1909 / 102 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 May 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Wohnungsgeldzuschusses angewiesen.

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Also, meine Herren, es ist ausdrücklich ausgesprochen, daß auch die Gewährung des erhöhten Wohnungsgeldzuschusses mit dem 1. April 1908 beginnen soll und daß die Vorlagen auch wegen des Wohnungs⸗ geldzuschusses eine entsprechende Bestimmung enthalten sollten.

Meine Herren, es würde, glaube ich, eine tiefgehende Enttäuschung in den Kreisen der Beamten hervorrufen, wenn die in der Thronrede verheißene, vom Präsidenten des Staatsministerjiums ausdrücklich be⸗ stätigte Rückwirkung der Vorlage auch hinsichtlich des Wohnungs⸗ geldzuschusses auf den 1. April 19908 den Beamten nun nicht zuteil werden sollte. Wie Exzellenz Hamm die Güte hatte auszuführen, halte ich es für meine Pflicht, der unberechtigten Agitation eines Teiles der Beamtenschaft nachdrücklichst entgegenzutreten. Wollen wir die aber unterbinden, meine Herren, so dürfen wir, glaube ich, den Beamten auf der anderen Seite keinen gerechtfertigten Grund zur Beschwerde geben, und ich glaube, es würde ein solcher gerechtfertigter Grund vorliegen, wenn trotz der Verheißung der Thronrede, trotz der Erklärung der Staatsregierung den Beamten dieser Wohnungs⸗ geldzuschuß nun nicht mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1908 ab gewährt werden würde, und ich weise nochmals darauf hin, daß die Sache ja vielleicht von geringerer Bedeutung wäre, wenn alle Kreise der Beamten neben dem Wohnungsgeldzuschuß eine erhebliche Gehalts⸗ aufbesserung erführen. Das ist aber bekanntlich beispielsweise bei den Regierungsräten wegen der Frage der Parität gegenüber den Richtern nicht der Fall; nur ein Drittel der Regierungsräte in gehobenen Stellungen erhalten eine Gehaltsaufbesserung; die übrigen zwei Drittel der Regierungsräte sind auf die Gewährung eines erhöhten Also ich glaube, man würde Beamtenschaft ein bitteres Unrecht tun, wenn man ihnen den Wohnungsgeldzuschuß für das eine Jahr versagen würde. Und zu welchen Konsequenzen kommt man im einzelnen! Man hat auch im Beschlusse der Herrenhauskommission die rückwirkende Kraft bis zum 1. April 1908 zugelassen, soweit es sich um die Berechnung der Pension handelt. Also für die pen⸗ sionierten Beamten soll die rückwirkende Kraft eintreten; für die im Dienst befindlichen Beamten soll keine rückwirkende Kraft gelten. Das scheint mir doch eine Regelung zu sein, die in der Tat nicht zu rechtfertigen ist. Ich glaube, hier ist ein Punkt, wo ich nachdrücklich und warmherzig Sie bitten muß, den Beamten das zuteil werden zu lassen, was ihnen in Aussicht gestellt ist, und ich glaube, es liegt durchaus auch im Interesse dieses Hohen Hauses, das lebhafte Wohl⸗ wollen für die Beamten zu bekunden, daß stets in diesem Hause seinen Widerhall gefunden hat. (Lebhaftes Bravo.)

Herr von Wedel: In der Thronrede habe ich eine Zu⸗ sicherung, daß auch der Wohnungsgeldzuschuß schon vom 1. April 1908 ab erböht werden sollte, nicht finden können. Durch die Rede eines Ministers aber ist das Herrenhaus nicht gebunden, sondern in seiner Entschließung vollkommen frei. Mit Freuden würden wir den Wohnungsgeldzuschuß ab 1908 den Beamten gewähren, wenn die Mittel vorhanden wären; aber sie sind nicht vorhanden. Die Erhebung nachträglicher Steuerzuschläge für 1908 ist überall, auch in unserer Kommission, abgelehnt worden; der erforderliche Betrag würde daher eventuell auf Anleihe übernommen werden müssen. Das Ferrn an⸗ muß tun, was es kann, daß eine solche Wirtschaft in

reußen nicht einreißt. Der Beamte erhält, wenn die Vorlagen ver⸗ abschiedet sein werden, sechs Quartale Gehaltsaufbesserung und zwei Quartale Wohnungsgeldzuschußerhöhung auf einem Brett ausgezahlt; damit gelangt er in den Besitz einer ganz hübschen Summe.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Was zunächst die Thronrede betrifft, so weiß ich nicht, ob expressis verbis vom Wohnungsgeldzuschuß die Rede ist; es kann auch ganz allgemein von der Aufbesserung der Beamten⸗ bezüge gesprochen sein. Darüber ist aber kein Zweifel, daß für weite Kreise der Beamten diese Verbesserung in einem erhöhten Wohnungs⸗ geld besteht, die Worte des Herrn Vizepräsidenten des Staats⸗ ministeriums haben diese ganz unzweifelhaft vorhandene Tatsache klar illustriert. Nun wies Exzellenz von Wedel darauf hin, daß keine Deckungsmittel für 1908 vorhanden sind. Ich hatte ja den Vorschlag gemacht, für 1908 einen Zuschlag zur Einkommensteuer zu erheben, aber weder das Abgeordnetenhaus, noch die Kommission des Herrenhauses haben diese Vorschläge angenommen. Also die Kommission des Herrenhauses lehnt den Zuschlag ab und dann sagt sie, wir können den Beamten nichts geben, weil keine Mittel da sind. So kann man doch nicht operieren. Ich meine, die Rücksicht auf die Billigkeit gegenüber den

auch diesen Kreisen der

Beamten muß entscheidend sein und der Wunsch, in den so schon sehr

erregten Kreisen der Beamten nicht ein gerechtsertigtes Gefühl der Erbitterung entstehen zu lassen. Die Dinge in der Beamtenwelt sind zu ernst zu nehmen, als daß, wie ich meine, die Staatsregierung oder

der Landtag dazu Anlaß geben sollte, dieser ganzen unruhigen Be⸗

wegung gerechtfertigte neue Nahrung zuzuführen, und ich darf be⸗

merken, daß die Sache für 1909 auch nicht anders wird; denn auch für 1909 sind wir bedauerlicher Weise nicht in der Lage, den ganzen Bedarf für die Gehälter zu decken. Den Herren ist bekannt, wie un⸗ günstig unsere Finanzlage infolge des Rückgangs unserer Eisenbahn⸗

einnahmen geworden ist. Also auch für 1909 müssen wir zu Anleihen

9.

reifen, um den erhöhten Wohnungsgeldzuschuß den Beamten zu ge⸗

währen. Was für 1909 zulässig ist, sollte auch für 1908 zulässig sein.

Nach einer Richtigstellung des Herrn Dr. Hamm bemerkt

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Es wird mir soeben der Wortlaut der Thronrede vorgelegt, der

88 bestätigt, daß ausdrücklich von der Regelung des Wohnungsgeldzuschusses

die Rede ist. Es heißt darin: Gleichwohl hält die Staaisregierung es für notwendig, in der

gern betätigten Fürsorge für ihre Beamten die durch den Staats⸗

haushaltsetat für 1907 begonnene Aufbesserung der Beamtengehälter durchzuführen und Ihnen zugleich eine Neuregelung der Vorschriften über den Wohnungsgeldzuschuß vorzuschlagen.

(Hört! hört! links.)

Herr Körte⸗Königsberg: Ein Grund zu einer gerechtfertigten und tiefgehenden Erregung liegt bei den Beamten hier nicht vor; die Beamten haben sich damit getröstet, daß die überwiegende Mehr⸗ zahl der Kommunalbeamten bis 1908 rückwärts die erhöhten Bezüge auch nicht erhalten. Dazu sind die Kommunen gar nicht in der Lage. Ich bitte Sie also, den Kommissionsvorschlag anzunehmen.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Gegenüber Herrn Körte nur noch eine Bemerkung: Die Gemeinden sind frei und sie brauchen aus dem Vorgehen des Staats die Kon⸗ sequenzen nicht zu ziehen, aber für die Staatsregierung ist gegenüber den Erklärungen der Thronrede und gegenüber der Erklärung des Vizepräsidenten des Staatsministeriums eine ganz andere Situation

geschaffen. Ich glaube also nicht, daß aus der Bewilligung an die

staatlichen Beamten mit Notwendigkeit für die Kommunen die Pflicht erwächst, nun auch für 1908 die Konsequenzen zu ziehen.

Herr Schmieding spricht sich ebenfalls gegen die rückwirkende Kraft bis zum 1. April 1908 aus. Die Hauptsache sei, daß die Beamten in Zukunft besser gestellt werden.

Herr von Wedel⸗Piesdorf: Gegenüber dem verlesenen Text der Thronrede bin ich veranlaßt, meinen Widerspruch gegen die ric⸗ wirkende Kraft bis 1908 zurückzuziehen.

Graf Finck von Finckenstein: Ich kann dem nicht folgen. Wollte man so argumentieren, so dürfte das Herrenhaus überhaupt egen kein Gesetz stimmen, das in der Thronrede angekündigt ist.

uch die Thronrede spricht kein Wort davon, das die Erhöhung der Wohnungsgeldzuschüsse für ein bestimmtes Jahr verbürgen sollte.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Ob die Erwägungen des Herrn Vorredners die Beamten, welche nichts bekommen, beruhigen werden, ist mir sehr zweifelhaft. Was meine Erklärung im Abgeordnetenhaus anlangt, so habe ich im An⸗ schluß an das, was der Herr Vizepräsident des Staatsministeriums, 8S Aeußerungen ich bereits vorgelesen habe, erklärt hat, folgendes gesagt:

Ich habe schon erwähnt, daß die Staatsregierung die Absicht hat, die materielle Zusage der Thronrede voll und in allen Teilen aufrecht zu erhalten, daß den Beamten die ihnen zugedachten Wohltaten auch vom 1. April dieses Jahres an zuteil werden sollen, daß die Gesetzesvorlagen also rückwirkende Kraft erhalten sollen.

Also nirgend ist ein Unterschied gemacht zwischen Gehaltsaufbessung und Wohnungsgeldzuschüssen. Zur Gehaltsaufbesserung gehört eben notwendig auch die Erhöhung der Wohnungsgeldzuschüsse; beides ist immer zusammen behandelt worden.

Es ist ja nun aber selbstverständlich, daß das, was ich oder ein anderer Vertreter der Staatsregierung erklärt hat, für die Stellung⸗ nahme des Hauses gleichgültig sein kann. Minder gleichgültig aber kann sein, was in einer Thronrede steht; auch das bindet zwar die Häuser des Landtages nicht. Aber daß der Landtag auf die Erklärungen der Thronrede besonderen Wert legen wird, brauche ich nicht zu er⸗ wähnen, und vor allen Dingen sind worauf es ankommt in der Thronrede Hoffnungen und Erwartungen in der Beamtenschaft erweckt worden, die zu täuschen man sich sehr überlegen sollte. (Sehr richtig!) Herr Graf von Finckenstein hat Zweifel darüber, ob die Thronrede so aufzufassen ist. Wenn man aber bei Beginn der Session 1908 eine Thronrede erläßt, so kann doch das darin Gesagte nur für das Jahr 1908 Geltung haben; man gibt doch in der Thron⸗ rede keine Erklärung ab, die erst nach 20 Jahren Geltung haben soll. Wenn also in der am 6. November 1907 gehaltenen, für 1908 be⸗ stimmten Thronrede gesagt ist:

Gleichwohl hält die Staatsregierung es für notwendig, in der gern betätigten Fürsorge für ihre Beamten die durch den Staats⸗ haushaltsetat für 1907 begonnene Aufbesserung der Beamtengehälter durchzuführen und Ihnen zugleich eine Neuregelung der Vorschriften über den Wohnungsgeldzuschuß vorzuschlagen,

so ist diese Eerklärung doch für 1908 gemeint gewesen, also kann billigerweise ein Zweifel nicht bestehen, und ich kann bei dem Ernst der Sache und zur Vermeidung einer, wie ich glaube, tiefgehenden und gerechtfertigten Mißstimmung nur dringend bitten, doch auf diese Vorgänge Rücksicht zu nehmen und den Beamten die rückwirkende Kraft für 1908 nicht zu versagen.

Herr Körte: Was der Minister sagte, trifft doch nicht ganz zu. Der Gesetzentwurf über die Beseitigung der Steuerfreiheit der

Kommunalbeamten ist auch in Thronreden wiederholt in Aussicht gestellt worden, ohne daß dieses Versprechen eingelöst worden wäre.

Der Antrag Hamm wird abgelehnt nnd die Kommissions⸗ fassung angenommen. In § 3a wird die von der Kommission eingeschaltete Bestimmung über die Höhe des Witwengeldes ohne Debatte angenommen. In § 7 (Steuerzuschläge vom 1. April 1909 an) tritt Herr Schustehrus für die Wiederherstellung des folgenden, von der Kommission gestrichenen Beschlusses des Abgeordneten⸗ hauses ein: „Die Erhebung der Steuerzuschläge ist als eine vorüber⸗ ee Maßregel anzusehen, die nur so lange in Gültigkeit bleibt,

is eine organische Neuordnung der direkten Staatssteuern in Preußen erfolgt sein wird. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist von der Staatsregierung innerhalb dreier Jahre im Landtage einzubringen.“ Nicht nur die hag die in der eer; der Zuschläge um je 5 % für nahe bei einander liegende Einkommen bestehe, sondern auch die Rücksicht auf § 8, der diese Zuschläge für die kommunalen Abgaben außer Wirksamkeit setze, bedinge eine möglichst baldige organische Revision des neuen Einkommensteuertarifs.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Dem Herrn Oberbürgermeister Schustehrus wie dem Herrn Grafen Mirbach bin ich dankbar für den Antrag, den § 7 nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses wiederherzustellen. Dieser § 7 ist vielleicht der am meisten umstrittene Paragraph der ganzen Vorlage gewesen. Es wird den Herren erinnerlich sein, daß die Kommission des Abgeordnetenhauses zunächst die erhöhten Deckungs⸗ mittel lediglich auf zwei Jahre bewilligt hatte und daß sie also nach zwei Jahren dann weggefallen wären. Ich hatte namens der Staatsregierung erklärt, daß die Staatsregierung unter keinen Umständen darauf eingehen könne und die ganze Vorlage daran scheitern lassen würde. Denn wir würden dadurch in die Lage versetzt worden sein, nach zwei Jahren nicht mehr die Deckungsmittel zur Verfügung zu haben, aber doch die ganze Be⸗ lastung für die Aufbesserung der Gehälter der Beamten, Lehrer und Geistlichen dauernd zu Lasten der Staatskasse zu sehen. In sehr dankenswerter Weise ist dann die Kommission des Abgeordnetenhauses von diesem Beschluß zurückgetreten und hat die Mittel in dem Sinne dauernd bewilligt, daß sie der Staatsregierung so lange zur Ver⸗ fügung stehen, bis eine anderweite organische Regelung des Ein⸗ kommensteuergesetzes vorliegt, und die Kommission legte mit Recht von ihrem Standpunkt Wert darauf, daß sie diesem provisorischen Charakter in dem Gesetz Ausdruck gab. Ich bin nicht imstande [gewesen, den Ausführungen des Herrn Ober⸗ bürgermeisters in allen Beziehungen zu folgen; ich habe sie nicht voll⸗ kommen verstehen können. Soweit ich ihn aber habe verstehen können, decken sie sich durchaus mit der Auffassung der Staats⸗ regierung. Denn, meine Herren, diese Zusage, daß wir in absehbarer Zeit eine neue Vorlage machen sollen, ist durch dringende sachliche Momente begründet. (Sehr richtig!) Eins der Momente hat der Herr Oberbürgermeister zunächst angeführt. Man kann für eine kurze Zeit eine solche Gestaltung unseres Steuertarifs, ich will einmal sagen, tolerieren; aber auf die Dauer ist ein solcher Einkommensteuer⸗

tarif mit springenden Zuschlägen von 5, 10, 15, 20 und 25 % unmi der bei der geringsten Ueberschreitung der Grenzsammen sofort sehr viel höhere Steuerleistung mit sich bringt. Schon da lieg Kompelle für die Staatsregierung, dem Landtage in absehbarer eine neue Vorlage mit einem systematisch durchgebildeten Tar unterbreiten.

Das andere Moment hat, soweit ich verstehen konnte, der Oberbürgermeister Schustehrus auch schon gestreift. Auf die ist es nicht möglich, einen Teil des Aufkommens an staatlicher kommensteuer der kommunalen Belastung zu unterwerfen und einen nicht, wie das augenblicklich rechtens sein würde. Also in absehh Zeit müßten wir diese Unterscheidung zwischen staatlichem Steuer kommen, daz zugleich der Kommunalbesteuerung unterliegt und solch das ihr nicht zugleich unterliegt, aufgeben und in dieser Beziel das Gesamteinkommen sowohl der staatlichen wie der kommune Besteuerung unterwerfen. Werden die Steuerleistungen so steigert, so müssen sie ferner naturgemäß auch einen Einfluß auf Wahlrecht ausüben, denn Wahlrecht und Steuerleistungen hängen! das engste zusammen. Ich glaube, es ist sehr erfreulich, daß wir einer Aenderung des Wahlrechtes sowohl im Staate wee in den 6 meinden durch dieses Gesetz nicht gedrängt worden sind. Es ist Abgeordnetenhause ausdrücklich ausgesprochen worden, daß de Dinge separat behandelt werden sollen. Aber auf die Dauer köm naturgemäß die Steuerleistungen bei der Gestaltung des Wahlrech nicht unberücksichtigt gelassen werden.

Also, es liegen in der Sache selbst dringende unabweisbe Momente, die uns dazu führen werden, in absehbarer Zeit ein neuen Entwurf des Einkommensteuergesetzes unter Beseitigung d jetzigen Mängel dem hohen Hause vorzulegen. Wenn das der Fr ist und andererseits vom Abgeordnetenhaus mit Recht Wert dara gelegt wird, daß dieser provisorische Charakter im Gesetze selber aue gesprochen wird, so kann ich im Interesse der Verabschiedung de Gesetzes nur dringend bitten, den Anträgen Schustehrus und Grt von Mirbach zuzustimmen.

Generaldirektor der direkten Steuern Wallach äußert übe die Frage der Erhöhung der Zuschläge von Gesellschaften sij 828

schränkter Haftung.

Herr Ehlers: Auch wir sind für die baldige Beseit gung des Provisoriums, aber dagegen, daß solche allgemeine B trachtungen in das Gesetz aufgenommen werden. Wenn nun die Re gierung nicht binnen drei Jahren die hier erwähnte Vorlage einbring was dann? Es ist nicht nötig, in ein Gesetz eine so selbstverständ liche Behauptung aufzunehmen, daß es bei dem bisherigen Zustande verbleibt, bis eine organische Regelung eintritt.

Graf Botho zu Eulenburg: Da der Graf Mirbach ver

hindert ist, so möchte ich an seiner Stelle den von ihm und dem Ober⸗

bürgermeister Schustehrus gestellten Antrag empfehlen. Streng ge⸗ nommen halte ich den letzten Absatz des § 7 für überflüssig. Aber es ist doch in diesem Paragraphen durchaus erwünscht, den Satz noch ausdrücklich hervorzuheben. Die 25 % Zuschläge können auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden ohne die allergrößten Unzuträg⸗ lichkeiten. Es ist also recht wünschenswert, daß sie nicht zu lange bestehen bleiben. Auch nach der Meinung des Vorredners kann dieser Zusatz des § 7 in keinem Falle schaden; im anderen Hause wird aber auf diesen Zusatz gerade ein außerordentlicher Wert gelegt.

Graf von Zieten⸗Schwerin: Ich möchte in Vertretung des ver⸗ hinderten Grafen Mirbach geen die Bemerkung des Herrr Schustehrus Einspruch erheben, daß Graf Mirbach, der ebenfalls die Wiederher⸗ 1 Beesee Hene e danpölachlic dfsbals wünschte, weil na einer Meinung die besser situierten Klassen on jetzt steuerlich zu hoch belastet wären. ö

Herr Struckmann⸗Hlldesheim: Wir brauchen diesen letzten 8192. in . auch n 6 9] veanf. 5— die Schwierig⸗ eiten, die den Kommunen dur as doppelte Veranlagungsgeschäft erwachsen, baldigst wieder beseitigt werden. Güt cec

Nachdem noch Herr Dr. Rive⸗Halle die Annahme des Antrags Schustehrus empfohlen, stellt das Haus mit großer Mehrheit diesem Antrage gemäß den letzten Absatz des § 7

wieder her. Bei § 8 ersucht

Herr Körte die Regierung, bei der Reorganisation der Steuer⸗

gesetzgebung auch auf die Eröffnung neuer Steuerquellen für die Kommunen Bedacht zu nehmen.

Herr Dr. Lentze⸗Magdeburg: Ich möchte nur Verwahrung gegen die Auffassung einlegen, daß es durchaus richtig sei, die Gemeinden von den Rückgriffen auf diese Zuschläge auszuschließen.

888 wird angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes und die notwendig gewordenen redaktionellen Aenderungen, welchen der Unterstaatssekretär von Dombois zustimmt.

Das Gesetz im ganzen sowie das Gesetz, betreffend die von Wohnungsgeldzuschüssen, werden hierauf ge⸗ nehmigt.

Die Petitionen werden durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt.

1 on dem Lehrerbesoldungsgesetz waren gestern die §§ 17 bis 19 (Mietsentschädigungen,, 54 und 58 bis zur Erledigung der Frage der Wohnungsgeldzuschüsse zurückgestellt worden. Die Annahme des Antrags von Wedel und die Ablehnung des Antrags Hamm ergibt die Notwendigkeit einer veränderten Fassung dieser Paragraphen.

Herr Dr. Oehler⸗Crefeld beantragt demgemäß, auch die erhöhten

Mietsentschädigungen erst vom 1. April 1909 an gelten zu lassen, hierbei jedoch hinsichtlich der in der Zeit vom 1. April 1908 bis 31. März 1909 pensionierten oder gestorbenen Lehrkräfte für die Berechnung des Ruhegehalts und der Versorgungsansprüche der Hinterbliebenen den neuen Durchschnittssatz zu Grunde zu legen, wenn er für den Lehrer oder seine Hinterbliebenen zu einem günstigeren Er⸗

gebnis führt.

err Dr. Hamm spricht sich gegen diese Differenzierung hinsichtlich der Lehrer aus, die Staatsmietsgeld, die Wohnungsgeld⸗ zuschüsse erhalten hätten.

Herr Dr. Bender⸗Breslau tritt für den Anttag Oehler ein.

Die Anträge Oehler werden mit großer Mehrheit an⸗ genommen.

Auch das Lehrerbesoldungsgesetz wird hierauf im ganzen mit großer Mehrheit genehmigt.

Auf Antrag des Freiherrn von der Goltz überweist das Haus die Vorlage, betreffend die Umzugskosten der Geistlichen der evangelischen Landeskirchen der aͤlteren Provinzen, der Finanzkommission.

Namens der verstärkten Agrarkommission berichtet Dr. Graf von Wedel⸗Gödens über die Novelle zum Gesetz von 1874, betreffend das Höferecht in der Provinz Hannover. Die Kommission hat die Vorlage unverändert angenommen, nur will sie den Termin für das Inkrafttreten vom 1. Juli 1909 auf den 1. Oktober 1909 hinausschieben. Die Vorlage ändert, zum Teil mit Rücksicht auf das B. G.⸗B., eine Reihe von Vorschriften, besonders über das Erbrecht und die Ermittlung des Wertes der Höfe ab.

-ie(dSchluß in der Zweiten Beilage.)

No. 102.

zum Deutschen

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Zweite ge

teichsanzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 1. Mai

(Schluß aus der Ersten Beilage.

ent bemerkt, daß das Gesetz sich durchaus bewährt bat Der ne abfchtigben hes eoche⸗ 1elher iin Beifall der Be⸗ teiligten finden.

Justizminister Dr. Beseler:

Ich möchte mir nur erlauben, den Gesetzentwurf von seiten der Regierung einzuführen, indem ich noch einige kurze Bemerkungen denen des Herrn Berichterstatters hinzufüge. Es sind ja alle Gesichts⸗ punkte, die im allgemeinen in Betracht kommen, von dem Herrn Berichterstatter bereits ausgiebig und nach meiner Ueberzeugung durchaus zutreffend dargelegt worden. Ich möchte also nur darauf hinweisen, daß die Höfegesetzgebung in der Provinz Hannover bekanntlich aus den Wünschen der Bevölkerung selbst hervorgegangen ist und daß es nach längeren Bestrebungen im Jahre 1874 gelungen ist, das jetzt geltende Gesetz zustande zu bringen. Dieses hat sich im Laufe der Jahre etwas veraltet gezeigt in diesen und jenen Punkten, und es hat sich alsbald wiederum in der Bevölkerung der Wunsch gezeigt, diesen Mangel zu beseitigen und das, was man als fehlsam erkannt hatte, fortzuschaffen. Aber der Hauptantrieb für die jetzige Gesetzgebung ist der gewesen, daß man die Bestimmungen des geltenden Höferechts mit denen der neuen Zivilgesetzgebung in Ein⸗ klang bringen wollte, und da handelt es sich namentlich um das Erb⸗ recht der Frau und um den Fall, wenn Gütergemeinschaft vereinbart wird und infolgedessen die Verhältnisse des Hofes mit berührt werden. Da ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuchteine gewisse Gefahr, daß die Höse verschwinden können, wenn die Regeln der Gütergemeinschaft des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs gelten sollten, und zu diesem Zwecke ist jetzt dieser Gesetzentwurf abgefaßt, zu diesem Zweck und den anderen, die der Herr Berichterstatter schon erwähnt hat. Es ist eine sehr gründliche Arbeit, die in dem Provinziallandtag geleistet worden ist, und ich glaube, daß den Wünschen der Bevölkerung in einer solchen Weise Rechnung getragen wird durch den Entwurf, wie er vorliegt. Ich glaube, daß es die beste Empfehlung für ein Gesetz sein muß, wenn es von den Kreisen, für die es gedacht ist, einer solchen gründlichen Bearbeitung unterzogen worden ist und voll ihren Wünschen ent⸗ spricht. Wenn ich recht unterrichtet bin, ist es eigentlich nur ein Punkt gewesen, in dem die Regierung bisher abgewichen ist von dem, was im Provinziallandtag vorgeschlagen war, und zwar von der großen Mehrheit des Provinziallandtags. Dieser eine Punkt wird später erörtert werden; ich erwähne das nur, um zu illustrieren, wie die Vorlage im Einklang steht mit dem, was das Land Hannover wünscht. Ich glaube, daß das Gesetz außerordentlich heilsam wirken wird, ebenso wie bekanntlich in Han⸗ nover das Höfegesetz selbst die vortrefflichste Wirkung gehabt hat. Es ist interessant, zu erfahren, daß in dem in Rede stehenden Bezirk etwa 73 000 Höfe bereits eingetragen sind, das ist die große Mehrheit der vorhandenen. Dieses Höferecht zu erhalten und zu fördern, ist der Zweck dieses Gesetzes, und ich glaube es den Herren warm empfehlen

zu können. (Bravo!)

Herr Dr. Struckmann⸗Hildesheim: Die Kommission hat leider keinen schriftlichen Bericht erstattet, sodaß ich genötigt bin, zu dieser späten Stunde das Haus noch mit einer Reihe von Amendements zu behelligen. Das Gesetz erstreckt sich nicht nur auf Bauerngüter, sondern auch auf große und Rittergüter. Meine An⸗ träge sollen in der Hauptsache die ursprüngliche Regierungsvorlage, wie sie der Provinziallandtag erhielt, wiederherstellen; denn in der Gestalt, wie sie aus diesem hervorgegangen ist, halte ich sie für eine Gefahr. Den Abkömmlingen außer dem Anerben werden zu große Opfer zugemutet; es wird und muß Unzufriedenheit erregen, wenn die Abfindungen allzu ungünstig bemessen werden. ie Novelle trägt lediglich den theoretischen Wünschen der Landwirt⸗

schaftskammern Rechnung und schafft Unzufriedenheit. Ein Regierungsvertreter, der den Verhandlungen des

verschen Provinziallandtags beigewohnt hat, widerspricht der hanno b daß . ihm nur die Interessen der Hofbesitzer und Anerben

vertreten worden wären. 8 Graf von der Schulenburg⸗Wolfsburg schließt sich den

ü en des Referenten an. b schließt fere Generaldiskussion.

8 12 fixiert den Begriff des Hoöfinhabere.

err Dr. Struckmann befürwortet dazu zwei Anträge, welche die

ursprüngliche Regierungsvorlage wieder aufnehmen und ei Begünstigung des Anerben verhindern sollen.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat anerkannt, daß als Fortschritt anzusehen ist, daß das Hofinventar in Zukunft als Pertinenz des Gutes zu betrachten ist und nicht besonders eingeschätzt wird. Was seine Anträge anbetrifft, so läßt sich für dieselben ja manches anführen. Die Königliche Staatsregierung ist den Wünschen des Provinzial⸗ landtages von Hannover nachgekommen aus rein praktischen Er⸗ wägungen. Wir sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß die aus der praktischen Erfahrung im Provinziallandtag hevorgegangenen Aende⸗ rungsanträge wirklich zweckmäßig sind und daß die Schädigungen für die Miterben, von denen der Herr Vorredner spricht, kaum oder nur in den allerseltensten Fällen eintreten werden. Was den ersten Antrag anlangt, so gibt die Vorlage eine ganz klare Definition, was als Inventar anzusehen ist, nämlich das, was für die Bewirtschaftung vorhanden ist, also bisher für die Bewirtschaftung benutzt worden ist, während der Antrag Struckmann das für die Bewirtschaftung er forderliche Inventar als dem Anerben zufallend ansehen will. Nach diesem Vorschlage würde sich die Notwendigkeit einer Beurteilung ergeben, was als für die Bewirtschaftung erforderlich anzusehen ist, sund daraus können die unzähligsten Streitigkeiten entstehen, Nachteile, die mit dem geringen Vorteil, der unter gewissen selten vorkommenden Verhältnissen dem Miterben dabei zuteil werden könnte, in beinem praktischen Verhältnis steht. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, den ersten Antrag des Herrn Dr. Struckmann abzulehnen.

Was den zweiten Antrag anbelangt, so sprechen für die Ab⸗ lehnung dieselben Gründe. Auch hier würde es zu unzähligen Streitigkeiten führen können, wenn jedesmal festgestellt werden soll,

wie viel der vorhandenen Vorräte zur Bewirtschaftung des Hofes bis zur nächsten Ernte notwendig ist. Im übrigen übernimmt auch jetzt der Anerbe die Gefahr, daß unter Umständen der Erblasser vor seinem Tode zu viel von seinen Vorräten verkauft hat und er also mit den Vorräten nicht langt. Wenn Sie gerecht sein und den Anregungen des Herrn Dr. Struckmann folgen wollten, müßte in solchen Fällen den Miterben aufgegeben werden, die fehlenden Vorräte zu ersetzen. Sie sehen, daß der Antrag zu ungewünschten Konsequenzen führen würde. Ich bitte Sie also, aus rein praktischen Gründen die Anträge des Herrn Dr. Struckmann

abzulehnen. Die Anträge werden abgelehnt.

Auch die zu § 15 (Ermittelung des Wertes des Hofes) von Herrn Dr. Struckmann gestellten Anträge werden gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt, nachdem der Justizminister Dr. Beseler erklärt hat:

Ich habe seitens der Staatsregierung den Anträgen des Herrn

Oberbürgermeisters zu widersprechen. Ich berufe mich zur Begründung dieses Widerspruchs auf alles, was der Herr Berichterstatter vorge⸗ tragen hat. Ich glaube, daß diese Fragen nach jeder Richtung hin reiflich geprüft sind, und die Staatsregierung schließt sich der Be⸗

gründung an.

Nach äes der Vorlage gebührt dem Anerben ein Drittel als Voraus; bei mehr als vier Kindern soll ihm aber der halbe Lof zustehen. Diese letztere Bestimmung wird von Herrn Dr. Struckmannals eine besonders große Ungerechtigkeit gegen die Geschwister charakterisiert und die Streichung be⸗

antragt.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim: Die Interessen des Grundbesitzes müssen hier auch von Staats wegen gegenüber den Privatinteressen der Miterben in den Vordergrund gestellt werden.

Der Antrag wird abgelehnt.

Nach einer weiteren Bestimmung des Entwurfs soll der überlebende Ehegatte in Ansehung des Hofes bis zu seinem Tode die rechtliche Stellung eines Vorerben haben; die Ab⸗ kömmlinge des verstorbenen Ehegatten haben die rechtliche Stellung von Nacherben.

Herr Dr. Struckmann will auch die Abkömmlinge des über⸗ lebenden Ehegatten als Nacherben gelten lassen, da sonst möglich wäre, daß der leibliche Sohn eines der beiden Ehegatten vollständig leer ausginge.

Von einem Regierungsvertreter wird erklärt, die Staats⸗ regierung bezweifle, ob eine derartige Bestimmung mit dem Reichs⸗ recht vereinbar wäre.

Der Antrag wird abgelehnt, die Vorlage unverändert angenommen, der Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes au den 1. Oktober 1909 festgesetzt.

Schluß 6 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt, um den

20. Mai.

B

Faus der Abgeordneten. 75. Sitzung vom 30. April 1909, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Dder Präsident von Kröcher erbittet und erhält zunächst die Ermächtigung, Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen die Glückwünsche des Hauses zum Geburts⸗ tage zu übermitteln, worauf das Haus die Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten in dem Kapitel „Medizinalwesen“ fortsetzt. ] 1

Abg. Geisler (Zentr.) tritt prinzipiell für die Durchführung der Nahrungsmittelkontrolle auf dem Lande ein; sie dürfe aber nicht zu rigoros Rehsgg. e so erfolgen, daß sie den Be⸗ teiligten allzugroße Kosten auferlege.

CGebeimer Medizinalrat Dr. Uübe. ibt zu, daß bei den neu ein⸗ gerichteten Aemtern noch mancherlei Uebelstände und Mängel abzu⸗ stellen seien, an der Nahrungsmittelkontrolle müsse aber festgehalten werden, denn die Nahrungsmittelfälschungen hätten in Preußen, wie nachgewiesen sei, eine außerordentliche Höhe erreicht. Die von dem Abg. Geisler gegebenen Anregungen sollten wohlwollend geprüft und die Mängel bei den Untersuchungsämtern nach Möglichkeit beseitigt werden.

Abg. Marvx (Zentr.) hält die Nahrungsmittelkontrolle im Interesse der Volksgesundheit für durchaus notwendig, sie müsse in Stadt und Land durchgeführt werden. Das Land habe besonders darunter zu leiden, daß der Kolonialwarenschund aus der Stadt dorthin abgestoßen werde. 8 Abg. Dr. Müller⸗Berlin (fr. Volksp.) findet die Antwort des Regierungsvertreters bezüglich der Nahrungsmittelkontrolle etwas aus⸗ weichend und meint, baß durch die Einrichtung der Nahrungsmittel⸗ untersuchungsämter die privaten Chemiker und die städtischen Aemter benachteiligt würden. Sodann bespricht Redner die Frage der Promotion der Tierärzte. Bisher könne nur in Gießen der Titel Dr. med. vet. erworben werden; aber auch die tierärztlichen Hoch⸗ schulen sollten das Recht dazu erhalten, diesen Grad zu verleihen, was bisher leider noch nicht der Fall sei.

Geheimer Medizinalrat Dr. Abel erwidert, 12 die letztere Frage nicht Sache der Medizinalabteilung sei, und daß die Einr Sbung der Nahrungsmitteluntersuchungsämter durch die steigenden Bedürfnisse erforderlich geworden sei, daß aber die privaten Chemiker nicht ge⸗

ä Ulten. schödigt wesdeg senfen unterstützt die Wünsche des Abg. Müller⸗

Abg. Dr. Heisig (Zentr. r Setir.. die 4.Zenaf ten Hochschulen die facultas bekommen

,„ die Tierärzte zu promovieren. sollen; d Dr. Matre- Berlin bedauert, daß die Kommissare nicht anwesend seien, welche die Sache der Promotion der Tierärzte angehe.

Zu den Besoldungen der Kreisärzte liegt eine Petition von Sanitätsrat Dr. Brennecke u. Gen. in Magdeburg⸗Sudenburg vor, betreffend Fortführung der Geschäfte des Gefängnisarztes in Quedlin⸗ burg durch den Kreisarzt daselbst.

Berichterstatter Abg. von der Osten (kons.) beantragt namens der Budgetkommission, über die Petition zur Tagesordnung über⸗

mgehen, Dr. Röchling (nl.) beantragt dagegen, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, und erhebt den Vorwurf, daß der Regierungspräsident in dieser Sache nicht richtig ver⸗ ahren sei.

8 Bebeimer Oberregierungsrat Freiherr von Zedlitz und Neu⸗ kirch erwidert, daß die Budgetkommission eingehend geprüft habe,

ob der Regierungspräsident falsch gehandelt habe. Der Kreisarzt

habe selbst den Vertrag mit der Justizverwaltung gekündigt und ihn nur fortsetzen wollen, wenn ihm ein Pauschale von 600 be⸗ willigt würde. Die Justizverwaltung sei dann in Verlegenheit gekommen weil sie keinen Gefängnisarzt gehabt habe. Der Regie⸗ rungspräsident habe darauf mit Recht eingegriffen.

Abg. Kuhn⸗Ahrweiler (Zentr.) erklärt, daß seine Freunde gegen den Antrag Röchling stimmen werden.

Abg. Lüdicke (freikons.): Die vorliegende Frage ist so kompliziert, daß wir bedauern, keinen schriftlichen Bericht darüber zu haben. Die Angelegenheit ist des persönlichen Charakters dadurch entkleidet, daß der Kreisarzt längst in den Ruhestand getreten ist. Die Form der v in der kein bestimmter itte gestellt ist, und nur eine

achprüfung der Umstände verlangt wird, läßt es als fraglich erscheinen, ob wir dazu überhaupt Stellung nehmen können. Ich beantrage, die Petition an die Budgetkommission zurückzuverweisen, damit uns ein schriftlicher Bericht über die Angelegenheit erstattet wird.

Abg. Rosenow (fr. Volksp.) schließt sich diesem Antrage an.

Abg. Freiherr von Erffa (kons.): Ich bitte Sie, weder dem An⸗ trage auf Berücksichtigung, noch dem Antrage Lüdicke zuzustimmen. Die Petition ist in der Budgetkommission 2 ½ Stunden lang besprochen und dort mit großer Majorität abgelehnt worden. Neue Tatsachen können jetzt auch nicht mehr beigebracht werden.

Bei der Abstimmung wird mit einer schwachen Mehrheit die Zurückverweisung der Angelegenheit an die Budget⸗ kommission zwecks schriftlicher Berichterstattung beschlossen.

Abg. Dr. Heisig (Zentr.) teilt bezüglich der Wasserreinigung mit, daß man neuerdings an der Emscher mit einem viel billigeren System becheeame hoffe, als es das System der Klär⸗ oder Rieselanlagen

arstelle. so möge man es auch anderwärts einführen; es würden dadurch den Gemeinden große Kosten erspart.

Bei den Ausgaben für das Hygienische Institut in Posen bittet

Abg. Kindler (fr. Volksp.) die Regierung dringend um den Neubau dieses Instituts, dessen Notwendigkeit ce bereits vor sieben Jahren anerkannt habe, und weist auf einen geeigneten Bauplatz hin.

Ein Regierungskommissar erklärt, der Neubau sei allerdings dringend notwendig, da der Vertrag mit der Stadt, die bei Gründung des Pnstituts ein Gebäude zur Verfügung gestellt habe, im Jahre 1913 ablaufe. Es seien mit der Stadt bezüglich des Neubaues Verhand⸗ lungen im Gange, die bald zum Abschluß kommen würden.

Abg. Dr. Heisig (Zentr.) wünscht die Aufstellung eines genauen Verzeichnisses aller Arzneimittel, welche außerhalb der Apotheken ver kauft werden dürfen, und bemängelt die Höhe der Hebammengebühren, die für die ärmeren Klassen zu hoch seien.

Der Rest des Kapitels des Medizinalwesens wird

ohne Debatte bewilligt.

Beim Kapitel der Provinzialschulkollegien bemerkt

Abg. Dr. von Campe (nl.): In Hlldesheim besteht eine evangelische höhere Töchterschule mit Seminar und in Duderstadt ein katholisches Lehrerinnenseminar, das von den Ursulinerinnen ge⸗ leitet wird. Zur Prüfung der Abiturientinnen ist unter Aufsicht des kollegiums in Hannover eine Prüfungskommission aus den

ehrkörpern der beiden Anstalten gebildet, die paritätisch sein soll. Der Zahl nach sind gleich viel 1v,2 und katholische Examinatoren be⸗ rufen, das Resultat ist aber das gewesen, daß die drei Fächer Pädagogik, Deutsch und Geschichte mit katholischen Examinatoren besetzt worden sind. Gegen die wissenschaftliche oder pädagogische Qualität dieser Examina⸗ toren ist durchaus nichts einzuwenden, sie haben auch die Prüfung der evangelischen jungen Damen stets mit besonderem Takt vorgenommen. Dennoch hat sich weiter Kreise in Hildesheim eine gewisse Erregung bemächtigt. Sämtliche Geistliche und sämtliche Kirchenvorstände haben sich über die Zusammensetzung der Prüfungskommission beschwert. Ist es richtig, daß eine Oberin in der Ordenstracht evangelische Kinder im Deutschen prüft? Man denke, wie der Einfluß der Reformation auf die deutsche Literatur behandelt werden solll Und nun gar die Be⸗ handlung der Reformationszeit in der Geschichte! Anscheinend hat auch das Provinzialschulkollegium ein gewisses Bewußtsein dieser eigen⸗ artigen Maßnahme gehabt, denn es hat vperfügt, daß in den drei ge⸗ nannten Fächern die ganze Prüfungskommission zugegen sein soll.

Geheimer Regierungsrat Mever: Da die Zöglinge der Hildes⸗ heimer Anstalt zur Prüfung nach Hannover gehen mußten, so hegten die Eltern den Wunsch, diese Prüfung zu erleichtern. Deshalb erfolgte die Anordnung der gemeinsamen Prüfung zusammen mit Duderstadt. Von allen Beamten, die zur Schulaufsicht bestimmt sind, wird erwartet, daß man ihnen völlige Unparteilichkeit in konfessionellen Fragen zutrauen darf und zutrauen muß. Wo bleibt der Gedanke der

arität, den der Vorredner sonst betont? Die Regierung konnte han Verletzung desselben in der Bildung der Kommission erblicken. Es ist eine Beschwerde an das Ministerium in dieser Sache ge⸗ langt, aber zunächst muß das Provinzialschulkollegium in Hannover gehört werden. 1

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) teilt aus seinen Erfahrungen im höheren Schulwesen mit, daß an einer katholischen höheren Mädchen⸗ schule seit 30 Jahren evangelische Examinatoren tätig gewesen seien, und nie eine Beschwerde erfolgt sei. Der Abg. Dr. von Campe sollte doch bedenken, daß es sich um Prüfungen handele und nicht um den Unterricht; bei fban Prüfungen handele es sich nur darum, positive

enntnisse festzustellen. 8 8 nif 8.. Strombeck (Zentr.): Da der Abg. Dr. Campe selbst von dem besonderen Takt der katholischen Examinatoren gesprochen hat, so richtet sich seine Beschwerde lediglich dagegen, daß evangelische Zöglinge von katholischen Lehrern geprüft werden. Das ist eine Beschwerde, die geradezu unerhört ist. 8

Abg. Dr. Bell (Zente.): Ich bin dem Abg. Dr. von Campe dankbar für seine Beschwerde, denn er wird nun auch uns unterstützen, wenn wir einmal mit kleinen Beschwerden kommen. In Konsequenz seiner eheshe⸗ hätte 4 sr 8 beeffloeee Schule und für konfessionelle Prüfungskommissionen eintreten müssen.

8 Ulon I“ Lampe; Ich bin niemals für Simultanschulen eingetreten. Wie kann das also gegen mich sprechen? habe mich gar nicht gegen paritätische Prüfungskommissionen gewandt, sondern nur die Erwartung ausgesprochen, daß die Prüfungs⸗ kommissionen dann auch wirklich der Parität entsprechen.

Abg. Dr. Bell. Sente): Ich bin damit durchaus einverstanden und bitte den Herrn Heinister ein statistisches Material über die Zu⸗ sammensetzung sämtlicher Prüfungskommissionen vendvevisf

In der Forderung für Geschäftsbedürfnisse der Provinzialschulkollegien von 98 458 sind 5000 ent⸗

alten, die im Etat folgendermaßen begründet sind: „Das in dem ben Kleine Jägerstraße 1 in Berlin angemietete dienstliche

bsteigequartier des Oberpräsidenten in Potsdam ist auf⸗

egeben worden. Dieser benutzt bei dienstlicher Angelegeng t in Berlin Räume des Hotels „Der Fürstenhof“. An Vergütung find hierfür einschließlich der Nebenkosten 5000 zu zahlen. ie Budgeikommission hat diese 5000 gestrichen, und das Haus beschließt nach kurzem Referat des Berichterstatters

Abg. Dr. Wolff⸗Gorki (kons.) ohne weitere Debatte nach dem

8 11“

Kommissionsantrage.

Wenn dieses System an der Emscher sich bewährt habe,