1909 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jun 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Stuttgart, 22. Mai. Dr. Koetzle, Unterarzt der Res. Reutlingen), zum Assist. Arzt befördert. Beamte der Militärverwaltung. Stuttgart, 21. Mai. Hagen, Oberzahlmstr. im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, Raiber, Oberzahlmstr. im 4. Feldart. Regt. Nr. 65, ihrem Ansuchen entsprechend mit der gesetzlichen Pension und unter Verleihung des Charakters als Rechnungsrat in den Ruhestand versetzt. Stuttgart, 28. Mai. Wagner, Proviantamtskontrolleur in Ludwigsburg, seinem Antrage entsprechend mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Stuttgart 8. Mai. Läske, Proviantamtsassist. in Ulm, zum 1. Juli 1909 nach Ludwigsburg versetzt.

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Preußen. Verlin 9. Junnunu.

Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen. s

eurlaubung der Justizbeamten hat der

Ueber die eine allgemeine Ver⸗

Zustizminister unterm 14. d. M. fügung erlassen, die, wie folgt, lautet: IeareeEmeekaHar Ferhari ür eine

Jede Beurlaubung setzt voraus, daß ordnungs mäßige Wahrnehmung des Dienstes gesorgt ist. 8 Beurlaubte Beamte haben dafür zu sorgen, daß ihnen Ver⸗ fügungen der vorgesetzten Behörde u.“ werden können.

8 Beamte, welche durch Kranktheit verhindert sind, ihre Dienst⸗ geschäfte wahrzunehmen, bedürfen eines Urlaubs nur dann, wenn sie beabsichtigen, ihren Wohnsitz zu verlassen. Von der Aufsichtsbehörde ist darauf zu halten, daß die Beamten, sobald ihr Gesundheitszustand es gestattet, den Dienst wieder antreten.

Notare bedürfen zu Reisen innerhalb ihres Amtsbezirks eines Urlaubs nur für die Zeit, um die ihre Abwesenheit von dem ihnen angewiesenen Amtssitze die Dauer von einem Monat überschreitet. Sie haben jedoch bei solchen Reisen, wenn ihre Abwesenheit länger als eine Woche dauert, dem Präsidenten des Landgerichts vor Ablauf der ersten Woche ihre Abwesenheit und demnächst ihre Rückkehr

anzuzeigen. § 4

Beamte, welche wegen Krankheit, wegen Einberufung zu militärischen Dienstleistungen oder aus einer anderen Veranlassung, bei welcher es der Beurlaubung nicht bedarf, an der Wahrung ihrer Dienstgeschäfte behindert sind, haben hiervon der unmittelbar vorgesetzten Aufsichts⸗ behörde sobald als möglich Anzeige zu erstatten. Die Pasidenten der Oberlandesgerichte und der Landgerichte, der Amtsgerichtspräsident, die Oberstaatsanwälte und die Ersten Staatsanwälte bei den Landgerichten sowie der Erste Amtsanwalt bei dem Amtsgerichte Berlin⸗Mitte können bei Behinderungen von kurzer Dauer die Anzeige unterlassen.

Die Amtsrichter haben in den Fällen der Behinderung zugleich dem aufsichtführenden Amtsrichter und dem ihnen im voraus bestellten

Stellvertreter Mittetlung zu machen. 8 Die Amtsanwälte haben in den Fällen der Behinderung zugleich —ubrem Stellvertreter Nachricht zu geben. Ist der Stellvertreter selbst behindert oder ein Stellvertreter nicht vorhanden, so ist, wenn Ge⸗ schäfte vorliegen, die keinen Aufschub gestatten, außerdem dem auf⸗ sichtführenden Amtsrichter behufs Bestellung eines Vertreters Mit⸗ teilung zu machen. Die Fälle der Stellvertretung sind von dem Amtsanwalt in einer Liste fortlaufend zu vermerken.

Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 findet auch auf die ohne Urlaub von ihrem Wohnsitz abwesenden .g. Anwendung.

Sich selbst können beurlauben:

11) die Päsidenten der Oberlandesgerichte und der Landgerichte, der Amtsgerichtspräsident, die Oberstaatsanwälte, die Ersten Staats⸗ anwälte bei den Landgerichten und der Erste Amtsanwalt bei dem Amtsgerichte Berlin⸗Mitte, die Amtsrichter, welche nicht am Orte des Landgerichts ihren amtlichen Wohnsitz haben, die Staatsanwälte und Amtsanwälte, an deren Amtssitz ein unmittelbarer Vorgesetzter sich nicht befindet sowie die Direktoren der besonderen Gefängnisse bis zur Dauer von 72 Stunden;

2) die Notare bis zur Dauer von einer Woche.

Die Amtsrichter, die Staatsanwälte und Amtsanwälte sowie die Direktoren der besonderen Gefängnisse dürfen von dieser Befugnis nur in dringenden Fällen Gebrauch machen; sie haben vor Antritt des Urlaubs dem Präsidenten des Landgerichts oder dem Ersten Staats⸗ anwalt von der Selbstbeurlaubung unter Angabe der Veranlassung Anzeige zu erstatten. Die Vorschriften im § 4 Abs. 2 und 3 finden entsprechende Anwendung. .

Die Kosten, welche durch eine etwa notwendig werdende Ver⸗ tretung der beurlaubten Amtsrichter, Staatsanwälte und Amtsanwälte entstehen, fallen in der Regel diesen zur Last; zur Uebernahme solcher Kosten auf die Staatskasse bedarf es vorbehaltlich der Bestimmungen in § 10 der Genehmigung des Justizministers.

Die bei den Amtsgerichten, Staatsanwaltschaften und Amts⸗ anwaltschaften beschäftigten Gerichtsassessoren stehen hinsichtlich der Bestimmungen dieses Paragraphen den Amtsrichtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten gleich.

§ 6.

Urlaubsgesuche sind unter Angabe der Veranlassung und des Zwecks der unmittelbar vorgesetzten Aufsichtsbehörde einzureichen und auf dem regelmäßigen Dienstweg an die für die Erteilung des Urlaubs zuständige Stelle zu befördern.

§ 7.

Wird ein Urlaub zur Wiederherstellung der Gesundheit nach⸗ gesucht, so ist dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Die Stelle, welcher die Entscheidung süber den Antrag zusteht, ist berechtigt, die Beibringung einer solchen Bescheinigung ausnahms⸗ weise zu erlassen oder eine 1A“ che Bescheinigung zu fordern.

Jeder Vorstand einer Justizbehörde ist nach Maßgabe der nach⸗ stehenden Bestimmungen ermächtigt, denjenigen Beamten, hinsichtlich deren ihm das Recht der Aufsicht zusteht (§§ 78, 79 des Gesetzes vom 24. April 1878, § 25 der Gefängnisordnung vom 21. Dezember 1898, Art. 91 des preußischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit), Urlaub zu erteilen. 89

1) Die aufsichtführenden Amtsrichter, die ersten Beamten einer etatmaͤßigen Amtsanwaltschaft und die Direktoren der besonderen Gefängnssse bis zur Dauer von zwei Wochen;

2) die Landgerichtspräsidenten und der Amtsgerichtspräsident, die Ersten Staatsanwälte bei den Landgerichten und der Erste Amtsanwalt bei dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte bis zur Dauer von einem Monat, den Handelsrichtern jedoch die Landgerichtspräsidenten bis zur Dauer von zwei Monaten.

Die Ermächtigung im Abs. 1 bezieht sich nicht auf Beurlaubungen höherer Justizbeamten zwecks Beschäftigung bei einer anderen Behörde sowie auf Fälle, in welchen die Beurlaubung eine Stellvertretung

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auf

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Staatskosten, wenn auch nur im Zusammenhange mit der Be⸗ hinderung anderer Beamten, erforderlich macht. Jedoch kann einem Gerichtsvollzieher aus dringender Veranlassung Urlaub bis zur Dauer von einer Woche durch den aufsichtführenden Amtsrichter bewilligt werden, wenn die Stellvertretung durch einen benachbarten Gerichs⸗ vollzieher erfolgen soll; von jeder solchen Beurlaubung ist dem Ober⸗ landesgerichtspräsidenten Anzeige zu erstatten. Auf die Beurlaubungen des Kanzleipersonals finden die Vorschriften des Abs. 1 ohne Aus⸗ nahme Anwendung unbeschadet der Bestimmung des § 7 Abs. 5 der Kanzleiordnung.

§ 10.

Die Provinzialbehörden (I. Nr. 3 der Allgemeinen Verfügun vom 9. Februar 1908 Just.⸗Minist.⸗Bl. S. 38) können Urlau bewilligen:

„den Handelsrichtern bis zur Dauer von sechs Monaten;

II. den Notaren bis zur Dauer von drei Monaten;

III. den übrigen Beamten des höheren Justizdienstes, sofern der Urlaub eine mit Kosten verbundene Stellvertretung weder für sich allein noch im Zusammenhange mit der Behinderung anderer Beamten erforderlich macht, bis zur Dauer von drei Monaten, jedoch mit Aus⸗ nahme der Beurlaubung zwecks Beschäftigung bei anderen Behörden;

IV., den unter III bezeichneten Beamten mit Ausnahme der bei einem Oberlandesgericht oder einer Oberstaatsanwaltschaft beschäftigten, sofern der Urlaub eine mit Kosten verbundene Stellvertretung er⸗ forderlich macht:

a. zum Verlassen des Wohnsitzes wegen Erkrankung bis zur Dauer von drei Monaten,

b. aus Anlaß ihrer Eheschließung bis zur Dauer von drei Wochen,

c. zur Teilnahme an den Tagungen kommunaler oder kirchlicher Körperschaften, welchen die Beamten angehören,

d. im übrigen bis zur Dauer von einer Woche, wenn die Beamten die Stellvertretungskosten übernehmen, jedoch mit der Maßgabe, daß von dieser Befugnis nicht im Zusammenhange mit einer anderweiten Beurlaubung Gebrauch gemacht werden darf; sund . den „Gerichtsassessoren, die nicht als Hilfsarbeiter beschäftigt

nd, ferner

1) wenn der Urlaub die Beschäfligung bei anderen preußischen Staatsverwaltungen oder im Neichsdienst einschließlich des Dienstes in den Schutzgebieten oder bei preußischen kommunalen Verbänden bezweckt, bis zur Dauer eines Jahres,

2) sonst bis zur Dauer von sechs Monaten, es sei denn, daß der Urlaub die Beschäftigung im Dienste anderer Bundesstaaten oder aus⸗ ländischer Staaten hezweckt;

VI. den sämtlichen übrigen Beamten einschließlich der Referendare

bis zur Dauer eines Jahres.

Die Gesamtdauer des auf Grund der Bestlmmungen in Nr. III und V einem Gerichtsassessor während seiner Dienstzeit erteilten Urlaubs darf 1 Jahr 6 Monate nicht überschreiten. Jeder vom Justizminister erteslte Urlaub ist 81 diese Frist anzurechnen.

11. Im übrigen entscheidet der Fegüönheste über die Urlaubsgesuche.

Für die Zeit der Gerichtsferien gelten die vorstehenden Bestim⸗ mungen mit folgender Maßgabe:

1) Die durch § 10 Nr. 1v erteilte Befugnis kommt für diese Zeit in Wegfall.

2) Die Präsidenten der Landgerichte und der Amtsgerichts⸗ präsident können über die Urlaubsgesuche der ihrer Aufsicht unterstellten Beamten ohne Unterschied der Dauer des Urlaubs entscheiden, sofern der beantragte Urlaub lediglich in die Gerichtsferien fällt. Diese Ermächtigung findet keine Anwendung auf solche Fälle, in welchen die Präsidenten nach der Vorschrift in dem letzten Absatze des § 9 zur Erteilung des Urlaubs überhaupt nicht ermächtigt sind. Den Amtsrichtern bei den nur mit einem Richter besetzten Amts⸗ gerichten können die Pnäsidenten jedoch bis zur Dauer eines Monats Urlaub auch in dem Falle bewilligen, wenn die Vertretung durch emen Per ae,den Aertsrichter auf Staatskosten er⸗ folgen soll 24 des⸗ lsTbrungsgeihtes zum Gerschteverfassungs⸗ esetz); ferner können die Landgerichtspräsidenten Urlaub, der eine Sr vertretung auf Staatskosten erforderlich macht, in den Fällen bewilligen, in welchen die Stellvertretungskosten nur dadurch ent tehen, daß zu den Srusgen der mit fünf Richtern zu besetzenden Straf⸗ kammern ausmwärlige Richter zugezogen und diesen Reisekosten und Tagegelder gezahlt werden müssen.

3) Die Präsidenten der Oberlandesgerichte können den Amts⸗ bleiben.

richtern bei den Amtsgerichten mit einem einzigen richterlichen Beamten

Urlaub bis zur Dauer eines Monats auch dann bewilligen, wenn ein

außerordentlicher Hilfsarbeiter zur Vertretung abgeordnet werden muß. 4) Die Bestimmungen des § 70 Abs. 3 d *) der Etatsvorschriften sowie der Rundverfügungen vom 15. März 1899 (I. 1300) und vom 10. April 1902 (I. 2542), betreffend die Bewilligung von Ferien⸗ urlaub der Beamten der bleiben unberührt.

Bei der Bewllligung eines den Zeitraum von 2 Monaten über⸗ steigenden Urlaubs an einen Gerichtsassessor ist die Kürzung des Dienstalters ausdrücklich vorzubehalten.

Wird einem Gerichtsassessor Urlaub zur Beschäftigung bei einem Rechtsanwalte bewilligt, so ist die Befugnis zur Vertretung im Sinne des § 25 der Rechtsanwaltsordnung und zum Auftreten vor Gericht im Beistand eines Rechtsanwalts ausdrücklich auszuschließen.

Wegen des Vorbehalts der Anrechnung von Urlaubszeit auf das Dienstalter der Aktuare bleiben die Bestimmungen der Rundverfügung vom 23. Juni 1908 (I. 7921) 9

4

§ 14.

Bei Vorstehern der Gemeindeverwaltung, welche auf Grund des § 64 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze zu Amtsanwälten bestellt sind, genügt zur Begründung des Urlaubs⸗ gesuchs der Nachweis, daß die dem Amtsanwalt in seinem Hauptamte vorgesetzte Behörde den Urlaub für das Hauptamt bewilligt hat.

§ 15.

Forstamtsanwälte, welche Königliche Forstbeamte sind, werden durch die ihnen im Hauptamte vorgesetzte Behörde beurlaubt; letztere wird von jeder Beurlaubung dem Ersten Staatsanwalt Mitteilung machen. Der Forstamtsanwalt hat von der Urlaubsbewilligung als⸗ bald seinen ständigen Vertreter zu ne.

Die Vorschriften dieser Verfügung kommen in den Fürstentüämern Waldeck und Pyrmont zur Anwendung.

F17

Die Allgemeine Verfügung vom 28. Mai 1885 (Just⸗Minist.⸗Bl. S. 175) über die Beurlaubung der Justizbeamten in der assung der Allgemeinen Verfügungen vom 4. August 1906 (Just.⸗Minist⸗Bl. S. 264) und vom 22. Januar 1909 (Just.⸗Minist.⸗Bl. S. 17) und der § 4 der Allgemeinen Verfügung vom 21. Dezember 1899/19. Ja⸗ nuar 1906 (Just.⸗Minist.⸗Bl. 1899 S. 834/1906 S. 28) über das Notariat werden aufgehoben.

*) Künftig Absatz 4d, vergl. Allgemeine Verfügung vom 15. Juni 1909 über die Abänderung der Etatsvorschriften vom 12. Marz 1908 und der Kassenordnung vom 28. März 1907.

C1“

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Der Königlich spanische Botschafter L. Polo de Bernabé

hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat J. Gil⸗Delgado die Geschäfte der Botschaft.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Luchs“ gestern in Kiukiang eingetroffen und wird ubermorgen nach Nanking gehen. v111

116“

Eisenba hngemeinschaft zur Erörterung.

im Namen des Eisenbahngemeinschaft betreffe, für die Betriebsmittel emeinschaft, aber aus konstitutionellen, politischen und volkswirtschaftlichen Gründen gegen eine Finanz⸗ und Betriebsgemeinschaft. Namens der Deutschen Partei erklärte der Abg. von Balz, es müsse noch einmal klar aus⸗ gesprochen werden, daß es zahlreiche Stimmen gebe, die geneigt seien, mit Beziehung auf eine Elsenbahngemeinschaft über eine Betriebsmittelgemein⸗ schaft hinauszugehen. Je größer die Gemeinschaft,

auch ihr Vorteil. preußisch⸗hessische Gemeinschaft, und die konstitutionellen Bedenk aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen die Gemeinschaft weiter au zubauen. Unsere Selbständigkeit,“ so sagte Redner, „hat nur das Er⸗ gebnis, daß wir unser Defizit decken dürfen, jedenfalls würden durch eine größere Verwaltung und Gemeinschaft viele wirtschaftliche Vortei erzielt, so daß auch wir erheblichen Nutzen davon hätten. deutsche Verkehrspolitik setzt auch eine einheitliche Verwaltung vor⸗ aus.“ sprechen, daß er nach wie vor den Gevanken einer möglichst weit⸗ gehenden Vereinheitlichung der Eisenhahnen für ersprießlich halten und es begrüßen würde, wenn dieses Ziel erreicht werden könnte. Der Staatsmann, der das zustande bringe, hätte eine Tat vollbracht ihm für alle Zeit in der Geschschte einen ganz hervorrag'nden Platz einräumen würde. 1“ 8

neue Advokatenordnung den Anwaltstand an. Der Unterrichtsminister Graf Snergit wies gleichfalls nach, daß die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einer slavenfeindlichen Tenden; sowie einer reaktionären Gesinnung un⸗ begründet seien. Der Minister appellierte hierauf an das Haus, der Finanzverwaltung die rötigen Mittel für die Unterrichtsverwaltung zur Verfügung zu stellen; er werde stets bemüht sein, den nationalen Ansprüchen aller Volksstämme dieses Reiches nach Maßgabe der vor⸗ handenen Mittel Rechnung zu tragen.

Pascha am Mittwoch

8 8 I 88 EE1XA“

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer

des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird die vom Reichs⸗ eisenbahnamt tabellarische Uebersicht der Be⸗

triebsergebnis Mai 1909 veröffentlicht, auf die am Donnerstag an dieser

Stelle auszüglich hingewiesen worden ist.

e deutscher Eisenbahnen für den Monat

8

1 Württemberg. In der Zweiten Kammer stand gestern die Frage der

Wie das „W. T. B.“ berschtet, erklärte der Abg. Dr. von Kiene entrums, seine Partei sei, was eine weitergehende

Man könne auch eine andere Form finden als die

schließen. Seine Partei halte es für richtig, aus politische

Eine Er halte es für seine Pflicht, offen und bestimmt ausz

die

2.

OHesterreich⸗Ungarn.-

Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte in der gestrigen Sitzung die 1“ des Budgets fort. Nach dem Bericht des „W. T. B.“ wies der Justizminister

von Hochenburger im Laufe der Debatte noch, daß die gegen die Justizverwaltung in nationaler Beziehung erhobenen Vorwürfe nicht stichhaltig seien, und erklärte, solange er an der Spitze des Justiz⸗ ressorts stthen werde, würden für die Ernennungen von Richtern ausschließlich die

der eine für

igenschaften kündigte dann Disziplinargesetz

sprachlichen Minister neues

sachlichen und maßgebend sein. Der

Bewerber ö owie ein

Das Haus nahm in einfacher Abstimmung die Vor⸗

anschläge des Ministeriums des Innern, der Justiz und des Unterrichts an, worauf Dauer geschlossen wurde.

die Sitzung nach dreizehnstündiger

85 8

In der Deputiertenkammer brachte der Finanzminister Caillaux gestern das Budget für 1910 ein, das nunmehr nach verschiedenen Abstrichen nur noch ein Defizit von

105 Millionen aufweist. Wie das „W. T. B.“ meldet,

will der Minister davon 45 Millionen auf das Budget für

übernehmen, sodaß noch 60 Millionen zu decken Von diesen sollen 10 Millionen eingebracht werden durch eine Verschärfung verschiedener kleinerer Steuern, hauptsächlich der Plakat⸗ und Quittungssteuer, 9 Millionen

1911

durch eine Steuer von 5 Centimes auf das Liter Petroleum,

das für Automobilzwecke verwandt wird, 10 Millionen durch eine Abstufung der Hundesteuer, 7 Millionen durch gleiche Behandlung der Kolonialwerte mit den französischen Werten. Schließlich sieht der Entwurf eine Abgabe vor auf das Kapital, das durch Erbschaftserklärung zum Vorschein kommt.

Es folgte sodann die Besprechung der Interpellation über die allgemeine Politik.

Der Abg. Delahaye schleuderte heftige Anklagen gegen die Republik und Gauthier de Clagny (Nationalist) klagte die Re⸗ gierung an, daß sie nicht methodisch vorgehe und unfähig sei, ihr Pro⸗ gramm durchzuführen. Gauthier schloß seine Rede mit dem Hinweis, daß von Clemenceaus Aufstieg zur Mackt nichts übrig bleiben werde, als die Erinnerung an das bei Lens, Narbonne und Villeneuve ver⸗

gossene französische Blut.

1 . 8 8 Die Sitzung wurde sodann aufgehoben. 8

1“

Rußland.

Der Kaiser Nikolaus besichtigte „W. T. B.“ zufolge gestern vormittag mit dem Kaiser Wilhelm den Kreuzer „Gneisenau“. Um 11 Uhr 30 Minuten begab sich der Deutsche Kaiser an Bord des „Standart“ und kehrte nach halbstündigem Aufenthalt an Bord der „Hohenzollern“ zurück, wo um 1 Uhr eine ““ stattfand, an welcher der Kaiser und die Kaiserin von Rußland mit Gefolge und die anwesenden russischen Staatsmänner teilnahmen. Um 3 Uhr 40 Minuten lichtete die „Hohenzollern“ mit ihren Begleit⸗ schiffen die Anker und fuhr in der Richtung nach Narwa ab.

9 Türkei.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ ist Dschavid mit seinem Expeditionskorps von Malischin nach Djakova zurückgekehrt

Amerikka. “]

Nach einer neueren Meldung des „W. T. B.“ aus Rio de Janeiro ist der General d'Andrade zum Kriegsminister ernannt worden. Das Ackerbauministerium ist dem Präfekten von Sao Paulo, Prado, angeboten worden.

Koloniales. Die ostafrikanische Zentralbahn hat, wie „W. T. B.“

berichtet, nach einer jelegraphischen Meldung des Gouvernements am

17. d. M. mit der Gleisspitze Kilossa den Endpunkt der ersten Teilstrecke jenseits von Morogoro erreicht. Damit ist ein Drittel der gesamten, 900 km langen Zentralbahn Daressalam —Tabora fertiggestellt. Die Bauzeit für die Strecke Morogoro-Kilossa betrug ungefähr ein Jahr. Der Weiterbau nach Mpapua und Kilimatinde ist sofort in Angriff genommen worden. 8

ebhelich, 6447 (2,77 %) totgeboren.

49 027 gestorbenen

Parlamentarische Nachrichten

b Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Zweiten und Dritten Beilage.

Der Reichstag setzte in seiner heutigen (265.) Sitzung, welcher der Reichskanzler Fürst von Bülow, der Staats⸗ ekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg und der inanzminister Freiherr von Rheinbaben beiwohnten, die erste Beratung über die Gesetzentwürfe wegen Aenderung des Erbschaftssteuer⸗, Reichsstempel⸗ und Wechsel⸗ stempelgesetzes fort.

Als erster Redner ergriff der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben das Wort, dessen Ausführungen über⸗ morgen im Wortlaut werden mitgeteilt werden.

Statistik und Volkswirtschaft.

Ueber den Verkehr im Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanal während des Rechnungsjahres 1908

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zur Statistik des Deutschen Reichs eingehende Nachweise veröffentlicht.

Nach diesen haben im ganzen den Karal 32 576 abgabenpflichtige Schiffe mit 5 853 114 Registertons Nettoraum⸗ gehalt befahren; hlervon waren 22 034 Schlffe mit 4 790 836 Register⸗

im angegebenen Zeitraume

zweifelhaft zu ietzt sein fünfzigjäbriges Bestehen⸗

Zur Arbeiterbewegung.

Nach einer Meldung des „Oberschlesischen Anteigers“ sind gestern auf der Bradegrube bei Ratibor vierhundert Bergleute in den Ausstand getreten.

Wie „W. T. B.“ aus Marseille meldet, ließ die Com-

vüsais transatlantique zur semannung eines nach Tunis estimmten Postdampfers Seeleute aus Le Havre kommen. Kaum hatten sich diese aber an Bord begeben, als sie infolge der Mitteilung, daß der Ausstand der eingeschriebenen Seeleute von Marseille noch nicht beendet sei, das Schiff wieder verlassen wollten. Die Polizei suchte sie daran zu verhindern. Der Streikausschuß wandte sich darauf an den Präfekten, der den Befehl er die e ziehen zu lassen.

Wohlfahrtspflege.

Der Badische Frauenverein (Sitz: Karlsruhe) gehört

den am besten o ganisierten und segensreich wirkenden Unternehmungen weiblicher praltischer Nächstenliebe. Der Verein feiert Wenn aus letzterem Grunde die amtlichen „Statistischen Mitteilungen über das Großherzogtum Baden“

8 einige A über die Wirks it dieses Vereins d find im zweiten Heft vom 4. Jahrgang 1909 der „Plertqjiahrehefte einige Angaben über die Wirksamke ses Vereins bringen, so dürfen

diese auf allseitiges Interesse Anspruch machen. Augenblicklich umfaßt der Badische Frauenverein 398 Zweigvereine mit 76 893 Mitgliedern. In elwa einem Viertel aller Gemeinden des Großherzogtums bestehen

Zweigvereine; mehr als 15 % aller weiblichen Personen im Alter von

über 25 Jahren sind Mitglieder eines Frauenvereins.

tons beladen. Von den 14 479 Dampfern mit 4586 572 Registertons

Gesamtraumgehalt gehörten 5868 mit 2092 798 Registertonz regelmäßigen A

Linien an. Einen Nettoraumgehalt von über 1500 Registertons hatten

29 Dampfschiffe, von über 1000 bis 1500 Registertons 422 und von über 600 bis 1000 Registertons 1826. Von den hatten nur 14 einen Raumgehalt von über 400 Registertons und 382 einen solchen von über 100 bis 400 Registertons, während 491 Schleppschiffe (Leichter und Schuten) über 400 Registertons groß ve 1431 einen Raumgehalt von über 100 bis 400 Registertons aufwiesen. belgische, 408 die britische, 1740 die dänische, die niederländische, 459 die norwegische, 442 schwedische und 35 eine der sonstigen fremden Flaggea.

Von den Schiffen, die den Kanal in der Richtung Brunsbütlel Holtenau hefahren haben im ganzen 15 624 mit 2 594 358 Register⸗ ons Nettoraumgehalt —, kamen 9551 aus Elthäfen, 1421 aus anderen deutschen Nordseehäfen, 725 aus britischen, 957 aus nieder⸗ ländischen, belgischen oder Rheinhäfen, 48 aus französischen, 127 aus anderen westlichen oder füdlichtn Häfen, 2780 aus Häfen des Kanals oder der Obereider und 15 aus Häfen der Untereider. Von diesen Schiffen gingen 6731 nach deutschen Ostseehäfen, 1078 nach russischen oder finnischen, 1057 nach schwedischen, 23 nach norwegischen, 2778 nach dänischen Häfen, während 3796 nach Häfen des Kanals oder der Obereider, 161 nach Häfen der Untereider liefen. In umgekehiter Richtung (Holtenau Brunsbüttel) haben den Kanal 16 952 Schiffe mit 3 258 756 Registertons Nettoraumgehalt befahren; davon kamen 7178 aus deutschen Ostseehäfen, 1561 aus russischen oder finnischen Häfen, 1719 aus schwedischen, 54 aus norwegischen, 2057 aus dänischen Häfen, 4326 aus Häfen des Kanals oder der Obereider, 57 aus Häfen der Untereider, und gingen 9371 nach Elbhäfen, 1489 nach anderen deutschen Nordseehäfen, 851 nach britischen, 1642 nach niederländischen, belgischen oder Rheinhäfen, 235 nach französischen, 95 nach anderen westlichen oder südlichen Häfen, 8 nic fhtte. des Kanals oder der Obereider und 48 nach Häfen er Untereider.

25 die französische, 1367

1890 von 700 000 auf 1,8 Million

Die Einnahmen des Hauplvereins haben im Jahre 1908 rund 1,8 Million Mark, die usgaben nahezu ebensoviel betragen. DTas Reinvermögen ist seit Mark gestiegen. Hervor⸗

ragende Leistungen weist der Badische Frauenverein auf dem Gebiete

Segelschiffen haben seit 1870 über

Luisen⸗ 26 431 Schiffe führten die deutsche Flagge, 50 die V uisen⸗Schule von

die russische, 16,19 die Verpflegungstagen.

——

—NN;N

An reinen Kanalabgaben (abzüglich des auf die Kanalabgabe an-

2 1li! ℳ) shs 88 365 und an ebühren erhaup einschlie der eppgebühr 2 847 458 erhoben worden. d

Entwicklung der Bevölkerung Bayerns im Jahre 1908. Ueber die natürliche Entwicklung der Bevölkerung Bavyerns, wie

Sterbefälle erhellt, hat das bayerische Statistische Landesamt für das Jahr 1908 folgendes ermittelt: Die Zahl der Eheschließungen belief sich auf 50 442, sie ist

usw.)

An den Kursen für Handarbeitslehrerinnen 3100, an denen für Haushaltungslehrerinnen seit 1895 über 660 Schülerinnen teilgenommen. Pie Frauen⸗ arbeitsschule ist in den letzten 28 Jahren insgesamt von 25 646, die 2600 Mädchen, die Koch⸗ und Hausbaltungs⸗ schule im Jahre 1908 von 173 Personen weiblichen Geschlechts besucht werden. Die vom Frauenverein errichteten Krippen kamen im Jahre 1908 über 90 Kindern zugute mit rund 23 000 Ueberaus segensreich war die Tätigkeit des Frauenvereins auf dem Gebiete der Krankenpflege. Die Zahl der Krankenschwestern stieg in den letzten 25 Jahren von 152 auf 606, die der Landkrankenpflegerinnen von I1 auf 145; auf 77 Stationen sind heute Schwestern des Frauenvereins tätig. Im Ludwig⸗Wilhelm⸗ Krankenheim sind im letzten Jahre 1350 Personen verpflegt worden, die Zahl der Verpflegungstage betrug 26 314. Im Kindersolbad in Türr⸗ heim waren im letzten Jahre 633 Pfleglinge untergebracht mit nahezu 19 000 Verpflegungstagen. Ebenso erfreuliche Leistungen weist der Frauenverein auch auf dem Gebiete der Armenpflege und der Tuber⸗ kulosebekämpfung auf. Die Einnahmen der Zweigvereine des Frauen⸗ vereins haben insgesamt im Jahre 1908 rund 1,3 Million Mark, die Ausgaben rund 1,2 Million Mark betrogen; bas Reinvermögen ist im letzten Vierteljahrhundert von 300 000 auf 3 Millionen Mark gestiegen. 43 Zweigvereine unterhalten eigene Handarbeitsschulen mit 2661 Schülerinnen und 56 Lehrerinnen; anderweiten Unterricht im Nähen, Kochen, Flicken usw. erteilen 189 Vereine. In 104 Gemeinden bestehen Kleinkinderschulen, Kindergärten u. dergl. die vom Frauen⸗ verein geschaffen und heteih wurden; die Zahl der Kinder beträgt SePr gees eneti Soe dtgene han flegten Kranken belief

egerinnen; die Zahl der von letzteren verpflegten Kranken belie sich im Jahre 1908 auf 45 127.

Ein Verband für handwerksmäßige Ausbildung der Frau soll demnächst begründet werden. Man hat aus den Fest⸗ stellungen der Berufz⸗ und Betriebszählung von 1907 ersehen, daß von 31 Millionen weiblichen Einwohnern des Deutschen Reiches fast

des Schulwesens auf.

9 Millionen im Hauptberufe tätig sind, und hieraus die Folgerung

gezogen, Organisationen zu bilden, die

gegenüber der von 1907 (51 080) ctwat zurückgegangen. Auf

1000 der Bevölkerung entfielen 7,5 Heiraten gegen 7,7 im Vorjahre.

Dagegen ist die Sabl der Geborenen (einschließlich der Tot⸗ geborenen) gestiegen. ie betrug 232 397 (1907: 231 168), und zwar waren es 120 070 Knaben und Zunahme der Geburten ist ihre Häufigkeit im Verhältnis zur Ge⸗ samtbevölkerung geringer als im Vorjahr: auf je 1000 Personen treffen 34,6 Geborene, 1907 dagegen 34,7. Der Rückgang der Geburtenziffer, der sich gegenwärtig bekanntlich in den meisten

Ländern bemerkkar macht, erleidet also arch in diesem Jahre keine Unter⸗

brechung, wenn er auch nur unerheblich ist. Von der Gesamtheit der im Jahre 1908 Geborenen waren 28 534 (oder 12,28 %) un⸗ Beide Gruppen haben im Ver⸗

gleich mit dem vorhergehenden Jahre etwas zugenommen. An

Mehrlingsgeburten wurden 2932 Zwillings⸗, 28 Drillings⸗ und 2 Vier⸗

v.“ P. 8 8 estorben sind im Jahre 1908 (einschließlich der Totgeborenen 146 179 Personen, und zwar 76 171 männliche und 70 008 vebenen) Gegen 1907 ergibt sich eine Ceringe absolute Zunahme der Sterb⸗ lichkeit, doch ist die Zahl der estorbenen auch 1908 geringer gewesen als in den meisten srüheren Jahren. Relativ, d. h. im Verhältnis zur Bevölkerung, ist die Sterbeziffer günstiger als im Vorjahre, sie sank von 21,9 % auf 21,7 %. Dieser schon seit einer Reihe von Jahren beobachtete ückgang der Sterbeziffer ist teils auf die Fortschritte der Gesundheit’ pflege und der Volksbildung zurückzuführen, teils ist er eine Folge des Sinkens der Geburtenziffer und der damit im Zefem aenpan stehenden Verminderung der Kindersterblichkeitsrate an der Gesamtsterbeziffer.

Die Zahl der im Jahre 1908 gestorbenen Kinder unter 1 Jahr (Säuglinge) belief sich nämlich auf 49 027 gegen 49 357 im Vorjahre und ist von 35,6 % aller Gestorbenen auf 33,5 % zurückgegangen; freilich beträgt die Kindersterblichkeit immer noch über ein Prittel der Gesamtsterblichkeit. Von den 225 950 Lebendgeborenen nd 21,7 % (1907: 22,0 %) im Säuglingealtergestorben. Die S uglings⸗ terblichkeit zeigt also in Bayern fortschreilend günstigere Verhäͤlt⸗ nisse, allerdings ist sie im Verhältnis zu derjenigen anderer deutschen Staaten noch recht hoch. Was die Lebensdauer dieser Frühverstorbenen anlangt, so erreichte über ein Drittel von ihnen (16 822) nicht einmal den ersten Lebensmonat; immerhin ist diese Zahl absolut und relativ wasg geringer als im Jahre 1907. Die unehelichen Kinder zeigen ne verhältnismäßig größere Sterbeziffer als die ebelichen. Von den 1 Säuglingen waren 40 840 ehelich, d. s. 20,6 % aller ehelichen Lebendgeborenen, und 8187 unehelich, d. s. 29,6 % aller unehelichen Lebendgeborenen.

Verfolgt man die Säuglingssterblichkeit nach einzelnen Monaten, 2 findet man aufs neue bestaͤtigt, daß das Leben der Kinder besonders im Sommer gefäaͤhrdet ist. Die Höchstzahl d odesfälle traf 1908 auf den Monat August (4936), die Mindest⸗ zahl auf Dezember G Diese Erfahrung verdient gerade in den vmmenden Wochen Beachtung bei allen, die sich mit S uglingspflege u befassen haben; Stillen an der Mutterbrust und besondere Vorsicht mn der Milchbehandlung bei künstlicher Ernährung sind die beste Wehr gegen die genannte Gefahr. b Stellt man Geburten und Sterbefälle des Jahres 1908 gegen⸗ 12- so 5 sich ein Ueberschuß von 86 218 Geburten oder 5 vom Tausend der Bevölkerung. Diese Höhe des Geburtenüber⸗ L ufses, die im Vorjahr die gleiche war, besagt zugleich, in welcher 5 ffke das natürliche Wachstum der Bevölkerung während des Jahres

sich vollzog. 1

112 327 Mädchen. Trotz der absoluten

daß es als durchaus notwendig erscheint, nunmehr auch eine fachliche Berufsausbildung der Frau erwerbstätiger Frauen durch

und eine Förderung des Fortkommens

sie aus der Bewegung der Zahlen der CEheschließungen, Geburten und prüfungsmäßige Abschlüsse des fachlichen Bildungsganges der Frau

gewährleisten. In e. Sinne wird die Zulassung von Frauen zu den Lehrlings⸗, Gesellen, und Meisterprüfungen gefordert. Für die Entstehung und planmäßige Ausgestaltung des Verbandes ist zu⸗ nächst ein Komitee aus Parlamentariern, Vertretern der gewerblichen Korporationen und Handwerkskammern, Lehrerinnen, Nationalökonomen und Großindustriellen gebildet, das sein Bureau in

Alte Jakobstraße 20 22, eingerichtet hat.

KRunst und Wissenschaft.

Ueber die neuesten Messungen der Entfernung der Sonne von der Erde wird der „Tägl. Rundschaus aus Paris ge⸗ schrieben: Die Bestimmung der Entfernung der Sonne von der Erde ist eines der größten Probleme der modernen Astronomie, denn gerade diese Entfernung dient als Einheit bei der der unendlichen Sternenwelt, und ein relativ kleiner Fehler kann einen sehr großen Irrtum im Ergebnis nach sich ziehen. Eine Art soge⸗ nannter direkter Messung ist die, da voneinander entfernten Punkten gleichzeitig den Mittelpunkt der Sonne durch das Fernrohr bestimmt. Aus dem Winkel, den die beiden Fernrohre miteinander einschließen, und aus der Ent⸗ fernung voneinander läßt sich nach den Gesetzen der Trigonometrie die Entfernung berechnen. Schon im 17. Jahrhundert wurden der⸗ artige Rechnungen ausgeführt und führten natürlich nur zu annähernden Zahlen, über die man sich sehr uneinig war. Als Kepler darauf auf⸗ merksam machte, daß zur Berechnung dieser Strecke die Kenntnis der Entfernung unserer Erde von irgendeinem Planeten genüge, wurde diese mit 130 Millionen Meilen ermittelt (1884). Im Jahre 1898, als Herr M. Witt von der Berliner Sternwarte einen neuen Planeten, Eros, entdeckte, der sich bis auf 14 Millionen Meilen der Erde nähert, nahm man diese schwierige Arbeit wieder auf, und zwar auf Anregung des hier vor kurzem verstorbenen Direktors der Pariser Sternwarte M. Loewy, der eine internationale Kampagne zur Durchführung dieser Rechnung ins Leben rief, an der ch 180 Sternwarten bheteiligten. Man begann mit genauen Beobach⸗ tungen und Messungen der Entfernung des Eros, was drei Jahre be⸗ anspruchte. Nicht weniger als 2000 Fernrohrbeobachtungen und 11 000 Photographien wurden gemacht, die gesammelt in Buchform allen Sternwarten übergeben wurden. Diese grundlegenden Arbeiten füllten 4,0 Quartbogen. Die zu erwartenden Ergebnisse dieser ge⸗ waltigen Arbeit, die die größten Astronomen der Erde vereinte, wurden öfters bezweifelt, um so mehr ist es zu begrüßen, daß die amtlich bisher noch nicht veröffentlichten Ergehntse glänzend sind. Als wahrscheinliche Mitte sämtlicher Messungen ergibt sich die Zahl von 149 471 000 Kilometer. Die größte Schwankung der Messungen ist nur 90 000 km, das ergibt im Ver⸗ hältnis zur wirklichen Entfernung nur einen Fehler von 1,6 eine Genauigkeit, mit der wir nicht einmal imstande find, die Länge unseres Zimmers zu messen. Dies das Ergebnis der Messung in den Jahren 1900/1901. Doch sollen in diesem Jahre die Messungen wiederholt werden, und man hegt die Hoffnung, diesmal mit einer Ge⸗ nauigkeit bis zu 1000 Meilen messen zu können.

Die Universität in München ernannte „W. T. B.“ K e den Dichter Martin Greif, der gestern seinen siebzigsten tstag feierte, aus diesem Anlaß zum Ehrendoktor.

Um das Andenken des verstorbenen Geheimen Kommerzienrats einrich Lanz zu ehren, hat die Familie Lanz in Mannbeim eine tiftung von einer Million Mark errichtet und diese zur Be⸗

V Großher,og mit lebhaftester

Literatur.

n eigene Stationen für Krankenwartung mit

aus diesem Anlaß

Jubilar, der „Dreadnoughts“

Erforschung

ß man von möglichst weit

6 I“

gründung einer Akademie der Wissenschaften bestimmt die der Universität Heidelberg angegliedert stn Püülfemt hältnis ist in dem Sinne gedacht, wie die Gesellschaften der Wissen⸗ schaften in Leipzig und Göttingen zu den betreffenden Universitäten stehen. Während die Hochschulen und ihre Institute als solche in erster Linie staatlichen Lehrzwecken und, zum wenigstens, enau umschriebenen praktischen Zielen dienen, sind die kademien lediglich der freien Forschung, der wissenschaftlichen Arbeit um ihrer selbst willen gewidmet. Mit der Errichtung einer Akademie in ve geht, wie der g. Ztg.“ aus dortigen Uni⸗ versitätskreisen geschrieben wird, ein Wunsch in Erfüllung, der an der eidelberger Hochschule schon lange bestand, der in den Tagen des zuübiläums von 1886 vielfach erörtert und von dem verstorbenen Sympathie aufgenommen wurde, dessen Verwirklichung aber wegen finanzieller und anderer Schrierigkesten bisher nicht erreicht werden konnte. Jetzt ist dieser Gedanke von neuem aufgenommen worden und, dank der geschickten Vermittelung des Geheimen Hofrats, Professor Dr. Endemann durch die Lanzsche Stiftung selner Verwirklichung zugeführt worden. Es ist dies, soweit uns bekannt, das eiste Mal, daß in Europa eine Akademie der Wissenschaften aus privaten Mitteln begründet wird, wenn auch die hochherzige Stiftung der Familie Lanz in der Munifizenz der Frau Elise Wenzel⸗Heckmann in Berlin, die der Berliner Akademie der Wissenschaften vor einigen Jahren eine gleich hobe Summe für rein wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stellte, ein Seitenstück findet.

8 8

In der Numismatischen Gesellschaft in Berlin wurden, wie d „Internationale Sammlerzeitung“ mitteilt, jüngst interessante Mittei⸗ lungen über die Prägung von Nickel nzen im Altertum gemacht. Eine solche Prägung geschah durch die indischen Könige Euthydemos I. Pantaleon und Agathokles, die in der ersten Hälste des zweiten Jahr⸗ hunderts v. Chr. in den Ländern südlich des Paropamisosgebirges ge⸗ herrscht haben. Die Analyse einer Münze des Euthydemos ergab 77,5 g Kupfer, 20 g Nickel, ferner Spuren von Eisen, Zinn, Silber usw. Die Mischung steht also der heute beliebten von 75 % Kupfer und 25 % Nickel sehr nahe. Dem klassischen Altertum ist das Nickel sowohl dem Wesen wie dem Namen nach unbekannt gewesen; erst im Jahre 1751 hat es Cronstadt bekanntlich als besonderes Metall nach⸗ gewiesen. Den Chinesen aber war es seit alter Zeit bekannt, und durch sie ist es aller Wahrscheinlichkeit nach nach Indien gekommen.

2. Sonderheft 1909 der „Architektur des XX. Jahr⸗ hunderts.“ Verlag von Ernst Wasmuth A.⸗G. Berlin. Preis brosch. 9 ℳ. Vorzugspreis 4,50 ℳ. Das vorliegende Sonderheft bringt eingehende Darstellungen der Wohnhäuser und Villen von Carl Moritz, Architekt in Cöln. Mehr und mehr dringt die Erkenntnis durch, daß die einfachste Form des Hauses die beste sei, und die Klarheit der Komposition und Einheit der Silhouette in Verbindung

mit liebevoller Behandlung der Einzelheiten verleiht den Häusern von

Moritz ihren Charakter. Gegenüber der gegenwärtigen die oft allzusehr das Flächige gibt Moritz seinen Fassaden gern des Hauses mit der Landschaft ist bei ihm gut gelöst. Die verschiedenen Flächen der Haus⸗ und Gartenarchitektur sind mit den Baumkulissen der engeren und weiteren Umgebung in Zusammen⸗ hang gebracht. Auch seine Innenräume treten in der Ornamentierung der Decken, Wände und Fußböden in Beziehung zu der landschaft⸗ lichen Stimmung. Beim Hause Moritz in Cöln⸗Marienburg erfreut die Geschlossenheit der Gruppe des Wohn⸗ und Bureaugebändes. An der Villa Junker, Olpe, ist die Unterbrechung der Säulen durch den eingebauten Balkon etwas unorganisch. Das Haus Schütte, Düssel⸗ dorf, mit seiner kräftigen Säulengliederung zwischen Erkern stellt den Versuch einer neuartigen Fassadenlösung dar. Als künstlerisch recht bedeutende Arbeiten geben sich die Villen Ballauf, Cohen und das Stallgebäude Schütte in Düsseldorf.

Im gleichen Verlage erscheint: „Berliner Architekturwelt“. Zeitschrift für Baukunst, Malerei, Plastik und Kunstgewerbe der Gegenwart Preis des Jahrgangs 20 ℳ. Der Inbalt der ersten

Strömurg, in der Architektur bevorzugt, etwas Relief. Die Verbindung

drei Hefte des zwölften Jahrgangs ist im wesentlichen folgender: Heft

Architekturstudien von W. H. König, Kaufhaus von Bielenberg u. Moser, Häusergruppe Schöneberg von Weber u. Heyer, Landhäuser Zehlendorf von Schlüter, Schreiber und Ratz, Innenräume von Lies⸗ heim, Apotheke in Steglitz von Möhring. Heft 2: Werke von Schadow, Haus des Berliner Lehrervereins von Toebelmann u. Groß. Heft 3: Städlische Bauten in Rixdorf, neuez Rathaus, höhere Mädchenschule, Oberrealschule von Reinhold Kiehl. Der Großadmiral von Koester feiert am 21. Juni sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum. Das Junihest der „Flotte⸗ bringt llaß eine kurze Beschreibung der dienstlichen Tätigkeit des nebst einer Reibe von Abbildungen, die ie von ihm befehligten Schiffe usw. darstellen. Die Frage 0 wird in einem längeren Artikel behandelt. Weitere Aufsätze des Juniheftes sind: „Was die Engländer für die Notwendigkeit einer starken deutschen Flotte sagen“, und Fort⸗ bildungsschule und Flotte“ (eine Ergänzung der früheren Artikel „Gymnasium und Flotte“ und „Volksschule und Flotte). 1 Alpine Gipfelführer. XVIII.—XX. Bändchen. Geb. je 1,50 ℳ. (Stuttgart, Deutsche Verlags⸗Anstalt.) Für diele Tausende von Freunden der Hochgebirgswelt, und zwar nicht bloß für die eigentlichen Hochtouristen, sondern auch für die größere Schar der minder geübten und anspruchspollen Bergwanderer, die nur gelegentlich die Ersteigung eines besonders lohnenden höheren Gipfels unternehmen, sind die „Alpinen Gipfelführer“ ein bevor⸗ zugtes, in seinem Wert ruͤckhaltlos anerkanntes Vademecum geworden. Diese kleinen Monographien dieten in der Tat alles, was der Alpinist vom praktischen wie vom sdeellen punkt aus über den einzelnen Berg zu wissen kann, in der denkbar gediegensten, rationellsten und zugleich fesselndsten Bearbeitung, sodaß wohl jeder, der sich einmal von ihnen hat begleiten und beraten lassen, sich für alle Berge der großen Alpenwelt so zuverlässige und so dielseitig belehrende Führer wünschen möchte. Infolgedessen wird denn auch der neueste Z2 der Sammlung in den weitesten Kreisen der Upenfreunde mid Freude und Interesse degrüßt werden. Die drei neuen Bändchen dehandeln drei Gipfel hiw. Berggediete der Tiroler und Salldurger Alpen, die in jeder Hinsicht zu den lohnendsten der Ostalpen gezählt werden dürfen. In Band XVIII schildert Josef Gmelch die höchste Er⸗ hebung der Leoganger Steinberge, das Birnhorn, einen Berg. den der Verfasser mit Recht als eine Aus warte ersten Ranges be- jeichnet und in seiner hervorragenden h tischen Bedeutung mit ebensoviel Sachverständnis wie Liebe dwürdigt. Band XIX, der- faßt von Ernst Entreß, behandelt das Juckerhütl und .g barn, also das Gebiet der Stubaier Alpen, dessen großartige Reize zu all⸗ seenehn bekannt find, als daß es nötsg wäre, Le Prens der ier 0— besonders darauf aufmerkkam zu machen. In Band XX endlich führt uns Leon Treptow in das Zenkrum der ZUertaler 85 und schildert uns dessen bemerkenswerteste Gipfel Schwarzen⸗ stein, Mörchner und Mösele mit ihrer nächsten 2— Avm mit Recht vielgerühmtes und besuchtes Alpengediet, 8 m„ Alpenfreund durch die Erbauung der Berliner Hütte, des Alpenheims der Tiroler Berge, in erwünschtester Weise worden ist. Alle drei Bändchen sind reich mit 1 zugleich als Erinnerungen an glücklich auegeführte Touren machen, und mit je einem Orientterundabi tchen dersehen. .““

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Die Koͤnigliche Gärtnerlehranstalt zu b. Steglitz⸗Berlin veranstaltet 24½ in Soemmer Unt. richtskurse für Obst⸗ und Gemüsevderwertung. In Miaiabe