1909 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

EESAACOPR N/MAHAOEXALAILONNQUENS

FEene

Vverfilmungsorotokbo!

Aouft roggebern. T

Uoterlogen.

Einzelne Uummern kosten 25 ₰.

Der Kezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer anch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Insertionsprein fuür den Ruum einer 4 gespaltenen Petit⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 ₰. Inserate nimmt an: dire Königliche Expedition des Deutschen Reichsanzeigers und Königl. Prreußischen Stnats-

Inhalt des amtlichen Teiles:

Allerhöchster Dankerlaß. 8 Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung, betreffend Rohrpostordnung für Berlin.

2 Königreich Preußen.

8 8

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen un sonstige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Gleiwitz.

Bekanntmachung, betreffend die landwirtschaftliche Versuchs⸗ station in Hildesheim.

Verzeichnis der Vorlesungen an der Königlichen Landwirt⸗

schaftlichen Akademie in Bonn⸗Poppelsdorf im Sommer⸗

halbjahr 1909.

Conndienↄst der Fo. ESA COH. Z34 wolfenbütteh Lessingstrs, ipb der vom auftrog

geber dbergebenen ordnong vnverängert vertitmt.

I. 9. 10. 19„†¼

(Ort UD 9 DHotourm)

(AofDohmekr o tt)

[Seouvtltr des Auft/ 22222.

AofpoahmeHroft.

E’j’msorte. Emols jonbs Nr.-

Verkleiperupg: S Aoufpohmemethode:

Ffilmentwicxl.. Filmprütupg;:

Aoufloösung:

Wiegerholongsoopohmen (t. totprotoxkoll betindeb sich.

Ieeise

CCC1“ eAgakaleheeeeeeeeee

Aus Anlaß der Vollendung Meines fünfzigsten Lebens⸗ jahres sind Mir schriftliche und telegraphische Glück⸗ und Segenswünsche in besonders großer Zahl von nah und fern zugegangen. Mein Geburtstag ist in Stadt und Land von Behörden, Vereinen und Korporationen durch Veranstaltungen mannigfacher Art festlich begangen worden. Auch die im Aus⸗ lande lebenden Deutschen haben sich vereinigt und Mir ihre Treue und Anhänglichkeit zum Ausdruck gebracht. Diese Kund⸗ gebungen vertrauensvoller Zuneigung haben Meinem Herzen wohlgetan und es ist Mir eine angenehme Pflicht, Allen, welche Meiner an diesem Tage mit freundlichen Glückwünschen und treuer Fürbitte gedacht haben, Meinen wärmsten Dank aus⸗ zusprechen. Ich ersuche Sie, diesen Erlaß zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. 1“

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Domänenpächter, Amtsrat Hugo Schrewe zu Kleinhof⸗Tapiau im Se Wehlau den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Pfarrer Rudolf Springborn, dem Kirchenältesten, Syndikus der Versicherungsgesellscheft Germania Ernst Bischoff, dem Kirchenältesten, Apotheker und Fabrikbesitzer Wilhelm Ziegel, sämtlich zu Stettin, dem Realschuldirektor Dr. Friedrich Bangert zu Oldesloe, dem Rittergutsbesitzer Dr. jur. Otto Wrede auf Hornhausen im Kreise Oschers⸗ leben und dem Amtsvorsteher, Mühlengutsbesitzer Wilhelm Käs wurm zu Groß⸗Bartelsdorf im Kreise Allenstein den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem emeritierten Pfarrer Karl Güssow zu Salzwedel und dem Gymnasialoberlehrer a. D., Professor ghgin Herford zu Thorn den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Arzt Dr. Max Berg zu Neudeck im Kreise Tarno⸗ witz, dem Lehrer Wilhelm Jürgens an der Realschule in Oldesloe, dem Stadtverordneten, Rentner Heinrich Müller zu Suhl im Kreise Schleusingen, dem Amts⸗ vorsteher Peter Tönom en zu Schwabstedt im Freif Husum, dem berbahnassistenten a. D. Franz Busse zu Markranstädt in Sachsen, dem Eisenbahn⸗ güterexpeditionsassistenten a. D. Julius Löffler zu Kottbus, dem Fentle setketar a. D. Karl Lindow zu Halle a. S. und dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Paul Brandes zu Ham⸗ burg, bisher in Wittenberg, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Vorschullehrer Adolf Rebhuhn an der Luisen⸗

städtischen Oberrealschule in Berlin, dem Kantor und Lehrer a. D. Karl Williger zu Breslau, bisher in Rudelstadt, Kreis Bolkenhain, und dem Lehrer a. D. Heinrich Bochem zu Duüsseldorf den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern,

dem Knappschaftsinvaliden und Knappschaftsältesten Joseph Rudolph zu Waldenburg i. Schl. und dem pensionierten Eisenbahnbremser Emil Glocke zu Herzberg im Kreise Schweinitz das Kreuz des Allgemeinen Chrenzeichens,

dem Kirchenältesten, Besitzer Ludwig Gorsch zu Ottlotschin im Landkreise Thorn, dem Gerbbssenschaftsforse⸗ aufseher Heinrich Bode zu Gillersheim im Kreise Northeim, dem Polizeisergeanten Karl Weise zu Krossen a. O., dem städtischen Kassenboten Theodor Steffens zu Essen a. d. Ruhr, dem pensionierten Eisenbahnschaffner Oskar Wurll

zu Berlin, dem pensionierten Eisenbahnpackmeistern Warl Se u Leipzig-⸗Sellerhausen, demr pensionterten EEEETEöö“ Karl arkgraf zu Falkenberg im Kreise Liebenwerda, dem pensionierten Gisenhahnstattvitze⸗ diener Hermann König zu Lübbenau im Kreise Palettz, den pensionierten Bahnwärtern Wilhelm Bwicktn d. O., Kapl Herrman Liebenwerda und

ugust Fich⸗ zu Neuhof im Kreise Teltow, dem bis⸗ herigen Eisenbahnmaschinenputzer Albert Phots zu Bitter⸗ feld, dem bisherigen Bahnunterhaltungsärheitern Ghristiamn Zähle zu Roßkau, den Holzhauermeistern Hein⸗ rich Achter zu Obertiefenbach im Kreise St. Goarshausen und Heinrich Wälter zu Holzen im Kreise Wrmsberg, dem Maurerpolier Franz Hildebrandt zu Dölkau im Kreise Merseburg, dem Schlossermeister Eduard Vogelsang. dem

anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

des Ritterkreuzes desselben Ordens:

dem Oherleutnant von Einsiedel in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, b den Oberleutnants Heinicke und Schwartz, dem Leutnant Jacob, sämtlich in der Schutztruppe für Kamerunun.— der Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen silbernen Medaille: 8 dem Unterzahlmeister Wunderlich in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, 8 dem Feldwebel Siebrandt in der Schutztruppe für Kamerun; der Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen 8 bronzenen Verdienstmedaille:

Schlosservorarbeiter Karl Sternberger, beide zu Dussburg. den farbigen Feldwebeln Boima und Alany in der

dem früheren Gutsgärtner und Auffcher. Friedrich Schmidt, bisher in Lautensee, Krei Stuhim, set in Marienburg W.⸗Pr., dem Maschinenmärter ugust Bohne zu Ramsin im Kreise Büttetfelh.. dem Häuer Heinrich Grey zu Bebitz im Saalkreise. dem laud⸗ Fertscha e. Arbeiter Friedrich Kiel zir Achtum im Kreise Marienburg in Hannover, den Walbarheitern Johann Brandtstetter zu Ribbenischken im Kreiss Goldap, Johann utschkus zu Dobawen im genannten Kreise, Leopold tegmann zu Skungirren im Landkreise Insterburg und Wilhelm Vieth zu Lattenberg im Kreise. Arnsberg das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem Konsulatssekretär a. D. Karl PTanert zu Neisse die Rettungsmedaille am Bande zu 1“ Seine Majestät der gniser. König haben Allergnädigst geruht: w den nachbenannten Offizieren ꝛc. der Schutztruppen die Erlaubnis zur Anlegung der dhnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

vierter Klasse mit Schwertern: dem Oberleutnant Hollaender, . dem Leutnant Pöppl, dem Stabsarzt Dr. Summa, 11“ sämtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika

des Königlich Bayerischen Militärverdienstkreu zweiter Klasse mit Schwertern: dem Oberfahnenschmied, Sergeanten Hofmann, den Unteroffizieren Döhler und Bold, 8 he den Gefreiten Deinlein, Fichtner, Fischer, Stein⸗ äuser, ler⸗ Reiter Dennerlein, 2 sömtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika, und dem Sanitätsfeldwebel Ziegelmeier in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika;

des Königlich Bayerischen Militärverd ienstkreuzes zweiter Klasse: dem Feldwebel Daubenspeck in der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika:

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Königlich Sächsischen Verdienstordens:

frit dem Leutnant Stübel in der Schutztruppe für Suͤdwest⸗

afrika;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Königlich Sächsischen Albrechtsordens: dem Leutnant Grabau in der Schutztruppe für Süd⸗

westafrika;

der Königlich Sächsischen Friedrich August⸗Medaille in Silber mit dem Bande für Kriegsdienste: den Vizefeldwebeln Kujath und Ulbricht, den Unteroffizieren Wielsch, Jork und Langhof, sämtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika:

des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Obersten von Glasenapp, Kommandeur der Schutztruppen im Reichskolonialamt;

des Großherzoglich esüascen Allgemeinen Ehren⸗ zeichens mit der Inschrift für Tapferkeit am Kriegsbande: 8 dem Gefreiten Karn und dem Reiter Schlapp, beide in der Schutztruppe für Südwestafrika; 1

des Ehrenkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Greifenordens: dem Major Puder, Kommandeur der Schutztruppe für Kamerun; ““ 116“

8

8

des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens

Schutztruppe für Kamerunz; sowie der Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen bronzenen Medaille: dem farbigen Musiksoldaten, Sergeanten Misipa in der Schutztruppe für Kamerun.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnä den bisherigen Generalkonsul in New York, Geheimen Legationsrat Bünz zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Minister bei den Vereinigten exiko zu ernennen 8.

Bon dem Kalserlichen Konsul Bukarest ist direktor Bernhard Fendt in Càmoin zu daselbst bestellt worden. b

Bekan betreffend Rohrpostordnung für Berlin.

Anuf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 wird für den Verkehr innerhalb des Rohrpostbezirks Berlin nachstehende Rohrpostordnung erlassen:

Umfang des e vr Berlin.

Der Rohrpostbezirk Berlin umfaßt die Bestellbezirke der ostämter in Berlin, Charlottenburg, Friedenau, Plötzensee, Rixdorf, Schöneberg, Westend, ilmersdorf sowie a. vom Bestellbezirke des Postamts in Boxhagen⸗ Rummelsburg 1 den Teil innerhalb der Ringbahn, 8 88 vom Bestellbezirke der Postagentur in Treptow bei erlin die Grundstücke Treptower Chaussee 15 bis 18.

Benutzung 8 Rohrpost.

88 1

1

u““ 8 6 1“ N. Zur Beförderung als Rohrpostsendung sind unter nachfolgenden Bestimmungen zulässig: 1) Sib 2) Pof arten, 3) Postkarten mit Antwort. Die Verwaltung hat das Recht, die Rohrpost zeitweise anz oder zum Teil für alle oder gewisse Gattungen von endungen zu schließen. 8 Allgemeine I.“

Die Bestimmungen der jeweilig gültigen Postordnung

hinsichtlich 9) der gewöhnlichen Briefe und Postkarten,

2) der Außerkurssetzung, der Bareinlösung, des Um⸗

8 tausches von Postwertzeichen sowie hinsichtlich des

der Verwendung ausgeschnittener Franko⸗

1 tempe G finden auch auf Rohrpostsendungen Anwendung, soweit nach⸗ stehend nicht besondere Bestimmungen getroffen sind.

Gewicht und E der Rohrpostsendungen.

Das Meistgewicht für Rohrpostbriefe beträgt 20 g. Rohrpostbriefe dürfen 12,5 cm in der Länge und 8 cm in der Breite nicht überschreiten. Aufklebungen auf der Rückseite der Postkarten sind nur mit den durch § 8 1 festgesetzten Ausnahmen zulässig.

KRennazeichnung der Z““

Rohrpostsendungen müssen, sofern nicht die Merees ormulare zu Rohrpostbriefumschlägen und Rohrpostkarten 15) verwendet werden, auf der Vorderseite am oberen ande mit der deutlichen, zu unterstreichenden Bezeichnung „Rohrpost“ versehen sein. 88