]
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
Quelttät
gering
mittel gut Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge
niedrigster
höchster — niedrigster höchster niedrigster höchster [Doppelzentner
ℳ8. ℳ ℳ 274 ℳ.
Außerdem wurden
(Spalte 1) nach überschläglichen
Doppelze
Am vorigen
Durchschnitts⸗ Markttage
80
Allenstein
b676856 Lissa i. Pos. Krotoschin. Schneidemühl Seaiie ; en
rehlen i.
Schweidnitz. Liegnitz. Hildesheim Mayen. Crefeld. Geldern. Neuß. Landshut. Augsburg Döbeln
Mainz . St. Avold
„ „ 5„ 111111212 „ „ 9. 1—.¹“] . 99.ee.
euasasaa üeaasaaeaasen
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Giengen... Bopfingen.
Allenstein Thorn.. ö5 Lissa i. Pos. Krotoschin . Schneidemühl. 1314“ Strehlen i. Schl. Schweidnitz.. Glogau. . Liegnitz. Sg ayen. Crefeld. Neuß.. Geldern. Landshut. Augeburg Döbeln. Bopfingen Mainz. St. Avold
80 *
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892 —
Allenstein eö“] Posen.. Lissa i. Pos. Krotoschin. Schneidemühl Breslau. .
Strehlen i. Schl. Schweidnitz.
Liegnitz 8 Mayen
Crefeld 1 . “ hbF
Braugerste
8 8 Braugerste
9 * 9 9 9 2 2* 9
2 9 2.
2 * 9
Allenstein. Ib58 Posen. Lissa i. Pos. . Krotoschin.. Schneidemühl. Breslau... Strehlen i. Schl. Schweidnitz. 8 Glogau. . Liegnitz.
Hildet heim. Mayen
Crefeld
Geldern. . ö bbö .ö“ 1“ 14,70 FX4121ꝙꝑ— 15Q— 8 E ““ — Saarlouis v “ 19,00 Landehut. 1“ 16,67 Augsburg 4 8 18,60 Döbeln 2 . . 2 2 Biengen -. ö 4 1885 Bopfingen. “ . vEEEE111“ “ 18,75 ͤ111A1“A4“ —
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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Sin liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis ni
Berlin, den 22. Mai 1909.
23,53 24,79 24,79 26,00 26,00
23,00 23,50 23 50 24,00 24,00 23 50 23,60 24 50 24,60 25,30 24 10 24 50 24 50 24,90 24 90 25,00 25,00 25,50 25,50 26,00 22,90 23,90 23,90 25,40 25,40
25,30 25,30 25,60 25,60 25,80 24,00 — — 27,33 27,67 28 00 28,33 28,67
Weizen.
— 23,80 24,00 — 24,50 24,50 — — 24,90 24,90 25,30 25,30
25,80 26,20 hhc ixe — — 24,00 24,00
25,00 25,00 26,00 26,00
26,00 26 00
2700 227,60 27,80 28,00 25,00 25,40 25,70 25 90 25,50 25,50 26,00 26,00 25,00 256,00 ae es
Kernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 26,10 26,10 26,20 26 20 26,00 26,00 26,40 26,40
Noggen. 17,28 17,28 18,50 18,50 16,90 17,10 17,30 17,40 18,60 18,80 19,00 19,20 18,20 18,30 18,40 18,50 18,20 18,20 18,50 18,50 18 00 18 00 18,20 18,20 17,40 17,70 17,80 18,40 17,55 17,55 18,10 18,10 17,70 18,10 18,10 18,50 18,60 18,60 19 00 19,00
17,80 17,80 18,00 18,00 17,80 18,00 — — 18 00 18,00
18,50 18,50 19,00 19,00 17,70 17,70 18,70 18,70 18,40 18,70 18,70 19,00 17,86 18,21 18,57 19,29 18,00 18 20 19,00 19,00 17,20 17,60 18,00 18 20
17,20 18,25 18,00
14,57 15 60 17,00 17,80 18,50 16 80 14 40 18,00 17,75 14 00 17,40 18,50
14,20 19,60
19,00 18,80 19 40 19 00 18,70 18,50 18,10 18,30 17,80 18,80 18 60 20,00
17,00
18,00 18,00 14,70 16,20
19,00 20,00 17,20 18,28 19,20 19,40
19,00
18,40 18,80 18,75
19,00
17,20 18,25 18,75
14,57 15,90 17,00 17,90 18,50 17,00 14,70 18,40 17,75 14,50 18,20 18,50
14 40 19,60
19,00 18,80 19,50 19,00 18,70 18,50 18,60 18 30 18,20 18,80 18,80 20,50
17,00 18,50 1620 20,30 18,82 19,70 19 20 18,80 20,00
17,60 18,60
erste. 15,71 16,20
18,00 19,00 17,20 14 80 18,50 18,50 14,50 18 20 19,00 18,00
20,00
aser. 20,00 19,10 19,60 19,10 19,20 18,80 18,70 18,80 18,60 19,40 19,25
18,00 18,00 18 50 17,70 20,00 20,60 19,35 19,80 19 40 19,00 19,20
19,50
17,60 18,60
Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mit cht vorgekommen ist, e
Kaiserliches Statistisches Amt. V.: Dr. Zacher.
urchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechn ericht fehlt.
eteilt. Der 8 Punkt (.) in den letzten sechs S
Preußischer Landtag.
“ Herrenhaus. 1““ 10. Sitzung vom 21. Mai 1909, Nachmittags 11 ½ Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Präsident Freiherr von Manteuffel eröffnet die Sitzung mit der Mitteilung, daß auf die Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen zum Geburtstage übermittelten Glückwünsche des Herrenhauses folgendes Telegramm eingegangen ist:
„Für die mir namens des Herrenhauses zu meinem Gehurtstage dargebrachten freundlichen Glückwünsche sage ich meinen aufrichtigsten Dank. Wilhelm, Kronprinz.“
Am 6. Mai ist das Mitglied von Alvensleben, am 15 Mai das Mitglied Graf von Brockdorff⸗Ahlefeldt verstorben. Das Haus ehrt ihr Andenken in der üblichen Weise.
1
Auf der Tagesordnung steht Kommunalkommission über den Ge die Heranziehung der Beamten, Elementarlehrer Kirchendiener zur Gemeindeeinkommen⸗
und unteren steuer.
Die Kommisson empfiehlt durch ihren Referenten Ferne
orlage in der ihr vom A gegebenen Fasfung anzunehmen und den Beschluß zu fassen, derholt um Vorlegung des statistischen sie im Verfolg des Beschlusses des 905 erhoben hat“. 1905 verlangte die Erhebung iner Statistik über die Einbuße an Steuer⸗ ende Kommunalsteuergesetzgebung innerhalb der Monarchie in typischen
von Sydom, die V
„die Regierung wie Materials zu ersuchen, das Herrenhauses vom 27. Juni 1 stehend erwähnte und Vorlegung e einnahmen, die durch die besteh bezüglich der Beamten
“ entsteht.
Beschluß von
unächst der Bericht der etzentwurf, betreffend
bgeordnetenhause
Der vor⸗
4
Herr Vosberg⸗Potsdam: Die vom Hause 1905 Statistik ist uns bis heute nicht mitgeteilt worden. entsprechende versucht und bin in den Besitz einer Reihe von Za lichen Ausfall manche Gemeinden Durchschnittlich wird der des Gemeindesteuersolls angenommen, erhebt sich de
Rundfrage
gekommen, welche zeigen, welchen erheb durch das Beamtenpiivileg erleiden müssen. Ausfall auf Kommunen das Zehnfache dieses Betrages. zu wünschende
Eine durchg Millionen für die Ab⸗
vorhandenen Beamten nicht dieser Betrag
auch wirklich bringt, ja si
Zustand einen Fortschritt bedeutet, ist zweifelbaft. Maßregel, d. h. die Heranziehung sämtlicher Finanzfrage ein Hindernis finden, lösung des Privilegs hinsichtlich der zutreiben sind. Bei gutem beschaffen lassen. an der Abschaffung dieses Privilegs;
Willen hätte sich doch wohl Regierung selbst hat ein großes JI es liegt nicht in ihrem In
zaß die Beamten an den kommunalen Aufgaben gleichgültig vorüber⸗ chen. Ebenso liegt die Aufrechterhaltung des Privilegs auch keines⸗ ng im Interesse der Beamten selbst, die dadurch den Kommunen egenüber in eine ganz schiefe Lage geraten. Ich kann für das Gesetz ber als eine Abschlaaszahlung stimmen.
Herr Körre,Königsberg: Die Vorlage zieht die Grenze
125 % Zuschlag zur Staatseinkommensteuer; wo bleibt die Kommune, deren Zuschlag ein höherer ist? Hoffentlich nitmmt
das Haus wenigstens einstimmig die vorgeschlagene Resolution an,
damit uns endlich die erhobene Statistik zur Kenntnis gebracht wird. Diese ist nach meiner Ueberzeugung nur deshalb nicht vorgelegt worden, weil man daraus ersehen haben würde, zu welchen krassen Ungerechtigkeiten das Beamtenprivileg geführt hat.
Herr Ehlers⸗Hanzig schließt sich diesen Darlegungen voll an und würde die Ablehnung des ganzen Entwurfes sehr gern sehen. Natürlich sei die Aufhebung des Privilegiums den Beamten gegenüber, die es besitzen, nur gegen eine angemessene Entschädigung “ Oberregierungsrat Dr. Freund: Die Staatsregierung ist
der Unvollkommenheit ihrer Vorlage vollkommen bewußt gewesen, und e bedauert, daß sie nicht mehr zum Vorteil der großen Städte hat aus⸗ allen können. Dieser Wunsch ist einfach an der Geldfrage gescheitert. Gerade die Höhe der Ausfälle, die einzelne Kommunen erleiden, pricht dafür, daß der von der Vorlage betretene Weg der richtige st. Der Bedarf an Entschädigungen würde selbstverständlich nur durch neue oder erhöhte Steuern aufgebracht werden können. Die Differenzierung der Beamtenschaft in eine alte und eine neue ist ein sehr übler Notbehelf, aber es hat sich eben ein anderer Ausweg nicht gefunden. .
Herr Dr. Fuß⸗Kiel: Ich empfehle die Annahme dem Hause, weil das Gesetz trotz der stehenbleibenden Erschwerungen für die Gemeinden doch nicht wertlos ist, vielmehr nach erfolgter Besserung der Finanzlage über kurz oder lang noch weiter verbessert werden wird. Pa das Gesetz vom 1. April 1909 an Gesetzeskraft haben soll, entsteht der Zweifel, ob die Beamten, die auf Grund des Gesetzes nachträglich veranlagt werden sollen, einen Rechtseinwand hiergegen daraus geltend machen können, daß das Gesetz erst nach dem 1. April 1909 verabschiedet wird.
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund erklärt dieses Bedenken für unbegründet. Das Gesetz ergreift auch bereits erfolgte Steuer⸗ veranlagungen.
Herr Ehlers⸗Danzig: Die vorher vom Regierungslisch er⸗ folgten Darlegungen beweisen auch ihrerseits, wie dürftig und unzulänglich die Regelung ist, welche die Vorlage bringt. Ich er⸗ kenne aber an, daß bei der heutigen ööb- eine befriedigendere Regelung sehr schwierig wäre. Jedenfalls ist es kein Schritt zum Besseren, wenn man jetzt sonusaßfn Beamte zweiter Klasse schafft, und zwar hauptsächlich aus den Minderbesoldeten, die jetzt die volle Kommunalsteuer zahlen müssen. Ich bitte gerade diejenigen Mit⸗ glieder des Hauses, die nicht als Oberhäupter von Kommunen inter⸗ essiert sind, einmal der Welt zu zeigen, daß das Herrenhaus im stande ist, auch einmal eine Vorlage abzulehnen.
Herr Körte: Ich unterstütze diese Bitte. Durch die Ab⸗ lehnung würde zurzeit weder den Kommunen noch dem Staate, noch den Beamten selbst ein Schaden zugefügt werden. Die Regierung vertritt 8 selbst die Vorlage nicht mit der Wärme, wie man es er⸗ warten sollte. 1
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund tritt diesen Ausführungen entgegen.
8 Per Vosberg: Die große Mehrheit der Kommunalchefs, die dem Hause angehören, zieht es vor, nicht Prinzmpienreiterei, sondern praktische Politik zu treiben und die Vorlage als eine Abschlagszahlung anzunehmen.
Nachdem die Herren Dr. Fuß und Ehlers ihre Stellung⸗ nahme nochmals vertreten haben, werden in der Spezial⸗ diskussion ohne Debatte die 8§ 1 bis 3 des Entwurfs an⸗ genommen.
§ 4 regelt die Ausführung der Vorschriften des Gesetzes bezüglich des Verhältnisses zu den Kreissteuern. Der Schluß⸗ satz des § 4 bestimmt: 1
Sndge. verbleiben hierbei die den Satz von 100 % über⸗ steigenden Zuschläge dem Kreise insoweit, als er zur Deckung seiner
Bedürfnisse die Einkommensteur mit Umlagen heranzieht.“
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund konstatiert, daß durch diesen Zusatz die Provinzialbesteuerung ebensowenig berührt wird, wie dadurch, ob die Beamten tatsächlich mit 100 oder 125 % zu den Gemeindesteuern herangezogen würden, und wie sich die Steuer⸗ leistungen der Beamt’en zwischen Gemeinde und Kreis verteilen.
Herr Dr. Bender⸗Breslau beanstandet die im § 4 vorgeschlagene Regelung und beantragt besondere Abstimmung über den letzten Absatz des § 4.
8 heimer Oberregierungsrat Dr. Freund erklärt die Bedenken des Vorredners für unbegründet. .
Nach einer kurzen Erwiderung des Herrn Dr. Bender wird § 4 in seinen beiden Absätzen angenommen, ebenso das Gesetz im ganzen.
Bezüglich der vorgeschlagenen Resolution bemerkt 1 Gelriger Oberfinanzrat Dr. Strutz: Die 1905 erhobene Statistik liegt bereits vier Jahre zurück und würde auf die heutigen Verhältnisse nicht mehr vollständig Pa sen da diese sich inzwischen vielfach geändert haben. Ich stelle anheim, zu erwägen, ob dieses Material in Zukunft noch den aktuellen Wert hat, der ihm hier beigelegt worden ist. “
Herr Dr. Fuß: Gewiß ist eine Statistik von 1905 heute nur mit Vorsicht zu gebrauchen; indessen wird die Regierung doch nicht so formalistisch denken, dasjenige Material, welches sie inzwischen noch zur Verfügung erhalten hat, dem Hause vorzuenthalten.
Die Resolution wird abgelehnt.
Herr Dr. Hillebrandt⸗Breslau erstattet den Bericht der VIWI“ ssion über den Gesetzentwurf, betre end die Umzugskosten der Geistlichen der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen, durch den dem Kirchengesetz gleichen Titels die staatsgesetzliche Bestätigung erteilt wird. Die Kommission beantragt die unveränderte Annahme der Vorlage.
Graf von Zieten⸗Schwerin: Als Präsident der V. General⸗ svnode möchte ich Ihnen dieses Staatsgesetz zur Annahme empfehlen. Das Kirchengesetz ist von der Generalsynode der älteren Provinzen, sowie von den Provinzialsynoden von Rheinland und Westfalen un⸗ verändert angenommen worden.
Dr. Freiherr von der Goltz: Gegen das Kirchengesetz lassen sich Bedenken erheben, und außerdem tritt in diesem Herbst die Generalsynode wieder zusammen, es wäre also eventuell Gelegenheit gegeben, diesen Bedenken durch eine andere Fassung des Gesetzes gerecht zu werden. Nach der Vorlage werden Umzugskosten auch dann fällig, wenn ein Umzug gar nicht stattfindet; denn die Fälle sind nicht selten, wo die Söhne oder die Schwiegersöhne von Pastoren dem Vater oder Schwsegervater im Amte folgen. Anderseits werden die Gemeinden mit den Umzugskosten auch dann belastet, wenn sie auf die Besetzung der Stelle gar keinen Einfluß gehabt haben, die Berufung vielmehr durch den Patron oder durch das Kirchenregiment erfolgt. Ich bitte die kirchlichen Organe, den vor etragenen Be⸗ denken Beachtung zu schenken und den betreffenden Dispositionsfonds 4 bedürftige Gemeinden jedenfalls unverkürzt für diesen Zweck zu
rwe den.
Ministerialdirektor von Chappuis: Das Gesetz entspricht dem lang gehegten Wunsche der beteiligten Kreise, die Umzugskostenfrage einheillich zu regein. Nach § 1 des Kirchengesetzes erhält jeder Geistliche b im Antritt des Pfarramtes einer Kirchengemeinde von dieser eine Vergütung für Umzugskosten. Damit erledigt sich formal ein Teil der von dem Vorredner erhobenen Bedenken. Den erwähnten
Dispositionsfonds wird der Oberkirchenrat jedenfalls dem Bedürfnis entsprechend auch zu erhöhen bereit sein.
Herr D. Dryander: Die Mahnung des Freiherrn von der Goltz, mehr Rücksicht auf die Gemeinden zu nehmen, veranlaßt mich zu der Erwiderung, daß die hier in Frage stehenden Lasten für die Gemeinden sehr geringfügig sind. Unendlich viel höher steht der ideale Wert des Gesetzes. Es wird verhüten, daß die zarten Be⸗ ziehungen zwischen Geistlichen und Gemeinde sofort beim Amtsantritt
des Geestlichen durch das Feilschen um eine größere oder mindere
Umzuͤgskostenvergütung einen erdigen Beigeschmack erhalten. Die Vorlage wird angenommen.
Ess folgt die einmalige Schlußberatung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Gebühren der Medizinal⸗ beamten.
Der Berichterstatter, Professor Dr.] Küster⸗Marburg, beantragt, die Vorlage in der vom anderen Hause be⸗ schlossenen Fassung anzunehmen.
eheimer Oberregierungsrat 8S von Zedlitz und Neu⸗ kirch: Die Frage des Berichterstatters, ob die in den Etat ein⸗ gestellten Fonds zu Entschädigungen für Ausfälle, welche gewisse Be⸗ amtenkategorien, darunter auch die vollbesoldeten Kreisärzte, durch die neue Besoldungsordnung erleiden, dauernd zur Verfügung stehen, kann nicht einheitlich beantwortet werden. Für die Kategorie der vollbesol⸗ deten Kreieärzte ist der Entschädigungsfonds als künftig wegfallend in den Etat gestellt. Für einen Teil der nicht vollbesoldeten Kressärzte dagegen, und zwar für solche in den Städten mit Königlicher Polizei⸗ verwaltung, werden nicht unbedeutende dauernde Ausfälle entstehen, und für diese ist der Entschädigungsfonds als dauernd in den Etat auf⸗ genommen.
Herr Dr. Struckmann⸗Hildesheim: In den Provinzen Hannover und Posen ist die Lage der Kreisärzte insofern un⸗ gunstiger, als sie für die Erfüllung gewisser ortspolizeilicher Auf⸗ gaben weder von den Gemeinden, noch vom Staate Entschädigung erhalten, sie sind allein auf den Bezug von Reisekosten und Tage⸗ geldern verwiesen. Ich nehme an, daß ihnen der Anspruch hierauf unter allen Umständen zusteht, die Staatskasse also immer dann ein⸗ tritt, wenn die Gemeinden oder die Beteiligten nicht zahlungs⸗ pflichtig sind. 8
Geheimer Oberregierungsrat Freiherr von Zedlitz und Neu⸗ kirch bestätigt diese Auffassung.
Die Vorlage wird hierauf im einzelnen und darauf im ganzen einstimmig angenommen.
Der Gesetzentwurf wegen Aenderung der Amts⸗ gerichtsbezirke Kreuzburg (O.⸗S.) und Kupp, nach dem die Gemeinde Georgenwerk im Landkreise Oppeln am 1. Juli 1909 vom Bezirk des Amtsgerichts in Kupp abgetrennt und dem des Amtsgerichts in Kreuzburg (O.⸗S.) zugelegt werden soll, wird in einmaliger Schlußberatung nach dem Antrage des Berichterstatters, Oberbürgermeisters Johansen⸗Minden ohne Debatte unverändert angenommen, ebenso der Gesetzentwurf, betreffend Errichtung eines Amtsgerichts in Wetter unter Abtrennung der Bestandteile seines Bezirks von den bis⸗ herigen Bezirken der Amtsgerichte Hagen und Haspe.
Es folgt die einmalige Schlußberatung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in Weißwasser und die Aenderung der Amtsgerichts⸗ bezirke Muskau und Triebel.
Nach dem Antrage des Referenten Grafen von Arnim⸗ Muskau wird die Vorlage angenommen, nachdem ein Kommissar des Justizministers erklärt hat, daß die Um⸗ wandlung der Hilfsrichterstelle in Muskau wahrscheinlich noch vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in eine etatsmäßige Richterstelle stattfinden wird.
Um 5 Uhr wird ein Vertagungsantrag abgelehnt.
Das Haus nimmt noch mündliche Berichte der Unter⸗ richtskommission über Petitionen, welche das höhere Mädchenschulwesen betreffen, entgegen. Berichterstatter ist Herr Dr. Klein.
Eduard Loeser in Friedenau, Helene Lange in Grunewald und Maria von Bredow ia Charlottenburg, diese namens des Zentral⸗ verbandes zur Durchführung der Mädchenschulreform, petitfonieren um Abänderung der Bestimmungen über die Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens. Die Abteilung der pro facultate docendi geprüften Lehrerinnen des Verbande; akndemisch gebildeter und studierender Lehrerinnen petitioniert um Gleichstellung der pro facultate docendi geprü ten Lehrerinnen mit den akademisch ge⸗ ünettn Lehrern in bezug auf Ausbilvung, Anstellungsfähigkeit und
ehalt.
Der Verband Stettiner Privatschullehrerinnen (Maria Simon und Gen.) wünscht Verbesserung der Besoldungs⸗ und Anstellungs⸗ verhältnisse der Lehrerinnen an staatlich anerkannten privaten höheren Mädchenschulen. — Eine Petition des Dr. Rudolf Knauer zu Berlin verlangt finanzielle Unterstützung der staatlich anerkannten privaten
bei Uebertritt in den öffentlichen Schuldienst, Altersversorgung der Lehrkräfte und Leiter privater höherer Mädchenschulen und Abfindung für die Leiter solcher Schulen bei einem durch die Er⸗ richtung öffentlicher Schulen verursachten Eingehen ihrer An⸗ stalten. — Die Schulvorsteherin A. Schmidt in Düsseldorf petitioniert namens der preußischen Vorstandsmitglieder des Bundes deutscher Privatmädchenschulen um Neuregelung der Konzessionsverhältnisse und staatliche Subventionierung der Privatmädchenschulen, Unter⸗ stellung derselben unter staatliche, nichtkommunale Aufsicht, Aenderung der Vorschriften für Erlangung der Unterrichtserlaubnis, Anrechnung der Dienstzeit in Privatmädchenschulen beim Uebertritt in den öffentlichen Schuldienst, stantliche Beihilfe zur Alters⸗ versorgung und Titelverleihung für die Lehrkräfte der Privatmädchen⸗ schulen. — Marie Stritt in Dresden und Anna Pappritz in Berlin fordern namens des Bundes deutscher Frauenvereine die Zulassung besonders befähigter Mädchen zu den höheren Knabenschulen; Bertha Reinicke in Osnabrück allgemein die Zulassung von Mädchen zu den höheren Knabenschulen; Ida Helmentag in Koblenz namens des Vereins „Frauenbildung und Frauenstudium“, Abteilung Koblenz, die Kulassung der Mädchen zu den höheren Knabenschulen der Stadt oblenz.
Die Kommission beantragt Ueberweisung der Petitionen des Eduard Loeser, der Maria Simon zu Stettin, des Dr. Knauer und der Schulvorsteherin Schmidt an die Regierung als Material.
Die Kommission beantragt ferner U bergang zur Tagesordnung hin⸗ sichtlich der Frage der Koedukation und betreffs des Verlangens der der pro facultate docendi geprüften Lehrerinnen mit den akademisch gebildeten Lehrern, im übrigen sollen auch die Petitionen von Helene Lange und Maria von Bredow der Regierung als Material überwiesen werden.
Herr Dr. Struckmann spricht seine Genugtuung darüber aus, daß das große Werk der Reform des höheren Mädchenschul⸗ wesens im großen und ganzen gelungen ist. Daß nicht alle Wünsche erfüllt seien, werde durch diese Petitionsflut bewiesen. Bedauerlicher⸗ weise habe sich die Kommission gegenüber der Fiag⸗ der Koedukation gänzlich ablehnend verhalten. In Hildesheim sei in den Fortbildungs⸗ schulen der gemeinsame Unterricht beider Geschlechter mit dem frucht⸗ bringendsten Erfolge erteilt worden. Das Verlangen „besonderer Berechtigungen“ für die Frauenschulen sei ganz unberechtigt.
Herr Dr. von Studt: Ic habe als Leiter von Provinzial⸗ schuskollegien in Ostpreußen und Westfalen 15 Jabre lange reichliche Erfahrung auch auf diesem Teil des Uaterrschtsgebiets gesammelt und die Reformbedürfnisse des Mädchenschulwesens nur zu genau erkannt. Während meiner ministeriellen Tätiskeit habe ich es mir angelegen sein lassen, diesen Zweig der Unterrichtsverwallung
durch fortgesetzte Erhöhung der staatlichen Fonds zu fördern. Zu⸗
höheren Mädchenschulen, Anrechnung der Dienstzeit an denselben
meiner Freude ist jetzt die Mädchenschulreform, die im wesentlichen auf die von mir im Jahre 1906 abgehaltene Konferenz zurückgeht, in das Stadium der Verwirklichung getreten. Der aufgestellte Plan ist noch entwicklungsfähig. In der Frage der Koedukation halte ich den Antrag auf Uebergang zur Tagesord ung über die auf sie bezüglichen Petitionen für durchaus begründet. Hier muß nach dem Grundsatz: principiis obsta gehandelt werden. Auch die in Amerika hier gemachten Erfahrungen sind zum Teil sehr fragwürdig.
Herr Dr. Hamm: Ich rechne mich zu den Freunden der Koedukation, die auch in der Kommission und im Hause vorhanden sind. Jedenfalls hat auch die Kommission nicht grundsätzlich und für alle Zeit ablehnend sich der Frage gegenüber verhalten wollen. Hierauf gelangen die Kommissionsanträge zur Annahme.
Eine Petition von Professor Dr. Gutzmer in Halle namens des Deutschen Ausschusses für den mathematischen und naturwissenschaft⸗ lichen Unterricht um Förderung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts an allen Arten von Unterrichtsanstalten beantragt die Unterrichtskommission der Regierung zur Erwägung zu überweisen. G
Referent ist wiederum Herr Dr. Klein, Göttingen. Ministerialdirektor D. Schwartzkopff: Den wertvollen An⸗ regungen des Reftrenten kann die Staatsregierung nur dankbar sein. In vielen Wünschen, die in der Richtung der Petitionen liegen, begegnet sie sich mit den Petenten. Auch in Zukunft wird die ööö“ darauf bedacht sein, in diesem Sinne weiter⸗ zuwirken.
Fürst zu Salm⸗Horstmar empfiehlt namens des Kepler⸗Bundes, die Petition zur Erwägung zu überweisen. Es gelte, auch auf diesem Wege dem von Professor Haecen Fena ausgehenden Monistenbund und den durch ihn verbreiteten Hypothesen entgegenzutreten; diese Be⸗ strebungen des Monistenbundes könnten nur dahin führen, das deutsche Volk in Materialismus und Atheismus verfallen zu lassen.
Ein Antrag des Herrn Dr. Reinke auf Ueberweisung zur Berücksichtigung wird abgelehnt, der Kommissionsantrag angenommen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Schluß 6 ½ Uhr, nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. (Erneute Beratüung über die Besoldungsordnung, das Lehrerbesoldungsgesetz und die Steuergesetze.) .“ 8
Haus der Abgeordneten. 92. Sitzung vom 21. Mai 1909, Vormittage 11 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Das Haus setzt zunächst die zweite Beratung der Novelle zum Allgemeinen Berggesetz bei § 80 f d fort. b
Nach § 80f d werden die Mitglieder des Arbeiter⸗ ausschusses in ihrer Mehrzahl von den Arbeitern gewählt; auf mindestens je 500 Mann der Gesamt⸗ belegschaft entfällt ein Vertreter; die Mindestzahl de Vertreter beträgt drei. Die Belegschaft über Tage muß falls sie re he mindestens 100 Arbeiter umfaßt, bei der Fesnttnen etzung des Arbeiterausschusses angemessen berück⸗ ichtigt werden, mindestens aber durch ein Mitglied aus ihre Mitte vertreten sein.
Die Abgg. Brust (Zentr., Dr. Szuman (Pole) und Genossen beantragen, die Worte „in ihrer Mehrzahl“ zu streichen und die Zahl „500“ durch „300“ zu ersetzen. 1
Abg. Graf von Strachwitz (Zentr.) beantragt fü den Fall der Ablehnung des letzteren Antrags, die Zahl „400“ zu bestimmen. b
Die Abgg. Wolff⸗Lissa (fr. Vgg.) und Dr. Flesch 82₰ Volksp.) beantragen gleichfalls, die Worte „in ihrer Mehr⸗ zahl“ zu streichen. 8
Die Abgg. Leinert (Soz.) und Genossen beantragen, die Worte „in ihrer Mehrzahl“ zu streichen, die Zahl r800⸗ Fnes „200“%, „drei“ durch „fünf“ und „100“ durch „20 zu ersetzen.
Abg. Wolff⸗Lissa (fr. Vgg.) begründet den Antrag seiner Partei auf Streichung der Worte „in ihrer Mehrzahl“. Blieben diese Worte stehen, so würde damit den Arbeitgebern ein Einfluß auf die Arbeiterausschüsse gewährt, der im Interesse des Friedens unerwünscht wäre. Man müsse alles tun, um Mißhelligkeiten und Mißtrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern fernzuhalten.
Abg. Korfanty (Pole) tritt im Interesse der Arbeiter für den Antrag seiner Freunde ein. h
Abg. Leinert (Soz.) führt zur Begründung des sonlal⸗ demokratischen Antrags aus, daß den Arbeitgebern ohnehin nach dem Gesetz das Recht zustehe, jeden Beschluß des Arbeiter⸗ ausschusses ohne weiteres abzulehnen, und nun wolle man ihnen noch obendrein das Recht geben, die Mitglieder des Arbeiterausschusses zu ernennen; dies bedeute, die arbeiterausschuffe zur völligen Bedeutungs⸗ losigkeit herabsetzen. Dagegen wolle der Antrag seiner Freunde Kautelen schaffen, und zwar namentlich durch beerr der Zahl der Arbeiter, für die ein Vertreter zu wählen sei.
Abg. Schulze⸗Pelkum (kons.) erklärt, daß für seine Partei die Anträge der Abgg. Brust, Wolff⸗Lissa, Leinert und Szuman un⸗ annehmbar seien. Gegen den Antrag des Grafen Strachwitz habe sie schwere Bedenken; sie mache aber von der Begründung dieses An⸗ trags ihre endgültige Abstimmung abhängig.
Abg. Dr. Röchling (nl.): Ich kann im Namen der ganzen In⸗ dustrie erklären, daß sie durchaus keine Gegnerin einer perständigen Soztalpolitik ist; ist doch die erste Anregung dam aus industriellen Kreisen, in erster Linie durch den Abg. Freiherrn von Stumm gegeben worden. Der Zentralverband deutscher Industriellen hat sich ausdrücklich mit der Einführung der Altersrente und Invaliden⸗ versicherung einverstanden erklärt. Ich für meine Person habe mich nur gegen eine nervöse und sprunghafte soziale Gesetzgebung erklärt. Einer Fortführung der Sozialpolitik kann nur das Wort geredet werden, wenn die vitalen Interessen der Industrie, sowohl der Arbeit⸗ geber wie der Arbeitnehmer, sorgfältig beobachtet werden. Wir dürfen nicht vergessen, daß unsere Industrie dadurch eine Vorbelastung vor der Industrie der anderen Staaten hat. Die anderen Staaten, besonders Amerika, haben daher viel günstigere Produktionsbedingungen. Es liegt an der Tüchtigkeit und Intelligenz unserer Arbeiter, diese Differenz auszugleichen. Für Leben und Gesundheit der Arbeiter wollen wir alles Mögliche lun; wir haben auch ein warmes Herz dafür. Ich bezweifle das Vor⸗ handensein dieses warmen Herzens bei dem Herrn Gronoweskt und seinen Freunden. Ein warmes Herz für diese Sontal⸗ politik hat nur der, der die Lasten der Armen und Bedrückten auf seine Schultern nehmen will. Hier wird aber eine Soztal⸗ deltte empfohlen, die auf Kosten anderer Leute gemacht werden soll.
uf keinem Gebiete wird so viel Heuchelei getrieben, wie auf dem der Sozialpolitik. 7 Abg. Gronowski (Zentr.): Mit dieser letzten Bemerkung kann err Röchling uns wohl nicht gemeint haben; wir wollen keine prunghafte und nervöse Sozialpolitik, aber die preußische Sozial⸗ politik geht uns nicht schnell genug. Unter Sozia politik verstehen wir nicht nur die Politik, dem Arbeiter mehr Verdienst zu ver⸗ schaffen, sondern die Politik, die ihm Leben und Gesundheit und Sitt⸗ lichkeit sichert. Die Lasten müssen von Arbeitgebern und Arbeit⸗ nehmern getragen werden. Der Abg. Beumer vermahrte sich neulich gegen den Vorwurf, daß seine Rede nicht zur Ueberbrückung des Klassengegensotzes beig tragen habe. Ich halte diesen Vorwurf auf⸗ recht; wer seine Rede gehört hat, muß sagen, daß sie nicht zum Frleden beigetragen hat. Wir wollen duschaus nicht dem Arbeitgehber das Recht nehmen, einen Arbeiter zu entlassen, aber wir wollen feste, dauernde Verhältnisse nach Möglschkeit für die Arbeiter schaffen. Herr Dr. Beumer sogte, bts Unt⸗ nehmer seien keine Sklavenhalter