1909 / 71 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

u zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar u erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das önigliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 66, Neue riedrichstraße 12 15, II Tr., Zimmer 170/172, auf den 21. Mai 1909, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 12. März 1909. Katerbow, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 66.

1081761 SOeffentliche Zustellung. 46. C. 483. 09. Die Firma Otto Teichgräber in erlin, Leipzigerstr. Nr. 73/74, klagt gegen den Bergmann Jakob Moser in Buschhausen i. Rhld., Kurzestr. 21, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte am 28. November 1906 1 Autophon mit Platten und Nadeln käuflich geliefert und übergeben erhalten habe und auf den Kaufpreis noch 80,70 verschulde, mit dem Antrage: den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin 80,70 Achtzig Mark 70 Pf. nebst 4 % Zinsen seit dem 15. September 1908 und 2,16 Portoauslagen zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ ericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 46, Berlin, Neue riedrichstr. 12 15, II Tr., Zimmer 217/219, auf den 29. Mai 1909, Vormittags 10 Uhr. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 13. März 1909. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abteilung 46: Reimann.

[1081752 SOeffeutliche Zustellung.

Die Firma Otto Teichgräber in Berlin, Leipziger⸗ straße 73/74, klagt gegen den Rechtskandidaten M. Stapper, früher in Cöln, Lützowstr. 26 I, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Warenkaufs, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 179 nebst 5 % Zinsen seit dem 15. Mat 1908 und 5,64 Portoauslagen zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen ee des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrich⸗ straße 12/15, Zimmer 170/172, II Treppen, auf den 15. Mai 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 20. März 1909.

Block, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 67.

[108174] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Otto Teichgräber zu Berlin, Leipziger⸗ straße 73 74, Klägerin, klagt gegen den Maschinisten Otto Olef, früher in Frankfurt a. Main, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts 49 C 478. 09 Beklagten. unter der Behauptung, daß der Beklagte die in der bei den Gerichtsakten befindlichen Klagerechnung be⸗ rechneten Beträge für Warenlieferungen und Aus⸗ lagen der Klägerin verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin 28,12 nebst 4 % Zinsen seit 1. März 1908 sowie 3,56 Mahnporto zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗ Mitte zu Berlin, Neue Friedrichstraße 12 15, II Treppen, Zimmer 211/213, auf den 28. Mai 1909, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 22. März 1909.

(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 49.

[108177 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hugo Thüne in Breslau, Sadowa⸗ straße Nr. 38, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Oettig in Breslau, Wallstraße 10, klagt gegen den früheren Rittergutsbesitzer von Dziem⸗ bowsky, früher in Wilkau bezw. Breslau, Taschen⸗ straße Nr. 9, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklage für letzterem am 6. Juli 1908 käuflich gelieferte Waren 128 verschulde, mit dem Antrag, auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung des Beklagten, an den Kläger 128 nebst 5 % Zinsen seit dem 6. Oktober 1908 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Breslau unter Ergänzung der Klage dahin, daß Breslau als Erfüllungsort vereinbart sei, auf den 27. Mai 1909, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 167, Schweidnitzer Stadtgraben 4, I. Stock. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Breslau, den 18 März 1909. G

Königliches Amtsgericht.

[1081782 Oeffentliche Zustellung.

Die Kreissparkasse in Bütow, vertreten durch ihren Vorstand, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Hilde⸗ brand in Bütow, klagt gegen 1) den Bäckermeister Robert Menard, früher in Bütow, jetzt unbekannten Aufenthalts, 2) dessen Ehefrau Karoline geb. Nitz in Bütow, unter der Behauptung, daß die Beklagten eingetragene Eigentümer des Grundstücks Bütower Häuser Band III Blatt Nr. 86 seien, daß auf diesem Grundstücke in Abteilung III unter Nr. 9, 10, 11 und 12 für die Klägerin Hypotheken von zu⸗ sammen 21 000 zu 4 vom Hundert jährlich verzinslich eingetragen, die Zinsen auf Grund der Schuldurkunde in balbjährlichen Nachtragsraten zu entrichten und für die Zeit vom 1. Jult bis Ende Dezember 1908 rückständig seien, und daß Klägerin mit dieser Klage nur die Zinsen vom 1. Jult bis 30. September 1908 mit 210 verlange, deren Zahlung in Güte nicht zu erreichen sei, mit dem Antrage, die Beklaaten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Klägerin 210 zu zahlen. Die Klägerin ladet die Beklagten zur münd⸗ lsben Verhandlung des Rechtssftreits vor das König⸗ liche Amtsgericht in Bütow auf den 4. Juni 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .

Bütow, den 20. März 1909.

Heidenreich, Aktuar,

[1079488 SOeffentliche Zustellung. .“

1) Der Kaufmann Paul Meinicke in Berlin, Barnimstraße, 2) der Emil Bagusat in Weißensee, Göblerstr. 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jansen, Berlin, Unter den Linden 15 III, klagen segen 1) den Maurer Karl Niegel, früher in Char⸗ ottenburg, 2) dessen Ehefrau Alwine Marie Louise Niegel, geb. Lindemann, früher ebenda wohnhaft, jetzt beide unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die auf dem zu Markgrafpieske be⸗ legenen, im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts Storkow von Markgrafpieske Band I Blatt Nr. 15 eingetragenen Grundstücks in Abteilung III Nr. 9 bestehende Hypothek von 1400 an die Beklagten bereits zuruͤckgezahlt, im Grundbuche aber noch nicht gelöscht sei, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner kostenpflichtig zu verurteilen, 1) zu erklären, auf dem zu Markgrafpieske belegenen Grund⸗ buche des Königlichen Amtsgerichts Storkow von Markgrafpieske Band I Bl. Nr. 15 eingetragenen Grundstücke stehen für uns in der III. Abteilung unter Nr. 9 1400 Restkaufgeldhypothek nebst 4 ½ % Zinsen mit Bildung eines Ogst eecs eingetragen. Wir bewilligen die Löschung dieser Hypothek.é 2) Den üher die vorstehende Post ge⸗ bildeten Hypothekenbrief an das Amtsgericht Storkow um Zwecke der Löschung vorgenannter Hypothek erauszugeben. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts III Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, Zimmer 53, I, auf den 18. Mai 1909, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Charlottenburg, den 16. März 1909.

Jahn, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts III Berlin.

[1081791 Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Bernhard Rünsken in Dinslaken⸗ Feldmark, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kayser in Dinslaken, klagt gegen den Handlanger Bernhard Schadron, früher in Dinslaken, Augusta⸗ straße, unter der Behauptung, daß dieser ihm für erhaltene Waren laut demselben erteilter Rechnung 10 75 schuldig geblieben sei, mit dem Antrage auf Zahlung von 10 75 nebst 4 % Zinsen darauf vom 1. Januar 1909 unter Auf⸗ erlegung der Kosten des Rechtsstreits, das Urteil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht in Dinslaken unter Abkürzung der Ein⸗ lassungsfrist auf eine Woche auf den 3. Juni 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag bekannt gemacht. 8b Dinslaken, den 19. März 1909. Thomas, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[108180]/ SOeffentliche Zustellung. Der Kaufmann H. Underberg. Albrecht in Rhein⸗ berg am Niederrhein, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Enderlein in Leipzig, klagt gegen den Kolonialwarenhändler Bruno Meier, früͤher in Leipzig⸗Reudnitz, Dresdnerstraße 66, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für im Juli 1908 auf Bestellung gelieferte Waren und deren Verpackung sowie an Portounkosten und Auslagen für Polizeiauskünfte usw. zusammen 26,80 schuldig geworden sei, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurtetlung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 26 80 nebst 5 % Zinsen von 24,60 seit dem 30. Oktober 1908. er Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Leipzig, Peterssteinmweg 8, Zimmer 157, auf den 15. Mai 1909, Vormittags 9 Uhr. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Leipzig, am 19. März 1909.. 8

[10818221 Oeffentliche Zustellung. Der Maschinenhändler Ewald Hein zu Ditters. bach, Kreis Lüben, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Sucker in Lüben, klagt gegen den Schweizer Ernst Quabs, früher in Neukirch bei Breslau, zuletzt zu Klein⸗Masselwitz, Kreis Breslau, z. Z. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte von ihm 1) am 27. April 1908 eine Laterne und Karbid für 5,10 ℳ, 2) am 9. Mai 1908 ein Freilaufrad für 125 ℳ, zusammen für 130,10 gekauft und übergeben erhalten, hierauf aber nur 37,10 abgezahlt habe, sonach noch 93 ver⸗ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 93 und 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1909 zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Lüben auf den 11. Juni 1909, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lüben, den 13. März 1909. Gellrich, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[107957]7 SOeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Gustav Michalowski in Wid⸗ minnen, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Siebert in Lyck, klagt gegen den Tierarzt Wilhelm Schu⸗ mann aus Widminnen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm aus dem am 3. März 1909 mangels Zahlung pro⸗ testierten Wechsel vom 23. November 1908 über 643,50 ℳ, zahlbar am 1. März 1909, welchen er der Kläger im Regreßwege eingelöst habe, die Wechselsumme von 643,50 und die auf dem Proteste qutttierten Protestkosten von 5,20 ℳ, ver⸗ auslagte Ricambiospesen von 2,35 und ¼ vom Hundert eigene Provision mit 2,14 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 643,50 nebst 6 vom Hundert Zinsen seit dem 3. März 1909 sowie 9,69 Wechselunkosten an den Kläger kostenpflichtig zu verurteilen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Lyck auf den 25. Juni 1909, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zusggelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lyck, den 17. März 1909.

Thomczik, Aktuar,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsg.

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichte

[1079401/ SOeffentliche Zustellung.

In Sachen des led. minderj. Formersohnes Karl Sprinzing von Nürnberg, nun Schreinerlehrling in Gunzenhausen, Klägers, vertr. durch den Vormund, Schreinermeister Friedrich Bischoff in Gunzenhausen, dieser vertr. durch Rechtsanwalt Dr. Kühn II. dahier, gegen die Formerswitwe Kath. Sprinzing, früher in Nürnberg, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Herausgabe verwahrter Gegenstände, wurde Klage zum K. Amtsgerichte Nürnberg erhoben mit dem Antrage, zu erkennen: I. Beklagte ist schuldig, an den Kläger die nachbezeichneten Gegenstände: 2 Matratzen, wert 30 ℳ, 1 Strohmatratze, wert 2,50 ℳ, 3 Oberbetten, 3 Unterbetten, 6 Kissen, wert 44 ℳ, 3 Bettstellen, wert 12 ℳ, 1 Kommode mit Wäsche, wert 30 ℳ, 1 Schrank, wert 12 ℳ, 2 Tische, wert 10 ℳ, 4 Stühle, wert 12 ℳ, 1 Zug⸗ lampe, wert 4 ℳ, 1 Waschständer, wert 1,50 ℳ, 1 Regulator und einige Bilder, 8 ℳ, 1 Splegel und 2 Taschenuhren, 12 ℳ, 6 Teller, 4 Tassen, 2 Schüsseln, 2 ℳ, Wertssumme 180 ℳ, herauszugeben oder deren Wert wie bezeichnet zu ersetzen. II. Die Be⸗

klagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die öffentliche Zustellung der Klage wurde bewilligt und unter Festsetzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf Donnerstag, den 27. Mai 1909, Vormittags 9 Uhr, H“ Nr. 15, Justiz⸗ ebäude an der Augustinerstraße, zu welchem der Vertreter der Klagepartei die Beklagte ladet. Nürnberg, den 18. März 1909. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts

9 Verkäufe, Verpachtungen Verdingungen eꝛc.

[107973]

Das Recht zur Anbringung von Geschäftsanzeigen in den elektrischen Triebwagen der Stadt⸗ und Vor⸗ ortsbahn Blankenese —Ohlsdorf soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung verg ben werden.

Besondere Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserem Zentralbureau hierselbst, Zimmer 58, aus und können von dort Einsendung von 1 (nicht in Briefmarken) bezogen werden.

Angebote sind portofrei und versiegelt mit der Fuffhect

„Angebot betreffend Geschäftsanzelgen in den elek⸗ trischen Triebwagen“ versehen bis zu dem anf den 15. April d. Is., Vormittags 11 Uhr, festgesetzte Eröffnungstermin an uns einzureichen.

Altona, den 17. März 1909.

Königliche Eisenbahndirektion.

5) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.

[108326] Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Tilgungsplans sind zur Ein⸗ ziehung im Rechnungsjahre 1909 ausgelost worden:

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗

16. Oktober 1889 b legtums vom 17. September 1891 ausgefertigten, zu⸗ folge Allerhöchster Order vom 3. Oktober 1895 auf 3 ½ % herabgesetzten Anleihescheinen der Ge⸗ meinde Rixdorf, Ausgabe IV, die Nummern:

Buchstabe A über 1000 44 122 125 135 142 454 474 658 665 684 706 712 752 834 839 883 904.

Buchstabe N über 500 17 106 201 259 449 545 552 632 650 756 784 791 792 885 1016 1119 1127 1243 1323 1372 1400 1470 1493 1536 x- 1640 1641 1724 1725 1803 1852 1960 1963 19 4.

Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgelosten Anleihescheine nebst den nach dem 1. Oktober 1909 fällig werdenden Zinsscheinen und den hierzu ge⸗ hörigen Zinsscheinanweisungen vom 1. Oktober 1909 ab bei der Stadthauptkasse in Rigdorf, Rathaus, Berlinerstr. 63, einzureichen und den Nennwert der Anleihescheine dafür in Empfanz zu nehmen.

Mit dem 1. Oktober 1909 hört die Verzinsung der ausgelosten Anleihescheine auf. Für fehlende Zinsscheine wird deren Wertbetrag vom Kapital abgezogen.

Von früheren Auslosungsterminen ist noch der Anleibeschein Buchstabe B Nummer 6 über 500 rückständig. An die Rückgabe dieses Stückes wird erinnert.

Rixdorf, den 19. März 1909.

Der Magistrat.

[97415] Bekanntmachung. Auslosung von Rentenbriefen.

Bei der heutigen Auslosung von Rentenbriefen für das Halbjahr vom 1. Januar bis Ende Juni 1909 sind folgende Stücke gezogen worden:

3 ½ % Rentenbriefe der Provinz Westfalen

und der Rheinprovinz.

2 Buchstabe F zu 3000 Nr. 71 97 329 354.

2) Buchstabe G zu 1500 Nr. 221.

3) Buchstabe H zu 200 Nr. 71 680 695 792 812.

Die ausgelosten Rentenbriefe, deren Verzinsung vom 1. Juli 1909 ab aufhört, werden den In⸗ habern derselben mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückg der Rentenbriefe mit den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinsscheinen Reihe III Nr. 4 bis 16 nebst Erneuerungsscheinen vom 1. Juli 1909 ab bei den Königlichen Rentenbankkassen hierfelbst oder in Berlin C., Klosterstraße 76 I, in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bie 12 Uhr in Empfang zu nehmen.

Auswärts wohnenden Inhabern der gekündigten Rentenbriefe ist es gestattet, dieselben unter Bei⸗ fügung einer Quittung über den Empfang des Wertes den genannten Kassen postfrei einzusenden und die Uebersendung des 21— auf gleichem Wege, auf ahr und Kosten des Empfängers, zu

ntragen.

Die gestohlenen Rheinisch⸗Weftfälischen Reuntenbriese Huchstabe K Ne. 150 und Buch⸗

stabe P Nr. 207 sind gerichtlich für erklärt worden. Münster, den 18. Februar 1909.

Königliche Direktion der Rentenbank für die .

Provinz Westfalen, die Rheinprovinz und die Provinz 1rgze er.

[108325] Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft.

Am 9. März d. Js. sind im Geschäftslokal der

Deutschen Bank zu Berlin vor Notar und Zeugen gemäß § 16 unserer Satzungen 766 Anteile unserer Gesellschaft, und zwar

Lit. A 256 Stück über je einen Anteil zu 100

25 600,

51 000,— 70 800,—

Lit B 51 Stück über je zehn Anteile zun 100

ausgelost worden. Die ausgelosten Anteile Nummern: Lit. A.

276 731 1193 1199 1258 1268 1413 1420 2159 2808 3154 3519 3626 3681 4778 4902 5174 5184 5287 6511 6684 7057 7142 7243 7352 7797 7915 7924 7926 7934 7983 8079 8342 8377 8396 8407 8464 8521 8863 8916 9216 9335 9836 10563 10885 10908 10951 10964 12027 12062 12257 12541 13334 13695 14538 14942 15535 15696 15978 16004 16272 16937 16939 17590 17820 17985 17999 18169 18518 18522 18589 18743 19340 19535 19741 19908 20334 20658 20894 21785 21864 22166 22248 22271 22573 23302 23900 24038 24775 24890 25399 25552 26006 26544 26575 26674 27048 27238 27318 27325 27384 27620 27998 28095 28373 28435 28905 29199 29374 29699 30291 30896 32822 33435 33491 33719 34086 34116 35260 35545 36308 36731 37262 37497 37617 37839 38011 38107 38234 38488 38682 38691 38719 38864 39955 40014 40158 40272 40295 41011 42590 44325 44469 46429 46693 46789 47700 48579 49032 49039 49075 49205 49683 50082 50100 50159 50357 50364 50455 50481 50645 50672 50762 50977 51350 51759 51995 52140 52207 52329 52431 52568 52575 52640 52671 52686 52767 52965 53021 53590 53895 54479 54996 55033 55089 55152 55668 56242 56636 57255 57623 57831 57936 58073 58424 58916 59068 59102 59168 59534 60142 60180 60188 60471 61154 61238 61830 62090 62172 62378 62983 63137 63169 63498 64208 64416 64504 64557 65439 65890 66085 66294 67244 67325 67409 67579 68111 68134 68601 68648 69817.

Lit. B.

70032 70082 71065 71207 987 72988 728 73014 3392 73457 74750 75837 76230 83 77970 78480 71 80980 81268 82023 82268 82863

83439 83514

tragen

28098 29758

38225 39530

47322

51262 52388 52705 54584 56277

59604 61789 63158 65149 67368

69046

72920 73051 74831 76653 78483 81280 82886

72929 73062 74841 77459 79208 81407 83267

72986 73302 75465 77598

81719 83382

Die Auszahlung erfolgt vom 1. Juli d. JS. ab mit 120,— für das Stück über nom. 100

(Lit. A) und mit 1200,— für das Stück über nom. 1000 (Lit. B) für Rechnung des Reiches bei den vom Reichskanzler bezeichneten Zahlstellen,

nämlich:

in Berlin bei der Deutschen Bank,

bei der Dirertion der Disconto-Ge⸗

sellschaft,

bei dem Bankhbause Mendelssohn & Co.,

bei dem Bankhaufe S. Bleichröder, bei dem Bankhause Delbrück Leo & Co.,

bei dem Bankhause von der Hendt & Co.,

in Franlfurt a. M. bei der Frankfurter Filiale der Deutschen Bank,

bei der Direction der Disconto Gesellschaft⸗

bei dem Bankhause Jacob S. H. Stern, in Hamburg bei der Hamburger Filiale der Deutschen Bank, bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, sowie in anderen deutschen Städten bei den Filialen der Deutschen Bank und der Direction der Disconto⸗Gesellschaft.

Behufs Abhebung des Kapitalbetrags sind die aus⸗ gelosten Stücke mit Zinsscheinen Nr. 6 10 und mit einem arithmetisch geordneten Nummernverzeichnis bei einer der vorgenannten Stellen einzureichen. Diese vermerkt die erfolgte Zahlung mittels Stempel⸗ aufdrucks auf den Stücken, behäͤlt die Zinsscheint Nr. 6—10 zurück, gibt dagegen die abgestempelien Stücke mit den etwa daran haftenden Gewinnanteil⸗ scheinen den Einreichern sofort zurück. Für fehlende Zinsscheine wird deren Betrag vom Betrage gekürzt. Berlin, im März 1909.

8 Die Direktion. Bormann. Kliemke. Restanten: 1 Aus der Ziehung von 19006: Litera A 62052 2 Aus der Ziehung von 1907: Litera A 7853 7894 29960 30395 52498 Aus der Ziehung von 1908: Litera A 6938 13966 21976 65917 69179.

[108350] 4 % Obligationen der

Italienischen Gesellschaft der Sürilianischer

Eisenbahnen. Die am 1. April 1909 fölligen Zinsscheine obiger Obligationen werden vom Fälligkeitstage ab eingelöst:

in Herlin bei ter Herliner Handels-Ge⸗

ei ver Hank für Handel und Industrie,

in Frankfurt a. M. bei der Presdner Bank in Frouffurt a. M. und

bei der Filtale ver Bauk für Haudel und

Jnbdustrie

Die Zinsscheine sind auf Formularen, welche ar

den Kassen obiger Firmen in Empfang genommen

werden können, arithmerisch geordnet zu verzeichnen.

——

kraftlos

folgende

08059 2119 11r

25734 27260

33992 36775

42364

49658 50368

58298

80169

auszuzahlenden

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußisch Berlin, Mittwoch, den 24. März I Sffentlicher Anzeiger.

Preis für den Raum einer 4 gespaltenen Betitzeile 30 ₰.

2. naseihot⸗ 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5) Verlosung ꝛc. von Wert⸗

Bekanntmachung. Nachstehenden Erlaß vom 8. März 1909 machen wir hiermit gemäß § 795 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bekannt.

Danzig, den 17. März 1909. 1 Der Magistrat.

Mitzlaff, Stadtkämmerer.

Trampe, Bürgermeister.

8 Genohmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des 27 en Gesetz⸗ buchs und des Artikels 3 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadtgemeinde Danzig die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 10 200 000 ℳ, in Buchstaben: „Zehn Millionen Zweihunderttausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel izum Ausbau des Elektrizitätswerkes, der Wasserleitung, der Kanalisation und des Kaiserhafens, zum Neubau eines neuen Krankenhauses, zum Erwerh und Ausbau des Altstädtischen Rathauses, zum Bau höherer Schulen, zur Errichtung eines Feuerwehrgebäudes und eines Straßenreinigungsinstituts in Langfuhr sowie zur Dotierung eines Grunderwerbsfonds.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ bis 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem fefstgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Aufnahme der Anleihe oder ihrer ein⸗ zelnen Teile folgenden Rechnungsjahre ab jährlich wenigstens mit 1 ½1 % des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen. Während der ersten zehn Jahre nach der Aufnahme darf die Tilgung auch durch Zuführung der Tilgungsbeträge zu einem gesondert aufzu⸗ bewahrenden Tilgungsfonds geschehen, der am Ende der zehn Jahre zur Abstoßung eines entsprechenden Teiles des Anleihebetrages verwendet werden muß.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staates nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 8. März 1909.

Der er Finanzminister. Minister des Innern. In Vertretung:

In Vertretung: In estgetnug (Unterschrift.)

(Unterschrift.) 6 F.⸗M. I. 3591. II. 2120. M. d. J. IV. b. 4324.

Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig.

Schuldverschreibung c. 1— te Ausgabe, Buch⸗

der Stadtgemeinde Danzig, .. . egir. Reichs⸗

I“*“

wäͤhrung. 1 Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗

mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom .ten 1909 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer

anzeiger vom. . ten

In Gemäßheit des von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Danzig genehmigten Gemeinde⸗ beschlusses vom 11./19. Mai 1908 wegen Auf⸗ nahme einer Anleihe von 10 200 000 bekennt sich der Magistrat der Stadt Danzig namens der Stadt⸗ emeinde durch diese für jeden Inhaber gültige

chuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von welche mit Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die aufgenommene Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplane vom. . des Jahres ab spätestens bis zum Schluß des Jahres getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem wenigstens 1,4 Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzu⸗ führen sind. Die Tilgung erfolgt bis zum... Zuführung der Tilgungsbeträge zu einem gesondert aufzubewahrenden Tilgungsfonds, später durch An⸗ kauf von Schuldverschreibungen oder Einlösung aus⸗ zulosender Schuldverschreibungen.

Die Auslosung geschieht in dem Monate jeden Jahres. Der Stadtgemeinde bleibt jedoch das Recht vorbehalten, vom... .. . . ab eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung er⸗ sparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zu⸗ zuführen. 1 8

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldver⸗

erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

durch Ankauf von Schuldverschreibungen oder durch

en Staatsanzeiger.

1909.

eenossenschaften. stsanwälten.

8. Femmentite ensgastn de Aktien und Aettengesellsch.

7. Erwerbe⸗ und 1* 8. Niederlassung ꝛc. von

9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

heute an ae cea inlt. .. . Preotzetwllluz lich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen scheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kämmereikasse zu Danzig und den vom Magistrat öffentlich in den ohen bezeichneten Blättern bekannt gemachten anderweftigen Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen ö“ der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldver⸗ vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem kagistrat oder den bekannt gemachten Zahlstellen zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ legung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ spruchs aus der Urkunde gleich. 8 Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. 1 Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung. 88

Fensschehhe können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrift bei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist der Be⸗ trag der angemeldeten Zinsscheine gegen Qutttung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschloffen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat oder den bekannt gemachten zur Ein⸗ lösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres . ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Aus⸗ gabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kämmereikasse in Danzig gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldver⸗ schreibung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem In⸗ haber der Schuldschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift

Danzig, . Der Magistrat dder Stadt Danzig. (Stadtsiegel.) (Unterschriften des und eines zweiten Magistratsmitgliedes.) Ausgefertigt: (Eigenbändige Unterschrift des damit von dem Magistrat beauftragten Kontrollbeamten).

Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig. Zinsschein EEIWEEI1“ zu der Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Danzig, . te Ausgabe, Buchstabe „Nr. über Prozent Zinsen über

8 Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom . ab die Zinsen der vorbenannten Schuldver für das Halbjahr 8 . mi der Kämmereikasse zu Danzig und den Magistrat öffentlich bekannt gemachten besonderen Zahlstellen. v“ den 8 Der Magistrat . der Stadt Danzig. Ihegitrats Erockenstempel -A a-. x-eene das Stadtsiegels.) Magstrstemttanense,

Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden sst, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist dem Magistrat oder einer der vom Magistrat

chreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Fenamerns und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem edlangage ne in dem Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger, dem Amtsblaite der Königlichen Regie⸗ rung zu Danzig und dem Danziger Intelligeng⸗ blatte. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies, unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldver⸗ Frfbun en, alsbald nach dem Ankauf in gleicher

eise bekannt gemacht. Geht eines der vorbezeichneten

Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem

Magistrat mit Genehmigung des 1950689 Regie⸗

rungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

V peer Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halblährlichen Terminen am 11“] d 8 von

öffentlich bekannt gemachten Zahlstellen zur Ein⸗ lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die Geltendmachung des Anspruchs aus

der Urkunde gleich. Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danig.

Erneuerungsschein 8 für die Zinsscheinreihe Nr..... . zur Schuld⸗ verschreibung der Stadtgemeinde Danzig, .. . .. te

Ausgabe, Buchstabe... Nö. über ℳ.ö Der Inhaber dieses Scheines ens gegen dessen Ruückgade zu der obigen Schuldverschreibung die te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von

der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat e gver hat. In diesem Falle sowie beim Ver⸗ lust dieses Scheines werden die neuen Zinzscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuld⸗ ver —— ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt. 8

Danzig, den Der Magistra der Stadt Danzig. .,Fneöage dirigenten und eines zweiten des Stadistegels.) Magistratsmitgliedes.)

[108060] Bekanntmachung.

Auf Grund des § 795 B. G.⸗B. wird der Stadt Oldenburg die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber nach dem anliegenden Muster bis zum Nennwerte von 1 300 000 Einer Million Dreihunderttausend Mark erteilt.

Oldenburg, den 20. März 1909.

Ministerium des Innern. (gez.) Scheer.

(Trockenstempel

% Anleihe der Stadt Oldenburg von 1 300 000 ℳ,

aufgenommen auf Grund Beschlusses des Stadtrats der Stadt Oldenburg vom 24. November 1908 und Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern zu Oldenburg vom 12. März 1909 . Reichsanzeiger vom 1909). D I1“A“ Schuldverschreibung über

verzinslich mit jährlich vier vom Hundert vom

1. April 1909 ab in c nissrllcrn Terminen am

1. Oktober und 1. April.

Der Inhaber gegenwärriger Schuldverschreibung

wird hierdurch als Gläubiger der Stadt Oldenburg

für den Betrag von

ö“ Mark

anerkannt. Die Anleihe ist für den Inhaber un⸗

kündbar. Die gesamte Anleihe von 1 300 000 wird nach

[108327]

Für die am 1. Oktober d. J. bestimmungs. gemäß vorzunehmende Tilgung unserer Anleihe vom Jahre 1899 siad ausgelost bezw. werden hingegeben folgende Nummern:

Lit. A à 1000 Nr. 1577 bis 1594 und 1596 bis 1601 1

Lit. à 500 Nr. 40 52 und 57.

Lit. C à 200 Nr. 72 bis 75.

Lit. D à 100 Nr. 3 47 und 148

Bückeburg, den 20. März 1909 8 Fürstlich Ceas. Lippische Hofkammer

von Frese.

Italienische Gesellsschaft der göIeS2r 2* 922 2 g Sicilianischen Eisenbahnen in Ram.

Vollgezahltes Kapital Lire 20 900 900. amortistert Aire 135 000 Die Befitzer von 4 % Cbligationen, misfinn von 18895, werden hierdurch benachrichtigt, deo die Ausgabe der neuen Zinsscheiubagen vom 1. Mai 1909 a5 erfolgt. Die Ausgabe findet st in Lerlin ber der Lertiner fandels⸗He⸗ sellschaft, zen der Lauk für Fanndel unn Innustrir, in Fraakiunz a. M. bet der Dreshuen Bauk in Prunkffurt a. M., bet er Filtala dex Bauk sün Haudel und gegen ein dopveltes Nummernerzeichnis, wonnn ins als Quitung mrückgegeben wirn. In Italten ge⸗ schieht die Ausgahr der Zinsscheinbogen durch die Banca Commee Iualilamn und ihra Filialen. ““ 14 Tagen stesen die neuen Zinsschetub Rüäckgabe der muttrerten Verzeichniffe zur Ver⸗ RNom, den 18. März 1909

Die Generalbtznesttun

6) Ho mmandgefelichurten

Maßgabe des Tilgungsplanes binnen 30 Jahren auf Grund jährlicher Auslosungen zurückgezahlt.

halten, die Anleihe jederjeit, fräbestens aber auf den 1. Januar 1919, mit halbjähriger Frift m kündigen durch eine mindestens dretmal zu verxöffentlichende Bekanntmachung in den Dlhenburgischen Anzetgen und im Reichsanzeiger. ginnt mit dem Tage der lezten Bekanatmachung. Die Stadt Oldenburg hat auch das Recht, die

1918 stattfi den. Außerdem kann die Stadt die Tilgung der Anleihe ganz oder teilweise statt durch

Der Stadt Olren burg bleibt das Recht vorse⸗ 1

jährlichen Auslosungen ju verstärken, jedoch dar etne verstärkte Auslosung zum ersten Male erst im Jahre

.2 g 8 vsmne. 24 2 auf Aktien u. Akriengesellsch. Schleffche Feuernericherungs⸗Beirllsthatt. Gemäfj § 244 H.⸗N⸗M. brtngen wir biermtt zun Kenntnis. daß das Mitalied meres Auffichtsruns

Herr Studtrat Hugo Milch zu Breslau

Die Kündigunggfrist be⸗ am 2-1. März 1909 gettorben ist.

Brasluu, den 22. März 1909. Der Heneralbtreftor. Max Schwemer.

Auf Grund des Beschluffes der außerordentlichen

Auslosung oder Kündigung auch durch Ankauf der Schuldverschreibungen beschaffen.

Die Auslosungen erfolgen im September jeden Jahres, zum ersten Male im September 1909 im Lokale der Oldenburgischen Spar⸗ und Leih⸗Bank, wobei der Stadt die Kontrolle gestattet ist. Die ausgelosten Schuldverschreibungen sind am 1. April des folgenden Jahres zahlbar. 3

Die Nummern der ausgelosten sowie der zur Tilgung der Schuld etwa angekauften Schuldver⸗ schreibungen werden durch den Stadtmagistrat wenigstens zweimal in den Oldenburgischen Anzeigen und im Reichsanzeiger bekannt gemacht, zum ersten Male spätestens im Oktober desselben Jahres.

Die Auszablung der gezogenen oder gekündigten Schuldverschreibungen nebst rückständigen Zinsen er⸗ folgt zur Verfallzeit an die Ueberbringer der be⸗ treffenden Schuldscheine. Mit den Schuldscheinen

nd sämtliche auf einen späteren Termin lautende

insscheine einzuliefern. Soweit die letzteren nicht mit eingeliefert werden, wird der Betrag derselben von dem Kapital gekürzt und zur etwaigen Einlösung dieser Zinsscheine verwandt.

Die Verzinsung erfolgt mit jährlich vier vom Hundert in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober für das abgelaufene Halbjahr gegen Einlieferung der fälligen Zinsscheine. Ausgeloste oder gekündigte Schuldscheine treten mit dem Fällig⸗ keitstage außer Zins.

Die Zahlung der Zinsen und der ausgelosten oder gekündigten Schuldscheine erfolgt bei der

Oldenburgischen Spar⸗ und Leih⸗Bank und deren

sämtlichen Geschäftsstellen. 8.

Sollten noch andere Zahlstellen bestimmt werden, so werden dieselben vom Stadtmagistrat in den Oldenburgischen Anzeigen und im Ret bekannt gemacht. 8 1

Sollten die Oldenburgischen Anzeigen eingehen, (0 tritt an die Stelle derselben für alle Bekannt⸗ machungen das offizielle Publikationsorgan der Olden⸗ burgischen Behörden. 8

usgefertigt vom Stadtmagistrat zu Oldenburg gemäß Artikel 38 § 2 der rev. Gemeindeordnung vom 15. April 1873. Oldenburg, den

Der Stadtmagistrat. Zur Kontrolle: Mitglieder des Stadtrats.

Die vorstehende Genehmigung merken bekannt gemacht, daß 250 Stücke à 2000 ℳ, 00 Stücke à 1000 und 600 Stücke à 500 ausgegeben werden. Oldenburg, den 22. März 1909.

19 ... bis 19 . .. nebst Erneuerungsschein bet der Kämmereikasse zu Danzig, s fer nicht der See

icht

Generalversammlung vom 3. März d. F ist unsere Gesellschaft in Ligmidatinn zetreten. 8

Unter Hinmeis hierauf fordern wir Hiermit gemasfsf § 297 H⸗8.⸗S. die Gläubiger unserer Hefellschaft

auf, ihre Anfprüche anzumelden.

Ulm, 19. März 1902. 8 Hutmanufactur A. SF.

dan 18 Mayser’s Hr in Liquidation. O. Schaefer. Dr. W. Hilsenbeck.

s8c

Aktien⸗Bierbrauerei Mittweida. Wir machen hierdurch auf Grund 5 244 des H.⸗G⸗B. bekannt, daß Herr Direktor Reinhard Schulze in Mittweida infolge Ablebens aus unserm Mitrweida, den 22. März 1909.

Der Vorstand.

Karl Loichinger.

8 8

Wir bringen hiermit zur Kennints, daß Herm Beneraldtrektor Wilheim Schreider, Hrunewald, und Herr Fürstl. Kammerrat Karl Künzig. 8 mus unserm Aufsichtsrnt ausgetrtten sind.

Berlin, den 20. Mäarz 1909.

Berliner Elektromovil Droschken⸗ Aktien⸗Sesellschaft. 33E“ b

Buirer Walzenmuhte Artien Gel 1 vormals T. u. A1. Koiping in Bun.

Einladung für die Herren Aktrwonärt zus Denergle versammlung aul Samatag, den 1. Mai d. . Nachmittags 6 Uhr, del Deren Juictlzratb Dr. Clemens in 1

Tachesordaumcg: Erledigung des § 19 deh.

——

Die Aknionäre Fadet mn Sameatanhe den 1*

190, Abeede 8 Abr. *. Fetele der ex. cocdia szatt, za welcher die Herren Mtianäre 8

Der Stadtmagistrat. Tappended. 8 88 .