Roggen Weizen Mais - La Plata
Weizen
a Mais — amerikan., bunt
Wenhen 1 Lieferungsware
8 8
aus wöchentlichen Durchschnittswe
8
8 8*
1 Pfuns englisch = 453,6 g; 24
ür London und
Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplätzen für die Woche vom 7. bis 12. Juni 1909
1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Woche Juni 1909
196,42 270,00 189,67
Da⸗ egen or⸗ woche
197,70 271,00 185,30
en, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1 8 5 755 g das 1 450 g das 1
Mannheim.
ggen, Pfälzer, rus 88 mittel en, Pfälzer, russischer, amerik., rumän., mittel Hafer, badischer, russischer, mittel . - badische, Pfälzer, mittel. russis utter⸗, mittel.
Wien.
oggen, Pester Boden . Westen⸗ En “ Hrfer, ungarischer .. Gerste, slovakische... Mazis, ungarischer..
Budapest.
Roggen, Mittelware.. Weizen, „
195,00 270,62 197,50 195,00 145,00
195,00 270,18 197,50 195,00 145,00
2 — .
8 184,58 . 294 31 8 . 169,27 8 .143,75
184,80 291,25 163,51
143,07
178,46 278,66 155,74 149,15 133,97
174,83 265,95 153,80 148,39 133,62
desß.
erste, Futter⸗ M
Mais, 8 “
Odessa.
Roggen, 71 bis 72 kg das hll. „
Weizen, Ulka, 75 bis 76 Ng bas EI.. 8 Riga.
Roggen, m71 bis 72 v111“ Weizen, 78 „ 78 *8 öG
Paris. lieferbarne Ware des laufenden Monats
Antwerpen. Donau⸗, mittel
143,57 190,41
142,70 187,35
150,49 190,94
144,45 188,70
2 0212 2
152.21
Roggen 216,75
147,49 Weizen
213,62
207,48 204,83 207,48 204,83
208,94 208,39 188,72 186,14 195,75 195,77 213,95 212,44
Kalkutta Nr. 2 Australier “
Amsterdam. öeeö.“ 1. 1)
0 St. Petersburger. Ode a 0 9 2 . 9 . 2 4 ame benilce Winter⸗ amerikanischer bunt
212,45 204,62
201,55 154,14 151,22
eizen egn 8976] (Mark Lane)
englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)
. Liverpool. russischer..
roter Winter⸗Nr. 2. Manitoba Nr. 2
La Plata.. . Kurrachee. — Australier. 211,11 Hafer, englischer weißer 172,19
Gexste Futter⸗† Ddefsa 2. :. . 1b —
Ode — 150,75 132,21
afer
erste
208,05
212,75 207,36
La Plata, gelber, neu
Chiecago. li 181,25
eptember 169,51 Dezember .. 166,79 120,00
roter Winter⸗ Nr. 2.. . 2282,11 Juli 193,39 September 180,31 Dezember.. 177,51 135,42
183 52 1 104,24
1¹) Angaben liegen nicht vor.
Bemerkungen.
1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Pro⸗ 82 8 — 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den nes Prc. arktorten des Föntgreichs ermittelten Durchschnittspreise für averages) ist 1 Imperial Quarter
en = 480, Hafer = 312,
Gerste = 400 Pfund engl. angeset: ushel Weizen = 60, 1 Buste Mais = 56 Pfund englisch. a is = 2000 kg
Roggen = 2100, Weizen = Ma . 1 limrechnung der Preise in Reichswährung sind die 2 1. aben im eer“ ermittelten FFetnre an der Ber
We 1
iner Börse zu
iien und Budapest die auf Wien,
Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und en York die Kurse auf Neu Pork, für Odessa und Riga die Kurfe
auf St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdäm die Karse
auf diese hlte reise in Buenos Aires unter Berücksichtiaung der
Goldprämie⸗ “ HI“ Berlin, den 16. Juni 1909.
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
Grunde gelegt, und zwar für
8 Deutscher Reichstag⸗ 261. Sitzung vom 15. Juni 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Seit der letzten Sitzung sind verstorben die Abgg. Schell⸗ horn (nl.), Schmidt⸗Halle (fr. Volksp.) und Goldstein (Soz.). Das Haus ehrt das Andenken der Verstorbenen durch
Erheben von den Sitzen. .
Auf der Tagesordnung steht die folgende Inter⸗ pellation der Abgg. Dr. Pachnicke, Linck, Reichsgraf von Bothmer, betreffend Aen derung der bestehenden mecklen⸗ burgischen Verfassung:
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, nachdem
1) die in dem Bundesratsbeschluß vom 26. Oktober 1875 aus⸗ gesprochene Erwartung, „es werde den Großherzoglich mecklenburgischen Regierungen gelingen, eine Aenderung der bestehenden “ Verfassung mit dem mecklenburgischen Landtag zu vereinbaren“ nicht in Erfüllung gegangen ist, und
2) die von dem Stellvertreter des Herrn Reichskanzlers am 24. Januar 1905 zum Ausdruck gebrachte Annahme, es sei „ganz
Nausgeschlossen, daß die mecklenburgischen Regierungen es aufgegeben
haben sollten und die mecklenburgischen Landstände es auf die Dauer ablehnen könnten, eine den modernen Anforderungen der Zeit entsprechende Verfassung in ihrem Lande herzustellen“ sich, wenigstens soweit die Mehrheit der mecklenburgischen Ritterschaft in Frage kommt, als irrtümlich erwiesen hat?
Auf die Frage des Präsidenten Grafen zu Stolberg erklärt sich der Stellvertreter des Reichskanzlers, Staats⸗ sekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg bereit, die Interpellation sogleich zu beantworten.
Zur Begründung der Interpellation ergreift das Wort der
Abg. Dr. Pachnicke (Fr. Vgg.): Gleich nach der letzten Reichs⸗ tagswahl hat die freisinnige Partei mit den Nationalliberalen den Antrag gestellt, daß in jedem Bundesstaat eine aus Wahlen der Be⸗ völkerung hervorgegangene Vertretung bestehen solle, deren Zustimmung zur Gesetzgebung und zur Feststellung des Staatshaushalts erforderlich sein soll. Der Antrag wird wegen der Schwierigkeiten durch die .“ nicht mehr zur Verhandlung kommen, aber die mecklen⸗ urgische Verfassungsfrage mußte auf die Tagesordnung kommen,
weil sie das Lebensinteresse eines ganzen Landes betrifft, und⸗
weil seit den letzten Reichstagsverhandlungen darüber die Pro⸗
klamation der beiden Großherzöge von Mecklenburg ergangen⸗ ist, wonach diese eine zeitgemäße Umgestaltung der Verfassungs⸗ zustände wünschen. Das war ein Fortschritt. Aber der Entwurf, der für eine Verfassungsänderung vorgelegt wurde, enttäuschte. Der Entwurf enthielt die Dreiklassenwahl und die öffentliche Abstimmung. Dafür gibt es zwar in Norddeutschland Vorbilder, aber keine nach⸗ ahmenswerten. Leider ist die Auffassung noch nicht ausgerottet, daß die politische Befähigung am Portemonnaie zu erkennen ist, und leider besteht noch immer bei den Wahlen sowohl der Druck von oben wie von unten. Ferner wollte der Entwurf von den 84 Mitgliedern des⸗ Parlaments nur 22 aus allgemeinen Volkswahlen hervorgehen lassen, und diese sollten noch verschieden auf Stadt und Land verteilt werden. Das ergibt wiederum eine ständische Vertretung. Die Ritterschaft, die 34 % der Bevölkerung umfaßt, sollte 22 Stimmen erhalten, die Handelskammer, die eine Bevölkerung von 17 % repräsentiert, nur eine Stimme. Die Rechnung 34:17 = 22:1 stimmt nicht. Wahlberechtigt foll nur sein, wer eigenen Hausstand und eigenen Herd besitzt. Wer das vorschlug, muß ein eingefleischter Feind der Jung⸗
gesellen sein oder vielleicht die Absicht haben, die Volksvermehrung Aber es soll nicht nur nach Beruf und Heiratslust,
zu beschleunigen.
das Berrchtigungszeugnis für
Die Lehrer werden einfach unwürdig
daß unter staatliche Schulaufsicht eintritt.
Reichstag hat aber wiederholt diese mecklenburgische örtert und entsprechende Anträge gestellt.
mecklenburgischen Bundesbevollmächtigten, so der Min
Zuständigkeit zu erweiter7, haben selbst Männer und von Kardorff zugestanden. den Vorbehalt gemacht, heiten des heute nur,
Landtagswahlrechts etwas nachzuholen,
einzumischen was bei der
Insofern
Homogenität der Parlamente erklärt. Es sind
auch eine große politische Bedeutung.
sollen. Nun, der
sprechungen gepflastert. Entweder kommt wieder
worden wären. Frigis ent gratuliert; was den Türken recht ist, urgern billig. Möge er bald in die Lage mecklenburgischen Parlament zu gratulieren.
der Staatssekretär uns eine Antwort gibt, die die Ritterschaft nicht in ihrem Widerstande trägt, daß auch Mecklenburg endlich sein
so oft und ausführlich im Reichstage
werden können. (Sehr richtig! rechts.) Daß die Verfassung fortgebildet werde, wünschen große
festgelegt. Wie bei früheren Gelegenheiten, so hat auch
Fraͤge, in welcher Form dies Ziel zu erreichen sei, Rolle gespielt. Der Herr Vorredner legte ersichtlich ein gewisses Gewicht darauf, von seinem Standpunkt aus darzulegen, daß ver⸗ mittels der sogenannten Kompetenz⸗Kompetenz das Reich jederzeit in
der Lage sei, eine Aenderung der mecklenburgischen
sondern auch nach der Bildung unterschieden werden; wer gebildet ist,
wählt doppelt. Aber was Bildung ist, darüber sind Bücher geschrieben worden. Der ernsteste Einwand gegen den Entwurf betrifft den
Verfassungs⸗ willen, weil — und auch der Herr Vorredner hat d
ob das
über die Verfassungsänderung; eine
Paragraphen 1 nur mit einer Dreiviertelmehrheit möglich sein und von
änderung soll
einem neugewählten Landtag mit derselben Mehrheit bestätigt werden.
Das ist eine Verfündigung gegen die Zukunft. Gehörte ich zur mecklenburgischen Ritterschaft, und außer acht, ich hätte den Entwurf sofort angenommen. Ritterschaft hat ihn mit großer Mehrheit abgelehnt. burgische Ritterschaft will herrschen, sie will die Herrschaft nicht mit. anderen teilen; der Entwurf scheiterte, weil die Ritterschaft nicht will. Die Ritterschaft hat als Klasse sehrbewußte Ideale; hier heißt es: Cherchez l'intérét! Nur ein Vorwand ist es, wenn man den ritterschaftlichen Vorstoß gegen den Konstitutionalismus sicht auf die mecklenburgische Monarchie vertridigt. Selbst auf die deutsch⸗konservative Partei im Reichstag kann diese Verteidigung nach meiner Meinung keinen Eindruck machen, denn eine verfassungz⸗ feindliche Partei will doch auch sie nicht sein. Dann hieß es noch, die Mecklenburger seien ja ganz zufrieden, sie zahlten wenig Steuern, also wozu diese Umwälzung? Dies sind die Gründe, mit denen man die angeregte Verfassungsänderung in den Orkus versenkte⸗ In Wirklichkeit ist die Bolksstimmung durchaus für eine konstitutionelle Verfassung, das zeigen die zahllosen Unterschriften, mit denen sich die Petitionen bedeckt haben; nur die Ritter sind es, welche eine Ver⸗ fassung nicht wollen. Das angekündigte „Entgegenkommen“ der Ritterschaft läßt sich, in die Formel zusammenfassen: „Dat blivt allens beim ollen!“ In Mecklenburg ist keine Staatseinheit vor⸗ handen; es herrschen der Großherzog, die Ritterschaft und die Städte, also eine Dreiheit. Die Ritterschaft ist eine Oligarchie, groß geworden im Kampfe mit dem Fürsten, mit ihm verbunden nur durch Privat⸗ vertrag, den berühmten Erbvergleich. Zu dieser Ritterschaft gehört jeder, der ein landtagsfähiges Gut besitzt, das man auch durch Kauf erwerben kann; also käuflich ist n. heute in Mecklenburg das höchste Recht, das Recht der Teilnahme an der Gefetzgebung! Die Städte, vertreten durch ihre Magistrate, sind der dritte Stand; aber die Bürgerschaft der Städte hat auf diesen nicht den gexingsten Ein⸗ fluß. So sieht das „alte gute“ Recht aus. alt, alle Verhältnisse haben sich seitdem von Gaund aus geändert, Rußland, die Türkei, sie haben ihre Verfassung, Montenegro ist am Werke, sie einzuführen — nur in Mecklenburg bleibt alles beim alten. Ich vertrete schon fast 20 Jahre denselben mecklenburgischen Wahlkreis und bin deshalb mit Land und Leuten wohl ver⸗ traut. Gewiß ist auch seitens des alten Landtags manches eschehen, was sich beim besten Willen nicht länger aufschieben eß⸗ gewiß hat auch das Reichsrecht den mecklenburgischen Feudalismus, der ohnedies unerträglich gewesen wäre, in etwas ab⸗ geschwächt; aber der wirtschaftliche Fortschritt ist verlangsamt, ist gehemmt worden durch den Eigensinn der Privilegierten. Die Bauern schreckt man von dem Gedanken der Verfassung dadurch ab, daß man ihnen vorredet, sie würden viel mehr neue Steuern zu zahlen haben. Dabei werden heute noch die Höfesteuer und die land⸗ wirtschaftlichen Steuern nach dem Kataster von 1755 erhoben. An Bevölkerung bleibt Mecklenburg weit hinter dem Purch⸗ schnitt des Deutschen Reichs zurück, ja, es ist teilweise ein direkter Rückgang zu konstatieren. Dafür dringen Tausende und aber Tausende von Angehörigen fremder Völkerschaften als landwirtschaftliche Arbeiter ein, die Millionen außer Landes tragen und sonst Fchsgs den Justizetat kelasten. Dabei kann doch bei den heutigen
etreidepreisen von einer Not der Landwirtschaft nicht mehr
esprochen werden; wer das tut, macht sich einer Täuschung sculdsg. Bezüglich des Wildschadens, des Jagdrechts sind die Ver⸗ hältnisse in Mecklenburg noch im Zustande schlimmster Rück⸗ ständigkeit. Die schlimmste Wunde am Landeskörper sind die Schul⸗ verhältnisse; hat doch der Großherzog selbst seine Einflußlosigkeit in dieser Beziehung als seinen größten Schmerz bezeichnet! In Mecklen⸗ burg ist noch heute die Stadt⸗ und Landschule aufs äußerste differenziert, ein Zustand, den nicht einmal das preußische Herreahaus mehr dulden möchte. Aber die mecklenburgische Ritterschaft hält noch an ihren eigenen Seminaren fest. In beiden Mecklenburg haben noch jetzt die Seminare nicht das Recht, ihren geprüften Zöglingen
Aber die
ließe ich das Gemeinwohl Die mecklen⸗
mit dor Rück⸗
Es ist Jahrbunderte
daß das Reich sich nicht habe.
oder etwas zustande, was dem Nichts verzweifelt ähnlich sieht. lann Sie nur bitten, sich daran zu erinnern, daß Sie alle nicht hier wären, wenn Sie nicht auf Grund des Konstitutionalismus hergeschickt Unser Präsident hat neulich dem jungtürkischen
Ich hoffe,
den Einjährigendienst zu erteilen⸗
behandelt, Sicherstellung ist nichts getan; sie find jederzeit kündbar und haben keinen rechtlich fundierten Pensionsanspruch. Was in dieser Beziehung bisher geschehen ist, ist bis zur Lächerlichkeit winzig. solchen Umständen der Lehrermangel chronisch Mit diesen Rückständigkeiten kann nur aufgeräumt werden, wenn die . Man wirft ein, ez handele sich hier um eine Landessache, in die wir uns nicht einzumischen hätten. Der
für
Kein W ist.
Angelegenheit er⸗
Auch der Bundesrat hat die Erwartung ausgesprochen, daß es der mecklenburgischen Regierung gelingen werde, eine entsprechende Reform durchzuführen. Auch die
ister von Bülow,
der Vater des jetzigen Reichskanzlers, hat sich seit 1869 wiederholt für eine Reform erklärt. Daß das Reich juristisch berechtigt ist, seine
wie von Buchka
Der Abg. Bassermann hat nur
in Einzel⸗ Es gilt Gründung des
Deutschen Reichs unter dem Donner der Kanonen versäumt worden ist. Die häufigen Krisen in Deutschland sind durch den Mangel an
hat diese Frage von Schwerin
kommissarisch⸗deputatorische Verhandlungen in Aussicht gestellt worden, die uns Interpellanten den Boden unter den Füßen wegziehen Weg von Schwerin nach Berlin ist mit Ver⸗
nichts zustande
Ich
ist den Mecklen⸗ kommen, dem daß mecklenburgische
bestärkt, sondern dazu bei⸗ Ständewesen überwindet.
Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg:
Meine Herren! Die mecklenburgische Verfassungsfrage ist bereits erörtert worden, wenn man von der Schilderung und Würdigung der gegenwärtigen mecklenburgischen Verfassungszustände absieht — und das werde ich selbstverständlich tun —, neue Gedanken kaum mehr beigebracht
daß,
mecklenburgische Parteien dieses
hohen Hauses, und auch der Bundesrat hat seine Ansicht in dieser Beziehung in dem bekannten Beschluß vom 26. Oktober 1875
heute wieder die eine besondere
Verfassung vor⸗
zuschreiben. Rein wissenscha tlich⸗juristisch mag es nicht ohne Interesse sein, das Für und Wider in dieser Frage zu erörtern; aber ich darf es mir versagen, auf die Einzelheiten dieser Seite der Angelegenheit einzugehen, einmal weil die Reichsregierung wiederholt ihre Stellung
zu diesen Fragen hier ausgesprochen hat, vor allem aber um des⸗
Vordergrund die politische Frage steht, entschließen würde, seine Machtsphäre gegenüber Verfassungsrecht der Einzelstaaten anders in der Verfassung geschehen ist, wobei gestellt bleiben kann, welcher Weg zu zu beschreiten sein würde.
abzugrenzen,
diesem Eine derartige grundlegende Aenderung unseres Verfassungsrechts vorzunehmen, liegt nicht in der Absicht der . verbündeten Regierungen. Das, meine Herren, hindert aber die verbündeten Regierungen
as betont — im Reich sich
dem inneren
dahin⸗ Zwecke
ganz
nicht, gegenüber den Vorgängen, die sich gegenwärtig und seit mehr als Jahresfrift in Mecklenburg abspielen, an der Erwartung fest⸗ zuhalten, die sich in dem Beschluß von 1875 ausgedrückt hat. Die verbündeten Regiervungen wissen sich hierin eins mit den Großherzoglich mecklenburgischen Regierungen, welche ihrerseits den festen Willen be⸗
kundet haben, die Verfassung in beiden Bundesstaaten auszubauen, 1
und welche sich in diesem ihrem Entschluß nicht dadurch haben beirren
lassen, daß sie auf Widerstände gestoßen sind, die
sie bisher nicht
haben überwinden könen. Einem endgültigen Scheitern der mecklen⸗
burgischen Regierungsvorlage kann der bisherige Verlauf der Ange⸗
legenheit in keiner Weise gleichgestellt werden. Die
mit der die Großherzoglich mecklenburgischen Regierungen die Ver⸗ fassungsfrage aufgenommen haben, und die Eatschlossenheit, mit der
Entschiedenheit,
ße an ihren Plänen festhalten, zeigt, daß sie die begründete Hoffnung
zu haben glauben, (Heiterkeit links), eine Vereinbarung mit dem Landtag zu erzielen. Gerade der gegenwärtige Augenblick bietet des-⸗ halb auch den verbündeten Regierungen keinen besonderen Anlaß, an 8 wobei sie den Wunsch haben, daß es den Großherzoglichen Regierungen gelingen möge, die lang schwebende Frage in naher Zeit zum Abschluß zu
der Erfüllung ihrer Erwartungen zu verzweifeln,
bringen. (Bravo!l rechts. — Große Heiterkeit und Unruhe links.) Mecklenburgischer Bevollmächtigter zum Bundebrat Freiherr von
Brandenstein: Die Großherzoglichen an, daß für die Abänderung der die neben den bisherigen Ständen anderen Voͤlkskreise eine Beteiligung Feststellung des Haushalts ermöglicht, dürfnis besteht. Sie haben deshalb den im letzten Jahre abgehaltenen außerordentlichen
dieser Auffassung entsprechenden
ein
Regierungen bestehenden Landesverfassung, auch Vertretern der an der Gesetzgebung und dringendes Be⸗ einem Landtage einen Verfassungsentwurf w
Sländen
auf
vorgelegt
Eine Einigung über diesen Entwurf ist bisher freilich nicht erziel
worden.
bei den altüberkommenen und tief eingewurzelte
So bedauerlich dieses vorläufige negative Ergebnis ist, kann
n Verhältnissen
des Landes und bei der unter den Parteien weit auseinandergehenden
Beurteilung der Vorlage doch nicht angenommen we endgültiges Scheitern bedeutet.
rden, daß es ein
Die Großherzoglichen Regierungen
geben das Vertrauen nicht auf, daß sich auch die Ritterschaft einer
Verfassungsänderung auf die Dauer nicht verschließen wird.
der Auffassung geleitet, daß für die Fortentwicklung Durchführung der beide Regierungen sich für verpflichtet, keinen We
Von des Landes die
Reform auf das dringendste erwünscht ist, halten
g unversucht zu
lassen, um ihr Ziel zu erreichen. Sie haben neue Verhandlungen mit den Ständen eingeleitet und sind fest entschlossen, das Reform⸗-
werk fortzusetzen bis zu einem dem Wohle des gesamten Landes
dienenden Ergebnisse. b Auf Antrag des Abg. Dr. Wiemer (fr. as
aus in die Besprechung der Interpellation ein.
Volksp.) tritt
85
bg. von Normann (kons.): Im Namen meiner politischen Freunde
habe ich zu erklären, daß wir an unserem Grund
satze, nach dem
Verfassungsangelegenheiten der Bundesftaa en allein von ihre
under,
als es
erkennen
zu regeln sind und nicht den gesetzgebenden Faktoren des Reiches unterstehen, nach wie vor festhalten. Sonach erblicken wir in der Einbringung der vorliegenden Interpellation eine die Zuständigkeit des Reichstags überschreitende, im Resultat dem Herrn Reichskanzler eine Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte der Einzelstaaten zu⸗ mutende Maßnahme, deren Verhandlung wir für unzulässig halten.
Abg. von Oertzen (Rp.): Auch ich habe namens meiner Freunde
zu erklären. (Lachen links.) Ich weiß nicht, was Ihr Lachen sol. Wir sind der Ansicht, daß das Reich nach der Reichs⸗ verfassung nicht berechtigt ist, in die Verfassungen der Einzel⸗ staaten gesetzgeberisch einzugreifen. Wollte man dem Reich ein solches Recht einräumen, so würde das Deutsche Reich aufhören, ein Bundesstaat zu sein, und es würde den Charakter eines Einheitsstaatz annehmen. Fürst Bismarck, der große Gründer des Deutschen Reiches, hat diesen Standpunkt stets festgehalten. Die Einschlagung des gegenteiligen Weges würde die Schöpfung des Deutschen Reiches in seinen Fundamenten erschüttern. Bei der Gründung des Deutschen Reiches hat jeder Bundesstaat gioße Opfer an seiner Selbständigkeit und seiner Souveränität im Interesse des großen Vaterlandes gebracht. Die Souveränitäts⸗ rechte sind aber nur insoweit aa das Reich übergegangen, als die Reichsverfassung dies ausdrücklich ausspricht. Die Reichsverfassung hat aber nicht dem Reiche das Recht übertragen, die Verfassung der Einzelstaaten von sich aus zu regeln. Die Inter⸗ ellation steht daher trotz ihrer vorsichtigen Form mit diesen ver⸗ assungsmäßigen und im Interesse der Einigkeit und Erhaltung der Einzelstaaten sowie auch des ganzen Reiches notwendig zu beachtenden Grundsätzen in Widerspruch, und wir können uns daher an einer sachlichen Debatte über die hier angeregte Frage nicht beteiligen.
Vizepräsident Dr. Paasche: Ich möͤchte doch die Herren, die der deutschen Sprache mächtig sind, bitten, nicht abzulesen. (Stür⸗ mische Heiterkeit links; große Unruhe rechts, bei der die weiteren Worte des Vizepräsidenten nicht mehr vernehmlich sind; Ruf rechts: Zur Geschäftsordnung! W zepräsident Paasche hat bereits dem nächsten Redner, dem Abg. Linck, das Wort erteilt.) 8
Abg. Linck (nl.) beginnt mit der Bemerkung, daß es für ihn keine angenehme Aufgabe sei, in der gegenwärtigen Situation das Wort zu ergreifen. Es gelingt ihm aber bei der großen fortdauernden Unruhe der rechten Seite nicht, sich Gehör zu verschaffen. Der Lärm auf der rechten Seite dauert fort; dem Vizepräsidenten Paasche wird entgegengerufen: Unerhörte Beleidigung! .
Vizepräsident Dr. Paasche: Wenn diese Zwischenrufe eine Kritik meiner Geschäftsführung sein sollen, so möchte ich ausdrücklich auf die Geschäftsordnung verweisen, wonach das Verlesen von Reden nur dann gestattet ist, wenn der Redner der deutschen Sprache nicht mächtig ist. (Stürmische Unterbrechungen rechts; Zurufe: Reden, nicht Er⸗ klärungen!) Darauf habe ich nur zu erwidern, daß der Abg. von Oertzen nicht namens seiner Partei eine Erklärung abgegeben. sondern eine Rede verlesen hat. Darauf habe ich gesagt: Ich möchte die Herren, die der deutschen Sprache mächtig sind, bitten, ihre Reden nicht zu verlesen. Dazu war ich nach der Geschäftsordnung berechtigt, eine unerhörte Beleidigung vermag ich darin nicht zu erblicken. Wenn Se sich beschweren wollen, so können Sie ja den geschäftsordnungs⸗ mäßig zulässigen Weg beschreiten.
Abg Linck(nl.) fährt in seinen Ausführungen fort, die Erregung des Hauses dauert aber noch lange Zeit an, und Vizepräsident Dr. Paasche muß wiederholt um Ruhe ersuchen, um dem Redner einigermaßen Gehör zu verschaffen Dieser schildert den Verlauf der jüngsten Verhandlungen über den Verfassungsentwurf der mecklenburgischen Regierung und fährt dann fort: Mecklenburg hat bewiesen, daß es für eine moderne Verfassung reis ist. Leider kann aber nicht die Hoffnung gehegt werden, daß die Ver⸗ handlungen über den Verfassungsentwurf zu einem Ergebnis führen werden. Denn von den Rittern ist nicht zu erwarten, daß sie ver⸗ fassungsfreundlich werden, und auch ein mecklenburgischer Minister hat die allgemeinen Wahlen nur als ein notwendiges Uebel bezeichnet. In den Verhandlungen ist auch der Antrag gestellt worden, daß die Reichstagsabgeordneten nicht wählbar für den Mecklenburgischen Landtag sein sollen, und daß der Sitz des Landtages nicht die Residenz sein solle, wo er mit den Ministerien am besten Fühlung nehmen könnte, sondern daß er wie bisher in Sternberg oder Malchin tagen soll. Daß die Ritterschaft nicht freiwillig ihre Rechte aufgeben wird, liegt auf der Hand, und deshalb müssen die verbündeten Regierungen in die mecklenburgischen Verhältnisse eingreifen. Auch für die Mecklenburger Großherzöge gilt der Satz: salus publica suprema lex. Wenn man auch behauptet, daß Mecklenburg nicht schlechter verwaltet werde als andere Staaten, so verdankt dies Mecklenburg doch nicht seiner ständischen Verfassung, man kann vielmehr sagen, daß es sich trotz der ständischen Kon⸗ stitation auf der Höhe gehalten habe. In erster Linie hat auch das Reich eingewirkt. Wie sähe es heute mit Mecklenburg ohne das Reich aus! Die deutschen Justizgesetze haben mit dem alten Recht aufgeräumt, wie überhaupt der erfrischende Hauch aus dem Deutschen Reich manche mittelalterliche Ruine in Mecklenburg weggeblasen hat. Besonders hat der weite Blick der Städte Rostock und Wismar das Land vor allzu großer Rückständigkeit bewahrt. Die Städte haben immer Pgen die Ritterschaft die Sache des modernen Fortschritts vertreten.
ewiß gibt es auch im mecklenburgischen Landtag einsichtige und er⸗ ahrene Männer, und es ist tüchtige und uneigennützige Arbeit ge⸗ eistet worden, aber durch den Einfluß der Ritterschaft werden doch einseitige, erzreaktionäre Interessen vertreten. Die Schule hängt lediglich von dem Wohlwollen oder Uebelwollen, von dem Verständnis oder Uoverständnis des einzelnen Gutsbesitzers ab. Die gegenwärtige Ver⸗ sehen Mecklenburgs darf innerhalb des Deutschen Reiches nicht be⸗
teehen bleiben, das Reich hat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß auch n Mecklenburg moderne verfassungsmäßige Zustände entstehen. Die Reichsregierung selber wünscht es, der Reichstag hat schon dreimal einen dahingehenden Antrag angenommen, und auch von konservativer Seite ist die Notwendigkeit anerkannt worden. Siaatsrechtlich befugt wäre das Reich, in die mecklenburgischen Ver⸗ hältnisse einzugreifen, wenn nur im Art. 78 der Reichsverfassung vorgeschrieben würde, daß in jedem Bundesstaat zur Zustimmung zu Gesetzen die Zustimmung einer gewählten Volksvertretung notwendig ist. Das würde uns Mecklenburgern helfen und der ständischen Ver⸗ fassung das Rückgrat brechen. Die Verfgssung der Einzelstaaten ist nicht als Reservatrecht in die Reichsverfassung aufgenommen, daher ist sie auch nicht für alle Zeit der Einwirkung des Reichs entzogen worden. DPas Reich würde sich selbst schaden, wenn es vor der Ver⸗ fassung der Einzelstaaten Halt machen wollte. Leichtsinnig wird natürlich niemals von Reichs wegen in eine einzelstaatliche Verfassung eingegriffen werden, aber Ausnahmeverhältnisse, wie sie in Mecklen⸗ burg bestehen, bedürfen auch einer Auenahmebehandlung. Das Reich darf in seinem Interesse nicht solche Verhältnisse wie in Mecklenburg dulden, sonst macht es sich mitschuldig daran. Die vornehmste Auf⸗ gabe des Reichs ist die Pflege der Wohlfahrt des gesamten Volkes. Wenn die Herren nicht so weit gehen wollen wie wir, so sollten sie doch wenigstens mit uns die Unhaltbarkeit der mecklenburgischen Zustände anerkennen; damit wäre der meckzenburgischen Sache schon gedient. Wir werden die Verfassungsfrage immer wieder stellen, bis sie in unserm Sinne gelöst ist. Wir Mecklenburger wollen nicht Deutsche minderen Rechts sein.
Mecklenburgischer Bevollmächtigter zum BundesratFreiherr von Brandenstein: In der Erklärung, die ich vorhinabsichtlich verlesen habe, weil mir daran lag, daß meine Worte hier korrekt zu Gehör kamen, habe ich den Standpunkt der mecklenburgischen Regierung ausreichend vertreten. Ich möchte aber die Ausführungen des Vorredners nicht unwider⸗ sprochen“* lassen. Er hat sich entschieden Uebertreibungen zu schulden kommen lassen, wenn er unter anderem von einem Bruch des öffentlichen Rechts sprach. Auch der Abg. Pachnicke ist in seiner Auffassung über die mecklenburgischen Schulverhältnisse zu weit ge⸗
angen. Diese sind wirklich nicht so schlecht, wie er sie schilderte. ch bin als junger Verwaltungsbeamter auch in preußischen Pro⸗ vinzen tätig gewesen und habe die Verhältnisse mit offenen Augen beobachtet. Dann bin ich nach Mecklenburg zurückgekehrt, und ich kann Ihnen versichern, daß nach meinen Beobachtungen die Schul⸗
esen selbst
verh sse in Me le b anderen aleichartigen Gebieten. Auch die
eig nicht nennenswert anders sind als in ritterschaftlichen
Domanialschulen haben einen Stamm ausgezeichneter urd tüchtiger
Lehrer, und ich kann nur wünschen, daß Deutschland auch so Tüchtiges leisten. hat behauptet, daß in geringem Maße vermehre. ist mir sehr oft entgegengetreten, Kolonisation ganz Ausgezeichnetes leistet.
Der
die Lehrer im übrigen Abg. Pachnicke sich die mecklenburgische Bevölkerung nur In meiner jetzigen amtlichen Stellung daß in Mecklenburg die innere Der Großstaat Preußen
hat diese Tätigkeit mit dem größten Interesse verfolgt und hält sie
nach vielen Richtungen für beachtenswert.
Vizepräsident Dr. Paasche: gelegenheit zurückkommen. Als daß er namens seiner Partei eine habe ich ihn in keiner Weise unterbrochen. von Oertzen habe ich eine etwas längere Rede verlesen hatte, sagte „Ich bitte aber nunmehr die Herren — es war das
gemeint —, die der deutschen Sprache genügend mächtig nicht weiter ihre Reden zu ver⸗
Ich habe angenommen, daß der Abg. von Oertzen nicht eine Er sagte am Eingang
kifolgte darauf lebhafte Heiterkeit —, esen“. Erklärung abgab, sondern eine Rede hielt.
Ich möchte auf die vorige An⸗ der Abg. von Normann verlas, Erklärung abzugeben Auch den ruhig ausreden lassen, aber nachdem er
habe, Abg.
ich wörtlich: mehr scherzhaft sind — es
seiner Rede: „Auch ich habe namens meiner politischen. Freunde zu
erklären.“ Auf einen Zuruf des Lachen kann uns nicht in dann fort: „Wir sind der Ansicht usw.“ daß er namens seiner
Ich habe
unserer Auffassung irre machen.“
Abg. Ledebour sagte er: „Ihr
Er fuhr nicht geglaubt,
Partei eine Erklärung abgab, ich habe ihn auch
nicht irgendwie moniert, sondern nur die Bitte ausgesprochen, daß die
Herren keine längeren Reden mehr verlesen möchten. aber verletzt fühlen sollte, Absicht, ihn zu verletzen.
Abg. Dr. Spahn Verfassung für Mecklenburg gewünscht habe, daß es den Reichstag für nicht berechtigt zu stellen. noch fest.
eigenen Existenz und ihrer Verfassung
Wenn er
so bedauere ich das, es war nicht meine
(Zentr.) erklärt, daß das Zentrum immer eine
aber anderseits
gehalten habe, dahin gehende Anträge An diesem Standpunkte halte seine Fraktion auch heute Die Einzelstaaten seien seinerzeit unter Wahrung in das Reich eingetreten.
ihrer
Das Reich könne also nur mit Zustimmung der Einzelstaaten eine
Verfassungsänderung derselben vornehmen.
festhalten. Abg. Frohme (Soz.):
fassungsfrage heute weiter denn je entifernt.
Seine Fraktion müsse daher an ihrem Standpunkte zur Frage der Kompetenzkompetenz
Wir sind von einer einigermaßen den modernen Ansprüchen entsprechenden Lösung der mecklenburgischen Ver⸗ Allerdings hat der
Bundesrat 1875 die Erwartung ausgesprochen, es werde den mecklen⸗
burgischen Regierungen gelingen, eine Aenderung der bestehenden Ver⸗ Aber vor wenigen Jahren
fassung mit dem Landtag zu vereinbaren.
hat uns der mecklenburgische Gesandte Freiherr von Oertzen mit dürren
Worten erklärt, daß Mecklenburg eine
und sich diese eventuell verbitte.
Voraussetzung und die unerläßliche Vorbedingung für die wohlfahrt; ohne sie ist eine Entwicklung und Entfaltung der Volks⸗ lange nicht eine einheitliche Nation, als in einem Bundesstaate diese Grundbedingung unerfüllt ist. Hält man die Bestimmungen der Reichsverfassung für nicht ausreichend, um damit eine Einwirkung im Sinne der Verfassungsänderung auf so wäre nichts einfacher, als den Artikel 3 der Reichsverfassung, der vom gemeinsamen Indigenat handelt, dahin
kräfte unmöglich. Wir sind so
Mecklenburg auszuüben,
Einmischung des Reiches in die inneren Verhältnisse Mecklenburgs für unmöglich halte Eine freiheitliche Verfassung 19
olks⸗
zu erweitern, daß zu den Voraussetzungen auch eine konstitutionelle
Verfassung bezw. Volksvertretung
gehört. In
Mecklenburg
ist der Landesherr für das Domanium noch ein durchaus absoluter Herrscher, und ebenso herrscht die Ritterschaft in ihrem Machtbereich nahezu unumschränkt. Der Feudalismus, der Absolutismus, die vor⸗
märzlichen Deutschen Reiches. Reform zu erwarten; das Reich muß eingreifen.
daß das Volk, das sich auf verläßt, immer verraten und verkauft ist; des mecklenburgischen Volkes von dem 2g. keit, unter dem es leidet, muß aus dem Volke sel Die Tätigkeit der Sozial
getragen, daß dort Rede ist. Das Volk wird schließlich auch einer anderen Verfassungsreform als der schwächlichen, nämlich mit einer wirklich freiheitlichen
zutreten. Diesem Verhängnis wird die mecklenburgische Regierung
nicht entgehen.
Abg. von Treuenfels (kons.): Die Angriffe gegen die Es ist ihr nachgesagt worden, sie verteidige die alte Verfassung nur aus Eigennutz. Ich
schaft zu widerlegen, würde nicht schwer sein.
Zustände in Mecklenburg sind ein Pfahl im Fleische des Von den mecklenburgischen Ständen ist keine Der mecklen⸗ burgische Verfassungsstreit beweist nur wieder mit greller Klarheit, das Entgegenkommen von oben Erlösung
von Ungerechtig⸗ st heraus kommen. demokratie hat dort ein gut Teil dazu bei⸗ überhaupt schon von einem politischen Leben die die Regierung zwingen, mit jetzt gebotenen kläglich
die
Reform hervor⸗
Ritter⸗
bedaure, daß der Abg. Linck so von seinen Landsleuten spricht.
und:
Der
hat
Anfang
aber, der
den Zweck, Wasser zuzu ven Großherzog Glück operiert hat. D Stern in
auch keine, etwas zu verbergen hat. (Stürmische Unterbrechun Redner für diesen Ausdruck zur Ordnung.) . nehmungen wieder Interpellation werden Sie die Sache nicht vor⸗ Rr 8 g.
Sache dient. Reichstage schuldig bin, lehne ich ab. im Reichstag. Damit schließt die Besprechung. bn 5 s balt znit daß ei brecht und Genossen (Soz.) eingegangen ist, betreffend zeit⸗ weilige Aufhebung der Gehreidezlle und der berreffenn e. Die Interpellation wird auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen Fesetzt werden. Schluß 6 ¼ Uhr. (Erste Lesung des Erbschaftssteuergesetzes, Reichsstempelgesetzes, Wechselstempelgesetzes.)
an eine der Mehrheit was mir mannigfache Angriffe eingetragen hat. die von seiten der Linken für die ablehnende Ritterschaftsmehrheit Regierung gegenüber unterstellt si bereit, von unseren Vorfahren ü⸗ doch nur dann, wenn wir die Sicherheit haben, Besseres gegenüber den jetzigen Zustän Ueberzeugung aber hat die Ritterschaft au wurfs noch nicht gewinnen können. Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.): 1 Abg. von Treuenfels das Recht für sich in Anspruch nimmt, dem Reichsgrafen von Bothmer, zum er nicht das Wort r Redner ist den Fraktionen überlassen. ß Graf Bothmer überhaupt noch nicht in diesem ich als unzulässig zurückweisen. hat heute auch nicht gesprochen. onservativen mindestens ein Dutzend noch Aber es ist immer noch besser, wenn als wenn er durch seine Be⸗ herabdrückt. in der Ausübung seines und Fasanenjagd
Ich gehöre zu der Mehrheit der wird es mir, sie zu verteidigen.
Ritterschaft nicht, um so leichter
Die Interpellation hatte nur
der Agstationsmühle der linksliberalen Parteit neues
seinem mecklenburgischen Erbleichen ist, darum muß etwas Beson Abg. Linck Verfassungsänderung“,
sächlich hat der Abg. Lin vielleicht zu weit hinreißen lassen. Großherzog, an die Regt fassung in Angriff genommen we „platonische“ Liebe! - bringt er hier Interpellationen mit ein, und den Veichskanzler zur Einmisch fassungsverhältnisse auffordert; d stimmigkeit zu sein. Der Reichsgraf von pellanten, ist in seinem eigenen Wahlkreise mecklenbusgischen Landtage, wo er a und als Träger eines ho Rolle zu spielen, hat er
ngen. reiherr von Maltzan (dkons.): Ich persönlich habe von abweichende
der
zeigt eine
für wichtiger halten. nicht w 8'
gesandt,
sprach
die
Im Gegen
es bisher trefflich verstanden, die seine Gedanken verbergen — ich Solche Mätzchen wie die Interpellation... gen links; Vizepräsident Kaempf ruft den Mit solchen Unter⸗
vollständig
erung gewan
unserer
seh
r
führen. Die Herren haben ja auch eine Deputation an die aber meiner Meinung nach mit wenig er Abg. Dr. Pachnicke weiß nur
zu gut, daß sein Wahlkreise
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deres veranlaßt werden. „platonischen Liebe man uns nicht mehr glaube.
ck sich auf dem mecklenburgischen Landtag doch
zur Tat⸗
Wir unferseits haben uns an den
ung in
keine Worte nehme an, daß
mecklenburgischen Ritterschaft
einem Mitgliede des Hauses, Vorwurf zu machen, daß Bestimmung de den Vorwurf, da Hause gesprochen hat, muß mecklenburgische Abg. Nauck haupt haben auch von den K niemals das Wort ergriffen. jemand überhaupt nicht spricht, teiligung das Niveau Bothmer
Getreideeinfuhrscheinen.
Vorlage nd, treffen nicht zu. berkommene Rechte aufzugeben, aber daß wirklich etwas
Verhandlungen größere Treue Mandats, als manche große Herren, die die Hasen⸗ Die Verfassungsfrage in Mecklenburg kann man amer fördern, als wenn man auf die Rückständigkeit in Mecklenburg hier vor dem Reichstage hinweist.
Abg. von Treuenfels: das Vergnügen gehabt habe, den Grafen im Lande zu hören. waltenden Verhältnissen wohl zu. ob eine solche Debatte, in Reichstages durch eine Abstimmung zum A Eine Belehrung darüber,
Ich habe nur gesagt, daß Bothmer hier unter den ob⸗ Im übrigen ist es Ansichtssache ie Stimmung usdruck kommen kann, der welche Achtung ich dem Dazu sitze ich schon zu lang
Kritik steht mir der nicht einmal d
Nächste Sitzung
den ge
dt, damit die Aenderung der rden möge. Und das nennt der Abg. Linck satz zu seinen Ausführungen in Doberan in welchen er das Reich die mecklenburgischen Ver⸗ as scheint mir doch eine große Un⸗ Bothmer, der Dritte der Inter⸗ ganz unbekannt; auf dem ls Großgrundbesitzer Stimme hat chgeachteten Namens wohl ber sich seit Jahren nicht sehen lasse die Interpellation wohl nur dazu herhalten müssen,
wieder einmal in den Vordergrund zu rücken. Interpellation ein rein parteipolitis Pachnicke und Linck kommen doch wenig ihre Wahlkreise; aber beim dritten Interpellanten,
Ver⸗
ufen wäre, eine n; hier hat den Namen Also ist die ganze ches Machwerk. Die Abgg. Dr. stens noch dann und wann in da fehlt's; er
zu machen,
Stellung eingenommen, Die
er
gegenüber
Gründe Stellung
der Großherzoglichen
schaffen wird. fGrund des bisherigen Ent⸗
Ich weiß nicht, woher der
ergreift.
Wir sind gern
Diese
Die Auch
Der Ueber⸗
Graf
ich nie oder
des
ittwoch 2 Uhr.
Statistik und Volkswirtschaft.
in⸗ und Ausfuhr von Zucker im Spezialhandel vom jahr 1908/9, beginnend mit I.
und im Betriebs
Einfuhr
Se
Ausfuhr
1. bis 10. Juni
1.
bis 10. Juni
Septbr. 1908
1909
1. Septbr. 1. Septbr
1908 bis 10. Juni 1909
1907 bis 10. Juni 1908
rein
Verbrauchszucker, 1 gleichgestellter Zucker (176 ai) Rohrzucker (176 a) davon Veredelungsverkehr .
Rübenzucker: Kritegacer (granulierter), (auch Sandzucker)
davon Veredelungsverkehr
Platten⸗, Stangen⸗ und Würfelzucker (176 c)
gemahlener Melis (176 d) davon Veredelungsverkehr Stücken⸗ und Krümelzucker 89 davon Veredelungsverkehr gemahlene Raffinade (176 1) 8 davon Veredelungsverkehr Brotzucker (176 g) Farin (176 h) . davon Veredelungsverkehr 8 seamntd 176 2) . davon Veredelungsverkehr anderer Zucker (176 k/n)).. . Rohrzucker, roher, fester und flüssiger (176 k) Rübenzucker, rober, fester und flüssiger (1761. anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige lich des Invertzuckersirups usw.) (176 Füllmassen und Zuckerabläufe futter; Rübensaft, Ahornsaft (176 n) davon Veredelungsverkehr
zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht:
Gesamtgewicht Menge des darin enthaltenen Zucker
raffinierter und dem raffinierten
affinade, einschließ⸗ m (Sirup, Melasse), Melassekraft⸗
.
108 129 15 399 1 106
90 907 90 629
Kaiserliches Statistisches Amt.
van der
Borght.
70 388 41 264
8 902 3 011
3 945 2635
4 470 4 502
1 659 186 194 136 151
3 437 123 6
2 480 218 8 147 352 566 199 213 16 349 111 783
122 742 315
84 867 64 418 34 816 21 310
13
2 751 g 2 740 208 668
10 814 b 14
50 859 18 791
öu““
3 861 206 6
2 994 392 5 373 272 054 153 666 3 871 161 165 25
107 905 294
51 518 93 135 28 825 27 365
3 686 545 3 674 393 376
776 13
44 943 18 137.