und wir sind dafür, daß auch der Sprachen⸗ paragraph mit Energie zur Anwendung kommt, wie jedes andere Reichsgesetz. Was die Anwendung dieses Paragraphen betrifft, so ist festzustellen, daß Bayern, Baden, Hessen und Württemberg Aur⸗ führungsbestimmungen gegeben haben, wonach auf die Anwendung des Sprachenparagraphen im wesentlichen verzichtet wird; auch Elsaß⸗Lothringen hat die französische Sprache prinzipiell frei⸗ egeben, also die Befürchtungen, die in diesem Hause geäußert worden stad, haben sich nicht bewahrheitet. Auch Preußen hat die Mutter⸗ sprache derjenigen Bevölkerungsteile freigegeben, die keinen Mißbrauch befürchten ließen, es handelt sich also nur um die Anwendung des Paragraphen gegenüber den Polen. Ich kann wohl den allgemeinen Wunsch aussprechen, daß in der Ausführung der Verordnungen im Rahmen des § 152 G.⸗O. die Gewerkschaften von ungen überhaupt frei sein sollen. In einem Zeitalter der Sozialpolitik sollte man schon aus sozialpolitischer Klugheit auf diesem Ge⸗ biete den Bogen nicht überspannen. Wir sid für die Frei⸗ heit der Gewerkschaften, denn der Staat wird nicht untergehen, wenn ein paar Versammluüngen nicht angemeldet werden usw. Wenn wir die Ueberzeugung hätten, daß es sich bei den polnischen Gewerkschaften nur um solche handelte, die wirtschaftspolitische Interessen verfolgten, so würden wir allerdings den Wunsch haben, daß der Sprachenparagraph auf sie nicht zur Anwendung käme. Es war also Pflicht der Regierung, den Beweis dafür anzutreten. Eine glänzendere Beweisführung als die gestrige habe ich selten erlebt; eine erdrückende Fülle von Beweisen, eine ülle von Material, das uns den Beweis als glänzend er⸗ racht erscheinen läßt. Will man etwa behaupten, daß die nationalpolnische Bewegung im Rahmen der Gewerkschaften etwa nachgelassen hat? Wir halten die Anwendung des Sprachenparagraphen egenüber den polnischen Beresagereinigungen für gerechtfertigt. Der Agg. Gröber sagte bei dem Abschluß der Beratungen über das Gesetz, dieses werde Mößtrauen unter allen Völkern des Erdkreises säen und die Festigkeit des Dreibundes erschüttern. Nun, davon ist doch wohl keine Rede. Dem Abg. Roeren gegenüber verweise ich auf den Wortlaut der Anfrage des Kollegen Graef, die ausdrücklich die Einschränkung enthielt: „Soweit politische und nationale Interessen nicht entgegenstehen.“ Von Anfang an ist also die nationalpolnische Bewegung ausgeschlossen gewesen. Die Anfrage ist nur dann zu verstehen, wenn man bedenkt, daß in der Kommission vorher die Heerdeens aller gewerkschaftlichen Organisationen ab⸗ gelehnt worden war. Der Staatssekretär hat jene Einschränkung aus⸗ drücklich akzeptiert, die spätere Anfrage des Abg. Müller⸗Meiningen hatte nur den Zweck, die Einschränkung, von der anscheinend nur die christlich⸗sozialen Gewerkschaften ausgeschlossen sein sollten, auch für die Hirsch⸗Dunckerschen und anderen Gewerkschaften auszuschließen. Das hat nachher auch der Abg. Hue noch besonders bervorgehoben. Eine sehr klare Darstellung der ganzen Sachlage hat die Deutsche Juristenzeitung in der ersten Nummer dieses Jahres veröffent⸗ licht. Die anderen vorgetragenen Beschwerden sind durch die Be⸗ antwortung auch erledigt; wir haben für die Besprechung nur ge⸗ stimmt, weil wir wollen, 27 die Ausführung eines Reichsgesetzes auch im Reichstage zum Gegenstand der Kritik gemacht werden kann. Das Vereinswesen g- nach der Verfasung nicht nur der Gesetzgebung, sondern nach Art. 4 auch der Beaufsichtigung durch den Reichskanzler, die ihre Grenze nach Art. 7 an dem Bundesrat findet, was ich aber nicht als eine Einschränkung der Aufsicht ansehe. In dem jetzt vorliegenden Fall hat der Stellvertreter des Reichskanzlers das wichtige Aufsichtsrecht in durchaus richtigem und energischem Sinne geübt; ebenso ist den bundesstaatlichen Regierungen für ihr hier be⸗ wiesenes Entgegenkommen zu danken. Im allgemeinen ist die Be⸗ sprechung von Reichsgeschäften in den Einzellandtagen nicht etwas, was dem Reichsgedanken besonders förderlich ist. Formell ist den Landtagen ja dieses Recht nicht bestritten, aber vor einer Uebertreibung ist da zu warnen. Besteht die Vermutung, daß in einem Bundesstaat ein Reichs⸗ gesetz nicht richtig angewendet wird, dann wird die Reichsregierung ar nicht umhin können, auch Einsicht in die Akten zu verlangen. gch verstehe unter dem Beaufsichtigungsrecht die Herbeiführung einer Verständigung über die Ausführung der Reichsgesetz“, konstatiere aber nochmals, daß die Ausübung dieses Rechtes in dem hier vorliegenden alle unsere ausdrückliche Zustimmung findet. Die anderen Be⸗ schwerden betreffen nur Preußen und Sachsen. Die Interpellanten
haben die Pflicht nicht empfunden, auch diejenigen Seiten des Gesetzts 11“ 11“ “ vF1A14“ 6
zu berühren, die sich als vorzüglich bewährt haben. Auch das Bild das der Abg. Roeren entwirft, war durchaus einseitig; er hattealle helleren Farben ausgelassen. Bayern hat ja das Zeugnis der Vernünftigkeit bereits erhalten. Baden anlangend, darf festgestellt werden, daß die badische Freiheit, für die sich der Abg. Zehnter so warm einlegte durch die Ausfüͤhrung des Gesetzes nicht gesährdet worden ist. Mir sind nur zwei Fälle bekannt geworden; in dem einen war eine Patrouille außerhalb des Vereinsraumes tätig, um Soldaten von der Teilnahme an der Versammlung abzuhalten. Ich finde das nicht schön, aber hier war es die Militärbehörde, die in Aktion trat. In dem anderen Falle wurde der tatsächlich zu Unrecht Behandelte vor Gericht freigesprochen und die Kosten der Staatskasse aufgebürdet; öffentlich wurde auch festgestellt, daß das vorher in Baden nicht möglich gewesen wäre. Was ist nicht über die Gefährdung der Freiheit in Hessen hier geredet worden! Und nicht ein Fall der Beschwerde ist bekannt geworden. Württemberg sollte ernstlich bedroht sein; der Abg. Gröber fürchtete ntsetzliches von der Polizei. Und jetzt? 90 % der verehrten ürttemberger haben überhaupt nicht 1- daß ein neues Vereinsgesetz in Kraft getreten ist. aß die Baesezg. Staaten anderen Ländern, wie Preußen und Sachsen, auf diesem Gebiete auch jetzt noch voraus sind, darüber wundere ich mich nicht, aber es ist auch in Erfüllung gegangen, daß die freiere Praxis im Süden dazu führen werde, auch im Norden einen Fortschritt anzubahnen. Nun hat gegen Preußen und Sachsen besonders die Sozialdemokratie mobil gemacht. Man soll sich doch nicht wundern, daß dort nicht Eingriffe vorkommen, denn dort hatte die Polizei von altersher die Meinung, daß sie sich auf dem Gebiete des Vereins⸗ und Ver⸗ sammlungsrechts besonders zu betätigen habe. Mit dieser Auf⸗ fassung hat das Gesetz gebrochen, aber daß in der ersten Zeit Miß⸗ griffe zahlreich vorkommen würden, war ebenso selbstverständlich, wie das nach dem Inkrafttreten des neuen Bürgerlichen Gesetz⸗ buches ist. Daß nach all dem Geschrei jetzt nicht mehr als hundert Fälle vorgebracht werden konnten, ist ja geradezu beschämend. Wenn von den hundert Fällen nur einer zur höchsten Entscheidung in Preußen gekommen ist, so ist das ein Beweis, wie armselig das Material ist. Daß Sie noch anderes Material hätten, das glauben wir Ihnen nicht, sonst heraus mit Ihrem Flederwisch, damit wir antworten können! Im großen Königreich Sachsen hat man nur fünf bis sechs Fälle, und die waren recht unbedeutend. Die sozialdemokratischen Zeitungen bemühten sich damals, die Genossen über die Vorteile des Vereinsgesetzes zu be⸗ lehren, und ein Aufruf sagte damals: „Auf, ihr Jünglinge von 18 Jahren, die ihr früher entrechtet waret, tretet ein in unsere Vereine!“ Die sächsische Ausführungsordnung widerspricht nicht dem Geist des Ge⸗ setzes; bei der Auswahl der Zeitungen für Bekanntmachungen soll danach auf die politische Richtung keine Rücksicht genommen werden. Wo es anfangs nicht der Fall war, ist Remedur eingetreten. Die Interpellation war also nicht angebracht, die Herren sind ja auf den Rechtsweg angewiesen. Wir wünschen durchaus eine vorurteilsfreie Anwendung des Gesetzes, und es wäre bedauerlich, wenn bau⸗ oder feuerpolizeiliche Revisionen dazu be⸗ nutzt würden, die Versammlungsfreiheit zu beeinträchtigen, indem sie erade stattfinden, wenn eine Versammlung abgehalten werden soll. ie Benutzung von Hintertüren bei der Anwendung des Gesetzes würden wir prinzipiell mißbilligen. Davor möchte ich prinzipiell warnen, daß der Begriff der öffentlichen Versammlungen zu eng aus⸗ gelegt würde. Es ist auch ein Fehler, wenn amtlich noch von einer Ueberwachung der Vereine gesprochen wird. Das ist ein abgetaner Begriff, die Polizei hat höchstens die Befugnis, zwei Beauftragte zu entsenden. Was gewinnt übrigens die Polizei davon, wenn sie eine Versammlung als öffentlich reklamiert? Eine General⸗ definition für den Begriff der Oeffentlichkeit im Gesetz behufs Ver⸗ meidung von Mißverständnissen wäre wohl schwer möglich, und die Herren, die sie jetzt verlangen, würden sich bald beschweren, daß nicht nach dem Buchstaben des Gesetzes verfahren wird. Fälle, die symptomatisch wären für eine falsche Anwendung des Ge⸗ setzes, sind nicht vorgebracht worden oder doch durch die Antwort des Staatssekretärs erledigt. Wie wir beim Erlaß des Gesetzes dem Staatssekretär unser Vertrauen ausgesprochen haben, so drücken wir es ihm auch jetzt aus für eine vorurteilsfreie Anwendung des Gesetzes; dafür bürgt uns sein Wort und seine ganze Persönlichkeit. enn n schon geschäftsordnungsmäßig Anträge bei Interpellationen mög⸗ ich wären, so würden wir keinen Anstand nehmen, ein Vertrauens⸗ votum zu beantragen. Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.): Auch wir 1 dankbar für die Interpellationen, denn wir gehen einer useinandersetzung über die Anwendung des Gesetzes nicht aus dem Wege und sind dankbar für die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Schon bei der Beratung des Gesetzes kritisierte das Zentrum mit größter Uebertrelbung die Vorlage; das tut auch heute der Abg. Roeren, wenn er nirgends Segnungen des Gesetzes bemerkt. Vernünftigerweise kann nicht geleugnet werden, daß ein allgemeiner Um⸗ schwung der öffentlichen Meinung zu Gunsten des Gesetzes schon beute zu bemerken ist, namentlich in den Staaten, wo man durch das neue Gesetz etwas zu verlieren schien. Hat etwa der Abg. Hildenbrand Material gegen die Anwendung des Gesetzes, so soll er damit herauskommen; weiß etwa der Abg. Frank, der bekanntlich zu der Klasse gehört, die von der allein selig machenden, unter dem Oberpriester Ledebour stehenden Gruppe als parlamentarische Kretins behandelt ist, aus Baden Fälle, die unsere Erwartungen getäuscht hätten? Haben etwa die Herren aus Bayern, die damals solche Unzufriedenheit losließen, Material? Was hörten wir damals alles von dem Abg. Schaedler über dieses Gesetz. Zwei Tage lang sprach man in Bayern damals im Parlament über Beraubung der Muttersprache und dergleichen, obwohl der Minister feststellte, daß in 10 Jahren nur drei fremdsprachliche Versammlungen in Bayern stattgefunden hatten. Durch die bayerischen Ausführungsbestimmungen ist der § 12 voll⸗ kommen aus dem h’ eliminiert, sodaß die Klagen, die damals losgelassen wurden, einfach pro nihilo waren. Gerade für Preußen und Sachsen hat das Gesetz die meisten Vorzüge, und wir werden dafür auch sorgen, daß es nech seinem Geiste angewendet wird. Damals sprach man von Volksverrat, Raub der Blockbrüder und Gaunerei, die Vorteile des Gesetzes mußten Ihnen (zu den Sozial⸗ demokraten) erst Füixer und Peus in ihren Preßorganen mitteilen. Ihr Genosse Bernstein hat vollkommen recht, daß Sie jede fortschrittliche Maßregel zu Gunsten der Arbeiterschaft immer wieder verlästern, wie dies ja Ihre ganze Art und Weise überbhaupt ist. Der Abg. Ledebour hat in der letzten Sitzung des Reichstags im vorigen Jahre in meiner Abwesenheit eine Attacke gegen mich geritten wegen meines Kommentars. Er hat aus meinen 2 ⅛ Seiten umfassenden Ausführungen darüber einen Satz aus dem Z sammenhang herausgerissen. Wenn man den Sinn meiner Ausführungen in dem Kommentar verstehen will, so muß man die vorausgegangene An⸗ frage des Abg. Graef, ihre Beantwortung durch den Staatssekretär
und meine Anfrage bezüglich der Gewerkschaften zusammennehmen. Ich habe damals meine Anfrage gestellt, weil einer meiner Fraktions⸗ kollegen sie speziell wegen der sozialdemokratischen freien Gewerk⸗ schaften gestellt wissen wollte. Ich habe lediglich im Hinblic
auf die freien Gewerkschaften damals diese Frage aufgeworfen. Bereits in der polseih in der „Frankfurter Ferng., von der bekannt ist, daß sie bezüglich des § 12 von Anfang an eine voll⸗
ständig gegnerische Haltung e hat, habe ich darauf ver⸗- 9
wiesen, daß es kaum einen Menschen geben kann, der damals den
Kommissionssitzungen beigewohnt und die Plenarverhandlungen ver⸗ folgt hat, der nicht ehrlicherweise zugestehen müßte, daß nur die
nationalen Gewerkschaften in der Frage des Abg. Graef, der Ant⸗
wort des Staatssekretärs und meiner Anprasg v sein vae2 uldigungen gegen mich
Es ist kein Zufall, daß mit den steten Be immer wieder Herren, wie die Abgg. Ledebour und Roeren, auftreten, die den damaligen Kommissionssitzungen nicht beigewohnt haben. Die Herren in der Kommission wußten, daß das gerade der Streitgegen⸗ stand war, um den vor allen Dingen der Abg. von Payer und ich wochenlang foͤrmlich gerungen haben. Der Abg. Hue hat damals
zum Ausdruck gebracht, daß er unsere Anfrage vollkommen in unserem
e 11“ 8 4 “
ö ßen Teil auf das Au nger kleinen Wir müssen auch fuͤr
völkerung die allergrößte Bedeutung, Ortschaften und Dörfer sind zum gro der Polizei angewiesen. daß dieses Ausrufen der Bekanntmachung vollstä wird. Mir ist eine Verfügung eines Amtsvorstehers hervorgeht, von Horn die Genehmigung für die Gründung eines S verweigert worden ist auf Grund einer uralten preußische Was sagt der Staatssekretär dazu, daß die Ge verweigert ist, weil ein Bedürfnis für diesen Verein nicht be etzes hat die Genehmigung der Bedürfnisfrage für einen Große Schwierigkeiten hat die „öffentliche Vers
ah. Ausführungen darauf ten nicht unter das Gesetz darlegte, wie gefährlich und
une aufgefaßt hat. Er hat seitenla die polnischen Gewerkschaf. e dahin konzentriert, daß er
derartige Maß egel Hue für einen Iben Ueberzeugung gewesen wäre w ereits mit vollem Recht herporgehoben, Abg. Graef der Antrag gestellt war, bewegung herauszunehmen. Dies wurde abgelehnt. Der Staats hat damals die feierliche Erklärung für die preußische unter keinen Umständen Antrag annehmen und lieber das ganze Gese Wenn jemand diese Verhandlungen kennt, ge bösen Willens dazu, solche Ledebour und Roeren.
en, da be zog srufen seitens
reußen verlangen, ndig gleichgestellt bekannt geworden,
Oberpräsidenten chützenvereins
Sinn gehabt, wenn er nicht der⸗ Der Abg. Dr. Junck hat daß in der Kommission vom
die ganze Gewerk
einen derartigen scheitern lassen würde. ört ein gutes Quantum Beschuldigungen zu erheben, wie die Abgg. a die „Frankfurter Zeitung“ leider auf den⸗ selben Irrtum verfiel, habe ich das Aeußerste getan, um über meine keinerlei Zweifel bestehen zu lassen, und habe eine ausdrück⸗ cchtigstellung über die Auslegung dieser Stelle in meinem Auch in dieser Erklärung habe ich zum Aus⸗ druck gebracht, daß der § 12 nach meiner Ueberzeugung und der Er⸗ klärung des Staatssekretärs nur dann Anwendun es sich tatsächlich um nationalistisch⸗polnische Der Staatssekretär hat dies am 11. Dezember dadurch zu erkennen ggeben, daß er sagte: „Wenn die sogenannten polnischen Gewerk⸗ chaften von dieser Zusicherung ausgeschlossen geblieben sind, so ist das ben, weil und soweit sie zur Grundlage ihrer wirtschaftlichen rebungen die Verfolgung nationalpolnischer Zwecke machen.“ Das steht in vollem Einklang mit den Reden der Abgg. Wiemer, Mugdan und Heckscher. Wir können von der preußischen Regierung den Erlaß einer allgemeinen Deklaration verlangen, daß die gewerk⸗ ganzen deutschen Gewerkschafts⸗
Verein aufgehoben. Legaldefinition des Begriffes Eine solche Definition ist eine juristische Unmö weder zu weit oder zu eng. IMh 29 Fabckaner 1. en, 88 Fche as Gefühl, da er eine sehr kleinliche „Oeffentlichkeit* die Praxis der
de Aufstellung einer mlung“ gemacht. lichkeit, sie ist 85 essen den Gerichten Ich habe aber Praxis mit dem Begriff 1 Auch hier muß ich vor allem auf üdstaaten auch gegenüber den sozialdemokratis Versammlungen verweisen und empfehle den Herren chen Regierung das bayerische und württembergische Bei ch mache hier keine Scheidung zwischen der norddeutschen und chen Sozialdemokratie, obwohl richtig sein mag, daß vor allem Sozialdemokratie ein viel besseres Einverständnis ar nicht mißgönnen. Sehr otaldemokraten ungeschoren,
Wir haben infolge festzustellen.
Kommentar veranlaßt etrieben wird.
finden kann, wenn von der preußis estrebungen handelt.
die königlich bayerische mit einzelnen Ministern hat, was wir ih geschickt läßt die bayerische Regierung die sie läßt ihre Presse auf den Bahnhöfen vertreiben, die Post hat ihnen in ostamt auf dem Parteitage eingerichtet, der Staat ebiet für eine Versammlung unter freiem Himmel hergegeben usw.; das war alles sehr vernünftig, denn was war die e sich selbst die Köpfe gewaschen haben; hätte die ayerische Regierung anders gehandelt, dann wäre die schöne Nürn⸗ berger Meistersingerei nicht zustande gekommen, dann hätten die süddeutschen Kretins nicht den norddeutschen Zionswächtern so derb reußische und die sächsische Re⸗ 8 m zunächst am Bundezratstische ächsischen Bevollmächtigten Fischer eine Verbeugung) sind leider nicht so klug. Man soll auch nicht auf die Mitläufer eine unbeabsichtigte Wirkung hervorrufen, indem man ein sehr überflüssiges Martyrium schafft. esien hat ein Polizeibeamter, den man bei einer kon⸗ ersammlung eines Vereins aus dem Lokal verweisen wollte, die Versammlung aufgelöst, indem er erklärte: ch die Versammlung für eine öffentliche halte, dann ist sie eine öffent⸗ höheren Polizeistellen Leute von einigermaßen höherer Bildung auswählen, damit uns die Polizei nicht vor dem Auslande blamiert. Der bekannte und berühmte Prof. Dr. Forel in Zürich hatte in Leipzig einen Vortrag über die Rassen⸗ . Einen Tag vor dem Vortrag Leipziger Kreishauptmannschaft die schon erteilte Erlaubnis plötz⸗ Das Ministerium hat bald wieder aufgehoben, Warnung für die Zukunft hier erörtert werden. Verein zur Hebung der öffentlichen Sittlichkeit hatte Kreishauptmannschaft in einem Buche pseudowissenschaftliche Darlegun ehe und die Sittlichkeit überhaupt ri Vortrag danach Zwecke verfolgt, stoßen.“ Ist Prof. der Vertreter der
Nürnberg ein hat ärarisches
chaftlichen Versammlungen der ewegung nicht durch den § 12 kritisiert werden sollen. Wir gin von der Auffassung aus, daß den deutschen Arbeitern, den Dunckerschen, den christlich⸗sosjalen und denen der freien Gewerk⸗ lichkeit gegeben sein müsse, daß sie mit ihren ollegen auch polnisch verhandeln können. die Versammlung veranstaltende Teil. J ließe mich in dem Punkte dem Abg. Roeren an, daß au generelles Verbot gegen Gewerkschaften die Meinun allem in R
olge? Daß
schaften, die Mö polnischen Arbeits hebend war für uns der
die Meinung sagen können. der Redner macht dem i
sogenannten In Oberschl demokratischen
einland und Westfalen, 9 ine nationalpolnische Tendenz verfo ü der Staatssekretär erdrückendes Material gegeben. Ich hätte gewünscht, daß er diese Aus⸗ führungen bereits in einem früheren Stadium gemacht hätte, wir hätten es so mit manchen Debatten leichter gehabt. Es kommt einzig und allein auf die Tatsache an, daß jetzt die ganze polnische Gewerk⸗ schaftsbewegung eine nationale, gegen das Deutschtum gerichtete Ten⸗ denz hat. Die Aeußerungen des Bergknappen und der Zentrumspartei find ein Charakteristikum dafür. großpolnischen Agitation zu danken. Ich möchte aber dringend raten, in jedem einzelnen Falle den Nachweis zu erbringen, daß ein Mißbrauch der betreffenden Berufsvereine in nationalistischer Richtung vorliegt. Wird aber die gewerkschaftliche Bewegung nur als Kulisse, nur als Deckmantel benutzt, so muß der § 12 zur Anwendung gelangen. Wir waren uns bewußt, daß wir der Regierung mit diesem Paragraphen ein Mittel zur Bekämpfung der großpolnischen Bewegung besonders in 1 Wir wußten, daß das Enteignungsgesetz der preußischen Regierung doch eine stumpfe Waffe bleiben wird. Wir haben von Anfang an gesagt, daß eine gr diese GewerkschaftsIbewegung in die polnische getrieben werde, aber für uns war maß wendung des Gesetzes durch die preuß Grund sein könne, dieses ganze Gesetz mit seinen eminenten Fort⸗ schritten ohne weiteres über Bord zu werfen. köpfe gewesen, wenn wir dies getan hätten. nicht, wir nehmen heute genau dieselbe Stellung ein. daß sie völlig gleichgestellt werden wenn gestern der Abg.
olnische Gewerk⸗ t, eine contra-
hebung angekündigt.
Maßnahme
Die Gründung ist lediglich der dings sehr und dieser Fall mu
Genehmigung ch um eine ndele, die sich gegen die Ein⸗ es würden egen das Strafgesetz ver⸗ oppelehe eingetreten ? Will erung dafür vielleicht den Beweis üttelt den Kopf.) Ich bin mit dieser Abfertigung der Polizei durchaus einverstanden. Es handelt sich eradezu um juristischen Unsinn. (Zustimmung des Geheimrats Fischer.) ber die Veranlassung war der schon genannte V Logen zum grünen Feigenblatt schon so mächtig, daß ihnen die oltzeibehörden folgen müssen? In Halle ist es dem orel beinahe noch schlechter gegangen. Vortrag halten, und die Behörde fra te: Wer ist denn dieser Forel? er denn einen Kunstschein? Ausländern,
Rheinland⸗Westfalen gaben. orel jemals für die
ächsischen Re e Gefahr bestehe, daß (Geheimrat Fischer s okolbewegung hinein⸗ ebend die Frage, ob die An⸗ ische Regierung für uns ein Sind diese Wir wären Dumm⸗ bereuen das Da wollte er einen aber die Polen wünschen, den anderen preußischen Staatsbürgern, Appell an die Hilfe der Freisinnigen gerichtet hat, so Wir wollen eine strenge und
Tatsächlich wird von jedem Deutschenhaß sind, deutsche Polizeiwirtschaft als Grund angeführt. Im Auslande ist nach die Polizei der Bürger we entsprechen dieser Au ublikum sei der Polizei wegen da, jetzt besteht.
Breiski einen kann ich nur folgendes erklären: gerechte Beobachtung dieses Gesetzes kontrollieren und cher wir verlangen auf der anderen Seite, daß die daß sie sich in einem deutschen Staatswesen Verhetzung und Zerreißung lassen kann.
der allgemeinen Anschauung öffentlichen Einrichtungen Bei uns glaubt man oft, das aber ein großer Unterschied zwischen früher und hieß es bei solchen Querelen, das gehe den Deutschen Reichstag nichts an, das habe der sächsische oder preußische Jetzt haben wir einen starken Resonanzboden im Deutschen Reichstag
nfang an den größten darauf gelegt, daß wir für das Reich ein Forum der Kritik schaffen
Wir haben das Gesetz
daran erinnern, 8 sich eine Prceellose,
aatsbürger unmögli gefallen abzumachen. berzeugung hat der Abg. Payer am 8. April hier Ausdruck gegeben, semachen diesem Standpunkte stehen wir heute noch. Anwendung dieses Gesetzes kritisch überwachen. rei Tagen vor einer übertriebenen Kritik ewarnt und gemeint, daß in dieser Richtung in den letzten Jahren urchtbar gesündigt worden sei. Wir fühlen uns absolut nicht ge⸗ kroffen von dieser Kritik, aber ich glaube, daß nicht Kritik die Autorität schwächt, sondern vor Verwaltungspraxis.
Pflicht der
Auch wir müssen wir haben von
dafür geschaffen; Der Reichskanzler und Versammlun polizeiliche Nadelstichpolitik zu bekämp mit zustande gebracht, aber wir werden nicht ruhen und rasten, bis es von der Polizeibureaukratie in dem liberalen Geist angewendet wird, in dem es erlassen ist, bis es zu Nutz und deutschen Bürgertums und damit zum Segen des ganzen Reiches ge⸗
Abg. Dr. Kolbe (Rp.): Es ist wenig rühmlich, vielleicht gar wir zwei Tage verwenden oder verschwenden auf diese ließlich auf nichts hinausläuft. einverstanden mit den Erklärungen des Staatssekretärs, die a eines langen gewissenhaften Studiums der einzelnen Fälle a ir haben mit den anderen Kommissionsmitgliedern damals schon den Eindruck gehabt, daß es dem Staatssekretär am guten Willen nicht fehlt, und er hat auch die Kraft, um das, was er beabsichtigt, Die Judikatur muß sich natürlich erst nach dem neuen Gesetze bilden, Irrtümer sind im Anfan werden beseitigt werden. Auch wir sind dafür, daß das Reichsvereins⸗
esetz in dem Sinne ausgeführt wird, in dem es erlassen ist, und rößtmögliche Freiheit gewährt wird.
Abg. Roeren, daß von Bewegungsfreiheit we von einer großpolnischen Bewegung keine höchstens die hakatistische Bewegung daran schuld sei, zeugen von solcher Unkenntnis, daß sie nicht weiter erörtert zu werden Reden und Klagen wie die des Abg. Brejski muß man immer
unter dem Gesichtspunkt der großpolnischen Frage, die glücklicher⸗ weise mehr und mehr zu einer deutschen Fr. Wenn ich den Abg. Brejski so höre, dann fällt mir das Wort des
Prof. Bernhard in seinem Werke: Das polnische Gemeinwesen im deutschen Gemeinwesen ein, daß die Polen feine Psychologen seien und immer die bekannten Vorgänge zu umhüllen wüßten. der Abg. Brejski von der Gründun klang das alles so einfach und von den polnischen Mitgliedern und deshalb habe man polnische Berufsvereine gebildet. schied zwischen diesen harmlosen Aufmachu hat der Staatssekretär mit erdrückendem danach wird durch die Vereine großpolnische Agitation getrieben, und zwar in einem kerndeutschen Lande. Innern selbst überzeugt sein, daß die polnischen Vereine vereine gegründet sind. Gerade dieser Fall heweist, wie die eden polnischen Verein recht kritisch und skeptisch auffassen müssen. eer Abg. Breiski redet ganz harmlos don der nationalen Mütze, von dem treuen anhänglichen Offiziersburschen, don den (Rufe im Zentrum: Staatsgefährlich!) es kann staatsgefährlich werden. Aeußerungen aus den
hat ja in seiner Rede vor
daß der Fürst Bülow sich doch irrt,
ar, Dimden rommen des wird die Kritik zu einer mor wenn die politischen Parteien gewissermaßen die Verantwortung nwendung eines Gesetzes übernommen haben. unzweifelhaft der Fall. Ich glaube, 1 glied in diesem Hause von der Loyalität und Ehrlichkeit der Erklärungen des ollweg überzeugt wäre. Von einer Täuschung seitens seinem Stadium der Verhandlungen irgendwie die Rede sein. Wir mußten der Bureaukratie Preußens und achsens natürlich eine gewisse Schonzeit geben, glauben aber, daß
hat nach drei Richtungen hin die Anwendung des Gesetzes zu prüfen. Erstens haben wir uns die F erlassenen Ausführungsbestimmungen dem Sinne Zweitens haben wir zu fragen: genügen die Aus⸗ gen oder bedürfen sie der Ergänzung? Drittens: jeigen sich nicht in der Ausführung des Gesetzes durch die nach⸗ Feordneten Behörden in den Einzelstaaten erhebliche Mängel? Der chskanzler und sein Vertreter haben die Pflicht, nach diesen drei und verantwortlich für dieses und ich freue mich, daß der Staatssekretär ausdrück⸗ ustimmung hierzu gegeben hat. Kic
auch ich Bedenken bezüglich der Ausführung dieses Zunächst bedauere ich, daß das Rundschreiben des Reichs⸗ ants des Innern und die preußische Instruktion niemals publiziert vorden find, während in anderen Bundesstaaten alle Anweisungen a die Polizei und Bureaukratie vollständi⸗ ie preußis Regierun herausgegeben. auch die Oeffentlichkeit davon unterrichtet wird, Vollzugsordnung der weitesten Oeffentlichkeit übergeben wird. 1 wurde seinerzeit festgestellt, daß für die Bekanntmachung durch die Feitungen weder die Eigenschaft als Amtsblatt noch die politische einer Zeitung maßgebend sein sollte. eziehung lebhafte Klage zu führen. us dem Wahlkreise unseres eig übermittelt.
Parlamente,
schädlich, da
für die sinngemäße A Sache, die
Das ist für uns b
i 2 daß es kein objekti Wir find vollständig
hei diesem Gese
v denkendes ibt, das nicht taats sekretärs von Bethmann
des Staatssekretärs kann in
t durchzuführen. laufen ist. Das Parlament unvermeidlich und usführungsbestimmungen und die Die Aeußerungen des
entsprechen zu spüren sei, da
Ei kwürdiger Fall ist mir se Regierungen n merkwürdiger Fall ist 4
chtungen kontrollierend rage wird, betrachten. Nach diesen drei Rich⸗ der sich auf die
der polnischen Berufgvereine sprack, armlos, als hätten unangenehm
ch nur einige
Den Unter⸗ n und den Tatsachen aterial nachgewiesen;
veröffentlicht worden die Grundzüge ihres ür dringend notwendig,
—.—
eer Abg. Brejski muß in seinem
Wir haben auch in Ich habe einen Fall ollegen Gothein dem Staatssekretär n Wir haben die Erfahrung gemacht, daß eine he von Zeitungen, die amtlich beauftragt und ermät userafe für öffentliche Versammlungen aufzunehmen, di sie von liberaler, freisinniger und sozialdemokratischer Seite ingen, nicht aufgenommen haben.
ingen weiterhin einen solchen Mißbrauch treiben, das erteilte Recht überhaupt entzogen werden. § 6 ist es nicht klar,
f dem Lande,
olnischen Abzeichen. aatsgefährlich, aber ert eine Reihe deutsch⸗ Versammlungen der polnischen . ch aus den Sokolvereinen, und fährt fort: Auch die Sokols stellt der Abg. Breiski als harmlos dar. bemerkenswert, daß der älteste Sokol 1884 in Inowrazlaw gegründet stmarkenverein wurde erst 10 Man könnte viel erzählen von den Reisen der2 vereine nach Galizien, Krakau, Lemberg. eine verständige Regierung diesen Vereinen bei ihrer Gefährlich⸗ re Aufmerksamkeit zu
Der Redner
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Berufsvereine, betreffenden frage an? D ahre später gegrüͤndet. eußen auch das Aus⸗ lieder der Sokol⸗ vein Wunder, daß er schüttelt
chaftliche Be⸗
wo es üblich ekretär scheint das selbst nicht zu wissen die landwer
einen Mann mit Namen, der ale 8 “ vC“ 11“ “
vit dem Kopf. Prof. Bernhard,
sein Buch so ruhig und sachlich und auf Grund so eingehbende Kenntnis der polnischen Verhältnisse und seiner Bekanntschaf mit Polen und Deutschen in der Ostmark geschrieben hat, kommt zu dem Schluß, daß die Sokols eine staatsgefährliche Tenden haben. Nur politische Kinder oder solche, die die Zipfelmütze über den Ohren haben, können anderer Meinung sein Ich möchte den Präsidenten bitten, daß hier im Reichstag auch die Preßstimmen aus der Ostmark ausgelegt werden, damit alles geschieht, damit wir die Wahrheit über die dortigen Verhältnisse erkennen. Nur eine Partei kann die von mir angeführten Tatsachen für irrelevant erklären, die das Deutschtum abschlachtet und ver⸗ schachert, um ihrer eigenen Parteiinteressen willen. (Rufe aus dem Zentrum: Welche Partei?) Wer sich getroffen fühlt (Erneute Zurufe aus dem Zentrum.) Auf Grund de Bündnisses, welches Sie (zum Zentrum) im Osten geschlossen haben, um dem deutschen Volkstum den schweren Kampf noch schwerer zu ge⸗ stalten, mit dem Sie dem Deutschtum in der Ostmark in den Rücken fallen. Ich fordere die polnische Fraktion auf, sich loyal zu dem Gesetz zu stellen. Lassen Sie diese stummen Versammlungen, die eine Ver⸗ des Gesetzes sind. Ich will die Liebeserklärung, die vor kurzem der Abg. Graf Mielczynski der deutschen Bevölkerung gemacht hat, erwidern: Ich liebe die polnische Bevölkerung, soweit sie sich immun hält stogen die systematische Vergiftung und Verhetzung, soweit sie sich einfügt in den Rahmen unserer Gesetze, bereit zu gemeinsamer Arbeit und zur loyalen Hingabe an das große Ganze. 1 Bevollmächtigter zum Bundesrat, Königlich sächsischer Wirk⸗ licher Geheimer Rat Dr. Fischer: Ich kann mich dem, was der Abg. Dr. Junck über die andhabung des Vereinsgesetzes im Königreich Sachsen ausgeführt hat, Wort für Wort anschließen. Wenn er aber beanstandet, daß die sächsische Regierung in ihrer Verordnung von der „Ueberwachung“ von Ver⸗ einen spricht, so mache ich darauf aufmerksam, daß auch in der Be⸗ gründung des Entwurfs dieser Ausdruck enthalten war, und daß ich ihn auch im Inhaltsverzeichnis wiedergefunden habe. Es handelt sich nur um eine kurze Ausdrucksweise, nicht etwa um das Bestreben, die Vorschriften des § 13 illusorisch zu machen. Der Aufforderung des Abg. Dr. Müller⸗Meiningen, darüber zu wachen, daß in Sachsen die Ausführung des Vereinsgesetzes nicht verschlechtert werde, ist meine Regserung bereits gefolgt. Im Falle Forel hat die Leipziger Kreishauptmannschaft eine Anschauung vertreten, die gegenüber dem Wortlaut und der Tendenz des Vereinsgesetzes nicht zu recht⸗ fertigen ist, aber ich glaube, es war kein Anlaß gegeben, so Sist fecgen die Behörde zu werden, als ob sie abhängig von den Sittlichkeitsvereinen wäre und dieser Abhängigkeit ihr pflicht⸗ mäßiges Ermessen nachstellte. Zu diesem Vorwurf lag wohl kein Grund vor, und ich nehme zu Gunsten des Abg. Pr. Müller⸗ Meiningen an, daß er nicht die Absicht gehabt hat, die Kreishaupt⸗ mannschaft zu beleidigen. Abg. Gothein (fr. g.: Ich habe mich zum Worte ge⸗ meldet, um noch einmal (Ruf rechts: Leider!) — Sie werden sich überzeugen, daß es notwendig ist — klarzustellen, wie ich dazu gekommen bin, seinerzeit den Staatssekretär wegen nichtloyaler Auslegung des Sprachenparagraphen anzugreifen. Als ich vor Weihnachten diesen Angriff erhob, hatte der Abg. Hue unter Anführung einiger nicht näher präzisierter Beispiele den Vorwurf gegen den Staatssekretär erhoben, daß er entgegen seinen Versprechungen bei der Beratung des Vereinsgesetzes 18 die polnische Sprache in der Gewerkschaftsbewegung nicht duldete. Mehrere Mitglieder unserer Fraktion verlangten von mir, ich sollte diese Kritik unterstreichen, denn sie würden nicht für das Vereinsgesetz gümne haben, wenn sie gewußt hätten, daß entgegen den Ver⸗ prechungen des Staatssekretärs die Benutzung der polnischen Sprache verboten sein würde. Ich selbst habe der Beratung in zweiter und dritter Lesung nicht beiwohnen können, ich war als Rekonvaleszent im Süden und habe auch den nicht beiwohnen können. Meine Kenntnis der Verhältnisse beschränkte sich auf die Kenntnis der stenographischen Berichte und auf die Auslegung der Presse und der Kommentare. Ich gebe zu, daß die Erklärung des Staatssekretärs insofern eine beschränkte war, als sie den Gebrauch der polnischen Sprache den Gewerkschaften nur insoweit konzedieren wollte, als 8 Gewerk. 65 nicht nationalpolnischen Bestrebungen zum eckmantel ienten. Nun hat der Staatssekretär eine ganze Reihe von Aeußerungen verlesen, die in der Zeitschrift dieser polnischen Berufsvereinigung enthalten sind, und eine Reihe von Aeußerungen angeführt, die in den verschiedensten Gegenden in Versammlungen S sind, und ich glaube, daß ihm damit der Beweis geglückt st, daß diese Gewerkschaften nicht ausschließlich Frwettita liche Zwecke verfolgen, sondern daß sie tatsächlich die Abkehr vom Deutschtum fördern. Ich halte nach wie vor den Sprachen⸗
paragraphen für unrichtig, aber hier handelt es sich nicht mehr um
ein de lege ferenda, sondern um ein de lege lata, und da muß ich zugeben, daß die preußische Regierung auf Grund dieses Grseses nach den Vorgängen absolut keine Veranlassung hatte, die olnische Sprache in den polnischen Gewerkschaften zu dulden. ir sind auch der Meinung gewesen, daß nicht eo ipso jede polnische Gewerkschaft von vornherein verdächtig ist, daf sie großpolnische nationale Bestrebungen fördert. Der preußische Minister des Innern ist aber verpflichtet, solchen polnischen eeeeeah die sich ledigli mit den Arbeiterverhältnissen befassen, die Möglichkeit zu geben, au
in ihrer Muttersprache zu verhandeln. Der Abg. Hausmann hat am
10. Dezember bereits hervorgehoben, daß dies überhaupt unmöglich ist, olange nicht eine Ppetlan nach dieser Richtung gegeben worden ist. ch hoffe, daß diese Ausführungsverordnung erlassen und daß die
Regierungspräsidenten zu Ausnahmen ermächtigt werden; sonst bleibt
das Versprechen des Staatssekretärs tatsächlich auf dem Papier
stehen. Nach dem „Posener Tageblatt“ ist es vorgekommen, daß ein
Vortrag über die Verhuͤtung und Vermeidung von Epidemien, also
ein hypgienischer Vortrag, und ein Vortrag über den Einfluß der
deutschen Romantik auf die polnische Poesie in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts, also ein I verboten worden sind.
bst in Stettin pesfert. Nachdem ich in einer e gesprochen und die Diskussion im Gange war, erklärte ein Polizeibeamter, nicht einmal ein untergeordneter, sondern ein höherer Polizeibeamter, es sei jetzt die Polizei⸗
stunde angebrochen, und wir müßten unsere Diskussion abbrechen.
In Stettin ist die Polizeistunde um 12 Uhr, aber auf dem Lande ist sie um 9, sogar um 8 Uhr, und der Amtsvor⸗ steher hat es damit in der Hand, Soözialdemokraten oder Polen das Versammlungsrecht illusorisch zu machen. Es ist ja sehr 2 daß gesagt worden ist, daß ein Amtsvorsteher, sid em Gebiete hervortut, gröblich gegen seine Amtspflicht verstößt; aber das allein reicht nicht aus. Im Kreise Demmin⸗Anklam konnte der kandidierende liberale Rittergutsbesitzer ganze dier Säle in den gesamten Ortschaften erlangen, weil die Amtsvorsteher die Wirte hinreichend eingeschüchtert hatten. Ein solcher Amtsvorsteher sollte einmal seines Amtes für unfähig erklärt werden, wenn er dera als politischer Agent einer Partei geriert. Die bezüglichen Ministerial⸗ anweifungen und „erlasse sollten auch den sämtlichen Beamten zu⸗ gänglich und überhaupt in weitestem Umfange pabliziert und verbreitet werden. Man soll auch die liberalen Blätter unpartetisch zulafsen als Publikationsorgane für die Vereins⸗ und Versammlungsanzeigen; Fälle, wie derjenige, daß eine Annonce von einem Kreisblatt als nicht vorschriftsmäßig“ zurückgewiesen wird, dürfen nicht mehr vor⸗ men. Die Nichtgenehmigung des Schützenvereins ist eine Tat⸗ lache; der Bescheid des Oberpräsidenten verneint das Bedürfnis, er⸗ ärt, ein 252—— Schießplatz sei nicht vorhanden, der Verein biete in dieser Richtung nicht genügende Sicherheit, und schließ⸗ lich könnten sich die Leute ia dem schon vorhandenen Krieger⸗ verein * Was geht den Oberpräsidenten die Bedürfnis⸗ se Bauern wollten aber auch dem Kriegeryerein nicht beitreten, sondern wollten ihren eigenen Verein. Auch das Nichi⸗ vorhandensein eines Schießstandes ist kein Grund für die Nicht⸗ eenehmigung. Wie können überhaupt obsolete Ordres aus den er Jahren des vorigen Jahrhunderts noch Geltung haben 2
8. Grimmen nannte das ör-.; das Organ des Landratsamts,
itglied eines liberalen Vereins