1909 / 109 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 May 1909 18:00:01 GMT) scan diff

en, welche die höhere Töchterschule währen sind, wie sie ürde das den vielen

rührt werden, ob nicht den Mädch absolviert haben, den Abiturienten der

dieselben Berechtigungen zu ge Realschule zustehen; es w das Bureaufach Ich bitte die Verwaltung,

Zuerkennung der

lassen werden. Im Frauen in der

mit Eifer und Ernst dahin zu Berechtigung erfolgt und Be⸗ Auslande werden viele von uns Post⸗ und Telegraphen⸗ I! das nicht bei uns eingeführt werden? keit der Leistungen die Abiturienten ohne Examen in die ollte nicht selbst auf ein Modus gefunden Könnte man nicht Mathematik und Natur⸗ nis mitbringen, den Ein⸗ nach dem Eintritt auf in der Matbematik aus⸗ oße Erschwerung. erschule von Be⸗ Maͤdchenschule zur Ober⸗ erst die ganze S oder humanistischen en Uebertritt schon mit dem 12. oder Wird der Uebertritt ohne Examen dchen der Mädchenschule nicht die Möglichkeit eingeschränkt, m entscheiden und diesen darüber dann hinaus⸗ o ein event. übermäßiger eingedämmt wird. Für die Durch⸗ staͤatlichen Mittel erhöht werden. die Gemeinden zur Errichtung von Die bereits erfolgte Erhöhung der s Mädchenschulwesen von 330 000 auf

wirken, daß diese stimmungen darüber er wahrgenomme verwaltung Dienst Ferner sollen trotz der höheren Mädch

n haben, wie g tun. Warum so der Gleichwertig enschulen nicht berechtigt sei chule einzutreten. Ugemeinen Bestimmungen“ hier eine Härte bes ten und fähigen Mädchen, die in schaft ein völlig befriedigendes Zeug tritt gestatten und ihnen überlassen irgend einem Wege die etwaigen zufüllen? Jedenfalls ist das besondere E Die Frage ist ganz all deutung. Will das M direkt übertreten, durchmachen, während sie, Gymnastum übergehen will, dies 13. Jahre vollziehen kann. ugelassen, so werden diese jungen und es wird ferner sich zu früh für das Studiu da die Entscheidun wie auch indirekt

dem Boden der „a werden können,

ramen eine emein für die höher der höheren

sie zum Real⸗

vorzeitig entzogen, daß die Mädchen Schritt später bereuen, geschoben werden kann, Andrang zu den Studienanstalten führung der Reform müssen die Eine rechtliche Verpflichtung für Studienanstalten liegt nicht vor. staatlichen Aufwendungen für da 700 000 genügt nicht entfernt. 8 Abg. Ernst (fr. Vgg.): Damen, den Mädchen diesel muß daran festgehalten werden, gleichartige Erziehung geben k Gewalt antun will. schulen betrifft, so ist die Frage am überhaupt von Nutzen gewesen ist. die die Berechtigung ersitzen und wissenschaftlich re schulwesens ist verwaltung verdient dafür uns sonders darüber, daß dieses ins Auge faßt, Rechte kommen läßt.

Gegenüber der Forderung mancher be Erziehung zu geben wie den Knaben, daß man den Maädchen nicht eine ann, wenn man nicht ihrer Natur Berechtigung der höheren Mädchen⸗ latze, ob das Berechtigunsswesen s gibt eine Menge junger Leute, nachher im praktischen Leben und Die Reform des höheren Mädchen⸗ Unterrichts⸗ freue mich be⸗

cht wenig leisten. ein verdienstliches ere Anerkennung. Reformwerk nicht bloß als Ziel die ondern daneben auch die Hoffentlich entwickelt haͤtte aber gewünscht, daß die Zahl Mädchenschulen auf 30 reduztert erricht fortfallen lassen. le ist nun eine höhere Lebranstalt geworden. ein wollen, dann müßte man auch Das ist aber bei den ordent⸗ diesen Schulen nicht der Fall. efahr eines Lehrermangels an den n Lehrerkreisen besteht große Unzufrieden⸗ ssung zur Universilät die gen besser gestellt sind Abiturientenexamen licken deshalb mit einem gewissen Neid Auf den Streit, besser sind, Privatschulen, die man a en nicht wesentlich mehr

Universität Hausfrau zu ihrem sich die Frauenschule günstig. Ich der wöchentlichen Stunden an den würde, man könnte dan Die höhere Mädchenschu

Hätte man konse

soldungsverhältni

n den Nachmittagsunt

e einheitlich regeln. lichen Lehrern und Lehrerinnen an Infolgedessen stehen wir vor höheren Mädchenschulen. heit darüber, daß in bezu Lehrerinnen nach

3 Die Lehrer auf die Lehrerinnen. schulen oder Es gibt gewisse kann; andere leist es bleibt aber eine große Zeit nicht ent lediglich ein M Fug und Recht sagen, sie Privatmädchenschule

n werden, stirbt sie,

sie werden auf die Straße g

der sich der Staat nicht s

die Konzession mitunter

Lehrkräste so gering, daß

Altereversorgung der

Wenn diese armen alten Pers

der Armenpflege anheim. G

il die Natur der Knaben und

könnte man in einzelnen Fällen

Mädchen wohl gestatten.

Abg. Dr. He der Praxis zu pa Diplaciert ist oie Parole: Die Reform bringt jeden strebungen damit zu Aufgabe der F. Richtung der kün

g auf die Zula den neuen Bestimmun

ob private ich mich nicht ls Standesschulen bezeichnen als öffentliche Volksschulen, Menge Privatschulen übrig, die in absehbarer Für die Privatschulen besteht

man kann also mit Der Vorsteherin einer irgend einem Grunde die Konzession dann haben die Lehrkräste keinerlei An⸗ Das ist eine Grausamkeit, g machen sollte. Vielleicht erteilt man zu leicht, manche Vorsteherin bezahlt ihre

sie davon nicht leben können. i atschulen schwebt in der Luft. Verwandte haben, so fallen egen die Koedukation bin ich prinzipiell, Mädchen verschieden ist; dagegen den Besuch der Knabenschulen den

Mädchenschulreform hat erst die Probe Ürteil über ihren Wert zu fällen ist. Reform ist da, der Kampf beginnt! falls so viel, daß auch die radi Wir begrüßen es, daß die ädchen in der einer deutschen Frau zu er⸗ Pflichtenkreis des häuslichen in die Elemente der Kinder⸗ chaft, Gesundheitslehre, Wohl⸗ armherzigkeit und Nächstenliebe. soll sich also eine solche Fortbildungs⸗ Mädchen, die keine selbständige Vertiefung ihrer Bildung gibt, ährtin eines gebildeten Mannes und wir sehen

behrt werden können. inisterialerlaß vom Jahre 1837, sind heute rechtlos.

chuldig ma

Lehrerinnen an Priv

(Zentr.): Die sieren, ehe ein

frieden sein können. schule sein soll, die ftigen Lebensaufgaben die Mädchen einzuführen in den und des weiteren Gemein erziehung und Kinderp fahrtskunde sowie in An die höhere Mädchenschule anstalt anschließen, die denjenigen Berufswahl tieffen, damit das Mädchen werden kann. In diesen Zielen lie der Frauenschule mit In bezug auf Studien vielleicht etwas späte Lehrerinnenseminaren prüfung gegeben

len mit größter Ruͤcksicht daß sie mit groß

Bildung der

schaftslebens, flege, in Hauswirts die Gebiete der B

Gelegenheit zur die verständige Gef gt ein guter Kern, tgegen, weil ihre Tendenz lobens⸗ f die Studienanstalt könnte der Beginn der r einsetzen. Ferner sollte auch den nicht⸗

Entlassungs⸗ wünschen wir, privaten höheren behandelt werden; en Geldschwierigkeiten zu kämpfen der Wunsch, Uebergang in die Obersekunda der ird nicht unmöglich sein, und es Die Nachprüfung in einigen stalt erfolgen dürfen,

Prüfungskollegien daß der Unterricht ch wie vor im Mittelpunkt iches Gemüttleben wäre eine solche

Vertrauen en

es wird sich herausstellen,

der höheren Mädchenschule zum Studienanstalt berechtigt, das w soziale Erwägungen. den Lehrern der Studienan een nicht immer wieder neuen nsbesondere begrüßen d im Deutschen

der Abschluß

sprechen dafür Fächern müßte vor

gegenüberstehen.

in der Religion un stehen soll; ohne ein warmes christl in Widerspruch in sich. ktor D. S Namens der Unter⸗ en Rednern ohne Unterschied Dar t der sie die neuen Be⸗ Die Unterrichtsverwaltung wird alle Einzelheiten der Kritik genau prüfen. en keineswegs al t sich um die Entwicklung. Der Abg. von sunde körperl diese Auffa

Ministerialdire wartzkopff: richtsverwaltung spreche aus für die stimmungen aufg selbstverständlich diese Reformbestimmun ern es hande

wohlwollende Kritik, mi

enommen haben.

s einen dauernden Eröffnung eines Weges zur Kessel wünschte vorgestern vor Entwicklung der Mädchen Rück⸗ ung teilen wir vollk tige Haus’rau und liegt, gesund was der Weiterentwicklung der befindet sich da immer Seite wünscht man die mög f der anderen

allem, daß auf die ge sicht genommen werde; ist unsere erste Aufgabe, die kür unser Volk, alles zu vermeiden, schaden kann. Auf der einen der Mädchen und au des Körpers. Wir werden jedenfalls a

Mutter für erhalten und

lichst wissenschaftliche die Gesunderhaltung sich bisweilen aneinander. was der körper⸗

es hintanzuhalten suchen,

lichen Entwicklung schaden könnte, und wir glauben, daß wir in den neuen Vorschriften das Maß nicht überschritten haben; aber wir werden die weitere Entwicklung scharf im Auge behalten. Die Berechtigung der Frage hat sich als ein etwas zwei⸗ schneidiges Schwert erwiesen. Die Mädchenerziehung soll auf einen allgemeinen sittlichen Boden, tunlichst unabhängig von Be⸗ rechtigungen, gestellt werden; aber praktisch ist die Mädchen⸗ schule in gewissem Umfange Berechtigungsschule, wenn lediglich auf Grund des Zeugnisses des Lehrerkollegiums hin der Uebergang in die Studienanstalt, die Frauenschule, das Lehrerinnenseminar erfolgt. Dem vielfach ausgesprochenen Wunsche, die absolvierte Mädchenschule mit der Realschule hinsichtlich der Berechtigung gleichzustellen, hat die Verwaltung absichtlich nicht entsprochen. In erster Linie handelt es sich bei den Realschulen um den einjährigen Dienst, und der kommt ja für die Maͤdchen nicht in Frage. Aber wer heute das Einjährigenzeugnis hat, kann bei der philosophischen Fakultät in die kleine Matrikel eingetragen werden. Bei Gleichstellung der beiden Kategorien würden also auch 15-., 16 jährige Mädchen immatrikuliert werden können, und diese Kehrseite der Medaille hat uns veranlaßt, diesen Satz nicht aufzunehmen in einem Augen⸗ blicke, wo wir ein ordnungsmäßiges Frauenstudium mit voller Immatrikulation usw. erlangen wollen. Gegen die Oeffnung aller möglichen Berufe, die der Natur der. Frau entsprechen, haben wir an sich gar nichts; aber das ist nicht unsere Sache. Wenn uns der Abg. Hackenberg diese ritterliche Aufgabe stellt, so werden wir uns dem in gewissem Umfange unterziehen, aber in der Hauptsache ist das Angelegenheit der einzelnen Verwaltungs⸗ ressorts. Eine schwierige Frage ist auch der Oeffnung der Subalternkarriere in der inneren und der Ju tizverwaltung; hier sinh die Ressorts durch die Vorschriften über die Militäranwärter sehr stark gebunden. Für die Pripatschulen liegen auch gewisse Schwierig⸗ keiten vor, die aber wohl überschätzt werden. Wir haben mit der historischen Entwicklung zu rechnen; erst ganz allmählich haben in den letzten Jahrzehnten die öffentlichen Korporationen sich des Mädchen⸗ schulwesens angenommen. Aber gerade die Vertreter der Privatschulen haben die Reform des höheren Mädchenschulwesens gewünscht und die Beilegung des Charakters höherer Lehranstalten verlangt. Mit diesem Verlangen entstehen ganz von selbst gewisse Forderungen bezüglich der Qualität der Lehrer und der Erteilung des Unterrichts. Wir sind, den Eindruck habe ich, den Privatschulen kolossal entgegen⸗ gekommen; fast habe ich den Vorwurf gefürchtet, wir wären zu weit entgegengekommen. Es wird nur die Hälfte der wissenschaftlichen Stunden, die von akademischen Lehrkräften erteilt werden müssen, ver⸗ langt. Die Vorschrift, daß ein Drittel der wissenschaftlichen Unter⸗ richtsstunden von Männern erteilt werden soll, beschränkt sich schließ⸗ lich darauf, daß nur 27 Stunden von Akademikern zu erteilen sind, und davon sind 17 Religionsstunden, die leicht von den Pfarrern gegeben werden können, bleiben also 10, die die Privatschulen ebenso gut werden beschaffen können, wie sie sich bisher schon mit geborgten Lehrkräften beholfen haben. Die Unterrichtsverwaltung denkt nicht daran, den Privatschulen irgend welche Schwierigkeiten zu machen; die Uebergangszeit soll ihnen nach Möglichkeit er⸗ leichtert werden; soweit nötig, wird sie auch mit Staats⸗ mitteln einzugreifen gern bereit sein. Bezüglich der Lehrerinnen an diesen Schulen gehen die Wünsche nach ganz anderer Richtung; man verlangt vor der Erteilung der Konzession gewisse Garantien hin⸗ sichtlich der Besoldung. Dazu haben wir uns nicht entschließen können; die Verhältnisse sind viel zu verschieden, so daß an eine ein⸗ heitliche staatliche Regelung namentlich zur Zeit des Ueberganges nicht gedacht werden kann. Eine ganze Reihe von jungen Maͤdchen, die das höhere Lehrerinnenexamen gemacht haben, wollen gar nicht in die Schule eintreten, sondern bleiben in ihrer Familie und betrachten ihre unterrichtliche Tätigkeit mehr als eine Nebeneinnahme. Die Sätze, die diese Damen beziehen, drücken natürlich auf die Besoldung der übrigen Lehrerinnen. Diese Verhältnisse können wir alle zurzeit nicht ändern. Die Frauenschulen sind ein Experiment, aber ein notwendiges. Wir erkennen nicht an, daß die jehnklassige Schule an sich den Auf⸗ gaben der höheren Frauenbildung genügt; die Reform will elf⸗, zwölf⸗, dreizehnklassige Anstalten. Die Frauenschule soll die Be⸗ völkerung daran gewöhnen, daß die Entwicklung mit 10 Jahren eben nicht abgeschlossen ist. Auch innere Gründe sprechen für die Zu⸗ lassung der Verbindung der Frauenschule mit den Lehrerinnenseminaren; auch die Frauenschule soll Eelegenheit bieten, praktische Ziele zu er⸗ reichen und gewisse Examina zu absolvieren. Die Verwaltung wird die Sache unausgesetzt aufmerksam weiter verfolgen. Auch bei der Frage der Koedukation oder doch der ausnahmsweisen Zulassung der Mädchen zu den Knabenanstalten muß auf das Wesen der ganzen Mädchenschulerziehung zurückgegangen werden. Wie die Verhandlungen ergeben, hält man im großen und ganzen die gemeinsame Erziehung beider Geschlechter nicht für angezeigt, sondern erklärt sich für besondere Mädchenschulen, um der weiblichen Eigenart zu genügen. In den Knahenschulen lernen wir eine gewisse Methode, um selbst⸗ Fändia wissenschaftlich nachher weiter arbeiten zu können, wir werden aber für den Beruf erst fertig mit 27 bis 28 Jahren. Die jungen Mädchen sollen doch in erster Linie für den Beruf der Hausfrau und Mutter erzogen werden; ein junges Mädchen von 18, 19 Jahren muß für diesen ihren Beruf fertig sein, wir können nichts gegen die Natur, ein junges Mädchen von diesem Alter heiratet eben. Der junge Mann mit 18, 19 Jahren, der das Abiturientenexamen hinter sich hat, hat viel gelernt, ist aber fürs Leben doch noch recht un⸗ brauchbar; der Charakter bildet sich eben nicht auf der Schul⸗ bank. Das junge Mädchen soll aber mit 18 Jahren ihren Haupt⸗ beruf erfüllen, soll in die Ehe treten. Dazu gehört vieles, was die Schule nicht lehren kann. Hieraus folgt, daß die Frauenschul⸗ bildung anders als die Knabenschulbildung konstruiert werden muß. Immerhin muß nach der historischen Entwicklung an die vorhandenen Bildurgsgänge angeknüpft werden. Es wäre ja sehr erwünscht gewesen, die ganze Frage im Wege des Aufbaues zu lösen; aber alle diese Versuche sind gescheitert. Darum muß man zu dem System der Gabelung kommen; und hier haben wir dahin gestrebt, die Entscheidung der Eltern darüber möglichst weit hinauszuschieben. Die Entwicklung der Knaben und Mädchen ist ja in dem jugendlichen Alter auch sehr verschieden und verläuft ganz abweichend; auch aus diesem Grunde sind gesonderte Anstalten eine Notwendigkeit. Aber auch mit Rücksicht auf unsere Knabenanstalten, die historisch gewordene Gebilde sind, lehnen wir die Koedukation ab. Sie würde zu einer Deteriorierung der Knabenanstalten führen. Es ist vorgekommen, daß Mädchen sehr ägriert waren, wenn sie in der Unterprima nicht mit V1e an⸗ geredet wurden. Diese Anrede hatfe für die Knaben die An⸗ rede „Herr“ nach sich gezogen. Der Bericht eines Schulrats beklagt, daß die Eltern trotz der Schwere der ihren Töchtern gestellten Auf⸗ gaben sich nicht entschließen können, davon abzusehen, die Mädchen auf allerhand Vergnügungen, Bälle usw. mitzunehmen. Er hat wiederholt erlebt, daß Mädchen, die die Nacht durchgetanzt hatten, um acht auf der Schulbank saßen und mit Latein begannen. Au die Bälle waren sie gegangen nubendi causa; schließlich kommen auch die Verlobungsanzeigen in die Klasse. Die jungen Männer fühlen sich den jungen Mädchen gegenüber mit Recht zurückgedrängt und zurückgesetzt. Wenn ich in einer solchen Klasse Lehrer wäre und hätte eine Bank gewandter, fleißiger, intelli⸗ genter junger Mädchen vor mir, so würde ich mich auch mit diesen lieber beschäftigen. So ist die Unterrichtsverwaltung zu der Entscheidung gekommen, daß es nicht gut ist, wenn man die gemeinsame Erziehung zuläßt. Die Frage der aus⸗ nahmsweisen Fulassung der Mädchen zu den Knabenschulen soll, wie der Minister ausdrücklich angeordnet hat, noch einmal ge⸗ prüft werden. Aber die Bedenken gegen diese Zulassung liegen dech auf der flachen Hand. Ich möchte die Herren bitten, die Ausnahmen, die sie wünschen, zu formulieren. Es liegen augenblicklich aus 54 rheinischen Städten Anträge vor, ihre Anstalten den Mädchen zu öffnen. Man sagt, mon könne ja den Städten, die Studien⸗ anstalten einrichten, die Koedukation versagen. Ich meine, wenn man sie München⸗Gladboch genehmigt, dann kann man sie Düssel⸗ dorf nicht versagen, es da schwer, eine Grenze zu finden. Die

nem solchen Verlangen nachzugeben; d die Klasse hat nur zehn Schüler, o kriegen wir mehr Einige wollen

Städte sind natürlich g sie sagen sich mit wenn man 2 bis Einnahmen, die Lehrer die Mädchen wenigstens die unteren.

man sie auch zuzulassen, sch nicht der Direktor entscheidet.

Recht, die un 3 Schülerinnen aufnimmt,

werden nicht überlaß für die höheren Klassen zulassen, andere für n den höheren Klassen zuläßt, dann muß

Nur die begabten Mädchen

Unternehmen. Begabung der Mädchen vorgeworfen, esseren Familien für begabt erklärt. gewissen Eindruck

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich

109.

Wenn man sie irn für die unteren zulassen. eint mir ein ganz gefährliches

Preußischen Staatsanzeiger.

1 Berlin, Montag, den 10. Mai

Ich möchte

Natürlich wird habe die Mädchen aus den

gemacht hat, is gemeint, daß ein Offi regiments aus Süddeutsch rechtigung haben müf genommen wird. es ist zu bedenken,

dem Kommandeur eines Beamten gestellt werden wird. Bedürfnisfrage verwaltung wird aber, Frage eintreten. Mädchen, die auf einem privaten die Prüfungskommi an einem Privatseminar dings seine Bedenken.

wie weit sie entgegenkommen k solche Maͤdchen aus sekunda einer ich gerne zu,

Bei dem Ergänzun

(Schluß aus der Ersten Beilage.) Un 8 vermögens empfiehlt

gszuschuß an Schulverbände wegen

Abg. Glattfelt ) die 1 Pechiasi 8 t6r USenh Unterstellung der Rektoratsschulen

Abg. Meyer⸗Diepholz (nl.) fragt nach dem Stand 1 1 e d der Lehrpläne und der

Geheimer Oberregierungsrat Kl . andere Handhabung seinem Wortlaut 27J Den. muß daran festhalten, daß aus den staatlichen Dis

nur an leistungsschwache 8v. gegeben werden, sowie 2 Kindern auf ei bnagogengemetüen würden sonst Wfrrehnee edt fihn

p.): Mit einer solchen d i dient, noch dem Velchen Hatdöghung 8

g des Abg. Peltasohn (fr.

Zu den Ausgaben für das Taubst . wesen liegt der Antrag der Asubf 8J (Zentr.), von Arnim⸗Züͤsedom (kons.)

„Die Staatsregierung zu ersuchen, entwurf vorzulegen, durch welchen die Kinder geregelt wird.“

Abg. Dr. von Savi Regierung wie die Partei Antrage recht bald ents Gebiete zu begegnen. nicht entstehen. absichtigten Zweck versagt. stumme Kinder müsse gesetzli

„Wirklicher Geheimer wägungen über diesen Antrag in Aussicht.

Der Antrag wird an Ordinariums ohne Debatte g

Beim Extraordinarium, und Förderung der Volksbibliotheken, n.Abg. Dr. Friedber Vereins für die Verbreit verwaltung zurück. Dies um die Empfehlung der Ministerialdirektor D. BVWI ereinen, die ebenfalls Kataloge ver

schaft wird vom Minister beMehlcrn einer Agsondereg Sevoezngugg ist kein Anlaß. Dr. e r. Volksp.):

und stets hat ihn bpd 89 ein arger Vorstoß de so die in weitesten Krei epfieblt, vel Gese riftenbetriebsgesellschaft steht ein Herr aus de 1 Die Regierung kann dadurch leicht 1 den venean saltuge

Ministerialdirektor D. Schwartzk 3 Verbreitung von Volksbildung bnhß rof hen 3000 8 ist bei keinem an neuen Ka 9 Mitteilung machen

hier handelt

t der bezüglich des versetzten eer als Komman land nach dem Ost

Gesetz läßt eine Die Regierung ositionsfonds Bei⸗

deur eines Kavallerie⸗ en versetzt wird, die Be⸗ eine Tochter in das Gymnasium auf⸗ ke hat zunächst etwas Sympathisches. daß dasselbe Verlangen dann auch Infanterieregiments und von den So würde allmählich aus einer Unterrichts⸗ igt, nochmals in eine Prüfung der Cassel hat gewünscht, d Seminar vorgebildet sondern die Möglichkeit haben, Das hat aller⸗ ltung wird aber sehen, Was die Aufnahmeprüfung für ädchenschulen betrifft, die in die Ober⸗ nommen werden wollen, so gebe fung möglichst milde zu halten ist t in den Vorschriften der Auf⸗ Was den Religions⸗ benanstalten die Religion Zensurgegenstand

Ministerialdirektor D. Schwar Aufnahme in die Obersekunda der Oberreal geprüft werden wird, wie weit es möglich i 8 1“ hat e andpunkt vertreten als se Kommission; er will sie zulassen, um zu öö sege Das geht natürlich über den Ra Wir werden der sekenn. as dic gnedeskaselealasean. j . densn ederlassungen betrifft, davon sind

r Frage der schule wiederhole iche daß ,hier Erleichterungen zu heute der Vorredner einen

tzkopff: Bezüglich de des Mittelschulwesens, namentlich vZ Regelung der Besoldungsverhältni Ministerialdirektor D. Schwar

teilt das Interesse des Vorredners ch um ihre Organisation und um die Lehrpläne handelt, ist in Konferenz stattfinden zu lassen.

ann ich mir deshalb in diesem egelung der Be⸗

als die christlichen. Abg. Cassel (fr. Volks weder dem Staatsinteresse ge

einer kurzen Bemerku Vgg.) wird der Titel bewilligt. 8

kopff: Die Unterrichtsverwaltung

ob man damit noch r die Mittelschulen.

hmen der bloßen Frage gern insoweit nach⸗ zu Konsequenzen haben wir

weitergehen kann.

Dignitätsfrage Bedürfnisfrage hinaus.

wie gesagt, Aussicht genommen,

Ein Eingehen auf di 1. Augeablick 11 e Lehrpläne k

die jungen darüber eine

Der Abg. nd, nicht vor

Die Verhandlung über di segdt ennh Feittersshh ist noch nicht bnefgelumg. ob es

rd, G urf heee se setdeste doce in dieser Session einen Gesetzentwurf ein⸗

u dem Fonds „Widerrufliche persönliche 1

und pensionierte C. dahaen n Lehrerinnen in der Provinz Posen und in gemischt Westpreußen behufs besonderer Förderung 8 sche sschulwesens“ liegt eine Petition der Lehrer es masurischen Gauverbandes in Lyck um Gewährung der Ostmarkenzulagen an die Lehrer der südlichen Kreise der Pro⸗ Die Kommission beantragt Uebergang

ssion gestellt werden, die Prüfung zu abs

Die Unterrichtsverwa 675 private.

letzteren sind 93 Ordensschulen, dav zur Ausbildung von den eäacen, E““ wirken 1142 Lehrschwestern.

Unter den 1— vor⸗

—¹) und Schiffer (nl.) vor: chst einen Gesetz⸗ t für taubstumme

gny spricht die Erwartung aus, da en, die den Antrag unterstützt S prechen werden, um den Mißständen auf diesem che Mehrforderungen würden dadurch

P. g gas efclee walerat n. e. orische Unterr 1 .

ch geregelt werden. berregierungsrat von Bremen

An den 93 Schulen Wie viele davon ; gogische Ausbildung zu rechnen sind, ist ö Eöu“ 70 bis 80 sein, wenn man für die Klasse eine Lehrkraft annimmt. Im Punkte der Errichtung weiterer höherer Mädchenschulen durch Ordens⸗ schwestern aus Anlaß der Mädchenschulreform muß der Vorredner doch irrtümlich berichtet sein; an uns ist kein gelangt erst heute ist zufällig einer gekommen. handenen Fe Fonl 8 bish 8 ntschieden; bisher bietet die

glaube, keinen Anlaß zur Konzessionierung neuer . Riform, mbe g16 stimmungen über die Lehrkräfte finden auch auf Ordensschulen An⸗ wendung; den Religionsunterricht werden sie wohl von Geistlichen erteilen lassen und sich im übrigen Lehrkräfte borgen müssen von anderen Lehranstalten, wie das alle übrigen Privatschulen auch tun.

☛. Hierauf wird die Diskussion geschlossen. Der Titel wird bewilligt.

Der Antrag Gyß lin hoff⸗Friedberg betre

lschule aufge ’n Schulpf daß die Aufnahmeprü befindliche Volksschulle ulpflich Wir wollen gerne versuchen,

nahmeprüfung Er

Kreisen der Provin leichterungen eintreten kön unterricht anbetrifft, so wird in d des deutschen Volk

ausdrücklich nicht als be⸗

in eine Bevorzugung. nicht reif ist, Prüfungszensur hat man darauf Abstand genommen, it einer Note 1, 2, 3 zu belegen schulen maßgebend. 1 die Mädchenschullehrer bemängelt. Vorschrift nur die

Antrag derart

erwähnender . h Im übrigen

t nicht ein Zurückdrängen der Man kann sagen: wer in der Religion aber auf eine benschulen gerade mit Rück daß die Religion zu hoch steht, um

Diese Praxis ist nun auch Der Abg. Ernst hat die Be Er übersieht, daß Mindestsätze enthält;

Nervus rerum berührt worden. Staat, sondern auch die Ge⸗ Weiterentwicklung der höheren

Wir müssen noch einige Erfahrungen ltung wird aber, wenn es sich heraut stellten Fonds dem vorhandenen Be⸗ nach Möglichkeit für 8 der Hoff⸗

Fall geprüft und vinz Ostpreußen vor.

zur Tagesordnung.

8c da des Abg. Viereck (freikons.) erklärt der Geheime Oberregierungsrat Klotzsch, ü

obwalte, daß die Ner, 8 E“ zulage nicht in Abrechnung gebracht werden können.

Das Haus beschließt nach dem Antrage der Kommission.

Zur Unterstützung von Schulverbänden we

bei Tementan get. 4 Mill. Mark, degeeg d Geheznhe,i. (nl.) eine schnellere Entscheidung über Zu Unterstützungen für ausgeschiedene Elementarl Lehrerinnen werden 900 000 ℳ, 72 000 CC Vorjahre, angefordert. 3 Die Kommission beantragt eine Resoluti dieser Fonds sowie die Fonds zu ,— gne und Waisen von vor dem 1. April 1907 verstorbenen Volks⸗ zu Unterstützungen für Witwen und Waisen bense gchcr rern im Etat für 1910 angemessen erhöht

eiceef gleich Tendenz haben die Anträge Iderhoff und

Ohne Debatte werden die Titel bewi 8 solution der Kommission ewiligt und Eickhoff erledigt sind. ei dem Dispositions ü wesen- 450, 815 8 das Elementarunterrichts⸗ g. Peltasohn (fr. Vgg.) eine ausgiebigere Berücksichtigung

spricht sich im Sinne des V tische Auslegung des orredners

ist zweifellos unreif; bei den Kna

genommen und der Rest des für die Mädchen 1- tnehunt soldungesätze r Berechnung der Ostmarken⸗ hmigt. die betreffende 1- werden nicht schlechter Es ist dann auch der G kommt es darauf an, daß nicht nur der meinden möglichst viel Mittel f Madchenschulen flüssi abwarten; die Unterr stellen sollte, dürfnisse nicht genügen, eine Vermehrung der Mittel zu nung hin, daß die Vorschrif! erst Zeit gehabt hat, sich in die Erziehung unserer weiblich Abg. Strosser (kons.): entgegenkommen Mädchenschulen. Uebergangszeit von zehn Jahren. ist so groß, daß v stalten nicht die Rede sein kann. aus demselben Grunde auch tverdienst an dem Zustandekommen rauenbewegung als den Schul⸗

zwar beim Fonds zur b kommt der 8 ederum auf die ücks 8 66 ve. hedng 8 le nngae. n habe iefa Regierung zu 8 Schwartzkopff: Außer dem Verein für ch ein halbes Dutzend von Die erwähnte Gefell⸗ wie alle anderen.

t zurlaßezogen. s Antrag G w ¹ ulassung der d.ae beehee ieena s dten wird E1““ Inträg nterrichtskommi iti E1“ ssion zu den Petitionen durchweg

Bei den Ausgaben für die Elementarschulen bemerkt der

Abg. Marx (Zentr.): Im Regierungsbezirk Oppeln auch anderswo findet sich nirgends ein Geistlicher ars Pangk Feephet Vorstandes eines Gesamtschulverbandes, auch wenn er Ortsschulinspektor v. Nationalpolitische Gesichtspunkte können doch hier nicht ausschlag⸗ ge e sein. Der Ausschluß der Geistlichen muß Erbitterung hervorrufen und widerspricht auch durchaus dem Sinne des Schulaufsichtsgesetzes Zu den Schulvorständen und Schulkommissionen können nach meiner Meinung und entsprechend der Entstehung des Gesetzes auch Frauen hinzugeiogen werden, und zwar mit Stimmrecht. ihre Mitwirkung

ung besteht no

gerne bereit sein, Wir geben un die wir erlassen haben, wenn man diese einzuleben, doch zum Segen für en Jugend gereichen werden.

Ich danke dem

lleicht gewährt man Der Unters

Der Verein wirkt seit

Regierung unterstützt und EE11

. all jeht andere Vereine nbekannte Schriftenbetri

Ulschaft nicht nennt. nbetriebsgesellschaft

Ministerialdirektor für

diesen Schulen chied zwischen Knaben on einer gemeinschaftlichen Erziehung Meine politischen

gegen jede A Die Gesellschaft

te eine jährliche Sub⸗ deren Verein der Fall ; davon hätte man uns

Ganz besonders 8 den Schulkommi Ünsti Ich würde sehr bedauern, . Mmis den,begünftig 5 Frauen ausschlösse, wie es nach einer Entscheidung der Aachener 1 eee ee gjal zu sein scheint, obwohl das Gesetz 88. VI, nwohnern“ spricht, also einen Unterschied des Geschlechts Ministerialdirektor D. Schwartzkopff: Die Verwaltung ist na üfen. der Frauen nN g ar

Mit der Frage des Vorsitzes im Schulvorstande eines G

verbandes steht es anders, wie mit d Im ersteren Falle handelt es sich um 8 EE der Gemeindeversammlung usw. tritt. Schulaufsichtspersonen die Auswahl der geeigneten Personen.

ich entschlossen, durchweg nicht den Geistlichen an

auf Knabenlehran Freunde müssen sich nahme aussprechen der Reform gebühr

Abg. Dr. Kauf Ausdruck geben, daß Mädchenschulunterrschts stehen sollen. ob die Schüler und Schüleri Religion sich angeeignet haben. wo das Empfindungsleben am re von größtem Werte. praktische Berechtigung Kindergärtnerinnen, Turn Dann wird eine Verbindung von nicht nötig werden, werden an der Frauenschule teiln der Schülerinnen muß auf jeden F das Maß von Unt reichlich bemessen 3 zu groß sein, dam Ermüdung f heitsseminar gewünscht; bisherige Doppelform eines höheren Mädchenschulen und ei lehrerinnen beibebalten, die Kreise, die nur für den eminar besuchen müßten.

Das Haup t nicht sowohl der F

mann (Zentr.): 2 Religion und Deut

womit die Anträge

Friedberg (nl.): Der Ministerialerlaß, um den es sich prinzipieller Bedeutung. Durch Betracht kommende Verein über⸗

opff: Es handelt sich gar nicht rn um eine üaicha .

ch möchte meiner Freude darüͤber sch im Mittelpunkt des höheren Es muß aber auch festgestellt unen einen bestimmten Lernstoff in Oberstufe, in der Z ichsten ist, ist der Religionsunterricht Frauenschule eine ch ihre Zöglinge als t werden können. d Studienanstalt breiteren Schichten des Volkes Eine Ueberbürdung all vermieden werden, mir scheint ch den neuen Bestimmungen etwas der Turnstunden darf nicht Ermüdung die körperliche sen wird ein Ei

ist von weittragender diesen Erlaß wi in” ynagogengemeinden. EEE1ö“ Abg. Viereck (freikons Eine allzu formali haltungsgesetzes habe in vielen

ern bereit, ist gegen die nur können

Rechtsfrage Ministerialdirektor D. Schwartzk

um einen grundlegenden Erlaß, sond üa- der Erelanhen g. Heckenrothlkons.) tritt auf die Seite des Mini

Im vorigen Jahre seien do ier im Hau ö barung der Gesellschaft roas beh., . .ee. Seite des Hauses seten viellei als man hier vorgebracht habe. Abg. Ernst (fr. Vorwurf in Schutz.

Auf Antrag des Ab Diskussion geschlossen.

Das Extraordinarium wird bewilligt. Gegen 5 ½ Uhr vertagt das

des Etats auf Montag 11 Uhr; Etats und kleinere 8n

Gerade in der

3 Volksschulunter⸗ ällen zu Weigerungen 8. Koch⸗ nachzukommen. festgehalten bei der die Ver⸗

Erfreulich wäre es, wenn die erhielte, daß nämli. lehrerinnen usw. angestell

Frauenschule un

das an die Stelle

Da überläßt das Gesetz den daß die Mindestzahl von 12 jüdischen Kindern,

pflichtung der Gemeinden beginne, in einem S

1 9 „in ul syst

sen un e oder in einer Station twe as 88 bo⸗ daaen che Dispositionsfonds für diesen Zweck müsse erhöht werden, wenn

die 40 000 nicht ausreichten gennesaden sur Hiich 5 den leistungsschwwachen Synagogen⸗

Abg. Cassel (fr. Volksp.): Es liegt doch auch i t daß die betreffenden Kinder nicht ohne jede d alch. 1

Abg. Marx (Zentr.): Auch uns erscheinen diese Anregungen rch eine Aenderung des Ge⸗

Dem Vorstoß der linke cht ganz andere Motive vheeheis

Vgg.) nimmt die Gesellschaft gegen diesen

und auch die

ehmen können. Oppeln hat man

die ite 7 8 G g. Marx (Zentr.): Ich habe nicht bestritten, daß die Schul aufsicht im einzelnen Falle üft, w ü 5 nf⸗ 5ö. mich 1 bühren daß I1

zirk ein für allemal entschieden ist, daß kein einziger Geistli Das widerspricht den BS 88 889

errichtsstunden na u sein; auch die Zahl it nicht auf die geistige

In manchen Lehrerinnenkrei wir sind aber dagegen und wo Seminars für die Lehrerinnen der nes Seminars für die Volksschul⸗ aus sozialen Gründen, weil Volksschuldienst sich vorbereiten In bezug auf die hrungen der Regierung zu; wir auch für den Ausnahmefall. hrasen gemacht; das Beispiel den deutschen Staaten, wo die B. in Baden, ist badische Schulrat akter als solche en keine Rück⸗ berg zugunsten

f siese Stelle geengner s g. von Heydebrand wird die

dazu berufen wird. mission und den Absichten des Gesetzes.

Die Position wird bewilligt.

sehr bemerkenswert. odann dritte Lesung

Eventuell wird d setzes Abhilfe geschaffen werden müssen.

das höhere S . stimme ich den Ausfü gegen die Koedukation, dieser Frage sehr viele

Koedukation sind prirzipiell Es werden in Amerikas ist nicht maß Mädchen zu den Knabens der Prozentsatz der Mädchen seh bemerkt ausdruͤcklich, daß die Kn und daß die Le

Statistik und Malkswirtschaft.

rgbaues in Preußen für das I. Vierteljahr 190

Aebersicht über die Ergebnisse des Stein⸗ und Braunkohlenbe

9, verglichen mit dem I. Vierteljahr 1 908.

chulen zugelassen sind, z.

Im I. Vierteljahr 1909

S I. Vierteljahr 1908 Mithin im I. Vierteljahr 1909 mehr (+), weniger 8

benschulen ihren Char hrpläne auf die Mädch Der Umfrage, die der Abg. kann ich eine andere Umfrage entgegen⸗ gehabt hat. Wenn man auch oedukation ablehnt, so erscheint Die Ausführungen des befriedigt, ich meine, keine Studi

nicht verlieren, Oberbergamtsbezirk

sicht nehmen dürften. der Koedukation anführte, die ein Ergebnis gegen die Koedukation Abg. Dr. Friedberg (nl.) ischen Gründen prinzipiell die doch als Notbehelf zulässig.

direktors haben mich Koedukation wenigstens da zuläßt, wo und ich hoffe trotz des Beifalls, den hat, auf eine Mehrheit für Heimat der Zentrumsredner, lassung der Koedukation g. ückständigkeit gegen aber nicht an dem preu Ich schließe mich dem Wuns ungen Mädchen aus der U der Prüfung möglichst lichst spät

Betrieb riebene Ferderaenc Belegschafts⸗ Betriebene Belegschafts⸗ Betriebene

Förderung

Ministertal⸗

enanstalt besteht, Ministerialdirektor gefunden

d Anträge auf steht eine gewisse tschland und andere Staaten; si liegt ßischen Staat, sondern an ei e des Abg. Cassel an, öheren Mädchenschule zur Oberrea sch erleichtert wird, d entscheiden brauchen, ob In der ganzen 62 katholische Ordens⸗ lwesen, 31 leiten

I. Steinkohlen.

19 844 047 18 568 608

Antrag Eickhoff. z. B. in Remscheid, Bei uns be

20 867 993 19 729 434

Summe I. II. Braunkohlen.

33 980 189 31 395 435

35 212 934 33 018 433

daß der Ueb 10 167 876

durch Wegfa 10 087 770 Mädchen sich erst mög eine höhere Lehranstalt besu konfessionelle Verh niederlassungen beschäftigen ädchenschulen, es si geistliche Einflu Aus der Sta Lehrerinnenseminare mit gesagt worden, niederlassungen auf Ge Mädchenschulen vorliegen. oll das Prinzip ekommen? Drittel der Lehrkräfte männliche sein sollen, auch für die Ordens Laienkräften oder aus Geistlichen genommen Gebiet des höheren Schulwesens müssen es

chen wollen. Summe II. ältnisse mit. mme II.] 13 971 008 mit dem Mädchenschu nd 279 Lehrschwestern vorhande Unterricht in hohem istik können Orde sschwestern besetzt ßerem Umfange nehmigung der Errichtung Will die Regierung der Ordensschulen in we frage auch, ob die Bestimmung, eersonen mit Oberlehrerqua

schulen gilt, und

10 532 674

13 876 499 10 544 727

spielen auch

Maße vor Handel und Gewerbe. eichsamt des Innern zusam „Nachrichten für Handel und Industrie.)

Inesa Portugal. u rungsbestimmungen zu dem Ge ü b Durch Königliche 8 237. ze”

etz über den Portweinhandel i t rungsbestimmungen erlassen worden, die im wesenblichen sesseabe

ö mird h ges ammende edle We d

ennhe eend staemmende edle d .. ehen, der der Ueberlieferung ng darf nur solcher Wein zum

Niederlage gebracht, versandt oder ausgefü Dourogegend stammt und den Vere zesgefühet werdhn eees Es ist ausdrücklich 1 über die Barre des röes andere edle Weine als und Muskateller von eashe agr edle Weine mit einem Weingeistgehalte ter den durch das Gesetz vom 18. Sep⸗ azu erlassenen Ausführungsbestimmungen der einzelnen e vorgeschriebenen Be⸗ eine, 1die nicht aus der Douro⸗ oder sonstwie den Bestimmunge dürfen mit der Marke „Porto⸗ eageee. Eee.

mit dem Namen oder der ei bunden ist und wenn die Niede Nova de Gaia oder in der Um

Die Ausfuhr des Portwei stattet, die in das vom Zollamt in eingetragen sind. In dieses R Weine der Dourogegend sowie eingetragen werden.

ngetragenen Marke der Ausführer ver⸗ rlagen der Ausführer in 88 Wäle⸗ gegend des Hafens Leixöes gelegen sind.

st nur denjenigen Ausführern ge⸗ Porto geführte besondere Register egister können die Produzenten edler die Händler, die diese Weine erwerben,

ortwein über andere ũ er dbe Ehfs aagedänt wecme” * über die Barre des Douro erfo vestest 55 g edler Wein aus der D einen Weingeistgehalt von **ꝙ g genannten Gegend stammt.

nträge von O. (Aus den im R ser Verordnun die Genehmigung iterem Umfange

daß in grö 1 und über den Hafen Lel

Madeira, Carcavellos⸗ führen; es dürfen jedoch un von weniger als 14 Grad un tember 1908 oder durch die d ür die Landweine chränkungen ausge gegend stammen o nicht entsprechen, mit einer Bezeichnung, in sind, nicht ausgeführt werden.

tweinhandel. vember 1908 sind zu dem Ge

Gerade au führt werden.

Eöhüchabe fede sind für solche Sendungen

die von dem Zollamt in Porto aus⸗

end gilt nur solcher Wein, der und auß der

etzlichen Zwecke der aus der H ouro“ oder

der diese oder ähnliche Namen ent Für die Landweine df daß halten

een wird. ghete dieser Bezeich⸗ auf den Fässern und Etiketten gebraucht werden, wenn es

verkauft, zur

rkauf ausgeste