derselben Art, wie wir sie für den Bergbau fordern. Die Bau⸗ die Bauarbeiterschutz⸗ angestellt, der durchaus erfolgreich wirkt. Die Unternehmer behaupteten, die aber das Reichs⸗ hat der Kommission ausdruücklich bekundet, daß und das Erforderliche
die E. behörden im großen und ganzen entsprochen haben.
arbeiter haben sich schon selbst helfen müssen; kommission in Frankfurt hat einen Baukontrolleur
Feststellungen desselben seien nicht zutreffend; versicherungsamt hre Ausstellungen berechtigt gewesen sind, veranlaßt worden ist. Die Kontrolle durch genossenschaften ist also durchaus unzureichend. In a diese Institution der Arbeiterkontrolleure eingeführt und hat sich bewährt. Wenn fähig zur Baukontrolle hält, weil
Bayern
on statischen Berechnungen. Auch technisch gebildete
in der Grube arbeiteten, die beiden Maurer. kreisen und bitten Sie,
erordnung.
Abg. Dr. Grunenberg (Zentr.): Meine Freunde haben im Reichstag schon wiederholt Anträge auf Erlaß von Bauarbeiterschutzbestimmungen eingebracht, und der Reichstag hat einen solchen Antrag des Grafen die Sozialdemokraten setzten Die Unfälle im Baugewerbe daß und sie werden auf ungenügende Schutzbestimmungen zurückgeführt. Die Regierung hat sich redlich bemüht, die Baukontrolle zu verstärken, und hat 18 neue Stellen für technische Aufsichtsbeamte geschaffen, aber leider noch keine Arbeiterkontrolleure eingesetzt. In Bayern und Württemberg sind damit gute Erfolge erzielt worden. Die Aufgabe der Arbeiterkontrolleure darf allerdings nicht zu hoch gestellt werden, sie müssen vor allem darauf zu achten haben, daß Unfallverhütungs⸗ vorschriften beobachtet werden, während ihnen schwierige technische Die Wirkung dieser Bau⸗ günstig, vor allem wissen die Arbeiter, daß sie unter diesem Schutz stehen, und auch für die Arbeit⸗ Wir wünschen natürlich keine polizeilichen Beamten, sondern nur vertrauenswürdige und ver⸗ Unser Antrag sieht in erster Linie eine reichsgesetzliche eine Bundesratsverordnung nicht eine solche Verordnung Vor allem müßte wenigstens die preußische rage vorgehen. Nachdem zwei Bundesstaaten seit 18 Jahren praktische Erfahrungen und der Reichstag die Sache empfohlen hat, ist die Einsetzung der Arbeiterbaukontrolleure so weit spruchreif, daß die Nach unserem Antrag soll die Regierung allerdings nur dann vorgehen, wenn die Ich bitte die Regierung dringend,
Hompesch im Jahre 1907 angenommen; erst später mit solchen Anträgen ein. sind jahlreich,
die baupolizeilichen Vorschriften und die Aufgaben nicht gestellt werden dürfen.
kontrolle ist nach den Erfahrungen geber wird die Kontrolle erwünscht sein.
ständige Leute. Regelung vor. Warum aber geeignet sein soll, kann ich nicht einsehen; steht einem Gesetz gleich.
Regierung endlich einmal mit der Lösung dieser F
gemacht haben, preußische Regierung diesen Schritt unternehmen kann.
Reichsregierung nichts unternimmt. unserem Antrage stattzugeben.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:
Mieeine Herren! Die Königliche Staatsregierung hat zu allen Zeiten dem Schutze der Bauarbeiter gegen Unfall und Krankheiten ihre besondere Aufmerksamkeit zugewendet und in Würdigung der großen Bedeutung dieser Frage immer wieder betätigt. Ich muß der Auf⸗ fassung des Herrn Abg. Leinert widersprechen, daß die Staats⸗ verwaltung den Gefahren, denen die Bauarbeiter bei Ausübung ihrer Berufstätigkeit ausgesetzt sind, gewissermaßen mit verschränkten Armen und passiv gegenüberstehe. Ich muß dagegen Einspruch erheben, daß der Bauarbeiterschutz in Preußen völlig im argen liege, daß in Preußen um den Arbeiterschutz auf den Bauten sich niemand kümmere. Will man die gesamte Frage zutreffend beurteilen, so muß man
sich ein Bild des jetzigen Zustandes machen. An materiellen Vor⸗ schriften für den Bauarbeiterschutz kommen an erster Stelle die mehr⸗ fach erörterten Unfallverhütungsvorschriften der Baugewerksberufs⸗ genossenschaften in Frage. Diese beruhen auf reichsgesetzlicher Grund⸗ Sie sind, soweit sie für Preußen in Betracht kommen, noch jüngst der Zentral⸗ behörde des Reichs, die auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes wohl die umfassendsten Kenntnisse sammelt, dem Reichsversicherungs⸗ amt, einer grundlegenden Revision unterworfen worden. Der Bau- arbeiterschutz beruht ferner auf einer Reihe von Polizeiverordnungen, die für alle Gemeinden mit regerer Bautätigkeit gelten und den Schutz gegen die Gefahren der Witterung, die Förderung des Anstandes und der Sittlichkeit, die Ordnung in den Baubuden u. g. im Auge haben. Diesen Polizeiverordnungen liegt eine Muster⸗
lage, gelten für das ganze Reich, für Stadt, für Land.
in meinem Ministerium im Einvernehmen mit
verordnung zugrunde, die im Jahre 1899 in der Zentralinstanz aus⸗
gearbeitet worden ist. Diese Musterverordnung ist im Jahre 1907
einer grundlegenden Revision unterworfen worden und entspricht fast in allen ihren Einzelheiten denjenigen Forderungen, die selbst von der
sozialdemokratischen Partel geltend gemacht worden sind. Wenn wir
diese Musterverordnung nur im Gebiete der größeren Gemeinden mit
regerer Bautätigkeit haben durchgeführt sehen wollen, so haben wir
uns an das Bedürfnis gehalten. Es liegt eben auf dem platten nicht ein gleiches Bedürfnis vor, polizeilich einzu⸗ In dasselbe Gebiet der Polizeiverordnungen fallen die Gerüstordnungen, die aller Orten erlassen sind teils als besondere Polizeiverordnungen, teils als Teile von Bauordnungen.
Es ist besonders noch hinzuweisen auf die Gewerbeordnungsnovelle
om Jahre 1907, welche die Gewerbelegung unfähiger, leichtsinniger Unternehmer und den Ausschluß ungeeigneter Unternehmer von schwierigen Bauten ermöglicht. Es ist ferner Vorsorge getroffen, daß
iejenigen, die es in erster Linie angeht, die Bauleiter, die Bau⸗ unternehmer, rechtzeitig Gelegenheit haben, für den Bauarbeiterschutz und ihre Anwendung durch Kurse auf unseren technischen Hochschulen, durch Kurse auf unseren Baugewerk⸗ schulen zu informieren.
Es ist nun zweifellos richtig, daß auch die trefflichsten Be⸗ stimmungen, die sorgsamsten Vorschriften, ganz den Bedürfnissen angepaßt, nicht wirken, wenn sie nicht einer dauernden Kontrolle unterliegen. Eine solche Kontrolle erfolgt durch die Organe der Baugewerksberufsgenossenschaften, durch die von dem Herrn Abg. Leinert erwähnten technischen Aufsichtsbeamten. es in den für Preußen in Betracht kommenden nicht 49, sondern 89, und man kann zugeben, es wäre erwünscht, wenn die Zahl dieser technischen Aufsichtsbeamten noch vermehrt würde.
Die Kontrolle erfolgt weiter in allen Städten mit regerer Bau⸗ tätigkeit, insbesondere auch in denen mit Königlicher Polizeiverwaltung, einmal durch höhere Baubeamte, ferner aber durch mittlere, technische Beamte, die für diesen Zweck ausschließlich angestellt sind, keine andere Aufgabe kennen und besonders vorgebildet werden, nämlich Bausekre⸗ täre und Bauassistenten. In Berlin haben wir deren in den letzten Jahren mit Bewilligung dieses hohen Hauses nicht weniger als 20
auf den Bauten schon man die Arbeiter nicht für sie nicht genügende technische Kenntnisse haben, so verstehen doch auch viele Bauunternehmer nichts m Baubeamte önnen manchmal Ugfälle nicht vermeiden; in einem Fall sollte ein Wasserbehälter aus Beton im Gewicht von 96 Zentnern in die Erde versenkt werden und stand auf einem Holzgerüst; der technische Bau⸗ beamte erklärte das Gerüst für fest genug, als aber zwei Maurer noch stürzte es ein, und der Behälter zermalmte verlangen also Baukontrolleure aus Arbeiter⸗ unseren Antrag anzunehmen oder auch den Antrag Hitze mit Weglassung der Bestimmung über den Erlaß einer
sich über die Vorschriften
Deren gibt
angestellt. Auf Grund einer starken Einwirkung des Ministers der öffentlichen Arbeiten sind gleichartige, gleichwertige Beamten auch in allen anderen Gemeinden, in denen eine regere Bautätigkeit herrscht, in denen aber keine Königliche Polizeiverwaltung besteht, angestellt worden, und ich kann jenen Gemeinden gegenüber meinen Dank zum Ausdruck bringen, daß sie das getan und den Wünschen der Aufsichts⸗
Dann haben wir zur Kontrolle besonders ausgebildete Schutz⸗ leute. Die Kontrolle wird von diesen aber nur insoweit ausgeübt, als eine tiefere technische Vorbildung nicht erforderlich ist. Es handelt sich insbesondere um die Kontolle der Polizeiverordnungen, die in erster Linie der Abhaltung der Berufskrankheiten, der Sittlich⸗ keit und der Reinlichkeit gelten, und diese Kontrolle kann in durchaus genügender Weise durch entsprechend vorgebildete Schutzleute wahr⸗ genommen werden.
Diese Organe reichen nach Auffassung der Staatsregierung aus, um Unfällen vorzubeugen und den Bauarbeiterschutz wirksam zu ge⸗ stalten, soweit dies im Bereich der Möglichkeit liegt. Unfälle völlig zu verhindern, wird die Staatsregierung und jeder, der sich mit der Kontrolle befaßt, außerstande sein, weil eben das Baugewerbe mit gewissen unvermeidlichen Gefahren verbunden ist, und weil wir damit rechnen müssen, daß ein großer Teil der Unfälle auf Verschulden, auf die Nichtachtung der Schutzbestim⸗ mungen, auf die Nichtachtung der Gefahr von seiten der Arbeiter zurückgeführt werden muß. (Sehr richtig! rechts.) Die Statistik gibt darüber zweifelsohne Aufschlüsse, daß leider noch immer der größte Teil der Unfälle auf die Nichtachtung der Gefahr, die Nichtachtung der sorgfältig erlassenen Bestimmungen zurückgeführt werden muß. Gleiches erleben wir in allen Gewerbebetrieben, wir erleben es auch im Betriebe der großen öffentlichen Transport⸗ anstalten; durch die ständige Hantierung gewöhnt sich der Arbeiter an die Gefahr und achtet sie nicht. (Sehr richtig! rechts.)
Die preußischen Ressorts haben sich bislang gegenüber Anträgen, die sich im Sinne des Antrags Borgmann und Genossen, auch im Sinne des Antrags Hitze bewegten, ablehnend verhalten. Ich habe namens der Königlichen Staatsregierung auszusprechen, daß wir nicht in der Lage sind, einen veränderten Standpunkt einzunehmen. (Bravo! rechts.) Es besteht die Auffassung, daß eine gesetzliche Fest⸗ legung der Normen, deren ich Erwähnung getan hahe, also der Unfallverhütungsvorschriften, der Poltzeivorschriften aller Art, geradezu schädlich wirken müßte. (Sehr richtig! rechts.) Sie würde den klimatischen Verhältnissen und den besonderen örtlichen Ver⸗ hältnissen nicht Rechnung tragen. Das kann in viel zweck⸗ entsprechenderer Weise geschehen durch Vorschriften, wie es die Unfallverhütungsvorschriften sind, durch bewegliche Polizeiverordnungen, die je nach dem Bedürfnisse einer leichteren Fortbildung unterliegen können.
Aber auch gegen die Aenderung der Kontrolle auf den Bauten durch Anstellung von Arbeiterkontrolleuren bestehen nach wie vor grundsätzliche Bedenken. (Sehr richtig! rechts.) In erster Linie ist die Erwägung maßgebend, daß der Arbeiter als Kontrolleur nicht geeignet ist mangels genügender technischer Vorbildung. Seine Kon⸗ trolltätigkeit würde immer nur eine ganz oberflächliche sein können. Es gehören eben zur Ausübung einer wirksamen Kontrolltätigkeit positive Kenntnisse auf konstruktionellem Gebiet, namentlich auf dem Gebiete der Eisenkonstruktionen, der Statik, des Gerüstbaues, der Gründung, der Grundwassersenkung, der Entwässerung, alles Fragen, die einem nicht fachlich vorgebildeten Arbelter selbstverständlich fern liegen müssen.
Es wird aber ferner besorgt, daß der soziale Frieden weiter ge⸗ fährdet werden und der Gegensatz, der zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern im Baugewerbe sehr zugespitzt ist, noch verschärft werden würde, insbesondere wenn die Arbeiterkontrolleure aus Wahlen der Arbeiter hervorgingen. (Sehr richtig! rechts.) Es würde sich hieraus eine Verschiebung des Gleichgewichts zu⸗ ungunsten der Arbeitgeber vollziehen. (Sehr gut! rechts.) Ich darf darauf hinweisen, daß die Staatsregierung von jeher bemüht gewesen ist, dieser Verschiebung des Gleichgewichts entgegenzutreten (Bravo! rechts.) Ich erinnere an die Wünsche nach Einführung der Streikklausel. Damals hat die Staatsregierung diesen Wünschen nicht entsprocher, weil sie fürchtete, daß sich hieraus eine Verschiebung des Gleichgewichts zuungunsten der Arbeitnehmer ergeben könne.
Ferner besorgt man, daß die Vielgestaltigkeit der Baukontrolle, wie sie durch die Einführung von Baukontrolleuren aus dem Arbeiter⸗ stande eintreten würde, nur schädlich, nur abträglich wirken kann, weil sich hieraus unzweifelhaft Kompetenzstreitigkeiten entwickeln würden
und insbesondere das Verantwortlichkeitsgefühl des einzelnen gemindert wird. (Sehr richtig! bei den Freikonservativen.)
Endlich aber sehen wir mit Sicherheit voraus, daß die Sozial⸗ demokratie, wie es ja vorhin auch angekündigt wurde, die
Gelegenheit sich nicht entgehen lassen würde, diese Kontrolleure ausschließlich als ihre Organe zu betrachten (sehr richtig!) mit der Absicht, einen weiteren schärferen Druck auf die Arbeiterschaft auszuüben, als es schon heute der Fall ist. (Zuruf des Abg. Leinert.) — Das ist meine Meinung. (Zuruf.)
Nun ist auf die Tatsache hingewiesen worden, daß in Süddeutsch⸗ land Arbeiterkontrolleure angestellt worden sind, insbesondere in Bayern, und daß Süddeutschland auf diesem Gebiete einen Erfolg zu verzeichnen habe. Auf die Frage des Erfolges will ich gleich ein⸗ gehen. Ich darf aber vorweg bemerken, daß dieser Vorgang in Süd⸗ deutschland die preußische Staatsregierung nicht bestimmen kann, ihre Stellungnahme zu ändern. Ich weise zunächst darauf hin, daß die Arbeiterkontrolleure in Bayern nicht etwa aus Wahlen der Arbeit⸗ nehmer hervorgehen, daß sie vielmehr gleichmäßig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Gemeindebehörden präͤsentiert werden und, nachdem sie bestellt sind, tatsächlich Angestellte der Gemeinde werden. In Süddeutschland ist ferner der Gegensatz zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern keinesfalls ein so scharfer, wie es leider in Norddeutsch⸗ land der Fall ist. (Zuruf von den Sozialdemokraten.)
Was nun die Erfolge der Einstellung von Arbeiterkontrolleuren in Süddeutschland betrifft, so kann man aus der Statistik keinenfalls den Schluß ziehen, daß diese Erfolge besonderz günstige gewesen sind. Ich will meinerseits jugeben, daß die Erfahrungen noch nicht völlig abgeschlossen sind. Die Zahlen, die mir aber vorliegen, sprechen zunächst für das Gegenteil. Es liegt für 9 Baugewerksberufs⸗ genossenschaften in Preußen die Statistik der Unfälle vor, die den Tod oder dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit zur Folge hatten, be,
8
13“ C“ 3 Preußen 85 Arbeiter, im Jahre 1907 4,2 schwer oder tötlich ber, unglückt waren, dagegen in Bayern im Jahre 1902 116 (hört, hört. rechts), im Jahre 1907 111. (Hört, hört! rechts.) Die Gesant, gegenüberstellung aller Unfälle im Baugewerbe ergibt anf 100 000 Arbeiter im Jahre 1907 für Peußen 757, für Bayern I119. (Abg. Hammer: Hört, hört!)
Meine Herren, mein Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß die Königliche Staatsregierung in der Berggesetznovelle die Einführung von Sicherheitsmännern in Aussicht genommen hat. Darauf erlaube ich mir, zu erwidern, daß die Verhältnisse im Baugewerbe und in Bergwerksbetriebe außerordentlich verschieden sind. Die Höhe der Ee⸗, fahren im Bergwerksbetriebe ist unendlich viel größer; Massenunfäll, wie wir sie leider dort immer wieder zu verzeichnen haben, kommen im Baugewerbe kaum in Frage; die Gefahrenursachen im Bergwerkz, betriebe sind zumeist — nicht immer — auch für denjenigen, der nicht besondere technische Kenntnisse hat, leichter zu erkennen. Im Berg⸗ werksbetriebe haben wir überdies regelmäßig mit einem Stamm bvon älteren Arbeitern zu rechnen, während wir es im Baugewerbe mit einer fluktuierenden Arbeiterschaft zu tun haben.
Ferner, meine Herren, sieht ja die Novelle zum Berggesetz vor, daß nur dann Slcherheitgmänner bei der Kontrolle mitwirken sollen, wenn Belegschaften von 100 Arbeitern vorhanden sind. Beim Baugewerhbe kennen wir Belegschaften von 100 Arbeitern bei den einzelnen Bauten nur in seltenen Fällen. Im allgemeinen ist die Arbeiterschaft im Baugewerbe sehr zerteilt, es handelt sich meist um kleinere Bauaut⸗ führungen mit wenigen Arbeitern.
Aus allen diesen Gründen kann ich nicht in Aussicht stellen, daß dem Antrage eine weitere Folge gegeben werden kann. (Bravol rechts.)
Der Herr Abg. Leinert hat dann zum Beweise dessen, daß wir uns in dieser Frage auf einem Tiefstande befinden, auf einige Vor⸗ gänge bei den großen Eisenbahnumbauten in der Umgebung von Han⸗ nover hingewiesen. Ich kann ihm leider heute keine Auskunft erteilen, wäre ihm aber doch dankbar gewesen, wenn er auf die große Vorsorge hingewiesen hätte, die die allgemeine Bauverwaltung bei den Kanal⸗ bauten, die nunmehr im Gange sind, betätigt hat. Dort ist eine weitgehende Fürsorge für alle an diesen Bauten beteiligten Arbeiter in voller Wirksamkeit. Das wird auch allerseits im Hause anerkannt. In den Verträgen mit den Unternehmern wird gerade dem Arbeiter⸗ schutz und der Arbeiterfürsorge besondere Aufmerksamkeit zugewendet, und ich würde es bedauern, wenn der Herr Abg. Leinert damit Recht hätte, daß in der Umgebung von Hannover diese Besttmmungen außer Acht geblieben wären. (Bravo! rechts.)
Abg. Felisch (kons.): Der Abg. Leinert hat mit vielen Zahlen operiert, sie machen den Eindruck, als seien sie aus der Luft gegriffen, um Aufregung hervorzurufen. Er tat sc, als ob gar nichts für die Sicherheit der Bauarbeiter
eschähe. Bei Gelegenheit der Berggesetznovelle hat der Meimnister feststellen können, daß die Regierung weiter gegangen sei, um Schutzmaßnahmen für die vorschreibe; das habe aber gar nichts genutzt, um eine Abkehr der Bergleute von der Sozialdemokratie zu fördern. Ich möchte wissen, was daraus werden soll, wenn nach dem sozialdemokratischen Antrage Arbeiterkontrolleure ohne Anmeldung zu jeder Zeit die Bauten be⸗ treten dürfen. Unzufriedenheit und Widerspruch gegen jede bestehende Institution soll damit erregt werden. Durch eine tüchtige Baukontrolle werden den Arbeitern heute schon ihre gesunden Glieder erhalten, den Berufsgenossenschaften werden die Renten vermindert. Und da wagt man es, mit einem solchen Antrage zu kommen und das alles zu bestreiten. Wir dürfen auch nicht verkennen, daß wir auf dem Weitmarkt konkurrenzfähig zu bleiben haben. Wohin soll es führen, wenn wir immer neue Wohlfahits⸗ gesetze schaffen? Wir geben jetzt schon 2 Millionen täglich für die Sozialpolitik aus. Das hat kein anderer Staat annähernd Trotzdem ist die Kluft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer größer geworden — durch die Sozialdemokratie. Nach der Statistik haben die Bauberufsgenossenschaften am meisten technische Aufsichts⸗ beamte. Die Arbeiterbaukontrolleure sollen die Machtbefugnis der Gewerkschaften noch mehr ausdehnen, als es heute leider schon der Fall ist. Im Reichstage ist 1906 seitens eines Reichskommissar nachgewiesen, wie zwecklos Arbeiterkontrolleure bei Bauten sein würden. Wenn die Regierung den Bestrebungen der Sozialdemokrati mehr und mehr nachgibt, so wird der Zeitpunkt kommen, wo sie sich nicht mehr wehren kann, und die Fluten über ihren Köpfen zusammen⸗ schlagen werden. Deshalb bitte ich Sie: lehnen Sie einmütig beide Anträge ab! 18
Abg. Heine (nl.) meint, daß die bestehende Baukontrolle vol⸗ kommen genüge, um die Gesundheit der Bauarbeiter zu schützen: deshalb lehne seine Partei beide Anträge ab. 1
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Wir werden unsere Unparteilichkeit dadurch beweisen, daß wir beide Ar⸗ träge glatt ablehnen. Den Ausführungen des Herrn Ministers und des Abg. Felisch habe ich nichts mehr hinzuzufügen. Die Einführung der Arbeiterkontrolleure würde keine Besserung, sondern eine erbetb⸗ liche Verschlechterung der Baukontrolle herbeiführen. Der Byzanti⸗ — gegenüber den großen Massen wird zu einer ernsten nationalen
efahr.
Abg. Dr. Schepp (fr. Volksp.): Ich sehe nicht ein, warum wir hier einen anderen Standpunkt in dieser Frage einnehmen sollen, als es unsere Freunde im Reichstage getan haben, wir nehmen daber beide Anträge an. Selbstverständlich müssen alle politischen Be⸗ strebungen dabei ausgeschaltet sein. Die Sozialdemokratie ist darin nicht frei von Schuld. Der Abg. Felisch soll das Gespenst der Sozialdemokratie nicht so an die Wand malen; sie erlangt dadurch eine Bedeutung, die sie nicht besitzt.
Ein Schlußantrag wird angenommen. Beide Anträge werden abgelehnt. 1 Das Gehalt des Ministers wird bewilligt. Beim Gehalt des Unterstaatssekretärs beklag Abg. Felisch (kons.) es als eine Härte, daß die Regierunß von dem
ihr zustehenden Recht der Entlassung von Anwärtern für den Staats⸗
dienst im Baufach jetzt Gebrauch mache, er bitte um eine Milderurg
darin.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:
Ich habe diese Frage in der Budgetkommlssion bereits eingebend behandelt. Es war mir erwünscht, daß sie dort jur Sprache kam, weil an meine im November und Dezember vergangenen Jahres er⸗ gangenen Erlasse Schlußfolgerungen geknüpft wurden, die weit über das Ziel hinausschossen. Es handelt sich um folgendes:
Wir beschäftigen in der Staatsbauverwaltung, der Hoch⸗ und Wasserbauverwaltung im Ausbildungestadium Anwärter mit und chne Aussicht auf Anstellung im Staatsdienst nach bestandenem Regierungt⸗ baumeisterexamen. Es werden die Baubeflissenen, die ihre akademische Prüfung auf der Hochschule bestanden haben und für den Staatsdienft geeignet erscheinen, bald nach der Prüfung ausgesucht und mit Anwart⸗ schaft ausgebildet, um demnächst das Regierungsbaumeisterexamen ab⸗ zulegen. Es werden aber einer Zusage entsprechend, die mein Amts⸗ vorgänger im Landtage gemacht hat, auch die Baubeflissenen, die für die Anstellung im Staatsdienst nach bestandenem Baumeister⸗
rechnet auf 100 000 Arbeiter. Hieraus ergibt sich, daß 1902 in
examen nicht in Frage kommen, die aber ihre Ausbildung
Bergarbeiter zu schaffen, als das Gesetz
im Staatsdienst erhalten wollen, um ihr Baumeisterexamen zu machen, beschäftigt. In der Staatseisenbahnverwaltung haben wir nur konsequent alle die, welche ohne Anwartschaft zur Ausbildung zugelassen waren, unmittelbar nach Bestehen des Regierungsbaumeisterexamens entlassen. Sie sind zu Regierungsbaumeistern ernannt; man hat ihnen aber alsbald nach dem Examen eröffnet, daß sie innerhalb kurz be⸗ messener Frist aus dem Staatsdienst auszuscheiden haben.
In der Hochbauverwaltung und Wasserbauverwaltung ist nicht so konsequent vorgegangen, sondern man hat auch diejenigen Regierungs⸗ baumeister, die ohne Anwartschaft ausgebildet waren, zunächst, wenn auch mit allen Vorbehalten, beschäftigt, unter Hinweis auf die Ver⸗ fügung, die ihnen zugegangen war, als sie ihr Diplomingenieurexamen gemacht und sich um Ausbildung beworben haben. Man hat sie er⸗ innert, daß sie nur vorübergehend im Dienst waren. Wenn wir diese Regierungsbaumeister weiter beschäftigt hätten, hätte sich bei ihnen die Auffassung festsetzen können, daß sie doch eine Anwartschaft auf Be⸗ schäftigung im Staatsdienst erwerben würden. Es konnte nun mit Bestimmtheit vorausgesehen werden — in erster Linie bei der Hoch⸗ bauverwaltung —, daß wir in kurzer Zeit für diese Herren keine Tätigkeit mehr hatten. 8.
Auch in der Wasserbauverwaltung wird, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Herren etwa die etatsmäßige Anstellung hätten erreichen können, keine genügende Beschäftigung für sie vorhanden sein. Es war also damit zu rechnen, daß, wenn wir diesen Herren nicht mit begrenzter Frist eröffneten, daß sie sich anderweit umzusehen hätten, sie sich als Anwärter fühlten. Dann wäre die Anzahl der Anwärter für etatsmäßige Stellen so vermehrt worden, daß wir wieder in den alten Zustand zurückoerfielen, daß zeitweise 10 bis 13 Jahre vergingen, ehe dieselben in etatsmäßige Stellen übergeführt werden konnten.
Ich meine, die von dieser Verfügung betroffenen Herren können sich nicht beschweren. Von einer eigentlichen Kündigung kann keine Rede sein. Sie wurden nur mit allem Vorbehalt beschäftigt, und es mußte ihnen eine bestimmte Frist gesetzt werden, well sie sich sonst nicht bemüht hätten, eine andere Tätigkeit zu erlangen. Es ist im Sinne des Abg. Felisch denjenigen Regierungsbaumeistern, die es aus⸗ drücklich wünschten, eine Weiterbeschäftigung auf eine weitere Frist gewährt worden. (Bravo!) Ich bin auch bereit, ihnen tunlichst ent⸗ gegenzukommen; es muß nur festgestellt werden, daß sie keinen dauern⸗ den Anspruch auf Beschäftigung im Staatsdienst und keinen Anspruch auf spätere etatsmäßige Anstellung haben.
Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.) pflichtet dem Abg. Felisch bei. Not und Elend sei in die Familie manches Regierungsbaumeisters jetzt eingekehrt, denn niemand habe daran gedacht, daß die Regierung von ihrem Rechte Gebrauch machen werde. Das Schwert des Damokles sei damals ja auch nicht heruntergefallen.
Abg. Macco (nl.) bedauert ebenfalls die Form, in der die Ent⸗ lassungen der Regierungsbaumeister sich jetzt vollzögen. Im Gegensatz zu den Abgg. Felisch und Schmidt, die nur persönlich gesprochen hätten, könne er diese Erklärung für seine Fraktion abgeben.
Abg. Kindler⸗Posen (fr. Volksp.) schließt sich den Rednern aus dem Hause an.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach: Meine Herren! Die Frage, zu welchem Zeitpunkt den Bau⸗
beflissenen die Antwartschaft auf Anstellung im Staatsdienst gewährt
werden soll, ist seinerzeit eingehend erwogen worden. Wenn allein das Interesse der Verwaltung hätte maßgebend sein dürfen, so würde durchaus im Sinne des Herrn Abg. Kindler zu verfahren gewesen sein; die Verwaltung hätte sich vorbehalten müssen, nachdem die Herren als Regierungsbaumeister eine Zeitlang in Tätigkeit gewesen waren, festzustellen, welche sich für den Staatsdienst eignen und welche sich nicht eignen. Dieses Verfahren liegt aber nicht im Interesse der Baubeflissenen; für sie ist es in viel höherem Maße erwünscht, un⸗ mittelbar, nachdem sie ihr akademisches Examen bestanden haben, darüber aufgeklärt zu werden, ob sie für die Staatskarriere in Frage kommen, weil sie sich dann in ihrer Ausbildungszeit schon darauf vor⸗ bereiten können, sich anderweit unterzubringen. Ich glaube, wenn wir eine Abstimmung unter den Betroffenen vornehmen würden, so würde diese Auffassung als zutreffend bestätigt werden. Es würde eine Härte sein, wenn wir grundsätzlich die Auswahl erst treffen wollten, nachdem die Betreffenden das Baumeisterexamen bestanden haben.
Im übrigen kann ich in Aussicht stellen, daß meinerseils den⸗ jenigen Regierungsbaumeistern gegenüber, die bisher ohne Anwart⸗ schaft — darauf muß ich immer wieder hinweisen — beschäftigt worden sind, mit Wohlwollen und Nachsicht verfahren werden wird und daß sie, wenn sie bis zu dem bestimmten Zeitpunkt sich nicht untergebracht haben, zunächst weiter Beschäftigung finden sollen. Freilich geht das
nicht in aeternum; ich muß Fristen setzen, damit sie sich ernstlich um anderweite Beschäftigung bemühen; sonst würde der Fall eintreten,
daß die Herren sich doch als Anwärter für den Staatsdienst fühlen. Es ist gefragt worden, welchem Jahrgang die entlassenen Be⸗ amten angehörten. Ich darf bemerken, daß der Wasserbauverwaltung 6
und der Hochbauverwaltung 23 angehörten und daß von ihnen der
lteste in der Wasserbauverwaltung Regierungsbaumeister wurde
am 22. März 1907 und der alteste in der Hochbauverwaltung am
m 1. April 1906. Daß auch ältere Regierungsbaumeister entlassen sind, und zwar auch solche mit Anwartschaft, beruht darauf, daß diese Herren für nicht geeignet befunden worden sind, im Staatsdienste zu wirken, also ohne Zusammenhang und aus anderen Gründen als die⸗ jenigen, welche zu den Gesamtentlassungen Anlaß gaben.
Herr Abg. Macco hat die Form und die Art meines Vorgehens emängelt. Den betroffenen Regierungsbaumeistern war es aber schon eit Jahren bekannt, daß sie weichen mußten. Es handelte sich nur
um ßestsetzung des Zeitpunktes. Ich vermag nicht anzuerkennen, daß
it der Bekanntgabe desselben in der Form verstoßen ist. Ich werde aber bereit sein, nachzubelfen, soweit es nach der jetzigen wirtschaft⸗ lichen Lage erforderlich erscheint. Sparsamkelisgründe waren keines⸗ falls maßgebend, sondern nur Rücksichten auf die Karriere unserer Staatsbaubeamten.
Herr Abg. Schmidt⸗Warburg hat auf ein Bittgesuch des hiesigen Architektenvereins Bezug genommen. Ich kann für mich in Anspruch nehmen, daß, seitdem ich als Minlster der öffentlichen Arbeiten wirke, ich mich angelegentlich um die Besserstellung unserer höheren Techniker, sei es in der Staatseisenbahnverwaltung, sel es in der allgemeinen Bauverwaltung, kümmere und auch manches erreicht habe. Ich will mich dessen im einzelnen nicht rühmen. Wenn wir aber in der Besoldungsordnung festgesetzt haben, mit Ihrer gütkgen Beihilfe, daß die Lokalbeamten auf das Höchstgehalt der Mitglieder kommen, wenn wir bestimmt haben, daß ihnen ein Teil ihrer dlätarischen Be⸗ schäftigungszeit auf das Besoldungsalter angerechnet wird, wenn
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8
ferner in Aussicht genommen wird, über die definitive Uebernahme in den Staatsdienst nicht mehr nach 5 Jahren, sondern zu einem früheren Zeitpunkt sich schlüssig zu machen, so muß ich für mich auch einiges Verdienst in dieser Frage in Anspruch nehmen. Ich werde noch Gelegenheit haben, dasjenige des näheren zu erörtern, was in der Staatseisenbahnverwaltung zur Besserstellung der höheren Tech⸗ niker geschehen ist. Man wird präsumieren dürfen, daß ich als der maßgebende Minister das Wohl einer Beamtenklasse, die für die Interessen des Staats von so großer Bedeutung ist, stets nach besten Kräften zu fördern bereit sein werde.
Der Titel wird bewilligt.
Bei den Besoldungen für die Oberbauräte er⸗ innert
Abg. Hammer kkons.) daran, daß im vorigen Jahre das Haus einen konservativen Antrag angenommen habe, wonach die Hand⸗ werkskammern als Sachverständige bei Bauanschlägen hinsichtlich der Materialpreise zugezogen werden sollten. Erfreulicherweise habe der Antrag Erfolg gehabt. Die baulichen Hetenb⸗ in Warenhäusern seien noch vielfach zu beklagen. Bei der 2 äckereiverordnung sei man rigoroser vorgegangen. — Bei Verdingungen würden die Hand⸗ werker am Ort zu wenig von den Baubehörden berücksichtigt. In einem Falle habe ein soztalpolitisch angehauchter Bauinspektor streikende Arbeiter gegen die Handwerkerinnung unterstützt; der betreffende Regierungspräsident habe eine Antwort gegeben, die auf Staatssozialismus hinauslaufe. 1
Geheimer Oberregierungsrat Kisker erwidert, daß der Re⸗ gierung dieser Fall noch nicht bekannt sei, er solle geprüft werden.
Bei dem Titel „Unterhaltung der Regierungs⸗ dienstgebäude“ bittet
Abg. von Neumann⸗Grohenborau (kons.), daß bei Staats⸗ bauten mehr Tonsteine verwendet werden möchten — zur Hebung dieser Industrie, im künstlerischen Interesse und als Vorbild für die Privatbauten.
Gegen 4 ½ Uhr wird die Beratung abgebrochen. Nächste Sitzung Donnerstag, 11 Uhr. (Rest des Bauetats und Eisen⸗ bahnetat.)
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Viehzucht in Nebraska. 8
as Land in Nebraska ist eine Sandwüste, auf der eine besondere Art von Gras wächst. Dieses vertrocknet schon früh im Herbst, da von Juni an kein Regen fällt; durch das Vertrocknen behält es seinen Nährwert, auch wenn es später erfriert. Das Rindvieh bleibt Sommer und Winter ohne Schutz draußen. Im Winter sucht man es durch Heufutter an die Hügel heranzuziehen, damit es dort etwas Schutz vor der Kälte hat, denn 30 °0 Réaumur Kälte ist nichts Seltenes. Auf einer vom Kaiserlichen Generalkonsul in Chicago kürzlich besichtigten Viehfütterungsfarm (Ranch) waren 30 000 Stück Rindvieh. Von der Größe und Ausdehnung der Farm erhält man einen Begriff, wenn man erfährt, daß sie mit einem Telephonnetz von 26 deutschen Meilen Länge ausgerüstet ist. Die Großfarmer haben in einer früher nutzlosen Wüste, auf der auch nicht ein Strauch, ge⸗
Statistik und Volkswirtschaft.
Maul⸗ — aehurh, Regierungsbezirk Minden, am 17. März 1909.
für Gartenbau und Pflanzenkunde will
“ 8 8 8 8
schweige denn ein Baum wächst, eine ertragreiche Viehlucht geschaffen. Das Land ist so sandig, daß die Wagen breite Räder haben, von denen beim Fahren der Sand stets wie ein Schleier herabfällt. Häuser von olz oder Stein können nicht gebaut werden, da der Transport von chweren Gegenständen zu teuer, ja nahezu unmöglich wäre. Man hilft sich daher mit Grassoden, die aufeinander gelegt werden und im Sommer kühl, im Winter warm halten sollen. Das Land gehört in weitem Um⸗ kreise der Bundesregierung, welche den Großfarmern kein Land verkauft, sie es vielmehr nur pachten läßt. Sobald sich aber ein kleiner Ansiedler dort niederläßt und sich eine Grashütte baut, erhält er Verfügungsrecht über 320 Acres Land, und falls er fünf Jahre dort bleibt, das Eigentumsrecht daran, ohne zu zahlen. Nach Angabe eires Gewährs⸗ mannes kann ein Mann sich mit 164 Acres nicht erhalten, wenn der Großfarmer ihn nicht gegen Lohn beschäftigt. Natürlich versucht er, ihn nachher auszukaufen; das soll aber nicht immer gelingen, denn diese „Settlers“ stützen sich auf die Macht der Bundesregierung, die hbinter ihnen steht. Das Einsetzen von Settlers mit der privaten Abmachung, nach fünf Jahren an den Großfarmer zu verkaufen, ist mit Gefängnisstrafe bedroht. Auf diesem mageren Lande kann Vieh für Schlacht /wecke nicht genügend gefüttert werden, dazu wird es in Gegenden mit reicherem Boden auf der Eisenbahn versandt. Die Reise dorthin dauert mehr als 24 Stunden. Das Gesetz gestattet aber nicht, Vieh länger als 24 Stunden ohne Fütterung zu verfrachten. Deshalb sind auf den Bahnstrecken Fütterungsstationen errichtet. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Chicago.) Eee 2 86
ungs⸗
—2ꝑ2———
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absper⸗ maßregeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der
und Klauenseuche aus Kolonie Rothehaus, Kreis
Italien.
Die am 15. November v. J. bezüglich der Herkünfte aus Singapore ergangene seesanitätspolizeiliche Verordnung wurde durch Verordnung vom 10. d. M. aufgehoben. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 21. Novbr. v. J, Nr. 275.)
Niederländische Besitzungen.
Nach einer Mitteilung des Gouverneurs von Surinam vom 12. Februar d. J. ist die gegen Trinidad angeordnete Quarxantäne wieder aufgehoben worden. (Vergl. „R.⸗An
vom 26. v. M., Nr. 49.)
Ausstellungsnachrichten.
Die Sektion Zeist der Niederländischen Gesellschaft in der Zeit vom 25. August bis 16. September d. J. eine große Garkenbau⸗ ausstellung in Zeist veranstalten. Die Ausstellung soll von der Königlich niederländischen Regierung und der Provinz unterstützt werden und unter dem Ehrenvorsitz Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen der Niederlande stattfinden. Sie wird verschiedene Ab⸗ teilungen umfassen. Aussteller, die sich an der Ausstellung beteiligen wollen, können sich an die Herren W. H. J. Blanckenhagen und C. Smitskamp in Zeist mit der Bitte um Aukunft wenden.
Die häufigsten Preise wichtiger Lebens⸗ und Verpflegungsmittel (außer Fleisch) betrugen im B
newenn.
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ggen mittel)
(mittel)
Ro
( 8 Braugerste
(mittel)
Futtergerste (mittel)
(mittel) Erbsen (gelbe)
Weizen Pafer
des Monats Februar 1909
i m Eroßhandel für 1000 kg
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zum Kochen
(weiße) Richtstroh Krumme und Preßstroh Erbsen (gelbe)) um Kochen (weiße) Linsen Eßkartoffeln
Eßkartoffeln b Heu
Speisebohnen
2 — 2
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207 198 214 196 217 209
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Gesamtdurchschnitt: 29e 1909 Januar 1909
208 155 166 152 202 150 185 157 197 163 183 — 150 188 154 168 1229 1166 1196 — 147 206 172 202 150 222 171] 200 214 164 171] 145 213 175 190 165 210 161] 183 153 219 167 — 175 208 164 — — 191 171 — 157 148 216 180 195 194 166, — 14⁴ 213 172 164 211] 170 180 139 211] 168 210 170 226 159 1238 185 206 161] 2251 188 EAEE““ 2i 170 — 188 eeese eem , um. 218 165 h8 188
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