der König Friedrich August und Seine Königliche Hoheit der Prinz August Wilhelm von Preußen zum dem großen Festakt in der Universität eingetroffen und in der Wandelhalle mit Gesang begrüßt worden waren, übergab Seine Majestät der Universität sein Standbild in Marmor als Zeichen seiner Zuneigung.
Her Rektor Magnificus dankte dem Prinzen für sein Erscheinen und
Rothe, Gerhard Hauptmann, der
dem König für seine huldvolle Gabe. Alsdann nahm er die Immatrikulation Ihrer Königlichen Hoheiten des Kron⸗ prinzen Georg und des Prinzen Friedrich Christian vor. Der Geheime Rat, Professor Dr. Wundt hielt die Festrede. 8. LeWeen “ der vier Fakultäten, verkündet urch ihre Dekane.
Es wurden u. A. ernannt von der juristischen Fakultät: Seine Majestät der König, Ihre Königlichen Hoheiten die Groß⸗ herzöge von Baden und Hessen als frühere Leipziger Studenten, der frühere Präsident der Vereinigten Staaten Theodore Roosevelt, die Senatspräsidenten beim Reichsgericht Foertsch und Reichardt, der bayerische Justizminister von Miltner, der Graf von Zeppelin, der Präsident der Ersten Ständekammer Vitzthum von Eckstaedt, der Dresdener Oberbürgermeister Dr. Beutler und der Professor Herm.
g in Leipzig. Ahpfäg Fafurtat: Die Minister Dr. von
on der medizinischen Rüger und von Ererewit der Präsident des Reichsgesundheitsamts
in Berlin Bumm, der Buchhändler Georg Hirzel in Leipzig, der Maler Otto Greiner in Rom und der Professor Karl Seffner in Leipzig.
Von der philosophischen Fakultät: Seine Königliche Hobeit der Prinz Johann Georg, der Rektor Binding, der Ober⸗ ürgermeister Dittrich in Leipzig, der Stadtverordnetenvorsteher Dr. 88 8 2nn,8 Lerlaasncgennler Fritz Baedecker un) der Thomas⸗Kantor Professor reck in Leipzig.
Von der theologischen Fakultät: Der Kultusminister Beck und der Maler Fritz von Uhde in M
Mit dem Gesang der Thomaner: den Herrn, Halleluja!“ schloß die Feier. Feier sahen alsdann von den Tribünen vor dem Museum
ünchen.
„Alles was Odem hat, lobe — Die Teilnehmer an der und der
Universität dem Festzuge zu, dessen Spitze kurz nach 12 Uhr vor
der König mit seiner Familie, den Fürstlichkeiten, gästen und vielen Staatswürdenträgern Platz genommen hatte.
sponders lebhaft begrüßt wurde die
dem Museum den Königspavillon erreichte, in dem Seine Majestät den Ehren⸗
Das sind nicht vorgekommen. Ganz be⸗ Gruppe des Einzugs der Pager Studenten in ihren charakteristischen Kostümen, der Ein⸗ zug der Wittenberger Studenten mit Luther und Melanchthon zur Leipziger Disputatton, die Gruppe des Kurfürsten Moritz von Sachsen, die Gruppe aus Lessings und Goethes Studentenzeit, die Faustszene aus Auerbachs Keller; ferner eine humoristische Karzerszene und die Gruppe der sämtlichen Chargierten mit der neuen Universitätsfahne. Ausstattung und Instenierung des Festzuges, der in 14 Gruppen
Wetter hielt aus. Unfälle
18 gegliedert war und dessen Vorbeimarsch nicht ganz eine Stunde dauerte,
waren glänzend.
Um 5 ½ Uhr fand im Königlichen Palais Festtafel zu 50 Ge⸗ decken statt. Nach der Tafel begab sich Seine Majestät der König mit den übrigen Fürstlichkeiten nach dem Gewandhaus zum Festkonzert. Beim Eintritt der Höchsten Herrschaften in die bolloge erhoben sich die Anwesenden und der Kultusminister Dr. Beck
rachte ein dreimaliges Hoch auf Seine Majestät den König aus.
Auf dem Programm standen das Vorspiel zu den „Meistersingern
von Nürnberg“ von Richard Wagner und die Symphonie Nr. 4
D.Moll von Schumann. Danach begab sich der König zu der Fest⸗
vorstellung im Neuen Theater, wo „Philotas“ von Lessing, „Die Laune des Verliebten von Goethe und „Die Huldigung der Künste“ von Schiller gegeben wurde. Um 7 Uhr 42 Minuten fuhr Seine Königliche Hoheit der Prinz August Wilhelm von Preußen vom Thüringer Bahnhof ab, vom Prinzen Johann Georg zum Bahnhofgeleitet. Gegen 9 Uhr 15 Min. fuhr Seine Majestät der König vom Stadtthtrater nach der Festhalle auf dem Meßplatz, wo um 9 Uhr 30 Min. der Festkommers begann, dessen Ehrenpräsidium Seine Majestät übernommen hatte. Der König wurde in der Kom⸗ mershalle mit allen studentischen Ehren empfangen und vom Kultus⸗ minister Dr Beck, vom Präsidenten des Kommerses, Geheimen Hofrat Professor Dr. Köster und den Chargierten der Korporationen zur ürstentribüne geleitet. Der Geheime Rat Köster begrüßte den 5ig und bdetonte, daß nach den vielen ernsten Feiern dieser Tage nunmehr der Schluß in Leipzig mit einem Freudenfest, einem echt studentischen Kommerse gemacht werden sollte. Als erstes Lied wurde Ernst Moritz Arndts „Sind wir vereint zur guten Stunde“ gesungen. Darauf weihte der Geheime Rat Föster den ersten Trunk dem Rector Magnificentissimus und kommandierte einen Salamander auf sein Wohl. Seine Majestät der König antwortete mit einem urkräftigen Salamander auf die Alma Mater
Bromberg
Göppingen, 31. Juli.
8 Uhr 16 Minuten überflogen. Stuttgart, 31. Juli. Uhr das Neck Stuttoaft elbst zn Zernhge, as Lu er etigheim. Der Direktor Colsmann von der Luftschi en Eelenseeft hat dem Canstatter Exerzierplatz Ba „Süddeutsche Korrespondenzbureau“
9 ½ und 9 Stuttgart
über telegramm
dem Luftschiff starkes Unwetter mit Hagel, nötigte zur Ballastahgabe. gleich mußte ich in die vordere Gondel. wir 25 Minuten nicht von der Stelle. eringer, doch dauerte es lange, bis es gelang, hinab zu kommen. Fet geht es wieder flott. Gruß Colsmann.“
Prag, 30. Juli. (W. T. B.) Wie die „Bohemia“ meldet, hat der Unterrichtsminister die Wiederwahl des Rektors der Hochschule Bertl nicht bestätigt.
f Techni ae glchen Lec die deutschen Studenten und Professoren
an
das geworfen:
Bertl war wegen einer gegen
gerichteten Rede mit der dem bestehenden Turnus demonstrativ für das na wiedergewählt worden.
Reval, 30. Jult. (W. T. B.) Bei der Kesselexplosion auf der Barkasse „Wtoroi“ sind, wie jetzt festgestellt ist, vier Marinesoldaten getötet und 17 schwer verletzt worden
uII11““
Wetterbericht vom 31. Juli 1909, Vormittags 9 ¼ Uhr.
Name ber Beobachtungs⸗ station
Das Luftschiff „Z II“ hat die Stadt Das Luftschiff „Z II“ hat zwischen
tal bei Cannstatt passiert, ohne im 10 Uhr 20 Minuten befand sich
Regierung in Konflikt vfkatsn und entgegen
lon⸗ Fbuses 8.g- ahrt, dann Zum Aus⸗ Vor Geislingen konnten Im Tal war der Wind
olgendes
„Bis Ulm flotte
und dem
Na
ächste Jahr zum Rektor sind alle einziges Ge
Washin flog heute glü Der Apparat trug gemäß der von der Regierung gestellten Aufgabe noch einen Passagier.
Mexiko, 31. Juli. (W. T. B.) Die Stadt ist von zwei heftigen Erdstößen heimgesucht worden. Fünf getötet und eine große Anzah 8 teilen sind viele Häuser zerstört. Ein Telegramm aus Acapulco meldet, daß die halbe Stadt zerstört ist. Aus Santa Julia werden 15 Tote gemeldet. Die Verbindung zwischen der Westküste Innern ist unterbrochen. 1 spärlich ein. Viele Städte Zentralmexikos sind beschädigt worden, auch aus dem Norden und Süden des Landes liegen ähnliche Meldungen vor. den letzten Nachrichten ist der in der Stadt Mexiko durch das Erdbeben angerichtete Schaden nur die Mauern der Kathedrale Orte Ftnenahhe und Chilipa sind zerstört; hunderte von Men s in Jguala im Staate Guerrero angerichtet worden, doch sind dort Verluste an Menschenleben nicht zu
ton
30. Juli. G. T. B.) Orville Wreigb; lich in c.
gerader Linie fünf Meilen und zur
Personen sind
l verletzt. In den ärmeren Stadt⸗
Nähere Nachrichten laufen nur
geringfügig; weisen mehrere Risse 8 Die
nd umgekommen. Großer Schaden ist auch
schen
beklagen. In Acapulco äuser an der Wasserseite eingestürzt, nicht ein äude ist verschont geblieben. Aus Veracruz und anderen
Plätzen liegen gleichfalls Meldungen über Sachschäden vor, die durch das Erdbeben verursacht wurden.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
meterstand auf 0* Meeres⸗ niveau u. Schwere
in 45* Breite
Baro
Wind⸗
Wind⸗ stärke
richtung,
Witterungs⸗ verlauf
der letzten
Wetter
Name der Beobachtungs⸗
Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
.
2*
Wetter
Niederschlag in 24 Stunden
24 Stunden
8 Niederschlag in 24 .
Riga
Borkum
759,7
NW 2
halb bed.
748,0 bedect 12,9
Nachm. Niederschl. Wilna
750,3 Regen 13,2
Kettum
757,6
NW 4
woltig
Nachts Niederschl. Pinsk
754,2 bedeckt 14,4
Hamburg
758,9
WSW 5
heiter
Petersburg
744,1 bedeckt 13,6
Nachm. Niederschl.
Swinemünde
755,3
WNW 3
wolkig
[760,4 Regen 15,4
Rügenwalder⸗ münde
752,6
WNW 6
bedeckt
Prag
761,4 wolkig 15,6
Schauer Rom
760,4 wolkenl. 22,6
Neufahrwasser
751,4
W 3
Regen
Nachts Niederschl. Florenz
761,2 bedeck 21,2
748,6
WNW 4
bedeckt
meist bewölkt Cagliari
761,8 Ns wolkenl. 22,0
Memel
Aachen
762,7
Hannover
760,9
8 2 WSW 5
bedeckt wolkig
Nachm. Niederschl. Warschau
753,7 WNW 3 bedeckt 13,0
Schauer
Thorshavn
759,0 Windst. vedeckt. 10,0
Berlin
758,1
WNW 4
bedeckt
Schauer Seydisfjor
d 758,8 WSW I bedeckt 8,9
Dresden
760,2
WNW 5
bedeckt
Nachts Niederschl. Cherbourg
764,7 WSW bedeck 16,2
Breslau
758,8
W 1
bedeckt
Nachts Niederschl. Clermont
767,0 SNO bedeckt 16,4
754,2
W
5
wolkig
anhalt. Niederschl. Biarritz
768,5 O 3 wolkenl. 19,0
Metz
764,1
W 3
bedeckt
Schauer Nina
761,0 (Windst. wolkenl.] 23,6
Frankfurt, M.
763,1
SW 3
halb bed.
Nachm. Niederschl. Krakau
758,9 WNW 1 Regen 12,9
Karlsruhe, B.
764,1
WSW 2
bedeckt
Nachm. Niederschl. Lemberg
SOsd-—8——Obee—2eNeoSNsdo ns
bedeckt
755,9 SSW 3 16,4
München
764,3
NW 4
Regen
meist bewölkt
Hermanstadt
760,8 SD 2 wolkenl. 18 5
Stornoway
759,3
NNO 2
bedeckt
(Wülhhelmshav.) Triest
760,5 W 1 heiter 22,7
Schauer
Brindisi
Malin Head
757,9
„0 1
wolkig
(Kiel) Livorno
— 24.9 25,0
wolkenl.
759,9 WNW 3 wolkenl. wolkenl.
760,0
5 1
Schauer Belgrad
Valentia
759,4
WSW;à5
bedeckt
— —
743,8 NO lI bbedeckt 14,4
8- Kuopio
Seilly
762,8
SW 4
wolkig
(Königabg., Pr.) Schauer
Zürich
NOS NW 2
J7464 765,0
14,4 17,6
Regen halb bed.
Aberdeen
759,5
O 1
bedeckt
(Oassel) Genf
765,0 SSO 1 heiter 17,4
do
Schauer Lugano
761,4 N 1 wolkenl. 18,0
Sbields
758,6]
Windst.
Dunst
Säntis
567,3 WSW Nebel 3,0
( debur —2
— ☛
Dunroßneß
759,7 Windst. bedect 10,6
Holvhead
757,2
SW 5
bedeckt
(GrünbergSchl) Schauer Ein
Portland Bill
Sa SS”Ssbo*
762,1 SW d wolkig 15,0
Minimum unter 745 mm liegt über Finnland, ein
eutschen Neichsanze
Preußzen. Berlin, 31. Juli.
Zu Tarifnummer 11 (Grundstücksübertragungen und den §8 78 bis 90 188 1“ 1 15. Juli 1909 hat der Bundesrat folgende Aus⸗ führungsbestimmungen erlassen:
Hinter dem § 127 der Ausführungsbesti . stempelgesetze S folgende S ünmansien “ “ Zu den §§ 80 bis 85 des Gesetzes.
1) Form der 8“
27 a
Die Verpflichtung zur Entrichtung der in der Tarifnummer 11
bezeichneten Abgabe wird erfüllt
a. bei den von Behörden oder Beamten, einschließlich der Notare, aufgenommenen Verhandlungen und Beurkundungen durch Zahlung des Abgabenbetrags an diese Behörden und Beamten oder an eine
ndere von der Landesregierung zu bezeichnende Stelle,
b. in den übrigen Fällen durch Zahlung des Abgabenbetrags an eine für die Erhebung von Reichsstempelabgaben zuständige Steuerstelle. 2) Eb1““
§ 127b. 8 Ist die Beurkundung des steuerpflichtigen Rechtsvorganges i Ausland erfolgt, so ist die Versteuerung binnen 8— Wochen dem Zeitpunkte zu bewirken, in welchem die Urkunde in das Inland
gelangt ist. 3) Feststellung der Steuerpflicht. § 127c
1) Der Betrag der Stempelabgabe und deren Entrichtung ist bon den zur Entgegennahme der Steuer zuständigen Behörden und Beamten, einschließlich der Notare, auf der Urschrift, Abschrift, Ausfertigung usw. der Urkunde zu vrrmerken.
2) Sofern der erforderliche Stempelbetrag sich nicht ohne weiteres aus der Urkunde berechnen läßt, ist mit dem Vermerk oder mit der Kostenberechnung eine kurze Stempelberechnung zu verbinden.
3) Die Vermerke über die Stempelentrichtung und berechnung sind mit Ort⸗ und Zeitangabe zu versehen und unterschriftlich
vollziehen. 1] 4) Feftstenteng der eteeriwalhe.
1) Ist die Grundstücksübertragung vom Reichsstempel befreit, so ist dies unter Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften, der welche ne deükansesche 88 ähee 8 zunch der veshen. Abschrift, Aus⸗ ertigung usw. der Urkunde er zu machen. Die Bestimmun des § 127 c Abs. 3 findet entsprechende Anwendung. G 8
2) Außerdem sind die für die Steuerfreiheit maßgebenden Tat⸗ umstände und, sofern die Befreiungsvorschrift am Schlusse der Tarif⸗ nummer 11 in Frage kommt, der Antrag auf Befreiung von der Abgabe in die Verhandlung aufzunehmen. Von der Erhebung der Abgabe ist nur abzusehen, wenn die Voraussetzungen der Steuerfreiheit zur Ueberzeugung des beurkundenden Beamten dargetan sind. Andernfalls ist der Steuerpflichtige auf den Erstattungsweg zu verweisen.
5) Erhebung der Abgabe bei öffentlichen Urkunden. a. Abführung der Abgabenbeträge seitens der Behörden und Beamten an die bee
6.
1) Behörden und Beamte, einschließlich der Notare, haben die bei ihnen innerhalb eines Monats eingegangenen Ciennenh haher bis zum 10. des folgenden Monats an die Steuerstelle ihres Bezirks ab⸗ zuführen und durch besondere Nachweisung von denjenigen Verhand⸗ lungen und Beurkundungen Mitteilung zu machen, auf die sich die abzuführenden Beträge beziehen.
2) In die Nachweisung sind zugleich alle innerhalb des vor⸗ bezeichneten Zeitraums beurkundeten Rechtsvorgänge aufzunehmen, für die nach den Vorschriften der Tarifnummer 11 eine Abgabe nicht zu “ 18 Nochwel sind i 1
— e Nachweisungen sind in doppelter Ausfertigung ein⸗ zureichen und mit der Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 31. Juli
8
Zu § 87 des Gesetzes. 8 9) Ermittelung des “ e. (Preis und Wert).
h) Die Behärden und Baͤmfenn inschließlich der N Beamten, einschlie
verpfllhtn in allen Fällen, in denen sich der Pee a den eeger: sn
Gegenstandes nicht aus den mit den Parteien aufgenommenen Ver⸗
die Erklärungen in die Verhandlung aufzunehmen sowie die sonst asfteeten der Höhe des Stempels afanehlnce. 8b 8
2) Bestimmt sich der Preis oder Wert des Gegenstandes n. dem dndesth späterer Ereignisse oder läßt er sich zur genf bbes eac kundung aus einem anderen Grunde nicht bemessen, so ist dies auf der Verhandlung zu vermerken und der Steuerstelle des Bezirks unter Mitteilung einer doppelten Ausfertigung der Verhandlung von dem Sachverhalte Kenntnis zu geben. Die Steuerstelle hat für die Einriehung 88n ne 555— Sorge zu tragen, die
ehung auf den Urkunden zu vermerken und mit 8 üh hg- 1 begehen d mit diesen nach
das gleiche Verfahren tritt ein, wenn die für die Preis⸗ oder Wertbemessung gemachten Angaben hinsichtlich ihrer vhrece. den beurkundenden Behörden oder Beamten zu Bedenken Anlaß geben insbesondere, wenn der als Kaufpreis beurkundete Betrag erheblich hinter dem Werte des Gegenstandes zurückbleibt.
4) Ist in einer Urkunde die Uebertragung von unbeweglichen und anderen Gegenständen ohne Angabe der Einzelpreise oder ⸗werte ver⸗ abredet, so sind diese auf der Urkunde zu vermerken, sofern dies von den Ausstellern verlangt wird und die Frist zur Entrichtung der Ab⸗ gabe (§ 83 des Gesetzes) noch nicht abgelaufen ist. Andernfalls wird der Gesamtpreis oder ⸗wert der GI der Abgabe zugrunde gelegt.
Den Bundesregierungen bleibt überla en, zu bestimm b inwieweit in denjenigen Fällen, in denen sier 112 8 Werte des Gegenstandes zu erfolgen hat, für die Ermittelung des Wertes die landesgesetzlichen Vorschriften auch hinsichtlich der Reichs⸗ k.18 5 Kürrtper h dne Fuen. 8 Aüesn Se ihnen vorbehalten,
ein gemeinen Nachprüfung des 8 2 Gegenstände Bestimmung zu treffen. 8 uu 1111“
“ Zu § 79 des Gesetzes. 10) Abgabenerstattung.
127 m.
1) A. FS 8 auf Antrag ir e cten 8—
a. wenn ein beurkundeter Rechtsvorgang nichtig oder infolge eine Anfechtung als von Anfang an nichtig anzusehen . 5 8
b. wenn ein Zuschlagsbeschluß aufgehoben ist,
o. wenn nach Zahlung der Abgabe zu d der Tarifnummer 11 eine Urkunde über das der Veräußerung zugrunde liegende Rechts⸗ geschäft vorgelegt wird (Tarifnummer 11 d Abs. 3). Ist die Urkunde nicht ordnungsmäßig versteuert, so ist der zu erstattende Betrag auf den zu der Urkunde erforderlichen Stempel zu verrechnen,
d. im Falle des § 127 n Ahs. 2 Satz 2.
2) Außerdem kann die Erstattung aus Billigkeitsgründen ange⸗ ordnet werden, wenn die Ausführung des Rechtsgeschäfts unter⸗ blühin pe⸗ ein Geschäft auf Grund der Wandlung rückgängig ge⸗
3) Im Falle zu a und im Falle des vorhergehenden Absatzes er⸗ folgt die Erstattung unter Vorbehalt der Pehnden Ahsabe des Stempels von demjenigen Vertragsschließenden, der bei der Be⸗ ““ 5 8Sö-e eggeat bedingenden Umständen
untnis gehabt oder die unterbliebene Ausführung des
die Benglung 23 uldet het. statt ee b
eber Anträge auf Erstattung entscheidet die Steuerdirektiv⸗ behaeie und sofern die Abgabe vom Grundbuchamt erhoben ist, vor⸗ behaltlich anderweiter Bestimmung der Landesregierung, die diesem übergeordnete Behörde. Dem Erstattungsantrag ist nur sdtnndeesern wenn er innerhalb eines Jahres vom Zeitpunkte der Zahlung oder Beitreibung der Abgabe ab gestellt worden ist. Wird der Antrag auf Tatsachen gestützt, die erst nach der Zahlung oder Beitreibung der Ab⸗ gabe eingetreten sind, so beginnt die einjährige Frist mit dem Tage, an dem der Antragsteller von diesen Tatsachen Kenntnis erhalten hat.
5) Die Erstattung ist auf der Urkunde zu vermerken.
handlungen von selbst ergibt, die Parteien darüber zu vernehmen und
8
iger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1909
3) In dem Steuerbescheid ist dem Steuerpflichtigen gleichzeiti zu eröffnen, daß ihm anheimgegeben bleibt, bei deCeigen schse halb der Zahlungsfrist die Erlaubnis zu erwirken, den Abgabenbetrag innerhalb eines dreißigjährigen Zeitraums in jährlichen, im voraus zahl⸗ E.““ von gleicher — ziffernmäßig anzugebender — Höhe
4) Die jährliche Tilgungsrente beträgt bei einem Kapital 100 ℳ — unter Annahme einer Versise ehe von 4 vom 68 nür einen dreißigjährigen Zeitraum — 5,66458 ℳ und berechnet sich im 89 nach dem Verhältnisse von 100: 5,66458 = Stempel⸗
8 X✕.
5) Für Anträge auf Erstattung i Abs. 4 entsprechend anzuwenden. -ung ist die Vorschrift des § 127 m
§ 127r. Gleichzeitig mit der Zustellung des Steuerbescheids a Zahlungspflichtigen haben die in § 127 p besethnereef giceg gn nn schrift des Steuerbescheids in doppelter Ausfertigung der für ihren Sitz zuständigen Steuerstelle zu übersenden, die alsdann wegen Ein⸗ ziehung des Abgabenbetrags das Weitere veranlaß 1. “
c. Erhebung der Abgabe. 1 Wird di St 1g0e 8 r e ganze Stempelabgabe in einem Betrag en 8 die Steuerstelle den Abgabenbetrag zu vegehe e en nas te le usfertigung des Steuerbescheids als Beleg zum Anmeldungsbuche zu nehmen, die andere, mit dem Zahlungsvermerk versehen, an die Be⸗ hörde zurückzugeben, die den Steuerbescheid erlassen hat. d. “ Rentenzahlung. t
1) Erfolgt die Tilgung der Steuerschuld in j . zahlungen, so bestimmt die Steuerstelle den üean ietesbrlichen wacht den rechtzeitigen Eingang durch eine Ueberwachungsliste. feriicn 68 Sere nn enac ger ersten Heblung wird die eine Aus⸗
uerbesche eleg zum Belch e die ö 9 31 nmeldungsbuche, die andere ei der Vereinnahmung der weitere Eintragung in das Anmeldungsbuch nicht Ler delceioe i Cie⸗ Hhümabach ist jedoch in der Bemerkungsspalte die ent sprechende ummer der Jahreszahlung, z. B. 2. Tilgungsrate, anzugeben.
4) Von dem Eingange der letzten Teilzahlung ist derjenigen Be⸗
hörde, von der der ö “ ist, Mitteilung zu machen.
8 u.
Die im § 127 p bezeichneten Behörden hah es jeder Aenderung in der Person des Benehe v traerstele —— öö“ Mitteilung zu machen.
neuer Grun viis 185 1n nee. ücke ist I eüh äch 8 Schlußbestimmungen. 13) Allgemeines. § 127 v.
Den Bundesregierungen bleibt überlassen von mehreren Beamten einer Behörde die mit führu verbundenen Verrichtungen obliegen. 14) Grundstücksübertragungen.
§ 127 w.
8
zu bestimmen, welchen der Erhebung und Ab⸗
1) Für die Dauer von 2 Jahren kann in denjeni en Bun es⸗ ftnaten, in denen die Feßstellung und Erhebung 8e e v. n ür die Uebertragung von Grundstuͤcken anderen als den Steuerbehörden obliegt, im Einverständnisse mit dem Reichskanzler (Reichsschatzamt) angeordnet werden, daß die Feststellung und Erhebung des Reichs⸗ “ nach denselben Vorschriften erfolgt wie diejenige der Landes⸗
2) Die Abführung der eingegangenen Beträge an die St hat in diesem Falle bis zum 10. eines jeden Monatg für “ gegangenen Monat unter Angabe der Zahl der Grundstücksübertragungen zu erfolgen, auf die die abgeführten Beträge sich beziehen. Gleichzeitig 8 über Zahl und Gesamtwert derjenigen Grundstücksübertragungen Mitteilung zu machen, fuͤr die gemäß der Befreiungsvorschrift am Schlusse der Tarifnummer 11 des Gesetzes eine Abgabe nicht zu entrichten ist.
In einer gemeinsamen allgemeinen Verfügung des
(Mülhaada., Kls.) Nachts Niederschl.
(Friedrichshaf.) meist bewölkt
Lipsiensis. Nach verschiedenen Gesangsvorträgen der Pauliner und — Artonen verließ Seine Majestät der König mit Gefolge um 11 Uh zu versehen.
den Kommers, um sich zum Bahnhof zu begeben.
Maximum über 768 mm über der Biscayasee, ein Keil hohen Drucks erstreckt sich von dort bis zur Alpengegend; westlich von Ir⸗ land ist ein neues Minimum erschienen. In Deutschland ist das Wetter bei mäßigen Westwinden kühl, im Westen wolkig, im Osten
Finanzministers und des Justizministers vom 2. werden diese lncesanre sbestimmungen des en Varifnummer 11 (Grundstücksübertragungen) und den § 78
6) Die näheren Bestimmungen über das V oberste Landesfinanzbehörde. 88.n G 11) Ütie rrgh enn 8 —
bedeckt Nebel
b. Ee. der Steuer. 1) Die Steuerstelle prüft die Nachweisungen, stellt den Stempel⸗
NW 2 WNW 2
Isle d'Aix 767,4
St. Matbieu
766,6
Friedrichshafen, 31. Juli. (W. T. B.) Das Luftschiff „Zeppelin II“ stieg gestern nachmittag um 4 ¼ Uhr zu der an⸗ g kündigten Höhenfahrt auf, die den Zweck hatte, das schlecht ge⸗ wordene Wasserstoffgas aus dem Ballon herauszupressen. Um 6 Uhr
kehrte das Luftschiff nach einer glücklich verlaufenen Fahrt in die
Halle zurück, wo mit der Auffüllung mit frischem Gase begonnen
worden ist. Heute morgen um 3 Uhr 40 Min. trat das Luftscheff die geplante
Fahrt nach Frankfurt a. M. an und fuhr auf Ulm zu. Ueber
den Verlauf der Fahrt liegen folgende Meldungen vor:
Ulm, 31. Juli. Das Luftschiff „Z II“ hat um 4 Uhr früh
Ravensburg, 4 Uhr 40 Minuten Biberach, 4 Uhr 50 Mi⸗ nuten Laupheim un) 5 Uhr 15 Minuten Ulm pa siert.
Anfang 6 ¼ Uhr.
,*
8 8
8
Geislingen, 31. Juli. Seitdem das Luftschiff „Z II“ Ulm passiert hat, mußte es auf den Höhen der Alb gegen einen tarken Gegenwind ankämpfen, sodaß die Fabhrt erheblich lang⸗ samer vor sich aing. Es passierte um 6 Uhr 30 Minuten Beimer⸗ stetten, um 6 Uhr 50 Minuten Amstetten und traf um 7 Uhr 15 Minuten über Geislingen ein.
Theater.
Nenes Operntheater. Gura⸗Oper. Sonn⸗ tag: Lohengrin. Anfang 7. Uhr.
Montag: Tannhäuser. Anfang 7 Uhr.
Dienstag: Die Meistersinger von Nüruberg.
Geschlossen.
Theaters. manöver. Montag
manöver.
Mittwoch: ESalome. Aatang 8 Uhr. Donnerstaga: Carmen. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag: Tannhäuser. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Lohengrin. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Die Meistersinger von Nürnberg. Anfang 7 Uhr. „SAantag: Orpheus in der Unterwelt. Anfang r.
Deutsches Theater. ESommerspielzeit Held⸗ Runge. Sonntag: Ketten. Anfang 8 Uhr.
Montag: Ketten.
Kammerspiele.
Sommerspielzeit Held⸗Runge. Gelbstern. Anfang 8 Uhr.
Montag: Ein ESkandal in Monte Carlo. Anfang 8 Uhr.
Sonntag:
v11“
Dienstag, 3. August: Dudelsack. (Operettengastspiel.)
Berliner Theuter. Gastspiel des Operetten⸗ Sonntag, Abends 8 Uhr: Ein Herbst⸗
Ein Herbst⸗
Schillertheater.
Grisnez Paris
7623 765,2
WSW
SSW2
3 Nebel
Beb..
Gewi stattgefun
2
bedeckt
Vlissingen Helder
762,1 7606⁶
SW 2
Dunst
W
2
wolkig
Bodoe
753,6
W
2 bedeckt
Christiansund
754,8
WSW2 Nebel
Skudesnes
7557
N
2 bedeckt
Skagen
752,3
WSW2 wolkenl.
Vestervig
754,7
NW 4 wolktg
Seehöhbe.....
regnerisch; gestern haben vereinzelt Gewitter, allenthalben Regenfälle
n.
“ 1“
“ E6“ “ 11“ tteilungen des Königlichen Asronautischen
Observatoriums Lindenberg bei Beeskow,
veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau.
Drachenaufstieg vom 31. Juli 1909, Morgens:
Station
122 m V 500 m 1000 m] 1500 m 2000 m 2400 m
Kopenhagen
753,4
WNW
3 [bedeckt
Karlstad
751,1
WNW
2 wolkig
8
Stockholm
748,1
NW
1
bedeckt
1e
Wisby
748,5
NW
4
Hernösand
748,1
Haparanda
und folgende Tage:
0.
Sonntag,
Windst.
Regen Regen
d0
748,7
(Direktion:
N
Linsemann.)
g: Demi-mond 2 “
1
Neues Schanspielhaus. Sonntag u. Montag: um ersten Male: Miß
(Wallnertheater.)
Sonntag, Abends 8 Uhr: Madame Bonivard. Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson und Antony Mars. Ende 10 Uhr.
Montag und folgende Tage: Madame Bonivard.
Charlottenburg. Der Biberpelz.
Abends 8 Uhr:
Eine Diebeskomödie in vier
Akten von Gerhart Hauptmann. Ende 10 ⅛ Uhr. Montag und folgende Tage: Der Biberpelz.
Komische Oper. Sonntag, Abends 8 Uhr: Demi-monde.
Montag und Diensta 8
Mittwoch: Asra.
heiter
—
Donnerstag: Demi-monde.
Freitag: Asra. Sonnabend: Demfi-monde.
Garten. Kantstraße 12.) Der sidele Bauer. Operette von fang 8 Uhr.
Sonntag, Abends 8 Uhr: Kümmere Di Amelie. Georges Feydeau.
Amelie.
Sonntag, 1. August: Café Noblesse. i Vorbereitung:
Bussi. Schwank mit Gesang und Tanz i Akten von Kren und Schönfeld, Musik von Hollaender.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) tag, Abends 8 Uhr: Familie Schimek.
—
ee letzten Male:
Temperatur 93 11,9
Rel. Fchtgk. 0 ⁄%0
Wind⸗Richtung. „ Geschw. mps 8
Himmel bewölkt, untere Wolkengrenze in 360 m Höhe. Zwischen 1420 und 1450 m 2330 und 2390 m von — 5,3 bis — 4,4
1 “ Theater des Westens. (Station: Zoologischer e; 1. August: eo Fall. Montag bis Sonnabend: Der sfidele Bauer. Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Schwank in 3 Akten (4 Bildern
Montag und folgende Tage: Kümmere Dich um
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.)
Montag und folgende Tage: Familie Schimek.
8,7 5,2 1,9 — 2,9 — 44 88 92 66 91 95 78 W WNW WNW NW NW NW 12 18 19 20 21
emperaturzunahme von 1,9 bis 2,4, zwischen 0
Familiennachrichten.
Verlobt: Verw. Fr. Lucie pon F; geb. Freiin von Ungern⸗Sternberg, mit Hrn. Oberst⸗ leutnant Otto Uhden (Saarburg, Lothr.).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Friemel An⸗ Neustadt’ O.⸗S.). — Eine Tochter: Hrn. orstrat Kottmeier (Eichhorst, Post Zawodzie „S.). — Hrn. Oberleutnant Preußer (Züllichau). Gestorben: Fr. Anna von Scheel, geb. Veronelli (Halbau). um von
Verantwortlicher Redakteur : J. V.: Weber in Berlin.
Im Pri n Victor
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen (eeinschließlich Börsen⸗Beilageh,
und das Verzeichnis gekündigter Schle 1““ Pfandbriefe.
Sonn⸗
Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.
betrag fest und vereinnahmt ihn.
2) Von der Nachweisung ist eine Ausfertigung als Beleg zum Anmeldungsbuche zu nehmen, die andere — mit Empfangsbekenntnis und Angabe der Buchungsnummer versehen — zurückzugeben.
6) Versteuerung E“ Urkunden.
g.
1) Hat die Entrichtung der Steuer unmittelbar an die zuständige
Steuerstelle zu erfolgen, so ist dieser die steuerpflichtige g⸗ sn Urschrift und Abschrift vorzulegen. Die Abschrift kann fic auf den für die Besteuerung wesentlichen Teil der Urkunde beschränken. „ 2) Nach Festsetzung und Einzahlung des Abgabenbetrags wird die Urschrift — mit dem Stempelverwendungsvermerke (§ 127c) versehen — zurückgegeben und die Abschrift als Beleg zum Anmeldungs⸗ uche genommen.
7) Sicherstellung des ho ssseas⸗ und Nachversteuerung.
Wird eine die Erhebung der Abgabe zu d der Tarifnummer 11 ugscfeedeafe Uckunde nicht vorgelegt, so hat 16 Grund⸗ buchamt zu bestimmen, ob und in welcher Höhe vor der Eintragung des neuen Eigentümers Sicherheit zu leisten ist (§ 85 Abs. 3 des Gesetzes), und demnächst erforderlichenfalls wegen der Sicherstellung das Weitere zu veranlassen. Das Gleiche gilt, wenn das Veräußerungsgeschäft in der Auflassungsverhandlung oder sonst gerichtlich beurkundet ist sowie wenn eine andere stempel⸗
ichtige Urkunde vorgelegt wird, die nicht oder nicht hinreichend ver⸗ teuert ist. Wird eine solche andere Urkunde vorgelegt, so ist eine bschrift des für die Besteuerung wesentlichen Teils der Urkunde unter Angabe der geforderten und geleisteten Sicherheit der Steuer⸗ stelle des Bezirks zu übersenden, die nach Einziehung des Abgaben⸗ 5 dem Grundbuchamt wegen Rückgabe der Sicherheit Mitteilung
“
1) Werden die Abgabenbeträge nicht innerhalb der gesetzlichen rist eingezahlt, so ist die zwangsweise Einziehung der Ei ges blichen 85 Abs. 2 des Gesetzes zu veranlassen. Behörden und Beamte,
ein Füehtich der Notare, die zur zwangsweisen Einziehung von Geldern nicht befugt sind, haben den Antrag auf zwangsweise Einziehung des Stempels, für jeden steuerpflichtigen Rechtsvorgang besonders, unter Benutzung des Musters 1 in doppelter Ausfertigung der Steuerstelle ihres Bezirks einzureichen, die alsdann das weitere veranlaßt.
2) Wird die Uneinziehbarkeit der Abgabe durch fruchtlose Zwangs⸗ vollstreckung feftgesent und erscheint ein vertretbares Verschulden eines Beamten ausgeschlossen, so sind die Steuerdirektivbehörden befugt, den Perns hes niederzuschlagen.
3) Nach Beitreibung oder Niederschlagung der Abgabenbeträge ist nach § 127 f Abs. 2 mit der Maßgabe zu verfahren, daß an Stelle
8) Zwangsweise Einziehung der Steuer. § 1271
1) Wird die Anrechnung des für eine Auflassung oder Umschreibun gezahlten Stempels auf denjenigen Abgabenbetrag .e er. zu einer später errichteten Urkunde über das der Auflassung zugrunde liegende Veräußerungsgeschäft erforderlich ist, so ist die Beschrinigung über die Zahlung des Stempels vorzulegen.
2) Ergibt die Prüfung, daß das beurkundete Rechtsgeschäft mit dem der Auflassung oder Umschreibung zugrunde liegenden über⸗ einstimmt, so ist auf der Urkunde der bereits entrichtete Stempel⸗ belragrn bf cein gen. It⸗. 112 es 5 v er⸗ orderliche, so eer Mehrbetrag nachzuerheben, er er, so der nyterschied, zu statten 8 IFn üh. 1 d). 8 6
e Anrechnung au r Urkunde zu bescheinigen. weitere Verfahren bestimmt sich nach § 127 e. ggs
Zu § 89 des Gesetzes.
12) Besteuerung der Fideikommisse, Lehn⸗ und Stammgüter. a. Form der Aeehertrich e⸗ 27“.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der im § 89 des Gesetzes be⸗ Abgabe wird erfüllt durch Zahlung des Abdebe hesches an ie zuständige Steuerstelle. Zuständig ist diejenige Steuerstelle, i
deren Bezirk die im § 127 p bezeichnete Behörde gelegen ist. b. Festse iis, der Abgabe. 8
1) Die Festsetzung der Abgabe liegt, vorbehaltlich anderweitiger Bestimmung der Landesregierung, denjenigen Vehaltlich ob, denen Maßgabe der landesgesetzlichen Bestimmungen die Beaufsichtigung der Fideikommisse, Lehn⸗ und Stammgüter übertragen ist.
2) Hierzu haben diese Behörden, soweit nicht die Befreiung des § 84 des Gesetzes Platz greift, für die beim Inkrafttreten des Gesetzes be⸗ stehenden Fideikommisse, Lehn⸗ und Stammgüter am 1. Oktober 1909, für die übrigen alsbald nach deren Errichtung — und in beiden Fällen späterhin fortlaufend von 30 zu 30 Jahren — den nach den Vorschriften des § 16 des Erbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 620) und den hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen zu ermittelnden Wert der gebundenen heucanh ichtigen Grundstücke fest⸗ zusetzen und hiervon die Stempelabgabe zu
127 q.
1) Nach Berechnung der — fc ein Steuerbescheid zu erteilen und dem Zahlungspflichtigen zuzustellen. 2) Der Steuerbescheid hat zu enthalten:
die Bezeichnung aller gebundenen Grundstücke,
die ghmne des Wertes der steuerpflichtigen Grundstücke,
die Berechnung der Stempelabgabe,
den Betrag des Stempels,
die Anweisung zur Entrichtung der Steuer an die zu be⸗
erechnen.
bis 90 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1 u 1 . r Kenntnis der preußischen Gerichte und Notare 8 zen Benertge ch gebracht mit 1 . Die Bestimmungen über die Reichsabgabe von übertragungen treten am 1. August d. J. 2 Kaft. hisgwenbe.
Bis zu dem Inkrafttreten eines Reichsgesetzes über eine Abgabe von der unverdienten Wertsteigerung bei Grundstücken (Sn.eenr) wird zu der in der Tarifnummer 11 Abgabe ein Zuschlag von 100 vom Hundert erhoben 8 Abs. 4 des Reichsstempelgesetzes).
II. Auf Grund des § 80 Abs 2 des Reichsstempelgesetzes und des § 127w der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats bestimmen wir im Einverständnisse mit dem Herrn Reichskanzler (Reichsschatzamt), daß die Einziehung der in der Tarifnummer 11 für Grundstücks⸗ übertragungen vorgesehenen Reichsabgabe bei den vom Gericht auf⸗ genommenen Urkunden einschließlich der Auflassungen nach denselben Vorschriften erfolgt wie die Einziehung des Landesstempels. Die näheren Anweisungen erläßt bis auf weiteres der Justizminister.
III. In denjenigen Fällen, in welchen die Versteuerung nach dem Werte des Gegenstandes zu erfolgen hat, finden für die Ermitte⸗ lung des 1n..— die ganghegacsehlicen Venschrinen auch für die Reichs⸗
b ung .4 des Re empelgesetzes, Ausführungsbestimmungen des Bundesrats). T1ö1A“
Soweit nach den bestehenden Vorschriften, insbesondere der Allge⸗ meinen Verfügung des Finanzministers und des Justizministers vom
gerichtliche Stempelwesen (Just.⸗Minist⸗
6. Juli 1909, Füven das Bl. S. 239), die Hauptzollämter den Gerichten bei Ermittelungen ilfe zu leisten haben, gelten diese Bestimmungen
tatsächlicher Art auch 1 2 den ehang der “
8 e Festsetzung der im § 89 des Reichsstempelge ⸗ stimmten Abgabe liegt den Erbschn stenedbe enn 1 Fecg ae Die Gerichtsschreibereien der Oberlandesgerichte haben alsbald — spätestens bis zum 1. Oktober d. J. — den Erbschaftssteuerämtern ein Verzeichnis derjenigen mit Ege ausgeftatteten Fidei⸗ kommisse, Lehen und Stammgüter mitzuteilen, üher die von den Oberlandesgerichten auf Grund gesetzlicher Bestimmung oder stiftungs⸗ mäßiger Anordnung die Aufsicht geführt wird, oder üͤber die sich bei dem berlandesgericht Akten befinden. In dem Verzeichnis ist der Grundbesitz, soweit er in Preußen belegen ist, möglichst genau und, wenn tunlich, mit seiner Grundbuchbezeichnung anzugeben. Ergibt sich aus der Stiftungsurkunde oder Familienschlüßfen. daß für bestimmte Grundstücke oder Teile von Grundstücken zu einer Veräußerung weder eine landesherrliche Genehmigung noch eine Zustimmung Pritter erforderlich ist, so ist dies in den Verzeichnissen zu vermerken, geeignetenfalls unter Beifügung einer Abschrift der be⸗ treffenden Be⸗ timmungen. In gleicher Weise ist den Erbschafts. steuerämtern unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn ein neues mit
des Empfangsbekenntnisses die Niederschlagungsbescheinigung tritt.
zeichnende Steuerstelle innerhalb einer zu bestimmenden
Grundbesitz ausgestattetes Fideikommiß errichtet wird, oder ei be⸗ stehenden Fideikommisse weitere Grundstücke zugeschlagen 8 G