rungen erklären zu können, daß sie gegen die Kotierungssteuer, wie sie hier beschlossen ist, ernste und nicht überwindbare Bedenken hegen. Den Grundgedanken, auch das an der Börse umlaufende Kapital an⸗ gemessen heranzuziehen, teilen wir, und wir haben ihnen ja Vorlagen unvterbreitet, wonach aus dem bank⸗ und börsenmäßigen Verkehr etwa 30 Millionen Mark erzielt werden können. Ich hoffe also, da Ueber⸗ einstimmung im Grundgedanken besteht, daß wir uns schließlich über
Herr Reichskanzler, wie ich bei der Beratung der Stengelschen Steuer⸗
Ehegatten und Deszendenten erhoben haben.
diejenigen, die den Schaden zu tragen haben. Herren, ob man das in der vollen Bedeutung erkannt hat. glaube, gerade diese Rücksicht auf die Verteuerung des Hypothekar⸗ kredits, des Meliorationskredits müßte uns im äußersten Maße vor⸗ sichtig machen.
Meine Herren, es wird vielleicht noch von berufenerer Seite die Rückwirkung auf unsere Börse dargelegt werden. Ich will mich auf wenige Worte in dieser Beziehung beschränken; aber ich glaube, daß jeder, der es mit der Entwicklung unserer Verhältnisse auch im Aus⸗
lande wie im Inlande ernst nimmt, doch sehr vorsichtig sein sollte, einer Maßnahme zuzustimmen, die unsere Börse, nachdem wir sie eben von gewissen Schranken befreit haben, wiederum lahm⸗ lexgen würde. Meine Herren, was die Aktion unserer Börse, namentlich auch im Auslande betrifft, so soll man doch nicht glauben, daß das eine für sich allein getrennte Aktion ist, sondern init der Uebernahme fremder Anleihen geht oft — und ich hoffe, es wird sich noch ver⸗ mehren — zugleich eine industrielle Investition deutschen Kapitals im Auslande Hand in Hand. (Sehr richtig! links.) Andere Nationen sind darin noch viel strenger, ich möchte sagen, viel glücklicher gewesen, als wir es vielfach gewesen sind. Sie haben bei jeder Anleihe ohne weiteres die Bedingung gestellt, daß die betreffende Eisenbahn oder welches Unternehmen es sonst auch sein sollte, in dieser Beziehung dem betreffenden Lande zugute kommen sollte (Zuruf rechts), — ich age, wir haben es vielleicht nicht immer in dem Maße getan, als notwendig ist; aber, meine Herren, wir müssen es ünftig umsomehr tun, um unseren Einfluß im Aus⸗ lande zu stärken. Gewinnen wir durch die Bank eine Absatz⸗ möglichkeit für unsere Industrie, so gewinnen wir mit dieser Absatz⸗ möglichkeit der Industrie zugleich ein neues Feld unseres politischen Elnflusses, unserer politischen Betätigung (sehr richtig! links), und dies ist ein Kapitel, das bei unserer immer zunehmenden Tätigkeit auf dem großen Weltmarkt, wie ich glaube, der allerernsten Erwägung bedarf. (Sehr wahr! links.) Meine Herren, was eine leistungsfähige Börse im Ernstfalle bedeuten würde, das möchte ich hier nicht dar⸗ legen. Die Summen, die im Ernstfalle Heer und Marine, die unser Verkehr bedarf, sind so stupend große, daß ich mich scheue, sie hier zu nennen. Aber, meine Herren, das, was wir im Juliusturm liegen haben, ist einfach ein Tropfen auf einen heißen Stein (sehr richtig! links), und wenn Sie jetzt unsere Börse nicht aktionsfähig erhalten, so könnte der Tag kommen, wo sie auch im Ernstfalle versagt. (Sehr richtig! links.) Meine Herren, ich beschränke mich auf diese Bemerkungen. Ich bin nicht spezieller Sachverständiger, das einzelne Börsentechnische möͤchten vielleicht berufenere Zungen noch ausführen. Einer Ausführung des verehrten Herrn Vorredners aber, des Herrn Abg. Spahn muß ich entgegentreten hinsichtlich der Wirkung der Kotierungssteuer in Frankreich. Meine Herren, der französische Finanzminister Cailler hat ausdrücklich erklärt, jetzt die Steuer auf⸗ heben zu wollen wegen ihrer schädlichen Wirkung. (Hört! hört! links.) Es sind wenige Sätze, die ich bitte, Ihnen vorlesen zu dürfen. Darauf bedacht, unserer gegenwärtigen, in Hinsicht der beweglichen Werte so verworrenen Gesetzgebung mehr Harmonie und Gleich⸗ mäßigkeit zu geben, schlagen wir in der Vorlage vor, diese Gesamt⸗ heit der Maßnahmen jugleich durch eine Reform der Stempel⸗ und Uebertragungsabgaben zu ergänzen, um die verschiedenen, heute so ungleichen und in einem allein für die französischen Werte zwischen 8 bis 15 % getroffenen Werte gleichmäßiger anzufassen. Wir haben uns ferner bemüht, durch eine Gesamtheit von Maßnahmen ein strenges Gleichgewicht zwischen den französischen und aus⸗ ländischen Werten, welcher Art sie auch sind, herzustellen.
Endlich gestattet unser Steuersystem, die lästigen und zuweilen elbst prohibitiv wirkenden Vorschriften hinfällig zu machen, denen augenblicklich die Ausgabe, Zulassung zur Kotierung und in allge⸗ meiner Weise die Einführung und der Umlauf fremder Werte in Frankreich unterworfen sind. 14“ “
(Hört! hört! linke.) 8
Es ist das eine Reform, die wir als höchst wichtig ansehen. Dank ihr befreien wir uns von diesen Hemmnissen, und öffnen wir in weitem Maße den französischen Markt, um seine vorherrschende Stellung aufrecht zu erhalten und zu festigen.
Meine Herren, ich glaube also namens der verbündeten Regie⸗
die Form verständigen können.
Meine Herren, ich komme nun zu dem zweiten allgemeineren Teil der Erörterung, und die betrifft die Erbanfallsteuer. Der Herr Abg. Spahn hat darauf hingewiesen, daß sowohl Seine Durchlaucht der
reform im Jahre 1905/06 ernste Bedenken gegen die Besteuerung der
Ich weiß nicht, meine Ich
(Hört, hört! links.) Und, meine Herren, der Herr Abg. am Zehnhoff hat ja in der Kommission damals selber den Antiag gestellt, die Erbschaftssteuer auf Deszendenten und Ehegatten auszudehnen. (Sehr richtig! links.) Zum Bewess dafür, daß auch in anderen Fraktionen die Meinungen sehr geteilt gewesen sind und, wie wir wissen, noch geteilt sind, darf ich auf die meiner Ansicht nach auch jetzt noch zutreffenden Anschauungen hinweisen, die die „Kreuneitung“ am 4. Februar 1906 1 kundgegeben hat. Sie schrieb über die damaligen Verhand⸗ ungen: Leider wird die Steuerkommission durch ihre ablehnende Haltung zu den meisten Vorschlägen der verbündeten Regierungen zu einer Erhöhung der Erbschaftssteuer und ihrer Ausdehnung auf Ab⸗ kömmlinge und Ehegatten geradezu gedrängt, und bei ihrer Mehr⸗ heit besteht auch die unverkennbare Neigung zu einem solchen Vor⸗ gehen. Nun müssen wir allerdings mit den vorhandenen parla⸗ mentarischen Machtfaktoren ebenso rechnen wie mit der Notwendig⸗ keit, dem Reiche die erforderlichen Geldmittel bereitzustellen. Wir können deshalb wohl in die Zwangtlage kom men, einer Steuer zu⸗ zustimmen, die uns höchst unsympathisch ist. 1 (Hört, hört!) auch haben wir für den der Reichserbschastssteuer zugrunde liegenden Gedanken, daß die Wohlhabenden an der zur Stärkung unserer Wehrkraft erforderlichen Ausgaben fühlbaren Anteil zu nehmen haben, volles Verständnis. Aber wir wünschen nicht, daß dieser Gedanke eine Ausgestaltung erfährt, bei der er sich als eine Art Konfiskation des Eigentums darstellt oder der Erwerb des Eigentums durch Erbgang als mit einem sittlichen Makel behaftet erscheint. Gelingt es der Kommission, diese Klippe zu vermeiden, so scheint nicht ausgeschlossen, daß selbst Konservative, wenn auch sehr schweren Herzens sich an dem Ver⸗ suche beteiligen, aus der Reichserbschaftssteuer eine noch ergiebigere Steuer zu erzielen. “ (Hört! hört!) G . Sie würden dabei von der Erwägung ausgehen, daß die Herbei⸗ führung einer geordneten Finanzwirtschaft im Reiche selbst ein schweres Opfer wert ist. (Hört! hört! links.) W Nun, meine Herren, ich sage nochmals: ich glaube, es fördert uns nicht, wenn man darauf hinweist, welche Stellung die eine oder die andere Fraktion, der eine oder andere Vertreter der Parteien oder Vertreter des Bundesrats in früheren Jahren eingenommen hat. Ich glaube, wir sollten uns alle in dem Bestreben einigen, über die Schwierigkeiten hinwegzukommen und einen Weg zu finden, der zum Ziele führt. Und, meine Herren, in dieser Beziehung muß ich doch darauf hinweisen, daß seit den Verhandlungen des Jahres 1906 sich die Situation wesentlich geändert hat, und daß viel dringendere Momente vorliegen, die die Erstreckung der Erbschaftssteuer auf Deszendenten und Ehegatten gerechtfertigt und notwendig erscheinen lassen. (Sehr richtig! links.) Als damals die Erbschaftssteuer verhandelt wurde, handelte es sich um ein Bedürfnis von etwa 230 Millionen Mark. Es waren ins⸗ gesamt benötigt 245 bis 255 Millionen, von denen mutmaßlich 25 Millionen durch Mehraufkommen infolge des neuen Zolltarifs gedeckt werden sollten; es blieben noch durch neue Steuern zu decken 220 bis 230 Millionen, und diese sollten gedeckt werden durch die Brausteuer, die einen Mehrertrag von 67 Millionen bringen sollte, durch die Tabaksteuer mit 28 Millionen, durch die Zigarettensteuer mit 15 Millionen, durch die Stempelabgabe mit 72 Millionen und durch die Erbschaftssteuer auf entfernte Grade mit 72 Millionen wovon dem Reich zwei Drittel, also 48 Millionen, zufließen sollten, also insgesamt 230 Millionen. Also, meine Herren, es war eine durchaus mäßige und bescheidene Anspannung der indirekten Steuern vorgesehen, und mit Recht hat man, glaube ich, seitens des Bundesrats damals den Standpunkt vertreten, daß man auf eine Maßregel, wie die Heranziehung der Deszendenten und Ehegatten zur Erbschaftssteuer, die unzweifelhaft auch auf ethischen Motiven beruhenden Antipathien im Lande begegnet, erst rekurrieren sollte, wenn eine andere Möglichkeit ausgeschlossen war, und daß das Reich zunächst die Aufgabe hatte, die indirekten Steuern auszubauen, und daß auf diesem Wege vorgegangen werden sollte, ehe man an den Gedanken einer Besteuerung der Ehegatten und Kinder heranträte.
Meine Herren, wie hat sich seitdem die Situation verändert! Statt 230 Millionen liegt jetzt ein Bedürfnis von 500 Millionen vor, von denen nicht weniger als 400 Millionen durch indirekte Steuern gedeckt werden sollen. Wenn ich auch — und ich habe mir erlaubt, daß vorhin schon anzuführen — durchaus der Meinung bin, daß diese Steigerung der indirekten Steuern möglich ist, so ist andererseits zu⸗ zugeben, daß wir auf dem Gebiete der indirekten Steuern eine stärkere Anspannung vornehmen, daß wir auf dem ganzen Gebiete dort Er⸗ höhungen vorgesehen haben, soweit es irgend möglich ist, und daß wir über die 400 Millionen hinaus die weiteren 100 Millionen nicht auch auf diesem Wege aufbringen können. Außerdem entspricht es der sozialen Gerechtigkeit — darin sind
denken diesem großen Ziele unterzuordnen. (Sehr wahr! linkg. Ich sage: verächtlich ist der Mann, der seine Meinung ändert, um n seiner Stellung zu bleiben oder sonstiger äußerer Vorteile wegen Aber wer aus innerer Ueberzeugung eine frühere Meinung revidient um die großen Ziele des Vaterlandes zu fördern, der dient meine Ansicht nach dem Vaterlande. (Lebhafter Beifall bei der Reichsparte und links.) Meine Herren, Herr Graf von Westarp sagte vorhin: prin. cipiis obsta! ein Satz, den ich im allgemeinen unterschreibe. Aber 6 bestreite, daß es sich hier um solche Prinzipien handelt, bei denen nich ein Nachlassen möglich wäre, wo es sich um die wichtigsten und größten Aufgaben unseres Vaterlandes handelt. (Sehr wahr!) Herren, ich will nicht untersuchen, ob der Lorbeer des Mannes wohl, feil oder teuer ist, der sich in den Schutz des Horazischen Verses hüllt, Si fractus illabatur orbis, impavidum ferient. ruinae. Ich habe diesen Lorbeer nie sehr hoch angesprochen, dieser Lorbeer, höher als dieses Ziel erscheint es mir, zu verhüten, deß überhaupt Ruinen das Vaterland bedecken, sondern daß die einer gesunden Entwicklung nach innen und stellung nach außen unversehrt erhalten werden. bei der Reichspartei und links.)
Meine Herren, nun komme ich zu den Bedenken, die man auf konservativer Seite und vielfach auch anderwärts hegt, und die cch zum großen Teil durchaus teile, denen ich hier auch öffentlich Auz⸗ druck gegeben habe, die aber meiner Ansicht nach durch die jetzige
(Lebhafter Beifal
Bedenken — und ich habe sie hier besonders betont — richteten sich dagegen, daß wir keine Art der Erbschaftsbesteuerung zulassen sollten, die das feste Gefüge unseres ländlichen, namentlich unseres bäuerlichen Besitzes zu erschüttern geeignet sein könntt. Wir haben alle die dringendste Veranlassung, die Landwirtschaft, das festeste Bollwerk unseres Staates, zu erhalten (Sehr richtig!), und wir dürfen keine Maßnahme treffen, die dieser Tendenz entgegenwirkt, Man hat jetzt mehrfach die Auffassung in der Oeffentlichkeit vertreten hören, daß, weil die Zahl der in der Landwirtschaft beschäftigte Kräfte zurückgegangen ist und die Zahl der in der Industrie Bo⸗ schäftigten wesentlich zugenommen hat, nun gewissermaßen die Land⸗ wirtschaft eine quantité négligeable ist (Widerspruch links). Ich bin genau der gegenteiligen Ansicht: Gerade weil sich unsen Entwicklung mehr nach der industriellen und richtet, müssen wir um so mehr suchen, den Lebensbedingungen der Landwirtschaft zu genügen und Maßnahmen hintanzuhalten, die ihr schädlich sind.
Aber, meine Herren, ich muß nach pflichtgemäßer Prüfung be⸗ streiter, daß die Vorlage so schwere Schädigungen für die Landwitt⸗ schaft mit sich bringen könnte, auf dem Gebiete eine geradezu erstaunliche Unkenntnis. (Sehr richtig! links.) Viele Leute, die zu mir gekommen sind und vom Untergamg der Landwirtschaft und dergleichen Dingen gesprochen haben, hatten das Gesetz garnicht gelesen. (Große Heiterkeit links.) sie kannten vor allem die Schutzbestimmungen nicht, die wir — und das mit vollem Recht — im Interesse der Landwirtschaft auf⸗ genommen haben; denn schon der Herr Reichskanzler hat ausgeführt, daß die Landwirtschaft, die sich viel weniger der Besteuerung entziehen kann als der mobile Besitz, die Landwirtschaft, die vielfach garnicht die Kapitalien aufbringen kann, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen, in der Tat einer besonderen Berücksichtigung in der Erbschaftssteuer durchaus würdig und bedürftig ist.
Nun waren nach der Vorlage, die wir Ihnen im Herbst unter⸗ breitet haben, schon alle Nachlässe bis 20 000 ℳ frei, und damit ent⸗ fielen vier Fünftel unserer ganzen landwirtschaftlichen Betriebe. (Hött, hört! links.) Vier Fünftel unserer ganzen landwirtschaftlichen Be⸗ triebe wären überhaupt nicht unter das Gesetz gefallen. (Hört! hört! links.)
Die Sache ist ja noch weiter durch die Vorlage ausgedehnt worden, die wir Ihnen jetzt neuerdings unterbreiten. Es ist die Grenze der Nachlaßmasse bis 20 000 ℳ festgehalten worden, und s ist weiter bestimmt worden, daß der einzelne Anfall erst betroffen werden darf, wenn er mindestens 10 000 ℳ beträgt. In der An⸗ nahme, daß im Durchschnitt — und ich glaube, der Durchschnitt wird zutreffen — drei Kinder vorhanden sind, werden alle Vermögen unter 30 000 ℳ von der Destendentensteuer freigelassen. (Hört! hört! links.)
Nun haben wir im Hauptberuf tätige, selbständig tätige Landwirte in Preußen 1 300 000 Personen, davon sind mit einem Vermögen von mehr als 30 000 ℳ nur 130 000 Personen veranlagt, also fallen nur 10 % der selbständigen Landwirte und 90 % gar nicht unter das Gesetz. (Hört, hört! links.) Es ist von Interesse, auch einmal zu konstatieren, wie das Gesetz nicht nur für die Landwirtschaft, sondern überhaupt für unsere ganzen besitzenden Kreise wilkt. Von den gesamten ergänzungssteuerpflichtigen Personen, d. h. also den Personen, die mehr als 6000 ℳ Vermögen haben, haben in Preußen versteuert ein Vermögen bis zu 30 000 ℳ rund 65 %, sodaß unter das Gesetz nur 35 % fallen, 90 % der landwirtschaftlichen Besitzer und 65 % aller ergänzungssteuerpflichtigen Vermögen bleiben also überhaupt frei! Ich möchte gleich, damit nicht falsche Schlüsse
denn wichtiger alz
Und
1 Ich glaube, es hat wenig Wert, sich hier in Rekriminationen zu
ergehen und darauf hinzuweisen, was in einem früheren Stadium der
Sache der eine oder andere gesagt hat (sehr richtig! links); denn,
meine Herren, ein Schwanken hat gerade in diesem Punkt in allen Parteien stattgefunden, und in allen Parteien sind Freunde und Gegner ieser Besteuerung gewesen. (Sehr richtig! links.) Die Meinungen aben darüber sehr gewechselt.
Es ist schon von dem Herrn Abg. Bassermann darauf hingewiesen worden, daß es ja der Herr Abg. Gröber gewesen ist, der sich auch für die Steuer ausgesprochen hat. Herr Abg. Dr. Spahn hätte darauf hinweisen können, daß noch mehr Schuldige nach seiner Auf⸗
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fassung in seiner Partei sitzen (sehr richtig! links); ich darf z. B. den Herrn Abg. Fritzen nennen, der sich auch im Jahre 1905 für die Besteuerung der Deszendenten ausgesprochen hat. Ich brauche das hier nicht vorzulesen. Meine Herren, in der Sitzung am 6. Dezember 1905 hat der Herr Abg. Fritzen ausdrücklich erklärt, daß, wenn die übrigen Steuern nicht hinreichten, sie, wenn auch ungern, auch der Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf Deszendenten und Ehegatten zu⸗ stimmen würden. ö1—.—“*] 11“
— sagt er — 8
die
wohl alle Parteien des Hauses einig —, daß neben den 400 Millionen durch indirekte Steuern auch noch 100 Millionen auf den Besitz gelegt werden. (Sehr richtig! links.) Konnten wir also die 100 Millionen nicht auf dem Gebiete der indirekten Steuern auf⸗ bringen, und verbot es sich, als allgemeine Besitzabgabe eine Reichs⸗ einkommen⸗ oder Reichsvermögenssteuer einzuführen, so blieb eben als eine allgemeine Besteuerung des Besitzes nur die Erbschaftssteuer unter Einbeziehung der Deszendenten und Ehegatten übrig. Denn, jmeine Herren, darüber wollen wir uns doch keinem Zweifel hingeben, ede andere Art der Besteuerung des Besitzes wird immer nur einzelne Ausschnitte treffen, einzelne Arten des Besitzes, nicht aber den Besitz in seiner Allgemeinheit. (Sehr richtig! links.)
Meine Herren, die ziffernmäßigen Darstellungen, die ich eben geben konnte, sind eben nur ein Symptom, aber ich meine, ein beredtes Symptom für die Verschiebung und — gestatten Sie den Ausdruck — Verschlechterung der heutigen Situation, verglichen mit der von 19906. Was damals ein Gebot war, die Reichsfinanzen auf eine solide Grundlage zu stellen, das ist jetzt eine dira necessitas geworden, eine Lebensfrage des deutschen Reichs, vielleicht die wichtigste Frage, die uns beschäftigt hat, seitdem das Reich überhaupt besteht. (Sehr richtig! links.)
im äußersten Falle werden wir dazu schreiten müssen, Deszendenten und Ehegatten zu besteuern.
Ist das aber der Fall, meine Herren, dann ist es
gezogen werden, aufklären, woher die große Differenz zwischen 90 und 65 % kommt. Bei den landwirtschaftlichen Betrieben sind alle selbst⸗ ständigen Betriebe in diesem Kalkül berücksichtigt, während bei der allgemeinen Berechnung nur die ergänzungssteuerpflichtigen Personen — eine andere Berechnung hatte ich nicht — eingestellt sind. Daraus ergibt sich naturgemäß, daß die ergänzungssteuerrflichtigen Zensiten zu einem verhältnismäßig geringeren Teil der Steuer unterliegen als die landwirtschaftlichen Besitzer, wo alle auch nicht ergänzungssteuer⸗ pflichtigen Personen eingerechnet sind. Wir können also, glaube ich, gegenüber diesen Daten sagen, daß nicht nur die Landwirtschaft, sondern in unserem ganzen Vaterlande die mittleren und kleineren Existenzen durchaus geschont werden und daß die Ehegatten⸗ und Dessten⸗ dentensteuer nur da einsetzt, wo in der Tat ohne Schädigung des Gesamtstandes des Vermögens und der Familie eine mäßige Abgabe für das Reich entrichtet werden kann. (Sehr richtig. links.) Es ist ferner vorgesehen, daß bei der Landwirtschaft die Schätzung nur nach dem Ertragswert, nicht nach dem Verkaufewert “
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
meiner Ansicht nach eine patriotische Pflicht, einzelne Be⸗
Meime
Säulen einer kräftigen Macht⸗
Vorlage doch in wesentlichen Beziehungen gemildert sind. Meinegw
städtischen Seite hin
Steuerbehörden zu schützen. Um diese beiden Zwecke zu erreichen, ist
wie man vielfach befürchtet. Es herrscht. auf meinen speziellen Antrag bei den Bundesratsverhandlungen eine
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sst, Kapital zur Verfügung zu haben, die Erbschaftssteuer in Kapital
die erste ihrerseits getilgt ist.
m. forstwirtschaftlichen Besitzes nach den Grundsätzen, die ich soeben die Ehre hatte, Ihnen darzulegen?
22 000 ℳ reiner Wert. Hiervon sind an Erbschaftssteuern zu zahlen,
Zweite Beilage
Berlin, Freitag, den 18. Juni
zeiger und Königlich Preuß
1
8 1909.
msnn—
TaxxtetMiag tausss-adeseneTienaassas
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Ich halte mich geradezu für verpflichtet, auf diese Dinge noch in Kürze einzugehen, um der meiner Ansicht nach zum großen Teil auf Unkenntnis des Gesetzes beruhenden, im Lande ent⸗ stehenden Beunruhigung einigermaßen entgegenzutreten. (Sehr wahr! links.) Von dem Ertragswerte darf nur das Zwanzigfache zu Grunde gelegt werden, während bisher das Fünfundzwanzigfache zu Grunde gelegt war, dann aber ein gewisser Abzug an der Steuer gestattet war. Wir haben jetzt zur Voreinführung der Be⸗ rechnung vorgeschlagen, diesen Abzug fallen zu lassen und dafür das Zwanzigfache zu Grunde zu legen, das kommt ungefähr auf dasselbe heraus. Es stellt sich die Belastung des verschuldeten Besitzes sogar noch etwas günstiger wie vorher. Die zu Grundelegung des nur zwanzig⸗ fachen Betrages ist eine sehr günstige Berechnung, welche hinter wirklichen Werte in den meisten Fällen zurückbleibt. (Sehr richtig! links.) Nun habe ich vor allen Dingen gesucht, nach einer Richtung hin zu wirken, daß die Landwirtschaft nicht mit Taxen herangezogen wird, die auf zufälligen Momenten beruhen, z. B. wenn irgend ein reicher Mann in der Nachbarschaft ein Gut oder Bauerngrundstück zu sehr hohem Preise aus Liebhaberei, zur Jagd, des Wohnsitzes halber gekauft hat. Es war Vorsorge zu treffen, daß solche Aus⸗ nahmepreise nicht der Bemessung derjenigen Grundstücke zu Grunde gelegt werden, die als Grundlage der Familie, des Er⸗ werbs, der ganzen Existenz dienen. Und dann kam hinzu, nichts ist bekanntlich schwerer, als ein Grundstück seinem wirklichen Werte nach zu schätzen (sehr richtig! rechts), und wenn wir also die, wie ich anerkenne, noch in vielen Kreisen mit Recht bestehenden Bedenken beseitigen oder abmildern wollen, kam es darauf an, die Bevölkerung gegen solche Zufälligkeiten, ich will nicht sagen, Willkürlichkeiten einer ganz verschiedenen Schätzung durch die
b ung aufgenommen worden, daß der Wert, der zu Grunde ö Fhhsen. die Schätzung einer öffentlichrechtlichen Kredit⸗ anstalt, das sind in erster Linie die Landschaften in Preußen, oder sonstige Taxen einer öffentlichen Behörde übersteigen darf. Damit ist von vorneherein eine Kautel geschaffen gegen Willkürlichkeiten und Zu⸗ fälligkeiten und vor allen Dingen das eine erreicht, daß der Besitzer mit ganz festen Faktoren rechnen kann. Er weiß: die Erbschafts⸗ steuer kann nie mehr betragen als die landschaftliche Taxe; er ist in der Lage, sich oder seinen Kindern diese Erbschaftssteuer, wie es in England toto die geschieht, durch eine Lebensversicherung zu beschaffen (sehr richtig! links) und damit jede Ueberlastung seiner Erben, wenn er einmal die Augen schließt, hintanzuhalten.
Meine Herren, es ist weiter vorgesehen, daß bei Erbfällen, die sich schnell wiederholen, eine Befreiung oder eine Ermäßigung eintritt. Bekanntlich soll bei Erbfällen, die sich in 5 Jahren wiederholen, der zweite Erbfall ganz frei bleiben, und bei Erbfällen, die sich in 10 Jahren wiederholen, nur die Hälfte der Steuer erhoben werden. (Zuruf rechts: Nur bei der Landwirtschaft!) — Ich spreche nur von der Landwirtschaft, ich spreche überhaupt nur von den Maßnahmen, die im Interesse der Land⸗ und Forstwirtschaft getroffen worden sind.
Das Wichtigste ist meiner Ansicht nach das Folgende. Ich erwähnte schon, daß unter den Bedenken, die gegen eine Heran⸗ ziehung des land⸗ und forstwirtschaftlichen Besitzes obwalten, eines der schwerwiegendsten das ist, daß der ländliche Besitzer, namentlich der kleine ländliche Besitzer, vielfach gar nicht in der Lage
zu entrichten. Es ist infolgedessen in der Vorlage vorgesehen, daß bei land⸗ und forstwirtschaftlichen Grundstücken eine Entrichtung der Erbschaftssteuer in Kapital nicht gefordert werden darf, sondern daß der Erbe berechtigt sein soll, diese Erbschaftssteuer, unter zu Grundelegung einer vierprozentigen Verzinsung, in einer zwanzigjährigen Rente abzu⸗ zahlen. (Hört! hört!) Ich halte das für eine außerordentlich wichtige Be⸗ stimmung. Wir nähern uns damit der Rodbertusschen Rententheorie, die dahin geht, daß der landwirtschaftliche Besitz überhaupt kein Kapital erarbeiten kann, sondern nur eine Rente. Und wir suchen vor allen Dingen dem Einwand — der eine gewisse Berechtigung hat —, dies sei nur der erste Schritt, und hiermit werde die Expro⸗ priation des land⸗ und forstwirtschaftlichen Besitzes überhaupt erst eingeleitet, die Spitze abzubrechen dadurch, daß von dem land⸗ und forstwirtschaftlichen Besitz überhaupt nicht mehr ein Kapital zu entrichten ist, sondern lediglich eine Rente auf 20 3 kann es ja auch in diesem Falle vorkommen, daß der zweite Erbfall sich schon innerhalb der 20 Jahre ereignet. Auch da ist vorgesehen, daß die zwanzigjährigen Renten nicht kumuliert werden dürfen, sondern daß die Zahlung der zweiten Rente erst einzusetzen hat, wenn
ahre. Nun
Wie stellt sich denn nun die effektive Belastung des land⸗
Ich habe mir eine
erechnung aufstellen lassen für einzelne Fälle des mittleren, des hereee 2 größten Besitzes. Der Reinertrag ist überall dem Gesetze gemäß zu Grunde gelegt und nur mit dem Zwanzigfachen multipliziert; der wahre Wert beläuft sich natürlich höher; ich glaube, man könnte ihn mindestens mit dem Fünfundzwanzig⸗ fachen einstellen. Ist das der Fall, so würde sich das Exempel naturgemäß noch etwas günstiger für den Besitzer stellen. Ich habe ferner angenommen, daß die Besitzungen etwa zur Hälfte mit Schulden belastet sind. Für ein Landgut mit einem jährlichen Reinertrag von 3200 ℳ und 40 000 ℳ Schulden stellt sich das Exempel folgendermaßen: Wertansatz: 3200 ℳ % 20 = 64 000 ℳ (mit dem Fünfundzwanzigfachen multipliziert: 80 000 ℳ); ab Schulden mit 40 000 ℳ, bleiben
wenn ein Kind erbt: 1 % mit 240 ℳ, oder 17,66 ℳ jährlicher Rente
je 12 000 ℳ, macht je 120 ℳ, zusammen 240 ℳ, jährliche Rente: 8,83 ℳ (hört! hört! links); wenn drei Kinder erben, so bleibt, weil der Erwerb für jedes Kind unter 10 000 ℳ fällt, überhaupt die
Steuer unerhoben.
Für ein Landgut mit einem jährlichen Reinertrag von 8000 ℳ und 100 000 ℳ Schulden ergibt sich folgendes Exempel: Wert⸗ ansatz: 8000 ℳ % 20 = 160 000 ℳ, ab Schulden mit 100 000 ℳ bleiben 60 000 ℳ reiner Wert. Hiervon sind zu entrichten an Erb⸗ schaftssteuer, wenn ein Kind erbt, 1,50 % mit 900 ℳ oder jährlich 66,22 ℳ Rente; wenn 2 Kinder erben, 1 % von je 30 000 ℳ, also je 300 ℳ, oder jährlich je 22,07 ℳ Rente auf 20 Jahre (hört! hört! links); und wenn 3 Kinder erben, 1 % von je 20 000 ℳ mit je 200 ℳ oder jährlich 14,72 ℳ Rente.
Ich will dann, um Sie nicht zu ermüden, den einen weiteren Fall, den ich hier habe, mit 24 000 ℳ Reinertrag nicht anführen, sondern nur noch einen ganz großen Besitz. Für ein Landgut mit einem Reinertrage von 80 000 ℳ und 1 Million Mark Schulden stellt sich das Exempel folgendermaßen: Wertansatz 80 000 % 20 = 1 600 000 ℳ, ab Schulden 1 Million, bleiben 600 000 ℳ Nettowert. Hiervon sind an Erbschaftssteuer zu entrichten, wenn ein Kind erbt, 3,25 % mit 19 500 ℳ oder jährlich 1434,81 ℳ Rente; wenn 2 Kinder vorhanden sind, 2,50 % von je 300 000 ℳ oder jährlich je 551,85 ℳ Rente; wenn 3 Kinder erben, 2,25 % von je 200 000 ℳ mit je 4500 ℳ oder jährlich je 331,11 ℳ auf 20 Jahre. Wenn man also den Regelfall annimmt, daß 3 Kinder vorhanden sind, so haben diese u zahlen:
bei einem Landgute zum schuldenfreien Werte von 24000 ℳ nichts, bei einem Landgute zum schuldenfreien Werte von 60 000 ℳ jährlich je 14,72 ℳ auf 20 Jahre, von 180 000 ℳ jährlich je 66,22 ℳ auf 20 Jahre — das war der Fall, den ich nicht im einzelnen dargelegt habe — und bei einem schuldenfreien Gute von 600 000 ℳ jährlich je 331,11 ℳ auf 20 Jahre.
Ich glaube doch sagen zu dürfen, daß diese Beträge so mäßig be⸗
rechnet sind (sehr richtig! links), daß bei voller Anerkennung — darin stimme ich dem Herrn Abg. Spahn vollkommen bei —, daß auch bei voller Anerkennung der schweren Belastung der Landwirtschaft diese Beträge in der Tat ertragen werden können, und daß man von einer Gefährdung des land⸗ und forstwirtschaftlichen Besitzes meiner pflicht⸗ gemäßen Ueberzeugung nach — ich würde sonst die Hand nicht dazu geboten haben — nicht sprechen kann. (Lebhafte Zustimmung links.) Nun kommt noch hinzu, daß dieser Reinertrag, wie ich schon die Ehre hatte anzudeuten, mit dem 20 fachen kapitalisiert, hinter dem wirklichen Werte nicht zurückbleibt, und daß vor allem die sehr wertvolle Sicherheitsgrenze bestehen bleibt, daß die Schätzung nicht über die der Landschaft oder sonst eines öffentlichen Instituts hinausgehen kann. Die Bedenken, die vom Standpunkte der berechtigten Schonung der Landwirtschaft — auch von mir — erhoben worden sind, finden also, glaube ich, in der Gestaltung, die die Vorlage bekommen hat, doch eine wesentliche Milderung. b
. 9 vielleicht sogar noch höher, habe ich die Bedenken eingeschätzt, die vom Standpunkte der Fürsorge der Familie aus ethischen Gründen gegen die Steuer erhoben worden sind. Allein auch hier haben wir uns bemüht, diesen Bedenken Rechnung zu tragen, soweit sie begründet sind. Es wurde bei der ersten Lesung hier im hohen Hause namentlich das hervorgehoben, daß es überaus schmerzlich sei, wenn im Augen⸗ blick des Todes der Steuerbeamte komme und jedes Möbel, jedes Familienbild, das an der Wand hängt, jedes Schmuckstück, das von den Altvordern ererbt worden ist, seinerseits einschätzen wolle und auf diese Weise in alle Intima der Familie eindringe. Wir haben diesem
alle Möbel, Hausgeräte u. dergl. von der ganzen Erbschaftssteuer eximiert sind. Wir haben einen weiteren und, wie ich glaube, noch wichtigeren Schritt getan, der darin besteht, die Ehe⸗ gatten überhaupt frelzulassen, wenn eine beerbte Ehe vor⸗ liegt, also Abkömmlinge vorhanden sind. Dies ist doch — möchte ich sagen — der Regelfall, in dem in der Tat die Erhebung der Erb⸗ schaftssteuer am schmerzlichsten — ich möchte sagen, am peinlichsten ist, wenn der Vater stirbt, die Frau bleibt mit minderjährigen Kindern zu⸗ rück, die ganze Fürsorge für die Kinder fällt auf ihre Schultern und sie weiß nicht, wle soll sie das städtische Gewerbe fortführen, einen Bauernhof weiter bewirtschaften, der ihrem verstorbenen Gatten gehörte? Für diese Fälle ist also die Möglichkeit gegeben — und das gilt auch natürlich vice versa —, daß der Mann die Frau zur Erbin einsetzt, und daß damit überhaupt die Erhebung einer Erb⸗ schaftssteuer von ihr und von den Kindern unterbleibt, bis auch die Frau, der zweitüberlebende Ehegatte, die Augen geschlossen hat. Dann werden im allgemeinen die Kinder herangewachsen sein, werden sich so wie so über den väterlichen und mütterlichen Nachlaß im Teilungs⸗ wege zu verständigen haben, und dann ist der ganze Eingriff der Steuerbehörde lange nicht so schmerzlich, als wenn er in dem Moment erfolgt, wo die Frau mit den minorennen Kindern zurückbleibt. Also ich glaube namens der verbündeten Regierungen erklären zu können, daß wir bei voller Würdigung der Bedenken, die gegen die Erbanfallsteuer mit ihrer Erstreckung auf Kinder und Ehegatten er⸗ hoben worden sind, doch sagen können, daß diese Bedenken in der Vorlage eine wesentliche e und Milderung erfahren. S ichtig! bei der Reichspartei. Se 8 ich allerdings sagen, daß die Beseitigung dieser Bedenken bei den Teilen des hohen Hauses, die der Vorlage bisher ablehnend gegenübergestanden haben, nicht gerade erleichtert worden ist durch die Art, wie diese ganze Frage zum Teil in der Oeffentlichkeit behandelt worden ist. (Sehr richtig!) Wenn ich jemanden für meine Meinung zu gewinnen suchen will, dann, meine ich, muß man ihn durch Gründe zu überzeugen suchen, aber nicht mit Worten schelten, und ihm nicht immer egoistische Motive unterschieben, während zum
Bedenken einmal dadurch Rechnung zu tragen gesucht, daß überhaupt
Ich kann ferner nicht unterdrücken, daß gerade die Parteien der
Linken hinsichtlich der indirekten Steuern diese Verständigung auch erschwert haben. (Sehr richtig! rechts.)
Sie mögen quemvis ex
populo fragen: wo soll der Bedarf hergenommen werden, um
die Reichsfinanworlage zustande zu bringen und die Antwort muß lauten: in erster Linie muß der Tabak
bluten. Wenn ein Artikel einen Luxus darstellt, so ist es
der Tabak. Wir bedauern es lebhaft, daß aus dem Tabak ein nicht
wesentlich höherer Betrag herausgebracht werden soll, als es nach den
Kommissionsbeschlüssen geschehen ist.
Nun vor allen Dingen noch eins. Ebenso wenig hat, glaube
ich, auch die Haltung der Linken hinsichtlich der Branntweinsteuer
die Verständigung über ein gemeinsames Programm gefördert,
wie das der Herr Reichskanzler schon angedeutet hat. In
puncto der Gestaltung der Branntweinsteuer müssen auch wir
aussprechen, daß eine angemessene Gestaltung derselben eine
Lebensfrage für die armen Böden des Ostens ist und eine Lebensfrage
für die kleinen Brenner im Westen und Süden. (Sehr richtig! rechts.)
Man geht von einer unzutreffenden Annahme aus, wenn man glaubt,
daß das eine spezifische Frage des Großgrundbesitzes des Ostens ist.
Kommt es zu einem Kampfe aller gegen alle, so sind die kleinen
Brenner im Westen und im Süden unseres Vaterlandes die ersten,
die unterliegen. (Sehr richtig! rechts.) Die Interessen des Groß⸗
grundbesitzes und des Kleingrundbesitzes decken sich also in dieser Frage vollkommen, und wir haben gerade die Interessen des kleinen Besitzes nachdrücklich wahrzunehmen.
Meine Herren, doch sei es mir vollkommen fern, in dieser ernsten Stunde irgendeinem einen Vorwurf zu machen. Jeder handelt nach seinem besten Wissen und Gewissen und tut das, was er für recht hält. Aber noch einmal möchte ich die Bitte aussprechen, ob es nicht möglich ist, die Hindernisse, die bisher einer Verständigung entgegen⸗ gestanden haben, zu beseitigen, ob diese Gegensätze in der Tat unüber⸗ brückbare sind.
Meine Herren, wenn wir die Verhandlungen der letzten Monate mit ihrem Widerstreit der Interessen, mit ihrem Widerstreit der Parteien betrachten, so müssen wir doch als ehrliche Leute bekennen, daß dieser Anblick weder für unsere innere politische Situation, noch für unser Ansehen im Auslande ein sehr errreulicher ist. (Lebhafte Zustimmung rechts und links.) In einem Lande wie dem unserigen, mit einer getrennten politischen Gestaltung, einer konfessionellen Verschiedenheit, bewegt durch starke wirtschaftliche Gegensätze, meine ich, muß alles Streben dahin gehen, diese Gegensätze nach Möglichkeit zu mildern und die Nation zusammenzufassen in allen ihren Schichten zu gemeinsamer Arbeit für das große Ganze. (Sehr gut! rechts und links.) Leider, meine Herren, ist das Gegenteil er⸗ reicht worden: die Gegensätze, die politischen wie die wirtschaft⸗ lichen, sind verschärft worden, die gemeinsame Arbeit ist erschwert worden. Ist es denn erwünscht, meine Herren, wenn unsere Nation, unsere schaffenden Kreise allmählich in zwei getrennte Heerlager zu zerfallen drohen? (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Ist es insbesondere auch vom Standpunkte der Land⸗ wirtschaft erwünscht, daß die Industrie, die bisher immer mit der Landwirtschaft Hand in Hand gegangen ist, die insbesondere auch für den geeigneten Zollschutz der Landwirtschaft eingetreten ist, dieses Bündnis kündigt und in ein anderes Lager übergeht? (Sehr richtig! bei der Reichspartei, bei den Nationalliberalen und links.)
Und, meine Herren, wenn ich diese Bedenken äußere vom Stand⸗ punkt der Rückwirkung auf unsere innerpolitischen Zustände, so, meine ich, sind diese Bedenken über das Ergebnis der bisherigen Ver⸗ handlungen noch viel ernster, wenn Sie das Ausland ins Auge fassen. Sie brauchen nur die ausländische Presse zum großen Teil zu lesen, um sich ein Urteil darüber zu bilden, mit welcher Freude die Schwierig⸗ keit, die anscheinende Unmöglichkeit der Verständigung von einem Teil des Auslandes begrüßt worden ist, und ich meine, daraus müssen wir gerade Veranlassung nehmen, unter allen Umständen über diese Schwierig⸗ keiten hinwegzukommen. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Es scheint manchmal so, als ob es wirklich ein untilgbares Verhängnis unseres Volkes ist, daß alle großen nationalen Anläufe immer wieder durch Partei⸗ rücksichten, durch Interessengegensätze, durch vorgefaßte Meinungen zerpflückt und schließlich zerstört werden, daß das Gold der deutschen Natur nur in den Tagen der schwersten Prüfungen zur Erscheinung tritt, aber in friedlichen Zeiten verdunkelt und verdeckt wird durch die alten Erbfehler unserer Nation.
Meine Herren, noch ist es Zeit, sich die Hand zur Verständigung zu bieten; noch ist es Zeit, über die Hemmnisse hinwegzukommen, die jetzt der ganzen Regelung entgegenstehen, und deshalb geht meine Bitte dahin, noch einmal zu prüfen, ob es nicht möglich isn, dieser Hindernisse Herr zu werden, ob Sie sich nicht gegenseitig die Hand reichen können, ob das, was an Werken und Worten der Zer⸗ rissenheit in den letzten Wochen hervorgetreten ist, nicht ausgelöscht werden kann durch das einheitliche Bestreben, endlich unser Vater⸗ land dem von uns allen erstrebten Ziel seiner finanziellen Wieder⸗ geburt entgegenzuführen. (Wiederholter lebhafter Beifall rechts
und links.)
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feldt (Rp.): Ich habe namens Vrneee dehamg abzucgban 8.2 — errn Präsidenten, sie verlesen zu dürfen. 3 8 II nickt zustimmend.) Die Reichspartet hat stets den Standpunkt vertreten, daß die dauernde Gesundung der Reichs⸗ nanzen nicht nur für die innere Kraft des vö sondern auch * ein Ansehen nach außen von entscheidender Bedeutung ist. f kein Stückwerk sein, sondern es muß ze werden. Der gesamte „Bedarf hr⸗ öhe von 500 4 Peem Nar 9 tem Papier, sondern in 1 eit † b . hen müssen für Jahre hinaus sichergestellt und das deutsche Erwerbsleben muß vor weiteren Beunruhsgungen werden. Mit dem Reichskanzler sind wir der don
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Teil ernste und ideale Motive zu seiner Haltung geführt haben.
auf 20 Jahre (Heiterkeit links); wenn zwei Kinder erben: 1 % von
(Sehr richtig! bei der Reichspartel.) 11“
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