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Lande und Forstwirtschaft.
Der Saatenstand in Preußen um die Mitte des Monats August 1909.
Nach den im Köxriglichen Statistischen Landesamt zusammen⸗ gestellten Ergebnissen der Erhebungen über den Saatenstand in Preußen war dieser um die Mitte des Monats August 1909 folgender, wenn Henntacht ngsziffer (Note) 1: „sehr gut“, 2: „gut“, 3: „mittel (durchschnittlich)“, 4: „gering“ und 5: „sehr gering“ bedeutet: Winter⸗ weizen 2,8 (Mitte Juli 2,9), Sommerweizen 2,5 (2,6), Winterspelz 22,2 (2,5), Winterroggen 2,6 (2,7), Sommerroggen 2,9 (2,9),
Sommergerste 2,5 (2,5), Hafer 2,4 (2,6), Erbsen 2,5 (25), Acer⸗
bohnen 2,7 (2,6), Wicken 2,5 (2,6), Kartoffeln 2,3 (2,5), Zuckerrüben 2,4 (2,5), Flachs 2,6 (2,6), Klee 3,1 (3,3), Luzerne 2,9 — Riesel⸗
wiesen 2,8 (3,2), andere Wiesen 3,1 (3,4). — Zu diesen Zahlen wird in der „Stat. Korr.“ folgendes bemerkt:
Nach einer fünfwöchigen Regenperiode, die das Getreide nicht zur Relfe kommen ließ und auch den Futterpflanzen den zum Gedeihen nötigen Sonnenschehn vorenthielt, kamen Anfang August endlich schöne warme, ja heiße Sommertage, die für die Entwickelung der Feld⸗ früchte von größtem Vorteil waren. Gewitter im Gefolge, von schädigendem Hagel begleitet.
b Düsseldorf und Cöln nicht verschont blieben. bedeutende Verluste herbeigeführt zu haben.
8 Nur ganz vereinzelt wird auch jetzt noch über zu große Trockenheit
geklagt. So schreibt ein Berichterstatter aus dem e v. uch aus den Resgierungsbezirken Königsberg und Marienwerder wird der Wunsch nach durchdringendem Regen laut, während mehrere Vertrauensmänner aus dem Regierungsbezirk Danzig (Kreise Dirschau, Preußisch⸗Stargard) melden, daß der im Juli gefallene Regen fast ohne Wirkung geblieben und die Felder infolge der großen Dürre sehr viel schlechter geworden seien als im Vormonat; seit dem Einbringen der Sommersaat sei
daß es im Jahre 1909 erst einmal geregnet habe.
nur einmal durchdringender Regen gefallen.
Die Getreideernte ist in vollem Gange. Das späte Frühjahr im Juli hat eine Verspätung von
Mit dem Erntewetter ist man jetzt
Der Winterroggen ist zurzeit wohl schon zum größten Teil ein⸗ Die schon in der letzten Juliwoche geschnittene Frucht, welche acht Tage und länger auf dem Felde gelegen hatte, ohne der Nässe wegen eingefahren werden zu können, ist in den heißen ersten August⸗ tagen schnell getrocknet; nur hin und wieder hat ein ängstlicher Landwirt Dem Roggen ist das langsame Reifen von großem Vorteil gewesen; bei dem allmählichen Wachstum sind die Körner vorzüglich ausgebildet. Hierdurch wird der dünne Bestand, der ab und zu, ebenso wie das kurze Stroh, bemängelt wird, reichlich aus⸗ geglichen. Die Note, die für den April und Mat auf 2 vS. s
etzt auf 2,6,
Verein mit dem sonnenscheinarmen ungefähr 14 Tagen verschuldet. aber zufrieden.
gebracht.
vorzeitig das Feld sce ant
auf 2,9, für den Juli auf 2,7 berechnet wurde, stellt 1 somit nur um 0,1 geringer als im gleichen Monate des Vorjahres,
das den hohen Ertrag von durchschnittlich 1762 Kilogramm Körner auf das Hektar brachte. — Der Winterweizen ist teilweise noch grün; Er ist stark gelagert und viel von Rost befallen, worüber besonders aus Pommern und Schleswig⸗Holstein Meldungen vorliegen. Die Note hat sich gleichwohl um 0,1 8 3 zu berück⸗ sichtigen, daß die Erntefläche durch Umpflügungen infolge starker Aus⸗ winterung bedeutend verloren hat, nach dem Saatenstandsberichte vom Mat um 13,9 vom Hundert. — Winterspelz hat mit 2,2 die günstigste
das Schneiden hat kaum begonnen.
und weist mit 2,8 auf eine Mittelernte hin. Es ist jedo
Note unter allen Fruchtarten.
8 Vom Sommergetreide hat der Hafer am meisten gewonnen; er tellt sich jetzt auf 2,4 gegen 2,6 im Vormonat. Auch Weizen ist von ,6 auf 2,5 gekommen, während Roggen und Gerste ihre alten Noten, ,9 und 2,5, beibehalten haben.
Hafers hat begonnen; eingefahren ist erst wenig.
Die Hülsenfrüchte notierten: Erbsen wie im Vormonat 2,5,
Ackerbohnen 2,7 gegen 2,6 und Wicken 2,5 gegen 2,6. Die Befürch⸗ ungen, die verschiedentlich ausgesprochen werden, daß die Früchte vor auter Blühen und Wachsen nicht zur Reife kommen würden, haben im ganzen eine angünstigere Beurteilung nicht herbeiführen können; wohl aber ist der Stand der Ackerbohnen infolge starken Auftretens von Ungeziefer (Blattläuse. Neffen) und Befallens mit Mehltau in den Regierungsbezirken Merseburg, Erfurt, Hildesheim, Cassel, Düsseldorf und Aachen bedeutend geringer geworden.
Da wiederholt Vermutungen geäußert sind, daß die von den Berichterstattern abgegebenen Noten zu günstig seien, weil sie unter der Note 3,0 nicht eine wirkliche Mittelernte, sondern eine geringere, nur mittelmäßig zu nennende verständen, hat sich das Königliche Statistische Landesamt veranlaßt gesehen, sich von den Vertrauens⸗ männern seit einigen Jahren angeben zu lassen, welche Erträge sie als mittel oder mit 3,0 bezeichnen würden. Nach diesen Angaben sind in der gleichen Weise wie die Jahresernten Mittelernten be⸗ rechnet worden. Die Höhe der gewonnenen Zahlen beweist, daß die Notenschätzungen der Berichterstatter nicht beeinflußt sind durch eine zu niedrige Ansicht von einer Mittelernte. Wir lassen die im vorigen Jahre gewonnenen Mittelerntezahlen folgen, da sie im Vereine mit den jetzigen Augustnoten einen ungefähren Anhalt für Ernteschätzungen bieten dürften.
“
FKörnerertrag durchschnittlich vom Hektar in Kilogramm 2108 2182 1626
eee; Sommerweizen Winterroggen Sommerrogen.. 1166 Sommergerste 1987 afer 1899 rbsen 1597 Ackerbohnen 2002 Wicken 1605.
Auch die Hackfrüchte haben ihre Julinote 2,5 verbessert: Kar⸗ toffeln auf 2,3, Fretkerrüben auf 2,4. Als schlechteste Begutachtungs⸗ ziffern für Kartoffeln haben sich 2,7 in Oppeln, je 2,6 in Stralsund und Schleswig, je 2,5 in Potsdam und Breslau herausgestellt, für Zuckerrüben 2,8 in Allenstein und 2,6 in Liegnitz. Schon aus den günstigen Noten ist ersichtlich, daß kranke Kartoffeln in bemerkens⸗ wertem Maße nicht vorhanden sein können. Ebensowenig machen sich Schwarzbeinigkeit und sonstige Krankheiten in beunruhigender Weise bemerkbar. Ueber das Auftreten der Kräusel⸗ oder Blattroll⸗ krankheit wird zwar hin und wieder berichtet, aber wenn von 4909 Vertrauensmännern, deren Berichte Verwendung fanden, nur 31 dar⸗ über Meldung machten, trotzdem jetzt die Aufmerksamkeit auf diese Krankheit gelenkt ist, so kann die Verbreitung noch nicht besorgnis⸗ erregend sein. Von den 31 Berichten stellen 18 einfach das Auftreten der Krankheit fest; in zweien wird die Ausbreitung auf 5 %, in einem anderen bis zu 20 % angegeben, während ein Vertrauensmann be⸗ hauptet, daß auf einigen Feldern zwei Drittel vernichtet seien, und neun nur von starkem Auftreten sprechen, ohne irgendwelche ziffer⸗ mäßige Angaben zu machen. Beteiligt sind im ganzen 20 Regierungs⸗ bezirke, am meisten Köslin und Cöln mit je 4 und Trier mit 3 Meldungen; aus Königsberg, Arnsberg und Düsseldorf liegen noch
deren je 2 vor.
Der erste Futterschnitt ist als beendet anzusehen. Er befriedigt weder der Menge noch der Güte nach. Der zweite Schnitt, der den Ausfall des ersten natürlich nicht einbringen kann, eröffnet bessere Aus⸗ sichten, wenn er auch dadurch, daß der erste Schnitt sich zu lange hin⸗ gezogen hat, oftmals sehr ungünstig beeinflußt sein dürfte. Junger Klee steht im allgemeinen gut. Die Noten haben sich durchgehends
gebessert; es ist aber zu berücksichtigen, daß isich nach ihnen allein
11“ 8 C1“
Allerdings hatten sie heftige So wird aus dem Reglerungsbezirke Merseburg über bedeutenden Hagelschaden bis zu 98 % (am 2. August), aus Münster über solchen von 25 bis 30 % (am 9. August) berichtet, während auch Hildesheim, Arnsberg, Glücklicherweise scheint aber der Hagel bis jetzt im Vergleiche mit den Vorjahren nur un⸗
Das Schneiden der Gerste und des
keine Ernteaussichten feststellen lassen, da sie nur den augenblicklichen Stand darstellen, ohne Rücksicht auf den erledigten ersten Schnitt zu
nehmen.
Zum Schlusse sei noch darauf hingewiesen, es unmöglich ist, nach den Bemerkungen über den Saatenstand sich allein ein zutreffendes Bild zu machen. Dieses würde um so ungünstiger erscheinen, je gewissenhafter allen Ausstellungen Rechnung getragen ist. Sehr oft folgert man nach den Bemerkungen: „Also schlechter Stand!“ und S 8b durch die nebenstehende Note belehrt: „Bei alledem günstiger
and!“
Nach der Ernteschätzung des ungarischen Ackerbau⸗ ministeriums am 15. d. M. ist der zu erwartende Ertrag an Weizen 33 513 000 Meterzentner (definitives Ernteresultat im Vorjahr 41 423 229), an Roggen 12 441 900 (12 190 421), Gerste 15 534 000 (12 263 031), Hafer 13 619 000 (10 184 926), Mais 42 497 000 (37 117 269), Kartoffel 46 234 000 (37 955 161).
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Ernteergebnisse in Rumänien.
Im „Rumänischen Staatsanzeiger“ Nr. 95 vom 28. Juli/10. August 1909 wird folgender Bericht der astronomischen und meteorologischen Ser gag Uher die gegenwärtige landwirtschaftliche Lage in Rumänien veröffentlicht:
Der befriedigende Saatenstand zu Anfang des Monats Juli hat sich infolge der Hitze und Dürre der zweiten Julihälfte gänzlich ge⸗ ändert; jetzt leidet die Vegetation uüͤberall, und in den meisten Gegenden, wo die Saaten noch nicht vollkommen gereift sind, droht Schaden.
Die Witterung nehes Monats war, wenn auch dem Drusche des des Getreides, dem Schnitte und dem Einsammeln des Heues vorteil⸗ haft, dem Mals, der gerade anzusetzen begann, keineswegs günstig; desgleichen sind die Weiden infolge der Dürre ausgetrocknet, und das Vieh kann sich nur auf Stoppelfeldern ernähren, wo kaum Gras ge⸗ wachsen ist. Sowohl Herbst⸗ als auch Frühjahrssaaten sind ge⸗ droschen und in diesem Monat beinahe überall gesammelt worden; nur im Norden des Landes ist eine geringe Menge Getreide zum Drusche übrig geblieben, und zwar besonders Hafer, der erst jetzt zu ernten begonnen wurde.
Die Ernte ist im allgemeinen eine mittlere, was Quantität an⸗ belangt, wenn es auch Gegenden im Norden und Westen des Landes gibt, deren Ergebnis an gute Jahre erinnert. Die Qualität des Ge⸗ treides ist überall kaeseresg gut und weist ein außergewöhnliches Gewicht auf. Insbesondere ergab der Hafer in diesem Jahre sowohl qualitativ als auch quantitativ eine befriedigende Ernte.
Der Frühmais hatte sich nach dem Regen des vorigen und zu Beginn des laufenden Monats außerordentlich rasch entwickelt; er blühte während der ersten Dekade und setzte Körner an, doch blieb die Frucht infolge der Dürre und Hitze klein, und sind viele Körner nicht gereift, sodaß die Ernte kleiner ausfällt, als seinerzeit zu erwarten war. In vielen Gegenden hat der dicht gesäte Mais, trotz seiner Entwicklung, fast gar nicht Körner angesett. Was den spätgesäten Mais anbelangt, der uoch nicht aufgeblüht war, als die Dürre eintrat, so ist derselbe klein geblieben und hat Kolben gegeben, ohne vorher Körner ansetzen zu können; sein Zustand ist so besorgniserregend als nur möglich, da er verwelkt, zum großen Teil sogar vertrocknet ist, sodaß er keine Hoff⸗ nung mehr zuläßt; ausgenommen ist derjenige Mais, der auf Anhöhen gepflanzt und widerstandsfähiger ist. Die Zucker⸗ und Futter⸗ rüben haben sich zu Anfang des Monats noch etwas entwickelt, sind jedoch später nicht mehr gewachsen, sodaß sie verhältnismäßig klein geblieben sind.
Die Tabakpflanze ist ziemlich schwach, und hat deren Ernte zu Ende des Monats begonnen. Das Heu der Gebirgsgegenden und Anhöhen ist in der zweiten Hälfte des Monats geschnitten worden; es ergab eine verhältnismäßig geringe Menge, dagegen war die Qualität sehr gut. Das Ergebnis ist befriedigender als im Vorjahre. Luzerne und Klee haben nach dem zweiten Schnitt infolge des Regenmangels und der Hitze nicht mehr ergeben. Die Weingärten haben zwar wenig Frucht, halten sich aber ziemlich gut; in einigen Weinbergen haben die bereits zu reifen begonnen. Infolge der Dürre sind die Trauben klein geblieben, an einigen Orten haben sie zu vertrocknen begonnen. Das Ackern und Umgraben für die Herbstsaaten ist in vielen Gegenden begonnen worden; die Arbeiten gehen jedoch, da die Erde zu trocken ist, schwer vor sich.
Der Mangel an R nde sehr unangenehm er fanbekx... 8
Ernteaussichten in den Vereinigten Staaten von Amerikk.
Der Kaiserliche Konsul in Denver berichtet unterm 29. Juli: Im Gegensatze zu der großen Trockenheit, die zu Anfang des Vor⸗ jahres die Ernte gefährdete, zeichneten sich die ersten Monate dieses Jahres im nördlichen Teile dieses Amtsbezirkes durch ungewöhnlich starken Schnee⸗ und Regenfall aus, sodaß z. B. in Colorado die Niederschläge schon Ende Juni den sonstigen Jahresdurchschnitt von etwa 14 Zoll (gleich 355 mm) überschritten hatten. Wiewohl die Aussaat demgemäß vielfach nicht unerheblich verzögert worden ist, stellenweise auch die hier häufigen Hagelschläge größeren Schaden verursacht haben, verspricht die Ernte doch im allgemeinen eine gute zu werden. Dies gilt besonders von Getreide und Futter⸗ mitteln wie auch von Obst und Gemüse. Weizen, Hafer, Alfalfa (Luzerne) und Kartoffeln standen Mitte Jult in dem von mir be⸗ uchten landwirtschaftlich wichtigsten Gebiete in Nordcolorado vor⸗
efflich. In Anbetracht des sehr reichlichen ersten Alfalfaschnitts wird ein baldiges Sinken im Preise dieses wichtigen Futtermittels er⸗ wartet. Besonders zustatten kommt die ungewöhnliche Feuchtigkeit denjenigen Bezirken, in denen ausnahmsweise Landwirtschaft ohne künstliche Bewässerung (das sogenannte dry farming) betrieben wird; die Folge davon ist eine erhöhte Spekulation in solchen Ländereien.
Die Zuckerrüben, die für den in der Rübenzuckerindustrie der Union führenden Staat Colorado von besonderer Bedeutung sind, haben unter den Witterungsverhältnissen anscheinend am meisten ge⸗ litten und sind in der Entwicklung zurückgeblieben, auch weisen die Felder, so z. B. im Norden von Colorado, vielfach Feblstellen auf. Man wird daher in Colorado nur auf einen mäßigen Ertrag rechnen können; die Ernte, die schon im vorigen Jahre — mit 9 ¼ Tonnen für den Acre — unter mittel war, dürfte kaum mehr als 10 Tonnen für 88 Aere (gleich 112 ½ Zentner auf den preußischen Morgen) ergeben.
Besonders gut sind die Aussichten für die Obsternte in Colorado, die zumal im Bezirke von Grand Junction, an der „western slope“, einen wichtigen Faktor bildet. Die Gefahren, welche die Ende April auftretenden starken Fröste der dort auf 6 Millionen Dollar geschätzten Obsternte brachten, wurden durch fleißige Rauchentwicklung mittels sogenannter „smudging pots 86 abgewandt, in denen Kohlen oder Petroleum gebrannt wird.
Das Vieh, das vielfach auf den Weiden im Gebirge gehalten wird, hat durch den starken Schneefall im vergangenen Winter sehr gelitten: die Bestände sollen dadurch stellenweise um 30 bis 40 % verringert worden sein.
Die Aussichten für die Ernte in Utah liegen im allgemeinen ähnlich wie in Colorado, nur sollen die Obstplantagen, zumal bei Prohe und Oogden, nur verhältnismäßig geringe Erträge versprechen.
n Neu⸗Mexiko hat die seit September währende Trockenheit nach⸗ teilig gewirkt; nahezu 30 % der Schafbestände sollen ihr zum Opfer gefallen sein. In Arizona, welches in landwirtschaftlicher Be⸗ ziehung bisher nur eine untergeordnete Rolle spielt, sollen normale Verhältnisse eine gute Durchschnittsernte versprechen.
Ueber den Stand der wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte am 1. Juli 1909 — gegenüber demselben Zeitpunkte des Vorjahres 8 “ die amtliche Statistik folgende in Prozenten ausgedrückte
ngaben:
Colorado: Utah: Neu⸗Mexiko: Arizona: 1909 1908 1909 1908 1909 1908 1909 1908
VE“ 96 82 97 88 89 100 98 91 77 97 83 83 9 ¼ 90 89 86 85 80 91 90 95 88 56o6ö “
(Luzerne). 91 77 80 86 82 Zuckerrüben . 91 85 92 ö11u* 65 63 55 50 Birnen. 65 60 60 35 65
firsice 55 25 65 69 70
Henaten .8 7 WEoEWW11“ I 87 81 01
Gesundhetzagesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamtg“ r. 33 vom 18. August 1909.)
Pest.
Rußland. In dem Kirgisenaul im Gebiet Uralsk sind big zum 1. August im ganzen 15 Personen an der Pest erkrankt und davon 14 gestorben. In dem um)zingelten Aul befanden sich noch 1 Kranker und 7 gesunde Kirgisen.
Aegypten. Vom 31. Juli bis 6. August wurden 8 Er⸗ krankungen (und 3 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon 3 (3) aus Alexandrien, 3 aus Zifta der Prov. Garbieh und 2 aus Port
Said Vom 4. bis 10. Juli wurden in ganz
98
v““
Britisch⸗Ostindien. Indien 558 Erkrankungen und 462 Todesfälle an der Pest angezeigt. Von den Todesfällen kamen 94 auf die Vereinigten Provinze 92 auf die Präsidentschaft Bombay (danunter 23 auf die Stade Bombay und 19 auf Karachi), 88 auf Burma, 80 auf den Staat Mysore, 47 auf die Präsidentschaft Madras, 32 auf Bengalen, 27 auf das Punjab gebiet und 2 auf die Zentral⸗ provinzen.
Hongkong. Vom 20. Juni bis 3. Juli wurden in der Kolonie 7 Erkrankungen (und 7 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon 2 in der Stadt Viktoria.
China. In Canton hat im Monat Juni die Pest namentlich in der Mandschustadt heftig gewütct. Seit Ende Juni sind die Er⸗ krankungen seltener geworden; dem amerikanischen 1e; wurden vom 1. bis 19. Juli 30 Pesttodes fälle gemeldet. ie Zahl der in difsganobre bisher an Pest gestorbenen Einwohner wird auf 6000 geschätzt.
Queensland. In der ersten Hälfte dieses Jahres sind 2 Pestfälle, der eine im Januar, der andere im Juni, in Mackay vorgekommen; beide verliefen tödlich.
Südaustralien. In Adelaide ereignete sich am 5. Jun ein neuer tödlicher Pestfall. .
Pest und Cholera.
Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 4. E 10. Juli 29 Personen an der Pest und 28 an der Cholera. 8
8 CGholera. Niederlande. Zufolge Mitteilung vom 13. August ist auf den von St. Petersburg kommenden niederländischen Dampfer „Elle⸗ voufsdyk“ Cholera festgestelt worden. Der Dampfer liegt in Naaldwel in Quarantäne. Rußland. Vom 25. bis 31. Juli sind folgende Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet: Stadt St. Petersburg Seonftadt burg (sonst) .Petersburg (son Archangel.. Wologda Olonez Estland
Jaroslaw Nowgorod skow 38 V16“ Hiernach waren insgesamt 806 Personen an der Cholera erkrankt 48 .89 gestorben gegenüber 858 und 384 in der Zeit vom 18. bis „ Jult. Nach einer neueren Mitteilung betrug die Zahl der Erkrankungen vom 18. bis 24. Juli im Gouv. Nowgorod nicht 87, sondern und die Gesamtzahl nicht 908, sondern 858.
In Riga sind vom 2. bis 11. August im Durchschnitt nur noch 2 bis 3 Personen täglich erkrankt. Der Bestand an Cholerakranlen im Stadtkrankenhause war am 9. August his auf 25 Personen ge⸗ sunken. In Polotzk im Gouv. Witebsk sind seit dem Auftrete der Cholera am 12. Juli bis zum 11. August 527 Personen erkrank und 155 gestorben; in den letzten 3 Tagen des angegebenen Zeit⸗ raums erkrankten 43 Personen. In der Stadt Witebsk sind seit dem Ausbruch der Seuche am 5. Juli bis zum 7. August 185 Persone erkrankt und 63 gestorben. Einer Zeitungsnachricht zufolge ist am 5. August im Keeise 8 atesch im Gouv. Kursk 1 Cholerafall festgestellt worden. Auch id zufolge einer Mitteilung vom 8. August im Kreise Lebedi Charkow) 16 Erkrankungen an Cholera und choleraverdächtigen rscheinungen vorgekommen, von denen 8 tödlich endeten. Zufolge einer Mitteilung vom 11. August ist ferner in Bialy⸗ stok im Gouv. Grodno ein tödlich verlaufener Cholerafall feft⸗ gestellt worden. China. In Canton wurden Mitte Juli 3 tödlich verlaufene Choleraerkrankungen festgestellt.
““ Gelbfieber. Es gelangten zur Anzeige in Bahia vom 5. bis 11. 8 krankungen und 3 Todesfälle, in Manaos vom 13. bis 19. Jun 2 Todesfälle und in Para vom 13. bis 26. Juni 4 Erkrankurge und 4 Todesfälle. Pocken.
Deutsches Reich. In der Woche vom 8. big 14. Auguft wurden 3 Erkrankungen in Abbau Wehlau (Reg.⸗Bez. König?⸗ berg) angezeigt.
Oesterreich. Vom 1. bis 7. August 1 Erkrankung im schle⸗ sischen Bezirke Freudenthal.
Hongkong. Vom 20. Juni bis 3. Juli 1 Erkrankung in der Stadt Viktorka.
Fleckfieber.
Oesterreich. Vom 1. bis 7. August in Galizien 40 Er⸗
krankungen. Genickstarre.
reußen. In der Woche vom 1. bis 7. August sind 8 22 esene üenn 4 Todesfälle) gemeldet worden in folgenden 2*¼. ierungsbezirken lund Kreisen]: Reg.⸗Bez. Arnsberg 11 81) üsseldor üsseldorf, Duisburg, en Lan . beim a. d. R. Land 1 ch Kzelin — () (Neustettin), Dppeln1 [Kosel], Potsdam — (1) [Niederbarnim].
Petersburg
Paris je 1, hlessiege. Odessa 1, Warschau 2 Todesfälle; F s 3, St. Peters⸗ urg 4, Warschau (Krankenhäuser) 46 Erkrankungen;
Odessa 4, St. veeen. 1 Todesfälle; Odessa 25, St. Petersburg 8, Warschau (Krankenhäuser
hagen, London je 1, New York 8 Todesfälle; Kopenhagen 1, New York 7, Wien 1 Erkrankungen; Milzbrand: Moskau 1, St. Breslau 1, Koblenz 3, Wien 3 Moskau 4, St. Petersburg 5 Todesfälle. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,04 %): in Gleiwitz, wurden gemeldet im Landespolizeibezirk Berlin 103 (Stadt Berlin 67), in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 107, Düsseldorf 118, Oppeln 178, in Hamburg 74, Budapest 39, Edinburg 29, Kopenhagen 24, London (Kranken⸗ häuser) 280, New York 107, Odessa 27, Paris 80, St. Stockholm 23, Wien 78; desgl. an Keuchhusten in Aachen — Er⸗
1906 bis Mitte 1909 veröffentl Amts der Stadt Berlin, Professor Dr. H. Silbergleit in der „Deutschen Wirtschaftszeitung“ vom 15. August eine längere Studie. Er prüft die des Magistrats unterstehenden Krankenkassen. Am 1. 1906 betrug die Zahl der Pflichtmitglieder 648 602. fang 1907 trat eine Jahre ermäßigte sich die Zunahme auf 1,58 %. der Beginn der Krisis deutlich in Erscheinung, so bedeutete die im folgenden Jahre beobachtete Abnahme um nicht 11 700 den Bessere Einsicht noch beiden Geschlechter. stellen Berlins vom Juli 1906 bis zum Juli 1909 um 13 400 stieg, betrug die Zunahme für das weibliche Zunahme der ungünstiges Sympton, insofern die Notwendigkeit der Ersparung von Produktionskosten zwingt, die billigere weibliche Arbeitskraft auszunutzen. Beschäftigungsgrad am 1. brachte das zweite Quartal einen Wandel zum Besseren. Auch für die Bekleidungstndustrie zeigt ein Vergleich des Beschifti⸗ gungsgrades vom 1. wieder günstiger gestaltende Entwicklung, dagegen sind Anzeichen einer Wiederbelebung der Bautätigkeit aus den Zahlen Silber⸗ gleits nicht zu erkennen. grad in der Holzindustrie kein günstiges Bild. Die Statistik im Handelsgewerbe zeigt die Krisis in der Beschäftigung männlicher An⸗ gestellten nur wenig, charakteristisch ist jedoch das Vordringen der
Ausbeuteverhältnisses für Weizenmehl I. Grund einer Ermächtigung des Bundesrats hat der Reichskanzler unterm 30. Juli d. J. bestimmt, mungen des § 4 der Einfuhrscheinordnung¹), vom 1. Oktober 1909 ab für die Berechnung der Einfuhrscheine für Weizenmehl I. Klasse 30 kg Mehl 45 kg Weizen und 100 kg Mehl 150 kg Weizen gleichzustellen sind.
Italien in Zollbeschwerdeangelegenheiten. protokoll des italienischerussischen Handelsvertrags vom 28./15. Juni 88 1. zu Artikel 1 des Vertragstextes unter Ziffer III vereinbart, a e Konsularagenten italienischen Flnchesanhüstermm wegen der chwebenden - ugnis steht auf Grund des Rechts der Meistbegünstigung auch den deutschen Konsularbehörden in Italien zu. Die Kaiserlichen Konsular⸗ behörden in Italien können daher Zollbeschwerden, die bei ihnen vorgebracht sind und in denen eine Entscheidung des italienischen Finanzministers noch nicht ergangen ist, auch in der Ministerialinstanz bvon sich aus weiter verfolgen. Fälle, in denen bereits eine Ent⸗ scheidung des Finanzministeriums vorliegt, werden nach wie vor unter Beobachtung der Festsetzungen im Schlußprotokoll zu Art. 7 des deutsch⸗italienischen Handelsvertrags behandelt, d. h. ihre Unterstützung kann nur auf diplomatischem Wege innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Tage erfolgen, an dem den Beteiligten die erste Entscheidung
mit anderen Ländern. ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, worin die italienische Regierung ermächtigt wird, bis zum 31. Dezember d. J. abkommen mit fremden Staaten oder Zollmaßregeln, welche die venc. politik anderer Staaten notwendig machen sollte, durch Königliche Verordnung in Kraft zu setzen. Deputati.) 8
graphenbilder sind als - Sammlungsgegenstände“ zollfrei zu lassen; in unbelichtetem Zu⸗ stand unterliegen sie der Verzollung als „Kurz⸗ u waren“ mit 13 v. H. des Wertes.
Verschiedene Krankheiten. Pocken: Konstantinopel (26. Juli bis 1. August) 1, Moskau, e 4, Kalkutta (4. bis 10. Juli) 2 Todesfälle, Odessa, etersburg 41, Warschau (Krankenhäuser) 8 Erkrankungen; ückfallfieber: 13 Erkrankungen; Genickstarre: Kopen⸗ Tollwut: St. Petersburg 1 Todesfall;
etersburg 6 Todesfälle; Reg⸗Bezirke rkrankungen; Influenza: London 1,
Hof — Erkrankungen
etersburg 33,
krankungen wurden angezeigt in Budapest 34, New York 47, Wien 31; desgl. an Typhus (1895/1904: 0,46 %‧): in Bromberg — Erkrankungen gelangten zur Breslau 19 (Altwasser im Kreise Waldenburg 13), Hildesheim 71 (Kreis Alfeld 70), in je 21; ferner wurden Erkrankungen gemeldet an Masern und Röteln im Reg.⸗Bez. Posen 80, in Budapest 84, Kopenhagen 69, New York 501, Odessa 37, Paris 254, St. Petersburg 97, Prag 35, Wien 38; desgl. an Diphtherie und Krupp im Landespolizeibezirk Berlin 70 (Stadt Berlin 59), in Hamburg 29, London (Kranken⸗ häuser) 84, New York 250, Paris 40, St.
Meldung in den Reg.⸗Bezirken
New York 60, Paris, St. Petersburg
hetersburg 42, Wien 38.
Handel und Gewerbe.
Ueber den TT Berbins von Anfang cht der Direktor des Statistischen
der Aufsicht Januar Bis An⸗ Im folgenden Trat damit schon
Zahlen der Pflichtmitglieder der
unahme von 2,74 % ein.
weniger als vollen Durchbruch des wirtschaftlichen Rückgangs. schafft die gesonderte Betrachtung der Während die Zahl der männlichen Arbeits⸗
Geschlecht 24 400. Die Frauenarbeit ist in vielen Industrien direkt ein
In der Metall⸗ und Maschinenindustrie war der April 1909 am ungünstigsten, doch
Juli 1909 mit dem Vorjahr eine sich
Ebenso bietet der Beschäftigungs⸗
beit in dem betrachteten Zeitraum. 8
en im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“’.)
8 Deutsches Reich. 1
Aenderung der Einfuhrscheinordnung hinsichtlich des Klasse. Auf
daß, abweichend von den Bestim⸗
(Zentralblatt für das Deutsche Reich.)
“ 6 “ Deutsches Reich und Italien. Mitwirkung der Kaiserlichen Konsularbehörden in Im Schluß⸗
russischen Generalkonsuln, Konsuln, Vizekonsuln und in Italien befugt sind, unmittelbar mit dem vor dieser Behörde Diese Be⸗
ollbeschwerden schriftlich zu verkehren.
a
mtlich bekannt gegeben worden ist.
89
Gesetzentwurf zur Regelung der Handelsbeziehungen bet Der italienischen Deputiertenkammer ist
etwaige Handels⸗
(Atti Parlamentari-Camera dei
Belgien. 5
Zolltarifierung von Waren. Treibriemen aller
Art, die zu Apparaten gehören, welche nach dem Zoll⸗ tarif unter die „Maschinen, mechan ch en Vorrichtungen Gund Werkzeuge’ fallen, sind wie „
handeln und unterliegen, wenn sie aus Kautschuk oder Leder be⸗
stehen, 100
Kaschinentreibriemen“ zu be⸗
. dem im Zolltarif vorgesehen Satze von 30 Franken für eg.
Belichtete Films (pellicules, films) für Kinemato⸗ „nicht besonders genannte Kunst⸗ und
Quincaill
¹) Deutsches Handels⸗Archiv 1906 I S. 505. ²) Ebenda 1908 8
Mit Aufdruck versehene, gepreßte (estampées) und ausgeschlagene (découpées) Streifen aus Papier, so⸗ genannte Papierspitzen, fallen unter die „lithographischen usw. Drucke oder anderen Vervielfältigungen von Zeichnungen oder Stichen auf Holz, Metall oder Stein, nicht besonders genannt“, und sind, wenn der Aufdruck mit einer oder zwei Farben hergestellt ist, mit 35 Franken und, wenn er mit mehr als zwei Farben hergestellt ist, mit 60 Franken für 100 kg zollpflichtig.
Platten aus plastischer Kohle, mit einer kleinen Klemme aus Kupfer, für elektrische Batterien, können nicht wie einfache Kohlenplatten behandelt und als „verschiedene Er⸗ zeugnisse für die Industrie“ verzollt werden, sondern müssen als ein⸗ zelne Teile von elektrischen Batterien angesehen werden und fallen unter die Tarifstelle „Maschinen, mechanische Vorrichtungen und Werk⸗ zeuge, andere: aus Kupfer oder anderen Stoffen aller Art“ — Zoll⸗ satz 12 Franken für 100 kg.
Nur Zeugstücke aus Kamelhaar, die als „Tücher für Filter zu gewerblichen Zwecken“ an⸗ gemeldet sind, deren Bestimmung als Zubehörteile zu Maschinen usw. aber aus der Form, in welcher die Tücher sich darstellen, nicht ersicht⸗ lich ist, können nicht unter die „Maschinen und mechanischen Vor⸗ richtungen“ gerechnet werden. Sie sind vielmehr, wie die auf Seite 105 und 657 des Répertoire général zum Zolltarif erwähnten ähn⸗ lichen Waren als „verschiedene Erzeugnisse für die Industrie, andere,“ Zollsatz 5 v. H. des Wertes) zu behandeln, vorausgesetzt, daß die
inbringer den Zollbeamten die Bestimmung der Tücher zu gewerb⸗ lüchhn “ zur Genüge nachweisen. (Rundschreiben des Finanz⸗ ministers. 8
Schweden. 1u“
Vorschriften für die Beförderung von Vieh mittels der Dampffähre von und nach dem Ausland. Eine König⸗ liche Kundmachung vom 13. Juli d. J. regelt den Viehverkehr mittels der Dampffähre von und nach dem Ausland. In Betracht kommen die Verbindungen Hälsingborg —Helsingör, Malmö— Kopenhagen und für Deutschland vor allem Saßnitz— Trelleborg. e
Wiederkäuer, Tiere des Pferdegeschlechtsund Schwein dürfen mittels der Fähre nur dann befördert werden, wenn sie sich in Eisenbahnwagen befinden. Bei der Ausfuhr sind ausschließlich schwedische Bahnwagen zu verwenden.
Die Einfuhr von Tieren aus verseuchten Gegenden oder solcher Tiere, die durch verseuchte Gebiete durchgeführt worden sind, mittels der Dampffähre ist verboten. Als Krankheiten, die ein solches Ein⸗ fuhrverbot zur Folge haben, sind genannt: Rinderpest, bösartige Lungenseuche, Rotz oder Springwurm, Schafblattern, ansteckende Maul⸗ und Klauenseuche, Schafräude, bösartige Klauenseuche der Schafe und Ziegen, Milzbrand, Schweinepest oder Schweineseuche. Andere Tiere der bezeichneten Gattungen sind sogleich nach der Landung im Wagen der Quarantäneanstalt zujuführen. Voraussetzung für die Gestattung der Landung ist die Vorlage folgender Papiere:
1) Angabe der Zahl und Art der Tiere sowie des Herkunftsorts.
2) Versicherung auf Treu und Glauben seitens des Tiereigen⸗
tümers, daß der Herkunftsort richtig angegeben ist.
3) Zeugnis des zuständigen Tierarztes, daß der Aufnahme in die
Quarantäneanstalt nichts im Wege steht.
Zur Ausfuhr bestimmtes Vieh ist unmittelbar vor dem Einladen in den Bahnwagen tierärztlich zu besichtigen, und es wird mit einem deutlichen Zeichen, das am Fell, den Klauen oder Hörnern anzubringen ist, versehen, sofern die Ausfuhr statthaft erscheint.
Besondere Vorschriften sind für die Reinigung und Desinfektion der Viehwagen vorgesehen.
Die Bestimmungen können während der nächsten 14 Tage im Reichsamt des Innern, Zollbureau, von Interessenten eingesehen werden. (Svensk Författnings-Samling.)
8 Industriebegünstigungen in Rumänien.
Der rumänische Ministerrat hat auf Grund des Industrie⸗ begünstigungsgesetzes nach dem „Rumänischen Staatsanzeiger“ Nr. 90 vom 22. Julis4. August 1909 den Rumänischen Vereinigten Kohlen⸗ säurefabriken (fabricele romüne unite de acid carbonic) der Banca de Scont in Bukarest die zollfreie Einfuhr für 2000 Stahlzylinder ein⸗ für allemal au
(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Bukarest.)
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Bulgarien.
Geplante Ausgabe eines alphabetischen verzeichnisses zum Zolltarif. Der bulgarische Finanzminister hat eine Kommission zur Aufstellung eines alphabetischen Waren⸗ verzeichnisses zum Zolltarif eingesetzt, das dem Vernehmen nach zu⸗ nächst nur in bulgarischer Sprache abgefaßt werden und in etwa zwei Monaten im Drucke erscheinen soll. (Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats in Sofia.)
Japan.
Deutsche Uebersetzung des Patentgesetzes und der Gesetze über Musterschutz, Markenschutz und Gebrauchs⸗ musterschutz. Der Königlich sächsische Geheime Justizrat, Professor Dr. Loenholm hat eine deutsche Uebersetzung des neuen japanischen Gesetzez über den Schutz des gewerblichen Eigentums angefertigt und im Buchhandel erscheinen lassen. Die Uebersetzung ist unter dem Titel „Die neuen japanischen Gesetze über Patente, Handelsmarken, Muster und Gebrauchsmuster“ durch die Buchhandlung Geiser u. Gilbert in Leipzig zu beziehen. 8
Gritisch⸗Ostindten. 646“*“
Einfuhrbeschränkung für Apparate für drahtlose Ter 2enng, e. Der Generalgouverneur im Rate hat durch Ver⸗ ordnung Nr. 5120 — 73 vom 14. Juli d. J. die Einfuhr von Apparaten für drahtlose Telegraphie land⸗ und seewärts auf die Fälle beschränkt, wo die Einfuhr durch solche Personen erfolgt, denen vom Generalgouverneur im Rate die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage für drahtlose Telegraphie erteilt worden ist. (The Gazette
of India.)
Gesetz, betreffend das Verbot der Sonntagsarbeit auf Schiffen in den Straits Settlements.
Das für die Straits Settlements am 2. November v. J. erlassene neue Gesetz, betreffend Sonntagsarbeit auf Schiffen, tritt an Stelle des gleichnamigen Gesetzes vom Jahre 1892 und des Zusatzgesetzes vom Jahre 1907. —
Das Gesetz verbietet das Löschen und Laden an Sonntagen während der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr Abends auf allen Schiffen außer a. Kriegsschiffen und Regierungsfahrzeugen und b. solchen Postdampfern, die durch Verordnung des Gouverneurs im Rate (Governor in Council) davon befreit werden. Ausgenommen von dem Verbote sind Schiffsproviant, Bunkerkohlen, Postsachen, Reiseeffekten, lebendes Vieh, Eis und leichtverderbliche Nahrungs⸗ mittel; ferner das Löschen und Laden von Kohlen, solange dabei weder europälsche noch eurasische oder eingeborene Christen beschäftigt werden. Aber auch in anderen Fällen besonderer Art kann der Gouverneur auf Antrag ausnahmsweise Sonntagsarbeit auf einem Schiff gestatten. Für jede solche Erlaubnis ist eine Gebühr von 60 Doll. zu bezahlen, die einem Unterstützungsfonds für hilfsbedürftige Seeleute zufließt. 2
Die einzigen Aenderungen, die das neue Gesetz gegenüber dem bisherigen aufweist, ist die bedingungslose Freigabe von Schiffs⸗ proviant und Bunkerkohlen sowie die Erhebung einer Gebühr für die ausnahmsweise Erlaubnis des Gouverneurs.
1““ “
keine höheren als die in dem
f ein Jahr bewilligt.
Waren⸗
Die zu dem neuen Gesetz erlassene Liste der von seinen Bestim⸗ mungen befreiten Postdampferlinien gleicht der zu dem alten Gesetz erlassenen Liste. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in
Singapur.)
Philippinen. Lagergebühren für Einfuhrwaren. Durch Zollzirkular Nr. 545 vom 3. Juni d. J. ist die Lagergebührenordnung vom 29. Dezember v. J. dahin abgeändert worden, daß für alle Waren oder Teile von Warensendungen, die in den Hüses von Cebu, Jolo, Davao und Balabac länger als 5 Tage, in Zamboanga länger als 10 Tage nach dem Löschen des letzten Stücks der Sendung in den Regierungslagern oder den Gebäuden der Zollämter bleiben, soweit es sich nicht um Güter handelt, deren Ueberführung in das Lager der Appraiser zur Beschau angeordnet ist, 6 Peso monatlich für eine metrische Tonne an Lagergebühren zu zahlen sind. Die Lagergebühren können auf Entscheidung des Kollektors auch in Umrechnung nach amerikanischem Maße erhoben werden.
Australischer Bund.
Amtliches Warenverzeichnis zum Zolltarif. Vo⸗ Zollminister des Australischen Bundes ist am 1. März d. J. ein amt⸗ liches Warenverzeichnung zum Zolltarif — Official Tariff Guide Customs Tariff 1908) — herausgegeben worden, welches die bis
nde Februar d. J. ergangenen Zolltarifentscheidungen berücksichtigt. Die weiteren Entscheidungen bis Ende April d. J. sind in einem ersten Nachtrag (Supplement Nr. 1) enthalten. Die Drucksache, der als Anhang die inzwischen mit Bezug auf den neuen Tarif erlassenen Verordnungen (Customs by-laws) sowie der Verbrauchsabgabentarif, die Bestimmungen über die Vorzugsbehandlung südafrikanischer Er⸗ zeugnisse und das Zolltarifgesetz vom Jahre 1908 nebst Tarif bei⸗ gegeben sind, ist bei den australischen Zollämtern gebunden zum Preise von 5 sh. erhältlich. Am zweckmäßigsten würde das Buch durch Ver⸗ mittlung des Kaiserlichen Generalkonsulats in Sydney gegen Ein⸗ sendung von 7,35 ℳ bezogen werden können.
—.—
Vereinigte Staaten von Amerika.
Inkrafttreten des neuen Zolltarifs und Kündigung des Handelsabkommens mit dem Deutschen Reiche. Der Senat der Vereinigten Staaten hat in seiner Sitzung vom 5. d. M. die Tarifbill in der Fassung des Konferenzkomitees angenommen. Der Präsident Taft hat die Tarifbill an demselben Tage unterzeichnet, und 1n Gö ist darauf bestimmungsgemäß am folgenden Tage in Kraft getreten.
Das deutsch⸗amerikanische Handelsabkommen vom 22. April/2. Mai 1907 ist amerikanischerseits gekündigt und wird mit Ablauf des 6. Fe⸗ bruar 1910 außer Kraft treten. Bis dahin bleiben die Bestimmungen des Abkommens in Geltung, und insbesondere können während seiner Dauer von den darin aufgeführten Waren: roher Weinstein und rohe Weinhefe, Spirituosen, Schaumweine, stille Weine und Kunstwerke bkommen vereinbarten Zölle erhoben werden. Im übrigen sind die Zollsätze und die sonstigen Bestimmungen 8 amerikanischen Tarifs auch für die Einfuhr aus Deutschland i Kraft. 8
Außenhandel Aegyptens im 1. Halbjahre 1909.
Nach den amtlichen Ausweisen über den Handel Aegyptens während des ersten Halbjahrs 1909 bezifferte sich die Gesamt⸗ einfuhr auf 10 016 468 £. gegen 11 480 447 L0. im entsprechenden Halbjahre 1908, so daß sich eine Abnahme von 1 463 979 £ E. ergibt. Die Gesamtausfuhr bewertete sich im ersten Halbjahr des laufen⸗ den Jahres auf 11 663 501 Q£E., während sie in den ersten sechs Monaten des Jahres 1908 insgesamt 10 681 041 QE. betrug; es ist mithin bei ihr eine Zunahme von 982 460 LE. zu verzeichnen.
Auf die einzelnen Warengruppen verteilte sich die Gesamt⸗ einfuhr im ersten Halbjahr 1909 (und 1908) wie folgt — Wert in LE. —: Tiere und tierische Erzeugnisse zu Genußzwecken 370 748 (489 352), Felle und Waren daraus 170 347 (180 445), Andere wg Erzeugnisse und Abfälle 37 616 (44 952), Getreide, Gemüse, Mehl usw. 1 842 545 (1 395 752), Kolonialwaren, Drogen 425 589 (533 064), Spirituosen, Getränke, Oele 582 129 (660 637), Lumpen, Papier, Bücher 158 699 (191 567), Holz, Holzwaren, Koblen 1 103 021 (1,431 480), Steine, Erden, Glas, Kristall 252 505 (339 819), Farbstoffe, Farben 124 928 (149 083), Chemische Erzeugutsse, Heil⸗ mittel, Parfümerien 272 330 (330 237), Textilwaren 2 517 311 2 872 690), Metalle und Metallwaren 1 013 177 (1 643 778), Ver⸗ chiedene Waren 726 480 (783 612), Tabak und Tabakfabrikate 819 cSf (ä2 529. iesen i
eselben Warengruppen wiesen in dem gleichen Zeitabschnitte
bei der Ausfuhr folgende Werte — in E. — 8 Sania und tierische Erzeugnisse zu Genußzwecken 123 252 (67 627), Felle und Waren daraus 102 127 (59 684), andere tierische Erzeugnisse und Ab⸗ fälle 28 090 (29 057), Getreide, Gemüse, Mehl usw. 1 556 800 81106 642), Zucker, Kolonialwaren 59 064 e. 280), Spirituosen, etränke, Oele 9189 (5663), Lumpen, Papier, Bücher 12 340 (10 398), Holz, Holzwaren usw. 7078 (9136), Steine, Erden, Tafelgeschirre usw. 1948 (2015), Farbstoffe, Farben 8096 (5831), Chemische Er⸗ zeugnisse, Heilmittel, Parfümerien 16 009 (10 325), Baumwolle, Textilwaren 9 448 168 (§ 759 357), Metalle und Metallwaren 40709 (719s Verschiedene Waren 68 093 (46 064), Zigaretten 182 538
Als die hauptsächlichsten Ein⸗ und Ausfuhrartikel inner⸗ halb der einzelnen Warengruppen kommen im ersten Halbjahre des Jahres 1909 (und 1908) in Betracht — Wert in 1000 £E. —: Einfuhr: Reis 255,7 (200,9), Getreide⸗ und Maismehl 996,5 (759,6), Zucker, roh und raffiniert 208,7 (244,2), Kaffee 126,4 (179,0), 5 te Oele (außer Oliven, und Baumwollsamenöl) 104,4 (109,9
etroleum 167,3 (181,7), Steinkohlen 586,2 (667,8), Baumwollen⸗ garn 115,5 (145,1), Baumwollengewebe 1353,1 (1454,4), Wollene Gewebe 172,7 (186,4), Eisen, und Stahlwaren 479,4 (656,9), Tabak in Blättern 393,7 (407,7). Ausfuhr: Eier 101,7 (47,9), Baum⸗ wollsamen 1038,1 (1009,2), Oelkuchen 140,3 (131,0), Zwiebeln 259,6 (197,2), Baumwolle 9400,8 (8715,6), Zigaretten 182,5 (172,6).
Deutschland war an der Gesamteinfuhr Aegygtens im ersten Hüebahr des Jahres 1909 (und 1908) mit 471 872 (547 926) LF., eteiligt, während sein Anteil an der Ausfuhr 1 091 167 (958 386) 2E., betrug. Eingeführt wurden aus Deutschland (Wert in 1000 LE) im ersten Halbjahre 1909 hauptsächlich Getreide- und Maismebhl (63,5) sowie Stahl⸗ und Eisenwaren (60,2); die Hauptausfuhrartikel nach Deutschland waren (Wert gleichfalls in 1000 LE.), Baumwoll⸗ samen (120,9) und Baumwolle (873,9). (Nach Bulletin Mensuel du Commerce Extérieur de l'Egypte.)
Forstwirtschaft, Holzhandel und Holzverw etung
8 Von einer geregelten Forstwirtschaft ist in Chile nicht die
Rede; vielmehr nehmen die Waldverwüstungen dort ungestört ihren Fortgang. Sehr viel Schaden verursacht das Niederbrennen der aldungen zum Zwecke des Urharmachens, das oft einen sehr vpiel größeren Waldteil zerstört, als beabsichtigt war. So wüteten im Jahre 1907 in der Provinz Valdivia und 1908 infolge der ordentlichen Trockenheit im Magallanesgebiet große Waldbrände. Eine kleine Besserung der Verhältnisse steht dadon zu erwarten, daß das Waldschutzgesetz vom 13. Juli 1872, das unter anderem gach den Schutz der Quellen berücksichtigt, durch einen im Jahre 1908 den
*) Die Ein⸗ und Ausfuhrz bezieden auf das 1 Chiles A Punta * * tet in den und Ausfuhrwerten: Goldpeso zu 18 d, sonst Papierdesc, wenn nmichts anderes angegeben üft. 8