In den zu erlassenden Bestimmungen ist vorzusehen, daß Arbeiter, die trotz wiederholter Warnung diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung entlassen werden können.
Ist für einen Betrieb eine Arhbeitsordnung erlassen (§ 134 a de
Gexwerbeordnung), so sind diese Bestimmungen in die Arbeitsordnung aufzunehmen. § 19
In jedem Arbeitsraume sowie in dem Ankleide⸗ und dem Speise⸗ raume muß eine Abschrift oder ein Abdruck der §§ 1 bis 18 dieser Vorschriften an einer in die ““ Stelle aushängen.
Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft und an die Stelle der durch die Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 25. April 1899 und 15. November 1903 verkündeten Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird.
Soweit zur Durchführung der Vorschriften der §§ 3, 8, 10 Abs. 3, §. 13 Abs. 3 bauliche Veränderungen erforderlich sind, kann hierzu von der höheren Verwaltungsbehörde Frist bis längstens zum 1. Oktober 1910 gewährt werden.
äcke zum Tranport von Thomasschlackenmehl können, auch wenn sie den Vorschriften des § 9 Abs. 1 nicht entsprechen, noch bis zum 1. Januar 1910 verwendet werden.
Berlin, den 3. Juli 1909. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Bethmann Hollweg.
u“ J“
Die von sen⸗ ab zur Ausgabe gelangende Nummer 35 es Reichsgesetzblatts enthält unter
8 Nr. 3627 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der
Millitärtransportordnung, vom 30. Juni 1909, und unter
NNr. 3628 die Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomas⸗ chlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird, om 3. Juli 1909. v
Berlin W., den 6. Juli 1909. 8 v Postzeitungsamt.
Seine Majestät der König haben Allergnädig
den Oberregierungsrat Ukert in Liegnitz zum Präsidenten der Regierung in Schleswig und auf Grund des 8 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat an de Loo in Trier zum Mitgliede des Bezirksausschusses in Aachen und zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Vorsitz dieser Behörde mit dem Titel „Verwaltungsgerichts⸗ direktor“ auf Lebenszeit zu ernennen.
8
8 8 “
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die Regierungs⸗ und Bauräte Scheibner bei der König⸗ lichen Eisenbahndirektion in Bromberg und Büttner bei der Konige Eisenbahndirektion in Altona zu Obefbauräten mit dem eag der Oherrspieees sräte,
den Wasserbauinspektor, Baurat Koß in Münster i. W., die Kreisbauinspektoren, Baurate Harms, bisher in Magde⸗ burg, und Callenberg, bisher in Rüdesheim, den Eisen⸗ bahnbauinspektor Möller in Hannover und den Landbau⸗ inspektor, Baurat Leithold, bisher in Breslau, zu Regierungs⸗ und Bauräten zu ernennen. X“X“
—
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierungs⸗ und Baurat Koß ist der Dortmund⸗ Emskanalverwaltung in Münster i. W. als Stellvertreter des Oberbaurats, der Regierungs⸗ und Baurat Harms der Regierung in Königsberg i. Pr, der Regierungs⸗ und Baurat Callenberg der Regierung in Allenstein, der Regierungs⸗ und Baurat Möller der Eisenbahndirektion in “ und der Regierungs⸗ und Baurat Leithold der Regierung in Gumbinnen zugeteilt worden. 8
Versetzt sind: die Regierungs⸗ und Bauräte Kohlenberg und Iken von Hannover nach Allenstein bezw. Marienwerder, Tode von Marienwerder und Progaski von Allenstein, beide zur Kanalbaudirektion nach Hannover, der Landbau⸗ inspektor, Baurat Wendorff von Königsberg i. Pr. zur Regierung in Wiesbaden, der Kreisbauinspektor, Baurat Hall⸗ mann von Marburg nach Rüdesheim, die Wasserbauinspektoren, Bauräte Abraham von Neuhaus a. Oste nach Berlin (Wasser⸗ bauinspektion II im Bereiche der Ministerialbaukommission), Kauffmann von Celle zur Regierung in Potsdam, Günther von Ratibor nach Hameln (im Bereiche der Weser⸗ strombauverwaltung), der Landbauinspektor Gerhardt (Paul) von Gumbinnen zur Regierung in Breslau, der Kreis⸗ bauinspektor Gossen von Ostrowo nach Magdeburg, die Wasserbauinspektoren Schönsee von Koblenz nach Celle, Mappes von Beeskow zur Dortmund⸗Emskanalverwaltung in Münster i. W., Buchholz von Henrichenburg zur Rheinstrom⸗ bauverwaltung in Koblenz und Fähndrich von Berlin nach Ratibor (im Bereiche der Oderstrombauverwaltung), der Kreis⸗ bauinspektor Mahlke von Angermünde nach Altona, die Landbauinspektoren Schindowski von Breslau als Kreis⸗ bauinspektor nach Marburg und Wentrupp, bisher beurlaubt, als Kreisbauinspektor nach Sagan.
In den Ruhestand sind getreten der Regierungs⸗ und Baurat Tieffenbach in Stralsund, der Kreisbauinspektor, Baurat Dittmar in Jüterbog, die deeche ha ichscfrgea, ah⸗ räte Loewe in Berlin und Pohl in Potsdam, der Kreisbau⸗ inspektor, Baurat Wollenhaupt in Glatz und der Wasser⸗ bauinspektor, Baurat Thielecke in Potsdam.
“
ngekommen:
Seine Exzellenz der Justizminister Dr. Beseler EEEEi:
der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und
Gewerbe Dr. Richter, in dienstlichen Angelegenheiten.
in
1
Preußen. Berlin, 7. Juli 8
ie vereinigten hesae des Bundesrats für die
Verfassung und für Justizwesen, für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für das Landheer und die Festungen sowie für Handel und Verkehr und für Justizwesen und der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute nachmittag Sitzungen.
Zur weiteren Ausführung des Jüechbeschan. gesetzes, insbesondere zur Beseitigung von Zweifeln und Ver⸗ schiedenheiten bei der Handhabung der Vorschriften für die Einfuhr und Untersuchung ausländischen Fleisches ist folgendes angeordnet worden:
1) Blut von Tieren, das bei einer Temperatur von über 70⁰ C getrocknet ist, kann als Fleisch im Sinne des § 4 des Fleisch⸗ beschaugesetzes nicht angesehen werden, weil es zum Genusse für Menschen nicht geeignet ist; dagegen ist das an der Luft oder bei Hitzegraden unter 700 C getrocknete defibrinierte Blut als frisches Fleisch zu betrachten.
Da nach den hisherigen Erfahrungen nicht anzunehmen ist, daß elrocknetes, defibriniertes Blut, wenn es überhaupt aus dem uslande eingeführt wird, zur Herstellung von Nahrungsmitteln
für Menschen Verwendung findet, so bestehen im allgemeinen
keine Bedenken dagegen, getrocknetes Blut ohne Untersuchung zur Einfuhr zuzulassen. Die Zollstellen werden jedoch darauf zu achten haben, an welche Firmen getrocknetes Blut geliefert wird. Ergibt sich dabei der Verdacht, daß die Ware als Nahrungs⸗ mittel für enschen oder zu Arzneizwecken verwendet werden soll, so ist ihre fleischbeschauamtliche Untersuchung zu veranlassen.
Außerdem haben die Zollstellen von Zeit zu Zeit auch ohne
Vorliegen eines besonderen Verdachts Sendungen getrockneten
Blutes den zuständigen Beschaustellen zur Untersuchung zu überweisen.
Die Untersuchung hat sich auf etwaigen Gehalt an krankheitserregenden
Mikroorganismen und darauf zu erstrecken, ob die Ware, mit Wasser
vermischt, eine dem frischen Blut ähnliche, rote, eiweishaltige, d. h.
beim Schütteln schäumende und beim Kochen Gerinnsel ausscheidende
Rüsfigkest ergibt. Bei positivem Ausfall der Untersuchung ist das lut als frisches Fleisch anzusehen und im Hinblick auf § 6 der Aus⸗
führungsbestimmungen D zum Fleischbeschaugesetz von der Einfuhr
zurückzuweisen.
2) Nach § 11 und § 14 der Anweisung für tierärztliche Unter⸗ suchung (Anlage a zu den Ausführungsbestimmungen D) sind bei der Untersuchung von Schweinefleisch gegebenenfalls auch die Knie⸗ kehlendrüsen anzuschneiden. Es ist dabei zwischen den unmittelbar unter der Schwarte liegenden oberflächlichen Kniekehlendrüsen und den eigentlichen, in der Tiefe der Hinterschenkelmuskulatur befindlichen, bei Schweinen häufig fehlenden Kniekehlendrüsen zu unterscheiden.
Nach dem jetzigen Stande der Fleischbeschautechnik genügt sowohl bei frischem als auch bei zubereitetem Fleisch die Untersuchung der oberflächlichen Kniekehlendrüsen.
Die genannten Drüsen sind in gesundem Zustande sehr klein und bei zubereitetem Fleische durch dessen Behandlung beim Pökeln usw. mitunter derart verlagert, daß sie sich ohne erheblichere Beschädigung der Ware nicht ermitteln lassen; im Falle der Erkrankung sind sie dagegen angeschwollen und leicht auffindhar. Bei zubereitetem Fleische (Schinken) kann daher von einer weiteren Untersuchung abgesehen werden, wenn die Drüͤsen durch den ersten kunstgerecht angelegten Schnitt nicht getroffen werden, da dann anzunehmen ist, daß sie nicht krankhaft vezändert sind.
3) Durch eine regelmäßige Untersuchung von Darm⸗ sendungen auf Konservierungsmittel, die bei einigen Be⸗ chaustellen eine Zeitlang stattgefunden hat, ist in einer Reihe von
ällen eine Behandlung der Därme mit verbotenen Stoffen Feftgestelg worden. Es erscheint daher geboten, eine schärfere Ueberwachung nach dieser Richtung auszuüben. Zu diesem Zwecke sind künftig gelegentlich auch ohne Vorliegen eines besonderen Verdachts Darmsendungen
(etwa 5 v. H. der eingehenden Sendungen) einer Untersuchung im
Sinne des § 14 Abs. 2 zu b B.⸗B.⸗D. zu unterwerfen. Es genügt,
wenn aus den ausgewählten Sendungen je eine Probe untersucht
wird. Gebühren dürfen für diese Untersuchungen nur im Falle des § 6.r Gebührenordnung vom 12. Juli 1902/4. Juli 1908 erhoben werden.
4) Nach Nr. 1 der Allgemeinen Verfügung vom 10. Januar 1907 (IGe 6550 M. f. L., M 8839 M. d. g. A., III 21 158 F. M., IIb 163 M. f. H.) sind Magen von Schweinen, die im Zu⸗ sammenhange mit Schweineherzschlägen eingeführt werden, zurück⸗ zuweisen. Das gleiche gilt von Schweinemagen, die in gepökeltem Zustande als Därme eingeführt werden, da sich ihre Unschädlichkeit für die menschliche Gesundheit in zuverlässiger Weise bei der Einfuhr nicht feststellen läßt.
5) Es sind Zweifel darüber entstanden, ohb bei der Einfuhr frischen Fleisches, abgesehen von der nach § 6 Absatz 1 der Ausführungs⸗ bestimmungen D zulässigen Zerlegung von Rinder⸗ und Schweinetier⸗ körpern in der Längsrichtung, eine Querteilung der Tierkörper oder Feehen in der Weise gestattet ist, daß die durch den Querschnitt geschaffenen Teile durch einen schmalen Fleischstreifen verbunden bleiben. Die Frage ist zu bejahen, da eine unvollständige Querteilung als eine Zerlegung oder als ein unzulässiges Anschneiden im Sinne des § 6 Abs. 1 a. a. O. nicht anzusehen ist, vorausgesetzt, daß bei der Quer⸗ teilung keine Körperteile entfernt sind, was durch die Untersuchung festzustellen ist.
6) Ueber die Behandlung von Knochenfett hat der Herr
inanzminister beifolgende Verfügung vom 19. Februar d. Js. an die
Fülähehgedes erlassen:
„In den Stichworten „Fette“ — unter 1e — und Knochen⸗ fett“ im Warenverzeichnisse zum Zolltarife findet sich das Zeichen
(v) „ durch das die Zollbeamten darauf hingewiesen werden,
daß Knochenfett, sofern es sich zum Genusse für Menschen eignet (§ 1 der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh⸗ und Fleisch⸗ beschaugesetz), den Beschränkungen des Fleischbeschaugesetzes unterliegt.“
Wie durch die aus gegebener Veranlassung vorgenommenen Er⸗ mittlungen festgestellt worden ist, kommen unter der Bezeichnung „Knochenfett“ zwei verschiedene Arten von Waren zur Einfuhr. Ein⸗ mal wird eine Ware eingeführt, die von bräunlicher Farbe und wider⸗ lich unangenehmem Geruch und nach der Mitteilung des Kaiserlichen Gesundheitsamts zum --. für Menschen ungeeignet ist. Wesentlich verschieden davon ist eine Ware, die von gelblicher oder Hese Farbe und geringem, weniger unangenehmem Geruch ist. Letztere Ware kann sehr wohl bei der Herstellung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln für Menschen verwendet werden.
Zur Beseitigung entstandener Zweifel wird darauf hingewiesen, daß es unbedenklich ist, die erstbezeichnete Ware als nicht der Fleisch⸗ beschau unterliegend zu behandeln. Dagegen ist Knochenfett, das als zur zweiten Art gehörig erkannt wird oder bezüglich dessen Zweifel bestehen, ob es zur ersten oder zweiten Art gehört, der Beschaustelle als beschaupflichtig zu überweisen.“
7) Schweineschmalz mit einem höheren Wassergehalt als . v. H. ist als verfälscht anzusehen und von der Einfuhr zurück⸗ uweisen.
Die Untersuchung von Schweineschmalz auf den Wassergehalt, die nur in Verdachtsfällen zu erfolgen hat, ist künftig nach folgender An⸗ leitung vorzunehmen:
„Man bringt in ein starkwandiges Probierröhrchen aus farb⸗ losem Glase von 9 cm Länge und 18 cem Rauminhalt etwa 10
der vorher gut durchgemischten Schmalzprobe
und verschließt mit einem durchlochten Gummistopfen, in dessen lhleßt ⸗
Oeffnung ein bis 100° reichendes Thermometer so weit eingeschoben wird, bis sich dessen Quecksilberbehälter in der Mitte der Fettschicht befindet., Darauf wird das Probierröhrchen in einer Flamme allmählich erwärmt, bis das Fett die Temperatur von 700 angenommen hat. Stellt das geschmolzene Schweineschmalz bei dieser Temperalur eine vollkommen klare Flüssigkeit dar, dann enthält es weniger als 0,3 v. H. Wasser, und es bedarf keiner weiteren Untersuchung. Ist das Fett dagegen bei 700 trübe geschmolzen oder sind in dem⸗ selben Wassertröpfchen sichtbar, dann wird das Probierröhrchen in einer Flamme allmählich auf 95 erwärmt und bei dieser Tem eratur zwei Minuten lang kräftig durchgeschüttelt. In der Mehrzahl der Fälle wird das Fett dann zu einer völlig klaren Flüssigkeit geschmolzen sein. Alsdann läßt man das Fett unter mäßigem Schütteln in der Luft abküblen und stellt diejenige Temperatur fest, bei der eine deutlich sichtbare Trübung des Schmalzes eintritt. Das Erwärmen auf 95 0, das Schütteln und Abkühlenlassen wird zwei⸗ dis dreimal oder so oft wiederholt, bis sich die Trübungstemperatur des Fettes nicht mehr erhöht. Beträgt die konstante Trübungstemperatur des Schweine⸗ schmalzes mehr als 75 °, dann enthält es mehr als 0,3 v. H. Wasser und ist als mit Wasser verfälscht zu betrachten.
Ist das Schweineschmalz bei 95 ° nicht zu einer klaren Flüssigkeit geschmolzen, dann enthält es entweder mehr als 0,45 v. H. Wasser oder andere unlösliche Stoffe, wie Gewebsteile oder chemische Stoffe (Fullererde), und ist als verfälscht zu betrachten.“
8) Nach IIIg des zweiten Abschnittes der Anweisung für die chemische Untersuchung von Fleisch und Fetten (An⸗ lage d der Ausführungsbestimmungen D) ist bei Schmalz, Talg und Oleomargarin die Prüfung auf Phyto⸗ sterin, abgesehen von den rüfungen in Verdachts⸗ fällen, so häufig auszuführen, daß im Jahresdurchschnitt bei den ge⸗ nannten Fetten auf etwa 25 gemäß § 15 Absatz 6 der Ausführungs⸗ bestimmungen D zur Untersuchung gelangende Proben je eine Prüfung auf Phytosterin entfällt.
Die Prüfung an unverdächtigen Proben braucht nicht unbedingt auf das ganze Jahr gleichmäßig verteilt zu werden, sondern kann da, wo es nach dem Geschäftsumfange der Untersuchungsanstalt erwünscht erscheint, in Zeiten mit geringerem Geschäftsandrange ausgeführt werden. Dasselbe gilt bezüglich der unter Nr. 3 dieser Verfügung Untersuchung von Darmsendungen auf Konservierungs⸗ mittel.
9) Ueber die Ergebnisse der chemischen Untersuchungen ist fortan von jeder Beschaustelle alljährlich im Monat Januar für das abgelaufene Kalenderjahr ein Bericht zu erstatten nach einem be⸗ stimmten Muster mit folgenden Rubriken: Bezeichnung der chemischen Untersuchungsanstalt, Name und Vorbildung des Anstaltsleiters sowie der bei der Untersuchung des ausländischen Fleisches beschäftigten technischen Hilfskräfte, Untersuchungen des Fleisches, des Fettes und der Butter und deren Beanstandungen, besondere Beobachtungen hin⸗ sichtlich der einzelnen Fleisch⸗ und Fettarten, Mängel der vor⸗
eschriebenen Untersuchungsmethoden, Vorschläge für neue Unter⸗ cchungmeizode und für Erweiterung oder Einschränkung der Unter⸗ suchungen.
Die Berschte sind bis zum 1. März durch die Hand der Regierungspräsidenten (für Berlin durch die Hand des Polizei⸗ präsidenten) dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in doppelter Ausfertigung einzureichen. Erstmaltg ist für das Jahr 1909 zu berichten.
Das Material für die Berichterstattung wird von den chemischen Sachverständigen im Laufe des Jahres zu sammeln und vorzubereiten sein. Für die Aufzeichnungen in den Spalten 19 bis 22 ist eine be⸗ stimmte Reihenfolge einzuhalten, und zwar in der Weise, daß zunächst die Bemerkungen über Fleisch (Probeentnahme, äußere Prüfung, Untersuchung auf verbotene Stoffe) und darauf die Beobachtungen über Fett (ebbeeninahme äußere Prüfung, Untersuchung auf ver⸗ botene Stoffe, Untersuchung auf Unverfälschtheit) einzutragen sind. Soweit der Raum zu diesen Eintragungen in dem Muster nicht aus⸗ v 1” für die Spalten 19 bis 22 die erforderlichen Bogen anzuheften.
Die Vorschriften für die Fleischbeschaustatistik werden hierdurch nicht berührt.
10) Nach einer Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 24. Juni 1908 (Zentr.⸗Bl. f. d. D. R. S. 236) sind in den Tara⸗ sätzen, die gemäß § 7 der Gebührenordnung vom 12. Juli 1902 bei der Berechnung der Gebühren für die Untersuchung des aus⸗ ländischen Fleisches in Betracht kommen, vom 1. Juli 1908 ab folgende Aenderungen eingetreten:
Schmalz von Schweinen (Nr. 126 des Zolltarifs)
in Föbefn aus hartem Holze mit eisernen oder hölzernen Reifen 8 oder in Kübeln aug weichem Holze mit hölzernen Reifen frfrüher 13 v. H., jetzt 16 v. H. Tara, 4 in Kübeln aus weichem Holze mit eisernen Reifen früher 13 v. H., jetzt 14 v. H.
3334 Schiffe im Mai 1908) mit einem Nettoraumgehalt
Im Monat Mai 1909 haben 3160 Schiffe säha von 536 451 Registertons 827 547 797 Registertons)
en Kaiser Wilhelm⸗Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblotsgeldes, an Gebühren 255 196 ℳ (1908: 261 362 ℳ) entrichtet.
1
Der Kaiserliche Gesandte in Kopenhagen Graf Henckel von Donnersmarck hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit werden die gesandtschaftlichen Geschäfte von dem Legationsrat Grafen von Fürstenberg⸗Stammheim geführt.
Der Präsident des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privat⸗ versicherung, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Dr. Gruner ist mit Urlaub abgereist.
Der Oberregierungsrat Leis in Schleswig ist in gleicher Amtseigenschaft an die 1; in Cassel versetzt und ihm dort die Stelle des Dirigenten der Finanzabteilung in An⸗ gelegenheiten der Verwaltung der direkten Steuern uüͤbertragen worden.
Der Regierungsrat Dr. Doyé aus Arnsberg ist dem Königlichen Polizeipräsidium in Berlin, der Regierungsrat Sommer aus Aurich der Königlichen Regierung in Oppeln und der Regierungsrat Dr. Mischke aus Sigmaringen der Königlichen Regierung in Aurich zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden. H. 1
Dem Landrat Kesselkaul in Mayen ist die kommissarische Verwaltung des Landratsamtes im Kreise Düren, Regierungs⸗ bezirk Aachen, übertragen worden.
Der Regierungsassessor Freiherr von der Goltz aus Frankfurt (Main) ist dem Königlichen Polizeipräsidium in Berlin zur weiteren dienstlichen Verwendung, der Regierungs⸗ assessor von Rappart aus Königsberg (Pr.) der Königlichen Regierung in Schleswig zur dienstlichen Verwendung als Hettcf ei des Vorsitzenden der Einkommensteuerveranlagungs⸗
ommission im Stadtkreise Altona überwiesen, der Regierungs⸗
assessor Dr. de Maizidre, zurzeit beim Oberverwaltungs⸗
gericht beschäftigt, ist der Königlichen Regierung in Stade, * 1 “
Königlichen Regierung in Arnsberg, der Regierun von Braunschweig aus Oppeln der Königlichen Regierung
9. sassessor
in Bromberg und der Regierungsassessor von Hanstein aus
Winsen a. d. L. der Königlichen Regierung in Lüneburg zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen, der Regierungs⸗ assessor Freiherr von Nordeck zur Rabenau aus Danzig dem
Landrat des Kreises Mörs, der 131““ Koenigs
aus Münster dem Landrat des Kreises Blumenthal, der Re⸗
gierungsassessor Dr. von Weiler aus Konitz dem Landrat des Kreises Greifswald, der Regierungsassessor von Ale⸗ mann aus Oels dem Landrat des Kreises Leer, der Regierungs⸗ assessor Dahmen aus Altona dem Landrat des Kreises Graf⸗ chaft Hohenstein, der Regierungsassessor Hoerle aus Stettin em Landrat des Kreises St. Wendel, der Regierungsassessor Freiherr von Wolff⸗Metternich aus Münster dem Landrat des Kreises Oels und der Regierungsassessor Breest aus Danzig dem Landrat des Kreises Geldern zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt worden.
„
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. Flußkbt.
„ Vaterland“ am 4. Juli in Kiatingfu eingetroffen.
zweiten Artikel des Finanzgesetzes sich
an einer Wertzuwachssteuer fe
S. M. S. „Iltis“ ist gestern in Canton eingetroffen.
8 der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ ist eine Bekanntmachung, be⸗ treffend die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt⸗ gemeinde Heppens i. Oldbg., veröffentlicht. 1
18 680
W
Elsaß⸗Lothringen.
Gestern hat im Landesausschuß die Beratung über die Anträge auf Einführung des obligatorischen französischen Unterrichts in den Volksschulen statt⸗ gefunden.
Während der Debatte ergriff, wie das „W. T. B.“ meldet, der Staatssekretär Freiherr Zorn von Bulach das Wort und bezog sich dabei auf die frühere Erklärung der Regierung. Der Regierung liege es durchaus fern, der Verbreitung der französischen Sprache Schwierigkeiten zu bereiten, sie koͤnne aber dem Wunsche nach allgemeiner Einführung eines sranzösischen Unterrichts in der Volksschule, und zwar im deutschen Sprachgebiete, nicht zustimmen. Das würde den Bildungsplan der Volks⸗ schule durchbrechen. Ueber die Notwendigkeit eines französi⸗ schen Unterichts in den französischen und gemischtsprachigen Sprach⸗ gebieten herrsche überhaupt keine Meinungsverschiedenheit zwischen der Regierung und dem Hause. Dieses Bedürfnis werde von der Schul⸗ verwaltung auch schon befriedigt. Hier kämen höchstens Einzelheiten in Frage. Der Staatssekretär beiog sich auch hierbei auf die im Mai abgegebene Erklärung der Regierung und betonte die Not⸗ wendigkeit des Zusammengehens von Eingewanderten und Einheimischen, um eine Demonstration, die jenseits des Rheins oder der Vogesen falsch aufgefaßt werden könnte, zu vermeiden.
1 Oesterreich⸗Ungarn. 8 8 Das österreichische Abgeordnetenhaus hat gestern
nach einer Meldung des „W. T. B.“ in einer außerordent⸗ lichen Sitzung die Delegationswahlen vorgenommen.
Großbritannien und Irland. Das Unterhaus, dessen vorgestrige Debatte über den ich bis in die vierte Morgenstunde hingezogen hatte, setzte „W. T. B.“ zufolge die Beratung gestern nachmittag fort. Der Finanzminister George machte mehrere .. hielt aber grundsätzlich
Frankreich.
Die Deputiertenkammer setzte in der gestrigen
Sitzung die Beratung der Revision des Zolltarifs fort
und führte die Generaldebatte zu Ende. Der Abg. Chaumet brachte dann den dringenden Antrag ein, die Beratung einzustellen und die Regierung aufzufordern, einen dawat vorzulegen, der die französischen Interessen im Auslande schütze. Der Präsident der Zollkommission Klotz bekämpfte diesen Antrag und erklärte „W. T. B.“ zufolge:
Frankreich habe keine Repressalien zu befuͤrchten, denn es zeige sich gemäͤßigter als andere Nationen. Besonders von seiten Deutsch⸗ lands habe Frankreich keine Repressalien zu befürchten, da Frankreich bezüglich der Spezialisierungen nur dem Beispiele Deutschlands folge. Der Reichstag habe soeben in zwelter Lesung neue Abgaben auf Kognak und Champagner genehmigt; er, Redner, hoffe aber, daß in der dritten Lesung diese Abgaben nicht aufrecht erhalten werden. Klotz erklärte schließlich, Frankreich beschränke sich darauf, das zu tun, was alle Welt schon früher getan habe. Die Mehrbelastung belaufe 9 nach den Beschlüssen der Kommission nur auf 14, nach den Vor⸗ schlägen der Regierung nur auf 3 Millionen.
Die Kammer verhandelte darauf über den Bericht der Marineuntersuchungskommission.
Der Admiral Bienaimé (Nationalist) sprach sein Bedauern darüber aus, daß die Kommission die Verantwortlichkeit nicht genügend klargestellt habe. Man habe eine Flotte von Probeschiffen gebaut und die Verantwortung nachher auf die Schiffskonstrukteure ge⸗ schoben, die lediglich gehorcht hätten. Hoffentlich werde der A6““ Marineminister die Flotte reorganisieren.
m weiteren Verlaufe der Sitzung verbreitete sich der Berichterstatter der Marineuntersuchungskommission Michel über die Schlußfolgerungen seines Berichtes und übte Kritik an den Flotten⸗ bauten und an den Ueberschreitungen der Baukostenanschläge. Das Parlament habe für das sich auf drei Jahre erstreckende Flotten⸗ programm 220 Millionen Franes bewilligt; nachher habe aber die Ausführung dieses „Programms 320 Millionen erfordert. Michel warf dem früheren Marineminister Thomson vor, daß er nicht die Kosten für die Artillerie in den Preis der Panzerschiffe einbezogen habe. (Hestiger Widerspruch Thomsons.) Im
weiteren Verlauf seiner kritischen Ausführungen wies der Bericht⸗
erstatter darauf hin, daß Zeeh bei Gelegenheit der Marokko⸗
bedurfte. — Der Marineminister Picard erwiderke,
expedition seine Schiffe in Gibraltar habe ausbessern lassen müssen, und betonte mit Nachdruck, daß die Kommission bezüglich der hydrau⸗ lischen Arbeiten nicht alle Auskünfte habe erlangen können, deren sie er habe sich in jeder
Weise bemüht, die Kommission zu unterstützen.
Hierauf wurde die Sitzung vertagt. 6“ Rußland.
Der Kaiser Nikolaus hat gestern „W. T. B.“ zufolge in Peterhof eine außerordentliche chinesische Gesandt⸗ schaft empfangen, die kostbare Geschenke für die Kaiserliche Familie überreicht “
Belgien.
Die Regierung hat dem Parlament ein Graubuch unter⸗
breitet, das „W. T. B.“ zufolge die wegen der Nichtanerken⸗ nung der Angliederung des Congostaates an Belgien mit England und den Vereinigten Staaten von Amerika aus⸗ getauschten Noten enthält. Der Notenaustausch mit England ist durch die Veröffentlichung des englischen Weißbuches bekannt geworden. Amerika stellt sich fast auf den gleichen Standpunkt wie England und schlägt ein Schiedsgericht vor, das Belgien aber verweigert, bis die formelle Anerkennung der Angliederung des Congostaats erfolgt sei. Es bemängelt hauptsächlich die Konzessionserteilung an Gesellschaften zum Schaden der Ein⸗ geborenen, denen jedes Recht, Eigentum zu erwerben, ge⸗ nommen sei. Belgien wendet sich auch gegen die aggressive Agitation der englischen Congo⸗Reform⸗Association. In der gestrigen Sitzung der Kammer interpellierte der Sozialist Furnemont wegen der vom König Leopold in Antwerpen gehaltenen Rede, in der die Schaffung einer Handelsmarine und die Etablierung von Kreditinstituten in China empfohlen wurde, wobei als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellten Kapitalien Konzessionen im Congostaat vorgeschlagen wurden.
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ fragte der Interpellant an, ob das die persönliche Ansicht des Monarchen ser, oder ob das Ministerium hinter der Erklärung stehe. — Der Ministerpräsident
chollaert erwiderte, er übernehme die Verantwortung für die Erklärung. Der König habe nichts gesagt, was dem Kolonialgesetz widerspreche, sondern lediglich Ratschläge erteilt, die das Parlament annehmen oder ablehnen könne. Die Ausführungen seien getragen gewesen von dem Gedanken on die Prosperität der Kolonie, die er⸗ giebig gemacht werden müsse, ohne daß man die Eingekorenen schädige. Der Abg. Vandervelde (Soz.) bemerkte, baß die Rede auch in Deutschland einen schlechten Eindruck gemacht habe.
Schließlich wurde eine Tagesordnung Hymans, die ver⸗ langte, daß die Regierung nichts ohne die Kammer unter⸗ nehme, was das Kolonialgesetz verletze, gegen 10 sozialistische Stimmen angenommen.
Amerika.
Im amerikanischen Senat ist gestern die Tarifbill formell eingebracht und nach einer Meldung des „W. T. B.“ vom ganzen Hause in der Eigenschaft als Kommission ange⸗ nommen worden.
Asien.
Nach Meldungen der „St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ aus Teheran haben die Versuche der englischen und des russischen Abgesandten, den Vormarsch Sipahdars und der Bachtiaren aufzuhalten, keinen Erfolg gehabt. Sardar Assad, der in Rabatkerie steht, antwortete den Abgesandten, er werde in Teheran mit ihnen zusammentreffen. Die zu Sipahdar entsandten Delegierten trafen in Schahabad gerade zu der Zeit ein, als ein Gefecht zwischen einer Kosakenabteilung und den Fidais stattfand, und begaben sich, sobald der Kampf eingestellt war, nach Karidsh zu Sipahdar, der acht Forderungen der Endschumen bekannt gab und den Vormarsch einzu⸗ stellen versprach, wenn bis Dienstagnachmittag eine befriedi⸗ gende Antwort eintreffen würde. Die Forderungen der Endschumen laufen darauf hinaus, daß sie die ganze Macht an sich reißen wollen. Die Minister und Gouverneure sollen von ihnen ernannt, alle Arsenale und Truppen über⸗ geben, alle Bürger mit Ausnahme der Fidais entwaffnet werden und eine Bachtiarenabteilung und Fidais in Teheran als Hüter der Konstitution verbleiben. Ferner fordern sie den Ab⸗ ug der Russen und Fea. der in Karidsh stehenden Kosaken⸗
rigade. Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge haben der englische und der russische Vertreter in einer an Sipahdar gerichteten Mitteilung diesem die Unterstützung zweier seiner Forderungen, nämlich der Entlassung der Reaktionäre in der Umgebung des Schahs und der Ernennung neuer Minister, zugesagt. Wie der „Daily Telegraph“ hierzu erfährt, hat Sipahdar in seiner Antwort jedes Kompromiß abgelehnt und die feste Absicht betont, gegen Teheran vorzurücken.
Die Panik in Teheran dauert an, die Basare sind ge⸗ schlossen. Unter dem Pöbel macht sich eine armenierfeindliche Bewegung bemerkbar. Die katholische Mission und einzelne europäische Privathäuser sind voll von geflüchteten Armeniern und Chaldäern. Der Finanzminister Kawwam ed Dauleh und der ehemalige Ministerpräsident Muschir es Sultaneh hißten türkische Flaggen und erklärten sich für vae; Unter⸗ tanen. Der Postverkehr auf der russischen Straße ist eingestellt.
8 Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tags befindet sich in der Ersten Beilage.
— Auf der Tagesordnung der heutigen (277.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg, der Finanzminister Frei⸗ herr von Rheinbaben, der Minister für Handel und Ver⸗ kehr Delbrück und der Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow beiwohnten, stand zunächst die erste Beratung eines Abkommens zwischen dem Deutschen Reiche und Dänemark vom 12. Juni 1909, betreffend den gegen⸗ fegtas Schutz der Muster und Modelle.
Abg. Dr. Junck (nl.) erklärte sich mit dem Abkommen ein⸗ verstanden.
In zweiter Lesung wurde darauf das Abkommen ohne weitere Erörterung angenommen.
Es folgte die erste S des ee ves. betreffend die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsulargerichts⸗ bezirken und im Schutzgebiet Kiautschou.
Nach der Vorlage soll das Konsulargerichtsbarkeitsgesetz von 1900 dahin ergänzt werden, daß durch Anordnung des Reichskanzlers für einen Konsulargerichtsbezirk oder einen Teil eines solchen bestimmt werden kann, daß Aktien von dort ihren Sitz habenden Aktiengesellschaften auf einen Betrag nter 1000, jedoch nicht unter 200 ℳ ausgestellt werden ürfen.
Abg. Kirsch (Zentr. Bedenken gegen die Vorlage, seine Ausführungen blieben aber bei der großen andauernden Unruhe des Hauses vollkommen unverständlich.
Abg. Dr. Semler (nl.): Der Gedanke der Vorlage ist nicht ganz abzuweisen, aber die Beschränkung auf Konsulargerichtebezirke ist nicht ohne Bedenken. Die Bildung von Feüenlcasten in den Kolonien gegenüber der englischen Konkurrenz muß noch weiter erleichtert werden. Kommissionsberatung würde aber lediglich eine Hinaus⸗ schiebung der Sache bis ins nächste Jahr bedeuten. Man sollte also
vor der Hand, wenn möglich, die sonstigen Bedenken zurückstellen.
„Abg. Dr. Arendt (Rp.) hält gerade wegen der prinzipiellen Wichtigkeit der Sache eine gründliche Prüfung für nötig und bean⸗ tragte Ueberweisung an die Budgetkommission. Auf dem Gebiete unserer Kolonien habe sich eine bedenkliche Gründungswut heraus⸗ gebildet. Man sollte dort lieber die Probduktion, als die Spekulation steigern. Die Verzögerung durch eine Kommissionsberatung würde nicht so lange dauern, wie der Abg. Semler meine; vor Neujahr könne die Vorlage verabschiedet sein.
Die Verweisung an eine Kommission wurde mit schwacher die Absetzung der zweiten Lesung; das
Mehrheit abgelehnt.
Abg. Arendt beantragte Haus sei offenbar bei der eben vorgeschlagenen Bestimmung nich beschlußfähig gewesen.
Abg. Dr. Hahn (dkons.) trat dem Antrag Arendt bei.
Direktor im Auswärtigen Amt Dr. von Frantzius bat dringend um die Erledigung der Vorlage. 1 „Abg. Dove (fr. Vgg.) hielt die Einwendungen gegen die Vorlage 8 abegrändet, dt (Rp.) wiederh
g. Dr. Aren p.) wiederholte hiernach seinen Antrag au Ueberweisung der Vorlage an die Buboe ernch, 1
Das Haus beschloß demgemäß.
Zur ersten Beratung stand sodann der Fr eundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen dem S8. Reich und dem Freistaat Venezuela.
Abg. Stadthagen (Soz.) sprach die Befürchtung aus, daß die Arbeiter auch nach diesem Vertrage nicht zu ihrem Rechte kommen könnten. Diese Befürchtung sei nicht von der Hand zu weisen nach dem, was der damalige Reichskanzler hinsichtlich der Legitimationskarten verfügt habe, nach dem, was die preußische Regierung im Abgeordnetenhause aus⸗ geführt hätte. Im Artikel I dieses Vertrages sei auch die Rede von der Entrichtung der dabei in Betracht kommenden Abgaben“. Wenn damit auch die 2 ℳ⸗Abgabe gemeint sein sollte, die ausländische Arbeiter bei ihrem Uebertritt in das Deutsche Reich zu zahlen haben, so müsse dagegen im Interesse der Arbeiter entschieden protestiert werden. Der Vertrag schließe die Möglichkeit in sich, daß in Venezuela Arbeiter sich nicht niederlassen könnten, sondern nur Faulenzer und Unternehmer. Wenn Macht vor Recht gehe, dann sei es überhaupt überflüssig, Gesetze zu machen, dann habe der Arbeiter das Recht, jedem den Schädel einzuschlagen, der ihm zunahe trete. Das Ausweisungsrecht sei von Preußen in vollständig ungesetzlicher Weise gegen die ausländischen Arbeiter aus Oesterreich, der Schweiz und Italien angewendet worden. Das sei eine flagrante Verletzun des Völkerrechts seitens des größten Partikularstaats Deutschlands.
(Schluß des Blattes.)
Zur Arbeiterbewegung
Eine öffentliche Versammlung der Berliner Fliesenleg nahm, der „Voss. Ztg.“ zufolge, zur Zwischenunternehmerfrag Stellung. Ein großer Teil der Fliesenlegergeschäfte — so wurde aus⸗ geführt —, der früher seine eigenen Leute beschäftigte, übergebe jetzt die Arbeiten an Zwischenunternehmer (wovon etwa 60 in Gae6- Berlin), die die Löhne herabdrückten. Um diesem Uebelstande, der eine Umgehung des Tarifs bedeute, entgegenzutreten, beauftragten die Versammelten die Organisationsvorstände, überall dort, wo die Kollegen sich darüber einig sind, von dem Zwischenunternehmer die Entlohnung nach dem geltenden Akkordtarif zu fordern.
In Viersen, wo die Bauarbeiter im Ausstande sich befinden, sind, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, die Bemühungen des Bürger⸗ meisters, um eine enn mit den Unternehmern herbeizuführen, ge⸗ scheitert. Der Ausstand dauert fort.
Aus Mannheim wird der Köln. Ztg.“ gemeldet, daß die Arbeiter der Mühlenfirma A. Heymann im FçJndustrie⸗ hafengebiet eine angebotene Lohnerhöhung angenommen, jedoch den Abschluß eines Tarifvertrags abgelehnt und zum 10. Juli gekündigt haben, dem Tage, wo der Ausstand beginnt, falls vorher keine erzielt wird. “
Land⸗ und Forstwirtschaft.
XXV. Konferenz der Vorstände der preußischen Landwirtschaftskammern. b
Im Gebäude der Königlichen Regierung iu Potsdam traten gestern die Vorstände der ece. Landwirtschaftskammern zu ihrer XXV. Konferenz zusammen, für deren Beratungen zwei Tage, der 6. und der 7. Juli, in Aussicht genommen sind. Neben Vertretern der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, für Handel und Gewerbe und der öffentlichen Arbeiten, dem Oberpräsidenten und den Regierungspräsidenten der Provinz Brandenburg sowie zahlreichen anderen hrengästen sind Vertreter saͤmtlicher preußischen Landwirtschaftskammern erschienen, insgesamt etwa 70 Konferenzteilnehmer. Auf der Tagesordnung stehen neben internen Angelegenheiten der Landwirtschaftskammern vor allem die Beratung des Entwurfs der Reichsversicherungsordnung, sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Schiffahrtsabgaben, ferner die Regelung des Notierungswesens für einzelne landwirtschaftliche Er⸗ zeugnisse, ein Bericht über die Fortschritte und den augenblicklichen Stand der Viehverwertung und schließlich die Beschränkung der Eisen⸗ bahnfahrpreisermäßigungen für Landarbeiter.
Am gestrigen, ersten Tage der Konferenz gelangte zunächst der Entwurf der Reichsversicherungsordnung zur Beratung. Die von den Referenten und verschiedenen Konferenzteilnehmern bean⸗ tragten Resolutionen wurden sämtlich der von der ständigen Kom⸗ mission des Landesökonomiekollegiums einzusetzenden Unterkommission als Material überwiesen. Die Ergebnisse der Beratung dieser Kom⸗ mission sollen der im Februar n. J. stattfindenden Plenarversammlung „* Landesökonomiekollegiums behufs Stellungnahme unterbreitet werden.
Darauf wurde über die Regelung des Notierungswesens für Butter in Hamburg und für Schlachtvieh auf Grund des Gesetzes vom 8. Februar 1909 verhandelt.
Saatenstand, Ernteaussichten und Getreidehandel
in Rußland.
Der Kaiserliche Generalkonsul in Odessa berichtet unterm 25. v. M.: Die trockene und ausnahmsweise kühle Witterung, die noch zu Anfang Mai herrschte, wurde in der Mitte des Monats durch anhaltenden Landregen bel steigender Temperatur unterbrochen, welcher fast dem ganzen Südwestravon mit Ausnahme weniger Kreise die so notwendige Feuchtigkeit brachte. Wenn der Regen auch den fast ganz verdorrten Wintersaaten kaum mehr aufhelfen konnte, so hat er doch den Stand der Sommersaaten ganz bedeutend verbessert. Zum Teil ist sogar zu viel Regen gefallen. In Bessarabien haben Gerste und Hafer etwas durch die Hessenfliege ge⸗ litten. Von den Wintersaaten soll sich der Weizen noch leidlich ge⸗ halten haben, während der Roggen stark gelitten hat. Im ganzen erwartet man beim Wintergetreide eine Ernte unter mittel, zum Teil 82. scasn. 8n während man deim Sommergetreide einen guten
rtrag erhofft.
Der Getreidemarkt blieb im Mai fest. Aus dem Hinterland kamen nur ganz schwache Zufuhren, und infolge des sch n An⸗ gebots konnten 1 der starken Nachfrage aus dem Ausland nur wenig Geschäfte abgeschlossen werden. Bei höheren ausländischen E kam eine besonders starke Nachfrage vom Rhein, während
ngland und Frankreich sich abwartend verhielten. Die inländischen Mühlen traten lebhaft als Käufer auf. Wider Erwarten blieben die Preise, auch im Ausland, nach Eintritt des Regens im Steigen und
erreichten eine seltene Höhe. Ein starkes Angebot und eine sehr leb⸗