1909 / 55 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

sennt. Jetzt sagen Sie, meine Zitate bewiesen nichts. nichts beweisen lassen will, dem ist nichts zu be⸗ weisen. Sie sprechen von friedlicher Entwicklung und geistigen Waffen. Noch nie hat es eine Partei gegeben, die so wenig mit Fiftigen Waffen gekämpft wie die Ihre, die nur mit der brutalen Macht g. n Ich bin oft in Ihren Versammlungen ewesen. ie diskutieren Sie denn? Durch Gebrüll, Ge⸗ eul und Niederschreien jedes Gegners. Der Saal mußte schließlich geräumt werden, weil das Geheul so groß wurde; man hat mir sogar das elektrische Licht ausgedreht, um mir das Wort ab⸗ zuschneiden. Darüber sollten Sie sich lieber schämen, anstatt sich hier hinzustellen und zu sagen, wir sollten doch in Ihre Versamm⸗ lungen kommen. Sie behaupten eben einfach, und dann soll das Tatsache sein. Die russische Revolution haben Sie in ihren ge⸗ meinsten, scheußlichsten Gewalttaten in Ihrem eigenen „Vorwärts“ verherrlicht, und dann wollen Sie behaupten, daß Sie für die Fried⸗ lichkeit schwärmen? Wollen Sie vielleicht auch auf der Straße mit geistigen Waffen kämpfen? Sie sagen, gerade die letzten Eüfgen demonstrationen seien spontan gewesen. Wie kam es denn, daß schon zwei Tage vor den Versammlungen der Arbeitslosen die Absicht, Demonstrationen zu veranstalten, in Ihren Zeitungen stand, warum wußten denn die Schutzleute schon, daß diese Demonstrationen statt⸗ finden 8.3 Nur Sie unschuldige Lämmer wußten gar nichts! Dann sprachen Sie über die Lockspitzel der Polizei. Ja, zurückgegeben haben Sie mir den Vorwurf, den ich Ihnen bezüglich Ihrer Lockspitzel gemacht habe, mit keinem Worte und können dies auch nicht. er es hat wirklich keinen Zweck, über diese Sache noch weiter mu diskutieren. Es gehört eben Ihre Stirn dazu, um diese Tatsachen abzuleugnen und solche Reden hier zu halten. (Präsident von Kröcher: Den Ausdruck „es gehört Ihre Stirn dazu“ will ich Mer 8— direkt als ordnungswidrig bezeichnen, aber gefallen tut er mir nicht. Korfanty (Pole): In dem Verein in Zabrze waren vor dem Eintritt des Spitzels Pietzonke noch niemals Lieder politischen oder revolutionären Inhalts gesungen worden; erst dieser Spitzel hat die Mitglieder, die teilweise auch Mitglieder des Flottenvereins waren, dazu aufgehetzt, revolutionäre Lieder zu singen und nationalpolnische Ahbzeichen zu tragen. Wir müssen unter allen Umständen es ablehnen, die geforderten 300 000 für geheime Ausgaben im Interesse der zu bewilligen, und werden daher für den Antrag Borgmann mmen.

Der Antrag Borgmann wird darauf gegen die Stimmeh der Polen, Freisinnigen und Sozialdemokraten abgelehnt.

eeerer. 58 xx für die Ermittelung von Verbrechern bemerkt Abg. Rosenow (fr. Volksp.), daß ein Fonds von 100 000 dazu bestimmt sei, den Kriminalkommissaren solche Prämien von je 1000 zu geben. Es heiße nun, daß die Kommissare nur 500 bekämen, und daß aus diesem Fonds auch Fahrräder und dergleichen für Schutzmänner bezahlt würden, was der ausdrücklichen Bestimmung des Fonds wider⸗ würde. Die Kriminalkommissare hätten bei den großen erbrechen, wie sie namentlich in letzter Zeit wieder in Berlin vor⸗ gekommen feien die Messerstecher seien noch immer nicht entdeckt —, einen sehr schweren Dienst und müßten entsprechend entschädigt werden. . Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Maubach erwidert, daß er bestreiten müsse, daß der Fonds zu irgend einem anderen Zweck als demjenigen von Prämien verwendet werde.

Bei den Zuschüssen an die Kommunalverbände zur Ausführung des Gesetzes über die esee. brzi ung Minderjähriger in Höhe von 5 700 000 em G Abg. Schmedding⸗Münster (Zentr.): Vor einigen Wochen machte der Prozeß gegen den Anstaltsvorsteher einer Erziehungsanstalt in Schleswig⸗Holstein Aufsehen. Ich gehe auf den Prozeß nicht ein, in verschiedenen Blättern wurde aber behauptet, daß der Prozeß zeige, daß das ganze Erziehungssystem falsch sei. Man verlangt eine schärfere Kontrolle über die Anstalten. Es ist nichts dagegen zu erinnern, wenn die Anstalten für die Fürsorgeerziehung von den berufenen Organen entsprechend revidiert werden, aber die Vorschläge des „Hamburger Echos“ und der „Frankfurter Zeitung“ wegen einer Verstaatlichung dicher Anstalten halte ich für bedenklich. Es kommt in den Anstalten auf die sittliche Hebung der Zöglinge an, und dazu gehört Nächstenliebe, Geduld und Opferwilligkeit. Dazu sind vor allem religiöse Privat⸗ anstalten imstande. Auch die staatlichen Anstalten kommen nicht ohne körperliche Züchtigung aus, und es können auch dort Mißgriffe vorkommen. Der Minister will für jede Provinz eine Kommission aus Verwaltungs⸗ beamten, Richtern, Pädagogen und Aerzten bilden; es müßten aber auch Geistliche hinzugezogen werden, denn bei den Revisionen der Föcsorgen⸗ linge überbeupe haben die Geistlichen bisher sehr segens⸗ reich gewirkt. Wenn es ferner die Absicht ist, daß diese Einrichtun gemacht werden soll ohne Zuziehung der 8,† 1 so mu man dagegen protestieren, weil es eine Einschränkung der Selbstver⸗ waltung ist. Besondere Prüfungen haben ergeben, daß der Prozent⸗ satz der geistig nicht gesunden Fürsorgezöglinge über 10 % ist. Der Direktor der Irrenanstalt in Göttingen, Dr. Kramer, hat eine Statistik darüber fr die Provinz Hannover aufgestellt; nach genauerer 8 Präfung der Zöglinge über 14 Jahre in der Provinz Westfalen hat sich ergeben, daß nur 30,4 % normal sind, 16 % anormal in geringem Grade, 13 % in stärkerem und 23 % in schwerem Grade und über 6 % absfolut erziehungsunfähig. Es entsteht also die Frage, wie die geistig minderwertigen Zöglinge zu behandeln sind. Der Minister sollte die übrigen Provinzialverbände auch zu solchen Untersuchungen ver⸗ anlassen. Ein großer Teil der Fürsorgezöglinge ist bereits mit dem Stra gesetzbuch n Konflikt gekommen. Daher kommt es, daß die Erfolge der Fürsorgeernehang noch nicht genügend sind; ich sage damit nicht, daß die Fürsorgeerz 1 überhaupt keine Erfolge habe, aber der Segen derselben hängt wesentlich davon ab, daß die Erziehung an geistig normalen Menschen geübt wird. Von großer Bedeutung ist es, daß die Frsorgeerꝛiedung möglichst früß eitig eintritt, und es sollte deshalb nicht nur von der ürsorgeerziehung auf Grund des Gesetzes von 1900, sondern auch auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbuches auf Anordnung des Vormundschaftsrichters Gebrauch gemacht werden; der letzteren Art der Fürsorgeerziehung würde keinerlei levis macula anhaften wie derjenigen auf Grund des Gesetzes von 1900. Die Hindernisse, die das Oberverwaltungs⸗ gericht bereitet hat, müssen durch eine Gesetzesänderung beseitigt werden. In erster Linie muß die Armengesetzgebung geändert werden. Kann die Regierung sich nicht entschließen, die Fuͤürsorgeerziehung zu einer Aufgabe der Armenpflege zu machen, dann blelbt nschis anderes übrig als eine Aenderung des Gesetzes von 1900. Ich stimme in dieser Frage zu meiner Freude mit dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz überein, der einen Bericht an den Minister darüber erstattet und diese Lösung für dringend notwendig erklärt hat. Es bleibt nur übrig, das Fürsorgeerziehungsgesetz selbst zu ändern. Hierbei müßte man zwischen Fürsorgezöglingen und Zwangszöglingen unterscheiden, damit den ersteren die levis macula genommen wird. Wenn die Fürsorgeerziehung schnell eingreift, wird man auch die kost⸗ 1 spieligen Anstaltserziehungen vielfach ersparen können. 3 bg. Ströbel (Soz.): Daß bestrafte Kinder in eine möglichst ute Erziehung gebracht werden und nicht in eine Strafanstalt, das ist gerade der Standpunkt der Sozialdemokratie. Aber die dafür ge⸗ schaffenen Fürsorgeanstalten genügen diesem Zwecke nicht, weil das ebel nicht an der Wurzel geheilt wird, dieses Uebel liegt in unserer heutigen Gesellschaftsordnung. Nach dem unz von dem Minister erstatteten Bericht über die Ergebnisse der Fürsorgeerziehung ist manches Anerkennenswerte geschaffen worden. Ich halte es für einen Fehler, daß so wenig staatliche Anstalten und so viel private 8 Anstalten vorhanden sind. Wenn in diesen Anstalten nach modernen a vorgegangen wird, so ist an guten Erfolgen nicht zu

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eif g Ergebnisse der Fürsorge⸗

w von Liszt (fr. Volksp.): Das Fürsorgeerztehungsgese 500 n. ich mit Sympathie begrüßt. d

r die Zusammenstellung über 85 2— Segsansh dem 9

erziehung. Besonders hat es mich gefreut, daß in der Statistik die Notwendigkeit einer Reform des Strafgesetzbuchs in bezug auf die Jugendlichen ausgesprochen ist. Dem Vorredner möchte ich entgegen⸗ halten, daß Theoretiker und Praktiker der bürgerlichen Parteien lange vor der Existenz der Sozialdemokraten den Satz aufgestellt haben, Kinder gehörten nicht ins Gefängnis. Unsere Fürsorge⸗ erziehung arbeitet deshalb so schlecht, weil sie meist zu spät kommt. Eine Novelle zum Fürsorgeerziehungsgesetz würde ich nicht empfehlen, wohl aber ein Reichsgesetz. Der zweite Mangel der Feasernenen ist die Aufsicht; hier sollten Provinzialaufsichts⸗ ommissionen gebildet werden. Geradezu mustergültig in der Leitung einer solchen Anstalt ist der Pastor Rohr in Sieversdorf bei Neu⸗ ruppin, er hat sich die Disziplinargewalt vorbehalten auch über die Zöglinge, die in Familienfürsorge gegeben sind; er hält die Genuß⸗ 18 für genau ebenso wichtig für die Besserung der Zöglinge wie die religiöse Erziehung. Sommer und Winter finden kleine Feste statt mit Tanz, bei denen auch Erfrischungen und Zigarren verabreicht werden. Soll die Fssgeg ensiehung gelingen, so muß das Herz des ganzen Volkes dabei sein.

Abg. Dr. Faßbender (Zentr.): Es unterliegt keinem Zweifel, daß geistig Minderwertige bisweilen ins Gefängnis gelangen, während sie eigentlich in eine Irrenanstalt gebracht werden sollten. Für solche Leute, die nicht ins Gefängnis gehören, ihre Freiheit aber mißbrauchen würden, müssen besondere Anstalten errichtet werden. Die Unterbringung der Kinder auf dem Lande ist nicht bedenklich, sondern geradezu das Ideal. Allerdings geht das nur bei sehr jugend⸗ lichen Kindern. Ein 13⸗ bis 14 jähriger Großstadtjunge wird nie auf dem Lande dauernd bleiben können. Aus dem Itzehöer Prozeß geht hervor, daß die Leitung von Fürsorgeerziehungsanstalten eine außer⸗ ordentliche pädagogische Vorbildung erfordert. Die Fürsorgeerziehung bildet unzweifelhaft das schwierigste Gebiet der ganzen Pädagegit⸗ einmal ist schon die Technik und die Methode einer derartigen Erziehung sehr schwierig, und andererseits ist dabei ein hoher Grad von Aufopferungsfähigkeit vonnöten. Das neue vehen besoldungsgesetz wird den Uebergang von Volksschullehrern zur Für⸗ sorgeerziehung durch Beurlaubung aus dem Staatsdienst wesentlich erleichtern, aber daß es außer der allgemeinen pädagogischen Bildung einer ganz besonderen Vorbildung, auch auf dem sozialen Gebiete, hier bedarf, siebt jeder ein, der nur oberflächlich die letzten Wichernschen Werke, welche der Fürsergeetebang ewidmet sind, durchstudiert hat. Ich möchte den Minister bitten, die Gründung einer Schule für soziale Bildung, etwa im Anschluß an die Zeniralstelle für Volks⸗ wohlfahrt, zu erwägen. In dieser Schule könnte dann in halb⸗ jährigen Kursen eine Uebersicht über das ganze Gebiet gegeben werden, dabei wären Exkursionen nach Musteranstalten sehr empfehlenswert. Zu dieser Schule könnten auch die verschiedenen Religionsgemein⸗ schaften diejenigen Leute zur Ausbildung schicken, welche berufsmäßig auf einem Gebiete der Volkswohlfahrt später sich beschäftigen sollen. Die Technik in all diesen Dingen hat nichts mit der Konfession zu tun. Die für eine gedeihliche Wirksamkeit auf diesem Gebiete erforderliche asketisch⸗religtöse Ausbildung bleibt dann den Religions⸗ gemeinschaften selbst überlassen. Bei der Aufsicht über die Fürsorge⸗ anstalten sind besonders auch die Geistlichen heranzuziehen.

Abg. Engelbrecht (frkons.): In dem Fall der See Wildnis hat man getadelt, daß dem Hausvater nicht sein Amt ge⸗ nommen worden sei, nachdem ein Verfahren gegen ihn eingeleitet worden sei; auch soll der Fall nicht genügend untersucht worden sein. Schon im Jahre 1907 hat eine Untersuchung stattgefunden, man konnte sich aber damals wegen der sich außerordentlich widersprechenden Aussagen kein klares Bild von der Sache machen. Das Direktorium hat sich damals erboten, die strengste Aufsicht zu führen, und außerdem ist dem Hausvater das Recht der körperlichen Züchtigung abgesprochen worden. Seit dieser ersten Untersuchung ist keine einzige Mißhandlung mehr vorgekommen. Im Mai 1908 ist, nachdem der Staatsanwalt den Landeshauptmann von der Erhebung der Anklage benachrichtigt hatte, wiederum ein Dezernent hingeschickt worden, der aber auch nicht mehr als bei der ersten Untersuchung feststellen konnte. Der Landes⸗ hanptmann glaubte, der Fall würde am besten durch die gerichtliche Untersuchung geklärt werden, und wollte deshalb dieser nicht vorgreifen.

Abg. Dr. Schmitt⸗Düsseldorf (Zentr.): Die Familienpflege verdient den Vorzug vor der Anstaltspflege, und man müßte mit allen Kräften danach streben. Am 2 ist die Er⸗ ziehung auf dem Lande, aber die entlassenen Zöglinge gehen alsbald wieder in die Städte zurück. Die meisten Fuüͤrsorgezöglinge kommen aus den großen Städten und Industriebezirken. Man müßte auch in den Städten Familien genug zu finden suchen, die die Fürsorgeföalinge übernehmen; dazu mäßte vertraglich diesen Familien ein Ersatz für Schaden bestimmt werden, den ihnen ein Zögling machen könnte, und ferner müßte für die Erkrankung eines Zöglings Vorsorge getroffen werden. ie Fürsorgegzglinge müßten dann öfter versammelt werden, damit ihnenerzieherische Vorträge gehalten werden. Die Anstaltsgeistlichen sollten sich bemühen, solche Familien namhaft zu machen, in denen eine ute Fürsorgeerziehung möglich ist. Von der Reesss esftenenn bei

indern umfangreicher Gebrauch gemacht werden; man soll ein Kind nicht als Verbrecher, sondern als irrend und unerzogen ansehen und es erziehen. Dazu muß man Liebe zum Kinde haben und in dem Kinde Vertrauen erwecken. Zu allem diesem ist ein Aufenthalt in einer Strafanstalt nicht geeignet. Die Leiter der Fürsorgeerziehungsanstalten müssen erfahrene Pädagogen sein, damit solche Fälle, wie sie hier erwähnt sind, nicht vorkommen können.

„Abg. Heckenroth (kons.): Von den 1299 Fürsorgezöglingen, die im vorigen Jahre der Fürforßferehag⸗ überwiesen sind, sind 47 % Schulentlassene, eine Zabl, die mit Recht zu der Klage Veranlassung gibt, daß das Gesetz zu spät angewandt wird. Soll der Segen des Eelese nicht illusorisch werden, so darf man nicht warten, bis der Strafrichter eingreifen muß. Leider ist die bekannte Proxis des Kammergerichts hierin sehr hinderlich. Nach dieser Praxis soll die Fürsorgkervjtehung nur angewandt werden, wenn alle anderen Mittel versagt haben. Ich kann mich der allgemeinen Fragf nur anschließen: „Was denkt der Minister dagegen zu tun?“ Die Revision der Anstalten sollte so strena vorgenommen werden, daß Vorkommnisse wie die in der „Blohmeschen Wildnis“ nicht mehr möglich sind. In bezug auf die Familienerziehung ist in der Rheinprovinz eine Verbesserung ein⸗ getreten. Wenn Kinder durch die Schuld der Eltern das Elternhaus verloren haben, so muß es ihnen ersetzt werden, indem sie ein glück⸗ liches Familienleben in einem anderen Hause kennen lernen. Von denen, die nicht verdorben sind, könnte ein viel größerer Prozentsatz in

amilien untergebracht werden; die Anstaltserziehung hat nur ihren

ert, wenn es sich um Kinder handelt, die schon verdorben sind. Allerdings müssen die Familien auch geeignet sein, sie müssen die Kinder in einem christlichen Geiste erziehen. Viele holen die Kinder nur, um sie auszubeuten. Redner beklagt es darauf, daß der Landesrat Schmidt in der rheinischen 1e anscheinend nicht genügend Gewicht auf die Familienerziehung lege. 8 Schluß stimmt er dem Abg. von Liszt darin bei, 1 das Fürsorgeerziehungs⸗ gesetz vor allem in das Herz des Volkes aufgenommen werden müsse.

Abg. Schmedding (Zentr.) nimmt den Landesrat Schmidt gegen

den erhobenen Vorwurf in g; Abg. Heckenroth (kons.) bemerkt, g8 9 veeet nicht g. rochen, daß darin fort⸗

macht habe, er habe nur die Hoffnung ausge gefahren werde, mehr Kinder der Familienfürforge zu überweisen.

Abg. von Pappenheim (kons.) weist als Berichterstatter der Budgetkommission darauf hin, daß dort dasselbe Interesse für die 2 se der Füssergeeniehung zu Tage getreten sei, wie bei den eutigen Verhandlungen. Dem Gesetz hafte der Fluch an, daß es entstanden sei als Zwangserziehungsgesetz, es werde nicht genug das Wort „Fürsorge“ betont. G8 werde mit der Fürsorge immer erst so lange gewartet, bis ein gewisser Grad von Verdorbenheit eingetreten sei. öͤge 65 Profe or von Liszt das Verständnis für eine Neugestaltung dieses Gesetzes fördern helfen.

Der Titel wird bewilligt. Beim Kapitel der Strafanstaltsverwaltung bemerkt

Abg. Rosenow (fr. 242 eit Jahren wird die Beseitigung des Dualismus gewünscht, daß die Strafanstalten unter zwei Mini

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sterien stehen. Der Strafvollzug müsse dem Ministerium des Innern allein übertragen werden, damit Gefangene, die sich gut geführt haben, mehr als bisher Ftseß entlassen werden können. Die Strafe soll nicht Vergeltung üben, sondern nur zum Bewußt⸗ sah bringen, daß der Mann sich gegen die menschliche Gesell⸗ chaft vergangen hat. Zu Anstaltsdirektoren sollten nur Per⸗ sonen genommen werden, die auch mit den Gefangenen verständnisvoll umzugehen wissen. Der Abg. Strosser schlug im vorigen Jahre dafür verabschiedete Offiziere vor. Es kommt doch aber viel mehr auf ädagogisches Verständis an; ich halte akademisch gebildete, gutherzige hersonen für geeignet, die aber auch verstehen müssen, einmal mit Strenge aufzutreten. Der Minister hat zugesagt, mit dem Finanz⸗ minister über die Stellung der Aerzte in den Strafanstalten in Ver⸗ handlung zu treten. Was ist dabei herausgekommen? Ueber die Kon⸗ kurrenz der Gefangenenarbeit wird 1 immer vielfach geklagt. Vor allem sollte man den Gebrauch von dsenen in den Anstalten nicht zulassen und im wesentlichen nur für staatliche Lieferungen arbeiten lassen. Zwar wird gesagt, daß dann die privaten Gewerbe weniger Staatsaufträge erhalten, aber dem kann man doch nicht folgen, da die Gefangenen eben beschäftigt werden müssen. Der Staat kann also nicht anders handeln. Wenn der Staat sich darauf beschränkt, in den Gefängnissen nur das machen zu lassen, was er selbst braucht, so hat er alles getan, was er zur Beschränkung der Konkurrenz tun kann.

Abg. Dr. Schmitt⸗Düsseldorf (Zentr.): Es wird noch zu wenig Gebrauch von der vorläufigen Entlassung gemacht. Die Statistik zeigt, daß von den Anträgen auf vorläufige Entlassung im Ministerium des Innern mehr abgelehnt werden als im Justizministerium. Die Konferenz des Direktors, des Geistlichen, des Lehrers und der In⸗ spektoren eines Gefängnisses hat doch gewiß ein richtiges Urteil über den einzelnen Gefangenen, und der Gefangene, der seine vorläufige Ent⸗ lassung beantragt hat, wird ja lange Zeit vor der Entlassung besonders von allen diesen Beamten geprüft, und die große Zahl von Ablehnungen der Anträge von Gefangenen zeigt doch, wie gewissenhaft die Konferenz diese Aufgabe auffaßt. Die vorläufige Entlassung hat den Zweck, den Menschen auf seine gute Führung zu prüfen und ihn wieder aufzu⸗ richten. Aber wo sind diejenigen, die sich des Gefangenen annehmen, ihm Arbeit geben und ihn wieder so in die Gesellschaft aufnehmen, daß er sich darin halten kann? Von großer Wichtigkeit ist, daß der vorläufig Entlassene nicht sofort wieder in die volle Freiheit kommt, aber die jetzige Polizeiaufsicht sollte durch eine Fürsorge ersetzt werden. Auf diese Weise muß der Mann erst wieder an die Freiheit gewöhnt werden. Wenn der Mann aber seine Strafe ganz abgesessen hat und endgültig entlassen wird, dann ist diese liebevolle Wiedereinführung in das Leben nicht möglich. Der Richter kann wohl den Tatbestand beurteilen, aber nicht in der kurzen Zeit, die er mit dem Angeklagten zu tun se⸗ die Gesinnung desselben kennen lernen. Bei der Straf⸗ prozeßreform muß diese Frage geregelt werden, vor allem muß die vorläufige Entlassung zugelassen werden bei allen Strafen von einem Jahre und darunter.

Abg. Graf von Wartensleben⸗Rogäsen (kons.): Was die Unter⸗ bringung der irren Verbrecher in den Provinzialirrenanstalten betrifft, so ist charakteristisch für diesen Zustand, daß die Polizei bei den letzten Messerstechereien sofort nach entsprungenen Irren suchte. Die Zu⸗ öenas 88— so haarsträubend, daß hier unbedingt eine Aenderung ein⸗ reten muß.

Abg. Dr. Schifferer (nl.) tritt für eine Besserstellung der Gefängnisärzte ein.

Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Krohne: Die Ge⸗ fängnisärzte sind den Direktoren nicht untergeordnet; in allen Fällen, wo Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen vorkommen, berichten beide an den Regierungspräsidenten als Aufsichtsbehörde, und dieser trifft die Entscheidung. Ob die Bezüge der Gefängnisärzte pensions⸗ fähig gemacht werden, darüber läßi sich heute noch nichts sagen; das privatrechtliche Verhältnis wird aber in Zukunft nicht mehr angewandt werden, sie werden berufen werden in das Amt eines Gefängnisarztes. Die Remunerationen werden nicht unerheblich er⸗ höht werden. Die Zahl der Gefängnisarbeiter, welche für fremde Unternehmungen beschäftigt werden, ist um 20 % heruntergegangen, und 1200 Gefangene werden bei Land⸗ und Flurarbeiten beschäftigt. Die Polizeiaufsicht wird nicht gehandhabt, solange ein entlassener Ge⸗ fangener sich der Fürsorge eines Vereins anvertraut; en tiieht er sich aber der Fürsorge, so tritt die Polizeiaufsicht wieder ein. Von der vorläufigen Entlassung wird nur ein sparsamer Gebrauch ge⸗ macht, weil die Bewährungsfrist, die ein Viertel der gesamten Straf⸗ zeit beträgt, zu küurz ist. Was die Unterbringung der irren Ver⸗ brecher betrifft, o müssen wir unterscheiden zwischen denjenigen Verbrechern, welche vollkommen geisteskrank sind, und den sogenannten geistig Minderwertigen. Die vohkkommen Geisteskranken können nicht ver⸗ urteilt werden, sie sind frei, und nun müssen diejenigen Organe für sie sorgen, denen die Pflege für die Geisteskranken zusteht, und das sind bei uns die Provinzen. Damit wir aber die Provinzial⸗ irrenanstalten nicht früher als unbedingt notwendig mit der Verwahrung dieser Leute belasten, werden sie in den Be⸗ obachtungsstationen so lange beobachtet, bis ihre völlige Geisteskrank⸗ heit festgestellt ist. Auch die geistig Minderwertigen wollen wir in besonderen Abteilungen so lange beobachten wie irgend möglich. Wir haben einen solchen Versuch gemacht, der durchaus gelungen zu setn scheint. Länger, als die Strafe überhaupt dauert, können wir aber solche geistig Minderwertigen nicht in Gewahrsam halten; ist der geistig Minderwertige aber doch gefährlich, und bedarf er der Irrenpflege, dann bleibt wieder nichts anderes übrig, als daß jene die Pflege übernehmen, denen sie obliegt, also die Provinzen, weil wir nicht wie andere Staaten besondere kriminelle Irrenanstalten haben.

Bei dem Fonds zur Förderung der Fürsorge für die aus der Strafhaft und der Fürsorgeerziehung Ent⸗ lassenen weist

Abg. Dr. Faßbender (Zentr.) auf die Tätigkeit der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge hin, der sich viele Wohltätigkeitsvereine angeschlossen hätten. Die Kosten der Zentrale für diese soziale Tätigkeit betrügen —— 5000 ℳ; es sei eine Pflicht des Staates, diese soziale Arbeit materiell zu unterstützen, und er bitte den Minister darum.

Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Krohne: Die Zen⸗ trale hat seit ihrem dreijährigen Bestehen vom Staate einen Zuschuß bekommen, im ersten und zweiten Jahre je 1000 ℳ, im letzten Jahre 500 ℳ, und der Minister wird nach Maßgabe der verfügbaren Mittel

weiterhelfen. Abg. Dr. von Liszt (fr. Volksp., Hegh empfiehlt eine bessere

Organisation der Fürsorge für die entlassenen Gefangenen, und es müsse eine Zentrale dafür in Berlin errichtet werden, wie sie in Baden bereits bestehe. Kosten würden dadurch nicht entstehen.

Das Kapitel und der Rest der dauernden Ausgaben werden bewilligt.

Die einmaligen Ausgaben werden ohne Debatte bewilligt.

Der Antrag der Polen wegen Aufhebung der Legi⸗ timationskarten für auslaͤndische Saisonarbeiter wird auf Antrag des Abg. Dr. Mizerski (Pole) der Agrar⸗ kommission überwiesen.

Schluß 5 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Freitag, 11 Uhr. Anträge Hammer wegen der steuerlichen Bevorzugung der Filialen und wegen Einrichtung von Kleinhandelsausschüssen

ei den Handelskammern; Handelsetat)

Statistik und Volkswirtschaft.

ialhandel vom 21. bis 2 E1— d mit 1. September.

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in⸗ und Snefbhr,2, ahr 1908/9,

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Gattung des Zuckers 21.

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1. Septbr. 1908 bis 28. Febr.

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8. Februar

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Zweite Beila ge chsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsan

Berlin, Freitag, den 5. März

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leichgestellter Zucker (176 asi) Röhrzucker (176 a) Kristall g8 2 Veredelungsverkehr von Veredelun ö11“

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2 375 869 2 367 412

11 132

Verkehrsanstalten.

Die Königliche Eisenbahndirektion in Breslau gibt

der Betrieb zwischen 4 ditz wieder aufg Bunzlau— Neudorf a. Groe 4.7ie re. ann⸗

Land⸗ und Forstwirtschaft.

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Frost, der zeitweilig eingetretenem kurzem in einer für die hat. Es steht zu hoffen, ist, um

schützen. Aus den Gouvern

Ein zuverlässiges im Frühjahr zu gewinnen Auf dem Platz gegriffen.

der argentinischen schöpfung der russis fast allen Getreidearten zur lebung des Weizenmarkts

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geschmolzen sind,

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313846 242784 18641

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1043 38421 209072

951 42889 218712

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1069675 778499 175908

971670 885123 41823

346950

112954 193345

8g. 76767

112609 294807

74188 4415

30777 112374

.März 1909. den d. Kaiserliches Statzstisches, Amt.

van der Boraht.

ur Arbeiterbewegung. 4 Der Ausstand 2 Kohlenarbeiter in Kiel (val. Nr. 52 d. Bl.) hat, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, in einigen größerene e⸗ trieben Kohlenman el hervorgerufen, da das Abladen auf den 8 2 plätzen und die Beförderung in die Stadt erhebliche Schwierigkeiten machen. Reichlich 90 Arbeitswillige sind ihren Verpflichtungen

das ihnen bisher un⸗ treu geblieben. Sie arheiten sic 8 ”- der Arbeit⸗

zschen vom Schiff an Land na

g8 Die Kohlendampferflotte hat sich um ein 59— iff vermehrt. Es sind genügend Arbeitskräfte für das Lös

vorhanden. Die Arbeitswilligen bleiben offenbar aus S * 8

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Zusammenstöße gänilich vermieden ven eeg des „Wiener

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12 183 8 207

3 203 340

9 981 14 022 2 021

29 567 26 348

9 146

7 524

2 717

16 882 11 744 27

nach Marseille, an den Rhe Auch Gerste ist um 1 ½ nd die hohen Preise, zu m August v. J. ange daher bei den viel Geld verloren. tragen zur Erschwerun will nur unter der 2 kaufen, niederländischen sind. dieses Streites Gerste wird meist nach Holland Deutschland. Der war auch bei den 1 merken. ür Hafer zei sich der Absatz im Verglei lich gebessert hat. bessere nach die Ausfuhr besonders in ebot immer mehr zu. sadelloser Ze wehtenbeu. haben angezogen.

Die edi

ehtaat . Hederich . . Die Vorräte beli Weizen auf . . und

Osima.

hihnn .

Girka

anderen

30 956 20 125

1 800 1 698 23³4⁴ 11 189 1

48 040 37 773

1 331

1b gen auf 8 a . Gerste Hafer .

ebruar Weizen Roggen. Gerste.

bis zum 24.

14 922 12 127

Mais. .

Saatenstand und Getreide

Der Kaiserliche Generalkonsul

25. v. M.: Im Februar herr auf dem

Tauwetter iesige Gegend g daß der

das Getreide gegen

8 8 da Befuͤrchtungen darüber laut, daß zhend aus anderen

its verloren waren,

eee Nachrichten über den Stand der Winter Bild übens n.

Getreidemark chen Be

als die Ausfuhrhäuser trat,

Weüolen. f und was baupesschhac N p d. auch in den feineren Weizenarten wurzo, se gemacht.

Abschlüsse zu guten Pre sen 2 nach En land.

stiegen.

Eigner ihre großen

welchen viele scht erreicht, und es wird

schafft haben, noch n. F

sieverkäufen trotz der gestiegenen Prei

8 1 Srreggkcten 8 8 Sen u e An

des Handels be n

während die Käufer auf Vertrages Vor Besimn des Frühjahrs

en wenigen Abschlüssen

Geringere Deutschland. Die

1 treideprei Die egenwärtigen Ge 8 8 118,2138 Kop.)

6 u“ ie Verladungen N 858.

7 141 47 254 5

54 400 28 135

520 12 1

12 666 2 989

5 335 15 451 26

11

20 823 14 088

2 350 23 543 213³

26 106 14 182

653 15 665 209 146

16 673 13 265

—õ-

Lande 19 ° R. erre fiel reichlich Schnee,

chnee noch den so —— Zeit

ements C ß die Saaten

die Einwirkungen des

die ngen,

Folge gehabt. zu verspüren.

in, nach Norddeutsch bis 2 Kopeken das Pud ge

ngung 4 % Schmutz und

wonach nur je

en, aßs ist an eine

ging

Auslande viel

te im Peensih vorhergehenden

ch mit den Sorten gingen

olge der Abnahme

Die Nachfrage

wöhnlich schte andauernd ausege⸗ 8 vftana

der sich bis jetzt starken Schicht nicht zu spät gekommen e Froft 1e erson und Bessarabien werden 3 bei Eintritt des Schnee⸗ Gegenden be⸗ aaten eintreffen. rostes wird erst

t hat eine etwas festere Abnahme der amerikanischen, andererseits die sich steigernde Er⸗ stände haben ein Anziehen der Preise in

Am meisten war eine Be⸗ Sowohl die einheimischen ten als lebhafte Käufer zu höheren eringeren Sorten. die Bestände zusammen⸗

den Satzungen des

handel in Rußland. in Odessa berichtet unterm

starker

gehalten

Stimmung besonders

Aber

Man lieferte

edoch Vorräte

sch immer stebesatzklaus

deutsch⸗

3 % zulässig

befttedigenge Shfans . Die schwere Qualität der südrussichen lobend 2e scheöbe bessere Gerstensorten t wurden 3

blieb stark vernachlässigt, ein Anziehen der Kauflust, Monaten wesent⸗ Fen. b Kr.2* Besta d klein. In Mais nimm Hebhae h von eechen -— den Bestände sind meist von 55 ist lebhaft und die Preise

viel Futtergerste n.

jedo Preise zu be⸗

sodaß

se sind folgende:

. 116 136

.100 110 82 88 75 85 78 88

2

fen sich am 1. zwar in: 11 111u

Arnautka . Weizensorten.

* 8 * 8

in: 1 Million 8 8 Milllonen

Februar 1909 in:

das Pud = 16,38 kg frei an Bord.

. 526 781 du.

. 171 990 dz,

Pud,