8 1 8” “ Schiffe, die aus Port Said kommen, unterlieg den vorgeschriebenen gesundhe itspolizeilichen
Verdingungen im Auslande.
88g näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und
taatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in deßen
Expedition während der 1. von 9 bis 3 Uhr eingesehen 1 werden.
Italien. Artilleriedirektion des Konstruktionsarsenals in Turin. 9. Juni 1909, 10 Uhr Vormittags. Lieferung von: 1. Los: 1000 qm 3 — 5’ mm starkem schwarzen Leder 22 000 L., 2. Los: 1000 qm 3 —5 mm starkem Sohlleder 21 000 L. Sicherheitsleistungen 2200 bezw. 2100 L. Näheres in italienischer Sprache beim ‚Reichs⸗
anzeiger“. Provinzialsteuerbehörde (Intendenza di Finanza) in Rom.
11. Juni 1909, 10 Uhr Vormittags: Lieferung von 20 000 Bettlaken à 6,50 L. und von 10 000 Kopfkissenbezügen à 1,10 L. für die Kaserne der Zollsoldaten. Vorläufige Sicherheitsleistung 4000 L., definitive 15 000 L. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs⸗
anzeiger“. 8
4 Türkei. Verwaltung der türkischen Staatsschuld n Konstantinopel: Lieferung von 1000 Ries Registerpapier Reale, das Ries zu 500 Blatt 17 kg wiegend; davon 500 Ries lieferbar in der ersten Hälfe Juli 1909, die anderen 500 Ries in der zweiten Hälfte September 1909; 800 Ries Registerpapier Imperial, das Ries zu 500 Blatt 25 kg wiegend, davon 400 Ries in der ersten Hälfte Juli 1900, weitere 400 Ries in der zweiten Hälfte September 1909 lieferbar; 600 Ries weißes Papier D. Reale, genannt Favia, lieferbar in der zweiten Hälfte Juni 1909; 2000 kg ackpapier, lieferbar in der zweiten Hälfte Juni 1909; 3000 Yards Registerleinwand, lieferbar in der zweiten Hälfte Juni 1909; 500 Pakete weißer Karton, und zwar: 100 Pakete Nr. 15, 175 Pakete Nr. 20, 125 Pakete Nr. 25, 100 Pakete Nr. 30, lieferbar in der zweiten Hälste Juli 1909. Berwerber wollen sich an das „Economat“ ge⸗ nannter Verwaltung wenden, bei dem Muster zur Verfügung steben. Der vorläufige Zuschlag wird am 16. Juni 1909, Nachmittags 2 Uhr,
erteilt. Eine zehnprozentige Sicherheitsleistung wird verlangt. Die Hrofgor en EEETT1 8.2 Lieferung hat franco Depot der Zentralverwaltung zu erfolgen.
des Zentralkomitees zu einer Sitzung zusammen, in der über die weitere praktische Tätigkeit beraten wurde. Beabsichtigt ist, 1) die Errichtung von Lupusheilanstalten zu fördern, 2) die Anschaffung von Lichtheilapparaten durch Gewährung von Beihilfen zu erleichtern, 3) Unterkunftsräume für Lupuskranke in der Nähe der Heilanstalten hberrichten zu helfen, 4) die unentgeltliche Behandlung und sonstige Unterstützung bedürftiger Lupuskranken zu übernehmen, soweit nicht Dritte zu Beiträgen hierfür verpflichtet oder bereit sind, 5) die Methoden der Behandlung und Pflege von Lupuskranken möglichst auszubauen. — Für alle diese Aufgaben bedarf es erheblicher Geldmittel. Das Zentralkomitee und der eingesetzte Ausschuß hoffen aber, daß sich auch bei der Beschaffung der Mittel das nötige Entgegenkommen im deutschen Vaterlande finden wird. Im Kampfe gegen diese entsetzliche Krankheit müssen vor allem die Ge⸗ meinden und weiteren Kommunalverbände sich in ihrem eigensten Jateresse der Fürsorge für die Lupuskranken anschließen. Auch die Landesversicherungsanstalten — von denen übrigens einige sich der Lupuskranken, soweit es versicherungspflichtige Personen sind, mit Heilversuchen angenommen haben, so z. B. die Landes⸗ versicherungsanstalt Schleswig⸗Holstein und die der Hansestädte — werden nicht zurückbleiben dürfen. Gerade sie sind auf diesem Gebiete zu einer weiter ausgreifenden Tätigkeit berufen und in der Lage. In der letzten Konferenz von Vertretern der Landes⸗ versicherungsanstalten zu Berlin am 15. Dezember v. J. hat der Präsident des Reichsversicherungsamts Dr. Kaufmann (der dem 18 des Zentralkomitees angehört) den Vorständen der ersicherungsanstalten ausdrücklich ans Herz gelegt, bei der Be⸗ kämpfung des Lupus wirksame Mitarbeit zu leisten. Darüber binaus sollte aber angesichts der Schwere der Aufgabe dieser Kampf bei der gesamten Bevölkerung des Deutschen Reichs eine lebhafte Teilnahme unnd tatkräftige Unterstützung — insbesondere durch Zuwendung von FGeldmitteln finden. — Die Geschäftsstelle des Deutschen Zentralkomitees ur Bekämpfung der Tuberkulose, Berlin W. 9, Königin Augusta⸗ Straße 11, nimmt Beiträge oder Zeichnungen mit dem Vermerk Beitrag zur Bekämpfung des Lupus“ entgegen. Es gilt hier, ein ganz besonders menschenfreundliches und notwendiges Werk zu fördern!
*
deren Dekorationen wohl auch benutzt wurden, 8
Königlichen Oper, zu mildern gesucht,
gefolgt. Den grausigen Schluß hatte er dadurch daß er die verlassene Butterfly nach vorheriger Entfernung ihres Kindes hinter einem Wandschirm den Selbstmord begehen läßt; der mimische Vorgang hat dadurch vielleicht ästhetisch gewonnen, aber an Verständlichkeit entschieden eingebüßt. Das zahlreich anwesende Publikum spendete allen Mitwirkenden lebhaften Beifall.
st ihren Passag . Maßnah m e
zahlreiche Krankheitsfälle verborgen bleiben. Der Lupus ist leider viel verbreiteter, als man ahnt, und seine Bekämpfung dringend geboten, um so mehr, als die Lupus⸗ kranken als Ansteckungsguelle nicht ohne Gefahr für ihre Um⸗
ebung sind. Eine Rundfrage in Heutschland hat ergeben, d
8 l der in Behandlung befindlichen Lupuskranken über 11 000 b
traͤgt; man darf annehmen, daß wohl die doppelte Zahl nicht in bei uns weit mehr als 30 000 Lupus⸗
Behandlung steht, daß es also kranke gibte Die Fhhxe⸗ üblichen Behandlungsmethoden zeitigten
nur geringe Erfolge. Erst Niels R. Finsen in Kopenhagen hat in nh. Phge därsolcchgnemarz 1895 die systematische Bekämpfung des Lupus mit der von ihm erfundenen Lichtbehandlungsweise erfolgreich durchgeführt. Durch die weitere Ausbildung der Licht⸗ und Strahlen⸗ behandlung ist der Lupus in die Reihe der heilbaren Krankheiten ge⸗ taten. Wie bei der Tuberkulose überhaupt, so kommt auch beim Lupus alles darauf an, so zeitig wie möglich die Behandlung einzu⸗
kheit eine zu große Ausdehnung gewonnen hat
leiten, bevor die Kran 88 f in das Gewebe borgepenzoen ist. Vor allem muß im
werden. Die Behandlung ist schwierig und er⸗ fordert langjährige Erfahrung mit allen in Frage kommenden Mitteln. Sie wird daher am besten in besonders eingerichteten und mit geschultem Personal versehenen Heilanstalten durchgeführt. Aller⸗ dings ist die Aufnahme der Kranken in ein Krankenhaus nicht immer notwendig, weil die Mehrzahl von ihnen nicht bettlägerig ist. Ihre Unterbringung in Mietwohnungen stößt aber ö auf Schwierigkeiten, weil die Hauswirte aus naheliegenden ründen sich vielfach weigern, so entstellte Kranke aufzunehmen. Daher müssen, zumal da die Kranken meist der ärmeren Bevölkerung angehören, die nicht selbst für Obdach und Verpflegung sorgen kann, in der Nähe der Heilanstalten Unterkunftsräume bereitgestellt werden, in denen sie während der langen Behandlungsdauer billig und liebevoll verpflegt werden. Das unter dem Protektorat Ihred Majestät der Kaiserin unter dem Vorsitz des Staatssekretärg des Dr. von Bethmann Hollweg stehende Deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose hat die wichtige und schwierige Aufgabe in die Hand genommen, den Lupuskranken Gelegenheit zur Heilung und Unterkunft zu verschaffen, und mit der Durchführung dieser Aufgabe einen Ausschuß beauftragt, dessen Leitung dem Ge⸗ heimen Obermedizinalrat und vortragenden Rat im preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten,
wird, ist der Grund, weshalb
zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Königlichen O Vor⸗ . ; Im niglichen Opernhause geht morgen als achte Vor Berlin, Dienstag, den 8. Juni
e stellung im Sonderabonnement des R. Wagner⸗Zyklus „Die Walküre“ — ewenen in Szene. Siegmund — Herr Grüning; Wotan — Herr Bischoff; ““ 1“ ferng — WG
Hunding — Herr Mödlinger; Brünnhilde — Frau Plaichinger; Sieg⸗ g Uinde — Frau Penera; Fricka — Frau Goetze; Walküren;: die Damen Herzog, Rothauser, Knüpfer⸗Egli a. G. Dirigent: Herr
Dr. Muck. Anfang 7 Uhr. Schauspielhause gelangt morgen „Die
ImeKöniglichen Welt, in der man sich langweilt’ von W. Pailleron mit den Herren
Boettcher, Patry, Vallentin und den Damen Butze, Abich, Arnstädt, Steinsieck und von Mayburg in den Hauptrollen zur Aufführung. Als Suzanne gastiert Fräulein Anny Schrötter aus Wien.
In der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniskirche findet am nächsten Donnerstag, von 6—7 Uhr, ein Orgelvortrag statt, bei dem Fräulein Emmy Mohr (Sopran) und Frau Dr. Gertrud Fischer⸗ Maretzkt (Alt) mitwirken. Die Orgel spielt Herr Organist Walter 12* cher. — Karten zu 1 ℳ (Stuhlplatz) und 50 ₰ (Kirchenschiff) e
vertretung, di . “ ammer des Beuirks und die gesetzliche
in den Gemeinden, in denen diese Sicherung der B stattfindet, S g der Bauforderungen Füsh be T “ nach den Vorschriften des sechsten § 10.
Die Landeszentralbehörde kann bestimmen, d b Zebingungen die Vorschriften dieses egfh a as, und unter welchen 8 ns Anwendung finden, wenn der Neubau an Stelle eines zerstörten 76 Pgen die Zerstörung versicherten Gebäudes errichtet wird und i “ Versicherungobedingungen nur verpflichtet Gebäudes zu acene summe zur Wiederherstellung des versicherten 1 weiter Titel.
Vor dem Begi dg Banher ist eginne des Baues ist auf dem C . 8 de ö “ clatte der „ utragen. et die Baustelle Grundstücks, so I’ sie von dem Grundstück dse h ferbstisdige⸗ 122 SE. ISe er Eintragung des Bauvermerks erwerben die 13“ üne e für 7 35 auvermer “ — aͤt die Wirkung einer Vormerkung
Die Eintragung eines Bas. verks unterbleib eines Betrags, der nach dem Ermessen des Brcfässftgavenne Hühe
Blaugeld sind Geldbeträge, die Kosten eines Baues in der Weise dnnee weska, te ce. ee herbes 78 der versshta Hiistehenden, Baukosten erreicht, Sicherbeit nterlegung von Geld oder Wertpapieren geleistet ist. Mit
der Ansprüche des Geldgebers eine Hypothek ’ 8 oder Grundschuld an ben, wan gen r ngebe erh eah vinhaee erbresregarsf 8 ien wreae drane Ssche heih he Hate vnähte rog 2 2 stellung des Baues erfolgen soll. Als Geldber dses Her. Kurswerts gelei . 1“ b eträge, die jum Zwecke rts geleistet werden. der Bestreitung der Kosten eines Baues gewährt werden, gelten ins⸗ Ine Fürganngs einen ge npermerns n teeaht Feneee g Shung⸗ „welche einer Körperschaft,
besondere: 1) solche, deren Auszahlung ohne nä 1 Stiftung oder Anstalt d hue näbere Bestimmung des Zwecks öffentlichen — hegs üs
der Verwendung nach Maßgabe des Bo es Fortschreitens des Baues er⸗ Grundstücken, die nach landesherrlicher Verordnung ein Grundbuch⸗
folgen soll, 2 1 bber 7 Eb als Baugeldhypothek bezeichnete Hypo⸗ blan⸗ “ 8 Föhüct 1 Fen Fndes⸗ §2. einer landesherrlichen Familse, der Fuͤrstlichen Lat gcer Haettlüsngut
§ Zur Führung eines Baubuchs ist verpflichtet, w der Familie des vormaligen Hannob eines Neubaues unternimmt und entweder Eb maligen Kurhessischen, 889 de Beüire Heralh assasgen obe
sich für den Neubau Baugeld ä G des Herzogli 8 . nüBauge gewähren läßt. Ueber jeden Neubau ist ö S bensen gehörer, funthchet Ne te
Neubau im Sinne dieses Gesetzes ist die Errichtung eines Ge⸗ in Höhe des dritten Teiles der aufgewendeten Baukosten den Bau⸗
bäudes auf einer Baustelle, die zur Zeit der Ertei 8 läubigern in gleicher Weise, w unbebaut oder nur mit Bauwerken unter fö e icherheit geleistet wäre. ann dole dieses Betag⸗
solchen Bauwerken besetzt ist, welche hvecke che zum Zwecke der Errichtung des Die Baupolizeibehörde waeaubals nur erteilen, wenn
Gebäudes abgebrochen werden sollen. Aus dem Baubuche müssen sich ergeben: nach § 12 die Eintragung eines Bauv 1 1 hesonen, aht denen ein Werk⸗, Dienst⸗ oder Lieferungs⸗ 2 der Bauvermerk Ca. e zu 1 1. — ee EE31 diesen Personen übertragenen Aüe ͤ fenda Belastungen drei Vier⸗ diese: Zdlaauf, jede Forderung geleisteten Zahlungen und die Zeit schuses Fschecheit durcz Hinkerlegung be . . eichstehende Belastungen werden bei der Ber 3) die Höhe der zur Bestreitung der Baukosten der Sicherheit nur insoweit berü echnung r zugesichert erücksichtigt, als ihr Kapit t e baupolizeiliche Ge⸗
Höhe derjenigen Beträge, die gegen Sicherstellung d dauende Grundstück (§ 1 Abs. ³), jedoch nicht 8 Bch.ns zn 52 nehmigung solcher Aenderungen des Bauplans beantragt, welche nach
G hüirn Se
e einzelnen in Anrechnung auf die unter Ziffer
Mittel an den Buchführungspflichtigen oder für Fen v
leisteten Zahlungen und die Zeit diefer Zahlungen;
“ Pfändungen oder sonstige Verfügungen über diese
6) die Beträge, die der Buchführungspfli ü
in den Bau aus diesen Mitteln Teeaeheshe Das Buch ist bis zum Ablaufe von fünf Jahren, von der
Beendigung des letzteingetragenen an gerechnet, aufzubewahren.
Die Vorschriften des § 2 finden wenn für den Umbau — Umbauten Anwendung, 4
§ 2*
Bei Neubauten ist der Bauleiter verpflichtet, an Stelle einen Anschlag anzubringen, wel wnch Sraand, ncgt Fücthgrer namen und wenigstens einen ausgeschriebenen Vornamen sowie den Füngsst des Eigentümers, und, falls dieser die Herstellung des Ge⸗ bäudes oder eines einzelnen Teiles des Gebäudes einem Unternehmer übertragen hat, des Unternehmers in deutlich lesbarer und unverwisch⸗ Frer 4 2 Cz Irr aus. Wird füür⸗ au von einer Firma als
er Unternehmer ausgeführt, i Niederlassungsort anzugeben. “
Hat der Eigentcimer die Srlbüung des Gebäudes oder ei I Teiles des Gebäudes einem Unternehmer 1“ “ .,Sab. 88 L Pleanr 1 dann Baugläubiger 1 ernehmer oder im 2 übegtragung der Herstellung an andere Unternehmer 88 .u Plchlofen honden sind, 98 von einem Unternehmer geschlossenen vechg, üg räge gleich, die für seine Rechnung geschlossen
2. Die Vorschriften des Abs. 1 finden keine Anw Eö1ö 18 n “ dee Meittelk au vm 8 erwachsenden Verbindlichkeiten in von eUuf 8 Herstennng für e Beweislast für diese Umstände krifft den E nüehge,
. igentümer, 1 statte des⸗ nEnegfegadensLate de seal augrächich Prügtr fedoch g s u erfüllen, - 1 gintümer das Nichtvorhandensein augseichender reher e.e
Pat ene egbe gahrlaffigfet 1 war. ih 1 err, der den Bau mit ti 1 Hesstenang, 88 b9. vacg . h wendung. Jedoch ist zum Ersot des Nach la⸗ ö ausreichender Mittel oder der Absicht adie⸗ sess icn erbendenselns füllen, der Nachweis erforderlich, d 6 8 nbinskgean 8. auch dem Unternehmer das Niz odoßa sor 1 böö oder jener Absicht ohne grobe Fehrffarefn seine auereichend ib
usw.
Gesetz über die Sicherung der Bauforberungen. Vom 1. Juni 1909.
Wir Wilhelm, von “ düng B28 ne 9 Gnaden Deutscher Kaiser, m Namen des Reichs, na des Bundesrats und des Reiches n Fas falsse
Erster Abschnitt. Allgemeine Sicherungsmaßregeln.
und zu tie / Kindesalter eingesetzt
i Bote u. Bock und Wertheim (Leipziger Straße), in der Küsterei (Achenbachstraße 18/19) und an der Abendkasse.
8
82 Der Empfänger von Baugen 11 verpflichtet, das Baugeld Hecrtedigung solcher Personen, die an der Herstellung des Baueg zuf run b Werk⸗, Dienst⸗ oder Lieferungsvertrags beteiligt sind, zu verwenden. Eine anderweitige Verwendung des Baugeldes ist bis zu dem Betrage statthaft, in welchem der Empfänger aus Mitteln Gläubiger der bezeichneten Art bereits befriedigt hat St der Empfänger selbst an der Herstellung beteiligt so darf er d8;⸗8 augeld in Höhe der Hälfte des angemessenen Wertes der von ihm in den Bau verwendeten Leistung, oder, wenn die Leistung von ihm noch nicht in den Bau verwendet worden ist, der von ihm ge⸗
leisteten Arbeit und der von ihm gemachten Auslagen für sich behalten.
Mannigfaltiges. Berlin, 8. Juni 1909.
Nach einer amtlichen Meldung wurde gestern um 1 Uhr 8 Minuten Nachmittags bei dem Ueberwege im km 22,06 der Wannseebahn zwischen Neubabelsberg und Wannsee das Fubrwerk des Besitzers Fritz Schönfeld aus Glindow bei Werder von einer Lokomotive erfaßt und zertrümmert. Zwei Pferde wurden getötet. Schönfeld und sein Kutscher, Gustav Bautz, wurden leicht verletzt. Der Betrieb wurde nicht gestört. Grund: Nichtschließen
der Wegeschranken.
8 Die englischen Parlamentarier besichtigten vorgestern das 8 Reichstagsgebäude, in dem sie vom Vizepräsidenten des Reichstags
Als Bauforderung gilt nus 88 Anspruch eines Baugläubi 1a,. IS S abgee⸗ eecsnagh der Anspruch kommt nur ist. Ist diese Verwendung nicht vollst 89 einbarte Vergütung in dem Verhältniss dem Abschlusse des Vertrags der W. ken “ rt der vereinbarten Leistung . b2 üene der in den Bau verwendeten Leistung gestanden
er Verwendung der Leistung in den Bau steht
kenn di en Eigentümers oder Bauunternehmers unterblieben “ 8 des
Verkehrsanstalten.
Britisch⸗Ostindien.
Einführung der englischen Ladelinie für alle die indischen Häfen anlaufenden Schiffe. Durch ein in der Bombay Government Gazette vom 24. Dezember v. J. veröffent⸗ lichtes Gesetz vom 18. Dezember 1908 (Nr. XVIII/1908) wird von einem noch bekannt zu machenden Tage ab die englische Ladelinie für alle die indischen Häfen anlaufenden Schiffe eingeführt. Ausgenommen sind Schiffe fremder Nationen, deren Ladelinien in Großbritannien anerkannt sind. Auf deutsche Schiffe wird das neue Gesetz im Hin⸗ blick auf das zwischen Großbritannien und dem Deutschen Reich
kürzlich abgeschlossene Abkommen keine Anwendung finden.
Kaempf empfangen wurden. An einem in der Wandelhalle gebotenen Frühstück nahmen auch der Vizepräsident des Staatsministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg und der Staatsminister Dr. Freiherr von Berlepsch teil. Der Vizepräsident Kaempf bot den englischen Gästen einen Willkommensgruß und sprach die Hoffnung aus, daß ihr Besuch dazu beitragen werde, die beiden stammverwandten Völker einander näher iu sühten Der Staats⸗ sekretär des Innern begrüßte die Gäste namens der Re⸗ gierung. Den Dank seiner Landtleute übermittelte der Abgeordnete für Leicester S. Ramsay Maecdonald. Nach dem Frühstück wurden die Arbeiterheilstätten in Beelitz, dann der Zoologische Garten besichtigt. Gestern besuchten die englischen Herren den Zentralarbeitsnachweis in der Gormannstraße, die ständige Ausstellung für Arbeiterwohlfahrt in Charlottenburg, die Häuser des Spar⸗ und Bauvereins am Nordufer und die Fabrik von L. Löwe u. Co. A.⸗G. Die englischen Damen besuchten unterdessen das Pestalozzi⸗Fröbelhaus. Um 3 Uhr fand im „Rheingold“ ein Ab⸗ schiedsmahl statt, dem auch der Staatsminister Dr. Freiherr von Berlepsch und der Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernburg sowie der Oberbürgermeister Kirschner beiwohnten und bei dem sie
Trinksprüche ausbrachten.
§ 21. „Wird bei der Vereinbarung einer Vergüt ie uũ “ Ni fiheblichem vngß übershriten, Ier⸗ 3 ngen eines Beteiligten zu bestim d Forderung nur in Höhe des Betra ü 1e, gbe d 1 gs berücksichti -. Preise entspricht, und diesen Uenee ’ oweit nach § 29 Abs. 2, 3 eine Umwandlung der Bauhypothek E 22 Widerspruch gegen die Bau⸗ n ist, einer Bauforderung nach Abs. fndsc enen Herabfetung v
22. „ Scobhald festgestellt ist, daß 8.ee.en nge Bedenk 3 B „ das E
“ 88 genen, e. sütesen, 1 die Benete Zas des hng⸗ Blatte zu veröffentlichen g. leiche Temntmechungen Femnts behörde, wenn auf Antrag Ines Bet sii dist. hat Fee eerhegr dord⸗ eiligten festgestellt ist, daß die veaf sügen nach dem Beginne des Baues erloschen ist, dies zu
ein Bauvermerk eingetragen, so hat die B.
ꝙ I se Baupolizeibehörde . Ue athas ler,r Veröffentlichung dem Bauschöffenamt un⸗ nnerha ner Frist von einem Monat, die mit ü de StazareSinn h eint ter Scsseggehegg genebe hn
8 jer au run 8 Bauforderungen bei dem Bauschöffenamt eee 2 123 Sren hre machung soll hierauf hingewiesen werden.
Theater und Musik.
MNeues Königliches Operntheater (Gura⸗Oper).
Als zweite Aufführung brachte die Gara⸗Oper gestern Puccinis „Madama Butterfly“ in so sorgfältig vorbereiteter Aufführung, daß sie sich neben der vortrefflichen Wiedergabe des Werks am König⸗ lichen Opernhause sehen und hören lassen kann. Die Titelpartie eignet sich, wie es scheint, ganz besonderz für Fräulein Hummel. Ihre Stimme entwickelte, namentlich bei den weichen, schmiegsamea Kopftönen, bestrickenden Wohllaut. Darstellerisch ging Fräulein Hummel ganz in ihrer Aufgabe auf, was befonders den ergreifenden Schlußszenen zugute kam. Die Tenorpartie des Marineoffiziers Linkerton war Herrn Taucher aus München anvertraut, einem Sänger von schönen Mitteln und tüchtigem Können; die hier von Hoffmann gegebene Rolle des Konsuls Sharpleß hatte in dem vom vorigen Jahre her schon bekannten Herrn vom Scheidt, einen gesanglich nicht minder guten Vertreter, und der stimm ewaltige Herr Latterman hatte als Bonze Gelegenheit, die ganze Pracht seines Organs zu entfalten. Unter den anderen ausnahmslos anerkennens⸗ werten Mitwirkenden fiel noch Fräulein Sawerni (Suzuki) durch ihren vollen, dunkelgefärbten Menosopran auf. Das diesmal unter der straffen Leitung des Herrn Gille stehende Orchester war seiner Aufgabe mehr gewachsen als am ersten Abend, und die klanglichen Feinheiten der Partitur kamen im allgemeinen gut, wenn auch zuweilen etwas vergröbert zu ihrem Rechte. Herr Gura hatte das Werk selbst in Szene gesetzt. Er war im allgemeinen den Anordnungen der hiesigen
Bremerhaven, 8. Juni. (W. T. B.) An Bord des Lloyd⸗ dampfers „Main“ trafen heute früh etwa 200 deutsch⸗amerikani⸗ sche Schützen zum Besuche verschiedener deutscher Städte und zur Teilnahme an dem in Hamburg stattfindenden XVI. Deutschen Bundesschießen hier ein. v11“ 8
Frankfurt 2. M, 7. Junt. (W. T. B.), Nach einer Meldung der „Frankfurter Zeitung aus Saloniki plünderten Seeräuber unfern der Insel Samothraki zwei kleine Segelschiffe und ermordeten
ie aus Griechen bestehende Besatzung.
dem Ermessen der Baupolizeibehörde die Baukost e erhöhen, so bedarf es vor Erteilung der Feheee § 12 Sicherheit geleistet ist, einer entsprechenden, vom Bauschöffen⸗ amt festzusetzenden Erhöhung 38 Sicherheit.
4
Bei der Feststellung der Belastungen kommen in A 1) Hypotheken vens n mhnsat: wmetthesen Zcsenn Grundschulden mit ihrem Kapitalbetrag und entenschulden und solche Reallasten, wel ur Fun ese ande baben⸗ ie — Alchf die eistung 8 a are Geldrenten mit veoh senenng n berecimenden St der Z;wml. e nach dem öffentlichen Rechte auf dem Grundstücke lastende PEirpfüchtung 72 Shestag⸗ 1n A für die Kosten n er⸗ scheinigung über die Anmeldung zu erteilen Lasten wird von der Baupoltzeibehörde zucefanels; der ka vinng 56 üg — 85 bein, . . Veifäaung r ehem onbichen Bereabren festrsen, h 1 ere her⸗ “ 19 dessen Bezirk die Baustelle gelegen ist. Glaub sprac ahann hurch gintragung “ Senesshass oder eines Wider⸗ 9) 8* Fn dem Anmeldenden geschlossene Vertrag; d, 1 e Verw 1 8 n Ee. uns 1. dem Bauvermerke der Vorrang Verwendung nach 8 20 Iöhe — den Ban 858 boe 5 ver,s. d. 2 5 8 e c. ang mit ihnen eingeräumt wird, weiser Verwendung der nach § 20 zu berechnende Bet 8 d ài gell 1 1 een Berechtigten wenn der Vertrag nicht mi ü gegenüber dem Grundbuchamt. die Voraussetzungen, unter üöv 12scn⸗ 8 Im
§ 15. f Die Festst 8 einem mit dem Eigentümer geschlossenen Vert 2. ststellung des Baustellenwerts erfolgt durch das Bau⸗ Falle des § 19 ist vor der Erlassung der einftmefigen Besebtng, der
Als Baustellenwert gilt der Wert der unbeb Eigentümer zu hören. Die Erlassung der einstweiligen Verfügu die Baustelle zur Zeit der Erteilung der e ist abzulehnen, falls der Eigentümer diejenigen Tatsachen gkesächans
werken besetzt, welche zum Zwecke der Errichtung eines Gebäudes ab⸗ gebrochen werden sollen, so ist der Baustellenwert in der Weise zu ermitteln, daß zunächst der nach Fertigstellung des Neubaues sich ergebende Wert des Grundstücks geschätzt wird und von diesem Werte die Kosten des Neubaues und des Abrisses abgezogen werden. nal-Se werben den e e für ke Pemrffune des Bau⸗ nd das Feststellungsve 1.. geverfahren durch landesherrliche Ver⸗ 16
§ 16. volesgegäedeeane des Bauvermerks erfolgt auf Ersuchen der Bau⸗ on der Eintragung hat das Grundbuchamt d . behre Mitteilung zu machen. In der Mitteilung ift 8 aeaftues etrag der im § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten, dem Bau⸗ vermerke vorgehenden oder ihm Pleistebanden Belastungen anzugeben.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen uund Zweiten Beilage.)
Die Anmeldung einer B 8 8. ist auforderung ist nur wirksa 1 bn Ablaufe der Anmeldungsfrist die schriftliche n 2. gentümers zur Anmeldung oder eine gegen den Eigentümer er⸗ Pngene die Anmeldung zulassende einstweilige Verfügung bei dem ee eingereicht wird. Das Bauschöffenamt hat, sobald eine Anmeldung wirksam geworden ist, dem Anmeldenden eine Be⸗
MNach einer Regierungsverfügung vom 29. Mai d. J. gilt in Malta der Hafen von Port Said als verseuchter Platz.
Kammerspiele. Sommerspielzeit Held⸗Runge. Mittwoch: Ein Skandal in Monte Carlo. Anfang 8 Uhr. Donnerstag: Ein Skandal in Monte Carlo.
Anfang 8 Uhr.
Berliner Theater. Mittwoch bis Sonnabend:
Ein Herbstmansver. Anfang 8 Uhr. Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Aufführungen
der Opernschule Friedrich.
Hebbeltheater. (Königgrätzer Straße 57/58.) Mittwoch: Hohes Spiel.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 147. Abonnementsvorstellung. Die ständigen Reservate sowie die Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Achte Vorstellung im Sonderabonnement des Richard Wagner⸗Zyklus. Der Ring des Nibelungen. Bühnenfestspiel von Richard Wagner. Erster Tag: Die Walküre in drei Akten von Richard 2 Musikalische Leitung: Generalmusikdirektor Dr. Muck. Regie: err Regisseur Braunschweig. Anfang 7 Uhr. RSchauspielhaus. 152. Abonnementsvorstellung. Die Welt, in der man sich langweilt. Lustspiel in drei Aufzügen von Edouard Pailleron, über⸗ setzt von Emerich von Bukovics. Regie: Herr Regisseur Keßler. (Füags Fräulein Anny Serblter aus Wien als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 148. Abonnementsvor⸗ stellung. (Gewöhnliche Preise.) Figaros Hoch⸗ zeit. Komische Oper in vier Akten von Wolf⸗ gang Amadeus Mozart. Text nach Beaumarchais, von Lorenzo Daponte. Uebersetzung von Knigge⸗
ulpius. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus: 31. Sicgesee serneles. Das Abonnement, die ständigen Reservate er
Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Mennonit. Trauerspiel in vier Akten von Ernst
der Generaldirektor, Regierungse
Herr Albrecht Gerkrath.
D „ 8 Der Verstorbene hat als Mitglied unseres Aufsichtsrats das ihm von seinem onnerstag: Frau Warreus Gewerbe. unvergeßlichen Vater, dem Begründer und Aufsichtsratsvorsitzenden unserer Gesellschaft,
EEE.“ überkommene Erbe unserer Interessen in treuer Pflichterfüllung förderlich erhalten. — 8 Seltene Begabung, frische Tatkraft und ein edler Charalter sichern dem
Neues Schauspielhaus. Mittwoch bis Sonn⸗ Entschlafenen unser ehrendes Gedenken. abend: Mahé. (Titelrolle: Harry Walden.) An⸗ Berlin, den 5. Juni 1909.
8.E Heimstätten⸗-Aktien. Gesellschaft.
Schillertheater. 0. (Wallnertheater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Der Der Aufsichtsrat. Der Vorstand. Dr. Krause, 8 Hugo von Krottn
Biberpelz. Eine Diebeskomödie in vier Akten Geheimer Justizrat.
5. „Beaugeldempfänger, welche ihre Zahlungen einge über deren Vermögen das Konkursverfahren ersffner ent hahen 88 deren im § 1 Abs. 1 bereichnete Giubiger zur Zeit der Zahlungs. schö einstellung oder der Konkurseröffnung benachteiligt sind, werden mit Gefängnis nicht unter einem Monate bestraft, wenn sie vorsätzlich zum Nachteile der bezeichneten Gläubiger den Vorschriften des § 1 hn desseh Pdel⸗ 9 ü- 8”, Umstände vorhanden, so rafe auf einen Tag Gefängnis ä — Geldstrafe bis zu dreitausend Mark 1ee xx 6
Zur Führung eines Baubuchs verpfli tete Personen Zahlungen eingestellt haben oder über 88 S. e one das Iher ichre verfahren eröffnet worden ist und deren im § 2 868 3 Ziffer 1 be⸗ zei nete Gläubiger zur Zeit der Zahlungseinstellung oder der Konkurs⸗ erö nung benachteiligt sind, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft, wenn sie das vorgeschriebene Baubuch zu führen unterlassen, oder es Barh stende⸗ vernichiet oder so unordentlich geführt baben, daß es kein⸗ genügende ebersicht, insbesondere über die Verwendung der zur Bestreitung der
Die Zurücknahme einer A 1 r bedarf d nmeldung bedarf der fü ⸗ bewilligungen in der Genadbuchordnung beeixe-La⸗ ven 8 Der Zurücknahme einer Anmeldung steht es gleich, wenn dem auschöffenamt nachgewiesen wird, daß für die angemeldete Forde⸗ — ; durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren ge⸗ Das Bauschöffenamt hat auf Antrag dem Anmelden 8-. zu bestimmen, binnen welcher 8 dem Beaedeenden, he Femeineereg in die Rückgabe der Sicherheit zu erklären oder die e. der Klage wegen seiner Forderung nachzuweisen hat. Nach em Ablaufe der Frist hat das Bauschöffenamt auf Antrag die Rück⸗ gabe der Sicherheit anzuordnen, wenn nicht inzwischen die Erhebung * Klage nachgewiesen ist. Auf das Verfahren finden die Vor⸗ 8 ften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen erichtsbarkeit entsprechende Anwendung. Die Abänderun 8-
von Gerhart Hauptmann. Ende 10 ½ Uhr. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Jungfer Obrigkeit. Freitag, Abends 8 Uhr: Der Biberpelz.
Charlottenburg. Mittwoch,
von Wildenbruch. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. Gura⸗Oper. Mittwoch:
Salome.
DPonnerstag: Don Juanu. Freitag: Figaros Hochzeit. Sonnabend: Madama Butterfly. Sonntag: Salome. Preife der Plätze für die 5 Wilden 2
Abende im Königl. Schauspielhaus (vom 10. bis
Juni): Fremdenloge 6 ℳ, erster Nang Loge
5 ℳ, erster Rang Sessel 4 ℳ, Orchestersessel 5 ℳ,
Pearkettsessel und „Loge 4 ℳ, Parkett 3 ℳ, Balkon
2.50 ℳ, zweiter Balkon 1,50 ℳ, Galerie 50 ₰.
Ein Aufgeld wird nicht erhoben.
Deutsches Theater. Sommerspielzeit Held⸗ Runge. Mittwoch: Die schicke Auguste. An⸗
Ein Erfolg. Lustspiel in 4 Akten von Paul
Lindau. Ende 10 ½ Uhr. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Bresters Millionen.
Freitag, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Madame Bonivard.
KAomische Oper. Mittwoch: Carm Donnerstag: Fledermaus.
Freitag: Tiefland. Sonnabend: Hoffmauns Erzählungen.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Mitt⸗
woch: Zum 1. Male: Der fesche Rudi. Ponnerstag bis Sonnabend: Der fesche Rudi.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Mittwoch und folgende Tage: Im Café Noblesse
rl. Frieda von Kessel mit Hrn. Ober⸗ leutnant Friedrich von dem Hagen (Berlin — Blankenburg a. H.). — Frl. Hilma Masius mit Hrn. Leutnant Rudolf Gießer (Berlin, z. Zt. Bad Nauheim— Brieg, Bez. Breslau).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Herbert von Per⸗ bandt (Essen, Ruhr).
Gestorben: Hr. Guido von abeck⸗Jablonken (Jablonken, Ostpr.). — Fr. Mathilde Grabs von Haugsdorf, geb. von Unruh (Greiffenberg i. Schl.). — Fr. Generalleutnant Marie von Prittwitz und Gaffron, geb. von Zawadzky (Brieg, Bez. Breslau). — Adelbeid Freifr. von Elverfeldt gt. von Bever⸗ foerde⸗Werries, geb. Freiin von Böselager⸗Heessen
(Loburg)
Verlobt:
fang 8 Uhr. Donnerstag: Zum ersten Male: Gelbstern.
Anfang 8 Uhr.
Spitzbubenkomödie in 3 Aufzügen von Carl Schül
Verantwortlicher Redakteur:
2 Beaukosten zugesicherten Mittel, aewährt.
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlit
Druck der Norddeutschen Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße
(einschließlich Bör
Neun Beilagen
Beilage Nr. 19 A und 19 B),
Buchdruckerei und Verlag⸗ Nr. 32.
sen⸗Beilage und Warenzeichen⸗
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des Üffen
lichen Anzeiger
Nr. betr und
2 veröffentlichten end Kommanditgesellschaften a ktiengesellschaften, für die
1. bis 5. Juni 1909.
8 (eiuschließlich der unt 8 beranatmacnech usf kti
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Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und im U vermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird ber de Vorschriften des § 4 zuwider g. 6 1““
§ 8. Die s
vor dem Zarlchaltten, d-ee aehae teziteachei 8 Zweiter Abschnitt. ““ Dingliche Sicherung der Bauforderungen. 8 8 Erster Titel.
GSeltungsbereich dieses Abschnitts. In den durch lanbesheralth. Berordaung bestimmten Gemeinden
findet im Falle eines Neubaues eine Sicherung der Bauford nach den Vorschriften dieses Agsae eec.fnung Vor — 8.
Der Bauvermerk wird gelöscht, wenn dem
Bescheinigung der Baupolizeibehörde vorgelegt 1 8rSn 2. Beginne des Baues die Bauerlaubnis erloschen oder daß nachträglich 55 dem Beginne des Baues gemäß § 12 Sicherheit geleistet worden st. Das Gleiche gilt, wenn die Baupolizeibehörde das auf Ein⸗ tragung des Bauvermerks gerichtete Ersuchen vor dem Beginne des
aues zurücknimmt. Dritter Titel. vE v
Baugläubiger sind die an der Herstellung des
Grund eines Werk⸗ oder Dienstvertrags Beteiligten .
S; zur Herstellung des Gebäudes Sachen geliefert haben, sosern e Werk⸗, Dienst⸗ oder Lieferungsverträge von dem Eigentümer der
Entscheidungen des Bauschöffenamts kann bei dem
gericht, in dessen Bezirk das Bauschöffenamt seinen Sitz nns unter entsprechender Anwendung der 20 bis 25 des be⸗ zeichneten Gesetzes nachgesucht werden; die Beschwerde findet gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts statt. Eine Anfechtung der Ent⸗ scheidung, durch welche der Antrag auf Bestimmung einer Frist ab⸗ gelehnt wird, steht nur dem Antragsteller zu; in 8 Falle sowie im Falle der Anfechtung der Entscheidung über die Rückgabe der berbett an 9 ünfec ang dneibfen so ortige Beschwerden be⸗
en. e Entscheidun ü erst mit der Rechtskraft in Wirksamkeit. E1“
§ 25. Anmeldungen sowie die die Wirksamkeit od einer n betreffenden welche 8 ,9 Baupolizeibehörde oder dem zuständigen Grundbuchamt deeeee
Baustelle oder für seine Rechnung geschlo Eigentümer der Uar sein steht gleich, 88 ee en Heh. Sr
landesherrlichen Verordnung ist die Gemeinde, die amtliche Handels⸗
des Eigentümers als Bauherr ausführt.
b 82g von diesen Behörden dem Bauschöffenamt unverzüglich