1909 / 155 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Jul 1909 18:00:01 GMT) scan diff

““ 1.“

von Interessenten für ihr Portemonnaie. Was einen wundernehmen muß, ist, daß die verbündeten Regierungen das alles mitmachen, so⸗ daß das Vertrauen, das im Volke ganz unverdientermaßen zu den verbündeten Regierungen noch besteht, erschüttert wird. Haben wir denn überhaupt noch eine Regierung? Wir können singen: Wir haben keinen Kanzler mehr. Haben Sie in dieser Debatte schon einen Vertreter der verbündeten Regierungen gehört zu dem Entwurf, der unendlich viel schlechter ist als der von ihnen elngebrachte? Wenn noch etwas Gutes an dieser Sorte von Gesetzgeberei ist, so ist es dies, daß es in weiten Kreisen des Volkes tagen muß, daß man merkt, es gibt keinen Schutz mehr bei den verbündeten Regierungen gegen die Ver⸗ gewaltigung des Volkes.

Steaatssekretär des Reichsschatzamts Sydow:

Meine Herren! Die Erregung des Herrn Vorredners soll mich nicht aus meiner Ruhe herausbringen. (Heiterkeit, Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Der Herr Vorredner hat gefragt, weshalb die Regierung in der Debatte bisher nicht das Wort genommen habe. Die Antwort ist: weil hier ein Entwurf der Kommission vorliegt, kein Regierungsentwurf. (Lachen links.) Es ist ganz bekannt, daß die Regierungen in erster Linie den Monopolentwurf befürwortet und für besser gehalten haben (sehr richtig! rechts); aber von keiner Seite ist der Monopolentwurf so scharf bekämpft worden wie von den Parteigenossen des Herrn Abg. Gothein. (Sehr richtig! rechts.) Wenn seine Freunde damals mit den Nattionalliberalen in der Kommission für den Regierungsentwurf eingetreten wären, ich glaube er wäre zur Annahme gelangt. (Sehr richtig! rechts. Zuruf bei den Nationalliberalen.) Ich sage, wenn die Freunde des Herrn Gothein, so wie es die Herrrn von der nationalliberalen Partei getan haben, für den Monopolentwurf eingetreten wären, wäre er angenommen worden. Ich weiß also nicht, wie ich es bezelchnen soll, daß jetzt von seiten des Herrn Abgeordneten Gothein der Vorwurf gegen die Re⸗ gierung erhoben wird, daß sie die Monopolvorlage nicht aufrecht er⸗ halte. (Bravo! rechts. Zurufe links.)

Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.): Der Abg. Gothein hat mit

keinem Tone ein Bedauern darüber ausgesprochen, daß das Monopol

efallen ist. Wir haben gegen dasselbe noch heute dieselben Bedenken.

Pie Liebesgabe ist das Ungerechteste und Widersinnigste, was die agrarische Sonderpolitik ausgebrütet hat.

Abg. Bruhn (Rp.) wendet sich gegen den Vorredner, bleibt aber bei dem andauernden Lärm und den fortwährenden Schlußrufen auch von der Rechten unverständlich. (Der Präsident Graf zu Stol⸗ berg läutet fortwährend und bittet um Ruhe.) Der Redner sucht nachzuweisen, daß die Freisinnigen die Liebesgabe jetzt für im Prinzip berechtigt anerkannt hätten. 1“ 8

Damit schließt die Diskussion.

In der Abstimmung wird zunächst § 1 gegen die Stimmen der Linken und der Nationalliberalen angenommen.

Zu § 2 werden die Anträge Wiemer und Sieg ab⸗ Klehnt. 2 nach den Kommissionsanträgen in namentlicher

bstimmung mit 207 gegen 143 Stimmen angenommen; 6 Mitglieder enthalten sich der Abstimmung. Die weiteren 88 3—14 werden von derselben Mehrheit unter fortdauernden

ufen von der äußersten Linken: Schnapsblock! Schnapsblock! angenommen. b

Zu § 15 (Abfindungsbrennereien) ist von dem Abg. Dr. Roesicke (dkons.) und anderseits von den Abgg. Weber und Fhrmann (nl.) beantragt, die Höchstgrenze für die zur Ab⸗

ndung zulässigen Kleinbrennereien von 20 auf 50 hl zu er⸗ höhen; außerdem ist über den Antrag Weber namentliche Ab⸗ stimmung beantragt. 1 Als das Haus zur Abstimmung über den § 15 schreiten wil, verlangt das Wort der

Scteaatssekretär des Reichsschatzamts Sydow: Meine Herren! Ich bedaure, daß ich Ihre Aufmerksamkeit hier für eine Detailfrage in Anspruch nehmen muß; ich halte sie aber für wichtig genug, um dazu das Wort zu nehmen. Es ist zu § 15 beantragt, die Grenze, bis zu welcher Abfindungsbrennereien zugelassen werden können, von 20 hl Alkoholerzeugung auf 50 hl heraufzusetzen. Der Antrag ist begründet worden mit der Rücksicht auf die kleinen Brennereien. Nun stehen die verbündeten Regierungen durchaus auf dem Standpunkt, den kleinen Brennereien noch Möglichkeit den Betrieb zu erleichtern. (Große Unruhe; lebhafte Zurufe von links: Standpunkt! Glpocke des Präsidenten. Der Klöppel zerbricht. Große Heiterkeit. Der Präsident wirft die unbrauchbar gewordene Glocke fort. Stür⸗ mische, andauernde Heiterkeit.) Präsident: Meine Herren, ich bitte um Ruhe! (Fortgesetzte Unruhe.) Ich sage, die verbündeten Regierungen stehen durchaus auf dem Standpunkt (Lebhafte Zwischenrufe bei den Sozialdemokraten: die stehen doch überhaupt nicht! Lebhafte Rufe rechts und in der Mitte: Ruhe!) Ich sage, die verbündeten Regierungen stehen auf dem Standpunkt (erneute Zwischenrufe von den Sozialdemokraten. Erneute Rufe rechts und in der Mitte: Ruhe!l), den kleinen Brennereien den Betrieb nach Möglichkeit zu erleichtern. (Glocke des Präsidenten.) Präsident: Meine Herren, ich bitte um Ruhe! (Bemüht sich, zu klingeln. Andauernde große Heiterkeit. Lebhafte Zurufe von den Soz.) Meine Herren, dieser Lärm entspricht nicht der Würde des Reichs⸗ tags! (Stürmischer Beifall rechts und in der Mitte. Zurufe von den Soz.) Ich bitte Sie, den Herrn Staatssekretär sprechen zu lassen! Meine Herren! Ich warte, bis Sie sich beruhigt haben; ich habe Zeit. Die Bestimmungen in dem § 2, Abs. 2 über die Verbrauchs⸗ abgabe, weiter die Vorschrift in dem jetzt vorliegenden § 15, die Bestimmungen ferner im § 28 über die Entrichtung der Ver⸗ brauchsabgaben nach dem niedrigeren Ahbzabensatze, im § 59 hinsichtlich der Befreiung von der Festsetzung eines Durchschnittsbrandes sind Bexweise für das Entgegenkommen gegenüber den kleinen Brennereien. Aber immerhin hat auch dieses Entgegenkommen seine Grenzen. Es darf nicht soweit getrieben werden, daß dadurch die Sicherheit der Kontrolle beeinträchtigt und den anderen, den Verschlußbrennereien,

Vorlage hinter dem bisherigen Höchstsatze von 75 hl zurückbleibt und die Grenze nicht höher zu setzen vorschlägt als 20 hl Alkohol. Wenn Sie die Grenze auf 50 hl annehmen, werden Sie den Verschluß⸗ brennereien die Konkurrenz nur erschweren. Die Abfindungsbrennereien können den Alkohol unter günstigeren Bedingungen produzieren, und die andern, die unter strengeren Bedingungen produzieren, werden gefährdet. Aus diesem Grunde haben die verbündeten Regierungen unter weltestgehender Berücksichtigung auch der landwirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse sich gezwungen gesehen, hier eine niedrigere Grenze ale bisher vorzusehen, und ich habe keinen Zweifel darüber, daß ein Heraufsetzen der Grenze auf 50 hl für die verbündeten Regierungen nicht annehmbar sein wird. (Hört! hört! rechts.) Ich ersuche Sie, die Grenze von 20 hl, wie vorgeschlagen, anzunehmen. Damit ist die Diskussion über § 15 wieder eröffnet.

Abg. Roesicke (e-,) spricht die Hoffnung aus, daß die ver⸗ bündeten Regierungen wenigstens einer Grenze von 30 hl zustimmen

werden, und modifiziert demgemäß seinen Antrag. Abg. Weber (nl.): Heute sind doch die Brennereien bis zu 75 hl

abfindungsfähig. Es sind auch Apparale erfunden worden, die die

Kontrolle ermöglichen. Ein Kommissar bestreitet das; es sei bei Abfindungsbrennereien,

die nicht unter amtlichem Verschluß ständen, technisch eine Unmöglichkeit.

Abg. Singer (Soz.): Es ist ein charakteristisches Zeichen für die Vertrautheit des Staatssekretärs mit dem Kommissionsvorschlag, daß er erst nach Schluß der Diskussion sich ju den Anträgen äußert und da mit ganz neuen Momenten kommt. Der Abg. Roesicke hat daraufhin seinen Antrag abgeändert; auch sonst ist man sich über die Tragweite der Anträge nicht einig. Dazu kommt, daß bi's jetzt nicht weniger als 83 Amendements zu der Kommissionsvorlage eingebracht sind. Ich beantrage daher die Zurückverweisung an die Kommission. Die Fülle der Anträge beweist lediglich, wie unreif die Vorlage ist. Dem Reichstage zuzumuten, so im Galopp Gesetze zu machen, über deren Inhalt man sich nicht einmal auf allen Seiten klar ist, entspricht, um ein heute gefallenes Wort zu wiederholen, nicht der Würde des Reichstags. Ein großer Teil der Anträge sammt von Mitgliedern der Mehrheit. Die Reichstagsmehrheit sollte sich doch überlegen, bis zu welcher Grenze sie dem Reichstage solche unerhörten Zumutungen machen will, die geradezu ein Skandal sind. (Der Präsident erklärt das Wort „Skandal“ für unparlamentarisch.) Im Interesse der Würde des Hauses gibt es aus diesem Dilemma gar keinen anderen Ausweg als die Zuruͤckverweisung an die Kommission. Solche Schauspiele dürfen

sich hier im Hause nicht wiederholen. 3 Der Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt. Abg. Gothein (fr. Vgg.) zur Geschäftsordnung: Ich will nur erklären, daß wir nur gegen die Zurückverweisung gestimmt haben, weil wir überzeugt sind, daß auch diese Kommissien nichts Besseres

machen wird. Aba. Dr. Weber (nl.) wendet sich gegen die Ausführungen des

Kommissars. Es handele sich lediglich um 40 000 hl, das sei das ganze landwirtschaftliche Interesse dabei.

Abg. Dr. Wiemer verzichtet auf das Wort.

Der Antrag Weber⸗Fuhrmann mit der Begrenzung von 50 hl wird in namentlicher Abstimmung mit 200 gegen 152 Stimmen bei einer Stimmenthaltung abgelehnt. er Antrag Roesicke (30 hl) wird angenommen dagegen stimmt auch die Reichspartei, während die Nationalliberalen dafür stimmen und in dieser Fassung der § 15.

Der Rest des ersten Abschnitts „Verbrauchsabgabe“ wird in der Kommissionsfassung angenommen.

Der zweite Abschnitt „Kontingent“ wird ohne Debatte unter Annahme einiger unerheblicher Anträge des Abg. Nehbel und Ablehnung einiger Anträge der Abgg. Weber⸗Fuhrmann angenommen.

Im dritten Abschnitt „Betriebsauflage“ wird ein An⸗ trag Weber auf weitere Herabsetzung der Betriebsauflage, die die Vorlage vorsieht, für die kleineren Brennereien unter 400 hl Erzeugung, in namentlicher Abstimmung mit 183 gegen 169 Stimmen abgelehnt.

Ein fernerer Antrag des Abg. Weber, die in der Vor⸗ lage ausgeschlossene Stundung der Betriebsauflage zuzulassen, und zwar gegen Sicherheitsbestellung auf 6 Monate und ohne Sicherheitsbestellung auf 3 Monate, wird, nachdem der Direktor h- 1citemt Kühn dem Antrag widersprochen hat, ab⸗ gelehnt.

Nach § 54 sollen aus den Einnahmen an Betriebsauflagen Vergütungen für den vollständig vergällten, für den mit anderen Mitteln als Essig unvollständig vergällten und für den exportierten Branntwein gezahlt werden. Nach § 107 der Kommissionsvorschläge sollen für die im Inland hergestellte Holtessigsäure für das Kilogramm wasserfreier Säure 40 erbrauchsabgabe an die Reichskasse gezahlt werden.

Die Abgg. Gerstenberger, Becker und Schwarze (Zentr.) beantragen die Herabsetzung auf 24 ₰.

Der Abg. Weber(nl.) hatte die Herabsetzung auf 20 beantragt, schließt sich aber jetzt dem Antrage auf 24 an und verweist u. a. auf die hohe Ausfuhr an Holzessig aus Hamburg zum Beweise, wie ungerechtfertigt es sei, eine solche blühende Industrie zu Gunsten des

Alkohols erschlagen zu wollen.

Preußischer Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim: 1 Meine Herren! Nur ein paar Worte zur Frage der Verwertung des Holzes durch Holzessigfabrikation. Als Leiter der preußischen Staatsforstverwaltung hätte ich auch ein Interesse daran, für die Verwertung des Holzes zur Essigfabrikation einzutreten. Die Ver⸗ wertung des Holzes erfreut sich aber einer so günstig aufsteigenden Konjunktur; wir haben überall steigende Preise, sodaß wirklich die Be⸗ fürchtung, daß eine Beeinträchtigung in der Holzverwertung dadurch eintreten kann, nicht begründet ist.

Ich bitte, den Antrag Gerstenberger abzulehnen.

Abg. Tr. Südekum (Soz.) bezeichnet diese Besteuerung des Holz⸗ essigs als ein Musterbeispiel agrarischer Fürsorge in diesem Fürsorge⸗

gesetz. Man würde die Holzessigindustrie einfach zugunsten der Spiritus⸗

wie durch das neue Gesetz. Das ist der Grund, warum die jetzige 1

116“

.“ 1X“ Abg. Schweickhardt (Südd. Volksp.) tritt für den Antrag Weber ein.

Ein württembergischer Bevollmächtigter zum Bundez.]

rat wendet sich gegen den Antrag Gerstenberger, während der

Abg. Schwarze⸗Lippstadt (Zentr.) diesen Antrag befürwortet.

Der Antrag Weber⸗Gerstenberger wird gegen die

Stimmen der Deutschkonservativen und der Reichspartei ange⸗ nommen.

Zu § 69a (Vergällungspflicht) bemerkt der .

Abg. Südekum (Soꝛ.) die Absicht dieses Paragrophen sei es, die Produktion an Trinkbranntwein hintanzuhalten. Nach den Worten des Abg. Roesicke beruhe in letzter Linie die Kultur Deutschlands auf den chronischen Alkoholikern und den notorischen Schnapsbrüdern. Die zarteste Blü'e dieser Auffassung sei § 69 a.

Abg. Weber (nl.) tritt nochmals für die völlige Streichung des § 69a, eventuell für seine Abschwächung zu Gunsten der gewerblichen Brennereien ein.

Abg. Dr. Roesicke (dkons.) wendet sich gegen die Ausführungen

des Abg. Südekum; er seinerseits habe nur von der Kultur des deutschen

Ackers gesprochen. 1b 69 a wird in namentlicher Abstimmung in der von

dem Referenten Abg. Nehbel beantragten abgeschwächten Fassung mit 181 gegen 166 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen

angenommen. Die §§ 77 und 102 werden ohne Debatte mit den Ahb⸗

änderungsanträgen Nehbel nach dem Kommissionsvorschlag angenommen.

Der VI. Abschnitt des Kommissionsvorschlags trifft „be⸗ sondere Vorschriften in den §§ 103 107. § 103 normiert die Einfuhrzölle für Liköre in Fässern auf 300 ℳ, für anderen Branntwein in shasern auf 225 ℳ, für Branntwein in anderen Behältnissen auf 300 ℳ, für Aether in Fässern auf 225 ℳ, für Aether in anderen Behältnissen auf 300 ℳ; ferner schreibt er für äther⸗ oder weingeisthaltige Riech⸗ mittel (Parfümerien) und Schönheitsmittel, für äther⸗ oder weingeisthaltige Kopf⸗, Mund⸗ und Zahnwasser, für Essenzen, Extrakte, Tinkturen und für wohlriechenden Essig 600 vor; für Essigsäure sollen 42 bezw. 78 für den Doppelzentner erhoben werden.

§ 103a enthält die von der Kommission beschlossene Be⸗ steuerung von Riech⸗ und Schönheitsmitteln.

Die Nationalliberalen beantragen die Streichung des § 103a, ebenso die Freisinnigen.

Der Abg. Graf Mielzynski (Pole) beantragt, dem 3 103 a hinzuzufügen: „Befreit von der Steuer sind 1) solche

ittel, welche auf Anordnung des Arztes in den Apotheken hergestellt werden; 2) verpackte Stücke oder Behälter, welche im Kleinverkaufspreise nicht mehr als 50 kosten.“

Abg. Dr. Burckhardt (wirtsch. Vgg.) beantragt eine etwas geringere Staffelung der Sätze.

Ein Antrag Nehbel will den Zollsatz für Parfümerien auf 350 festsetzen, die Zollsätze für Essigsäure von 42 und 78 auf 36 und 72 herabsetzen. 2

Abg. Ahlhorn beantragt die Ablehnung der Parfümeriesteuer.

Abg. Dr. Südekum (Soz.): Die exorbitant hohen Zollsätze für die Einfuhr fremder Parfümerieerzeugnisse sind durch nichts zu begründen. Sie richten sich in der Hauptsache gegen Frankreich. Es kann der Regierung doch nicht unbekannt sein, daß der Einfuhr deutscher Spiel⸗ waren durch Anträge im französischen Parlament außerordentliche Gefahren drohen, Anträge, die darauf zurückzuführen sind, daß man in Deutschland mit derAbsicht einer so enormen Parfümeriebesteuerung umgeht.

Auf Antrag Dietrich wird die Diskussion über § 103 mit der über § 103 a verbunden.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow:

Meine Herren! In § 103a wird Ihnen eine Besteuerung von Riechmitteln und Schönheitsmitteln vorgeschlagen, die sich auf den ersten Blick und wohl auch im Sinne der Antragsteller als eine Luxussteuer darstellt. Sie geht aber weit über das Maß einer Luxus⸗ steuer hinaus. Die Fassung ist so allgemein, daß darunter alle Riech⸗ mittel und Schönheitsmittel im weitesten Sinne, Kopf⸗, Mund⸗, Zahrwässer und andere wohlriechende Wässer fallen.

Ich weise zunächst darauf hin, daß Sie damit nicht bloß Luxus⸗ gegenstände, sondern auch eine Reihe von Gegenständen der Hygiene treffen würden, Gegenstände der Zahnpflege, der Hautpflege, Gegen⸗ stände, die bei der Kinderpflege unentbehrlich sind.

Aber auch darüber hinaus steht der Steuer eine Reihe von ernst⸗ lichen Bedenken entgegen, zunächst, was die Durchführbarkeit betrifft. Sie treffen hier Gegenstände, die in 150 000 bis 160 000 Geschäften verkauft werden und an deren Herstellung 40 000 bis 50 000 Betriebe beteiligt sind; bei dem Verkauf kommen in Betracht 40 000 Friseure und Barbiere, 14 000 Drogen⸗ und Chemlkalienhandlungen; auch 12 000 Hausierer würden unter die Verkäufer, die für die Steuer zu

sorgen haben, fallen.

sicht auf die allergrößten Schwierigkeiten stoßen.

Nun ist an die Versteuerung in Form der Banderole gedacht worden. Da kann ich nur sagen: soviel Banderolen gibt es gar nicht (große Heiterkeit), als nötig sein würden für alle die Gegenstände vom feinsten Riechfläschchen bis zur größten Blechbüchse und Porzellan⸗ dose, und diese Banderolen müßten ja an den meisten Orten des Deutschen Reiches vorrätig gehalten werden, denn fast überall gibt es Leute, die sich mit der Herstellung dieser Gegenstände befassen.

Aber auch wirtschaftliche Bedenken stehen dieser Steuer entgegen. Einmal, wie ich schon sagte, well es sich um Gegenstände der Hygiene handelt, dann aber auch, weil sie Personen betrifft, die eine solche Steuer zu tragen gar nicht geeignet sind; denn es fallen darunter eine Menge Leute, die sich sar ein paar Groschen Haaröl, Pomade usw. kaufen. Aber auch viele Verkäufer, wie kleine Friseure und Barbiere, deren Geschäft an sich nicht viel bringt und die ihren Nutzen hauptsächlich aus dem Verkauf dieser Gegenstände ziehen, die sie selber mischen und herstellen, würden davon getroffen werden.

Dazu kommt, daß Sie die Steuer gar nicht so aufrecht⸗

Schon die Durchführung der Kontrolle würde nach meiner An⸗

zum Deutschen Reichsa

No. 155.

acHdeNUeveNenss

Zweite Beilage

nzeiger und Königlich Preußisch

Berlin, Montag, den 5. Juli

8

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Also ich fasse zusammen: die Steuer ist volkswirtschaftlich nicht richtig, sie ist weiter kaum oder nur mit so großen Kosten durch⸗ führbar, daß dadurch die Einnahmen absorbiert werden, sie ist eine richtige Verärgerungssteuer ersten Ranges. Aus allen diesen Gründen bitten die verbündeten Regierungen Sie dringend um Ablehnung dieses

Paragraphen.

Abg. Dietrich (kons.): Nie hat der Staatssekretär mit Aus⸗ führungen, die er zur Reichsfinanzreform gemacht hat, so viele Zu⸗ stimmung erfahren. Die Gründe, die gegen die Steuer sprechen, er⸗ kennen meine politischen Freunde, wie die Reichspartei und die Wirt⸗ schaftliche Vereinigung an, und sie werden gegen die Steuer stimmen.

Abg. Erzberger (Zentr.): In der Kommission hat der Staats⸗ sekretär den Grundgedanken dieser Steuer für sympathisch erklärt. Ein Teil meiner politischen Freunde hält diesen Grundgedanken auch jetzt noch für vollständig gesund und gerecht. Wir wehren uns mit aller Entschiedenheit gegen die Auffassung, als ob wir eine Steuer auf die Reinlichkeit haben legen wollen, oder wie die Phrasen sonst noch lauten. Da wir aber keine Schwierigkeiten bereiten wollen, so werden wir im jetzigen Moment auf die Steuer nicht eingehen.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow:

Meine Herren! Der Sinn meiner Ausführungen in der Kom⸗ mission, als der Antrag ganz überraschend kam, war, daß mir der Gedanke einer Luxussteuer an sich nicht unsympathisch wäre das habe ich auch heute erklärt —, und daß ich mich wegen der Durch⸗ führbarkeit der Steuer näher informieren wollte. Ich gestehe Ihnen ganz offen, daß meine Kenntnisse in dieser Branche nicht so reich sind, daß ich mir darüber sofort ein Urteil bilden könnte. (Heiterkeit.) Aber ich habe mich auch sofort mit den Beteiligten in Verbindung gesetzt, und was ich Ihnen gesagt habe, ist das Ergebis einer reif⸗ lichen Prüfung. (Bravo!)

Geheimer Regierungsrat Nay: Nachdem die Banderole erledi ist, bliebe nur noch der Weg einer Zollerhöhung. gt

269 Bassermann (nl.): Nachdem der Staatssekretär sich in so erfreulich energischer Weise gegen die Steuer ausgesprochen hat, und die Väter des Gesetzesvorschlages ihr Kind verleugnen, ziehe ich meiner⸗ seits den Antrag auf namentliche Abstimmung zurück.

Abg. Hagemann (nl.) erklärt eine solche Steuer entschieden für nit (r. Voll 8

g. Traeger (fr. Volksp.): Diese Manier, Steuern zu finden, wie die Parfümeriesteuer, möchte ich „Bärenmanier“ Die Bärenmutter soll, wofür ich mich allerdings nicht verbürgen kann, die jungen Bären ungestalt und ungeschlacht zur Welt bringen und sie dem Bärenvater hinbringen, damit er sie in Fassung leckt. So bringt man hier Steuerkinder für den Reichstag mit der Auf⸗ forderung: Nun leckt! „Daß die eigentlichen Väter diesmal nicht mitlecken wollen, freut mich außerordentlich. Der Redner wendet sich darauf in längeren Ausführungen unter großer Unruhe des Hauses und im einzelnen unverständlich gegen die Parfümeriesteuer. Er wird wiederholt durch stürmische Schlußrute unterbrochen.

Geheimer Regierungsrat Nay wendet sich gegen einen Antrag, der den Zoll für Branntwein in Fässern von 225 auf 200 er⸗ mäßigfen neg, Soz.) wirf

g. Singer (Soz.) wirft der Regierung vor, daß sie vor der Mehrheit jetzt einen Kotau mache. Im übrigen zieht er helie ans den auf namentliche Abstimmung zurück.

1 eheimer Regierungsrat Nay betont, daß die Regierung ihre Stellung nach eingehender Anhörung der Sachverständigen ge⸗ 88 g 1 Rv

g. Dr. Arendt (Rp.) verzichtet darauf, auf die Sache weiter einzugehen, er wolle keine Leichenrede halten. 8

Abg. Graf Mielzynski (Pole) gibt der Meinung Ausdruck, daß sein Antrag mit ein Nagel zum Sarge dieser Parfümeriesteuer sei.

Abg. Stücklen (Soz.) verzichtet außs Wort.

Damit schließt die Diskussion.

§ 103 wird mit dem Antrage Nehbel angenommen; § 103a

wird einstimmig abgelehnt. Gegen nct. der vorschreibt, daß Trinkbranntwein nur mit einem Alkoholgehalt von mindestens 30 % feilgehalten werden kann, protestiert nochmals der Abg. Dr. Weber (nl.): Warum wolle man das deutsche Volk zwingen, unter allen Umständen einen so starken Branntwein zu konfumieren? Man würde damit hinter Rußland hnͤ

g. Dr. Südekum (Soz.): Wie wäre es, wenn die Mehrheit auch noch vorschriebe, wieviel Kubikzentimeter Alkohol man in 2. Lebensalter trinken soll? Wie können solche Anträge, wie der bezüglich der 30 %, überhaupt im Reichstage eingebracht werden? Um die „Prozentmänner“ festzustellen, beantragen wir namentliche Abstimmung.

Nach längerer Geschäftsordnungsdebatte über die Art der Abstimmung wird der § 104 nach dem Antrage Nehbel in seinen ersten beiden Absätzen abgelehnt, und zwar die Be⸗

stimmung betreffs des von 25 Proz. einstimmig,

unter großer Heiterkeit des Hauses. Uebrig bleibt vom § 104 nur der folgende Passus: „Die Verwendung von Brannt⸗ weinschärfen ist untersagt.

mitzuteilen.“ Nach diesem Ergebnis der Abstimmung erklärt der Abg. Singer

(Soz.), auf die von ihm beantragte namentliche Abstimmung zu

verzichten.

Abg. Südekum (Soz.) empfiehlt die Einschaltung eines neuen Ab⸗ schnitts in das Gesetz, wonach infolge dieses Gesetzes arbeitslos werdende Arbeiter Unterstützungen erhalten sollen. Der Antrag ist wörtlich dem gestern bei der Beratung der Tabaksteuer an⸗ genommenen Antrage Giesberts nachgebildet.

Abg. Speck (Zentr.) erklärt sich gegen den Antrag, weil die Ver⸗ hältnisse in der Tabakindustrie auch hinsichtlich der Arbeiter exzeptionelle seien.

verzeichnet, oder

ferner Bundes⸗

Regierungs⸗

geteilt sind.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Nachweisung

über den Stand von exgn Deutschen Reich

am 30. Juni 1909.

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im

Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

-JS sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Berirke)

nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Rotz (Wurm). Stadtkreis Berlin 1 (1). Reg.⸗Bez. taham: Niederbarnim 1 (1), Rixdorf Stadt 1 h) eg.⸗Bez. Pots dam 2nerng 4119-n 1 (i). R 4 z. Breslau: Breslau . Reg.⸗Bez. Liegnitz: Grünberg 1 (1), Schönau 1 (1), Hirschberg 2 (2). „Bez. Eän ean (1) Sanan 1,1), Hüsschberg 2 (2). Res⸗Bei. GCöln

Preußen.

Meseritz 2 (2), 1 (d. 89¾ 25.

i denen Rotz, Meaule, 1 si Hs 8

weinepest) am 30. Juni herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind 17 Klammern bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor⸗ handener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverda ts gesperrten

Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch

chweineseuche (einschl. Scd

Reg.⸗Bez. B

Klauenseuche, Lungenseuche etztere in

Reg.⸗Bez. Posen: romberg: Gnesen

Zusammen: 14 Gemeinden und 14 Gehöfte.

L Anhalt: Zerbst 1 (1).

ungenseuche.

Maul⸗ und Klauenseuche und S weineseuche

Preußische Provinzen,

staaten, welche in

bezirke

Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke und

Bundesstaaten, welche nicht in Regierungsbezirke geteilt sind.

zufende Nr.

(einschl. Schweinepest).

Schweine⸗ senct Klauen⸗ einschl.

Schweine⸗ seuche pest

Maul⸗

1.

Westpreußen

Brandenburg

Hessen⸗Nassau

Hohenzollern

Die Bestimmungen, die hierüber von dem Bundesrat getroffen werden, sind dem Reichstage Württe

“““

Ostpreußen d

Pommern - Posen

- Schlesien

Sachsen

Schl.⸗Holstein .

Westfalen

Hannover V

Rheinland

8

Königsberg. Gumbinnen.

Marienwerde

Scoo enn ee do 0

Magdeburg

Sigmaringen Oberb

Niederbayern Oberfranken

Mittelfranken Unterfranken

eckarkreis. Schwarzwaldkreis.

Donaukreis.

Mannheim b Starkenburg Ober

Hbelüe Mecklenburg⸗Schwerin. S Weimar. .

02 1S-—9D02 0 —,—

—,— 8 2 snsns. SSSenIl’*. Gehöfte

LUIIIIIIIIIIIII 1- LUIIIIIILILLLILLLIIIIIIIIIIIIIIIIII ss]Gemeinden

IiIIIIIIlIlitLlIIIiIi IIlltIIIIi ss (Ccheß⸗

2220SS £ 5 —- S0 00

S82 0 r82

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SPEbocesenore —— boSN2EEGEEFESSSINSSANSASNSG

3. Schaumburg⸗ Tö“ Lübeck.

Bremen ... Elsaß⸗ Bite. c.. Lothringen Hthringen 8—

Betroffene Kreise ꝛc. ¹)

a. Maul⸗ und Klauenseuche. Frei.

8 Es (einschl. Schweinepest).

8 ausen 5 (5), Königsberg i. Pr. Stadt 1 (1), Königs⸗ berg i. Pr. 1 (1), Labiau 2 (2), Wehlau 1 (1), 5 Ch). Friedlan 2 (2), Pr. Eylau 3 (3), Heiligenbeil 2 (2), Heilsberg 2 (3), Pr. Holland 1 (1). 21 4 (4), Tilsit 1 (1), Seien 2 (2), Angerburg 2 (2). 38: Allenstein 1 (1), Lötzen 1 (I), Lyck 3 (3), Neidenburg 1 (1), Ortelsburg 1 (1), Osterode i. Ostpr. 1 (1), Rösfel 3 (3), Sensburg 2 (2). 4: Marienburg i. Westpr. 2 (2), Dirschau 1 (1), Pr.⸗Stargard 3 (4), Berent 1 (1), Neustadt i. Westpr. 1 (2). 5: Stuhm 3 (4), Marienwerder 1 (1), Rosenberg i. Westpr. 1 (1), Löbau 2 (2), Strasburg i. Westpr. 2 (2), Thorn

1111 11 III1ilII11I 11 11111

Stadt 1 (1), Thorn 4 (5), Culm 3 (3), Graudenz 3 9.

Schwetz 7 (9), Konitz 5 (5), Schlochau 2 (2), Flatow 2 (2), Deut

Krone 7 (7). 6: Stadtkreis Berlin 1 609 7: 8n 2,1h,cr 1 3. Oberbarnim 5 (5), Niederbarnim 16 (18), Teltow 4 (5), Beeskow⸗ Storkow 5 (6), Potsdam Stadt 1 (1), Spandau Stadt 1 (1), Ost⸗ havelland 8 (13), Westhavelland 4 (4), Ruppin 1 (1), Ostprignitz 8 (10), Westprignitz 1 (1). 8: Königsberg i. Nm. 10 (11), Soldin 3 (6), Arnswalde 4 89), Friedeberg i. Nm. 5 (6), Landsberg 4 (4), Lebus 19 (30), Weststernberg 6 (8), Oststernberg 8 (12), Züllichau⸗ Schwiebus 1 (1), Krossen 19 (29), Lübben 1 (1), Luckau 2 (2), Kalau 6 (6), Kottbus 1 (1), Forst Stadt 1 (1), Sorau 4 (5), Sprem⸗ berg 2 (2). 9: Ueckermünde 1 (1), Randow 4 (7), Stettin Stadt 1 (1), Greifenhagen 1 (5), Saatzig 2 (2), Naugard 3 (4), Kammin 4 (4), Greifenberg 1 (1), Regenwalde 1 (1). 10: Neustettin 1 (1), Belgard 1 (2), Stolp 6 (7), Lauenburg i. Pomm. 1 (1), Bütow 5 8 11: Grimmen 1 (1). 12: Wreschen 1 L1), Jarotschin 2 (2), Schroda 4 (4), Schrimm 8 (8), Posen Ost 1 (1), Posen West 2 (2), Obornik 7 (7), Samter 1 (1), Birnbaum 5 (6), Meseritz 4 (4), Grätz 7 (9), Bomst 9 (9), Fraustadt 4 (6 Schmiegel 6 (6), Kosten 9 (10), Lissa 5 (5), Gostyn 6 (6), Koschmin 4 (5), Krotoschin 3 (3), Pleschen 1 (1), Ostrowo 1 71), Adelnau 4 (4), Schildberg 1 (1). 13: Filehne 10 (10), Czarnikau 2 (2), Kolmar i. P. 14 (23), Wirsitz 18 (21), Schubin 11 (14), Strelno 1 (1), Mogilno 4 (4), Znin 18 (20), Wongrowitz 9 (14), Gnesen 2 (4), Witkowo 1 (1). 14: Namslau 1 (1), Groß⸗Wartenberg 2 (2), Oels 6 82 Trebnitz 28 (29), Militsch 1 (1), Guhrau 6 (6), Neu⸗ markt 9 (12), Breslau 25 (32), Ohlau 7 (8), Brieg 4 (4), Strehlen 2 (2), Münsterberg 1 (1), Frankenstein 11 (13), Reichenbach 6 (8), Schweidnitz 3 (3), Striegau 5 (5), Waldenburg 4 (5), Glatz 15 (20), Neurode 18 (27), Feree-g, ge 8 (9). 15: Grünberg 17 (32), Freystadt 19 (38), Sagan 5 (5), Sprottau 8 (9), Glogau 13 (13), Lüben 3 (3), Bunzlau 9 (10), Goldberg⸗Haynau 7 (8), Liegnitz Stadt 1 (1), Jauer 3 (3), Schönau 4 (5), Bolkenhain 9 (10), Landeshut 7 (7), Hirschberg 3 (3), Löwenberg 9 (11), Lauban 5 (5), Görlitz 6 (6), Rothenburg i. O.⸗L. 6 (7), Hoyerswerda 1 (1). 16: Oppeln 1 (1), Tost⸗Gleiwitz 1 (4), Zabrze 2 (5), Kattowitz 2 (2), Pleß 2 (2), Neustadt i. O.⸗S. 1 (1), Falkenberg 9 (10), Neisse 4 (4), Grottkau 6 (10). 17: Salzwedel 2 (2), Gardelegen 1 (1), Jerichow II 1 (1), Kalbe 5 (8), Wanzleben 2 (2), Neuhbaldensleben 2 (3), Quedlinburg 1 (1). 18: Schweinitz 1 (1), Bitterfeld 1 (1), Saalkreis 3 (3), Delitzsch 2 (2), Sangerhausen 1 (1), Merseburg 1 (1), Weißen⸗ fels 1 (1). 19: Grafschaft Hohenstein 5 (6), Worbis 2 (2), Langensalza 3 (3), Weißensee 2 (2), Ziegenrück 5 (10). 20: Flensburg 4 (4), Schleswig 1 (1), Oldenburg 1 (1), Plön 3 (3), Bordesholm 3 (3), Rendsburg 2 (2), Norderdithmarschen 2 (2), Süderdithmarschen

7

2 (3), Steinburg 9 (11), Segeberg 6 (6), Wandsbek Stadt 1 (2)))

Stormarn 5 (5), Pinneberg 10 (13), Herzogtum Lauenburg 6 (7). 21: Spke 1 (1), Nienburg 1 (1), Hannover Stadt 1 8, ,9. 2 (2), Springe 1 (1), Hameln 2 (2). 22: Marienburg i. Hann. 2 (2),

Gronau 1 (1), Goslar 80% Osterode a. H. 2 (2), Einbeck 2 (2). 232: Celle 2 (2), Gifhorn 2 (2), Burgdorf 2 (2), Fallingbostel 1 (1), Soltau 2 (2), Lüneburg 1 2 Winsen 2 (2), Harburg 1 (1). 24

Neuhaus g. Oste 1 819% Osterholz 3 (3), Blumenthal 1 (1), Verden 3 (3), Achim 2 (2), Rotenburg i. en. 4 (6), Bremervörde 1 (1). 25: Meppen 1 (1), Lingen 1 (1), Bersenbrück 4 (4). 26: Norden 1 (1), Emden 5 (16), Aurich 1 (1), Leer 1 (1). 27: Tecklen⸗ burg 2 (2), Warendorf 2 (3), Beckum 2 (3), Coesfeld 1 (2), Reckling⸗ hausen 2 (2). 28: Halle i. W. 1 (1), Bielefeld Stadt 1 (1), Bielefeld 1 (1), Wiedenbrück 2 (2), Warburg 1 (1), Höxter 1 (1). 29: Meschede 4 (5), Brilon 1 (1), Soest 1 (1), Dortmund Stadt

1 (1), Dortmund 2 (2), Gelsenkirchen Stadt 1 (1), Gelsenktrchen 1 (1), Hattingen 2 (2), Hagen 3 (6), Schwelm 2 229 Altena 1 (2), Siegen 4 (4), Wittgenstein 3 (5). 30: Cas Stadt 1 2) Cassel 2 (2), Fritzlar 4 (4), Hofgeismar 2 (6), Witzenhausen 1 (4), Fearne 2 (2), Hanau 8 (10), Gelnhausen 11 (16), Schlüchtern 1 1 8

errschaft Schmalkalden 2 (2), Grafschaft Schaumburg 1 (1) 321: berwesterwaldkreis 5 (7), Unterwesterwaldkreis 1 (1), Limburg 7 (11), Unterlahnkreis 8 (10), St. Goarshausen 1 (2), Untertaunuskreis 2 (2), Usingen 1 (1), Obertaunuskreis 1 (1), Höchst 2 (3). 32: dhennnch. 1071)0 Serte. 11 4) 2gefleh , () hens 2 12— etzlar eisenheim . 3 8

a. Ruhr Sta Mülheim a. Ruhr 1 (1), Dinslaken 3 (4 Essen Stadt 1 11 Essen 2 (3), Mörs 8 (16), Kempen i. 89.

7 (15), Düsseldorf Stadt 1 (2), Gladbach 1 (1). 24: ipperfürt 3 (3), Waldbröl 1 (1), Gummersbach 1 (2), Mülheim a. Rh. 2 9. Cöln Stadt 1 (1), Rheinbach 1 (1), Bonn Stadt 1 (1). 35: Wittlich 1 (1), Saarlouis 1 (1), Saarbrücken 3 (4), Ottweiler 1 (1). 36: Malmedy 1 (1). 37: Sigmaringen 1 (1), Haigerloch 1 (1). 8 obenhausen? Wasserburg 1 (1), Wolfratshausen 1 (1). 39: Bogen 1 (1), Dingolfing 2 (2), Kelheim 3 (3), Landau

berhausen Stadt 1 (1), Mülheim

a. J. 1 (1), Landshut 3 (4), Mallersdorf 2 (2), Straubing 1 (5), Vilshofen 4 (4), Wolfstein 1 (1). def 2h bcs 1(Iy 9 8 Ebermannstadt 2 2 43: Dinkelsbühl 2 (3), Hilpoltstein 1 (1), Nürnberg Stadt 1 (I), wabach 1 (1), Uffenheim 1 (1). 44: Haßfurt 1 (1), Miltenberg 1 (1). 45: Günz⸗ burg 1 (1), Kaufbeuren 1 (1), Neuburg a. D. 1 (1). 47: Frei⸗ berg 1 (1). 51: Ludwi öburg 1 (1). 52: errenberg 1 (1), Spaichingen 1 (1). 55: Stockach 4 (5). 56: Emmendingen 2 (2), Staufen 1 (1), Wolfach 2 (2). 57: Durlach 1 (1). 58: Heidel⸗ berg 1 (2), Sinsheim 1 (1), Buchen 1 (1), Eberbach 2 (4). 59:1 Darmstadt 200) Groß⸗Gerau 5 (5), Heppenheim 1 (1). 60: Gießen 1 (1), Alsfeld 2 (2), Büdingen 1 (2), Friedberg 2 (2). 61: Worms

Mecklenburg⸗Strelitz.

industrie töten. Ein Kommissar des preußischen Handelsministeriums Oldenburg. . .

b 2 5 daß Sie selbst die kleinsten Gegenstände, die - 8 habe in der Kommission dies als einen unerhörten Vorgang bezeichnet. erhalten können, ird i daß ja die Feststellung der der Abfindung zugrunde liegenden Tat⸗ Es empfehle sich deshalb die Ablehnung des § 107 überhaupt, unter 25 kosten, treffen. Es ist bereits von dem bübieeiiie aines as ne Sen 18 sachen, insofern sie auf Probebränden beruhen, den Abfindenden die eventuell werde seine Partei aber das kleinere Uebel wählen und für Herrn Abg. Grafen von Brudzewo⸗Mielzynski brantragt worden, enthaltungen abgelehnt er Rest der Kommissionsvorf chläge Lübeck.. 9 Zahlung unter günstigen Bedingungen ermöglicht, dann aber noch nach jhhr Nntrag auf 74, 7) hae darauf hin, daß in seiner westfälischen alles, was unter 50 Pfennige kostet, freizulassen. Ziehen Sie diese wird mit den nträgen Nehbel ohne Debatte angenomnmen. Gh. einer anderen Richtung hin insofern, als die Kontrolle der Ab⸗ Heimat bie Holzessigfabrikation, schon böhere Preife für das Holj, Gegenstände aus dem Kreis der Steuerpflicht heraus, so wird die ebenso die vorgeschlagenen Resolutionen. Sachsen⸗Meehangen findungsbrennereien im Gegensaß zu der der Verschlußbrennereien namentlich infolge der ausländischen Holzzölle zu zahlen habe. Die Rest nicht mehr viel Einnahmen bringen. Es könnten vielleicht 1 bis Damit ist die zweite Lesung des Kommissionsvorschlags, 70 Sachsen. Mfcnme . natürlich viel weniger wirksam ist. Außerdem wird noch die Konkurrenz im Auslande, insbesondere in Oesterreich, könne den 2 Millionen herausgeschlagen werden. Aber diese würden wieder etreffend die Abaͤnderung des Branntweinsteuergesetzes, SZaene 71 Coburg Möglichkeit, beispielsweise durch Zuckerzusatz den Alkoholgehalt zu Holzessig billiger produzieren und ihn n un sepes Lande billiger 110 durch den Kontrollapparat, der dazu nötig ist, absorbiert werden. (Hört! erledigt. Cob.⸗Gotha s72 Gotha .. . .. verstärken, wesentlich erleichtert. geben; da schon darunter unsere Indußtrie zu leiden habe, moͤge das hört! links.) Die Steuer würde auch eine ganz besonders unpopuläre Berclim 71 ¼ Uhr vertagt das Haus die Fortsetung er 21 ha1. san.Ponzwih Beob⸗ Steuer werden, denn sie macht jeden Barbier zum Agenten gegen den Umtung der Reichsfinanzreformgesetzentwürfe auf Montag [75 Schwarzburg⸗Rudolstadt GG“ 8 1““ D11“ aldeck

Haus wenigstens die Ermäßigung auf 24 annehmen,

Aus allen diesen Gründen findet nach unserer Abg. Freiherr von Gamp glaubt, daß der Heltessigerport. 8 achtung ein starkes Drängen in die Klasse der Abfindungsbrennereien industrie dadurch geholsen werden könne, daß man die Bestimmung des § 103a. Wenn er sonst nichts anderes zu reden weiß, wird er seinen “X“ 1 Eö“ hinein statt; und dieses Drängen wird noch stärker werden, § 54 a, wonach dse Vergütung für vollständig denaturierten Spiritus Kunden erzählen, was diese Steuer für eine Belastung mit sich bringe, vI1““ Reuß ne. S 1u”. wenn die Verbrauchgabgabe und damit die Belastung des Brennerei⸗ und was das für eine schlechte Gesetzgebung sei. 81 tea k aeütsddn

doppelt so hoch sein soll wie für unvollkommen denaturierten, be⸗ gewerbes so wesentlich gegenüber dem bisherigen Zustande erhöht wird, (Schluß in der Zweiten Beilage.)

Schaden zugefügt wird. Jede Abfindung enthält eine Begünstigung nach einer doppelten Richtung: einmal finanziell unmittelbar dadurch,

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¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke ist die ent⸗ sprechende lfde. Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt. 9

ᷓᷓᷓᷓTöEööUUöMℳpp 111

́ᷓ́ᷓnᷓ́ᷓnmgXgᷓgmmmmmmm

seitiat und dem Bundesrat überlafsen wird, nähere Bestimmungen zu erlassen. 88