1909 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt: im Verkehr mit sämtlichen Orten je 1 ℳ. Berlin C., den 31. Juli 1909. AMAaaiserliche

Bekanntmachung.

Durch Entschließung des K. württ. Ministeriums des nnern vom 31. Juli 1909 ist der Stadtgemeinde Eßlingen die staatliche Genehmigung erteilt worden, zu 4 Prozent verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Betrage von zwei Millionen Mark, eingeteilt in: . Buchst. J Nr. 1 1500 zu 1000 ℳ, b K 11900 zu 500 in den Verkehr zu bringen. 1 Stuttgart, den 31. Juli 1909. K. württ. Ministerium des Innern.

von Pischek.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 47 des Reichsgesetzblatts enthält unter G

Nr. 3653 das Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten von Amerika, betreffend den gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutz, vom 23. Februar 1909.

Berlin W., den 1. August 1909.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Oberfinanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium Bonnenberg für die Dauer seines Haupt⸗ amtes zum Präsidenten der Generallotteriedirektion im Neben⸗ amte,

die Geheimen Finanzräte und vortragenden Räte im Hergt und König zu Geheimen Ober⸗ nanzräten,

den Verwaltungsgerichtsdirektor Dr. Blanckenhorn in Cöln und den Regierungsrat Pampel zu Arnsberg zu Ober⸗ regierungsräten, .

den bisherigen Seminardirektor Dr. Karl Heilmann in Ratzeburg zum Regierungs⸗ und Schulrat und

den bisherigen etatsmäßigen Professor an der Landwirt⸗ schaftlichen Hochschule zu Berlin und Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität daselbst Dr. Eduard Buchner zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Breslau zu ernennen sowie

dem Regierungssekretär Fiedler in Düsseldorf aus Anlaß seines aus dem Amte den Charakter als Rechnungs⸗ rat un

dem Polizeidistriktskommissar Emil Leitloff in Wronke aus demselben Anlaß den Charakter als Polizeirat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Eisenbahnobersekretären Durand, auch Dieran in Elberfeld, Biester in Hameln und Barz in Darmstadt, dem Oberbahnhofsvorsteher Hühn in Zeitz sowie den Obergüter⸗ vorstehern Sattler in Emmerich und Borsutzky in Ratibor bei dem Uebertritt in den Ruhestand und dem Eisenbahnsekretär Wilhelm Schulz in Wicker, Landkreis Wiesbaden, den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Gesetz, betreffend die Umzugskosten der Geistlichen der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen.

Vom 10. Juli 1909.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, für die evangelische Landeskirche der älteren Provinzen, was folgt: Einziger Artikel.

Das Senecene ser Fhtie vom 10. Juli 1909, be⸗ treffend Umzugskosten der Geistlichen, wird, soweit erforderlich, staatsgesetzlich bestätigt.

Urkundlich unter Unserer 1“ Unterschrift und beigedrucktem Königlichen nsiegel.

Gegeben Glücksburg, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 10. Juli 1909. Wilhelm. 1

(L. S.) Fürst von Bülow. von Bethmann Hollweg. von Einem. Delbrück.

Freiherr von Rheinbaben. Beseler. von Breitenbach. von Arnim.

ür den Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten:

von Moltke.

Kirchengesetz, betreffend Umzugskosten der Geistlichen

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, unter Zustimmung der Generalsynode, für die gelische Landeskirche der älteren Provinzen, was folgt:

Jeder Geistliche erhält beim Antritte des Pfarramts einer Kirchen⸗ gemeinde von dieser eine Vergütung für Umzugskosten.

Bei den unter einem Pfarramte vereinigten Kirchengemeinden ent⸗ scheidet über das Verhältnis, in welchem sie zu den Umzugskosten bei⸗ zutragen haben, in Ermangelung vorhandener Bestimmungen oder rechtsgültiger Vereinbarungen das Konsistorium endgültig nach An⸗ hörung des Kreissynodalvorstandes.

Die Vergürungspflicht hat die Natur einer notwendigen kirchlichen

Die Vergütung beträgt für Geistliche mit Familie an allgemeinen Kosten 300 ℳ, an Transportkosten für je 10 km 8 ℳ.

Die Vergütung für Transportkosten ist für eine Entfernung bis zu 200 km, falls jedoch die Anstellung auf Grund freier Gemeinde⸗ wahl erfolgt, für den ganzen Transportweg zu gewähren. Bei Berechnung der Entfernung ist die kürzeste fahrbare Straßenverbindung zu Grunde zu legen. Jede angefangene Strecke von 10 km wird für volle 10 km gerechnet. .

Unter Familie im Sinne dieser Bestimmung sind nicht nur Ehe⸗ frau, Kinder oder Eltern, sondern auch andere nahe Verwandte und Pflegekinder zu verstehen, sofern der Geistliche ihnen in seinem Haus⸗ stande Wohnung und Unterhalt auf Grund einer gesetzlichen oder sittlichen ü terseax gewährt.

§ 3.

Geistliche ohne Familie erhalten die Hälfte der im § 2 fest⸗ esetzten Vergütung. Verheiratet sich der Geistliche innerhalb Jahres⸗ srift nach Antritt des Pfarramts, so ist ihm der Mehrbetrag der Vergütung des § 2 nachzugewähren

§ 4.

Ein Verzicht auf die gesetzliche Vergütung der Umzugskosten ist unzulässig. Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn und soweit es sich um einen neben der Vergütung nach Maßgabe dieses Kirchen⸗ gesetzes zu gewährenden Vergütungsanspruch handelt, und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung 8 kirchlichen Aufsichtsbehörde.

Eine Vergütung von Umzugskosten ist seitens der Kirchengemeinde nicht zu gewähren, wenn die Versetzung gemäß § 10 des Kirchen⸗ gesetzes vom 16. Juli 1886, betreffend die Dienstvergehen der Kirchen⸗ beamten, zur Strafe geschieht.

6.

Der Evangelische Oberkirchenrat ist ermächtigt, der Kirchengemeinde im Falle ihrer Bedürftigkeit eine Beihilfe aus dem Hilfsfonds für landeskirchliche Zwecke zu gewähren.

Erfolgt die Berufung in das Pfarramt durch das Kirchen⸗ regiment, so kann, falls ein dringendes kirchliches Interesse dies geboten erscheinen läßt, eine Beihilfe auch ohne daß Bedürftigkeit vorliegt und auch zur Vergütung eines mehr als 200 km betragenden Transportwegs gewährt werden. 1

§ 7.

Der Kirchengemeinde bleibt es überlassen, etwaige nach bis⸗ herigem Rechte jur Deckung von Anzugs⸗ oder Umzugskosten Ver⸗ pflichtete nach Maßgabe der bestehenden Verpflichtung zur Erstattung der Umzugskosten in Anspruch zu

Allle den Vorschriften dieses Kirchengesetzes entgegenstehenden Be⸗ stimmungen werden aufgehoken. Eine nach bisherigem Rechte begründele Verpflichtung des Geist⸗ lichen zur Erstattung von ve erlischt. 8

8 .

Die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz bleiben von den Vorschriften dieses Kirchengesetzes zunächst ausgenommen. Die Ein⸗ führung des Gesetzes erfolgt in diesen Provinzen, sobald dessen An⸗ nahme von beiden Provinztalsynoden oder von einer derselben be⸗ schlossen wird, durch kirchliche, vom Landesherrn zu erlassen de Ver⸗ ordnung, welche in der dem § 6 der Generalsynodalordnung ent⸗ sprechenden Form zu verkünden e

§ 10.

Der Zeitpunkt, mit welchem dieses Kirchengesetz in Kraft tritt, wird durch Königliche Verordnung bestimmt.

Der Evangelische Oberkirchenrat wird mit der Ausführung dieses Kirchengesetzes beauftragt.

Urkundlich unter Unserer L Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Glücksburg, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 10. Juli 1909. 4 1

8 Finanzminiterim. Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreis⸗ kasse in Liebenwerda, Regierungsbezirk erseburg, und die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Burgdorf, Regierungsbezirk Lüneburg, sind zu besetzen. Das Katasteramt Magdeburg im Regierungsbezirk Magdeburg ist zu besetzen. 4 8

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

8

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der

bisherige Eisenbahnsekretäär Riemann zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt. ““ Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Den Stationshaltern Brauereibesitzer A. Metz in Gudensberg, Kreis Fritzlar, Landwirt David Bertel⸗ mann in Niedermeiser, Kreis Hofgeismar, Land⸗ und Gastwirt Heinrich Roß in Neukirchen, Kreis Fiegenhain, Landwirt Christian Murk in Braunsen, Kreis Arolsen, Gutsbesitzer Sperling in Sodehnen, Kreis Dar⸗ kehmen, Rittergutsbesitzer Treppmacher auf Wulka, Kreis Wreschen, Majoratsbesitzer Lehmann⸗Nitsche auf Nitsche, Kreis Schrimm, Rittergutsbesitzer von Nathusius auf Uchorowo, Kreis Obornik, und Gutsbesitzer Bannert in Langenau bei Katscher ist die in Silber ausgeprägte Medaille für Verdienst um die Pferdezucht verliehen.

Die Oberförsterstelle Lüchow im Regierungsbezirk Lüneburg ist zum 1. Oktober 1909 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 15. August eingehen.

Ministerium des Innern. 8 ist die Leitung der Kirchen⸗ und Schulabteilung bei der Regierung in Cassel und dem Oberregierungsrat Pampel die Leitung der Finanzabteilung bei der Regierung in Schleswig über⸗ tragen worden.

Dem Oberregierungsrat Dr.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Der Regierungs⸗ und Schulrat Dr. Heilmann ist der Regierung in Minden überwiesen worden.

Der bisherige Privatdozent in der medizinischen Fakultät der Universität zu Königsberg, Professor Dr. Paul Stenger ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät er⸗ nannt worgan⸗ 1

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät und wissenschaftlichen Assistenzarzt an der Aviin sche⸗ 8. Universität zu Bonn Dr. Wilhelm Reis ist das Prädikat „Professor“

beigelegt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 10 974 das Gesetz, betreffend die Umzugskosten der Geistlichen der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen, vom 10. Juli 1909, und unter

Nr. 10 975 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Ueber⸗ tragung der gesamten Verwaltung der Berliner Wasserstraßen

auf den Polizeipräsidenten in Berlin, vom 18. Juni 1908

Berlin W., den 2. August 1909. Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Abgereist: Seine Exzellenz der Staats⸗ und Finanzminister Freiherr von Rheinbaben, mit Urlaub;

Seine Exzellenz der Unterstaatssekretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, Wirkliche Geheime Rat Dr. Wever, nach Wiesbaden;

der Direktor im Reichsamt des Innern Caspar.

Angekommen: der Direktor im Reichsamt des Innern von Jonquidres.

Nichlamtliches. Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen, „W. T. B.“ zufolge, in Odde an Bord der „Hohenzollern“ vorgestern nachmittag den Vortrag des Vertreters des Aus⸗ wärtigen Amtes, Gesandten von Treutler und gestern vor⸗ mittag die Vorträge des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals der Infanterie von Moltke und des Chefs des Marinekabinetts, Vizeadmirals von Müller entgegen.

Der Präsident des Reichsversicherungsamts, Wirkliche Ge⸗ heime Oberregierungsrat Dr. Kaufmann ist mit Urlaub nach der Rheinprovinz abgereist.

Die Senatspräsidenten beim Reichsmilitärgericht, Pro⸗ fessor Dr. Weiffenbach und Ritter von Habel haben Berlin mit Urlaub verlassen.

Während der ferneren Abwesenheit des Broßherhoglig badischen Gesandten werden die Geschäfte der Großherzogli badischen Gesandtschaft von der Königlich bayerischen Gesandtschaft wahrgenommen werden.

Der Königlich belgische Gesandte Baron Greindl hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Graf della Faille de Leverghem die Ge⸗ schäfte der Gesandtschaft.

Der Königlich bulgarische Gesandte, General Niky⸗ phoroff hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Erste Sekretär Georges J. Groueff die Ge⸗ schäfte der Gesandtschaft.

Der Regierungsrat Dr. Jentges aus Berlin (Steuer⸗ direktion) ist der Königlichen Regierung in Duüsseldorf zur weiteren dienstlichen Verwendung uͤberwiesen, dem Regierungs⸗ assessor Freiherrn von Müffling ist die kommissarische Ver⸗ waltung des Landratsamts im Kreise Oberbarnim, Regierungs⸗ bezirk Potsdam, übertragen, der Regierungsassessor von Engel⸗ brechten⸗Ilow aus Merseburg ist dem Landrat des Kreises Meseritz zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt, der Regierungsassessor Freiherr von Oldershausen aus Neumarkt der Königlichen Regierung in Hannover, der Regie⸗ rungsassessor Reymann aus Burgdorf der Königlichen Re⸗ gierung in Marienwerder, der Regierungsassessor von Haug⸗ witz aus Hameln der Königlichen Regierung in Düsseldorf und der Regierungsassessor Dr. Stumpff aus Kiel der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der Regierungsreferendar von Corswant aus Stettin hat die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungs⸗ dienst bestanden 1

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M.

von dort nach Galatz in See. 88

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ sind die Wahlen für die Erste Kammer auf den 10. November, diejenigen

für die Zweite Kammer auf den 21. November d. J. 1

anberaumt worden.

Frankreich.

Das russische Kaiserpaar ist vorgestern nachmittag

an Bord der Jacht „Standart“ mit den Begleitschiffen unter

dem Salut des französischen Geschwaders in Cherbourg ein⸗

getroffen. Sobald die russischen Schiffe ihre Ankerplätz eingenommen hatten, begab sich der Präsident Fallières in Begleitung der Minister des Auswärtigen, des Krieges und der Marine sowie des russischen Botschafters, „W. T. B.“ zu folge, an Bord des „Standart“, um die russischen Majestäten willkommen zu heißen. Nachdem der Kaiser Nikolaus auf Einladung des Präsidenten an Bord des Kreuzers „Galilée“ die Revue über die vereinigten russischen und französischen

zurück und erwiderte von dort aus auf dem Panzer „Vérité“, wohin sich der Präsident nach der Revue begeben hatte, dessen Besuch. Am Abend fand zu Ehren des russischen Kaiserpaares an Bord der „Vérité“ ein Festmahl statt, bei dem der Präsident folgenden Trinkspruch ausbrachte: 1 Sire! Es ist mir eine aufrichtige Freude, Eure Mojestät und Ihre Majestät die Kaiserin bei Eelegenheit der dritten Reise wi

Sbb. am 30. Juli in Odessa eingetroffen und geht am 5. August

88G abgenommen hatte, kehrte er auf den „Standart’“

kommen zu heißen, welche Sie sei Ihrer Krönung in unser Land

machen. Frankreich und seine Regierung wissen Eurer Majestät tiefen Dank für die Zeichen treuer Zuneigung und unwandelbarer Freund⸗ schaft, die sie von Eurer Masestät erfahren dürfen. Ihre heutige Anwesenheit im Hafen von Cherbourg ist ein neuer Beweis dafür; sie gibt dem Bündnis, das zwei Regierungen und zwei Völker eint, und das, kichtig betrachtet, eine Bürgschaft des Friedens in der Welt ist, eine Weihe, die für die Zukunft nicht minder glückliche Wirkungen von ihm zu erwarten gestattet, als diejenigen, die es in „der Ver⸗ gangenheit gezeitigt hat. Indem ich die Gefühle der Anhänglichkeit zum Ausdruck bringe, die Frankreich für Rußland hegt, erhebe ich mein Glas zu Ehren Eurer Majestäten, Ihrer Majestät der Kaiserin Maria Feodorowna und der ganzen Kaiserlichen Familie und trinke auf die Größe und die Wohlfahrt des mit der französischen Republik verbündeten und befreundeten Russischen Reiches. Der Kaiser Nikolaus antwortete mit folgendem Toaft: Herr Präsident! Die Worte der Bewillkommnung, die Sie soeben gesprochen, haben die Kaiserin und mich tief gerührt. Mit dem Gefühl aufrichtigen Vergnügens lande ich jedesmmal an den Küsten Frankreichs. Die Erinnerung an unsere früheren Aufenthalte in Ihrem schönen Lande bleibt tief in unserem Gedächtnis. Abgesehen von den warmen Sympathien, die ich persönlich für Frankreich hege, bleibe ich wie Sie, Herr Präͤsident, fest überzeugt, daß das Bündnis zwischen Unseren beiden Ländern eine wertvorlle Bürgschaft für den allgemeinen e bedeutet, daß die engen Freundschaftsbande zwischen ußland und Frankteich ihre wohllätigen Wirkungen in der Zukunft fühlbar machen werden wie in der Vergangen⸗ heit. Wenn es mir im Lager von Betheny vergönnt war, die fran⸗ zoͤsische Armee zu bewundern, empfinde ich heute wirkliche Freude, der berrlichen Flotie meine Hochachtung bezeugen zu dürfen, deren Parade ich soeben angꝛwohnt habe und die mir einen lebhaften Erndruck gemacht hat. Beseelt von den Gefühlen der Herzlichkeit und der unwandelbaren Beständigkeit, die von ganz Rußland geteilt werden, erhebe ich mein Glas auf Ihre Gesundheit, Herr Präsident, und auf die Größe des verbündeten und befreundeten Frankreich und trinke auf die Wohlfahrt der tapferen französischen Flotte.

Gestern abend war der Präsident Fallières von den 8 Majestäten zum Diner an Bord des „Standart“ geladen.

Eine an Bord der „Verité“ „Agence Havas“ besagt:

Die Entrevue des russischen Kaisers mit dem Präsidenten Fallisres gestattet wieder einmal, die Solidität der Bande fest⸗ zustellen, die Frankreich und Rußland mit einander vereinigen. Im Laufe der Flottenvarade hat der Kaiser zu wiederholten Malen zum Ausdruck gebracht, wie sehr er die aute Haltung der Mannschaften und den schönen Anblick der Schiffe schätzte, und bat sich in leutseliger Weise mit den Offisseren des Geschwaderzs unterhalten, ihnen offen seine Gefühle gezeigt und den Wunsch ausgedrückt, daß die Entwicklung der Militärmacht beider Länder eine neue Garantie für die Erhaltung des Friedens sein möge, da beiden daran gelegen, denselben zu bewahren, und dieser Gedanke eben das Ziel ihres Bündnisses ist. In demselben Sinne haben die Minister Pichon und Iswolsly die verschiedenen Tagesfragen geprüft und ihre vollständige Uebereinstimmung festgestellt in der Anschaumung, daß eine Politik befolgt werden müsse, die darauf ausgeht. eine ge⸗

8 bheeas friedliche Lösung aller etwa auftauchenden Schwierigkeiten zu finden. 1“

Spanien. 1 1 Der König Alfons besichtigte vorgestern die nach Melilla abgehenden Truppen. Zugunsten der dorthin entsandten Reservisten und der verwundeten Soldaten ist eine büe eingeleitet worden, für welche die Königin Viktoria Eugenia 25 000, die Königin⸗Witwe 15 000 und der Infant Ferdinand 10 000 Pesetas gezeichnet haben. 8 In Barcelona ist die Kuhe wiederhergestellt. Wie das „W. T. B.“ meldet, hat der Generalkapitän von Catalonien den Gouverneur von Gerona amtlich davon in Kenntnis gesetzt, daß in Barcelona wieder Ruhe herrsche. In der inneren Stadt sind die meisten Läden wieder geöffnet, auch in einigen Fabriken ist die Arbeit schon aufgenommen worden. Heute sollen die Blätter wieer er⸗ scheinen. Die Zahl der Opfer ist noch nicht genau bekannt. egenwärtig ist man dabei, die übriggebliebenen Teile der Barrikaden zu beseitigen. In Reu s und anderen Ortschaften ist die Arbeit in zahlreichen Fabriken ebenfalls wieder auf⸗ genommen worden. 1 ““

1“ 8 8

Nach Meldungen Konstantinopeler B ätter haben die Schutz⸗ mächte auf die Protestnote der Pforte, betreffend die Hiss ung der griechischen Flagge in Canea, geantwortet, daß he shret dortigen Konsuln eine solche Tatsache nicht fest⸗ estellt sei.

Dänemark.

In dem vorgestern vormittag abgehaltenen Ministerrat hat das Kabinett, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, beschlossen, sene Demission einzureichen. Am Nach⸗ mittag überreichte der Ministerpräsident Nergaard dem König das Demissionsgesuch des Kabinetts, der es annahm, die Minister aber bat, vorläufig im Amte zu bleiben.

6 Amerika.

Der Präsident Taft hat, „W. T. B.“ zufolge, gestern den Patentvertrag mit Deutschland unterzeichnet, der mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft tritt. b

Das amerikanische Repräsentantenhaus hat vorgestern nach einer Meldung des „W. T. B.“ den Tarif⸗ berichtdes Konferenzkomitees mit 195 gegen 173 Stimmen angenommen.

Ueber die Bestimmungen des neuen aen g. in begag auf Eisen, Stahl usw. werden folgende Angaben emacht:

8 Eine Herabsetzung gegen den Dingley⸗Tarif hat stattgefunden bei Eisenerzen von 40 auf 15 Cents, bei Roheisen von 4 auf 2 ½ Doll. und bei Abfalleisen von 4 auf 1 Doll. für die Tonne. Verschiedene Positionen unter Eisen⸗ usw. Waren sind um 50 % herabgesetzt, darunter Stahlschienen, während kleine Erhöhungen eingetreten sind für fertigen Baustahl, Rasiermesser und verschiedene Sorten Zangen.

Der Staatsseketär Knox hat den Kongreß, obiger Quelle zuzolge, in einem Schreiben um sofortige Bewilligung von 100 000 Dollars ersucht, um dem Staatsdepartement die systematische Förderung des amerikanischen Handels, namentlich mit China und Südamerika, zu ermöglichen.

Der Senat hat die vom Staatssekretär geforderten 100 000 Dollars bewilligt.

Asien.

Wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, ist das Verhalten der neuen persischen Regierung Rußland gegen⸗ über nicht feindselig. Unter den Nationalisten habe sich eine Partei der Vufsisch⸗persischen Annäherung gebildet. Das Teheraner Komitee dieser Partei habe an die Endschumen der Provinz die kategorische Weisung erlassen, die russenfeind⸗ liche Agitation inzusellen

ausgegebene Note der

Afrika.

Nach Meldungen des „W. T. B.“ vom gestrigen Tage herrscht in Melilla zurzeit Ruhe. Vorgestern sind der Panzer „Pelayo“ und ein kleineres Schiff dort eingetroffen und haben zwei Bataillone Soldaten gelandet. Die Truppen werden in ihrem Kampfe gegen die Kabylen von den Ein⸗ wohnern unterstützt. Den meisten kämpfenden Mauren soll es an Lebensmitieln und Munition fehlen. Wie amtlich gemeldet wird, wurde vorgestern abend ein Proviantzug in der Nähe der zweiten Station vom Feinde angegriffen, doch konnte der Zug ohne Zwischenfall nach Melilla zuruͤckkehren. Aus verschiedenen Batterien wurden die Schluchten des Gurugu, wo zahlreiche Gruppen der Harka sich fortd

d ansammeln, s 1 16“ 8 8

beschossen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Verurteilungen wegen Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über Beschäftigung von Arbeiterinnen, jugendlichen Arbeitern und Kindern im Deutschen Reiche 1906.

Nach der Kriminalstatistik für das Jahr 1906 (Band 185 der „Statistik des Deutschen Reichs*) sind im Berschtsjahre von deutschen Gerichten wegen Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über Be⸗ schäftigung von Arbeiterinnen bezw. jugendlichen Arbeitern sowie von Kindern 5577 (im Vorjahre 1905 5171) Personen bestraft worden, darunter 3886 (3512) evangelische, 1302 (1307) katholische Christen und 372 (315) Juden. Besonders hohe Zahlen weisen auf: im Königreich Sachsen mit insgesamt 665 (595) verurteilten Personen die Kreishauptmannschaften Zwickau mit 221 (219), Chemnitz mit 195 (155), Leipzig mit 128 (53) und Dresden mit 105 (149), in Bayern mit insgesamt 358 (185) die Pfalz mit 186 (62), ferner Hamburg mit 197 (149) und in Hessen mit insgesamt 215 (179) die Provinz Rhein⸗ hessen mit 123 (107) Bestraften. In Berlin wurden 620 (530) Personen verurteilt, in den preußischen Regierungsbezirken Düsseldorf 376 (305), Potsdam 288 (334), Arnsberg 190 (250), Cöln 152 (212), Oppeln 18 . Schleswig 131 (80), Breslau 121 (128), Minden

Zur Arbeiterbewegung. 2 Zum bevorstehenden allgemeinen Ausstand in Schweden (vgl. Nr. 178 d. Bl.) wird dem „W. T. B.“ aus Stockholm ge⸗ meldet, daß der schwedische Arbeitgeberverein mit einem Kon⸗ sortium von sechzehn Banken ein Abkommen über einen Acht⸗ Millionenkredit für den Verein getroffen hat. Aus Malmö wird berichtet, die Polizei habe aus Anlaß des angekündigten General⸗ v-en den Verkauf und Ausschank vou Spirituosen von heute ab verboten.

Kunst und Wissenschaft.

Die Nigerquellen sind 1879 von Zweifel und Moustier auf⸗ gefunden, später von Trotter und anderen aufgesucht und 1899 durch die französisch⸗englische Kommission zur Festsetzung der Grenze zwischen Guinée frangaise und Sierra Leone der Lage nach genau bestimmt worden: 90 5 0“ nördl. Br und 100 46˙ 58˙ westl. 2. Es ist dieses der Ursprung des Timbi⸗Ko, des größten und östlichsten der beiden Quellarme, die sich südlich des französischen Postens Faranna unter 90 45/ nördl. Br. zum Niger vereinigen. Von da ab wird der Name Dioliba bekannt. Die Landschaften im Nigerquellengebiet Kuranko, Kulo, Kissi usw. sind den Franzosen unterworfen, und es herrschen dort jetzt friedliche Zustände. Aber unsere Kenntnis von der Gegend war bisher noch nicht sonderlich groß. Im Januar dieses Jahres hat der Botaniker Auguste Chevalier, der auf einer neuen

Studienreise in Westafrika begriffen ist, manches zur Vermehrung

jener Kenntnis in geographischer, ethnographischer und naturhistorischer Hinsicht beitragen können, worüber er, wie wir der illustrierten Zeit⸗ schrift für Länder⸗ und Völkerkunde „Globus⸗ entnehmen, in einem Briefe an die Pariser geographische Gesellschaft berichtet hat. Die Höhe der Quelle des Timbi⸗Ko, die er bis ins einzelne beschreibt, hat Chevalier auf 745 m Höhe ermittelt. Andere seiner Höhenmessungen be⸗ treffen die zahlreschen isolierten Granitmassivs, die dort in oft sehr auffälligen Formen in dem gebirgigen eigentlichen Quellgebiet empor⸗ ragen, während nördlich von 90 30“ ab Ebene berrscht. Der höchste Gipfel, der Tafora, hat 1087 m. Die Vegetationsform geht von der Parklandschaft nach Süden in den Wald über. Die Be⸗ wohner sind Kuranko, nur im Südosten mit Kissi gemischt. Sie sind Ackerbauer und arbeiten während der Regenzeit unermüdlich in ihren Reisfeldern. In den fünf Trockenmonaten machen sie sich das Leben etwas leichter, überwachen die Herden, ernten Kolanüsse und Tabaksblätter, machen Bienenkörbe, geben auf die Jagd, weben Baumwollstoffe usw. In jedem Kurankodorf gibt es einen Schmied. An vielen Stellen in der Ebene sieht man Schlackenhaufen, einen Beweis sehr langer Eisengewinnung aus dem zutage liegenden eisenhaltigen Sandstein. Die Dörfer im Quellgebiet sind hoch an den Bergabhängen zwischen Granitblöcken und im Walde versteckt und recht schwer zugänglich. Zwischen den Blöcken liegen die Gehöfte voneinander getrennt, oftmals, wenn die Neigung des Abhanges groß ist, amphitheatralisch übereinander. An günstigen Punkten halten sich die jungen Leute den Tag über auf und beobachten alles, was unter ihnen in der Umgebung des Dorfes vorgeht. Ferner gibt es in oder bei jedem Dorfe von den Blöcken gebildete Höhlen, die miteinander durch labyrinthische Gänge in Verbindung stehen und draußen im Walde verborgen endigen. Hierhin floh man früher, wenn man angegriffen wurde. TChevalier meint, diese Höhlen möchten wohl manchen ethnographischen und prähistorischen Fund bergen. Er selbst hat sich solchen Nachforschungen nicht viel widmen können, aber doch manche vorgeschichtlichen Stücke von den Eingeborenen erworben. Man begegnet in sehr großer Menge, im ebenen sowohl wie im gebirgigen Teil, polierten Steinbeilen von höchst vollendeter Arbeit, die für das „Nigerneolithikum“ Desplagnes charakteristisch sind. Die Eingeborenen nennen diese Beile „Sankuru“ und meinen, sie seien vom Himmel gefallen. Reste b weichem Gestein oft sehr kunstvoll gearbeitete Figuren von Menschen und Tieren, die die Eingeborenen beim Anlegen ihrer Pflanzungen ausgraben, Höhlen finden. ie meisten dieser in Kuranko „Nieni“ genannten Statuetten scheinen sehr alt zu sein; anscheinend aber stellt man solche in gewissen Dörfern Kissiz noch heute her. In Kulo ist die Tradition über die Herkunft dieser ‚Nieni“ seit langem verloren gegangen, und man schreibt ihnen wie den „Sankuru“ einen him mlischen oder teuf⸗ lischen Ursprung zu Heute noch ist bei den Bergbewohnern von Kuranko und Kissi der Stein ein Kultgegenstand. Man sieht am Eingang mancher Dörfer aufgerichtete Granitblöcke, eine Art Menhirs; sie deuten den Ort an, wo die berühmtesten Krieger begraben liegen, die seinerzeit gegen die Sofas des Samory kämpften.

Land⸗ und Forstwirtschaft. Saatenstand und Ernteaussichten in Oesterreich⸗Ungarn.

Das Kaiserliche Konsulat in Triest berichtet unterm 24. v. M.: Mehrfache Niederschläge im Monat Juni haben den Saaten noch eine kleine Besserung gebracht. Die Roggenernte im Küstenlande und in Dalmatten kann als eine „mittlere“ und die Weizenernte als eine „ziemlich gute“ bezeichnet werden. Hinsichtlich der Weizen⸗ ernte in Krain erwartet man ein „mittleres“ Ergebnis. Die Gersten⸗ ernte dürfte in Dalmatien und in Krain „mittel“ und die Hafer⸗ ernte in Dalmatien, Küstenland und Krain „mittel“ bis ziemlich gut“ ausfallen. Der Mais hat sich infolge des nassen Wetters sehr

8 8

ollegiums sind die russischen Gouvernements Vologda als choleraverseucht erklärt worden.

aus jener Zeit sind auch aus

und die sich auch in den verlassenen

erholt und verspricht eine gute Ernte. Die Kartoffeln gedeihen im ganzen diesseitigen Amtsbezirk prächtig und werden, vorausgesetzt, daß sich keine Kartoffelkrankheiten einstellen, eine „gute“ bis „sehr gute“ Ernte ergeben. Die naßkalte Witterung im Junt ist der Rebe nicht gut bekommen, trotzdem wird in Krai⸗, Istrien und Dalmatien eine gute Lese erwartet. Die Oliven haben in Istrien und Dalmatien gut verblüht.

Saatenstand und Ernteaussichten in Frankreich.

Das Kaiserliche Konsulgt in Havre berichtet unterm 24. d. M.⸗: Die amtliche Schätzung des Standes der Feldfrüchte in Frankreich am 1. Juni d. J. hat das nachstehende Ergebnis gezeitigt:

Note

hne der

Anbau⸗ jiem⸗ ““ ehr 1 leid⸗ mittel⸗ Fruchtart fläͤche 2. gut lich mäßig

Frucht.

partements ohne Anbau oder o

Anzahl der De⸗ Schätzung

hn Anzahl der Departements

1 546 3701 34 45 6 1 232 194 6 22 5 2 51 200 .O 6 13 5 1 640 000 . 18 49 13 *

3 000 570 . IEIE1n“ 270 075 .O 10 40 18 12

4 718 7455 6 34 18 25

Kartoffeln uckerrüben stilla⸗ tionsrüben Futterrüben Kunstwiesen Zeitweilige Wiesen.. Natur⸗ wiesen.. Jährliche Futter⸗ ewächse.. epfel und Birnen zur 8

703 115 . 16 44 12 14

Cider⸗ bereitung b kC11121“ 1

Die Güte der diesjährigen Früchte bleibt im allgemeinen be⸗ deutend hinter der des Vorjahres zurück. Nach der anhaltenden Trockenheit im Monat Mai setzten Regengüsse ein, die fast den ganzen Monat Juni über andauerten. Die Pflanzen litten durch übergroße Trockenheit und später durch Nässe. Die Kartoffeln sollen noch ein leidliches Aussehen zeigen. Dagegen befürchtet man in einzelnen Departements einen Minderertrag an Futtermitteln von bis 50 %. Die Kunstwiesen werden überall eine bessere Ernte geben als die Naturwiesen, die durch Trockenheit sehr zurückgeblieben sind. Die Aepfel und Birnen zur Ciderbereitung litten in der Blüteleit unter Frost, die voraussichtliche Ernte wird aber doch noch als eine befriedigende, normale bezeichnet.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Schweden.

„Nach einer Bekanntmachung des Königlich schwedischen Kommerz⸗ Novgorod und

St. Petersburg, 1. August. (W. T. B.) An der Cholera sind vom 30. jum 31 Juli 39 Personen erkrankt und 19 gestorben, seit gestern 41 Personen erkrankt und 22 gestorben. Die Zahl der Kranken

ist auf 589 zurückgegangen.

Verdingungen im Auslande.

Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und

taatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der . von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden. 1

8 Oesterreich⸗Ungarn.

114. August 1909, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Villach

Bau einer gedeckten Umladebühne mit Kanzletgebäude und eines doppelten Wächterhauses in der Station St. Michael. Naͤheres bei der erwähnten Direktion und beim Reichsanzeiger“.

16. August 1909, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Wien Vergebung der Hochbauarbeiten anläßlich der Errichtung von Wächter wohnhausanlagen in der Strecke Hütteldorf Bad⸗Weidlingau bachtal der Linie Wien—Salzburg im Kostenbetrag von ann 30 000 K. Näheres in der erwähnten Direkri

anzeiger“. Türkei.

Marineministerium in Konstantinopel: Die Versteigerung alter Kriegsschiffe erfolgt nach folgenden vier Klassen: Panzerschiffe, Torpedoboote, hölzerne und eiserne Schiffe. Jede Klasse kommt einzeln zur Versteigerung. Teilnehmer haben als Sicherheit zu leisten: für die Panzerschiffe 6000 Ltqs., für die Torpedos 1000 Ltqs., für die hölzernen Schiffe 1000 Ltqs., und für die eisernen 2000 Ltqs. Der vorläufige Zuschlag erfolgt, falls vorteilhafte Angebote vorliegen, am 31. Juli/13. August 1909.

Marineministerium in Konstantinopel: Lieferung von Hosen und Hemden (mit und ohne Kragen) aus weißem Leinen, Hemden und Hosen aus Soldatentuch (Chayak) sowie Mänteln aus Abbas für Martinesoldaten; Jacken und Hosen aus Stoff für die Schüler der Marineschule und der Gießerei; Hosen aus Leinen (Dock). Bewerber 1 haben sich an den Konseil des obengenannten Ministeriums zu wenden. Kautionsleistung erforderlich.

Ministerium für Ackerbau, Minen und Forsten. Vergebung der Ausbeutung der Kupfermine von Arghana⸗Sou (Wilajet Diarbekir) zu folgenden Bedingungen: 1) Die Vergebung erfolgt an eine ottomanische Gesellschaft für 60 Jahre. Die Konzession um⸗ faßt den Abbau des Materials sowie die Schaelzung desselben in einer neuen Werkstätte, die etwa 2 km von den aupt⸗ minen entfernt ist. Erforderlich sind die notwendigen Geld-

mittel für die Neuinstallation der Minen und Werkstaͤtten sowie

zur Ausbeutung der vorhandenen hydraulischen 9 für die Erzeugung von elektrischer Energie. Die Ausbeutung der Mineral⸗ lager muß nach der neuesten und rationellsten Methode des Mineral⸗ abbaues und der Metallgewinnung erfolzen, um di⸗ bedeutenden Mineralvorräte mit niedrigem Metallgehalt, die bisher in kostspieliger

Weise durch direkte Schmelzung auf Schwarzkupfer verarbeitet wurden, vorteilhaft ausnützen zu können. 2) Der Verkauf des Reinkupfers im

In⸗ und Auslande geschieht ausschließlich durch die Gesellschaft. Die Regierung behält sich jedoch das Recht vor, mindestens 400 t Kupfer gegen Bezahlung nach dem Tageskurs für sich zu beziehen. Der

Reingewinn jeder Rechnungsperiode, nach Abzug der Spesen, der Zinsen und der statutarischen Abschreibungen wird zwischen der Re⸗

gierung und der Gesellschaft geteilt. Der der Regierung danach zu⸗

fallende Teil sowie die Steigerung in der Gewinnung von (bis zu

etwa 97 % gereinigtem) Kupfer, die der Bewerber vom 2. Jahre der

Ausbeutung an zu erreichen sich verpflichtet, ist beim Angebot anzu⸗ geben. 3) Nachweis der Leistungsfähigkeit durch Empfehlungen

von erstklassigen hiesigen oder ausländischen inanzinstituten die Hinterlegung von 2500 Ltqs. wird verlangt.

Die Regierung verpflichtet sich, die zur Installatiom erforderlichen Ländereien kostenlos zur Verfügung zu stellen und die freie Benutzung der vorhandenen hydraulischen Kräfte in der Hoch⸗ ebene von Arghana⸗Sou zu gestatten. 5) Die Regierung bebält sich die Aufsicht über die Geschäftsführung der Gesellschaft vor. Mit Ausnahme des technischen Persogals sind die Arbeitskräfte der ein⸗

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