1909 / 75 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

gewährten Kredits und in der Zinshöhe schlechter gestellt sein würden, als die landwirtschaftlichen Genossenschaften, und daß das ganze System der Kreditgewährung den besonderen *8* der Hand⸗ werker nicht gerecht werde. Was die Höhe der Kreditgewäbrung betrifft, so sind der Preußenkasse 14 872 ländliche Genossenschaften und nur 481 Handwerkergenossenschaften ee das Ver⸗ hältnis stellt sich also wie 100:3; die ländlichen Genossen⸗ schaften hatten 202 Millionen Haftsumme, die eweees genossenschaften nur 13 Millionen, auf diese aftsummen wurden den ländlichen Genossenschaften 90 Millionen Kredit gegeden oder 39 %, den Handwerkergenossenschaften 7 Millionen oder 54 %. Wir haben also den Handwerkern in weit⸗ gehendstem Maße Kredit gewährt. An Spezialkrediten haben wir den ländlichen nur 7 % der Haftsumme, den Handwerkergenossenschaften aber 16 % gegeben. Wir sind also in der Kreditgewährung durchaus nicht ängstlich gewesen, und unser System ist auch durchaus nicht ein starres. iun wir natürlich nicht die Haftsumme berücksichtigen würden, sondern einfach das Vermögen der Handwerkergenossenschaften, dann wären wir über⸗ haupt nicht in der Lage, den Handwerkergenossenschaften Kredit zu gewähren. Es ist auch z. B. in der „Westdeutschen Mittelstands⸗ zeitung“ durchaus anerkannt worden, daß die Preußenkasse den Hand⸗ werkern Kredit gewährt hat. Den desonderen Verhältnissen der Handwerkergenossenschaften sind wir auch dadurch entgegengekommen, daß wir den Kredit nicht auf laufende Rechnung, sondern auf Wechsel gegeben haben. Auch bezüglich des Zinesatzes er⸗ leiden die Handwerker nicht Nachteil, sondern sie haben Vorteil. Der Durchschnittssatz der Preußenkasse betrug für die Handwerker 4,65 %, für die ländlichen Kreise 5,63 %. Wir nehmen 88 in dem sozialen Geiste, in dem unser Institut errichtet ist, gerade auf die besonderen Verhältnisse der Handwerker in weitestem Maße Rücksicht. Der Abg. Crüger hat dirjenigen Ver⸗ bandskassen, die sich mit Kapital an der Preußenkasse be⸗ teiligt haben, sarkastisch auf die schlechten Ergebnisse der reußenkasse aufmerksam gemacht; ich kann ihm sagen, daß sie sich dabei ganz gut beunden haben, ich bestreite, dar die Preußenkasse schlecht abgeschnitten hat. Alle dings dat der Staat nicht die volle 3 %ige Verzinsung erhalten, abder bei der Errichtung der Kasse wurde ja von allen Seiten im Hause ver⸗ langt, daß dieses Institut nicht nach geschäftlichen Rücksichten ver⸗ waltet werden solle, sondern dilligen Kredit gewähren solle. Wir haben nech einen Zinssatz von 4,9 % aufrecht erhalten können, während die Reichsbank 6,1 % hatte. Nach dem Prozentsatz der Reichsbank hätte die Preußenkasse 730000 mehr erzielt. Die Preußenkasse bat außerordentlich gut gearbeitet, weil sie in der Gelddisposition richtig verfahren ist. Der Abg. Crüger bemäangelt auch die Liquidität der Preußenkasse. Ich finde es aber unverständlich und ungedeuerlich, wenn man die Kasse als fest⸗ gefahren bezeichnet. Der Abg Crüger richtet seinen Hauptangriff gegen die Benutzung des Bankkredits. Die Kasse ist in den Dienst des Wirtschaftslebens des Volkes gestellt worden, und deshald hat sie die Aufgabe, nach kaufmännischen Grundsà en zu handeln. Nach kaufmännischen Gewohnheiten kann man Bankkredit durch täg⸗ liches Geld, Lombard, Rediskontierung eigener Wechsel und durch Akzepte in Anspruch nehmen. Unsere großen Banken derschaffen sich Bankkredit durch ganz ungehruere Summen von Akzepten; die großen Berliner Banken haben, nach der „Frankfurter Zeitung“, dei einem Kapital von 1,8 Milliarden für 1,05 Milliarden Akzepte, dazu treten bei diesen Banken noch umfangreiche Rediskontierungen und Lomdarddarleben. Warum die Preußenkasse in den letzten Jahren dei ihren Geld⸗ dispositionen nicht zut Rediskontierung don Wechseln übergegangen ist, diese Frage hätte der Abg. Crüger nicht stellen können, wenn er dem praktischen Zeben nahe stände. Auch die Kritik des Abg. Crüger über den Depositenderkehr ist nicht richtig. Die ö hatte nur 60 % kurzfristige Werbindlichkeiten, die sofort der Deckung bedürfen, andere Banken haben nach einer Statistik in der „Frankfurter Zeitung“ viel mehr, z. B. die Dresdner Bank 75 v7%. ie Behauptung, daß das Verhältnis des eigenen Kapitals zum Bankkredit bei der Preußenkasse ein schlechtes sei, ist mir einfach ganz unerklärlich. Bei der Dresdner Bank beträgt dieses Verhältnis 23,7 %, bei der Deutschen Bank 13 %, bei der Diskonto. Ge⸗ sellschaft 28 % und bei der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse 49 %. Was der Abg. Crüger übrigens hier als einfach miserabel bin⸗ gestellt hat, wurde, wenn die Sache an anderer Stelle zur Dis kusston stand, etwas recht Günstiges, so z. B. in feinem Genossen⸗ schaftsblatt. Daß die Genossenschaftswechsel als ligaide nicht anzusehen seien, ist doch eine ganz eigenartige Behauptung; denn jedenfalls sind doch die Wechsel, die die Verdands⸗ kassen schaffen, viel liquider als die meisten Wechsel, die sonst in den Genossenschaften vorkomten. Diese Wechsel werden nicht, wie der grözte Teil der überhaͤupt in Umlauf befindlichen Wechsel, prolongiert, sondern stets prompt eingelöst, und sie werden sowohl an der Berliner Börse wie an den Auslands⸗ börsen gekauft und verkauft. Wenn das nicht liquid ist, dann weiß ich nicht, was man unter liquid versteht. Der Abg Crüger meinte, die stände anders, denn sie müßte ja gerade in schweren Zeiten die Genossenschaften unterstützen. Bis zu einem gewissen Grade halten wir uns allerdings für verpflichtet, diejenigen Kreise, die auf uns angewiesen sind, in einer Krisis nicht zu verlassen, aber ein Recht auf ÜUnterstützung steht ihnen nicht zu. Wir sind auf ganz andere Zeiten vorbereitet als die, die wir in den letzten Jahren gehabt aben, und bei der Disposition und bei den Geschäften, wie wir sie heute haben, werden wir allen Ansprüchen genügen.

Abg. Busch (Zentr.) stimmt der Erhöhung des Grundkapitals der Preußenkasse zu und betont, daß in der Pflege des christlichen Gedankens die Stärke des Genossenschaftswesens liege. Wo wäre, so meint der Redner, das Genossenschaftswesen, wenn die Pfarrer und Lehrer es nicht gefördert hätten? Besonders die Pfarrer hbätten einen wahrhaft genialen Zug in das Genossenschafts⸗ wesen hineingebracht.

Darauf wird die Besprechung geschlossen und nach einer Reihe wiederholter persönlicher Bemerkungen der Abgg. Dr. Crüger (fr. Volksp.), Kreth (kons.) und Dr. Faßbender (Zentr.) wird das Gesetz in zweiter Lesung unverändert an⸗ genommen.

Bei der dann folgenden Beratung des Etats der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse bemerkt Abg. Stull (Zentr.): Der Herr Präsident der Zentralgenossen⸗ schafrslasse Dr. Heiligenstadt hat in einer gelegentlichen Aeußerung mit⸗ gereilt, daß der Freiherr von Huene, der frühere Präsident, einmal von dem Schlesischen katholischen Bauernverein gesprochen habe. Ich stelle fest, daß ich niemals ein solches Wort aus dem Munde des Freiherrn von Huene vernommen habe. Im Gegenteil, Freiherr von Huene hat stets den unpolitischen und interkonfessionellen Charakter unseres Bauernvereins be⸗ tont. Ich habe heute noch ein⸗Telegramm erhalten, worin mir diese Auf⸗ sassung bestätigt wird. Der Finanzminister hat in der Budget⸗ kom von einem Mißverständnis gesprochen. Nach den von rrn Heiligenstadt abgegebenen Erklärungen schließe ich mich dem Ftnanzmimister an. Ich will dabei binzuseteen, daß der Unterschied zmischen katbelischen und evangelischen Genossenschaften endlich ver⸗ und daß man mehr das gemeinsame christliche und als das trennende konfessionelle Element be⸗

der Zentralgenossenschaftskasse Dr. Heiligenstadt:; Vorredners stimme ich von —22 Ich 3 zeiche nie · 1 abe auch im engen und habe, als ich darauf hingewiesen, daß 8

1 v

88

Darauf wird der Etat genehmigt.

Schluß gegen 5 Uhr. Nächste Sitzung Montag, 11 Uhr. (Etats der Steuern und Zölle und des Iianzministertums.

Parlamentarische Nachrichten.. Dem Hause der Abgeordneten ist der nachstehende Entwurf eines Eisenbahnanleihegesetzes zugegangen:

2 —.

81

§ 1. cs Die Staatsregierung wird ermächtigt, behufs Erweiterung, Ver⸗ vollständigung und besserer Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes sowie behufs Beteiltgung des Staats an dem Baue von Kleinbahnen die folgenden Beträge zu verwenden: I. zur Herstellung von Eisenbahnen und zu der dadurch bedingten Vergrößerung des Fuhrparks, und zwar: a. zum Baue von Haupteisenbahnen: 1) von Michendorf nach Rehfelde, Teilausführung 26 000 000 2) von Moͤrs nach Geldern, Grunderwerb . . . 6 200 000 b. zum Baue von Nebdeneisenbahnen: 6 780 000 2 220 000

zur

1) von Altemühle nach Danzig⸗Langfüubr . . . von Barischin nach Mogilno . . . . . . von Annaberg nach Deutsch Krawarn mit Ab⸗ zweigung nach Haatsch . . .. . ... . 5 890 000 von (Templin) Fährkrug nach Fürstenwerder . 4 074 000 von Laucha a. Uastrut nach Cölleda ...5 700 000 von (Wittenberge) Gerstgottderg nach Salzwedel 4 725 000 von Plettenberg nach Herscheid . . . . . . 3 170 000 von Borgholzhausen nach Bünde . . . . . 3 150 000 von Ahrdorf nach Blankenheim (Eifel) .5 295 000 c. zur Beschaffung von Fahrzeugen 6 632 000 zusammen. 79 836 000 ℳ; Herstellung des zweiten Gleises. auf den Strecken: Korschen —Skandan . . . . 780 000 Laekowitz Dirschan . . 4 170 000 Stresow Lauenburg i. Pomm. 2 400 000 Posen —Gondek . .. 1 160 000 Ludwigsglück —-Berstgwerk . . 201 000 Myklowitz Oswiecim . . . 1 683 000 Alten —Cothen. . . . ... 971 000 Göͤschwitz Derms orf⸗Kloster⸗ lausaitgßt. .. 16999 090 1 530 000 1 540 000 *

Suhl Ritschenbausen . . . Münder a. Deister Hameln. Geestemünde —Speckenbüttel einschließlich Umgestaltung der Babnanlagen in und bei Geeste⸗ münde 16895 950 Eversburg Rheine . . . 1 875 000 Hagen⸗Gcesed Herdecke⸗Vor·

650 000 514 000

balle Löttringhausen . . . . 14) Dablbausen Ueberruhr . . . 15) Grevendroich —Odenktrchen. 3 436 000 16) Wemmettweiler Primsweiler. 5980 000 mammen 40 540 000 III. zu nachstehenden Bauausführungen; 1) für den Ausdau der Neben⸗ bahnen Strie au Merzdorf und Jauer Rohnstock zu Haupt⸗ 2) zur Deckung der Mehrkosten für eres genehmigte Bauausfüb⸗ rungen und zwar:; a. der Eisenbahn don Treffurt F“ b. der Eisenbahn von Usingen nach Weilmünster . . . . c. der Eisenbahn von Vands⸗ burg nach Terezpol mit Ad⸗ zwelgung von Prust (Kreit Tuchel) nach Crone a. Br. der Eisenbahn von Finster⸗ walde (Niederlausitz) nach .ö11““ der Eisenbahn von Bütem nach Rummelsburg i. Pomm. nach Groß Ziegenort. der Eisendahn von Erchacht nach Lobenstein i. Reuß. . der Eisendahn don Bleicherode nach Herzberg a. Ham .. i. der Eisenbahn don burg nach Nikolaiken i. Ostpr. der Eisenbahn don Wehlau nach Friedland . . . . des zweiten Gleisez auf der Strecke Krap Nord Dahl- busch ⸗Rothausen Blodk Wiehagenstraßfe. .. .. des zweiten Gleises auf der Strecke Essen Nord Nlterx⸗ 484ꝙ ö zur Gewährung e schusses zu den 42 kosten der Eiserbabn den Johannisburg nach Lüzen zn den Kreis Lözen.

1“ IV. zur Einrichtung e rung auf der Streck V. zur Beschaffung do rzengen für die bestehenden Sta C ““ 6 Baues don

Kleinbahnen . .. 1“”“; “; irsgesamt 87 828 000 ℳ. Ueber die Verwen des Fonds iu VI wird dem Landtage all⸗ lährlich Rechen schaft merden. 6 Mit der Ausführung der unter Ib aufgeführten Eisendahnen ist erst dann vorzugehen, wenn Bedingungen erfüllt sind A. Der gesamte zum Bau der Eisenbahnen und deren Neben⸗ anlagen nach Maßgabe der von dem Mtmister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren fe Entwürfe erforderliche Grund und Hoden ist der in dem Umfange, in

welchem er nach den —,2⸗ der Enteignung

unterworfen ist, unentgelt! lastenfrei der dauernd erforder⸗ lur Benutzung für

liche zum Eigentume, der vo die Zeit des Bedürfnisses z2 en, oder die Erstattung der en staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Verein⸗ arung oder Enteig aufzawendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentschädtgungen nisse und sonftige Nach⸗ teile, in rechtsgültiger Form zu öbernehmen und sicherzuftellen. Vorstehende Verpflichtung erstreckt inzbesondere auch auf die unentgeltliche und lastenfreie für die Ausführung der⸗ jenigen Anlagen erforderlichen und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im 2Fentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten auf Grund landesgesetzlicher Be. stimmungen obliegt oder auferlegt wird. v““

4 750 200 ℳ,

. .

115 000

ö1“

Zu den Grunderwerbskosten für die unter 1 und 9 benannten Eisenbahnen sohll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden, und zwar: a. bei Nr. 1 (Altemüble —Danzig⸗Lan tecr⸗ von 880 000 ℳ,

b. bei Nr. 9 (Ahrdorf— Blankenheim sEiüfe ) von 180 000 ℳ.

Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Lit. A Abs. 1 und 2) ist bei den unter 2 bis 9 benannten Eisenbahnen Abstand zu nehmen, wenn pon bden Beteiligten in den mit ihnen wegen Ausführung der Linien abzuschließenden Verträgen die Leistung einer unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Pauschsumme in der nachstehend fuͤr die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird, und zwar: bei Nr. 2 (Bartschin —Mogilno) von. . . .. 3 (Annaberg —Deutsch ⸗Krawarn mit Abzweigung

aech Waa tsh) how 1161n

(Templin] Fährkrug⸗ Fuüͤrstenwerder) von 5 (Laucha a. Unstrut Kölleda) von . . .. 6 ( Wittenberge Geestgottberg —Baltwedel) von (Plettenberg- Herscheid) von . 8 (Borabolzbausen —Bünde) von 8

. 9 (Ahrdorf- Blankenbeim [Eifel)) von . . .76 000

Bei Bemessung der Pauschsumme zu Nr. 9 (Ahrdorf Blanken⸗ helm [Eifel]) ist der unter X Abf. 3 genannte Staaotszuschuß bereits berücksichtigt.

Für den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des vorhergebenden Absatzes (4) ausschließlich Gemeindeverbände in Betracht kommen, ist die Bedingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Lit. A Abs. 1 und 2) bereits dann als erfüllt auzusehen, wenn jeder der Gemeindeverbände sich verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirks erforderlichen Grund und Boden nach Maßgabe der Bestim. mungen in Abs. 1 und 2 unentgeltlich bereitzustellen oder aber nach Maßgabe des Abs. 4 eenac Summe zu jablen, die der Minister der öͤffentlichen Arbeiten nach Abschluß der ausführlichen Vorarbeiten als auf den einzelnen Gemelndeverband entfallenden Teilbetrag der Pausch. summe festsetzen wird.

B. Die Mitbenutzung der Chausseen und ͤffentlichen Wege is, soweit dies die Au sichkebehörde für zuléssig erachtet, von den daran beteiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädt⸗ gung für die Dauer des Bestehens und Betriebs der Eisenbahnen

zu gestatten.

400 000 ℳ, ““ 896 000 964 000 784 000 798 000 330 000 9 3 000

-2 2

Die Autführung der im § 1 unter II1 Nr. 11 und 13 und in Nr. 1 vorgesehenen Bauten wird davon abbängtig gemacht, daß scitens der Beteiligten zu den Baukosten ein unverzinerscher, nicht rückzabi⸗ barer Barzuschuß geleistet wird, und zwar:;

bei II Nr. 11 (pweites Gleis Geestemünde Sp Uenbüttel ein⸗

schließlich Umgestaltung der Bahnanlagen in und dei Geeste⸗

münde) in Höhe von . ee 30 000 ℳ,

bei II1 Nr. 13 (zweites Gleis Dagen⸗Eckesev Perdecke⸗

Vorhalle Löttringhausen) in Hoͤde von CCC1e11”

c. bei III Nr. 1 (Ausbau der Nebenbahnen Striegau

Mersdorf und Jauer —Rohnstock zu Hauptbahnen)

IhͤLSWI 5 000

.

2

8 Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der zu den im § 1 unter Nr. II und III vorgesehenen Bauausführungen erforder⸗ lichen Mittel von . 50 487 000 die Barzuschüsse der Jnteressenten gemäß

a. mit. 1

öö1öö“”

lusammen zu verwenden. 1 Für den alsdann noch zu deckenden Restbestrag in § 1 Nr. II und III von. sowte zur Deckung der für die im § 1 unter I und IV bis VI dor⸗ Feehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. erforderlichen Mittel im Betrage von 176 836 000 sind Staatsschuldderschreibungen

auszugeden.

An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Per Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugehen. Die Staattregierung wird er. mächtigt, die Mittel zur Einloͤsung dieser Schatzanweisungen durch Ausgade von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nenndetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen koͤnnen wiederholt ausgegeden werden.

Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einloͤsung von fällig werdenden Schatzanweisungen destimmt sind, hat die Haupt⸗ derwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers dierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zrtt⸗ punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ anweisungen aufhört.

Wird von den Beteiligten von der ihnen im § 1 unter A Abs. 4 und 5 eingeräumten Befugnis, statt der unentgeltlichen Be⸗ reitstellung des Grund und Bodens die Zahlung einer Pauschsumme m wählen, Gebrauch gemacht, so erhöht sich die von der Staats⸗ regierung nach § 1 Nr. Ib für den Bau der detreffenden Eisendadn zu verwendende Summe sowie die Gesamtsumme des § 1 um die im § 1 unter A Abs. 4 bei den einzelnen Linien angegebenen Beträg dezw. um die nach Abs. 5 von dem Minister der öffentlichen Ardeiten festgesetzten Teilbeträge dergestalt, daß die von den Beteiligten dier⸗ nach zu zahlenden Pauschsummen 5— Teilbeträge einer Pauschsumme den vorstehenden Deckungsmitteln hinzutreten.

8 8

5

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchen

Zwetrbe zu welchen Bedingunzen der Kündigung und zu welchen isen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreidungen gabt werden sollen 3), bestimmt der Finanzminister.

Im übrigen kommen wegen ng und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1859, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197) des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats. schulden (Gesetzsamml. S. 43), und des Gesetzes dom 3. Mai 1993, betreffend die Bildung eines glei für die Eisenbahn⸗ verwalturg (Gesetzsamml. S. 155), zur Anwendung.

§ 5.

Jede Verfügung der Staatkregierung über die im § 1 unter Nr. I bis IV be en Eisenbahnen und Eisenbahnteile durch Ver⸗ jußerung dedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landte

Diese Besttmmung deitedt sich nicht auf die beweglichen Bestand⸗ teile und Jubehörungen dieser Eisenbahnen und Eisenbahnteile und auf die undeweglichen insoweit nicht, als sie nach der Erklärung det Ministert der öffentlichen Ardeiten för den Betrieb der betreffenden Eisenbahnen entbehrlich sind.

§ 6. Dieses Gesetz tritt am Tagt seiner Verkündung in Kraft. In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung

wird u. a. ause In dem dorl im allgemeinen Ve

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Für die Pro

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vdinzen noetwen mit dem die deutschen Interessen nach

ziervon darf eine weitere wirksame Unterstützun Ter⸗ chtums in diesen Provinzen mit Recht vung and Kräftkoung des 3 se unter 1a des ½ 1 aufgeführten neuen Linsen sollen alg Haupt bahnen, alle übrigen dagegen nach den für Nebenbahnen besteban Bestimmungen hergestellt und hetrieben werden. Für die N Märg. —Gzeldern (1 a 2) sind zunächft nur die Kosten des Gru nd. rwerbs in den Gesetzentwurf eingestellt worden; zur Feststellun - Haumihen ist noch eine ausführliche Bearbeitung des Cntcbuess erforderlich Die Herstellung der einzelnen Nebenbahnlinten ist, w. on einer angemessenen Beteiligung der vneansnnaale „Fzn v macht, und es ist demgemäßf unter Berücksschtigung der aus der Nabhe. anlage für sie zu erwartenden Vorteile bestimmt worden, daß v8 der Einräumung des Rechts auf unentgeltliche Mübenutzun a- (Chausseen und sonstigen öͤffentlichen Wege der erforderliche 8 nn und Boden unentgeltlich herzugeben ist. ngg Die Interessenten der Bahnlinien unter 1 b Ifb. Nr. I Al! mühle —Danzig⸗Langfuhr) und Nr. 9 (Ahrvorf Blankenheim 1 ffel ) wäürden nach den angestellten Ermittlungen zur Aufbringung der ge amten Grunderwerbekosten nscht imstande sein. Es sst daher sür diese Bahnen die Gewährung einer staatlichen Beibilfe in der im s 1 A Abs. 3 angegebenen Höhe in Autsicht genommen. Die Höhe ber vorgesehenen Staatszuschüsse entspricht nach den stattgehabten En bebungen dem vorhandenen Bebdürfniö. Per Staatszuschuß für die Bahn Ahrdorf—-Blankenheim ist auf die Pauschsumme im § 1 A Ab. 4 lfd. Nr. 9 bereits in Anrechnung gebracht, so daß er, wenn an Stelle der Hergabe des Grund und Bobdens pie Zahlung der Pausch⸗ umme gewählt wird, nicht zur Zahlurg gelangt. Die Fafsung der im § 1 unter A für den staatssetligen Ausbau er einzelnen Nebenbahnlinlen gestellten Bedingungen stimmt im esentlichen mit dem Wortlaute des zuketzt erlassenen Gesetzes überein Zedoch erschlen es bei der in § 1 unter 1 b 1 vaeg Linie Altemühle Danzig⸗Langfuhr nach Lage der Sache angeleigt, den Be⸗ beltgten die Verpflichtung zur Hergabe des Geländes in natura auf⸗ uenlegen. ie Erfüllung der Bedingungen, unter denen hiernas . eitige Aushau der geplanten Eisenbahnen erfolgen biemnac scht überall durch sörmliche Beschlüsse der betreffenden Kommunal⸗ perbände gesichert; es kann indes erwartet werden, daß die Beteiligten durch Uebernahme der von ihnen verlangten Leistun gen dle Aus⸗ führung der einzelnen Linien ermöglichen werden. Die Eeeea ür sämtliche im § 1 unter I bezeichneten, insgesamt 344,1 km angen Habgeenen d. aunf 11 h veranschlagt. Hierzu ommen no ür die dur e Erweiterun 8 ’. etzes vineas der Fuhrparks: a. für 43 km Hauptbahnen (1a 1) zu 30 000, b für 267,1 km Nebenbahnen zu 20 000 d 1 8 ig

1 290 000 ℳ,

8 5 342 000 zusammen 6 632 000 o daß die Gesamtaufwendung für die im hlagenen Eüenabeaeg 79 886 050 Lassär. §1 unter I vorgeschlagenen

ür Betriebamittel ist, und zwar weiter versuchsweise, de Einheitssatz eingestellt worden wie in den ke ngeree eeechsclelbe Von dem zum Baue der unter ILa 1 und I b 2, 6 und 9 bezeich· eten Bahnen erforderlichen Grund und Boden befinden sich etwa 815 ha mit einem Werte von ungefähr 1 850 000 bereits im Domänen, und forstfigkalischen Besitz, für dessen Hergabe zu dem ver⸗ inderten Verwendungezwecke an sich auch im vorliegenden Falle eine Entschädigung nicht beansprucht werden soll. Ob und inwieweit indes ür die mittelbaren Nachteile dieser Abtretung (Abschneiden von Par⸗ ellen, Wirtschaftserschwernifse, vorzeitiger Abtrieb der Polzbestände, Beeinträchtigung der Saat⸗ und Bestellungsarbeiten usw.) Entschädi⸗ gungen von den Interessenten zu leisten sein werden, muß der Fest⸗

gellung in jedem einzelnen Falle vorbehalten bleiben.

Zur Unterstützung des Baues von Kleinbahnen sind durch ver⸗ schiedene Gesetze, zuletzt durch Gesetz vom 14. Mai 1908, insgesamt L- 29 bereitgestellt. Der gegenwärtige Stand des Fonds ist

1 Die bewilligten Staatsunterstützungen belaufen sich auf:

87 171 878 ℳ, de nur in Aussicht gestellten auf . . . . . 2 924 285 8 eantragt sind an Beihilfen noch . . . . .

6 221 850 „. zusammen 96 318 013 ℳ.

Der Kleinbahnunterstützungsfonds würde hiernach zur Deckung her in Aussicht gestellten und der in zahlenmäßig bestimmter Höhe beantragten Beihilfen mit (2 924 285 + 6 221 850 =) 9 146 135 ugreichen, und es würden außerdem noch (99 000 000 96 318 013 =) 2681 987 für weitere zu erwartende neue Anträge zur Verfügung hFleiben. Im Hinblick auf diesen verfügbaren namhaften Betrag wird jesmal eine weitere Verstärkung des Kleinbahnunterstützungsfonds m 3 000 000 als genügend angesehen. Wenn diese Anforderung uch hinter den seit längerer Zeit jährlich bereitgestellten Mitteln urückhleibt, wird an der wohlwollenden Förderung des Kleinbahn⸗ besens durch den Staat auch bezüglich der künftigen Unterstützungs⸗ träge nichts geändert werden.

Der Gesamtbedarf des Gesetzentwurfs stellt sich daher, wie folgt:

Nr. I auf 79 836 000 F1 40 540 000 9 947 000 „1I 2 000 000 S 92 000 000 G“ 3 000 000

iinnssgesamt auf 227 523 000 ℳMG. 8

Nach Abzug der für die Bauausführungen zu II 11 und 13 ud III 1 von den Interessenten zu leistenden Barzuschüsse zu den Baukosten von 39 000 werden noch 227 284 000 erforderlich ud durch Verausgabung von Staatsschuldverschreibungen bezw. von Schatzanweisungen aufzubringen sein.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

b Während der Großen Internationalen Gartenbauausstel⸗ ung bietet die e Gärtnerlehranstalt Dahlem 8 Steglitz vom 3. bis 13. April d. J. von 10—6 Uhr in ihren sumae eine Vorführung aus den wichtigsten Unterrichtsfächern dar, zu Interessenten eingeladen sind. ärt urzzeitige Kurse werden im Jahre 1909 an der Königlichen nerlehranstalt zu Dahlem bei Steglitz⸗Berlin abgehalten. 4 Motenbaukurfus für Gartenfreunde (Damen und Herren) „d Montag, den 26. April bis Sonnabend, den 1. Mat. 2) Obst⸗ Dbstb emüseverwertungskursus für Obstzüchter und ¹ Ubauinteressenten von Montag, den 12. bis Sonnabend, n 29. Juli. 3) Kursus für Obstbaulehrer ac. von Montag, düig. bis Sonnabend, den 31. Juli. (Annahme erfolgt durch das nd 2 für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.) 4) Obst⸗ zimüseverwertungskursus für Damen von Montag, dis Sonnabend, den 14. August.

89

über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗

Ungarn am 24. März 1909.

(Kroatien⸗Slavonien am 17. März 1909.)

Königreiche unnd Länder

Komitate (K.)

Munizipalstädte (

Stuhkrichterbezieke 8„ ’1

0 Gemeinden

0

ebiets

428

Nr. des Spe

(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

Maul . und Klauen⸗

seuche

Zahl der verseuchten

wg Rotlauf (Schweine⸗ der seuche) Schweine

Schweine⸗

Königreiche und Unce

Komitate (K.) Stuhlrichterbezirke (St.) Muntzipalstädte (M.)

Gemeinden

2—

2

a. Oesterreich. Niederösterreich

Oberösterreich Steiermark..

boto0]

0

Krain .. .. Küstenland 1112J

Vorarlberg Böhmen

ö2eö——-ögeS——gSI—

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Mähren Schlesten Galizien

IIII=I11.lIIIIIe.⸗.

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8

112ge!

Bukowina 8 Dalmatien

EEEEETZb—]

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2

b. Ungarn.

K. Abauj⸗Torna, M. Kaschau (Kassa). K. Unterweißenburg (Alsé⸗ St. Arad, Borosjenõ, Elek, Kisjeno, Péeska, Vilagos, öö“ K. Arva, Liptau (Lipté), Vö“ St. Baͤcbalmaàs, Bafa, Topolya, Zenta, Zombor, Stadt Zenta, M. Baja, Maria Theresiopel (Sza⸗ badka), Zombor .. . . . St. Apatin, Hédsag, Kula, Németpalänka, Obeese, Titel, Neusatz ch Zsablya, M. Usvidék .. K. Baranpa, M. Fünfkirchen K. Bars, Hont, M. Schemnitz (Selmecz- 68 Bélabünya) K. B6k60 E11““ K. Bereg, Ugoesäa.. K. Bistritz (Besztercze)⸗ EEEEEEEETEEeöe St. Berettyéujfalu De⸗ recske, Ermihäaͤlyfalva, Margitta, Szokelvhid, q175756556 St. Cséffa, Elegd, Központ, Mezökeresztes, Szalürd, M. Großwardein (Nagy⸗ 111141*“*“ St. Bl, Belényes, Ma⸗ vares 8 Nagyszalonta, enke, Vasköhh.. K. Borsod 1I1““ K. Kronstadt (Brassô), ASENETET K. 818— Csongräd, M. 5 mezövaͤs rhely, Sze⸗ gedin (Szeged) .... K. Csik

(Esztergom), (Györ), Komorn Komärom), M. Györ, g. Smnomn 8 8 s 8 Stuhlweißenbur r), M. 8 1nc. enburg (Széekes⸗Fejérvär) .... K. Fogaras, Hermannstadt J“ K. Gömör 66 Kishont, Sohl (Z6lyom) K. Hasdu, M. Debrechzin Euu.““ K. Heves K. Hunpon . K. Jäsz⸗Nagykun⸗Szolnok K. Kleinkokel (Kis⸗Kükülld Großkokel agy. Kütull K. Klausenburg(Kolozs), M. Klausenburg (Kolozsvar) St. Béga, Bogsän, Faeset, Karänsebes, Lugos, Maros, Temes, Städte Karänsebes, Lugos

1116168

&ꝑ Gemeinden

St. Bozovics, I Mol⸗ dova, Oravicza, Orsova, Resicza, Teregova ....

K. Märamaros .. . . ...

K. Maros⸗Torda, Udvar⸗ helv, M. Marosväsärhelv

K. Wieselburg (Moson), Oedenburg (Sopron), M. *“

K. Neograd (Nögräd) ...

St. Bia, Gödölls, Pomaͤz, Waitzen e., Städte St. Andr (Szent Endre),

Baͤchzh, M. Budapest...

St. Alsöôdabas, Monor, Nagpkäta, Räͤczkeve. Städte Nagykörös, Cze⸗

gléd. M. Kecskemöt...

St. Abonvialsé, Dunaveese, Kaloecsa, Kiskörös, Kis⸗ kunfélegvhäza, Kunszent⸗ 2 ersenr

alas, Kiskunfélegyhäza

AVIV*“

St. IJgal, Lengveltöti, Marczali, Tabh

St. Barcs, Csurgô, Ka⸗ br ee Shest. bär, Stadt Kaposvär ..

äCEI“

K. Szatmaäͤr, M. Szatmäͤr⸗ 6*“

8. Zips (Siepes 16

8 Sehan gehen 8 5 Buzis, Központ, Lippa, Rökas, Uijarad, Vinga, M. Temeidäait . St. Csakova, Detta, Weiß⸗ irchen (Fehértemplom), Kubin, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt Fehértem⸗ plom, M. Versecz.... . Polnn.... K. Thorenburg (Torda⸗ EE1A1“ St. Csene, Großkikinda (Nagpkikinda), Nagyszent⸗ miklés, Pärdänd, Per⸗ Töroͤkbeese, Torök⸗ anizsa, Hatzfeld (Zlom⸗ bolva), Stadt 1116“ St. Alibunäaͤr, Antalfalva, Bänlak, Mödos, Groß⸗ becskerek (Nagybecskerek), Panesova, Stadt Nagy⸗ becskerek), M. Panesova K. Ung, St. Homonna, Saeilnna. St. Bodrogköz. Gaͤlszoéch, Nagymibhälv, Saͤtoral⸗ aufbelvp, Tokal, Varannô, Stadt Setoral⸗ liuh .

““

Nagv⸗

St. Felsoͤör, Kisezell, Güns (Köszeg), Nometusvar, Saͤrvar, Steinamanger Szomdathelv), Städte Köszeg, Szombathelv ..

St. Körmend, Olenitz (Mu⸗ raszombat), Szenigott⸗ haͤrd, Ei endurg (Vasvaͤr)

K. Weszprim (Veszprom).

St. Keszthelv, Pacsa, Suͤ⸗ meg, Tapolcza, Zalae⸗ erszeg, Zalaszentgrôt, tadt Zalaegersgeg .. .

St. Alsôlendva, ECsaktor⸗ nva, Fense Letenve. No⸗ va, Perlak, Stadt Groß⸗ kanissa (Nagpkanizsa) ..

₰-

Kroatien⸗Slavonten.

K. Belovaär⸗Körös, Va⸗- rasdin (Varasd), M. Ba⸗ 1h 2. 1 8 11

K. Mku⸗Krbaban

8 Ie.e Sr

K. mien (Szerém), M. Semlin (Zimonp)....

K. Verdeze, M. Esseg

2. eh. zeruk *r.

K. Agram (Zaägräb), M. wEEEö““ 2

3

1111““

a. in Oesterreicht Rotz 6 (7), Maul⸗ und Klauenfeu 5 (Schweineseuche) 103 (318), Rotlauf de . B. 8 (22).

b. in Ungarn (ausschl. Kroatten⸗Slavonten)

Rotz 48 (50), Maul⸗ und Kla 3 Schweinepest (Schweineseuche) 198 (422), Rotlauf 8-,.S. S. (138).

SSbeen Pes.senc der Schafe in den 15 Nr. 2.

12, 29, 58, 47, 48, 52, msamm EIö zusammen in 8

88 E. 2 αα⁴ (Schweineseuche) 40 (248), Rotkauf

Außerdem Beschälse d b 88 Isen’n Pferde in dem Sperrgebiet Nr. 64

Pockenseuchez der Schafe und - Oesterreich, Lungenseuche 89 Nn cde e se de een een. 1 1.

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