nen, die zur er Schuldentilgung nötig sind erst ein Jahr später fließen werden. Selbstverständlich wird für das,
nächste Jahr die bisherige Schuldentilgung bleiben, nur die Erhöhung
tritt etwas später in Kraft. Was endlich die Frage des Restes von Ueberweisungssteuern betrifft,
also der Ueberweisungen aus den Einnahmen aus der Branntwein⸗ verbrauchsabgabe, so gestehe ich ganz offen, ich hätte mich gefreut, wenn es möglich gewesen wäre, diesen Rest der alten Franckensteinschen Klausel zu beseitigen. Der Etat wäre dann durchsichtiger geworden. Materiell hat es ja keine Bedeutung; denn daß jemals diese Ueber⸗
weeisungssteuer eine Einnahmequelle für die Bundesstaaten bilden
gehen.
wird, kann, glaube ich, der größte Sanguiniker nicht hoffen.
Meine Herren, der Antrag Paasche würde ja keinesfalls an⸗ Er verfügt den Wegfall unabhängig von der Zustimmung der Reservatstaaten. Nach dem Gesetz von 1887 ist die Ueberweisungs⸗ eigenschaft der Branntweinverbrauchsabgabe unter Reservat gestellt. Der Antrag müßte also mindestens den Zusatz bekommen: Diese Vor⸗ schrift tritt nur mit Genehmigung der Staaten Bayern, Württemberg
8 und Baden in Kraft. Ich glaube nach der Stimmung der Kommission,
daß
8
8
keine Neigung ist, einen Antrag mit diesem Zusatz an⸗ zunehmen. So wünschenswert ich es also an sich hielte, zumal man ja abwarten könnte, ob man nicht doch die Zustimmung der süddeutschen Staaten erreicht, so ist doch keine Aussicht für die An⸗ nahme des Antrags vorhanden.
Dann liegt noch der Antrag Speck auf Nr. 1561 zu der jetzigen Fassung des § 3 vor, der also zu der Ueberweisungssteuereigenschaft der Branntweinverbrauchsabgabe, die er aufrecht erhält, den Zusatz
hinzufügen will:
wiederholt werden soll, würde das an der Sache nichts ändern.
nehmen.
Diese Vorschrift kann nur mit Zustimmung der Königreiche Bayern und Württemberg und des Großherzogtums Badens geändert
werden. Dieser Antrag spricht nur aus, was Rechtens ist. Wenn er hier Ich
habe selbstverständlich nichts dagegen einzuwenden. Ich empfehle Ihnen also, meine Herren, die Annahme des An⸗ rags der Herren Freiherr von Gamp und Genossen auf Nr. 1575 mit dem Zusatz auf Nr. 1577, ferner noch die Annahme des Antrags Speck auf Nr. 1561 und bitte Sie, die §§ 1 bis 3 in dieser Weise u gestalten.
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Allgemein politische Be⸗ trachtungen über die Reichsfinanzreform werde ich mir bis zur Generaldebatte dritter Lesung am Sonnabend aufsparen.
eute widerspreche ich vor allem der Auffassung, welche die ede des Kollegen Paasche erwecken könnte, als spielten die verbündeten Regierungen die Rolle des vernünftigen Mannes, wenn sie unter das kaudinische Joch der neuen Mehrheit ehen. Hier regieren die verbündeten Regierungen nicht mehr, ondern sie lassen üch regieren. Die verbündeten Regierten nehmen auch hinsichtlich der Matrikularbeiträge alle Befehle der neuen Mehrheit gehorsam an. Der Antrag Gamp ist der Lohn für die Zustimmung der Regierungen zu der materiellen Reichsfinanzreform. Zweck der letzteren ist, aus der Schuldenwirt⸗ schaft herauszukommen, die eingerissen ist unter der Herrschaft der Parteien, die sich jetzt berufen fühlen, die Zügel in die Hand zu Diesem Zweck wird durch diese Bestimmungen entgegen⸗ gewirkt, denn sie beseitigen nicht die Schuldenwirtschaft, ae führen eine eue Schuldenwirtschaft ein, indem die 124 Millionen gestundeter Matrikularbeiträge auf Anleihen übernommen werden; dasselbe soll für 1909 sär alles gelten, was über 48 Millionen hin⸗ aus gedeckt werden muß. Wir hätten gegen die Uebernahme auf Anleihe nichts, wenn wenigstens Verzinsung und Tilgung von den Bundesstaaten übernommen würde. Die Bundesstaaten können das um so mehr, als die meisten von ihnen diese Summen bereits n Rechnung gestellt haben, so Preußen und Bayern. Dann hätte man den Bundesstaaten kein Geschenk, keine Liebesgabe zumwenden brauchen. Aber Gründe fruchten nichts; daher verlasse ich dieses Thema. Aber jene längst verlangte reinliche Scheidung, jene Abstand⸗ ahme von dem Ueberweisungssystem hätte man doch durchführen sollen. Entspricht denn das nicht auch den Wünschen der Konservativen, die sich heute so auffällig schweigsam verhalten? Der Graf Schwerin nickt mir zu; nun gut, so stimmen Sie doch einmal mit uns, stimmen Sie egen das Zentrum, seien Sie einmal mannhaft! Die Francken⸗ ste sche Klausel hat ihren Charakter als Festigung des föderativen Charakters des Deutschen Reiches längst verloren. Und glauben Sie denn, daß bei der Finanzreform das herauskommen wird, worauf Sie sicher rechnen? Die Gesetze werden eine große Teuerung hervorrufen, aber Ihnen nicht die erwarteten Erträge bringen, so daß Sie auch mit der Ueberweisung kein Geschäft machen. Ich bitte, wenigstens den Antrag Speck fallen zu lassen, an⸗ neue jus cingulorum zu schaffen, über dessen Wirkungen uns die langen Beratungen über die Reichsfinanz⸗ bittersten Erfahrungen haben machen lassen.
Einverstanden sind auch wir mit dem Verzicht auf die Bindung nach unten; sobald das Jahr 1909 abgelaufen sein wird, für welches allein diese Einrichtung mit den 50 Millionen ge⸗
troffen werden soll, haben wir wieder das System unbegrenzter
8
Matrikularbeiträge. Ich verstehe den Schmerz des preußischen Finanzministers darüber, aber ich bitte ihn: verstehen Sie auch uns! Es kommt noch eine neue Reichsfinanzreform; mit dieser sind wir nicht zu Rande. Dann aber wird es hoffentlich gelingen, dem Momente der Besitzbesteuerung eine ganz andere Geltung zu ver⸗ affen.
Hierauf wird um 6 ½ Uhr die weitere Beratung auf heute
abend 8 ½ Uhr vertagt. 8
278. Sitzung vom 8. Juli 1909. (Abendsitzung.) 8
“ 8 Das Haus setzt die Spezialberatung des Artikels I der
Vorlage, betreffend Aenderungen im Finanzwesen, fort und nimmt die Debatte über die „Matrikularbeiträge“ und die „Schuldentilgung“ wieder auf.
Abg. Stadthagen (Soz.): Dieser Artikel ist die Krönung des Umfalls. Umgefallen sind vor allem die verbündeten Regierungen, und zwar dadurch, daß man ihnen ein Trinkgeld angeboten hat. Für gewöhnlich muß man Schulden, die man gemacht
bezahlen; hier wird den Einzelstaaten eine Schuld
einfach erlassen und dem Reiche aufge⸗
und dafür stimmen sie den Steuergesetzen der neuen Mehrheit zu. Die Einzelstaaten zahlen nichts und das Reich hat eine große Schuldenlast mehr, die die Armen und Aermsten teagen müssen. Ein solcher Schuldenerlaß ist eine Prämie auf das Schulden⸗ machen, nicht etwa ein Ansporn zur Sparsamkeit. Die Hartleibigkeit er Einzellandtage hätte doch gerade durch ein demokratisches Wahlrecht eseitigt werden müssen; statt dessen bleibt in Preußen das rückständige Wahlrecht, und das Reich hat das Nachsehen. Die Verschwendungssucht nd Lotterwirtschaft, die in der Etatsaufstellung und der Bedarfs⸗ berechnung getrieben worden ist. .(andauernd sich steigernde Unruhe und Schlußrufe. Der Präsident läutet wiederholt und bittet um Ruhe). Was gibt dem Reichstag das Recht, 150 Millionen zu verschenken ür 150 Millionen neue Schulden zu machen? Der Antrag Spech tellt geradezu eine Art Auflösung des Reiches dar; der Widerspruch Badens, Bayerns und Württembergs soll die Sanierung
der Reichsfinanzen verhindern; das heißt doch zurückkehren Lotterwirtschaft des alten heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Die Arbeiter und der Mittelstand scheinen im Deutschen Reiche für die neue Mehrheit überhaupt nicht mehr vor⸗ handen zu sein. (Erneute stürmische Schluß!⸗Rufe, Glocke des Präsidenten.) Eines Tages wird die Vergeltung kommen.
Abg. Dr. Neumann⸗Hofer (fr. Vgg.) geht auf den nicht zur Verwirklichung gelangten Gedanken der Veredelung der Matrikular⸗ beiträge ein, eine Maßregel, die der Finanznot der kleinen mittel⸗ deutschen Staaten in etwas würde haben abhelfen können.
2. Speck beginnt unter großer Unruhe auf der äußersten Linken, die seine Worte unverständlich macht und die der Präsident erst nach mehrfachen Ermahnungen beschwichtigen kann. Der Redner wendet sich gegen die Ausführungen des preußischen Finanzministers und des Abg. 128 Das Zentrum habe keinen Augenblick ge⸗ zögert, das dem Reiche Notwendige zu bewilligen; die Nationalliberalen aber wären zuerst mit Hurra vorgegangen, dann aber hätten sie sch davon gedrückt, die Konsequenzen zu ziehen. Gegen den Abg. Paasche e der Redner unter großer Heiterkeit des Zentrums und der
eechten frühere Aeußerungen des Abg. Büsing.
Abg. Erzberger (Zentr.) weist darauf hin, daß im November 1904 auch der Abg. Payer den Bedarf des Reichs an neuen Steuern auf 300 Millionen Mark geschätzt habe. Wenn das Zentrum zu der Ueberzeugung gekommen sei, daß 500 Millionen notwendig seien, so sei es darin dem Abg. Paasche gefolgt. Der Antrag Paasche würde nur heißen, der Katze in drei Teilen den Schwanz abhacken, während das Zentrum es auf einmal tun wolle. Der Redner beantragt, den ersten Satz des § 3 der Vorlage, den die Kommission H hat, wieder herzustellen: „Von dem Rohertrag, der aus der Besteuerung der Vb aufkommt, erhält das Reich 4, den Einzelstaaten verbleibt ½ dieser Roheinnahme.“ Diese 3 ½ Mil⸗ lionen könne das Reich sehr gut zur Deckung der Mehrausgaben böhuchen “ die Kommissionsbeschlüsse zur Besoldungsordnung mit
rächten.
Bayerischer Staatsrat Ritter von Burkhard: Dieses Angebot der verbündeten Regierungen war unter der Voraussetzung gemacht worden, daß die Einnahmen der Bundesstaaten eine Erhöhung erfahren würden. Diese Voraussetzung ist aber hinfällig geworden.
Abg. Dr. Paasche (nl.) erinnert daran, daß die Zentrumsführer Windthorst und Huene die Meinung ausgesprochen hätten, endlich mit den indirekten Steuern aufzuräumen, da man sonst den Arbeitern ge⸗ rechten Grund zur Klage gäbe. 1897 habe der Abg. Lieber gesagt, mit der Erhöhung der indirekten Steuern sei beim Zentrum kein Geschäft zu machen: lasciate ogni speranza! Auch der Abg. Erzberger habe sich in seiner Broschüre „Warum wurde der Reichstag aufgelöst?“ gegen neue indirekte Steuern gewendet. Es komme nicht darauf an, den Reichs⸗ topf zu füllen, sondern Gerechtigkeit zu üben; das Zentrum habe nicht nach diesen Grundsätzen verfahren, sondern es habe die guten Steuer⸗ vorschläge der Regierung abgelehnt. Den Vorwurf, den ihm der Abg. Dr. Pachnicke vorhin gemacht habe, daß er die verbündeten für besonders vernünftig erklärt hätte, möchte er zurück⸗ weisen. Abg. von Richthofen (dkons.): Was wir hier machen, ist eine Finanzordnung! (Stürmische Unterbrechungen und fortdauernde Un⸗ ruhe links.) Hat der Abg. Paasche etwa heute sagen wollen, daß seine Partei keine indirekten Steuern bewilligen wolle, oder was hat er mit seinen vielen Zitaten sagen wollen? 1.
Abg. Kopsch (fr. Volksp.) stellt fest, daß der bayerische Bundes⸗ ratsbevollmächtigte dem Drängen des Zentrums heute morgen in der Kommissionsberatung über die Besoldungsfrage mehr Widerstand ge⸗ leistet habe als der Schatzsekretär.
Bayerischer Staatsrat Ritter von Burkhard: Wenn die Reichsfinanzreform nur dadurch zustande kommen kann, daß dem An⸗ trage des Abg. Erzberger entsprochen wird, so werden wohl auch die verbündeten Regierungen ihm zustimmen; denn sie haben das⸗ bhs. Interesse an dem Zustandekommen der Finanzreform wie der
eichstag. 8115
hbg Dr. Pachnicke (fr. Vgg.) betont, daß der Abg. Speck in der ersten Lesung diese Steuern abgelehnt habe. Was habe sich seitdem geändert? (Lebhafte Rufe: Bülow!) Nichts, als daß der Reichskanzler feinen Platz habe verlassen müssen.
Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Erzberger (Zentr.) schließt die Diskussion.
Persönlich bemerkt der
Abg. Lehmann⸗Jena: Vorhin fiel von sozialdemokratischer Seite der Ruf: „Der neue Antisemit Lehmann macht den größten Krawall“. Darauf sagte der Abg. Stadthagen: „Ja, Herr Lehmann exzelliert in solchen Zwischenrufen“. Ich konstatiere, daß ich über⸗ haupt nichts gesagt, sondern die Rede des Abg. Stadthagen ganz ruhig angehört habe. Einer Partei gehöre ich jetzt überhaupt nicht an.
Aba. Stadthagen (Soz.): Dann war allerdings der Zuruf von unserer Seite unberechtigt. Ich lasse dahingestellt, zu welcher
Partei der Abg. Lehmann gehört. Abg. Lehmann⸗Jena: Wenn man den Abg. Stadthagen hört,
ist es schwer, nicht Antisemit zu sein. Die §8 1—3 werden nach den Kommissionsvorschlägen, amendiert durch die Anträge von Gamp, angenommen; bei 3 findet auch der Antrag Speck, betreffend das Veto ayerns, Württembergs und Badens, gegen die Aufhebung des Ueberweisungssystems Annahme.
Es folgt die Beratung des Antrags Albrecht (Soz.) auf Einschaltung eines neuen § Za, wodurch die Einfuhr⸗ scheine beseitigt, event. die Beschränkung ihrer Geltung auf die⸗ jenigen Warengattungen, für die sie bei Einfuhr erteilt sind, eingeführt werden soll.
Abg. Stadthagen (Soz) begründet unter großer fortgesetzter Unruhe den Antrag, indem er prinzipiell das System der Einfuhr⸗ scheine verwirft.
Der Eventualantrag Albrecht wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Freisinnigen und einiger National⸗ liberalen abgelehnt, desgl. der Prinzipialantrag gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen.
Nach ⸗ (von der Finanzkommission neu eingefügt) sollen die Vorschüsse, welche die Post für die Träger der Unfallversicherung verauslagt hat, in eine schwebende Schuld verwandelt werden, die mit 3 ½ Proz. zu verzinsen und zu tilgen ist; von den erforderlichen Beträgen sollen das Reich für Verzinsung und Tilgung ⁄⅞, die Träger der Unfall⸗ versicherung %l tragen.
Abg. Stadthagen (Soz.) bekämpft diese Bestimmung, die nur eine neue Liebesgabe von 80 bis 100 Millionen für die Berufs genossenschaften bilde I1“
§ 5 a wird angenommen. 8 1“
In einem neuen Artikel IX sind die vissehhag⸗ des Ent⸗ wurfs in Bezug auf die heeera und Zuckersteuer hesePmesgesas. Der Vorschlag der Vorlage auf Aufhebung
er Fahrkartensteuer ist von der Kommission abgelehnt worden.
Abg. Gyßling (fr. Volksp.) befürwortet einen Antrag seiner Perte⸗ auf gänzliche Aufhebung der Fahrkartensteuer; die Regierung
abe selbst die Unbaltbarkeit dieser Steuer nachgewiesen und große
Worte wenigstens für eine Reform gemacht. (Rufe rechts: Nur ver⸗ tagt!) Ja, alles was Ihnen paßt, wird gemacht; was Ihnen nicht paft, wird vertagt. 8
Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow: 8— W Meine Herren! Der Antrag der Herren Abgg. Gyßling und Genossen stimmt an sich wörtlich mit dem § 4 der Regierungsvorlage
überein, und Sie wissen ja, daß die Regierung auch die Nachteile, die
örgehoben hat, Nachteile für das reisende Publikum sowoh wie für die Eisenbahnverwaltungen. Trotzdem besteht zwischen dem Antrag Gyßling und der Regierungsvorlage ein wesentlicher Unter schied. Die Regierungsvorlage wollte die Fahrkartensteuer unter de Bedingung aufheben, daß dafür Ersatzmittel bewilligt würden. De Herr Abg. Gyßling und seine Freunde wollen die Finanzreform in der Weise machen, daß sie diese Steuer beseitigen und neue Mittel nicht bewilligen. (Sehr gut! und Heiterkeit rechts.) Es ist Ihnen ferner bekannt, daß, nachdem sich die Kommission nicht geneigt gezeigt hatte, als Ersatz der Fahrkartensteuer andere Steuern in gleicher Höhe zu bewilligen, die Regierung au Anregungen aus der Kommission gewisse Vorschläge für eine nach unserer Meinung zweckmäßigere Gestaltung der Steuer gegeben hatte Diese Vorschläge sind in der Kommission von keiner Seite auf
keine Neigung ist, der Frage einer Reform der Fahrkartensteuer jetzt näher zu treten. Ich will nur erklären, daß die Regierungen die Frage der Reform der Fahrkartensteuer nicht aus dem Auge lassen und bei der ersten Gelegenheit auf die Frage zurückkommen werden
(Bravol rechts.)
1 8 Hildenbrand (Soz.) tritt für den Antrag Gyß ing ein.
Der xe Gyßling wird in namentlicher Ab⸗ stimmung mit 203 gegen 137 Stimmen bei 12 Stimm⸗ enthaltungen abgelehnt. *
Der Vorschlag der Vorlage, den Zeitpunkt für die Herab⸗ setzung der Zuckersteuer auf den 1. April 1910 festzuseten, ist von der Kommission unverändert angenommen worden. Ei Antrag von Hertling will diesen Zeitpunkt bis zum 1. April 1914 hinausschieben. 8
Abg. Fehlhauer (nl.): Ich kann es nicht verstehen, daß ma ein Gesetz, das erst im Februar v. J. mit großer Mehrheit an genommen ist, jetzt wieder aufheben will. Bei der Fixigkeit, mit de Herren vom Zentrum neue Steuerobjeke entdeckt haben, wird es doch wohl möglich sein, den Ausfall dieser 35 Millionen durch die Zucker
steuer zu tragen. Abg. von Normann (dkons.): Wir stimmen der Hinausschiebun
bis 1914 zu. Wir knüpfen jedoch daran die Voraussetzung, daß die Steuer in dritter Lesung nicht noch eine Verminderung erfährt.
Abg. Freiherr von Hertling (Zentr.): Ich begrüße diese Er klärung des Abg. von Normann. Wir sind bei der gegenwärtige Lage der Finanzen der Meinung, daß es sich empfiehlt die Herabsetzun noch auf 5 Jahre zu verschieben. 8 Abg. von Oertzen (Rp.): Wir werden dem Antrage ebenfalls
zustimmen. Abg. Hildenbrand (Soz.): Wir werden den Regierungsstand
punkt vertreten.
Damit schließt die Diskussion.
In namentlicher Abstimmung wird der Antrag von Hertling mit 204 gegen 133 Stimmen bei 15 Stimmenthal⸗ tungen angenommen.
Damit ist die zweite Lesung der vorlagen erledigt.
(Nächste Sitzung: Freitag, Vormittags 11 Uhr. Lesung der Brau⸗, Tabak⸗ und Branntweinsteuervorlagen.)
Reichsfinanzreform
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Stand der Viehzucht in Rußland im Jahre 1909
Der letzte Winter und die erste Hälfte des Frühlings waren außerordentlich ungünstig für die Viehzuchtwirtschaften in Rußland. Vor allen Dingen waren, infolge der geringen Heu⸗ und Strohernte im vorigen Jahre die Futtervorräte für den Winter im größten Teile des Landes nicht ausreichend, um das Vieh durch einen normalen Winter zu bringen. Dazu kam, daß der vorige Herbst recht ungünstig war; im Norden ging ununterbrochen Regen nieder der die tiefer gelegenen Weiden in Seen und die anderen Weiden plätze in Sümpfe verwandelte; im Süden dagegen war anhaltend Dürre, sodaß das Gras verdorrte. Auf diese Weise ging die Herbst weide für den größten Teil der Wirtschaften des Landes verloren und in einigen Rayons des nördlichen und zum Teil auch des westlichen Landstrichs waren die Viehzüchter gezwungen, se September mit der Stallfütterung des Viehs zu beginnen. in dem ersten Drittel des Oktober trat mit einem Male der Winte mit Schnee und Frost im ganzen Norden, Nordwesten, Nordosten, im Zentrum, an der Wolga und im Südosten Rußlands ein. Durch den frühen Eintritt des Winters hat sich die Stallfütterung durch- Petecte um vier Wochen verlängert. Alle diese ungünstigen Um-⸗ täände zwangen die Viehzüchter zum Verkauf des Viehs, und zwa nicht nur zum Verkaufe des uͤberschießenden Viehbs, sondern auch eines Teils des notwendigen Arbeits⸗ und Milchviehs. Gegen Ende des verflossenen Jahres war die Lage des Unterhalts des Viehs im Winter am allerungünstigsten in Neurußland, zum Teil auch im Wolgagebiet, in dem nordwestlichen, südwestlichen, baltischen und zentralen Rayon, sodaß dort das Vieh in großen Mengen auf die Messen und Märkte weggebracht wurde. Dazu gesellte sich noch der anhaltend kalte Frühling, wodurch die Periode des Unterhalts des Viehs im Stalle sich bis in das erste Drittel des Mai hineinzog und auf diese Weise sich noch um 3 bis 4 Wochen verlängerte. Um diese Zeit fing der Futtermangel an, sich in ganz Rußland bemerkbar zu machen, sogar in denjenigen Gegenden, die im Herbst mit Futter ganz gut versorgt gewesen waren, z. B. in dem industriellen und dem nord östlichen Ravon.
Die Periode der Stallfütterung des Viehs war gegen den Durch schnitt der letzten 5 Jahre um 6 Wochen länger. Gegen das vorige Jahr jedoch, das auch schon ungünstig für die Viehzucht war, war di diesjährige Stallfütterung um 3 Wochen länger.
Eine durchaus gute Ueberwinterung des Viehs kam nur in einem sehr geringen Teil des Landes, im Industrierayon, in den oberen Wolgagouvernements bis Simbirsk einschließlich, in einem Teile des zentralen und des nordwestlichen Rayons (Gouvernement Smolensk) dem Weichselgebiet und im Süden im nördlichen Kaukasus vor. In den übrigen Rayons haben mehr oder weniger die Wirtschaften ge⸗ litten, vorzugsweise: der südwestliche, ein Teil von Kleinrußland, das Gouvernement Bessarabien, Kurland, der Seerayon und das Gouver⸗ nement Wologda. Die Viehzucht in Sibirien leidet fortgesetzt unter
tenden Schaden zufügt.
den Wirtschaften, die sich um 10 bis 40 % vermindert hat, sondern auch auf die Qualität der Tiere eingewirkt. Die Bewegung in der Molkerelwirtschaft, welche sich im größten Teile Rußlands, haupt⸗ sächlich im Norden und Westen, gezeigt hatte, wurde in ihren Fort⸗ schritten bedeutend aufgehalten, da man nicht an eine Erweiterung der Wirtschaft, vorhandenen Viehstandes denken mußte. Auch die Fleischviehzucht weist eine quantitative und qualitative Verminderung auf.
Torg. Prom. Gazeta.)
sich aus der Fahrkartensteuer, wie sie jetzt gestaltet ist, ergeben, erkannt
genommen worden. Ich habe auch die Empfindung, daß im Hause 8
R. leefexdar Lare d
oggen leferbare Ware des
Wetgen — 5 8
g 1.““
Dritte 8
Weizen
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der Viehseuche, die der Viehzucht und dem ⸗Handel einen ganz bedeu⸗ . Der starke Winter hat nicht nur auf die Menge des Viehs in
9
sondern lediglich an die Erhaltung eines Teiles des
1900
nach Wochendurchschnitten. 8 8.
1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
—————C—’xx—
8 Plätze und Sorten. 19./24.] „26.
5./10. April
12./17. April
April
Durchschnittspreise von Getreide im zweiten Vierteljahr 1909 nach Wochen:
7./12. Juni
14./19.
10./15. 17./22. 24./29. g Juni
Mai Mai
888 21./26. ai Juni
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8 8 .“ gen, guter, gesunder, eizen, guter, gesunder, g88 I 19 k er, mindestens Hafer, guter, 450 g das 1 4 Roggen, Pfälten nhüichne gen, zer, ru her, mittel. Echerxpfllhe russ., amerik., rumän.,
Hafer, bazische Füses vhe 1
176,25
2 0 20 .* 2 238,25 gesunder, mindestens “ . 179,75
186,25
258,91 186,25 192,50 145,00
180,79 263,52 162,88 172,27 138,15
169,79 246,37 155,21 150,60 128,01
141,04 184,63
138,87 161,52
139,60 200,39
196,55
199,06 195,82 188,20 192,25 195,25
178,50 243,50 180,60 190,00
266,87 188,12 193,75 147,50
180,77 269,45 164,57 172,25 139,84
172,50 252,06 155,19 151,61 128,25
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146,89 208,02
204,38
203,09 204,87
203,65 204,14
150,00 155,64 204,63 211,69 132,94 133,79
210,21 205,74 181,20 138,48 155,91
179,00 247,33 245,57 180,33 178,00 188,75 186,25
268,75 262,96 189,37 190,62 193,75 193,75 147,50 145,62
177,42 177,49 266,14 268,79 162,92 162,98 172,31 —
139,04 141,65
166,85 168,78 248,56 250,27 155,08 155,98 151,83 152,95 129,31 130,13
141,06 138,38 189,53 183,85
143,57 138,97 188,88 185,82
149,67 150,20 205,55 205,98
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150,00 153,31 155,64 154,93 201,10 197,69 208,16 208,28 134,63 135,56 132,94 133,02
214,79 208,08 210,32 199,69 194,20 199,29 142,77 144,57 158,81 156,93
205,11 202,51 205,11 196,41
202,98 197,59 207,21 201,82 152,44 156,62 128,42 128,42 125,29 126,07 138,14 138,14 145,55 146,49 152,24 150,60
189,80 188,74 172,18 169,30 159,85 157,39 157,63 155,88 115,80 116,77
216,48 217,85 197,86 196,15 183,29 180,14 170,73 168,49 131,07 132,66
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8
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270,62 197,50 ,00 195,00
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147,49 213,62
207,48 207,48
208,94 188,72 195,75 213,95
195,50 268,83 193,33 196,25
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143,14 211,67
209,45 209,86
210,26 190,85 196,11 216,33
196,46 269,87 183,77 195,00
269,84 195,32 195,00 145,00
180,58 278,54 162,69
142,25
172,83 254,60 155,58 150,13 133,31
145,54 188,88
143,57 188,22
150,22 218,02
203,97 203,81 212,95 208,42 2 192,07 203,00 213,52
181,25 255,̃25 184,16 185,00
264,68 191,87 193,75 143,75
177,34 271,13 161,99
n 141,53 168,39 247,17 153,68
151,12 130,02
136,08 184,83
138,97 186,04
150,37 215,23
200,52 200,52
203,20 190,64 197,53 208,38
192,98 262,98 182,90 185,00
265,00 192,50 193,75 143,75
182,39 277,85 162,79
144,89
171,70 258,50 155,20 151,07 134,07
138,15 186,04
140,29 186,25
150,33 216,81
200,91 200,91
203,99 191,84 201,48 209,82
154,53 211,28 225,36 135,22 126,77
212,35 204,52 199,88 155,26 151,14
207,48
211,239 206,07 209,83 172,65 128,30 125,95
150,21 127,68
151,41 211,41 225,51 135,30 131,92
212,45 204,62 201,55 154,14 151,22
208,05
212,75 297,36 211,11 172,19 128,36 126,01
150,75 132,21
151,37 211,35 225,44 135,26 133,57
212,35 206,20 199,49 151,66 147,86
208,42
213,11 207,01 209,83 168,98 128,30 125,17
150,68 146,93
205,03 180,64 168,96 165,69 122,56
224,53 213,91 192,56 178,90 176,11 139,87
184 41 103,34
149,89 211,54 225,64 137,08 135,38
212,45 207,98 200,37 151,12 152,16
209,93
213,22 205,45 207,58 164,89 128,36 124,45
150,75 152,16
199,90 177,59 165,17 162,29 120,26
223,02 213,79 188,13 175,08 172,74 138,94
184,41 103,34
151,72 204,78 211,84 135,58 133,03
212,76 209,40 195,18 148,33 153,79
208,83
212,12 204,59 207,19 162,54 128,55
149,09 154,27
195,88 174,32 162,78 160,62 112,93
222,20 206,68 184,94 173,68
135,88 179,96 98,89
197,28 177,93 162,78 160,47 118,99
223,04 205,92 186,55 173,66
135,64
186,20 104,24
176,50 166,00 163,96 118,47
181,25 169,51 166,79 120,00
232,11
193,39 180,31 177,51 135,42
183,52 104,24
182,94 168,92 165,92 119,22
227,01
193,29 179,22 176,10 135,20
181,74 103,34
189,26 176,89 174,72 133,15
183,52 104,24
indet am 21. Juli 1909 bei der K. Domänendirektion in Lemberg freh wohin Offerten bis 10 Uhr Vor⸗
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
— Deutsch⸗Südwestafrika. 18 Bestimmungen über die Robbenjagd. Laut Verordnung des Gouverneurs von Deutsch⸗Südwestafrika vom 4. März 1909 ist die Robbenjagd innerhalb des Schutzgebiets auf dem Festland und in den Küstengewässern nur mit Erlaubnis des zuständigen Bezirksamts gestattet. Für den Erlaubnisschein, der nur für die Person, auf die er ausgestellt ist, und für ein Kalenderjahr vom Tage der Lösung ab gilt, ist eine Gebühr von 500 ℳ zu entrichten. 1
Verboten ist die Robbenjagd:
a. auf Tiere unter 50 cm Länge, 8 b. in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. . Die Verordnung ist am 15. März 1909 in Kraft getreten. 88 6 (Deutsches Kolonialblatt.)
Deutsch⸗Neuguinea.
Zollfreiheit für Sendungen zum Zwecke wissenschaft⸗ licher Forschung. Alle Sendungen, welche von der Abteilung für Tropenkrankheiten und Tropenhygiene des Berliner Instituts für Infektionskrankheiten zum Zwece wissenschaftlicher Forschung an Aerzte oder an andere Privatpersonen in den Schutzgebieten gerichtet sind, desgleichen wissenschaftliche Sendungen vom und zum Institut für Schiffs⸗ und Tropenkrankheiten in Hamburg sind nach den Ifd.
Nrn. 4, 5 und 6 des Verzeschnisses der zollfreien Waren als zollfrei behandeln. (Amtsblatt für das Schutzgebiet D utsch⸗Neuguinee .)
Rußland.
Einfuhr von Raupenleim. Die Zollämter sind gebalten, beim zollfreien Einlaß von Raupenleim gemäß Anmerkung zu Art. 71 des Zolltarifs von den Empfängern die Vorlegung einer Bescheinigung der örtlichen Organe der Hauptverwaltung für Agrarwesen und Ackerbau oder von örtlichen landwirtschaftlichen Gesellschaften darüber zu verlangen, daß die aus dem Ausland bezogene Ware für landwirt⸗ schaftliche Zwecke, besonders als „Raupenleim“, bestimmt ist, da dieser Leim kein Erzeugnis von bestimmter chemischer Zufammensetzung ist, sondern diese Benennung vielmehr verschiedenen Gemischen gegeben wird, die zum Beschmieren der Bäume zum Schutze gegen Raupen bestimmt sind, aber auch zu anderen Zwecken e (Zirkular
4 493.
des Zolldepari 16. Mai 1909, N.
11““ 8ö “
Schweiz. G Bestimmungen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren. Postsendungen von Fleisch und Fleischwaren, deren Gewicht 5 kg übersteigt, sind vom 1. Juli d. J. ab ohne jede Ausnahme der grenztierärztlichen Untersuchung und den hierüber be⸗ stehenden allgemein gültigen Csegeen unterworfen. Solche Sen⸗ dungen können demnach nur über Zollämter zur Einfuhr gebracht
werden, denen Grenztierärzte beigegeben sind. Maßgebend für die Beurteilung, ob es sich im einzelnen Falle um
1
b v“
eine oder mehrere für denselben Adressaten bestimmte Postsendungen handelt, ist die Anzahl und der Wortlaut der Hüemate pe eaesebr und Fleisch chauteugniffe Jedes Zeugnis bedingt eine Sendung, und demgemäß ist letztere abzufertigen.
Als untersuchungsfreie Postsendung gilt jedes einzelne Poststück im Bruttogewichte bis zu 5 kg, für das der vorgeschriebene Ur prungs⸗ und Gelundbentsschein bei der Einfuhr vorliegt.
Bei Vereinigung mehrerer Poststücke zu einer über 5 kg schweren Postsendung an deels Adresse unter Begleltung eines Ursprungs⸗ zeugnisses wird die Sendung untersuchungspflichtig, gleich wie die aus einem Poststück bestehende Sendung von über 5 kg ruttogewicht.
Als „konserviert“ gelten nur diejenigen Wurstwaren, bei denen befolge S oder genügenden Austrocknens mit Sicherheit auf ihre Haltbarkeit geschlossen werden kann. geschteflsche Wurstwaren jeder Art sind von der Einfuhr gänzlich aus⸗ Auf eine bloße Besichtigung hin ist auch die Einfuhr von Reh⸗ Hirsch⸗ und Renntierfleisch in einzelnen Stücken (Rücken, n. und Schultern), diejenige von Kabeljaus, Kohlfischen, Heilbutten und vesgne bellsches ohne Kopf sowie die Einfuhr von Froschschenkeln
Das in einzelnen Stücken (Rücken, Keulen und Schultern) zur Aesghe Fgn B eh. auf Fa Beasücult 89 18
eraärz hen nitersuchun n unterworfen. Handelsamtsblatt.) 8 E1
Zahlungsaufschub in den türkischen Provinzen Adana
8 und Aleppo.
a der Erlaß eines Moratoriums für die Provinz Aleppo na dem Ergebnis der darüber angestellten Ermittelungen nicht gaesnc erschien, hat die türkische Regierung den der Kammer unterbreiteten, darauf bezüglichen Gesetzentwurf wieder zurückgezogen.
Dagegen ist der Gesetzentwurf über den fünfmonatigen Zahlungs⸗ aufschub in der Provinz Adangag inzwischen auch vom Senate an⸗ genommen und durch Kaiserliches Iradé bestätigt worden. Die Maß⸗ nahme ist demnach mit dem 1./14. April d. J. in Kraft getreten. Penee. 15 W“ Generalkonsulats in Konstantinopel vom
. n ’
Nachweis von Käufern ausländischer Waren in New Yor Wund anderen Haupthandelsplätzen der Vereinigten Staaten von Amerika.
Durch den Handelssachverständigen beim Kaiserlichen General⸗ konsulat in New York ist ein Nachweis von Heügerlchen Fezeral- Waren in New York und anderen Haupthandelsplätzen der Vereinigten Staaten von Amerika geliefert worden. Die Käufer aus erster Hand Feeschlieglicß in New York) sind darin einmal alphabetisch nach
amen geordnet und ferner nach Warengruppen und Waren geordnet, die Käufer aus zweiter Hand nach Warengruppen und Städten ge⸗ ordnet aufgeführt.
Ein Abdruck des Nachweises liegt im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin Nw. 6, Luisenstraße 33/34, im Zimmer 241 für legitimierte in⸗ ländische Interessenten zur Einsichtnahme aus. Den deutschen Handelskammern und sonstigen amtlichen Ver⸗ tretungen von Handel und Industrie siern Abdrücke durch die betreffenden Bundesreglerungen zum Zwecke der Aus⸗ kunfterteilung und der Auslage übersandt.
Ausschreibungen. 8
Lieferung von Walzfabrikaten, Schaufeln und Werk⸗ zeugen nach Oesterreich. Vergebung am 20. Juli 1909, Mittags 88 Uüsr dnnge die Aiktton der Mileg geten bsterkeichisch-nns.
aatseisenbahngesellschaft in en. äheres bei Direktion und beim Reichsanzeiger“. I
Ausführung von Hafenbauten in Eisenbetonkonstruk⸗ tion in Oesterreich. Für die Ausführung einer Operationsriva in Metkovic wird die öffentliche Vergebung am 24. Juli 1909 bei der technischen Sektion er. va-feaec VII a) der K. K. Seebehörde in Triest stattfinden. Die Durchführung der Fundamentierung wie des oberen Aufbaues, in Betoneisen gedacht, bleibt bei Verfassung des Projekts samt detailliertem Kostenvoranschlage den Bewerbern frei⸗ gestellt. Die Pläne über die generelle Anordnung des Bauwerkes, die Bedingungen und Offertenformulare können beim obenerwähnten Departement für 5 Kr. käuflich erworben werden. Die mit einem Einkronenstempel versehenen und versiegelten Offerten sind bis spätestens 12 Uhr Mittags des bestimmten Tages im Einreichungs⸗ protokolle der erwähnten Behörde mit der Aufschrift „Herstellung einer Operationsriva in Metkovic“ zu überreichen. Vadium, 5 % der veranschlagten Kostensumme, ist der Offerte beizuschließen.
Bahnbau, Lieferung von Bahnmaterialien, einer Eisenbrücke und von Wagen nach Galizien. Die K. K. Galizische Forst⸗ und Domänendirektion in Lemberg vergibt den Bau einer s hnel urigen Waldbahn im Tale des Prutec im Wirtschafts⸗ bezirk Mikulicze auf der Strecke vom 0,0 km bis 7,814 km, sowie der Abzweigung von dem Nebengleise vom 2,071 km bis 0,0 km gegen das Gleise der Staatsbahn Stanislawow— Woronienka, woselbst auch eine eiserne Brücke mit zwei Stützpfeilern über den Prutec zu bauen ist. Die Vergebung umfaßt: 1) die Ausführung des Unterbaues: a. Erdarbeiten (82 862,07 Kr.). b. Maurerarbeiten (50 264,17 Kr.), c. (nese . beg nebst Holzmateiral für die Brücken und Durch⸗ lässe (6548,15 Kr.). 2) Die Ausführung des Oberbaues samt Schotter⸗ lieferung (24 324 Kr.). 3) Die Lieferung von Oberbaumaterialien, und zwar: a. eichene Schwellen (22 241,25 Kr.); b. Schienen und Kleineisenzeug sowie Weichen 74 037,74 Kr.). 4) Die Lieferung der Eisenkonstruktion für die Brücke mit einer Spannweite von 60 m (43 437,72 Kr). 5) Diverse kleinere Arbeiten (782 Kr.) 6) Die Lieferung des Wagenparks (52 400 Kr.). Die mündliche Verhandlun
K. galizischen Forst⸗ 2
mittags des genannten Tages einzuliefern sind. Das Vadium beträ 5 % der offerierten Summe. Baupläne, Preistabellen, Vun deträat und Bedingungen sind bei der K. K. galizischen Forst⸗ und Domänen⸗ direktion in Lemberg, Bauabteilungsdepartement IV)I, einzusehen.
Anlage einer Wasserleitung in Bosnien. Die Stadt⸗ gemeinde Dolnja⸗Tuzla (Bosnien) vergibt die Anlage einer Leitung zur Versorgung der Stadt Dolnja⸗Tuzla einschließlich der Industrie⸗ vorstadt Kreka mit Trinkwasser nach den bereifs vorliegenden Plänen mit einem Kostenaufwande von 1 360 000 Kr. Offerten sind bis 1. August 1909 bei der Stadtgemeinde Dolnja⸗Tunla einzureichen. Pläne sowie sonstige Behelfe sind beim Stadtnotar in Dolnja⸗Tuzla einzusehen. Vadium 5 %. (Oesterr. Zentralanzeiger für das öffent⸗ liche Lieferungswesen.)
Lieferung von 300 000 kg Blei in Blöcken nach Italien. Vergebung durch die Artilleriedirektion des Feuerwerks⸗ laboratoriums in Bologna am 14. Juli 1909, Nachmittags 4 Uhr. Anschlag: 126 000 Lire. Sicherheitsleistung: 12 600 Lire. Lieferfrist: 90 Tage. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
„Lieferung von Werkzeug und Ammoniaksalz nach der Türkei, an das Ministerium der Posten und Telegraphen in Kon⸗ stantinopel: 480 Schneidezangen, 600 Feilen und 5000 kg Ammoniak⸗ salz. Bewerber haben sich an den Verwaltungsrat des Ministeriums zu wenden. Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % oder eine vom Notariat der Konstantinopler SH beglaubigte Bürgschafts⸗ urkunde erforderlich.
Lieferung von 130 000 k Türkei an die Ergheretstrrgi der Artillerie in Konstantinopel. für die Kaiserliche Pulverfabrik. Bewerber können si
Chilesalpeter nach der Bedarf wegen des
Näheren Montags und Donnerstags an den Konseil der
roßmeisterei wenden. Kautionsleistung erforderlich. 1oß sstexneit