Artikel 3. Aus einer Staatskasse (Kronkasse, Hofkasse) zahlbare Besol⸗ dungen, Pensionen, Wartegelder sollen nur in dem Staate, der die Zahlung zu leisten hat, zu den direkten Staatssteuern herangezogen
werden. Artikel 4. Tantiemen oder ähnliche Bezüge, welche in Preußen wohnhafte Mitglieder des Aufsichtsrats von Aktiengesellschaften oder Kommandit⸗ esellschaften auf Aktien, die in Luxemburg domiziliert sind, in dieser igenschaft erhalten, werden von jedem der beiden Staaten nur je mit der Hälfte des spzahlten Betrages zur Besteuerung herangezogen. Bei Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien, die in Preußen domiziliert sind und eine oder mehrere Zweignieder⸗ lassungen in Luxemburg haben, ist der aus dem Betriebe der Luxem⸗ burgischen Zweigniederlassungen erzielte besondere Gewinn zu ermit⸗ teln und es ist nach dem Verhältnis dieses Gewinnanteils zu dem Reingewinn des gesamten Unternehmens zu bestimmen, welcher Teil⸗ betrag der Tantiemen, die in Preußen wohnhafte Mitglieder des Auf⸗ sichtsrats beziehen, auf den Betrieb der Luxemburgischen Zweignieder⸗ lassungen entfällt. 8 Die Hälfte des auf diese Weise ermittelten Teilbetrages der Tantiemen bleibt der Besteuerung durch Luxemburg vorbehalten.
Artikel 5.
Ueber die zur tunlichsten Beseitigung der Doppelbesteuerung solcher Personen, die sowohl preußische als luxemburgische Staats⸗ angehörige sind und zugleich in beiden Gebieten ihren Wohnsitz haben, etwa 809 erforderlichen besonderen Bestimmungen werden die vertrag⸗ schließenden Teile sich vorkommenden Falls ins Einvernehmen setzen und der Vereinbarung entsprechende Anordnungen treffen.
Artikel 6.
Die im Artikel 2 Absatz 5 des luxemburgischen Gesetzes vom 9. Februar 1891 über die Mobiliar⸗ und Personalsteuer vorgesehene Couponsteuer wird uneingeschränkt zur Ausübung kommen.
Unberührt durch gegenwärtige Vereinbarung bleibt ferner die nach den luxemburgischen Gesetzen geschuldete Patentsteuer zur Aus⸗ übung des Hausierhandels, des Viehhandels oder der Wandergewerbe.
Hurch beide Vorbehalte (Absatz 1 und 2) soll jedoch das der preußischen Finanzverwaltung nach den preußischen Gesetzen zustehende Besteuerungsrecht in keiner Heise berührt werden. 1
Artikel 7. 88 “ Falls die Kündigung dieser Vereinbarung, zu welcher jeder der beiden vertragschließenden Teile berechtigt ist, vor dem 1. Oktober eines Jahres erfolgt, verliert dieselbe bereits für das dem Kalender⸗ jahre der Kündigung nächstfolgende Steuerjahr seine bindende Kraft. Findet die Kündigung nach dem genannten Zeitpunkte statt, so soll die Vereinbarung erst vom zweitfolgenden Steuerjahre ab als auf⸗ gelöst gelten. Artikel 8.
Gegenwärtige Vereinbarung ist von den beiden vertragschließenden Teilen in zwei Ausfertigungen unter Beidrückung ihrer Siegel eigen⸗ händig unterzeichnet. v“
Berlin, den 10. August 1909. 48 Der Königlich preußische Der Großherzoglich luxemburgische
Finanzminister. Generaldirektor der Finanzen. Im Auftrage:
(L. S.) Wallach.
1
“
2
(L. S.) Mongenast.
Schlußprotokoll.
Bei der Unterzeichnung der am heutigen Tage zwischen dem Königlich preußischen Finanzminister und dem Groß⸗ herzoglich luxemburgischen Generaldirektor der Fimanzen ab⸗ geschlossenen vee zur Vermeidung von Doppel⸗ besteuerungen haben die Unterzeichneten 28 Erklärungen abgegeben, die einen integrierenden Teil Vereinbarung selbst bilden sollen:
I. Die die Vereinbarung schließenden Teile sind darüber einver⸗ standen, daß das aus einem stehenden Gewerbe herrührende Ein⸗ kommen (Artikel 2 der Vereinbarung) das gesamte Einkommen aus dem Gewerbe, mithin auch das Einkommen aus dem in demselben werbenden Geschäftskapital, umfaßt.
II. Es entspricht gleicherweise der üͤbereinstimmenden Anschauung beider Teile, daß Einkommen aus verzinslichen Kapitalanlagen — z. B. Zinsen von Hypothekenforderungen, Dividenden, Zinsen und sonstige Gewinnanteile von Bank⸗ oder anderen Aktiengesell⸗ schaften u. dgl. —, welches preußischen Staatsangehörigen oder Ge⸗ sellschaften in Luxemburg oder luxemburgischen Staatsangehörigen oder Gesellschaften in Preußen zusteht, auf Grund des Artikel 1 der Ver⸗ einbarung in demjenigen Staate steuerpflichtig ist, in dem der Gläu⸗ biger wohnt oder sich aufhält.
Mit der Bezeichnung „Gläubiger“ ist, soweit es sich um Aktien⸗ gesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien handelt, nur die Gesellschaft als solche, als juristische Person, nicht aber der einzelne Aktionär gemeint.
III. Soweit im Sinne des luxemburgischen Gesetzes vom 9. Februar 1891 oder anderer im Großherzogtum Luxemburg zu er⸗ lassender Gesatze die staatliche oder kommunale Besteuerung von Zinsen und Renten im Abzugswege, z. B. durch Couponsteuern, zu erfolgen hat, wird dieselbe uneingeschränkt zur Ausübung kommen. Hierdurch wird jedoch das der preußischen Finanzverwaltung nach den preußischen Gesetzen zustehende Besteuerungsrecht in keiner Weise be⸗ rührt werden.
IV. Die Unterzeichneten sind dahin übereingekommen, daß die Bestimmungen der heute abgeschlossenen Vereinbarung für Preußen vom 1. April 1910, für Luxemburg vom 1. Januar 1910 ab in Wirksamkeit gesetzt werden sollen, mit Ausnahme der im Hinblick auf die schwebenden Vertragsverhandlungen gestundeten Steuerbeträge, in
Betracht deren die Vereinbarung rückwirkende Kraft vom 1. April
1907 ab haben soll.
Das gegenwärtige Protokoll ist in doppelter Ausfertigung zu
Berlin, am 10. August 1909 8 .
vollzogen.
Der Königlich preußische D Finanzminister.
Im Auftrage:
(L. S.) Wallach.
24
er Großherzoglich luxemburgische Generaldirektor der Finanzen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Der Fabrikbesitzer Dr. Arthur von Weinberg zu Frankfurt a. M. und der Direktor der Chirurgischen Abteilung des Städtischen. . . daselbst, Professor Dr. Ludwig Rehn sind auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner
Majestät des Königs zu ordentlichen Ehrenmitgliedern des dortigen Königlichen Instituts für experimentelle Therapie ernannt worden.
Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Greifswald Dr. Wilhelm Strecker und Dr. Fritz Curschmann ist das Prädikat Professor beigelegt
AKiichtamtliches.
Deutsches Reich. reußen. Berlin, 21. Oktober.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Kriegsministers, Generals der Infanterie von Heeringen, des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals der In⸗ von Moltke, des Chefs des Militärkabinetts, Generals eer Infanterie Freiherrn von Lyncker und des Präses der Artillerieprüfungskommission, Generals der Artillerie Kehrer entgegen.
E“ 8 6 “ 16 “ 8 e6“ z 1 — ꝙ́O¶0ůꝗ;—
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Rechnungs⸗ wesen und für Elsaß⸗Lothringen, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Justizwesen Sitzungen.
Die Nr. 10 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 15. Oktober 1909 enthält im Amtlichen Teil unter A (Unfallversicherung) ein Rund⸗ schreiben vom 7. Juli 1909 an die eeg. vrn. betreffend die Benachrichtigung der Postanstalten von Rentenminderungen und ⸗einstellungen, ferner eine Rekursentscheidung Bescheide und Beschlüsse über folgende Gegenstände:
Als „Krankenversicherung“ im Sinne des § 15 Abs. 1 des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft ist auch die Versicherung bei einer Hilfskasse anzusehen, welche die im § 75 a des Krankenversicherungsgesetzes vorgesehene en. Bescheinigung besitzt; ein in einem landwirtschaftlichen Betriebe verunglücktes Mitglied einer solchen Kasse hat einen Anspruch auf Unfallrente schon von dem Tage ab, an welchem sein Anspruch auf Krankengeld in Wegfall gekommen ist, auch wenn für das⸗ selbe als landwirtschaftlicher Arbeiter weder eine gesetzliche noch eine Üe Krankenversicherungspflicht besteht. (2327.) *)
Briefmarkenhandlungen sind bei der Lagereiberufsgenossen⸗ schaft versichert. (2328.)
Ein Institut für Drucksachen und Geldverkehr ist ebenfalls der Lagereiberufsgenossenschaft versichert erklärt worden. (2329.) .
Ueber Versiche eücht und berufsgenossenschaftliche Zu⸗ gehörigkeit einer Chauffeurschule. (2330.)
Der Gemeinschuldner und nicht die Konkursmasse ist als Unternehmer im Sinne der Unfallversicherungsgesetze anzu⸗ sehen, wenn ihm seine bisherigen Betriebsmittel aus der Konkursmasse überlassen werden, er den früheren Betrieb fort⸗ setzt und der Verdienst aus diesem Betrieb ihm überlassen wird. (2331.)
Die Abteilung C (Invalidenversicherung) bringt ein Rundschreiben des Reichsversicherungsamts vom 9. Juli 1909 an die Vorstände der preußischen Landesversicherungsanstalten, betreffend die ¶Beeng und Bezahlung ärztlicher Gut⸗ achten in Invalioer entensachen, sowie ein Rundschreiben vom 7. September 1909 an die Vorstände der dem Reichsversicherungsamt ausschließlich unterstellten Landes⸗ versicherungsanstalten und der Invaliden⸗, Witwen⸗ und Waisenversicherungskasse der Seeberufsgenossenschaft, betreffend die Durchführung der Wohnungsdesinfektion beim Wohnungs⸗ wechsel an vorgeschrittener Lungen⸗ oder Kehlkopftuberkulose leidender Personen.
Es folgen Entscheidungen aus § 155 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes, welche folgende Gegenstände betreffen:
Versicherungspflicht von Ausländern, die im Auslande zu einer dort auszuführenden, als Ausstrahlung eines inländischen Betriebs geltenden Arbeit angenommen werden. (1430.)
Versicherungspflicht eines Predigers einer katholisch⸗ apostolischen Gemeinde. (1431.)
Versicherungspflicht eines Küsterschullehrers im Groß⸗ herzogtum Mecklenurg Schwerin. (1432.)
Versicherungspflicht eines Versicherungsagenten. (1433.)
Den Schluß machen Nachweisungen über die Renten⸗ zahlungen und Beitragserstattungen der 31 Versicherungs⸗ anstalten im August 1909 somnie über den Erlös aus Beitrags⸗ marken für Monat September 1909.
Der Nichtamtliche Teil bringt folgende Anzeigen:
a. des zweiten Bandes her Sammlung ärztlicher in den Amtlichen Nachrichten von 1903 bis 1908 veröffentlichter Obergutachten;
b. der Schrift: „Kurzer Leitfaden für die Wohnungs⸗ desinfektion“ von Dr. Roepke (erschienen in II. Auflage 1906 bei A. Bernecker in Melsungai);
c. der Schrift: „Das Besen der Tuberkulose als Volks⸗ krankheit und ihre Bekämpfunz durch die Schule“ von Professor Dr. Nietner und Lehrer Friedrich Lorentz (erschienen 1909 im Verlag des Deutschen Zenträlkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose, Berlin W., Könizin Augusta⸗Straße 11);
d. der Schrift: „Die Wrhütung und Bekämpfung der Tuberkulose als Volkskrankheis von Dr. Bandelier (erschienen 1909 in Würzburg bei Curt Kbitzsch);
e. des Werkes: „Grundzüge der internen SSe rungsmedizin“ von Dr. J. Rusin (erschienen 1909 in Jena bei Gustav Fischer);
,— f. der Versicherungswissenshaftlichen Vorlesungen in der Wkeinigung für staatswissenschäftliche Fortbildung im Winter⸗ halbjahr 1909/10;
g. des Erlasses des Königich preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 15. Zeptember 1909 über eine Er⸗ gänzung zur Anweisung vom 1s. November 1899, betreffend das Verfahren bei der Ausstellugg und dem Umtausche sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) und der Berichtigung von Quittungskarten. 1“
sowie
“ 8 „ 52*
on Claparéde ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
„Der Regierungsassessor Freihrr von Richthofen in Posen ist dem Königlichen Föacervisen in Breslau zur
Der Lev Gesandte
weiteren dienstlichen Verwendung üzerwiesen, der neuernannte Regierungsassessor Goedecke aus Oppeln deʒ Landrat des
*) Die neben den einzelnen Cäitscheidungen stehenden ein⸗ geklammerten Zahlen geben die Ziffer 8 unter welcher diese in den
6 „Amtlichen Nachrichten“ versffemit
gestern früh von Schwerin im Hoflager zu Pillnitz
Kreises Neuß, der neuernannte Regierungsassessor Firnhaber aus Oppeln dem Landrat des Landkreises Aachen und der neu⸗ ernannte Regierungsassessor Windels aus Breslau dem Landrat des Kreises Beckum zur Hilfeleistung in den landrät⸗ lichen Geschäften zugeteilt worden.
Die Regierungsreferendare Freiherr von Gablenz aus Stettin, Dr. jur. Schöne aus Frankfurt a. O. und Fresenius aus Breslau haben die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden. “ 1
Sachsen. Seine Majestät der König ist, „W. T. B.“ zufolge, eingetroffen.
8 8
In der gestrigen Sitzung des österreichischen Herren⸗ hauses dankte der Präsident Fürst zu Windisch grätz nach der Vorstellung des wiederernannten Präsidiums durch den Ministerpräsidenten für seine Ernennung und erinnerte, „W. T. B.“ zufolge, sodann an den glänzenden Verlauf der Tiroler Jahr⸗ hundertfeier, bei der ebenso wie am Tage des Eintritts des Monarchen in das 80. Lebensjahr die Gefühle tiefeingewurzelter, unauslöschlicher Liebe und Treue der gesamten Bevölkerung Oesterreichs für den Kaiser und das Herrscherhaus in glänzender Weise zum Ausdruck gekommen seien. Nach einem Hoch auf den Kaiser schloß der Präsident die Sitzung.
— Bei dem Wiederzusammentreten des Abgeordneten⸗ hauses waren der Sitzungssaal und die Galerien überfüllt. Der Ministerpräsident und die Minister wurden, obiger Quelle zufolge, von den Tschechisch⸗Radikalen mit Lärm und Abzugs⸗ rufen empfangen. Der Ministerpräsident erklärte die Session 8. eröffnet und forderte den Abg. Funke als Alterspräsi⸗ enten auf, den Vorsitz zu übernehmen. Unter fortgesetztem Lärm der Tschechisch⸗Radikalen hielt Funke die mit Beifall aufgenommene Eröffnungsrede, in der er an das aus dem all⸗ gemeinen k1ev. hervorgegangene Haus den Appell richtete, seine Aufgaben voll und ganz zu erfüllen. Die Rede klang aus in ein Hoch auf den Kaiser Franz Joseph. Nach der Mitteilung von der Mandatsniederlegung der Abgeordzeten Dorfmann und Srb protestierte der Abgeordnete Wolf se6 den Beschluß der Obmännerkonferenz, die Präsidentenwahl am Freitag vorzu⸗ nehmen, was verfassungswidrig sei und eine Nachgiebigkeit gegen die slavische Union bedeute. Der Alterspräsident erklärte hierauf mit Rücksicht auf vielfach geäußerte Wünsche, und um den Abgeordneten Gelegenheit zu geben, sich über die Wah des Präsidenten schlüssig zu werden, die Sitzung auf 48 Stunde zu unterbrechen. Die Präsidentenwahl findet am Freitag um 11 Uhr statt.
— In dem gestern in Wien abgehaltenen ungarischen Ministerrat forderte der König Franz Joseph laut Bericht des „Ungarischen Telegraphen⸗Korrespondenzbureaus“ in seinen einleitenden Worten die Minister auf, ihre Anschauungen über die Lösung der Krise darzulegen, wobei er betonte, daß es
wünschenswert sei, die Koalition aufrecht zu erhalten. Die
Minister legten darauf ihre Anschauungen dar und erklärten, eine verfassungsmäßige Lösung sei nur möglich, wen entweder die Mehrheit oder die Minderheit des ungari schen Abgeordnetenhauses mit der Bildung des Kabinetts be traut werde. Wenn auch die Aufrechterhaltung der Koalition ausgeschlossen erscheine, so würden sie doch in dieser Richtung ihre Bemühungen fortsetzen und dem Könige hierüber berichten. Der König erklärte hierauf wiederholt, er wünsche eine ver fassungsmäßige Lösung der Krise, und ersuchte die Minister seinen Entschluß abzuwarten und dahin zu wirken, daß di schwierige Lage nicht durch unvorhergesehene Umstände noch mehr erschwert werde. Die Minister reisten nachmittags nach Budapest ab. Vor dem Kronrat hatte der König den Grafen Andrassy, sodann den ungarischen Ministerpräsidenten Dr. Wekerle empfangen. W1“ e
In der Deputiertenkammer wurde gestern die Debatt über die Lage Spaniens fortgesetzt. Ueber den Verlau der Sitzung, die wegen des von der Opposition vollführten Lärms aufgehoben werden mußte, berichtet das „W. T. B.“ wie folgt:
Der Kriegsminister erklärte die Behauptung für unbegründet,
daß Barcelona infolge der Entsendung von Truppen nach Melilla
von Militär entblößt sei Der Minister rechtfertigte dann die wegen des Feldzuges in Marokko getroffenen Maßnahmen und sprach sich lobend über die Haltung der Truppen in Barcelona aus, von denen Blutvergießen wenn irgend möglich, vermieden würde. Im weiteren Verlaufe der Sitzung behauptete Moret, der Kriegsministersei hinsichtlich Barcelonas unvorsichtig gewesen. Hierauf kam es zu einer lebhaften Auseinander⸗ setzung zwischen Moret und dem Minister des Innern wegen der von dem Minister an der Presse geübten Kritik. Unter heftigem Lärm der Opposition erklärte der Minister, daß er entschlossen sei, die öffent⸗ liche Kundgebung, die vorbereitet werde, zu verhindern. Der Lärm auf den Bänken der Opposition nahm bei dieser Erklärung des Ministers immer mehr zu, während die Ministeriellen Beifall klatschten. Der Präsident versuchte vergebens die Ruhe wieder⸗ d mußte schließlich die Sitzung aufheben. “
Der jungtürkische geheime Kongreß ist beendet. Wie das „W. T. B.“ meldet, wurde beschlossen, die drei einfluß⸗ reichsten und angesehensten Mitglieder des Zentralkomitees als Vertretung des 3
Griechenland. .
Der Prinz Georg hat den Marineminister, „W. T. B.“
zufolge, telegraphisch von seiner Demission als Vizeadmiral der griechischen Marine in Kenntnis gesetzt.
8
.
6 Serbien. 8 86—
Der Justizminister Ribaratsch hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ seine Demission überreicht. Heute vormittag trat der Ministerrat zusammen, um über den Rücktritt des Gesamtkabinetts zu beraten.
8
4
Nach einer Erklärung der chinesischen Regierung
sollen laut Meldung des „W. T. B.“ vom 2. November d. J. 8
ab gemäß Artikel 2 des chinesisch⸗japanischen Vertrags vom 4. September d. J. die Städte Lungschingtsun, Tschutszschie, Toutaokou und Paitsaokon für den Aufenthalt und Handel Fremder geöffnet werden. 11.“
entralkomitees vor der Oeffentlichkeit zu wählen.
Afrika.
Der Scheik des Hammadat genannten Teils des
Stammes Ben Daud ist nach einer Meldung des „W. T. B.“
ermordet worden; die Veranlassung ist nicht bekannt.
Nr. 42 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 20. Oktober 1909 hat folgenden Inhalt: Jahresbericht über die Verbreitung von Tierseuchen im Deutschen Reiche, 1908. (Ankündigung.) — Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krank⸗ heiten. — Desgl. gegen Pest. — Desgl. gegen Cholera. — Desgl. gegen Gelbfieber. — Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich. Schutz⸗ gebiet SeeSe . Opium. — (Kiautschou.) Apotheken⸗ en; Arzneimittel. — Gewerbescheine. — (Württemberg.) Kost⸗ und Pflegekinder. — (Frnkveich.) Hygiene in Badeorten. — (Luxem⸗ burg.) Wein. — (Siam.) Opium. — (Australischer Bund.) Quarantänegesetz. — Tierseuchen im Deutschen Reiche, 1908. — Desgl. im Auslande. — Maul⸗ Schweiz. — Tierseuchen in Serbien, 2. Vierteljahr. — Desgl. in Rumänien. — Desgl. in Bulgarien. — Vermischtes. (Deutsches Reich). Aerztliche und zahnärztliche Prüfungen ꝛc., 1907,08. — (Lübeck). Infektionskrankheiten, 1907. — (Ervfefltaemer Be⸗ völkerungsbewegung in Birmingham, 1908. — (GPereinigte Staaten von Amerika. Columbien). völkerungsbewegung ꝛc., 1907. — (Michigan). Geburten ꝛc., 1907. — Wochentabelle über die Sterbe⸗ fälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — ““ in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege (Avpotheker).
Statistik und Volkswirtschaft.
Malzverbrauch in den Brauereien der norddeutschen Brausteuergemeinschaft.*)
Im 2. Viertel des Rechnungs⸗ jahres 1909
sind brau⸗
steuerpflichtig geworden¹) dz Malz
44 597 29 863 295 039 32 785 24 452 131 937
..Sa.evrde. jahres 1909 sind brau⸗ steuerpflichtig geworden ¹) dz Malz
177 805 48 122 14 437 94 375
7 378 19 685 17 966
3 995 14 655 21 819
Direktivbezirke Direktivbezirke
Ostpreußen. Westpreußen Brandenburg Pommern 1111“ Schlesien.. Provinz Sachsen Schleswig⸗Holstein Hannover Westfalen.. Hessen⸗Nassau. Rbeinland. Im Brausteuer⸗ Königreich Preußen gebiet 1 593 743 Im 1. und 2. Viertel des Rechnungsjahres 1909 m3 620 188 *) Das Großherzogtum Luxemburg ist mit dem 1. August 1909 aus der norddeutschen Brausteuergemeinschaft wieder ausgeschieden. ¹) Einschließlich nachträglicher Berichtigungen aus vierteljahre. Berlin, den 20. Oktober 1909.
Königreich Sachsen “] Mecklenburg Thüringen Oldenburg. Braunschweig Anhalt
Bremen Hamburg
dem Vor⸗
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
8
Deutscher Außenhandel im September 1909.
Nach dem Septemberheft der vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebenen „Monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel Deutschlands“ betrug die Einfuhr im September d. J. 5487 409 Tonnen verschiedene Waren, ferner 154 493 Stück, darunter 11 693 Pferde usw., gegen 6 009 980 bezw. 5 588 489 Tonnen und 116 492 bezw. 165 410 Stück im Vormonat bezw. im September v. J., die Ausfuhr in demselben Monat 4 195 431 Tonnen, ferner 32 407 Stück, darunter 403 Pferde usw., gegen 4 350 855 bezw. 41267 343 Tonnen und 43 430 bezw. 29 587 Stück im Vormonat bezw. im September v. J. 3
Die Gesamteinfuhr in den ersten 9 Monatend. J. betru 45 663 612 Tonnen gegen 44 649 291 im Vorjahre, ferner 1 038 267 Stüc gegen 1 127 580 im Vorjahre, die gleichzeitige Gesamtausfuhr 34 859 768 Tonnen gegen 33 858 171 im Vorjahre, ferner 264 769 Stück gegen 283 840 im Vorjahre.
Die Gesamteinfuhr hatte ohne Edelmetalle einen Wert von 6040,2 Millionen Mark gegen 5620,2 Millionen, die Gesamt⸗ ausfuhr einen solchen von 4795,5 Millionen Mark gegen 4732 Mil⸗ lionen im Vorjahre. Der Edelmetallverkehr erreichte im laufenden Jahre einen Wert von 219,6 Millionen Mark in der Einfuhr und 22,0 Millionen Mark in der Ausfuhr; die Vorjahrswerte waren 203,6 Millionen Mark in Einfuhr und 55 Millionen Mark in Aus⸗ fohr. Die Ausfuhrwerte beruhen seit Mai d. J. ganz überwiegend auf Wertanmeldung durch die Versender, die Einfuhrwerte bis zf diejenigen von Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Roggenmehl, Weizenmehl und von Fahrzeugen auf den vorjährigen, durch den bandelsstatistischen Beirat ermittelten, also in der Hauptsache ge⸗ scätzten Werten.
Die Einfuhrwerte nahmen bei landwirtschaftlichen Erzeug⸗ nissen um über 305 Millionen Mark zu, bei Spinnstoffen und Varen daraus um rund 91 Millionen, bei chemischen Erzeugnissen im fast 20 Millionen Mark, die Ausfuhrwerte bei landwirt⸗ schaftlichen Erzeugnissen um 34 Millionen Mark, bei chemischen Erzeugnissen um fast 53 Millionen, bei Leder, Lederwaren, Kürschner⸗ meien um fast 27 Millionen. Maschinen erlitten einen Ausfall von
Aü Millionen Mark.
2*
“ Zur Arbeiterbewegung. 8
In der Schuhfabrik Herz u. Co. in Frankfurt a. M. erderten jüngst, wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, die schon mehrfach in der letzten Zeit aufgebesserten Zuf neider wieder eine Stundenlohn⸗ chöl ung. Darauf bot die Vereinigung der Schuh⸗ und Schäfte⸗ fabriken von Offenbach, Frankfurt a. M. und Umgegend allen bei ionen beschäftigten Zuschneidern an Stelle der Stundenlöhne Stück⸗ ehne an, wie sie im übrigen Deutschland zumeist gebräuchlich sind. Die Zuschneider lehnten dies nicht nur ab, sondern reichten z einem Angriffsstreik ihre Kündigung zum heutigen Donnerstag ein. Mit der Begründung, daß ein geregelter Betrieb ohne Zuschneider keine drei Tage aufrechtzuerhalten sei, kündigte die betroffene Firma sum kommenden Sonnabend allen ihren etwa 550 Arbeitern. Wird is heute keine Einigung erzielt, dann werden die zahlreichen übrigen Betriebe der Vereinigung ebenfalls zur Kündigung ihrer Arbeiter schiten. Dann kämen mehrere tausend Personen in Betracht. 8 „Zum Lohnstreit in der bergischen Seidenbandindustrie ogl. Nr. 248 d. Bl.) wird der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ gemeldet, daß in Zarmen eine Konferenz der bergischen Seidenbandwirkergehilfen
und Klauenseuche in der
nachdem bei der bakteriologischen Untersachung von etwa 1200 Ratten eR. mehr gefunden waren.
krankungen, noch Todesfälle an der Pest gemeldet.
ganz Indien 2781 Erkrankungen und 2096 Todesfälle an der Pest Pählt. Karachi), — auf die Stadt Nagpur), 429 auf die Vereinigten Provinzen, 176 auf den Staat Mysore, 140 auf die Präsidentschaft
Madras, 49 auf Burma, 47 auf das
der Insel 10 Erkrankungen und 6 Todesfälle an der Pest fieestent
—
ttattkand, die von beiden Organisationen stark besucht war 8 b 8 88 8 8
sind in
Man nahm eine Entschließung en, in der erklärt wird, daß die Gehilfen zum Frieden bereit seis, falls die Fabrikanten ihr Versprechen, die Lohnquote auf zerselben Höhe zu belassen, einlösen. Die neue Lohnliste enthalte shwere Lohnkürzungen, die bei der enormen Verteuerung der Lelens von den Arbeitern nicht getragen werden können. Die Kaferen erklärte ihre Bereitwilligkeit, die Kündigungen zurückzunehmen, bis die Verhandlungen zum Ab⸗ schluß gelangt sind.
„Der Ausstand in der Wolfshen Zelluloidwarenfabrik in Nürnberg, der etwa drei Monte dauerte und in dessen Verlauf es häufig zu heftigen Zusammenstößs zwischen Ausständigen und Arbeits⸗ willigen kam, wurde, wie „W. 1 B.“ meldet, gestern nach zwei⸗ tägigen Verhandlungen beigelegt.
In Havre kam es gestern, W. T. B.“ zufolge, zwischen aus⸗ ständigen “ undder Gendarmerie zu einem Zu⸗ sammenstoß; dreizehn Verhaftunge wurden vorgenommen.
Wohlfartspflege.
Der Kommerzienrat Tillmans⸗Neu⸗Cronenberg stiftete, wie die „Kölnische Zeitung“ aus Oladen meldet, aus Anlaß seiner veeifaͤheigen Tätigkeit im Lankreise Solingen diesem bei seiner Uebersieblung nach Wiesbaden zu wohltätigen Zwecken 100 000 ℳ, die in erster Linie zr Erziehung Jugendlicher verwandt. werden sollen.
Kunst und Vissenschaft.
Die Galerie Eduard Shulte, Berlin, veranstaltet im Januar 1910, unter Mithilfe des zunsthistorikers und Graff⸗Forschers Professor Dr. Julius Vogel in Kipzig, eine große Ausstell un von Bildnissen des Kursächischen Hofmalers Anton Graff (1736 — 1813). Die Ausstellung öll die besten Werke dieses großen deutschen Porträtisten des 18. Ihrhunderts umfassen und dadurch den Berliner Kunstkreisen Gelegnheit geben, seine Kunst in ge⸗ schlossener Form und in großem imfange kennen zu lernen. Es ist bereits eine Froße Zahl hervorrgender Bilder aus privatem und öffentlichem Besitz zugesagt worden, doch ist die weitere Anmeldung etwaiger unbekannter Werke stets rwünscht.
Peary unterbreitete, wie „V. T. B.“ aus Washington meldet, gesterm seine Aufzeichnungen und Zeweise über die Entdeckung des Nordpols der National Geogtaphical Society, die zu deren Prüfung einen Ausschuß von Sachverständigen ernannte. .
“ Die Universität in Kopenzagen hat das von der Nationalen
Geographischen Gesellschaft in Washington an sie gerichtete Ersuchen, ihr die erste Prüfung der wissenschaftlichen Beweise Cooks für die Erreichung des Nordpols zu überlassen, abgelehnt. Cook hat erklärt, er werde seine Beweise der Kopenhagener Universität innerhalb zweier Monake, möglcherweise schon nach einem Monat, unterbreiten. ““
Land⸗ und Forstwirtschaft. Maisernte und Getreidehandel in Rumänien.
Der Kaiserliche Generalkonsul in Galatz berichtet unterm 11. d. M.: Wenn auch der günstige Witterungsverlauf im Monat September an dem geringen Ertrag der Maisfelder nichts mehr ändern konnte, so kam er doch dem Einbringen der Ernte sowie der Neubestellung der Felder auferordentlih zu statten. In manchen Teilen des Landes ist der Herbsunban hereits beendigt.
Von neuem Mais sind bis jetzt ner geringe Mengen eingetroffen, die ziemlich gute Qualität aufmeisen. Bezüglich des Gesamtertrages sind die üblichen amtlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Ebenso wird sich ein endgültiges Uuneil über die Durchschnittsbeschaffen⸗ heit der diesjährigen Maisstucht erst nach dem Eintreffen größerer Zufuhren in einigen Wochen fällen lassen.
Der Markt ist allenthalben fest. Die Weizenpreise sind auch in der letzten Zeit noch weiter güiagen. Ungarn und die Türkei sind nach wie vor die Hauptkäufer. Ueveer Sulina seewärts wurden in der Zeit vom 29. August bis 3. Okober d. J. verfrachtet:
Weizen . . 3558 635 Tonnen Roggen . . . . . (177 2 I1np“
Gerste 67 614
Hafer. .“ 1I111p““* Hirse. 1689
Die Preise stellen sich, wie folgt:
Cif Kontinent für D00 kg: Weizen 80/81 kg 2 % ..... 8 78/79 3 % Roggen 74/75 3
8 72/73 Gerste 59/60 67/68 47/48
Makkk. * „ Donau ’/ Bulg., Okt. Nor. Cinquantino promt 147 Die Frachten sind fest. Es wurder notiert: Donau⸗Rotterdam 7/3, 3 „ Antwerpen 876, London Hull 8/9 — 9,—,
18 22* Hafer
¹„ Hamburg 8/9, .
Sulina⸗Antwerpen Rotterdan 7/—, Das Schleppgeschäft liegt gänzlich darnieder, da der größte Teil der Zufuhren von den oberen Stationer direkt donauaufwärts geht.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 42 vom 20. Oktober 1909.) Pest. Portugal. Zufolge einer Mitteilung vom 26. September ist v F auf den Azoren amtlich für erloschen erklärt und der frühere Verkehr unter den Inseln des Archipels wieder aufgenommen worden,
egypten. Vom 2. bis 8. Oktober wurden weder neue Er⸗ Marokko. Bei den in der Umgegend von Saffi pestverdächtig
erkrankten Personen ist die Art der Krankheit mit Sicherheit nicht fest⸗
gestellt worden; die Kranken sind angeblich sämtlich genesen. Britisch⸗Ostindien. Vom 5. bis 11. September wurden in
Von den Todesfällen kamen 617 auf die Präsidentschaft ombay (davon 16 auf die Stadt Bombay und 12 auf 434 auf die Zentralprovinzen (davon 269
114 auf Zentralindien, 53 auf Rajputana,
4. und 37, auf Bengalen. Vom 6. August bis 2. September wurden auf
Mauritius.
Britisch⸗Ostafrika. Zufolge Mitteilung vom 24. August
u neuerdings 4 weitere Pesttodesfälle aufgetreten Kisum 11“ haüss 88 8 P . s e aufg
Vereinigte Staaten von Amerika. In Bezirk Ala⸗ meda (Kalifornien) wurde in einem 2 Meilen von Sunol entfernten Orte am 24. September ein Pestfall bei einem fünfjährigen Knaben
beobachtet.
be. Nachdem in Caracas der letzte Pestfall am 7. August beobachtet war, ist die Seuche am 7. September für er⸗ loschen erklärt worden. Von insgesamt 25 bekannt gewordenen Pest⸗ fällen sind 10 tödlich verlaufen; außerhalb Caracas wurden keine Erkrankungen festgestellt. 6 88
Pest und Cholera]. Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 5. bis 11. September 5 Personen an der Pest und 9 an der Cholera.
Cholera. .
Deutsches Reich. In Splitter (Kr. Tilsit, Reg.⸗Bez. Gumbinnen) ist am 10. Oktober eine Schifferfrau auf einem Kahn an der Cholera erkrankt und tags darauf in dem Krankenhause zu Tilsit gestorben.
MNiederlande. Seitens des zentralen Gesundheitsrats zu Utrecht sind für die Zeit vom 6. bis 12. Oktober für Hattem (Prov. Gelderland) 4 Cholerafälle mitgeteilt worden.
Rußland. Vom 26. September bis 2. Oktober sind 672 Er, krankungen (und 320 Todesfälle) an der Cholera gemeldet worden⸗ davon aus:
Stadt St. Petersburg 11ö1X“ (wvonst) 4 11ö11X6“X E111u“ Wladiwostok... Archangel. Wologda Estland. Livland. Witebsk Twer.. Jaroslaw. öö55 Nischni⸗Nowgorod Simbiree.. Samara — strachan Moskau Pskow e—“ Nach neueren amtlichen Mitteilungen betrug in der Zeit vom bis 18. September die Zahl der Erkrankungen (und Todesfalle) 1242 44), also 427 (211) mehr, als damals angegeben war. Es kamen u. a. auf die Gouvernements Wologda 32 (10), Witebsk 167 (81), Twer 118 (51), Jaroslaw 142 (63), Kostroma 88 (35), Mohilew 32 (20), Samara 48 (30), ferner auf die Städte Astrachan 5 (2) und Wladiwostok 4 (3).
In Finnland sind bis zum 11. Oktober 2 weitere Todesfälle an der Cholera bei Arbeitern, die aus St. Petersburg dahin zurück⸗ gekehrt waren, festgestellt worden. 8
Gelbfieber.
Es gelangten zur Anzeige in Bahia . bis 27.
3 eiüwis. (und 2 Todesfälle), insgesamt seit dem 22. T 40 (19), in Merida vom 12. bis 16. September 1 Erkrankung und in Veracruz am 24. September 1 Erkrankung und 1 Todesfall.
Pocken.
Ftalien. In Salerno wurden in der Zeit vom 27. August bis 4. Oktober 81 Pockenfälle, von denen 23 tödlich verliefen, fest⸗ gestellt. Die Gestorbenen waren zumeist ungeimpfte Kinder. Türkei. Zufolge einer Mitteilung vom 6. Oktober sind in Smyrna die Pocken in bösartiger Form aufgetreten und haben innerhalb der letzten 12 Wochen 140 Todesfälle verursacht, davon 60 seit Mitte September.
Fleckfieber.
Vom 3. bis 9. Oktober in Galizien 11 Er⸗
Genickstarre.
8 8 1
Preußen. In der Woche vom 3. bis 9. Oktober sind 12 Er⸗ krankungen (und 5 Todesfälle) angezeigt worden in folgenden Re⸗ gierungsbezirken lund Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin — (1) ([Charlottenburg]!, Reg.⸗Bez. Arnsberg 4 (1) [Bochum Land 1, Gelsenkirchen Stadt 1 (1), Hamm Land 2], Breslau 2 (1) [Breslau Stadt]!, Düsseldorf 2 (1), [Essen Stadt 1, Essen Land 1 (1))) Magdeburg 1 (Salzwedel]!, Schleswig 1 QhAltona)], Stettin 2 (1) [Anklam 1 (1), Stettin 1].
Schweiz. Vom 3. bis 9. Oktober je 1 Erkrankung in 2 Ort⸗ schaften des Kantons Bern.
Verschiedene Krankheiten.
Pocken: London 1, Moskau 2, Odessa 1, St. Petersburg 4, Warschau 1 Todesfälle; Budapest 3, London (Krankenhäuser) 1, Odessa, Paris je 2, St. Petersburg 15, Warschau (Kranken⸗ häuser) 3 Erkrankungen; Fleckfieber: St. Petersburg, Warschau je 1 Todesfall; Odessa 3, St. Fa. 4, Warschau (Kranken⸗ häuser) 23 Erkrankungen; Rü fallfteber⸗ Moskau, Odessa je 1 Todesfall; Odessa 20, St. Petersburg, Warschau (Krankenhauser) je 6. Erkrankungen; Genickstarre: Dublin (3. bis 9. Oktober), Edinburg je 1, Konstantinopel (27. September bis 3. Oktober) 2, Kopen⸗ hagen 1, New York 5, Wien 1 Todesfälle; Edinburg 1, New York 7, Wien 1 Erkrankungen; Tollwut: Reg.⸗Bez. Oppeln, Moskau, St. Petersburg je 1 Todesfall; Milzbrand: Reg.⸗Bez. Schleswig 3, Lübeck 1 Erkrankungen; Trichinose: Reg.⸗Bez. Posen 1 Erkrankung; Brechdurchfall: Nürnberg 49 Erkrankungen; Rotlauf: Wien 38 Erkrankungen; spinale Kinderlähmung: Reg.⸗Bezirke Arns⸗ berg 7, Düsseldorf 5 Todesfälle; Reg.⸗Bezirke Arnsberg 54, Düssel⸗ dorf 65 Erkrankungen; Influenza: Berlin 3, London 7, Moskau 1, New York, Odessa je 2, St. Petersburg 3 Todesfälle; Odessa 32 Er⸗ krankungen. — Mehr als ein Zehnten aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1 904: 1,04 %): in Gelsenkirchen — Erkrankungen gelangten zur Anzeige im Landespolizeibezirk Berlin 210 (Stadt Berlin 132), in Breslau 23, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 183, Düsseldorf 110, Oppeln 159, in Hamburg 62, in Budapest 59, Christiania 23, Edinburg 57, Kopenhagen 35, London (Krankenhäuser) 324, New York 58, Odessa 136, Paris 57, St. Petersburg 70, Wien 96; desgl. an Keuchhusten in Flensburg — Erkrankungen wurden gemeldet in New York 52, Wien 23; desgl. an Typhus (1895,1904: 0,46 %): in Schwerin — Erkrankungen kamen zur Anzeige in Buda⸗ pest 60, New York 276, Odessa 28, Paris 31, St. Petersburg 22; ferner wurden Erkrankungen angezeigt an Masern und Röteln im Reg.⸗Bez. Wiesbaden 45 (Untertaunuskreis), in Hamburg 37, Buda⸗ pest 43, New York 82, Odessa 32, Paris 51, St. Petersburg 52, Wien 23; desgl. an Diphtherie und Krupp im Landespolizeibezirk Berlin 203 (Stadt Berlin 156), in Breslau 23, im Reg.⸗Bez. Merseburg 138, in Hamburg 67, Budapest 28, Christiania 43, London (Krankenhäuser) 114, Rem York 206, Odessa 28, Paris 48,
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Oesterreich. krankungen.
“ ttäallen8— 8 Die italienische Regierung hat durch eö Ver⸗ ordnung vom 15. d. M. die gegen Herkünfte aus Rotterdam angeordneten Quarantänemaßregeln wieder aufgehoben. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 31. August d .205