der Kaufmann und Stadtrat Otto Dodillet und der Fabrik⸗ Ludwig, Wüst des 13. Inf. Regts. Franz Joseph I., Kaiser von
besitzer Gustav Gebauer in Tilsit bei dem Landgericht in Oesterreich
Tilsit.
Der Rechtsanwalt Becker in Geseke ist zum Notar er⸗
die Rechts⸗ . und dem Landgericht in Bonn, Dr. Gustav Neuhaus bei dem Amts⸗ Köllermann und Dr. Neuhaus
nannt. In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: anwälte Dr. Havenstein bei dem Amtsgericht
gericht in Charlottenburg, in Langendreer bei dem Amtsgericht in Bochum.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die
Rechtsanwälte Dr. Kurt Müller aus Sorau i. dem Amtsgericht in Beuthen i. O.⸗Schl., Loslau bei dem Amtsgericht
mann und Dr. Neuhaus Amtsgericht daselbst, Brunkow in Magdeburg bei dem Amts⸗
ericht daselbst, die Gerichtsassessoren Dr. Rodigast bei dem berlandesgericht in Jena, Edner bei dem Landgericht I in
⸗L. bei Schaube aus in Tarnowitz,
Berlin, Bock bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., 1. Pion. Batg.,
Ritter bei dem Landgericht in Halberstadt, Bohle bei dem Ametsgericht in Velbert, Heisterborg bei dem Amtsgericht in
Ahaus mit dem eg in Gronau, die früheren Gerichts⸗
assessoren Johannes Lehmann bei dem Kammergericht und Richard Lange bei dem Landgericht I in Berlin.
Der Amtsrichter Dr. Liebener in Freiburg a. E., der
Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Adolf Oskar Stargardt
Köller⸗
in Langendreer bei dem Luttpold, Laubsch und Meyer des 8.
—
in Berlin und der Rechtsanwalt Eduard Hoffmann in
Erfurt sind gestorben.
Ministerium des Innern.
Durch Allerhöchsten Erlaß vom 23. Juni cr.
ist der Fesemelts⸗ von
Hövel zu Grimnitz zum Mitgliede der
mmediatkommission zur Vorbereitung der Verwaltungsreform Landw.
berufen worden. Der Königliche Amtsrat Dietze auf Barby ist auf sein Ansuchen von der Berufung in
die Kommission entbunden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
„Der bisherige Hilfsbibliothekar an der Bibliothek in Berlin Dr. Degering ist derselben Bibliothek ernannt worden.
„ Dem Privatdozenten in der juristischen Fakultät der Universität zu Kiel Dr. Richard Maschke und dem Dozenten an der Technischen Hochschule in Aachen Dr.⸗Ing. Paul Goerens ist das Prädikat Professor beigelegt worden. Dem Gymnasialdirektor Przygode ist die Direktion des Gymnasiums in Schwetz übertragen worden.
zum Bibliothekar an
38
Das Diphtherie⸗ Heilserum mit der Kontroll⸗ nummer 190, geschrieben: d n kundh ne aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt.
Personalveränderungen.
Königlich Prrußische Armree. an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“,
1I“
1. li. v. Oheimb, Rittm. und Eskadr. Chef im Hus. Regt. König Tal⸗
Kiel, helm I. (1. Rhein.) Nr. 7, der Abschied mit der gesetzlichen und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. weee. beneüton v. Hennig, Rittm. im Hus. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich, König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 16, in das Hus.
Regt. König Wilbelm I. (1. Rhein.) Nr. 7 versetzt und mit dem 1. September 1909 zum Eskadr. Chef ernannt.
Königlich Bayerische Armee. 8
München, 26. Juni. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich Allerhöchst bewogen gefunden, sonalveränderungen Allergnädigst zu verfügen: im Beurlaubtenstande: am 25. d. Mts. den Abschied zu bewilligen: mann von der Res. des 2. Ulan. Hauptm. Wintergerst von der Res. des 22. beiden mit der Erlaubnis zum Tragen
Regts. König und dem
der bisherigen
Königlichen
8 ¹
und Rittergutsbesitzer von
1 1 1 1
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1
¹ ¹
nachstehende Per⸗
dem Major v. Nor⸗ be. Schne r. Sauer un r. Salzburg Tö1I“ Inf. Regts., g. (Hof) von der
Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen,
dem Hauptm. Martin von der Landw. Inf. (. München) mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform der Res. Offiztere des 2. Inf. Regts. Kronprinz mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, den Hauptleuten Heder von der Res. des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, Beck (I München), Mayer (Nürnherg), Wolffhardt und Krell (Hof) von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Hammerschmidt Klingender (Ansbach) von der Stra devieuth ilI (T München) von der Landw. J
omas (Hof) un ünchen) von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Singer (Kissingen) und Schönduve (Hof) 1- 1
Landw. Inf. 2. Aufgebots und
Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, ferner dem Oberlt. Wild von der Res. des Inf. Leibregts, von der Landw. 1. Aufgebots dem Oberlt. Korn (I München) von der Fußart. und dem Lt. Hager (I München) von der Inf., von der Landw. 2. Auf⸗ gebots den Oberlts. Kotz (I München),
further (Hof), Richard (Kempten), Ritzmann (Ansbach), Weigert (Regensburg), Müller (Hof), Eberlein (80), reuth), Haßfürther (Hof) und Schäfer (Weiden) von der S Bäumler (Hof) von der Feldart. und Sternberg (Kaisere lautern) von der Fußart,, den Lts. Ponader dhneeehennh. Oettinger und Schmidt (Hof), Mangold (Aschaffenburg), eber (Hof) und Jilden (Aschaffenburg) von der Inf., zu versetzen: den Lt. We wer (Hof von der Landw. Fußart. 1. Aufgebots zu den Res. Offizieren des 1. Fußart. Regts. vakant Bothmer; zu befördern: zu Hauptleuten (Rittmeistern) in der Res. die Oberlts. Levinger des 8. Inf. Regts. Großherzog Friedrich II. von Baden, Mayerhöfer des 6. Chev. Regts. Prinz Albrecht von Preußen, Rapp und Wolfrum des 1. Trainbats., Wack des 2. Trainbats. und Ackermann des 3. Trainbataillons, in der Landwehr 1. Aufgebots die Oberlts. Schoberth (Nürnberg) von der Inf., Buchner (Kitzingen) von der Kav., Schmitt (Regensburg) von der Feldart., Fromm (Landau), öller (Zweibrücken) und Arnold (Nürnberg) vom Train, in der andw. 2. Aufgebots den Oberlt. Ritter (Zweibrücken) von der Inf., zu Oberlts. in der Res. die Lts. Schmid, Hoffmann, Eisele und Bruner des Inf. Leibregts.,, Scherber des 1. Inf. Regts. König, Ibler, Pausch und Bruner des 2. Jnf. Regts. Kron⸗ prinz, Frommel der 1. Maschinengewehrabteil., Nachtigall und chlier des 5. Inf. Regts. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Pöhner des 6. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Müller des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, Jansen Inf. Regts. Wrede, Loch des 10. Inf. Regts. Prinz
Hof), End (I München) und
n von der Landw. Inf. 2. Aufgebots, sämtlichen mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw.
2. Aufgebots
2. Aufgebots, zu befördern: Schneider (Kaiserslautern) ne aiserslautern), v. Baumer (I München), Zwanziger (Kaiserslautern), Frank⸗
8 I Regts. König Alfons XIII. von Spanien,
mann (Kempten), Besold (Neustadt a.
und Avpostolischer König von Ungarn, Ostermayr des artmann, Hofmann und Schneider des 15. Inf. Sachsen, Schmidt und König Viktor Emanuel III. von Prinz Rupprecht, Wolff des
14. Inf. Regts. H Regts. König Friedrich August von 9 fflin des 19. Inf. Regts. Italien, Lorenz des 20. Inf. Regts. 22 Inf. Regts., Reichel des 1. Jägerbats., Baumer des 2. Jäger⸗ bats., Schmederer und Frhrn v. Kleinschrod des 1. Schweren Reiterregts. Prinz Karl von Bayern, Laur des 2. Ulan. Regts. König, Theiß des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, Himmer des 4. Chev. Regts. Lenih, Netzsch des 6. Chev. Regis. Prinz Albrecht von Preußen, Meier des 1. Feldart. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold, Michel des 2. Feldart. Regts. Horn, Wirschinger und Kellner des 4. Feldart. Regts. König, Reuter und Müller des Micheler, midt und Hammerbacher des 7. Feldart. Regts. en che der; Feldart. Regts, Pfister des 9. Feldart Regts, Eschenburg des 10. Feldart. Regts.) Schmidt des 11. Feldart. Regts., Samuel und Diels des 12. Feldart. Regts., Helfferich des 2. Fußart. Regts., Heitz und Schappert des Petri des Eisenbahnbats, Gotthelf, Bailer, Potthseh Straus, Lohner, Högele und Knopf des ats., Mahler, Kirchner und Heil des 2. Trainbats., Herzer, Rose, Sodan und Alberti des 3. Trainbats., in der Landw. 1. Auf⸗ gebots die ALts. Hofmann (Bamberg), Grebner (Landau), Parst Weilheim), Wirth (Landshut), Rohrer (1 München), Ma yer Ansbach), v. Grafenstein (Weiden), Weber (Kempten), Rex⸗ rodt (Kissingen), Herbert und Jantschke (Mindelheim), Her⸗ , Ba uber
(Kaiserslautern). Stützel (Neustadt a. H.), 890 8 (Fehungh Renner (I München), und Pausch (Weiden) von der Inf., Mößmer (I München) und Wernsdörfer (Würzburg) von den 8 Heinlein (Hof) von der Feldart., Mayer (Nürn⸗ berg), Roesinger (Zweibrücken) und Lauser (Gunzenhzusen) von der Fußart., meser (Straubing), Rebay (II München), Lehmann und Woge (Hof), Rid (Weilheim), Vogel und Apitzsch (Hof) und Ackermann (Straubing) vom Train, in der z. 2. Aufgebots die Lts. Reik (Gunzenhausen), Degen (1 München) und Fischer (Hof) von der Inf., Fichter (Bamberg) von den Jägern, Falk (Aschaffenburg) und Pfretzschner (Hof) vom Train, zu Lts. in der Res. die Vizefeldwebel Nä gelsbach (Erlangen), Kossow, Schwab und Bender (I München) im Inf. Leibregt., Henckel (1 München) im 1. Inf. Regt. König, nöpfle (Augsburg) im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, e Beisac (Würzburg) im 4. Inf. Regt. König Wilbhelm von ürttemberg, Birnbaum (Erlangen) und Widerspick (I München) 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Engel⸗ ardt (Eclangen) im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Paulus Landau) im 8. Inf. Regt. Großberzog Friedrich II. von Baden, im mermann (Würzburg) im 9. Inf. Regt. Wrede, Röder und Nützel (Nürnberg) und Hilburger (Regensburg) im 10. Inf. Regt. rinz 2 Breher (Dillingen), Amberger (Regens⸗ urg) und chönberger (Augsburg) im 11. Inf. Regt. von der Tann, Fischer (Mindelheim) und Herten (I München) im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Körber (Anabach) und Vogt (Nürn⸗ berg) im 13. Inf. Regt. Franz Joseph I., Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn, Hehr und Hausmann (I München) im 15. Inf. Re t. König Friedrich August von Sachsen, Barthels (II München), Rückerl, Scheufele, Wenke (I München), Berger (Regensburg), Burger (Straubing), Koller (Augsburg) und Gatterbauer (1 München) im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdi⸗ nand von Toskang, Leipold (Würzburg) im 17. Inf. Regt. Orff, Unger (Landau) und Todt (I München) im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Staupendahl (Erlangen), Stetter und Horst ( München) im 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel III. von Italien, Leys er (Zweibrücken) im 22. Inf. Regt., Faltin (Würzburg) im 23. Inf. Regt., Schnizlein (Augsburg) im 2. Jägerbat., die Vizewachtmeister Böcking (Zweibrücken) im 5. Chev. Ra.. Sbehe⸗ riedrich von Oesterreich, Tregler
““ ed,
Rosenheim) un ebs (Nürnberg) im 6. Chev. Regt. Prin
lbrecht von Preuß Offermann (Augsburg) und 88 Pirn (1 München) im 4. Feldart. Regt. König, Ronde (Zweibrücken) im 5. Feldart. Reat. König Alfons XIII. von Spanien, Zoepffel und Mezger (I. München) im 7. Feldart. Regt. Prinz⸗ Regent Luitpold, Boese (1 München) im 9. Feldart. Regt., die Vizefeldwebel Hadamczik und Schauer (I München), Malterer (Amberg) und v. Heckel (1 München) im 1. Fußart. Regt. vakant Bothmer, Seefried, (Nürnberg) und Weis (I München) im 2. Fußart.
Regt., Schulz (I München) und Streng (Weilheim) im 3. Pion. Bat., Kellein (Dillingen) im Eisenbahnbat., den — Rion.
I München) im 1. Trainbat., in der Landw. 1. Aufgebots die Vize⸗ (ege⸗ Moßmann (Erlangen) in der Inf. unds Ginkel (Lu⸗ wigshafen) im Eisenbahnbat., im Sanitätskorps: im aktiven Heere: am 25. d. M. den Unterarzt Dr. Zirke!] des 9. Inf. Regts. Wrede zum Assist. Arzt in diesem Regt. zu befördern; im Beurlaubten⸗ stande am 25. d. M. den Abschied zu bewilligen: den Stabsärzten Dr. Schneider (Aschaffenburg) Dr. Kemmler, 1 Res., Dr. Schweickert (Ludwigshafen), Dr. Sing (Mindelheim), Dr. Mosen⸗ thal, Dr. Gerson und Dr. Lorenz (Hof), Dr. Schlagermann E und Dr. Baume ister (Aschaffenburg) von der Landw. 1. Aufgebots, Dr. Kiefer (Nürnberg) und Dr. Wendland (Würz⸗ burg) von der Landw. 2. Aufgebots, den Oberärzten Dr. Bernard Kaiserslautern) und Dr. Alsen (Hof) von der Res. und Dr. Floer Hof) von der Landw. 1. Aufgebots, sämtlichen mit der Er⸗ aubnis zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, dann den Stabsärzten Dr. Lange und Dr. Heß (Hof) von der Landw. 1. Aufgebots,
Dr. Leiser (Neustadt a. d. H.) vor 2 9 ben von der Landw. Feldart. 2 Aufgebots, den Oberlts. O 1 eeheh f v; .
berärzten Kandt (Hof) von der Res., Dr. Hager (Bamberg), Dr. Ellinger (Hof) und Hauser (II München) von der ” 1. Aufnebots, Dr. Breuer (Landau), Br. Rosenblatt (Hof), Dr. Wüllmers (Aschaffenburg), Dr. Danzer (II München), Dr. Bauer (Bagyreuth), Dr. Benischek (Mindelheim), Dr. Stein⸗ hauser (Ansbach) und Dr. Jacob (Landau) von der Landw. zu Assist. Aerzten in der Res. die Unter⸗ (Erzangen), Dr. Schmidt, Dr. Scherrer, Mühl⸗ d L eb (I München) und Keller (Würzburg). *
Königlich Sächsische Armee.
Offitiere, Fähnriche usw. 22 Juni. Sonnenkalb, Königl, preuß. Lt. der Res. a. D., zuletzt in der Res. des Inf. Regts. von Wittich (3. Kurhess) Nr. 83, in der Armee, und zwar als Lt. der Res. des 2. Jägerbats. Nr. 13, mit einem Patent vom 18. April Saed eesae ee
„Juni. Böhringer, Lt. im 1. Pion. Bat. Nr. 12, mit dem 30. Juni d. J. von dem Kommando zur Dienstleistung beim 2. Trainbat. Nr. 19 enthoben.
26. Juni. Mörle, Heynisch, Oberlt. im 2. Hus. Regt.
Nr. 19, vom 1. Juli d. J. ab auf ein weiteres Jahr ohne Gehalt
beurlaubt. Beamte der Militärverwaltung.
Durch Allerhöchsten Beschluß. 19. Juni. Mäge Oberzahlmstr. im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. 898 Württemberg, bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungsrat verliehen.
urch Verfügung des Generalkommandos. Die Ober⸗ zahlmeister: Otto von der 1I. Abteil. 3. Feldart. Regts. Nr. 32, e ct. 68 88 Fil. Regts. 38 105 8 ebm II. von rttemberg, Koeßler vom III. zum II. Bat. 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, — versetzt 3
felge
r
1. Train-
Landtag.
Southport eine Rede
Nichlamtliches.
Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 3. Juli.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zͤol
und Steuerwesen und für Justizwesen, fur Zoll⸗ und Steuer wesen und fuͤr Handel und Verkehr sowie für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen hielten heute nachmittag
Sitzungen.
Betreffs der Ermittlungen im gerichtlichen Für⸗ sorgeerziehungsverfahren über den geistigen und körperlichen Gesundheitszustand des Minderjährigen hat der Justizminister unterm 24. Juni d. J. eine al⸗ gemeine Verfügung erlassen, die, wie folgt, lautet:
Bei der Ausführung der Fürsorgeerziehung wird der Erfolg d Erziehungswerkes wesentlich bedingt durch die richtige neörfalg 18 ersten Erziehungsstelle. Um eine solche treffen zu können, ist es für die mit der Ausführung der Fürsorgeerziehung betrauten Kommunal⸗ verbände von Wichtigkeit, auf Grund zuverlässiger Unterlagen über den geistigen und körperlichen Gesundheitszustand des zur Fürsorge⸗ b überwiesenen Mir derjährigen rechtzeitig unterrichtet zu
erden.
In Fällen, in denen geistige oder körperliche Verwahrlosung d Anordnung der Fürsorgeerziehung erforderlich macht, wird das der. mundschaftsgericht sich in Gemäßheit des § 3 F⸗E.⸗G. der Fest⸗ stellung des geistigen und körperlichen Gesundheitszustandes des Minderjährigen unterziehen müssen. Die Kommunalverbände können daher in diesen Fällen das für ihre Entschließung erforderliche Material den die Fürsorgeerziehung anordnenden Beschlüssen ent⸗ nehmen. In den zahlreichen übrigen Fällen sind die Vormundschafte⸗ gerichte zwar in der Lage, ohne vorherige Feststellung des Gesund⸗ heitszustandes des Minderjährigen die Farsorgeerziehung anzu⸗ ordnen. Mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung, welche die Kom⸗ munalverbände einer zuverlässigen und rechtzeitigen Erforschung des Gesundheitszustandes der zur Fürsorgeerziehung Ueberwiesenen mit Recht beimessen, muß ich es jedoch als erwünscht bezeichnen, daß auch in denjenigen Fällen, in welchen es die Beschlußfassung über die Fürsorgeerziehung an sich nicht erfordert, die Vormundschaftsgerichte ihre Ermittlungen auf die Gesundheitsverhältnisse des Minder⸗ jährigen ausdehnen. Hierdurch dürfen indessen weer der Staats⸗ kasse Kosten erwachsen, die nach § 15 F.⸗E.⸗G. der Kommunal⸗ verband zu tragen hat, noch darf dadurch eine Verzögerung des gerichtlichen Verfahrens eintreten. Demgemäß wird es Aufgabe der Vormundschaftsgerichte sein, auch in den zuletzt bezeichneten Fällen die Vernehmung der Auskunftspersonen, die nach den gesetzlichen Vor⸗
schriften gehört werden müssen oder aus anderen Gründen tatsächlich
vernommen werden, auf die Gesundheitsverhältnisse des Minder⸗ jährigen in geistiger und körperlicher Beziehung zu erstrecken und dabei die bezeichneten Personen über die Vergangenheit des Minderjährigen, namentlich über etwaige Erkrankungen und Verletzungen, über be⸗ sonders auffällige Erscheinungen in seinem Verhalten, über das Maß seiner Schulleistungen sowie über die in seiner Familie etwa erblichen Leiden zu hören und das Er ebnis aktenkundi zu machen. 88 v1“
ist S. M. Flußkbt. Kiating gegangen.
Laut Meldung des „W. T. B.“ „Vaterland“ gestern von Suifu nach
Oesterreich⸗Ungarn. ““
Im österreichischen Abgeordnetenhause klagten gestern, „W. T. B.“ zufolge, die slavischen Redner bei den Verhandlungen über den Dringlichkeitsantrag, betreffend die Minoritätsschulen, über geradezu skandalöse Zustände in den slavischen Schulen jener Gebiete, wo die Deutschen in der Mehrheit sind, und verlangten eine gesetzliche Regelung dieser Frage. Der Abg. Herold wies die Beschwerden der Tschechen als unbegründet zurück.
Im Einlaufe befand sich eine Interpellation des Sozial⸗ demokraten Doetsch über die Behandlung der österreichi⸗ schen Staatsbürger in Preußen und neun sozial⸗
In einem wird sofortige
demokratische heh Verhandlung des handelspolitischen E rmächtigungs⸗
gesetzes verlangt, ein anderer betrifft die Einberufung des böhmischen Landtages spätestens im Monat u16 bei gleichzeitiger Unterbreitung der Vorlage über das all⸗ gemeine gleiche Wahlrecht für den böhmischen
Großbritannien und Irland. Der öö hat gestern abend in 1 gehalten, in der er, „W. T. B.“ zufolge ausführte: 88
Auf der ganzen Welt hat niemand mehr Grund, eine Abrüstun und ein Aufhören des unglückseligen und aufreibenden Eenbeüstang innerhalb der sogenannten Kulturwelt zu wünschen, als diejenigen, die jetzt für die Regierung verantwortlich sind. Aber mittler⸗ weile fühlen wir, wenn wir unsere heimische oder äußere Reichslage betrachten, daß wir unsere Vorherrschaft zur See nicht aufgeben dürfen. Für die Sicherung des Fortbestandes unseres Reiches ist unsere Sermacht eine Lebensfrage. Diese Sicher⸗ heit wird zur Zeit vermindert nicht gerade durch eine ab⸗ sichtliche Feindseligkeit, aber doch durch die natürliche Ent⸗ wicklung anderer Nationen. In den letzten Monaten sind uns von unseren Mituntertanen aus allen Tellen der Welt Kund⸗ gebungen zugegangen, die besagen, daß sie sich nicht nur der Not⸗ wendigkeit einer Bereitstellung der gemeinsamen Bedürfnisse bewußt seien, sondern auch, daß sie freudig an den Schwierigkeiten und Lasten teilnehmen wollen. Dem Resultat der gemeinsamen Beratungen auf der bevorstehenden Reichsverteidigungskonferenz sehen 8 mit
Zuversicht entgegen.
Schließlich sagte der Minister, der hauptsächlich über das Budget sprach, die Entscheidung zwischen depesa gacg, ühfs und dem Hause der Lords werde die Parole bei den nächsten
Wahlen sein. Frankreich.
„ Die Deputiertenkammer setzte gestern die Debatte über die Interpellationen, betreffht ges ale. e
Politik, fort.
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ schllderte der Abg. Jaurds die Leiden der arbeitenden Klassen und sagte, diese Klassen verlören nach und nach das Vertrauen zur Republ ik. Das Proletariat müsse mache genug werden, um die Aufrechterhaltung des Friezens zu sichern. Jauroz sprach dann von dem bevorstehenden La des Kaisers von Rußland und sagte, er wolle gern erklären, daß die Zusammenkünfte von Staatsoberhäuptern, wer sie auch seien, zur Aufrechterhaltung des Friedens beitragen könnten. Es würde unrecht sein, die ganze Mizbilligung der Völter auf einem Haupt lasten zu lassen. Wie würde man aber Abdul Hamid empfangen haben, wenn er eine Reise durch Europa in dem Augenblick unternommen hätte, als das Blut der Armenier floß? Jauroͤs wies
—
rechterhaltung des internationalen Fri dens beigetragen hat.
bace auf den in England erhobenen Widerspruch
egen den Besuch des
Kaisers von Rußland hin und sagte, das Schiff des mörderischen Zarismus werde gezwungen sein, um Cowes herumzustreifen.
— Nachdem der Präsident Brisson gegen diese Worte Jaurd;
Einspruch erhoben hatte, ergriff der Minister Pichon das Wort und
erklärte unter dem Beifall aller Seiten des Hauses, ausgenommen der Sozialisten: „Der Minister des Aeußern kann derartige Worte nich
t ohne den lebhaftesten Widerspruch lassen, und da Sie das Beispiel
Englands angeführt haben, werde ich so antworten, wie der englische
Unterstaatssekretär unter ähnlichen Umständen im englischen Unterhause einem Sozialisten geantwortet hat: Der Kaiser von Rußland wird in unserem Lande als Verbündeter empfangen werden, der ebenso der Freund Frankreichs wie ein Herrscher ist, der wirksam zur Auf.
eb⸗ hafter Beifall auf allen Bänken, ausgenommen bei der äußersten Linken, die sich in heftigen Ausdrücken gegen den Kaiser von Ruß⸗ land erging.) — Der Abg. Jaurds erklärte darauf, er habe nur ge⸗ wollt, daß die Russen, die sich für die Freiheit opferten, erführen, daß ihr Heroismus nicht verkannt werde. Hierauf wandte er sich der inneren Politik zu und führte aus, die Sozialisten seien bereit, an jeder ernsten Reform mit warbeiten, welche die Radikalen vorschlagen würden. — Der Abg. Dejeante (Sozialist) tadelte die Regierung wegen der Gewalttätigkeiten, welche die Poltzei bei der Kundgebung am 24. Mai sich habe zu Schulden kommen lassen. — Der Abg. Ferdinand Buisson (Sozialistisch⸗Radikal) beklagte sich darüber,
8. die Regierung Beamte wegen eines Meinungsvergehens gestraft habe,
und bat sie, den bestraften Beamten die Amnestie nicht zu ver⸗ weigern. 1““ 8
Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Türkei.
Auf der Pforte eingelaufene Telegramme melden, „W. T. B.“ zufolge, den Beginn einer Massenauswande⸗
rung von Armeniern aus dem gesamten Gebiet Ciliciens
und anderen Teilen Kleinasiens. Die Regierung erwägt
schleunige Gegenmaßregeln. Amerika.
Die Vereinigten Staaten haben, „W. T. B.“ zufolge, der chinesischen Regierung den Einspruch Amerikas gegen das russisch⸗chinesische Abkommen über die Verwaltung in den an der ostmandschurischen Eisenbahn gelegenen Ort⸗ schaften angekündigt. Der Protest bezieht sich unter anderem auf die Abschaffung des Rechts der Exterritorialität, das die Mächte genießen. Als ebenso bedenklich wird es bezeichnet, daß das Abkommen Rußland eine vorherrschende Stellung in den mandschurischen Angelegenheiten gewähre.
— Der amerikanische Senat hat nach einer Meldung
des „W. T. B.“ als Amendement zum Tarifgesetz die
88 8 88
Korpora G genommen
“ Asten. .
Die persische Regierung hat gestern einen Erlaß ver⸗ öffentlicht, in dem es, der „Frankfurter Zeitung“ zufolge, heißt:
Der Schah gab dem Lande eine Verfassung, aber Feinde der Ver⸗ fassung haben fremde Räuber, Georgier, Kaukasier und Armenier ins Land gerufen, die es in die Anarchie stürzen wollen. Sie rücken jetzt von allen Seiten gegen Teheran heran. Die Regierung wird die Stadt und ihre Einwohner mit allen Mitteln verteidigen und jeden bestrafen, der den Revolutionären hilft. Deshalb wird das Kriegsrecht erklärt. Jeder Versuch zum Aufruhr wird im Keime erstickt werden. Die Regierung lehnt für alle etwaigen Vorkommnisse die Verant⸗ wortung ab. “
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ drohen die Aityussi in Sefru einzufallen, infolgedessen ersuchten die Bewohner der Stadt den Machsen um seinen Beistand. Dieser forderte die Mahalla der Beni Mter auf, nach Sefru zu gehen; ihr Kommandant aber weigerte sich, indem er erklärte, er könnte das Gebiet der Beni Mter aus Furcht vor einem Aufstande nicht verlassen. .
Einer Depesche der „Kölnischen Zeitung“ zufolge ist am 29. Juni in Fes die Nachricht eingetroffen, daß der Roghi die Bergstämme von Branes und die Jsul, die bisher stets auf seiner Seite gestanden hatten, aber letzthin von ihm abge⸗ fallen waren, angegriffen habe, aber mit großen Verlusten zurückgeschlagen worden sei.
Parlamentarische Nachrichten. 8
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tags befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (274.) Sitzung des 98ae welcher der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben, der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten von Arnim und der Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow beiwohnten, stand zur zweiten Lesung der Gesetz⸗ entwurf über den wischenhandel des Reichs mit Branntwein (Rohspiritusmonopol).
Die 32. (Finanz⸗) Kommission hat die Vorlage abgelehnt und an deren Stelle ein neues Branntweinsteuergesetz an⸗ und dem Reichstage zur Annahme empfohlen, wonach as Kontingent für 1907/08 auf 10 Jahre in Geltung bleiben soll, die Verbrauchsabgabe (§ 2) von der Kontingentsmenge 1,05 (jetzt 0,50), von dem darüber hinaus hergestellten Alkohol für das Liter 1,25 ℳ (jetzt 0,70) beträgt (unter Ermäßigung für die Obst⸗ und Hefebrennereien). Damit wird die sog. „Liebesgabe“ von 20 ℳ festgelegt. Die linksliberale Fraktionsgemeinschaft (Abgg. Wiemer u. Gen.) beantragte, die Verbrauchsabgabe innerhalb des Kontingents auf 1,10 ℳ, vom 1. Oktober 1914 ab auf 1,15 ℳ, vom 1. Oktober 1919 ab auf 1,20 ℳ festzusetzen und das Kon⸗ tingent von 1907/08 nur bis 1913 in Geltung zu lassen; die Abgg. Sieg und Genossen (nl.) wollen die Verbrauchsabgabe innerhalb des Kontingents auf 1,10, vom 1. Oktober 1912 ab auf 1,15, vom 1. Oktober 1915 ab auf 1,18 ℳ und den Satz für den Alkohol außerhalb des Kontingents auf 1,30 ℳ normieren.
Von dem Referenten Abg. Nehbel (dkons.) sind außer⸗ hen. zahlreiche, mehr redaktionelle Amendements eingebracht worden.
Die Diskussion wurde gemeinsam über die §8 1 —23 (Verbrauchsabgabe) eröffnet.
Berichterstatter Abg. Nehbel (dkons.): Dle wesentlichste Aenderung der Kommission ist die Ausschaltung des Monopols; dafür hat die Kommission ein neues Branntweinsteuergesetz ausgearbeitet, das höhere finanzielle Erträge bringen soll; sie war der Ansicht, daß die bis⸗ herige Steuer unzureichend sei und erheblich höhere Einnahmen bringen müsse. Es waren dabei sowohl die Interessen des Reichs wie die wirtschaftlichen Interessen des Brennereigewerbes zu be⸗ achten, und es wurde deshalb die Betriebsauflage eingeführt,
die dem Gewerbe den Schutz bietet, ohne den es nicht bestehen kann.
Die Verbrauchsabgabe ist unter Aufrechterhaltung des Kontingents erhöht worden. Die sogenannte Liebesgabe ist eine notwendige Begleiterscheinung, um die steuerliche Ueberlastung und die Produktions⸗ kosten der kleineren Beennereien zu decken. Die von mir noch ein⸗ gebrachten Abänderungsanträge sind Verbesserungen, haben aber wenig materielle Bedeutung. 1
Abg. Dr. Weber (nl.): Je mehr die Kommissionsbeschlüsse werden bekannt werden, desto größer wird der Schrecken über die Folgen sein. Meine Freunde waren für den Gedanken des Monopols, weil dieses die verschiedenen Interessen im Gewerbe, die seit der
bedauern deshalb lebhaft, daß der Gedanke des Monopols nicht gut⸗ geheißen und weiter durchgearbeitet worden ist. Keiner meiner Freunde kann aus sachlichen Bedenken auf den Boden der Kommissions orlage treten; deren Bestimmungen sind so einschneidend, daß man bei dem besten Willen nicht dafür sein kann. Als die Liebesgabe 1887 geschaffen wurde, lagen die Verhältnisse ganz anders als heute; damals war die Ein⸗ führung des Kontingents durchaus notwendig, heute aber ist die Liebes⸗
gesetzten Konferenz keine Vertreter entsenden sollte.
Branntweinbesteuerung von 1887 aufeinanderstoßen, ausgleicht, und sie
gabe zum mindesten in der bisherigen Höhe nicht mehr zu rechtfertigen.
der Konsum hat zugenommen, und die Rentabilität des Ge⸗ werbes ist günstiger geworden. Beim Brausteuergesetz hat das Zentrum unseren Vorschlag, den Kleinbrauereien den Konkurrenz⸗ kampf izu erleichtern, abgelehnt. Ein solcher Schutz des Brauereigewerbes wäre aber gerade gegenüber der Koakurrenz des Brenneresgewerbes nötig gewesen. In dieser Vorlage hier ist zu Zwecken solchen Schutzes das Brennrecht eingeführt worden, um Neugründungen von Brennereien zu erschweren, aber es ist so ausgestaltet worden, daß es gar nicht möglich ist, neue Brennereien zu gründen. Es kann nicht Aufgabe der Gesetz⸗ gebung sein, das Entstehen neuer Betriebe ganz zu ver⸗ bindern. Bei der Finanznot des Reichs lag ein starker Anreiz vor, die Liebesgabe im § 2 herabzusetzen, von der noch vor kurzem selbst ein konservativer Abgeordneter sagte, daß die Liebesgabe selbst für die landwirtschaftlichen Brenner nicht mehr veon besonderer Bedeutung sei. Dann sollte man sie eben beseitigen, und das Monopol des Reichs hätte sie beseitigen können. Die Rechte und das Zentrum haben aber die Liebesgabe noch verstärkt. Man wirft den liberalen Parteien, besonders auch der meinigen, vor, daß sie dem Brennereigewerbe den Schutz nicht gewähren wollten, aber nirgends in einem Steuer⸗ gesetz findet sich eine solche Bestimmung. Durch den Antrag Sieg zum § 2 haben wir den Weg gewiesen, der auch den Intentionen der Süddeutschen, deren Verhältnisse allerdings anders sind als diejenigen in Norddeutschland, entspricht. Wir glauben, daß eine Spannung von 12 ℳ auch für die süddeutschen Brenner genügt. Nun ist neben diesem Kontingent und neben diesem Brennrecht ein Gedanke in das Gesetz hineingebracht worden, der geradezu ein Privileg für die Zentrale für Splritusverwertung enthält. Dies ist der § 69a, der von der Denaturierungspflicht handelt. Dieser Gedanke ist außerordentlich geschickt gefaßt. Nun ist ja anzuerkennen, daß die Spirituszentrale früher dem Gewerbe große Vorteile gebracht hat, aber andererseits steht diesen Vorteilen der Umstand gegenüber, daß dieses Syndikat wie kein anderes Syndikat im Deutschen Reiche seine Macht ausgenutzt hat im Interesse der in ihm vereinigten Produzenten, in einer Weise, die im ganzen deutschen Reiche auf das allerunangenehmste empfunden wird. Im Jahre 1907 ist die Zentrale wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt worden, und vor etwa 6 Wochen wurde sie vom preußischen Kammer⸗ gericht verurteilt, weil ihr Geschäftsgebahren gegen die guten Sitten verstoßen hat. Ich lege diese Urieile auf den Tisch des Hauses nieder. Nun wird gerade durch den § 69 a das Syndikat in einer Weise gestärkt, daß ihm kein Mensch auf den Leib rücken kann. Wenn man die Verträge der Spiritus⸗ zentrale sich ansieht, die sie mit ihren Abnehmern schließt, und wenn man sieht, wie die Zentrale dadurch immer mehr in eine Monopol⸗ stellang einrückt, so muß auch den Herren von der Rechten und vom Zentrum ein gewisses Gefühl des Grausens kommen. Durch diese Lieferungsverträge sind die Abnehmer der Spirituszentrale auf Gnade und Ungnade überliefert. Ich lege auch diefe rigorosen Kauf⸗ bedingungen auf den Tisch des Hauses nieder. Nach der Ansicht meiner politischen Freunde müßte die Vorherrschaft des Syndikats nicht gefördert, sondern zum mindesten eingeschränkt werden. Auch den Herren vom Zentrum und von der Rechten kann doch nicht daran gelegen sein, dieses Syndikat reichsgesetzlich ein für allemal fest⸗ zulegen. Die Spirituszentrale hat 85 % der Gesamtproduktion in Spiritus in sich vereinigt. Nur noch 15 % der Alkoholproduktion im Deutschen Reiche ist sozusagen ringfrei. Neuerdings hat es die Zentrale unternommen, unter Umgehung des Zwischenhandels direkt mit dem Klein⸗ verkehr in Verbindung zu treten. Uns muß doch daran liegen, den Mittelstand existenzfähig zu erhalten. Durch die Bestimmungen des § 69a über den Denaturterungszwang wird für die Zentrale die Mög⸗ lichkeit geboten, die Preise des Trinkbranntweins so zu gestalten, wie es ihr paßt, und das müssen wir auf das schärsste perhorreszieren. Gewiß stebt auf der anderen Seite die billige Produktion von Brenn⸗ spiritus. Diese Möglichkeit wäre aber auch mit der Denaturjerungs⸗ prämie gegeben. Durch den § 69 a werden sämtliche Outsider ausge⸗ schaltet und in verschleierter Form ein Privatmonopol fertig gebracht. Sie liefern damit die ganze Spiritus verarbeitende Industrie, die chemischen Fabriken, auf Gnade und Ungnade der Spirituszentrale aus. Neue Brennereien zu errichten wird nach dem neuen Gesetz fast unmöglich sein. Für die Industrie bedeutet das Gesetz eine S für die Landwirtschaft eine schwere Schädigung in dem Moment, wo reicher Boden eine Brennerei erheischt, und dadurch wird auch die Viehzucht geschädigt. . 8
(Schluß des Blattes.)
Nr. 27 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 2. Juli, hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ernennungen; Ermächtigungen zur Vor⸗ nahme von Zivilstandsbandlungen; Exequaturerteilungen. — Aus⸗ wanderungswesen: Fortführung des Geschäftsbetriebs eines verstorbenen Auswanderungsunternehmers. — Finanzwesen: Personalveränderung bei der Verwaltung des Reichskriegsschatzes. — Maß⸗ und Gewichts⸗ wesen: Zulassung von Systemen von Elektrizitätszählern zur Be⸗ glaubigung durch die Elektrischen Prüfämter. — Polizeiwesen: Aus⸗ weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Statistik und Volkswirtschaft.
8 Zur Arbeiterbewegung. 114““
Die Schlosser von SrehSt sind, der „Voss. Ztg.“ zufolge, in eine Lohnbewegung eingetreten und fordern neben einer Verkürzung der Arbeitszeit einen Mindestlohn von 60 ₰ für die Stunde. Angesichts der ungünstigen Lage sind die Gesellen zu Ver⸗ handlungen mit den Arbeitgebern bereit. Eine Kommission soll mit diesen verhandeln.
Der Ausstand der Leipziger Asphhaltarbeiter und Papp⸗ decker (vgl. Nr. 152 d. Bl.) wurde, wie dasselbe Blatt erfährt, gestern beendet. Die Arbeitgeber erhöhten den Stundenlohn um 3 ₰. Auf den erstrebten Abschluß eines Tarifes mußten die Arbeiter jedoch verzichten.
In Marseille ist es gestern, wie „W. T. B.“ meldet, zwischen Ausständigen und eingeschriebenen Seeleuten, die arbeiteten, zu einem Zusammenstoß gekommen. Ein Kohlenträger und ein Heiter wurden schwer verletzt. In der Nacht und am Morgen sind eine Anzahl Dampfer abgegangen, weitere sind Mittags gefolgt.
(Vgl. Nr. 153 d. Bl.)
Die Liebesgabe war 1887 auch nur als vorübergehende Erscheinung zur Entschädigung für den Rückgang des Konsums gedacht, die Schäden des Gewerbes sind aber seitdem wettgemacht worden,
Aus Halifax (Neu⸗Schottland) wird dem „W. T. B.“ tele⸗ graphiert: Die vereinigten Minenarbeiter von Amerika machen bekannt, daß sie am nächsten Dienstag für die Kohlenminen der Dominion Coal Company, die 7000 Arbeiter beschäftigt, den Streik erklären werden, falls die Kompagnie zu der von den Minenarbeitern für Montag fest⸗ Die Kompagnie, die sich seit langem auf Unruhen vorbereitet hat, hat ihre Werke mit einem Zaun umgeben, auf dem eine Leitung für elektrische Ströme von 5 Volt Spannung befestigt ist.
(Wei „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Zweiten Beilage.)
Kunst und Wissenschaft.
„Vorgestern hat der Professor Dr. Hergesell⸗Straßburg, hiesigen Blättern zufolge, in Kiel Seiner Majestät dem Kaiser eingehend Vortrag über eine geplante Erforschung des nördlichen Polar⸗ gebiets mit Hilfe des Zeppelinschen Luftschiffes gehalten. An der Spitze dieses rein wissenschaftlichen Unternehmens, das mit einem für höchste Leistungsfähigkeit gebauten Luftschiffe ausgeführt werden soll, werden Graf Zeppelin und Professor Her⸗ 8enl ell, stehen. Als Stützpunkt für die einzelnen Fahrten ist die
roßbai an der Westküste von Spitzbergen in Aussicht genommen, die als Ankerplatz für das Zeppelin⸗Luftschiff von Professor Hergesell aus⸗ gewählt worden ist.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am Donnerstag, den 1. Juli, Nachmittags 5 Uhr, statutengemäß ihre öffentliche Sitzung zur Feier des Jahrestages ibres Stifters Leibniz, welcher als Vertreter des vorgeordneten Ministeriums der geistlichen, Unterrichts, und Medizinalangelegenheiten der Ministerial⸗ direktor, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Dr. Naumann, der Abteilungsdirigent, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Dr. Schmidt und der Oberlehrer Dr. Krüß beiwohnten. Den Vorsitz führte der beständige Sekretar der philosophisch⸗historischen Klasse, Geheime Regierungsrat Professor Dr. Vahlen, der die Sitzung mit einer Ansprache über Leibniz und Schleiermacher eröffnete. Dar⸗ auf hielten das bereits vor längerer Zeit eingetretene Mitglied, Wirk⸗ licher Geheimer Rat Professor Dr. Koch, der bisher durch Reisen im Auslande verhindert war, der Leibniz⸗Sitzung beizuwohnen, sowie⸗ ferner die beiden seit der Leibniz⸗Sitzung 1908 neu eingetretenen Mitglieder, Geheimer Bergrat Professor Dr. Liebisch und Professor Dr. Seler, ihre Antrittsreden, die von dem beständigen Sekretar der physikalisch⸗mathematischen Klasse, Geheimen Medizinalrat Professor Dr. Waldeyer, und dem beständigen Sekretar der philosophisch⸗historischen Klasse, Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Diels, beantwortet wurden. Daran schlossen sich Gedächtnisreden auf Eberhard Schrader von Professor Dr. Eduard Meyer, auf Richard Pischel von Professor Dr. Wilhelm Schulze. Weiter wurde verkündigt, daß die Akademie die von Seiner Majestät dem Kaiser und Koͤnig an Allerhöchstseinem Geburtsfeste im Jahre 1906 gestiftete Leibniz⸗Medaille in Gold den HH. Ernest Solvay in Brüssel und Geheimen Regierungsrat Dr. von Böttinger in Elberfeld verliehen habe, und die Medaille den beiden beliehenen Herren, welche an der Sitzung teilnahmen, durch den Vorsitzenden überreicht. Schließlich wurde über Preisangelegenheiten das folgende
mitgeteilt. 1 Akademische Preisaufgabe für 1909. In der Leibniz⸗Sitzung des Jahres 1906 hat die Akademie für das Jahr 1909 folgende Preisaufgabe gestellt: „Es sollen die Typen und Symbole der altorientalischen Kunst kritisch untersucht und ihre Verbreitung in Vorderasien und im v. der mykenischen und der phönikischen Kunst verfolgt werden.“ „Eine Beschränkung auf eine Anzahl der wichtigsten Symbole (z. B. geflügelte Sonnenscheibe, Sonne und Mond, Henkelkreum, ge⸗ krönte Gottheiten, Sphinx, Greif und die zahlreichen anderen Misch⸗ wesen und Flügelgestalten, Gottheiten, die auf Bergen oder Tieren stehen, wappenartige Anordnung von Tieren, nackte und bekleidete Göttin u. ä.) ist zulässig. Auch wird eine erschöpfende Sammlung alles in den Museen zerstreuten Materials nicht gefordert, wohl aber eine kritische Sichtung und Ordnung der wichtigsten Denk⸗ mäler, bei der die Umgestaltungen und die Verbreitung der Typen dargelegt, die Frage, welche Bedeutung sie bei den einzelnen Völkern gehabt haben, geprüft und ihr Ursprung nach Möglichkeit aufgehellt werden soll.“
Der ausgesetzte Preis betrug fünftausend Mark.
Darauf ist eine Bewerbungsschrift rechtzeitig eingegangen mit dem Mott⸗ „Man muß das Unmögliche wollen, um das Mögliche zu erreichen“.
Diese Arbeit hat die Aufgabe zunächst in ihrem ganzen Umfang zu lösen beabsichtigt, ist aber damit in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zum Abschluß gelangt, sodaß nur ein Teil dee ursprünglich geplanten Kapitel vorgelegt werden konnte. Den Grundstock der Arbeit bilden umfassende, systematisch geordnete Kataloge der Fabeltiere, der Astralsymbole, der Gottheiten auf Tieren, der Gottheiten oder Dämonen als Tierbezwinger, für die das umfangreiche und weit zerstreute, bisher publizierte Material aus Babylonien und Afsyrien, Persien, Syrien und Phönikien, Kleinasien (einschließlich der Chetiter) und Cypern sowie dem kretisch⸗mykenischen Gebiet vollständig ausgenutzt ist, ebenso die reichen Sammlungen der Berliner Museen; auch das ägyptische Material ist in weitem Umfang herangezogen. Diese Kataloge sind umsichtig und mit besonnener Kritik angelegt und sehr übersichtlich geordnet; sie suchen überall eine gesicherte chronologische Grundlage zu gewinnen, wofür in Babylonien die datierten Siegelabrücke auf Ton⸗ tafeln möglichst erschöpfend verwendet sind, und gewähren zugleich einen Einblick in die innere Entwicklung der Typen und ihrer Varia⸗ tionen und Umgestaltungen.
Von dem efebefingen Text liegt vollständig ausgearbeitet das zweite Kapitel (Astralsymbole, d. i. Sonne nebst geflügelter Sonnen⸗ scheibe, Mond, Stern) und größtenteils das erste Kapitel (Fabel⸗ tiere, d. i. Sphinx, die verschiedenen Typen des Greifen, Stiermensch) vor. Diese Kapitel zeigen eine volle Beherrschung des Materials und ein besonnenes und in der Regel zutreffendes Urteil; zahlreiche wichtige Einzelergebnisse sind gewonnen, und Bedeutung und Entwicklungs⸗ geschichte der einzelnen Typen ganz wesentlich geklärt, ihre Verbreitung und die daraus sich ergebenden geschichtlichen Folgerungen aufgehellt, einzelne Monumente neu und richtig gedeutet. So hat die Arbeit die wissenschaftliche Bearbeitung der ebenso verwickelten wie geschichtlich bedeutsamen Probleme, die an diese Symbole anknüpfen, für zwei be⸗ sonders wichtige Abschnitte durchgeführt und zugleich für die weitere Forschung auf diesem Gebiet eine gesicherte Grundlage geschaffen.
Damit ist die Absicht der Preisaufgabe im wesenlltde erfüllt. Da bei Stellung derselben eine nur teilweise Bearbeitung des um⸗ fangreichen Themas ausdrücklich für zulässig erklärt war und auch das Reglement für die akademischen Preiserteilungen (§ 4, 4) die Krönung einer Preisschrift gestattet, welche die gestellte Aufgabe nur teilweise löst, im übrigen aber preisfähig erscheint, so erkennt die Akademie dem Verfasser der Arbeit mit dem Motto „Man muß das Unmögliche wollen usw.“ den vollen Preis zu, mit der Maßgabe, daß für die Drucklegung (§ 6 des Reglements) zunächst nur das zweite Kapitel in Aussicht genommen wird.
Die nach Verkündung des vorstehenden Urteils vorgenommene Eröffnung des zugehörigen Namenszettels ergab als Verfasser der preisgekrönten Arbeit Herrn Dr. phil. Hugo Prinz, z. Zt. Stipendiaten
des Kaiserlichen Archäologischen Instituts. “
Preisaufgabe der Charlotten⸗Stiftung.
Nach dem Statut der von Frau Cbarlotte Stiepel, ge 6 Fre in von Hohffgarten, errichteten Charlotten⸗Stiftung für Philologie wird
am heutigen Tage eine neue Aufgabe von der ständigen Kommission