S
Strafprojeßordnung der zweite Vorstoß erfolgen. (Heiterkeit.) Meine Herren, bei der Strafprozeßordnung wird ein solcher Vorstoß nicht kommen. Bei der Strafprozeßordnung handelt es sich um Organisationsveränderungen ziemlich erheblicher Art, und wenn diese Organisationsveränderungen angenommen werden vom hohen Hause, dann ergibt sich auf Grund des § 8 des Gerichtsverfassungsgesetzes ohne weiteres die Befugnis der Landesregierungen, Versetzungen vorzunehmen. Wenn das so ge⸗ fährlich wäre, wie es der Herr Abg. de Witt geschildert hat, dann müßte er überhaupt Anlaß nehmen, den § 8 des Gesetzes aus der Welt zu schaffen, damit bei Gelegenheit der Verhandlungen der Strafprozeßordnung keine so bedenklichen Dispositionen über die Richter⸗ kräfte von seiten der Justizverwaltungen vorgenommen werden können. Das wird er aber wahrscheinlich nicht tun. Jedenfalls würde das Haus ihm darin nicht beipflichten. Es ergibt sich hieraus aber ohne weiteres, wie es sich hier nur um eine verhältnismäßig geringe Sache handelt. Das Palladium der Richterfreiheit anzu⸗ tasten, liegt uns ganz fern, und uns derartige Worte entgegenzuhalten, hatte der Herr Abgeordnete wirklich keine Veranlassung. Weder in der Kommission noch in den Motiven der Regierungsvorlage hat irgend etwas dazu Anlaß geben können. Auch habe ich kein Wort gesagt, was darauf hindeuten konnte. Ich habe ausdrücklich hervor⸗ gehoben, daß es wesentlich die finanziellen Interessen der sich in großen Bedrängnissen befindlichen Kleinstaaten sind, die den Vorschlag rechtfertigen, daß aber, soweit es sich um die Interessen der preußischen Justizverwaltung handelt, wir nicht an solche Maßnahmen denken. In dieser Zeit, wo das Haus selbst gemeinsam mit den verbündeten Regierungen darauf sieht, daß jeder Heller gespart wird, der gespart werden kann, um uns aus der Finanznot zu befreien, in einer Zeit, wo bei den Etatsdebatten alles geschieht, um die Befürfnisse der Verwaltung einzuschränken, hätten wir erwartet, daß das Haus uns entgegenkommen würde. Wenn der Herr Abg. de Witt darauf hingewiesen hat, daß es doch nicht so gefährlich sei, wenn auch ein paar beschäftigungslose Richter eine Zeitlang spazieren gehen könnten — ich gönne den Herren das Spazierengehen, aber ich hoffe, daß die Richter auch sonst die Zeit dazu finden, — wenn er das in einer Zeit getan hat, in der hier im Hause angeregt worden ist, die übrigen Be⸗ amten bezüglich ihrer freien Zeit möglichst zu beschränken, und die Zahl der Beamten unter vollster Ausnutzung ihrer Kraft möglichst zu reduzieren, so maß das in Beamtenkreisen doch auffallen, in dem Gefühl, daß auf das Spazierengehen und auf die Wünsche der übrigen Beamten keine Rücksicht genommen zu werden brauche. (Sehr richtig!) Ich meine, alle Beamten, arch die nichtrichter⸗ lichen Beamten haben das Recht, hier mit demselben Maßstabe ge⸗ messen zu werden wie die Richter, und wenn man die Richterkreise fragen wollte, meine Herren, so würden sie, wie ich glaube, die ersten „sein, die diese Auffassung als berechtigt anerkennen. (Bravo!)
Abg. Gröber (Zentr) kann den Ausführungen seines Fraktions⸗ genossen de Witt nicht durchweg beipflichten, sieht auch in dem Art. VIII keinen Vorstoß gegen die Unabhängigkeit des Richterstandes. Das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz habe schon eine ganz ähnliche Bestimmung enthalten.
Abg. Dr. Frank (Sol.): Die letztere Berufung ist gegenüber dieser
kleinen und bescheidenen Novelle nicht angebracht. Auch die bayerische Regierung wird ohne eine solche Ausnahmebestimmung auskommen
können. Abg. Dr. Junck (nl.) spricht sich für den Antrag Freyberg aus. Nachdem noch der Abg. von Dziembowski (Pole) für den Antrag de Witt, der Abg. Varenhorst 180 für die Kommission gesprochen, wird der Kommissionsvorschlag ab⸗ elehnt, der Antrag von Freyberg angenommen. Der Rest eer Vorlage wird angenommen, ebenso die beiden Resolutionen. ierauf vertagt sich das Haus. Schluß 6 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 2 Uhr. (Sicherung der Bau⸗ forderungen; Vorlagen, betreffend die zollwidrige Verwendung von Gerste und betreffend die Haftung des Reichs für die Beamten.)
““ Herrenhaus. ““ 6. Sitzung vom 27. April 1909, 2 ½ Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.])
Das Andenken der verstorbenen Mitglieder Graf von der Asseburg⸗Falkenstein und Professor Dr. Niehues⸗ Münster ehrt das Haus in der üblichen Weise.
Der früͤhere Oberbürgermeister Dr. Tettenborn⸗Altona ist aus dem Hause ausgeschieden.
Graf von Hutten⸗Czapski erstattet den Bericht der Matrikelkommission über Veränderungen im Personalbestande des Herrenhauses. Nach dem Antrage der Kommission er⸗ klärt das Haus die Legitimation verschiedener neuer Mit⸗ glieder als geführt; die verstorbenen Mitglieder werden in der Matrikel gelöscht.
Das Haus geht über zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zu Diensteinkommens⸗ verbesserungen, mit den anliegenden Eve,H und beschäftigt sich zunächst mit dem Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Pfarrbesoldung, das Ruhegehaltswesen und die Hinterbliebenenfürsorge für die Geistlichen der evangelischen Landeskirchen.
Die verstärkte Finanzkommission, Berichterstatter Dr. ge von Hohenthal⸗Dölkau, vI . den Gesetzentwur unverändert nach den Beschlüssen des “ an⸗ unehmen; die Petition des Presbyteriums der re ormierten
emeinde Bielefeld, wonach bei der Berechnung des Stelleneinkommens persönliche C Zulagen, die von der Gemeinde nur dem zeitigen Stellen⸗ inhaber aus Kirchensteuern gezahlt werden, außer Ansatz bleiben sollen, der Regierung zur Erwägung zu überweisen; die Petition des Altersbundes deutscher 2 Bum Ge⸗ währung einer jährlichen Teuerungszulage von 300 ℳ an jeden Emeritus alter Ordnung der Regierung zur Weitergabe an den Evangelischen Oberkirchenrat zu überweisen; die Petition des Pastor emer. Kolde zu geeni um Ausdehnung der Bestimmungen bezüglich des Ruhegehalts auf die vor dem 1. April 1908 emeritierten Geistlichen durch die Heschuffesung über den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären; ferner folgende
Resolution anzunehmen: sie bei der Verteilung der
„die eer e⸗ ersuchen, da Mittel aus dem Etatsfonds für Witwen und Waisen von vor
dem 1. April 1895 verstorbenen Geistlichen möglichst den vollen
“
Betrag, der den Witwen aus dem Reliktenfonds zu gewähren wäre, wenn das Gesetz zur Zeit des Ablebens der Pfarrer schon bestanden hätte, den Witwen zukommen lasse.“ 8 Berichterstatter Graf von Hobenthal⸗Dölkau befürwortet die Kommissionsanträge und erwähnt dabet, daß die Verhandlungen über den Anschluß des Konsistorialbezirks Frankfurt an dieses Gesetz dem Abschluß nahe seien. Der Gesepentpurf wird unverändert angenommen; auch im übrigen beschließt das Haus nach den Kommissionsanträgen. Ueber den Gesetzentwurf, betreffend das Dienst⸗ einkommen der katholischen Pfarrer, referiert namens der verstärkten Finanzkommission Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen und beantragt die unveränderte Annahme nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses. Kardinal Dr. Kopp: Das Abgeordnetenhaus hat die Vorlage an⸗ genommen, ebenso unsere Kommission. Ich bitte, die Vorlage unverändert en bloc anzunehmen. Ich will aber nicht unterlassen, ein warmes Wort des Dankes dem Prof. Loening für sein Eintreten für die Hilfsgeistlichen beider Konfessionen auszusprechen.
Die Vorlage wird en bloc angenommen.
Es folgt der Entwurf der Besoldungsordnung für die unmittelbaren Staatsbeamten.
Die Finanzkommission, Berichterstatter Dr. Schmieding und Dr. von Dziembowski, hat im wesentlichen folgende
vorgenommen: i der Klasse 40 (2700 bis 7200 ℳ), in welcher u. a.
die Kustoden der Museen, die Bibliothekare, die Observatoren
der meteorologischen usw. Institute aufgeführt sind, hat die Kommission einen Zusatz gemacht, wonach der Observator bei dem Aeronautischen Observatorium bei Lindenberg eine persön⸗ liche pensionsfähige Zulage von 1000 ℳ erhält, die nicht auf die Gehaltserhöhung anzurechnen ist. b.
In Klasse 43 (4200 bis 7200 ℳ) hat zwar die Kommission die pensionsfähige Zulage von 600 ℳ für die Regierungsräte bis zu einem Drittel der Zahr der etatsmäßigen Stellen genehmigt, jedoch die ausdrückliche Bezeichnung dieser Stellen als „gehobene Stellen“ gestrichen.
Die Kommission beantragt ferner folgende Resolution:
„die Regierung zu ersuchen, mit Einführung der neuen Be⸗ soldungsordnung es allen an höheren Lehranstalten angestellten Lehrpersonen zur Pflicht zu machen, ohne besondere Vergütung so viele Unterrichtsstunden zu erteilen, wie es die betreffende Anstalt erfordert, und die sogen. bezahlten Ueberstunden abzuschaffen.“
„Das Herrenhaus stimmt dem von dem 17 öSe unter Zustimmung der Regierung, angewandten System der Gleich⸗ stelung der akademisch gebildeten höheren Beamten im Eadgehalte aus grundsätzlichen Bedenken nicht zu. Aus der Annahme der vor⸗ liegenden Besoldungsordnung dürfen nach dieser Richtung keine Folgerungen gezogen werden.“
Graf von Mirbach⸗Sorquitten beantragt in Klasse 42 den Zusatz, daß den Mitgliedern des Smatistischen Landesamts bis zu einem Drittel der Zahl der etats⸗ mäßigen Mitglieder eine pensionsfähige Zulage vo ℳ gewährt werde.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ehe in die sachliche Beratung eingetreten wird, bitte ich um die Erlaubnis, namens der Königlichen Staatsregierung eine kurze Erklärung abgeben zu dürfen.
Am Sonntag vor acht Taͤgen hat, von einem interessierten
Zeitungsunternehmen inszeniert, eine große Beamtenversammlung in Berlin stattgefunden, die sich mit der Besoldungsvorlage, die jetzt Ihrer Beratung unterliegt, mit dem Verhalten des Abgeordneten⸗ hauses und dieses hohen Hauses gegenüber der Besoldungsvorlage beschäftigt hat. Ich glaube, wir werden alle darin übereinstimmen, daß dem Beamten das Recht nicht verschränkt werden soll, seine Interessen zu vertreten, und daß wir auch ein freies Wort der Kritik gestatten wollen. Aber die Form, in der dort an der Vorlage der Königlichen Staatsregierung, an dem Verhalten des Abgeordneten⸗ hauses und des Herrenhauses Kritik geübt worden ist, muß in vielen Beziehungen als durchaus ungehörig und unzulässig bezeichnet werden ⸗ (Sehr richtig! und lebhaftes Bravo.)
Meine Herren, ich muß es ablehnen, all die unrichtigen Be⸗ hauptungen, die in jener Versammlung aufgestellt worden sind, hier im einzelnen zu berichtigen; ich will nur konstatieren, daß es völlig irrig ist, wenn behauptet wird, ich sei der Erfinder der Idee, die Reichsfinanzreform mit der Besoldung im Reiche zu verquicken. Anderseits lag es auf der Hand, daß man auch im Reiche eine Be⸗ soldungsordnung, die einen Aufwand von 100 Millionen erfordert, nicht machen kann, ohne die nötigen Deckungsmittel zu beschaffen, denn daß man etwa die Kosten der Besoldungsordnung aus An⸗ leihemitteln decken sollte, ist, glaube ich, eine Theorie, die man bei allem Wohlwollen für die Beamten nicht für akzeptabel halten kann. (Sehr richtig!) Aber mit welchen Mitteln man in dieser Versamm⸗ lung die Erregung der Beamten zu schüren versucht hat, darf ich mit einigen Daten illustrieren.
So ist behauptet worden, die Staatsregierung, insbesondere ich, hätte das Abgeordnetenhaus vor höheren Bewilligungen für die Be⸗ amten dadurch zu schrecken gesucht, daß ich mit einer sehr großen Er⸗ höhung der Einkommensteuer gedroht hätte, während tatsächlich nur eine Erhöhung der Einkommensteuer um 5 bis 7 % in Vorschlag gebracht worden sei. Meine Herren, eine solche Behauptung an⸗ gesichts der Tatsache, daß seit Monaten der Vorschlag wegen der Er⸗ höhung der Einkommensteuer im Abgeordnetenhause und jetzt im Herren⸗ hause zur Beratung steht, der eine Erhöhung der Einkommensteuer nicht um 5 bis 7, sondern bis 25 % vorsieht. Ferner ist behauptet worden, die Aufbesserung der Beamten sei vollkommen unzulänglich und betrage nur 7 ½ bis 12 % — auch dies angesichts der Tatsache, daß nur für die oberen Beamten eine Erhöhung zwar nur um 7 % vorgeschlagen worden ist, für die hauptsächlich in Betracht kommenden mittleren Beamten aber um 15 % und für die unteren um 20 %0 Dazu tritt noch eine Mehraufwendung für den Wohnungsgeldzuschuß, die nicht weniger als 23 Millionen Mark beträgt.
Meine Herren, die Vorwürfe, die in dieser Versammlung gegen die Staatsregierung, insbesondere gegen meine Wenigkeit erhoben worden sind, prallen glatt ab an dem guten Gewissen, das die Staats⸗ regierung in dieser Beziehung hat. Wir haben unser Wohlwollen für die Beamten nicht nur mit Worten betätigt, sondern, glaube ich, mit Taten. Ich darf in dieser Beziehung nur darauf hinweisen, daß, wenn Sie die Gehaltsaufbesserungen von 1906 und 1907 zu den jetzt in Rede stehenden hinzuzählen, wir für die Aufbesserung der Gehälter der Beamten, Lehrer und Geistlichen nicht weniger als rund 200 Mil⸗ lionen Mark aufzuwenden im Begriff sind. (Hört, hört!) Und was speziell die Aufbesserung für die Beamten betrifft, so haben wir im Jahre 1906 den Wohnungsgeldzuschuß der unteren Beamten um 8 S vA“
8 8 “ 1 89 “ 8 88
50 % aufgebessert mit einem Kostenaufwande von 8 ½ Millionen Mark. Im Jahre 1907 folgte die Aufbesserung der Beamten des Außen⸗ dienstes und das Richterbesoldungsgesetz mit einem Aufwande von 18 900 000 ℳ, sodaß in den Jahren 1906/7 insgesamt rund 27 ½ Millionen dauernde Ausgaben für die Aufbesserung der Beamten⸗ gehälter auf die Staatskasse übernommen worden sind. Die jetzt in Rede stehende Besoldungsordnung sieht an Gehaltsaufbesserungen 66,8 Millionen Mark vor, der Wohnungsgeldzuschuß erfordert 23,3 Millionen. Und nun treten noch die sehr erheblichen Rück⸗ wirkungen hinzu, welche die Aufbesserung der Beamtengehälter auf die Pensionen und Reliktenbezüge äußert. Wir haben bekanntlich im Jahre 1907 die gesetzlichen Bestimmungen über die Pensionen und Reliktenbezüge wesentlich im Interesse der Beamten ausgestaltet, wodurch ein Aufwand von 16,5 Millionen erwächst. Die jetzt in
Rede stehende Gehaltsaufbesserung bedeutet abermals eine Steigerung
der Pensions⸗ und Reliktenbezüge, die wiederum mit 16 Millionen zu Buch zu schlagen ist, sodaß die Aufwendungen füt die Ausbesserung der Beamten vom Jahre 1906 bis jetzt rund 150 Millionen Mark an dauernden Ausgaben erfordern. Naturgemäß können wir diese enormen Aufwendungen nicht aus laufenden Mitteln decken, sondern die Steuervorlage, die später Ihrer Beratung unterliegen wird, beweist, daß breite Kreise unserer Bevölkerung dazu beitragen müssen⸗ um diese unserer Ansicht nach gerechtfertigten, aber die Bevölkerung in erheblichem Maße belastende Aufbesserung der Beamten erfolgen zu lassen. Da wir ferner den ganzen großen Betrag nicht mit einem Male durch eine Erhöhung der Einkommensteuer decken können, so werden wir noch lange Jahre in unserer ganzen Staatswirtschaft die Rückwirkungen dieser erheblichen Aufbesserungen zu spüren haben.
Wir werden durch magere Jahre hindurchgehen müssen, werden uns auf den verschiedensten Gebieten einschränken müssen, um die un⸗ gedeckten Aufwendungen, welche in den Finanzen durch diese Reform entstehen, wieder auszugleichen.
Zu den Aufwendungen, welche für die Staatsbeamten in Höhe von 150 Millionen Mark jährlich erforderlich werden, treten nun noch die Aufwendungen im Reiche in Höhe von etwa 100 Millionen Mark, sodaß zusammen in Preußen und im Reiche nicht weniger als etwa 250 Millionen Mark dauernde Mehrausgaben für die Auf⸗ besserung der Beamtengehälter jährlich aufgebracht werden müssen. Aber damit sind die Aufbesserungen für die Beamten noch nicht er⸗ schöpft; denn auch die Kommunen müssen ja dem Staate und dem Reiche folgen, und auch da werden erhebliche Aufwendungen nötig werden. Ich registriere diese Daten nur, um zu beweisen, in welchem Maße die ganze Bevölkerung mit betroffen wird, um diese Auf⸗ wendungen für die Gehälter der Beamten aufzubringen, und wie sehr deshalb alle Beamten Veranlassung haben, in ihren Forderungen nicht über das Maß des Berechtigten hinauszugehen. (Lebhafte Zu⸗ stimmung.)
Zu den Vorwürfen gegen die Staatsregierung gesellt sich dann — und das fasse ich als schwerer auf — der Vorwurf gegen das Abgeordnetenhaus und gegen dieses hohe Haus. Man hat davon gesprochen, daß im Abgeordnetenhaus sich ein Anti⸗ beamtenbleck gebildet habe, dem alle Parteien mit Aus⸗ nahme der Sohzialdemokraten angehörten. Meine Herren, wenn man, wie ich, Monate hindurch Tag aus Tag ein an den Beratungen der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses teil⸗ genommen und gesehen, mit welchem Wohlwollen, mit welcher Sachlichkeit und welcher Hingabe alle Parteien an diesen Beratungen teilgenommen haben, so ist, glaube ich, das Abgeordnetenhaus gegen einen solchen Vorwurf gefeit. Daß dieser Vorwurf ungerechtfertigt ist, ergibt sich ja schon daraus, daß das Abgeordnetenhaus die Vor⸗ schläge der Königlichen Staatsregierung im Interesse der Beamten um nicht weniger als 13 Millionen überschritten hat.
Die schwersten Vorwürfe sind gegen dieses hohe Haus unter Nennung der Namen zweier hochangesehener Mitglieder des Hauses gerichtet worden. Ich muß entschieden Protest einlegen gegen eine solche Behandlung von Mitgliedern dieses hohen Hauses von einem Teil der Beamtenschaft. Wenn die Beamten, die so verführt sind, glauben, einen Druck auf die Königliche Staatsregierung oder die beiden Häuser des Landtages ausüben zu können, so haben sie die Rechnung ohne die Wirte gemacht (lebhafte Zustimmung); denn weder die Königliche Staatsregierung, noch das Abgeordnetenhaus, noch das Herrenhaus werden geneigt sein, einem solchen Drucke zu weichen. Die Beamten haben sich aber ferner versündigt gegen den guten Geist des Beamtentums, indem sie den Anschein erwecken, als ob dieser Geist überhaupt unsere ganze Beamtenschaft erfüllte (sehr wahr!), und ich muß im Interesse des Gros unserer Beamten⸗ schaft, die mit Stolz noch die alten, guten Traditionen pflegt, dagegen Einspruch erheben, daß der Ausdruck dieser Gesinnung als der Aus⸗ druck der Gesinnung des Gros unserer Beamtenschaft betrachtet werden könnte. (Lebhaftes Bravo.) Gottlob lebt noch Pflichttreue in unseren Beamten, und es besteht noch das richtige Verhältnis gegenüber den Vorgesetzten. (Lebhaftes Bravo.) Um so mehr haben wir dann aber auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß die Agitatoren diese unsere wohlgesinnten Beamten nicht immer mehr in die Netze ihrer Agitation zu ziehen suchen, und es sind daher, wie Sie in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ gelesen haben werden, Ermittlungen angestellt worden, die sich dahin richten, welche Schritte gegen die an der Versammlung agitatorisch beteiligten Beamten zu tun sind. (Zustimmung.) Denn wir wollen nicht und werden nicht dulden, daß die Disziplin und der gute Geist unserer Beamten unter⸗ graben und dadurch eins der Hauptfundamente des preußischen Staats⸗ wesens erschüttert wird. (Lebhaftes Bravo.)
Berichterstatter Herr Dr. Schmieding bemerkt in seinem Referat
über die Kommissionsbeschlüsse gleichfalls, daß die Beamten sich be⸗ wußt bleiben müßten, daß auch sie Pflichten zu erfüllen haben.
Die Herren von Köller und Oberbürgermeister Dr. Lente⸗Magheburg beantragen zu den Gehältern der Re⸗ gierungsräte in Klasse 43 die Wiederherstelluug der ausdrüͤck⸗ lichen Bezeichnung der „gehobenen Stellen“.
Graf von Mirbach⸗Sorquitten erkläͤrt, daß er seinen Antrag formell zurückziehe, weil die Kommission erklärt habe, daß sie jetzt auf Anträge auf weitere Gehaltserhöhungen nicht mehr eingehen werde. Er bittet eho8 die Regierung um möglichste Stärkung und Förderung des Statistischen Landesamts, dem sehr wichtige wissenschaftliche Ar⸗
beiten zu verdanken seien.
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen
Zweite Beilage
den 28. April
Berlin, Mittwoch,
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Oberbürgermeister Dr. Lentze⸗Magdeburg befürwortet den Antrag, die Bezeichnung „gehobene Stellen“ wieder herzustellen. Ohne diese Bezeichnung würde die früher beim Richterbesoldungsgesetze beschlassene
Gleichstellung der Verwaltungsbeamten mit den Richtern wieder de⸗
seitigt werden. Die Kommission habe sich zwar gegen die Gleich⸗ stellung aller akademischen Beamten erklärt, aber die Gleichstellung der Regierungsräte mit den Richtern werde nicht jetzt erst geschaffen, heemn sie sei bereits beim Richterbesoldungsgesetz entschieden worden. G
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: 1
Meine Herren! Ich kann die von Seiner Exzellenz Herrn von Koeller urd dem Herrn Bürgermeister Dr. Lentze gestellten Anträge nur mit Dankbarkeit begrüßen, ebenso wie die Begründung, die Herr Ober⸗ bürgermeister Lentze diesem Antrage jetzt gegeben hat. Von der Staatzregierung wird besonderer Wert darauf gelegt, daß diese Worte „in gehobenen Stellungen“ wiederhergestellt werden. Wie der Herr Oberbürgermeister mit Recht hervorgehoben hat, ist von diesem hohen Hause selbst im vorigen Jahre grundsätzlich die Gleichstellung der Richter mit den Regierungsräten anerkannt worden, indem es das Richterbesoldungsgesetz seinerseits votiert hat. Nachdem diese Gleichstellung im Prinzip beschlossen ist, konnten wir jetzt nicht wiederum die Regierungsräte gegenüber den Amts⸗ und Landrichtern hervorheben, und es wären bedauerlicherweise die Regierungsräte bei der ganzen umfassenden Besoldungsordnung so gut wie leer aus⸗ gegangen. Da hat sich nun im letzten Moment im Abgeordneten⸗ hause ein Ausweg dahin gefunden, daß man einem Drittel der Regierungsräte, das sich in gehobenen Stellungen befindet, noch eine Zulage von 600 ℳ gewährt, sodaß wenigstens ein Teil der Regierungsräte mit einer Zulage bedacht wird. Wollte man diese Worte „in gehobener Stellung“ streichen, also die Zulage einem Drittel der Regierungsräte ohne weiteres gewähren, so würden die Regierungsräte als solche wieder gegenüber den Amts⸗ und Landrichtern hervorgehoben. Damit würde die ganze Frage der Gleichstellung der Amis⸗ und Landrichter mit den Regierungsräten wieder von neuem aufgerollt werden. Ich glaube, das kann nicht im allseitigen Interesse liegen. Die Bedenken, die gegen gehobene Stellungen erhoben wurden, waren auch überwiegend technischer Natur, indem behauptet wurde, es sei schwer, diese gehobenen Stellungen im einzelnen zu bezeichnen. Allein, meine Herren, wir glauben, dieser Schwierigkeiten sehr wohl Herr werden zu können, indem beispielsweise bei den Oberpräsidien die ältesten Regierungsräte, bei den Regierungen diejenigen Regierungsräte, die mit der Stellvertretung der Oberregierungsräte betraut sind, und einige andere in der Tat gehobene Posten mit der Zulage bedacht werden. Worauf vor allem hingewiesen werden muß: es ist diese ganze Regelung nur als ein Provisorium anzusehen, da wir doch in absehbarer Zeit zu einer anderweitigen Organisation der Verwaltung, zu einer allgemeinen Dezentralisation, zu einer Ueberweisung eines Teiles der Geschäfte der Regierung an die Landräte kommen müssen⸗ Geschieht das, so werden wir voraussichtlich bei den dann geschaffenen Lokalbehörden, also vor allen Dingen bei den Landratsämtern, etats⸗ mäßige Beamte mit Gehältern minderer Ordnung haben gegenüber Regierungsräten mit Gehältern oberer Ordnung bei den Regie⸗ rungen. Die Regierungen werden dann in der Tat mehr in die Stellung einer Berufungsinstanz, um mich dieses Ausdrucks aus der Justiz zu bedienen, einrücken, sodaß diese ganze Regelung nur als ein Provisorium anzusehen ist. Ich glaube, es würde nicht ge⸗ raten sein, diese Worte zu streichen und damit die ganze Frage, wenn ich so sagen darf, der Parität zwischen der Justiz und der Ver⸗ waltung wieder aufzurollen und der Eifersucht zwischen Justiz und Verwaltung wieder Nahrung zu geben. Es ist erfreulicherweise ge⸗ lungen, durch diese Fassung beide Interessen, die der Justiz und der Verwaltung, zu versöhnen, und es liegt kein Grund vor, den Justiz⸗ beamten das Gefühl einer Zurücksetzung zu geben. Ich glaube, die Aufrechterhaltung der gleichmäßigen Zufriedenheit auf seiten der Justiz wie der Verwaltung ist so wichtig, daß es bedauerlich wäre, wenn dieses Verhältnis wieder getrübt würde, und diese Trübung würde unzweifelhaft eintreten, wenn man diese Worte „in gehobenen Stellungen“ striche und damit bei den Justizbeamten wieder das Ge⸗ fühl erweckte, als sollten sie hinter den Regierungsräten zurückgesetzt werden.
Ich kann daher die Anträge Seiner Exzellenz des Herrn von Koeller und des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Lentze nur zur Annahme
empfehlen.
Herr Dr. von Diiembowski: Gehobene Stellen innerhalb der Regierung sind ein Novum, und die Kommission hat sich von der Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung nicht überzeugt, sondern viel⸗ mehr geglaubt, daß die Durchführung sehr schwierig sein wird. Richter und Verwaltungsbeamte sind im Endgehalt von 7200 ℳ gleichgestellt, aber ist denn im übrigen die Gleichstellung vorhanden? Es sollte wenigstens näher bestimmt werden, welche Stellen die Zulage erhalten sollen, und man kann da das dienstälteste Drittel der Regierungsräte damit ausstatten. Ich werde für den Fall der Ablehnung des Antrages Köller⸗Lentze einen entsprechenden Antrag
stellen. 1 Justizminister Dr. Beselerr:
1“
Meine Herren! Den Worten des Herrn Finanzministers habe ich im ganzen nur wenig hinzuzufügen, da die Frage von ihm bereits nach jeder Richtung hin erörtert ist. Aber ich halte es für meine Pflicht, mit Nachdruck zu betonen, wie die Lage der Gesetzgebung zur⸗ zeit ist, und ich muß da auf das vom Herrn Finanzminister bereits erwähnte Richterbesoldungsgesetz noch einmal besonders hinweisen. Die Begründung zu diesem Gesetze ist beiden Häusern des Landtags
unterbreitet worden, und es heißt dort: Der Gesetzentwurf und der in der Denkschrift entwickelte
Gehaltsplan bilden aber für die Staatsregierung ein untrennbares Ganze, sodaß die Durchführung sowohl des Gesetzentwurfs wie des Gehaltsplans davon abhängig bleiben muß, daß über beide Teile bei der Beratung des Gesetzentwurfs Einverständnis erzielt wird.
Und weiter heißt es in der Denkschrift selber:
Die Bedeutung des richterlichen Amts erfordert es, daß die Landrichter und Amtsrichter in ihrem Diensteinkommen denjenigen Beamten der allgemeinen Staatsverwaltung im wesentlichen gleich⸗ gestellt werden, welche eine gleiche Vorbildung und gleichartige be⸗
rufliche Ausbildung erfahren. 8
Das ist der Grundsatz, nach dem verfahren ist bei dem Richterbesol⸗ dungsgesetz und welcher die Einführung der Bestimmung zur Folge gehabt hat, daß die Gehaltsstufen für die Richter ebenso bemessen worden sind wie die für die Mitglieder der Regierungskollegien, welche ein juristisches Studium durchgemacht haben. Dieses Richterbesol⸗ dungsgesetz ist am 1. April 1908 in Kraft getreten. Die jetzt in Frage stehende Besoldungsordnung soll von demselben Tage ab rückwirkende Kraft haben. Nehmen Sie jetzt den Antrag an, welchen die Kommission des hohen Hauses gestellt hat, so wird das merkwürdige Ergebnis gezeitigt, daß das Gesetz, welches am 1. April 1908 in Kraft tritt, durch die gegen⸗ wärtige Besoldungsordnung von demselben Moment ab wieder auf⸗ gehoben wird. Das würde doch eine Art der Gesetzgebung sein, die sich nicht würde vertreten lassen. Ich enthalte mich, auf die innere Begründung des Richterbesoldungsgesetzes einzugehen. Das Gesetz ist damals ohne einen Widerspruch angenommen worden und die Grund⸗ sätze, welche damals ausgesprochen worden sind, müssen auch noch heute Geltung haben. Von diesem Gesichtspunkt aus ist der Antrag der Kommission meines Erachtens nicht annehmbar; denn dann würde wiederum eingeführt werden, daß die Regierungsbeamten eine Stufe höher gestellt würden als die Richter, welche dieses höchste Gehalt niemals erreichen können, es sei denn, daß sie eine Beförderung erfahren. Daß solche Beförderunggstellen bei der Justiz wieder gebildet werden entspricht einem dringenden Erfordernis, wie der Herr Finanzminister das auch bereits ausgeführt hat. Analog diesem Gedanken ist der Beschluß des Abgeordnetenhauses zustande gekommen, daß auch inner⸗ halb der Regierung Beförderungsstellen, entsprechend denen der Justiz, geschaffen werden sollten, bei denen dann die höheren Zuwendungen Platz zu greifen hätten. Das läßt sich ausführen, wenn das Gesetz so, wie es aus dem Abgeordnetenhause an dieses hohe Haus gelangt ist, angenommen wird.
Die Bedenken, welche der Herr Vorredner gegen die Ausführung geäußert hat, betreffen die Verwaltung des Innern. Die Verwaltung des Innern hat aber, wie der Herr Finanzminister auch bereits er⸗ wähnte, keinen Zweifel, daß es wohl gelingen kann, die Struktur der Beamtenschaft so zu schaffen, wie sie etwa in späterer Zeit definitiv geregelt werden wird, also gewissermaßen die zukünftige Struktur der Gehälter jetzt vorweg zu nehmen und damit das zu ermöglichen, was in dem dringenden Wunsche der Regierung liegt, daß den Regierungs⸗ räten schon jetzt eine erhöhte Zuwendung zuteil wird. Ich glaube deshalb bei dem hohen Hause dringend beantragen zu dürfen, daß der Antrag der Kommission abgelebhnt werden möge und es, entsprechend dem Antrage von Köller⸗Lentze, bei der Entscheidung des Abgeordneten⸗ hauses bleibe.
Herr von Wedel⸗Piesdorf meint, daß wohl selten über eine Sache so viele Worte gemacht worden seien. Alle technischen Räte bekämen die Zulage von 600 ℳ, nur den habe man sie vorenthalten wollen, weil man die Eifersucht der Justiz⸗ beamten befürchte. Ein Amtsgericht und ein Regierungs⸗ kollegium sei doch etwas anderes. Die Richter könnten zu Ober⸗ landesgerichtsräten ernannt werden und damit die Zulage von 600 ℳ erhalten, die Regierungsräte hätten diese Chance nicht; deshalb müsse ein Teil der Regierungsräte die Zulage erhalten. Darin, daß dieser Teil die Zulage ohne Ernennung erbhalte, erblicke nun der Richterstand eine Zurücksetzung. Das sei lediglich Eifersucht; aber um diesen Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, habe man die „gehobenen Stellen“ erfunden. Man werde sehr wohl mit der Sache auskommen können, man werde die Vertreter der Präsidenten, die ältesten Regierungsräte und dergl. als solche „gehobenen Stellen“ ansehen. Das beste wäre die Streichung der Bezeichnung der „ge⸗ hobenen Stellen“, aber wenn sie beibehalten würde, sei es auch gerade nicht aufregend. 1 8
Minister des Innern von Moltke:
Herr von Dziemboweski hat ausgeführt, wir ständen mit diesen gehobenen Stellungen vor einem Novum. Das ist, rein organisatorisch betrachtet, durchaus richtig, obwohl wir tatsächlich latent in gewissen bedeutungsvollen Dezernaten eine gehobene Tätigkeit auch bei der Re⸗ gierung unterscheiden. Dies kommt zwar äußerlich nicht in die Er⸗ scheinung, aber sie ist vorhanden. Ich erinnere an die Tätigkeit der ständigen Stellvertreter der Oberregierungsräte, die neben der all⸗ gemeinen Arbeit, die sie zu versehen haben, auch gewisse aufsichtsrecht⸗ liche Befugnisse in der Stellvertretung wahrnehmen. Aeußerlich in die Erscheinung treten kann diese Elnrichtung der gehobenen Stellen erst, wenn einmal die Reorganisation der Verwaltung durchgeführt ist. Wir beabsichtigen, durch sie einen Unterbau in der Kreisinstanz herzustellen, der es mit sich bringt, daß in der Kreisinstanz wirklich alle Sachen behandelt und bearbeitet werden, die in die Lokalinstanz gehören. Es werden dann, um den Landrat nicht zum Bureaukraten zu machen, not⸗ wendigerweise etatsmäßige Hilfsbeamte ihm zugesellt werden müssen, die bei ihrer Versetzung zur Regierung dann in eine gehobene Stellung kommen; dann wäre die Sache auch organisatorisch richtig, und der Ausdruck, der jetzt bemängelt wird, hätte seine innere Berechtigung. Wenn sich das Abgeordnetenhaus in seiner Majorität vereinigt hat, hier jetzt schon eine gewisse organisatorische Fiktion der gehobenen Stellen anzunehmen, so ist das einmal geschehen, um dem allge⸗ meinen Wunsche nach der Reorganisation der Verwaltung schon einen Schritt entgegenzukommen, sodann aber hatte man die Absicht, wenigstens einem Teil der Regierungsräte, da sie sonst leer ausgehen würden, auf diese Weise eine Zulage von 600 ℳ zuzuwenden. Ich habe das vom Standpunkt meines Ressorts aus freudig begrüßen müssen und habe deshalb gern zugestimmt, daß dieser Ausdruck in die Vorlage hineingebracht wurde, um für meine Regierungsräte überhaupt etwas erreichen zu könren..
Nun hat Herr von Dzitembowski das Verzeichnis, das dem Ab⸗ geordnetenhause vorgelegt wurde, bemängelt, um den Nachweis zu führen, daß gewisse Funktionen dazu führen könnten, die ganze Tätig⸗
Ich glaube, da liegt ein das ich beseitigen möchte. In diesem Ver⸗ zeichnis ist nicht jedes einzelne Dezernat als gehoben ge⸗ dacht; aber wer weiß, wie es bei den Regierungen zugeht, muß mir zugeben, daß sich gerade diese wichtigeren Dezernate in ge⸗ häufter Weise auf einzelnen Dezernenten zusammenzufinden und daß dadurch gewisse Gruppen von diesen wichtigsten Dezernaten auf einen Dezernenten zusammengefaßt die Bezeichnung „gehobene Stellungen“ rechtfertigen.
Wenn dann darauf hingewiesen ist, daß noch große Schwierig⸗ keiten in der Praxis über die Bezeichnung derjenigen Dejernenten bei der einzelnen Regierung entstehen würden, welche nun als in einer gehobenen Stellung befindlich betrachtet werden sollen, so möchte ich darauf aufmerksam machen — es ist, glaube ich, überhaupt noch nicht angeführt worden —, daß bei der Drittelung der sämtlichen in Frage kommenden etatsmäßigen Stellen überhaupt nur 170 Stellen bei den Regierungen und Oberpräsidien zur Berücksichtigung kommen, sodaß bei einzelnen Regierungen drei bis vier gehobene Stellungen sein würden. Diese drel bis vier Stellen würden schon dadurch vor⸗ weggenommen, wenn die ständigen Stellvertreter der Oberregierungs⸗ räte damit bedacht würden. Also eine Schwierigkeit für die Ver waltung wird aus diesem Beschluß nicht hergeleitet werden können Ich möchte dringend bitten, es bei der ursprünglichen Fassung zu belassen und hier nicht die drei Worte zu sehr auf die Wagschale zu legen. Es ist tatsächlich die einzige Möglichkeit, um für die Regierungsräte eine Verbesserung ihrer Lage in bescheidenem Maße herbeizuführen.
Wenn ich meine Bitte noch ganz besonders den Herren ans Herz; legen möchte, so geschieht das auch aus rein taktischen Erwägungen. Ich sehe nämlich mit großer Sorge dem Moment entgegen, wo etwa ein Beschluß dieses Hauses nach den Vorschlägen der Kommission an das Abgeordnetenhaus kommt. Der ganze Aufbau der Besoldungs ordnung ist ein sehr kunstvoller, und wenn aus dem Bau ein Stein der ein Träger des Ganzen ist, erschüttert wird, so entsteht ein Riß der sich nicht wieder zukleben läßt. Ich bitte also noch einmal dringend, es bei der Fassung der Vorlage zu belassen.
Herr Dr. Loening⸗Halle meint, daß es sich nicht um eine Frage handle, die das Vaterland bewege, daß sie aber doch nicht gan geringfügig sei. Der Richterstand sei frei von kleinlicher Eifersucht aber es würde allgemeine Mißstimmung erregen, wenn die gehobenen Stellen nicht wieder hergestellt würden.
Herr von Köller spricht sich kurz für die Wiederherstellung der drei Worte „in gehobenen Stellen“ aus. Graf Finck von Finckenstein verwirft prinzipiell die Gleich⸗ stellung aller aden c gebildeten Beamten. Es sei nicht ver⸗ ständlich, daß der Richterstand so viel Wert auf die gehobenen
Stellen lege, denn es bestehe gar nicht die Absicht, die Regierungsräte vorzuziehen.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich will dem Beispiele des Herrn Vorredner folgen und mich auf wenige Worte beschränken. Ich will nicht darau eingehen, ob es richtig war, die sämtlichen Beamten der Lokal verwaltung gleichzustellen. Das würde zu weit führen. Aber wenn Herr Graf von Finckenstein darauf hingewiesen hat, daß die Ver waltungsbeamten bei dieser ganzen Organisation gegenüber dem Richterstande zu kurz gekommen sind, so kann ich ihm in gewisser Be⸗ ziehung folgen. Ich habe die Gründe schon dargelegt, nach welchen mit Zustimmung dieses hohen Hauses die Richter den Verwaltungs⸗ beamten gleichgestellt sind. Aber wenn er etwas für die Ver⸗ waltungsbeamten tun will, dann gerade muß er diese Worte „in ge⸗ hobenen Stellungen“ wieder herstellen. Denn wenn die Worte ge⸗ strichen werden, so ist die Wahrscheinlichkeit die, daß die Zulage für die Regierungsräte im anderen Hause überhaupt fällt. Also gerade wenn wir wünschen, etwas für die Regierungsräte zu tun, dann so man auf die berechtigte Empfindlichkeit der Justiz etwas Rücksicht nehmen und wegen dieser drei Worte nicht das Risiko laufen, daß die Zulage für die höheren Verwaltungsbeamten gestrichen wird. Da wäre aber das Ergebnis. Wird aber jetzt diese Zulage für die Re⸗ gierungsräte gestrichen und es kommt zu einer Dezentralisation zu einer anderweitigen Organisation der Behörden, so würden wir dann erst in die Notwendigkeit versetzt werden, in die Gehalts⸗ regulierung für die Regierungsräte einzutreten; und daß dann nicht bloß die Gehaltserhöhung für die Regierungsräte in Frage stehen würde, sondern daß das ganze Gros der Beamten dann auch wiederum mit Wünschen kommen würde, liegt auf der Hand. Wenn Sie also vermeiden wollen, daß in kurzer Zeit die ganze Frage der Gehälter wieder von neuem aufgerollt wird, müssen Sie jetzt die Zulage für die Regierungsräte bewilligen und nicht die Sache so konstruieren, daß die Zulage jetzt nicht bewilligt wird und dann in kurzer Zeit die Ge 8 haltsfrage wieder angeschnitten werden muß. Deshalb kann ich Sie nur in Uebereinstimmung mit dem Herrn Justizminister und dem Herrn Minister des Innern dringend bitten, die Worte „in ge 8 hobenen Stellungen“ nach dem Antrage der Herren Exzellenz von Koeller und Dr. Lentze wieder herzustellen. G
Herr Dr. Hamm führt aus, daß es sich nur um einen Aus⸗ druck handle, der nicht gerade schön sei, den man aber doch ruhi herunterschlucken könne. Bei der Justiz gebe es eine höhere Instanz, bei der Verwaltung aber nicht.
Darauf wird mit sehr großer Mehrheit nach dem Antrag Köller⸗Lentze die Bezeichnung der gehobenen Stellen wieder
hergestellt. err Dr. Küster⸗-Marburg beantragt zu den Ge⸗ den Be
hoanh ätzen der Professoren, die die Kommission na chlüssen des Abgeordnetenhauses unverändert genehmigt hat, daß die höheren Gehälter für die Universität Berlin fortfallen und deren Professoren vollkommen denjenigen an den anderen Universitäten gleichgestellt werden. Dasselbe beantragt Herr Dr. Borchers⸗Aachen für die Technische Hochschule in Berlin. Herr Dr. Hillebrandt beantragt, die Bestimmung über die Honorare folgendermaßen zu fassen: „Den Professoren (und Beamten) aller andesuniversitäͤten flieben die fuͤr ihre
keit der Beamten als gehoben zu betrachten. Mißverständnis vor,