8 SeeN nur, daß der ntn Müller in Zukunft mit den mer (frs. Volksp): Meine politischen Freunde haben ch allerdings 1906 gegen eine Ausdehnung der Erbschaftssteuer er⸗ lärt, aber, wie ich damals ausdrücklich betont. habe, nicht aus grund⸗ sätzlichen Bedenken, sondern aus Zweckmäßigkeitsrücksichten. .
Die Gesamtabstimmung über § 9a der Regierungs⸗ vorlage ist auf Antrag Bassermann und Singer eine namentliche.
Seng großer Aufregung des Hauses verkündet der Vize⸗ präsident Paasche das Ergebnis dieser Abstimmung: Es sind 383 Stimmzettel abgegeben, davon mit Ja 187, mit Nein 195,
scch der Stimme enthalten. Der Abg. von Gamp zieht darauf seinen Antrag zurück.
Die 1ee Anträge Müller⸗Meiningen u. Gen., Raab
u. Gen. und Bassermann u. Gen. werden gleichfalls abgelehnt, t n1 euch 9s g rag auf Streichung des § 13 des seitherigen Gesetzes, der die 1 der Landesfürsten enthält, nachdem 199 Singer es als nobile officium der Landesfürsten erklärt hat, aß diese auch ihrerseits durch einen solchen Verzicht dazu eitragen müßten, das Deutsche Reich aus seiner Finanznot u retten.
Für diesen Antrag stimmen außer den Sozialdemokraten ie Freisinnigen und Nationalliberalen, dagegen außer den brigen Parteien auch die Polen. b
Die Vorlage wird in allen Einzelheiten abgelehnt, ebenso uch die Einleitung und Ueberschrift des Gesetzes.
Damit ist die Vorlage endgültig gefallen.
Vizepräsident Dr. Paasche teilt mit, daß sich bei dem Zitritebeide über die namentliche Abstimmung eine Un⸗ egelmäßigkeit herausgestellt habe, es haben zwei Ab⸗ eordnete F 1e. fvon den w zu 88 185
8 tt r auf Ja und der andere au 18 An & hohctten eratsächlich mit Ja gestimmt 186,
Nein gelautet. mit Nein 194 Abgeordnete. Weiter bemerkt der Vizepräsident, er gerufen, weil dieser den
Mielzvnski zur Ordnung Labe den Grafen e nnmng Lerassn; wen daese gs
frühere Präsident Graf Ballestrem iesen Ausdruck parlamentarisch zugelassen habe, weil die Kapuziner auch anständige Leute seien, infolgedessen ziehe er den
Ordnungsruf zurück.
Unter wiederholten Zurufen: Wo bleibt Bülow? schlägt der Vizepräsident darauf vor, die nächste Sitzung Freitag, 2 Uhr, abzuhalten mit der Tagesordnung: Zweite Lesung des Reichsstempelgesetzes und des Wechselstempelgesetzes und Fort⸗ etzung der zweiten Beratung des Entwurfs wegen Aenderungen m Tarifwesen.
Damit ist das Haus einverstanden.
Schluß 6 ¾ Uhr.
8— Preußzischer Landtag. 8 8 Herrenhaus. 117. Sitzung vom 24. Juni 1909, Mittags 12 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Es erfolgt zunächst eine nochmalige Abstimmung über einen zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Schul⸗ versäumnisse im Gebiete des vormaligen Herzog⸗ tums Nassau und der “ Landgrafschaft Fessen »Homburg, von dem rafen YNorck von WVartenburg gestellten Antrag, der in der gestrigen Sitzung noch nicht gedruckt vorlag, nach dem sich die Geltung des Gesetzes auch auf die Gebietsteile er⸗ strecken soll, die früher zum Großherzogtum Hessen gehört haben und 1866 an Preußen abgetreten worden sind. Der Antrag wird angenommen. Ueber den Gesetzentwurf, betreffend die Landwege im Regierungsbezirk Cassel, referiert 8 8 Berichterstatter Fürst zu Ysenburg und Büdingen und eantragt einige redaktionelle Aenderungen. Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen bemerkt, daß diese Aenderungen allerdings eine bessere Fassung her⸗ stellten, aber 8 nichts anderes erreichten, als was in der Vorlage bereits stehe, daß es sich deshalb nicht empfehle, sie anzunehmen. Die Vorlage sei in der vorliegenden Form aus der Initative des Provinziallandtagz hervorgegangen, und es sei nicht angebracht, sie noch mit Aenderungen zu beschweren. 8 Berichterstatter Fürst zu PYsenburg und Büdingen zieht nach dieser Erklärung seinen Antrag zurück, da sonst die Vorlage wegen der Geschäftslage des Landtags vielleicht nicht mehr im anderen Hause erledigt werden könne, und empfiehlt die unveränderte Annahme en bloc
Die Vorlage wird darauf unverändert en bloc angenommen.
Ueber den Gesetzentwurf über die Ausführung
des Staatsvertrages zwischen Preußen und Hamburg vom 14. November 1908, betreffend die Verbesserung des Fahrwassers der Elbe und andere Maßnahmen zur Förderung der Seeschiffahrt nach Hamburg, Altona und Harburg, sowie über die Aenderung der Landesgrenzen gegen Hamburg (sog. Köhlbrand⸗ porlage) referiert b Berichterstatter Graf von der Schulenburg⸗Grünthal beantragt, dem Gesetzentwurf und dem anliegenden Staatsvertrag zuzustimmen. Der Berichterstatter bemerkt, mit vg Vertrage könnten beide Teile zufrieden sein, Hamburg e zwar den größten Teil der Kosten zu tragen, aber es habe auch den Löwenanteil an den Vorteilen. Die Vertreter Preußens hätten mit großem Eifer an dem Zustandekommen des Vertrages ge⸗ wirkt, sie hätken sich nicht von kleinlichen Gesichtepunkten, sondern von großzügigem Verständnis für die deutschen Interessen gegen⸗ über der Konkurrenz von Rotterdam und Amsterdam leiten lassen. So bilde nunmehr der Vertrag ein Kulturwerk ersten Ranges für Deutschland. Herr Tramm⸗Hannover: Im “ wurden anfangs gegen die Regierung Vorwürfe erhoben, weil die Interessen der Stadt Harburg nicht genügend berücksichtigt seien, und es wurde ferner bemängelt, daß die Sache Uee. eiltg betrieben sei, sodaß der Provinziallandtag von Hannover nicht genügend hätte Stellung nehmen können. Die schließliche Annahme des Vertrages im Abgeordnetenhause hat aber gezeigt, wie unberechtigt alle diese Vorwürfe gewesen sind. Wr haben sogar immer erfahren, daß die preußischen Unterhändler gute Geschäftsleute sind und die preußischen Interessen stets wahrzunehmen wissen. Ich möchte eher meinen, daß die Unterhändler die fiskalischen Inter⸗ essen zu sehr berücksichtigen. Auch die Vorwürfe, die in der ersten Lesung im Abgeordnetenhause gegen die Stadt Harburg erhoben wurden, waren unberechtigt. Allerdings hat Harburg seinen Hafen vertieft, ohne zu wissen, ob auch die Zufahrtsstraße, der Köhlbrand, pertieft werden würde. Aber die Stadt hat dies in Fühlung mit der preußischen Regierung getan; man muß anerkennen, daß die Stadt mutvoll vorgegangen ist. Hätte sie nicht dieses fait accompli ge-
das Abgeordnetenhaus insofern vorger mmen, als der Rechtsweg für die Entschädigungsansprüche für Schädigungen der Anlieger durch diese Hafenbauten festgelegt worden ist. Dec Provinziallandtag von Hannover hat mit großer Ueberstürzung diese Vorlage prüfen müssen, sie ging erst Vormittags 10 Uhr ein und mußte sofort in der um 1 Uhr beginnenden Sitzung beraten werden. Diese Eile mag in diesem Falle nötig gewesen sein, um die Vorlage noch in dieser Session des Landtags vorlegen zu können, aber in Zukunft wäre es doch wünschenswert, wenn den Provinziallandtagen hin⸗ reichende Zeit zu solchen Beratungen gelassen würde. Ich schließe mich den Worten des Referenten an, daß durch die Vorlage ein Kulturwerk ersten Ranges geschaffen wird. Falls eine Höherlegun
der Bahn erforderlich werden follte, soll die Stadt Harburg nur na
„Billigkeit“ zu den Kosten herangezogen werden. Diese Höherlegung der Bahn würde aber lediglich dem Interesse Hamburgs entsprechen, die Heranziehung Harburgs dürfte also nur eine minimale
Ich bitte die Regierung, der Stadt Harburg bei dieser
sein. Gelegenheit tunlichst entgegenzukommen. Die Stadt soll ferner
für die Vertiefung des Köhlbrands eine Zinsgarantie über⸗ nehmen; auch dabei bedarf die Stadt der möglichsten Schonung. Die ebenfalls hier in Frage kommende Gemeinde Wilhelmsburg ist eine notleidende Gemeinde; die Regierung hat sich bereit finden lassen, den Gemeinden Wilhelmsburg und Altenwärder zwar keine bestimmte Entschädigungssumme, wohl aber eine jährliche Beihilfe von 10 000 ℳ für die Schullasten zu gewähren. Regierung auch für diese Gemeinde um möglichstes Entgegenkommen.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:
Namens der Königlichen Staatsregierung habe ich wie im andern Hause zu erklären, daß gegen die von der Kommission dieses hohen Hauses empfohlenen Resolutionen keine Bedenken bestehen. Es ist vom Herrn Referenten und auch vom Herrn Vorredner darauf hin⸗ gewiesen worden, daß es sich um den Abschluß eines Werkes handelt, welches die beiden Staaten Preußen und Hamburg schon seit langen Jahren beschäftigt hat. Für Preußen war der Ausgange punkt legiglich das Interesse Harburgs, dem eine sür Seeschiffe von größerem Tiefgang zugängllche Schiffahrtsstraße geschaffen werden sollte; für Hamburg war es der Wunsch, auf der linken Elbseite neue Häfen anzulegen. Aber die Verhandlungsgrenzen sind im Laufe der Verhandlungen ausgedehnt worden, man hat es für angezeigt erachtet, die gesamten Verhältnisse an der Unterelbe um⸗ fassend zu regeln. Es gereicht mir zur hohen Befriedigung, daß hier ausdrücklich anerkannt worden ist, es handle sich um den Abschluß eines großen Kulturwerks. So ist es auch. Durch den Abschluß dieses Staatsvertrages wird die deutsche Seeschiffahrt eine außer⸗ ordentliche Begünstigung erfahren und damit unser Welthandel. Es ist schwer abzusehen, auf welcher Seite die größeren Vorteile des Ver⸗ trages liegen. Beide Teile sind bemüht gewesen, die mittlere Linie einzuhalten. Von preußischer Seite darf ausgesprochen werden, daß im großen und ganzen das erreicht worden ist, was im Interesse des preußischen Staats, in erster Linie Harburgs, erstrebt werden mußte. Es sind für Harburg diejenigen Tiefen für die Zukunft im Köhlbrand festgestellt worden, auf Grund deren der Hamburger Hafen das geworden ist, was er zur Zeit bedeutet. Herr Stadtdirektor Tramm hat nicht mit Unrecht bemängelt, daß dem Hannoverschen Provinztallandtage die Möglichkeit, in eine Er⸗ wägung der Materie einzutreten dadurch erschwert wurde, daß die Vorlage an ihn zu spät gelangte. Ich bitte aber zu berücksichtigen, daß hier nicht nur die preußischen Ressorts unter einander verhandelt haben, sondern mit Hamburg. Nachdem die Verhandlungen ab⸗ geschlossen waren, hatten wir den lebhaften Wunsch, dem Landtage schon in dieser Session den Vertrag zu unterbreiten. Daraus erklärt sich die kurze Frist für den Provinziallandtag; im Provinzialausschuß war man ja bereits früher informiert über das, was geschehen sollte ⸗ Herr Stadtdirektor Tramm hat weiter darauf hingewiesen, daß die Abmachungen, obwohl sie ja im großen und ganzen inhaltlich be⸗ friedigen, doch eine Lücke darum enthalten, weil die harburgischen Interessen nicht voll gewahrt seien. Bezüglich der Abmachungen über die Vertiefung des Köhlbrands scheint ja auch bei ihm Zufriedenheit zu bestehen. Aber in bezug auf die Anschlußbahn von den neuen Hamburger Häfen nach Harburg ist das nicht der Fall. Es ist voraus⸗ gesetzt worden, daß, wenn diese Anschlußbahn gebaut wird — der Zeitpunkt steht ja noch nicht fest — eine Hochlegung der Linie durch Harburg stattfinden müsse, und es ist gefordert, daß das keinesfalls unter einer Kostenbeteiligung der Stadt Harburg geschehen dürfe. Ich habe mir erlaubt, bereits in der Kommission darauf hinzuweisen, daß eine solche Auffassung dem Vorgehen der preußischen Staats⸗ regierung in allen gleichartigen Fragen vollständig widersprechen würde. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß, wenn einer Gemeinde sehr wesentliche verkehrliche Vorteile zugewendet werden, daß sie dann auch nach Maßgabe ihres Interesses zu den Kosten beizutragen hat. Vor⸗ liegend würden der Gemeinde Harburg durch Hochlegung der Linie wesentliche Vorteile zufallen. Denn die heutige Niveaubahn scheidet das Stadtgebiet vom Hafengebiet der Stadt Harburg und bildet eine Erschwernis des städtischen Verkehrs. Diese würde weg⸗ geräumt werden, wenn die Linie hochgelegt wird. Dadurch ergibt sich die Berechtigung, von Harburg einen Beitrag zu erlangen. Dieser soll in Form von Naturalleistungen beansprucht werden. Unter Naturalleistungen versteht man eine Aptierung der Straßen⸗ züge, unter Umständen auch einen Beitrag zum Grunderwerb. Jeden⸗ falls wird diese Frage ebenso wohlwollend behandelt wie die weitere, wie Harburg zu den Kosten der Verbesserungen im Köhlbrand beizu⸗ tragen hat. Es ist bereits im dies jährigen Bauetat festgestellt, welche Forderungen dieserhalb an die Stadt Harburg gestellt werden. Es ist zweifellos, daß die Vertiefung des Köhlbrands für Harburg ganz ungewöhnliche Vorteile hat, weil Schiffe von demselben Tiefgang, wie sie nach Hamburg kommen, demnächst nach Harburg gelangen können Diese Vorteile setzen sich in Werte um, und deshalb ist es am Platze, von Harburg einen Beitrag zu verlangen, der in Form einer Ka pitalabfindung oder Garantieleistung geschehen kann. Wir haben nicht die Absicht, Harburg zu drücken, im Gegenteil, wir wünschen, daß Harburg erheblich konkurrenzfähiger wird, als das heute der Fall ist. Ich darf angesichts der Befürwortung des Staats⸗ vertrags durch die Kommission und der so freundlichen Beurteilung durch den Herrn Vorredner schließen und nur noch mitteilen, daß die Hamburgische Bürgerschaft jüngst den Staatsvertrag ohne Debatte in erster Lesung angenommen hat.
Darauf wird der Gesetzentwurf mit dem Staatsvertrag auf Antrag des Herrn Dr. Struckmann⸗Hildesheim en bloc
angenommen. 6 Die zur Vorlage eingegangenen Petitionen der Ge⸗
meinde Neuhof, von Speicherbesitzern in Altona und vom
Ich bitte die
Berichterstatters für erledigt erklärt; einige Punkte der letzt⸗ genannten Petition werden jedoch der Regierung als Material bezw. zur Erwägung überwiesen, andere durch Uebergang zur
Tagesordnung erledigt. Berichterstatter Graf von der Schulenburg be⸗ antragt schließlich folgende Resolution: „die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: 1) falls mit Rücksicht auf den Verkehr, der durch die Eisenbahn Finkenwärder⸗Hamburg dem Hauptbahnhof in Harburg zu⸗ geführt wird, die Hochlegung der unterelbischen Eisenbahn im Weichbilde der Stadt Harburg notwendig werden sollte, die Stadt Harburg mit tunlichster Schonung und, soweit angängig, nur mit Naturalleistungen zu den Kosten der Hochlegung, heranzuziehen, 1 a. eine dem § 53 des Kommunalabgabengesetzes entsprechende reichsgesetzliche Regelung der Beziehungen zwischen Wohnsitz⸗ und Betriebsgemeinden in Anregung zu bringen, b. darauf hin⸗ zuwirken, daß die in der Nähe Hamburgs belegenen preußischen Orte gegen Nachteile geschützt werden, welche ihnen als Wohn⸗ gemeinden solcher Arbeiter erwachsen, die auf Hamburger Gebiet beschäftigt werden, der Stadt Altona zur Verbesserung und Erweiterung ihrer Hafenanlagen eine erhebliche Staatsbeihilfe zu gewähren, bei der Aufnahme des Strominventars die Wünsche der An⸗ lieger tunlichst zu berücksichtigen und zu veranlassen, daß auch⸗ unterhalb Brundhausens der gegenwärtige Zustand der beider⸗ seitigen Ufer und Deiche, der vor dem Ufer vorhandenen⸗ Wassertiefe sowie der Nebenflüsse, soweit es die Interessen der Anlieger erfordern, festgestellt wird.“ Die Resolution wird angenommen. v Ueber den im Abgeordnetenhause auf htn. des Abg. von Woyna angenommenen Gesetzentwurf, etreffend den Grunderwerb am Rhein⸗Weser⸗Kanal und am Großschiffahrtswege Berlin⸗Stettin (Verlängerung der Frist, innerhalb welcher der Staat von seinem Ent⸗ eignungsrecht für Gelände neben dem Kanal über den dauernden Bedarf hinaus Gebrauch machen muß, bis zum 1. Juni 1912), referiert Berichterstatter Herr Becker und empfiehlt die Annahme. Herr Tramm⸗Hannover meint, daß die Fassung des Gesetzes nicht ganz klar sei; im Abgeordnetenhause habe jedoch die Regierung erklärt, daß jedenfalls vom Staate keine übertriebene Bodenspekulation getrieben werden soll. Die Privalspekulation sollte ausgeschlossen werden, aber es scheine doch der Hintergedanke vorhanden gewesen zu sein, daß der Staat den Nutzen aus der Steigerung der Bodenpreise durch den Kanal ziehen wolle. Der Staat möge nun bei dem Verkauf von Hafengeländen an Ge⸗ meinden möglichst entgegenkommend sein. Die Stadt Hannover habe am Endpunkt des Kanals einen großen Umschlaghafen bauen wollen, und diese Absicht scheine durch die Eisenbahnpolitik des preußischen Staates verhindert zu werden; der Hafen sei von vornberein tot⸗ tarifiert worden, und die Stadt sei nun in einer ganz bösen Situation. Die ganzen Schwierigkeiten bei dem Bau des Kanals schienen weniger beim Bautenministerium als beim Finanzministerium zu liegen. Die Rheinprovinz und die Provinz Hannover hälten sich gemeinsam mit der Provinz Westfalen an dem Grunderwerb beteiligen wollen, aber Westfalen habe leider eine Beteiligung abgelehnt. 8 Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brüggbhen: Der erweiterte Grunderwerb soll nur dazu dienen, das Kanalwerk zu fördern, und wir werden den Gemeinden, welche ch beteiligen wollen, hilfreiche Hand bieten. Allerdings wird der Staat auf Gewinne nicht verzichten wollen; wenn Gewinne erzielt werden, so werden die garantieleistenden Kommunalverbände daran teilnehmen. Es ist der Wunsch der Staatsregierung, gemeinsam mit der Stadt Hannover einen Hafen zu schaffen, der den Interessen der Stadt wirklich dient und für Umschlagszwecke geeignet ist. Sollte die Provinz Westfalen nachträglich wünschen, daß die Frist für den gemeinsamen Grund⸗ erwerb der Garantieverbände verlängert werden möge, so welß ich noch nicht, welchen Erfolg das haben würde, aber es wird den An⸗ regungen des Vorredners nach Möglichkeit gefolgt werden.
Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Der Gesetzentwurf, durch den die Bewilligung weiterer 16 Mill. Mark Staatsmittel zur Verbesse⸗ rung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten gefordert wird, wird auf Antrag des Berichterstatters Herrn Becker ohne Debatte angenommen. Die Denkschrift über die Ausführung der früheren gleichen Gesetze wird durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.
Den betreffend das Höferecht in der Provinz Hannover, hat das EbTööö in einigen unwesentlichen Punkten geändert; Berichterstatter Dr. Graf von Wedel⸗Gödens empfiehlt die Zustimmung zu diesen Aenderungen.
Herr Dr. Struckmann bedauert, daß die Abänderurngen des Abgeordnetenhauses wiederum zugunsten der Anerben und’ zuungunsten der Abfindungen, die der Anerbe zu zahlen hat, ausge⸗ fallen sind. Es sei erfreulich, daß es nicht über dem Herrenhaus noch eine andere Instanz gebe; Bestimmung noch weiter verschlechtert werde.
Justizminister Dr. Beseler:
Namens der Staatsregierung habe ich zu erklären, daß sie mit den Aenderungen, welche das Abgeordnetenhaus zu dem Gesetzentwurf beschlossen hat, einverstanden ist. Zwei dieser Aenderungen berühren Fragen, bei denen die Verbesserung klar zu Tage liegt. Der Herr Berichterstatter hat auch schon darauf hingewiesen. Ebenso ist es bei § 16 e; auch hier verdient die vom Abgeordnetenhaus beschlossene Fassung den Vorzug vor der früheren. Namens der Staatsregierung. kann ich also nur befürworten, den Antrag des Herrn Berichterstatters⸗ anzunehmen.
Auf Antra Gesetz mit den angenommen. “ 1
Die Denkschrift über die Ausführung des An⸗ siedlungsgesetzes für die Provinzen Westpreußen und Posen beantragt Herr Knobloch⸗Bromberg durch Kenntnisnahme für erledigt zu erklären. 3
Herr Dr. Struckmann: Im Anschluß an den vorjährigen Städtetag in Königsberg haben ungefähr 30 Bürgermeister, namentlich solche, die Mitglieder dieses Hauses sind, auf Einladung des Oberbürgermeisters Wilms⸗Posen die Ansiedlungen, während einer dreitägigen Reise durch die Ansiedlungsdörfer be⸗ sichtigt. Wir haben zwar nicht in alles hineinsehen können, aber wir hatten sämtlich den Eindruck gehabt, daß hier ein Kulturbild allerersten Ranges geboten ist. Wir sind meilenweit gefahren durch blühende Gefilde mit gutem Bestand. Wir haben die Häuser der Ansiedler besucht und mit den Ansiedlern gesprochen, und wir haben von allen den Ausdruck der größten Zufriedenheit gehört; die Leute fühlen sich zufrieden und glücklich. Wir haben saubere Häuser, saubere Ställe und saubere Felder gesehen, und zwar meilenweit; otemkinsche Dörfer waren das nicht, es war Wahrheit. Wo keine Ansiedlungen sind, haben wir Gegenden gesehen, die gänzlich anders aussahen, wo das Unkraut herrschte; das waren die mit Polen durchsetzten Gegenden⸗
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
des Herrn Tramm⸗Hannover wird das bänderungen des Abgeordnetenhauses en bloc
schaffen, wer weiß, ob dann der Vertrag, über den 7 Jahre ver⸗ handelt ist, heute schon zustande gekommen wäre. Ei sserung
Magistrat der Stadt Altona werden nach dem Antrage des
von Puttkamer, wird die Petition von Marie Stritt⸗
Automaten soll die Steuer 1 ℳ bei einem oder zwei Warenbehältern,
sonst bestehe die Gefahr, daß diese
hat die große Mehrzahl der Parteien sich zu gemeinschaftlichen
NM.
8 “ Zweite Beilage “ 9 zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Freitag, den 25. Juni
1909.
—
472.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
unser Herz hat sich gefreut, daß alles das durch die Ansiedlungen geschaffen ist. Nette, hübsche Kirchen und Schulhäuser haben wir gesehen, die Genossenschaften sorgen für billigen Bezug der Bedarfs⸗ mittel. Dem Staat ist es gelungen, eine zufriedene deutsche Bevoölke⸗ ung dort niederzusetzen, die dauernd dem Deutschtum gesichert ist. Wir haben auch den Eindruck gewonnen, daß die Ansiedlung kleiner Besitzer fruchtbringender ist, als die Erhaltung großer deutscher Güter. Auf den großen Gütern findet man noch heute polnische Beamte und Aebeiter, nicht weil es den Besitzern an deutscher Gesinnung fehlt, sondern weil es unmöglich ist, deutsche Arbeiter zu finden. Man geht jetzt auch mit der Ansiedlung von Arbeitern vor; gelingt das, so werden auch die großen Güter wieder deutsche Arbeiter bekommen können. Wir haben jedenfalls bei unserer Reise den Eindruck ge⸗ wonnen, daß diese Politik der preußischen Regierung richtig ist. Von den 100 Reisen in meinem langen Leben ist mir diese Reise die er⸗ freulichste gewesen.
Berichterstatter Herr Knobloch: Ich kann aus eigener Kenntnis ur bestätigen, was der Vorredner ausgeführt hat. Um die Wirkung seiner Worte nicht abzuschwächen, will ich von weiteren Bemerkungen absehen. Die Denkschrift wird durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt, ebenso auf Antrag desselben Berichterstatters das neue Regulativ für den Geschäftsgang der Ansiedlungskommission für Westpreußen und Posen.
Es folgen dann noch Kommissionsberichte über Petitionen.
Auf Antrag der Kommunalkommission, Berichterstatter Herr dr. Oehler, werden zwei Petitionen um Verleihung des Stadtrechts an die Landgemeinde Steglitz der Regie⸗ rung zur Erwägung überwiesen.
Die Petition des Danziger Mietervereins um Beseiti⸗ gung des Vorrechts der Hausbesitzer bei den Stadtverordnetenwahlen (§ 16 der Städteordnung) wird auf Antrag derselben Kommission der Regierung als Material überwiesen. 8
Auf Antrag der Petitionskommission, Berichterstatter Herr
Dresden und Anna ö“ namens des Bundes deutscher Frauenvereine, um Abänderung des Unterstützungs⸗ wohnsitzgesetzes zwecks Heranziehung der Väter un⸗ ehelicher Kinder und schärferer Heranziehung arbeitsscheuer Pflichtiger zur Erfüllung einer Unterstützungspflicht der Regierung als Material über⸗
wiesen. Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 ½ Uhr. Stempelsteuergesetz; kleinere Vorlagen; Rechnungssachen;
Petitionen.)
1616161ÜÜDeA ““ 99. Sitzung vom 24. Juni 1909, Vormittags 10 Uhr 8 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Gesetzentwurfs, beirefend die bänderung des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895.
Das Herrenhaus hat den Stempeltarif in folgender Weise geändert:
In Tarifstelle 11a für die Automaten und Musikwerke ist die Eeüg. der Besteuerung nach dem Ertrage ersetzt worden durch eine Abstufung nach der Anzahl der Warenbehälter bei den Automaten und nach dem Anschaffungspreis bei den Musikwerken. Bei den
2 ℳ bei drei und vier Warenbehältern, 3 ℳ bei mehr als vier Waren⸗ behältern betragen; Stereoskop⸗, Schau⸗ oder Scherzautomaten sollen 3 ℳ tragen; bei Musikautomaten, mechanischen Musikwerken, Grammo⸗ phonen, Phonographen und ähnlichen Apparaten soll die Steuer bei einem Anschaffungspreis von unter 100 ℳ mit 2 ℳ beginnen und bis auf 50 ℳ bei einem Anschaffungspreis von über 4000 ℳ steigen; Automaten anderer Art sollen 1 ℳ tragen. Unter die Steuer⸗ befreiungen hat das Herrenhaus auch die Gas⸗ und Elektrizitäts⸗ automaten für kleingewerbliche Zwecke aufgenommen.
In Tarifstelle 25 (Gesellschaftsverträge) sollen nach dem Herrenhausbeschluß die Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, die lediglich vorübergehende Zwecke verfolgen (Gelegenbeitsgesell⸗ schaften), nur einen Fixstempel von 10 ℳ tragen, während nach dem Abgeordnetenhausbeschluß auch diese Gesellschaften, wie die übrigen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, 20 ℳ tragen follten.
In Fereis 48 (Pacht⸗ und Mietverträge) hatte das Abgeordnetenhaus den Mietsstempel bei einem Mietspreis von 400 ℳ mit ⁄10 % heginnen und bis zu 2 % bei einem Mietspreis über 22 000 ℳ steigen lassen. Das Herrenhaus hat zwei untere Stufen eingefügt mit 1½16 % bei einem Mietspreis von mehr als 300 bis 400 ℳ und ⁄b¶6 bei mehr als 400 bis 500 ℳ; der Stempel von 1½10 % soll dann erst bei mehr als 500 ℳ Mietzins erhoben werden.
Für die Jagdpachtverträge hatte das Abgeordnetenhaus den Stempel mit ½ % bei einem Pachtzins von mehr als 300 bis 700 ℳ heginnen und bis auf 6 % bei mehr als 5000 ℳ steigen lassen. Das Herrenhaus hat die Stempelgebühren, wie folgt, festgeseßt. bei mehr als 300 bis 1000 ℳ 3 %, bei mehr als 1000 bis 4000 ℳ 5 %, über 4000 ℳ 7 ½ %.
Die Anpachtung gemeinschaftlicher Jagdbezirke soll bei einem Pachtzins bis 1000 ℳ (Abgeordnetenhaus: 1500 ℳ) einem Stempel von ½ % (Abgeordnetenhaus: 1⁄½0 %) unterliegen.
Die vom Abgeordnetenhause angenommene Fahrradsteuer hat das Herrenhaus ganz gestrichen.
ierzu liegen folgende Kompromißanträge der Kon⸗ servativen, Freikonservativen, des Zentrums und der National⸗ iberalen vor:
Die Warenautomaten sollen bis zu vier Warenbehältern 1 ℳ, bei mehr als vier Warenbehältern 2 ℳ tragen.
Bei den Mietsverträgen soll der Stempel bei mehr als 360 bis 400 ℳ Mietzins mit 1½0 beginnen und auf 2 % bei einem Mielpreise von über 20 000 ℳ steigen.
ei den Jagdpachtverträgen wird folgende Skala be⸗ antragt: bei einem Pachtzins von mehr als 300 ℳ bis 500 ℳ 2 %, bie 1500 ℳ 3 %, bis 3000 ℳ 5 %, bis 6000 ℳ 7 %, bis 8000 ℳ 9 %, über 8000 ℳ 10 %. Die Anpachtung gemeinschaftlicher Jagd⸗ bezirke soll bis zum Pachtzins von 1500 ℳ ⁄10 % tragen.
Abg. Dr. von Kries (kons.): Gestern sind eine Anzahl Ver⸗ trauensleute verschiedener Parteien des Hauses zusammengetreten, um zu erwägen, ob ein einheitliches Vorgehen e g F. Parteien gegenüber den Beschlüssen des Herrenhauses möglich und angängig sei. Leider
Anträgen vereinigt. Die Beschlüsse des Herrenhauses sind zum Teil als direkte Verbesserungen aufgefaßt worden. An dem Stempelsteuer⸗ gesetz hat das Herrenhaus nur redaktionelle Aenderungen vor⸗ “ Die materiellen Aenderungen des Tarifs haben aber Bedenken ervorgerufen. In bezug auf die Warenautomaten schlagen wir eine
Ermäßigung des Stempels vor; wir hoffen, daß bei dieser Aenderung
die Automatenindustrie die neue Auflage wird tragen können. Was den Mietsstempel anbetrifft, so haben wir zwischen den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses einen Mittelweg vorge⸗ schlagen insofern, als wir den Stempel bei Micten von 360 ℳ beginnen lassen. Die Befreiung bis zu diesem Betrage empfiehlt sich deshalb, weil es sich dabei um die Wohnungen der kleinen Leute handelt. Unser Vorschlag vermeidet eine Belästigung weiter Schichten der Bevölke⸗ rung. Die 360 ℳ Miete entspricht der üblichen Zehntalermonatsmiete. Dagegen schlagen wir vor, die Luxusmieten schon bei 20 000 ℳ mit 2 % zu treffen. Meine politischen Freunde sind weiter der Auffassung, daß die Beschlüsse des Herrenhauses bezüglich des Stempels auf Jagdpachtverträge die kleinen Grundbesitzer nicht ausreichend berücksichtigen. Wir haben die betreffenden Sätze entsprechend geändert. Mit der Freilassung der Fahrräder können wir uns ein⸗ verstanden erklären, da der Ausfall durch höhere Erträge aus dem Automatenstempel gedeckt werden dürfte. Wir können nur hoffen, daß mit den von uns vorgeschlagenen Aenderungen auch das Herrenhaus einverstanden sein wird.
Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) kann sich mit den Kompromiß⸗ anträgen, namentlich soweit sie die Besteuerung der Jagdpachtverträge betreffen, nicht einverstanden erklären.
Abg. Leinert (Soz.): Ich kann mich mit den jetzigen Vor⸗ schlägen bezüglich der Besteuerung der Automaten nach der Zahl der Warenbehälter nicht einverstanden erklären, am allerwenigsten aber mit dem Beschlusse, die untere Grenze für steuerfreie Mieten bei 360 ℳ Mietzins festzulegen. Man kann es auf der Rechten den kleinen Leuten gar nicht nachfühlen, wie schwer diese Steuern drücken. Wir kennen Ihre (iur Rechten) Gefühle; Sie haben die Macht, die Sie sich durch Ihren unverschämten Terrorismus bei den Wahlen verschafft haben. (Präsident von Kröcher: Der Vor⸗ wurf der Unverschämtheit gegen Mitglieder dieses Hauses ist nicht zu⸗ lässig; Herr Abg. Leinert, ich rufe Sie zur Ordnung.) Der Finanz⸗ minister hat selbst gesagt, daß dem Volke erst die Augen aufgehen werden über die neue Steuerbelastung.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Die Aeußerungen des Herrn Vorredneis hät en mir keine Veranlassung gegeben, meinerseits das Wort zu nehmen (Sehr richtig! rechts). Ich halte es aber für richtig, daß ich mich namens der Regierung äußere, weil es für die Reden der nach⸗ folgenden Redner auch vielleicht von Bedeutung ist, kennen zu lernen, welchen Standpunkt wir einnehmen.
Ich möchte mich nur gegen eine Ausführung meines Herrn Vor⸗ redners wenden, die ja eine Mißdeutung meiner Worte enthält. Meine Herren, wenn ich gesagt habe, daß den Steuerzahlern noch die Augen übergehen werden über die Leistungen, so betraf das nicht den kleinen Mann, sondern ich habe es erwähnt in bezug auf die Be⸗ schlüsse über die Einkommensteuer. Ich habe hier schon nachge⸗ wiesen, daß das ganze Plus an Einkommensteuer ganz überwiegend auf die besitzenden Kreise fällt (sehr richtig! rechts); denn diese besitzenden Kreise werden die Kosten der Maßnahmen zu tragen haben, die wir für die Beamten, Lehrer und Geistlichen vorgenommen haben. Also auch hier ist der Gesichtspunkt vor dem hohen Hause durchaus gewahrt worden, daß die Lasten von denjenigen zu tragen sind, die sie zu tragen imstande sind, nicht aber von den Kreisen, von denen Herr Abg. Leinert eben gesprochen hat. (Sehr richtig! rechts.)
Aber, meine Herren, ich gehe zum Gegenstande selber über. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn es dem hohen Hause genehm wäre, den Beschlüssen des Herrenhauses beizutreten. Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß an sich die Differenzen gar nicht erheblich sind, daß aber jeder Tag, den wir in der Sache verlieren, die Möglichkeit, das Gesetz zum ersten Juli einzuführen, erschwert. Wir müssen das Gesetz der Sanktion des Staatsministeriums unterbreiten, wir müssen es der Allerhöchsten Sanktion unterbreiten, wir müssen es drucken lassen — kurz, jeder Tag, den wir verlieren, läßt die Möglichkeit, das Gesetz zum ersten Juli in Kraft treten zu lassen, in weite Ferne rücken. Auch kostet uns jeder Tag 48 000 ℳ, und, wenn wir das Gesetz nicht zum ersten Juli zustande bringen, würden wir es wahrscheinlich um einen ganzen Monat verschieben müssen, was einen Ausfall von annähernd 1 ½ Millionen ausmachen würde. Ich frage wirklich, ob die Differenzen zwischen dem Abgeordnetenhause und dem Herrenhause so erheblich sind, um die Sache noch einmal an das Herrenhaus zurück⸗ gelangen zu lassen.
Unter allen Beschlüssen, die ich in den früheren Lesungen be⸗ kämpft habe, standen in erster Linie diejenigen, die sich auf die Er⸗ mäßigung des Jagdpachtstempels beziehen. Ich habe ein Bedürfnis nicht anerkennen können und bin nach wie vor der Meinung, daß der höhere Jagdpachtstempel das Richtige ist und daß die Gefahr, daß er auf die Gemeinden abgewälzt werde, nicht besteht. Diesem Gesichts⸗ punkt hat auch das Herrenhaus meiner Ansicht nach in dankenswerter Weise Rechnung getragen. Nach dem Beschlusse des Herrenhauses würde sich aus dem Jagdpachtstempel eine Summe von etwa 617 000 ℳ ergeben, während nach dem früheren Beschlusse des Abgeordnetenhauses nur 267 000 ℳ erzielt werden sollten gegenüber unserem Regierungsvorschlage, der ein Aufkommen von 1 400 000 ℳ vorsah. Das Herrenhaus hat also, wie ich meine, in richtiger Würdigung der Verhältnisse das Aufkommen aus dem Jagdpacht⸗ stempel wesentlich gesteigert. Ziehen Sie davon die Begünstigungen für die eigene Jagd — gemeinschaftliche Jagd würde richtiger sein — um mich dieses kurzen Ausdrucks zu bedienen, mit etwa 30 000 ℳ — genau kann man das nicht schätzen ab, so ergibt sich eine Summe von 587 000 ℳ. Wenn Sie das Ergebnis des bisherigen Stempels von ½a vom Hundert mit 14 000 ℳ abziehen, so ergibt sich eine Summe von 573 000 ℳ. — Meine Herren, ich habe einen kleinen Fehler gemacht; die Summe die ich eben angab, bezieht sich auf den vorliegenden Kompromißantrag, der insgesamt 573 000 ℳ ergeben würde, während der Beschluß des Herrenhaufes eine Summe von 597 000 ℳ ergeben würde, sodaß die Vorschläge, die uns jetzt hier unterbreitet sind, einen Ausfall von ca. 24 000 ℳ bedeuten, also
keit, 18 Gesetz zum 1. Juli in Kraft zu setzen, wird in weite Ferne gerückt.
Nun, meine Herren, möchte ich vor allem noch auf zwei Punkte, was die Jagdpachtverträge betrifft, eingehen. Ich würde großen Wert darauf legen, daß man dem Herrenbause auch darin folgt, den Jagd⸗ stempel für die gemeinschaftlichen Jagden jedenfalls auf ½ % zu setzen und nicht nur auf 10 %, an sich auch kein erheblicher Differenzpunkt. Bekanntlich hatte das Herrenhaus beschlossen, den Jagdstempel für diese gemeinschaftlichen Jagden auf 2 % festzusetzen, und um nach Möglichkeit eine Verständigung mit dem Abgeordnetenhause herbeizuführen, bin ich im Herrenhause nachdrücklich dafür eingetreten, diesen Satz von 2 % wesentlich zu ermäßigen, und das Herrenhaus ist in dankenswerter Weise dem gefolgt und hat schließlich den Satz von 2 % auf ½ %, also auf ein Viertel, ermäßigt. Nun halte ich die Differenz von ⁄0 und ½ % in der Tat nicht für so erheblich, um deshalb die ganze Sache noch⸗ mals an das Herrenhaus zurückgelangen zu lassen. Meine Herren, was macht das aus? Nehmen Sie eine Jagrpacht in gemeinschaft⸗ lichem Bezirk von 500 ℳ an, so hat man nach den Beschlüssen des Herrenhauses ½ % zu zahlen, also sage und schreibe 2,50 ℳ im Jahre. Ist das wirklich ein Objekt, um deshalb die Sache an das Herrenhaus zurückgelangen zu lassen? Ich lege aber Wert darauf, die Summe nicht allzu klein zu bemessen, weil ich fürchte, daß, wenn man die Grenze zu niedrig setzt, dann Umgehungen des ganzen Jagd⸗ stempels Tor und Tür geöffnet werden. (Sehr richtig! links.) Es ist zu verführerisch, daß der auswärtige Pachtlustige sich hinter eine vorgeschobene Person in der betreffenden Gemeinde steckt, diese die Jagd anpachtet und der betreffende Jagdliebhaber also einfach auf diese Weise den hohen Jagdstempel spart. Deshalb, meine ich, ist es nicht richtig, hinsichtlich dieser Summe allzu weit herabzugehen. Wir würden mit ½ % schon eine große Ermäßigung gegenüber den sonstigen Jagdpachten vorsehen.
Ebenso möchte ich vorschlagen, noch einem Beschluß des Herren⸗ hauses zu folgen, der die Begrenzung der Begünstigung bei diesen gemeinschaftlichen Jagden nicht auf 1500 ℳ, sondern auf 1000 ℳ festsetzt. Wenn jemand in der Lage ist, sich auf einem gemeinschaft⸗ lichen Jagdbezirk eine Jagd zu pachten und dafür mehr als 1000 ℳ zu zahlen, so sehe ich wirklich nicht ein, warum man da noch eine besondere Nachsicht walten lassen soll. (Sehr richtig! links.) Ich glaube, eine Jagd über 1000 ℳ ist schon ein ziemliches Luxusobjekt, und da braucht man nicht eine steuerliche Vergünstigung eintre zu lassen.
Was dann die Mietsteuer betrifft, so würde der Ausfall, wenn Sie hinter den Beschlüssen des Herrenhauses zurückbleiben, das be⸗ kanntlich die Grenze auf 300 ℳ festgesetzt hat, und Sie die Grenze wieder auf 360 ℳ heraufrücken, etwa 75 000 ℳ betragen. Wir würden also zuzüglich der 24 000 ℳ bei den Jagdpachten immerhin einen Ausfall von insgesamt 100 000 ℳ erleiden. Und nun muß ich sagen: auch hier scheint mir das Objekt so gering, daß man ohne irgend eine Mehrbelastung der minderleistungsfähigen Schultern ihnen diese Steuer, glaube ich, zumuten könnte. Nehmen Sie eine Miete von 360 ℳ an, so würde das bei ½1 0 % 36 ₰ und abgerundet 50 ₰ im Jahr ausmachen. Liegt darin wirklich auch für die minderleistungsfähigen Klassen ein Druck, wenn sie 50 ₰ im Jahr dafür zu entrichten haben? Ich vermag das meinerseits nicht anzuerkennen.
Was endlich den Automaten betrifft, so ist hier nach den Vor⸗ schlägen, die uns jetzt unterbreitet sind, eine weitere Vergünstigung für die Automaten vorgesehen. Meine Herren, hier stehe ich wieder auf dem Standpunkt, daß mir dazu kein Bedürfnis vorzuliegen scheint. Ich halte die Automaten, die Waren preisbieten, im allgemeinen für kein dringendes öffentliches Bedürfnis; im Gegenteil, die Automaten verführen die Kinder vielfach zum Naschen, und ein Grund zu einer besonderen steuerlichen Bevorzugung liegt meines Erachtens nicht vor. In dem Kompromißvorschlag ist aber eine solche Bevorzugung enthalten, indem Sie die Grenze von 3 ℳ gestrichen haben und schon bei Automaten von 1 bis 4 Warenbehältern nur 1 ℳ erheben wollen. Ein Automat, der 4 Warenkategorien enthält, kann, glaube ich, sehr wohl, wie wir es vorgeschlagen haben, 2 ℳ bezahlen und nicht blos 1 ℳ. Ich meine, hier liegt wiederum kein Grund vor, die Automaten günstiger zu behandeln, als das Herrenhaus vorgeschlagen hat.
Ich resümiere mich dahin: ich würde dankbar sein, wenn es möglich wäre, den Beschlüssen des Herrenhauses beizutreten und uns dadurch die Möglichkeit zu geben, das Gesetz noch zum 1. Juli in Kraft treten zu lassen, was nach allen Richtungen erwünscht wäre. Ist das nicht möglich, so würde ich bitten, zu erwägen, ob nicht bei den sogenannten gemeinschaftlichen Jagdbezirken die Mindestgrenze auf ½ % festgesetzt werden kann, und die Grenze der Summe auf 1000 statt 1500. Gegen die Beschlüsse des Herrenhauses, den Mietstempel schon bei 300 ℳ beginnen zu lassen, würde ich meinerseits keine Be⸗ denken haben und auch befürworten, hinsichtlich der Automaten den Beschlüssen des Herrenhauses beizutreten, die Vergünstigung also nicht statuieren zu wollen, wie hier in dem Antrag des Abg. von Richt⸗ hofen und Genossen vorgesehen worden ist.
Abg. Fleuster (Zentr.): Der Abg. Leinert hat so maßlos ge. sprochen, daß es nicht verlohnt, ihm darauf zu antworten. Ich muß mich aber gegen den Vorwurf wenden, als solle mit unseren Kompromißvorschlägen der ländliche Grundbesitz ungerecht begünstigt werden zum Schaden des städtischen Besitzes. Allerdings liegt eine gewisse Begünstigung des ländlichen Grundbesitzes vor, aber diese ist auch begründet, weil der ländliche Grundbesitz nicht so gut verwertbar ist wie der städtische Besitz, und weil er mit allerlei Steuern prägraviert ist, namentlich mit Ge⸗ meindezuschlägen. Von einer Benachteiligung des Mittelstandes kann hier keine Rede sein. In der Regelung des Stempels auf die Jagd⸗ pachtverträge tragen wir den Bedürfnissen des kleinen bäuerlichen Grundbesitzes Rechnung. Daß wir einen Mittelweg eingeschlagen haben, entspricht durchaus der Billigkeit, die Staffelung geht von 2
bis 10 %. Mit unserem Seh den Mietsstempel bei 360 ℳ beginnen zu lassen, wollen wir dem Wohnungsbedürfnis der Minder⸗
hat sich eine völlige Einigkeit nicht erzielen lassen, immerhin
an sich keine sehr erhebliche Summe. Aber, wie gesagt, die Möglich⸗
bemittelten, der Arbeiterkreise entgegenko Ich bitte Sie, die Kompromißanträge anzunehmen. “ E“ G
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