1909 / 233 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Oct 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Auf den Bericht vom 12. Juni d. J. wi

ch die von dem 26. eeag der 1eep ni, Jch am 5. Dezember v. J. beschlossenen Nach⸗ räge

28 zu dem revidierten Reglement der Westpreußischen Landschaft vom 25. Juni 1851,

b. zu dem Pensionsreglement für die Beamten der West reußischen Landschaft vom 9. August 1872,

c. zur erreardmung betreffend die Witwen und Waisen von Beamten der Westpreußischen und der Neuen 8 en Landschaft und der Landschaftlichen Darlehnskasse vom 17. April 1893, sowie das abgeänderte Statut der Land⸗ schaftlichen Bank der Provinz Westpreußen in Danzig, 8

in der aus den zurückfolgenden Anlagen sich ergebenden Fassung hiermit landesherrlich genehmigen, das Statut der Landschaftlichen Bank mit der Maß⸗ gabe, daß . b

1) im § 3 unter f Absatz 2 hinter dem Worte „Depositen“ die Worte „welche ohne Ver⸗ briefung, jedoch gegen Empfangsbescheinigung angenommen werden’ gestrichen werden,

2) im § 7 Absatz 1 hinter dem Worte: „Ver⸗ pfändung“ die Worte „von Wertpapieren“ ein⸗ geschaltet werden.

An Bord M. J. „Hohenzollern“, Kaiser Wilhelm⸗Kanal, den 23. Juni 1909. Wilhelm R.

ü(g..) von Arnim (zugleich für den Justizminister.)

An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und

Forsten und den Justizminister.

I. Nachtrag zu dem revidierten Reglement der Westpreußischen Landschaft vom 25. Juni 1851 Gesetzsamml. S. 523

1) Im Zusatz 6 zu § 6 Teil I revidiertes Land⸗ schaftsreglement (Generallandtagsbeschluß vom 7. Juni 1901, Allerhöchst bestätigt am 16. Oktober 1901) sind im ersten Absatz anstatt der Worte:

„20 fachen“ die Worte: „25 fachen“ und im zweiten Absatz anstatt der Worte: „zwischen dem 20⸗ und 25 fachen“

die Worte:

„zwischen dem 25⸗ und 30 fachen“ n. zu setzen, 3 88 sodaß der bezeichnete Zusatz fortan dahin lautet:

a. „Auch ohne Taxe kann auf ein Gut. ein Pfand⸗ briefanlehen bis zur hohe des 25 fachen Be⸗ trages des behufs der uneehca der Grund⸗ steuer ermittelten Reinertrages desselben, von welchem die darauf haftenden öffentlichen und gemeinen Lasten, mit Ausnahme der Grund⸗ und Gebäudesteuer in Abzug zu bringen, be⸗ willigt werden, wenn zwei Landschaftsbeamte nach angestellter Lokalrecherche den guten Zustand und die Zulänglichkeit der vorhandenen Gebäude und des Inventariums bescheinigen.

b. Unter gleichen Voraussetzungen kann in Höhe des Betrages zwischen dem 25⸗ und 30 fachen des behufs der Grundsteuerregulierung ermittelten Reinertrages ein Darlehen in Pfandbriefen 2. Serie nach den für diese bestehenden Be⸗ stimmungen bewilligt werden.“

2) § 76 Teil II lautet fortan dahin:

Der Direktor und die Räte der Generaldirektion werden auf dem Generallandtage von dessen Mit⸗ gliedern, der Direktor unter Zuziehung der jeweiligen

itglieder des Engeren Ausschusses der Neuen West⸗ preußischen Landschaft, gewählt und durch den

Königlichen Kommissarius Seiner Majestät dem

Könige zur Allerhöchsten Bestätigung vorgeschlagen. Die Wahl des Direktors muß mit absoluter

Stimmenmehrheit erfolgen.“

3) Im § 79 Teil II sind am Schlusse zwischen den Worten „Generallandtages“ und „vorzunehmen“

fpolgende Worte einzuschalten:

„und, soweit es sich um die Wahl des Direktors handelt, von diesen in Gemeinschaft mit den je⸗

weiligen Mitgliedern des Engeren Ausschusses der Neuen Westpreußischen Landschaft.“

4) Im § 80 Teil II sind im letzten Satze vor dem Worte „Erwählte“ die Worte:

3 „durch Stimmenmehrheit. zu streichen.

II. Nachtrag zu dem Pensionsreglement für die Beamten der Westpreußischen Landschaft vom 9. August 1872 (Gesetz⸗ samml. S. 642 Nr. 6).

a. § 5 Abs. 3 (in der Allerhöchst am 17. April

1893 genehmigten Fassung Gesetzsamml. S. 202 Nr. 1 lautet fortan dahin:

„die Dienstzeit, welche vor dem Beginne des

18. Lebensjahres liegt, bleibt außer Be⸗

rechnung.“

b. § 7 lautet fortan dahin:

„die Pension beträgt, wenn die Versetzung in den Ruhestand nach vollendetem zehnten,

doch vor vollendetem elften Dienstjahre ein⸗ ritt, 20/60, und steigt mit jedem weiter zurückgelegten Dienstjahre bis zum vollendeten dreißigsten Dienstjahre um 1/60 und von da ab um 1/120 des nach § 9 zu berechnenden Diensteinkommens.

Ueber den Betrag von 45/60 dieses Ein⸗ kommens hinaus findet eine Steigerung nicht statt.

In den im § 2 Abs. 2 und 3 bestimmten Fällen beträgt die Pension höchstens 20/60 des Diensteinkommens. Bei jeder Pensions⸗ werden überschießende Markbrüche auf volle Mark abgerundet.“

8 dahin lautend: „Als Minimum einer Pension wird die Summe von jährlich 60 Talern festgesetzt“

fällt fort.

d. § 15 lautet fortan dahin:

„Hinterläßt ein Pensionär eine Witwe oder eheliche oder legitimierte Nachkommen, so wird die Pension noch für die auf den Sterbe⸗ monat folgenden drei Monate (Gnadenviertel⸗ jahr) unter Anrechnung des vor dem Tode des Pensionärs fällig gewordenen Betrages gezahlt. Die Zahlung erfolgt im voraus in einer Summe. An wen die Zahlung erfolgt, bestimmt die Landschaftsdirektion, auf deren Etat die Pension übernommen war.

Die Zahlung kann auf Verfügung dieser Behörde auch dann stattfinden, wenn der Verstorbene Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer er ganz oder vorübergehend gewesen ist, in Bedürftigkeit

nd so veit der Nachlaß icht ch die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung zu decken. Der über den Sterbemonat hinaus ge⸗ währte Betrag der Pension kann nicht Gegen⸗ stand einer Beschlagnahme sein.“ 17 lautet fortan dahin: 1z „Die Pension wird für jedes Kalenderviertel⸗ jahr im voraus in einer Summe gegen die Quittung des Pensionärs gezahlt. Diese Quittung muß von einem zur Führung eines öffentlichen Siegels berechtigten Beamten dahin bescheinigt sein, daß der Pensionär noch am Leben ist.“

III. Nachtrag zur Fürsorgeordnung, be⸗ treffend die Witwen und Waisen von Beamten der Westpreußischen und der Neuen Westpreußischen Landscha und der Lands tte Darkehngkaffe vom 17. April 1893 (Gesetzsamml. S. 202 ad 1). be⸗ 4 Abs. 2 des Allerhöchst am 16. Oktober 1901.

tätigten Nachtrages erhält folgende Feffung.

„Das Witwengeld soll jedoch, vorbehaltlich der

im § 6 verordneten Beschränkung mindestens drei⸗

hundert Mark betragen und den Betrag von drei⸗

tausendfünfhundert Mark nicht übersteigen’.

IV. An die Stelle des Statuts der „West⸗ preußischen Landschaftlichen Darlehnskasse“ (Aller⸗ höchst genehmigt den 9. Oktober 1876 Gesetzsamml. S. 463 Nr. 10) tritt das Statut der „Landschaft⸗ lichen Bank der Provinz Westpreußen“ in Danzig in der aus der Anlage ersichtli en Fassung.

*

Statut der Landschaftlichen Bank der Provinz Westpreußen in Danzig. 1 § 1. Die von der Westpreußischen Landschaft mit Landesherrlicher Genehmigung vom 9. Oktober 1876 en 1. April 1878 eröffnete Darlehnskasse führt die irma: Landschaftliche Bank der Provinz Westpreußen.

Sie besitzt die Rechte einer juristischen Person, hat ihren Sitz in Danzig und ihren Gerichtsstand bei dem Königlichen Land⸗ und Amtsgericht in Danzig.

Die Landschaftliche Bank ist laut Erlaß der Hänn Ressortminister als Hinterlegungsstelle für

ündelgelder und Mündelvermögen anerkannt und bezeichnet worden. 8

Oeffentliche Bekanntmachungen müssen durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußsschen Staatsanzeiger, eine Danziger und eine Provinzialzeitung erfolgen. Außerdem können auch andere Zeitungen benutzt werden, wenn sie vorher von dem Verwaltungsrat durch den Reichs⸗ und Staatsanzeiger bekannt ge⸗ macht sind.

§ 2. Zur Betreibung ihrer Geschäfte sind der Landschaftlichen Bank gewährt worden;

1) von der Westpreußischen Landschaft 900 000

2) von der Neuen Westpreußis

Landschaft ...eoe zusammen 1 800 000

Dieses Grundkapital ist den Landschaften aus dem Jahresgewinn, soweit derselbe dazu ausreicht, mit jährlich 3 ½ % zu verzinsen. Eine Ermäßigung dieses Imesaßes kann durch die Generallandschaftsdirektion erfolgen.

§ 3. Die Landschaftliche Bank ist zu folgenden Geschäften befugt: 1

a. Sn Gutsbesitzern, welche von der West⸗

preußischen oder der Neuen Westpreußischen Landschaft Pfandbriefe aufnehmen, zur völligen oder teilweisen Ausgleichung der zwischen dem Kurs⸗ und Nennwert bestehenden Differenz Feschußdarlegen zu gewähren.

enjenigen Gutsbesitzern, Barmittel be⸗ dürfen, um ihre Hypothekenverhältnisse zur Er⸗ langung eines Pfandbriefanlehns zu ordnen, Vor⸗ schüsse nach Maßgabe des § 5 darzuleihen.

.Kredite in laufender Rechnung zu bewilligen,

und zwar vorzugsweise den zum Verbande der Westpreußischen oder der Neuen Westpreußischen Landschaft gehörenden Besitzern. Darlehen zu gewähren gegen Verpfändung von deutschen, zinstragenden und auf den Inhaber lautenden Staats⸗, Kommunal⸗ und landschaft⸗ lichen Wertpapieren, sowie von Hypotheken⸗ und Grundschulden, die auf zu den Westpreußischen Landschaften gehörenden Grundstücken einge⸗ tragen sind.

Alle Effekten, welche die Reichsbank heleiht, und andere Effekten und Werte, deren Beleihung der Verwaltungsrat genehmigt, zu beleihen. An⸗ und Verkauf aller an der Börse gehandelten S zu bewirken. In der Regel hat der Ankauf gegen Sicherstellung des Kaufpreises, der Verkauf gegen vorherige Einlieferung der Stücke zu geschehen. 8 Depositen in barem Gelde anzunehmen und zu verzinsen.

Die Depositen, welche ohne Verbriefung, je⸗ doch gegen Empfangsbescheinigung angenommen werden, sollen in der Regel den doppelten Betrag des Vermögens der Landschaftlichen Bank nicht übersteigen, und muß bei Annahme derselben mindestens eine monatliche Kündigungsfrist aus⸗ bedungen werden.

. Mit den Eigentümern von Geldern oder Wert⸗ papieren, die von ihr einkassiert oder bei ihr niedergelegt werden, in laufende Rechnung, Scheck⸗ oder Giroverkehr zu treten.

.Auf dazu geeignete, innerhalb des West⸗

preußischen Landschaftsbezirks lagernde, landwirt⸗ schaftliche Erzeugnisse und daraus herhedchte Halb⸗ oder Ganzfabrikate, sofern diese Erzeug⸗ nisse und Fabrikate dem leichten Verderben nicht unterworfen sind, bis zur Sihft⸗ und nur aus⸗ nahmsweise bis ½ des Schätzungswertes der⸗ selben, Darlehen zu gewähren. Effekten, Hypothekenbriefe, Dokumente und Wertgegenstände, offen, in Paketen, oder in ver⸗ schließbaren Fächern (Safes) in Verwahrung und Verwaltung zu nehmeu.

„Vermittlung von Hypotheken gegen Provision zu besorgen. . .

.Bürgschaften und Kautionen für Dritte bei Behörden gegen ausreichende Sicherheit zu be⸗ stellen.

m. Verfügbare Kassenbestände nutzbar zu machen: durch Ankauf oder Diskontierung von Wechseln, zurch Hinterlegung bei behördlich organisierten Instituten, erstklassigen Banken und Bank⸗ häͤusern,

Anlage.

durch Beteili dung beim Vertrieb von Inhaber⸗ schuldverschreibungen, die einem deutschen Bundesstaat, einer preußischen Körperschaft, oder unter deren Gewährleistung aus⸗ gegeben werden, . durch Ankauf von Wertpapieren. § 4. Zuschußdarlehen 3 a) dürfen 10 vom e des Nennwerts der Pfandbriefe nicht über⸗ teigen. Dieselben sind jährlich mit mindestens 5 vom Hundert zu verzinsen und spätestens in fünf Zahefn in gleichmäßigen, halbjährigen Raten zurück⸗ zuzahlen. Bleibt der Schuldner mit einer Rate länger als 4 Tage im Rückstande, so ist der ganze Rest des Zuschuserlehns zur sofortigen Rückzahlung fällig. ur Sicherheit für Kapital, Zinsen und Kosten ist innerhalb %ℳ des landschaftlichen Taxwertes des

Gutes Hypothek zu bestellen. he risharracer 8

5. Vorschüsse an 3 b) dürfen nur in dem Falle, daß das Zustande⸗ kommen des Bepfandbriefungsgeschäfts gesichert erscheint, ferner in der Regel nur auf 6 Monate und nur unter besonderen Umständen länger bewilligt oder gestundet werden. 8.

Zur Sicherstellung des Vorschusses ist außer der Zession der betreffenden Hypothek an die Landschaft in der Regel erforderlich, daß der Besitzer seinen Anspruch an die Landschaft auf Herausgabe der aus⸗ zufertigenden Pfandbriefe der Landschaftlichen Bank zu demjenigen Betrage abtritt oder verpfändet, welcher zur Deckung des Darlehns nebst Zinsen er⸗ forderlich ist. 68

§ 6. Die in laufender Rechnung zu bewilligenden Kredite 3) sind durch Kapitaleinlagen oder Verpfändung solcher Wertpapiere, wie sie im § 3d bezeichnet sind, oder durch Eintragung einer Kaution auf das Gut des Kreditnehmers innerhalb ¾ des landschaftlich festgesetzten Wertes, in diesem letzteren Falle außerdem durch Hinterlegung von Wechseln sicher zu stellen.

Deutsche zinstragende, auf den Inhaber lautende Staats⸗, Kommunal⸗ und landschaftliche Wert⸗ dürfen höchstens bis zu 10 % unter dem Tageskurse, jedoch nicht über den Nennwert, die andern im 38d bezeichneten Papiere höchstens bis zu 20 % unter dem Tageskurse, 85. nicht über dreiviertel des jedesmaligen Kurswertes, beliehen werden, und muß das Unterpfand angemessen ver⸗ stärk werden, wenn der Kurs um mehr als 5 % inkt. § 7. Bei Gewährung von Darlehen gegen Ver⸗ fändung 3sd) finden die im § 6 getroffenen Be⸗ I ebenfalls Anwendung. 2

Auf ländliche Hypotheken⸗ und Grundschulden dürfen nur dann Darlehen gegeben werden, wenn die söh erung auf einem zu den Westpreußischen Land⸗ schaften gehörigen Gute innerhalb 1 des sarhsgf. lichen Taxwertes oder in Ermangelung einer Taxe innerhalb des nach dem Grundsteuerreinertrage regle⸗ mentsmäßig festzustellenden Wertes (cfr. § 6 und Zusätze Tl. I Landsch. Regl.) eingetragen steht. Es dürfen die Darlehen 85 % des Nominalwertes der verpfändeten Forderung nicht übersteigen. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Verwaltungsrats gestattet. „Darlehen gegen Verpfändung von städtischen Hypotheken oder Grundschulden dürfen die Hälfte der Versicherungssumme bei einer vom Verwaltungs⸗ illigten Feuerversicherungsgesellschaft nicht übersteigen.

In der Regel sollen Darlehne auf Wertpapiere oder Hypotheken und Grundschulden nicht länger als auf 3 Monate bewilligt werden. Eine Gewährung auf längere Zeit ist bei Beleihung von Hypotheken und Grundschulden nur bei gleichzeitiger Hinter⸗ legung von Wechseln zulässig.

§ 8. Wenn ein nach § 3c, d, h gegebenes Dar⸗ lehen nicht zur Verfallzeit zurückgezahlt wird, so ist die Landschaftliche Bank berechtigt, das Unterpfand, sofern die verpfändeten Gegenstände einen Börsen⸗ oder Marktpreis haben, durch einen ihrer Beamten oder einen vereideten Makler an der Börse unter Beachtung der Bestimmungen des B. G.⸗B. und des Handelsgesetzbuchs zu verkaufen und sich aus dem Erlöse wegen Kapital, Zinsen und Kosten bezahlt zu machen, ohne den Darlehnsschuldner erst gerichtlich einklagen zu dürfen. 8

Dieses Recht behält die Landschaftliche Bank auch anderen Gläubigern gegenüber.

§ 9. Die Bücher der Landschaftlichen Bank werden mit dem 31. Dezember jeden Jahres abge⸗ schlossen, und wird die Bilanz auf diesen Tag von dem Vorstande gezogen. Die Bilanz wird vom Ver⸗ waltungsrat 14) geprüft und festgestellt. Bei Aufnahme derselben müssen sowohl die sämtlichen verausgabten Geschäftsunkosten, als auch die vor⸗ gekommenen Verluste abgesetzt und für die etwa vor⸗

andenen anihcs Forderungen ein angemessener Prozentsatz abgerechnet werden. 8

Die etwa vorhandenen Effekten sind zum Börsen⸗ kurse am Tage der Bilanzaufnahme in die Bilanz einzusetzen.

§ 10. Der auf diese Weise ermittelte Rein⸗ ewinn wird zu gleichen Teilen an die Westpreußische

andschaft und die Neue Westpreußische Landschaft abgefü rt. 8 1 2

Sofern für die Landschaftliche Bank Rückgriffe auf den 900 000 betragenden Reservefonds oder das Stammkapital von 1 800 000 erforderlich werden sollten, müssen aus den Gewinnen der folgenden Jahre erst die genannten beiden Fonds wieder voll aufgefüllt werden, bevor Ueberweisung an die Landschaften erfolgen darf.

§ 11. Die Landschaftliche Bank wird von einem Verwaltungsrat, den Behörden der Westpreußischen Landschaft und von besonders anzustellenden Beamten verwaltet. Jedoch werden die Geschäfte derselben abgesondert von denen der Landschaften durch einen Vorstand unter Leitung und Aufsicht des nach § 14 bestellten Verwaltungsrats geführt.

Der Vorstand besteht aus einem ersten und einem

zweiten Direktor bezw. aus deren Stellvertretern. Die Namen dieser Beamten und Stellvertreter cnd nach Vorschrift des § 1 öffentlich bekannt zu machen. 12. Der Vorstand hat die Geschäfte der Land⸗ schaftlichen Bank nach Maßgabe der ihm von dem Verwaltungsrate zu erteilenden Geschäftsanweisung zu führen und ist für deren Einhaltung der Land⸗ schaftlichen Bank verantwortlich. Niach außen vertritt er die Bank mit den unbe⸗ schränkten Befugnissen eines Geschäftsinhabers in allen Geschäften, selbst solchen, die sonst eine Spezial⸗ vollmacht erfordern.

Von dritten Personen kann die Vorlegung der Geschäftsanweisung nicht gefordert und ihnen gegen⸗

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8 8*

über der Einwand nicht erhoben werden, daß der Vorstand derselben entgegengehandelt habe. Der Vorstand vollzieht alle Schriftstücke der Land⸗ schaftlichen Bank, Kassenquittungen können aber von 8S Kassierer und dem Kassenbuchhalter ausgestellt werden. § 13. Die Provinziallandschaftsdirektionen zu Marienwerder, Danzig, Bromberg und Schneidemühl und die Direktion der Neuen Westpreußischen Land⸗ schaft sind Vermittlungsorgane der Bank.

Der Verwaltungsrat kann, wenn ein Bedürfnis dazu vorhanden, auch an anderen Orten Vermittlungs⸗ oder Zweigstellen errichten.

§ 14. Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern der Generallandschaftsdirektion und noch 4 durch Wahl zu bestellenden Mitgliedern bezw. Stellvertretern, von denen 2 vom Generallandtage der Westpreußischen Landschaft und 2 vom General⸗ landtage der Neuen Westpreußischen Landschaft auf 3 Jahre gewählt werden.

Steht der Zusammentritt der Generallandtage nicht in naher Aussicht, so erfolgt die Wahl durch die Engeren Feessch se 1

Die Landesherrliche Bestätigung der Gewählten ist nicht erforderlich.

Der Verwaltungsrat hat die obere Leitung und Aufsicht über die Verwaltung und den Geschäfts⸗ betrieb der Landschaftlichen Bank zu führen, die Direktoren und deren Stellvertreter zu bestellen, sowie die Anstellung der sonstigen notwendigen Beamten zu genehmigen und deren Diensteinkommen innerhalb der Grenzen des Etats zu bestimmen.

Für den Geschäftsgang und alle Wahlen gelten dieselben Bestimmungen wie für die Landschaftlichen Kollegien. 1

Zur Fassung eines gültigen Beschlusses des Ver⸗ waltungsrats ist die Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern oder Stellvertretern erforderlich und ausreichend.

15. Der Verwaltungsrat wählt einen oder mehrere Kuratoren, von denen mindestens einer in Danzig wohnen muß. Denselben ist die Vorbereitung aller vor den Verwaltungsrat gehörenden Angelegen⸗ heiten, vorläufige Entscheidung in schleunigen Fällen, sowie Ueberwachung des Geschästsbetriebs, insbesondere die monatlichen Kassenrevisionen und Geschäfts⸗ revisionen, zu übertragen. . 1

§ 16. Der Engere Ausschuß der Westpreußischen Landschaft, welchem jährlich ein Verwaltungsbericht zu erstatten ist, hat die Jahresrechnung zu prüfen und zu dechargieren und den Etat festzustellen.

Derselbe wählt jedes Jahr zwei Revisoren, denen es obliegt, mindestens einmal eine außerordentliche Revision der Landschaftlichen Bank vorzunehmen.

Bei allen diesen Beschlüssen sowie bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats 14) steht sämtlichen Mitgliedern des Engeren Ausschusses znit Ausschluß des Generalsyndikus ein volles Stisum⸗ recht zu.

§ 17. Der Generallandtag der Westpreußischen Landschaft allein ist befugt, Abänderungen des Statuts und die Aufhebung der v Bank zu be⸗ schließen. Diese Beschlüsse bedürfen der Landesherr⸗ lichen Genehmigung. A § 18. Die Beamten der Landschaftlichen Bank wießen die Rechte der Beamten der Westpreußischen ndschaft und sind gleichermaßen den Bestimmungen des Westpreußischen Landschaftsreglements und deßen Ergänzungen, Zusätzen und Abänderungen unter⸗ worfen, wenn bei ihrer Anstellung nicht etwas anderes bestimmt worden ist.

Demgemäß haben auch die Syndici die Befugnis, die von den Geschäftsverbundenen der Landschaftlichen Bank 3a k) auszustellenden Schuldzessions⸗ und Verpfändungsurkunden aufzunehmen.

§ 19. Das Grundkapital 2) und der Reserve⸗ fonds 10) bleiben der Landschaftlichen Bank der⸗

e

Aufhebung der Bank 17) nur derjenige Betrag, welcher nach vollständiger Deckung der Verbindlich⸗ keiten der Landschaftlichen Bank übrig bleibt, an die Landschaften abgezahlt werden darf.

Im Falle des Konkurses über das Vermögen der Landschaftlichen Bank oder sonstiger von Gläubigern derselben ergriffenen Exekutionsmaßregeln sind die Landschaften daher nicht berechtigt, eine frühere oder vorzugsweise Erstattung des Grundkapitals zu fordern. 3 3 [560482 1“

Vereinshaus der B rliner Rechtsanwaltschaft G. m. b. H.

Hierdurch laden wir gemäß § 14 des Gesellschafts⸗ vertrages die Gesellschafter zu einer am Montag, den 11. Oktober 1909, Abends S Uhr, im Abgeordnetenhaus, Prinz Albrechtstraße, stattfindenden Gesellschafterversammlung ein.

STagesordnung: GersZngs zum Erwerb eines Grundstücks. ie Geschäftsführung.

Dr. Hugo Neumann. Dr. Hans Simon.

Humboldt⸗Akademie. Vpolkshochschule. 32. Studienjahr.

Im IV. Quartal 1909 veranstaltet die

Akademie 174

gemeinverständliche Vortragsreihen aus allen Gebieten des Wissens, Unterrichtskurse in klassischen und modernen Sprachen ꝛc.

Beginn des Quartals:

Donnerstag, den 7. Oktober, in den in den Programmen angegebenen Lehr⸗ stätten.

Hörerkarten und vollständige Vorlesungs⸗ verzeichnisse (diese für 10 ₰) sind in folgenden Verkaufsbureaus zu haben:

Invalidendank, U. d. Linden 24, E. Haase, Pe. Gsellius, Mohrenstr. 52, Naufhaus des Westens, Wittenbergplatz, S. Hahne, Prinzenstr. 54, Fröhlich, Lands⸗ berger Str. 32, Sicker, Gipsstr. 18, Förster & Mewis, Charl., Kantstr. 14, C. Ulrich & Co., Charl., Berliner Str. 76.

Sonstige Auskünfte im Hauptbureau, Potsdamer Str. 27 b, Villa 2, in der Bureau⸗ zeit von 1—3. [55013]

Selbstabholer auch dur

Geschäftsführung und

die Erteilung Jacoby, geb. Ascher, in Annaberg eingetragen worden.

Apolda.

gestalt zum Eigentum überlassen, daß im Falle der

1“

Sgpoendel in Bentschen eingetragen worden.

. Berlin.

stücksgesellschaft mit beschränkter Haftung.

No,. 233.

ͥbsgnagge zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich. Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 2. Oktober

anzeiger.

““

8

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachun

Patente Gebrauchsmuster, Konkurse sowie die Tarif⸗

Zentral⸗Handelsregister

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin für

die Königliche Expedition des Deutschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen

Staatsanzeigers, SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

gen aus den Handels⸗, Güterrechts⸗, Vereins⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und 1 iste e btze⸗ veen 7 und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint en in EEE111 Urheherrachtseintragsrolle, über

Warenzeichen,

einem besonderen Blatt unter dem Titel 1

für das Deutsche Reich. er. 2884)

Das Bezugspreis

entral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in preis beträgt 1 80 für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen 8

1 der Regel täglich. Der jr. Einzelne Nummern kosten 20 ₰. etitzeile 30 ₰. 8

Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nru. 233 A. und 233B. ausgegeben.

Handelsregister. Aachen. 56007]

Im Handelsregister B 48 wurde heute 8 der Aktiengesellschaft „Bergisch Märkische Bank Aachen“ zu Aachen, Zweigniederlassung der zu Elberfeld bestehenden Aktiengesellschaft „Bergisch Märkische Bank“ eingetragen:

Dem Josef Brab und dem Gustav Kaltenbach, beide zu Aachen, und zwar jedem besonders, ist satzungsgemäße Gesamtprokura für die Zweignieder⸗ lassung in Aachen erteilt. X“

Aachen, den 29. September 1909.

Kgl. Amtsgericht. Abt. 5.

Ahlen, Westf. Bekanntmachung. [55873] In unser Handelsregister A ist bei der unter Nr. 24 eingetragenen Firma Steinhoff & Sud⸗ hoff eingetragen worden: Der Gesellschafter 8 Sudhoff ist von der Vertretung der Firma bis zur Rechtskraft der in der Sache Steichoff Sudhoff (6. O. 308/09 Königlichen Landgerichts Münster) zu erlassenden Entscheidung ausgeschlossen. Ahlen, den 30. September 1909. Königliches Amtsgericht.

Annaberg, Erzgeb. [56008] Auf dem die Firma L. Jacoby in Annaberg betreffenden Blatt 348 des Handelsregisters ist heute der Prokura an Emma verehel. Annaberg, den 29. September 1909. Königliches Amtsgericht. b 8 [55874] In unser Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 473 bei der Firma Carl Rattey, Apolda eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. 8 Apolda, am 27. September 1909. Großherzogl. S. Amtsgericht. III.

Aschaffenburg. Bekanntmachung. [56009] Chemische Farbenfabrik Aschaffenburg Dr. beSh- in 8 8

er Fabrikbesitzersehefrau Anna Groß in Aschaffen⸗

burg ist Prokgee erkeilk mit der Befugnis 58 äußerung und Belastung von Grundstücken. Aschaffenburg, 28. September 1909. Kgl. Amtsgericht.

Beckum. Bekanntmachung. [56012]

In unser Handelsregister ist heute folgendes ein⸗

etragen:

Der Bauunternehmer Hermann Lutterbeck in Beckum ist nach dem Tode seines Vaters, Maurer⸗ meisters Bernard Lutterbeck als persönlich haftender Gesellschafter in die offene Handelsgesellschaft unter der Firma B. & C. Lutterbeck in Beckum ein⸗ getreten.

Beckum, den 22. September 1909.

Königliches Amtsgericht.

Beckum. 1 156011]

In unser Firmenregister ist heute folgendes ein⸗ getragen:

Die Witwe Fabrikbesitzer Christian Klasberg,

lara geb. Steinhoff, in Beckum ist an Stelle ihres verstorbenen Ehemanns als Inhaberin der Firma B. Klasberg eingetragen.

Beckum, den 22. September 1909.

Königliches Amtsgericht.

Bentschen. [55875]

In unser Handelsregister Abteilung A ist heute unter Nr. 63 die Firma „Dampfmühle Bentschen“ und als deren Inhaber der Kaufmann Alexander Bentschen, den 27. September 190d0. Königliches Amtsgericht. erlin. 8 [55879]

In das Handelsregister B des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin⸗Mitte ist am 24. September 1909 folgendes eingetragen worden:

Nr. 6948. Zehlendorf, Annastraße 7, Grund⸗

Sitz: Berlin.

Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und Ver⸗ wertung eines Grundstücks.

Das Stammkapital beträgt 20 000 ℳ.

„. Geschäftsführer: Kaufmann Franz Pernet in Berlin, Regierungsbaumeister Paul Imberg in Berlin, Architekt Georg Oestreicher in Berlin.

Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit be⸗ schezekter Haffang. G

Der Gesellschaftsvertrag is 21. S 3 1909 fe geseln f g ist am 21. September

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind zwei derselben zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.

Nr. 6949. Terraingesellschaft Berlin⸗West mit beschränkter Haftung.

Sitz: Berlin. 8

egenstand des Unternehmens: An⸗ und Verkauf von Terrains, insbesondere im Westen von Berlin, und die damit zusammenhängenden Geschäfte.

Das Stammkapital beträgt 90 000 ℳ. Geschäftsführer: Fabrikdirektor Julius Roßberg in Bonn, Bankier Moritz David in Bonn.

Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit be⸗

h Haftung.

Der Gesellschaftsvertrag ist am 20. S

1909 festgestelt g is September Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die

Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch

„Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Oeffent⸗ liche Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger.

Nr. 6950. F. L. Smidth & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Sitz: Lübeck mit Zweigniederlassung in Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Fabrikmäßige Her⸗ stellung und Vertrieb von Maschinen sowie der ge⸗ werbsmäßige Abschluß anderweitiger Geschäfte, belche unmittelbar oder mittelbar hiermit zusammen⸗ han .

Das Stammkapital beträgt 25 000 ℳ.

Geschäftsführer: Kaufmann Paul Larsen in Kopen⸗ hagen, Kaufmann Alexander Foß in Kopenhagen. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung.

Der Gesellschaftsvertrag ist am 24. Februar 1909 festgestellt. 6 8

Jedem der Geschäftsführer steht die selbständi er⸗ tretung der Gesellschaft 18 selbstEnxhh Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Oeffent⸗ liche Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger.

„Nr. 6951. Möbel⸗Vermietungs⸗Centrale Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Sitz: Berlin.

Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung, die Fabrikation zund der Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen.

Das Stammkapital beträgt 40 000 ℳ.

Geschäftsführer: Kaufmann Karl Dupke in Wilmersdorf.

Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung.

EI“ ist am 21. Juli 1909 errichtet.

Außerdem wird bekannt gemacht:

Die Gesellschafter Dekorateur Alexander Dupke in Halensee und Kaufmann Karl Dupke in Wilmers⸗ dorf bringen die in der Anlage zum Gesellschafts⸗ vertrage verzeichneten Möbel in die Gesellschaft ein zum festgesetzten Werte von 20 000 unter An⸗ rechnung dieses Betrages auf ihre Stammeinlagen in Höhe von je 10 000 ℳ.

Oeffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger. 2 Bei Nr. 3857 Muth⸗Schmidt, Maschinen⸗ fabrik für Gurtförderer und Transport⸗ anlagen, Gesellschaft mit beschräukter Haftung:

Das Stammkapital ist durch Beschluß vom 31. Januar 1908 um 140 000 auf 160 000 und durch Beschluß vom 2. Mai 1908 um 20 000 auf 140 000 herabgesetzt worden.

Bei Nr. 5994 Armand Godefroid & Co. Kontrollkassenfabrik mit beschränkter Haftung: Die Prokura des Rentners Franz Wigankow sen. in Westend ist erloschen. Armand Godefroid ist nicht mehr Geschäftsführer.

„Der Rentner Franz Wigankow sen. in Westend ist zum Geschäftsführer bestellt.

Durch Beschluß vom 8. September 1909 sind die Bestimmungen über die Vertretungsbefugnis geändert und ist bestimmt, daß jedem Geschastsfübrer die selbständige Vertretung der Gesellschaft zusteht. Berlin, den 24. September 1909.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 122.

Berlin. Handelsregister [55878] des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung A.

Am 27. September 1909 ist in das Handels⸗ register Abteilung A eingetragen:

Nr. 34 693: Firma Fritz Verlach, Ingenieur, Schöneberg. Inhaber ist Fritz Gerlach, Ingenieur, Schöneberg. .

Nr. 34 694: Firma Greifswalder Drogerie Ernst Gombert, Berlin. Inhaber ist Ernst Gombert, Drogist, Berlin.

Bei Nr. 3720 (Firma Hoffer & Deter Char⸗ lottenburg). Die Prokura des Franz Schubert ist erloschen.

Bei Nr. 9874 (Offene Handelsgesellschaft R. Boll Buchdruckerei und Verlagsbuchhandlung Berlin). Die Gesellschaft wird von der Vorerbin des verstorbenen Buchdruckereibesitzers Rafael Boll, Frau Minna Boll, geb. Schneider, Berlin, und dem Mitinhaber Ernst Siegfried Boll fortgesetzt. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur Ernst Siegfried Boll ermachtigt.

Bei Nr. 14 360 (Firma Bernhard Baer, Berlin). Jetzige Inhaberin ist Fräulein Elsa Liebchen, Berlin. Der Uebergang der in dem Be⸗ triebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten mit Ausnahme der aus den Mietverträgen und den mit dem Geschäftspersonal geschlossenen Anstellungs⸗ verträgen ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Elsa Liebchen ausgeschlossen.

Bei Nr. 25 014 (Offene Handelsgesellschaft Wilhelm Davidsohn & Co., Schöneberg). Die Prokura des Isaac Olschewitz ist erloschen. Der bisherige Gesellschafter Wilhelm Davidsohn ist alleiniger Inhaber der Firma. Die Gesellschaft ist

aufgelöst.

Bei Nr. 26 637. (Firma Kaffee⸗Rösterei 4& Versandgeschäft „Triumpf“ Emma Levy, Schöneberg.) Die Firma lautet jetzt: Kaffee⸗ Rösterei & Versandgeschäft „Triumpf“ Gustav Elsner. Die Niederlassung ist jetzt Berlin. In⸗ haber ist Gustav Elsner, Kaufmann, Berlin. Die Prokura des Salli Levy ist durch Uebergang des Geschäfts erloschen.

Nr. 31 044. (Offene Handelsgesellschaft Klose &

einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten.

Berlin). Der bisherige Gesellschafter

Alfred Seidel ist alleiniger Inhaber der Firma. Die Gesellschaft ist ncgelsse. 8 8 elöscht sind die Firmen: Nr. 23 808: Ernst Gustmann, Berlin. Nr. 13 679: Meinrad Kirmes, Berlin. Berlin, den 27. September 1909. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 90.

Berlin. Handelsregister [55876]

des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte.

88 Abteilung A. .

„Am 28. September 1909 ist in das Handelsregister ein gpen worden: 2

r. 34 695 Firma: Heinrich Laube, Rixdorf,

Inhaber Heinrich Laube, Mrich vanlhe, eisderf

Nr. 34 696 Firma: Jacob Tlusty, Charlotten⸗ burg, Inhaber Jacob Tlustv, Kaufmann, Charlotten⸗ 22 Der Frau Salina Tlusty, geb. Frankenberg, zu Charlottenburg ist Prokura erteilt.

Bei Nr. 33520 (offene Handelsgesellschaft: Walter Schmidt u. Co., Berlin): Die Gesellschaft ist auf⸗ geloöst. Der bisherige Gesellschafter Herrmann Gruß ist alleiniger Inhaber der Firma. Die Prokura des Paul Berliner bleibt bestehen.

Bei Nr. 32 005 (Firma: Anna Neugebauer Baby⸗Bazar, Charlottenburg): Inhaber jetzt: Heinrich Stolzmann, Kaufmann, Charlottenburg. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Heinrich Stolz⸗ mann. BZler

Bei Nr. 7402 (offene Handelsgesellschaft: Josef Winsch, Berlin): Die Gesellschaft ist 2 auf Grund der Urteile der 10. Kammer für Handels⸗ sachen des Königlichen Landgerichts I vom 3. März 1909 und des 24. Zivilsenats des Königlichen Kammergerichts vom 26. Juni 1909. Der bisherige Gesellschafter Josef Winsch ist alleiniger Inhaber der Firma.

Bei Nr. 11 929

(offene Handelsgesellschaft:

sellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Bei Nr.⸗1009 (Firma: F. Wilhelm Schultze, Berlin): Dem Fräulein Elisabeth Vogel zu Wilmersdorf ist Prokura erteilt. Bei Nr. 9403 (Kommanditgesellschaft: Loewen⸗ stein & Hecht Commandit⸗Gesellschaft, Berlin): Die Prokura des Bruno Bielski ist erloschen. Gelöscht die Firmen: Nr. 23 012 Fritz Müller, Berlin. Nr. 31 116 Schuhwarenhaus Corona S. Joseph & Co. Wilmersdorf. Berlin, den 28. September 1909. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 86.

Berlin. Handelsregister [55877] des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. 88 Abteilung A.

„Am 28. September 1909 ist in das Handelsregister FN7 worden:

Nr. 34 697. Firma Herder⸗Apotheke Eugen Stedefeld, Schöneberg. Inhaber Eugen Stede⸗ feld, Apothekenbesitzer, Schöneberg.

Nr. 34 698 Firma Adolf Göhring, Char⸗ lottenburg. Inhaber Adolf Charlottenburg.

Nr. 34 699 Firma Rudolf Herrmann Mineral⸗

wasserfabrik, Berlin. Inhaber Hugo Voigt⸗ länder, Kaufmann, Berlin. Das Geschäft ist bisher unter der nicht eingetragenen Firma Rudolf Herr⸗ mann, Mineralwasserfabrik, von dem Fabrikanten Rudolf Herrmann in Berlin betrieben und an Voigtländer veräußert. „Nr. 34 700. Firma Buchführungs⸗ und In⸗ formations⸗Institut für Handel, Gewerbe und Industrie Adolf Thomann, Berlin. Inhaber: Adolf Thomann, Bücherrevisor, Berlin.

Bei Nr. 806 (Firma Franz Krause, Char⸗ lottenburg). Die Prokura des Kaufmanns Alex Speck ist am 14. September 1909 erloschen.

Bei Nr. 5037 (Firma Franz Körting, Lank⸗ witz). Die Niederlassung ist nach Schöneberg verlegt.

Bei Nr. 5358 (Firma Wilhelm Berg, Berlin). Inhaber jetzt: Witwe Emilie Berg, geb. Staats, in Lüdenscheid.

Bei Nr. 34 372 (Offene Handelsgesellschaft Augias⸗Gesellschaft Philipp & Co., Berlin)]. Der bisherige Gesellschafter Hermann Döring ist alleiniger Inhaber der Firma. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Gelöscht die Firmen: Nr. 14 346 Destillation Friedrich Heintze Nachf. Ernst Strauß, Berlin. 8 Nr. 1835 Cohn & Wertheim, Berlin. Berlin, den 28. September 1909. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 90.

Berncastel-Cues. 55881] „Im Handelsregister A ist bei der unter Nr. 157 eingetragenen Firma Willhardt & Ce in Bern⸗ castel⸗Cues folgendes eingetragen worden:

Die Chefrau Karl Willhardt, Maria geb. Bode, in Berncastel⸗Cues ist aus der offenen Handels⸗

gesellschaft ausgeschieden und die Gesellschaft auf⸗

gelöst. Der bisherige Gesellschafter Karl Willhardt, Kaufmann und Weinhändler in Berncastel⸗Cues, ist alleiniger Inhaber der Firma.

Berncastel⸗Cues, den 24. September 1909.

Königliches Amtsgericht. 2.

Bernstadt, Schles. [55880] In unserem Handelsregister A ist heute bei der unter Nr. 47 eingetragenen Firma „Reinhold

Siegert Bernstadt i/Schl.“ als Inhaber der

Leopold Pauly Nachfolger, Berlin): Die Ge⸗ ** r. g Die Ge⸗ zu Königshütte und mit einer Zweigniederlassung

Eickel: Die

Göhring, Kaufmann,

Buchdruckereibesitzer Emil Ludwig zu Bernstadt ein⸗ geresqm worden. (Geschäftszweig: Buchdruckerei nebst Buch⸗ un Papierhandlung.) . b Amtsgericht Bernstadt, am 25. September 1909.

Beuthen, 0.-S. [55883] In unser Handelsregister Abteilung A ist heute nicht am 1. Juli 1909 unter Nr. 833 nicht 830 die offene Handelsgesellschaft in Firma Prince of Wales Josef & Georg Grün⸗ peter mit dem Sitz in Kattowitz und mit Zweig⸗ niederlassung in Beuthen O.⸗S. eingetragen worden. Die Gesellschafter sind die Kaufleute Josef und Georg Grünpeter in Kattowitz. Die Gesell⸗ schaft hat am 1. Januar 1909 begonnen. Amtsgericht Beuthen O.⸗S., d. 24. September 1909.

Beuthen, 0.-s. [55884] „In unser Handelsregister Abteilung A Nr. 739 ist heute bei der Firma Erich Königsberger in Beuthen O.⸗S. eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. 8 Amtsgericht Beuthen O.⸗S., den 24. Septbr. 1909. Beuthen, 0.-S. [55882] In unser Handelsregister Abteilung A ist heute unter Nr. 832 die offene Handelsgesellschaft in Firma Oberschlesisches Transportgeschäft Franz Kaluza & Ce mit dem Sitz in Beuthen O.⸗S. eingetragen worden. Die Gesellschafter sind der Spediteur Franz Kaluza und die Witwe Monika Kaluza, geborene Lindow, beide in Beuthen O.⸗S. Die Gesellschaft hat am 22. September 1909 be⸗ gonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur Franz Kaluza ermächtigt. Amtsgericht Beuthen O.⸗S., d. 24. September 1909.

Beuthen, O0.-S. [55885]

In unser Handelsregister Abt. B Nr. 5 ist heute bei der Firma Konsumverein Königshütte O.⸗S. Aktiengesellschaft mit dem Sitze der Gesellschaft

in Eintrachthütte folgendes eingetragen worden: Karl Kasper und Robert Eisenecker sind aus dem Vorstande durch Tod ausgeschieden. An ihrer Stelle sind der Lehrer Hermann Hoffmann und der Kalku⸗ lator Gotthold Lober, beide in Königshütte, zu Vor⸗ standsmitgliedern bestellt.

Amtsgericht Beuthen O.⸗S., den 27. September 1909.

Bochum. Eintragung in das Handels⸗ [56013]

register des Königlichen Amtsgerichts Bochum am 17. September 1909: Bei der Firma Lockemann & Schiffer zu Firma ist erloschen. H.⸗R. A 946.

Bochum. Eintragung in das Handels⸗[56014] register des Königlichen Amtsgerichts Bochum am 24. September 1909:

Bei der Firma Theodor Carpantier zu Bochum: Der Kaufmann Paul Hanefeld zu Bochum ist in das Geschäft als Gesellschafter eingetreten. Die offene Handelsgesellschaft hat am 15. September 1909 be⸗ gonnen. Die Firma ist geändert in Carpantier Hanefeld. H.⸗R. A 1006.

Bochum. Eintragung in das Handels⸗ [56015]) register des Königlichen Amtsgerichts Bochum am 27. September 1909: Bei der Aktiengesellschaft Märkische Bank zu Bochum: Die Prokura des Ernst Cremer ist erloschen. H.⸗R. B 23.

Bochum. Eintragung in das Handels⸗ [56016] register des Königlichen Amtsgerichts Bochum

am 27. September 1909:

Die Westfälische Verlags⸗ und Lehrmittel⸗ anstalt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Bochum. Gegenstand des Unternehmens ist der Verlag und Vertrieb von Druckschriften, Lehrmitteln und Büchern. Das Stammkapital beträgt 20 000 ℳ. Geschäftsführer ist der Lehrer a. D. Antom Stein⸗ bach zu Castrop. Der Gesellschaftsvertrag ist vom 13. September 1909. Jeder der Gesellschafter bringt in die Gesellschaft ein seinen Anteil an dem unter der Firma „Verlag der Hermann⸗Hubertus⸗Stiftung“ früher zu Bochum bestandenen Geschäft. Die Ge⸗ sellschafter sind folgende: 1) Lehrer a. D. Anton Steinbach in Castrop, 2) Rektor Kaspar Kamp in Bochum, 3) Rektor Gottfried Kortländer in Bochum, 4) Lehrer Georg Böning in Gelsenkirchen, 5) Rektor Theodor Dohle in Eickel, 6) Rektor Joseph Kemper in Schonnebeck, 7) Lehrer Gerhard Hoischen in Hellinghausen, 8) Lehrer a. D. Hermann Tümmers in Hörde, 9) Rektor Wilhelm Fleitmann in Glad⸗ beck, 10) Gymnasiallehrer Franz Hallermann in Werl. Der Geldwert, für den die Einlage eines jeden Gesellschafters angenommen wird, beträgt 2000 ℳ. H.⸗R. B 129.

Boizenburg. Elbe. [55886] In das hiesige Handelsregister ist heute zur Firma „Reder und Küster“ eingetragen worden, daß nach dem Tode des Hofsteinmetz Hermann Reder das Handelsgeschäft zufolge Erbauseinandersetzung auf den Steinmetz Albert Reder zu Boizenburg über⸗ gegangen ist. * Boizenburg, den 28. September 1909. Großherzogliches Amtsgericht. Braunschweig. [55890] Bei der im hiesigen Handelsregister Band IV Seite 396 eingetragenen Firma: Hamburger & Littauer ist heute vermerkt, daß die Witwe des Kaufmanns Nathan Littauer, Flora geb. Goldberg, und deren beiden minderjährigen Söhne Alfred und

Rudolf Littauer hierselbst am 22. d. Mts. aus der