1909 / 114 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 May 1909 18:00:01 GMT) scan diff

haben, daß eine gerichtliche Verhandlung vor dem Sch rgericht mit

ihm jetzt nicht möglich sei. Um ganz sicher zu gehen, ist nachher auch

noch ein Gutachten eingeholt worden von der höchsten medizinischen

Instanz, die wir in Preußen haben. Wie das Gutachten ausgefallen icht. Unter allen Umständ b delt es

Strafe von vier Monaten als eine außerordentlich milde angesehen ist, wei ich noch nich sier allen Unständen aber handelt es fieh

Ibst die freik „Post⸗ auch hier um eine Untersuchung, in der die Gerichte zu entscheiden däe. g e 1 haben, und wie die Entscheidung ausfallen. mag, das kann ich nicht

durchaus nicht erbracht worden. Er bedauere, daß derartige Maß! regelungen von liberalen Männern aus politischen Gründen überhaupt möglich seien. Diese Füle⸗ häuften sich in der letzten Feüt in einer Weise, daß dagegen entschieden Front gemacht werden müsse. Ministerialdirektor D. Schwartzkopff: Die Unterrichts⸗

verwaltung denkt gar nicht daran, einen Lehrer wegen freisinniger oder liberaler Gesinnung zu maßregeln oder zu verfolgen, aber sie muß mit großer Vorsicht vorgehen, wenn sich Lehrer mit der Sozialdemokratie in Verbindung setzen, weil es sfür einen preußischen Beamten unzulässig ist, für diese Partei einzutreten. In dem Falle Brandau befindet sich der Abg. Schroeder in einer Differenz mit den mir vorliegenden Akten. Nach diesen Akten ging bei der Regierung in Cassel eine Mitteilung ein, daß der Lehrer —. AMrandau- ir.einer Versammlung. sich dafsr gusqestrochen habe, daß man im Falle einer Stichwahl den Sozlaldemökraͤten die Stimue⸗ geben solle. Amtlich vernommen, erklärte der Lehrer Brandau selbst, er habe zunächst gesagt, er wisse nicht, welche Parole er ausgeben

ist festgestellt, daß dieser den Streit mit dem Niedergeschossenen be⸗ gonnen hat, nachdem er sich an dessen Eigentum vergriffen hat. Das Interessanteste ist, daß der Staatsanwalt ihn hinstellte als einen guterzogenen, anständigen Mann, und deshalb selbst die An nahme mildernder Umstände beantragte. Einen Arbeiter hätt man anders charakterisiert. Nicht nur Arbeiter haben die verhängt

Die Frage des Vorschleusenrechts der Motorfahrzeuge ist aber durch eine Mehrjahl von Ressorts behandelt worden. Anlaß zur Erörterung dieser Frage war, daß sich für den Verkehr zwischen Zehdenick und Berlin eine Ziegeltransportgesellschaft gebildet hatte; es ist ja be⸗ handelt, wenngleich die Dringlichkeit gemildert ist durch das umfassende kannt, daß zwischen Zehdenick und Berlin ein sehr umfang⸗ Regulierungswerk an der unteren Weichsel, welches bereits durchgeführt reicher Transport von Ziegeln stattfindet. Diese Gesell⸗ ist, gemildert ist auch dadurch, daß der Eisbrecherdienst auf der schaft trat in Konkurrenz mit den Lastkahnschiffern. Ur⸗ Weichsel, wie es sich in diesem schweren Eisjahr erwiesen hat, im e Pee. 8 ö an Se. ee.s. fegte Ne Zicgg Aer tesena 8 18 mir er wissen.

roßen und ganzen ausgezeichnet funktioniert und zur Herabminderung ohne jeden Vorbeha ür ihre Kähne wie für andere Motor e obene Vorwurf der assenjustiz wird auch dadurch bekräftigt, g

beigetragen hat. Aber trotz des weitgehenden Entgegen⸗ eingeräumt. Hiergegen lief eine Beschwerde der Lastkahnschiffer ein. d98- dc bei 1gC- trieirteilen 8 Ie. 8 8 denuöcehe vm dhr fr⸗ ach httes am⸗ den bagzigen neöabe ü8- kommens der Staate egkeng; trotz-der eifrigen⸗Bemühungers der⸗-Ter. Reglerunagprüfident in Petsdamn glaubte. dur diese Neschcere. er olialen esche dn gußerordentdiche Liga esales Fenetcnbes Rathause. erledigt, wo 2 zu großen Unzutraelickeite. lühre Zentralinstanz und der Provinzialbehörden, insbesondere des Herrn berechtigt sei, und nahm der Ziegeltransportgesellscheft das Vor⸗ dieser Gesetze dar. Auch im letzten Moltke⸗Harden⸗Prozeß haben Der Etat der Justizverwaltung wird bewilligt. Oberpräsidenten, obgleich die Staatsregierung bereit ist, ganz um⸗ schleusenrecht. Die Folge war eine sehr lebhafte Beschwerde der wir es sich wieder abspielen sehen, daß der Fürst Eulenburg kurz vor 8 lat der Etat des Ministeriums d ist⸗ fassende Geldopfer zu bringen, fast %ℳ der gesamten Kosten zu über⸗ Ziegeltransportgesellschaft. Es folgt der 8 e Hhester um egt⸗

8 . 0 . b Krdis Grelfswald, Reg.⸗⸗Bez. Stralsund), 2 in Kraase und 1 in lein⸗Niendorf (Mecklenburg⸗Schwern). 1 Für die Vorwoche wurde nachträglich 1 Erkrankung (russische Schnitterin) in Klein⸗Kubbelkow (Kreis Rügen, Reg.⸗Bez. Stral sund) angezeigt. Oesterreich. Vom 25. April bis 1. Mai je 1 Erkrankung in u“ (Schlesien) und dem Bezirk Neuhaus men). b Norwegen. Gegen Ende April galten in Herlö (Bezirk Süd Bergenshus) die Pocken amtlich als erloschen. s Hongkong. Vom 7. bis 20. März 5 Erkrankungen (und 4 Todesfälle), davon 4 in der Stadt Viktoria.

Fleckfieber. v —— Peutsches Reich. In der Woche vom 2. bis 8. Mai

Ueber die Notwendigkeit der baldigen Herbeiführung des Rogat⸗ abschlusses besteht bei der Staatsregierung nach wie vor keinerlei Zweifel. Es wird anerkannt, daß es sich um ein dringliches Werk

1 Erkrankung in Laurahütte⸗Siemianowitz (Landkreis Kattowitz

der Verhandlung schwer krank wurde, nachher hat man aber nichts Reg.⸗Bez. Oppeln) zur Anzeige.

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1“

vtetaitnernccteücitcüt ütiiltciniützedüct see nadei Radnalich

e atsänieitäcitchä

nehmen, ist es bisher nicht gelungen, mit den Deichverbänden einig zu werden.

Der Danziger Deichverband verlangt Entschädigungen, die mehr als das Doppelte dessen betragen, was der Kostenanschlag an Entschädigungen für ihn vorgesehen hat. Der Marienburger Deich⸗ verband verlangt ebenso erheblich größere Entschädigungen, als vor⸗ gesehen sind, für die gesteigerten Gefahren, die ihm an den Weichsel⸗ deichen erwachsen. Er ist zwar bereit, den vorgesehenen Kostenbeitrag zu leisten, lehnt aber grundsätzlich die Uebernahme der Bauherrnrolle ab. Der

lbinger Deichverband ist nicht bereit, den ihm zugemuteten Kosten⸗ beitrag zu übernehmen, und knüpft an die Uebernahme der Bauherrn⸗ rolle eine Reihe von Bedingungen.”“ Ich glaube nicht in Aussicht stellen zu können, daß wir bei eiteren Verhandlungen von der Bedingung der Uebernahme der Bau⸗ herrnrolle durch die Deichverbände abgehen werden. Ich sehe heute davon ab, in weitergehende Erörterungen über diese Frage einzutreten; halte es für verfrüht. Wie die Situation jetzt liegt, muß die Staatsregierung zu ihrem lebhaften Bedauern darauf verzichten, in diesem Jahre dem hohen Hause noch eine Vorlage zu machen. Es werden weitere Verhandlungen unter den Ressorts erforderlich. Ich kann aber meinerseits nur wiederholen, daß wir unsererseits dringend bemüht sind, die Sache zu einem baldigen befriedigenden Abschlusse zu bringen, und daß ich hoffe, wir werden dem hohen Hause im nächsten Jahre eine Vorlage machen können.

Abg. Dr. von Campe (nl.): Es ist Klage darüber geführt worden, daß die Kostenanschläge seitens der Bauverwaltung nicht genau genug aufgestellt werden, und daß die Lose, in welchen die rbeiten vergeben werden, immer noch nicht klein genug sind. Z. B. ist bei Bahnhofsbauten nicht nötig, sämtliche Zimmerarbeiten in nem Los zu vergeben. Es sollten statt der größeren Unternehmer mehr Handwerker beschäftigt werden. Die Arbeiten müssen vorher genau festgestellt werden, damit die Handwerker ihre Voranschläge chtig bemessen können; die Arbeiter sind nachher bei etwaigen Ver⸗ chnungen meist weniger schuld als die Unklarheit der Sub⸗ missionsbedingungen. Der darauf bezügliche neue Erlaß muß im einzelnen durchgeführt werden, wenn er wirklich erreichen soll, was er will. 8 Abg. Winckler (kons.): Auf meinen Antrag wurde im vorigen Jahre eine neue Wegeordnung für die Provinz Sachsen gemacht, wo⸗ durch die Wegepflichten von Staat und Gemeinden genauer präzisiert urden. Es wurde damals erklärt, daß dieselben Wegebauverpflich⸗ tungen wie der Staat auch das Reich haben solle; von der Aufnahme

einer solchen Bestimmung in das Gesetz wurde aber abgesehen, und

es wurde nun eine Resolution in dieser Richtung beschlossen. Diese Resolution ist inzwischen dem Reichskanzler zur Berücksichtigung mit⸗ geteilt worden. Ich bitte den Herrn Minister um Auskunft, was der err Reichskanzler auf diese Mitteilung geantwortet hat. AUnterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coelsvonder Brügghen: Die sächsischen Behörden haben uns mitgeteilt, daß Uebernahme reichs⸗ fiskalischer Wegebaupflichten auf die Gemeinden in der Provinz ohne Entschädigung nicht stattgefunden habe. Dadurch ist die Sache für Sachsen gegenstandslos geworden. Abg. Dr. Wagner⸗Breslau (freikons.) bespricht das von privater Seite, von Major von Donath aufgestellte Staubeckenprojekt zur Be⸗ seitigung der Hochwassergefahten an der oberen Oder, wodurch ein großer künstlicher See zur Aufnahme des Hochwassers hergestellt werden solle. Das Projekt würde noch 32 Mill. Mark Kosten ver⸗ ursachen, es würden aber dadurch nicht nur alle übrigen Stauanlagen überflüssig, sondern auch noch bedeutende Wasserkräfte für Elektrizität und dergl. gewonnen werden. Eine Versammlung der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur und des Schiffahrtvereins hat sich mit der Sache befaßt; da haben sich aber Sach⸗ verständige, mit Ausnahme des Oderstrombaudirektors, nicht geäußert. Von dem Oderstrombaudirektor kann man wohl aber kaum ein ganz unparteiisches Urteil verlangen, da er ja selbst ein Regulierungs⸗ projekt ausgearbeitet hat. In Schlesien wünscht man, daß das Oderstromregulterungsprojekt nochmals durch eine unparteiische Instanz eprüft werden möge, sei es durch das Ministerium, sei es durch eine achverständigenkommission. Geheimer Oberbaurat Germelmann: Der Oberpräsident ist auf⸗ efordert, sich zu dem Donathschen Projekt zu äußern. Ich kann den Abg. Wagner beruhigen, wenn er befürchtet, daß ein solches Projekt durch eine rein persönliche Prüfung erledigt werden könne. Dieses Projekt wird in der Zentralinstanz und auch im Landwirtschaftlichen Ministerium eingehend geprüft werden. Heute kann ich mich zu dieser Frage allerdings noch nicht äußern. Abg. Prinz zu Löwenstein (kons.): Ich bitte den Minister, das Vorschleuserecht auf den märkischen Wasserstraßen ganz aus der Welt zu schaffen, um die Inteeesen der kleinen Schiffer, die dadurch bedroht sind, wahrzunehmen. Dieses Vorschleuserecht steht neben den Schiffen der Königlichen Hofhaltung und der Staatsverwaltung und den Personendampfern auch den Schleppdampfern mit ihren Anhängen zu, wenn sie aus größerer Entfernung als 30 km herkommen. Ueber diese Bestimmung, die im Vorteil der großen Schiffs⸗ gesellschaften liegt, beschweren sich die kleinen Schiffer. Vor den Schleusen sammeln sich große Mengen von Schiffen dieser Gesellschaften, und die kleinen Schiffer müssen mit ihren Kähnen warten. Der Kaufmann vertraut natürlich seine Waren lieber den Schiffen an, welche ohne Aufenthalt durchfahren können, als den keeinen Schiffern, die überall vor den Schleusen Aufenthalt haben. Dadurch werden die letzteren in schwerer Weise geschädigt. Deshalb sollte das Vorschleuserecht, soweit es nicht für die Schiffe des Hofes, des Staates und für die Personendampfer gilt, ganz beseitigt werden. Die Spandauer Transportgesellschaft hat 100 Schiffe gebaut, die selbst Motoren haben und wie Dampfer fahren können. Diese Motorfrachtschiffe werden also wie Dampfer behandelt nach der 8 Bestimmung, daß Motorboote wie Dampfer behandelt werden sollen. Diese Motorfrachtschiffe, ganz große Kähne, sind aber mit den kleinen, leichten Motorbooten in keiner Weise zu vergleichen; sie dürften also kein Vorschleuserecht genießen. Wir werden dauernd für die kleinen selbstfahrenden Schiffer eintreten und hoffen,

. Regierung ihre Lage so gestaltet, daß sie ohne Sorge sein

Miinster der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herren! Die Frage des Vorschleusenrechts der Motor⸗ fahrzeuge hat die Königliche Staatsregierung in letzter Zeit sehr ein⸗ gehend beschäftigt. Ich darf gleich bemerken, [daß, soweit es sich um schiffahrtspolizeiliche Anordnungen und Maßnahmen handelt, an erster

kommt der Empfänger auf.

kahnschiffer sehr schmerzlich.

Gebührenfrage schweben zurzeit noch die Verhandlungen.

großen Nutzen des Güterumlaufs sich vollzieht.

Sohle; aber diese Frage würde nicht entscheidend sein.

einer ganzen Reihe von Wasserstraßen im Gange.

wogen werden, wie ihnen geholfen werden kann.

wird sich empfehlen, noch nach dieser oder jener Richtung hin in eine

der Lastkahnschiffer, deren Gewerbe ja keinesfalls ein besonders einträg⸗ liches ist. (Bravo! rechts.)

einer Sperre im Diemelthal bei Helminghausen einem ö einen Steinbruch im Wege der Enteignung nehmen wolle. er Steinbruch liege gar nicht im Sperrgebiet, die Enteignung sei deshalb ungerechtfertigt, und er bitte den Minister, für eine gütliche Einigung mit dem Besitzer Sorge zu tragen.

Ein Regierungskommissar erwidert, daß eine Entscheidung nicht getroffen werden würde, ehe nicht mit den beteiligten Grund⸗ eigentümern eine Einigung versucht worden sei.

Die Debatte wird geschlossen.

Abg. Funck (fr. Volksp.) bedauert, durch den Schluß verhindert zu sein, über das Verhältnis zwischen der Bauverwaltung und der Füüse Frankfurt in der Angelegenheit der alten Mainbrücke zu rechen.

5 Abg. von dem Knesebeck (freikons.) bedauert, daß er infolge des Schlusses die Bauverwaltung nicht um eine Auskunft über die Be⸗ schaffung von Spülbaggern und Eisbrechern zur Bekämpfung der Hochwassergefahren bitten könne.

Der Etat der Bauverwaltung wird genehmigt, desgleichen ohne Debatte die Etats der Ue eh saaratgeiosenschas⸗ kasse, der direkten Steuern, der Zölle und indirekten Steuern, der Lotterieverwaltung, der Seehandlung, Münzverwaltung, Staatsschuldenverwaltung, Allgemeinen Finanzverwaltung und des Finanzministeriums. 8

Beim Etat der Justizverwaltung komtmt Abg. Kraufe⸗Waldenburg (freikons.) auf die Klagen zurück, die bereits bei früheren Gelegenheiten von verschiedenen Seiten darüber geäußert worden sind, daß die Justizverwaltung den landwirtschaftlichen Betrieben zu wenig Ftrasgesan hn⸗ zur Verfügung stelle, aber dafür das freie Handwerk durch die Konkurrenz der Gefangenen schädige. Der Redner weist im besonderen auf einen Fall im Kreise Reichenbach hin, wo der Landwirtschaft weniger als bisher Strafgefangene zur Verfügung gestellt worden seien.

Abg. Dr. Schepp (fr. Volksp.) möchte dem Minister die Verfügung in Erinnerung rufen, daß bei der Vernehmung von Kindern vor Gericht die Lehrer der Kinder als Zeugen zugezogen werden sollen. Leider werde diese Verfügung oft außer acht gelassen, wenn es sich um die Vernehmung von schwachbegabten Kindern handele. Abg. Dr. Keil (nl.) dankt dafür, daß die Auflassungsformulare jetzt wieder e hen hätten, die dem Publikum genehmer sei. Er ittet um den Neubau des Justizgebäudes in Weißenfels. Zuletzt beklagt der Redner, daß bei der Einrichtung der sogenannten Nur⸗ Notariate sung⸗, unerfahrene Assessoren bestellt und alte, erfahrene Rechtsanwälte übergangen würden.

Abg. Leinert (Soz.): Es ist eine eigenartige Freude, unter der

Stelle das Ressort des Herrn Handelsministers in Betracht kommt.

preußischen Justiz zu leben. Ich erinnere an den Fall von Igel. Es . G

Der Verkehr der Lastkahnschiffer vollzieht sich in der denkbar primitivsten Weise. Hier in Berlin angekommen, entlädt der Schiffer selber mit seiner Frau ohne irgend welche mechanische Einrichtung. Es vergehen sehr viele Tage mit der Ausladung; für die Liegegelder Die Ziegeltransportgesellschaft hatte die Sache so angefaßt, daß sie nicht nur den Ziegeltransport übernahm und durch die Motorkähne beschleunigte, sondern sie organisierte auch das Lösch⸗ und Ladegeschäft. Selbstverständlich war das für die Last⸗

Es ist nun nach einer sehr ausgiebigen und, wie ich glaube, sehr sachverständigen Erörterung die Auffassung dahin gegangen, daß nach der bestehenden Schiffahrtspolizeiordnung den Kähnen der Gesellschaft das Vorschleusenrecht nicht vorenthalten werden könne, daß jedoch eine anderweite Regelung des Vorschleusenrechts zugunsten der Lastkahnschiffer erforderlich sei, und daß eine Erhöhung der für die Inanspruchnahme des Vorschleusenrechts zu zahlenden Gebühren in Betracht zu ziehen sei. Es ist auch inzwischen eine anderweite Regelung des Vorschleusenrechts durchgeführt worden; es ist bestimmt worden, daß, während bisher zwischen zwei Motorkähnen immer ein Lastkahn die Schleuse zu passieren hatte, demnächst zwei Lastkähne nach jedem Motorschiff die Schleuse passieren sollen. Ueber die

Es kann nun bei einer vorurteilsfreien Prüfung der Sache nicht in Abrede gestellt werden, daß die Einführung der Motorkähne einen ganz erheblichen technischen Fortschritt bedeutet und natürlich zum Der Umfang des Transports der Motorkähne ist indessen bisher nicht sehr erheblich ge⸗ wesen; man hat auch, soviel mir bekannt ist, bisher über die finanziellen Ergebnisse dieses Betriebes noch keine ziffernmäßigen Unterlagen. Es steht nur soviel fest, daß die Motorkähne nur in beschränktem Maße das Vorschleusenrecht in Anspruch nehmen. Es liegt mir hier die Statistik für die Zeit eines halben Jahres vor. Aus dieser ergibt sich, daß von 1256 Motorkähnen nur 216 gleich rund 17 % das Vorschleusenrecht in Anspruch genommen haben. Auch ist die Ein, stellung von Motorkähnen für die Unterhaltung der Wasserstraßen von ausgesprochenem Vorteil, sowohl für die Böschungen wie für die

Bei der Erörterung der ganzen Angelegenheit ist zu berück⸗ sichtigen, daß in sehr weitgehender Weise den Wünschen der Lastkahn⸗ schiffer entsprochen sein wird, wenn wir die Doppelschleusen ausgebaut und ferner Nachtbetrieb eingeführt haben werden. Der Nachtbetrieb ist vielfach bereits eingeführt; der Ausbau der Doppelschleusen ist auf

Es wird aber ohne weiteres anerkannt, daß die Lastkahn⸗ schiffer und deren Interessen unter allen Umständen Berück⸗ sichtigung verdienen. (Sehr richtig!. rechts.) Es muß er⸗ Man wird den Zusammenschluß mehrerer zur Beschaffung von Kähnen zu fördern haben; man wird unter Umständen mit der Zentralgenossenschaftskasse nachhelfen können. Aber die Ausführungen des Herrn Abg. Prinzen Löwenstein sind mir doch so bemerkenswert gewesen, daß ich glaube, es

erneute Untersuchung einzutreten (Brav! rechts), gerabe im Interesse

Abg. Dinslage (Zentr.) beklagt sich darüber, daß man zur Anlage

mehr davon gehört. Im Volke ist man der Meinung, daß einen solchen Mann von Taics erkunft mit solchen Briefen und Be⸗ ziehungen selbst die Justiz schont. 1

Abg. Dinslage (Zentr.) spricht namens der Handwerkerkammer in Arnsberg ebenfalls Klagen darüber aus, daß die dortige Gefängnis⸗ peavaltung durch die Konkurrenz der Gefangenenarbeit das Handwer

ädige. 1

Abg. Heine (nl.) bittet um mildere Anwendung der Bestimmung, wonach bei Holzauktionen die Bieter, welche Vereinbarungen unter⸗ einander träfen, mit Gefängnis bestraft werden könnten.

Justizminister Dr. Beseler: Meine Herren! Der Herr Abg. Krause hat angeregt, daß die

namentlich dort, wo besondere Wünsche, die in dieser Richtung laut geworden seien, keine Erfüllung gefunden hätten. Ich habe wiederhol 8 betont, daß die Justizverwaltung der Außenarbeit der Gefangenen auf dem Lande durchaus sympathisch gegenübersteht. Es ist auch schon vielfach dahin Anordnung getroffen, daß Gefangene auf dem Land beschäftigt werden sollen. Von dem Spezialfall oder den Fällen die der Herr Abg. Krause erwähnt hat, ist mir nichts näheres bekannt Ich möchte anheim geben, daß diejenigen, welche spezielle Wünsche vorzubringen haben, im Instanzenwege damit vorgehen wollen, dami ihnen, soweit es angeht, entgegengekommen werden kann.

Dem Herrn Abg. Dr. Keil möchte ich bemerken, daß die Justiz⸗ verwaltung die Pflicht hat, dafür zu sorgen, daß dem Publikum z jeder Zeit und auch an den Stunden des Tages, in welchen di Rechtsanwälte fast regelmäßig auf dem Gericht beschäftigt zu sei pflegen, ein Notar zur Verfügung steht. Denn es gibt Fälle, i denen es schmerzlich empfunden wird, wenn derjenige, welcher auf gesucht wird, um notariellen Beistand zu leisten, nicht zu Hause ge troffen wird. Es betrifft das namentlich die großen Städte; dort sind in der letzten Zeit mehrere sog. Nur⸗Notarstellen errichtet worden Wenn nun der Herr Abgeordnete bemerkt, dies sei deshalb mißlich weil an Stelle der erfahrenen Rechtsanwälte, die gleichzeitig Notar seien, hier junge, unerfahrene Assessoren Verwendung fänden, so is das dahin einzuschränken, daß Assessoren nur in ganz vereinzelte Fällen, in der Regel aber Anwälte, die bereits eine Zeit lang in der Praxis gestanden hatten und sich dann um solche Stellen beworben hatten, ernannt worden sind. Also eine begründete Befürchtung, daß die Notare, die nicht gleichzeitig Rechtsanwälte sind, den Anforderunge nicht genügen könnten, besteht, wie ich glaube, nicht.

Der Herr Abg. Heine ist auf die Vorschrift des § 270 des alten Strafgesetzbuchs zurückgekommen. Ich habe meinen Stand⸗ punkt zu diesen Bestimmungen nicht verändert. Ich habe das auch bereits im vorigen Jahre hier gesagt mit dem Hinweis darauf, daß wir nunmehr abwarten müßten, wie die allgemeine Strafgesetzgebung sich zu der Frage stellen werde. Als zum ersten Male wie der Herr Abgeordnete bemerkte, vor drei Jahren hiervon die Rede war, lag eine Revision des Strafgesetz⸗ buches noch in weiter Ferne. Jetzt aber sind die Arbeiten in vollem Gange, und es würde doch sehr bedenklich sein, in Preußen mit einer Gesetzgebung in bezug auf den § 270 des alten Strafgesetzbuches vor⸗ zugehen, während wir noch nicht wissen, ob nicht das Reichsrecht sie regeln will. Also ich bedauere, dem Herrn Abgeordneten nur sagen zu können, daß ich zu weiteren Entschließungen erst werde gelangen können, wenn ich übersehen kann, wie die Sache sich im Reich ent⸗ wickeln wird.

Der Herr Abg. Leinert hat die Gerichte getadelt, weil die Urteile seinem und seiner politischen Freunde Empfinden nicht entsprächen. Ja, meine Herren, ich kann darauf weiter nichts sagen, als daß die Gerichte selbständig sind, und wenn sie so entschieden haben, so haben sie es eben für recht befunden. Damit werden die Herren sich ab⸗ finden müssen; denn die Gerichte des Staats sind dazu berufen, die Streitigkeiten zu schlichten, und dem muß sich jeder fügen, mag ihm der Spruch angenehm sein oder nicht.

Es ist gesagt worden, ich könnte wenigstens auf die Staats⸗ anwälte einwirken, daß sie solche Anträge stellten, wie sie nach der Meinung des Herrn Abgeordneten der Gerechtigkeit entsprächen. Daß derartige Anordnungen getroffen werden können, ist allgemein bekannt⸗ Daß die Anordnung, die der Herr Abgeordnete aus dem Jahre 1890 erwähnte, nicht seinem Sinne entspricht, ist ja möglich. Mir ist sie nicht gegenwärtig; jedenfalls würde sie aus einer Zeit stammen, für die ich nicht einzutreten hätte.

Dann hat der Herr Abg. Leinert auf den Prozeß Igel verwiesen. Ich habe mich sogleich erkundigt, wie es damit stände, und es ist mir gesagt worden, die Sache wäre noch nicht rechtskräftig. Damit ist mir unmöglich, mich darauf einzulassen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Es widerspricht, da die Sache noch nicht rechtskräftig ist, einem wichtigen Grundsatz wenigstens, was die Justizverwaltung anlangt darüber in Erörterungen zu treten. Sie ist noch nicht rechtskräftig entschieden (Widerspruch bei den Sozialdemokraten), wenn sie es wäre, würde auch wohl nichts anderes herauskommen bei der Erklärung, die ich Ihnen abzugeben haben würde,

Endlich hat der Herr Abg. Leinert auf den Prozeß gegen den Fürsten Eulenburg hingewiesen und gemeint, daß dieser zu milde behandelt worden wäre. Nun, meine Herren, der Herr Abgeordnete weiß vielleicht nicht, daß gegen den Fürsten Eulenburg noch ein Haft⸗ befehl besteht, und daß er nur kraft gesetzlicher Berechtigung vom Gericht nicht in Haft genommen, sondern gegen Kaution auf freiem Fuß belassen worden ist. Der Herr Abgeordnete weiß vielleicht auch nicht, daß der ursprüngliche Haftbefehl vollstreckt war und daß der Fürst Eulenburg schon lange Zeit unter dem Haftbefehl gestanden hat. Der Herr Abgeordnete weiß wohl auch nicht und das kann ich ihm mitteilen, obwohl der Prozeß noch schwebt —, daß zwei aärztliche Instanzen sich über den

Gesundheitszustand des Fürsten Eulenburg dahin ausgesprochen

gegen mich

Gefangenenarbeit auf dem Lande größere Ausdehnung finden möge, in Essen die Sache in der

Artikel, dessen Unterschlagung mir der Abg. Maurer vorwirft,

lichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Abg. Dr. Heß (Zentr.): Der Abg. Maurer hat sonderbare Angriffe gerichtet aus Anlaß meiner Bemerkung über das Gym⸗ nastum in Essen bei der zweiten Lesung. Ich habe daraus den Vor⸗ wurf einer gewissen Leichtfertigkeit und auch einer gewissen Un⸗ ehrlichkeit entnehmen müssen. Er meinte, ich hätte den Fall Essen aufgebauscht, und meine Gründe, die ich anführte, seien dürftig gewesen. Wir werden die Erklärung der Regierung darüber abwarten. Ich als Abgeordneter habe jedenfalls die Pflicht, solche markanten Fälle, die in der Presse erörtert sind, auch hier im Hause vorzubringen. Den Vorwurf der Unehrlichkeit, den ich aus den Worten des Abg. Maurer für mich heraushören mußte, entnahm ich aus der Bemerkung, daß ich wissen müßte, daß der Direktor Dr. Biese resse hinreichend aufgeklärt habe. Dieser

stand im „Rheinisch⸗Westfälischen Anzeiger“, einem Ableger der „Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung“, und er brachte dieselben An⸗ riffe gegen den Direktor, die ich erheben mußte. Diese Angriffe sind also zuerst durch die nationalliberale Presse geßangen. Es heißt in dem Artikel, daß der Direktor Biese eine Erwiderung auf die Preßangriffe abgelehnt habe, daß er aber dem Ver⸗ fasser des Artikels die Auskunft gegeben habe, daß die verschiedene Einreihung der besser situierten Schüler und der anderen in die beiden Coeten einem Wunsche der Eltern aus den besseren Kreisen entspreche, daß ihre Söhne mit ihren Kameraden aus der Vorschule weiter zusammenblieben. Der Direktor gibt also die Tatsache zu, und er sagt weiter, daß er damit einen Versuch habe machen wollen. So sieht also die „hin⸗ reichende Erklärung des Direktors“ aus. Der Abg. Maurer hat mir einen schweren Vorwurf daraus gemacht, daß ich diesen Artikel hier nicht verlesen habe, und man hätte daher meinen können, daß dieser Artikel für mich belastend sein müsse. Tatsächlich verhält sich die Sache aber gerade umgekehrt, der Artikel ist gerade für den Direktor belastend. Ich muß mich in der Oeffentlichkeit gegen diese Kampfes⸗ weise des Abg. Maurer verwahren. Ic frage nun die Regierung, ob und welche Auskunft sie uns über die Untersuchung in Essen geben kann.

Unterstaatssekretär Dr. Wever: In Erfüllung meiner Zusage bei der zweiten Lesung ist ein Kommissar in Essen gewesen. Schon das Provinzialschulkollegtum, bewogen durch Mitteilungen aus Essen, hatte sich veranlaßt gesehen, im Anfang dieses Jahres die Anstalt einer eingehenden Revision zu unterziehen. Dabei war auch die Art und Weise der Zuteilung der Schüler zu den einzelnen Coeten A und B geprüft worden, und es war umgehend eine Aenderung des bisherigen Verfahrens veranlaßt worden. Ich lege Wert darauf, festzustellen, daß das Provinzialschulkollegium, sobald es von den Mißständen Kenntnis erhielt, sogleich in die Revision der Anstalt eingetreten ist und sofort Remedur geschaffen hat. Das ist am 15. Januar geschehen; es sind Anordnungen des Provinzial⸗ schulkollegiums ergangen, die mit dem Beginn des neuen Schuljahres im April durchgeführt wurden und ein durchaus angemessenes und rein objektives Verfahren bei der Einschulung der Schüler gewährleisten. Der Ministerialkommissar hatte bei der Prüfung im wesentlichen nur diesen Anordnungen zuzustimmen. Für die Zukunft ist durch das Eingreifen des Provinzialschulkollegiumgz für die Einschulung der Schüler Ordnung geschaffen worden. Bezüglich der Vergangenheit ist folgendes festzustellen: Das Königliche Gymnasiaum in Essen ist eine Doppelanstalt mit Parallelklassen A und B für alle Klassen. Aufgabe des Direktors ist es, die Schüler, insbesondere die neu⸗ eintretenden, in der Sexta in zweckentsprechender Weise auf die beiren Klassen zu verteilen. Das führt manchmal zu Schwierig⸗ keiten. Es kann nicht bestritten werden, daß Eltern, deren Kinder bisher gemeinsam Unterricht in anderen Schulen genossen hatten, den Wunsch haben, daß auch in dem Gymnastum ihre Kinder wie bisher in denselben Klassen gemeinsam unterrichtet werden. Da das richtige Maß zu finden zwischen den Wünschen der Eltern und den Bedürfnissen der Schule, ist Aufgabe und Pflicht des Direktors. Nun besteht in Essen elne Vorschule, die nicht mit dem Gymnasium verbunden und nicht dem Direktor des Gymnasiums unterstellt ist, die aber Schüler in das Gymnasium entsendet. Der Direktor pflegte nun die dort gemeinsam unterrichteten Schüler zusammenzulassen und entweder vollzählig oder zum größten Teil derselben Abteilung der Sexta zuzuweisen. Er gab ferner den Wünschen anderer Eltern, welche gleichfalls ihre Kinder in dieser Sexta A haben wollten, in weitgehender, in viel zu weitgehender Weise nach, und so ist tatsächlich eine verschiedene Behandlung und eire Verschiedenheit nach der sozialen Stellung der Eltern und Schüler in den beiden Parallelklassen A und B eingetreten, die in der einen vielleicht etwas härter, in der anderen etwas weniger zum Aus⸗ druck kam, sich aber im ganzen nicht in Abrede stellen läßt. Das hat in weiten Kreisen lebhafte Unzufriedenheit erregt, nicht nur in den Kreisen der Stadt, sondern auch in den Kreisen des eigenen Lehrerkollegiums, und hiernach ist dem Direktor der schwere zu machen, daß er die soziale Scheidung der Schüler, wenn au nicht mit bewußter Absicht herbeigeführt, so doch durch seine Schuld tatfächlich hat geschehen lassen, und daß er die üblen Folgen seiner Nachgiebigkeit und die Mißstimmung in den Elternkreisen und im Kreise des Lehrerkollegiums der Anstalt nicht bemerkt und nicht gewürdigt hat. Daß ein Direktor auf Wünsche von Eltern eingeht, ist gewiß zu billigen, aber es darf nicht geschehen zum Schaden der Schule und der Erniehung der Schüler. Eine wesentliche Aufgabe der Schule ist es, unter ihren Zöglingen Gemeinsinn und Kameradschaft zu pflegen und das Gefühl in ihnen zu wecken, 6 sie nach keinem anderen Maßstab als nach ihrer eigenen Tüchtigkeit bewertet werden. Die Unterrichtsverwaltung wird dafür sorgen, Faß rein nach diesen Grundsätzen verfahren wird, und daß Fehler, wie sie in Essen vorgekommen sind, sich nicht wiederholen.

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.) kommt auf den bei der zweiten Lesung bereiis berührten Fall des Lehrers Brandau in Cassel zurück. Der Lehrer Brandau habe in einer Unterhaltung über die Stich⸗

wahlen zum Reichstage im Kreise Eschwege 1907 sich dahin geäußert,

daß bei der Stichwahl zwischen einem Antisemiten und einem Soztal⸗ demokraten einem freisinnigen Wähler die Wahl sehr schwer sei, und daß dieser wohl für den Sozialdemokraten stimmen müsse. Dafür sei

der Lehrer Brandau zu 60 Disziplinarstrafe verurteilt worden wegen

„Hinneigung zur Sozialdemokratie“, obwohl er noch nicht einmal ge⸗ agt habe, daß er selbst das tun wüͤrde. Mit derselben Begründung ei der Lehrer Kimpel bestraft worden, weil er eine Versammlun mit dem Sozialdemokraten Dr. Quarck zusammen abgehalten, un weil er als Vorsitzender der Versammlung nicht einem Diskussions⸗ redner seine ißbilligung über dessen politische Ansicht aus⸗ esprochen habe. Die Strafe sei die höchste zulässige Disziplinar⸗ sargfe von 90 gewesen. Diese Bestrafung lasse sich rechtlich nicht aufrecht erhalten. Es wäre ganz unzulässig gewesen, wenn Herr

Kimpel als Vorsitzender einer politischen Versammlung einem Redner

seine Mißbilligung über dessen politische Anschauung hälte äußern wollen. Pentougg g der Hinneigung zur Sohntaldemokratie sei

werde. Auf einen Zwischenruf habe er dann hinzugefügt, daß er einem Antisemiten die Stimme nicht geben würde. Bei der weiteren Vernehmung hatten drei Zeugen gehört, daß der Lehrer Brandau sich für die Wahl des Sohzfaldemokraten, drei andere Zeugen aber, daß er sich für Stimmenthaltung ausgesprochen habe. Bei diesen widersprechenden Aussagen hat sich die Regierung auf seine eigenen Angaben gestützt und Bestrafung eintreten lassen, weil seine Aeußerungen nur dahin zu deuten waren, daß unter den gegenwärtigen Umständen die Wahl eines Sozialdemokraten als das kleinere Uebel angesehen werden müsse. Bezüglich des Falles Kimpel ist zu bemerken, daß er in einer Wahlversammlung eine Rede des Pfarrers Lehmann vorgelesen und als Glanzleistung bezeichnet hat, in der dieser sich für ein Zusammengehen mit der Sozialdemokratie aus⸗ gesprochen hat, und daß er kein Wort davon gesagt hat, daß man nicht mit den Sozialdemokraten zusammengehen solle. Das Entscheidende war aber das Zusammengehen mit dem sozialdemokratischen Führer in der Protestversammlung gegen das Schulunterhaltungsgesetz in Wies⸗ baden. Es war an allen Anschlagsäulen die Einladung, in der vier sozialdemokratische Referenten angegeben waren, angeschlagen, und da will nun der Lehrer Kimpel nscht gewußt haben, daß er mit Sozialdemokraten zusammen operierte. Das ist ein Verfahren, das für einen preußischen Beamten unzulässig ist. Deshalb hat der Minister die Strafe aufrecht erhalten müssen.

Abg. Eickhoff (fr. Volksp.): Die Darlegungen des Unterstaats⸗ sekretärs bezüglich des Essener Falles haben unsere Vermutungen be⸗ stätigt, wenngleich auch er die Verhältnisse möglichst mild darzustellen versucht hat. Ich freue mich aber, daß die Unterrichtsverwaltung bereits diejenigen Schritte ergriffen hat, die nötig sind, um das er⸗ schütterte Vertrauen der Essener Bürger wiederherzustellen. Als Freund würde ich dem Direktor des Gymnasiums raten, möglichst bald seinen Abschied zu nehmen. Für uns ist die Sache mit den Erklärungen des Unterstaatssekretärs erledigt. Sodann bedauere ich lebhaft die Erklärungen, die der Herr Ministerialdirektor Schwartzkopff aufs neue hier abgegeben hat; er sollte sich doch erinnern, daß diese Versammlung in Zeiten der großen Erregung über das Schul⸗ unterhaltungsgesetz berufen worden ist. Herr Brandau hat sich aus⸗ drücklich als Gegner der Sozialdemokratie bekannt. Wenn Herr Brandau den Antisemitismus noch einschätzt, als die Soztaldemokratie, so kann man diesen Standpunkt doch einiger⸗ maßen verstehen. Die Regierung hätte weder in dem Falle Brandau noch in dem Falle Kimpel eingreifen sollen, und wenn der Ministerial⸗ direktor die Erklärung abgegeben hat, kein Lehrer solle wegen frei⸗ sinniger oder liberaler Gesinnung gemaßregelt werden, so möchte ich dringend bitten, nach diesen Worten auch zu handeln. Bezüglich des jahnärztlichen Instituts in Berlin bin ich vielleicht etwas einseitig unterrichtet gewesen; nachdem ich genau über den Fall unterrichtet worden bin, gebe ich zu, daß Herr Williger an dieser Stelle durchaus der richtige Mann ist. Er ist mir als ganz aus⸗ gezeichneter Chirurg von medizinischen Autoritäten bezeichnet worden.

Abg. Brütt (freikons.): Wir stimmen vollständig damit überein, was der Herr Ministerialdirektor über die Maßregelung der Lehrer Brandau und Kimpel hier ausgeführt hat. Sodann möchte ich die Unterrichtsverwaltung bitten, foweit es in ihren Kräften steht, dahin zu wirken, daß die Privatdozenten nur dann zu Proofessoren ernannt werden, wenn sie durch hervorragende wissenschaftliche oder Dozenten⸗ leistungen sich dieser Auszeichnung würdig erweisen.

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Elster erwidert, daß die Unter⸗ richteverwaltung schon seit Jahren den Grundsatz befolgt und auch weiter an ihm festhalten wird, nur denjenigen Privatdozenten den Titel Professor zu verleihen, die sich durch besondere wissenschaftliche oder Dozentenleiskungen ausgezeichnet haben.

Darauf wird gegen 4 ½ Uhr die weitere Beratung des Etats auf Sonnabend 11. Ühr vertagt (außerdem zweite Beratung des Köhlbrandvertrages mit Hamburg und zweite

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Beratung der Eisenbahnvorlage)..

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 19 vom 12. Mai 1909.)

1 Pest.

Pportugal. Auf der Insel Terceira sind im Februar 21 Personen an der Pest erkrankt (und 7 gestorben), im März 4 (3); seit dem 11. März ist kein neuer Pestfall mehr gemeldet, die Isolier⸗ krankenhäuser zu Angra und Praia da Viktoria wurden Ende März geschlossen.

Aegypten. Vom 24. bis 30. April wurden 10 Erkrankungen (und 6 Todesfälle) an der *„ festgestellt, davon 6 (3) in Etsa der Provinz Fayum, 2 (1) in Senures derselben Provinz und 2 (2) in Mallawi der Provinz Assiut.

Britisch⸗Ostindien. Während der beiden Wochen vom 21. März bis 3. April wurden in ganz Indien 6059 + 5722 Er⸗ krankungen und 5035 + 4684 Todesfälle an der Pest angezeigt. Von den 9719 Todesfällen kamen 2023 auf die Präsidentschaft Bombay (darunter 919 auf die Stadt Bombay und 200 auf Karachi), ferner 3343 auf das Punjabgebiet, 2161 auf die Ver⸗ einigten Provinzen, 757 auf Bengalen (darunter 155 auf Ansgten, p 560 auf Rajputana, 389 auf Burma, 342 auf die Zentralprovinzen, 63 auf den Staat Mysore, 45 auf die Präsidentschaft Madras, 31 auf Zentralindien, 4 auf Hyderabad und 1 auf Kaschmir.

Hongkong. Vom 7. bis 20. März sind in der Kolonie 5 Chi⸗ nesen an der Pest erkrankt und 6 gestorben. ie 1““ 8

Pest und Cholera.

Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 28. März bis 3. April 94 Personen an der Pest und 129 an der Cholera.

Cholera.

Rußland. In der Stadt St. Zeit ”. April bis 1. Mai 8 Choleraerkrankungen und 2 Todes⸗ fälle gemeldet.

Gelbfieber.

etersburg wurden in der

Es gelan zur Anzeige auf der Insel Barbados vom 28. März bis 3. April 3 Erkrankungen und 2 Todesfälle, in Para vom 7. bis 20. März. 9, in Pernambuco vom 1. Dezember bis 1b. Februar 1 und in Guayaquil vom 14. bis 27. März 28 Todesfälle. Pocken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 2. bis 8. Mai sind 5 Erkrankungen ausländischer Arbeiter gemeldet worden, und zwar je 1

Für die Vorwoche wurde nachträglich 1 Fall in Lichtenhain (Kreis Saalfeld, Sachsen⸗Meiningen) gemeldet. 1 Oesterreich. Vom 25. April bis 1. Mai in Galizien 111, in der Stadt Czernowitz (Bukowina) 3 Erkrankungen. 2 Genickstarre. In der Woche vom 25. April bis 1. Mai sind 52 Erkrankungen (und⸗ 24 Todesfälle) angezeigt worden in folgenden Regierungsbezirken lund Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin 2 (Berlin]!, Arnsberg 14 (7) (Altena 10 (5), Bochum Stadt, Gelsenkirchen Land je 1, Herne, Siegen je 1 (1)), Breslau 3 (1) [Namslau 2 (1), Waldenburg 1), Koblenz 1 (1) [Neuwied], Cöln 2 (1) [Bon Stadt 1, Cöln Stadt 1 (1)), Düssel⸗ dorf 14 (5) [Duisburg 2, Essen Stadt 5 (1), Essen Land 4 (2), Gladbach Stadt (1), Gladbach Land, Rheydt je 1, Ruhrort Land 1 92 Königsberg 1 (1), [Wehlau]z, Köslin (1) [Dramburg], Lüneburg 2 (1), [Lüneburg Stadt 1 (1), Uelzen 1], Minden 1 (1), [Bielefeld Stadt (1), Wiedenbrück 1), Münster 3 (2) [Recklinghausen Stadt (1), Recklinghausen Land 3, Stein⸗ furt (1)), Oppeln 1 (1) ([Kattowitz Land)’, Posen 1 (1) [Krotoschin), Potsdam 1 Niederbarnim)], Stade 1 (1) (Keh⸗ dh gee, Stettin 1 (Stettin]!, Wiesbaden 4 (Frankfurt a. M. tadt]. Schweiz. Vom 18. bis 24. April 5 Erkrankungen, davon 3 in Lausanne, je 1 in einer anderen Ortschaft des Kantons Waadt und im Kanton Bern.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau 13, St. Fetessut 2, Kalkutta (28. März bis 3. April) 281 Todesfälle; Nymwegen in Gelderland (28. Apceil bis 4. Mai) 1, Odessa 6, Paris 3, St. Petersburg 13 Erkrankungen; Varizellen: New York 119, Wien 42 Erkrankungen; Fleck⸗ fieber: Moskau 12, Odessa 1 Todesfälle; Odessa 13, St. Peters⸗ burg 5 Erkrankungen; Rückfallfieber: Moskau 2, Odessa 8, S es 1 Todesfälle; Odessa 86, St. Petersburg 70 Erkrankungen; enickstarre: Dublin (25. April bis 1. Mai) 1, Glasgow, London je 2, New York 8 Todesfälle; Kopenhagen 1, New ork 8, Wien 1 Erkrarnkungen; Tollwut: Budapest 1 Er⸗ rankung; Milzbrand: Berlin 1 Erkrankung; Influenza: Berlin 5, Braunschweig 3, Halle 2, Amsterdam 7, Budapest, Kopenhagen je 1, London 32, Moskau 8, New York 24, Paris 7, St. Peters⸗ burg 8, Rom 10, Stockholm 2, Wien 1 Todesfälle; Kopenhagen 120, Odessa 33 Erkrankungen; Körnerkrankheit: Reg.⸗Bez. Allenstein 143 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Keuchhusten in Glasgow Erkrankungen wurden an⸗ gezeigt in Budapest 25, Kopenhagen 28, New York 42, Wien 80; desgl. an Typhus (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 0,46 %): in Erfurt Erkrankungen wurden gemeldet in Paris 66, St. Petersburg 27; ferner kamen Erkankungen zur An⸗ zeige an Scharlach im Landespolizeibezirk Berlin 190 (Stadt Berlin 114), im Reg.⸗Bez. Arnsberg 174, in Nürnberg 46, Hamburg 95, Budapest 64, Edinburg 29, Kopenhagen 36, London (Kranken⸗ häuser) 305, New York 353, Odessa 39, Paris 238, St. Petersburg 75, Prag 33, Stockholm 30, Wien 145; desgl. an Masern und Röteln im Reg.⸗Bez. Posen 248, in Nürnberg 70, Budapest 128, Christiania 24, Kopenhagen 200, New York 953, Paris 277, St. Petersburg 136, Prag 60, Wien 354; desgl. an Diphtherie und Krupp im Landespolizeibezirk Berlin 117 (Stadt Berlin 87), im Reg.⸗Bez. Düsseldorf 103, in Hamburg 28, Christiania 37, Kopen⸗ hagen 30, London (Krankenhäuser) 117, New York 309, Paris 57, St. Petersburg 62, Stockholm 22, Wien 74.

Belgien.

Die belgische Regierung hat die zur Verhütung der Ein⸗ schleppung der Beulenpest aus Venezuela angeordneten Quarantänemaßregeln wieder aufgehoben. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 13. Februar d. J., Nr. 38.)

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten MNachrichten für Handel und Industrie“.)

Industriebegünstigungen in Rumänien.

Der rumänische Ministerrat hat auf Grund des Industrie⸗ begünstigungsgesetzes nach dem Rumänischen Staatsanzeiger vom 14 /27. April d. J. (Nr. 11) die folgenden Vergünstigungen gewährt:

Der Fabrik für Herst ene flüssiger Kohlensäure Leon Chiea Dumbräveni, Bezirk Botosani, die zollfreie Einfuhr für 1000 Stahlzylinder; davon 500 mit einem Fassungsvermögen von acke. 500 mit einem solchen von 10 kg ein für allemal auf ein Jahr.

Der in der Gemeinde Cuza⸗Vodä, Bezirk Constantza, von Japy, Weillard, Hertzog & Co. zu gründenden Fabrik für Herstellung von Schrauben, Bolzen und anderen Gegenständen aller Art aus Eisen oder anderen Metallen ist die zollfreie Einfuhr für Maschinen, Maschinenteile und Zubehör⸗ stücke auf 15 Jahre und die zollfreie Einfuhr für die zur ersten Einrichtung notwendigen Maschinen ein für allemal und nur auf ein Jahr gewährt worden. 1

Auf Grund des Fadestriebegänfttaneeeltges sind nach dem Rumänischen eXn n. vom 15./28. April d. J. (Nr. 12) ferner die nachfolgenden Industriebegünstigungen gewährt:

Der Fabrik zur Herstellung von Lacken, Oelen, Farben und chemischen Farben Karl Zimmer u. Co. in Bukarest die zollfreie Einfuhr für Maschinen, Maschinenteile und Zubehörstücke auf die Dauer von 15 Jahren.

Der Zellulosefabrik A.⸗G. in Braila die zur ersten Ein⸗ richtung notwendigen Materialien, und zwar: 10 000 kg

aserisolsermaterial für die 5l Pelanee 20 000 kg

soliermaterial für auf eine sehr * Temperatur (bis zu 400° C.) erhitzte Dämpfe, 15 000 kg imprägnierte, den Säuren widerstehende Masse für das Verdichten der Ausfütterung der Säuretürme und zum Verlegen zwischen die doppelten Bretterlagen, 30 000 kg Josolier⸗ material aus Kork, Kieselgur, Asbest usw. in Platten, Stücken und pulverisiertem Zustand ein für allemal und nur auf ein Jahr.

Dem von der Aktiengesellschaft für die I“ Dampfsägefabrik vorm. P. u. C. Goetz zu Galatz in dem er Neholu, Gemeinde Paltine sci, Bezirk Buzu, zu gründenden Säge⸗ werk die zollfreie Einfuhr für Maschinen, Maschinenteile und Zubehörstücke auf 15 Jahre, die zollfreie Einfuhr für die zur ersten Einrichtung benötigten Maschinen, 25 Gatter verschiedener Größen, Zirkularsägen, 2— Fisenbahnbau. material, 260 Paar Stahlräder für 130 gonetts ein für allemal

und nur auf ein Jahr. Die vorgedachten Bekanntmachungen der Nr. 11 liegen während

und 12 des Bukarester Staatsan

in Gnieschau (Kreis Dirschau, Reg.⸗Bez. Danzig) und in Züssow

der nächsten zwei Wochen im ureau der „Nach⸗ 8