2492] Für Dienstag, den 27. April 1909, Nach⸗ mittags 2 ½ Uhr, wird eine außerordentliche Generalversammlung nach Bunzlau, Hotel zum Kronprinz von Preußen, mit folgender Tages⸗ ordnung einberufen: Statutenänderung. Neues Statut: Titel I. Allgemeine Bestimmungen. . Durch gegenwärtiges Statut ist unter der irma: Siegersdorfer Werke vorm. 1 Hoffmann, Aktien⸗Gesellschaft, eine Aktiengesellschaft errichtet, welche ihren Sitz in Siegersdorf i. Schles. hat und deren Dauer für eine bestimmte Zeit nicht beschränkt st. — § 2. Der Zweck der Gesellschaft ist die ge⸗ werbsmäßige Fabrikation von Erzeugnissen aus Ton und anderen Mineralstoffen sowie der Handel mit den Rohstoffen oder Erzeugnissen aus denselben und anderen Artikeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erreichung und Förderung dieser Zwecke dienende bewegliche und unbewegliche Anlagen jeder Art zu erwerben, zu errichten, zu betreiben, zu pachten, zu verpachten und zu veräußern, sich auch an anderen, leichen oder ähnlichen Unternehmungen in jeder orm zu beteiligen, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen, um Geschäfte zu machen, welche dem Vor⸗ stande in Gemeinschaft mit dem Aufsichtsrat zur Er⸗ leichterung und Förderung dieser Zwecke angemessen erscheinen. Die Gesellschaft kann mit Genehmigung des Aufsichtsrats Zweigniederlassungen, Verkaufs⸗ stellen und Agenturen im In⸗ und Auslande er⸗ richten und selbständig oder in Gemeinschaft mit Anderen betreiben. — § 3. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft gelten für ordnungsgemäß und rechtsverbindlich veröffentlicht, wenn sie einmal durch den Deutschen Reichsanzeiger und Königl Preußischen Staatsanzeiger erfolgt sind, es sei denn, daß das Gesetz oder die Satzung oder ein Generalversammlungsbeschluß eine mehrmalige Veröffentlichung anordnet. Dem Aufsichtsrat bleibt es vorbehalten, für die Bekanntmachungen der Ge⸗ sellschaft auch noch andere Blätter zu bestimmen; die Gültigkeit der Bekanntmachungen hängt jedoch von der Befolgung dieser Anordnung nicht ab. Die Be⸗ kanntmachungen sollen in derselben Weise unterzeichnet werden, wie sie die Satzung für die Zeichnung der irma der Gesellschaft vorschreibt. Erläßt der Auf⸗ chtsrat die Bekanntmachung, so soll der Firma der Gesellschaft die Bezeichnung „Der Aufsichtsrat“ und die Unterschrift des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder seines Stellvertreters hinzugefügt werden. — Titel II. Grundkapital, Aktien und Aktionäre § 4. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt —ℳℳ 1,200 000,— (eine Million zweihunderttausend Mark) und ist eingeteilt in 1000 (eintausend) Stück Aktien von je ℳ 1000,— (eäeintausend Mark) und in 1000 (eintausend) Stück Aktien von je ℳ 200,— (zweihundert Mark). Die Aktien zu ℳ 1000,— (eintausend Mark) lauten auf den Inhaber; die Aktien zu ℳ 200,— (zweihundert Mark) lauten auf den Namen und werden in das bei der Gesellschaft von dem Vorstande unter Kontrolle des Aufsichtsrats zu führende Aktienbuch eingetragen. Sowohl die Inhaber, wie auch die Namensaktien tragen je die Nummern von 1—1000. Die Uebertragung der Namensaktien bedarf zu ihrer Gültigkeit der Ein⸗ willigung des Aufsichtsrats. Die Vorschrift wegen der Uebertragung der Aktien zu ℳ 200,— ist auf der Vorderseite derselben abzudrucken. Bei Kapitals⸗ erhöhungen lauten die neu ausgegebenen Aktien auf den Inhaber, sofern nicht die Generalversammlung beschließt, daß sie auf den Namen lauten sollen. Die Ausgabe von Aktien zu einem höheren als dem Nennbetrage ist zulässig. — § 5. Jeder Aktie werden Gewinnanteilscheine (Dividendenscheine), deren Anzahl der Aufsichtsrat bestimmt, und ein Erneuerungsfchein (Talon) beigefügt. Letzterer ermächtigt zur Erhebung einer weiteren Reihe von Gewinnanteilscheinen und eines Erneuerungsscheins mit entsprechender Berechtigung. Die Aktien sind mit der Unterschrift oder dem Faksimile des Vor⸗ stands der Gesellschaft und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder seines Stellvertreters zu versehen. Im übrigen wird die Form der Aktien, der Gewinn⸗ anteil⸗ und Erneuerungsscheine vom Aufsichtsrat be⸗ stimmt. — § 6. Gewinnanteile, welche binnen 4 Jahren nach Ablauf desjenigen Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, nicht abgehoben werden, verfallen zugunsten der Gesellschaft. — § 7. Ver⸗ lorene oder vernichtete Aktien unterliegen der Kraftlos⸗ erklärung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktie auszu⸗ fertigende neue Aktie erhält dieselbe Nummer mit der Bezeichnung „allein giltige zweite Ausfertigung. Die Kosten des Verfahrens sowie die Kosten der neuen Ausfertigung hat der Antragsteller zu tragen und vorzuschießen. Verlorene oder vernichtete Ge⸗ winnanteilscheine werden nicht aufgeboten. Sind Gewinnanteilscheine verloren gegangen oder vernichtet worden und ist dies innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden, der Gesellschaft angezeigt worden, so wird der Betrag des Scheines innerhalb einer ferneren vierjährigen Eh nachgezahlt, sofern der frühere Besitzer den erlust in glaubhafter Weise dartut. Wird aber nzwischen der Gewinnanteilschein selbst der Gesell⸗ chaft zum Zwecke der Abhebung des Gewinnanteils orgelegt, so ist die Gesellschasft berechtigt, dem VVorzeiger des Scheins den Gewinn auszuzahlen. Ist der Erneuerungsschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, so findet eine Kraftloserklärung nicht statt, vielmehr ist nach Ablauf des Zahlungs⸗ tages für den Gewinnanteilschein der neuen Reihe die letztere nebst zugehörigem Erneuerungsschein dem In⸗ haber der betreffenden Aktie auf sein Verlangen gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. Der B sitz des angeblich abhanden gekommenen Etrneuerungsscheins ibt alsdann kein Recht auf den Empfang einer neuen Reibe von Gewinnanteilscheinen — Titel III. Ver⸗ waltung der Gesellschaft. A. Der Vorstand. § 8. Der Vorstand der Gesellschaft besteht je nach der Bestimmung des Aufsichtsrats aus einem Mitgliede oder aus mehreren Mite liedern (Direktoren). Die Bestellung und deren Widerruf erfolgen durch den Aufsichtsrat zu notariellem Protokolle. Der Auf⸗ sichtsrat ist auch befugt, stellvertretende Direktoren zu ernennen und deren Ernennung zu widerrufen. Die den Mitgliedern des Vorstands zu gewährenden Bezüge, die auch in einem Anteil an dem nach Vor⸗ nahme sämtlicher feststehenden Absch eibungen und Rücklagen verbleibenden Reingewinn bestehen können, werden vom Aufsichtsrat festgesetzt — § 9. Die gegenseitige Stellung und Geschäftstätigkeit mehrerer Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Vorstand ist verpflichtet, den Anordnungen des Aufsichtsrats
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hinsichtlich der gesamten Geschäfts⸗
führung nachzukommen, auch eine etwa vom Auf⸗ sichtsrate erlassene schriftliche Geschäftsanweisung genau zu befolgen. Zu den Aufsichtsratssitzungen ist der Vorstand zu erscheinen verpflichtet, ein Recht auf Teilnahme an den Sitzungen steht ihm nicht zu. — § 10. Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats: 1) zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Hypotheken, Grund⸗ schulden und Rentenschulden sowie zum Antrag auf Löschungen im Grundbuche, 5 zur Vornahme von Neu⸗ und Umbauten sowie zu Neuanschaffungen zum Preise von mehr als ℳ 5000,—, 3) zur Errichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen, 4) zum Abschluß von Pacht⸗ und Mietsverträgen auf länger als 1 Jahr oder zu einem den Betrag von ℳ 3000,— jährlich übersteigenden Zins, 5) zum Abschluß aller sonstigen Verträge, die der Gesellschaft Verpflichtungen für eine längere Zeit als 3 Jahre auferlegen, 6) zur Aufnahme von Anleihen und zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und kaufmännischen Ver⸗ pflichtungsscheinen, 7) zur Bestellung von Prokuristen und Handlungs⸗ und Generalbevollmächtigten, 8) zur Fnft neeh von Beamten und Hilfsarbeitern, wenn die jährliche Besoldung des einzelnen mehr als ℳ 3000,— beträgt oder ihm Gewinnanteil zu⸗ gebilligt wird, 9) zur Anstrengung von Prozessen und zur Abschließung von Vergleichen, wenn in beiden Fällen der Gegenstand den Betrag von ℳ 3000, — übersteigt. — § 11. Willenserklärungen, insbesondere die Zeichnung der Firma, sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie, sofern der Vor⸗ stand aus einer Person besteht, entweder von dieser allein oder von 2 Prokuristen und, falls der Vor⸗ stand aus mehreren Personen besteht, entweder von 2 Vorstandsmitgliedern oder von einem Vorstands⸗ mitgliede und einem Prokuristen oder, falls die be⸗ treffende Prokuraerteilung dies ausdrücklich ausspricht, von 2 Prokuristen abgegeben werden. Stellvertretende Mitglieder des Vorstands stehen in der Vertretungs⸗ macht den ordentlichen Mitgliedern gleich. Der Auf⸗ sichtsrat kann einzelnen Mitgliedern des Vorstands mit oder ohne Verleihung des Titels „General⸗ direktor“ die Befugnis erteilen, die Gesellschaft allein zu vertreten. In diesem Falle sind Willens⸗ erklärungen, iasbesondere die Zeichnung der Firma, für die Gesellschaft auch verbindlich, wenn sie von dem betreffenden Vorstandsmitgliede allein erfolgen. Der Vorstand hat die Firma in der Weise zu zeichnen, daß der zur Zeichnung Berechtigte zu der geschriebenen, gestempelten oder gedruckten Firma der Gesellschaft seine Namensunterschrift hinzufügt. — § 12. Für einen im voraus begrenzten Zeitraum kann der Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern von behinderten Mitgliedern des Vorstands bestellen. Während dieses Zeitraums und bis zur Entlastung des Vertreters darf der letztere eine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats nicht ausüben. Scheiden aus dem Vorstande Mitglieder aus, so können sie nicht vor der Entlastung in den Aufsichtsrat gewählt werden. B. Der Aufsichts⸗ rat. § 13. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Generalversammlung gewählt, welche auch die Zahl festsetzt. Die Wahl des Aufsichtsrats erfolgt in der Weise, daß alljährlich in der ordent⸗ lichen Generalversammlung ein Mitglied und, wenn der Aufsichtsrat aus mehr als 4 Mitglievern be⸗ steht, außerdem noch so oft ein zweites Mitglied ausscheidet, daß die Amtsdauer jedes einzelnen Mit⸗ gliedes spätestens am Schlusse der vierten ordent⸗ lichen Generalversammlung nach seiner Wahl endigt. Von den gegenwärtigen Mitgliedern des Aufsichts⸗ rats scheiden in der nächsten ordentlichen General⸗ versammlung 2 Mitglieder aus, die verbleibenden beiden Mitglieder in der zweitnächsten ordentlichen Generalversammlung. Die hiernach in der ersten ordentlichen Generalversammlung Neugewählten werden auf 2 und 3 Jahre, die anderen beiden auf 3 und 4 Jahre gewählt. Ueber das Ausscheiden und die Wahldauer der einzelnen Mitglieder entscheidet das Los. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so findet, falls die Mitgliederzahl nicht unter 3 gefunken ist, die Ersatzwahl in der nächsten ordentlichen Generalversammlung, andern⸗ falls durch eine vom Vorstand sofort einzuberufende außerordentliche Generalversammlung statt. Eine olche Ersatzwahl gilt für den Rest der Amtsdauer es ausgeschiedenen Mitgliedes. Wird die Ver⸗ stärkung der Mitgliederzahl oder die Neuwahl des gesamten Aufsichtsrats durch eine ppehshrnreltehs Generalversammlung bewirkt, so gilt hinsichtlich der Amtsdauer der so Gewählten die Zeit von der Wahl bis zum Schlusse der nächsten ordentlichen General⸗ versammlung als ein Amtsjahr. — § 14. Alljährlich wird unmittelbar nach der ordentlichen Generalver⸗ sammlung der Vorsitzende und sein Stellvertreter durch die am Schlusse dieser Versammlung anwesenden Aufsichtsratsmitglieder gewählt; der notariellen Be⸗ urkundung bedarf es nicht. Sind beide Vorsitzende an der Ausübung ihrer Obliegenheiten behindert, so hat das dem Lebensjahre nach älteste Aufsichtsrats⸗ mitglied diese Oblitegenheiten für die Dauer der Be⸗ hinderung zu übernehmen. — § 15. Der Aufsichts⸗ rat hält seine Sitzungen, über welche vom Vorsitzenden zu unterzeichnende Protokolle geführt werden, ab, so oft eine geschäftliche Veranlassung dazu vorliegt. Diese Sitzungen finden gewöhnlich je nach der Be⸗ stimmung des Vorsitzenden am Sitze der Gesellschaft oder in Berlin statt. In besonderen Fällen können sie auch an anderen Orten abgehalten werden. Die Berufung erfolgt durch den Vorsitzenden oder in dessen Auftrag durch den Vorstand. Zu der nach jeder ordentlichen Generalversammlung stattfindenden Aufsichtgratssitzung erfolgt eine besondere Berufung nicht. Auf schriftlichen Antrag des Vorstands oder zweier Mitglieder des Aufsichtsrats ist der Vorsitzende verpflichtet, eine Sitzung des Aufsichtsrats zu berufen, und zwar spätestens innerhalb einer Woche auf einen nicht länger als 10 Tage nach der Berufung liegenden Tag. — § 16. Der Aufst tsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Hieran wird auch dadurch nichts geändert, daß etwa außerhalb der Grenzen des he äes Reichs auf⸗ hältliche Mitglieder nicht rechtzeitig haben eingeladen werden können. Die Beschlüsse erfolgen nach Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei Wahlen das vom Vorsitzenden zu ziehende Los. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende Beschlüsse durch schriftliche, tele⸗ graphische oder telephonische Abstimmung veranlassen. — § 17. Alle schriftlichen Erklärungen des Aufsichtsrats erfordern die Namenzunterschrift des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters unter der mit dem asaßs „Der Aufsichtsrat“ versehenen Firma der Gesell⸗ schaft. — § 18. Der Aufsichtsrat hat die Geschäfts⸗
führung der Gesellschaft in allen Zweigen der Ver⸗ waltung zu überwachen und sich zu diesem Zweck von dem Gange der Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Er kann jederzeit über diese An⸗ gelegenheiten Berichterstattung vom Vorstand ver⸗ langen und selbst oder durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter, oder durch andere von dem Aufsichtsrat zu bestimmende Mitglieder die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen sowie den Bestand der Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren untersuchen. Er hat die Jahresrechnungen, die Bilanzen und die Vorschläge für die Gewinnverteilung zu prüfen und darüber der Generalversammlung Bericht zu erstatten. Er hat eine Generalversammlung zu berufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Der Aufsichtsrat kann durch allgemeine oder besondere Anweisungen auch noch andere als die in § 10 auf⸗ seführten Geschäfte bestimmen, zu denen der Vor⸗ ftand seiner Genehmigung oder der Genehmigung etwaiger aus seiner Mitte zu wählender Ausschüsse oder Mitglieder bedarf. Die Vornahme von Aende⸗ rungen des Gesellschaftsvertrages, die nur die Fassung betreffen, wird dem Aufsichtsrat übertragen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats können die Ausübung ihrer Obliegenheiten nicht an andere Personen über⸗ tragen. — § 19. Die Mitglieder des Aufsichtsrats beziehen eine feste jährliche Vergütung und den im § 28 der Statuten festgesetzten Anteil am Rein⸗ gewinn, jedoch mit der Maßgabe, daß die sesesette jährliche Vergütung auf die im § 28 fest esetzte prozentuale Tantieme angerechnet wird. Außerdem haben sie Anspruch auf Ersatz ihrer baren Auslagen. Die festgesetzte jährliche Vergütung beträgt für jedes Mitglled ℳ 1200,— (zwölfhundert Mark). Bei der im übrigen gleichmäßig vorzusehenden Verteilung dieser Vergütung und des Reingewinnanteils erhält der Vorf ende das Doppelte eines Anteils der übrigen Mitglieder. Zu den baren Auslagen gehört der Ersatz von Relse⸗ kosten, für die Bauschbeträge durch den Aufsichtsrat bestimmt werden können. Für außerordentliche Tätig⸗ keit eines seiner Mitglieder kann der Aufsichtsrat die Gewährung einer besonderen Vergütun — § 20. Jedes Mitglied des Ausichtsrats st be⸗ rechtigt, jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, sein Amt durch Erklärung an den Vorsitzenden des Auf⸗ sichtsrats bezw. dessen Stellvertreters niederzulegen. C. Die Generalversammlung. § 21. Alljährlich findet innerhalb der ersten sechs Monate jeden Geschäftsjahres eine ordentliche Generalversammlung am Sitze der Gesellschaft oder einem anderen vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Orte innerhalb Deutsch⸗ lands statt. In dieser erfolgt: 1) die Erstattung des Berichts des Vorstands über den Vermögens⸗ stand und über die Verhältnisse der Gesellschaft sowie über die Ergebnisse des verflossenen Geschäftsjahres; 2) die Erstattung des Berichts des Aufsichtsrats über die Prüfung des Geschäftsberichts und der Jahres⸗ rechnung; 3) die vefctutfassumg über Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das verflossene Geschäftsjahr; 4) die Beschlußfassung über Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats; 5) die Belchlußfassung über die Gewinnverteilung; 6) die Wahl von Auf⸗ sichtsratsmitgliedern; 7) die Beschlußfassung über etwaige sanftige rechtzeitig angekündigte Verhandlungs⸗ gegenstände. Die Berufung der Generalversammlung seschieht durch den Aufsichtgrat oder durch den Vor⸗ stand mittels einmaligen Ausschreibens in den Ge⸗ sellschaftsblättern. Sie sind von dem Einberufenden zu unterzeichnen und so zu veröffentlichen, daß zwischen der Bekanntmachung und der Ver⸗ sammlung mindestens 18 Tage liegen, wobei der Tag der Generalversammlung und der Bekanntmachung nicht mitzurechnen sind. Mängel der Form und Frist der Berufung gelten als geheilt, sofern sämtliche Aktien in der Generalversammlung vertreten sind und die Mängel nicht von einem an⸗ wesenden Aktionär durch Erklärung zu notariellem Protokoll gerügt werden. — § 22. Zur Teilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär be⸗ rechtigt. Die Aktionäre, die in der Generalver⸗ sammlung ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, haben spätestens am dritten Werktage vor der Versammlung bis 6 Uhr Abends bei der Gesellschaftskasse oder bei einer der anderen vom Aufsichtsrat zu bestimmenden, in der öffentlichen Be⸗ kanntmachung zu bezeichnenden Stellen a. ein arith⸗ metrisch geordnetes Nummernverzeichnis der zur Teil⸗ nahme bestimmten Altien einzureichen, b. ihre Aktien oder die von der Deutschen Reichsbank ausgestellten Depotscheine zu hinterlegen und daselbst bis zur Beendigung der Generalversammlung zu belassen. Dem Erfordernis unter b kann auch durch Hinter⸗ legung der Aktien bei einem deutschen Notar genügt werden. In diesem Falle muß der Hinterlegungs⸗ schein die Aktien nach Gattung und Nummern auf⸗ führen und die Bemerkung enthalten, daß die Heraus⸗ ehe der Aktien nur gegen Rückgabe des Hinter⸗ egungsscheines erfolgen darf. In der öffentlichen Bekanntmachung braucht hierauf auch dann nicht 5 werden, wenn der Hinweis auf die cr tigen Hinterlegungsstellen erfolgt. Die Kosten ür Hinterlegung der Aktien trägt der Aktionär. — § 23. Jede Aktie zu 200,— ℳ gewährt eine Stimme, jede Aktie zu 1000,— ℳ gewährt fünf Stimmen. Die Zahl der Stimmen, welche ein Aktionär in sich ver⸗ einigen kann, ist unbeschränkt. Jeder Aktionär ist berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Vollmachten bedürfen der schriftlichen Form, haben die Nummern der vertretenen Aktien zu enthalten und sind der Gesellschaft in Ver⸗ wahrung zu geben. Die auf Namen lautenden Aktien gewähren nur denjenigen Personen ein Stimmrecht, auf deren Namen sie in das Aktien⸗ buch vor der Hinterlegung eingetragen sind. Ueber Reklamationen wegen verweigerter Zulassung zur Generalversammlung entscheldet in Zweifelsfällen die letztere. — § 24. In der Generalversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder dessen Stellvertreter, bei der Behinderung beider ein von den anwesenden Mitgliedern des Aufsichtsrats aus ihrer Mitte zu bezeichnendes Mitglied den Vorsitz. Wird kein solches Mitglied bezeichnet, so leitet ein Vorstandsmitglied die Versammlung. Ist auch ein solches nicht anwesend, so waͤhlt die Versammlung den Vorsitzenden. Ueber die Reihenfolge der Ver⸗ handlung entscheidet, wenn der Vorsitzende nichts anderes beschließt, die deänd gaeh der Tages⸗ ordnung. Die Art und Weise der bstimmung be⸗ stimmt der Vorsitzende. Bei Wahlen erfolgt stets geheime Abstimmung durch Stimmzettel, ausge⸗ nommen, wenn die Generalversammlung ohne jeden Widerspruch mit einer anderen Abstimmungsart ein⸗ verstanden ist. — § 25. Die Beschlüsse der G
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versammlung werden, soweit nicht das Gesetz oder die vorliegende Satzung etwas anderes bestimmt, durch einfache Mehrheit der bei der Beschlußfassun abgegebenen Stimmen Eihfache Stimmenmehrheit gefaßt. Bei “ eit, außer bei Wahlen, gilt der Antrag als abgelehnt. Wenn bei Wahlen im ersten Wahlgange keine as e. erzielt wird, so findet die engere Wahl zwischen den beiden Heslonen, welche die meisten Stimmen erhalten aben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los. — § 26. Be⸗ schlüsse über folgende Punkte: 1) Herabsetzung oder teilweise Rückzahlung des Grundkapitals, 2) Auf⸗ lösung, Liquidation oder Fusion der Gesellschaft, 3) Abänderung des Gegenstandes des Unternehmens, 4) Enthebung von Mitgliedern des Aussichtsrats von ihrem Amte vor Ablauf ihrer Amtsperiode 5) Verwertung des Gesellschaftsvermögens dur Veräußerung des Vermögens im ganzen bedürfen einer Mehrheit von Dreivierteln des bei der Ab⸗ stimmung vertretenen Grundkapitals. Zu ander⸗ weitigen Aenderungen des Gesellschaftsvertrags genügt einfache Stimmenmehrheit. Titel IV. Jahres⸗ abschluß. § 27. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. November bis 31. Oktober jeden Kalenderjahres. Der Ueberschuß der Aktiva über die Passiva ein⸗ schließlich des Grundkapitals, der Organtsations⸗, Betriebs⸗ und Verwaltungzunkosten, des Reservefonds, etwaiger Spezialreserve⸗ und Erneuerungsfonds bildet den Reingewinn. Für die Aufstellung der Bilanz sind im uͤbrigen alle gesetzlichen Vorschriften maß⸗ gebend. — § 28. Von dem sich ergebenden Rein⸗ gewinn erhalten: 1) der Reservefonds mindestens fünf vom Hundert, bis er zehn vom Hundert des Grundkapitals erreicht, 2) die Vorstandsmitglieder und die Beamten der Gesellschaft ihre vertrags⸗ mäßige Tantieme, welche unbeschadet bestehender ver⸗ traglicher Abmachungen von dem nach Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Rücklagen verbleibenden Reingewinn berechnet wird, 3) die Aktionäre vier vom Hundert Anteil am Reingewinn (Dividende), 4) die Mitglieder des Aussichtsrats zusammen zehn vom Hundert von demjenigen Reingewinn, welcher nach Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Rück⸗ lagen sowie nach Abzug von vier vom Hundert An⸗ teil (Dividende) für die Aktionäre verbleibt, 5) der Rest wird als Dividende gleichmäßig unter die Aktionäre verteilt, soweit nicht die Generalversamm⸗ lung die Bildung oder Dotierung von Spezial⸗ reserven oder die Verwendung zu außerordentlichen Abschreibungen oder den Vortrag auf neue Rechnung beschließt. § 29. Der ordentliche Reservefonds ist zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes bestimmt. Ueber die Verwendung etwaiger Spezialreservefonds beschließt der Aufsichtsrat. Titel V. Auflösung. § 30. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft bestimmt die Generalversammlung, die die Auflösung beschließt, die Art der Durchführung der Liquidation, wählt die Liquidatoren, bestimmt auch ihre Vergütung sowie diejenige des Aufsichtsrats. Die Verteilung des nach Deckung der Schulden ver⸗ bleibenden Ueberschusses unter die Aktionäre findet gegen Quittung auf den vorzulegenden Aktien statt. Die Aktionäre sind zur Empfangnahme zweimal mi 8 einem Zwischenraum von einem Monat öffentlich aufzufordern. Beträge, die nicht binnen 6 Monaten — vom Tage der letzten Bekanntmachung ab ge⸗ rechnet — abgehoben werden, sind bei der staatlichen JJJCACETööö zu hinterlegen.
Schlußrechnung zu legen.
wozu die Herren Aktionäre hiermit eingeladen
werden. Die
Wernigeröder Bank, Filiale der Magde⸗
burger Privatbank in Wernigerode, sowie der 1 Niederlausitzer Kredit⸗ und Sparbauk, Aktien⸗ —
gesellschaft, in Kottbus erfolgen. Siegersdorf, den 5. April 1909. Der Aufsichtsrat der
Siegersdorfer Werke
vorm. Fried. Hossmann, Aktien⸗Gesellschast.
R. Keßler, Regierungsrat a. D., Vorsitzender.
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Ludwigshafen a. Rh. stattfindenden jährlichen
36. ordentlichen Generalversammlung ein⸗
geladen. Tagesordnung:
1) Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands nebst und Verlustrechnung pro 31. Dezember 1908 sowie des Prüfungsberichts 8
Bilanz und Gewinn⸗
des Aufsichtsrate.
2) Genehmigung der Bilanz und Beschlußfassung
über die Gewinnverteilung.
3) Erteilung der Entlastung an den Vorstand und
Aufsichtsrat.
4) Neuwahlen zum Aufsichtsrat.
Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben gemäß § 32 unseres Ge⸗ sellschaftsvertrages ihre Aktien bezw. Depotscheine eeeg bis zum Ablauf des 28. pril der Gesellschaftskasse in Ludwigshafen a. Rh.
oder bei einem der nachstehenden Bankhaͤuser: Rheinische Creditbank in Mannheim u.
deren Zweiganstalten, Württemb. Vereinsbank in Stuttgart u. deren Zweiganstalten,
Deutsche Vereinsbank in Fraukfurt a. M., Deutsche Bank in Berlin u. deren Filialen in I.- Ulr. a. M. und München, 1
W. Junker & Co. in Moskau innerhalb der üblichen Geschäftsstunden zu hinter⸗ legen und Eintrittskarten in . zu nehmen.
Vom 14. April d. J. einschließlich an liegen Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Geschäfts⸗ eeict für das verflossene Jahr sowie der Prüfungs⸗ bericht des Aufsichtsrats für die Aktionäre — dem Bureau der Gesellschaft in Ludwigshafen a. Rh. zur Einsicht auf. .
Ludwigshafen am Rhein, den 3. April 1909.
Der Aufsichtsrat. Dr. von Brunck, Vorsitzender.
I
Nach beendeter quidation haben die Liquidatoren einer General⸗ versammlung, die über die Entlastung beschließt,
interlegung der Aktien kann außer bei den im Gesetz vorgeschriebenen Stellen auch bei der Magdeburger Privatbank in Magdeburg, der
Badische Anilin⸗ & Soda⸗Fabrik.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit iu der Samstag, den 1. Mai 1909, Vor⸗ mittags 10 Uhr, in unserem Gesellschaftshause zu
Rheinische Creditbank.
lanz per 31. Dezember 1908.
ℳ ₰ “ 2 065 738 30 „ Reichsbankgirokonto .. .. 3 336 58073 2 Cerneeante (Coupons und verloste Effekten) 1 095 111 Effektenkonto: 1 Div. Staats⸗ und Städte⸗ obligationen 2ℳ 2 371 735,41 CC Loseund Eisen⸗ bahnprior. 4 063 021,52 Div. Bank, und Hypotheken⸗ bankaktien (inkl. nom. ℳ 1 000 000 Mannheimer 8 8
Bankaktien und nom. ℳ 2 000 000 Süddeutsche Baglarten) 1 Div. Eisenbahn⸗, Industrie⸗ und Versicherungs⸗
3 820 724,15
Per Aktienkapitalkonto 75 „ Diverse Kreditoren. ... 129 Akzeptationskonto . 8 76 Avalkonto . 20 Reservefondskonto .. 10 Delkrederereseve . 3 Dividendenkonto: Nicht eingel. Dividendenscheine pr. 1909 .. ℳ 195,— Nicht eingel. Divi⸗
aktien .. . 8 822 328,55 Wechselkonto: in Reichs⸗
währung 46 890 436,18
in fremder Währung 2 097 186,02
Diverse Debitoren: in laufender
Rechnung . 172 073 939,45 davon durch
Sicherheiten
gedeckt Mark
19 077 809
dendenscheine pr.
Nicht eingel. Divi⸗ dendenscheine pr. 6161616666
Beamtenunterstütungs⸗ und
Pensionskassefonds Dispositionsfkonds des Be⸗
88971515,8) Guthaben bei Bankfirmen 13 738 713,92
„ Lombardkonto. . “] „ Mannheimer Bank Dotations⸗ AE11“ Kom manditkonto.. .. Konsortialbeteiligungen .. Effekten des Beamtenunter⸗
185 812 653
21 864 614 20 715 377
5 000 000 2 000 000 8 238 914 92
978 626 5 237 518
Immobilienkonto: *) 18 Bankgebäude .....
*) Anschaffungswert 7 099 712,73 Bisherige Ab⸗
schreibungen. 1 862 194,54 Buchwert am 31. Dezember
190bob9 5 237 518,19
324 410 568,52
Gewinn⸗ und Verlustkonto.
An Handlungsunkosten: Salär, Gehalt der Direktoren, Steuern (ℳ 857 516,72), Porti, Depeschen, Bureau⸗ ptenfilien ec. 3 936 724 Provisionskonto: von uns im Kontokorrent⸗ und Effektengeschäft bezahlte Pro⸗ visionen Reingewinn
53 205 7 586 499
[10 876 428 Mannheim, 3. April 1909.
amtenunterstützungs⸗ und
Pensionskassefonds:
Vortrag von 1907 30 566,48
Erträgnis in 1908 nach Abzug von fewährten Unter⸗ 1““ tützungen 50 684,12
Stiftungenkonto ——
Gewinn⸗ und Verlustkonto.
““
Per Vortrag von 1907 Hũ eee.” „ Effektenkonto. . „ Konsortialbeteiligungen „ Coupons⸗ und Sortenkonto .. „ Provisionskonto: iijmm Kontokorrent⸗ und Effekten⸗ 8 geschäft eingenommene Pro⸗ E“ insenkonto
Rheinische Creditbauk.
Lulsl Rheinische Creditbankt. In der heutigen Generalversammlung wurde die Dividende für das Jahr 1908 auf 7 % d. i. ℳ 42,— p. Aktie von ℳ 600,— ℳ 70,— p. Aktie von ℳ 1000,— ℳ 8 4,— p. Aktie von ℳ 1200,— estgesetzt, welche gegen Einlieferung des betr. Divi⸗ dendenscheins sofort ausbezahlt werden in Mannheim bei unserer Bank, in Mannheim beider Mannheimer Bank A. G., in Mannheim bei der Süddeutschen Bank,
in Baden⸗Baden bei unserer Filiale, in Freiburg i. Br. bei unserer Filiale, in Heidelberg bei unserer Filiale. in Faiserslautern bei unserer Filiale, in Karlsruhe bei unserer Filiale, 8 in Konstanz bei unserer Filiale, in Lahr i. B. bei unserer Filiale, in Mülhausen i. E. bei unserer Filiale, in Offenburg i. B. bei unserer Filiale, in Pforzheim bei unserer Filiale, in Speyer a. Rh. bei unserer Filiale, in Straßburg i. E. bei unserer Filiale, in Zweibrücken bei unserer Filiale, in Neunkirchen, Reg.⸗Bez. Trier, bei unserer Agentur, in Rastatt bei unserer Agentur, 8 in Bruchfal bei unserer Depofitenkasse, n Berlin bei der Deutschen Bank, in Berlin bei Herrn S. Bleichröder, n Frankfurt a. M. bei der Deutschen Bank, iliale Frankfurt a. M. a. M. bei der Deutschen Ver⸗ ank, in Hamburg bei der Deutschen Bank, Filiale amburg, 96b. . Hannover bei der Hannoverschen Bank, n — bei der Deutschen Bank, Filiale en in Stutrgart bei der Württembergischen Ver⸗ einsbank 8 Stfs
in Neustadt a. 6⸗ veer a. H. bei Herrn G. F. Croh
in Saarbrück 6, Lenafsr 8 1 den Herren G. F. Croh
n Basel bei der Schweizerischen Krebit⸗ n Hasel. be der Basler Handelsbank,
Zürich bei d 2aich bei der Schweizeri
in Triberg beim Schwarzwälder Bankverein ⸗ Die Dividendenscheine sind mit Firmenstempel zu
versehen. Nach dem 15. Mai d. J. erfolgt zahlung nur noch in Manuheim an
Hauptkasse und bei der Mannheimer Bank . in Neee c-e. . eidelberg, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kon⸗ stanz, Lahr i. b., Mülhausen i. G., Ossen⸗ 10) Nanfatthaben
Pforzheim, Speyer a. Rh.,
burg, i. E. und Zweibrücken bei
burg
Filialen, in Neunkirchen, Reg.⸗Bez. Trier, und Rastatt bei unseren Agenturen, in Bruchsal
bei unserer Depofitenkasse. Gemäß Art. 24 des Statuts wurden eingeführten Turnus
Herr Dr. Albert Bürklin, Exzellenz, Ka
b Herr Carl Eckhard, Oberamtmann a. D., Mann⸗ eim, Herr Dr. Friedrich Engelhorn, Kommerzienrat,
Mannheim,
Hderr Dr. August Hohenemser, Kommerzienrat, Mannheim,
Herr Franz Kapferer, Freiburg i. Br., err Franz Karcher, Kommerzienrat, Kaise welche sämtlich wiedergewählt worden sind. Herr Geh.
wählt. Mannheim, den 3. April 1909. Rheinische Creditbank.
7 586 499 9) G
324 410 568,52 Haben.
1 000 000 1 886 402 502 734 624 396 107 940
2 470 278 96 4 140 061 — 144 61493
10 876 428 81
Kommerzienrat Arthur Pfeilsticker, Freiburg i. Br., wurde neu in den Aufsichtsrat ge⸗
8
2.
1 Odd⸗Fellow
Aktiva.
“ 6 Halle Stuttgart, Aktien
Bilanz vro 31. Dezember 1908
ℳ ₰ 000 1n8 551 623 83 891 596 94 715 37777 529 176,— 000 000—
E“ Städt. Sparkasse:
Einlage à conto d. v . Umbaukonto. . o Reservefonds
Allg. Rentenanst. Kto.⸗Konto
ℳ
108 3 7
14
7 95
₰ 4271 84 30
98 37 84 99 57 22 12/70
Reservefond
120 980/29.
((Gewinn⸗ und Verlustkonto.
Aktienkapitalkonto Obligationenkonto .. hiervon amortisiert. „
Allg. Rentenanst. Anl.⸗Konto
Württbg. Loge Nr. 1 Schiller⸗Loge Nr. 3. . Obligationenzinsenkonto:
per 31. Dez. 1908 verfallene Zinsen
Abschreibung J auf
Gewinn⸗ und Verlustkonto: Ueberschuß pro 1908
skonto . 111“ 1
II auf
680
120 980⁄1
Haben.
Für die Revision: R. Horkheimer.
ℳ
928 40 1 195 84 2 331 59] 31.
680 ,31 5 136/14
₰ 1908 März.
Per Saldovortrag .. ...
Hausmiete 1908
ℳ ₰ 103,671 5 032 50
Der Vorstand: S. Binswanger, E. Liedecke, H.
5136 14 Prieser.
[2417] Aktiva.
50 000 1) Grubenfelder rundstücke. 3) Schachttiefbau
4) Gebäude:
Saldo am 1. 1. Hiervon 200 % Abschreibung⸗
“ Provisorische Gebäude: Bureau, Bau⸗ böbübPuden, Aborte, Förderturm, Kabelhaus:
1.098 ℳ 7 914,22 1 582,84
Ino vHs , Eℳ 6 33 Zugang pro 1908. ..
„ 25 166,31
,38
Lokomotivschuppen —
Enbhauhs
1 Masch
Aborte ꝛc. Werkstattgebä Saldo am 1. 1. 08. Hiervon 20 % Abschreibung „
Kesselhaus mit Einmauerung ꝛc. Schorn⸗ ein u. Kohlentransportanlage 16
Verwaltungsgebäude mit Wohnungen, Magazin und Direktorwohnhaus
. ℳ 5 440,67 108,81
Zugang pro 1909
ℳ 5 331,86 738,29
EEE Sprengstoff magazin Arbeiterwohnungen
Lokomotive ℳ
Wasserreinigung
Heizungsanlagen.. Dampfmaschtnen und Kran
Werkstätteneinrichtung. Abteufeinrichtungen 2 Fördermaschinen
6) Bahnanlage.... 7) Allgemeine Anlagen:
Entwässerung, Werkeplatz, 1 anlagen, Chausseebau 182 We
leitung, Gärtnerische Anlagen 8) Inventar: 8 —
Hiervon 10 % Abschrei⸗
die Aus⸗ W135
unserer
Holzlagerschuppen und Wagenremise⸗ 2 Fördermaschinenhäuser mit Mann⸗
5) Dampfkessel, Maschinen u. Einrichtungen:
ampf⸗ und Ahdampfleitungen und
GeVneratoren, Transformatoren, Schalt⸗ anlage, Licht⸗ und Kraftanlage ..
Brunnenanlage, Wasserversorgung und Wege⸗
Einfriedigung, Fahrzeuge, Teufwass
Bestand am 1. 1. 08. ℳ 3 948,20
ℳ IIAℳ 137 371
362 910
rke, er⸗
Zugang pro 1908 9) Kassenbestand
Straß⸗ Noch einzuzahlendes Aktienkapital
unseren rungen ꝛc..
13) Materialienbestände..
18) aallonsse ohnvorschüsse
durch den 19 Wechselkonto.
zum Austritt in diesem Jahre folgende Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmt: 19 Böges eet
Fabrikanlage
rlöruhe, 19) Gewinn⸗ und Verlustkonto. . ..
Soll—
1) Vorttas 2) Generalkosten pro 1908 . . . .
islautern, 3) Abschreibungen
Hallesche Kaliwerke Aktiengesell
Der Vorstand. Scheiding.
Erbschloßbrauerei Nienstedten
in Nienstedten.
In der am 1. April d.
Auslosung unserer 4 ½ %igen Vorrecht sind folgende Nummern gezogen worden: 42 58 153 263 317 416 448 540 547 614 670 690 692 722 770 791 832 840 909 924 1000 à ℳ 1000,—, 1036 1041 1109 1118 1191 1233 1 1329 1385 1418 à ℳ 500,—.
Dieselben gelangen zuzüglich des Agios von 2 ½ % und der bis dahin fälligen Zinsen zur Einlösung am 1. Juli 1909 bei der Deutschen Bank Filiale * Der in Hamburg und bei der Altonaer
Hamburg Bö
J. durch den Herrn Notar Dr. G. Bartels in Hamburg vorgenommenen
12) Diverse Debitoren, Anzahlung auf Liefe⸗
ℳ
158 445 — 4) Konto Mieten und E“ 72 968 07 5 8 2286 47
3 553 13 376
156 169
153 960 .“
16 929
804 070
13 182 22 229 6 000 45 300
5 100 2 615 232 028
5 460 541
Konto Zi
233 499 54
Schlettau a. Saale, den 31. Dezember 1908.
schaft.
₰ 2 405 038 05 376 658 37
5 988 1 450 995 2
86 9 SGewinn⸗ und Verlustkonto am 31. Dezember 1908.
6) Saldo am 31. Dezember 1908..
Bü eer geprüft, le
Hallesche Kaliwerke Aktiengesellschaft.
Bilanz per 31. Dezember 1908.
————
20) Aktienkapitalkt o. 72]1 21) Avalkonto.. . 22) Akzeptekonto.. 23) Lohnkonto.. . 24) Diverse Kredi⸗ 1“
25) Kautions⸗ kreditorenkonto
85 12
e ..
der Bilanz gefunden. Schlettau a. Saale, den 24. Februar 1909.
A. Höschele.
5 000 000 333 462
105 486
5780 547186 Haben.
ℳ 6 000 9 153
6 440—
geg 208 86 1 267 92
232 028 12
—
233 499/54
Als Mitglied des Aufsichtgrats die Beläge und tztere in Uebereinstimmung mit
[2418]
am 29. März ds. Js.
Sanleihe versammlung das nach dem
595 607 844 877
245 1282
Heinri Generaldirektor A.
Schlettau bei Hall Halle’sche Kaliwerke Actiengesell Vorstand.
Scheiding.
Hallesche Kaliwerke Ahktiengesellschast. Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß bei der stattgefundenen General⸗ Turnus ausscheidende Aufsichtsratsmitglied, Herr Berghauptmann a. D. Vogel in Bonn, wiedergewählt wurde. Das frühere Ptled unseres Aufsichtsrats, Herr aky, hat im Laufe des Jahres
1908 sein Amt als Auf chtsratsmitglied niedergelegt. 1) Vorlage e a. Saale, den 3. April 1909.
schaft.
[2522]
3) Aenderu
2) Entlastung des Umwandlung der
(Baden). den 24. (Tagesorduung:
des Ge orstands und des
Pfaudler Werke A.⸗G., Schwetzingen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, . Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokale in Schwetzingen stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen.
il 1909.
äftsberichts und
ng des 88 des Gesellschafts vertrags:
Der Vorstand.
amensaktien in Inhaberaktien. 4) Neuwahl eines Aufsichtsratemitglieden. 8 wetzingen, den 5. April 1909.
11““