1909 / 66 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

richtig!) Der Herr Abg. Häusler hat gemeint, Schuhzeug würde aus dem Waffenreparaturfonds beschafft. Kenne ich nicht! Alle diese Fonds werden revidiert; es müßte aufgefallen sein, wenn solche miß⸗ bräuchliche Verwendung mehrfach stattgefunden hätte. Es könnte sich nur um einen einzelnen Fall handeln; ich würde dankbar sein, wenn der Herr Abg. Häusler mir einen solchen Fall nennt mir ist ein solcher nicht bekannt. Er darf nicht vorkommen, es würde ein schweres Vergehen sein! Er hat gesagt, es gebe keine Garantie, daß nicht schwarze Kassen aus Ersparnissen gehildet würden. Wiederum ein schweres Vergehen, das ein Offizier begehen würde, der derartige Dinge machen würde. Weiter: Geschirre und Kutschen würden aus dem Düngerfonds gekauft. Das ist verboten! Ich glaube, daß die Vorgesetzten durchaus darauf halten, daß aus solchen Fonds derartige Beschaffungen nicht stattfinden. Meine Herren, das sind alles schwere Anklagen; ich meine, wenn man solche Anklagen ausspricht, dann sollte man doch auch sagen: da Wund da ist es vorgekommen (lebhafte Zustimmung); aber 8— b 58 1 solche Anklagen in die Welt setzen, e do ür die Armee wer S sch beleidigend sind. (Sehr richtig! Meine Herren, die Herren Abg. Häusler und Müller⸗Meiningen sind nun auch auf die Qualifikationsberichte zu sprechen gekommen und haben es beanstandet, daß diese Qualifikationsberichte geheim seien. Es scheint mir, daß gegen alles, was geheim ist, eine heilige Scheu vorliegt. (Lebhafte Rufe: Sehr richtig! in der Mitte und links.) Meine Herren, ohne irgend welche vertrauliche Verhandlung von Dingen kommt man im praktischen Leben überhaupt gar nicht aus. (Sehr richtig! rechts.) Die Budgetkommission verhandelt Dinge geheim, die Fraktionen halten geheime Sitzungen. Es gibt doch auch zweifellos gewisse Sachen, die man gar nicht durch Gesetze regeln kann, sondern bei denen und dazu gehören nach meiner Meinung pflichtmäßige Beurteilungen, Abgabe von Meinungen man appellieren muß an moralische Faktoren, an das Gewissen, an die Pflichttreue, an das Wohlwollen, und ich glaube, daß das bei Auf⸗ stellung unserer Qualifikationsberichte durchaus geschieht. Das sind unsere Vorschriften. (Abg. Ledebour: Es sind doch Menschen, die die Vorschriften auszuführen haben!) Natürlich sind es Menschen, die es auszuführen haben (Abg. Ledebour: Das ist nicht kontrollierbar was die schreiben!), und zwar, Herr Abgeordneter, der Sie so freund⸗ lich waren, mich zu unterbrechen, sind das ehrliche, anständige und nach ihrem ganzen Charakter gefestigte Menschen. Andere stellen Qualifikationsberichte nicht aus; junge Leute werden mit der Aufstellung von Kualifikationsberichten nicht beauftragt, sondern nur Offiziere denen Seine Majestät die Führung eines Offizierkorps anvertraut hat. Da hat man also doch wohl alle Garantie, daß diese Offiziere mit Aufbietung aller Kraft daran gehen, so gerecht wie irgend mög⸗ lich zu urteilen. (Sehr richtig! rechts.) Nun sagt der Herr Abg. Häusler, daß es notwendig der menschlichen Schwächen, diese Qualifikationsberichte zu halten. Ich möchte fragen, ob denn diejenigen, die qualifiziert werden, nicht auch dieselben menschlichen Schwächen haben wie die⸗ enigen, die sie beurteilen! (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Es wird Ihnen auch schon vorgekommen sein, daß sehr eitle Leute ebhaft widersprechen, wenn man sie auf diese Eitelkelt hinweist. Ich .e. gekannt, die haben sich für Löwen gehalten, und de waren doch nur (Zuruf: Hasen! Heiter : Hammel! (Große Heiterkeit.) Und, meine Herren, was steht eigentlich in dem Quali . bericht drin? Der Inhalt der Qualifikationsberichte ist Vorgesetzter und Untergebener miteinander durchgemacht haben. Ich möchte glauben, jeder Untergebene weiß ungefähr, was der Vorgesetzte von ihm denkt. (Sehr gut! rechts.) Er sieht ihn bei seiner Beschäftigung fast täglich, er beobachtet ihn, er prüft ihn er kennt ihn meistenteils durchaus, er sagt ihm genau, was er an ihm auszusetzen hat, er lobt ihn, er tadelt ihn. Es kann eigentlich für keinen Untergebenen ein Zweifel sein, was an ihm ist. (Sehr richtig! rechts.) Er wird ja nun auch niemals nur von einem Manne beurteilt, sondern er wird von einer Reihe von Vorgesetzten beurteilt Die Vorgesetzten reisen so viel, sagen die Herren. Sie reisen nicht zum wenigsten, um die Offiziere kennen zu lernen und sich ein eigenes Urteil zu bilden. Wenn ein Untergebener falsch beurteilt wird nach Ansicht eines höheren Vorgesetzten, so wird ohne weiteres entweder das Urteil ausgeglichen, oder es wird doch darauf aufmerksam ge⸗ macht: dieses Urteil scheint mir nicht ganz richtig zu sein, und es wird eingeschränkt. So durchläuft diese Qualifikation bis zum kom⸗ mandierenden General vier Instanzen, von denen der betreffende Offizier beurteilt wird. Nun meine ich, da wird doch wohl ein ziemlich richtiges Urteil zustande kommen.

Es ist bereits in unseren Vorschriften vorgese en, da

der Qualifikationsberichte dem einzelnen unter be mitgeteilt werden kann, und es ist ferner vorgeschrieben, daß ein Offizier, welcher seine Stelle nicht mehr ausfüllt, Mitteilung davon erhält, damit er nicht davon überrascht ist, wenn die Frage an ihn herantritt, etwa seinen Abschied zu nehmen oder in e’ne andere Stelle versetzt zu werden. Ich meine, die vorhandenen Garantien sind doch recht bedeutend. Ich erinnere mich aus meiner frühesten Jugend, daß mein Regimentskommandeur einen etwas lockeren Leutnant kommen ließ, ihm seinen Qualifikationsbericht vorlas und sagte: was sagen Sie nun? Das war ein Mann von Selbsterkenntnis, und er sagte: Herr Oberst, ich hatte gedacht, er wäre noch schlechter. (Große Heiterkeit.) Aber, meine Herren, solche Selbst⸗ rkenntnis haben nur wenige. Und nun wird gefordert, der be⸗ reffende soll sich über einen solchen Qualifikationsbericht auch be⸗ schweren können. Da weiß ich nun wirklich nicht, wie das gemacht werden soll. Ist der höhere, über dem Regimentskommandeur stehende Vorgesetzte mit dem Qualifikationsbericht einverstanden, dann ist die Sache erledigt, dann kann aus der Beschwerde nichts werden; ist er nicht damit einverstanden das habe ich schon gesagt ist die Sache wahrscheinlich ausgeglichen. 8 Nun ist es doch ganz undenkbar, daß über die Qualifikations⸗ berichte im Offizierkorps gesprochen werden könnte; das halte für gänzlich unmöglich. Wenn jedem Offizier sein Qualifikationsbericht offen gelegt würde, wenn überall in den Offizierkorpz gesprochen würde: ich habe eine famose Qualifikation na, ich habe eine ein bißchen schlechtere ich habe

Herren, da käme eine Unruhe in das Offinterkorps hinein, eine Disziplinlosigkeit schließlich, die ganz übermäßig wäre. (Sehr richtig! rechts.) Ich kann nur aufs ernsteste warnen vor derartigen Dingen von denen ich hoffe, daß sie niemals eintreten. (Sehr gut! rechts.) Die Folge derartiger Qualifikationsberichte würde einfach die sein daß neben den öffentlichen Qualifikationsberichten noch andere ber⸗ liefen. (Sehr richtig! rechts. Lebhafte Rufe: Hört, hört! links.) Das würde die Folge sein, meine Herren. (Hört, hört! links.) Der betreffende höhere Vorgesetzte würde sich den Oberst heran⸗ nehmen und einfach sagen: ja, Sie haben ihn ja sehr schön quali⸗ ftziert, aber wie ist er denn eigentlich? (Große Heiterkeit rechts.) Ich würde das auch niemand verdenken. Es gibt viele nervöse Leute die allein, wenn sie lesen würden, sie sind als nervös bezeichnet ja die Wände heraufgehen würden. Das würden höchst unerquvickliche Sienen werden. (Sehr richtig rechts.) Schon deshalb, um dem aus dem Wege zu gehen, wird der Mann sagen: gut, lassen wir es dabei, ich werde den Vorgesetzten schon sagen, wie er ist. Lassen wir das System, meine Herren, wie es ist. Es ist gegründet auf die ehr⸗ liche und gerechte Meinung wohlwollender Männer, die über ihre Kameraden urteilen. Etwas Besseres können wir, glaube ich, nicht haben. (Sehr richtig! rechts.) Ich erinnere daran, meine Se welche Dinge vor einigen Jahren passiert sind in einem Nachbar⸗ lande, das ich nicht weiter bezeichnen will, wo die Qualifikations⸗ berichte nicht von dem Vorgesetzten geschrieben wurden, sondern von ganz anderen Leuten (Zuruf von den Sozialdemokraten: Noch schlimmer!) wo der Offizier beurteilt wurde nach seiner politischen oder religtösen

Meine Herren, anders ist es aber, wenn davon 8 3 gesprochen wird, Adel im Avancement bevorzugt würde. Das, meine Herren, ist victns (Lachen links.) Sie können lachen, soviel Sie wollen, dadurch wird n Sache nicht wahr. Sie können mit einem Manne eigentlich nicht rechte b der seit langer Zeit an Stellen steht, wo er über diese Dinge mit 8 entscheiden hat. Das kann ich Ihnen sagen: ich habe noch nies gefragt und hier die anwesenden Offizlere sind Zeugen, und 1 ich etwas sagte, was nicht wahr wäre, ich glaube, ich würde in lhre Achtung sinken —, ich habe noch niemals gefragt: ist der Mann adelig; ist er unadelig? sondern: ist er tüchtig? (Zurufe links.) Meh Herren, unterbrechen Sie mich doch nicht immer, oder vielleicht einine Sie sich, daß mich immer nur einer unterbricht, dann kann ich ih wenigstens verstehen (Große Heiterkeit), aber auf ein Gemurmel v 1 kann ich nicht antworten. t ach diesen Grundsätzen habe ich mein Ministerium gebil Ich muß es aber auf das allerbestimmteste leugnen, daß auch bei 8 Versetzung in den Generalstab der Adel bevorzugt würde. Das ist V einfach unwahr. Ich bin selbst im Generalstab gewesen. Ich bin hier als Leutnant kommandiert und bin in den Generalstab versetzt worden. Wir haben nicht danach gefragt: sind vier Adelige oder sind hier Unadelige, sondern wir haben einfach unsere Pflicht getan und sind dankbar gewesen, daß man uns ausgesucht hatte. Aber wir haben dem alten Feldmarschall Moltke nicht zugetraut, daß er darin einen Unterschied machte. Deshalb empfinde ich es als eine Beleidigun 8 1g 8 Generalstabs der Armee, wenn Herr 1 1 Dr. üller (Meiningen) sagt, daß die best ilung 1 8 1 Naes .. Generalstab mit adeligen, die oder 8 e: ¹ achen werde; adeligen Offizieren besetzt w 8 ee 1 ö Qualifikation Dr. Müller E“ 8 d. 1 üih heur etzen oder anstellen. iesen Steln der Mei llun · eine Herren, die wichtigste Abteil Herren, haben wir seit hundert Jahren gefunden. ist die sogenannte zweite Abteilung, 1 8 1“ B ganze Mobilmachung des Heeres bearbeitet wird. Es ür je 18 8 88 IEö ist nun Offizier eine Ehre, dort hinz kommen. Diese 68 8 a iche Stellung des Kriegs. mal hintereinander in den Händen b 88 ministeriums. Gewiß, meine Herren, man kann be 1 f li be ehhe. 2 ”]“ 88 8 nn zugeben, es ist etwas gewesen. (Zuruf links.) Weil sie tüchtiger waren, aber nicht desh⸗ 1 er n cht den Etat als preußischer tüchtiger, weil sie bürgerlich waren! Davon ist 2 Red p. ö 8 ern als Bevollmächtigter zum Bundesrat, ich bin eine merkwürdige Logik, die Sie haben (Heite beit) e E ich bin nicht einmal sein Meine Herren, der Feldmarschall Moltke hatte 8 Kriege 1870 8 88 n v auf den Etat an ihn gewiesen. drei Abteilungschefs mit. Sie hießen: Bronsart von Schell Sg 1. Thger Erehe. .. . nachherige Minister, von Verdy auch Minister, und von 1“ en, daß enig zu ändern leider zu früh verstorben. Wenn wi bbil ma vüͤrden s 8. aft würde, daran zu ändern. in diesen Stellen mindestens zwei NeeSaat.. 8 4 wäre so sehr schlimm, daß ich in sehr tüchtig, aber wiederum nicht tüchtig, weil sie bürgerlich Eig. 88 2 Generalen, wenn sie (Heiterkeit.) Also ich bitte den Herrn Abg. Dr Müll (E ini b. 6 8 88 w 8 nichts V noch einmal, seine Nachrichten daraufhin ndch 8 8 n nun doch anderer W ist H rechts.) Das Kriegsministerium ist die höchste 1 8 v öu“ 1 8 v8. ha 1“ 8 Meine Herren, wir haben eine geringe Anzahl, vielleicht augtn⸗ nen, gel, die ge⸗ blicklich gar keine mehr unter d tende al 88 LbL H General remonstriert hätte. unadlig sind. Warum? Weil 8 1 . 1 8 18 heh e 12..... 88 18 e- sind, ebenso bei den Ex Ab dae. 1 em Herrn Gaedke vorgew d .“—“ 18 Deutschen Kaiser und König mitzählte. Er hat gesagt: 8 8 g 1.“ 3 48 89 st o bitte um da köͤnnte ich ja bis auf so und so viele Generationen verd ehesh 888 88 ät fragen : höre mal, Meine Herren, das ist doch ganz falsch! Die Offiziere sind 8 diese ööö 8 8 a 4 5 8 ist das einzige, was hohen Stellungen gekommen infolge ihrer Tüchtigkeit als bürgerliche g. Müller (Meiaingen) Offiziere, und haben den Adel bekommen aus Gnade, als einen . is G 1 1 18 Anerkennung von Seiner Majestät für ibre guten v en. - 8 uruf links). Von d S ist es nicht möglich! (Zurufe links.) V Ablige G - 8 v eine Herren, nun ist der Herr Abg. Müller (Meinin M Müller gen) eine Herren, der Herr Abg. Müller (M 8 8 andere Seite gekommen und in der Tat auf eine ernste, das Herr Abg. Haeusler andere 66 1 8 8 18 daskn hs be e. 1. . 8-. der Armee. In der noch die Stellung des Militärkabinetts berührt Ich 'möcht n unserer Armee in einer ganzen Anzahl oder hierüber nur einige Worte sa in ü in einer Zahl will ich lieber sagen —, wie wir es nicht t; . here TT“ 1 kannt faßten Meiaung, die Sie habe den S haben, adelige Regimenter gebildet. Es sind da 89 vi 1“ . gewisse Garnisonen, vielfach lachen; aber das, was ich Ihnen so zkli 5 8 b p. en aufzunehmen. (Hört, hört! links.) Ich denke mir, Meine Herren, das Militärkabinett hat sich entwickelt it d 1 8 ommandeure wohl gescheut haben werden, zu sagen: Armee, unter der Leitung, unter dem Oberkom 8 8 wir nehmen nur Adelige; denn dam ist kein Regimentskommandeur Könige von Preußen. Wenn man die Stell v Rabinenes 8 Armee befugt. Sie werden aber genügend Zulauf gehabt seine Berechtigung und seine Zuftändigkeit 8 veban. aben, haben die Adligen genommen und haben die U V man sich v d Pfüchten dun 8 ärtigen, welche Recht d adeligen abgewiesen. Ich bin mit dieser Art und W - ”e ön, EE eise, die Verfassang dem König von Preußen beiw 2 E üs e in keiner Weise ein⸗ Kaiser zuerkannt sind. Der e 55 AI1“ . hört! links. offe, meine Herren, daß fassung lautet: Der König führt d Oberbef 1 G Abhilfe geschaffen wird, denn nach meiner Ueber b b Lö1öö1u1 1 zeugung muß der Artikel 47: Der König besetzt lle S Abhilfe geschaffen werden. (Sehr gut! links.) Ich sti übat Seime Maiegr der a 0 S ). mme ganz Grund dieser Verfassungsbestmmungen hat Sei ä 7 dem bei, daß es in keiner Weise zulässig ist, daß e Wi M 1 s zum Wilhelm I. unterm 28. Januar 1861 Schaden der Armee ist, wenn man es aufkommen läf Kabi 1 in äßt, von Kabinettsorder ergehen lafsen, welche die ministeri enzei 8 gs 1 (Sehr gut! links) von militärischen Erlassen, Orders und Befehlen egimenter etwa als erster Klasse und die Allerhöchsten Kabinettsorder sollen E Verab unadeligen als zweiter Klasse bezeichnen zu wollen. (Zurufe link V som . lieen Arwerbefehle, welche dir die 8 s.) von Offizieren sowie alle sonstigen A b e11 n 8 5 rmeebefehle, welche den Etat achher nicht alterieren, überhaupt nicht gegengezei d kommen Sie heran zum Reden! (Heiterkeit.) Ich halte das für 11“ b Reden! : eit. as für nimmt also Ernennungen usw. von Offi,ieren v für die Armec. Es hat sich das allmählich mstehenden Kommandogewalt, auf Grund n ö und es ist sehr eigentümlich, kommandiert, seine Willensmeinung über Ausbildung, Erziehung des

daß das in unserer Zeit geschieht oder geschehen ist. Denn ich habe Ranglisten von Regi⸗ Offizierkorps usw. kundgibt und überhaupt Armeebefehle erläßt, nicht Oberbefehlshaber des Heeres.

mentern gehabt, die jetzt nur aus adeligen Offisieren 1 1 gebildet sind als Akte der Regierungsgewalt, sondern als 8 1813, 1814, 1815, in den Jahren 1866 und Die Allerhöchste Kabinettsorder vom 18. Januar 1861 gilt überall als 85 85 8 c. 188gn Offiziere, rechtsgültig, undes ist nicht nur von namhaften Rechtslehrern sondern auch egimenter begründet haben. Das sollten ihre im Reichstag anerkannt worden, daß s Regierune Kommandeure nicht vergessen. (Bravo! links.) Das ö1.“ d 2 2 paßt auch nicht akte in korrekter Weise geschieden hab Rei EE111“ akt g abe. Die Reichsverfassung hat dem : g! links.) Wer die König von Preußen von seiner Befehlsgewalt ü⸗

1 t 5 8 gere preußischen Armee kennt, der kennt damit allerdings, nichts genommen. Nach Art. 63 seht das d-Ie r. 85 2 8 es 8 Der preußische Adel hat Kaisers, welcher weiter die Pflicht und das Recht hat

geopfert im Heeresdienste, und die Traditionen zu tragen, daß inn d s b Truppentei

eb“ W b gen, daß innerhalb des deutschen Heeres alle Truppenteile voll⸗

zählig und kriegstüchtig vorhanden sind d f ene. sie knüpfen auch an die Geschlechter dieser Familien an, die Orcanisation und Formation, in n 8 alles geopfert haben, die als Führer den preußischen Königen und dem Ausbildung der Mannschaften sowie in der Quali 1 ti der ffnie preußischen Lande Großes geleistet haben. (Bravol rechts.) Es wäre de h ge, he

d hergestellt und erhalten wird. Zu di 8 K

1s. SS. zu vrag weern weil sie auch ermächtigt, sich jederzelt durch 8ec⸗nesa⸗ r eine Duelle sind für einen guten und tüchtigen Offiziers⸗ einzelnen Kontingente zu überzeugen und die⸗

18 Aber ich bin auch überzeugt, diese Familien selbst wollen es gefundenen Mängel anzuordnen. Auch 1.“ b

gar n. cht, daß dadurch etwa das bürgerlicke Element zurückgedrängt von Preußen die Offiziere seines Kontingents, also d -

wird. (Sehr wahr! rechts. Lachen links.) Meine Herren, wir ISeeeecbr

Heeres und der 8 sind heute auf das bürgerliche Glement angewiesen, und wir woleen ihm durch Konventionen angeschlossenen Kontingente.

nicht vergessen, daß einige unserer größten Offiziere in der Armee

eine ganz schlechte (Bewegung rechts) usw. usw., 8 ’“

(Schluß in der Zweiten Bellage.)

bürgerlicher Abstammun .““

zum D

hältnisse der Offizijere muß er sich bei seinen Vorschlägen einerseits nach den Truppenetats und nach den Bestimmungen, anderseits nach

Ansichten auseinandersetzt, und Seine Majestät über den Fall ent⸗ scheidet und sagt: ich neige mich mehr dieser Auffassung zu oder jener. Ich bin nie in der Lage gewesen, solange ich hier im Kriegsministerium

den Qualifikationsberichten richten. Hinsichtlich der Beachtung der Etats kontrolliert sowohl das Kriegsministerium als auch der Rechnungshof, hinsichtlich der richtigen Verwendung der Osfsiziere ergibt sich die Kontrolle ganz von selbst durch die Ansprüche, welche an die Leistungen der Offiziere gestellt werden. Das Militärkabinett würde überhaupt gar nicht in der Lage sein, auf die Dauer Offtziere, welche nicht geeignet sind, in besonderen Stellungen zu verwenden, sie würden doch nichts leisten, und es würde über sie berichtet werden, daß sie nicht zu brauchen wären, und dann würden sie zurückgezogen werden. Ein solches System der Willkür würde sich also gar nicht halten lassen. Eine Bevorzugung im Avancement läßt sich, wie die Herren wissen, heutzutage nur durch den Generalstab oder durch das Kriegs⸗

Außerdem ist Seiner Majestät dem Kaiser durch das Reichsmilitärgesetz aus⸗ drücklich übertragen, die Vorschriften über die Handhabung der Distziplin zu erlassen. Völlig frei und unbeschränkt in der Ausübung dieser Rechte und Pflichten ist Seine Majestät natürlich nicht; denn er hat einmal ge⸗ wisse Dinge durch die Konventionen abgegeben, anderseits ist er ein⸗ geengt durch das Budgetrecht des Reichstags. Zur Ausübung der ihm verliehenen Befugnisse, Pflichten und Rechte bedient Seine Majestät sich verschiedener Organe, des Kriegsministeriums, des Chefs des Generalstabs der Armee, des Militärkabinetts und anderer. Es ist ohne weiteres klar, daß einzelne dieser Befugnisse der Mitwirkung des Kriegsministers sich sehr wohl entziehen können, indem sie Dinge be⸗

stehe, in große Differenzen mit einem dieser Herren zu gelangen. Sehr interessant ist es nun, daß ich in einer Zeitung vor einiger Zii gelesen habe, daß alle Direktiven und jede Initiative in der Heere 1 verwaltung für die Organisation und so weiter und so weiter vom Militärkabinett ausginge. Nun, meine Herren, wenn das Krieg ministerium eine so vertrottelte Behörde wäre (Heiterkeit), so müß man doch eigentlich sehr dankbar sein (Sehr richtig! rechts. Heiter⸗ keit) und müßte das Kabinett loben, daß doch an irgend einer Stelle jemand wäre, der die Sache vorwärts bringt, aber nein, es wird aufs allerbitterste getadelt. Nun, meine Herren, die Logik kann ich eigentlich nicht begreifen, irgendwo muß es doch vorwärts

gehen.

Nun muß ich aber aufs bestimmteste erklären, daß das

treffen, die mit der Verwaltung in weiterem oder engerem Sinne oder mit dem Etat in keiner Weise kollidieren und sich darstellen als reine Akte der Kommandogewalt, also Dinge, die lediglich den Oberbefehl betreffen, den Seine Majestät allein führt. Wie schon gesogt, ist es in Preußen allzeit üblich gewesen, daß

der König die Anstellung der Offiziere, ihre Versetzung, Verwendung in besonderen Stellungen und ihr Ausscheiden aus dem Dienst stets als eine Sache der unmittelbaren Kommandogewalt angesehen hat. Diese Art ist auch bestehen geblieben nach Reorganisation der Armee im Jahre 1808. Bei Errschtung des Kriegsministeriums im Jahre 1809 wurde zwar das Organ für die Bearbeitung der persön⸗ lichen Angelegenheiten unter das Kriegeministerium gestellt. Zur Be⸗ urteilung des heutigen Verhältnisses ist das aber ohne Belang; denn in der vorkonstitutionellen Zeit war der Minister nur dem absoluten König verantwortlich. Seit dem Jahre 1818 ist diese Abteilung im Hof⸗ und Staatshandbuch (späteren Staatskalender) als Militärkabinett bezeichnet worden. Aus den Akten des Kriegsministeriums geht nicht hervor, woher diese Bezeichnung stammt; auch ist keine Allerhöchste Kabinettsorder vorhanden, welche sie festsetzt. Die Chefs der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten sind auch nicht zu Chefs des Militärkabinetts ernannt worden. Im Staatskalender für 1859 finden sich z. B. folgende Angaben: 3 Geheimes Kabinett Seiner Majestät des Königs für die Militär⸗ angelegenheiten: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw., Chef der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗

ministerium.

Dann weiter: Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten

steht unmittelbar unter dem Kriegsministerium —, 1I11 vortragende Räte: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw., Abteilungschef.

Ueber die dienstlichen Pflichten dieser Abteilung ist in einem

Memoire über die Organisation und die Ressortverhältnisse des

Königlich preußischen Kriegsministeriums vom Juli 1861 folgendes

gesagt das wird für den Herrn Abg. Müller (Meiningen) be⸗

sonders interessant sein: Ihre Bestimmung ist, die speziellen Personalangelegenheiten der Offiziere und Militärpersonen zu bearbeiten, insoweit die Ent⸗ scheidung Seiner Majestät des Königs erforderlich ist. Der Chef der Abteilung, welcher in der Regel General und Generaladjutant ist, hält Seiner Majestät gewöhnlich wöchentlich dreimal Vortrag. Er ist unmittelbarer Ratgeber des Königs, muß z. sich aber in Ansehung der allgemeinen Grundsätze und der zu verwendenden Geldmittel der Zustimmung des Kriegsministers ver⸗

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ist

Zu den regelmäßigen Geschäften der Abteilung gehört die Herbei⸗ ührung der Allerhöchsten Befehle in bezug auf die Anstellung, Beförderung, Versetzung, Kom mandierung, Beurlaubung, Belohnung,

Bestrafung, Begnadigung und Verabschiedung der Offiziere und Portepeefähnriche und die Erteilung des Heiratskonsenses. d

Ferner bearbeitet die Abteilung diejenigen Angelegenheiten und h Priwatsachen Seiner Majestät des Königs, womit Seine Majestät sie speziell betraut, z. B. die Zufertigung beim König eingegangener Berichte und Gesuche an den Kriegsminister zum Vortrag oder zur Entscheidung, die Zahlung gewisser Unterstützungen an Militär⸗ personen und an Familien solcher aus der Königlichen Schatulle, Aufstellung der Reisepläne Seiner Majestät, Anordnung von militärischen Feierlichkeiten u. dergl. mehr.

Die letzteren Arbeiten sind die eines Kabinetts und wird die Abteilung auch „Mililärkabinett Seiner Majestät des Königs“

genannt. Meine Herren, aus diesen Vorschriften ist also ersichtlich, daß der Abteilungschef, obwohl er dem Kriegsminister unterstellt war, per⸗ sönlichen Vortrag bei Seiner Majestät dem Könige halte und sich lediglich über allgemeine Armeegrundsätze und über Geldausgaben mit dem Kriegsminister ins Einvern ehmen zu setzen hatte. Ich kann nicht glauben und nicht sagen, daß ich dieses Verhältnis

für ein ganz würdiges halte; denn der Kriegsminister hatte formell den Chef des Kabinetts unter sich, auf dem Papier, materiell hat er ihm nichts zu sagen. (Hört, hört! in der Mitte.) Ich muß sagen, daß die Trennung, die im Jahre 1883 eingetreten ist, nach meiner Meinung viel besser ist. Nun wird das Militärkabinett in der Oeffentlichkeit vielfah als etwas im stillen Wirkendes, als etwas Mystisches, als etwas Bösartiges hingestellt. (Heiterkeit rechts.) Ich möchte fragen, meine Herren: was ist das Militärkabinett? An

durch die Kriegsakademie, in die Kriegsakademie gelangen sie durch

Examens die Einberufung erfolgt. Die besten Offiziere der Kriegs⸗ akademte läßt sich der Chef des Generalstabs zum Generalstab

kommandieren,

er muß diese nehmen, er hat gar keine anderen. Die Versetzung in das Kriegsministerium erfolgt durch U’berweisung von Qualifikations⸗

und bekommt sie ausnahmslos zugewiesen. Chef des Kabinetts nicht mehr zu tun, als die Vorschläge vorzubereiten

und Seiner Majestät vorzulegen.

doch eine Uebertreibung erscheint, wenn gesagt worden ist, daß das Wohl und Wehe von 25 000 Offizieren einfach in der Hand des Chefs

überhaupt mit diesen Offizieren gar nicht zu befassen, ehe nicht irgend ein Qualifikationsbericht vorliegt, oder ein Vorschlag des betreffenden so Generalkommandos oder einer oberen Waffenbehörde auf eine Ver⸗ setzung oder eine Vorpatentierung oder eine Kommandierung eingeht;

8 bis dahin hat er

muß der Chef des Millitärkabinetts Seiner Majestät Vorschläge machen. Majestät die Qualifikationsberichte über die Offiziere vorgelegt werden, und Seine Majestät sucht die Offiziere aus und befiehlt, wohin sie versetzt werden sollen. tun.

die Macht hat, durch Seinen Oberbefehl diese Versetzungen zu ver⸗ fügen.

auch die Bearbeitung der Ehrengerichtssachen. die bearbeitenden Offiziere an die Bestimmungen gebunden.

ehrengerichtliche Untersuchung anzuordnen

Verfahrens gerichtliche Verfahren wird durch den Kriegsherrn befohlen und bei

dem betreffenden Truppenkörper durchgeführt, ohne daß eine Meldung darüber an Seine Majestät den Kaiser und König erfolgt, abgesehen von einzelnen besonderen Fällen des ehrengerichtlichen Verfahrens gegen Regimentskommandeure, General⸗ und Flügeladjutanten, bei

Angelegenheit erst Kenntnis, wenn die Akten Seiner Majestät vor⸗ gelegt werden. willkürlichen Behandlung der Angelegenheit gar keine Rede sein. Die ehrengerichtlichen Sprüche der Offizierkorps gelangen an das Kabinett, versehen mit den Beurteilungen sämtlicher Vorgesetzter, also, wenn das ehrengerichtliche Verfahren bei einem Regiment stattgefunden hat, des Brigade⸗ und Divisionskommandeurs und des kommandierenden Generals. und materieller Hinsicht über den Fall zu äußern. Es hat also in jedem Falle eine in jeder Beziehung gründliche Bearbeitung schon statt⸗ gefunden, und die Sache kommt gewissermaßen reif zur Vorlage an die Allerhöchste Stelle. weichende Stellung zu dem Spruch eingenommen, so wird sie sich fast immer decken mit dem Urteil der vorgesetzten Instanzen, wenn es sich nicht darum handelt, Gnade walten zu lassen, wozu ja Seine Majeslät die Macht hat. Unter Umständen wird auch das Verfahren zur noch

formelle Verstöße vorgekommen oder tatsächliche Umstände nicht be⸗ rücksichtigt sind.

In de te ules Militärkabinett nie und nimmer in mein Ressort in irgend einer Weise eingegriffen hat. Ich habe mit dem Militärkabinett stets von dem Gesichtspunkt aus gearbeitet, auch mit meinem Freunde, dem verstorbenen Grafen Hülsen, daß wir uns gesagt haben, wir müssen bestrebt sein, gemeinsam zu arbeiten und das Heer vorwärts zu bringen. Zu diesem Zwecke ist gerade er es gewese der mir gesagt hat, ich werde stets Offiziere aus dem Kriegsministerium nehmen, weil diese den Geschäftsgang, die Bestimmungen, die Gesetze am besten kennen, weil sie wissen, wohin sie wollen. Wie gesagt, ich habe ja schon angedeutet, es ist eine große Anzahl ehemaliger krieg ministerieller Offiziere im Militärkabinett. Ich habe niemals vo Militärkabinett eine Aufforderung bekommen etwa, Seine Majestät der Kaiser haben geruht, das und das zu befehlen, das soll gemacht werden, das ist niemals vorgekommen. Es kann auch eigentlich gar nicht vorkommen, denn der Kriegsminister ist in der glücklichen Lage, Seiner Majestät jede Woche einen persönlichen Vortrag zu halten und in diesem persönlichen Vortrag kommen alle Dinge, die überhaup

die Verwaltung umfassen, zum Vortrag, sämtliche Organisationsfragen, Bewaffnungs⸗, Bekleidungs⸗, Verwaltungsfragen, die großen Manöver, die Mobilmachung, die Landesbefestigung, all dieses trägt allein de Kriegsminister vor, ist allein dafür verantwortlich, und wenn aus besonderen Gründen es notwendig ist, etwa einen General⸗ inspekteur oder den Chef. des Generalstabes hinzuzuziehen, erfolgt das. Sie ersehen daraus, meine Herren, es geht in jeder Beziehung vollständig ressortmäßig, bestimmungsmäßig und gesetzmäßig vor sich, von irgend einer Willkär, einem Eingriff, einer Stellung des Chefs des Militärkabinetts, die ü ragend wäre, von der alles ausginge, ist nicht die Rede. Ich möchte den Wunsch haben, daß es mir gelungen ist, einigermaßen die Be⸗ denken zu zerstreuen, welche die Herren in bezug auf das Militä

haben. (Bravo! rechts.) 8 Ich möchte nur noch eines bemerken, die Forderung, die immer gestellt ist, das Militärkabinett muß unter das Kriegsministerium. könnte Seine Majestät ohne weiteres erfüllen, er könnte sagen: Du Kriegsminister hast jetzt die Bearbeitung dieser Sache zu über⸗ nehmen. Dann müßte ich das, aber ich wäre damit noch nicht in die Lage gesetzt, über diese persönlichen Angelegenheiten dier vor dem Reichstage Rede und Antwort zu stehen und ihm verantmort⸗ lich zu sein. (Lebhaftes Bravo! rechts.) Dazu müßten Sie, meine Herren, die Verfassung ändern! (Sehr gut! rechts) Ohne eine Ver⸗ fassungsänderung geht es nicht ab.

Ich möchte, um die Zeit nicht allzusehr in Anspruch iu nehmen, zum Schluß kommen; auf andere Dinge jurückzakom men, wird sich noch Gelegenheit bieten. Der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) hat gesagt, der Offizier möge sich darüber klar sein, daß er ein Staats⸗ bürger sei. Ich glaube, der Offizier dient nur im Heere, weil er Staatsbürger ist. Er hat gesagt, der Offizier möge sich darüber Nar sein, daß er ein Teil der Organisation sei. Selbstverständlich: wir sind ein Teil der Organisation, wir sind Offijiere in der Armee, mwir sind im weiteren Sinne Beamte. Wir haben mindere Rechte, alb viele Beamte, und müssen sie haben, weil der Allerböchste Kriegsherr unter allen Umständen einen gewissen diekretionären Gebrauch von seinen Offizieren zu machen jederzeit befähigt sein muß. Das hängt zusammen mit dem Beruf des Offuiers, mit dem Beraf und mit der Verwendung des Heeres. Wir find döln überzeugt, daß wir unsere Dienste tun müssen im Heere zum Weodl des Staates, zum Wohle der Armte, am letzten Ende un, um unserem Vaterlande zu dienen. Davon sind wir döllig derchdrungen. Halten Sie sich versichert, daß wir da in unserer Gesinnung in euʒ Weise eine Sonderstellung einnehmen. Wenn wir in desonderer Trenr m unserem König stehen, so müßte das, glande ich seder Parem mar

angenehm sein! 8

(Bravo! rechts.) 8 Es sind hier viele Kritiken über die Armer gefalen. Die

sterium erlangen.

besonderes Examen, wobei lediglich nach der Güte des

und dort findet eine gründliche Durcharbeitung

Auslese statt. Die besten Offiziere schlägt der Chef Generalstabs zur Versetzung in den Generalstab Seiner Majestät Kaiser vor, und der Chef des Kabinetts ist gar nicht in der Lage, ner Majestät andere Offiziere für den Generalstab vorzuschlagen,

chten jedes Jahr an den Kriegsminister. Der Kriegsminister sucht aus diesen Qualifikationsberichten diejenigen aus, die ihm am

en erscheinen, und macht sie dem Kabinett Seiner Majestät namhaft Also auch hierbei hat der

Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß es mir

Militärkabinetts liege. Der Chef des Militärkabinetts hat sich

mit allen Offizieren nicht das geringste tun. Nur allerdings bei der Besetzung der höheren Stellen

Diese Vorschläge geschehen nicht anders, als daß Seiner

Irgendeiner muß doch einen derartigen Dienst Ob das nun der Chef des Militärkabinetts ist oder ein anderer,

total gleichgültig. Es kommt nur darauf an, daß Seine Majestät

Der Dienstbereich des Militärkabinetts umfaßt nach dem Gesagten Aber auch hierbei sind So ist B. das Millitärkabinett überhaupt nicht in der Lage, eine oder in den Gang des

einzugreifen oder ihn zu beeinflussen. Das ehren⸗

enen sich Seine Majestät die Anordnung des Verfahrens vorbehalten at. Somit bekommt das Militärkabinett von einer ehrengerichtlichen

Bei der Bearbeitung dieser Akten kann von einer

Alle diese sind gehalten, sich eingehend in formeller

Wird hier in dieser oder jener Richtung eine ab⸗ ist ein starker, mächtiger Baum, in dessen Schatten dar deuscde Bel bisher ruhig gelebt hat und Handel und Wandel nacdgagangen s. Ich hoffe, daß unter dem Schatten dieses starken Baumes das Boelr weiter in Ruhe und Frieden seiner Friedenkdeschütigung nacdgeden kann. Dafür werden wir sorgen. Nehmen Sie die Armer, Alek in allem, wie sie ist; denn, meine Herren, in idrem innersten Kern M sie tüchtig und hat kein anderes Streben, all vom Vaterlande zeden Feind fernzuhalten und uns im Falle der Not zu derteidtgent (Lbhafter Beifall rechts.) 8

Abg. Stücklen (Sot); Die soeden gedörte Reade wind wahl niemand von uns überrascht haben, weder der des Müunhr⸗ Orerwdeen

maligen Verhandlung an den Truxpenteil zurückgegeben, falls schwere

Es ist daher völlig ausgeschlossen, und es kann niemals vorkommen, daß das Militärkabinett auch nur andeuten köͤnnte, wie eine solche Angelegenheit zu behandeln sein würde bezw. wie der Spruch auszufallen hätte. Die Bearbeitung der ehrengerichtlichen Angelegenheiten könnte keine gewissenhaftere, keine andere sein, wenn sie etwa durch das Kriegsministerium oder, wie auch vorgeschlagen ist, durch eine besondere unparteiische Behöͤrde geschähe.

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der Spitze steht ein General, der eine lange Ausbildung im General⸗ stab und in der Truppenführung bekommen hat, an seiner Seite Offiziere, die zum großen Teil seit längerer Zeit sich im Kriegs⸗ ministerium bewährt haben. Ich möchte meinen, daß gerade diese Offiziere durch diese Auswahl nach ihrer Qualität die volle Gewähr bieten dürften, daß alle Arbeiten in völlig sachg mäßer Weise erledigt werden, daß sie nach dem Gesetz und nach den Bestimmungen ge⸗ schehen. Der Chef des Militärkabinetts hat überhaupt gar nicht die

Möglichkeit, eine Willkür zu üben in dem Sinne, wie hier dieses Wort so gern gebraucht wird. In bezug auf die persönlichen Ver⸗

Nun, meine Herren, soll gewiß nicht geleugnet werden, daß der Kriegsminister in Meinungsverschiedenheiten, in Differenzen mit dem Chef d s Militärkabinetts gelangen könnte. Das kann aber auch geschehen mit irgend einem anderen General, dem Chef des General⸗ stabes oder mit den Generalinspekteuren. Es ist selbstverständlich das sehen Sie ja schon hier im Reichstag —, daß, wenn die Herren Sachderständigen ihre Meinung sagen, sie oft in ihren Ansichten auseinandergehen. Dann wird die Sache nicht anders gemacht, als daß vor Seiner Majestät der Vortrag stattfindet, daß eder seine

Aequivalent für die zweisädrige Deustheit der

Wunderbar mußte es abder

fuͤr die Kavallerte. Die letz ere daärt der Kriegkamzeet odf ndar deoh

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des Gegenteile zu Tage. Alk im —. verbandelt wurde, erklärte der Krtegeminbseer Ar mw. Faällen nichte. Ox waren Ader dohdh derdandenz

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