1909 / 180 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

2

Der r.. beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. instalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteutzen für Kelbstahholer

Alle Post

Insertionsprris für den Raum einer 4 gespaltenen Petit⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des

auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. I RNRentschen Rrichsanzeigers und Königl. Preußischen Staats-

Einzeine Uummern kosten 25 ₰.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

88 Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung. Bekanntmachung, betreffend Satzungsänderungen der Deutsch⸗ Ostafrikanischen Gesellschaft. Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschrei⸗ bungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Eßlingen.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 47 des Reichs⸗

gesetzblatts. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Gesetz, betreffend die Umzugskosten der Geistlichen der evan⸗ gelischen Landeskirche der älteren Provinzen.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 21 der Preußischen 22

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberregierungsrat Albert Lömpcke zu Schleswig den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Oberlehrer am Gymnasium in Arnsberg, vmnn. Wenzel Hövel, dem Oberlehrer a. D., Professor Heinrich MNebelsieck zu Dortmund, dem technischen Eisenbahnsekretär a. D., Rechnungsrat Wilhelm Goebel und dem Eisenbahn⸗ sekretär a. D., Rechnungsrat Wilhelm Heinrich, beide zu Elberfeld, dem Oberbahnhofsvorsteher a. D., Rechnungsrat Fftriedrich Pietschmann zu Marburg den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Oberstleutnant a. D. Bruno von Prittwitz und Gaffron zu Fürstenwalde im Kreise Lebus, zuletzt Major im Ulanenregiment Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Branden⸗ burgischen) Nr. 3, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Oberrealschullehrer Ludwig Derdack zu Bochum, dem Oberzolleinnehmer a. D. Gottlieb Knobel zu Breslau, bisher zu Münsterberg, den Eisenbahnbetriebssekretären a. D. Robert Böttcher, Ewald Crisandt, Karl Meyer und Albrecht Ulrich sowie dem Bahnhofsvorsteher a. D. August Käsche, sämtlich zu Elberfeld, dem Eisenbahnkassenvorsteher a. D. Wilhelm Heinemann zu Hohenlimburg im Kreise Iserlohn, den Eisenbahnlokomotivfuüͤhrern a. D. Karl Brieger zu Barmen⸗Rittershausen, Heinrich Brinkmann zu Duüssel⸗ dorf, bisher zu Schwerte im Kreise Hörde, und Adolf füeich zu Hagen i. W. den Königlichen Kronenorden vierter asse,

den Kirchenältesten, Gutsbesitzern Hermann Heinig zu Hohenkirchen im Landkreise Zeitz und Gottfried Zenker zu Kauxdorf im Kreise Liebenwerda, dem Packmeister Friedrich Heidrich und dem Kassenboten Theodor Hummel, beide zu Cöln, dem Auszügler Karl Philipp zu Kauxdorf im Kreise Liebenwerda, den pensionierten Eisenbahntelegraphisten Johann Arenz zu Düsseldorf und Andreas Thier zu ““ alle im Landkreise Hagen, den pensionierten senbahnzugführern Christian ansen zu Siegburg, Gottfried Müller zu Cöln, bisher zu Deutzer⸗ feld, Franz Pohlmann gu Elberfeld⸗Steinbeck, Hieronymus Röseler zu Godesberg im Landkreise Bonn und Franz Tönnesmann zu Düsseldorf, dem pensionierten Eisenbahnstellwerksweichensteller Friedrich Borg⸗ hardt zu Bathey, bisher zu Hengstei im Landkreise Hagen, dem pensionierten Eisenbahnlademeister Wilhelm Herweg und dem pensionierten Eisenbahnschirrmeister Heinrich Stiertz, beide zu Düsseldorf, dem pensionierten Bahnhofsaufseher Jo⸗ hann Schmitz zu Geistingen im Siegkreise, dem Eisenbahnhilfs⸗ bremser August Auckthun, dem Eisenbahnwerkstättenvorschmied Friedrich Biensfeld, demEisenbahnwerkstättenschmied August Kablau, dem Eisenbahnwerkstättenglaser Leopold Haak, den Bahnhofsarbeitern Julius Benkmann, Friedrich Kahl und Ferdinand Schlien, dem Eisenbahnlampenputzer riedrich Wieberneit und dem Eisenbahnhilfsnachtwächter ilhelm Wichmann, sämtlich zu Königsberg i. Pr., und dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer Anton Schöllgen zu Wersten im Landkreise Düsseldorf das Allgemeine Ehren⸗ zeichen sowie der Frau Kommerzienrat Caroline Grünebaum, geb. Beer, der Frau Geheimen Sanitätsrat, Professor Alice Thiem, geb. Schnitter, und der Frau Justizrat Marie Kuhne, geb. Seifert, sämtlich zu Kottbus, die Rote Kreuz⸗ medaille dritter Klasse zu verleihen.

858

anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Montag, den 2. August, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Eisenbahnsekretär a. D., Rechnungsrat Wilhelm

8 8 zu Straßburg i. E. den Roten Adlerorden vierter asse,

dem Eisenbahnsekretär a. D., Rechnungsrat Karl Rust

zu Straßburg i. E. den Königlichen Kronenorden dritter gasse,

dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. August Iser zu Straßburg i. E., den Eisenbahnstationsassistenten a. D. Jose Schill zu Basel und Karl Elschner zu Straßburg i. E⸗ Neudorf, bisher zu Zabern, dem Bahnhofsverwalter a. D. Konrad Henning zu Mühlburg i. Baden, bisher zu Neu⸗ breisach, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Karl Beutel zu Saargemünd, Emil Caesar zu Sablon, bisher zu Metz, Karl Engel zu Mülhausen i. E, August Hopt zu Straß⸗ burg i. E, Mathias Urbanczyk zu Hanweiler, bisher zu Saargemünd, und Nikolaus Wüͤbais zu Diedenhofen i. Lothr. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem pensionierten Bahnwärter Jakob Walter zu Dett⸗ weiler im Kreise Zabern das Kreuz des Allgemeinen Ehren⸗ zeichens sowie

den pensionierten Eisenbahnweichenstellern Jakob Schmitt zu Hargarten im Kreise Bolchen und Christian Beckmann zu Völklingen im Kreise Saarbrücken, dem pensionierten Eisen⸗ bahnoberpackmeister Johann Herber zu Diedenhofen i. Lothr., dem pensionierten Eisenbahnwerkführer Heinrich Elter zu Luxemburg, dem pensionierten Bahnhofsaufseher Georg Röder zu Neuses am Berg, bisher zu Biblisheim im Kreise Weißenburg, den pensionierten Bahnwärtern eee Götz zu Brumath im Landkreise Straßburg i. E. un Josef Wamster zu Sierenz im Kreise Mülhausen i. E., dem pensionierten Eisenbahnschaffner Peter Nilles zu Forbach, dem pensionierten Eisenbahnbremser Johann Kaufmann zu Mülhausen i. E., dem bisherigen Eisenbahnrottenführer Franz Cadé zu Scherweiler im Kreise Schlettstadt, dem bis⸗ herigen Eisenbahnrottenarbeiter Anton Schaffner zu Alten⸗ stadt im Kreise Weißenburg und dem bisherigen Eisenbahn⸗ vorarbeiter Nikolaus Seiler zu Baronweiler im Kreise For hen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem diensttuenden Flügeladjutanten, Kapitän zur See von Rebeur⸗Paschwitz und dem Marineoberstabs⸗ arzt Dr. Kunze die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar ersterem: des Komturkreuzes mit dem Stern des Kaiserlich Oester⸗ reichischen Franz Joseph⸗Ordens, letzterem: des Kaiserlich Russischen St. Stanislausordens zweiter Klasse.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Hoffmann sowie dem Geheimen Registrator von Normann Eöö den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Dem mexikanischen Konsuxl Ramon Lera in Bremen ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

1““ Bekanntmachung.

Die Deutsch⸗Ostafrikanische Gesellschaft hat in der Hauptversammlung vom 29. Juni 1909 folgende, von der Aufsichtsbehörde genehmigte Satzungsänderungen beschlossen:

5. erhält folgende Fassung: PI

eber die Antelle sind Anteilscheine auszugeben. Dieselben lauten auf den Inhaber.

§ 6 erhält folgende Fassung:

Mitglieder der Gesellschaft sind die Eigentümer der folgenden

ezahlten bezw. als vollgezahlt geltenden Anteile:

Stück zu 200 = 1 400 C1“ 500 900 „1000

UIHNI

§ 7 erhält folgende Fassung: Die Eigentümer von Anteilen, welche auf einen unter 1000 ausgestellt sind, können ihre Anteile auf 1000 vollzahlen. 88 erhält folgende Fassung: ie Eigentümer von mehreren Anteilen, von denen jeder auf einen Betrag unter 1000 lautet, deren Gesamtbetrag jindessen 1000 oder mehrere 1000 ausmacht, können an Stelle ihrer An⸗ teile einen Anteil über 1000 bezw. mehrere solcher Anteile setzen.

§ 9 erhält folgende Fassung⸗

Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Anteile von je 1000 mit der Maßgabe auszugeben, daß die Gesamtsumme der Anteile aller Gesellschaftsmitglieder den Höchstbetrag von 20 Millionen Mark nicht überschreiten darf. Innerhalb dieser Grenze genügt für die Ausgabe von Anteilen ein Beschluß des Verwaltungsrats. Die Ausgabe von Vorzugsanteilen und die Festsetzung der denselben einzuräumenden Vorrechte bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. 1

Anteile können für die Uebertragung von Werten als Gegen⸗ leistung gewährt werden. 8.

10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 1

ie Namen der ersten Zeichner sowie ihre Rechtsnachfolger im he. nicht voll eingezahlter Anteile werden in ein Verzeichnis ein⸗ getragen.

§ 12 erhält an Stelle der fünf ersten Absätze folgende Fassung:

Sind Anteile oder andere von der Gesellschaft ausgefertigte Urkunden beschädigt oder unbrauchbar geworden, jedoch in ihren wesentlichen Teilen noch dergestalt erhalten, daß dem Aufsichtsrat über ihre Identität kein Zweifel obwaltet, so ist der Aufsichtsrat ermächtigt, gegen Einreichung der beschädigten Papiere diese auf Kosten des In⸗ habers Fegen neue gleichartige Papiere umzutauschen. Im übrigen ist die Ausfertigung und Ausreichung neutr Anteile und Zwischenscheine an Stelle der beschädigten oder verloren gegangenen nur nach gericht⸗ licher Kraftloserklärung zualässig.

* erhält folgende Fassung: 2

ie Einziehung von AÄnteilen ist nur zulässig, wenn und so weit sie im Gesellschaftsvertrage angeordnet oder gestattet ist. 3 siü 21 erhält an Stelle des bisherigen ersten Satzes folgend assung: 8

Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens 11 Mitgliedern; sie werden aus den Mitgliedern der Gesellschaft durch die Hauptversamm⸗ lung gewählt. Mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Ver⸗ waltungsrats muß die Reichsangehörigkeit besitzen.

21 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Anspruch auf zu Lasten des Handlungsunkostenkontos zu verbuchende Anwesenheits⸗ gelder in Höhe von je 100 für jeden Tag, an welchem sie an einer Sitzung des Verwaltungsrats oder eines Susschusses teilnehmen, und sie erhalten außerdem eine Tantieme in Höhe von 10 % des⸗ jenigen Jahresgewinns, welcher verdbleibt, nachdem auf die Anteile eine Dividende von 4 % berechnet worden ist. 8

§ 25 Ziffer 4 erhält folgende Fassung:

4) über die Ausgabe weiterer Anteile nach Maßgabe der Vor⸗ schriften des § 9. b 1 si 31 erhält an Stelle der beiden letzten Absätze folgende

assung:

In der Hauptversammlung berechtigt jeder Anteil von 1000,— zu einer Stimme. Für vollbezahlte Anteile kann das Stimmrecht nur dann ausgeübt werden, wenn dieselben mindestens 8 Tage vor der Hauptversammlung an einer der in der Ein⸗ berufung angegebenen Stelle hinterlegt worden sind. Der Beifügung der Gewinnanteilscheine und Erneuerungsscheine be⸗ darf es nicht. Der Hinterlegung der Anteile steht eine amt⸗ liche Bescheinigung einer Behörde, der Reichsbank oder eines Notars über die bei ihnen hinterlegten Anteilscheine gleich. Der Aufsichtsrat oder ein Ausschuß desselben kann auch die Bescheinigung von Bank⸗ häusern und anderen Stellen oder Personen über die bei ihnen hinter⸗ legten Anteilscheine für gleichwertig erklären. 1 1

Bei Hinterlegung der Anteilscheine und der ihnen gleichstehenden Bescheinigungen erhalten die Hinterleger einen Ausweis über die Zahl und den Betrag ihrer Anteilscheine sowie eine Teilnahmekarte für die Hauptversammlung. 8 e

Gegen Fherhendig eang 8es Ausweises werden demnächst die hinter⸗ legten Anteilscheine und Bescheinigungen zurückgegeben.

§ 36 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Soll durch eine Beschlußfassung das Rechtsverhältnis unter An⸗ teilen und Vorzugsanteilen zum Nachteile einer dieser Gattungen ab⸗ geändert werden, so bedarf es zu dem von der gemeinschaftlichen Haupt⸗ versammlung gefaßten Beschluß der Zustinmmung einer besonderen Haupt⸗ versammlung der zu benachteiligenden Anteilsinhaber, deren Beschluß⸗

ie. ich gleichfalls nach den Vorschriften der Satzungen über die er⸗ orderliche Mehrheit richtet. Diese besondere Hauptversammlung findet ohne besondere Einladung im unmittelbaren Anschluß an diejenige emeinschaftliche Hauptversammlung statt, in welcher der diese Zu⸗ erfordernde Beschluß gefaßt wird. 38 erhält folgende Fassung: ie Auflösung der Gesellschaft erfolgt:

a. auf Beschluß der Hauptversammlung, sescet;” Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Ge⸗

ellschaft.

Für die Liquidation gelten die Vorschriften der §§ 48—52 des B. G.⸗B. Die Hauptversammlung ernennt die Liquidatoren.

Bis zur Beendigung der Liquidation verbleibt es bei der bis⸗ herigen Organisation der Gesellschaft und ihrem Gerichtsstande.

Berlin, de

8 7ꝙ†

von Linde uist. 8

2 8

Bekanntma deung, g. betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs. Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und A. dem bayerischen Orte Ebenhausen (Unterfranken), den im SsteE belegenen Orten Dambeck Mecklb., Darze bei Fincken Mecklb., Groß⸗Neudorf Kr. Bromberg, Groß⸗Pobloth, Groß⸗

Rottmersleben, Massow bei Röbel, Volkmannsdorf Kr. Neustadt⸗Orla und Wredenhagen—