Stuttgart, 22. Mai. Dr. Koetzle, Unterarzt der Res.
(Reutlingen), zum Assist. Arzt befördert. Beamte der Militärverwalt ung.
Stuttgart, 21. Mai. Hagen, Oberzahlmstr. im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, Ratber, Oberzahlmstr. im 4. Feldart. Regt. Nr. 65, — ihrem Ansuchen entsprechend mit der gesetzlichen Pension und unter Verleihung des Charakters als Rechnungsrat in den Ruhestand versetzt. 1 3
Stuttgart, 28. Mai. Wagner, Proviantamtskontrolleur in Ludwigsburg, seinem Antrage entsprechend mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt. 8 Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Stuttgart 28. Mai. Läske, Prodiantamtsassist. in Ulm, zum 1. Juli 1909
nach Ludwigsburg versetzt.
Nichlamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 19. Juni. 8
Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuer⸗ 1 ve — die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
UMeber die Beurlaubung der Justizbeamten hat der Justizminister unterm 14. d. M. eine allgemeine Ver⸗ fügung erlassen, die, wie folgt, lautet:
Jede Beurlaubung setzt voraus, daß für eine ordnungsmäßige Wahrnehmung des Dienstes gesorgt ist. 1
Beurlaubte Beamte haben dafür zu sorgen, daß ihnen Ver⸗ fügungen der vorgesetzten Behörde Fege sapdt werden können.
Beamte, welche durch Krankheit verhindert sind, ihre Dienst⸗ eeschäfte wahrzunehmen, bedürfen eines Urlaubs nur dann, wenn sie eabsichtigen, ihren Wohnsitz zu verlassen. Von der Aufsichtsbehörde st darauf zu halten, daß die Beamten, sobald ihr Gesundheitszustand s gestattet, den Dienst wieder antreten.
§ 3.
Notare bedürfen zu Reisen innerhalb ihres Amtsbezirks eines. Urlaubs nur für die Zeit, um die ihre Abwesenheit von dem ihnen ngewiesenen Amtssitze die Dauer von einem Monat überschreitet. Sie haben jedoch bei solchen Reisen, wenn ihre Abwesenheit länger ls eine Woche dauert, dem Präsidenten des Landgerichts vor Ablauf er ersten Woche ihre Abwesenheit und demnächst ihre Rückkehr nzuzeigen.
1b § 4.
Beamte, welche wegen Krankheit, wegen Einberufung zu militärischen Dienstleistungen oder aus einer anderen Veranlassung, bei welcher es der Beurlaubung nicht bedarf, an der Wahrung ihrer Dienstgeschäfte behindert sind, haben hiervon der unmittelbar vorgesetzten Aussichts⸗ behörde sobald als möglich Anzeige zu erstatten. Die Prasidenten der Oberlandesgerichte und der Landgerichte, der Amtsgerichtspräsident, die Oberstaatsanwälte und die Ersten Staatsanwälte bei den Landgerichten sowie der Erste Amtsanwalt bei dem Amtsgerichte Berlin⸗Mitte können bei Behinderungen von kurzer Dauer die Anzeige unterlassen.
Die Amtsrichter haben in den Fällen der Behinderung zugleich dem aufsichtführenden Amtsrichter und dem ihnen im voraus bestellten Stellvertreter Mitteilung zu machen. 1
Die Amtsanwälte haben in den Fällen der Behinderung zugleich hrem Stehvertreter Nachricht zu geben. Ist der Stellvertreter selbst behindert oder ein Stellvertreter nicht vorhanden, so ist, wenn Ge⸗ schäfte vorliegen, die keinen Aufschub gestatten, außerdem dem auf⸗ sichtführenden Amtsrichter behufs Bestellung eines Vertreters Mit⸗ teilung zu machen. Die Fälle der Stellvertretung sind von dem Amtsanwalt in einer Liste fortlaufend zu vermerken.
Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 findet auch auf die ohne Urlaub von ihrem Wohnsitz abwesenden ie Anwendung.
Sich selbst können beurlauben:
1) die Pzäsidenten der Oberlandesgerichte und der Landgerichte, der Amtsgerichtspräsident, die Oberstaatsanwälte, die Ersten Staats⸗ anwälte bei den Landgerichten und der Erste Amtsanwalt bei dem Amtsgerichte Berlin⸗Mitte, die Amtsrichter, welche nicht am Orte des Landgerichts ihren amtlichen Wohnsitz haben, die Staatsanwälte und Amtsanwälte, an deren Amtssitz ein unmittelbarer Vorgesetzter sich nicht befindet sowie die Direktoren der besonderen Gefängnisse bis zur Dauer von 72 Stunden; —
2) die Notare bis zur Dauer von einer Woche.
Die Amtsrichter, die Staatsanwälte und Amtsanwälte sowie die Direktoren der besonderen Gefängnisse dürfen von dieser Befugnis nur in dringenden Fällen Gebrauch machen; sie haben vor Aatritt des Urlaubs dem Präsidenten des Landgerichtz oder dem Ersten Staats⸗ anwalt von der Selbstbeurlaubung unter Angabe der Veranlassung Anzeige zu erstatten. Die Vorschriften im § 4 Abs. 2 und 3 finden entsprechende Anwendung.
Die Kosten, welche durch eine etwa notwendig werdende Ver⸗ tretung der beurlaubten Amtsrichter, Staatsanwälte und Amtsanwälte entstehen, fallen in der Regel diesen zur Last; zur Uebernahme solcher Kosten auf die Staatskasse bedarf es vorbehaltlich der Bestimmungen in § 10 der Genehmigung des Justizministers.
Die bei den Amtsgerichten, Staatsanwaltschaften und Amts⸗ anwaltschaften beschäftigten Gerichtsassessoren stehen hinsichtlich der Bestimmungen dieses Paragraphen den Amtsrichtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten gleich.
§ 6.
Urlaubsgesuche sind unter Angabe der Veranlassung und des Zwecks der unmittelbar vorgesetzten Aussichtsbehörde einzurelchen und auf dem regelmäßigen Dienstweg an die für die Erteilung des Urlaubs zuständige Stelle zu befördern.
§ 7.
Wird ein Urlaub zur Wiederherstellung der Gesundheit nach⸗ gesucht, so ist dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Die Stelle, welcher die Entscheidung über den Antrag zusteht, ist berechtigt, die Beibringung einer solchen Bescheinigung ausnahms⸗
ise zu erlassen oder eine eget. che Bescheinigung zu fordern.
Jeder Vorstand einer Justizbehörde ist nach Maßgabe der nach⸗ stehenden Bestimmungen ermächtigt, denjenigen Beamten, hinsichtlich deren ihm das Recht der Aufsicht zusteht (§§ 78, 79 des Gesetzes vom 24. April 1878, ’ 25 der Gefängnisordnung vom 21. Dezember 1898, Art. 91 des preußischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsb keit),
Den ihrer Aufsicht unterstellten Beamten können Urlaub bewilligen: 1) Die aufsichtführenden Amtsrichter, die ersten Beamten einer Amtsanwaltschaft und die Direktoren der besonderen
etatm zaninsß⸗ bis zur Dauer von zwei Wochen;
2) zie Landgerichtspräsidenten und der Amtsgerichtspräsident, die Ersten Staatsanwälte bei den Landgerichten und der Erste Amtsanwalt bei dem Amtzgerscht Berlin⸗Mitte bis zur Dauer von einem Monat, den Handelsrichtern jedoch die Landgerichtspräsidenten bis zur Dauer von zwei Monaten.
Die Ermaͤchtigung im Abs. 1 bezieht sich nicht auf Beurlaubungen höherer Justizbeamten zwecks Heschaftigung bei einer anderen Behörde sowie auf Fälle, in welchen die zubung eine Stellvertretung
auf Staatskosten, wenn auch nur im Zusammenhange mit der Be⸗ hinderung anderer Beamten, erforderlich macht. Jedoch kann einem Gerichtsvollzieher aus dringender Veranlassung Urlaub bis zur Dauer von einer Woche durch den aufsichtführenden Amtsrichter bewilligt werden, wenn die Stellvertretung durch einen benachbarten Gerichs⸗ vollzieher erfolgen soll; von jeder solchen Beurlaubung ist dem Ober⸗ landesgerichtspräsidenten Anzeige zu erstatten. Auf die Beurlaubungen des Kanzleipersonals finden die Vorschriften des Abs. 1 ohne Aus⸗ nahme Anwendung unbeschadet der Bestimmung des § 7 Abs. 5 der Kanzleiordnung.
§ 10. 1
Die Provinzialbehörden (I. Nr. 3 der Allgemeinen Verfügun Februar 1908 — Just.⸗Minist.⸗Bl. S. 38) können Urlaul bewilligen:
I. den Handelsrichtern bis zur Dauer von sechs Monaten;
II. den Notaren bis zur Dauer von drei Monaten;
III. den übrigen Beamten des höheren Justizdienstes, foisrn der Urlaub eine mit Kosten verbundene Stellvertretung weder für sich allein noch im Zusammenhange mit der Behinderung anderer Beamten erforderlich macht, bis zur Dauer von drei Monaten, jedoch mit Aus⸗ nahme der Beurlaubung zwecks Beschäftigung bei anderen Behörden;
1V. den unter III bezeichneten Beamten mit Ausnahme der bei einem Oberlandesgericht oder einer Oberstaatsanwaltschaft beschäftigten, sofern der Urlaub eine mit Kosten verbundene Stellvertretung er⸗ forderlich macht:
a. zum Verlassen des Wohnsitzes wegen Erkrankung bis zur Dauer von drei Monaten,
b. aus Anlaß ihrer Eheschließung bis zur Dauer von drei Wochen,
c. zur Teilnahme an den Tagungen kommunaler oder kirchlicher Körperschaften, welchen die Beamten angehören,
d. im übrigen bis zur Dauer von einer Woche, wenn die Beamten die Stellvertretungskosten übernehmen, jedoch mit der Maßgabe, daß von dieser Befugnis nicht im Zusammenhange mit einer anderweiten Beurlaubung Gebrauch gemacht werden darf;
8 88 den Gerichtsafsessoren, die nicht als Hilfsarbeiter beschäftigt nd, ferner 1
1) wenn der Urlaub die Beschäftigung bei anderen preußischen Staatsverwaltungen oder im Reichsdienst einschließlich des Dienstes in den Schutzgebieten oder bei preußischen kommunalen Verbänden bezweckt, bis zur Dauer eines Jahres,
2) sonst bis zur Dauer von sechs Monaten, es sei denn, daß der Urlaub die Beschästigung im Dienste anderer Bundesstaaten oder aus⸗ ländischer Staaten hezweckt;
VII den sämtlichen übrigen Beamten einschließlich der Referendare bis zur Dauer eines Jahres.
Die Gesamtdauer des auf Grund der Bestimmungen in Nr. III und V einem Gerichtsassefsor während seiner Dienstzeit erteilten Urlaubs darf 1 Jahr 6 Monate nicht überschreiten. Jeder vom Justizminister erteilte Urlaub ist auf diese Frist anzurechnen.
§ 11. Im übrigen entscheidet der Fußihminister über die Urlaubsgesuche.
9 12.
Für die Zeit der Gerichtsferien gelten die vorstehenden Bestim⸗ mungen mit folgender Maßgabe: 5
1) Die durch § 10 Nr. IV erteilte Befugnis kommt für diese Zeit in Wegfall.
2) Die Präsidenten der Landgerichte und der Amtsgerichts⸗ präsident können über die Urlaubsgesuche der ihrer ufsicht unterstellten Beamten ohne Unterschied der Dauer des Urlaubs entscheiden, sofern der beantragte Urlaub lediglich in die Gerichtsferien sällt. Diese Ermächtigung findet keine Anwendung auf solche Fälle, in welchen die Präfidenten nach der Vorschrift in dem letzten Absatze des § 9 zur Erteilung des Ürlaubs überhaupt nicht ermächtigt sind. Den Amtsrichtern bei den nur mit einem Richter besetzten Amts⸗ gerichten können die Pjäsidenten jedoch bis zur Dauer eines Monats Urlaub auch in dem Falle bewilligen, wenn die Vertretung durch g. en Beras. en Acktsrichter auf Staatskosten er⸗ folgen soll (§ 11 de VFgesnassen zum Gerichtsverfassungs⸗ gesetz); ferner können die Landgerichtspräsidenten Urlaub, der eine Stellvertretung auf Staatskosten erforderlich macht, in den Fällen bewilligen, in welchen die Stellvertretungskosten nur dadurch entstehen,
daß zu den Sitzungen der mit fünf Richtern zu besetzenden Straf⸗ kammern ausmärlige Richter zugezogen und diesen Reisekosten und Tagegelder gezahlt werden müssen.
3) Die Präsidenten der Oberlandesgerichte können den Amts⸗ 90 1 1 pie 8 bleiben. Von diesen sollen 10 Millionen eingebracht werden
richtern bei den Amtsgerichten mit einem einzigen richterlichen Beamten Urlaub bis zur Dauer eines Monats auch dann bewilligen, wenn ein außerordentlicher Hilssarbeiter zur Vertretung abgeordnet werden muß.
4) Die Bestimmungen des § 70 Abs. 3 d*) der Etatsvorschriften
sowie der Rundverfügungen vom 15. März 1899 (I. 1300) und vom 10. April 1902 (I. 2542), betreffend die Bewilligung von Ferien⸗ urlaub der Beamten der enet,h eeh bleiben unberührt.
8.
Bei der Bewilligung eines den Zeitraum von 2 Monaten über⸗ steigenden Urlaubs an einen Gerichtsassessor ist die Kürzung des Dienstalters ausdrücklich vorzubehalten. 1
Wird einem Gerichtsassessor Urlaub zur Beschäftigung bei einem Rechtsanwalte bewilligt, so ist die Befugnis zur Vertretung im Sinne des § 25 der Rechtsanwaltsordnung und zum Auftreten vor Gericht im Beistand eines Rechtkanwalts ausdrücklich auszuschließen.
Wegen des Vorbehalts der Anrechnung von Urlaubszeit auf das Dienstalter der Aktuare bleiben die Bestimmungen der Rundverfügung vom 23. Juni 1908 (I. 7921) FEv hen
§ 14
§ 14.
Bei Vorstehern der Gemeindeverwaltung, welche auf Grund des § 64 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze zu Amtsanwälten bestellt sind, genügt zur Begründung des Urlaubs⸗ gesuchs der Nachweis, daß die dem Amtsanwalt in seinem Hauptamte vorgesetzte Behörde den Urlaub für das Hauptamt bewilligt hat.
§ 15. 8 Forstamtsanwälte, welche Königliche Forstbeamte sind, werden durch die ihnen im Hauptamte vorgesetzte Behörde beurlaubt; letztere wird von jeder Beurlaubung dem Ersten Staatsanwalt Mitteilung machen. Der Forstamtsanwalt hat von der Urlaubsbewilligung als⸗ bald seinen ständigen Vertreter zu sgensehanih
16. Die Vorschriften dieser Verfügung kommen in den Fürstentümern Waldeck und Pyrmont zur nhx., Anwendung.
Die Allgemeine Verfügung Eegen Mai 1885 (Just⸗Minist.⸗Bl. S. 175) über die Beurlaubung der Justizbeamten in der Fassung der Allgemeinen Verfügungen vom 4. August 1906 (Just.⸗Minist⸗Bl.
S. 264) und vom 22. Januar 1909 (Just⸗Minist.⸗Bl. S. 17) und
der § 4 der Allgemeinen Verfügung vom 21. Dezember 1899/19. Ja⸗ nuar 1906 (Just.⸗Minist.⸗Bl. 1899 S. 834/1906 S. 28) über das Notariat werden aufgehoben.
*) Künftig Absatz 4d, vergl. Allgemeine Verfügung vom 15. Juni 1909 über die Abänderung der Etatsvorschriften vom 12. März 1908 und der Kassenordnung vom 28. März 1907.
*
Der Königlich spanische Botschafter L. Polo de Bernabeé
hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat J. Gil⸗Delgado die Geschäfte der Botschaft.
8
aut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Luchs“ vorgestern in Kiukiang eingetroffen und wird übermorgen nach Nanking gehen.
n der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des Meichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird die vom Reich eisenbahnamt aufgestellte tabellarische Uebersicht der B triebsergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat Mai 1909 veröffentlicht, auf die am Donnerstag an dieser
Stelle auszüglich hingewiesen worden ist.
Württemberg.
In der Zweiten gestern die Frage der isenbahngemeinschaft zur Erörterung.
gises⸗ 82¹ 98. T. 19. berschtet, erklärte der Abg. Dr. von Kiene im Namen des Zentrums, seine Partei sei, was eine weitergehende Eisenbahngemeinschaft betreffe, für die Beüriebemittelsänaetnsche t, aber aus konstitutionellen, politischen und volkswirtschaftlichen Gründen gegen eine Finanz⸗ und Betriebsgemeinschaft. — Namens der Deutschen Partei erklärte der Abg. von Balz, es müsse noch einmal klar aus⸗ gesprochen werden, daß es zahlreiche Stimmen gebe, die geneigt seien, mit Beziehung auf eine Elsenbahngemeinschaft über eine Betriebsmittelgemein⸗ schaft hinauszugehen. auch ihr Vorteil.
ausschließen. Seine Partei halte es für richtig, aus politischen, ie sägt ginzen und finanziellen Gründen die Gemeinschaft weiter aus⸗ zubauen. „Unsere Selbständigkeit,“ so sagte Redner, „hat nur das Er⸗ gebnis, daß wir unser Defizit decken dürfen, jedenfalls würden durch eine größere Verwaltung und Gemeinschaft viele wirtschaftliche Vorteile erzielt, so daß auch wir erheblichen Nutzen davon hätten. Eine deutsche Verkehrspolitik setzt auch eine einheitliche Verwaltung vor⸗ aus.“ Er halte es für seine Pflicht, offen und bestimmt auszu⸗ sprechen, daß er nach wie vor den Gedanken einer möglichst weit⸗ gehenden Vereinheitlichung der Eisenhahnen für ersprießlich halten
und es begrüßen würde, wenn dieses Ziel erreicht werden könnte. Der der das zustande bringe, hätte eine Tat vollbracht, die
ihm für alle Zeit in der Geschichte einen ganz hervorragenden Platz einräumen würde.
Oesterreich⸗Ungarn.
Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte in der gestrigen Sitzung die Sn ö. des Budgets fort.
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ wies der Justizminister von Hochenburger im Laufe der Debatte noch, daß die gegen die Justizverwaltung in nationaler Beziehung erhobenen Vorwürfe nicht stichhaltig seien, und erklärte, solange er an der Spitze des Justiz⸗ ressorts stehen werde, würden für die Ernennungen von Richtern ausschließlich die sachlichen und sprachlichen Eigenschaften der Bewerber maßgebend sein. Der Minister kündigte neue Advokatenordnung sowie ein nexres den Anwaltstand an. — Der Unterrichtsminister Graf Stuergkh wies gleichfalls nach, daß die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einer slavenfeindlichen Tendenz sowie einer reaktionären Gesinnung un⸗ begründet seien. Der Minister appellierte hierauf an das Haus, der Finanzverwaltung die rötigen Mittel für die Unterrichtsverwaltung zur Verfügung zu stellen; er werde stets bemüht sein, den nationalen Ansprüchen aller Volksstämme dieses Reiches nach Maßgabe der vor⸗ handenen Mittel Rechnung zu tragen.
Das Haus nahm in einfacher Abstimmung die Vor⸗ anschläge des Ministeriums des Innern, der Justiz und des Unterrichts an, worauf die Sitzung nach dreizehnstündiger Dauer geschlossen wurde.
Frankreich.
In der Deputiertenkammer brachte der Finanzminister Caillaux gestern das Budget für 1910 ein, das nunmehr
Abstrichen nur noch ein Defizit von
nach verschiedenen 105 Millionen aufweist. 1911 übernehmen, sodaß noch 60 Millionen zu decken durch eine Verschärfung verschiedener kleinerer Steuern, hauptsächlich der Plakat⸗ und Quittungssteuer, 9 Millionen durch eine Steuer von 5 Centimes auf das Liter Petroleum, das für Automobilzwecke verwandt wird, 10 Millionen durch eine Abstufung der Hundesteuer, 7 Millionen durch gleiche Behandlung der Kolonialwerte mit den französischen Werten. Schließlich sieht der Entwurf eine Abgabe vor auf das Kapital, das durch Erbschaftserklärung zum Vorschein kommt.
Es folgte sodann die Besprechung der Interpellation über die allgemeine Politik.
Der Abg. Delahaye schleuderte heftige Anklagen gegen die Republik und Gauthier de Clagny (Nationalist) klagte die Re⸗ gierung an, daß sie nicht methodisch vorgehe und unfähig sei, ihr Pro⸗ gramm durchzuführen. Gauthier schloß seine Rede mit dem Hinweis, daß von Clemenceaus Aufstieg zur Mackt nichts übrig bleiben werde, als die Erinnerung an das bei Lens, Narbonne und Villeneuve ver⸗
gossene französische Blut. Die Sitzung wurde sodann aufgehoben.
Rußland. 8
Der Kaiser Nikolaus besichtigte „W. T. B.“ zufolge gestern vormittag mit dem Kaiser Wilhelm den Kreuzer „Gneisenau“. Um 11 Uhr 30 Minuten begab sich der Deutsche Kaiser an Bord des „Standart“ und kehrte nach halbstündigem Aufenthalt an Bord der „Hohenzollern“ zuruͤck, wo um 1 Uhr eine Frühstückstafel stattfand, an welcher der Kaiser und die Kaiserin von Rußland mit Gefolge und die anwesenden russischen Staatsmänner teilnahmen. Um 3 Uhr 40 Minuten lichtete die „Hohenzollern“ mit ihren Begleit⸗ schiffen die Anker und fuhr in der Richtung nach Narwa ab.
Türkei.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ ist Dschavid Pascha am Mittwoch mit seinem Expeditionskorps von Malischin nach Djakova zurückgekehrt.
Amerika.
Nach einer neueren Meldung des „W. T. B.“ aus Rio de Janeiro ist der General d'Andrade zum Kriegsminister ernannt worden. Das Ackerbauministerium ist dem Präfekten von Sao Paulo, Prado, angeboten worden.
Die ostafrikanische Zentralbahn hat, wie „W. T. B.“ berichtet, nach einer jelegraphischen Meldung des Gouvernements am 17. d. M. mit der Gleisspitze Kilossa den Endpunkt der erften Teilstrecke jenseits von Morogoro erteicht. Damit ist ein Drittel der gesamten, 900 km langen Zentralbahn Daressalam — Tabora fertiggestellt. Die Bauzeit für die Strecke Morogoro- Kilossa betrug ungefähr ein Jahr.
worden.
5 2 uu
Je größer die Gemeinschaft, desto größer sei Man könne auch eine andere Form finden als die preußisch⸗bessische Gemeinschaft, und die konstitutionellen Bedenken
dann eine Disziplinargesetz für “
Wie das „W. T. B.“ meldet, will der Minister davon 45 Millionen auf das Budget für
Der Weiterbau nach Mpapua und Kilimatinde ist 8
G
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des befindet sich in der Zweiten und Dritten Beilage.
— Der Reichstag setzte in seiner heutigen (265.) Sitzung, welcher der Reichskanzler Fürst von Bülow, der Staats⸗ sekketär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg und der e Freiherr von Rheinbaben beiwohnten, die erste Beratung uͤber die Gesetzentwürfe wegen Aenderung des Erbschaftssteuer⸗, Reichsstempel⸗ und Wechsel⸗ stempelgesetzes fort.
Als erster Redner ergriff der Finanzminister 1 von Rheinbaben das Wort, dessen Ausführungen ü morgen im Wortlaut werden mitgeteilt werden.
eichstag
Statistik und Volkswirtschaft.
Ueber den Verkehr im Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanal während des Rechnungsjahres 1908
sind im zweiten Heft vom 4. Jahrgang 1909 der „Vlerteäljahrehefte V
zur Statistik des Deutschen Reichs eingehende Nachweise veröffentlicht. Nach diesen haben im ganzen den Kanal im angegebenen Zeitraume 32 576 abgabenpflichtige Schiffe mit 5 853 114 Registertons Nettoraum⸗ gehalt befahren; hiervon waren 22 034 Schiffe mit 4 790 836 Register⸗ tons beladen. Von den 14 479 Dampfern mit 4 586572 Registertons Gesamtraumgehalt gehörten 5868 mit 2 092 798 Registertons regelmäßigen Lnien an. Einen Nettoraumgehalt von über 1500 Registertons hatten 229 Dampfschiffe, von über 1000 bis 1500 Registertons 422 und von über 600 bis 1000 Registertons 1826. Von den Segelschiffen hatten nur 14 einen Raumgehalt von über 400 Registertons und 382 einen solchen von über 100 bis 400 Registertons, während 491 Schleppschiffe (Leichter und Schuten) über 400 Registertons groß 1431 einen Raumgehalt von über 100 bis 400 Registertons aufwiesen.
V
er⸗
9
sjetzt sein fünfzigjähriges Bestehen. amtlichen „Statistischen Mitteilungen über das Großherzogtum Baden“
1
V
8 1- Luisen⸗Schule 26 431 Schiffe führten die deutsche Flagge, 50 die W1
belgische, 408 die britische, 1740 die dänische, 25 die französische, 1387
die niederländische, 459 die norwegische, 442 die russische, 16,9 die schwedische und 35 eine der sonstigen fremden Flaggen.
im Jahre 1908
Von den Schiffen, die den Kanal in der Richtung Brunsbütlel 8 Holtenau hefahren haben — im ganzen 15 624 mit 2 594 358 Register⸗
ons Nettoraumgehalt —,
kamen 9551 aus Elthäfen, 1421 aus
anderen deutschen Nordseehäfen, 725 aus britischen, 957 aus nieder⸗ ländischen, belgischen oder Rheinhäfen, 48 aus französischen, 127 aus Zaͤhl der ö betrug 26 314. Im Kindersolbad in Türr⸗
anderen westlichen oder südlichen Häfen, 2780 aus Häfen des Kanals oder der Obereider und 15 aus Häfen der Unterelder. Von diesen Schiffen gingen 6731 nach deutschen Ostseehäfen, 1078 nach russischen oder finnischen, 1057 nach schwedischen, 23 nach norwegischen, 2778 nach dänischen Häfen, während 3796 nach Häfen des Kanals oder der Obereider, I61 nach Häfen der Untereider liefen. — In umgekehrter Richtung (Holtenau — Brunsbüttel) haben den 3 258 756 Registertons Nettoraumgehalt befahren; davon kamen 7178 aus deutschen Ostseehäfen, 1561 aus russischen oder finnischen Häfen, 1719 aus schwedischen, 54 aus norwegischen, 2057 aus dänischen Häfen, 4326 aus Häfen des Kanals oder der Obereider, 57 aus Häfen der Üntereider, und gingen 9371 nach Elbhäfen, nach britischen, 1642 nach niederländischen, belgischen oder böbein Jafen, 235 nach französischen, 95 nach anderen westlichen oder südlichen Häfen,
Zur Arbeiterbewegung.
Nach einer Meldung des „Oberschlesischen Anteigers“ sind gestern auf der Bradegrube bel Ratibor vierhundert Bergleute in den Ausstand getreten.
Wie „W. T. B.“ aus Marseille meldet, ließ die Com- pagnie transatlantique zur Bemannung eines nach Tunis bestimmten Postdampfers Seeleute aus Le⸗ Havre kommen. Kaum hatten sich diese aber an Bord begeben, als sie der Mitteilung, daß der Ausstand der Seeleute von Marseille noch nicht beendet sei, das Schiff wieder verlassen wollten. Die Polizei suchte sie daran zu verhindern. Der Streikausschuß wandte sich darauf an den Präfekten, der den Befehl erteilte, die Leute ziehen zu lassen.
infolge eingeschriebenen
G Wohlfahrtspflege
Der Badische Frauenverein (Sitz: Karlsruhe) gehört un⸗ zweifelhaft zu den am besten o ganisierten und segensreich wirkenden Unternehmungen weiblicher praltischer Nächstenliebe. Der Varein feiert Wenn aus letzterem Grunde die
einige Angaben über die Wirksamkeit dieses Vereins bringen, so dürfen diese auf allseitiges Interesse Anspruch machen. Augenblicklich umfaßt der Badische Frauenverein 398 Zweigvereine mit 76 893 Mitgliedern. In etwa einem Viertel aller Gemeinden des Großherzogtums bestehen Zweigvereine; mehr als 15 % aller weiblichen Personen im Alter von über 25 Jahren sind Mitglieder eines Frauenvereins. Die Einnahmen des Hauplvereins haben im Jahre 1908 rund 1,8 Million Mark, die Aufgaben nahezu ebensoviel betragen. Das Reinvermögen ist seit 1890 von 700 000 ℳ auf 1,8 Million Mark gestiegen. Hervor⸗ ragende Leistungen weist der Badische Frauenverein auf dem Gebiete des Schulwesens auf. An den Kursen für Handarbeitslehrerinnen haben seit 1870 über 3100, an denen für Haushaltungslehrerinnen seit 1895 über 660 Schülerinnen teilgenommen. Die Frauen⸗ arbeitsschule ist in den letzten 28 Jahren insgesamt von 25 646, die von 26090 Mädchen, die Koch⸗ und Hausbhaltungs⸗ schule im Jahre 1908 von 173 Personen weiblichen Geschlechts besuckt werden. Die vom Frauenverein etrrichteten Krippen kamen über 90 Kindern zugute mit rund 23 000 Verpflegungstagen. Ueberaus segensreich war die Tätigkeit des
rauenvereins auf dem Gebiete der Krankenpflege. Die Zahl der
rankenschwestern stieg in den letzten 25 Jahren von 152 auf 606, die der Landkrankenpflegerinnen von I11 auf 145; auf 77 Stationen sind heute Schwestern des Frauenvereins tätig. Im Ludwig⸗Wilhelm⸗ Krankenheim sind im letzten Jahre 1350 Personen verpflegt worden, die
heim waren im letzten Jahre 633 Pfleglinge untergebracht mit nahezu 19 000 Verpflegungstagen. Ebenso erfreuliche Leistungen weist der Frauenverein auch auf dem Gebiete der Armenpflege und der Tuber⸗
kulosebekämpfung auf. Die Einnahmen der Zweigvereine des Frauen⸗
vereins haben insgesamt im Jahre 1908 rund 1,3 Million Mark, die Kanal 16 952 Schiffe mit
Ausgahen rund 1,2 Million Mark betrogen; das Reinvermögen ist im letzten Vierteljahrhundert von 300 000 ℳ auf 3 Millionen Mark gestiegen. 43 Zweigvereine unterhalten eigene Handarbeitsschulen mit 2661 Schülerinnen und 56 Lehrerinnen; anderweiten Unterricht im
Nähen, Kochen, Flicken usw. erteilen 189 Vereine. In 104 Gemeinden
1489 nach anderen deutschen Nordseehäfen, 851 9237.
3221 noch Häfen des Kanals oder der Obereider und 48 nach Häfen
der Untereider.
An reinen Kanalabgaben (abzüglich de agf ee ee⸗ 98 der Frau soll demnächst 1 ü usw.)
—) von 31 Millionen weiblichen Einwohnern des Deutschen Reiches fast
erechneten Elblotsgeldes von 182 191 ℳ) ebühren überhaupt (einschließlich der 2 847 458 ℳ erhoben worden. “
Entwicklung der Bevölkerung Bayerns im Jahre 1908.
Ueber die natürliche Entwicklung der Bevölkerung Bayerns, wie sie aus der Bewegung der Zahlen der Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle erhellt, hat das bayerische Statistische Landesamt für das Jahr 1908 folgendes ermittelt:
Die Zahl der Eheschließungen belief sich auf 50 442, sie ist gegenüber der von 1907 (51 080) etwas zurückgegangen. Auf 1000 der Bevölkerung entfielen 7,5 Heiraten gegen 7,7 im Vorjahre.
Dagegen ist die Zahl der Geborenen (einschließlich der Tot⸗ geborenen) gestlegen. Sie betrug 232 397 (1907: 231 168), und zwar waren es 120 070 Knaben und 112 327 Mäadchen. Feo⸗ der absoluten Zunahme der Geburten ist ihre Häufigkeit im Verhältnis zur Ge⸗ samtbevölkerung geringer als im Vorjahr: auf je 1000 Personen treffen 34,6 Geborene, 1907 dagegen 34,7. Der Rückgang der Geburtenziffer, der sich gegenwärtig bekanntlich in den meisten Ländern bemerkkar macht, erleidet also arch in diesem Jahre keine Unter⸗ brechung, wenn er auch nur unerheblich ist. — Von der Gesamtheit der im Jahre 1908 Geborenen waren 28 534 (oder 12,28 %) un⸗ thelich, 6447 (2,77 %) totgeboren. Beide Gruppen haben im Ver⸗ gleich mit dem vorhergehenden Jahre etwas zugenommen. — An Mehrlingsgeburten wurden 2932 Zwillings⸗, 28 Drillings⸗ und 2 Vier⸗ lingsgeburten ermittelt
Gestorben sind im Jahre 1908 (einschließlich der Totgeborenen) 146 179 Personen, und zwar 76 171 männliche und 70 008 weibliche. Gegen 1907 ergibt sich eine geringe absolute Zunahme der Sterb⸗ lichkeit, doch ist die Zahl der Gestorbenen auch 1908 geringer gewesen als in den meisten früheren Jahren. Relativ, d. h. im Verhältnis ur Bevölkerung, ist die Sterbeziffer günstiger als im Vorjahre, sie ank von 21,9 % auf 21,7 %. Dieser schon seit einer Reihe von
ahren beobachtete Rückgang der Sterbeziffer ist teils auf die Fortschritte der Gesundheitepflege und der Volksbildung zurückzuführen, teils ist er eine Folge des Sinkens der Geburtenziffer und der damit im Zusammenhang stehenden Verminderung der Kindersterblichkeitsrate an der Gesamtsterbeziffer.
Die Zahl der im 1908 gestorbenen Kinder unter 1 Jahr (Säuglinge) belief sich nämlich auf 49 027 gegen 49 357 im Vorjahre und ist von 35,6 % aller Gestorbenen auf 33,5 % zurückgegangen; freilsch beträgt die Kindersterblichkeit immer noch über ein Drittel der Gesamtsterblichkeit. Von den 225 950 Lebendgeborenen
nd 21,7 % (1907: 22,0 %) im Säuglingsalter gestorben. Die S uglings⸗ RFöllchet zeigt also in Bayern fortschreitend günstigere Verhält⸗ nisse, allerdings ist sie im Verhältnis zu derjenigen anderer deutschen Staaten noch recht hoch. Was die Lebens dauer dieser Frühverstorbenen anlangt, so erreichte über ein Drittel von ihnen (16 822) nicht einmal den ersten Lebensmonat; immerhin ist diese Zahl absolut und relativ elwag geringer als im Jahre 1907. — Die unehelichen Kinder zeigen eine verhältnismäßig Frsü⸗ Sterbeziffer als die ehelichen. Von den 49 027 gestorbenen Säuglingen waren 40 840 ebelich, d. s. 20,6 % aller ehelichen Lebendgeborenen, und 8187 unehelich, d. s. 29,6 % aller unehelichen Lebendgeborenen.
Verfolgt man die Säuglingssterblichkeit nach einzelnen Monaten, so findet man aufs neue bestätigt, daß das Leben der Kinder ganz besonders im Sommer gefährdet ist. Die Höchstzahl der Todesfälle traf 1908 auf den Monat August (4936), die Mindest⸗ fahl auf Dezember (3426). Diese Erfahrung verdient gerade in den kommenden Wochen Beachtung bei allen, die sich mit Saͤuglingspflege su befassen haben; Stillen an der Mutterbrust und besondere Vors t in der Milchbehandlung bei künstlicher Ernährung sind die beste Wehr gegen die genannte Gefahr. ar. Stellt man Geburten und Sterbefälle des Jahres 1903. gegen⸗ über, so 92 sich ein Ueberschuß von 86 218 Geburten oder 12 8 vom kausend der Bevölkerung. b. Höhe des Geburtenüͤber⸗ schusses, die im Vorjahr die gleiche war, besagt zugleich, in welcher Stärke das natürliche Wachstum der Bebölke ind
des Jahres
prüfungsmäßige Abschlüsse
bestehen Kleinkinderschulen, Kindergärten u. dergl., die vom Frauen⸗ verein geschaffen und geleitet wurden; die Zahl der Kinder beträgt 188 Vereine haben eigene Stationen sür Krankenwartung mit 374 Pflegerinnen; die Zahl der von letzteren verpflegten Kranken belief sich im Jahre 1908 auf 45 127.
— Ein Verband 1- handwerksmäßige Ausbildung begründet werden. Man hat aus den Fest⸗ stellungen der Berufz⸗ und Betriebszählung von 1907 ersehen, daß
9 ½ Millionen im Hauptberufe tätig sind, und hieraus die Folgerung eiogen, daß es als durchaus notwendig erscheint, nunmehr auch rganisationen zu bilden, die eine fachliche Berufsausbildung der Frau
und eine Förderung des Fortkommens erwerbstätiger Frauen durch
des fachlichen Bildungsganges der Frau gewährleisten. In letzterem Sinne wird die Zulassung von Frauen zu den Lehrlings⸗, Gesellen⸗ und Meisterprüfungen gefordert. Für die Entstehung und planmäßige Ausgestaltung des Verbandes ist zu⸗ nächst ein Komitee aus Parlamentariern, Vertretern der gewerblichen
Korporationen und Handwerkskammern, Lehrerinnen, Nationalökonomen
und Großindustriellen gebildet, das sein Bureau in Berlin SW.,
Alte Jakobstraße 20— 22, eingerichtet hat. 8
Kunst und Wissenschaft.
Ueber die neuesten Messungen der Entfernung der Sonne von der Erde wird der „Tägl. Rundschau“ aus Paris ge⸗ schrieben: Die Bestimmung der Entfernung der Sonne von der Erde ist eines der größten Probleme der modernen Astronomie, denn gerade diese Entfernung dient als Einheit bei der Erforschung der unendlichen Sternenwelt, und ein relativ kleiner Fehler kann einen sehr großen Irrltum im Ergebnis nach sich ziehen. Eine Art soge⸗ nannter direkter Messung ist die, daß man von möglichst weit voneinander entfernten Punkten gleichzeitig den Mittelpunkt der Sonne durch das Fernrohr bestimmt. Aus dem Winkel, den die beiden Fernrohre miteinander einschließen, und aus der Ent⸗ fernung voneinander läßt sich nach den Gesetzen der Trigonometrie die Entfernung berechnen. Schon im 17. Jahrhundert wurden der⸗ artige Rechnungen ausgeführt und führten natürlich nur zu annähernden Zahlen, über die man sich sehr uneinig war. Als Kepler darauf auf⸗ merksam machte, daß zur Berechnung dieser Strecke die Kenntnis der Entfernung unserer Erde von irgendeinem Planeten genüge, wurde diese mit 130 Millionen Meilen ermittelt (18è84). Im Jahre 1898, als Herr M. Witt von der Berliner Sternwarte einen neuen Planeten, Eros, entdeckte, der sich bis auf 14 Millionen Meilen der Erde nähert, nahm man diese schwierige Arbeit wieder auf, und zwar auf Anregung des hier vor kurzem verstorbenen Direktors der Pariser Sternwarte M. Loewy, der eine internationale Kampagne zur Durchführung dieser Rechnung ins Leben rief, an der sich 180 Sternwarten beteiligten. Man begann mit genauen Beobach⸗ tungen und Messungen der Entfernung des Eros, was drei Jahre be⸗ anspruchte. Nicht weniger als 2000 Fernrohrbeobachtungen und 11 000 Photographien wurden gemacht, die gesammelt in — allen Sternwarten übergeben wurden. Diese grundlegenden Arbeiten füllten 4,60 Quartbogen. Die zu erwartenden Ergebnisse dieser ge⸗ waltigen Arbeit, die die größten Astronomen der Erde vereinte, wurden öfters bezweifelt, um so mehr ist es zu begrüßen, daß die amtlich bisher noch nicht veröffentlichten Ergehnisse glänzend sind. Als wahrscheinliche Mitte sämtlicher Messungen ergibt 8x½ die Zahl von 149 471 000 Kilometer. Die größte Schwankung der Messungen ist nur 90 000 km, das ergibt im Ver⸗ hältnis zur wirklichen Entfernung nur elnen Fehler von 1849 — eine Genauigkeit, mit der wir nicht einmal imstande find, die Länge unseres Zimmers zu messen. Dies das Ergebnis der hens in den Jahren 1900/1901. Doch sollen in diesem Jahre die Mess wiederholt werden, und man hegt die Hoffnung, diesmal mit einer nauigkeit bis zu 1000 Meilen messen zu koͤnnen. 8
Die Universität in München ernannte „W. T. B.* 1 Dichter Martin Greif, der gestern seinen siedalasten botag feierte, aus diesem Anlaß zum Chrendokt or.
—.—
Um das Andenken des verstorbenen 8nns Lanz m ehren, hat die Famille Lanz in tiftung von einer Million Mark errichtet und
8
gründung einer Akademie der Wissenschaften bestimmt,
die der Universität Heidelberg angegliedert werden soll. Das Ver⸗ hältnis ist in dem Sinne gedacht, wie die Gesellschaften der Wissen⸗ schaften in Leipzig und Göttingen zu den betreffenden Universitäten stehen. Während die Hochschulen und ihre Institute als solche in erster Linie staatlichen Lehrzwecken und, zum Teil wenigstens, genau umschriebenen praktischen ielen dienen, sind die Akademien lediglich der freien Forf Eung, der wissenschaftlichen Arbeit um ihrer selbst willen gewidmet. Mit der Errichtung einer Akademie in Heidelberg geht, wie der „Frkf. Ztg.“ aus dortigen Uni⸗ versitätskreisen geschrieben wird, ein Wunsch in Erfüllung, der an der eidelberger Hochschule schon lange bestand, der in den Tagen des ubiläums von 1886 vielfach erörtert und von dem verstorbenen Großherzog mit lebhaftester Sympathie aufgenommen wurde, dessen Verwirklichung aber wegen finanzieller und anderer Schwierigkeiten bisher nicht erreicht werden konnte. Jetzt ist dieser Gedanke von neuem aufgenommen worden und, dank der geschickten Vermittelung des Geheimen Hofrats, Professor Dr. Endemann durch die Lanzsche Stiftung seiner Verwirklichung zugeführt worden. — Es ist dies, soweit uns bekannt, das eiste Mal, daß in Europa eine Akademie der Wissenschaften aus privaten Mitteln begründet wird, wenn auch die hochherzige Stiftung der Familie Lanz in der Munifizenz der Frau Elise Wenzel⸗Heckmann in Berlin, die der Berliner Akademie der Wissenschaften vor einigen Jahren eine gleich hobe Summe für rein wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stellte, ein Seitenstück findet.
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In der Numismatischen Gesellschaft in Berlin wurden, wie die „Internationale Sammlerzeitung“ mitteilt, jüngst interessante Mittei⸗ lungen über die Prägung von Nickelmünzen im Alte rtum gemacht. Eine solche Prägung geschah durch die indischen Könige Euthydemos II., Pantaleon und Agathokles, die in der ersten Hälste des zweiten Jahr⸗ hunderts v. Chr. in den Ländern südlich des Paropamisosgebirges ge⸗ herrscht haben. Die Analyse einer Münze des Euthydemos ergab 77,5 g Kupfer, 20 g Nickel, ferner Spuren von Eisen, Zinn, Silber usw. Die Neülschung steht also der heute beliebten von 75 % Kupfer und 25 % Nickel sehr nahe. Dem klassischen Altertum ist das Nickel sowohl dem Wesen wie dem Namen nach unbekannt gewesen; erst im Jahre 1751 hat es Cronstadt bekanntlich als besonderes Metall nach⸗ gewiesen. Den Chinesen aber war es selt alter Zeit bekannt, und durch sie ist es aller Wahrscheinlichkeit nach nach Indien gekommen.
Literatur.
2. Sonderheft 1909 der „Architektur des XX. Jahr⸗ hunderts.“ Verlag von Ernst Wasmuth A.⸗G. Berlin. Plreis brosch. 9 ℳ. Vorzugepreis 4,50 ℳ. — Das vorliegende Sonderheft bringt eingehende Darstellungen der Wohnhäuser und Villen von Carl Moritz, Architekt in Cöln. Mehr und mehr dringt die Erkenntnis durch, daß die einfachste Form des Hauses die beste sei, und die Klarheit der Komposition und Einheit der Silhouette in Verbindung mit liebevoller Behandlung der Einzelheiten verleiht den Häusern von Moritz ihren Charakter. Gegenüber der gegenwärtigen Strömung, die oft allzusehr das Flächige in der Architestur bevorzugt, gibt Moritz seinen Fosszaden gern etwas Relief. Die Verbindung des Hauses mit der Landschaft ist bei ihm gut gelöst. Die verschiedenen Flächen der Haus⸗ und Gartenarchitektur sind mit den Baumkulissen der engeren und weiteren Umgebung in Zusammen⸗ hang gebracht. Auch seine Innenräume treten in der Ornamentierung der Decken, Wände und Fußböden in Beziehung zu der landschaft⸗ lichen Stimmung. Beim Hause Moritz in Cöln.Marienburg erfreut die Eeschlossenheit der Gruppe des Wohn⸗ und Bureaugebäudes. An der Villa Junker, Olpe, ist die Unterbrechung der Säulen durch de Aea ger Balkon etwas unorganisch. Das dorf, mit seiner kräftigen Säulengliederung zwischen Erkern stellt de Versuch einer neuartigen Feflodealosan dar. Als künstlerisch rech bedeutende Arbeiten geben sich die Ville Stallgebäude Schütte in Düsseldorf.
Im gleichen Verlage erscheint: „Berliner Architekturwelt“
iI Ballauf, Cohen und das
Haus Schütte, Düssel⸗
Zeitschrift für Baukunst, Malerei, Plastik und Kunstgewerbe der
neg vüeres wülft Jah ist im wesen tli rei Hefte des zwölften Jahrgangs ist im wesentlichen folgender: 12 Archstekturstudien von W. H. Köni
Press des Jahrgangs 20 ℳ. — Der Inhalt der ersten
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stu . König, Kaufhaus von Bielenberg u. Moser, Häusergruppe Schöneberg von Weber u. Heyer, Landhäuser
Zehlendorf von Schlüter, Schreiber und Ratz, Innenräume von Lies⸗
heim, Apotheke in Steglitz von Möhring. Left 2: Werke vo SC Haus des Berliner Lehrervereins von Toebelmann u. Groß. Helt 3: Städlische Bauten in Rirdorf, neues Rathaus, höher ädchenschule, Oberrealschule von Reinhold Kiehl. FI,. Großadmiral von Koester feiert am 21. Juni sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum. Das Junihest der „Flotte“ brin
aus diesem Anlaß eine kurze Beschreibung der dienstlichen Tätigkeit einer Reibe von Abbildungen, die den
des Großadmirals nebst Jubilar, die von ihm befehligten Schiffe usw. darstellen. der „Dreadnoughts“ wird Weitere Aussätze des Juniheftes sind: Notwendigkeit einer starken deutschen bildungsschule und Flotte“ „Gymnasium und Flotte“ und „Volksschule und — Alpine Gipfelführer. je 1,50 ℳ. (Stuttgart, Deutsche Verlags⸗Anstalt) — Für diele Tausende von Freunden der Hochgebirgswelt, und zwar nicht bloß für die eigentlichen Hochtouristen, sondern auch für die größere Schar der minder geübten und anspruchsvollen Bergwanderer, die nur gelegen tlich die Ersteigung eines besonders lohnenden Gipfels unternehmen, sind die „Alpinen Gipfelführern“ ein bevor⸗ zugtes, in seinem Wert rückhaltlos anerkanntes Vademecem geworden. Diese kleinen Monographien in der Tat alles, mas der Alpinist vom praktischen wie dom sdeellen punkt aus über den Berg m
kann, in der denkbar gediegen rationellsten 1b fesselndsten Bearbeitung, sodaß wohl jeder, der g1 b 22 —2 —— 1291822 1E. großen nwelt so zuverlässige und itig
wünschen möchte. Infolgedessen wird denn auch der neueste 1——
Die Frage
„Was die Engländer für die Flotte sagen“, und Fort⸗
Flotte*).
der Sammlung in den weitesten Kreisen der Apenfreunde mid Frende
und Interesse degrüßt werden. Die drei neuen Bändchen drei Gipfel baw. Berggediete der Tiroler und
in jeder Hinsicht zu den lohnendsten —
dürfen. In Band XVIII
hebung der L.
den der Verfasser
in seiner de faßt von 8eErkee „hehandelt des IJucerhütl und seine Nach⸗ barn, also das Gebiet
hekannt sind, alk daß es
Reize zu all⸗ de noch Feionend, vaamf erhemian 1n 80er. Se aceen ver no rauf au a
endlich führt uns Leon Treptow in der Zillertaler Alpen und schildert uns dessen Gipfel Schwarzen⸗ stein, Mörchner und Mösele mit ihrer näöchsten — an nit Reacht nn deedns ͤe gerrkcsern e e Alpenfreund durch die Erbauurg der te, des komfor Alpenheims der Tiroler Berge, in erwünschtester Weise
werden in. Alle deei Bändchen siod reich mit Abbildungen, dis mugleich all Ertancrungen an austgeführte Touren
machen, und mit e ebnem t
Hand⸗ und Forstwirtschaft. Gärtnerlehranstalt
Die Koöͤnigliche — — 8bCl 5.eche. eenenet 89h . hee — richtekarse für DOb nd Gemüfedervertungh &̈ Wharielm
dersehen.
8.
8
in einem längeren Artikel behandelt.
(eine Ergänzung der früheren Artikel 8 XVIII.— XX. Bändchen. Geb.