1909 / 120 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 May 1909 18:00:01 GMT) scan diff

IgWweite Beilage 8 88 zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

88 * 1909.

früheren 8 der Zurückziehung aller Staatszuschüsse mit Freuden die Möglichkeit, in geeigneten Fällen bis auf 25 schaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt aus⸗ zurückzukommen, sollten auch wir mit einem hochherzigen herabzugehen. Die Besteuerung der eigenhändigen Testamente halten gegeben werden. Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen

Entschluß zustimmend darüber quittieren. Eine gewisse Ge⸗ wir deshalb für richtig, weil dadurch der Gebrauch dieser Testaments⸗ die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen

nugtuung empfinde ich darüber, daß der von mir ausgegangene, so form eingeschränkt werden kann; vielfach verfallen eigenhändige bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden

sehr ö Bremserlaß von 1906 jetzt in der Vorlage zu Testamente, weil sie nicht formgerecht sind, der Ungültigkeit. Ueber auf Anordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fällig⸗

seinem vollen Recht gelangt ist; es war die notwendige Voraussetzun eine Besteuerung haben ja die Zeitungen bereits längere, freudig keitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen

für die Einigung mit dem Finanzressort über dieses Ue oerZers e. Artikel gebracht, das sind die Stempel auf Adels⸗ und —BSchuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die 24

Damit schließt die Generaldiskussion. Eine Spezial⸗ itelverleihungen. Ein Geheimer Kommerzienrat wird sich freuen, Verzinsung der einzulösenden Schatzanweisungen aufhört. 8 8 Berlin Montag, den . Mai diskussion findet nicht statt wenn er jetzt 5000 für diesen Titel zahlen muß, anstatt wie § 3. - * Der Antrag ““ vpies as eiecn⸗ e 688 ℳ, 8. e haee 1. scin Fürften Ceecettell wird. 1 10,9 und . kecen 1 zu -”559. 8 . b r werden an den Kommissionsbeschlüssen festhalten. nsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Ein Antrag Rive auf en bloc⸗Annahme findet den Abg. Dr. Lehmann (nl.): Das Gesetz hat doch eigentlich den Zeance die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen veraus⸗ Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln. Widerspruch des Herrn Tramm, während Herr von Buch ihn Charakter eines Verlegenheitsgesetzes, denn es ist gemacht worden, um gabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister. 8 unterstuͤtzt. Nachdem Herr Tramm hienn iderspruch zurück⸗ für die Aufbesserung der Beamtengehälter einen Teil der Mittel flüssig Im übrigen kommen wegen Verwaltung und ges; der Anleihe 1 Tierseuchen im Auslande. t ird d b u machen, die auf anderem Wege nicht zu erlangen waren. Leider die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die d teen im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen amtlichen Nachweisungen.) W hat, mer as Lehrerbesoldungsgesetz in der vom auch der Grundsatz durchbrochen worden, daß der geschriebene Konsolidalion preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197), des (Nach den neuesten im Kaiserlichen C1114“ Hause eschlossenen Fassung en bloc fast einstimmig . . 785 sa ; 86” vje gelibe⸗ on 5 März a9) Seeeh Tilgung 89n Staats. Vorbemerkungen: 1) 82 . 5 85 der 1. sicht 1.a-ena, in der betreffenden Nachweisung eine Angabe für diese Spalte nicht enthalten ist; 3 8 8 auch gegen die Form, in der die engesellschaften und die Gesell⸗ ulden (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903, nach den vorliegenden Angaben nicht vorgekommen sind. 8

Den Gesetzentwurf, W die Abänderung des schascen mit beschränkter Haftung herangezogen werden sollen. Bei betreffend Nebgnüml. eines vnd bec, Heset für die Eisenbahn, -9) Die Beteichnung „Gehöfte“ schließt ein: Ausbrüche (Großbritannien), Ställe, Weiden, Herden (Schweiz und Frankreich), Besitzer (Luxemburg und Niederlande), Ställe YC1“ ) Deorwegen)edhestchn de dnfmerh, wichtigeren Seuchen, wie Rinderpest, Rauschbrand, Wlld. und Rinderseuche, Tollwut, Lungenstuche, Schafpocken, Geftügelcholera, Hühnervest, Büffel gesetzes, beantra er Korreferen ers in der Fassun s on? a 8 1 1 1 8 die 96 bei der wiederholten Beratun Fa allg seit der Abänderung des Stemvelstenergesches haben sich die wirt⸗ Dem Landtage ist von 3 zu 3 Jahren bei dessen regelmäßiger seuche, Hämoglobinurie usw., son in der Fußnote nachgewiesen. geordnetenhause erhalten hat. Ohne Debatte beschließt das sarftllege S Febe tate düäapens Sn Felaneg dn 5 Ri⸗ vhfüchrmmng 88 Gesetzes und der früheren Maul 8 1 ech 1b 8 Schweineseuche*)

5 atten wir auch gegen die von der Kommission gutgeheißene Herab⸗ gleichartigen Gesetze Rechenschaft zu geben. 2 ã Rotlauf der weine 1 e“ referiert dann über die Be scgun 88 Hetehcnug der 8 Uand. u 8 Fhag diesem beigegebenen Begründun und Klauenseuche Schafräude otlauf (einschließlich Schweinepest) 8 . 6 aftlichen Grundstücken; man e die gewerblichen etsverträge 8 . 1“; Prangerdnung sar de⸗ ö11“” 89 Füfch mindestens ebenso behandeln müssen und ohne Beschränkung auf eine wird ausgeführt: 6 1 w. 8b unkbe 98 e, F. chl ofe en Ab verhältn. mäßiig un 28 Höchstgrenze auf 50 % des Stempels ermäßigen sollen. Dagegen könnte Durch die Gesetze vom 13. August 1895, 2. Juli 1898,

ndsätli 8. Widerspe 8 nicht. ossenen Abweichungen bestehe ein der Stempel für die ganz großen Wohnungen bis auf 2 % erhöht werden. 23. August 1899, 9. Jult 1900, 16. April 1902, 4. Mai 1903, (Staaten ꝛc. gru b Bezüglich der Jagdpachtverträge sind wir der Meinung, daß Jagden 15. Juni 1904, 8. Juli 1905, 16. Juli 1906 und vom 12. August 7 Dem Antrage des Referenten, auch die Besoldungs⸗ ein Luxus sind; wer 20 000 Jagdpacht zahlen kann, ist ein reicher 1907 sind zu dem im § 1 des Entwurfs bezeichneten Zwecke Beträge 3 ordnung für die unmittelbaren Staatsbeamten Mann und kann außerdem noch 10 % Stempelsteuer zahlen. Gegen von insgesamt 104 Millionen Mark zur Verfügung gestellt worden. en bloc in der vorliegenden Fassung anzunehmen, wird vom ü5 Fethemung de öö Enec Vermaltunaeenne Foba mnele Fethige S 1 1 8 e 1909 fin. Abefent, wir die schwersten Bedenken. e Stempel auf Adelsprädikate ha en festgelegt. eber den damals noch vorhandenen Restbestand eö“ gleichfalls man mit Recht als eine Gitelkeitssteuer bezeichnet, Hätte ich gewußt,] ist inzwischen zum größten Teile auch verfuͤgt worden. Das Bedürfnit Herr von Wedel⸗Miesdorf: In bezug auf die Ge⸗ 9 Itglic 5 ceelhcer mn Nobelinerung eingzufen. so dnh fach Forasezung 89 mit den esete Fhn 2 Fucust 1 1 3 p; nträge auf no ere Beträge, nach sä⸗ sem Muster, gestellt. egensreichen Werker esteht in demselben Umfange weiter. achd hacte. Sgefapesge auschaff 8 babe 6 fr Abg. Reinbacher (fr. Volksp.): Bei Steuern besteht der das Ziel der früheren Gesetze und die bei srer Dunchsaäbrung da Oesterreich.. 14 1 h wirkende Kraft bis 1. April 1908 wirderhergest i- ace b b Altruismus darin, daß man die Steuern, die der andere tragen soll, achteten Grundsätze die Billigung des Landtags gefunden haben, wird ““ L11116 . 247 98. —. [76 8 8 25. 1 wiederholten Bezugnahme auf das hierauf befügliche Veaefpr be 4 nicht zu niedrig ansetzt. Dulce est pro patria tributa pendere. daher die Bereitstellung eines weiteren Betrags von sechzehn Millionen Kroatien⸗Slavonien 12. 5. 15 1 8 5 . bg 8 17 . 200 zug ersprechen in Die Automatensteuer halten wir überhaupt für verwerflich; es Mark, der zur Befriedigung des für den gleichen Zweck neu an⸗ 21.,/4. 28./4. 8 3 . . . 1 . 3 .17 221 1b 1

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Bezirke Fe⸗

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Een Gebsste Berirke mebe Geböste Beuirke malnden Sebsste

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Sperrgebiete ꝛc.).

ments, Gouvernements,

der vorhandenen Bezirke (Provinzen, Departe⸗

verseucht.

Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nachweisungen. s 10 . 8380 6“

9

einer Thronrede müsse dabei verblieben werden, daß das Herrenhaus auch j 5 1 i

9 1 1 1 st ein Irrtum, daß die Automaten sehr einträglich sind. Mindestens gemeldeten Bedarfs erforderlich sein wird, in Vorschlag gebracht. Rumänien.... 29./4. 4./5. 3 1 . 3 . . . vigfen 8 ö“ 5 muß die Steuer noch anders gefaßt werden, denn es gibt Bei der Bemessung dieses Bedarfs hat sich die Köͤnigliche Staats⸗ Italien. 2J-s-eg . 20 21 1 . 1„ 36 scheiden habe. Uebrigens 87ei in. nenr e8 vüe für edi Automaten mit 4 Einwürfen und solche mit 16, da kann doch nicht regierung die größtmögliche Beschränkung auferlegt und nur das Schweiz 10./5. 16 /5. FC11“”“ 1A““ S88 u“* Wohnungsgeldzuschüsse in Betracht kommenden Thronreden i 8 d in überall dieselbe Steuer erhoben werden. Auch die Fahrradsteuer ist Bedürfnis der staatlichen Betriebsverwaltungen zur Beschaffung von EbEeee11˙ beven . be. in der vorgeschlagenen Form ebenso zu verwerfen; 30 % aller Wohnungen für Arbeiter und gering besoldete Beamte, wo es un⸗ Halbmonatliche und monatliche Nachweisungen. enee b. bee mmen follten eion 6. Räder dient gewerblichen Zwecken. Wer sich kein eigenes Fuhrwerk abwelsbar war, sowie die Kreditgewährung an solche Baugenossen⸗ vnrenb 1m 17b. 15./b. 8 —98 8L833 —röSnrNXöðNeIöI setzung für die Gewährung sei selbstverständlich auch bei der Simats⸗ halten kann, ist gezwungen, für sein kleines Geschäftsfahrrad Steuern schaften berücksichtigt, die der Staatsgelder zur Fortführung ihrer im v“ 8 ö“ 1 B Cq“ zn gable Wir müssen alle dahingehenden Anträge bekämpfen und danf ihnen zugesicherte Darlehen bereits eingeleiteten Bau⸗ Außerdem: Rauschbrand: Oesterreich 3 Bez., 4 Gem., 4 Geh. überhaupt verseucht; Uaarn 24 Bez., 72 Gem., 86 Geh. überhaupt verseucht; Kroatien⸗Slavonien 1 Geh. verseucht; Italien 5 Bex. Nachdem das andere Haus geglaubt habe, den Interessen der Beamten able Abe. I 6 Gem., 8 Geh. neu verseucht; Schweit 4 Ber, 4 Gem. neu verseucht. ü ; Kroatien⸗Sl ien 3 Bez., 3 Gem., 3 Geh. über⸗

2. 1..e 8 g. Lüdicke (freikons.): Wir werden den Kommissionsbeschlüssen Der neue Gesetzentwurf sieht gegen die früheren im § 4 eine 1 b überhaupt verseucht; Ungarn 58 Bez., 344 Gem., 356 Geh. üherhaupt verseucht; Kroatfen AhHeten 82 Se- b L. gigenüber da böbere, Sewicht beilegen zustimmen. Wir bedauern es, daß bisher eine Einigung zwischen den Aenderung dahin 16 daß fortan nur noch von 3 zu 3 gegen über A11XAX“X“ 1oZ uvtgess bcd Be,s 8 Gem., 9 Geh. überbaupt verseucht; Italien 9 Bez., 14 Gem. überhaupt, 5 Geh. neu verseucht. 5 EE igefa e -. Parteien nicht zu stande gekommen ist. Im Tarife sind für uns zwei] die Ausführung dieses Gesetzes und über die Verwendung der Rest- Schafpocken: Un arn 9 Bez., 17 Gem., 30 Geh. überhaupt verseucht; Rumänien a. 3 Bez., 4 Gem., 7 Geh., b. 2 Bez., 3 Gem., 3 Geh. überhaupt verseucht. 6 satzes dieser Stellungnahme die Zustimmung versagen Salchp Uinzi lecter Punkte diskutabel. Herr Dr. Lohmann wünschte eine Herabsetzung für bestände aus den in den Vorjahren ergangenen gleichartigen Ge⸗ Geflünelcholera: egerreis 6 Bez. 13 Gem., 105 Geh. überhaupt verseucht; Ungarn 3 Ben., 32 Gem., 538 Geh. ũ ch 8 1 Gegensatz sei aber nicht vorhanden. Es Fsabn, sich ledi lich zip 8 gewerbliche Mieten auf 50 % ohne Beschränkung auf eine höchste Grenze. setzen dem Landtage Rechenschaft gelegt werden soll. Diese Beschälseuche: Rumänien a. u. b. 4 Bez, 8 Gem.,, 10 Geh. überhaupt verseucht. 86 Zweckmäßigkeitsfrage, ob die 23 dafür erfoarderlichen Millionen auf⸗ G Weg were g 8 engbam. g;;. 1 Sür 9. leszoric 898 dceanaec mwolden, r für 6 weineseuden (allgewein) 8 8e. 1 7 b 1 1 4 anden sein, daß bei Luxuswohnungen der Stempe au o erhö e beteiligten ehörden 86 n unbetr e reib⸗ ²) Italien: S euchen (allgemein). EEe Ffinder würde. Bei Jagdpachtverträgen über 5000 könnte man bis auf 10 % werk bei der Sammlung des Materials, insbesondere Fin die ) Schweit: Stäbchenrotlauf und Schweineseuche 88 8 öe e e.e 8 78 e icht d Ab hinaufgehen. Allerdings würden auch wir für eine Erleichterung des⸗ tabellarischen Anlagen der Denkschrift, erwünschtermaßen einschränken schluß des Reformwerkes für diese Ge sfüon vselke cht vereikett sein, der 8 Fodgeritn. 88” 88. CWVö 5* Deachrich S2 152 e - I mmen wir zu. Durch eine hohe Automatensteuer kann eine Ver⸗ ere enkschriften genehmigt und dadurch sein Einverständnit sollte. Leider sei neuerdings zweifelhaft geworden, ob der minderung der Automaten herbeigeführt werden, aber die Steuer⸗ mit der von der Staatsregierung beobachteten Verwendung der bereit⸗ Nachweisun g über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗ K. Arva, Liptau (Liptô),

22-SNSXShedAhNSWSSASAhhhhhh

St. Bia, Gödöllö, Pomäz, Waitzen (Väͤcz), Städte

EE1e“

Honptzwe dieser Vorlage, unter den Beamten, dauernde behörde soll es ja in der Hand haben, eine Ermäßigung bei Auto⸗ gestellten Mittel bekundet hat.

ufriedenheit ö2 zu erreichen sei, denn die Budget⸗ kommission des Reichstags habe sich jetzt gleichfalls mit Besoldungsverbesserungen der Beamten befaßt und dabei ein⸗ stimmig Beschlüsse gefaßt, welche das Gehalt der gleichen Kategorien von Beamten erheblich höher bemessen, als es jetzt in Preußen der Fall sein solle, und über die Regierungsforderung hinaus 26 Millionen mehr gefordert. Damit würden Disparitäten gegeben sein, die auf die Länge unerträglich wirken müßten und in Preußen alsbald entsprechende Erhöhungen und entsprechende Steuerzuschläge zur Folge haben würden. Die Unzufriedenheit der erwerbenden Stände über das große Entgegenkommen gegenüber den Beamten sei heute schon groß. Der vrensh Finanzminister habe in der Reichstagskommission Protest erhoben und sich dadurch deren lebhaften Unwillen zugezogen; er verdiene aber für sein Auf⸗ treten den ganz besonderen Dank des Herrenhauses. Die preußische Regierung solle ihren ganzen Einfluß aufbieten, daß der Reichsschatz⸗ sekretär an seinem Widerspruch festhalte.

Auf Antrag des Grafen Botho zu Eulenburg wird

hierauf das eea 1 mit allen dazu gehörigen Gesetzen

en bloc mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr. (Etat.)

. 8 8 8

Haus der Abgeordneten. 8 93. Sitzung vom 22. Mai 1909, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) e“

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die bänderung des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895, auf Grund des Berichts der XV. Kommission.

Die Kommission hat den Entwurf vielfach abgeändert; die Mehreinnahmen aus dem neuen Stempeltarif werden auf

rund 16 750 000 geschätzt.

Die Kommission beantragt folgende Resolution:

„die Regierung zu ersuchen, durch Verhandlungen mit den äübrigen Bundesstaaten herbeizuführen, daß der in einem Bundes⸗ stcaat für eine Urkunde verwendete Stempel auch in den anderen Blundesstaaten angerechnet wird“.

Bei dem § 1, in dem die im anliegenden Stempel⸗ tarif aufgeführten Urkunden für stempelpflichtig erklärt werden, findet zunächst eine allgemeine W“ statt, über deren Beginn bereits in der vorgestrigen Nummer d. Bl. be⸗

richtet worden ist.

Abg. Dr. König⸗Crefeld (Zentr.): Wir sind im großen und ganzen mit den Beschlüssen der Kommission einverstanden. Wir glauben, der Aufgabe, die durch den Wegfall der Gesellschaftssteuer entstandene Lücke von 16 Millionen durch neue Steuern bei dem Stempelsteuer⸗ tarif herauszubringen, gerecht geworden zu sein. Die Regierung hat ihrerseits eine etwas zu optimistische Berechnung aufgestellt. Wir billigen es durchaus, daß die Kommission es verschiedentlich versucht hat, die schwächeren Schultern etwas zu entlasten zuungunsten der leistungsfähigeren, daß z. B. die Grenze der Befreiung der Miets⸗ verträge von 300 auf 400 heraufgesetzt worden ist. In gleicher Weise glaubten wir in der Kommission, den kleinen Besitz bei den Jagdpachtverträgen etwas günstiger stellen zu sollen. Wir stehen im allgemeinen auf dem Standpunkt, daß die Herabsetzung der Jagdpacht⸗ verträge gegenüber der Regierungsvorlage ausschließlich dem kleinen Manne zu gute kommen wird. Anderseits glauben wir, daß der Stempel für die Jahresjagdscheine in Höhe von 7,50 getragen werden kann und muß, und wir werden deshalb in dieser Beziehung unentwegt an der Regierungsvorlage festhalten. Die geringere Be⸗ steuerung der zu gewerblichen Zwecken dienenden Mietsräumlichkeiten begrüßen wice im Interesse der kleinen Gewerbetreibenden. Die Stempelsteuer für Automaten hat im ganzen Lande einen freudigen Widerhall gefunden. Es wäre aber eine Härte gewesen, die Gesindevermieterinnen mit 50 zu besteuern, wir begrüßen deshalb

maten von geringem Ertrage eintreten zu lassen. Eine Eecschwerung des Bankverkehrs hat die Kommission bezüglich der G,e des Briefverkehrs vermieden. Die Sicherungshypotheken sind mit Recht anders behandelt worden als die festen Hypotheken, denn bei jenen handelt es sich nicht darum, eine dauernde Schuld zu beschaffen. Heffenna gelingt es uns noch, über das ganze Gesetz eine Einigung erbeizuführen.

Abg. Wolff⸗Lissa (fr. Vgg.): Die höhere Belastung der Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist ungerecht, denn sie sind bereits mit einer Belastung bis zu 3 ½ % des Kapitals vorbelastet. Dann müßte wenigstens auch der ländliche Besitz ähnlich herangezogen werden. Den Stempel für Jagdpacht⸗ verträge hat man so ermäßigt, daß ein Ausfall von 1 ¼ Million gegenüber dem Regierungsvorschlag entstanden ist. Und da ver⸗ langen Sie, daß wir mit Ihnen zu einer gemeinsamen Aktion kommen sollen! Dagegen besteuern Sie das Rad des Arbeiters und des Schülers, die es notwendig gebrauchen. Es handelt sich um fortgesetzte Angriffe gegen das mobile Kapital und den städtischen Besitz; in allen Gesetzen Tag für Tag ist das zu spüren. Die Majorität des Parlaments bat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, sie hat die Pflicht, nicht alles bloß herauszuwirtschaften aus den Kreisen, die von der Minorität vertreten werden.

Damit schließt die allgemeine Besprechung. 8 des Gesetzes wird angenommen. as Haus geht zur Einzelbesprechung des Stempel⸗

tarifs über. 1

Bei der Tarifposition für den Auflassungsstempel spricht

Abg. Beyer⸗Neustadt (Zentr.) seine Befriedigung darüber aus, daß für Vollmachten, die einem Güteragenten zum Zweck der Parzellierung eines Grundstückes in den östlichen Landesteilen erteilt zu werden pflegen, der Immobiliarstempel von 1 % erhoben werden soll.

Nach Annahme dieser Tarifposition wird um 3 Uhr die weitere Beratung der Stempelsteuervorlage auf Montag, 11 Uhr, vertagt (außerdem kleinere Vorlagen).

Parlamentarische Nachrichten.

Dem der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, r ;. die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur erbesserung der Wohnungs⸗ verhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering be⸗ soldeten Staatsbeamten, nebst Begründung und einer Denkschrift über die Ausführung der Gesetze vom 13. August 1895, vom 2. Juli 1898, vom 23. August 1899, vom 9. Luli 1900, vom 16. April 1902, vom 4. Mai 1903, vom 15. Juni 1904, vom 8. Juli 1905, vom 16. Juli 1906 und vom 12. August 1907 zugegangen.

Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt: § 1.

Der Staatsregierung wird ein weiterer Betrag von sechzehn Millionen Mark zur Verwendung nach Maßgabe des Gesetzes vom 13. August 1895 (Gesetzsamml. S. 521), betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, zur iev Wn gestellt.

Zur Bereizstellung der im § 1 gedachten sechzehn Millionen Mark ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen aufzunehmen.

An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen ahhs Die Staatsregierung wird er⸗ mächtigt, die Mittel zur Einlösung diefer 1“ durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuld⸗

verschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu be⸗ 1

Der Denkschrift über die Ausführung der bisher er⸗ gangenen Gesetze, betreffend die Bewilligung von Staats⸗ mitteln zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Ar⸗ beitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, entnehmen wir, daß bisher im ganzen 99 386 447 für diesen Zweck verwendet oder zur Verwendung festgelegt worden sind, und zwar 56 412 444 für staatseigene Bauten und 42 974 003 für Baudarlehen, die Baugenossenschaften oder einzelnen Arbeitern und unteren Staatsbeamten überwiesen worden sind.

Soweit es nach den vorliegenden Bauentwürfen bereits möglich war, ist in einer Reihe von Tabellen der Denkschrift auch die Ver⸗ wendung dieser Summen für die einzelnen Bauten ersichtlich gemacht. Hiernach sind mit dem zum Nachweise gelangten Betrage von 53 924 413 aus den bisherigen Kreditgesetzen 8 anzen 12 359 staatseigene Wohnungen errichtet oder im Bau begriffen. Die zur

Darlehnsgewährung verwandte nachgewiesene Summe von 37 144 908

dient zur Förderung des Baues von im ganzen 13 684 Genossen⸗ schaftswohnungen.

Mit Hilfe von verzinslichen Einzeldarlehen, die sich in der Eisenbahnverwaltung auf 908 955 belaufen, sind von einzelnen Arbeitern und unteren Eisenbahnbeamten bisher 39 Ein⸗ und 95 Zweifamilienhäuser, also zusammen 229 Eigenwohnungen her⸗ gestellt. Im Bereiche der Bergverwaltung sind von Arbeitern der Saarbrücker Steinkohlenbergwerke 495 Eigenhäuser mit 878 Woh⸗ nungen erbaut worden, sodaß sich eine Gesamtsumme von rurd 27 150 Wohnungen ergibt, deren Errichtung die nachgewiesenen Be⸗ träge zugute kommen.

Verdingungen im Auslande.

Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und taatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dese

Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.) 1“

8 Oesterreich⸗Ungarn

Längstens 29. Mai 1909, 12 Uhr. Direktion der privilegierten österreichischen⸗ ungarischen Staatseisenbahngesellschaft in Wien: Lieferung von 105 000 Stück Hauptbahnschwellen aus Eichen, Lärchen, Rotbuchen oder Föhren (Kiefer) Type 1 der K. K. öster⸗ reichischen Staatsbahnen. Näheres bei der vorgenannten Direktion (Matedtalwesen) 1 Schwarzenbergplatz 3, 3. Stock, und beim „Reicht⸗ anzeiger“.

K. K. Staatsbahndirektion in Krakau: Lieferung und Mon⸗ tierung einer eisernen Kuppelkonstruktion für das Hauptgebäude der Eisenbahnstation in Tarnow. Die Gesamtkosten betragen ungefäht 22 000 Kronen. Die Arbeiten sollen am 30. November 1909 vollendet sein. Näheres bei der genannten Direktion.

2. Juni 1909, 12 Uhr. K. K. Nordbahndirektion Wien: Bau von zwei zweistöckigen Bedienstetenwohngebäuden Type I, in der Station Prerau. Näheres bei der erwähnten Direkiion und beim „Reichsanzeiger“.

9. Juni, 12 Uhr. K. K. Nordbahndirektion Wien: Herstellung der Unterbauarbeiten der e üe und Einfriedigung für die Station Babitz. Näheres bei der erwähnten Direktion und beim

„Reichzanzeiger“. ürkei.

Ministerium der Posten und Telegraphen in Konstantinopel Vergebung der Lieferung von 500 000 Briefumschlägen, enisprechen dem auf dem Ministerium befindlichen Muster. Bewerber um die Lieferung, welche sich an den Conseil d'Administration genannten Ministeriums zu wenden haben, müssen Sicherheit in Höhe von 10 % leisten oder eine vom Notariat der Konstantinopler Handelskammer beglaubigte Bürgschaftsurkunde beibringen.

Ungarn

am 19. Mai 1909.

(roatien⸗Slavonien am 12. Mai 1909. (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

Stuhlrichterbezirke (St.)

Nr. des Sperrgebiets

Königreiche und Länder

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Komitate (K.) Munizipalstädte (M.)

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Turõôcz g . 3 Bohg, opolya, Zenta, Zombor, Stadt Zenta, M. Baja, Maria Theresiopel (Sza⸗ badka), Zombor St. Apatin, Hôdsüg, Kula, Németpalaͤnka, eese, Titel, Neusatz (Uividsk), Zsablya, M. Usvidék.. K. Geemhe⸗ M. Fünfkirchen K. Bars, Hont, M. Schemnitz (Selmecz⸗ és Bélabaͤnya) K. Bereg, Ugoesa St. Berettyoͤujfalu De⸗ recske, Ermihaͤlyfalva, Peechttte Szokelyhid,

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ebreczen) 8 EEbTbböböbööe EbTbTböböööö; K. Jasz⸗Nagykun⸗Szolnok K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllb), Großkokel Cäegp.Schnn ) K. Klausenburg (Kolozs), M. Klausenburg (Koloznsvär) St. Böéga, Bogsaͤn, Facset, Karänsebes, Lugos, Maros, Temes, Städte Karänsebes, Lugos... St. Bozovics, Jaͤm, Mol⸗ dova, Oravicza, Hrsova, bS Teregova... K. Märamaros .. K. Maros⸗Torda, Udvar⸗ hely, M. Marosvaͤsaͤrhely K. Wieselburg (Moson), Oedenburg (Sopron), M.

. eraz rzcrit)... Neograd (Nögräd)... K. 189

(Nvitra) .

St. Andrä (Szent Endre), Vaͤcz, M. Budapest. . St. Alsödabas, Monor, Nagykaͤta, Raäͤckzkeve, Städte Nagykörös, Cze⸗ gléd, M. Kecskemét... St. Abonyialsé, Dunaveese, Kaloesa, Kiskörös, Kis⸗ kunfslegyhäza, Kunszent⸗ miklös, Städte Kiskun⸗ halas, Kiskunfélegyhäza K. Preßburg (Pozsonv), M. Pozsony 7 K. Saͤros 2 St. Igal, Lengyeltöti, Marczali, Tab.. St. Barcs, Csurgô, Ka⸗ posvär, Nagyatäd, Sziget⸗ vär, Stadt Kaposvär.. R. TAJ K. Szatmär, M. Szatmär⸗ Eaö1““ K. ips (Siepes) K. Szilägy K. Szolnok⸗Doboka... St. Buziäs, Központ, Lippa, Réskäs, Uiarad, Vinga, M. Temezvär.. St. Csakova, Detta, Weiß⸗ kirchen Fehertemplonn) Kubin, sce⸗ (Ver⸗ secz), Stadt Fehértem⸗

K. Tolna

K. Thorenburg Aranyos)

St. Csene, Großkikinda hag kinda), Nagyszent⸗ miklös, Päardäny, Per⸗ öö anizsa, Hatzfeld (Zsom⸗ bolya), Stadt agy⸗ 1“

St. Alibunär, Antalfalva, Bäanlak, Mödos, 2 becskerek (Nagybecskerek), Peelas Stadt Nagy⸗ ecskerek), M. Pancsova

K. Trentschin (Trencsén).

K. Ung, St. Homonna, Szinna, Sztropké..

St. Bodrogköz, Gälstscs, Nagymihäaͤly, Saͤtoral⸗ saushelv, Szerencs, Tok Varannòô, Stadt Säͤtoral⸗ jaujhelyl

St. Felsöör, Kisczell, Güns (Köszeg), Noémetujvär, Sarvaͤr, Steinamanger (Szombathely), Städte Köszeg, Szombathely ..

K. Weszprim (Veszprém).

St. Keszthely, Pacsa, Sü⸗ meg, Tapolcza, Zalae⸗ eerszeg, Zalaszentgröt,

tadt Zalaegerszeg..

St. 1 g nya, Kanizsa, Leteny - va, Fenc Stadt Sroß⸗

plom, M. Versecz....

kanizsa (Nagykanizsa)..

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