1909 / 122 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 May 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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deffr ungarischer I..

Getreide an deuts⸗

Großhandelspreise von Börsenplätzen

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für die Woche vom 17. bis 22. Mai 1909

nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.

1000 kg in Mark.

Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

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gen, guter, gesunder, mindestens Weizen,

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mperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner gerechnet; für die aus den Um es Königreichs ermitielten Durchschnittspreise

st 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angest 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund engl

fund engl. arktorten einheimisches Getreide (Gazette averages) i

1 Pfund englis 2aNunh,

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g Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Uirseqeir im „Reichsanzeiger“ ermittelten

wöchentlichen Durchschnittswechselkurse an der

ür London und Liverpool die Kurse auf London,

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Woche 17./22. Mai 1909

192,98 262,98 182,90

185,00 265,00 192,50 193,75 143,75

182,39 277,85 162,79

144,89

171,70 258,50 155,20 151,07 134,07

138,15 186,04

139,99 186,21

150,33 216,81

200,91 200,91

203,99 191,84 201,48 209,82

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ss: isch. = 453,6 g; 1 Roggen = 2100, Weizen =

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Berlin, den 26. Mai 1909.

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 13. Sitzung vom 25. Mai 1909, Mittags 12 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt

Graf von Häseler die Erklärung ab, daß er in der vor⸗ ausgegangenen Sitzung von den Oberbürgermeistern Struckmann und Ehlers bei der Beratung seines Antrages bezüglich der Fort⸗ bildungsschulen in einem Punkte mißverstanden worden sei. Er habe keineswegs denjenigen Teil seines Antrages, der die Unter⸗ stellung der obligatorischen Fortbildungsschulen unter das Kultus⸗ ministerium fordere, als Nebenpunkt bezeichnet; diese die durchaus seiner Ansicht entspreche, habe er auch sehr warm in der Unterrichtskommission vertreten. Er werde sich alle Mühe geben, das nächste Mal deutlicher und einwandsfreier zu sprechen.

Herr Ehlers⸗Danzig: Ich bedauere natürlich außerordentlich, 5 ich und mein Kollege diese Ausführung falsch verstanden haben. Wir haben allerdings angenommen, daß die rage der Unterstellung unter ein anderes Ressort für Seine Erzellenz keinen Hauptpunkt bildete.

Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten.

Zunächst nimmt das Haus den Gesetzentwurf, be⸗ treffendd die Veränderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Sachsen und Ostprxeußen und einiger Amtsgerichtsbezirke im Oberlandes⸗ gerichtsbezirk Königsberg, auf Antrag des Bericht⸗ erstatters der Justizkommission Herrn Körte⸗Königsberg ohne Debatte mit der Aenderung an, daß das Gesetz am 1. Juli d. J. in Kraft treten soll.

Es folgt die einmalige Schlußberatung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Erhebung von Beiträgen für die gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungs⸗ schulen. Der Entwurf spricht den Gemeinden und weiteren Kommunalverbänden die Befugnis zu, zur Unterhaltung dieser gemäß der Gewerbeordnung errichteten Schulen von den Arbeitgebern der Fortbildungsschüler Beiträge zu erheben. Die Beiträge sollen durch statutarische Bestimmungen festgesetzt werden und dürfen, wenn die Schüler zum Schulbesuch ver⸗ pflichtet sind, bei gewerblichen Fortbildungsschülern nicht mehr als 10 ℳ, bei kaufmännischen nicht mehr als 30 jährlich für jeden Schüler betragen.

Der Referent Dr. Freiherr von der Goltz empfiehlt die Vor⸗ lage zur Annahme.

Herr Dr. Struckmann hält die gewählte Fassung nicht für ein⸗ wandsfrei; sie könnte gerade die Unklarheiten von neuem schaffen, die man beseitigen wolle. Es sei doch die Absicht, für die Pflichtschüler die des Schulgeldes festzulegen, im übrigen aber den

ommunen Freiheit zu lassen. Die Sache würde klargestellt, wenn man statt „wenn die Schüler zum Schulbesuch verpflichtet sind“, sagen

würde: „soweit die Schüler ꝛc.“

Miinister für Handel und Gewerbe Delbrück:

Vom Standpunkt der Königlichen Staatsregierung würde gegen diese Abänderung kein Widerspruch zu erheben sein.

Die Vorlage wird mit der von Herrn Dr. Struckmann beantragten Aenderung angenommen. err Dr. Hamm berichtet darauf über den zur einmaligen Schlußberatung gestellten Gesetzentwurf über den Berg⸗ werksbetrieb ausländischer Pveisaschzr Personen und den Geschäftsbetrieb außerpreußischer Gewerk⸗ schaften in Preußen und beantragt, der Vorlage in der Fassung des anderen Hauses die u erteilen. Herr Dr. Wachler spricht sich ebenfalls su die Vorlage aus, zumal da das Ausland uns vielfach schlechter behandle als umgekehrt. Die vom anderen Hause im Interesse der bereits vor⸗ handenen Berechtigungen und Betriebe beschlossenen Uebergangs⸗ bestimmungen seien allerdings als Verbesserungen nicht anzusehen, doch werde man sich damit abfinden können. 8

Die Vorlage wird angenommen.

Darauf wird die Beratung des Staatshaushalts⸗ etats für 1909 fortgesetzt. Zur Spezialberatung gelangt zunächst landwirtschaftlichen Verwaltung. Dazu liegt eine Petition des Vorstands der Land⸗ wirtschaftsrammer ür Schleswig⸗Holstein zu Kiel um Aus⸗ dehnung des für die innere Kolonisation in Ostpreußen und Pommern Fonds von 2 Millionen, eventuell unter Erhöhung desselben, auf Schleswig⸗Holstein vor. Die Finanz⸗ kommission beantragt Ueberweisung der Petition an die Re⸗ gierung als Material. Reeferent ist Herr von Zitzewitz⸗Zezenow. Von Herrn von Salisch liegt der Antrag vor, ddie Regierung zu ersuchen, 1) durch gesetzgeberische und administrative Maßnahmen und durch Gewährung reichlicher Geld⸗ mittel einen rascheren Fortgang der Oedlands⸗ aufforstung und Hebung des Zustandes der Privat⸗ forstwirtschaft, insbesondere der bäuerlichen, herbeizuführen; 2) eine Statistik vorzulegen über das Vorhandensein von Oedland und von durch Mißwirtschaft nahezu zur Ertraglosigkeit herab⸗ gewirtschafteten Forstflächen in den preußischen Regierungsbezirken“. Herr von Salisch; Die staatliche Forstverwaltung leistet sehr Verdienstliches. Aber sies kann nicht alles schaffen, denn die Hälfte unseres Waldes ist Privatbesitz. Oft geraten auch die staatlichen und die privaten forstwirtschaftlichen Interessen in Kollision. Der Staat sollte leihweise Gelder hergeben, um Oedländereien auf⸗ zuforsten, die Prämien brauchten keineswegs à fonds perdu her- gegeben zu werden. Das Genossenschaftswesen muß auf diehem Gebiete zu ernsterer Tätigkeit angeregt werden, um einer verständnislosen Waldverwüstung vorzubeugen. Die Landwirtschaftskammern sollten mit mehr Mitteln ausgestattet werden, um auch auf diesem Gebiete mehr zu wirken. Unsere heutige Gesetzgebung fördert in gewissem Sinne die Devastation der Privatwälder. Es ist eine Devastations⸗ prämie, wenn das Holz, das zum Abschlagen verkauft wird, einen dedrigeen Stempel trägt als das Holz, das Forstfideikommissen enen soll.

1“

der Etat der

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:

Meine Herren, ich muß ja zugeben, daß eine Verbesserung des Zustandes der Privatforsten in Preußen erwünscht ist. Mehr als zweifelhaft aber erscheint es mir, ob es möglich ist, derartige Eingriffe in das Privateigentum durchzuführen, wie sie erforderlich wären, wenn man den Absichten des Herrn Vorredners Verfolg geben wollte. (Sehr richtig!)

Im übrigen möͤchte ich doch darauf aufmerksam machen, daß unsere forstlichen Verhältnisse doch nicht so ungünstig sind, daß sie etwa dringend zur Ergreifung von solchen Maßregeln aufforderten. Die Statistik zeigt, daß unsere Forstbestände in der letzten Zeit in erfreu⸗ licher Weise zugenommen haben. Wir haben vom Jahre 1878 bis zum

Zunahme der Forstfläche um 146 000 ha, das bedeutet 1,8 %, zu ver⸗

zeichnen. Vom Jahre 1901 bis 1906 hat der preußische Staat allein 1

vielen

Jahre 1900, wo die letzte Anbaustatistik vorgenommen worden ist, eine

V

143 000 ha neu aufgeforstet und dafür jährlich eine Summe von etwa 5 ½ Millionen Mark verwendet, die wir aus Verkäufen von wertvollen Grundstücken in der Nähe von großen Städten uns verschafft haben.

Ich gebe ja zu, daß die Wirtschaft der Privatwaldungen manchez zu wünschen übrig läßt, aber ich glaube, daß wir doch im allgemeinen konstatieren können, daß die Wirtschaft der Privatwaldungen besser geworden ist, seitdem wir bessere Holzpreise haben, und seitdem die Ver⸗ hältnisse in der Landwirtschaft besser geworden sind, der Landwirt also nicht

mehr gezwungen ist, seine Sparkasse, den Waldbestand anzugreifen. Et. 5

ist richtig, daß die Waldbestände sich zur Hälfte, 49,2 %, in der Hand des Staats, von Gemeinden, Stiftungen und Genossenschaften be⸗ finden, und daß 50,8 % Privatforsten sind; aber davon ist wieder fast die Hälfte Wald, der zu Fideikommissen gehört, also unter einer gewissen Kontrolle steht. Es ist ja wiederholt in Parlamenten der Versuch gemacht worden, in ähnlicher Weise, wie es der Herr Antrag⸗ steller wünscht, auf gesetzlichem Wege die Behandlung des Waldes zu ver⸗ bessern; immer aber sind diese Versuche daran gescheitert, daß man sich gescheut hat, in das Privatrecht einzugreifen. Auch die Vertretung der Forstbesitzer, der Forstwirtschaftsrat, hat sich im Jahre 1900 entschieden gegen eine solche Beeinflussung, wie sie hier gewünscht wird, ausgesprochen. Das Landesökonomiekollegium hat sich im gleichen Sinne geäußert. Im Abgeordnetenhause hat man im Jahre 1900 entschieden dagegen Widerspruch erhoben, daß ein Eingriff in das Privatrecht vorgenommen werden soll; auch in diesem hohen Hause hat der Herr Graf von Mirbach geäußert, daß eine Er⸗ haltung des Waldes im Wege der Gesetzgebung, d. h. eine Be⸗ schränkung des Privateigentums, eine Beschränkung der Disposition des Eigentümers an seinem Walde schwierig sei, in diesem Augenblick aber ganz undurchführbar. Kurz und gut: alle Versuche, nach dieser Richtung hin vorzugehen, sind an der Erkenntnis gescheiten, daß eine derartige Elgentumsbeschränkung nicht durchführbar sei. Wir haben ja allerdings in Süddeutschland in einzelnen Staaten eine ge⸗ wisse Staatsaufsicht; diese ist aber dort historisch geworden, sie stammt aus früheren Zeiten her; und es ist etwas Anderes, wenn man eine Sache neu einführen will, als wenn sie aus alten Zeiten überkommen ist. Aber auch dort in Süddeutschland hat sich die Staatsaufsicht wenig wirksam gezeigt; die Verhältnisse sind dort trotz der Staats⸗

aufsicht in den kleinen Privatwaldungen, besonders den Bauerwaldungen,

keinesfalle besser als bei uns. Man ist eben daran gescheitert, die Maßregel, die die Staatsaufsicht für nötig gefunden hat, rigoroz durchzuführen; und so ist alles beim alten geblieben.

Meine Herren, wie wollen Sie auch jemand zwingen, der seinen Forst heruntergeschlagen hat, ihn wieder aufzuforsten, wenn der betreffende kein Geld dazu hat und wirtschaftlich ungünstig dasteht! Wollen Sie ihn in Strafe nehmen? dann ruinieren Sie ihn vollends. Oder ihn polizeilich anhalten aufzuforsten? das wird er nicht oder nur unvollkommen machen, sodaß aus dem Walde doch nichts wird. Oder wollen Sie etwa den Wald auf Staatskosten aufforsten, um dann den Betrag von ihm einzuziehen? Auch das wird wahrscheinlich nicht durchzuführen sein. Kurz und gut, praktisch hat sich überall gezeigt, daß die Eingriffe des Staates zu keinem Erfolg geführt haben. Wenn wir nun in der Weise, wie es gewünscht wird, vor⸗ gehen wollten, würden wir auch bei uns sehr wahrscheinlich trübe Erfahrungen machen.

Es ist schon erwähnt worden, daß die Landwirtschaftskammer in Brandenburg einen Forstsachverständigen, einen Oberförster, angestellt hat, der allen denen als Berater dienen soll, die sich in Forstfragen unterrichten lassen wollen. Die übrigen Landwirtschaftskammern sind dem gefolgt, und man kann nur sagen, daß die Erfahrungen mit diesen Beratungsstellen außerordentlich günstig sind. Natürlich haben unächst die großen Besitzer und die Kommunen von dieser Gelegen⸗ heit Gebrauch gemacht; aber durch Vorträge in den landwirtschaft⸗ lichen Vereinen ist auch auf den kleinen Grundbesitz in Bezirken günstig eingewirkt worden. Ich glaube deshalb, wenn man diese Institution sich entwickeln läßt, wird man mehr erreichen als durch gesetzliche Maßregeln. Der Vorredner meint, wir sollten lieber die Mittel, die wir durch Verkäufe einnehmen und jetzt zu Ankaufen und zum Aufforsten von Oedländereien verwenden, den Gemeinden leihweise zur Verfügung stellen und ihnen die Aufforstung der Oedländereien überlassen. Ob wir auf diesem Wege zu den Zahlen gekommen wären, wie ich sie hier vorgetragen habe, möchte ich doch sehr bezweifeln. Schon ob die Gemeinden überhaupt bereit sind, solche Darlehen auch zu verzinsen, ist zweifelhaft. Macht man eine solche Zinseszinsberechnung auf, so kommt man doch häufig zu einem wenig günstigen Resultat. Ist der Wald einmal groß und die Holzpreise sind dann nicht sehr viel teurer als bei der Anlage des Waldes, so ist die Schlußrechnung eine recht ungünstige. Ich bin also nicht überzeugt, daß man auf diesem Wege mehr Oedländereien zur Aufforstung bringen würde, als jetzt, vor allen Dingen würde aber dabei allmählich ein Teil des Staats⸗ eigentums an die Gemeinden gehen, ohne daß dafür ein Aequivalent geschaffen werden würde. ich mich in keiner Weise aussprechen.

Der zweite Teil fordert die Vorlegung einer Statistik. Die letzte Bodenstatistik ist 1900 aufgenommen worden. Die nächste folgt nach den bestehenden Vorschriften in 10 Jahren, also 1910. Nach der letzten Statistik sind allerdings jetzt noch vorhanden zur Auf⸗ forstung geeignete Flächen an Weiden und Hütungen 229 000 ha und zur Aufforstung geeignetes Unland 315 000 ha, im ganzen also 544 000 ha. Ich glaube, daß diese Zahlen sich, wie die neue Statistik ergeben wird, recht erheblich verringert haben, schon mit Rücksicht auf den großen Ankauf von Oedland durch die Forst⸗ verwaltung. Allerdings enthält die letzte Statistik keinen Aus⸗ weis darüber, welche Forstflächen durch Mißwirtschaft bis zur Ertrags⸗ losigkeit heruntergewirtschaftet sind. Eine solche Statistik aufzunehmen ist außerordentlich schwer; es ist sehr schwer zu sagen, wo die Grenze der Ertragslosigkeit ist. Wen soll man da urteilen lassen? Wenn wir eine solche Statistik aufnehmen, können wir natürlich nicht Forst⸗ beamten zur Feststellung schicken, ob solche Flächen in die betreffende Kategorie gehören, sondern wir müssen das den Gemeinden überlassen. Ob die Auskünfte der Gemeinden befriedigend ausfallen, das lasse ich dahingestellt. Ich will aber mit dem statistischen Amt darüber ver⸗ handeln, ob eventuell eine Kompletierung der Statistik nach dieser Richtung möglich ist. Schon früher haben ähnliche Verhandlungen stattgefunden, die aber zu keinem Resultat geführt haben. Das statistische Amt hatte große Bedenken, in eine solche Umfrage einzutreten, weil es sich nach den gemachten Er⸗ fahrungen keinen Erfolg davon versprach. Früher einmal

haussicht, nicht die politeiliche Aufsicht.

Also für den ersten Teil des Antrags kamn

ist eine Verfügung an die Oberpräsidenten ergangen, mit Hilfe der Landräte festzustellen, wieviel solche Flächen in den einzelnen Kreisen existieren. Die Auskünfte, die wir da erhalten haben, sind aber so wenig brauchbar gewesen, daß darauf verzichtet worden ist, das Ma⸗ terial überhaupt zusammenzustellen.

Also, meine Herren, ich resumiere mich dahin, daß ich von dem Antrage, wie er gestellt ist, nichts erwarte, ihn für undurchführbar halte und ihn abzulehnen bitte, wenigstens für Punkt 1. Für Punkt 2 werde ich versuchen, ob es möglich sein wird, das, was wir wissen wollen, durch die Statistik festzustellen.

Herr von Leszezynski: Das Ministerium sollte sich der Sache doch annehmen, denn so können die Dinge nicht weitergehen. Ich stimme mit dem Antragsteller vollkommen überein.

Herr von Salisch: Feuer und Wasser können nicht in einem schärferen Gegensatz stehen, als die Ausführungen des Ministers und die meinigen. Wenn die staatliche Aufsicht nicht sunktioniert hat, so ist das kein Beweis dafür, daß sie überflüssig ist. Der Staat muß dafür sorgen, daß die Wälder beaufsichtigt werden. Das können nament⸗ lich die Landwirtschaftskammern tun. In Bayern hat man die Staatsaufsicht nicht aufgehoben, sondern verbessert oder Polizeiforst⸗ ämter eingeführt. Dort besteht die vernünftige Einrichtung, daß, wenn Kaufleute Holz niederschlagen wollen, sie das Geld für die Aufforstung hinterlegen müssen. Wenn der Forstfiskus in der Nähe der großen Städte große Waldflächen veräußert und den Wertzuwachs einheimst, dann hat er auch die Pflicht, die hieraus erzielten Gewinne öffentlichen Zwecken nutzbar zu machen.

Herr Dr. Bender⸗Breslau: Wir in Schlesien verstehen es gar nicht, wie es kommt, daß die Staatsregierung die Aufforstungen durch die Gemeinden nicht unterstützen will. Ich möchte den Minister doch bitten, diese Frage wohlwollender zu behandeln. 8

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:

Meine Herren! Dem Herrn Vorredner kann ich zusagen, daß die Königliche Staatsregierung nach wie vor Beihilfen aus dem Ost⸗ fonds sowohl wie aus dem Fonds, der in Kapitel 106 Titel 11 be⸗ zeichnet ist, geben wird; die Unterstützungen werden aber nicht zu Ankäufen von Oedländereien gegeben, denn dazu sind sie nicht be⸗

stimmt, das können wir auch nicht, weil dann die Mittel gar nicht

ausreichen würden, sie sind vielmehr lediglich zu Beihilfen bei Auf⸗ forstungen bestimmt.

Was nun die Ausführungen des Herrn von Salisch anlangt, auf die ich noch einmal zurückkommen möchte, so möchte ich doch erwidern, daß die eigentliche Vertretung für die gesamte Forstwirtschaft, der deutsche Forstwirtschaftsrat, mit 20 gegen 10 Stimmen sich gegen die Beschränkung des Privateigentums, wie es hier gewünscht wird, ausgesprochen hat, daß also der Schlesische Forstverein von dieser Vertretung der gesamten Waldbesitzer abweicht.

Ich möchte aber noch auf einzelne Schwierigkeiten aufmerksam machen, auf die ich bei meinen ersten Ausführungen nicht näher ein⸗ gegangen bin⸗ Meine Herren, überlegen Sie sich doch bitte, was es heißt, etwa 3 Millionen Hektar Forst, die überall zerstreut liegt, von der wir gar keinen Kataster, keine genaue Bestandsaufnahme haben, unter Staatsaufsicht zu stellen, welche Zahl von Beamten dazu gehört,

welch ein großer Apparat, wenn die Sache überhaupt funktionieren

soll. Der Herr Vorredner meinte, in Bayern hätte man ganz außer⸗

ordentlich günstige Erfahrungen mit dieser Aufsicht gemacht. Ja, meine

Herren, in der Instruktion, die in Bayern erlassen worden ist, heißt es ausdrücklich:

Das bedeutsamste Förderungsmittel der Privatwaldwirtschaft

ist die gute Beratung und praktische Unterweisung der Waldbesitzer

in der zweckmäßigsten Art und Weise der Aufforstung und in der

Pflege der Forstkultur.

Meine Herren, das ist dort jetzt die Hauptaufgabe der Staats⸗ Bei uns haben diese Aufgabe die Landwirtschaftskammern übernommen; sie führen sie das werden mir wohl die Herren, die in den Kammern sitzen und damit Bescheid wissen, bestätigen zur vollen Zufriedenheit und mit großem Erfolge durch, und wenn auch noch nicht alle Kammern derartige Einrichtungen haben, so ist doch zu erwarten, daß allmählich diejenigen Kammern, die diese Einrichtung bis jetzt noch nicht haben, dem guten Beispiel folgen werden. Ich möchte doch einmal an die hier anwesenden Waldbesitzer die Frage richten, ob sie geneigt sind, sich unter Staatsaufsicht zu stellen. (Rufe: Nein! Heiterkeit.) Ich glaube, ich würde überall ein Nein bekommen. Glauben Sie, daß Sie von den Bauern eine andere Antwort bekommen würden? Oder wollen Sie sie differenziell be⸗ handeln? Das würde doch politisch nicht sehr weise sein.

Graf von der Schulenburg⸗Grünthal: Die Annahme des Antrags würde die Folge haben, daß jeder private Waldbesitzer bald einer säsr unbequemen Staatskontrolle unterstellt sein würde. Darum bitte ich, den Antrag abzulehnen.

Herr von Salisch: Ich habe eine direkte Unterstellung der Privat⸗ waldungen unter die Staatsaufsicht nicht verlangt. Die Fideikommiß⸗ waldungen sind ja alle beaufsichtigt; die Rittergüter führen eine sehr gute Forstwirtschaft. Hier handelt es sich darum, die Bauern heran⸗ zuziehen, und da etwas zu tun, ist der Staat verpflichtet, weil er das ganze Unheil seinerzeit angerichtet hat. Im Westen bezieht sich die Zusammenlegungsgeseßzgebung nicht auf den Wald; sie soll dazu er⸗ weitert werden. Graf Mirbach hat seine früheren Bedenken gegen meine Anregung längst fallen lassen.

Der Antrag von Salisch wird mit knapper Mehrheit angenommen.

Herr von Gustedt⸗Deersheim bittet den Minister, im Verein mit dem Minister der öffentlichen Arbeiten durch eine Deklaration an die Regierung für die Abstellung der Mißstände zu sorgen, welche sich bei der Einrichtung von Ueberlandzentralen namentlich bezüglich der Be⸗ stimmungen über die Belastung der Wege mit Kabeln herausgestellt haben. (Der Präsident gibt dem Redner anheim, die Angelegen⸗ heit beim Etat der Bauverwaltung weiter zu verfolgen.)

Herr Dr. Ripe⸗Halle: Die Forstverwaltung hat, ent⸗ gegen einer allgemein gegebenen Zusicherung des Ministers, den Wünschen der Stadt Halle 8 Erwerbung der „Heide“, der einzigen Walderholungsstätte für die Bewohner von Halle, kein be⸗ sonderes Entgegenkommen bewiesen. Schon vor 3 Jahren wollte die Stadt das Accal von einer halben Quadratmeile erwerben; da fehlte es an einer Forsttaxe. Die Stadt wollte die 1300 dafür zahlen, aber nach langem Warten kam schließlich der Bescheid, es komme gar nicht auf die Taxe an, sondern der Wald werde nur zu dem Be⸗ bauungswerte abgegeben. Das ist wirklich nicht zu begreifen; denn an eine dieses Terrains ist auf lange Jahrzehnte hinaus nicht zu denken.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:

Meine Herren! Es ist richtig, daß Verhandlungen bezüglich dieses bel Halle gelegenen Holzes schon längere Zeit schweben; ich glaube aber nicht, daß es Schuld der Königlichen Staatsregierung ist, daß diese Verhandlungen nicht weiter vorgerückt sind. Wir haben die Stadt aufgefordert, ein Gebot abzugeben mit der Motivierung, daß die Holztaxe für den Kaufpreis von verhältnismäßig untergeordneter

Bedeutung wäre, da es sich hier um hochwertige Ländereien handelt.

Es ist in der Nähe oschon das Quadratmeter für 10 verkauft worden, sodaß also der Bodenwert nicht der Bebhauungs⸗ wert, wie der Herr Vorredner sagte, sondern der Boden⸗ wert hier den Hauptausschlag bei der Bemessung des Preises zu geben hat. Eine Antwort ist uns, soviel ich weiß, bisher seitens- der Stadt Halle nicht geworden (Dr. Rive: Oh ja!), und wir warten noch heute vergeblich auf diese. Wie gesagt, die Forsttaxe würde an der ganzen Angelegenheit wenig ändern. Ich habe damals erkärt, daß wir in solchen Fällen nicht die Baustellen⸗ preise zu Grunde legen wollen, sondern daß wir, wenn die Stadt be⸗ absichtigt, das Gehölz als solches als Volkspark oder Volkswald zu erhalten, dann auch entgegenkommen würden. Das haben wir überall getan. In der Nähe von Berlin haben wir Flächen verkauft, das Quadratmeter für 2 ℳ, die, wenn wir sie an Bauspekulanten ver⸗ kauft hätten, sicher mit 7—8 pro Quadratmeter bezahlt worden wären. Wir würden also auch deshalb der Stadt Halle durchaus Entgegenkommen zeigen, aber ich möchte doch zunächst bitten, uns das Angebot, das wir von ihr eingefordert haben, zugehen zu lassen.

Herr Dr. Rive: Die Stadt würde ein Angebot gern machen, aber irgend eine Unterlage muß sie doch haben. Wir haben bereits drei Jahre unterhandelt, und schließlich kam es plötzlich auf die Taxe über⸗ haupt nicht mehr an. Darauf kann es nicht ankommen, daß irgendwo in der Nähe bereits der Quadratmeter mit 10 ℳͤ bezahlt worden ist. Es herrscht hier leider ausschließlich der fiskalische Gesichtspunkt vor, der mit den allgemeinen Staatsinteressen nicht vereinbar ist, da die städtische Bürgerschaft doch auch einen Teil des Vaterlandes bildet.

Einen angemessenen Wert will Halle zahlen, aber nicht einen un⸗ gemessenen Wert einer unabsehbaren Zukunft. 1

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim: b

Der Herr Vorredner schreibt uns bösartige fiskalische Absichten zu, die wir gar nicht haben; er weiß ja gar nicht, was wir von ihm fordern werden. Er soll nur erst sein Gebot machen, dann werden wir sagen, was der Fiskus haben will, aber rein fiskalische Absichten haben wir nicht zu erkennen zu geben; der Herr Vorredner hat kein Recht, uns solche unterzuschieben. Wir haben nur erklärt, daß der Waldbestand für die Beurteilung des Wertes des Grund und Bodens nicht maßgebend sein kann, die Holztaxe also keinen Zweck hätte. Was wir nachher fordern werden, muß der Herr Vorredner abwarten, ehe er uns Vorwürfe macht.

Herr Funck⸗Elberfeld: Die von mir vertretene Stadt hätte ganz die gleiche Klage zu führen wegen der Behandlung, die ihr der Forstfiskus bei den Verhandlungen über des Burgholzes zu teil werden läßt. Im anderen Hause bezog si der Oberlandforstmeister auf ein Angebot in der Nähe, wo für den Morgen 5000 geboten seien. Dieses Angebot hat sich nicht auf das Burgholz bezogen.

Herr Dr. Bender: Hat denn der Staat gar kein Interesse daran, daß in der Nähe großer Städte Wald oder Forst erhalten wird? Hat nicht die Stadt, die an dem Forst erwachsen ist, ein historisches Recht an ihm? Stadt und Forst gehören da zusammen, und dieser Gesichtspunkt sollte dem fiskalischen ee werden. Wie kann der Staat sich überhaupt auf die Spekulation berufen und auch für die Hallesche Heide einen Spekulationswert ansetzen? Nicht mit fiskalischem, sondern mit landesväterlichem Auge müssen diese Ver⸗

ältnisse angesehen werden.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:

Meine Herren! Ich glaube, ich habe zu den Ausführungen des Herrn Vorredners keine Veranlassung gegeben. Ich habe nichts davon gesagt, daß der Wald als solcher überhaupt keinen Wert für die Städte habe; sondern ich habe gesagt, daß bei der Beurteilung des Preises für die fraglichen Forstparzellen nicht der Holzwert, sondern hauptsächlich der Grund⸗ und Bodenwert in Betracht kommt. Ich glaube, auch sonst hat die Königliche Staatsregierung zu den Klagen, die der Herr Oberbürgermeister hier vorgebracht hat, keine Veranlassung gegeben. Der Herr Oberbürgermeister tat so, als ob der Staat in der Beurteilung der Waldfrage rein fiskalisch vorginge. Ich habe eben schon darauf hingewiesen, habe es auch im vorigen Jahre und auch im Abgeordnetenhause getan, daß der Fiskus tatsächlich überall, wo die Städte an ihn mit dem Wunsche herangetreten sind, die Wälder zu erwerben, um sie als solche zu erhalten wenn sie sie als Bauplätze haben wollten, dann war es freilich anders in dem weitesten Maße entgegengekommen ist; daß er allerdings soweit geben sollte, wie der Herr Oberbürgermeister es eben meinte, den Städten ein Recht auf die Forst zu konzedieren und ihnen die Waldungen ganz umsonst zu überlassen: soweit kann ich allerdings nicht gehen, und soweit wird der Staat nie gehen können, denn er hat die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten. Keine Stadt kann verlangen, daß ihr zuliebe auf Kosten der Steuerzahler auf die sehr erheblichen Einnahmen, die der Staat aus dem Forst haben kann, verzichtet wird. Wenn der Staat die Preise schon ganz erheblich niedriger stellt, als er sie fordern könnte, dann ist er den Städten soweit entgegengekommen, wie es mit dem Interesse der Allgemeinheit irgend vereinbar ist.

Herr Dr. Rive: Umsonst verlangt keine Stadt etwas. Der Fiskus sollte aber nicht zu hohe Preise verlangen.

Herr Dr. Bender bleibt bei seiner Behauptung stehen. Es sei eine trostlose Sache, wenn man in Groß⸗Berlin mit seinen 3 Millionen Einwohnern den Wald verkaufe oder bebauen lasse. Das müsse die Verhältnisse sittlich verschlechtern. Der nackte Fiskalismus werde zum Vorspann benutzt für die Aufforstung von Oedländereien. Diese Rücksichtnahme entschuldige keineswegs die Ent⸗ waldung des Grunewaldes.

Bei den Ausgaben für „Landesmeliorationen“ erklärt auf eine Anregung des Referenten der

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:

Meine Herren! Das Lebaprojekt ist im Ministerium geprüft und ist dann hinausgegangen an den Regierungspräsidenten mit dem Auftrage, die Genossenschaft zu bilden. Ich habe noch keine Nach⸗ richt, wie weit die Verhandlungen vorgeschritten sind. Sobald die Genossenschaft gebildet ist, wird die Sache behufs Genehmigung ge⸗ prüft, und wenn Anstände dabei nicht gefunden sind, wird mit dem Herrn Finanzminister verhandelt werden betreffs der Beihilfen, die ja in das Extraordinarium des Etats eingestellt werden müssen. Ob es möglich sein wird, die Sache so zu fördern, daß die Einstellung in den nächstjährigen Etat erfolgen kann, vermag ich natürlich nicht zu beurteilen, das wird davon abhängen, wie schnell die Benachrichtigung über die Genossenschaftsbildung uns zugehen wird. Also es liegt im Interesse der Beteiligten, die Sache möglichst zu beschleunigen, dann wird es vielleicht möglich sein ich kann natürlich eine bestimmte Zusicherung darüber jetzt nicht machen —, in den nächsten Etat eine Summe einzustellen.

Auf Anregungen der Herren Graf von Brühl und

Dr. Johansen⸗Minden erwidert der

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:

Meine Herren! Es ist allerdings im diesjährigen Etat eine Ver⸗ mehrung der Meliorationsbaubeamten nicht vorgesehen, einmal weil die Finanzlage natürlich überall Ersparnisse nötig machte, dann aber auch, weil seit längerer Zeit Verhandlungen mit dem Herrn Minister für öffentliche Arbeiten schweben wegen einer anderweitigen Organi⸗ sation des Meliorationsbauwesens. Die Verhandlungen siad jetzt annähernd zu einem Abschlusse gekommen, und ich werde mich be⸗ mühen, soweit es möglich ist, eine Vermehrung der Meliorations⸗ beamten, deren Notwendigkeit ich durchaus anerkenne, im nächstjährigen Etat durchzuführen.

Herr Dr. Todsen⸗Flensburg empfiehlt die oben mitgeteilte Petition um Förderung der inneren Kolonisation in Schleswig⸗ Holstein dem Wohlwollen der Regierung; es handle sich darum, deutsche Besitzer zu befreien, die in Abhängigkeit von dänischem Gelde gekommen seien. Eine durchgreifende Hilfe sei ohne Staatsmittel nicht möglich. Ich möchte die Regierung bitten, im nationalen Interesse der dortigen Kolonisationsgesellschaft weiter entgegenzukommen, als es durch die Hergabe von 1000 ge⸗ schehen ist.

Miijister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:

Meine Herren! Es kann sich niemand freundlicher zu diesem

ganzen Unternehmen stellen, als ich es persönlich tue. Wenn die

finanziellen Beiträge, die wir dafür haben geben können, nur gering waren, so hat das seinen Grund darin, daß das Unternehmen erst jetzt entstanden ist und ich daher natürlich über besondere Mittel nicht verfügte. Ich habe also nur aus laufenden Mitteln, die ich für derartige Zwecke zur Verfügung habe, die aber schon fast gänzlich verbraucht waren, des Prinzips halber einen Beitrag gezeichnet. Wenn der Staat sich weitergehend an dem Unternehmen beteiligen soll, so muß natürlich eine entsprechende Position in den Etat eingesetzt werden. Ich habe auch zugesagt, daß ich bereit bin, mit dem Herrn Finanzminister in Verhandlung darüber einzutreten.

Die Petition wird der Regierung als Material über⸗ wiesen.

Zum Etat der Forstverwaltung berichtet

Herr Ehlers namens der Agrarkommission über die Petition des Magistrats zu Schöneberg um gesetzliche Maß⸗ nahmen zur ungeschmälerten ö“ des Grunewalds. Die Kommission beantrage, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen im Sinne der früheren Beschlüsse des Hauses, daß der Grunewald in seinem jetzigen Umfange und Baumbestande im Interesse des Publikums erhalten und dens

bverkäufe nicht weiter geschmälert werde.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:

Ich fasse den Beschluß der Agrarkommission so auf, daß nicht der Petition entsprechend die Königliche Staatsregierung um gesetz⸗ liche Maßnahmen zur ungeschmälerten Erhaltung des Grunewaldes aufgefordert werden soll, sondern daß die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen werden soll im Sinne der früheren Beschlüsse des hohen Hauses, die ja anders lauten. Wenn es sich darum handeln sollte, gesetzliche Maßregeln anzuregen, so möchte ich darauf aufmerksam machen, daß das einen Eingriff in die Rechte der Krone bedeuten würde. Die Veräußerung von Grund⸗ stücken untersteht nach dem Publikandum von 1809 und dem Haus⸗ gesetz von 1808 dem König, und in dieser Beziehung ist durch die Verfassung nichts geändert. Aber ich glaube, daß eine derartige Absicht nicht besteht, sondern daß der Beschluß der Kommission diesen Teil der Petition fallen läßt. Dann handelt es sich also um die drei Be⸗ schlüsse, die hier angezogen sind. Der erste Beschluß lautet: „Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß das Forstrevier Grunewald künftig parkmäßig im Interesse des Publikums und mit besonderer Rücksicht auf die Erhal⸗ tung des alten Baumbestandes zu bewirtschaften ist.“ Das ist ein Beschluß, der am 31. Mai 1897 gefaßt worden ist. Nach diesem Beschluß wird dauernd verfahren, es bedarf also einer Wieder⸗ holung dieses Beschlusses nicht.

Der zweite Beschluß vom 13. März 1908 lautet: Die König⸗ liche Staatsregierung zu ersuchen, Veräußerungen von Staatsgrund⸗ stücken im Grunewald nur mit Zustimmung sämtlicher beteiligten Ressorts und des Königlichen Staatsministeriums vorzunehmen.

Meine Herren, wie ich schon sagte, untersteht die Genehmigung von Verkäusen von Staatsgrundstücken der Zustimmung des Königs. Vortrag über derartige Sachen ist stets von dem zuständigen Ressort⸗ minister zu halten, der in solchen Fällen natürlich, wo irgendwelche andere Ressorts interessiert sind, sich mit den betreffenden Ressorts in Verbindung setzt. Das geschieht dauernd und ist auch bei den Ver⸗ käufen aus dem Grunewald geschehen.

Der Beschluß vom 6. April 1908, also vom vorigen Jahre, lautet: Unter Hinweis auf die am 31. Mai 1897 gefaßte Resolution die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, von weiteren kauf⸗ und tauschweisen Abtretungen von Grundstücken aus dem Grunewald möglichst abzusehen. Es steht hier Kauf, es soll wohl heißen Verkauf.

Zweitens: soweit solche stattfinden, dieselben zur Kenntnis des Landtages zu bringen. Dem Wunsche in betreff der Veräußerung ist insoweit Rechnung getragen, als schon früher von Seiner Majestät bestimmt worden ist, daß der Hauptteil des Grunewaldes in der Größe von etwa 12 000 Morgen als Wald erhalten bleiben soll und daß, abgesehen von Verkäufen, wie sie jetzt schon vorgesehen sind es handelt sich hier um die Partie, durch die die Heeresstraße geht, und um einen Streifen, der an Dahlem grenzt —, weitere Verkäufe nicht in Aussicht genommen sind.

Herr Ehlers: Eine gesetzliche Regelung hat die Kom⸗ mission nicht gewünscht, sondern sich nur auf frühere Beschlüsse des Hauses zurückgezogen. Wie weit durch die letzte Aeußerung des

Ministers die Forderung der Agrarkommission erfüllt ist, ist eine andere Frage, ich halte diese Zusage nicht für ausreichend.

Herr Dr. Bender: Ich nehme an, daß, abgesehen von den 12 000 Morgen, alles übrige zum Verkauf bestimmt ist. Nach den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses muß man annehmen, daß weitere erhebliche Verkäufe beabsichtigt sind. Das ist aber im Interesse Berlins zu bedauern. Es ist grundfalsch und kurzsichti Grunewaldparzellen nur zu verkaufen, um Geld zu verdienen. der Erhaltung des Grunewalds ist nicht nur das Landwirtschafts⸗ ministerium interessiert, sondern auch das Ressort des Ministeriums des Innern und des Kultus. Der inister des Innern müßte bei jedem Verkauf eines Waldes in der Nähe der Städte gefragt werden; denn es handelt sich nicht um eine Geld⸗ frage, sondern um eine Lebensfrage, die Erhaltung ideeller Werte. Hier ist eine Umkehr von dem bisherigen Verfahren am Platze. Berlin können doch größere Aufwendungen für den Grunewald nicht zugemutet werden. Daß wir mit unserem Antrage in die Prärogative der Krone eingreifen, kann ich nicht zugeben. Es wäre besser, wenn

die Regierung hier die Krone deckte und nicht umgekehrt.