Großhandelspreise von Getreide au deutschen und fremden Börsenplätzen
für die Woche vom 12. bis 17. April 1909 b nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. 82 (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Peutscher Reichstag. 243. Sitzung vom 20. April 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung stehen 65 Berichte der Kom⸗ sion für die Petitionen.
g des Präsidenten werden vorweg diejenigen t, zu denen Anträge nicht gestellt sind und Wort⸗ dementsprechend durch Debatte verabschiedet. führung eines Befähigungsnachweises zur Tagesordnung übergegangen.
berwiesen werden u. a. die Petitionen wegen Aus⸗ lichkeit bei Skandalprozessen, betreffend den Ver⸗ kehr mit stark wirkenden Arzneimitteln, betreffend den Zoll auf Brom und Bromkalipräparate, betreffend Err nischen Reichsbehörde, fürsorge, betre festes, betreff Einjährig⸗Freiwilli Regelung des Vermessungs Blumenbindereien.
Zur Erwägung überweist das Haus den verbündeten betreffend die Einführung von end die Einführung des Inlandportos chland und Schweden. en die Petitionen, betreffend d Straßenbahnen für Sach⸗ iblichen Angestellten in die
Ausdehnung der Kranken⸗ auf Portiers und Hausangestellte, sowie etzes über die privaten Versicherungs⸗
Petitionen, 13 des Zolltarifgesetzes befassen, se (Soz.) mit dem Tagesordnung voran stehenden Peti⸗ bereits zum siebenten Male auf der Tages⸗ die Mehrheit nimmt indes den Antrag Wölzl an. Petition der Stadt Dresden, die Frist schen Verbrauchssteuern auf Getreide, schwaren und Fett vorweg ge⸗ ch zahlreiche andere Stadtmagistrate, Die Kommission hat in Tagesordnung empfohlen. wird beraten die Petition des Vorstandes des deut hrerer Handelskammern um Einführung von einer übermäßigen Ausfuhr von
Petitionen erledig meldungen nicht vorliegen. 40 Berichte werden Annahme der Kommissionsanträge ohne Ueber die Petition wegen Ein für v al ater gen, guter, gesunder, mindestens 8. g schlusses der Lefan s schtung einer gewerblich tech⸗ betreffend die Einrichtung einer Unehelichen⸗ ffend die Einschränkung der Beweglichkeit des Oster⸗ Schwimmfähigkeit der in das Heer eintretenden betreffend Aenderung des Patentgesetzes,
wesens und betreffend die Sonntagsruhe in
Mannhei
cher, mittel.. cher, amerik., rum cher, mittel
fälzer, mittel.. tter⸗, mittel
an., msttel. badische,
Gerfie badi e 8
ester Boden
fer, ungarischer I.. erste, slovakische... ais, ungarischer
Regierungen u. a. die Petitionen, inspektionsgehilfen und betreff im Postverkehr zwischen Deuts
Zur Berücksichtigung werden überwies die Haftpflicht der Eisenbahnen⸗, Klein⸗ un schäden, betreffend die Aufnahme der we obligatorische Krankenversicherung und die und Unfallversicherungspflicht diejenige wegen unternehmungen.
Dem Antrage des Abg. Wölzl (nl.), nunmehr die die sich mit der Aufhebung des § zunächst zu verhandeln, widerspricht de Hinweis, daß unter den auf der tionen solche seien, die ordnung erschienen, Danach wird die B für die Beseitigung der städti Mehl, Backwaren, Vieh, Fleisch, Flei von 1910 bis zum 31. Dezember 1917 zu verlän Der Petition haben si besonders in Süddeutschland, an ihrer Mehrheit Uebergang zur
gen, Mittelware.. Aenderung des Ges
Heßt. Futter⸗„ r Abg. Sach
Odessa.
gen, 71 bis 72 kg das hl.
lka, 75 bis 76 kg das hl. . eratung der
Hülsenfrüchte, 71 bis öö“
bindung damit Müllerbundes und me Maßnahmen deutschem Getreide.
Diese Petitionen sollen dem Reichskanzler zur Erw wiesen werden, ebenso die Petitionen der des Verbandes deutscher Lohnfuhrunternehme deutscher Bäckerinnungen und des deutschen Handwerks⸗ und Gewerbe⸗ führung des Identitätsnachweises, Auf⸗
für Brotgetreide und Herabsetzung der zollfreien Einfuhrscheine von 6 auf 3 Monate.
Verteuerung der Lebens⸗ 13 des Zolltarif⸗ Oktrois bis Petitionen wünschen nun
lieferbare Ware des laufenden Monats -
Antwerpen.
Donau⸗, mittel Kansas Nr. 2
zur Verhinderung
ägung über⸗ Gewerbekammer Dresden, mer, des Zentralverbandes
kammertages um Wiederein hebung aller Ausnahmetarife Gültigkeits dauer der Abg. Emmel (Soz.): mittel durch den Zolltarif wurde 1902 i daß wenigstens die
Kalkutta Nr. 2..
Amsterdam. Wegen der gesetzes bestimmt, 1910 aufgehoben werden sollen. eine Verlängerung der Frist bis zum 31. Dezember 1917. Regierungsvertreter haben Petitionen ausgesprochen,
Ministeriums, der darlegte, heblich gewachsen sei, daß die noch nicht verzichten könnten. Der bayer lothringische Vertreter des Bundesrats erklärt weil die kommunale Steuergesetzgebung noch keine anderen Aber diese Gesetzgebung hätten sie eben seit 1902 elsaß⸗AlLothringischen Städten,
etersburger
amerikanischer Wint
amerikanischer bunt Kommission für diese P
namentlich der Vertreter des preußischen daß der Finanzbedarf der Städte so er⸗ f diese wichtige Steuerquelle Vertreter und der elsaß⸗ en sich ebenfalls für die
London.
v
lisches Getreide, s aus 196 Marktorten (Gazette averages)
Liverpool.
roter Winter⸗ Nr. 2 „„ Manitoba Nr. 2
Kurrachee.. Australier, neu
Hafer, englischer weißer
Gerste, Futter⸗ kanische. Od 98 2 . 2
amerikan., bunt.
La Plata, gelber
Chicago.
Petitionen, Einnahmen hätte. ändern sollen. Eine Reihe von
Straßburg,
Würde jetzt die Frist für die Aufhebung der Oktrois noch so würden nicht nur diese Ersatzsteuern, s städtischen Verbrauchssteuern für die Leb die direkten Steuern würden herun durch den § 13 gerade das Gegenteil erreichen wollte. dringend, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.
Abg. Wölzl (nl. Hosp.):
abschrecken,
verlängert, ondern auch die bisherigen ensmittel erhoben werden, und tergesetzt werden, während man
Es gehört allerdings Mut dazu, mich nicht nicht dem prinzipielle Ich beantrage
einzutreten, allerdings der gehorchend, Zweckmäßigkeitsfrage. die Frist wenigstens bis zum 31. Dezember 1914 auszudehnen. Von den 1392 bayerischen Gemeinden sind 1172 an dieser Frage beteiligt. 7
im bayerischen Finanzministerium ein Wechsel bayerische Finanzreform ist im Gan wälzung in den Steuern ist eine l
mit einigen Freunden, Seit dem Erlaß des Zolltarifgesetzes hat stattgefunden, und eine Aber für eine so große Um⸗ re Frist notwendig, als man Die preußische Finanzreform eines Finanzgenies wie Jahrzehnt gedauert. Durch klen Steuern erhöht cht verschmerzen hl von kleineren ihre direkten Steuern von 60 % usw. erhöhen müßten. ädte einen Wert. ssen, Ersatz
Weizen, Lieferungsware
1902 annahm. des Ministers von Miquel hat ja auch ein die Beseitigung des Oktrois müssen die dire und wenn auch eine Stadt wie München das viellet könnte, so handelt es sich doch um eine große Za Gemeinden in Bagyern, die z. B. auf 160, von 147 auf 302, von 174 auf 216 Die Ersatzsteuern haben nur für größere St 8 hat man einfach den Einzelstaaten und den Städten überla zu schaffen und einfach gesagt: wir streichen die Oktrois.
wird aber nun eine gewaltige Erhöhung der direkten Steuern Die Preise werden sich keineswegs durch die Aufhebun verbilligen; wenn man auch in Offenba macht hat, so sind doch in anderen St umgekehrt gewesen. Der Zwischenhandel und der Großh Ich bitte also, meinem Antrag,
Lieferungsware
Buenos Airer. —27 Durchschnittsware.. ĩ...
¹) Angaben liegen nicht vor.
der Oktrois rfahrung ge⸗ ngen gerade andel steckt
104,24] 103,34 ch eine solche ädten die Erfahru
Bemerkungen.
1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Pbv⸗ rechnet; für die aus den Ums elten Durchschnittspreise 8) ist 1 Imperial Quarter engl. angesetzt; 56 Pfund englisch.
einfach den Vorteil ein. n bis 1914 auszudehnen, zuzustimmen.
Abg. Dr. Pfeiffer (Zentr.): Unter den 1172 bayerischen Gemeinden ganz geringer Einwohnerzahl, die durch den Ausfall eine große Belastung erfahren würden. Oktroisätze in Preußen kennen wir in Bayern überhau Betrag beläuft sich im Durchschnitt nur auf Bru In Potsdam werden für ein Stück Schlachtvieh 27, in Koblenz 26, in Aachen 32 ℳ erhoben, Oktroi in München für einen Ochsen von darüber nur 2,90 ℳ beträgt. frist bis zum 31. Dezember 1914; bis dahin werden di Einnahmen als Ersatz zu schaffen haben. könnte vorgesehen werden, daß Sätze nicht erhöht werden dürfe diesem Termin keinen Oktroi erheben,
Abg. Dr. Wagner⸗Sachsen sätzlich gegen Binnenzölle, und es i verwaltungen, die die Schutzzölle verwerfen, Binnenzölle erklären. meiner politischen Freunde, wollen aber mit schaftliche Lage der Städte und die Un gegenwärtigen Augenblick eine Nachfrist b. Manz (fr. Volksp.): Der städtische Oktroi muß fallen, aber
im Interesse der zahlreichen kleinen meinden halten wir eine längere Uebergangsfrist f baverische Steuerreform wird am 1. April 1910 noch nicht vollendet sein. Manche Gemeinden müßten 50 %, 70 und no
duktenbörse = 504
einheimisches Getreide (Gazette average Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 1, Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die
wöchentlichen Durchschnittswe Grunde gelegt, und zwar für ür London und Liverpool die Kurse auf London, für
teu Pork die Kurse auf Neu sburg, für Paris, Antwer reise in Buenog Ai
sind solche mit
Königrei es Königre des Oktrois
Die horrenden
chteile vom Pfennig. ,31 ℳ, in Breslau wäbrend der städtische 3 Doppelzentner und Verzögerungs⸗ e Städte neue In dem Gesetzentwurf die am 1. Januar 1909 erhobenen n, und daß die Gemei ihn nicht einführen dürfen.
dkons.); Wir sind sämtlich grund⸗ ein Widerspruch, daß die Stadt⸗ sich gegen die Aufhebung cheinlich die Mehrzahl Rücksicht auf die wirt⸗ sicherheit ihrer Finanzen im
aben im „Reichsa Wir wünschen nur eine
ien und Budapest die Kurse auf
ermittelten erliner Börse zu
York, für Odessa und Riga die Kurse nden, die zu
pen und Amsterdam die Kurse res unter Berücksichtigung der
Goldprämie. Berlin, den 21.April 1909.
Kaiserliches Statistisches⸗. vanzder Borght.
Ein Teil, wahrs
bayerischen Ge⸗
namentlich 1 hiss ür geboten.
Zuschlägen erheben. Es sprechen also Gründe der Billigkeit für die Verlängerung der Termine. Abg. Bassermann (nl.): Ich bitte, es beim Antrag der Kom⸗ mission auf Uebergang zur Tagesordnung zu belassen. Bei den Be⸗ ratungen des Zolltarifs war der oberste Grundsatz, daß wir die nationale Produktion schützen wollten. Wir haben der Landwirtschaft einen erhöhten Zollschutz eingeräumt unter der Voraussetzung, daß die Uebereinnahme aus den Getreidezöllen für die Witwen⸗ und Wassen⸗ versicherung verwendet und der städtische Oktroi zum 1. April 1910 aufgeboben wird. Die Beseitigung der städt;schen Zollmauern wird durch die freie Konkurrenz günstig auf die Gestaltung der Lebens⸗ mittelpreise wirken. Ein großer Teil meiner Freunde wird an dem § 13 festhalten; wenn die Städte sich bis zu dem wohlerwogenen Termin nicht eingerichtet haben, so tut uns das leid, aber sie müssen den Schaden tragen.
Bayerischer Bundesratsbevollmächtigter, Ministerialrat St rößen⸗ reuther: Die bayerische Regierung hat 1902 ihren schweren Be⸗ denken gegen den § 13 Ausdruck gegeben, es blieb ihr nichts übrig als auch ihm ihre Zustimmung zu erteilen. Wie berechtigt aber der damalige Widerspruch war, geht aus den seit 1902 ununterbrochen in der bayerischen Kammer der Abgeordneten von den verschiedensten Parteien erhobenen Klagen und Beschwerden hervor, die auf eine Hinausschiebung des Termins der Oktroibeseitigung hinaus⸗ gehen. Auch der bayerische Städtetag hat peliitioniert. Eine Arbeit des bayerischen statistischen Landesamts über die Finanz. statistik der bayerischen Gemeinden ergibt, daß letztere nicht ohne Grund klagen. Die Beseitigung des Oktrois würde einzelne Gemeinden zwingen, bis zu 150 % Aufschläge der Gemeindesteuern eintreten zu lassen. Das müßte für manche Gemeindehaushaltz⸗ gebarung zerrüttend wirken. Die neve bayerische Steuerreform wird nicht vor 1910 eintreten können. Unter diesen Umständen muß es auch die bayerische Regiecung als dringend erwünscht bezeichnen, daß die Frist für das Inkrafttreten des § 13 um einige Jahre verschoben wird. Eine Verbilligung der Nahrungsmittel würde höchstens teil⸗ weise erreicht werden, denn der Oktroi ist durch Verordnung nach oben begrenzt, und die Beträge sind nur minimal. Es würde den Bäckern und Metzgern eine Liebesgabe bereitet werden, während die Gemeinden leiden müssen. Um diesen Zustand herbeizuführen, ist wirklich keine besondere Eile notwendig. —
Königlich sächsischer Bundesratsbevollmächtigter, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Fischer: Ich kann mich im allgemeinen den Ausführungen des bayerischen Bundesratsbevollmächtigten nur anschließen. Die Aufhebung des Oktrois würde besonders die Stadt Dresden hart treffen; sie hat für die Erhöhung der Gehälter der Beamten, für das Schulwesen bereits sehr erheb⸗ liche Ausgaben gehabt, und wenn nun noch der Oktroi aufgehoben würde, so würde sie die Steuerschraube noch viel mehr anziehen müssen. Ich möchte Sie deshalb dringend bitten, sich damit einver⸗ standen zu erklären, daß § 13 zwar nicht aufgehoben, aber seine Wirk⸗ samkeit erst in späterer Zeit eintreten wird.
Abg. Dr. Heinze (nl.): Ich kann nur bestätigen, daß § 13 des Zolltarifgesetzes zahlreiche sächsische Gemeinden hart treffen würde. Bei einer Erhöhung der direkten Steuern könnte man in Sachsen nicht alles auf die Einkommensteuer legen, man müßte auch andere Steuern einführen. Ich bitte Si⸗ deshalb, dem Antrage Wölzl zuzustimmen. Einzelne Städte mögen sich ja auf den § 13 eingerichtet haben, die größere Zahl der bayerischen und sächsischen Städte aber nicht. Wir stehen in Sachsen vor einer Neuordnung des Kommunalabgabengesetzes, und man will erst ab⸗ warten, wie die geplante Reichs finanzreform wirkt, ehe man die städtischen Abgaben neu ordnet.
Abg. Gothein (fr. Vgg.): Gerade Ihre (zur Rechten und zum Zentrum gewendet) Verteuerungspolitik nötigt die städtischen Gemeinden, die Gehälter der Beamten und die Löhne der Arbeiter zu erhöhen. Wir haben Ihnen dies damals vorauesgesagt. Die damals nicht hören wollten, müssen jetzt fühlen. § 13 ist die einzige Bestimmung im Zolltarif, die uns gefällt. Ich wurde seinerzeit von den Konservakiven und dem Vertreter des Zentrums angegriffen, weil ich als Vertreter der freisinnigen städtischen Verwaltung von Breslau nicht für die Beseitigung der hohen Schlacht⸗ abgaben meiner Vaterstadt gesorgt hätte. Die rechts stehenden Parteien und das Zentrum stimmten in der Breslauer Stadtverordneten⸗ versammlung aber immer dafür, daß diese Abgabe erhalten blieb. Der bayerische Bundesbevollmächtigte hat im Grunde nicht für eine zeitweise Hinausschiebung des § 13, sondern überhaupt für eine Auf⸗ hebung des § 13 gesprochen. Er hat auch mit großer Em phase für die bayerischen Gemeinden einen Ausfall von 4 Millionen berechnet. Trotzdem Breslau allein 2 Millionen verliert, verlangt die städtische Vertretung von Breslau keine Hinausschiebung des Termins, obgleich 2 Millionen für sie kein Pappenstiel sind. Wenn weiter der bayerische Bevollmächtigte gesagt hat, die Aufhebung des Oktrois würde nichts sein als eine Liebesgabe an die Fleischer und Bäcker, so muß ich sagen: die Liebes⸗ gab⸗ hat im Leben eine große Begriffsverwirrung erregt, aber eine so tarke, wie in dem Kopfe des bayerischen Bundesrate bevollmächtigten bis⸗ her noch nicht. Hat er denn nicht an die Konkurrenz der Fleischer und Bäcker gedacht? Es wurde eingeworfen, die Städte müßten ihre direkten Abgaben erhöhen, und der sächsische Bevollmächtigte stellte sogar die schreckliche Aussicht einer Abgabe auf den Grundbesitz. (Widerspruch des sächsischen Bevollmächtigten) Ich nehme davon Akt, daß er das nicht hat sagen wollen. Die freisinnige Fraklionsgemeinschaft, in deren Namen ich spreche, ist mit verschwindenden Ausnahmen — ich glaube bloß mit Ausnahme des Kollegen Manz — für die Aufhebung des Oktrois. Diese Aufhebung war einer der wesentlichen Gründe, mit denen seinerzeit der Zolltarif weiten Kreisen mundrecht gemacht wurde. Sollte es sich nicht um ein Scheingefecht handeln, so müssen Sie heute dabei stehen bleiben.
Abg. Werner (d. Rfp.): Der Abg. Gothein hat sich gegen den Antrag Wölzl ausgesprochen, leichter, dafür einzutreten. Als Kurhesse habe ich nech ein be⸗ sonderes Interesse daran, da zahlreiche kurhessische Gemeinden bei Wegfall dieser Oktrois zu ganz erheblicher Erhöhung der ungleich drückenderen Einkommensteuern schreiten müßten. Wenn nicht mehr zu erreichen ist, sollte man sich auf den Antrog Wölzl einigen. Man braucht sich für diesen Beschluß ja nur auf die überzeugenden Aus⸗ führungen zu berufen, mit welchen 1902 Graf Posadoweky und der kreusisch Freiherr von Hammerstein den jetzigen § 13 be⸗ ämpft haben.
Es geht ein genügend unterstützter Antrag auf namentliche Abstimmung ein; diese wird morgen vorgenommen werden.
Abg. Speck (Zentr.): Prinzipiell stehe ich durchaus auf dem Standpunkt des Abg. Bassermann. Aus Opportunitätsgründen trete ich aber für den Antrag Wölzl ein. Die finanziellen Verhältnisse in der großen Mehrzahl der betroffenen Gemeinden, zumal in Bayern, recht⸗ fertigen eine solche Stellungnahme durchaus. In Bayern ist die direkte Steuerlast nicht geringer, sondern größer als in Preußen. Das geht authentisch hervor aus dem Material, welches das Reichs⸗ schatzamt der Steuerkommission vorgelegt hat. Der Betrag für den Kopf ist dort 13 ℳ gegenüber 9 ℳ in Preußen. Als Kompensation für das Zustandekommen des Zolltarifs hat das Zentrum 1902 den § 13 nicht angesehen; wir waren bei der Abstimmung gespalten. Der Reichstag kann trotz prinzipiellen Beharrens auf dem alten Standpunkt sehr wohl für eine Hinausschieburg der Aufhebung sein. Es handelt sich ja auch gar nicht um eine Aufhebung des § 13, wo⸗ für ich meinersells niemals würde stimmen können. Bis jetzt hat sich noch kein Redner zu der gleichzeitig zur Erörterung stehenden Frage der Beschränkung der Getreideausfuhr geäußert; wir unsererseits werden für den dazu gestellten Kommissionsantrag stimmen, unsere Gründe dafür aber erst vortragen, wenn der den gleichen Gegenstand betreffende Antrag Ablaß zur Verhandlung kommt.
Wirklicher Geheimer Oberfinanzrat Dr. Strutz: Die wollen nicht den § 13 ausfheben, sondern sein
nkrafttreten nur für eine begrenzte Spanne von Jahren hinaus⸗ schieben. Lediglich in diesem Sinne spreche ich namens der preußischen Kommunglaufsichtsbehörde. In Preußen ist allerdings nur eine kleine Minderzahl von Gemeinden beteiligt, aber für die einzelne Gemeinde
.
das macht es mir um so
macht es keinen Unterschied, ob sie r wenige Leidensgenossen hat, im Gegenteil kann es den betroffenen preußischen Gemeinden nur unangenehm sein, hierbei in solcher Minderzahl zu sein. Wären die städtischen Abgaben allgemein eingeführt, so würde bei der Aufhebung allgemein die Steuerschraube anzuziehen sein, so aber müssen einzelne Gemeinden ihre Steuern e’höhen, ihre Nachbar⸗ gemeinden aber nicht. Posen und Gnesen müssen z. B. ihre Steuern erheblich erhöhen, Bromberg, Hohensalza usw. nicht, Potédam braucht Steuererhöhung, Charlottenburg nicht. Deshalb kann man einen Ab⸗ fluß von Steuerkräftigen aus den Gemeinden infolge dieser plötz⸗ lichen Steuererhöhung befürchten. Unsere preußischen Gemeinden haben ihre anderen Einnahmequellen schon in reichem Maße aus⸗ gebaut, einzelne auch schon die neueste und entwicklungsfähigste Steuer, die Wertzuwachssteuer, bis zu 25 % des Wertzuwachses eingeführt. Breslau, Posen, Gnesen, Potsdam stehen durchaus nicht an der Spitze der Steuerkrast. Breslau mit 495 000 Einwohnern hat nur 90 000 Steuerpflichtige mit einem Einkommen über 900. ℳ, während Cöln bei 475 000 Einwohnern deren 111 000 hat, Posen bei 140 000 Einwohnern nur 20 000, C ssel 33 000, Bochum 35 000 solcher Steuerpflichtigen. Trotzdem Posen 170 % Einkommen⸗ steuerzuschlag hat, bringt diese Steuer für den Kopf noch nicht 13 ℳ, in Cöln dagegen mit 147 % 20 ℳ, in Münster mit 160 % 18 ℳ. Breslau wird seine Einkommensteuer um 40 % erhöhen müssen, die Realsteuern um 20 %, Posen, Potsdam, Gnesen werden noch höher gehen müssen. Besonders unerwünscht ist der Zeitpunkt für die Aufhebung der städtischen Abgaben wegen der Aufbrsserung der Beamtenbesoldungen und der Lehrer in den Gemeinden; außerdem ist in dieser Zeit der wirtschaftlichen Depression auf ein Anwachsen des belastungsfähigen Einkommensteuersolls kaum zu rechnen. Ferner erweitern wir jetzt das Kinderprivileg, die Abzüge wegen der Kinderzahl; das ist segensreich für den Steuerzahler, aber nicht für die Gemeinde. Der Zeitpunkt ist auch deshalb ungeeignet, weil innerhalb der nächsten 3 Jahre eine organische Reform der direlten Staatssteuern in Preußen eintreten soll, die noch nicht zu übersehen ist. Zudem müssen wir jetzt wegen der Aufbesserung der Beamtengehälter Zuschläge zur Staats⸗ steuer erheben, und deshalb wäre eine gleichzeitige Erhöhung der Kommunalsteuern wenig angenehm. Eine Verbilligung der Fleisch⸗ preise durch die Aufhebung des Oktrois ist mindestens sehr zweifelhaft. Es würde also eine erhebliche Stergerung der Steuerlast eintreten ohne entsprechende Entlastung. Deshalb kann ich nur bitten, das Inkrafttreten des § 13 bis 1914 hinauszuschieben.
Abg. Pauli⸗Potsdam (dkons.): Die Kommunen haben acht Jahre Zeit gehabt, sich einzurichten. Wenn sie es bisher nicht getan haben, wird ihnen eine Galgenfrist auch nicht helfen. Sie werden später nur mit einem neuen Antrag auf Verlängerung kommen. In Potsdam hahben wir Vorsorge getroffen; der Vorredner kennt die Verhältnisse dort nicht. Wir haben inzwischen werbende Anlagen ge⸗ schaffen, und andere Städte wären in der Lage gewesen, dem damaligen Beschlusse des Reichstagz ebenfalls Rechnung zu tragen. Heute sollte doch keine Gemeinde mehr Zollmauern um sich ziehen.
Abg. Hildenbrand (Soz.): Die Kommunen hoffen, daß, wenn die Galgenfrist vorbei ist, sich eine Mehrheit im Reichstage finden wird, die den Paragraphen überhaupt aufhebt. Die Tendenz dieses Paragraphen ist ganz klar. Man hat den Leuten nur den Zolltarif mundgerecht machen wollen. Die Beseitigung des Oktrols tritt nicht plötzlich ein; sieht man von ihr jetzt , Jo geschieht den Gemeinden ein großes Unrecht, die sich ein⸗ gerichtet und durch andere Steuern Ersatz vorgesehen haben. Stuttgart hat die Fleischsteuer schon vor einigen Jahren abgeschafft, Straßburg hat bereits 165 000 ℳ neue Steuern beschlossen. Die Bürger Straßburgs würden also, wenn trotzdem der Oktroi fort⸗ bestünde, eine doppelte Belastung erfahren. Wenn der Reichstag einen Funken von Gerechtigkeitsgefühl besitzt, so ist es seine ver⸗ fluchte Pflicht und Schuldigkeit, den Oktroi endlich zu beseitigen, durch den nur die Armen zu Gunsten der Bemittelten gedrückt werden.
Abg. Dr. Lender (Zentr.): Schon aus rein verfossungsrechtlichen Gründen muß man sich gegen die Beseitigung des Oktrois wenden. Der Oktroi ist eine Landeseinrichtung. (Zuruf Gewiß, Reichsrecht geht vor Landesrecht, aber das Reich ruht auf dem Prinzip der föberativen Verfassung, und wenn Sie einen Stein nach dem anderen herausnehmen, so kommen Sie zu dem Zustand, den in den letzten Wochen die Vertreter der Einzelstaaten befürchtet haben, daß nämlich den Einzelstaaten ihre Existenz und ihr Leben unmöglich ge⸗ macht wird. Wir sind prinzipielle Gegner des § 13. Vertrauen Sie der Gesetzgebung der Einzelstaaten und der Selbstverwaltung der Gemeinden, schützen Sie diese vor einem Gewaltakt des Reiches.
Abg. Gothein (fr. Vgg.): Ich will dem sächsischen Bundesratsbevoll⸗ mächtigten die Ehrenerklärung geben, daß ich ihn mißverstanden habe. Ich habe seine Ausführungen mit denen des Abg. Heinze verwechselt, der seine Rede in demselben liebenswürdig klingenden sächsischen Idiom gehalten hat. Ter Abg. Speck hat mir vorgeworfen, daß meine Bekämpfung der Zollpolitik auf einer Animosität gegen die Stände berube, die im Genuß der Schutzzölle seien. Hätte der Abg. Speck besser zugehört, so würde er vernommen haben, daß ich sagte, die Verteuerungspolitik, die Sie mit Ihrer Zoll⸗ politik getrieben haben, habe die Gemeinden gezwungen, die Gehälter und Löhne zu erhöhen. Der Abg. Speck bewegte sich mit seinen Ausführungen in einem circulus vitiosus, oder studentisch ge⸗ sprochen, in einer Bierlogik, oder wenn Sie wollen Spoecklogik. Die bayerische Statistik des Statistischen Landesamts beweist allen⸗ falls, daß die Bayern nicht wohlhabender sind als die Preußen. Die Arbeit des Vorstandes dieses Amtes wird übrigens in den Conradschen Jahrbüchern einer sehr mißbilligenden Kritik unterzogen. In Erstaunen gesetzt hat mich, daß die Vertreter der beiden größten Bundesstaaten hier aufmarschiert sind und für diese Position gesprochen haben, während sie sonst es immer nur dann tun, wenn der Bundesrat bereits Stellung genommen hat. Darf ich mir die bescheidene Anfrage erlauben, ob der Bundesrat zu dieser Petition bereits Stellung genommen hat? Sie folgten errötend den Spuren des Zentrums. Ich möchte nur wünschen, daß die Vertreter des Bundesrats auch in anderen Fällen
zu unseren Initiativanträgen und Positionen äußern, auch wenn der Bundesrat noch keine Stellung eingenommen hat. Daß früher unsere Anträge in der Breslauer Stadtverordneten⸗ versammlung in der Minderheit blieben, geschah, wesl allerdings auch der eine oder andere Freisinnige nicht für die Aufhebung des Oktrois war. Jetzt, wo wir eine ausgesprochene freisinnige Mebrheit in der Stadtverordnetenversammlung haben, haben denn auch die Breslauer städtischen Behörden keine Peotition an den Rüichatag gerichtet, den § 13 aufzuheben. — Wenn § 13 verfassungswidrig ist, so frage ich den Abg. Lender: hat er für das Zolltarifgesetz gestimmt oder nicht? (Abg. Lender: Gegen § 131!) Aber für das Gesetz, und Ks ist doch darin! Der Abg. Lender muüßte seine Vorwürse also gegen seine eigenen Freunde richten, die damals mit der größten Ent⸗ schiedenheit auftraten uvnd es für unerhört erklärten, daß die Ge⸗ meinden derartige Oktrois noch erhöben. Der Reichstag darf seinen früheren Beschlüssen nicht ins Gesicht schlagen, wenn er sich nicht den Verdacht zuziehen will, daß er seinerzeit den § 13 bloß gemacht hat, um dem Volke Sand in die Augen zu streuen.
Bayerischer Bundesratsbevollmächtigter, Ministerialrat Strößen⸗ reuther: Der Abg. Gothein hat in seiner ersten Rede behauptet, bes meine Rede darauf hinausgegangen sei, den § 13 überhaupt zu seitigen. Ich habe allerdings einige Momente angeführt, die n erster Linie dafür beweiskräftig sind, aber meine Rede mit der dringenden Bitte geschlossen, das Haus möchte dem Antrage Wölzl zustimmen; daraus ist klar und deutlich zu ersehen,
meine Bitte gegangen ist. Der Abg. Gothein hat . einen Angriff gerichtet gegen das bayerische Statistische Landesamt, er hat die Berechtigun dieses Angriffs ent⸗ nommen aus einer unfreundlichen Kritik, die die Arbeit dieses Landesamts gefunden hat. Das letzte Wort ist hierüber noch nicht gesprochen. Ich wollte jedenfalls die unfreundliche Be⸗ urteilung der gesamten Tätigkeit des Statistischen Landesamts bei diesem Wlaß nicht unwidersprochen lassen. Gerade der gegenwärtige Vorssand des Amtes erfreut sich in wissenschaftlichen
Die häufigsten Preise wicht
Kreisen eines großen Ansehens, und es liegt wirklich kein Grund vor,
aus seiner Berufung irgend einen Schatten auf das Statistische Landesamt zu werfen.
Abg. Stolle (Soz.): Durch die Freiheit, mit der man von den Einfuhrscheinen für Getreide Gebrauch macht, erwächst dem Reich ein geradezu horrer der Steuerausfall. 20 Millionen Liebes⸗ gabe werden der Landwirtschaft infolge dieser Ausfuhrprämie für Getreide zugewendet. ie Gefahr der Aufhebung des Identitätsnachweises hat seinerzeit auch der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen Graf laeng eingesehen. Ich weiß nicht, wie der jetzige Reichstagspräsident Braf Stol⸗ berg sich dazu stellt. Es hat mich sehr gewundert, daß der Geh. Rat Fischer es für nötig gehalten hat; für die Beibehaltung des Oktrois eine Lanze zu brechen, wo in Sachsen im Lanzen nur noch die beiden Städte Dresden und Bautzen den Oktroi haben.
Sächsischer Bundesratsbevollmächtigter, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Fischer: Der Abg. Gothein hat meine Rede mit der des Abg. Heinze verwechselt. Er begründete es damit, beide Reden seien im sächsischen Tonfall gehalten. Für diesen Tonfall können wir nicht, und es würde langweilig sein, wenn hier nur der Breslauer Dialekt vertreten wäre. “
Hierauf wird Vertagung beschlossen.
Persönlich bemerkt der
Abg. Gothein (fr. Vgg.): Ich habe gesagt, in dem „mir so angenehm klingenden“ sächsischen Tonfall. Ich kann übrigens dem Geheimrat Fischer mitteilen, daß meine Frau auch eine Sächsin ist.
Schluß gegen 6 ½ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 2 Uhr. (Fortsetzung der heutigen Beratung, dritte Beratung des An⸗ trags der Polen, betreffend Freiheit des Grundeigentum⸗ erwerbs, Antrag Lattmann⸗Behrens wegen Reform des Patent⸗
gesetzes.)
Nr. 31 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“ beraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 17. April, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Bekanntmachung. — Dienstnachrichten. — Nichtamtliches: Dr. Grödels Sanatorium in Bad Nauheim. — Ermittlung von Hochwassermengen zur Bemessung der Lichtweiten von Brücken. — Die Erhärtung von Kalkmörtel in Mauerwerk aus Ziegelsteinen und Kalksandsteinen und das Haften von Kalkmörtel an solchen Steinen. — Vermischtes: Eisenbahnfachwissenschaftliche Vor⸗ lesungen in Preußen. — Gesuchte Diplomingenieure für Wasserbau in Tientsin. — Wettbewerb für eine zehnklassige Elementarschule in Dahlhausen a. d. Ruhr. — Preeisausschreiben um Skizzen zu einem Museum für Völker⸗ und Länderkunde. — Preisausschreiben für ein Plakat zur Hebung der Verkehrsbestrebungen von Halberstadt. — Bücherschau.
Bauwesen.
Ein Preisausschreiben um Skizzen zu einem Museum für Völker⸗ und Länderkunde schreibt der Württembergische Verein für Handelsgeographie E. V. mit Frist bis zum 1. Juli d. J. unter den in Württemberg geborenen oder dort ansässigen Architekten aus. An Preisen sind 4000, 2500 und 1500 ℳ ausgesetzt. Die Unterlagen können für 2 ℳ von der Geschäftsstelle des Vereins in Stuttgart, Königstraße 35, bezogen werden.
8 1 8
Einen Wettbew in Neuß am Rhein im Deutschen Reiche ansä Preise von 1500, 1000 und 500 ℳ weiterer Entwürfe für je 200 ℳ ist vor durch das Stadtbauamt Neuß gegen Eins
erbum Ideenentwürfe für ein Museum die dortige Stadtverwaltun rchitekten ausgeschrieben.
sind ausgesetzt. Der Ankauf Die Unterlagen sind
endung von 5 ℳ zu b
Preisausschreiben für ein Plakat sbestrebungen Magistrat mit Frist bis zum 15. aus. Der erste Preis beträgt 30 weiterer Entwürfe Bedingungen versendet der Magistrat für 1 ℳ.
Diplomingenieure onale Ausschuß für die Erhaltu eit des. Peiho“ in Tientsin beab und umfangreiche Takuba re-
zur Hebung der Halberstadt Mai d. J. unter deutschen Künst 0 ℳ, der zweite 150 ℳ; der Ankauf
für je 100 ℳ vorbehalten.
Gesuchte Wasserbau
Tientsin. Der „internati Verbesserung der Schiffbark einen neuen Flußdurchstich Vertiefung der sogenannten stenaufwande von 870 000 Taels ( iu nehmen. leitenden Oberingenieur mit der Leitung der Werkstätten betrauten zwei weitere Diplomingenieure für Wasserbau an⸗ einer zum 1. Juli d. J., der zw ite
Baggerungen zur Peihomündung einem Ko lionen Mark) dem bereits
ihm unterstellten, Ingenieur noch gestellt werden, Die Bewerber dürfen höchstens lischen mächtig sein. 1 ½ Jahre gegen ein Monatsge Betrag von 70 Pfd. Sterl. (1 ingenieure bei der Kaiserlich beziehen monatlich 350 ℳ.) Vertrag geschlossen, Gründliche Erfahru aufsichtigung von
Hierfür sollen außer
— zum 1. März 1910. 30 Jahre alt und müssen des Eng⸗ tellung erfolgt zunächst probeweise auf halt von 400 sb. (400 ℳ) und einen 400 ℳ) für die Ausreise. (Die Strecken⸗ chinesischen Tientsin⸗Pukower Eisenbahn Wird nach 1 ½ Jahren kein neuer so wird freie Rückreise nach Deutschland gewährt. ng und längere Tätigkeit in der Leitung und Be⸗ Wasserbauten der bezeichneten Art sind Voraus⸗ gsschreiben mit beglaubigten Zeugnisabschriften und auf dem Postwege „über Sibirien“ an das deutsche Konsulat in Tientsin gerichtet werden.
Lebenslauf können
Verdingungen im Auslande.
Die näheren Angaben über Verdin taatsanzeiger“ ausliegen, L pedition waͤb d d
ungen, die beim „Reichs⸗ und n den Wochentagen Dienststunden von
Uhr eingesehen werden.) 8
Itakzen Spezia und Neapel, General Arsenale (Direzione Generale, R. R hr Vormittags: Lieferung des Bedarfs Arsenale Spezia, Neapel, in Castella⸗ Leinöl für und zwar
Rom. Marineministerium, direktion der Königlichen Arsenali), 8. Mai 1969, 11 U der Königlichen Marine, Venedig und Taranto und der Königl mare di Stabia an ungekechtem die Gesamtsumme von ungefähr 125 400 Lire, 4 Losen: 1. Los: Lieferung an das Königliche Arsenal Spezia für 56 800 Lire; 2. Los: Lieferung an das Königliche Arsenal Neapel und die Königliche Werft in Castellamare di Stabia für 24 200 Lire; 3. Los: Lieferung an das Königliche Arsenal Venedig für 16 900 Lire 4. Los: Lieferung an das Königliche Arsenal Taranto für 27 500 Lire Sicherheitsleistung für Los 1: 5680 Lire; Los 2: 2420 Lire; Los 3 1690 Lire und Los 4: 2750 Lire.
der Königlichen ichen Werft
Statistik und Volkswirtschaft.
Feng Fleisch) betrugen im Wochendurchschnitt
iger Lebens⸗ und Verpflegungsmittel des Monats März 190
* 1 8 im Großhandel für 1000 kg
im Kleinhandel
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Weizen Erbsen (gelbe)
zum Kochen
Braugerste
Linsen
(weiße) Eßkartoffeln Richtstroh Krumm⸗ und Preßstroh Erbsen (gelbe) zum Kochen Speisebohnen (weiße) [Eßkartoffeln Eßbutter Vollmilch V
Speisebohnen
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berücksichtigt ist.
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