könnte, daß eine gewiffe Anzahl höherer Richter entbehrlich wird, ist nicht von der Bedeutung, wie der Herr Vorredner anzunehmen scheint; es wird ja auch in der amtsgerichtlichen Instanz die Anstellung weiterer Richter nötig, und die Differenzen in den Gehältern der höheren und unteren Richter sind nicht so erheblich, daß das irgendwie in Betracht kommen könnte. Das Haus muß mit den verbündeten Regierungen davon ausgehen, daß, wenn dieses neue Prozeßverfahren durchgeführt wird, das in sehr beträchtlicher Weise auf Kosten des Fiskus geschieht. Deshalb kann ich dem Herrn Abgeordneten auch nicht folgen, wenn er meinte, die Regierungen könnten in dem jetzt diskutierten Punkte eine Belastung des Fiskus wohl übernehmen; das ist ausgeschlossen.
Dann hat der Herr Abg. Heine mir entgegengehalten, es sei doch wunderbar, daß der Vertreter der Regierung sich so für die Be⸗ quemlichkeit der Anwälte bemühe, während er gar kein Erbarmen ge⸗ zeigt habe im Hinblick auf ihren Geldbeutel; denn durch den Entwurf würden die Einnahmen der Rechtsanwälte sehr erheblich verkürzt werden. Auch das ist in der Allgemeinheit ein Märchen (hört! hört!
rechts), das früher aufgebracht worden ist, dessen Richtigkeit ich be⸗ 8 streite und das vollends nach den ausführlichen Darlegungen, die von uns in der Kommission gegeben worden sind, nicht mehr aufrecht er⸗ halten werden kann. Einzelne Anwälte werden sich allerdings schlechter gestellt sehen, wie das bei allen Veränderungen der Gesetzgebung auch in bezug auf andere Bürger die Folge und nicht anders möglich ist. Im großen und ganzen aber wird der Anwaltstand sehr wohl so leben können wie bisher; und wir haben unsere Vorschläge durchaus nicht etwa mit einem gewissen Gefühl des Behagens vertreten, etwa in der Meinung, es werde dadurch die Stellung der Rechtsanwälte verschlechtert werden. Ich habe schon in der zweiten Lesung gesagt, daß wir durchaus bemüht seien, die Interessen des Rechtsanwalts⸗ standes zu wahren, weil wir einen angesehenen Anwaltsstand im staatlichen Interesse dringend wünschen. 8 Wir haben jetzt in unserem Rechte den Grundsatz: Es muß ein Armenanwalt bestellt werden in allen den Fällen, in denen der Anwaltezwang vorhanden ist; es bedarf keines Armen⸗ anwalts in den Fällen, in denen kein Anwaltszwang besteht. Das ist ein klarer, durchgreifender Grundsatz, den wir aufrecht erhalten wollen; diesen Grundsatz will der Antrag Schmidt (Warburg) um⸗ werfen, ohne ausreichenden sachlichen Grund. Ich kann nur nochmals bitten: lehnen Sie den Antrag ab!
Abg. Dove (fr. Vgg.): Auch ich kann mich nicht entschließen, ür den Antrag Schmidt zu stimmen, der in sich inkonsequent ist. Auch gibt der vielleicht eben erst durch das Examen gekommene Referendar keine Gewähr für eine wirksame Prozeß vertretung.
Abg. Dr. Ablaß (fr. Volksp.): Ich bin ebenso ein Gegner des Antrages wie der Vorredner; nur möͤchte ich erklären, daß er in gewissem Sinne vorzüglich in die Vorlage hineinpaßt, nämlich weil er ebenso prinzipienlos ist wie sie. Es heißt geradezu ein Prinzip auf den Kopf stellen, wenn man den Anwaltszwang für die wohl⸗ habenden Elemente beseitigt und für die Armen einführt. Der Antrag ist nicht durchgearbeitet, sondern kemmt wie aus der Pistole esscchossen. keic 898 Gröber (Zentr.): Der Antrag ist durchaus nicht prinziplenlos; der zu seiner Bekämpfung aufgewendete Scharfsinn schießt weit über das Ziel hinaus. Es kann sich doch nicht um die strikteste Durch⸗ führung einer Schablone handeln; alle Gesetze sind nicht um ihrer selbst, sondern um der Menschen willen gegeben. Man soll nicht gegenüber dem jetzigen Zustande eine Verschiebung von
Licht und Luft zu Ungunsten der armen Parteien vornehmen; jede Gelegenheit, soziale Fortschritte zu machen, will und soll der Reichs⸗
tag b 8 8 übabec. Heinze (nl.): Der Antrag ist bisher in allen und sollte auch jetzt
Stadien der Beratung abgelehnt worden zurückgewiesen werden. Den sozialen Rücksichten kann man auch im Rabmen der bestehenden Bestimmungen gerecht werden. Statt einer Beschleunigung der Prozeßführung würde leicht eine Ver⸗ zögerung und Verschleppung durch das Vorhandensein einer Be⸗ stimmung nach dem Antrage Schmidt⸗Warburg herbeigeführt werden. Dieser Antrag ist entbehrlich und undurchführbar; man vertraue doch dem sozialen Herzen des Richters! Den in der zweiten Lesung angenommenen Antrag Storz, wonach für die Pauschalgebühr des Armenanwalts der Fiskus haftet, bitte ich, ebenfalls wieder zu
treichen. Abg. Heine (Soz.) kann diese Argumentation als durchschlagend nicht
anerkennen. Es sei auch kein Märchen, daß die Einnahmen der Rechtsanwälte durch die Vorlage nicht geschmälert würden.
8 Abg. Traeger (fr. Volksp.): Ein Teil meiner Freunde schließt sich im Gegensatz zu den Abgg. Dove und Ablaß dem Antrage Schmidt an und wird dafür stimmen; wir können nicht zugeben,
deaß die armen Leute durch dieses gesetzgeberische Experiment benachteiligt werden. Der Richter hat ja gewiß ein gutes Herz, aber
er ist durch allerlei Umstände verhindert, immer diesem guten Herzen
zu folgen. 8 5b der Abg. Gröber (Zentr.) sich noch gegen den Abg. Heinze gewendet hat, wird zur Abstimmung geschritten. Der nach dem Antrag Storz in zweiter Lesung beschlossene Iusa⸗ wird gemäß dem Antrag Heinze gegen eine kleine Miinderheit Picheh Die Abstimmung über den Antrag Schmidt bleibt zweifelhaft. Für denselben stimmen das Gros des Zentrums, die Polen, ein kleiner Teil der Freisinnigen und die Sozialdemokraten, gegen ihn die gesamte Rechte, die Nationalliberalen, die Mehrheit der Freisinnigen und eine Anzahl boyerischer Zentrumsmitglieder. Die Auszählung ergibt die Ablehnung mit 106 gegen 97 Stimmen.
Die Beschlüsse zweiter Lesung zur Zivilprozeßordnung bleiben im übrigen unverändert. 1 Im Art. III (Abänderungen zum Gerichtskostengesetz) ist in zweiter Lesung auf Antrag des Abg. von Dziembowski der zweite Absatz des § 87 gestrichen worden.
Sttaatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Ich bitte noch einen Augenblick eine kurze Be⸗ merkung machen zu dürfen zu dieser Nummer 9a, die ebenfalls ohne Vorbereitung in der Kommission in der zweiten Lesung eingebracht und gegen den Widerspruch der Vertreter der Regierung angenommen wurde. Meine Herren, bel nachträglicher Prüfung hat sich, glaube ich, auch für einen großen Teil des Hauses ergeben, daß der Beschluß zweiter Lesung auf irrtümlichen Voraussetzungen beruht. Nach der Ansicht der verbündeten Regierungen kann der Beschluß nicht aufrecht erhalten bleiben, und ich möchte Sie dringend Hitten, die Nummer 9a jetzt in dritter Lesung abzulehnen. Der Beschluß beruht auf einem Antrag des Herrn von Dziembowski Pomian. Der Herr Abg. von Dziemboweki hat Ihnen hier einen bestimmten Fall vorgetragen, der, wie er glaubte, nach Maßgabe des zur Zeit geltenden Rechtes zutreffend entschieden sei, welches deshalb zu kcoorrigieren sei. In dieser Annahme hat er sich geirrt. Die Sache hegt folgendermaßen. Es wird — so erzählt Ihnen der Herr Ab⸗ geordnete — von einer Partei, die das Armenrecht besitzt, Klage er⸗ hoben. Der Gegner wird in erster Instang verurteilt. Der Gegner,
der Verklagte, muß infolge dieses erstinstanzlichen Urteils die Kosten an die Gerichtskasse bezahlen. Er geht aber an die zweite Instanz und bekommt in zweiter Instanz Recht, der Kläger wird abgewiesen.
Urteils erster Instanz an die Gerichtekasse gezahlt hat, zurückhaben.
Die Gerichtskasse verweigert ihm die Zurückzahlung der Gebühren.
Von dem armen Kläger, der Unrecht bekommen hat, kann er sie nicht holen; und der zu Unrecht Verklagte muß infolgedessen die Kosten des Prozesses, den er nicht verschuldet hat, — obwohl er Recht bekommen hat bezahlen. So hat der Herr Abgeordnete von Dziembowski Ihnen den Fall vorgestellt, und ich glaube nicht zu irren, wenn ich annehme, daß diese Darstellung — die ich sachlich nicht bestreiten will, die aber von einer falschen rechtlichen Annahme ausgeht — das Haus bestimmt hat, den Antrag unter 9a anzunehmen.
Nun, meine Herren, wenn, wie ich annehme, die Sache so ver⸗ laufen ist, wie der Herr Abgeordnete von Dziembowski sie dargestellt hat, dann ist von der Gerichtskasse ein falsches Verfahren eingeschlagen worden. Nach dem bestehenden Rechte so wie es sich ergibt aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts und aus den Instruktionen des preußischen Justizministers an seine Ge⸗ richtekassen — ich nehme an, in den übrigen Staaten sind ent⸗ sprechende Instruktionen erlassen — mußte zweifellos die Gerichts⸗ kasse die Gebühren zurückzahlen, sie waren zu Unrecht erhoben worden, weil in Armenprozessen Gebühren von der unterliegenden Partei erst eingezogen werden dürfen, wenn das Ueteil rechtskräftig geworden ist. Was also der Herr Abg. von Dziembowski bezweckt, das ist jetzt schon rechtens; es ist nicht noͤtig, zu dem Behufe elne neue Be⸗ stimmung zu treffen. Aber wenn die in zweiter Lesung angenommene Bestimmung für den Prozeß, der im Armenrecht geführt wird, nicht nötig ist, so ist sie bedenklich für den Prozeß, der ohne Armenrecht, im gewöhnlichen Wege, geführt wird. Denn dann würde, wenn Sie den Beschluß zweiter Lesung aufrecht erhalten, folgendes eintreten. In der ersten Instanz hat der verurteilte Verklagte die Kosten be⸗ zahlt. In der zweiten fällt das Urteil umgekehrt zu seinen Gunsten aus, nun müßten die Kosten von der Gerichtskasse an ihn zurück⸗ gezahlt werden, infolgedessen müßte der Kläger, der in der ersten Instanz, weil er den Prozeß gewann, nicht gezahlt hat, nachträglich zur Zahlung der Kosten herangezogen werden. Nun nehmen Sie aber an, der Prozeß geht noch in die dritte Instanz und dort fällt das Urteil wieder umgekehrt zu Gunsten des Klägers aus, dann müßte doch ein zweites Mal eine Zahlung von der Gerichtskasse rückgängig gemacht werden, und andererseits wäre von dem endgültig Verurteilten, der schon einmal die Kosten⸗ zahlung zurückerhielt, nochmals der erstattete Betrag einzuziehen. Das würde das Kostenverfahren in dem Prozeß entgegen der Tendenz der ganzen Novelle so erschweren, daß damit eine Verschlechterung, nicht eine Verbesserung des Verfahrens entsteht.
Also, um mich kurz auszusprechen: der § 87 Absatz 2 bezieht sich auf zweierlei, auf das Prozessieren im Armenrecht und auf das Verfahren ohne Armenrecht. Soweit er sich auf das Prozessieren im Armenrecht bezieht — und diesen Fall allein hat der Herr Abg. von Dziembowski im Auge — ist er gegenstandslos; denn das, was der Heerr Antragsteller errreichen will, besteht schon zu Recht. Soweit er sich aber bezieht auf das Prozessieren ohne Armen⸗ recht, ist die Vorschrift, die er beseitigen will, unentbehrlich, da müssen wir sie haben, wenn wir nicht eine große Komplikation im ganzen Kostenverfahren herbeiführen wollen. Deshalb bitte ich namens der verbündeten Regierungen, jetzt in dritter Lesung den in zweiter Lesung gefaßten Beschluß nicht aufrecht zu erhalten, also den Art. III Nr. 9a zu streichen.
Abg. von Dziembowski (Pole) bittet, den in zweiter Lesung mit großer Mehrheit gefaßten Beschluß aufrecht zu erhalten.
In der Abstimmung wird der Beschluß zweiter Lesung aufgehoben und Absatz 2 des § 87 Fiere ehebetr
Zu Art. IV (Abänderungen zur Rechtsanwaltsgebühren⸗ ordnung) liegt ein Antrag Storz⸗Giese⸗Heinze vor, den Mindest⸗ pauschsatz für Schreibwerk in der Zwangsvollstreckungsinstanz auf 2 ℳ (Beschluß erster Lesung 1 ℳ) festzusetzen.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Ich habe namens der verbündeten Regierungen die Beschlußfassung über diesen Antrag dem hohen Hause anheim zu geben. Ich glaube nicht, daß es Bedenken bei der Regierung finden
wird, wenn Sie dem Antrage Storz zustimmen. Abg. Heine (Soz.) spricht sich für die Annahme aus. Der Antrag wird angenommen.
Die Vorlage wird im ganzen mit großer Mehrheit an⸗ genommen.
Hierauf wird der Gesetzentwurf, betreffend die Sicherung der böe in dritter Lesung auf Antrag Bassermann ohne Debatte en bloc endgültig an⸗ genommen. 8
Das Haus vertagt sich.
Der Präsident erbittet und dem Kronprinzen zu seinem morgigen Geburtstage die wünsche des Hauses darzubringen.
Schluß 7 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr. (Antrag Speck, betreffend Einführung einer staffelförmigen Umsatzsteuer für Großmühlen.)
8
18 8 8 8
erhält die Ermächtigung, lück⸗
Preußischer Landtag. 8 8 Haus der Abgeordneten. 80. Sitzung vom 5. Mai 1909, Vormittags 11 Uh (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
UMeber den Beginn der Sitzung, in der die zweite Be⸗ ratung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten fort⸗ gesett wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Bei den Ausgaben für das Elementarunterrichts⸗ wesen und zwar bei dem Titel für die Seminare werden mitberaten:
1) ein Antrag des Abg. Schiffer (nl.), betreffend Zulassung der Volksschullehrer zum Schöffenamt,
9 ein Antrag des Abg. Gottschalk⸗Colingen (nl.), betreffend gesetzliche Regelung der Schulpflicht,
3) Anträge der Abgg. von Brandenstein und
von Kessel (kons.) sowie der Abgg. Cassel (fr. Volksp.)
und Dr. Pachnicke (fr. Vgg.), betreffend stärkere Aus⸗ bildung und Heranziehung von weiblichen Lehr⸗ kräften für den Elementarunterricht und Ver⸗
Der Gegner will natürlich jetzt seine Kosten, die er auf Grund des mehrung der staatlichen Lehrerinnenseminare.
Der Antrag Schiffer ist von der Unterrichtskommission mit 9 gegen 8 Stimmen abgelehnt worden.
Referent der Kommission ist der Abz. Winckler (kons.).
Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.): Mein Antrag, der dahin geht, für den Umfang der Monarchie a die Dauer der Schulpflicht nach einheitlichen Gesichtspunkten, jedoch unter Berücksichtigung ke⸗ rechtigter Sonderverhältnisse der ein zelnen Landesteile gesetzlich zu regeln und b. einheitliche Bestimmungen über die Folgen der un⸗
gerechtfertigten Schulversäumris, die Voraussetzungen ihrer Straf⸗
barkeit, den Kreis der verantwortlichen Personen, die Art und Höhe der Strafen und über das Strafverfahren zu treffen, hat schon im vorigen Jahre dem Hause vorgelegen, ist aber in der Unterrichtskommission nicht zur Erledigung gelangt. gesetzliche Regelung der Materie ist ein immer dringender ge⸗ wordenes Bedürfnis. Gegenwärtig geben die einzelnen preußi⸗ schen Provenzen ein buntes Mosaskbild in bezug auf die Bestimmungen über die Regelung und die Dauer der Schulpflicht. Es fehlt an jeder Einheitl’chkeit. Hier und da werden Kinder nach dem pollendeten 14. Lebensjahre noch ein halbes, ein ganzes Jahr und eventuell noch darüber hinaus in der Schule zurückbehalten. Ekenso dringlich ist eine einheitliche Regelung der Materie ig bezug auf die
Schulversäumnisse, namentlich eine einwandsfreie Regelung der Kom⸗
petenz der zur Verhängung von Schulversäumnisstrafen berechtigten Justanzen. Heute kann man erleben, daß bald hier, bald dort eine längst vergessene Verfügung ausgegraben und damit die Buntscheckigkeit des Rechtszustandes noch vermehrt wird. Wir verlangen keineswegs schablonenmäßige Gleichmacherei, sondern wollen den berechtigten Sonderinteressen durchaus Raum gewähren.
Wirklicher Gehrimer Oberregierungsrat von Bremen: Der Minister hat bereits im vorigen Jahre die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Prüfung anerkannt. besondere Schwierigkeiten sind im Verwaltungswege erledigt. Wenn es der einmütige Wunsch verwaltung gern geneigt sein, eine Vorlage zu machen.
Der Antrag der Abgg. von Brandenstein und von Kessel (kons.) lautet:
„die Regierung iu Ausbildung und Heranziehung von den Elementarunterricht in weit stärkerem Maße, als es bisher geschehen und nach dem Etat für 1909 in Aussicht genom men ist, Sorge zu tragen, insbesondere auch eine wesentliche Vermehrung der staatlichen Lehrerinnenseminare herbeizuführen“.
Abg. von Brandenstein (kons.): Von den 103 000 Lehrpersonen in Preußen sind %⅞ männlich und nur ⅛ weiblich. Deshalb hatten wir unseren Antrag bereits im vorigen Jahre eingebracht, der mit allen gegen 2 Stimmen angenommen wurde. Vor allem wollen wir darch die Vermeh urg der weiblichen Lehrkeäfte dem dauernden Lehrer⸗ mangel abhelfen, denn 2000 bis 3000 Lehrstellen sind ständig unb setzt. Außerdem kommen in jedem Jahre 80 000 Kinder hinzu. Es scheint uns vor allem an ausreichenden Gelenenheiten zu fehlen, damit die Mädchen den Lebrerinnenberuf ergreifen können; deshalb wünschen wir eine Vermehrung der staatlichen Lehrerinnenseminare Es zweifelt kein Mensch mehr daran, daß der Unterricht der Mädchen und jüngeren Knaben ebenso gut, vielleicht noch besser von Lehrerinnen als von Lehrern wahrgenommen werden kann. Auffällig ist es, daß verhältnismäßig bedeutend mehr katholische Lehrerinnen vorhanden sind als protestantische, von den 15 Lehrerinnen⸗ seminaren sind 10 katholische. Die Ursache mag darin liegen, daß im Westen die katbolischen Lehrerinnen mehr Fühlung mit dem Volke haben, als es bei den evangelischen Lehrerinnen der Fall ist. Auf die Erhaltung der privaten Seminare kann jede Rücksicht insofern geübt werden, als es sich ja nicht darum handelt, diese zu ve drängen, sondern es sollen mehr staatliche Seminare eingerichtet werden, um überhaupt mehr wesbliche Lehrkräfte heranzubilden. Die männliche Lehrerschaft hat sich ziemlich oblehnend gegen unseren Antrag ver⸗ halten. Es ist sehr charakteristisch, daß die beiden Mitglieder des Hehe die im vorigen Jahre ge en unseren Antrag stimmten, zwei
ersuchen, für
reisinnige Lehrer waren. Eine Lehrerversammlung schloß mit einem üfruf, in dem es hieß: „Auf die Schanze, ihr Lehrer, gegen die Emanzipation des Weibes, soweit unser Beruf in Betracht kommt! Dec hierzu auch vorliegende freisinnige Antrag stellt insofern eine Abschwächung dar, als er nur eine hinreichende Heranziehung weib⸗ licher Lehrkräfte wünscht. Ich hitte, über unseren Antrag zuerst ab⸗ zustimmen.
Geh-imer Oberregierungsrat Altmann weist auf die bereits im vorigen Jahre hierzu abgegebene Feflatung des Ministerialdirektors Schwartzkopff hin. Im vorigen Jahre seien gar keine, in diesem Jahre die Mittel für zwei neue Lehrerinnenseminare neu eingestellt. Während 1901 bei 1382 männlichen Lehrstellen 843 weibliche ein⸗ gestellt seien, seien die Zahlen von 1904 in schnellerem Tempo im Sinne des Antrages fort eschritten, 1904 1528 männliche, 1095 weib⸗ liche, 1905 1514 männliche, 1113 weibliche, 19.6 1612 männliche, 1279 weibliche. 1906 haben sich von den 3303 Prüflingen der Lchrerinnenseminare 50 % dem Volksschullehrerinnenberuf zugewandt. Das sei doch gewiß eine kolossale Zahl. Die Unterrichtsverwaltung tue, was in ihrer Kaft stehe, ganz plötzlich könne man aber die Zahl der Lehrerinnen nicht ins Ungeheure vermehren.
Abg. von Kessel (konf.): Aus den Ausführungen des Regierungt⸗ kommissars glaube ich entnehmen zu sollen, daß auch in Zukunft für die Anstellung von Lehrerinnen nicht mehr geschehen wird als bisber; ich habe aus allem, was er sagte, im wesentlichen nur das Nein gehört. Sodann will ich im Namen meiner Freunde den Nachweis führen, daß in den letzten zehn Jahren die Lehrerbildungsanstalten außerordentlich vermehrt worden sind. Wir haben zwar Kenntnis davon aus der uns vorgelegten Drucksache; aber im Lande, wo immer geglaubt wird, daß eigentlich so gut wie nichts geschehen sei, muß endlich einmal Aufklärung erfolgen. Von 1899 bis 1909 — ich rechne die im vorliegenden Elat geplante Vermehrung mit — bat sich die Zahl der evangelischen Lehrerseminare von 78 im Jahre 1899 um 34 vermehrt, die der katholischen Lehrerseminare von 34 um 25; die 4 paritätischen sind geblieben; in Summa ist die Zahl der Seminare von 116 im Jahre 1899 um 59 gestiegen, also um mehr als 50 %. Daß wir mit der Zahl der Lehrerinnenseminare nicht zufrieden sind, ist bereits ausgesprochen worden. Es gab 1899 11 Lehrerinnenseminare, sie sind gestiegen um 9. Die Kosten des Staates für die Seminare sind von 6,9 Milllonen gestiegen um 3,6 Millionen, also auch um mehr als 50 %. Ebenso sind die Päparandenanstalten vermehrt; 1899 gab es 36 staatliche, sie sind vermehrt um 46; die nicht staatlichen Präparandenanstalten, deren Zahl 1902 112 betrug, sind vermehrt um 31; diese Anstalten sind im ganzen also um 77 vermehrt, also um 200 % gegen das Jahr 1899. Die Unterhaltungskosten sind ebenfalls um mehr als 200 % gestiegen. Die Wirkung zeigt sich in der Verminderung der unbesetzten Lehrerstellen. Im Höhepunkt, am 1. Oktober 1906, waren an unbesetzten Lehrerstellen vorhanden 1853 evangelische, 1397 katholische; diese Zahlen sind zurück⸗ gegangen auf 1288 bezw. 1308. Mit Einrechnung der Lehrerinnen ist die Zahl der unbesetzten Stellen auf 1345 zurückgegangen. In der öffentlichen Meinung bilden sich oft Phantome, die kaum zu be⸗ seitigen sind; dazu gehört, daß unter dem Ninisterium Studt Uür das Elementarunterrichtswesen so gut wie nichis gescheben sei. Die Zahlen be⸗ weisen das Gegenteil. Die Verhältnisse werden sich allerdings wieder ungünstiger gestalten durch vermehrte Pensionierung nach der neuen Besoldungsordnung und durch Zunahme der übervölkerten Schulen.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
e
Im einzelnen hervorgetretene
der Parteien ist, wird die Unterrichts.
weiblichen Lehrkräften für
8
zum Deuts chen Neichsan
106.
Zweite Beilage 3 zeiger und Königlich Preußischen St
NM.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Deshalb müssen die Lehrerbildungganstalten weiter vermehrt werden. Wir bitten, daß namentlich kleinere Städte bevorzugt werden bei der Errichtung neuer Anstalten. Ferner möchte ich über die Prüfung in den Fortbildungsschulen Auskunft haben, wenn auch Schlüsse daraus noch nicht zu ziehen sind. Jeder, der einmal den Rekruten Instruktionsstunde gegeben hat, weiß, wie sehr die Kenntnisse der Volksschule wieder verloren gehen. Deshalb warne ich davor, immer neue Lehrfächer in die Elementanschule zu bringen; hier gilt das multum, nicht multa. Die Bürgerkunde würde sich für die Volksschule nicht eignen, die Vorbildung der Volks⸗ schullehrer genügt dafür nicht. Die geforderten neuen 19 Kreis⸗ schulinspektorstellen im Hauptamt werden wir bewilligen und stimmen auch dem Zentrumsantrag, die neue Stelle in Höchst abzulehnen, nicht zu. Wir müssen aber in Zukunft eine bessere Begründung solcher neuen Stellen erwarten, die in diesem Etat nur sehr dürftig begründet sind. Ob weltliche Kreisschulinspektoren mehr leisten als geistliche, ist eine Personenfrage. Ich kenne Geistliche, die in diesem Amt sehr viel leisten. Die kirchlichen Behörden sollten für eine bessere Aus⸗ bildung der Geistlichen in Pädagogik sorgen und geeignete Geistliche da unterbringen, wo Stellen von Kreisschulinspektoren zu’ besetzen sind. Der Antrag Gottschalk sollte nach den Erklärungen der Regierung vorläufig zurückgezogen werden, sonst würden wir auch, da wir im allgemeinen damit einverstanden sind, bereit sein, ihn der Unterrichts⸗ kommission zu überweisen.
Adg. D. Hackenberg (nl.): Wir freuen uns, daß die Unterrichts⸗ verwaltung durch Gründung neuer Seminare, für Lehrer 10 und für Lehrerinnen 2, nachdrücklich dem Lehrermangel abhelfen will; ich hoffe, daß die Unterrichtsverwaltung auf dem eingeschlagenen Wege fort⸗ fahren wird. Es muß darauf hingewikt werden, daß im Laufe der
Zeit jede Klasse nur eine so große Schülerzahl aufweist, daß eine
gründliche Erziehung der Kinder möglich ist. Die Errichtung von Seminaren in großen und Industriestädten ist nicht unter allen Um⸗ ständen zu verwerfen, vor allen Dingen sollten aber die kleinen und mittleren Städte, die ein gutes Hinterland haben, berücksichtigt werden. Wir müssen den Seminaristen die Liebe zum Lande und zur Kleinstadt erhalten, damit der ewige Zug zur Groß⸗ stadt durch sie nicht neue Nahrung erhält. Die Internate bieten trotz mancher Vorzüge für die Erzithung mancherlei Schwierig⸗ keiten. Ich glaube nicht, daß sie es sind, die uns die wirklich frischen, gesunden Persönlichkeiten hringen werden. Warum schickt man nicht die Seminaristen ins Externat und nur die Prä⸗ paranden ins Internat? Weil der Oberlehrer am Seminar entweder seminaristisch oder akademisch gebildet sein kann, ist das Gehalt für diesen Oberlehrer verhältnismäßig niedrig bemessen. Für den akademisch gebildeten Oberlehrer bleibt diese Stelle daher nichts anderes als ein Durchgangsposten. Würde man die Seminaroberlehrer besser bezahlen, so würden sie länger auf ihrem Posten bleiben und sich besser einarbeiten können. Tüchtigen Seminarlehrern sollte man, wie es in Bayern und Württemberg bereits geschieht, Z tritt zum Universitätsstudium geten, damit sie sich weter fortbilden können. Für die Mittelschulen sollte ein fester und geschlossener Lehrplan ge⸗ schaffen werden. Ich frage den Herrn Minister: wann endlich kommt der Lehrplan und die Reform unserer Mittelschulen?
Abg. Dr. Heß (Zentr.): Gegen die Tendenz des Antrages Branden⸗ stein haben wir nichts einzuwenden. Dte schlechten Prüfungsresultate, die man in den Fortbildungsschulen erhalten hat, sind keineswegs ein Beweis, daß unsere Volksschule nicht auf der Höhe stehe. Das Schülermaterial, das man in den Fortbildungsschulen geprüft hat, steht in einem Alter, das keineewegs zum Lernen gereigt ist. Es kommt hinzu, daß die Schüler nicht mehr dem Zwange unterworfen sind, und sehr oft ist auch das häusliche Milieu, in dem sie leben, ganz und gar nicht dazu angetan, in den jungen Menschen den Trieb zum Lernen zu fördern. Seitens der Unterrichtsverwaltung müßte dafür Sorge getragen werden, daß die Urlaubserteilung und die Be⸗ strafung der Schulversäumnis nicht so lax gehandhabt würde. Der obligatorische Fortbildungsschulunterricht muß, trotzdem große soziale Hindernisse dem entgegenstehen, erweitert werden; ebenso hoffe ich, daß wir einmal dahin kommen, auch den obligatorischen Volksschulunterricht über das 14. Jahr hinaus zu erweitern. Die Forderung, Bürgerkunde an Volksschulen zu erteilen, wird doch eigentlich schon längst erfüllt. Wenn allerdings der Abg. Hoff mann daneben noch Gesetzeskunde verlangt, so bewegt er sich damit auf dem Boden dec Voraussetzungslosigkeit, auf dem er ja überhaupt steht. her Abg. Hoffmann hat in seiner letzten großen Dauerrede auch den
rofessor Natorp aus Marburg für sich angezogen. Natorp hat sich lediglich in Phantasmagorien bewegt, er hält das, was er den Lehrern vorgetragen hat, selbi nicht für realisierbar. Das dient nur alles dasu, um die Lehrer unzufrieden zu machen. Warum schicken die Sozialdemokraten immer nur Herrn Hoffmaen vor? Warum nicht einen so gebildeten und geistvollen Mann wie Herrn Heimann? Wohl nur deshalb nicht, weil Herr Heimann keine solche Agitationsrede halten würde. Neben Professor Natorp war der ehemalige Lehrer Tews ein Gewährsmann des Abg. Hoffmann. Tews ist aber ein Gegner der christlichen Schule und Kirche über⸗ haupt, er hat sogar die Tatsachen des Darwinismus und Bekenntnisse des Moniemus als Unterrichtsgegenstand empfohlen. Die Volksschule muß immer auf christlicher Grundlage beruhen.
Ministerialdirekter D. Schwartzkopff: Die Unterrichts⸗ verwaltung wird den von verschiedenen Seiten gegebenen An⸗ regungen sorgsam nachgehen und alles tun, um unsere Volksschule vorwärts zu bringen. Was die Frage der Verwendung der Volks⸗ schullehrerinnen auf dem Lande, besonders im Osten angeht, so erkläre ich, daß wir den Absichten des Antrages von Brandeastein durchaus nicht fern stehen, aber es ist zu bedenken, daß nicht der Staat, sondern die Gemeinde bestimmt, ob ein Lehrer oder eine Lehrerin angestellt werden soll; der Staat kann nur zureden, die Schlußentscheidung liegt doch mehr bei der Gemeinde. Ich weise nochmals darauf hin, daß wir die Lehrerinnenseminare in den letzten Jahren um 100 %, die L hrer⸗ seminare nur um 50 % vermehrt haben. Hoffentlich wird es ce⸗ lingen, Lehrerinnen auch für das platte Land zu gewinnen. — Ich bin dem Abg. Kessel für seine Erklärung dankbar, daß seine Partei die gefordertn 19 Kreisschulinspektoren im Hauptamte bewilligen wird, die Unterrichtsverwaltung hat alle diese Stellen aus der Kenntnis ihrer Notwendigkeit vorgeschlagen, auch die vom Zentrum beanstandete Stelle in Höchst. Die Prüfungen der Fortbildungsschüler sind nicht maßgebend für die Leistungen der Volksschule. Vor allem muß dabei bedacht werden, daß die Prüflinge, die am Tage in irgend einem Hand⸗ we ksbetriebe gestanden haben, am Abend in einer Stunde eine Prüfung ablegen Her und gar nicht darauf so geeicht sind, wie die Schüler höherer Lehranstalten. Wenn sie z. B. vier Rechenaufgaben
erhalten und bei der zweiten schon stecken bleiben, so versuchen sie
nun nicht wenigstens auch die dritte und vierte zu lösen, sondern sie bleiben bei der zweiten hängen. Bürgerkunde wird zwar nicht aus⸗ drücklich in der Schule getrieben, doch wird alles Notwendige darüber mitgeteilt. — Die richtige Form der Hochschulkurse für Voklsschul⸗ lehrer ist noch nicht endgültig festgelegt; die Hochschullehrer selbst würden sich wohl für besondere Kurse entscheiden. Die Frage F u.“ des Mittelschulwesens ist noch nicht zum Abschluß racht.
Um 4 Uhr wird die weitere Beratung des Elementar⸗ nerstag 11 Uhr vertagt. 8
sesxuxsedünens
HfftSGbst esw;
Berlin, Donnerstag, den 6. Mai
Statistik und Volkswirtschaft.
Ein⸗ und Ausfuhr von Zucker im Spezialhandel v ebsjahr 1908/9, “ 8, .
und im Betri
21. bis
1. Septbr. 1908
30. April 30. 6 1
Se
April 9⁰9
ptember.
21. bis 30. April
April 1909
Ausfuhr
1908
Iö1 30. April 1909
1. Septbr.
1. Septbr.
1907 bis 30. April 1908
rein
Verbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten
gteichgetellterss Röhrzueker (17G, 3 ) W8
8 davon Veredelungsverkehr.. Rübenzucker: Kristegpscter (granulierter), (auch
„111X
davon Veredelungsverkehr Platten⸗, Stangen⸗ und Würfelzucker (176 gemahlener Melis (176 d) . . . .. davon Veredelungsverkehr .. .. Stücken⸗ und Krümelzucker (176 e) 8 davon Veredelungsverkehr gemahlene Raffinade (176 f). 8 davon Veredelungsverkehr Brotzucker (11 Farin (11 1 davon Veredelungsverkehr Kandts davon Veredelungsverkehr anberer Zucke Rohrzucker, roher, fester und flüssiger (176 Kk) .. . . . Rübenzucker, roher, fester und finsstger 6I“
anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade, einschließ⸗
lich des Invertzuckersirups usw.) (176m) .
Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melassekraft⸗
futter; Rübensaft, Ahornsaft (176 n) . . . .. davon Veredelungsverkehr.
fuckerhaltige Waren unter
amtgewac 16—
Menge des darin enthaltenen Zuckers. W161“
Berrlin, den 6. Mai 1909.
1.
steueramtlicher Aufsicht:
Sandzucker)
Kaiserliches Statistisches Amt.
daän der BZIR
8
Haäandel und Gewerbe. ü8 es Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
198 772
153 261 2 826
7 292 19 859 74
2 615
5 339 3 254
6 795
6 315 357 217 619
217 379
3 117 217 5
2 263 601 6 374
320 430 176 971 15 834 100 993
111 671 315
68 221 56 822 32 403 18 503
13 2 250 8 2 239 564
10 287 14
41 910
15 748
586
3 298 805 6
2 530 561 5 030 236 250 137 948
2 303
21 633 3 178 439 3 167 927
331
10 181 1³
37 254
8
a. Empfang
Amn
A. Zufuhr an den Bahnhöfen und Häfen in Berlin
mit der Eisenbahn
t
auf dem Wasserwege
t
Zusammen
b. Versand
t
Verbleiben
Kohlenversorgung Berlins und seiner Vororte in den Monaten Januar bis März 1909.
* nf a1dg1, Nersanbe en nhöfen un a ⸗ halb des Weichbildes von Panßer
n *⁴)
mit der Eisenbahn t
auf dem
1
Wasserwege V Zusammen
t
Steinkohlen, Koks und Briketts: Englische.. Westfälische. Säüchst sr 8 Ober c che. Niederschlesische
44 739 78 481 2 659 276 437 51 347
62 826 81 082 2 659 276 797 51 347
6 624 3 517 34
7 794 674
56 202 77 565 2 625 269 093 50 673
22 586 40 930 1 688 126 434 23 333
- ’
27 887 41 240 1 688 127 814 23 333
usammen. 453 663 Braunkohlen und Briketts:
Böhmische .. 2 655
367 962
bisc ritetts 573
2 655 368 124 573
474 711
18 643
91 1 205
456 068
2 564 366 919 573
214 971
4 758 1³9 368 1 875
221 962
4 758 139 368 1 875
reu u. sächsische Kohlen. Zusammen ..
371 190
Johannisthal, Pankow⸗Schönhausen. Wilmersdorf⸗Friedenau. “
1
W
371 352
*) Adlershof⸗Alt⸗Glienicke, Charlottenburg, Köpenick, Friedenau, Grunewald, Halensee, Lichtenberg⸗Friedrichsfeld Reinickendorf (Dorf), Rixdorf, Rummelsburg, Schönholz, Srnteaben9, enaf .
1 296
8
Gliederung des inländlschen Verbrauchs an Syndikatskohlen, ⸗kok Kohlensyndikats nach Industriegruppen in den Jahren 1904 bis
(Die verbrauchten Koks und Briketts sind in Kohlen umgerechnet)
370 056
146 001
8
und ⸗briketts de
pindlers
146 001.
Niederschöneweide⸗ feld, Tegel, Tempelhof,
Industriegruppen
%
Gewinnung von Steinkohlen und Kols; Brikettfabrikation. Erzgewinnung und Aufbereitung von Erzen aller Art Salzgewinnung; Salzbergwerke und Salinen.. . Metallhütten aller Art.
Eisenhütten; Herstellung von Eisen und
Stahl, Frisch⸗ und Streckwerke, Metallverarbeitung, Verarbeitung
von Eisen und Stahl und Industrie der Maschtinen, vcb421242 11114141X4*“ Ranm oörden. öaA1A4““ babbabbeee.] öaC1111141X1A12X“*“ Textilindustrie, Bekleidungs⸗ und Reinigungsgewerbe . Papierindustrie und polygraphische Gewerbe . . . . . . . Leder, Gummi⸗ und Guttaperchaindustrie . . . . . . . . Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe . . ... Rüben⸗ und Kartoffelzuckerfabrikation und Zuckerraffinerie Brauereien und Branntweinbrennereien.. 8 Industrie der übrigen Nahrungs⸗ und Genußmittel. DNNe Bare⸗ und Waschanstalten ZA1414“*“ isenbahn und Straßenbahn — Bau und Betrieb Binnenschiffahrt, See⸗ und und Lotsendienst... Kriegsmarine
“—
Küstenschiffahrt, Hochseefischerei, Hafen⸗
Instrumente
3 431 041 365 145 174 174
21 772 948 599 056
2 694 182 585 761
2 499 231 1 772 493 1 848 309 595 038 242 180 93 129 485 771 839 671 574 492 406 007 6 394 371 5 889 938
2 420 767 305 480
3 382 099 340 939 205 791
22 334 704 531 601
2 455 913 428 932
1 704 828 1 756 093 1 633 716 640 639 174 173 96 778 479 750 660 410 572 399 242 420 7 894 8 9 5 440 810
2 393 669 343 028
3 415 557 365 974 256 846
6,30 0,83 0,38
25 966 695 668 173
2 956 426 546 471
1 968 811 2 031 845 2 020 127 656 213 196 881 88 583 488 091 751 999 611 369 288 646 7 595 979 6 593 037
2 534 124 496 48
—,—
—
SSEegSgeSg 0 90 — ⁴½
C. Oe 0OSce
‧ 5 A
SSS=Sg S
90,—
3 693 164 392 579 302 884
27 736 980 799 802
2 869 222 550 340
2 042 248 2 101 713 2 022 855 756 246 224 837 97 483 520 447 805 530 642 820 303 187 8 149 349 7 130 348
2 380 688 512 977
53 989 184
53 713 501
60 498 328
64 035 699