Herren, da käme eine Unruhe in das Offizierkorps hinein, eine Disziplinlosigkeit schließlich, die ganz übermäßig wäre. (Sehr richtig! rechts.) Ich kann nur aufs ernsteste warnen vor derartigen Dingen von denen ich hoffe, daß sie niemals eintreten. (Sehr gut! rechts.) Die Folge derartiger Quallfikationsberichte würde einfach die sein daß neben den öffentlichen Qualifikationsberichten noch andere ber⸗ liefen. (Sehr richtig! rechts. — Lebhafte Rufe: Hört, hört! links.) Das würde die Folge sein, meine Herren. (Hört, hört! links.)
Der betreffende höhere Vorgesetzte würde sich den Oberst heran⸗
richtig!) Der Herr Abg. Häusler hat gemeint, Schuhzeug würde aus dem Waffenreparaturfonds beschafft. Kenne ich nicht! Alle diese Fonds werden revidiert; es müßte aufgefallen sein, wenn solche miß⸗ bräuchliche Verwendung mehrfach stattgefunden hätte. Es könnte sich nur um einen einzelnen Fall handeln; ich würde dankbar sein, wenn der Herr Abg. Häusler mir einen solchen Fall nennt — mir ist ein solcher nicht bekannt. Er darf nicht vorkommen, es würde ein schweres Vergehen sein! Er hat gesagt, es gebe keine Garantie, daß nicht schwarze Kassen aus Ersparnissen gebildet würden. Wiederum ein schweres Vergehen, das ein Offizier begehen würde, der derartige Dinge machen würde. Weiter: Geschirre und Kutschen würden aus dem Düngerfonds gekauft. Das ist verboten! Ich glaube, daß die Vorgesetzten durchaus darauf halten, daß aus solchen Fonds derrtige Beschaffungen nicht stattfinden. Meine Herren, das sind alles schwere Anklagen; ich m
man solche Anklagen ausspricht, dann sollte 1e dnn 8 G Wund da ist es vorgekommen (lebhafte Zustimmung); aber man sollte nicht einfach solche Anklagen in die Welt setzen die doch für die Armee schwer beleidigend sind. (Sehr richtig! rechts.) 8 Meine Herren, die Herren Abg. Häusler und Müller⸗Meiningen sind nun auch auf die Qualifikationsberichte zu sprechen gekommen und haben es beanstandet, daß diese Qualifikationsberichte geheim seien. Es scheint mir, daß gegen alles, was geheim ist, eine heilige Scheu vorliegt. (Lebhafte Rufe: Sehr richtig! in der Mitte und links.)
Meine Herren, anders ist es aber, wen v 1 gesprochen wird, Adel im Avancement bevorzugt würde. Das, meine Herren, ist rincots (Lachen links.) — Sle können lachen, soviel Sie wollen, dadurch 9 Sache nicht wahr. Sie können mit einem Manne eigentlich nicht n der seit langer Zeit an Stellen steht, wo er über diese Dinge P entscheiden hat. Das kann ich Ihnen sagen: ich habe noch n gefragt — und hier die anwesenden Offiziere sind Zeugen, und üee V sate 1 88 wahr wäre, ich glaube, ich würde in in nehmen . 2 ung sinken —, abe no j s1 . 9 bs kes sen 1“ 89 15 2 isk er unadelig? sondern: 5 8 I;eb vü e Heiterkeit rechts.) Herren, unterbrechen Sie mi 11) — Mcc. 85 dleinh 8 e vennefen 9 1 viele nervöse Leute, Sie sich, daß mich 8 ein, ee würden, sie sind als nervös bezeichnet, ja wenigstens verst s „ da nn ich ihn een. . würden. Das würden höchst unerquickliche Stimmen 888 Oe11“ aber auf ein Gemurmel von aus dem “ Gce Se “ deshalb,. um dem Nach diesen Grundsätzen habe ich mein Ministerium gebi dabei ch.. ann sagen: gut, lassen wir es Ich muß es aber auf das allerbestimmteste leugnen, daß a 8g let. das System, meine H 1 on sagen, wie er ist. Lassen wir Versetzung in den Eeneralstab der Adel bevorzu t wü d n lhse .he weiin lee .. ee nnngr. Is bin sllft in “ Kameraden Etwas Männer, die über ihre hier als Leutnant kommandiert und bin in den Hö 8 haben. (Sehr tichti 1rechts.) Ic.⸗ können wir, glaube ich, nicht worden. Wir haben nicht danach gefragt: sind dier Abelt 1 868 weüche Sere. h; 88 8 erinnere daran, meine Herren, hier Unadelige, sondern wir haben einfach unsere pflichte 86 it lanbe, daz . 8* 8 8 passiert sind in einem Nachbar⸗ sind dankbar gewesen, daß man uns ausgesucht hatte. Ab gekan und berichte nicht von dem Braeresebien gesheher 8 8 “ dem alten Feldmarschall Moltke nicht zugetraut, daß er 1— 8 heghe c. urden, sondern von Unterschied machte. 1 einen 8 (Zuruf von den Sozialdemokraten: Noch schlimmer!), des Cbefs 8 “ 1 es als eine Beleidigung zier beurteilt wurde nach seiner politischen oder religꝛösen Dr. Müller Cdets ne ) segt; daß 1 689 Abg, eilungen im
chen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 18. März
1909.
Ansichten auseinandersetzt, und Seine Majestät über den Fall ent⸗ scheidet und sagt: ich neige mich mehr dieser Auffassung zu oder jener. Ich bin nie in der Lage gewesen, solange ich hier im Kriegsministerium stehe, in große Differenzen mit einem dieser Herren zu gelangen. Sehr interessant ist es nun, daß ich in einer Zeitung vor einiger Zeit gelesen habe, daß alle Direktiven und jede Initiative in der Heeres⸗ verwaltung für die Organisation und so weiter und so weiter vom Militärkabinett ausginge. Nun, meine Herren, wenn das Kriegs⸗ ministerium eine so vertrottelte Behörde wäre (Heiterkeit), so müßte man doch eigentlich sehr dankbar sein (Sehr richtig! rechts. — Heiter⸗ keit) und müßte das Kabinett loben, daß doch an irgend einer Stelle jemand wäre, der die Sache vorwärts bringt, aber nein, es wird aufs allerbitterste getadelt. Nun, meine Herren, die Logik kann ich eigentlich nicht begreifen, irgendwo muß es doch vorwärts —
gehen. Nun muß ich aber aufs bestimmteste erklären, daß das ssort in irgend einer
hältnisse der Offiiere muß er sich bei seinen Vorschlägen einerseits nach den Truppenetats und nach den Bestimmungen, anderseits nach den Qualifikationsberichten richten. Hinsichtlich der Beachtung der Etats kontrolliert sowohl das Kriegsministerium als auch der Rechnungshof, hinsichtlich der richtigen Verwendung der Ofsiziere ergibt sich die Kontrolle ganz von selbst durch die Ansprüche, welche an die Leistungen der Offiziere gestellt werden. Das Militärkabinett würde überhaupt gar nicht in der Lage sein, auf die Dauer Offtziere, welche nicht geeignet sind, in besonderen Stellungen zu verwenden, sie würden doch nichts leisten, und es würde über sie berichtet werden, daß sie nicht zu brauchen wären, und dann würden sie zurückgezogen werden. Ein solches System der Willkür würde sich also gar nicht halten lassen. Eine Bevorzugung im Avancement läßt sich, wie die Herren wissen, heutzutage nur durch den Generalstab oder durch das Kriegs⸗
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Außerdem ist Seiner Majestät dem Kaiser durch das Reichsmilitärgesetz aus⸗ drücklich übertragen, die Vorschriften über die Handhabung der Disziplin zu erlassen. Völlig frei und unbeschränkt in der Ausübung dieser Rechte und Pflichten ist Seine Majestät natürlich nicht; denn er hat einmal ge⸗ wisse Dinge durch die Konventionen abgegeben, anderseits ist er ein⸗ geengt durch das Budgetrecht des Reichstags. Zur Ausübung der ihm verliehenen Befugnisse, Pflichten und Rechte bedient Seine Majestät sich verschiedener Organe, des Kriegsministeriums, des Chefs des Generalstabs der Armee, des Militärkabinetts und anderer. Es ist ohne weiteres klar, daß einzelne dieser Befugnisse der Mitwirkung des Kriegsministers sich sehr wohl entziehen können, indem sie Dinge be⸗ treffen, die mit der Verwaltung in weiterem oder engerem Sinne oder
Meine Herren, ohne irgend welche vertrauliche Verhandlung von Dingen kommt man im praktischen Leben überhaupt gar nicht aus. (Sehr richtig! rechts.) Die Budgetkommission verhandelt Dinge geheim, die Fraktionen halten geheime Sitzungen. Es gibt doch auch zweifellos gewisse Sachen, die man gar nicht durch Gesetze regeln kann, sondern bei denen — und dazu gehören nach meiner Meinung pflichtmäßige Beurteilungen, Abgabe von Meinungen man appellieren muß an moralische Faktoren, an das Gewissen, an die Pflichttreue, an das Wohlwollen, und ich glaube, daß das bei Auf⸗ stellung unserer Qualifikationsberichte durchaus geschieht. Das sind unsere Vorschriften. (Abg. Ledebour: Es sind doch Menschen, die die Vorschriften auszuführen haben!) — Natürlich sind es Menschen die es auszuführen haben (Abg. Ledebour: Das ist nicht kontrollierbar was die schreiben!), und zwar, Herr Abgeordneter, der Sie so freund⸗ lich waren, mich zu unterbrechen, sind das ehrliche, anständige und nach ihrem ganzen Charakter gefestigte Menschen. Andere stellen Qualifikationsberichte nicht aus; junge Leute werden mit der Aufstellung von Pualifikationsberichten nicht beauftragt, sondern nur Offiziere denen Seine Majestät die Führung eines Offizierkorps anvertraut hat. Da hat man also doch wohl alle Garantie, daß diese Offiziere mit Aufbietung aller Kraft daran gehen, so gerecht wie irgend mög⸗ lich zu urteilen. (Sehr richtig! rechts.)
Nun sagt der Herr Abg. Häusler, daß es notwendig w der menschlichen Schwächen, diese Qualifikationsberichte zu halten. Ich möchte fragen, ob denn diejenigen, die qualifiziert werden, nicht auch dieselben menschlichen Schwächen haben wie die⸗ jenigen, die sie beurteilen! (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Es wird Ihnen auch schon vorgekommen sein, daß sehr eitle Leute lebhaft widersprechen, wenn man sie auf diese Gitelkeit hinweist. Ich - “ gekannt, die haben sich für Löwen gehalten, — und e waren doch nur — (Zuruf: Hasen! — Heiterkeit : Hammel! (Große Heiterkeit.) “ Und, meine Herren, was steht eigentlich in dem Quali . bericht drin? Der Inhalt der Qualifikationsberichte 1 Vorgesetzter und Untergebener miteinander durchgemacht haben⸗ Ich möchte glauben, jeder Untergebene weiß ungefähr, was der Vorgesetzte von ihm denkt. (Sehr gut! rechts.) Er sieht ihn bei seiner Beschäftigung fast täglich, er beobachtet ihn, er prüft ihn er kennt ihn meistenteils durchaus, er sagt ihm genau, was er an ihm auszusetzen hat, er lobt ihn, er tadelt ihn. Es kann eigentlich für keinen Untergebenen ein Zweifel sein, was an ihm ist. (Sehr richtig! rechts.) Er wird ja nun auch niemals nur von einem Manne beurteilt, sondern er wird von einer Reihe von Vorgesetzten beurteilt Die Vorgesetzten reisen so viel, sagen die Herren. Sie reisen nicht zum wenigsten, um die Offiziere kennen zu lernen und sich ein eigenes Urteil zu bilden. Wenn ein Untergebener falsch beurteilt wird nach Ansicht eines höheren Vorgesetzten, so wird ohne weiteres entweder das Urteil ausgeglichen, oder es wird doch darauf aufmerksam ge⸗ macht: dieses Urteil scheint mir nicht ganz richtig zu sein, und es wird eingeschränkt. So durchläuft diese Qualifikation bis zum kom⸗ mandierenden General vier Instanzen, von denen der betreffende Offuier beurteilt wird. Nun meine ich, da wird doch wohl ein ziemlich richtiges Urteil zustande kommen.
Es ist bereits in unseren Vorschriften vorgesehen
der Qualifikationsberichte dem einzelnen unter v mitgeteilt werden kann, und es ist ferner vorgeschrieben, daß ein Offizier, welcher seine Stelle nicht mehr ausfüllt, Mitteilung davon erhält, damit er nicht davon überrascht ist, wenn die Frage an ihn herantritt, etwa seinen Abschied zu nehmen oder in e’ne andere Stelle versetzt zu werden. Ich meine, die vorhandenen Garantien sind doch recht bedeutend. Ich erinnere mich aus meiner frühesten Jugend, daß mein Regimentskommandeur einen etwas lockeren Leutnant kommen ließ, ihm seinen Qualifikationsbericht vorlas und sagte: was sagen Das war ein Mann von Selbsterkenntnis, und er Herr Oberst, ich hatte gedacht, er wäre noch (Große Heiterkeit.) Aber, meine Herren, solche Selbst⸗ rkenntnis haben nur wenige. Und nun wird gefordert, der be⸗ reffende soll sich über einen solchen Qualifikationsbericht auch be⸗ chweren können. Da weiß ich nun wirklich nicht, wie das gemacht erden soll. Ist der höhere, über dem Regimentskommandeur ehende Vorgesetzte mit dem Qualifikationsbericht einverstanden, dann ist die Sache erledigt, dann kann aus der Beschwerde nichts werden: ist er nicht damit einverstanden — das habe ich schon gesagt — ist
die Sace nabasbehal ausgeglichen. un ist es doch ganz undenkbar, daß über die Quali . berichte im Offizierkorps gesprochen werden 8 n ich für gänzlich unmöglich. Wenn jedem Offizier sein Qualifikationsbericht offen gelegt würde, wenn überall in den Offizierkorpz gesprochen würde: ich habe eine famose Qualifikation — na, ich habe eine ein bißchen schlechtere — ich habe
Haltung. Dann kam ein neuer Minister, und der entdeckte den Stein der Weisen und sagte: ich weiß jetzt, wie ich es machen werde; ich werde die Offiziere jetzt immer nach ihrer dienstlichen Qualifikation und danach versetzen oder anstellen. eisen, meine Herren, haben wir seit hundert
seit hundert Jahren gefunden.
Meine Herren, der Herr Abg. Müller (Meiningen) ist nun auch übergegangen auf die staatsrechtliche Stellung des Keiegs⸗
sehr Wunderbares: ich vertrete hier nicht den Etat Kriegsminister, sondern als Bevollmächtigter zum “ nicht Vertreter des Herrn Reichskanzlers, ich bin nicht sinmak sein Untergebener; ich bin nur in bezug auf den Etat an ihn gewiesen. Das steht aber im Zusammenhang mit unseren ganzen bundesstaat⸗ lichen Verhältnissen, und ich glaube, daß daran auch wenig zu ändern ist, daß es auch nicht vorteilhaft sein würde, daran zu ändern.
Er hat nun aber gemeint, es wäre so sehr schlimm, daß ich in den Etatsachen gegenüber den kommandierenden Generalen, wenn sie sich mit dem Chef des Militärkabinetts geeinigt hätten, gar nichts mehr zu sagen hätte. Na, meine Herren, da bin ich nun doch anderer Meinung. (Heiterkeit rechts.) Das Kriegsministerium ist die höchste Verwaltungsstelle in der preußischen Armee, und mir ist es auch noch nie vorgekommen, daß wegen einer Verwaltungsmaßregel, die ich ge⸗ troffen habe, irgend ein kommandierender General remonstriert hätte Wenn er remonstriert, kann er nicht remonstrieren an den Chef des Militärkabinetts, Herr Abg. Müller, sondern er kann 88 remonstrieren an Seine Majestät den Deutschen Kaiser und König von Preußen (Zuruf links), — das ist nicht dasselbe, o bitte um Verzeihung! — und dann wird Seine Majestät fragen: höre mal wie ist das eigentlich? wie liegt die Sache? Das ist das einzige, was vorkommen kann. Wenn der Herr Abg. Müller (Meiningen) das bedenklich findet, dann muß er überhaupt den König von Preußen als Kriegsherrn ausscheiden. (Sehr richtig! rechts. Zuruf links).
Meine Herren, nun ist der Herr Abg. Müller (2
auf eine andere Seite gekommen und in der Tat auf
ist die Frage der Berücksichtigung des Adels in der Armee. In des
Tat haben sich bei uns in unserer Armee in einer ganzen Anzahl oder
in einer Zahl — will ich lieber sagen —, wie wir es nicht gekannt V haben, adelige Regimenter gebildet. Es sind da gewisse Garnisonen Y gewisse Regimenter, die angefangen haben, seit längerer Zeit nur
adelige Aspiranten aufzunehmen. (Hört, hört! links.) Ich denke mir, daß sich die Kommandeure wohl gescheut haben werden, zu sagen⸗ wir nehmen nur Adelige; denn dazu ist kein Regimentskommandeur V in der Armee befugt. Sie werden aber genügend Zulauf gehabt b haben, haben die Adligen genommen und haben die Un⸗ adeligen abgewiesen. Ich bin mit dieser Art und Weise wie sich diese Sachen jetzt gestaltet haben, in keiner Weise ein⸗ verstanden. (Hört, hört! links.) Ich hoffe, meine Herren, daß Abhilfe geschaffen wird, denn nach meiner Ueberzeugung muß Abhilfe geschaffen werden. (Sehr gut! links.) Ich stimme ganz
Diesen Stein der
ministeriums. Gewiß, meine Herren, man kann zugeben, es ist etwas
— Gewiß, anders ist es nicht möglich! (Zurufe links.) V
Generalstab mit adeligen, die schlechteren oder d en mi adeligen Offizieren besetzt werden. Ich wG Dr. Müller (Meiningen) das zurücknimmt. (Zurufe links.) 8 Meine Herren, die wichtigste Abteilung im Großen Generalstab V ist die sogenannte zweite Abteilung, in der der Aufmarsch und die ganze Mobilmachung des Heeres bearbeitet wird. Es ist für 1 Offizier eine Ehre, dort hinzrkommen. Diese Abteilung ist jetzt den mal hintereinander in den Händen bürgerlicher Generalstabsoffizi b gewesen. (Zuruf links.) Weil sie tüchtiger waren, aber nicht veshan V tüchtiger, weil sie bürgerlich waren! Davon ist keine Rede. Das fft eine merkwürdige Logik, die Sie haben. (Heiterkeit.)
V Meine Herren, der Feldmarschall Molrke hatte im Kriege 1870,71 b drei Abteilungschefs mit. Sie hießen: Bronsart von Schellendorff 1.
der nachherige Minister, von Verdy auch Minister, und von Brandenstein leider zu früh verstorben. Wenn wir heute mobil machten würden in diesen Stellen mindestens zwei unadlige Offiziere sein h hie sehr tüchtig, aber wiederum nicht tüchtig, weil sie bürgerlich sind (bHeiterkeit.) Also ich bitte den Herrn Abg. Dr. Müller (Meiningeij 18 einmal, seine Nachrichten daraufhin noch einmal zu revidieren. I1 1 8 sonst gut beraten ist — in dieser Richtung ist er falsch
Meine Herren, wir haben eine geringe Anzahl, vielleicht augen⸗
blicklich gar keine mehr unter den kommandierenden Eeneralen, die unadlig sind. Warum? Weil eine Anzahl von ihnen in diesen hohen Stellungen geadelt sind, ebenso bei den Divisionskommandeuren. Da
ist dem Herrn Gaedke vorgeworfen worden, daß er diese zum Adel mitzählte. Er hat gesagt: ein Unsinn. Wie kann ich die mitzählen V da könnte ich ja bis auf so und so viele Generationen zurückgehent Meine Herren, das ist doch ganz falsch! Die Offiziere sind in diese hohen Stellungen gekommen infolge ihrer Tüchtigkeit als bürgerliche Offiziere, und haben den Adel bekom nen aus Gnade, als einen Beweiz 1 der Anerkennung von Seiner Majestät für ihre guten Leistungen. Von denen kann man doch nicht sagen, daß sie diese Stellungen als Adlige erstiegen haben. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, der Herr Abg. Müller (Meiningen) und der Herr Abg. Haeusler — andere glaube ich auch — Hahen nun noch die Stellung des Militärkabinetts berührt. Ich möchte hierüber nur einige Worte sagen. Ich bin überzeugt, bei der vorge⸗ faßten Meiaung, die Sie haben, werden Sie (rach links) ja auch vielfach lachen; aber das, was ich Ihnen sage, entspricht der Wirklich⸗ keit, wie die Sache in der Tat ist, und wie sie sich verFält.
Meine Herren, das Militärkabinett hat sich entwickelt mit der Armee, unter der Leitung, unter dem Oberkommando der Könige von Preußen. Wenn man die Stellung des Kabinetts seine Berechtigung und seine Zuständigkeit verstehen will muß man sich vergegenwärtigen, welche Rechte und Pflichten durch die Verfassung dem König von Preußen bezw. dem Deutschen Kaiser zuerkannt sind. Der Artikel 46 der preußischen Ver⸗ fassung lautet: Der König führt den Oberbefehl über das Heer, und der Artikel 47: Der König besetzt alle Stellen im Heere. Auf Grund dieser Verfassungsbestmmungen hat Seine Majestät der König
mit dem Etat in keiner Weise kollidieren und sich darstellen als reine Akte der Kommandogewalt, also Dinge, die lediglich den Oberbefehl betreffen, den Seine Majestät allein führt.
in besonderen Stellungen und ihr Ausscheiden aus dem Dienst stets
dem bei, d 8 Schaden “ Weise zulässig ist, daß es zum Wilhelm I. unterm 28. Januar 1861 die bekannte Allerhöchste “ 1 mee ist, wenn man es aufkommen läßt, von Kabinettsorder ergehen lassen, welche die ministerielle Gegenzeichnung 1 8 8 8 erster und zweiter Klasse zu sprechen (Sehr gut! links) von militärischen Erlassen, Orders und Befehlen regelt. Nach dieser 8 8 95 a Regimenter etwa als erster Klasse und die Allerhöchsten Kabinettsorder sollen Ernennungen und Verabschledungen dis 9 als zweiter Klasse bezeichnen zu wollen. (Zurufe links.) von Offizieren sowie alle sonstigen Armeebefehle, welche a4 Etct 8 Z 88 1 doch nicht! Nachher nicht alterieren, überhaupt nicht gegengezeichnet werden Der König eben! eiterkeit. Ich halte das für nimmt also Ernennungen usw. von Offi, i 1 einen großen Schaden für die Armee. Es hat sich d ählich 1 “ as allmählich zustehenden Kommandogewalt, auf Grund d entwickelt, und es ist sehr eigentümlich, daß das in u 4 . Brund der er auch die Armee Se lich, nserer Zeit kommandiert, seine Willensmeinung über Ausbil geschieht oder geschehen ist. Denn ich habe Ran 8 er Ausbildung, Erziehung des glisten von Regi⸗ Offizierkorps usw. kundgibt und überhaupt A 1 mentern gehabt, die jetzt nur aus adeligen Offizieren als? aupt Armeebefehle erläßt, nicht te 3 gebildet sind als Akte der Regierungsgewalt, sondern als Oberbefehl 2 und die doch im Jahre 1813, 1814, 1815, in den Jahren 1866 und Die; 1 EEEöA 1 1 1.1815, und Die Allerhöchste Kabinettsorder vom 18. Januar 1861 gilt ü⸗ “ ” haben, Offiziere, rechtsgültig, undes ist nicht nur von höö“ enter begründet haben. Das sollten ihre im Reichstag anerkannt worden, daß sie K Reai Kommandeure nicht vergessen. (Bravo! links.) Das n eeeesendcss en antleggiezunos⸗ 8. . - . paßt auch nicht akte in korrekter Weise geschieden habe. Die Reichsverfass für die allgemeine Wehrpflicht. (Sehr richtig! g Fe . Die Reichsverfassung hat dem . chtig! links.) Wer die König von Preußen von seiner Befehlsgewalt ü⸗ is Geschichte der preußischen Armee kennt, der kennt damit allerdings nichts genommen. Nach Art. 63 st 4 E“ e 88 auch die Geschichte des preußischen Adels. Der preußische Adel bat Kaisers, welcher weiter die Pfl et” 8 “ 1 . e und das Recht hat, dafü 8G 8 naüven nigt nnem . C1“ V 1sge ene, dat g bash des degeicen Hiens vh —1 vol⸗ 8 1 errscher, an die Schlachten, zählig und kriegstüchtig vorhanden sind d ee sie knüpfen auch an die Geschlechter dieser Familien an, die Orcanisation und Formation, in ö ö 2 8- h 1Se Cig. 88 Königen und dem Ausbildung der Mannschaften sowie in der Qualifikation der Offiziere es geleistet haben. ravo! rechts.) Es wäre hergestellt und erhalten wird. Zu diesem Be ist de a46 125 “ diese Familien zu vernachlässigen, weil sie auch ermͤchtigt, sich jederzeit durch Inspektionen ar “ 8 8 8 eine Quelle sind für einen guten und tüchtigen Offiziers⸗ einzelnen Kontingente zu überzeugen und die Abstellung der dabei vor⸗ r 47 er ich bin auch überzeugt, diese Familien selbst wollen es gefundenen Mängel anzuordnen. Auch ernennt der Kaiser als König “ eöö 1 8 Süna. Hälanen mrückgedrängt von Preußen die Offtziere seines Kontingents, also des preußischen — .— Lachen links. eine Herren, wir Hee nd der i 1 1 sind heute auf das bürgerliche Element angewiesen, und 8. volen 1A““ nicht vergessen, daß einige unserer größten Offiziere in der Armee
(Schluß in der Zweiten Bellage.)
eine ganz schlechte (Bewegung rechts) usw. usw., ich glaube, meine
bürgerlicher Abstammung gewesen sind.
Wie schon gesagt, ist es in Preußen allzeit üblich gewesen, daß der König die Anstellung der Offiziere, ihre Versetzung, Verwendung
als eine Sache der unmittelbaren Kommandogewalt angesehen hat. Diese Art ist auch bestehen geblieben nach Reorganisation der Armee im Jahre 1808. Bei Errichtung des Kriegsministeriums im Jahre 1809 wurde zwar das Organ für die Bearbeitung der persön⸗ lichen Angelegenheiten unter das Kriegeministerium gestellt. Zur Be⸗ urteilung des heutigen Verhältnisses ist das aber ohne Belang; denn in der vorkonstitutionellen Zeit war der Minister nur dem absoluten König verantwortlich. Seit dem Jahre 1818 ist diese Abteilung im Hof⸗ und Staatshandbuch (späteren Staatskalender) als Militärkabinett bezeichnet worden. Aus den Akten des Kriegsministeriums geht nicht hervor, woher diese Bezeichnung stammt; auch ist keine Allerhöchste Kabinettsorder vorhanden, welche sie festsetzt. Die Chefs der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten sind auch nicht zu Chefs des Militärkabinetts ernannt worden. Im Staatskalender für 1859 finden sich z. B. folgende Angaben: ⸗ 8
Geheimes Kabinett Seiner Majestät des Königs für die Militär⸗
angelegenheiten: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw., Chef
der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗
ministerium.
Dann weiter: Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten
— steht unmittelbar unter dem Kriegsministerium —, “ vortragende Räte: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw, Abteilungschef.
Ueber die dienstlichen Pflichten dieser Abteilung ist in einem
Memoire über die Organisation und die Ressortverhältnisse des
Königlich preußischen Kriegsministeriums vom Juli 1861 folgendes
gesagt — das wird für den Herrn Abg. Müller (Meiningen) be⸗
sonders interessant sein: Ihre Bestimmung ist, die speziellen Personalangelegenheiten der Offiztere und Militärpersonen zu bearbeiten, insoweit die Ent⸗ scheidung Seiner Majestät des Königs erforderlich ist. Der Chef der Abteilung, welcker in der Regel General und Generaladjutant ist, hält Seiner Majestät gewöhnlich wöchentlich dreimal Vortrag. Er ist unmittelbarer Ratgeber des Königs, muß sich aber in Ansehung der allgemeinen Grundsätze und der zu verwendenden Geldmittel der Zustimmung des Kriegsministers ver⸗ gewissern. Zu den regelmäßigen Geschäften der Abteilung gehört die Herbei⸗ führung der Allerhöchsten Befehle in bezug auf die Anstellung, Beförderung, Versetzung, Kommandierung, Beurlaubung, Belohnung, Bestrafung, Begnadigung und Verabschiedung der Offiziere und Portepeefähnriche und die Erteilung des Heiratskonsenses. Ferner bearbeitet die Abteilung diejenigen Angelegenheiten und Privatsachen Seiner Majestät des Königs, womit Seine Majestät sie speztell betraut, z. B. die Z zfertigung beim König eingegangener Berichte und Gesuche an den Kriegsminister zum Vortrag oder zur Entscheidung, die Zahlung gewisser Unterstützungen an Militär⸗ personen und an Familien solcher aus der Königlichen Schatulle, Aufstellung der Reisepläne Seiner Majestät, Anordnung von militärischen Feierlichkeiten u. dergl. mehr. Die letzteren Arbeiten sind die eines Kabinetts und wird die Abteilung auch „Miltärkabinett Seiner Majestät des Königs“
genannt. Meine Herren, aus diesen Vorschriften ist also ersichtlich, daß der
Abteilungschef, obwohl er dem Kriegsminister unterstellt war, per⸗ sönlichen Vortrag bei Seiner Majestät dem Könige halte und sich lediglich über allgemeine Armeegrundsätze und über Geldausgaben mit dem Kriegsminister ins Einverrehmen zu setzen hatte.
Ich kann nicht glauben und nicht sagen, daß ich dieses Verhältnis für ein ganz würdiges halte; denn der Kriegsminister hatte formell den Chef des Kabinetts unter sich, auf dem Papier, materiell hat er ihm nichts zu sagen. (Hört, hört! in der Mitte.) Ich muß sagen, daß die Trennung, die im Jahre 1883 eingetreten ist, nach meiner Meinung viel besser ist. Nun wird das Militärkabinett in der Oeffentlichkeit vielfah als etwas im stillen Wirkendes, als etwas Mystisches, als etwas Bösartiges hingestellt. (Heiterkeit rechts.) Ich möchte fragen, meine Herren: was ist das Militärkabinett? An der Spitze steht ein General, der eine lange Ausbildung im General⸗ stab und in der Truppenführung bekommen hat, an seiner Seite Offiziere, die zum großen Teil seit längerer Zeit sich im Kriegs⸗ ministerium bewährt haben. Ich möchte meinen, daß gerade diese Offiziere durch diese Auswahl nach ihrer Qualität die volle Gewähr bieten dürften, daß alle Arbeiten in völlig sachg mäßer Weise erledigt werden, daß sie nach dem Gesetz und nach den Bestimmungen ge⸗ schehen. Der Chef des Militärkabinetts hat überhaupt gar nicht die
ministerium erlangen. durch die Kriegsakademie, in die Kriegsakademie gelangen sie durch
ein besonderes Examen, Examens die Einberufung erfolgt. Die besten Offiziere der Kriegs⸗ akademte läßt sich der Chef des Generalstabs zum Generalstab
kommandieren,
und Auslese des Generalstabs zur Versetzung in den Generalstab Seiner Majestät
dem Kaiser vor, und der Chef des Kabinetts ist gar nicht in der Lage, Seiner Majestät andere Offiziere für den Generalstab vorzuschlagen, er muß diese nehmen, er hat gar keine anderen. Die Versetzung in das Kriegsministerium erfolgt durch U’ berweisung von Qualifikations⸗ berichten jedes Jahr an den Kriegsminister. Der Kriegsminister sucht sich aus diesen Qualifikationsberichten diejenigen aus, die ihm am besten erscheinen, und macht sie dem Kabinett Seiner Majestät namhaft und bekommt sie ausnahmslos zugewiesen. Also auch hierbei hat der Chef des Kabinetts nicht mehr zu tun, als die Vorschläge vorzubereiten
und Seiner Majestät vorzulegen.
doch eine Uebertreibung erscheint, wenn gesagt worden ist, daß das Wohl und Wehe von 25 000 Offizieren einfach in der Hand des Chefs des Militärkabinetts liege. Der Chef des Militärkabinetts hat sich überhaupt mit diesen Offizieren gar nicht zu befassen, ehe nicht irgend ein Qualifikationsbericht vorliegt, oder ein Vorschlag des betreffenden
bis dahin hat
In den Generalstab kommen die Offiziere
wobei lediglich nach der Güte des
eine gründliche Durcharbeitung
findet schlägt Chef
besten Offiziere
und dort
statt. Die der
Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß es mir
Generalkommandos oder einer oberen Waffenbehörde auf eine Ver⸗ setzung oder eine Vorpatentierung oder eine Kommandierung eingeht; er mit allen Offizieren nicht das geringste zu tun. Nur allerdings bei der Besetzung der höheren Stellen muß der Chef des Militärkabinetts Seiner Majestät Vorschläge machen. Diese Vorschläge geschehen nicht anders, als daß Seiner Majestät die Qualifikationsberichte über die Offiziere vorgelegt werden, und Seine Majestät sucht die Offiziere aus und befiehlt, wohin sie versetzt werden sollen. Irgendeiner muß doch einen derartigen Dienst tun. Ob das nun der Chef des Militärkabinetts ist oder ein anderer, ist total gleichgültig. Es kommt nur darauf an, daß Seine Majestät die Macht hat, durch Seinen Oberbefehl diese Versetzungen zu ver⸗ fügen. Der Dienstbereich des Militärkabinetts umfaßt nach dem Gesagten auch die Bearbeitung der Ehrengerichtssachen. Aber auch hierbei sind die bearbeitenden Offiziere an die Bestimmungen gebunden. So ist z. B. das Mllitärkabinett überhaupt nicht in der Lage, eine ehrengerichtliche Untersuchung anzuordnen oder in den Gang des Verfahrens einzugreifen oder ihn zu beeinflussen. Das ehren⸗ gerichtliche Verfahren wird durch den Kriegsherrn befohlen und bei dem betreffenden Truppenkörper durchgeführt, ohne daß eine Meldung darüber an Seine Majestät den Kaiser und König erfolgt, abgesehen von einzelnen besonderen Fällen des ehrengerichtlichen Verfahrens gegen Regimentskommandeure, General⸗ und Flügeladjutanten, bei denen sich Seine Majestät die Anordnung des Verfahrens vorbehalten hat. Somit bekommt das Militärkabinett von einer ehrengerichtlichen Angelegenheit erst Kenntnis, wenn die Akten Seiner Majestät vor⸗
Militärkabinett nie und nimmer in mein Re⸗
Weise eingegriffen hat. von dem Gesichtspunkt aus gearbeitet, auch mit meinem Freunde,
dem verstorbenen Grafen Hülsen, wir müssen bestrebt sein, gemeinsam
vorwärts zu bringen. der mir gesagt hat, ich werde nehmen, weil diese den Geschäftsgang,
habe ja schon angedeutet, es ist eine große
Ich habe mit dem Militärkabinett stets
daß wir uns gesagt haben, zu arbeiten und das Heer Zu diesem Zwecke ist gerade er es gewesen
stets Offiziere aus dem Kriegsministeriu
die Bestimmungen, die Gesetze am besten kennen, weil sie wissen, wohin sie wollen. Wie gesagt, ich Anzahl ehemaliger kriegs⸗ ministerieller Offiziere im Militärkabinett. Ich habe niemals vom Militärkabinett eine Aufforderung bekommen etwa, Seine Majestä
der Kaiser haben geruht, das und das zu befehlen, das soll gemach
werden, das ist niemals vorgekommen. Es kann auch eigentlich ga
nicht vorkommen, denn der Kriegsminister ist in der glücklichen Lage, Seiner Majestät jede Woche einen persönlichen Vortrag iu halten, und in diesem persönlichen Vortrag kommen alle Dinge, die überhaupt die Verwaltung umfassen, zum Vortrag, sämtliche Organisationsfragen, Bewaffnungs⸗, Bekleidungs⸗, Verwaltungsfragen, die großen Manöver, die Mobilmachung, die Landesbefestigung, all dieses trägt allein be Kriegsminister vor, ist allein dafür verantwortlich, und wenn au 8 besonderen Gründen es notwendig ist, etwa einen General⸗ inspekteur oder den Chef. des Generalstabes hinzuzuziehen, so erfolgt das. Sie ersehen daraus, meine Herren, es geht in jeder Beziehung vollständig ressortmäßig, bestimmungsmäßig und gesetzmäßig vor sich, von irgend einer Willkür, einem Eingriff, einer Stellung des Chefs des Militärkabinetts, die über⸗ ragend wäre, von der alles ausginge, ist nicht die Rede. Ich möchte den Wunsch haben, daß es mir gelungen ist, einigermaßen die Be⸗ denken zu zerstreuen, welche die Herren in bezug auf das Militärkabinett
haben. (Bravol rechts.)
Ich möchte nur noch eines bemerken, die Forderung, die immer gestellt ist, das Militärkabinett muß unter das Kriegsministerium, könnte Seine Majestät ohne weiteres erfüllen, er könnte sagen: Du Kriegsminister hast jetzt die Bearbeitung dieser Sache zu über⸗ nehmen. Dann müßte ich das, aber ich wäre damit noch nicht in die Lage gesetzt, über diese persönlichen Angelegenheiten hier vor dem Reichstage Rede und Antwort zu stehen und ihm verantwort⸗ lich zu sein. (Lebhaftes Bravol rechts.) Dazu müßten Sie, meine Herren, die Verfassung ändern! (Sehr gut! rechts.) Ohne eine Ver⸗
fassungsänderung geht es nicht ab.
Ich möchte, um die Zeit nicht allzusehr in Anspruch zu nehmen, zum Schluß kommen; auf andere Dinge zurückzukom men, wird sich noch Gelegenheit bieten. Der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) hat gesagt, der Offizier möge sich darüber klar sein, daß er ein Staats⸗ bürger sei. Ich glaube, der Offizier dient nur im Heere, weil er Staatsbürger ist. Er hat gesagt, der Offizier möge sich darüber klar sein, daß er ein Teil der Organisation sei. Selbstverständlich: wir sind ein Teil der Organisation, wir sind Offisiere in der Armee, wir sind im weiteren Sinne Beamte. Wir haben mindere Rechte, als viele Beamte, und müssen sie haben, weil der Allerhöchste Kriegsherr
gelegt werden. Bei der Bearbeitung dieser Akten kann von einer willkürlichen Behandlung der Angelegenheit gar keine Rede sein. Die ehrengerichtlichen Sprüche der Offizierkorps gelangen an das Kabinett, versehen mit den Beurteilungen sämtlicher Vorgesetzter, also, wenn das ehrengerichtliche Verfahren bei einem Regiment stattgefunden hat, des Brigade⸗ und Divisionskommandeurs und des kommandierenden Generals. Alle diese sind gehalten, sich eingehend in formeller und materieller Hinsicht über den Fall zu äußern. Es hat also in jedem Falle eine in jeder Beziehung gründliche Bearbeitung schon statt⸗ gefunden, und die Sache kommt gewissermaßen reif zur Vorlage an die Allerhöchste Stelle. Wird hier in dieser oder jener Richtung eine ab⸗ weichende Stellung zu dem Spruch eingenommen, so wird sie sich fast immer decken mit dem Urteil der vorgesetzten Instanzen, wenn es sich nicht darum handelt, Gnade walten zu lassen, wozu ja Seine Majestät die Macht hat. Unter Umständen wird auch das Verfahren zur noch⸗ maligen Verhandlung an den Truxppenteil zurückgegeben, falls schwere formelle Verstöße vorgekommen oder tatsächliche Umstände nicht be⸗ rücksichtigt sind. Es ist daher völlig ausgeschlossen, und es kann niemals vorkommen, daß das Militärkabinett auch nur andeuten könnte, wie eine solche Angelegenheit zu behandeln sein würde bezw. wie der Spruch auszufallen hätte. Die Bearbeitung der ehrengerichtlichen Angelegenheiten könnte keine gewissenhaftere, keine andere sein, wenn sie etwa durch das Kriegsministerium oder, wie auch vorgeschlagen ist, durch eine besondere unparteiische Behörde geschähe.
Nun, meine Herren, soll gewiß nicht geleugnet werden, daß der Kriegsminister in Meinungsverschiedenheiten, in Differenzen mit dem Chef ds Millitärkabineits gelangen könnte. Das kann aber auch geschehen mit irgend einem anderen General, dem Chef des General⸗ stabes oder mit den Generalin spekteuren. Es ist selbstverständlich — das sehen Sie ja schon hier im Reichstag —, daß, wenn die Herren Sachverständigen ihre Meinung sagen, sie oft in ihren Ansichten
unter allen Umständen einen gewissen diskretionären Gebrauch von seinen Offizieren zu machen jederzeit befähigt sein muß. Das hängt zusammen mit dem Beruf des Offiziers, mit dem Beruf und mit der Verwendung des Heeres. Wir sind völlig überzeugt, daß wir unsere Dienste tun müssen im Heere zum Wohl des Staates, zum Wohle der Armee, am letzten Ende nur, um unserem Vaterlande zu dienen. Davon sind wir völlig durchdrungen. Halten Sie sich versichert, daß wir da in unserer Gesinnung in keiner Weise eine Sonderstellung einnehmen. Wenn wir in besonderer Treue zu unserem König stehen, so müßte das, glaube ich, jeder Partei nur
angenehm sein! (Bravo!l rechts.)
Es sind hier viele Kritiken über die Armee gefallen. Die Armee ist ein starker, mächtiger Baum, in dessen Schatten das deutsche Volk bisher ruhig gelebt hat und Handel und Wandel nachgegangen ist. Ich hoffe, daß unter dem Schatten dieses starken Baumes das Volk weiter in Ruhe und Frieden seiner Friedensbeschäftigung nachgehen kann. Dafür werden wir sorgen. Nehmen Sie die Armee, alles in allem, wie sie ist; denn, meine Herren, in ihrem innersten Kern ist sie tüchtig und hat kein anderes Streben, als vom Vaterlande jeden Feind fernzuhalten und uns im Falle der Not zu verteidigen!
(Lcbbhafter Beifall rechts.)
Abg. Stücklen (Sop): Die soeben gehörte Rede wird wohl niemand von uns überrascht haben, weder bezüglich des Militär⸗ kabinetts noch wegen des Festhaltens an der dreijährigen Dienstzeit ür die Kavallerie. Die letztere hätt der Kriegsminister offenbar als lir vialent für die zweisäbrige Denstzeit der Fußtruppen fest. Wunderbar mußte es aber berübren, daß der Kriegsminister den Luxus in den Offinterkesinos bestritten hat; es liegen doch zu viele Beweise des Gegenteils zu Tage. Als im Reichstage die vEeeee verbandelt wuide, erklärte der Kriegsmini ter auch, er wisse von den Fällen nichts. Die Fälle waren aber doch vorhanden; und so wud es auch mit allen den Fällen liegen, auf welche der Abg. Häusler hingedeutet, und die dem Kriegsminister unbekannt
auseinandergehen. Dann wird die Sache nicht anders gemacht, als
Möglichkeit, eine Willkür zu üben in dem Sinne, wie hier dieses Wort so gern gebraucht wird. In bezug auf die persönlichen Ver⸗
daß vor Seiner Majestät der Vortrag stattfindet, daß jede
sind Es unterliegt auch keinem Zweifel, daß das Bestehen